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s/allele/Allee/gi

Verbrauchsdaten Wärmemenge MWIKE Berger Allee

Der Datensatz zeigt den monatlichen Stromverbrauch in MWh im Gebäudes des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie am Standort Berger Allee 25 in Düsseldorf.

Feinstaub (PM2,5) Lübeck, Moislinger Allee 1-Stunden Mittelwert 2025

Um die Gesundheit der Menschen und die Vegetation vor den Einflüssen zu hoher Luftschadstoffbelastungen zu schützen, wird die Luftqualität laufend untersucht und nach gesetzlichen Vorschriften beurteilt. Dafür betreibt das Landesamt für Umwelt (LfU) in Schleswig-Holstein ein Netz aus Messstationen, an denen mit unterschiedlichen Methoden Luftschadstoffe gemessen werden. Die Messdaten aus Schleswig-Holstein und viele zusätzliche Informationen zu den Messungen werden an das Umweltbundesamt weiter geleitet und von dort gemeinsam mit den Daten aller Bundesländer an die Europäische Kommission gemeldet. Alle aktuell veröffentlichten Daten sind als ***vorläufig*** einzustufen, da sie zu Ihrer schnellen Information zunächst automatisch auf Gültigkeit geprüft werden. Vor der abschließenden Bewertung und Beurteilung der Luftqualität findet später eine mehrstufige Prüfung nach gesetzlichen Vorgaben statt. Bei den CSV-Dateien „fehlt“ am Tag der Umstellung von Normalzeit (MEZ) auf Sommerzeit (MESZ) die 3-Uhr-Messung, am Tag der Umstellung von Sommer- auf Normalzeit gibt es hingegen zwei 3-Uhr-Messungen. Die JSON-Dateien sind von dieser Problematik nicht betroffen, hier wird durchgängig Normalzeit verwendet. [Informationen zur Messstation](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/luftqualitaet/Messstationen/LuebeckMoislAl.html)

Feinstaub (PM10) Lübeck, Moislinger Allee 1-Stunden Mittelwert 2025

Um die Gesundheit der Menschen und die Vegetation vor den Einflüssen zu hoher Luftschadstoffbelastungen zu schützen, wird die Luftqualität laufend untersucht und nach gesetzlichen Vorschriften beurteilt. Dafür betreibt das Landesamt für Umwelt (LfU) in Schleswig-Holstein ein Netz aus Messstationen, an denen mit unterschiedlichen Methoden Luftschadstoffe gemessen werden. Die Messdaten aus Schleswig-Holstein und viele zusätzliche Informationen zu den Messungen werden an das Umweltbundesamt weiter geleitet und von dort gemeinsam mit den Daten aller Bundesländer an die Europäische Kommission gemeldet. Alle aktuell veröffentlichten Daten sind als ***vorläufig*** einzustufen, da sie zu Ihrer schnellen Information zunächst automatisch auf Gültigkeit geprüft werden. Vor der abschließenden Bewertung und Beurteilung der Luftqualität findet später eine mehrstufige Prüfung nach gesetzlichen Vorgaben statt. Bei den CSV-Dateien „fehlt“ am Tag der Umstellung von Normalzeit (MEZ) auf Sommerzeit (MESZ) die 3-Uhr-Messung, am Tag der Umstellung von Sommer- auf Normalzeit gibt es hingegen zwei 3-Uhr-Messungen. Die JSON-Dateien sind von dieser Problematik nicht betroffen, hier wird durchgängig Normalzeit verwendet. [Informationen zur Messstation](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/luftqualitaet/Messstationen/LuebeckMoislAl.html)

Vertrag für Hamburgs Stadtgrün/Schutz und Kompensation

Die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung für das innerstädtische Grüne Netz wird in der Drucksache 21/16980 vom 24. April 2019 (Einigung mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“) festgelegt und ist in der Anlage ergänzend zu Petitum I.4. als stark verkleinerte und vereinfachte Karte enthalten. Da die Karte als Arbeitsgrundlage zur Beurteilung der Lage von geplanten Bebauungsplänen und Bauvorhaben im Grünen Netz dienen soll, wurde eine präzisere Fassung dieser Karte zur Drucksache 21/01547 vom 17. Juni 2021 (Vertrag für Hamburgs Stadtgrün) erstellt. Die Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 (Grünes Netz) bezieht sich gemäß der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ nur auf das Grüne Netz in der inneren Stadt bis zum äußeren Rand des 2. Grünen Rings. Der räumliche Geltungsbereich für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 wird somit durch die Außengrenze des 2. Grünen Ringes definiert. Innerhalb dieses Bereiches gehören zur Flächenkulisse des Grünen Netzes: • die Abschnitte der Landschaftsachsen, • beide Grüne Ringe, • gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen, • alle öffentlichen Parkanlagen (alle Kategorien, auch die nicht typisierten Parkanlagen) sowie Spielplätze. Außerhalb des 2. Grünen Ringes gilt ein Schutzstatus nach Pet. I.5 („öffentliche Grün- und Erholungsanlagen“) für alle öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze. Die im Pet. I.4 verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Wohnen und Gewerbe ohne Kompensation) findet sich in einer Anlage der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“. Diese „geeinten Flächen“ sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. Ausgenommen von der Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes sind darüber hinaus Bauvorhaben zur Verwirklichung von Hafenentwicklungszielen im Hafennutzungs- und Hafenerweiterungsgebiet. Ausgenommen sind auch die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten Verkehrsanlagen sowie Radverkehrsrouten. Wegen der Vielfalt und vor allem Kleinräumlichkeit dieser Maßnahmen sind sie nicht in der Karte dargestellt. Folgende sonstige Darstellungen der Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung werden in diesem Geodatensatz „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“, da bereits im FHH-Atlas / Geoportal vorhanden, nicht dargestellt: • „Bauflächen in Baustufenplänen und Bebauungsplänen“ sind im Fachdienst „XPlanung Bebauungspläne – Vektordarstellung“ enthalten. • „Bezirksgrenzen“ und „Landesgrenzen“ sind im Fachdienst „ALKIS Verwaltungsgrenzen Hamburg“ enthalten. • „Hafennutzungsgebiet“ und „Hafenerweiterungsgebiet“ den sind im Fachdienst „Hafengebietsgrenzen“ enthalten. Die Darstellung der „Gewässer“ wurde für die Kartenfassung zur Drucksache zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün nachrichtlich zur besseren Orientierung aus dem Landschaftsprogramm übernommen. Diese können im FHH-Atlas / Geoportal nicht einzeln eingeblendet werden. Zur besseren Orientierung lassen sich diverse Kartengrundlagen bzw. Luftbilder einblenden.   Die Fachdienste des Geodatensatzes „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“ werden wie folgt präzisiert: 1 Hauptwegenetz des Freiraumverbundes Die Hauptwege sollen die Vernetzung und Nutzbarkeit des übergeordneten Grünen Netzes – in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen – für Fuß- und Radverkehr sicherstellen. Sie sind insbesondere für den beabsichtigten Verlauf der gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen von Bedeutung. 2 Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen Das System der Landschaftsachsen und Grünen Ringe wird durch Grünverbindungen ergänzt und das Netz dadurch engmaschiger. Die Grünverbindungen übernehmen als stadtteilbezogene „Grüne Zubringer“ wichtige Verbindungsfunktionen insbesondere durch die verdichteten Stadtquartiere und Gewerbegebiete zu den Landschaftsachsen und zu den weiter entfernten Parkanlagen und Naherholungsgebieten. Die hierzu dargestellten Abgrenzungen kennzeichnen symbolisch den Verlauf der Grünverbindungen und müssen durch die Bezirke konkretisiert werden. In der Regel bestehen die einzelnen Grünverbindungen aus unterschiedlichen Abschnitten und werden durch grüne Elemente geprägt. Die Grünverbindungen verlaufen • zum Teil in breiten Grünzügen abseits vom Straßenverkehr (autofrei) und werden durch öffentliche Grünanlagen und andere Grünflächen geprägt, z.B. Alster-Bille-Elbe-Grünzug, • zum Teil im Straßenraum an wenig befahrenen, ruhigen Straßen oder befahrenen aber breiten Straßen, wo der grüne Charakter durch schmale, begleitende Grünflächen sowie Baumreihen und –alleen vorhanden ist oder entwickelt werden kann. Neben der freizeitbezogenen Funktion und der Verbindungsfunktion für den Fuß- und Fahrradverkehr können die Grünverbindungen auch weitere Funktionen haben, z.B. für Regenwasserrückhaltung und/oder als ökologischer Trittstein für den Biotopverbund. Zudem weisen manche Grünverbindungen einen kulturhistorischen Hintergrund auf (z.B. alte Postwege, Dorfwege, Alleen und städtebauliche Achsen) und können somit zur Lesbarkeit der Stadt- und Landschaftsgeschichte beitragen. 3 Potenzialflächen ohne Kompensation Die im Pet. I.4 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ findet sich in der Anlage dieser Drucksache. Diese „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Gewerbe und Wohnungsbau) sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. 4 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze bis inkl. 2. Grüner Ring Die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sind gemäß Pet. I.4 Teil der kompensationspflichtigen Flächenkulisse. Innerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für den vollständigen Bestand der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, die als solche bekannt gemacht werden und im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht werden. Das sind die Kategorien öffentliche Parkanlagen, öffentliche Spielplätze, öffentliche Grünflächen an Kleingärten, Schutzgrünflächen, Sportplätze. Auch Kleingärten und Friedhöfe gehören bei Lage in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und Grünverbindungen zur Flächenkulisse des Grünen Netzes, in der die Schutz- und Kompensationsregelung gilt. Außerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung (in „Streulage“) ist die Darstellung und somit die Anwendung der Schutz- und Kompensationsregelung auf die für das Grüne Netz besonders wichtigen Flächenkategorien beschränkt worden. Von besonderer Bedeutung sind alle gewidmeten, bestehenden öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Ausgenommen von der Kompensationsregelung sind somit Sportplätze, Kleingärten und Friedhöfe in Streulage. 5 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze außerhalb des 2. Grüner Ring Gemäß Pet. I.5 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ darf der „vorhandene Bestand an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“ grundsätzlich nicht für bauliche Entwicklung in Anspruch genommen werden. Wie unter Punkt 4 ausgeführt, beschränkt sich diese Aussage und somit die Darstellung auf die Grünflächenkategorien mit einer hohen Bedeutung für die quartiersbezogene Erholungsnutzung, nämlich die öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Sofern diese innerhalb der Flächenkulisse des Grünen Netzes der inneren Stadt bis inkl. 2. Grüner Ring liegen, sind sie in der Karte dunkelgrün dargestellt und es gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für das Grüne Netz für diese Flächen (siehe oben). Davon grafisch unterschieden sind die öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze, die jenseits des 2. Grünen Rings bis zur Landesgrenze vorhanden sind; sie sind in der Karte grün schraffiert dargestellt. Der Schutz dieser Flächen vor Bebauung ist in Pet. I.5 festgelegt. Bei Inanspruchnahmen von öffentlichen Grünflächen jenseits des 2. Grünen Rings muss die Anforderung des funktionalen Ersatzes in die Abwägung eingestellt werden. Sollte beispielsweise ein Spielplatz bebaut werden, ist dieser in der Abwägung zu berücksichtigen und ggf. zu ersetzen. 6 Grüne Ringe Die beiden Grünen Ringe stellen zusammen mit Hamburgs Landschaftsachsen das grüne Grundgerüst der Stadt dar und sind deshalb für sämtliche Schutzgüter von großer Bedeutung. Für sie gilt die Schutz- und Kompensationsregelung uneingeschränkt. 7 Landschaftsachsen bis inkl. 2- Grüner Ring Mit den Landschaftsachsen werden alle empfindlichen Landschaftsräume Hamburgs erfasst und zu einem für die Erholungsnutzung und die Stadtökologie wichtigen Verbundsystem zusammengeführt. Die Lage der Achsen ist wesentlich durch die noch erhaltenen naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Strukturen wie Gewässerläufe, Kanäle, Marsch und Geest bestimmt. Das Spektrum ihrer Ausprägungen reicht von schmalen, grüngeprägten Straßen von nur geringer Breite als Verbindungsglied isoliert liegender städtischer Grünräume bis hin zum weiten Elbe-Urstromtal. In Teilbereichen der Landschaftsachsen liegen auch Siedlungsflächen, die durch möglichst hohe Begrünung die Grünvernetzung bis zur nächsten Grünfläche ermöglichen sollen. Für die Landschaftsachsen gilt die Schutz- und Kompensationsregelung in der Innenstadt, daher sind nur die innerstädtischen Landschaftsachsen dargestellt. Hinweise: Die Karte „Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung“ zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün liegt sowohl im Maßstab 1:20.000 (Hamburg dargestellt in 6 Blättern) als auch im Zusammenschnitt im Maßstab 1:60.000 vor. Die Abgrenzungen sind nicht immer parzellenscharf, so dass über die konkrete Abgrenzung im Zweifel einzelfallbezogen im Einvernehmen mit der Fachbehörde (Umweltbehörde) entschieden werden muss. In der Regel ist die Außenkante der Abgrenzungslinie maßgebend. Zu beachten ist, dass die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung Grünes Netz Abweichungen in der Darstellung der Landschaftsachsen im Vergleich zu den im geltenden Landschaftsprogramm dargestellten Landschaftsachsen aufweist. Bei der Abgrenzung der Grünen Ringe gibt es sehr geringfügige Abweichungen. Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen sind im geltenden Landschaftsprogramm gekennzeichnet; Teilbereiche davon sind dort allerdings als Milieus „Parkanlage“ oder „Grünanlage eingeschränkt nutzbar“ oder als „Grüne Wegeverbindung“ dargestellt. Weitere Informationen zur Volksinitiative Hamburgs Grün erhalten und zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün können unter www.hamburg.de entnommen werden z.B. https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/12524062/2019-04-24-sk-volksinitiative-hamburgs-gruen-erhalten/ https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/15204244/2021-06-22-bukea-vertrag-fuer-hamburgs-stadtgruen/

Feinstaub (PM2,5) Lübeck, Moislinger Allee Tagesmittel 2025

Um die Gesundheit der Menschen und die Vegetation vor den Einflüssen zu hoher Luftschadstoffbelastungen zu schützen, wird die Luftqualität laufend untersucht und nach gesetzlichen Vorschriften beurteilt. Dafür betreibt das Landesamt für Umwelt (LfU) in Schleswig-Holstein ein Netz aus Messstationen, an denen mit unterschiedlichen Methoden Luftschadstoffe gemessen werden. Die Messdaten aus Schleswig-Holstein und viele zusätzliche Informationen zu den Messungen werden an das Umweltbundesamt weiter geleitet und von dort gemeinsam mit den Daten aller Bundesländer an die Europäische Kommission gemeldet. Alle aktuell veröffentlichten Daten sind als ***vorläufig*** einzustufen, da sie zu Ihrer schnellen Information zunächst automatisch auf Gültigkeit geprüft werden. Vor der abschließenden Bewertung und Beurteilung der Luftqualität findet später eine mehrstufige Prüfung nach gesetzlichen Vorgaben statt. Bei den CSV-Dateien „fehlt“ am Tag der Umstellung von Normalzeit (MEZ) auf Sommerzeit (MESZ) die 3-Uhr-Messung, am Tag der Umstellung von Sommer- auf Normalzeit gibt es hingegen zwei 3-Uhr-Messungen. Die JSON-Dateien sind von dieser Problematik nicht betroffen, hier wird durchgängig Normalzeit verwendet. [Informationen zur Messstation](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/luftqualitaet/Messstationen/LuebeckMoislAl.html)

Ersatzneubau der Wuhletalbrücke

Ausführungsphase Die Wuhletalbrücke überspannt die Wuhletalstraße und wurde 1984 im Verlauf der Märkische Allee in Marzahn-Hellersdorf errichtet. Sie ist Bestandteil der übergeordneten Verkehrsstraße der B 158, die sich von der B 1 / B 5 Berlin-Biesdorf Richtung Norden über die Landesgrenze nach Brandenburg erstreckt und in Angermünde endet. Westlich der Märkischen Allee verläuft die Bahntrasse der S-Bahnlinie S7 (Potsdam Hbf/Ahrensfelde – Strecke 6011) und der Regionalbahn 25 (Berlin-Lichtenberg/Werneuchen – Strecke 6072). Die Märkische Allee ist eine stark befahrene Straße, die auch für den genehmigungspflichtigen Großraum- und Schwerlastverkehr genutzt wird. Das Vorhaben Der Bau Die Planung Verkehrsführung Zahlen und Daten Die alte Wuhletalbrücke wurde auf Stahlbetonwiderlagern und einer in Brückenmitte angeordneten Stützenreihe aus Stahlbetonfertigteilen gegründet. Die Überbauten bestanden aus Spannbetonfertigteilen. Aufgrund massiver Schäden an den Bauteilen war das Brückenbauwerk in seiner Standsicherheit stark beeinträchtigt und für den Verkehr nicht mehr nutzbar. Die Brücke musste daher 2019 komplett für den Verkehr gesperrt und Anfang 2022 bis auf die Fundamente abgerissen werden. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und der Aufrechterhaltung der Infrastruktur wurde ein Ersatzneubau notwendig. Die Baumaßnahme wird unter anderem mit Fördermitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Mittel) finanziert. Voraussichtliche Bauzeit: 2022 bis 2025 Rückbau des Bestandsbauwerkes Der Abbruch des Bestandsbauwerkes wurde 2022 als vorgezogene Maßnahme durchgeführt. Die Bauarbeiten für den Ersatzneubau haben im Januar 2024 begonnen und sollen bis Ende des III. Quartals 2025 abgeschlossen sein. Bautenstand: Nachdem die Brückenunterbauten, bestehend aus Widerlagern und Pfeilern, fertiggestellt wurden, hat nun der Bau der nördlichen und südlichen Brückenrampen begonnen. Die Überbaukonstruktion wird aus insgesamt 12 Stahlträgern und einer Ortbetonplatte bestehen. Aktuell werden die Stahlträger im Stahlwerk gefertigt. Für den Einbau der Stahlträger ist eine Vollsperrung der Wuhletalstraße vom 4. bis 6. November 2024 vorgesehen. Zudem ist Ende November 2024 eine weitere Vollsperrung für die Herstellung der Überbauschalung geplant. Ersatzneubau Die Entwurfsplanung des Ersatzneubaues wurde abgeschlossen und berücksichtigt inhaltlich die folgenden Sachverhalte. Die neue Wuhletalbrücke wird in der gleichen Lage wie das Vorgängerbauwerk mit getrennten Überbauten geplant. Die Bauwerksachse des Bestandes wurde in die Planung übernommen. Die Umsetzung folgt dem Mobilitätsgesetz und sieht daher eine deutliche Verbesserung der Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr vor, ohne die anderen Verkehrsarten zu vernachlässigen. Darüber hinaus wird durch den Ersatzneubau der Brücke die perspektivische Planung einer Straßenbahntrasse entlang der Wuhletalstraße berücksichtigt. Analog zum Bestandsbauwerk wird auch die neue Brücke aus zwei getrennten Überbauten bestehen. Je Überbau werden dann 2 Richtungsfahrbahnen überführt. Der Querschnitt – und damit die Gesamtbreite des Bauwerks – wird gegenüber dem ursprünglichen Bauwerk aufgrund der neuen Querungsmöglichkeit für den Rad- und Fußgängerverkehr angepasst. Der Überbau 1 (West) ist schmaler als Überbau 2 (Ost). Seitlich der Fahrbahn wird ein Radfahrstreifen und Gehweg Richtung Osten und ein Notgehweg Richtung Westen angeordnet. Die Radwegbreite beträgt 2,50 m. Der beidseitige Gehweg hat eine Nutzbreite von 2,50 m (Ost) bzw. 1,00 (West). Die neue Brücke wird als gelenkig gelagertes Bauwerk mit Verformungslager und Fugenübergangskonstruktionen ausgebildet. Die getrennten Überbauten des Verbundtragwerks werden aus Stahlträgern mit Fahrbahnplatte in Ortbetonbauweise hergestellt und tragen über zwei Felder. Widerlager, Querträger, Flügel und Kappen werden in Ortbetonbauweise ausgeführt. Die Widerlager und Pfeiler werden flach gegründet. Nördlich und südlich der Brücke befinden sich im Anschluss Brückenrampen als Dammbauwerke. Die Brückenrampen sind geböscht ausgebildet. Im Zuge des Ersatzneubaues werden die Rampen entsprechend des neuen Querschnittes angepasst. Die Rampe Süd wird mit einer Böschung 1:1,5 ausgeführt und auf der Ostseite verbreitert. Die Rampe Nord wird beidseitig mit einem nachhaltigen Steilböschungssystem mit bewehrter Erde hergestellt. Für die Umsetzung der Neubaumaßnahme ist es erforderlich, dass in den angrenzenden Bereichen Baufreiheit für die Erdarbeiten und den Neubau der Brücke geschaffen wird. Auf den betroffenen Flächen wurden die vorhandenen Bäume und Sträucher innerhalb der gesetzlichen Fällzeiträume entfernt. Die Genehmigung wurde hierfür von der UNB des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf erteilt. Ein Ausgleich für die Rodungsabreiten erfolgt nach Abschluss der Gesamtmaßnahme Neubau der Wuhletalbrücke auf der Grundlage eines Landschaftspflegerischen Begleitplans. Der beidseitige Kfz- und Lkw-Verkehr auf der Märkischen Allee wird aufgrund der Vollsperrung der Brücke von der Märkischen Allee kommend über die vorhandenen Ab- und Auffahrtsrampen wieder auf die Märkische Allee geleitet. Der Verkehr wird per Lichtsignalanlage gesteuert und quert dabei die Wuhletalstraße. Diese Verkehrsführung wird bis zur Fertigstellung des Ersatzneubaues bestehen bleiben. Für die Herstellung des Ersatzneubaues wird eine bauzeitliche Verkehrsführung auf der Wuhletalstraße errichtet. Dabei wird der Fahrzeug-, Fuß- und Radverkehr sichergestellt. Ausnahme sind die vorgesehenen Vollsperrungen der Wuhletalstraße an 4 Wochenenden für den Einhub der Stahlträger sowie den Ein- und Ausbau der Überbau- und Kappenschalungen. In dieser Zeit können Fußgänger und Radfahrer sowie der Kfz- und Lkw-Verkehr die Wuhletalstraße im Baustellenbereich nicht nutzen. Für den Kfz- und Lkw-Verkehr wird eine Verkehrsumleitung eingerichtet.

eUVM: Aufbau und Betrieb eines erweiterten umweltsensitiven Verkehrsmanagementsystems in Berlin

Projektbeginn: 2020 / Projektende: 2024 Mithilfe eines erweiterten Umweltsensitiven Verkehrsmanagement (eUVM) soll die Luftschadstoffbelastung in hochbelasteten Straßen und städtischen Teilräumen gesenkt werden. Darüber hinaus sollen langfristig der Verkehr verringert und die Mobilität umweltverträglicher gestaltet werden. Für die Umsetzung von verkehrlichen Maßnahmen bedarf es einer umfassenden Datenbasis im Bereich Verkehr und Umwelt. Das eUVM Projekt schafft hierfür die Grundlagen und erfasst u.a. erstmals alle öffentlichen Parkplätze in Berlin und analysiert die Auswirkung neuer Parkraumbewirtschaftungsgebiete . Weiterhin wird die Digitale Plattform Stadtverkehr (DPS) weiterentwickelt und umweltsensitive Funktionserweiterungen vorgenommen. Darüber hinaus wird erstmals eine KI-basierte Luftschadstoffprognose entwickelt. Konkrete Maßnahmen zur Stärkung des Radverkehrs werden im Rahmen des eUVM Projektes ab 2024 umgesetzt. Sie umfassen unter anderem den Aufbau von Fahrradreparaturstationen , eine clevere Ampelschaltung für den Radverkehr sowie den Aufbau von „Grüne-Welle-Assistenten“ („Green-Light-Optimal-Speed-Advisory“ – GLOSA) für Fahrradfahrende. Die GLOSA-Anzeigen weisen die Fahrradfahrenden darauf hin ob sie die nächste Ampel bei grün oder rot erreichen. Mit diesen Informationen soll der Radverkehr durch weniger Stop-and-Go attraktiver gemacht werden. Zusätzlich zu den konkreten Maßnahmen sensibilisiert die Kommunikationskampagne Weniger Dicke Luft die Bevölkerung für verkehrsbedingte Luftschadstoffe und macht auf den Nutzen von Verkehrsdaten für einen optimierten Verkehrsablauf aufmerksam Damit soll auch die Verkehrsmittelwahl beeinflusst werden und der Umweltverbund (ÖPNV; Fuß- und Radverkehr) gestärkt werden. Zum Ende des Projektes sollen die eingeführten Maßnahmen hinsichtlich ihres Effektes und ihrer Akzeptanz bewertet werden. Im Rahmen des eUVM-Projektes fanden in 11 Parkzonen vom Zeitraum Juni 2022 – März 2024 Vor- und Nachbefahrungen mit Scanfahrzeugen statt um die Wirkung der Parkraumbewirtschaftung zu untersuchen und zu bewerten. Die Lage der Parkzone kann im Geoportal des Landes Berlins eingesehen werden. Die Ergebnisse jeder im Detail untersuchten Zone werden in einem „Parkzonen-Report“ zusammengefasst. Diese werden auf der Website „Weniger dicke Luft“ nacheinander veröffentlicht. Die ersten Reports sind dort bereits zu finden. Ein Endbericht wird voraussichtlich bis Herbst 2025 folgen. Die Erfassung des Angebots an Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum mittels Scan-Fahrzeugen innerhalb des S-Bahn Rings ist abgeschlossen und auf der Website der Verkehrsinformationszentrale (VIZ) Berlin veröffentlicht. Auf der gesamten Landesfläche wurden rund 1,2 Millionen Straßenparkplätze erfasst. 14% des erfassten Angebots sind bewirtschaftet. Die Erfassung der Straßenparkplätze außerhalb des S-Bahn Rings wird Ende des Jahres 2024 veröffentlicht. In den Parkzonen 65, 77, 81, 82, 84–88, 89 und 92 wurde die Wirkung der Parkraumbewirtschaftung genauer untersucht. Für diese Zonen werden derzeit zonenspezifische Reports erstellt. Im geplanten Endbericht sollen bis Ende 2024 übergreifende Ergebnisse zusammengefasst werden. Methodik der Kartierung von öffentlichen Straßenparkplätzen Zum Datensatz (Karte, VIZ Berlin) Download des Datensatzes Weitere Informationen Im Rahmen des eUVM Projektes wurde eine KI-basierte Vorhersage der Luftschadstoffe für die nächsten vier Tage erstellt. Seit Juni 2024 steht die Prognose über die Digitale Plattform Stadtverkehr zur Verfügung. Dargestellt werden die Vorhersagen für Stickstoffdioxid (NO 2 ), das zum aller größten Teil durch den Berliner Verkehr verursacht wird, und für Partikel kleiner 10 Mikrometer (µm) (PM 10 ) und kleiner 2,5 µm (PM 2,5 ), die besonders gesundheitsschädigend sind. Weitere Informationen Abschlussbericht – Luftschadstoffprognose in Berlin mit Machine-Learning-Methoden Mit 20 neuen Fahrradreparaturstationen soll der Radverkehr in allen Berliner Bezirken gestärkt werden, in dem alle die Möglichkeit bekommen, grundlegende Reparaturen selbstständig vorzunehmen. An den Stationen können die Räder, Kinderwägen und Rollstühle aufgepumpt und mit Werkzeugen repariert werden. Die Reparaturstationen sind an Orten platziert, an denen starke Radverkehrsaufkommen gemessen wurden oder gezielt der Radverkehr gefördert werden soll. Dazu wurden verschiedene Radverkehrsdaten verschnitten und die Einschätzung der Sachverständigen aus den Bezirken, sowie Quartiers- und Stadtteilzentren, berücksichtigt. Weitere Informationen Im eUVM-Projekt wurden vielfältige Verkehrsdaten analysiert, darunter Mobilfunkdaten und GPS-Trip-Daten. Dabei wurden Aspekte wie Abbiegeverhalten, Reisezeitverzögerungen, Pendlerverhalten, Fuß- und Radverkehr sowie Stauschwerpunkte untersucht. Die Top 10 Stauschwerpunkte in Berlin wurden genauer betrachtet. Es ist auffällig, dass diese überwiegend im Osten der Stadt liegen. Das liegt daran, dass die im Westen gelegenen Stadtautobahnen in der Analyse nicht berücksichtigt wurden, da der Verkehrsfluss auf den städtischen Hauptverkehrsstraßen untersucht werden sollte. Platz 1 der Berliner Stauschwerpunkte nimmt die Karl-Marx-Allee ein, gefolgt von Karl-Marx-Straße und Landsberger Allee. Die Analysen bilden die Grundlagen um zielgerichtete Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrs zu entwickeln. Die Ergebnisse sind auf der Digitalen Plattform Stadtverkehr veröffentlicht. Digitale Plattform Stadtverkehr Aktuelle Pressemitteilungen zum eUVM Projekt Projektleitung “Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme” – Teil des Sofortprogramms Saubere Luft

Geschützte Landschaftsbestandteile

Der Ausweisung von Geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB) gem § 22 SächsNatSchG liegen verschiedene Erwägungen zugrunde. Unter anderem werden Teile von Natur und Landschaft, welche als Kulturgut zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes beitragen, als GLB ausgewiesen (§ 22 Abs. 1 Nr. 2 SächsNatSchG). In Dresden betrifft dies 14 historische Parkanlagen und eine Allee (Lindenallee Dresdner Straße) mit einer Gesamtfläche von ca. 70 ha. Die Kenntnis der Schutzgebiete stellt eine Planungsgrundlage für Aussagen zu Entwicklungszielen und Flächenrestriktionen dar.

Naturdenkmale im Landkreis Oldenburg

Dieser Datensatz umfasst alle im Landkreises Oldenburg vorhandenen Naturdenkmale (ND). Momentan sind 416 ND ausgewiesen. Davon befinden sich 209 flächenhafte ND, 23 linienhafte ND und 184 punktuelle ND im Landkreis Oldenburg. Ein Naturdenkmal ist eine besonders markante Einzelschöpfung der Natur. Im Vordergrund steht immer das einzelne, zu schützende Objekt in seiner ganz individuellen Bedeutung, das sich gegenüber anderen Vertretern seiner Art besonders auszeichnet. Die Vielfalt der Naturdenkmalstypen entspricht der Vielfalt der Naturerscheinungen in einem Naturraum, wie der Geest, dem Moor oder der Marsch. Als besonders charakteristische Elemente sind Naturdenkmale ein "Spiegel" der Landschaftsentwicklung. Sie haben deshalb eine besondere Bedeutung für: Heimatkunde und Kulturgeschichte, Naturkunde und Wissenschaft, das Landschaftserleben, da sie die Landschaft durch ihre Eigenart, Seltenheit oder Schönheit prägen. Der Schutz eines flächenhaften Naturdenkmals geht über den gesetzlichen Schutz der nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz Geschützten Biotope hinaus, da in der Örtlichkeit sinnvolle Abgrenzungen unter Einbeziehung von Pufferzonen festgelegt werden. Der Landkreis Oldenburg ist reich an besonderen Einzelschöpfungen der Natur, die als Naturdenkmale gemäß § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 21 Nds. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz unter Schutz gestellt wurden. Dabei handelt es sich um besonders eindrucksvolle alte Einzelbäume oder Baumreihen und Alleen, Findlinge, Kleinmoore oder Schlatts, Heideflächen, Sandtrockenrasen, Binnendünen Feuchtwiesen mit vorkommen gefährdeter Pflanzenarten, alte Torfkanäle, Altarme, Braken, Tonkuhlen Besondere geologische Formationen alte Befestigungswälle, besonders ausgeprägte Wallhecken, Kratteichenwälle Kleine, besonders ausgeprägte Wälder, z. B. Bruchwälder, Hutewälder seltene Pflanzenvorkommen, z.B. die Schachblumenwiese bei Wildeshausen. Zur Zeit sind 345 Objekte geschützt, die insgesamt eine Fläche von 422 ha einnehmen.

LSG Kyffhäuser

Gebietsbeschreibung Das LSG „Kyffhäuser“ und die vorgelagerte Goldene Aue schließen sich unmittelbar nördlich an das Kyffhäusergebirge an; dieses setzt sich im Land Thüringen bis Bad Frankenhausen nach Süden fort. In Sachsen-Anhalt befindet sich nur ein geringer Flächenanteil dieser Landschaftseinheit. Der überwiegende Teil des LSG gehört zur Landschaftseinheit Helme- und Unstrutniederung. Die Landschaft des LSG ist sehr abwechslungsreich und weist aufgrund ihrer Strukturiertheit ein ästhetisch hochwertiges Landschaftsbild auf. Obwohl der Kyffhäuser nicht die Höhen des Harzes erreicht, sind die Felsen, Schluchten, Täler und Kuppen landschaftlich sehr wirksam. Der größte Teil des Kyffhäusers ist bewaldet und nur kleinflächig existieren Wiesen- und Staudenflächen. Im nördlichen Bereich meint man aufgrund der steil aufragenden Gesteine wirklich vor einem Mittelgebirge zu stehen. Die vorherrschenden Waldflächen verstärken diesen Eindruck. Weithin sichtbar sind das Kyffhäuserdenkmal mit der Oberburgruine, die Rothenburg und der Fernsehturm auf dem Kulpenberg. Vom Kyffhäuser aus hat man einen eindrucksvollen Blick in die Goldene Aue, deren Name auf die Fruchtbarkeit der Böden zurückzuführen ist. Die Landschaftsname ist seit dem 11. Jahrhundert bekannt. Die Aue ist eine stark ausgeräumte, ebene Ackerlandschaft. Strukturierende Gehölze, Alleen oder Feldgehölze fehlen fast völlig. Die landwirtschaftliche Nutzung der Goldenen Aue wurde durch ein weit verzweigtes Grabensystem möglich, mit dessen Hilfe Wasser eingestaut beziehungsweise abgeführt werden kann. Die Gräben besitzen haute eine besondere Biotopfunktion, die einer Vielzahl von Arten der Wasser- und Feuchtlebensräume das Siedeln in der Goldenen Aue gestattet. Die Talsperre Kelbra ist vor knapp 30 Jahren gebaut worden, sie dient vorrangig dem Hochwasserschutz. (1) ergänzende Beschreibungen Von diesem kleinen, aber geologisch abwechslungsreichen Gebirge liegt nur ein geringer Teil, der nördliche Unterhang und der Hangfuß, in Sachsen-Anhalt. Das LSG „Kyffhäuser“ erfasst nunmehr mit seinem sachsen-anhaltischen Anteil die Nordhänge des Kyffhäusergebirges und die flach zur Goldenen Aue ausstreichenden Buntsandsteinhänge. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Mittelsteinzeitliche Menschen durchzogen als Jäger, Fischer und Sammler das Gebiet, davon wurden bei Kelbra Spuren sichergestellt. Seit 5500 v.u.Z. nahmen jungsteinzeitliche Ackerbauern der Linienband-Keramikkultur das Land am Fuße des Kyffhäusers in Besitz. Die Goldene Aue blieb seitdem besiedelt. Im 5./6. Jahrhundert lag der Kyffhäuser im Siedlungsgebiet der Thüringer, das 531 dem Frankenreich eingegliedert wurde. In den folgenden Jahrhunderten siedelten Elbgermanen, die Hermunduren, im Gebiet. Ihre Adligen wohnten in Höfen, Burgen gab es nicht zu dieser Zeit. Im wesentlichen waren das Gebiet des Kyffhäusers und seine nahe Umgebung von den Thüringern beherrscht, die lange Zeit dem Frankenreich eingegliedert waren. Seit dem 7. Jahrhundert machte sich der Einfluß der Franken auch auf die Siedlungstätigkeit bemerkbar. Im Gebiet entstanden Straßendörfer, wie das Kelbraer Altendorf. Typisch fränkische Hofformen traten auf, wobei sich Haus, Stall und Scheune um einen meist viereckigen Hof gruppierten. Über den Kamm des Kyffhäusergebirges verlief damals die Grenze zwischen dem Helmegau und dem Nabelgau. Unter den sächsischen Herrschern entstanden im 10. Jahrhundert Pfalzen in Tilleda, Wallhausen und Allstedt sowie zahlreiche Burgen, die die Mittelpunkte der Burgbezirke bildeten. Tilleda, Berga und Kelbra sind aufgrund ihrer Namensformen sehr alte Siedlungen. Kelbra wird zuerst 1093 urkundlich genannt, als bereits neben dem älteren Dorf Kelbra, dem sogenannten Altendorf, eine zweite städtische Siedlung gleichen Namens entstanden war. Tilleda erschien zuerst in einem Hersfelder Güterverzeichnis, das in der Zeit zwischen 802 und 815 aufgezeichnet wurde und die Besitzungen des in Hessen gelegenen Klosters Hersfeld aufzählt. 972 wurde Tilleda als ”kaiserlicher Hof” erwähnt. Die Urkunde wurde von Otto II., dem Enkel Heinrich I., am 14. April 972 zu Rom unterzeichnet. Berga wird in einer Urkunde von Otto III. 985 erwähnt. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Die Goldene Aue bildet eine große Auslaugungssenke. Die ehemals in den Zechstein eingelagerten Steinsalz- und Kalisalzschichten wurden ausgelaugt, so daß letztlich der Buntsandstein direkt über den Auslaugungsrückständen und den Gipsen des Zechsteins lagert. Der Kyffhäuser kann als verkleinerte Abbildung des Harzes verstanden werden. Im Norden bricht das Kyffhäusergebirge steil an einer Bruchstufe ab, der Nordrandverwerfung, wogegen sich der südliche Abfall allmählich vollzieht, so daß sich eine flachere Schichtstufe im Zechsteingips ergibt. Am Fuße zur Goldenen Aue bilden metamorphe und magmatische Gesteine eine pultschollenförmige Aufragung der Mitteldeutschen Kristallinzone. Das sogenannte Kyffhäuser-Kristallin geriet bereits während der variszischen Gebirgsbildung in die Nähe der Erdoberfläche und unterlag in der jüngeren erdgeschichtlichen Entwicklung verstärkten Hebungsbewegungen. Kambrische Para- und Orthogneise, Marmore, Kalksilikatfelse und Amphibolite stehen im Westteil des Kyffhäuser-Kristallins an. Leukogranitgänge durchsetzen diese Metamorphite. Im Osten, im Bereich der Bären-Köpfe, treten Granodiorite auf, die ein jüngeres, variszisches Alter besitzen. Diskordant überlagert werden diese von Konglomeraten, Sand- und Tonsteinen des Oberkarbons. Der Zechsteingips bei Bad Frankenhausen in Thüringen lagert - wie auch am Südrand des Harzes - auf dem Oberkarbon. Die Entstehung einer Gipskarstlandschaft wie im Südharz wiederholt sich aufgrund der ähnlichen Lagerungsverhältnisse auch am Südrand des Kyffhäusers. Das im Untergrund noch vorhandene Zechsteinsalz findet sich im Quellwasser von Bad Frankenhausen, ist aber gleichzeitig die Ursache für zahlreiche Senkungsprozesse, die durch Auslaugung entstehen. Der Kyffhäuser ist mit 350 bis 450 m Höhe die höchste Erhebung der hermundurischen Scholle. Er begrenzt das Thüringer Becken in herzynischer Streichrichtung bis zur Fortsetzung im Südwesten mit der Finnestörung. Daß das Kyffhäusergebirge nicht als Mittelgebirge bezeichnet wird, liegt daran, daß es nicht so hoch emporgehoben wurde. Am nördlichen Hangfuß dominiert als Bodenform eine Braunerde aus Bergsandlöß über Berglehm mit permokarbonen Sandsteinen. An den Berghängen finden sich podsolige Braunerden bis Braunerde-Podsole aus Berglöß über skeletthaltigem lehmigen Sand beziehungsweise über Schutt aus permokarbonen Sandsteinen. Nach Westen anschließend folgt ein Teil der Goldenen Aue mit der Talsperre Kelbra. Hier dominieren Vegas, untergeordnet Vegagleye aus Auenton und Auenschluff, braune, humose grundfrische bis grundwasserbeeinflußte Auenböden, die außerordentlich ertragreich sind und für diese Gegend den Namen „Goldene Aue“ begründeten. In der Umgebung des Rückhaltebeckens finden sich Gleye aus Auenton und Humusgleye, dunkelbraune, teilweise stark humose, grundwasserbestimmte Auenböden. In der Helmeniederung kommen Auenton-Gleye bis -Humusgleye vor, die nährstoffreich, jedoch vernäßt sind. Westlich schließen sich Auenlehmtiefton- und Auenton-Vegas an, die ein ausgeglicheneren Bodenwasserhaushalt besitzen. Die Entwässerung des Kyffhäusers folgt nicht der Pultabdachung nach Süden, sondern die meisten und größten Täler verlaufen in west-östliche Richtung. Durch die mächtigen aufliegenden Schuttdecken und den Löß, die während der Eiszeit bzw. nacheiszeitlich entstanden sind, ist die Oberflächenentwässerung im Kyffhäusergebiet sehr gering. Wasserdurchlässige Gipse und Kalke führen zusätzlich das Wasser schnell in den Untergrund. Als Oberflächengewässer treten im nördlichen Kyffhäuser nur der Wolwedabach und der im Borntal südlich von Sittendorf an einer Schichtgrenze entspringende Heiligenborn auf. Als künstliches stehendes Gewässer besitzt die Talsperre Kelbra Bedeutung. Sie wird von der Helme gespeist. Klimatisch gesehen gehört die Umgebung des Kyffhäusers zum mitteldeutschen Trockengebiet. Innerhalb dieser Klimalandschaft stellt der Kyffhäuser jedoch eine kühlere und feuchtere Insel dar. Es werden mittlere jährliche Niederschläge von 550 mm erreicht, die ein deutliches Sommermaximum aufweisen. Die Trockenheit wird durch die porösen Gesteine noch verstärkt, da auftreffendes Niederschlagswasser sofort versickern kann und daher schwer pflanzenverfügbar ist. Die mittleren Jahrestemperatur beträgt 7°C. In der Helme-Unstrut-Region herrschen vergleichsweise höhere Temperaturen (8,8°C). Im Vergleich zur südwestlichen Vorharzregion liegen die Niederschläge im Bereich der Talsperre Kelbra deutlich niedriger und erreichen nur 470 bis 490 mm im Jahr. Nordhausen in Thüringen weist beispielsweise jährliche Niederschlagsmengen von 621 mm auf, so daß die Lee-Wirkung des Harzes für den Kyffhäuser genauso zutreffend erscheint. (1) ergänzende Beschreibungen Der Kyffhäuser kann geologisch als Miniatur des Harzes angesehen werden und bildet genau wie dieser eine Pultscholle. Sein Nordrand - gebunden an eine steile tiefgreifende, westnordwestlich verlaufende Bruchstruktur -erfuhr im Verlaufe der Erdgeschichte eine stärkere Hebung als der südliche Teil. Zwischen dem Taleinschnitt des Krummen Weges und den Bärenköpfen treten im Kyffhäuser kristalline, metamorphe und magmatische Gesteine zu Tage, die zu den ältesten gehören, die in Sachsen-Anhalt an der Erdoberfläche zu beobachten sind. Es handelt sich um neoproterozoische bis altpaläozoische Para- und Orthogneise, Amphibolite, Marmore und Kalksilikatfelse, die von jüngeren variszischen Granodioriten und Graniten durchsetzt werden. Der weitaus größte Teil des Kyffhäuser-Kristallins wird diskordant von rund 900 m mächtigen, rotgefärbten Sand- und Tonsteinen mit Einschaltungen von Konglomeraten bedeckt, die ins Oberkarbon bis Rotliegend eingestuft werden und mit 5 bis 10° nach Südwesten einfallen. Nach Süden schließen sich gleichfalls sehr flach einfallend die verschiedenen, rund 250 m mächtigen Sediment-Folgen des Zechsteins an, die vorwiegend aus Kalkstein, Anhydrit, Gips und Steinsalz bestehen. Ähnlich wie am Südharzrand kommt es im Verbreitungsgebiet des oberflächennahen Zechsteins zu Karstbildungen. Die Basis des Zechsteins bildet der Kupferschiefer, der am Südwesthang des Kyffhäusers auch Gegenstand des Bergbaus war. An der dem Harz zugewandten Seite gelangt zwischen Sittendorf und Tilleda in einem rund 100 m breiten Streifen erneut der Zechstein mit stark verkürzter Mächtigkeit an die Oberfläche. In der Umgebung von Tilleda ragen rotbraune und graue Sand- und Tonsteine aus dem quartären Schuttfächer hervor, die für den Buntsandstein (Trias) charakteristische Einlagerungen von Rogen- und Kalksandsteinen führen. Die der Verwitterung gegenüber relativ beständigen Sedimente des Unteren Buntsandsteins bilden markante Aufragungen im Gelände. Aus dem Tal des Krummen Weges und dem Steintal werden Schuttkegel kristalliner Schotter vermischt mit Kies, Sand und Ton in Richtungen Norden bis zur Straße zwischen Kelbra und Tilleda geschüttet. Am Nordhang der Grundgebirgsaufragung ist toniger Verwitterungsschutt flächenhaft verbreitet, der zusammen mit dem Löss die jüngsten geologischen Ablagerungen bildet. Mit dem Wechsel des Gesteins verändern auch die Böden ihr Erscheinungsbild und ihre Eigenschaften. Südlich Kelbra sind auf dem Nordhang Braunerden, podsolige Braunerden und Ranker aus skeletthaltigem Hangsandlöss über Arkosesandsteinen entwickelt. Diese Böden sind zusammen mit flachgründigen Fahlerden für den gesamten Kyffhäuser typisch. Auf den Bärenköpfen sind podsolige Braunerden aus lehmigem Hangsand über Granit entwickelt. Auf dem Hangfuß dominiert Braunerde aus Hanglöss über Hanglehm, lehmigem Hangschutt oder Schotter aus permokarbonen Sandsteinen. Diese Braunerden sind mit Parabraunerden vergesellschaftet. Auf den Zechstein- und Buntsandstein-Vorkommen im Ostteil des LSG, der bereits zum sandlössbeeinflussten Buntsandstein-Hügelland gehört, werden die Braunerden von Rendzinen bis Pararendzinen abgelöst. Rendzinen kommen in Gesellschaft mit Rohböden auch im Westen, in der Badraer Schweiz, auf Gips vor. Auf den eingeschalteten Löss-Flächen sind Böden mit Tondurchschlämmung, d. h. Fahlerden und Parabraunerden entwickelt. Pflanzen- und Tierwelt Die Vegetation des Gebietes ist aufgrund der geologischen, pedologischen und geomorphologischen Situation stark differenziert. Darüber hinaus führte die Tätigkeit des Menschen zur Veränderung der natürlichen Vegetation. Der Anbau von Kulturpflanzen verdrängte in den gering reliefierten Gebieten der Goldenen Aue und in den angrenzenden Übergängen zum Kyffhäuser die naturnahen Wälder. Teile der Hangbereiche wurden entwaldet und als Wiesen oder Weiden genutzt. Die Wälder des sachsen-anhaltischen Kyffhäuseranteils gehören zu den submontanen und kollinen Buchen-Wäldern mit waldschwingelreichen Beständen. Diese gehen in den Hangbereichen in geophytenreiche Hangwälder mit Sommer-Linde, Berg-Ahorn und Berg-Ulme über. Zum Teil bestimmen jedoch monotone Fichten- und Douglasienforste die Waldvegetation. Bedeutung besitzen die sich anschließenden Saumbereiche, Hecken und Feldgehölze, die auch landschaftsgliedernd wirken. Zu den bemerkenswerten Pflanzenarten zählen Diptam und verschiedene Orchideenarten. Besonders hervorzuheben sind die zahlreichen Streuobstwiesen, die teilweise aus alten Lokalsorten aufgebaut sind. Sie werden von extensiv und intensiv genutzten Grünländern abgelöst, die schließlich zur Goldenen Aue hin in offene Ackerlandschaften wechseln. Im nördlichen Bereich der Talsperre Kelbra befindet sich ein kleinflächiger Weichholzauenwald aus Weidenarten. Landschaftsbestimmender sind aber die ausgedehnten Schilfbestände und Großseggenriede. An die feuchtesten Gebiete schließen sich Grünlandflächen an. Als Besonderheit treten am Südufer kleinflächig Salzstellen auf. Eine besondere ornithologische Bedeutung für den Vogelzug im Binnenland besitzt die Talsperre Kelbra. Etwa 50 Vogelarten brüten regelmäßig in diesem Europäischen Vogelschutzgebiet, weitere 25 unregelmäßig oder sporadisch. Zu den bemerkenswerten Brutvögeln zählen Rohrweihe, Tüpfelsumpfhuhn, Wachtelkönig, Sperbergrasmücke und Neuntöter. In den vegetationslosen schlammigen Bereichen können Limikolen wie Brachvogel, Goldregenpfeifer, Kampfläufer, Bruchwasserläufer, Rotschenkel, Flußuferläufer und Uferschnepfe nach Nahrung suchen. Interessante Nahrungsgäste sind Seeadler, Fischadler und zahlreiche Gänse- und Entenarten, die das Gewässer regelmäßig aufsuchen. Entwicklungsziele Die Entwicklung des LSG ist im wesentlichen auf die Erhaltung naturnaher Wälder und der wertvollen offenen Ersatzvegetation sowie den Schutz und die Entwicklung der Arten- und Formenmannigfaltigkeit der Pflanzen- und Tierarten gerichtet. Die besonders aus ornithologischer Sicht bedeutsame Talsperre Kelbra ist in ihrer Nutzung vor allem dem Hochwasserschutz und dem Naturschutz verpflichtet. Wichtig ist, daß die wasserwirtschaftliche Regulierung sich besser den Belangen des europäischen Vogelschutzes anpaßt. So soll im Sommer etwas zeitiger Wasser abgeführt werden, um Schlammflächen entstehen zu lassen. Im Winter sollte nicht alles Wasser abgelassen werden. So können den Brutvögeln und den Zugvögeln optimalere Bedingungen geschaffen werden. Der Südteil der Talsperre Kelbra wird für die Erholung gemutzt. Ziel ist es, eine mit dem Vogelschutz verträgliche Regelung zu erzielen. Dafür sind an geeigneten Stellen auch Beobachtungstürme zu errichten, um den Besuchern das Beobachten von Vögeln zu ermöglichen. Ökologisch sensible Bereiche sind vor Störungen zu schützen. (1) ergänzende Beschreibungen Besonderer Schutz gilt der Bewahrung der charakteristischen Abfolge von geschlossenem Wald über Waldmantel- und Saumgesellschaften sowie Magerrasen, einen breiten Gürtel von Streuobstwiesen zum Ackerland. Das Ackerland ist durch Anlage von Feldgehölzen und Gehölzstreifen zu beleben. Diese dienen gleichfalls dem Schutz vor Bodenerosion. Die naturnahen Wälder des Nordrandes des Kyffhäusers sollen gesichert werden, dabei insbesondere die Hainsimsen- und Waldschwingel-Rotbuchenwälder mit unterschiedlichen Eichen-Anteilen und die geophytenreichen Bergahorn-Sommerlinden-Schluchtwälder. Alt- und Totholz sind in den Beständen zur Strukturbereicherung ebenso wie Horst- und Höhlenbäume zu erhalten. Naturferne Waldbestände sind in standortgerechte Laubwälder umzuwandeln. Hinsichtlich der vorkommenden Tiere ist insbesondere auf die reiche Vogelwelt der Wälder und der Streuobstwiesen zu verweisen. Brutvögel sind u. a. Wendehals, Waldbaumläufer, Schwarzspecht, Grünspecht, Grauspecht, Buntspecht, Mittelspecht, Neuntöter, Nachtigall, Misteldrossel, Schwanzmeise und Turteltaube. Früher kamen auch Wiedehopf und Steinkauz vor. Bei Tilleda sollen nach kulturlandschaftlichen Aspekten die Streuobstwiesen in unterschiedlichen Nutzungsformen erhalten werden. Abhängig von der Nutzungsintensität beherbergen diese zahlreiche geschützte Pflanzen- und Tierarten. Insgesamt dient die Sicherung und Entwicklung der Biotopvielfalt dem Biotopverbund. Das Gebiet soll der naturbezogenen Erholung dienen und ist von weiteren Bebauungen freizuhalten. Exkursionsvorschläge Kelbra und Stausee Der Ort Kelbra und die gleichnamige Talsperre befinden sich im Westen des LSG. Der Bau des Stausees erfolgte aus Gründen des Hochwasserschutzes in den Jahren 1962 bis 1967. Er besitzt ein Fassungsvermögen von 36 Millionen m³. Im Sommer werden 12 Millionen m³ für die landwirtschaftliche Bewässerug, den Erholungsbetrieb und die Fischwirtschaft eingestaut. Im Winter dient der gesamte Stauraum als Hochwasserrückhalteraum. Der Kelbraer Stausee schützt die tiefer gelegenen Auen der Helme und der Unstrut vor Hochwasser. Zu niederschlagsarmen Zeiten erhöht er die Wasserführung der Helme. Der Stausee besitzt eine Wasserfläche von zirka 7 km² und eine mittlere Wassertiefe von zirka 2,5 m. Unmittelbar südlich am See ist ein Campingplatz gelegen. Aufgrund der recht geringen Wassertiefe kann sich der See schnell erwärmen, wodurch im Zusammenhang mit dem hohen Nährstoffgehalt im Sommer Probleme mit der Badewasserqualität durch Algenblüte auftreten können. Die Talsperre Kelbra bietet für naturinteressierte Besucher viele Möglichkeiten der Vogelbeobachtung. Ein beeindruckendes Erlebnis ist vor allem der Vogelzug im Herbst, wenn auf dem Gewässer tausende Vögel rasten. Die Stadt Kelbra liegt unmittelbar am Stausee. Die mittelalterliche Struktur der Stadt ist noch heute deutlich zu erkennen. Der Westteil fällt durch seine dörfliche Bauweise auf, dabei handelt es sich entlang zweier Straßenzüge um den historischen Ort Altendorf. Am Auenrand liegt die frühromanische Kirche St. Martin. Am nordöstlichen Stadtrand befindet sich auf einem zur Aue abfallenden Terrassensporn die Kelbraer Burg mit ihrem noch heute, zusammen mit der Ruine des einst zweigeschossigen Palas, sichtbaren wuchtigen quadratischen Bergfried. Von Kelbra beziehungsweise von der Kelbraer Talsperre aus können verschiedene Wanderungen in die Umgebung unternommen werden. Nahe gelegen ist die Badraer Schweiz, eine reich strukturierte und abwechslungsreiche Landschaft. Reichsburg Kyffhausen und Kyffhäuserdenkmal (Thüringen) Früher wurde die höchste Erhebung des Gebirges Wotansberg genannt, was auf Kultstätten hindeutet, die dem germanischen Gott Wotan geweiht waren. Gemeint ist wohl die Reichsburg Kyffhausen, die im 11. Jahrhundert auf den Grundmauern älterer Anlagen zum Schutz der Kaiserpfalz Tilleda erbaut wurde. Sie ist eine weiträumige romanische Anlage und besteht aus Ober-, Mittel- und Unterburg. Die Mittelburg und Teile der Oberburg wurden durch den Abbau von Sandsteinen zerstört, weil der Steinbruch sich direkt im Bereich der Mittelburg befand. Die 608 m lange und bis zu 60 m breite, durch Mauern in die einzelnen Burgabschnitte geteilte Bergfeste gehört zu den größten Burganlagen Deutschlands. Ein Modell im Burgmuseum zeigt ihren Zustand zur Zeit des Staufenkaisers Friedrich I. Barbarossa. Im späten Mittelalter zerfiel die gewaltige Burg. Heute sind die fast vollständig erhaltene Ringmauer, der 176 m tiefe Burgbrunnen, das Erfurter Tor und die Ruine des Bergfrieds sowie die Unterburg zu besichtigen. Mit dem Berg verbindet sich die Sage von der Wiederkehr des Kaisers, der 1190 fern der Heimat in einem reißenden Fluß Kleinasiens ertrank und nun mit seinem Gefolge und der flachsspinnenden Tochter Uta in einem unterirdischen Schloß ruht und auf den Aufbruch wartet. So sitzt er, aus Stein gehauen, auf seinem Thron am Fuß des monumentalen Kyffhäuserdenkmals, das im Juni 1896 eingeweiht wurde und von der Größe des deutschen Kaiserreichs künden sollte. Über Barbarossa befindet sich das Reiterstandbild Kaiser Wilhelm I. Die Spitze des 81 m hohen Denkmals wird von einer riesigen Kaiserkrone aus rotbraunem Sandstein gebildet. Kaiserpfalz Tilleda Ausgrabungen, die im Jahre 1935 begannen, brachten unterhalb der Reichsburg Kyffhausen Überreste der Kaiserpfalz ans Tageslicht. Am nordwestlichen Rand von Tilleda, auf dem Pfingstberg, befindet sich die vom 10. - 13. Jahrhundert zeitweilig von Kaiser Friedrich I. Barbarossa, seinem Sohn Heinrich VI. und anderen deutschen Herrschern als Residenz genutzte Anlage. Die Hauptburg besitzt eine rechteckige Form und bedeckt eine Fläche von 70 x 10 m. Die Pfalz einschließlich der Vorburganlagen nahm die ganze Hochfläche des trapezförmigen Pfingstberges ein. In der Hauptburg befanden sich insgesamt fünf Tore, wovon das älteste Tor an der Südwestecke dicht vor dem Hauptgebäude lag. Im Inneren der Hauptburg fanden sich Reste von vier mit Gipsmörtel errichteten Steinbauten und ein 35 m langes Gebäude, in dem sich im westlichen Teil der Wohnraum des Kaisers und im Osten die Saalkirche von 23,5 m Länge befanden. Die Vorburg mit einer Größe von 3,9 ha, der weitere Wälle und Vorwälle zuzuordnen sind, besaß an ihrer Nordwestecke eine größere Toranlage. An der Nordseite zum ehemaligen See von Tilleda wurde die Vorburg von einer 1,2 m breiten, teilweise abgestürzten Mauer mit vorgelegten Gräben geschützt. Auf der Nordwest- und Westseite befanden sich 2,5 m breite Mauern ohne Gräben. Insgesamt sind in der Vorburg 233 Häuser verschiedener Art ausgegraben worden. Es handelt sich meist um kleine Wohnhäuser, die grubenartig in den anstehenden Boden eingetieft sind. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X (1) Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 30.07.2019

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