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Gefahren durch extreme Niederschläge werden ab 2040 deutlich zunehmen

Gemeinsame Presseinformation mit BBK, DWD und THW Der Klimawandel schreitet weiter voran. Deutschland muss deshalb schon ab dem Jahr 2040 ganzjährig mit einer starken Zunahme extremer Niederschläge rechnen. Damit drohen bereits in drei Jahrzehnten deutlich mehr Schäden durch Überschwemmungen. Politik, Wirtschaft und Gesellschaft müssen sich frühzeitig auf die wachsenden Gefahren durch Wetterextreme vorbereiten. Dieses Ergebnis eines gemeinsamen Forschungsprojekts des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), des Technischen Hilfswerks (THW), des Umweltbundesamtes (UBA) sowie des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zu den Auswirkungen des Klimawandels auf extreme Wetterereignisse wurde heute in Berlin von den vier Behörden vorgestellt. „Im Winter, also den Monaten Dezember, Januar und Februar, erwarten wir bis zum Jahr 2100 in weiten Teilen Deutschlands mehr Starkniederschläge“, erläutert Dr. Paul Becker, Vizepräsident des ⁠ DWD ⁠. Als Starkniederschläge bezeichnen Meteorologen Regenmengen, die im Mittel vor Ort nur etwa an jedem 100. Tag überschritten werden und je nach Region 10 bis 100 Liter pro Quadratmeter in 24 Stunden erreichen. Die DWD-Experten erwarten, dass deren Häufigkeit etwa ab 2040 teilweise deutlich steigen wird. In küstennahen Gebieten könnte sich die Anzahl extremer Niederschläge - verglichen mit dem Zeitraum 1960 bis 2000 - verdoppeln, in den Alpenregionen nahezu konstant bleiben und zwischen Küste und Alpen um bis zu 50 Prozent zunehmen. In den Sommermonaten Juni, Juli und August dürfte sich die Häufigkeit von Starkniederschlagsereignissen nicht in allen Teilen Deutschlands einheitlich entwickeln. In den meisten Regionen rechnet der DWD mit einem Anstieg um etwa 50 Prozent, in Teilen des Nordostens auch mit einer leichten Abnahme der Starkniederschlagstage. Vorsorge gegenüber den Folgen des Klimawandels verstärken „Diese Ergebnisse erhöhen den Handlungsdruck, die Vorsorge gegenüber den Folgen des unvermeidbaren Klimawandels zu verstärken“, erklärt Jochen Flasbarth, Präsident des ⁠ UBA ⁠. Insbesondere Extremereignisse haben ein großes Schadenspotenzial zum Beispiel für Infrastrukturen wie die Wasser- und Energieversorgung und die Verkehrswege. Deshalb habe der Bund einen besonders hohen Beratungsbedarf zu der Frage, wie sich extreme Wetterereignisse künftig verändern werden und wie Deutschland sich auf häufigere und heftigere Extremereignisse vorbeugend vorbereiten könne. Das Umweltbundesamt untersucht vor allem die Folgen von Wetterextremen auf Umwelt und Gesellschaft. Da diese in Deutschland regional unterschiedlich sein werden, braucht es auch regional unterschiedliche Anpassungsreaktionen. So richten zum Beispiel Starkniederschläge gerade in Städten große Schäden an. Deshalb seien dort Anpassungsmaßnahmen, die auf eine ‚wassersensible’ Stadtgestaltung hinaus liefen, von großer Bedeutung. Das UBA empfehle Städten deshalb eine dezentrale Regenwasserversickerung und ihre Oberflächen so zu gestalten, dass sie unter normalen Wetterbedingungen für Freizeitaktivitäten genutzt werden können, im Ereignisfall aber dem Wasserrückhalt dienen. ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe Christoph Unger, Präsident des BBK, betont, dass die Anpassung an den Klimawandel eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, denn es liege in der Verantwortung des Einzelnen, seinen Beitrag zu leisten. Zugleich gehöre der Umgang mit Extremwetterereignissen und anderen Naturgefahren für den Bevölkerungsschutz schon immer zu dessen originären Aufgaben. „Wenn wir aber das aktuell sehr hohe Niveau des Bevölkerungsschutzes in Deutschland halten und weiter erhöhen wollen, kommt es darauf an, Veränderungen von Gefahrenlagen frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig zu reagieren.“ Eine mögliche Veränderung von Starkregenereignissen sei deshalb für die Rettungsdienste, Feuerwehren, das ⁠ THW ⁠ und andere Aktive im Bevölkerungsschutz von zentraler Bedeutung. Der Bevölkerungsschutz müsse sich angesichts der erwarteten Veränderungen die Frage stellen, ob die einsatztaktischen, personellen oder materiellen Mittel und Ressourcen auch in Zukunft geeignet und ausreichend verfügbar sein werden. So könne es sinnvoll sein, Alarmpläne und Ausstattungskonzepte zu überarbeiten und zu bewerten, ob die vorgehaltenen Kapazitäten ausreichen - unabhängig davon, ob es sich um Spezialgerät oder Einsatzkleidung handelt. Extremwetterereignisse sind die häufigsten Großschadensereignisse Extremwetterereignisse wie Schneekatastrophen, Hochwasserereignisse und extreme Trocken- und Hitzeperioden waren und sind in Deutschland die am häufigsten auftretenden Großschadensereignisse, erläutert Volker Strotmann, Leiter der Abteilung Einsatz im THW. Da das THW als Organisation des Bundes bei Wetterkatastrophen auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr verantwortlichen lokalen Stellen technische Unterstützung vor Ort leiste, sei es von einer möglichen Veränderung extremer Wettereignisse stark betroffen. Als Beispiel nannte Strotmann das Jahr 2010. So fielen insgesamt 845.781 Einsatzstunden an - fast doppelt so viele wie 2009. Der größte Teil davon entfiel auf wetterbedingte Einsätze. „Das Jahr 2010 mag, klimatisch gesehen, ein Ausreißer gewesen sein. Ab er es zeigt, wie wichtig für das THW ist, ob solche Ereignisse zukünftig häufiger auftreten werden und ob wir uns einsatztaktisch auf eine veränderte Umwelt einstellen müssen.“ Um eine Entscheidungsgrundlage für die Zukunft zu bekommen, habe sich das THW als operativ tätige Organisation an dem Forschungsprojekt beteiligt. Nur durch die Identifizierung der Risiken, der Eintrittswahrscheinlichkeit und die Abschätzung des zu erwartenden Schadens sei es möglich, sich gezielt auf kommende Schadensereignisse auszurichten. Erst dann könne das THW entscheiden, ob die jetzige Struktur beibehalten werden kann oder ob es in bestimmten Bereichen andere Einsatzschwerpunkte geben muss, also ob zum Beispiel mehr Einheiten bereitgestellt werden müssen, die große Mengen Wasser fördern können, oder ob es mehr Kapazitäten geben müsse, die in größerem Umfang Elektrizität liefern. Die Reden sowie weitere Unterlagen zur Pressekonferenz finden Sie im Internetangebot des Deutschen Wetterdienstes. Dessau-Roßlau, 15.02.2011

Leichtflüchtige organische Verbindungen im Rhein - Ergebnisse der zeitnahen Gewässerüberwachung 2005-2007

Seit 1987 werden im Rahmen der zeitnahen Gewässerüberwachung im Rhein leichtflüchtige organische Verbindungen gemessen und ausgewertet. Die Probenahme erfolgt an fest eingerichteten Messstellen in Bad Honnef, Bad Godesberg, Düsseldorf-Flehe, Bimmen und in Lobith und seit 2008 in Dormagen (Stürzelberg). Je nach Station werden jährlich bis über 2000 Einzelproben untersucht und zeitnah bewertet. Der vorliegende Fachbericht stellt die Ergebnisse der zeitnahen Gewässerüberwachung der Jahre 2005-2007 im Rhein dar. Die Auswertung der Daten zeigt, dass nach wie vor regelmäßig organische Schadstoffe unkontrolliert in den Rhein gelangen. Für die leichtflüchtigen organischen Verbindungen ist dabei ein temporäres, wellenartiges Auftreten im Rhein charakteristisch. Trotz erheblicher Anstrengungen konnten die Verursacher der meisten Belastungen (z.B. Tankschiffe) nicht ermittelt werden. Ab einer Konzentration von 3 µg/l erfolgt über die Meldewege des internationalen Warn- und Alarmplanes Rhein (WAP) eine Information der Rheinanlieger. Fachbericht 13 | LANUV 2009

Ablehnung des Antrags auf Zustimmung zur Mitteilung zur Änderung 037/2016

& W 1kerntechnische Bundesamt für ~22-)ooD Entsorgungssicherheit Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit, Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter Ihre Nachricht: SE 6.1/9A 65221000 2-2016 #0037 Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Willy-Brandt-Straße 5 SE 6.1 / 9A 65221000 2-2016 #0040 SE 6.1/9A 65221000 2-2017 #0004 Mein Zeichen: KE 5- 9A 9160/2-669 38226 Salzgitter Datum: 11.12.2017 TEL +49 3018 333 FAX +49 3018 333 g info@bfe.bund.de ~ info@bfe.de-mail.de www.bfe.bund.de Schachtanlage Asse II Ablehnung des Antrags auf Zustimmung zur Mitteilung zur Änderung 03712016 „Radiologische Messstellen bei Betrieb des Hauptgrubenlüfter und der Ersatzlüfterbatterie als Redundanz zum Hauptgrubenlüfter" Sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihren Antrag vom 15.06_2017 /1/ erteile ich folgenden Bescheid: /. Entscheidung Hiermit ~ehne ich den Antrag auf Zustimmung zur Mitteilung zur Änderung (MzÄ) 037/2016 „Radiologische Messstellen bei Betrieb des Hauptgruben- lüfter und der Ersatzlüfterbatterie als Redundanz zum Hauptgrubenlüfter" ab_ Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Dieser Entscheidung liegen folgende Unterlagen zugrunde: /1/BGE/SE 6.1, Az_ SE 6.1/9A 65221000 2- 2016 #0037, SE 6.1 / 9A 65221000 2 - 2016 #0040, SE 6.1 I 9A 65221000 2 - 2017 #0004, Schachtanlage Asse II, Übergabe Mitteilung zur Änderung, vom 15.06.2017. 121BGE/SE 6.1, Mitteilung zur Änderung, BGE-KZL 9A/65221000/DA/AY/1257/00, Stand 07.06.2017, vorgelegt mit /1/. Postadresse: Bundesamt für kemtechnische Entsorgungssicherheit, c/o BMUB, 11055 Berlin Zustell- und Lieferadresse: Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin; Besucheradresse: Krausenstraße 17-18, 10117 Berlin Verkehrsanbindung: Potsdamer Platz, S-/U-Bahn: S1, S2, U2, Bus: 200, M41, M48 zweiter Dienstsitz: Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter ~ W 1 Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit Seite 2 zum Bescheid KE 5 - 9A 9160/2-669 vom 11.12.2017 131Asse-GmbH, Mitteilung zur Änderung 037/2016, BGE-KZL 9A/65221 OOO/DA/BE/2031/00, Asse-KZL 9A/65221000/GEH/DA/ EE/0560/00, Stand.20.04.2017, vorgelegt mit /1/. 141BfE/KE 5, E-Mail an BGE/avP Asse, Betreff „Schachtanlage Asse II: MzÄ 037/2016, 040/2016, 004/2017", vom 16.08.2017. /5/BGE/SE 6.1, E-Mail an BfE/KE 5, Betreff: „Re: Schachtanlage Asse II: MzÄ 037/2016, 040/2016, 004/2017", vom 29.08.2017. 161Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II - Bescheid 1/2010 - für den Umgang mit radioaktiven Stoffen gern.§ 7 StrlSchV des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz (NMU), vom 08.07.2010. 171Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II - Bescheid 1/2011 - für den Umgang mit Kernbrennstoffen gern. § 9 AtG des Nie- dersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz (NMU), vom 21.04.2011. /8/Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II - Bescheid 2/2016 - Ertüchtigung des Probenentnahmesystems im Fortluftstrom gemäß § 7 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) des Niedersächsi- schen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz (NMU), vom 22.03.2016. 191SfS, Vorgehen bei Änderungen - Schachtanlage Asse II - Qualitäts- managementverfahrensanweisung QMV 04.3, BfS-KZL 9X/115200/CA/JH/0036/02, Stand 11.08.2014. /10/ Asse-GmbH, Dienstanweisung Hauptbewetterungseinrichtung, BGE- KZL 9A/62240000/JB/JD/0005/00, Asse-KZL 9A/62240000/WET/ WE/DA/0002/01, Stand 11.04.2017, vorgelegt mit /1/. /11/ Asse-GmbH, Mitteilung zur Änderung 038/2013, BfS-KZL 9A/65221 OOO/DA/BE/0931 /00, Asse-KZL 9A/65221000/GEH/DA/ EE/0246/01, Stand 25.06.2013. /12/ BfS/EÜ, Zustimmung zur MzÄ 038/2013, Az. EÜ-9A 9160/2-277, vom 19.09.2013. 008/2017, BfS-KZL /13/ Asse-GmbH, Mitteilung zur Änderung 9A/65221 OOO/DA/BE/2002/00, Asse-KZL 9A/65221000/GEH/DA/ EE/0587/00, Stand 10.03.2017. ~ 'W 1 Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit Seite 3 zum Bescheid KE 5 - 9A 9160/2-669 vom 11 .12.2017 /14/ BfE/KE5, Zustimmung zur MzÄ 008/2017, Az. KE 5 - 9A 9160/2-658, vom 08.05.2017. /15/ Asse-GmbH, Schachtanlage Asse II - Arl;>eitsanweisurig Sonderbe- wetterung, BfS-KZL 9A/13236000/CA/J/0006/05, Asse-KZL 9A/55110000/SON/LA/DA/0009/09, Stand 29.07.2016. /1 6/ Asse-GmbH, Alarmplan, BfS-KZL 9A/60000000/N/JE/0002/03, Asse- KZL 9A/61000000/RWN/NC/LA/0002/04, Stand 18.11 .2016. /17/ Asse-GmbH, Wetterführungs- und Feuerlöschplan der Schachtanlage II, BfS-KZL 9A/62240000/GV/WF/0001/03, Asse-KZL Asse 9A/65200000/RWN/NC/RY/0001/02, Stand 04.01.2017. /18/ Asse-GmbH, STS-FAW-020 - Routinemäßige Überwachung der Gru- in der Schachtanlage Asse II, BfS-KZL benwetter 9A/65153000/LG/BT/0003/01, Asse-KZL 9A/65151000/01 STS/LG/DF/ 0001 /01, Stand 10.01.2014. /19/ BfE/KE 5, E-Mail an BGE/avP Asse, Betreff: „Schachtanlage Asse II: Entwurf der Ablehnung zur MzÄ 037/2016", mit Anhang /18/, vom 27.09.2017. 120 BfE/KE 5, Ablehnungsentwurf zum Bescheid KE 5 - 9A 9160/2-669, vom 27.09.2017, vorgelegt mit/19/. /21/ BGE/SE 6.1, E-Mail an BfE/KE 5, Betreff: „Fristverlängerung Anhö- rung Ablehnungsentwürfe MzÄ 037/2016 und 004/2017", vom 04.10.2017. 1221 BfE/KE 5, E-Mail an BGE/avP Asse, Betreff: „Re: Fristverlängerung Anhörung Ablehnungsentwürfe MzÄ 037/2016 und 004/2017", vom 05.10.2017. 1231 BGE/SE 6.1, E-Mail an BfE/KE 5, Betreff: „Stellungnahmen Ableh- nungsbescheide MzÄs 037/2016 und 004/2017", mit Anhängen /22, 23/, vom 13.11.2017. /24/ BGE/SE 4.3.2, Vermerk, Az. 9A/65221000/DA/BV/0337/00/B2767956, Stand 09.11.2017, Anhang von /21/. 1251 Asse-GmbH, „Stellungnahme Asse GmbH MzÄ 037_2016 und 004_2017", Anhang von /21/.

Zustimmung zur Revision 07 der Unterlage "Alarmplan", Stand vom 21. November 2019 (PDF)

.. 8un desamt f ur f~--·=::.:r--·--· i l -· i'--- -- !.--v-iv~~, f · --- ____ l. . -----~--, m 3 :--;s ;K Er!,i gz T kerntechnische T Entsorgungssicher eit( T-S Eingang: 1111111111!~ PT050915 ,- T--S --r-- ,---..--,----~----1 bteilung g:t K KERNTECHNISCHE SICHERHEIT UND TOMRECHTLICHE AUFSICHT IN DER ENTSORGUNG 1 Ihre Nachricht vom Bundesamt für kemtechnische Entsorgungssicherheit, 11513 Berlin Mein Zeichen Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Eschenstraße 55 31224 Peine SE 6.1-9A/65221000 2-2019#0023 9A/65220000/GEH/DA/M/0022/00 28.11.2019 9A 9160/2-782 Meine Nachricht vom Eingang Name Abt. Genehmigungen (ASE-GN) Organisationseinheit :ß W (/) ~ T Schachtanlage Asse II Ihr Zeichen KE 5 Telefon-+49 030 18767676 - E-Mailinfo@bfe.bund.de De-Mailinfo@bfe.de-mail.de Internetwww.bfe.bund.de Datum23. Dezember 2?19 Zustimmung zur Revision 07 der Unterlage „AlarrJplan", Stand vom 21.11.2019 Projek1 PSP-Element -unktion/Thema Komponente Baugruppe Aufgabe NAAN NNNNNNNNNN NNAAANN YA h.S~UX) Gw AANNNA - AANN - AAAA UA Lfd Nr. Rev. AA NNNN NN ~ Bi Mh cO Sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihren Antrag vom 28.11.2019 /1/ erteile ich folgenden Bescheid: /. Entscheidung Hiermit stimme ich der Anwendung der Revision 07 der Unterlage „Alarmplan", Stand vom 21.11.2019 /3/, unter Nebenbestimmungen (11.) zu. Die Antragstellerin trägt die_Kosten des Verfahrens. Dieser Entscheidung liegen folgende Unterlagen zugrunde: /1/ BGE mbH, Az. SE 6.1 - 9A/65221000 2 -- 2019#0023 9A/65220000/GEH/DA/AA/0022/00, Schachtanlage Asse II, Übergabe Mitteilung zur Änderung 023/2019, vom 28.11.2019, nebst Anlagen /2, 3/, eingegangen bei BfE am 29.11.2019. /2/ BGE mbH, Mitteilung zur Änderung in der Schachtanlage Asse II, Revision des Dokuments „Alarmplan", Stand 13.05.2019, BGE-KZL 9A/65221000/-/-/-/DA/AY/1480/01, Stand vom 27.11.2019, vorgelegt mit/1/. /3/ BGE mbH, Alarmplan, BGE-KZL 9A/60000000/-/-/-/N/JE/0002/07, Stand vom 21.11.2019, vorgelegt mit /1/. Postadresse: Bundesamt für kemtechnische Entsorgungssicherheit, 11513 Berlin Zustell- und Lieferadresse: Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin; Besucheradresse: Krausenstraße 17-18, 10117 Berlin Dienstsitz Salzgitter: Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter Seite 1 von 4 Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit /4/ Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II - Bescheid 1/2010 - für den Umgang mit radioaktiven Stoffen gern. § 7 StrlSchV des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Kliinaschutz (NMU), vom 08.07.2010. /5/ Genehmigungsbescheid rür die Schachtanlage Asse II - Bescheid 1/2011 - für den Umgang mit Kernbrennstoffen gern. § 9 AtG des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz (NMU), vom 21.04.2011. /6/ BfS, Vorgehen bei Änderung~n - Schachtanlage Asse II - Qualitätsmanagement- ·- .. Verfahrensanweisung QMV 01.3 1:. BfS-KZL 9X/115200/ CA/JH/0036/02, Stand vom 11.08.2014. /7/ BGE mbH, Mitteilung zur Änqerung in der Schachtanlage Asse 11, Abberufung und Neubestellung der atomrechtlich 'verantwortlichen Personen (avP) der Schachtanlage Asse II, BGE-KZL 9A/65221 000/-/-/-/DA/AY/1522/00, Stand vom 26.11.2019. II.Nebenbestimmungen 1.Die Unterlage „Alarmplan" /3/ ist zeitgleich mit den erforderlichen Abberufungen und Neubestellungen der atomrechtlich verantwortlichen Personen (avP) gemäß /7/ freizugeben. 2. Nach Freigabe zur Anwendung der Unterlage „Alarmplan" /3/ im Sinne der Vorgaben für das Qualitätsmanagement ist der atomrechtlichen Aufsicht eine Farbkopie der vollständigen Unterlage zu übersenden. 3. Widerruf und nachträgliche Auflagen zu dieser Entscheidung bleiben vorbehalten, sofern sich aus der gemäß § 58 Abs. 4 AtG noch durchzuführenden Prüfung weitere Erkenntnisse oder Neubewertungen ergeben. 4.Der aktuelle Notfallplan ist der atomrechtlichen Aufsicht zur Kenntnis zu überstellen. III.Hinweise 1.Die Unterlage „Auflistung der gültigen Genehmigungsunterlagen - Auflage 31 §9 AtG" ist anzupassen und der atomrechtlichen Aufsicht vorzulegen. 2.Es erfolgte keine Überprüfung der in /3/ genannten Rufnummern und Adressen. 3.Ich gehe davon aus, dass bei der Aufzählung der Funktionsträger in Kapitel 6 der Unterlage ,,Alarmplan" /3/ mit „Objektsicherung" der „Leiter der Objektsicherung" gemeint ist und bitte, dies in der nächsten Revision der Unterlage zu ergänzen. / Postadresse: Bundesamt für kemtechnische Entso·rgungssicherheit, 11513 Berlin Zustell-und Lieferadresse: Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin; Besucheradresse: i<rausenstraße 17-18, 10117 Berlin Dienstsitz Salzgitter: Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter ' Seite 2 von 4 Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit 4. Ich empfehle, in der nächsten Revision der Unterlage „Alarmplan" /3/ im Fließtext des Kapitels 6 zu ergänzen, dass die Sachgebiete S1-S6 vom Leiter des Einsatzstabes nach Bedarf eingerichtet werden. IV. Begründung Die Unterlage „Alarmplan" /3/ ist Genehmigungsunterlage G 73 der Genehmigungsbescheide 1/2010 /4/ und 1/2011 /5/. Mit dem Schreiben /1/ wurde die Zustimmung zur Anwendung der Revision 07 der Unterlage „Alarmplan" /3/ beantragt. Gemäß Auflage 30 des Genehmigungsbescheids 1/2010 /4/ bedürfen . Änderungen an Genehmigungsunterlagen der Zustimmung des Bundesamtes für Strahlenschutz in seiner Funktion als Endlagerüberwachung. Nach Änderung des AtG durch das Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung vom 26.07.2016 obliegt diese Aufgabe nunmehr dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit. Die Änderungen im Rahmen der Revision sind eine unwesentlfche Änderung gern. Kap. 6.1.4 Zustimmungsverfahren, Buchstabe a) Allgemeines Zustimmungsverfahren der QMV 04.3 /6/. Meine Prüfung ergab, dass der revidierten Unterlage „Alarmplan" /3/ unter Nebenbestimmungen zugestimmt werden kann. Mit Schreiben /7/ beantragte der Betreiber die Abberufungen und Neubestellungen der avP. Die Nebenbestimmung 1 dient dazu, dass die erforderlichen Abberufungen und Neubestellungen der avP gemäß /7/ mit denen in der Unterlage /3/ übereinstimmen. Zur Feststellung, ob die gemäß den Vorgaben für das Qualitätsmanagement zur Anwendung freigegebene Unterlage der hier zugestimmten Fassung entspricht, wird Nebenbestimmung 2 erteilt. Hinsichtlich der organisatorischen Anforderungen ist zu beachten, dass eine umfassende Prüfung gemäß § 58 Abs. 4 AtG seitens des BfE durchzuführen ist. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich hieraus neue Erkenntnisse oder Bewertungen ergeben, die sich ggf. auf die hier getroffene Entscheidung auswirken, ergeht die Zustimmung unter Vorbehalt des Widerrufs bzw. von nachträglichen Auflagen . Ohne diesen V?rbehalf hätte die Zustimmung bis zum Vorliegen des abschließenden Ergebnisses der Prüfung gemäß § 58 Abs. 4 AtG zurückgestellt werden müssen. Dies erschien jedoch in Anbetracht der aus heutiger Sicht ungewissen Dauer dieser Prüfung als unverhältnismäßige Maßnahme. Daher ergeht Nebenstimmung 3. In Kapitel 6 des Alarmplans /3/ wird auf den Notfallplan hingewiesen. Damit die atomrechtliche Aufsicht Kenntnis über den aktuellen Notfallplan besitzt, wird Nebenbestimmung 4 erteilt. Postadresse: Bundesamt für kemtechnische Entsorgungssicherheit, 11513 Berlin Zustell-und Lieferadresse: Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin; Besucheradresse: Krausenstraße 17-18, 10117 Berlin Dienstsitz Salzgitter: Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter ·@_..,,.) ...... ~ Seite 3 von 4

Meldung 004/2018 gemäß Meldeordnung der Schachtanlage Asse II: Verstoß gegen die QMV 04.3 in Verbindung mit dem Alarmplan beim Umbau der Lüfterklappe am Notfalllüfter Schacht 4 (PDF)

BUNDESGESEUSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG 11111111111 PT034344 Stand: 28.03.2018 DECKBLATT Blatt: 1 ProjektPSP-ElementThemaAufgabeUALfd Nr.Rev. NNAANNNNNNNNNNNNAAANNAAAANNNNNN 9A65000000STSEBEE 000400 Meldung Nr.: 004/2018 gemäß Meldeordnung der Schachtanlage Asse II Verstoß gegen die QMV 04.3 in Verbindung mit dem Alarmplan beim Umbau der Lüfterklappe am Notfalllüfter Schacht 4 Ersteller / Unterschrift T-SG1 / Titel des meldepflichtigen Ereignisses gemäß Meldeordnung: Verstoß gegen die QMV 04.3 in Verbindung mit dem Alarmplan beim Umbau der Lüfterklappe am Notfalllüfter Schacht 4 JJ~Yl ~ tk )fa.L~ lv_ Öt V <2- ? Freigabedurchlauf bergrechtllch verantwortliche Person (bvP): atomrecht lich verantwortliche Person (aVP):): Datum: Unterschrift 2'S -~ · 1! ' ~ r:Til! BIJNDESGESELLSCHAFT FUR ENDLAGERUNG Blatt: 2a REVISIONS BLATT ProjektPSP-ElementThemaAufgabeUALfd Nr.Rev. NNAANNNNNNNNNNNNAAANNAAAANNNNNN 9A65000000STSEBEE 0004/ Meldung Nr.: 004/2018 gemäß Meldeordnung der Schachtanlage Asse II Verstoß gegen die QMV 04.3 in Verbindung mit dem Alarmplan beim Umbau der Lüfterklappe am Notfalllüfter Schacht4 Rev Revisionsstand Datum 00 28.03.2018 Verantwortl. Stelle T-SG revidierte Blätter Erläuterung der Revision Kat. *) Neuerstellung *) Kategorie R = redaktionelle Korrektur, Kategorie V= verdeutlichende Verbesserung, Kategorie S = substantielle Änderung. Mindestens bei der Kategorie S müssen Erläuterungen angegeben werden. Pr 'ekt NNAAPSP-Element NNNNNNNNNNThema NNAAANNAuf abeAAUA AALfd Nr. NNNNRev. NN 9A65000000STSEBEE000400 Meldung Nr. 004/2018 Verstoß gegen die QMV04.3 in Verbindung mit dem Alarmplan beim Umbau der Lüfterklappe am Notfalllüfter Schacht 4 Inhaltsverzeichnis BUNDESGESELLSCHAF FÜR ENDLAGERUNG Blatt: 3 Blatt Deckblatt .„. „ .. „ „ . „. „ .. „ ...... „. „. „. „. „ .... „ ... „ .. „ .... „ . „. „ .... „ .... „ „ .. „ .. „ .. „ ..... „ „. „. „. „ .. „ .... „ „ .. „ „ . „.. 1 Revisionsblatt . „ . „ . „ ............ „ ............................. „ „ . „ .. „ ........ „ .. „ „ .. „ . „ . „ ............ „ .............. „ „ . „ .... 2a Inhaltsverzeichnis .... „ . „ .... „ .......... „ „ .. „ ....... „ „ ........ „ . „ „ . „ .... „ ................ „ ....... „ . „ ............... „ ..... „ . 3 1 Meldeformular- Meldepflichtiges Ereignis auf der Schachtanlage Asse II „ „ „. „ •• „. „ ........ „ .... . 4 Anzahl der Blätter dieses Dokumentes ................................................... „.„.„ •..• „ •......... 5

Wasseranalytik

Das Aufgabengebiet der " Wasseranalytik" umfasst die Untersuchung der Anionen, Nährstoffe und summarischen Kenngrößen, organischen Spurenstoff- und Metallanalytik und beinhaltet folgende Leistungsschwerpunkte: - Probenahme Oberflächenwasserproben - Fließgewässeruntersuchungen - Grundwasseruntersuchungen - Untersuchungen der Wochenmischproben aus den fünf Gewässergütemessstationen - Standgewässeruntersuchungen - Untersuchungen von Bodensickerwasser (LfULG) u.a. im Rahmen der Überwachung von Altstandorten des Uranbergbaus (WISMUT) sowie - Untersuchung von Sonderproben während außergewöhnlicher Gewässersituationen in der Elbe inkl. täglicher Rufbereitschaft im Rahmen des internationalen Warn- und Alarmplanes der Elbe. Die organischen Spurenstoff- und Metallanalytik basiert auf hochwertiger Analysentechnik (GC-MS/HPLC-MS: Organik, ICP/MS: Metallanalytik)

Flüsse unter Stress – die Oder

Flüsse unter Stress – die Oder Im Sommer 2022 kam es zu einer Umweltkatastrophe in der Oder: Ein Massensterben von schätzungsweise 1.000 Tonnen Fisch sowie Muscheln und Schnecken begann im polnischen Teil der Oder und setzte sich dann flussabwärts auch im deutschen Teil fort. Ursache war eine giftbildende, im Wasser schwebende Brackwasseralge mit dem wissenschaftlichen Namen Prymnesium parvum. Die Oder – ein mitteleuropäischer Fluss Die Oder entspringt in Tschechien und mündet im Stettiner Haff in die Ostsee. Sie bildet einen großen Teil der Grenze zwischen Deutschland und Polen. Die Oder ist 840,9 km lang. Durch Regulierungen und Verbau wurde der Flusslauf in der Vergangenheit um über 20 % verkürzt. Das ⁠ Einzugsgebiet ⁠ ist 124.049 km² groß, davon liegen 86,4 % in Polen, 5,9 % in Tschechien und 7,7 % in Deutschland. Mehrfachbelastungen führen zu Umweltkatastrophen Das Fischsterben in der Oder im August 2022 zeigt, dass Politik, Wissenschaft und Wasserwirtschaft trotz deutlicher Fortschritte im Gewässerschutz vor neuen Herausforderungen stehen. Durch den ⁠ Klimawandel ⁠ mit heißen und trockenen Sommern können solche Ereignisse in der Oder und anderen Gewässern auftreten. Einflussfaktoren sind variable Umweltbedingungen und menschliche Belastungen (z.B. industrielle Einleitungen oder der starke Verbau der Gewässer). Im Fall der Oder hat die multiple Belastungssituation – hohe Salzbelastung, starke Sonneneinstrahlung, hohe Wassertemperaturen und eine geringe Wasserführung – dazu geführt, dass die natürliche ⁠ Resilienz ⁠ des Ökosystems überfordert war und die Brackwasseralge Prymnesium parvum sich schnell vermehren konnte. Algenblüten und die Brackwasseralge Prymnesium parvum Algenblüten in Gewässern entstehen durch viele Faktoren, darunter Einträge von Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor aus Landwirtschaft und Kläranlagen, sowie Licht und warme Temperaturen. Das Fischsterben im Sommer 2022 wurde durch die Brackwasseralge Prymnesium parvum und ihre Gifte verursacht, die sich unter extremen Umweltbedingungen stark vermehren konnte. Prymnesium parvum ist ein salzliebender Einzeller, der meist in Brack- und Meeresgewässern vorkommt, aber auch in Binnengewässern auftreten kann. Sie ist weltweit verbreitet, u.a. in Europa, China, Australien, den USA und Nordafrika. Die Alge produziert Prymnesine (Giftstoffe), die das Kiemengewebe von Fischen und Schalentieren zerstören können. In Gewässern können je nach Einleitung, natürlichem Hintergrund oder Zuflüssen verschiedene Salze vorkommen. Salze gelangen über Kläranlagen, Straßenoberflächen und vor allem den Bergbau in die Gewässer. Beim Abbau von Braunkohle kann Salzlauge als Nebenprodukt entstehen. In der Oder ist das Steinsalz (chemisch: Natriumchlorid ) aus dem Bergbau maßgeblich. Deshalb werden die Salzkonzentrationen dort insbesondere durch Chlorid-Ionen repräsentiert. Algenblüten von P. parvum können bei Chlorid-Konzentrationen von >300 bis >30.000 mg/l auftreten, bereits bei 350 mg/l kann eine Blüte entstehen. Die Prymnesium -Alge ist weltweit verbreitet und bildet Überdauerungsstadien. Derzeit gibt es keine wirksamen Maßnahmen zur Reduzierung oder Entfernung aus Fließgewässern. Eine deutliche Reduktion der Salzkonzentration würde das Algenwachstum minimieren. Auch wachstumsfördernde Faktoren wie hohe Nährstoff- und Salzkonzentrationen müssen vermieden werden. 2024: Die Oder im Krisenmodus Auch im Sommer 2024 ist eine Umweltkatastrophe in der Oder möglich, Entwarnung kann nicht gegeben werden. Erste regionale Fischsterben in der Oder wurden in Polen und Deutschland im Juni gemeldet. Steigende Algenkonzentrationen haben im Juni 2024 in Polen und Brandenburg die ersten Warnstufen ausgelöst. Die Salzgehalte in der Oder sind auch in 2024 auf einem gleichbleibend hohen Niveau. Im Vergleich zum Fischsterben im August 2022, sind die Wassertemperaturen bisher geringer und die Wassermenge und die Pegel noch deutlich höher. Das ist positiv, da die Alge stehende und langsam fließende Gewässer bevorzugt. Aus diesem Grund wurde die Alge auch schon in einigen Seitengewässern und Stillwasserbereichen nachgewiesen. Für den Austausch zwischen Polen und Deutschland wurde im Mai 2024 die bilaterale Fachgruppe zur Oder reaktiviert, die nach dem Fischsterben 2022 gegründet wurde. Den deutschen Ko-Vorsitz hat das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠). In dieser Gruppe informieren sich polnische und deutsche ExpertInnen über den aktuellen Stand an der Oder, über Maßnahmen zum Umgang in Krisensituationen und tauschen Daten zum ⁠ Monitoring ⁠, Fakten und neue wissenschaftliche Erkenntnisse aus. Es herrscht eine offene, transparente und vorausschauende Kommunikation zwischen den polnischen und deutschen Behörden. Das Fischsterben 2022 – Lessons learned Krisenfälle wie das Fischsterben an der Oder 2022 sind schwer vorherzusagen, da viele Umweltfaktoren das Gewässer beeinflussen und nicht eindeutig ist, wann die Belastbarkeit des Systems überschritten ist. Aber aus dem Fischsterben 2022 haben alle Beteiligten viel gelernt und die Katastrophe gemeinsam aufgearbeitet. Erste Ergebnisse aus einem vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (⁠ BMUV ⁠) finanzierten Forschungsprojekt liegen vor. Warnsysteme wurden in Brandenburg und in Polen erarbeitet. Der Warn- und Alarmplan der Internationalen Kommission zum Schutz der Oder (IKSO) wurde angepasst, um auch Fischsterben eindeutig zu erfassen. Ökologische Katastrophen wie in der Oder 2022 erfordern ein abgestimmtes Vorgehen aller Beteiligten: Das frühzeitige Erkennen und Bewerten von Ereignissen, das Bündeln von Aktivitäten und Wissen im Krisenfall sowie schnelle politische Entscheidungen. Bei derartigen Krisen müssen ökologische Schäden erfasst und Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Gewässer und zum nachhaltigen Schutz abgeleitet werden. Unsere Gewässer werden überwacht Wasserproben, Analysen und Messdaten beschreiben die Wasserqualität unserer Gewässer und helfen, kurzfristige Veränderungen zu erkennen. Seit Jahrzehnten gibt es auch an den großen, grenzüberschreitenden Flüssen wie der Oder, Elbe oder Rhein automatische Messstationen für wichtige Daten wie Sauerstoffgehalt, Leitfähigkeit und Chlorophyllgehalt. Diese werden teilweise durch biologische Tests ergänzt. Internationale und nationale Programme erfassen zusätzliche Messdaten, unter anderem zu Schadstoffen. Derzeit werden die Daten zur Gewässerüberwachung auf verschiedenen Internet-Plattformen der Länder und des Bundes bereitgestellt. Die Zusammenführung dieser Online-Messdaten und deren Verknüpfung mit Prognosetools könnten die Überwachung und die Erkennung von Krisenfällen verbessern. Neue Methoden wie Fernerkundung, um über Satellitendaten die Ausbreitung von Algenblüten zu erkennen oder genetische Untersuchungen (eDNA) zur detaillierten Erfassung der Lebensgemeinschaften im Gewässer können ebenso unterstützen. Für eine frühzeitige Erkennung ist eine kontinuierliche, zeitnahe Bewertung der Online-Daten erforderlich und eine enge Abstimmung zwischen den Ländern und Bundesbehörden wichtig. Im Krisenfall Bei Unfällen oder Fischsterben existieren grenzüberschreitende Warn- und Alarmpläne für die großen Flüsse, auch an der Oder. Für Fälle wie ein Massenfischsterben ist eine abgestimmte Prozesskette von der Warnung bis zur Kommunikation wichtig; Krisenszenarien sollten vorbereitet werden, um im Notfall beispielsweise bei stark erhöhten Schadstoffkonzentrationen mit fatalen ökologischen Folgen sofort Maßnahmen ergreifen zu können. Helfen kann dabei auch, welche Behörde oder welche Institution das richtige Know-how für die Untersuchung spezifischer Fragestellungen hat – und das bundesweit. Ein reaktionsfähiges Netzwerk ist dafür die Voraussetzung. Nach dem Krisenfall Die Dokumentation eines Krisenfalls ist wichtig für die Aufklärung und spätere Aufarbeitung. Nach dem Oderfischsterben wurde hierzu ein Statusbericht der deutschen Expertengruppe erstellt und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Auch die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) hat die Umweltkatastrophe und die Unterstützung, die sie im Auftrag des ⁠ BMUV ⁠ geleistet hat, in einem Bericht aufgearbeitet. Probenahmen werden auch nach dem Fischsterben fortgeführt. Dafür sind abgestimmte Pläne für die Probenahme und -logistik notwendig. Die langfristige Lagerung von Proben ist beispielsweise durch die Umweltprobenbank des Bundes möglich. Ein Nachsorge-⁠ Monitoring ⁠ sollte koordiniert und die Daten sollten langfristig gesichert und ausgewertet werden. Für die Oder wurde durch das Bundesumweltministerium ein Sonderuntersuchungsprogramm für drei Jahre an der Oder finanziert, um die ökologischen Schäden zu erfassen und die Erholung des Ökosystems zu beobachten. Die Rolle des UBA Das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) koordinierte die Untersuchung des Fischsterbens an der Oder 2022 und leitete zusammen mit einem polnischen Kollegen eine deutsch-polnische Expertengruppe. Es steht weiterhin im Austausch mit polnischen Behörden, deutschen Bundesländern sowie einem Netzwerk aus Wissenschaft und Forschung. Auch 2024 führt das UBA diese Aufgaben fort. Die breite Themenpalette des UBA, darunter Gewässerbewertung, ⁠ Monitoring ⁠, Schadstoffe aus Industrie und Kommunen, Bergbau, Algen und ihre Toxine sowie die etablierte Kooperation mit Landes- und weiteren Bundesbehörden, bietet eine fundierte Basis für die Bewertung, Aufklärung und Ableitung von Handlungsempfehlungen in Abstimmung mit allen Beteiligten. Diese wissenschaftliche Expertise unterstützt das Bundesumweltministerium und fördert die Kommunikation und Kooperation mit den Bundesländern durch verschiedene Gremien. Das UBA analysiert deutschlandweit vorhandene Daten zur Gewässerqualität und führt Risikoabschätzungen für stark salzhaltige Gewässer durch. Es forscht an neuen Techniken zur Bestimmung der aquatischen Lebensgemeinschaften, um effizientere Methoden für die Gewässerüberwachung zu entwickeln. Auf dieser Grundlage erarbeitet das UBA Handlungsempfehlungen, identifiziert Wissenslücken und konzipiert Forschungsansätze für zukünftige Gewässerüberwachung. Zudem informiert das UBA die Öffentlichkeit und beantwortet Fragen von Medien und Bürgern. Maßnahmen an der Oder – Handlungsempfehlungen des UBA Das Fischsterben an der Oder 2022 wurde durch mehrere Faktoren verursacht: hohe Salzkonzentration, hohe Nährstoffgehalte, hohe Wassertemperatur und niedriger Wasserstand. Empfehlungen sind weiterhin: Langfristige Wiederherstellung eines naturnahen Landschaftswasserhaushaltes. Stärkung der ⁠ Resilienz ⁠ von Ökosystemen. Kurzfristig können Einleitungen von Industrieabwässern gestoppt oder stark eingeschränkt werden, um die Salzkonzentration zu senken. Mittelfristig müssten die Salzgehalte in der Oder dauerhaft deutlich reduziert werden. Grenz- und Orientierungswerte zum Salzgehalt im Wasser sind einzuhalten, um die Gewässerqualität zu verbessern und die Gefahr von giftigen Algenblüten zu verringern. Dabei müssen auch Bedingungen wie niedrige Wasserstände und geringe Fließgeschwindigkeit berücksichtigt werden. Deutschland und Polen sollten weiter gemeinsame Maßnahmen ergreifen, um weitere Fischsterben zu verhindern; durch Datenaustausch und Diskussionen zur Reduzierung von Salzeinleitungen. Die derzeitigen Einleitbestimmungen für Nährstoffe und andere Schadstoffe sollten überprüft und an das ⁠ Wasserdargebot ⁠ angepasst werden. Dafür müssen wissenschaftliche Grundlagen erarbeitet werden. Maßnahmen in Krisenfällen wie die Absperrung gefährdeter Seitengewässer oder das Einleiten von unbelastetem Wasser aus Talsperren können größere Schäden verhindern. Solche Maßnahmen wurden bereits ergriffen. Ein umfassendes ⁠ Monitoring ⁠ über verschiedene Zeiträume hinweg ermöglicht die detaillierte Erfassung der ökologischen Folgen und Entwicklung des Gewässerzustands. Weitere Forschung zur Ökologie der Prymnesium-Alge ist nötig, besonders zu den Bedingungen, die eine Massenvermehrung und Giftproduktion fördern, sowie den Zusammenhängen zwischen Niedrigwasser, Temperatur und ⁠ Klimawandel ⁠. Zur besseren Gewässerüberwachung sollten innovative Methoden und die Fernerkundung weiterentwickelt werden. Die effiziente Nutzung von bundesweiten Daten und die Erweiterung der Modellierungs- und Prognosefähigkeiten für Schadstoffe und andere Parameter in Gewässern. Insgesamt müssen verstärkt Anstrengungen unternommen werden, um Gewässer widerstandsfähiger gegen Katastrophen und Klimawandel zu machen, etwa durch natürliche und technische Anpassungen. Dies erfordert regionale Planung und Maßnahmen wie die Reaktivierung von Auen, Verbesserung der ⁠ Gewässerdurchgängigkeit ⁠, Rückbau von Sohl- und Uferbefestigungen sowie Reduktion von Nähr- und Schadstoffeinträgen.

Biogasanlagen: Neue Technische Regel soll Sicherheit erhöhen

Biogasanlagen: Neue Technische Regel soll Sicherheit erhöhen Biogasanlagen sind wegen des enthaltenen, entzündbaren Biogases sowie der wassergefährdenden Substrate und Gärreste mögliche Quellen von Gefahren. Um die Sicherheit zu erhöhen, hat das Bundesumweltministerium am 21.01.2019 die neue Technische Regel für Anlagensicherheit „Sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen“ (TRAS 120) veröffentlicht, an der das UBA mitgearbeitet hat. Die Technische Regel für Anlagensicherheit „Sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen“ (TRAS 120) wurde am 21.01.2019 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (⁠ BMU ⁠) im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die TRAS 120 regelt Anforderungen an immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige sowie der Störfall-Verordnung unterliegende Biogasanlagen. Sie konkretisiert für diese Anlagen den Stand der Technik bzw. Stand der Sicherheitstechnik. Grund für die Bekanntgabe der TRAS 120 ist einerseits der in den letzten 15 Jahren stark angestiegene Bestand an Biogasanlagen, der 2018 ca. 9.000 erreicht hat. Andererseits werden bei Prüfungen bei etwa 70 Prozent dieser Anlagen seit Jahren erhebliche sicherheitstechnische Mängel festgestellt. Der Anteil von Prüfungen mit bedeutsamen Mängeln war bei Biogasanlagen 2007 bis 2016 durchweg fast doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller übrigen geprüften Anlagenarten. Vor allem in den Bereichen Anlagenauslegung, Brandschutz, Explosionsschutz, Durchführung und Nachweis von erforderlichen Prüfungen, Prozessleittechnik sowie sonstige Betriebsorganisation wurden Mängel festgestellt. Die TRAS 120 enthält Hinweise zu bei Biogasanlagen besonders relevanten Gefahrquellen für die Sicherheitsauslegung der Anlagen (d.h. für die Gefahrenanalyse und Gefährdungsbeurteilungen) sowie grundsätzliche Anforderungen an Biogasanlagen und besondere Anforderungen an bestimmte Anlagenteile. Als innovative Elemente für eine technische Regel enthält die TRAS 120 insbesondere Hinweise auf die erforderliche Sicherheitskultur der Betriebsorganisation, Anforderungen an die Fernsteuerung der Anlagen, an die Fachkunde der für den Betrieb verantwortlichen Personen und weiterer Beschäftigte, an die Eigenüberwachung der Anlage und ihres Betriebs durch diese verantwortlichen Personen, an eine Trennung der Anforderungen an Alarmpläne und Notfallpläne sowie nicht nur die Forderung nach einer Notstromversorgung sondern auch eines Notstromkonzepts zu deren Auslegung. Fortschritte in diesen Punkten dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass mit der Bekanntgabe der TRAS 120 die Probleme noch nicht gelöst sind. Größtes Manko der TRAS 120 ist ihre als gering erachtete Verbindlichkeit. Sie begründet keine unmittelbar gültigen Pflichten der Betreiber von Biogasanlagen (kann also auch keine Bußgelder bei Nicht-Einhaltung begründen), sondern wird lediglich als „Erkenntnisquelle“ für Betreiber und Vollzugsbehörden betrachtet. Wegen fehlender Rechtgrundlage enthält sie auch keine Zulassungspflicht von Anlagenteilen, die für die Sicherheit oder Emissionsminderung besonders relevant sind. Sie enthält ferner keine Anzeigepflicht von immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (womit Betreiber und Standort dieser Anlagen den unteren Immissionsschutzbehörden unbekannt bleiben können) und auch keine generelle Anzeigepflicht von Betriebsstörungen bei den Immissionsschutzbehörden. Das ⁠ UBA ⁠ tritt daher dafür ein, nicht nur die TRAS 120 nun zügig umzusetzen, sondern auch – wie vor sechs Jahren von BMU, Ländern und UBA geplant – durch eine rechtsverbindliche Biogasanlagen-Verordnung zu ergänzen. Der Entwurf für die TRAS 120 wurde von einem Arbeitskreis „Biogasanlagen“ der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) seit 2013 auf der Basis eines Entwurfes für eine Biogasanlagen-Verordnung erarbeitet. Dem Arbeitskreis gehörten Vertreterinnen und Vertreter der Länder, der Verbände, der Berufsgenossenschaften, der Sachverständigen, der Wissenschaft und des UBA an. Der Vorentwurf der TRAS wurde von der KAS veröffentlicht und der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Darüber hinaus hat die KAS ein Fachgespräch zum Vorentwurf durchgeführt. Das BMU hat zum Entwurf der TRAS die rechtlich vorgeschriebene Anhörung der zuständigen Länderbehörden durchgeführt. Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen hat das BMU entsprechend § 51a Bundes-Immissionsschutzgesetz die TRAS 120 im Bundesanzeiger bekannt gegeben.

Meldungen nach Warn- und Alarmplan Rhein

Ziel des Warn- und Alarmplanes Rhein (WAP) ist, Gefahren abzuwehren, Verursacher zu ermitteln, Maßnahmen zu ergreifen und Folgeschäden zu vermeiden. Werden von einer Wasserkontrollstation oder dem Laborschiff Max Prüss im Rheineinzugsgebiet auftretende Verunreinigungen mit wassergefährdenden Stoffen, die in ihrer Menge oder Konzentration die Gewässergüte des Rheins nachteilig beeinflussen könnten, festgestellt, so werden die zur Bekämpfung von Schadensereignissen zuständigen Behörden und Stellen alarmiert. Massgeblich für die Weitergabe der Informationen sind die Orientierungswerte, die im Warn- und Alarmplan festgelegt sind und bei deren Überschreitung entsprechende Meldungen erfolgen. 14.01.2025 | Wasser Metabolite von Metazachlor-SA (CAS: 172960-62-2) im Rhein bei Bad Godesberg/ Bad Honnef Im letzten Jahr meldeten wir vom 25.11.2024-20.12.2024 erhöhte Konzentrationen eines Metaboliten (Abbauprodukt) des Herbizids Metazachlor-SA im Rhein bei Bad Honnef (Rhein-km 647,9 rechts) und Bad Godesberg (Rhein-km 647,9 links). Aktuell messen… 26.12.2024 | Wasser Propyzamid (CAS: 23950-58-5) im Rhein bei Bad Godesberg/ Bad Honnef Mittels Non-Target Screening (LC-HRMS) wurde in Tagesmischproben aus Bad Honnef (Rhein-km 647,9 links) erhöhte Konzentrationen des Herbizids Propyzamid gemessen. 20.12.2024 | Wasser Metabolite von Metazachlor-SA (CAS: 172960-62-2) im Rhein bei Bad Godesberg/ Bad Honnef Mittels Non-Target Screening (LC-HRMS) wurde in Tagesmischproben aus Bad Honnef (Rhein-km 647,9 links) erhöhte Konzentrationen des Herbizid-Metaboliten Metazachlor-SA gemessen. 04.12.2024 | Wasser Fischsterben im Deilbach vor Mdg. in die Ruhr (km 37,3) Das Umweltamt der Stadt Essen rief einen Umweltalarm Fischsterben aus, nachdem eine größere Anzahl toter Fische im Deilbach im Bereich des Wehres an der Kupferdreherstraße gesichtet wurden 29.11.2024 | Wasser Chlortoluron (CAS: 15545-48-9) im Rhein bei Kleve-Bimmen / Lobith Mittels LC-MS Messungen wurde in Stichproben aus Kleve-Bimmen (Rhein-km 865,0 links) und in Mischproben aus Lobith (Rhein-km 863,2 rechts) erhöhte Konzentrationen des Herbizids Chlortoluron gefunden. 29.10.2024 | Wasser Metabolite von Metazachlor im Rhein bei Bad Godesberg/ Bad Honnef Mittels Non-Target Screenng (LC-HRMS) wurde in Tagesmischproben und Stichproben aus Bad Honnef (Rhein-km 647,9 links) und Bad Godesberg (Rhein-km 640 rechts) erhöhte Konzentrationen des Herbizid-Metaboliten Metazachlor-SA gemessen 1 2 3 … 7 Meldungen zu Umweltereignissen Meldungen nach Warn- und Alarmplan Rhein Ereignisse und Störfälle in Industrieanlagen Sonstige Ereignisse

Übersichtskarte Alarmplan Donau Gewässerökologie

Der Alarmplan bayerische Donau Gewässerökologie will im besten Sinne dabei helfen, die ökologische Qualität der Donau zu bewahren. Das aktuelle Faltblatt stellt die wesentlichen Grundzüge des Planes vor. Ziel des Alarmplan Donau Ökologie (ADÖ) ist es, ökologisch kritische Zustände in der Donau frühzeitig und repräsentativ zu erkennen, Gewässernutzer und Öffentlichkeit zu sensibilisieren sowie bei Bedarf Maßnahmen zu ergreifen. Der ADÖ definiert kritische gewässerökologische Situationen an der Donau in drei Warnstufen. Auf Basis festgelegter Schwellenwerte für Wassertemperatur und Sauerstoff sowie einer Experteneinschätzung erfolgt eine Bewertung der ökologischen Situation für vier abgegrenzte, homogene Abschnitte der Donau, den Meldebereichen. Federführend zuständig für den ADÖ ist die Regierung der Oberpfalz. Weitere Informationen zum Alarmplan der Ökologie finden Sie unter Alarmplan bayerische Donau Gewässerökologie (ADÖ) (PDF - 740KB)

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