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Aldrin im Meerwasser 2023

Im Rahmen des gemeinsames Bund/Länder-Messprogramm für die Nord- und Ostsee + weitere Überwachungsprogramme wurde der Parameter "Aldrin im Meerwasser" im Meerwasser bestimmt.

Vorkommen von chlorierten Kohlenwasserstoff-Insektiziden in menschlichen Geweben

Es werden Fettgewebe, Leber, Niere und Gehirn aus Sektionsgut untersucht. Die qualitative und quantitative Bestimmung erfolgt gaschromatographisch. Die Ausarbeitung erfolgt im Hinblick darauf, ob und in welchem Umfang die chlorierten KW (DDT und Analoge, Aldrin, Dieldrin, Heptachlor, Heptachlorepoxid, Methoxychlor und Hexachlorcyclohexan-Isomere sowie Hexachlorbenzol) trotz Verbots bzw. starker Einschraenkung in der Bundesrepublik Deutschland in menschlichen Geweben wiederzufinden sind. Ausserdem soll untersucht werden, ob Beziehungen bestehen hinsichtlich Alter und Geschlecht und Konzentration der Stoffe und ob sich Korrelationen zwischen Krankheiten bzw. Todesursache und Hoehe der gefundenen Werte ergeben.

Bilanz der Verteilung und Umwandlung von Umweltchemikalien in Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen

Versuche mit perfundierter Rattenleber und mikrosomalen Systemen von verschiedenen Wirbeltierspezies an Perchlorbutadien zum Vergleich mit Ganztierversuchen. Fortsetzung der Untersuchungen ueber den Einfluss von Umweltchemikalien (Trichloraethylen, chlorierte Aniline und Phenole, Tribunil, Toxaphenkomponenten u.a.) auf Enzymaktivitaeten des Auges, Untersuchung der Membranpermeabilitaet der Linsenkapsel. Fortsetzung von Versuchen mit P-Cl-Anilin und 3,4-Dichloranilin und Bodenmikroorganismen. Umwandlung von Tribunil durch Bodenmikroorganismen. Vergleichende Untersuchung der Umwandlung von Aldrin, Endo- und Exodieldrin durch Bodenmikroorganismen zur Aufstellung von Struktur-Abbaubarkeitsbeziehungen.

Hat das Verbot persistenter Pflanzenschutzmittel zu einer Entlastung der Umwelt geführt?

Durch die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung hat sich die Umweltbelastung mit chlororganischen Pestiziden deutlich verringert. Dieldrin findet sich nur noch vereinzelt in niedrigen Konzentrationen. Dagegen ist DDT nach wie vor nachweisbar, wobei Umweltproben aus den neuen Bundesländern deutlich höhere Gehalte an DDT und DDE aufweisen als Proben aus Westdeutschland. Zahlreiche chlororganische Pestizide wie Aldrin, Dieldrin, Heptachlor und Dichlordiphenyltrichlorethan (DDT) wurden bereits in den 1970er bis frühen 1980er Jahren in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer hohen Toxizität, ihrer Persistenz und ihres Biomagnifikationspotenzials verboten. Seit dem 22.11.1992 wird dieses vollständige Anwendungsverbot durch die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 10.11.1992 geregelt. Dieldrin, zum einen Abbauprodukt von Aldrin zum anderen direkt als Schädlingsbekämpfungsmittel eingesetzt, ist in terrestrischen und limnischen-Ökosystemen nur noch vereinzelt nachzuweisen. In marinen Ökosystemen stagnieren die Dieldrinkonzentrationen auf einem sehr niedrigen Niveau. DDT ist nach wie vor in der Umwelt präsent, wobei Umweltproben aus den neuen Ländern deutlich höher mit DDT und seinen Metaboliten kontaminiert sind als Umweltproben aus den alten Ländern. Hier spiegelt sich in allen beprobten Ökosystemtypen auch Jahre nach den erfolgten Anwendungsverboten die ursprünglich unterschiedliche Emissionssituation in den alten und neuen Ländern wider. DDT wurde 1972 in der Bundesrepublik Deutschland und 1971 bis 1988 sukzessive in der DDR verboten.

Umweltprobenbank Nr. 4023: Aldrin / Leber / NP Bayerischer Wald

Anzahl der Proben: 4 Gemessener Parameter:   Probenart: Leber Als Hauptumschlagplatz der Stoffe im Körper lassen sich die meisten Schadstoffe am besten in der Leber nachweisen. Sie liegt im Bauchraum geschützt und wird beim Erlegen des Rehes durch den Schuss nicht verletzt. Darüber hinaus liefert sie eine große Probenmenge. Probenahmegebiet: NP Bayerischer Wald Deutschlands erster Nationalpark.

Umweltprobenbank Nr. 4022: Aldrin / Leber / Dübener Heide Mitte

Anzahl der Proben: 5 Gemessener Parameter:   Probenart: Leber Als Hauptumschlagplatz der Stoffe im Körper lassen sich die meisten Schadstoffe am besten in der Leber nachweisen. Sie liegt im Bauchraum geschützt und wird beim Erlegen des Rehes durch den Schuss nicht verletzt. Darüber hinaus liefert sie eine große Probenmenge. Probenahmegebiet: Dübener Heide Mitte Bedeutendstes Wald- und Erholungsgebiet für den Ballungsraum Halle/Leipzig

Umweltprobenbank Nr. 4024: Aldrin / Leber / Oberbayerisches Tertiärhügelland

Anzahl der Proben: 4 Gemessener Parameter:   Probenart: Leber Als Hauptumschlagplatz der Stoffe im Körper lassen sich die meisten Schadstoffe am besten in der Leber nachweisen. Sie liegt im Bauchraum geschützt und wird beim Erlegen des Rehes durch den Schuss nicht verletzt. Darüber hinaus liefert sie eine große Probenmenge. Probenahmegebiet: Oberbayerisches Tertiärhügelland Teil des süddeutschen Molassebeckens

Pilot-Monitoring in Biota: Belastung von Fischen in Österreichs Gewässern mit langlebigen, prioritären Schadstoffen

Ziel des Projektes ist es, mit Hinblick auf die künftigen Vorgaben der EU-RL 'Prioritäre Stoffe', erste Erfahrungen hinsichtlich der Überwachung von Schadstoffen in Biota zu sammeln bzw. Vorschläge für künftige Strategien zu entwickeln. Während zum Monitoring von prioritären Stoffen im Wasser Monitoringprogramme durchgeführt werden, ist die Datenlage bezüglich der Konzentrationen in Biota unzureichend. Hexachlorbenzol und Hexachlorbutadien gehören zu der Gruppe der POPs, welche aufgrund ihrer Gefährlichkeit durch das internationale Abkommen der Stockholmkonvention der Kontrolle und dem Minimierungsgebot unterliegen. Für beide Substanzen, wie auch andere POPs und prioritäre Substanzen besteht die Gefahr der Sekundärvergiftung höherer Lebewesen und Räuberorganismen. Im Rahmen des Projekts soll die bisher weitgehend unbekannte Belastung heimischer Biota mit prioritären Stoffen untersucht werden und Methoden, die in der Strategie für ein stoffangepasstes Gewässermonitoring vorgeschlagen wurden, auf ihre Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit getestet werden um eine zukünftige, routinemäßige Überwachung prioritärer Stoffe in Biota zu ermöglichen. Die Ergebnisse sollen erste Hinweise liefern, ob die Konzentrationen der prioritären Stoffe in Fischen (Aiteln, Leuciscus cephalus) die Umweltqualitätsnormen beziehungsweise Bewertungskriterien, welche für Biota in Fischen vorgeschlagen wurden, erreichen. Folgende Parameter sollen untersucht werden: Gesamtquecksilber und Methylquecksilber, Hexachlorbenzol, Hexachlorbutadien, Chlordan, Endosulfan (Alphaendosulfan), Heptachlor, Hexachlorocyclohexan, Lindan, Pentachlorobenzol, Pentachloronitrobenzol, p,p' DDT, Gesamt-DDT (DDT, DDE, DDD), Aldrin, Endrin, Isodrin, Dieldrin, Pentabromodiphenylether, Phthalate, darunter DEHP und Organozinnverbindungen. Die Ergebnisse werden ausgewertet und in Beziehung zu den wirkungsbezogenen Bewertungskriterien gesetzt sowie mit bereits verfügbaren Daten zur Schadstoffbelastung von Biota aus Österreich und anderen europäischen Ländern verglichen und diskutiert.

Evaluierung und Erweiterung der Grundlagendaten für die Ableitung von Prüfwerten für den Wirkungspfad Boden-Pflanze - Teil I: organische Stoffe - Teil II: Metalle

Im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und der Bodenschutz- und Altlasten Verordnung (BodSchV) werden Prüfwerte für die Schutzgüter 'menschliche Gesundheit', Qualität von Nahrungs- und Futtermitteln' und das 'Bodensickerwasser auf dem Weg zum Grundwasser' abgeleitet, wobei die Schutzgüter gegebenenfalls differenziert werden. Zur Ableitung der Prüfwerte werden die Bodenfunktionen betrachtet in ihrer Bedeutung für die direkte Aufnahme von Boden (Direktpfad), für die Aufnahme von Kontaminanten durch die Pflanzen (Wirkungspfad Boden-Pflanze) sowie für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser. In einem Vorläufervorhaben wurde die Vorgehensweise zur Ableitung von Prüfwerten für den Pfad Boden-Pflanze nach Bundesanzeiger Nr. 161 a konkretisiert und auf einige organische Schadstoffe bei ausreichender Datenlage angewandt Dabei waren die Ergebnisse von Erhebungsuntersuchungen zum Transfer Boden-Pflanze jedoch so, dass nur für wenige Stoffe mit Einschränkungen entsprechende Werte abgeleitet werden könnten. Auf der Basis eines erarbeiteten Versuchskonzeptes wurden für fünf prioritäre Stoffe /Stoffgruppen (HCB, PCP, Phthalate, Nonylphenol(-ethoxylate) und Nitroaromaten) Freiland-Großlysimeter-Untersuchungen zum Transfer Boden-Pflanze durchgeführt. Auf Basis der Ergebnisse wurden für HCB (ausreichende Stabilität und Transferpotential) Bodenwerte vorgeschlagen. Für Metalle wurde überprüft, wie sich die Belastungssituation in den einzelnen Bundesländern darstellt; es wurde weiterhin überprüft, ob eine Abschätzung der flächenhaften Überschreitung von Prüf- und Maßnahmenwerten möglich ist. Auswirkungen der EU-Kontaminantenverordnung auf die Höhe der unter Nutzung der ZEBS-Werte festgelegten Prüfwerte wurden ermittelt.

Aktualisierung von TRD (Tolerierbare Resorbierte Dosis)-Werte- und Pruefbegruendungen fuer den Direktpfad Boden/Mensch gemaess der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung

Mit den Basisdaten Toxikologie (Eikmarin et al., 1999) wurde eine einheitliche Grundlage fuer die humantoxikologische Bewertung boden- und altlastenrelevante Stoffe geschaffen. Die Pruefwerte der BBodSchV basieren auf diesen Bewertungsmassstaeben. Inzwischen liegen derartige Bewertungsmassstaebe ('TRD-Werte') fuer ca. 125 boden- und altlastenrelevante Stoffe vor. Mit wenigen Ausnahmen (von Stoffen, die in anderem Rahmen aktualisiert wurden, wie z.B. Nitrobenzol im Zusammenhang mit der Bewertung von ruestungsrelevanten Stoffen) liegt das Ende der Datenerfassung fuer diese Stoffe 3-5 Jahre zurueck. In einem erster Schritt einer Ueberpruefung der toxikologischen Bewertungsgrundlagen zeigte sich ein relevanter Aktualisierungsbedarf fuer Acrylnitril, Aldrin/Dieldrin, Antimon, Beryllium, Cyanide, DDT, Fluoride, Nickel, Pentachlorphenol, Phthalate, Polychlorierte Biphenyle, Tetrachlorethen, Toluol, Vanadium, Vinylchlorid (fettgedruckt Stoffe der BBodSchV). Mit diesem Vorhaben sollen relevante Stoffe bezueglich ihrer humantoxikologischen Basis aktualisiert und die Auswirkung dieser Aktualisierung auf die in der BBodSchV genannten Pruefwerte bzw. auf die entsprechend Paragraph 4 Abs. 5 als orientierende Hinweise vorgeschlagenen Pruefwerte analysiert werden. Dabei ist der fuer die Pruefwerte moegliche Aenderungsbedarf herauszuarbeiten.

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