A) Problemstellung: Gem. Paragraph 3 Störfallverordnung haben Betreiber ihre Betriebsbereiche gegen umgebungsbedingte Gefahrenquellen wie Niederschläge und Hochwasser eigenverantwortlich zu schützen. Wie im Rahmen des UFOPLAN-Projekts 20348362 festgestellt, geschieht dies unzureichend. Z.T. werden nur Flusshochwässer beachtet und z.T. werden nur unzureichende Schutzmaßnahmen getroffen. Eine Zunahme der Gefährdung aufgrund des Klimawandels wird erwartet; jedoch sind für den Hochwasserschutz von Betriebsbereichen noch keine Konsequenzen abgeleitet worden. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Eine Technische Regel Anlagensicherheit (TRAS) ist für die Definition von entsprechenden Auslegungsanforderungen, zu treffende Sicherheitsmaßnahmen sowie Anforderungen an die Alarm- und Gefahrenabwehrplanung geeignet. C) Ziel des Vorhabens ist die Erarbeitung von Grundlagen für eine entsprechende TRAS. Die vorliegenden Kenntnisse über regionale Veränderungen der Arten-, Intensitäts- und Wahrscheinlichkeitsverteilung von Niederschlägen (z.B. REMO, WETTREG, CLM) sind zusammen zu stellen. Betriebsbereiche in Überschwemmungsgebieten, überschwemmungsgefährdeten Gebieten und sonstigen von durch Starkniederschlagsereignisse gefährdeten Gebieten sind zu ermitteln. Für die verschiedenen Erscheinungsformen von Extremniederschlägen und Hochwasser sind angemessene Auslegungsanforderungen vorzuschlagen. Diesen sind jeweils geeignete Sicherheitsanforderungen (technisch und organisatorisch) zuzuordnen. Mögliche Anforderungen an die Alarm- und Gefahrenabwehrplanung für Maßnahmen vor, während und nach einem Ereignis sind auszuarbeiten. Mindestanforderungen für die Betrachtung dieser Themen in Sicherheitskonzepten, Sicherheitsberichten sowie internen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen sind zu formulieren. Auf dieser Grundlage sind mögliche Gliederung und Inhalte einer TRAS vorzuschlagen. Dieser Vorschlag ist mit der Kommission für Anlagensicherheit abzustimmen.
Managementuebersicht: Gemaess Artikel 16 der Bundesverordnung ueber den Schutz von Stoerfaellen(StFV) vom 27. Februar 1991 hat der Kanton eine Uebersicht ueber die auf seinem Gebiet vorhandenen Gefahrenpotentiale und Risiken (Risikokataster) sowie ueber die getroffenen Massnahmen zu erstellen. Artikel 1 Buchstabe C der Einfuehrungsverordnung zur Stoerfallverordnung (EV StFV) vom 22. September 1993 verpflichtet das Kantonale Laboratorium zur Fuehrung des Risikokatasters. Mit dem Risikokataster koennen gleichzeitig zahlreiche Beduerfnisse befriedigt werden: So lassen sich gehaeufte Gefahrenpotentiale und Risiken auf engem Raum (kumulierte Risiken) leicht erkennen und darstellen. Die gewonnenen Erkenntnisse dienen Gemeinden, Kanton und Bund als Planungsgrundlagen. Schliesslich dient der Risikokataster als Informationsgrundlage fuer die kantonalen, regionalen und kommunalen Fuehrungsstaebe von Feuerwehr, Chemiewehr, Polizei, Sanitaetsdienst, Zivilschutz und Armee. Auf dem Risikokataster sind die den Behoerden bekannten Betriebe erfasst, in welchen erhebliche und damit insbesondere fuer Einsatzkraefte bedeutsame Mengen gefaehrlicher Stoffe (incl. radioaktive Nuklide) und Mikroorganismen vorhanden sind. Auch die von der Befoerderung gefaehrlicher Gueter auf den wichtigsten Durchgangsstrassen, Eisenbahnstrecken und in Gasleitungen fuer Bevoelkerung und Umwelt ausgehenden Risiken werden visualisiert. Total werden ca. 750 Betriebe und 800 km Transportwege dargestellt. Zusaetzlich wird MOBILO ein Instrument zur Verfuegung stellen, welches es ermoeglicht, fuer Nationalstrassen und die wichtigsten Eisenbahnstrecken Einsatzplaene zu erstellen. Wie wichtig solche Einsatzplaene sind, haben die schwerwiegenden Stoerfaelle in Stein-Saeckingen, Lausanne, Zuerich-Affoltern, im Mont Blanc Tunnel und im Tauerntunnel eindruecklich gezeigt. Fuer den Aufbau und den Betrieb dieses kantonalen Risikokatasters fuer Betriebe und Verkehrswege ist das EDV-System 'MOBILO' vorgesehen. Mit MOBILO wird kuenftig ein Instrument zur Verfuegung stehen, das es ermoeglicht, den in der Stoerfallverordnung festgelegten Auftrag zu erfuellen. Von seiner Funktion her ist MOBILO als eine Kombination aus Datenbank (DB) und geografischem Informationssystem (GIS) zu konstruieren. Im Aufbau soll MOBILO die vier Grundbereiche oder Funktionalitaeten - 'Datenerfassung/-bearbeitung', - 'Verwaltung', - 'Auswertung' und - 'Datentransfer' beinhalten. In MOBILO sollen die einzelnen Teilrisikokataster (Betriebe, Autobahnen, uebrige Durchgangsstrassen, Eisenbahnanlagen, andere Verkehrs- und Transportwege sowie Einsatzplanung mobile Risiken) integriert sein. Nur mit MOBILO wird es moeglich sein, die an die Stoerfallvorsorge gestellten Anforderungen zu erfuellen.
Das Ziel des Vorhabens ist die Erarbeitung von geeigneten Übungsszenarien und Übungsdokumentation für das Training der Notfallorganisation des Bundes (BMU/BfS). Auf der Grundlage der Ergebnisse vorliegender Untersuchungen zu Unfallabläufen am Beispiel von zwei Referenzanlagen (DWR und SWR) wird im Rahmen des Vorhabens hierfür ein Szenarienkatalog erarbeitet. Einen bedeutenden Trainings-Schwerpunkt bildet die fachübergreifende Zusammenarbeit der beteiligten Stäbe. Die bisherige Übungspraxis der Notfallschutzorganisation des Bundes (BMU/BfS) soll hierdurch optimiert und weiterentwickelt werden.
Entscheidungshilfesysteme wie z. B. RODOS haben zum Ziel, die zuständigen Behörden im Falle eines Ereignisses in einer kerntechnischen Anlage mit Aussagen zu den möglichen radiologischen Auswirkungen einer Freisetzung radioaktiver Stoffe zu unterstützen. Als Grundlage hierfür ist u. a. auch die prognostische Abschätzung von Menge, Zusammensetzung und Zeitpunkt der Freisetzung aus der Anlage ('Quellterm') in der so genannten Vorfreisetzungsphase von hoher Relevanz. Im Rahmen des Vorhabens wurden verbesserte Versionen der Quelltermabschätzungsmodule QPRO (probabilistisch) und ASTRID (deterministisch) für einen SWR erstellt und bei einer Notfallübung in einer SWR-Referenzanlage erprobt. Bei der Notfallübung wurde die Eignung beider Module nachgewiesen. Generell ist festzustellen, dass der erreichte Entwicklungsstand von QPRO und ASTRID gegenüber den derzeit noch üblichen Quelltermprognosemethoden deutlich fortgeschritten ist. Es empfiehlt sich daher, anlagenspezifische Versionen dieser Programme zu erstellen und zu nutzen
Der Betreiber stoerfallrelevanter Anlagen hat die Sicherheit einer Anlage nach deutschem Recht gemaess Stoerfallverordnung bzw. nach europaeischem Recht gemaess Seveso-II-Richtlinie zu gewaehrleisten. Die Bewertung moeglicher Auswirkungen, die auch zunehmend als Planungsgrundlage fuer die sicherheitstechnische Auslegung der Schutzmassnahmen der Anlagen sowie Gefahrenabwehrmassnahmen dienen soll, sollen zukuenftig mit Hilfe festzulegender akzeptabler Stoerfallbeurteilungswerte beschrieben werden. Solche Stoerfallbeurteilungswerte sind bisher nicht abgeleitet. Um diese in Deutschland bestehende Regulierungsluecke auszufuellen und die Schaffung eines bundeseinheitlichen sicherheitstechnischen Niveaus zu erleichtern, haben BMU und Stoerfallkommission eine Kooperation mit der US-EPA bzw. dem NAS/AEGL Committee zur Festlegung von Stoerfallkonzentrationsleitwerten nach dem Konzept der acute exposure guideline levels (AEGL) begonnen, um gemeinsam Stoerfallbeurteilungswerte abzuleiten. Mit Hilfe dieses Vorhabens soll die Etablierung des deutschen Beitrags im Rahmen des AEGL Committees sichergestellt werden. Der AN soll darueber hinaus eine Geschaeftsstellen- und Koordinationsfunktion fuer die Abstimmung im nationalen (SFK, VCI, Behoerden, Umweltverbaende etc.) sowie internationalen Rahmen (EU, OECD, ECE etc.) ausfuellen. Des weiteren sind Arbeiten zur Fortentwicklung des AEGL-Konzepts, wie z.B. die Ableitung von 10-Minuten-Stoerfallbeurteilungswerten, die Einbeziehung kanzerogener, mutagener und fortpflanzungsgefaehrdender Wirkungen in das Bewertungskonzept sowie vergleichbare, im Verlauf der weiteren Arbeiten auftretende Fragestellungen konzeptionell zu bearbeiten. In jaehrlichem Turnus erfolgt eine grundsaetzliche Evaluierung, deren Ergebnis ueber den weiteren Ablauf des Projekts entscheidet.