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s/allele/Allee/gi

Stickstoffdioxid Lübeck, Moislinger Allee 1-Stunden Mittelwert 2025

Um die Gesundheit der Menschen und die Vegetation vor den Einflüssen zu hoher Luftschadstoffbelastungen zu schützen, wird die Luftqualität laufend untersucht und nach gesetzlichen Vorschriften beurteilt. Dafür betreibt das Landesamt für Umwelt (LfU) in Schleswig-Holstein ein Netz aus Messstationen, an denen mit unterschiedlichen Methoden Luftschadstoffe gemessen werden. Die Messdaten aus Schleswig-Holstein und viele zusätzliche Informationen zu den Messungen werden an das Umweltbundesamt weiter geleitet und von dort gemeinsam mit den Daten aller Bundesländer an die Europäische Kommission gemeldet. Alle aktuell veröffentlichten Daten sind als ***vorläufig*** einzustufen, da sie zu Ihrer schnellen Information zunächst automatisch auf Gültigkeit geprüft werden. Vor der abschließenden Bewertung und Beurteilung der Luftqualität findet später eine mehrstufige Prüfung nach gesetzlichen Vorgaben statt. Bei den CSV-Dateien „fehlt“ am Tag der Umstellung von Normalzeit (MEZ) auf Sommerzeit (MESZ) die 3-Uhr-Messung, am Tag der Umstellung von Sommer- auf Normalzeit gibt es hingegen zwei 3-Uhr-Messungen. Die JSON-Dateien sind von dieser Problematik nicht betroffen, hier wird durchgängig Normalzeit verwendet. [Informationen zur Messstation](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/luftqualitaet/Messstationen/LuebeckMoislAl.html)

Bebauungsplan Wandsbek 79 Hamburg

Das Gebiet zwischen den Straßen Lengerckestraße, Kirchhofstraße, Wandsbeker Allee und der Wandse (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 507). Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Über Flurstück 1096 (Lengerckestraße) - Nordgrenze des Flurstücks 1025 (Kirchhofstraße) - über das Flurstück 3829 (Wandsbeker Allee) - über das Flurstück 3186 (Wandse).

Oberflächengewässer-Messstelle Neue Wuhle - Landsberger Allee (Messstellen-Nr.: 714)

Die Messstelle dient der Überwachung des Oberflächengewässers Neue Wuhle in Berlin. Der Status der Messstelle ist nicht näher angegeben.

Biotopkartierung (SH4) Linien gesamt

Landesweite Biotopkartierung SH (SH4) - Gesamtdatensatz der linienförmig erfassten Biotope, mit Alleen, Knicks, Feldhecken, Baumreihen, Steinmauern und Steinriegel (Erfassung seit 2014) Der vorliegende Geodatensatz zur landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BKSH) umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten und digitalisierten Alleen und Steinstrukturen (Steinmauern und Steinriegel). Diese wurden schwerpunktmäßig innerhalb von ausgewiesenen Prüfkulissen erfasst, welche auf der Basis unterschiedlicher Fachdaten und Datenaktualität zusammengestellt wurden. Darüber hinaus enthält der Geodatensatz die im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung (2014-2020) luftbildgestützt ermittelten Knicks, Feldhecken und Baumreihen. Diese Elemente wurden von einem vom damaligen LLUR beauftragten Büro über die Auswertung von Geometrien aus dem Basis-DLM in Verbindung mit digitalem Geländemodell (DGM) und Orthophotos (DOP) digital ermittelt. Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eines der enthaltenen Linieniotope die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Alleen, Knicks und Feldhecken zu geschützten Biotopen, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei den Baumreihen handelt es sich um keine in Schleswig-Holstein gesetzlich geschützten Biotope. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten. Projektbezogene Herkunft der (Einzel-)Datensätze im (BKSH-Gesamt-)Geodatensatz: Die projektbezogene Herkunft der Einzeldaten ist im vorliegenden (BKSH-Gesamt-) Geodatensatz durch Einträge in der Tabellenspalte „Herkunft“ der Attributtabelle kenntlich gemacht. Im Einzelnen liegen hier Einträge mit folgender Bedeutung vor: BK – Datensatz stammt aus der BKSH (seit 2014), Seen – Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring, SH2 – Datensatz stammt aus dem Register der gesetzlich geschützten Biotope, Knicks – Im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung (2014-2020) luftbildgestützt ermittelte Knicks, Feldhecken und Baumreihen. FFH - Seit Abschluss der Phasen 1 (2014) und 2 (2015-2020) der landesweiten Biotopkartierung erfolgt das FFH-Monitoring wieder als eigenständiges Projekt. Die seit 2021 im Rahmen des FFH-Monitorings erhobenen Daten sind über die Herkunft "FFH" identifizierbar.

Erneuerung der Petersburger Straße zwischen Bersarinplatz und Landsberger Allee

Grundhafte Erneuerung der Petersburger Straße Am Montag, dem 16.09.2024, beginnt mit der Einrichtung der bauzeitlichen Verkehrsführung das Bauvorhaben zur Erneuerung der Petersburger Straße. Diese Baumaßnahme umfasst den grundhaften Ausbau der Petersburger Straße, auf einer Länge von ca. 880 m, im Bereich zwischen Bersarinplatz und Landsberger Allee, im Stadtbezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Der Bauanfang befindet sich unmittelbar am Anschlussbereich der Petersburger Straße an den signalisierten Knotenpunkt Landsberger Allee. Pressemitteilung vom 05.09.2024 Ausführungsphase Das Vorhaben „Erneuerung der Petersburger Straße“ umfasst den grundhaften Ausbau der Petersburger Straße, auf einer Länge von ca. 880 m, im Bereich zwischen Bersarinplatz und Landsberger Allee, im Stadtbezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin. Die Petersburger Straße, ein Teilabschnitt der Bundesstraße B96a, ist Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes der Bundeshauptstadt und hat im Netz eine maßgebliche Verbindungsfunktion zu erfüllen. Damit hat sie eine große Bedeutung für den motorisierten Individualverkehr. Sie nimmt die Verkehre des nord-süd-gerichteten Durchgangsverkehrs auf und stellt eine Verbindung zwischen den Stadtteilen Prenzlauer Berg und Friedrichshain dar. Gleichzeitig ist sie, aufgrund der angrenzenden Wohnbebauung und vielen, darin integrierten Gewerberäumen, mit einem hohen Anteil an Erschließungs- und Lieferverkehr belegt. Der Bauanfang befindet sich unmittelbar am Anschlussbereich der Petersburger Straße an dem signalisierten Knotenpunkt Landsberger Allee. Die Ausbaustrecke endet im Bereich des Anschlusses der Petersburger Straße an die Kreisfahrbahn des Bersarinplatzes. siehe Lagepläne zur Ausführungsplanung Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Die Erneuerung der Petersburger Straße ist auf Grund des baulichen Zustandes der Fahrbahnen, der Geh- und Radwege sowie aufgrund von Defiziten hinsichtlich der Verkehrssicherheit dringend erforderlich. Der vorhandene Zustand der Verkehrsanlagen erfüllt bereits heute nicht mehr die verkehrlichen Anforderungen. Aus diesen Gründen wird bei der Erneuerung der Verkehrsanlagen der Petersburger Straße, ein neu geordneter Straßenquerschnitt umgesetzt, der die Anforderungen und Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer auf angemessene Weise berücksichtigt. Dies beinhaltet den grundhaften Ausbau der beiden Richtungsfahrbahnen, einschließlich ihrer Seitenräume sowie die Wiederherrichtung der Freianlagen im Mittelstreifen (ausschließlich Gleisanlagen der BVG). In diesem Zusammenhang werden 123 Baumneupflanzungen in den Seitenräumen, 13 Ergänzungspflanzungen im Mittelstreifen und die Erneuerung der Straßenbeleuchtung sowie der Lichtsignalanlagen umgesetzt. Der ruhende Verkehr wird künftig in Längsaufstellung entlang der beiden Richtungsfahrbahnen angeordnet. Der Radverkehr verläuft, auf zwei baulich getrennt angelegten Radwegen, in den jeweiligen Seitenräumen. Die Trennung zwischen Fuß- und Radverkehr erfolgt durch die Anordnung eines Grünstreifens mit eine Breite von 2,50 m. Zur besseren Erreichbarkeit der Haltestellen der Straßenbahn in Mittellage, sind in Abstimmung mit der BVG, zusätzliche Querungshilfen an den Haltestellen vorgesehen. Voraussichtliche Bauzeit: III. Quartal 2024 bis III. Quartal 2027 Der Baubeginn ist für das III. Quartal 2024 vorgesehen. Mit dem Umbau erfolgen umfangreiche Arbeiten der Ver- und Entsorgungsunternehmen zur Erneuerung und Erweiterung ihrer Netze. Durch die Vielzahl der Bauaktivitäten ist von einer Bauzeit von ca. drei Jahren auszugehen. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme (Straßenbau, Baumpflanzungen, Verkehrszeichenbrücke, Straßenausstattung, Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen) betragen rund 15 Mio. Euro , hinzukommen die Kosten für den Aus-, Um- und Neubau der Ver- und Entsorgungsanlagen. Die Straßenbauausführung erfolgt in mehreren Bauphasen. Der Durchgangsverkehr sowie der Anlieger- und Lieferverkehr wird zwischen Bersarinplatz und der Landsberger Allee während der gesamten Bauzeit gewährleistet. Die Straßenbahntrasse (MetroTram-Linie M10) der BVG, einschließlich der Haltestellen („Straßmannstraße“ und „Bersarinplatz“), bleiben während der gesamten Bauzeit uneingeschränkt in Betrieb. Die Durchführung der Straßenbauarbeiten erfolgt unter Vollsperrung einer Richtungsfahrbahn. Der motorisierte Fahrzeugverkehr wird in dieser Zeit, jeweils auf der gegenüberliegenden Richtungsfahrbahn im Gegenverkehr, mit einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung, geführt. Im unmittelbaren Baubereich wird ein mindestens 1,50 m breiter Gehweg für den Fußverkehr angeboten und Querungsmöglichkeiten vorgesehen. Für den Radverkehr wird ebenfalls bauzeitlich ein Radweg von mindestens 1,50 m je Richtung angelegt. Für die Baudurchführung wird die Gesamtmaßnahme, in Abhängigkeit von Funktionalität und Verkehrsführung, in 3 Bauphasen unterteilt, welche zeitversetzt ausgeführt werden. So kann die Petersburger Straße während der gesamten Bauzeit weiterhin in beiden Fahrtrichtungen befahren werden. 1. Bauphase: Bauarbeiten auf der Ostseite (Herstellung Fahrbahn einschl. Gehweg und Einmündungen) 2. Bauphase: Umbauphase zwischen 1 und 3 3. Bauphase: Bauarbeiten auf der Westseite (Herstellung Fahrbahn einschl. Gehweg und Einmündungen) Am 16.09.2024 wurde die 1. Bauphase eingerichtet und die Verkehrsführung in Betrieb genommen. Der Verkehr beider Fahrtrichtungen wurde auf die westliche Fahrbahn verschenkt. Es erfolgte ein Fahrstreifenreduzierung von zwei auf einen Fahrstreifen je Richtung. Parallel hierzu wird auch der Radverkehr geführt. Ab der Kochhannstraße wird der Radverkehr in Fahrtrichtung Landsberger Allee durch das Baufeld geführt. Der Gehweg ist weiterhin auf beiden Seiten nutzbar. Die Anliegerstraßen (Matternstr., Kochhannstr. , Ebelingstr.) sind in beide Richtungen abgebunden, nur die westliche Mühsamstraße ist frei. Der Abschluss der Arbeiten und Überführung in die 2. Bauphase erfolgt in rd. 18 Monaten. Wir bitten um Verständnis für die durch die Baumaßnahme einhergehenden Einschränkungen und empfehlen das Baugebiet zu umfahren.

G10/2025/013_Änderung der Papiermaschine_in Uetersen_Kreis Pinneberg

Die Firma Feldmuehle GmbH, Pinnauallee 3, 25436 Uetersen, plant die wesentliche Änderung der Papiermaschine und des Heizkraftwerkes in der Stadt 25436 Uetersen, Pinnau- allee 3, Gemarkung Uetersen (016582), Flur 9; Flurstück 68/21. Gegenstand des Genehmigungsantrages ist im Wesentlichen folgende Maßnahme: Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung für den Produktionsprozess und zur Beheizung von Nebengebäuden durch zusammenhängende Energieeffizienzmaßnahmen mit Errichtung eines neuen Schornsteins.

Errichtung des Windparks Könau Offenland

Die JWE Bürgerwindpark Könau-Ostedt-Suhlendorf GmbH & Co. KG, Kroetzer Allee 5, 29559 Wrestedt plant die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen (WEA) des Typs E-175 EP5 mit einer Nabenhöhe von 132,5 m (Bauhöhe 220,0 m) und einer Nennleistung von je 6,0 MW (Gesamtleistung 42 MW) als Windpark Könau Offenland im Gebiet der Gemeinde Wrestedt (Samtgemeinde Aue) Die Errichtung und der Betrieb der WEA sind auf folgenden Standorten geplant: Gemarkung Ostedt, Flur 3, Flurstück 94/2 Gemarkung Könau, Flur 2, Flurstücke, 15/1, 16 und 17/1 Gemarkung Könau, Flur 3, Flurstücke 14/1, 39 und 25/1 Die Antragsflurstücke werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Das Vorhaben unterliegt der Genehmigungspflicht nach §§ 4, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Ersatzneubau der Elsenbrücke

Ausführungsphase Die Elsenbrücke in Berlin wurde im Jahr 1968 als Straßenbrücke eröffnet. Sie verbindet die beiden Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Treptow-Köpenick miteinander. Die Namensgebung erfolgte nach der Elsenstraße, die in der früheren Straßenführung bis an die Brücke heranführte. Auf der Friedrichshainer Seite läuft die Elsenbrücke auf die Kreuzung der Stralauer Allee, dem Markgrafendamm und der Straße Alt-Stralau zu. Die Brücke liegt auf dieser Seite im Bereich des ehemaligen “Osthafen Berlin”. Hierbei lag das ehemalige Kraftwerk des Hafens auf der Ostseite und der Rest des Hafens auf der Westseite. Im Bezirk Treptow-Köpenick mündet die Elsenbrücke in die Straßenverbindung “An den Treptowers” und verläuft weiter auf der Elsenstraße. Der Straßenzug kreuzt dabei beidseitig die Puschkinallee. Die Baumaßnahme untergliedert sich in vier wesentliche Hauptbauphasen: 1. Bauabschnitt Abriss südöstliche Bestandsbrücke 2. Bauabschnitt Herstellung einer Behelfsbrücke 3. Bauabschnitt Abriss südwestliche Bestandsbrücke und Herstellung westlicher Ersatzneubau 4. Bauabschnitt Rückbau Behelfsbrücke und Herstellung südöstlicher Ersatzneubau Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Die Dreifeld-Konstruktion aus Spannbeton besteht aus zwei parallel errichteten, getrennten Brückenüberbauten. Die Länge beträgt ca. 187,20 Meter. Das größte Feld überspannt dabei 65 Meter und liegt in der lichten Höhe ca. 4,25 Meter über dem Wasserspiegel. Die beiden Anschlussfelder überbrücken jeweils ca. 45 Meter. Die Querschnittsbreite beider Brückenüberbauten liegt bei 34,40 Meter. Aus konstruktionstechnischer Sicht handelt es sich um eine gevoutete Balkenbrücke. Im Zuge der turnusmäßig stattfindenden Bauwerksprüfungen am Bestandsbauwerk wurden im Sommer 2018 umfangreiche Schäden festgestellt, welche zum einen die Standsicherheit der Brücke und zum anderen die Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit nachhaltig beeinträchtigen. Die Ursache ist auf eine Kombination aus verschiedenen Einflussgrößen und hier insbesondere auf den Spannkraftverlust des spannungsrisskorrosionsgefährdeten Spannstahls und einen hohen Temperaturgradienten im Sommer 2018 zurückzuführen. Die Ursachen konnten in Auswertung des Schadensbildes, durch Verformungsauswertungen des Bestandsbauwerkes, der Wertung von Laboruntersuchungen und Schadensbildern von anderen Brückenmaßnahmen sowie rechnerischer FEM-Modelle empirisch belegt werden. Der Bau der Elsenbrücke erfolgte nach dem damaligen Stand der Technik. Die Schäden lassen sich dem verwendeten Spannstahl zuordnen. Gefährdungen einer Spannstahlstahlbewehrung infolge Spannungsrisskorrosion wurden erst zu einem späteren Zeitpunkt belegbar dokumentiert. Der Spannstahl ist über die gesamte Länge unmittelbar mit dem gesamten Bauwerk verbunden. Eine Ertüchtigung des Bauwerks oder der Austausch von geschädigten Spanngliedern im Spannkasten ist nicht durchführbar. Die Ergebnisse der Auswertungen belegen, dass der südöstlich gelegene Überbau nicht instandgesetzt werden kann. Der baugleiche Südwestteil muss infolgedessen ebenfalls rückgebaut werden. Voraussichtliche Bauzeit: 2020 bis 2028 Der 1. Bauabschnitt und 2. Bauabschnitt wurde erfolgreich abgeschlossen. Aktuell erfolgen die Bauleistungen im 3. Bauabschnitt . Zum 3. Bauabschnitt gehören die Leistungen zum halbseitigen Abriss der südwest- und nordwestlichen Widerlager, der Bestandspfeiler in der Wasserstraße und der Ersatzneubau der Elsenbrücke Teilbauwerk Nordwest TP2. Zum Bautenstand Stand Juni 2025 Als Baumaßnahme im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau erfolgte parallel zu den Arbeiten am Brückenneubau die Erneuerung einer Trinkwasserleitung der Berliner Wasserbetriebe auf der Straße An den Treptowers im Bereich zwischen Martin-Hoffmann-Straße und dem südlichen Bestandswiderlager des Brückenbauwerks Nordost. Diese Bauleistungen wurde erfolgreich abgeschlossen. Diese Arbeiten wurden parallel zu den Brückenbauarbeiten im 3. Bauabschnitt ausgeführt um einen erneuten Aufbruch im Straßenbereich nach Inbetriebnahme der Brücke zu vermeiden. Voraussetzung für diese Arbeiten war eine Umstellung der Verkehrsführung, welche im Februar 2024 im Rahmen einer Brückenvollsperrung hergestellt wurde. Da die Leistungen abgeschlossen sind, wurde die Verkehrsumstellung wieder zurückversetzt sodass eine mehrspurige Verkehrsführung wiedergegeben ist. Abschließend erfolgt nunmehr die Wiederherstellung der Mittelinsel der Straße An den Treptowers, um den Urzustand wiederherzustellen. Als Überführung für den Fahrzeug-, Fahrrad- und Fußgängerverkehr dient weiterhin die bestehende Behelfsbrückenkonstruktion, die im 2. Bauabschnitt errichtet wurde und bereits in 01/2022 in Betrieb genommen wurde. Die durchgehende Verbindung zwischen den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Treptow-Köpenick wird so gewährleistet. Die beiden Behelfsbrücken werden turnusmäßig kontrolliert und einer Wartung unterzogen. Im Zuge der ca. halbjährlichen Bauwerksprüfung wird es auch weiterhin zu kurzzeitigen Verkehrseinschränkungen kommen. Stand Ersatzneubau Nach dem halbseitigen Abbruch der Widerlager Nord und Süd im Frühjahr 2024 wurde zwischenzeitlich die Errichtung der tiefgegründeten Widerlager des Ersatzneubaus des Teilbauwerkes Nordost der Elsenbrücke abgeschlossen. Hierzu erfolgte die Herstellung einer Tiefgründung mit Bohrpfählen bis zu 15,70 m, auf deren eine Pfahlkopfplatte angeordnet wurde. Auf diesen erfolgte die Errichtung der jeweiligen Widerlager. Die Baugruben der Brückenpfeiler, innerhalb welcher der Abbruch der Bestandspfeiler sowie die Errichtung der neuen Brückenpfeiler erfolgte, bestehen aus in die Flusssohle eingebrachten Spundwandprofilen und einer nach unten abdichtenden Bodenverfestigung im Düsenstrahlverfahren. Da die damalige Gründung der bestehenden Brückenpfeiler abweichend von der Bestandsunterlage errichtet wurde, mussten zusätzliche Ertüchtigungen mittels zusätzlichen Kernbohrungen und umfangreichen Injektionsabdichtungen vorgenommen werden, um die Standsicherheit der Behelfsbrücken zu gewährleisten und um die für die Herstellung der Baugruben der Pfeiler erforderliche Dichtheit zu ermöglichen. Hierbei wurden zudem zahlreiche Störkörper vorgefunden und beseitigt. Die nicht vorgesehenen Abweichungen führten zu zeitlichen Verzögerungen im Bauablauf. Um die Baugruben gegen Abprall abzusichern wurden 10.000 Tonnen Wasserbausteine in die Spree eingebracht. Der anschließende Rückbau des nördlichen und südlichen Bestandsbrückenpfeilers in der Spree konnte innerhalb der planmäßigen wasserdichten Baugrube erfolgreich abgeschlossen werden. Dann erfolgte die Herstellung der Fundamente der neuen Brückenpfeiler. Die Herstellung des aufgehenden Brückenpfeilers schloss sich direkt an die Fundamentfertigstellung an. Hierfür wurde eigens dafür angefertigte Schalelemente hergestellt. Die Stahlbauteile des Brückenmittelteils wurden zu Jahresbeginn planmäßig auf die Großbaustelle an der Elsenbrücke antransportiert. Mittels 500 Tonnen-Mobilkran erfolgte der Einhub der einzelnen Stahlbauteile vom neu hergestellten Widerlager Nord auf das unterhalb des Widerlagers befindliche Baufeld. Von hier erfolgte der Zwischentransport mittels Modulfahrzeugen mit eigenem Antrieb (SPMT) auf die eigens für die Stahlbauvormontage eingerichtete Fläche (Vormontagefläche) im Baufeld. Hier werden die einzelnen Stahlbauteile des Brückenmittelteils ausgerichtet und verschweißt. Innerhalb einer Einhausung wird darüber hinaus der Korrosionsschutz sowie die Deckbeschichtung auf die Stahlbauteile aufgebracht. Im Anschluss werden noch die zahlreichen Abhängekonstruktionen und die Leerrohre für die Versorgungsleitungen montiert. Die landseitige Montage der Stahlbauteile zwischen Widerlager und Pfeiler erfolgt sowohl im nördlichen als auch im südlichen Baufeld auf sogenannten Verschubbahnen, deren Aufbau erfolgte ab dem 2. Quartal. Nach dem Aufbau der Verschubahnen werden die Stahlbauteile des neuen Brückenüberbaus sukzessive mittels Schwerlastransporten auf die Baustelle geliefert und mittels Mobilkran von den jeweiligen Widerlagern auf die Verschubbahnen eingehoben. Nach dem Verschweißen des eingehobenen Stahlbauteils wird dieses auf der Verschubbahn in Richtung Pfeiler verschoben, um den Platz für das nächste Stahlbauteil freizumachen. Dieser Vorgang wird sukzessive wiederholt bis alle Stahlbauteile von den Widerlagern bis über die Pfeiler hinaus montiert sind. Vorausschau Ersatzneubau Nach Fertigstellung der landseitige Stahlbauüberbaute Nord und Süd wird das im Baufeld vormontierte Mittelteil des Brückenüberbaus in der zweiten Jahreshälfte auf einer Schwimmeinheit (Ponton) umgelagert und mit einem Verschubboot in Position gefahren, um dieses mittels an den landseitigen Stahlüberbauten befestigter Litzenheber in die geplante Lage hochzuziehen, anschließend mit den landseitigen Brückenteilen zu verschweißen und damit den Stahlbauüberbau zu vervollständigen. Für das Einschwimmen und Hochziehen des Brückenmittelteils wird die Bundeswasserstraße „Spree“ vollgesperrt. Hierzu erforderliche Abstimmungen mit den Verantwortlichen finden regelmäßig statt. Nachdem der Ersatzneubau vollständig ausgestattet ist, soll die Inbetriebnahme des Überbaues voraussichtlich zum Ende dieses Jahres erfolgen. Die Spreequerung im Bereich der Elsenbrücke soll planmäßig über die gesamte Bauzeit aufrechterhalten werden. In Vorbereitung der bevorstehenden Rückbauarbeiten kann die alte Brücke durch Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer nicht mehr genutzt werden. Mit den danebenliegenden Behelfsbrücken stehen in beide Fahrtrichtungen jeweils ein Fahrstreifen und ein Radfahrstreifen zur Verfügung. Fußgängerinnen und Fußgänger können die an der östlichen Behelfsbrücke angehängte Gehwegkonstruktion nutzen, die vom bestehenden Gehweg auf der Seite der Halbinsel Stralau bzw. Treptower Park erreicht werden kann. Zudem können Fußgängerinnen und Fußgänger auch über die naheliegende Parkwegbrücke die Spree queren. Bauwerksdaten zum Bestandsbauwerk Eröffnung: 1968 Längste Spannweite: 65,00 m Längste Stützweite: 65,00 m Gesamtlänge: 187,20 m Gesamtstützweite: 155,00 m Breite je Überbau: 17,20 m Konstruktion: Dreifeld-Spannbetonbrücke in zwei getrennten Brückenüberbauten Weitere Informationen zur Bauweise: 2 Hohlkästen je Teilbauwerk mit 4 Stegen á 45 cm Stegbreite 1 Spannkasten je Steg mit 532 Drähten á 35 mm im Durchmesser, Hennigsdorfer Spannstahl St140/160 mit einer Nennspannkraft von 1.600 t Gesamtkosten Gesamtkosten für das Land Berlin: ca. 97,7 Mio. Euro Die Baumaßnahme wurde im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) mit Bundes- und Landesmitteln gefördert.

Ersatzneubau der Wuhletalbrücke

Ausführungsphase Die Wuhletalbrücke überspannt die Wuhletalstraße und wurde 1984 im Verlauf der Märkische Allee in Marzahn-Hellersdorf errichtet. Sie ist Bestandteil der übergeordneten Verkehrsstraße der B 158, die sich von der B 1 / B 5 Berlin-Biesdorf Richtung Norden über die Landesgrenze nach Brandenburg erstreckt und in Angermünde endet. Westlich der Märkischen Allee verläuft die Bahntrasse der S-Bahnlinie S7 (Potsdam Hbf/Ahrensfelde – Strecke 6011) und der Regionalbahn 25 (Berlin-Lichtenberg/Werneuchen – Strecke 6072). Die Märkische Allee ist eine stark befahrene Straße, die auch für den genehmigungspflichtigen Großraum- und Schwerlastverkehr genutzt wird. Das Vorhaben Der Bau Die Planung Verkehrsführung Zahlen und Daten Die alte Wuhletalbrücke wurde auf Stahlbetonwiderlagern und einer in Brückenmitte angeordneten Stützenreihe aus Stahlbetonfertigteilen gegründet. Die Überbauten bestanden aus Spannbetonfertigteilen. Aufgrund massiver Schäden an den Bauteilen war das Brückenbauwerk in seiner Standsicherheit stark beeinträchtigt und für den Verkehr nicht mehr nutzbar. Die Brücke musste daher 2019 komplett für den Verkehr gesperrt und Anfang 2022 bis auf die Fundamente abgerissen werden. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und der Aufrechterhaltung der Infrastruktur wurde ein Ersatzneubau notwendig. Die Baumaßnahme wird unter anderem mit Fördermitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Mittel) finanziert. Voraussichtliche Bauzeit: 2022 bis 2025 Rückbau des Bestandsbauwerkes Der Abbruch des Bestandsbauwerkes wurde 2022 als vorgezogene Maßnahme durchgeführt. Die Bauarbeiten für den Ersatzneubau haben im Januar 2024 begonnen und sollen bis Ende des III. Quartals 2025 abgeschlossen sein. Bautenstand: Nachdem die Brückenunterbauten, bestehend aus Widerlagern und Pfeilern, fertiggestellt wurden, hat nun der Bau der nördlichen und südlichen Brückenrampen begonnen. Die Überbaukonstruktion wird aus insgesamt 12 Stahlträgern und einer Ortbetonplatte bestehen. Aktuell werden die Stahlträger im Stahlwerk gefertigt. Für den Einbau der Stahlträger ist eine Vollsperrung der Wuhletalstraße vom 4. bis 6. November 2024 vorgesehen. Zudem ist Ende November 2024 eine weitere Vollsperrung für die Herstellung der Überbauschalung geplant. Ersatzneubau Die Entwurfsplanung des Ersatzneubaues wurde abgeschlossen und berücksichtigt inhaltlich die folgenden Sachverhalte. Die neue Wuhletalbrücke wird in der gleichen Lage wie das Vorgängerbauwerk mit getrennten Überbauten geplant. Die Bauwerksachse des Bestandes wurde in die Planung übernommen. Die Umsetzung folgt dem Mobilitätsgesetz und sieht daher eine deutliche Verbesserung der Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr vor, ohne die anderen Verkehrsarten zu vernachlässigen. Darüber hinaus wird durch den Ersatzneubau der Brücke die perspektivische Planung einer Straßenbahntrasse entlang der Wuhletalstraße berücksichtigt. Analog zum Bestandsbauwerk wird auch die neue Brücke aus zwei getrennten Überbauten bestehen. Je Überbau werden dann 2 Richtungsfahrbahnen überführt. Der Querschnitt – und damit die Gesamtbreite des Bauwerks – wird gegenüber dem ursprünglichen Bauwerk aufgrund der neuen Querungsmöglichkeit für den Rad- und Fußgängerverkehr angepasst. Der Überbau 1 (West) ist schmaler als Überbau 2 (Ost). Seitlich der Fahrbahn wird ein Radfahrstreifen und Gehweg Richtung Osten und ein Notgehweg Richtung Westen angeordnet. Die Radwegbreite beträgt 2,50 m. Der beidseitige Gehweg hat eine Nutzbreite von 2,50 m (Ost) bzw. 1,00 (West). Die neue Brücke wird als gelenkig gelagertes Bauwerk mit Verformungslager und Fugenübergangskonstruktionen ausgebildet. Die getrennten Überbauten des Verbundtragwerks werden aus Stahlträgern mit Fahrbahnplatte in Ortbetonbauweise hergestellt und tragen über zwei Felder. Widerlager, Querträger, Flügel und Kappen werden in Ortbetonbauweise ausgeführt. Die Widerlager und Pfeiler werden flach gegründet. Nördlich und südlich der Brücke befinden sich im Anschluss Brückenrampen als Dammbauwerke. Die Brückenrampen sind geböscht ausgebildet. Im Zuge des Ersatzneubaues werden die Rampen entsprechend des neuen Querschnittes angepasst. Die Rampe Süd wird mit einer Böschung 1:1,5 ausgeführt und auf der Ostseite verbreitert. Die Rampe Nord wird beidseitig mit einem nachhaltigen Steilböschungssystem mit bewehrter Erde hergestellt. Für die Umsetzung der Neubaumaßnahme ist es erforderlich, dass in den angrenzenden Bereichen Baufreiheit für die Erdarbeiten und den Neubau der Brücke geschaffen wird. Auf den betroffenen Flächen wurden die vorhandenen Bäume und Sträucher innerhalb der gesetzlichen Fällzeiträume entfernt. Die Genehmigung wurde hierfür von der UNB des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf erteilt. Ein Ausgleich für die Rodungsabreiten erfolgt nach Abschluss der Gesamtmaßnahme Neubau der Wuhletalbrücke auf der Grundlage eines Landschaftspflegerischen Begleitplans. Der beidseitige Kfz- und Lkw-Verkehr auf der Märkischen Allee wird aufgrund der Vollsperrung der Brücke von der Märkischen Allee kommend über die vorhandenen Ab- und Auffahrtsrampen wieder auf die Märkische Allee geleitet. Der Verkehr wird per Lichtsignalanlage gesteuert und quert dabei die Wuhletalstraße. Diese Verkehrsführung wird bis zur Fertigstellung des Ersatzneubaues bestehen bleiben. Für die Herstellung des Ersatzneubaues wird eine bauzeitliche Verkehrsführung auf der Wuhletalstraße errichtet. Dabei wird der Fahrzeug-, Fuß- und Radverkehr sichergestellt. Ausnahme sind die vorgesehenen Vollsperrungen der Wuhletalstraße an 4 Wochenenden für den Einhub der Stahlträger sowie den Ein- und Ausbau der Überbau- und Kappenschalungen. In dieser Zeit können Fußgänger und Radfahrer sowie der Kfz- und Lkw-Verkehr die Wuhletalstraße im Baustellenbereich nicht nutzen. Für den Kfz- und Lkw-Verkehr wird eine Verkehrsumleitung eingerichtet.

Antrag der Privatbrauerei Hofmühl GmbH auf eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser für die Trink- und Brauchwasserversorgung (Kühl- und Reinigungszwecke, Waschen von Braugerste und Sudzwecke) aus dem Brunnen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1862 der Gemarkung Eichstätt

Beim Landratsamt Eichstätt wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser in Höhe von 50.000 m3/Jahr aus dem Brunnen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1862 der Gemarkung Eichstätt beantragt. Die Privatbrauerei Hofmühl GmbH benötigt das entnommene Wasser für die Trink- und Brauchwasserversorgung (Kühl- und Reinigungszwecke -Boden-, Waschen von Braugerste und Sudzwecke). Im Wasserrechtsverfahren war im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung zu prüfen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 und § 7 Abs. 2 UVPG i.V.m. Nr. 13.3.3 der Anlage 1 Spalte 2 zu diesem Gesetz). Die Vorprüfung des Landratsamtes Eichstätt hat ergeben, dass das genannte Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf (§ 7 Abs. 2 UVPG), da eine überschlägige Prüfung, unter Berücksichtigung der in Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG aufgeführten Kriterien ergab, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf Schutzgüter (§ 2 Abs. 1 UVPG) haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulässigkeitsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Grundwasserentnahme führt nicht zu dauerhaften negativen Umwelteinwirkungen auf die Schutzgüter (Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Nationalparke und Nationale Naturmonumente, Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile, einschließlich Alleen, gesetzlich geschützte Biotope, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete, Risikogebiete, Überschwemmungsgebiete, Gebiete in denen die in Vorschriften der Europäischen Union festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind und mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte und in amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmäler, Denkmalensembles, Bodendenkmäler oder Gebiete, die von der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind). Die Feststellung und das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung werden hiermit gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt nicht die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ein und ist nicht selbständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 UVPG). Nähere Informationen können nach den Vorschriften des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) beim Landratsamt Eichstätt, Sachgebiet Wasserrecht (85072 Eichstätt, Residenzplatz 2, Zimmer Nr. 7), während der üblichen Öffnungszeiten eingeholt werden. Diese Bekanntmachung finden Sie auch auf unserer Homepage unter https://www.landkreis-eichstaett.de/buergerservice/themen/umwelt-und-naturschutz-wasser/wasserrecht/oeffentliche-bekanntmachungen

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