Gebiet östlich der Wandsbeker Allee und nördlich der Kattunbleiche (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 507) Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Kattunbleiche - Wandsbeker Allee - Nordgrenze der Flurstücke 3765 und 3226, über die Flurstücke 3226, 3731, 3038, Ostgrenze der Flurstücke 657 und 656 der Gemarkung Wandsbek.
Der Bebauungsplan Billstedt 87 für den Geltungsbereich zwischen Möllner Landstraße/Steinfurther Allee und Rantumer Weg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Steinfurther Allee - Möllner Landstraße - West- und Nordgrenze des Flurstücks 646, Nordgrenzen der Flurstücke 645, 918, 644 bis 639, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 638 der Gemarkung Öjendorf - Möllner Landstraße - Kaltenbergen - über das Flurstück 1461, Ostgrenze des Flurstücks 143, über das Flurstück 1464 der Gemarkung Kirchsteinbek - Kaltenbergen - Rantumer Weg.
Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Espenhain Planungsstand: fortgeschriebene Fassung wurde am 25.09.2003 durch das Sächsische Staatsministerium des Innern genehmigt, verbindlich seit 15.04.2004 Inhalt: * Die bergbauliche Sanierung mit Tagebau-Großgeräten (Kippenrückgewinnung und Verkippung des Randschlauches) wurde im Mai 2001 abgeschlossen. Arbeiten an den Nord- und Nordostböschungen von Markkleeberger und Störmthaler See, die Ostböschung der ehemaligen Tagebauausfahrt, die Bereiche Göhrener und Getzelauer Insel sowie am Dammbauwerk zwischen den Restseen bildeten die verbliebenen Handlungsschwerpunkte. * Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung konzentrieren sich auf die Nordböschung des am 15.07.2006 in öffentliche Nutzung übergebenen Markkleeberger Sees (Uferpromenade im Bereich Bornaische Straße mit archäologischer Fundstätte), das Dammbauwerk zwischen den Seen (Wildwasserstrecke "Kanu-Park", Gewässerverbund), das Steilufer im Bereich Störmthal-Güldengossa (Erhalt "geologischer" und "ökologischer Fenster) sowie das Umfeld des künftigen Wassersportzentrums Gruna (Regattastrecke, Hafen, Strand). * Schwerpunkte bei der Sanierung von Altlasten bilden die Altablagerungen an der B 2/95 (Schutz des Grundwassers, Fassung und Behandlung von Deponiegasen, niveaugleiche Verfüllung) sowie die industrielle Absetzanlage zur Ascheverspülung im östlichen Teil der Halde Trages (Begrünung, Sukzession). Der Betrieb der Zentraldeponie Cröbern soll so erfolgen, dass Grundwasserschutz (Basisabdichtung) und Sichtschutz (Schutzwaldgürtel) gewährleistet werden. * Im Zuge der Restlochflutung unter Einleitung von Sümpfungswässern aus dem aktiven Bergbau entstehen der 2,5 km² große Markkleeberger See (Flutung 1999-2006) sowie der 7,3 km² große Störmthaler See (2003-2011). Die Vorflutgestaltung schließt einen Verbund zwischen beiden Seen, die Anbindung des Markkleeberg Sees über die Kleine Pleiße an die Pleiße, die Bespannung des Gösel-Altlaufes zwischen Pötzschau und Dreiskau-Muckern sowie die Renaturierung der Pleiße ein. * Die in den Altkippenbereichen etablierte Landwirtschaft verfügt über einen Bestandsschutz (Anlage von Alleen und Flurgehölzen zur Landschaftsaufwertung). Prioritäre Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der Waldmehrung (naturnahe, standort- und funktionsgerechte Aufforstungen mit Schwerpunkt Alt- und Neukippenbereiche) sowie im Umbau von Pappel-Reinbeständen (Altkippen und Halde Trages). * Die Entwicklung von Natur und Landschaft schließt die gezielte Belassung von Sukzessionsflächen mit Beschränkung von Sanierungsmaßnahmen auf den Abbau örtlicher Gefährdungspotenziale (Südufer Markkleeberger See mit Getzelauer Insel, Westufer Störmthaler See mit Göhrener Insel), den Erhalt bestehender Formen und Lebensräume (Erosionsformen Halde Trages, Göselaue, Steilufer Störmthal-Güldengossa) sowie gezielte Vernetzungen mit dem Tagebauumfeld (Oberholz) ein. * Freizeit und Erholung werden sich am Markkleeberger See auf das Nord- und Ostufer (Uferpromenade, Wachauer und Auenhainer Strand, Wildwasserstrecke, Segelstützpunkt) und am Störmthaler See auf das Wassersportzentrum Gruna auf der Magdeborner Halbinsel (Kanuregattastrecke, Segelhafen, Strand) konzentrieren. Beide Seen werden untereinander mit einem auch für Segelboote befahrbaren, mit einer Schleuse versehenen Kanal verknüpft und mittelfristig in einen "Gewässerverbund Region Leipzig" eingebunden. * Das Verkehrsnetz wird mit dem im August 2006 fertig gestellten Neubau der Autobahn A 38, der A 72 (Leipzig-Chemnitz) und der K 7924 (Dreiskau-Muckern - Störmthal) schrittweise ausgebaut. Damit werden neben der Verbesserung der regionalen Verkehrsinfrastruktur Voraussetzungen zur Erschließung der Bergbaufolgelandschaft geschaffen. Bei der Herstellung des Wegenetzes bilden Querungen von Pleiße und B 2/95 im Bereich Gaschwitz/Großdeuben Schwerpunkte. * Die Revitalisierung der bis 1993 vom Abbau bedrohten Ortslage Dreiskau-Muckern (EXPO-Dorf 2000) ist weit fortgeschritten (1993 50, 2001 300 Einwohner). Im Sanierungsgebiet entstanden im Rahmen der Initiative "Kunst statt Kohle" mehrere Landschaftskunstwerke (Butterfly am Südufer des künftigen Störmthaler Sees), die in Zukunft ergänzt werden sollen. Der Dispatcherturm (Magdeborner Halbinsel) und der Aussichtsturm (Rundwanderweg Halde Trages) bieten markante Ausblicke.
Landesweite Biotopkartierung SH (SH4) - Gesamtdatensatz der linienförmig erfassten Biotope, mit Alleen, Knicks, Feldhecken, Baumreihen, Steinmauern und Steinriegel (Erfassung seit 2014) Der vorliegende Geodatensatz zur landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BKSH) umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten und digitalisierten Alleen und Steinstrukturen (Steinmauern und Steinriegel). Diese wurden schwerpunktmäßig innerhalb von ausgewiesenen Prüfkulissen erfasst, welche auf der Basis unterschiedlicher Fachdaten und Datenaktualität zusammengestellt wurden. Darüber hinaus enthält der Geodatensatz die im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung (2014-2020) luftbildgestützt ermittelten Knicks, Feldhecken und Baumreihen. Diese Elemente wurden von einem vom damaligen LLUR beauftragten Büro über die Auswertung von Geometrien aus dem Basis-DLM in Verbindung mit digitalem Geländemodell (DGM) und Orthophotos (DOP) digital ermittelt. Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eines der enthaltenen Linieniotope die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Alleen, Knicks und Feldhecken zu geschützten Biotopen, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei den Baumreihen handelt es sich um keine in Schleswig-Holstein gesetzlich geschützten Biotope. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten. Projektbezogene Herkunft der (Einzel-)Datensätze im (BKSH-Gesamt-)Geodatensatz: Die projektbezogene Herkunft der Einzeldaten ist im vorliegenden (BKSH-Gesamt-) Geodatensatz durch Einträge in der Tabellenspalte „Herkunft“ der Attributtabelle kenntlich gemacht. Im Einzelnen liegen hier Einträge mit folgender Bedeutung vor: BK – Datensatz stammt aus der BKSH (seit 2014), Seen – Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring, SH2 – Datensatz stammt aus dem Register der gesetzlich geschützten Biotope, Knicks – Im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung (2014-2020) luftbildgestützt ermittelte Knicks, Feldhecken und Baumreihen. FFH - Seit Abschluss der Phasen 1 (2014) und 2 (2015-2020) der landesweiten Biotopkartierung erfolgt das FFH-Monitoring wieder als eigenständiges Projekt. Die seit 2021 im Rahmen des FFH-Monitorings erhobenen Daten sind über die Herkunft "FFH" identifizierbar.
Planungsphase Die Hellersdorfer Brücken befinden sich im Stadtbezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Hellersdorf und überführen im Zuge der Eisenacher Straße mit der „Hellersdorfer Brücke“ die Wuhle und mit der „östlichen Hellersdorfer Brücke“ die neue Wuhle. Beide Brücken überführen den Bereich des Wuhletals in direkter Nachbarschaft zu den südwestlich angrenzenden „Gärten der Welt“. Im nördlichen Verlauf der Wuhlearme befinden sich flankierend zum Wuhletalwanderweg eine öffentlich gewidmete wohnungsnahe Grünanlage (der Wiesenpark). Östlich verläuft parallel zur Wuhle ein Wohngebiet an der Gothaer Straße. Zur Erreichung einer durchgängig leistungsfähigen Verkehrsverbindung sind die Brückenbauwerke im Zuge des Ersatzneubaus im Kontext der angrenzenden bezirklichen Straßenbaumaßnahme an das Berliner Mobilitätsgesetzes anzupassen. Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Vorlaufende und angrenzende Bauvorhaben Fragen und Antworten Die Eisenacher Straße befindet sich im Berliner Stadtbezirk, Marzahn-Hellersdorf und ist Bestandteil des örtlichen Straßennetzes. Sie verbindet in Ost-West-Richtung zwischen den Knotenpunkten der Gothaer Straße und des Blumberger Damms die Ortsteile Hellersdorf und Marzahn. Aufgrund des derzeit schlechten Fahrbahnzustandes, der ungenügenden Beleuchtung sowie des unzureichenden Platzangebotes für den Fuß- und Radverkehr plant der Bezirk Marzahn-Hellersdorf, die Neugestaltung der Eisenacher Straße im Ausbaubereich zwischen den Knotenpunkten. Im Straßenverlauf der Eisenacher Straße wird unmittelbar an der Ortsteil-Grenze mit der östlichen Hellersdorfer Brücke die „neue Wuhle“ und im unmittelbaren Anschluss in westliche Richtung mit der Hellersdorfer Brücke die „Wuhle“ gequert. Die vorhandenen Gehwegbreiten beider Brücken sind unzureichend und stellen daher eine Verkehrsbeeinträchtigung für den Fuß- und Radverkehr dar. Im Kontext mit der bezirklichen Straßenbaumaßnahme wird daher auch vor dem Hintergrund der Einstufung der Eisenacher Straße in das Radwegvorrangnetz eine Verbesserung der derzeitigen Fuß- und Radwegführung für den Lückenschluss im Bereich der Hellersdorfer Brücken erforderlich. Im Zusammenhang mit den Brückenbaumaßnahmen wird die Radverkehrsanlage im Baubereich erneuert. Hierbei erfolgt, unter der Maßgabe der prognostischen Radverkehrszuwächse und der Bedeutung dieser Radverkehrsverbindung, eine Anpassung für den Bereich des Rad- und Gehwegs auf eine beidseitig nutzbare Breite von 5,70 m je Fahrtrichtung. Infolge der angepassten Breite des Brückenbereiches wird neben der Erhaltung und Verbesserung der verkehrstechnischen Leistungsfähigkeit der Straßenverbindung auch die Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr in beiden Bereichen der Verkehrsanlage erhöht und das Ziel der Erhaltung einer durchgängigen Radverkehrsanlage zwischen den angrenzenden Knotenpunkten sowie eine konfliktfreie Radverkehrsführung erreicht. Bei der Aufteilung des zur Verfügung stehenden Verkehrsraums für die Abwicklung der vorhandenen Verkehre werden die Belange des ÖPNV, des Rad- und Fußverkehrs sowie des Wirtschafts- und Individualverkehrs im Hinblick auf die vorhandenen und prognostizierten Verkehrsströme und die Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlage in seiner Gesamtheit berücksichtigt. Um die Beeinträchtigungen für die Anwohner sowie die Nutzer des Verkehrsweges so niedrig wie möglich zu halten, soll der Ersatzneubau der Brücken möglichst im zeitlichen Kontext mit der bezirklichen Straßenbaumaßnahme stehen. Das Bauvorhaben befindet sich derzeit in der Phase der Ausschreibung der Bauleistung. Im Zuge der Planung zum Ersatzneubau wurden die umweltrechtlichen Belange untersucht und bewertet. Es wurde eine UVP-Vorprüfung durchgeführt mit dem Ergebnis, dass keine Auslösekriterien zur Durchführung einer UVP gegeben sind. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden auf ein erforderliches Mindestmaß beschränkt und sind umfassend im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) identifiziert und bewertet. Bestandteil des LBP ist ebenso die Erarbeitung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Im Zuge der naturnahen Wiederherstellung der Eingriffsflächen erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des BNatSchG (§ 40) die Ansaat mit gebietsheimischen Arten. Erfahrungswerte belegen hier zudem die gute ökologische Funktion für die hiesigen Biotope, insbesondere auch im Hinblick auf ihre Habitatfunktion für die Fauna. Da sich der bauliche Eingriffsbereich überwiegend im Naturraum des Wuhletals befindet, wird im Rahmen der Planung und späteren Bauausführung weiterhin eine insektenfreundliche Beleuchtung berücksichtigt. Voraussichtliche Bauzeit: Beginn 1. Quartal 2026 Der Ersatzneubau der Hellersdorfer Brücken sieht wieder die Errichtung zweier Brückenbauwerke vor. Der Ausbaubereich der Verkehrsanlage wird entsprechend den Vorgaben des Mobilitätsgesetzes neugestaltet. Beide Brücken sollen in Verbindung mit dem Ausbau der Eisenacher Straße, im Besonderen auf Grund der zu geringen Bauwerksbreite, die eine gefährliche Engstelle für den Fuß- und Radverkehr darstellt, aber auch hinsichtlich einer uneingeschränkten Traglast rück- und als gemeinsamer Brückenzug mit dem Namen („Hellersdorfer Brücken“) neugebaut werden. Die Baumaßnahme beinhaltet weiterhin eine geringfügige Anpassung der Wuhle im Bauwerksbereich eine Umverlegung der vorhandenen Leitungen in einen Düker nördlich der Brücken die Schaffung einer Querungsmöglichkeit des Wuhlewanderweges mit Bedarfslichtsignalanlage den ersatzlosen Rückbau der vorhandenen Verrohrung südlich der Brücke den Aufbau einer einseitigen Beleuchtung mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln Die vorgesehene Baumaßnahme erfolgt unter den Rahmenbedingungen einer möglichst kurzen Bauzeit, dem Schutz von Natur und Umwelt und der Nachhaltigkeit der gewählten Bauweise. Bauwerkskonzept Das neue Bauwerk der Hellersdorfer Brücke bleibt in der bestehenden Straßenachse der Eisenacher Straße, muss jedoch aufgrund der im Boden verbleibenden Bestandsgründung in Richtung Osten verschoben werden. Dies bedingt eine geringfügige Anpassung des Flusslaufes. Beide Brücken werden als jeweils einfeldrige integrale Rahmenbauwerke in Stahlbeton ausgebildet. Die Rahmenstile mit biegesteif angebundenen Parallelflügeln gründen tief auf einreihigen Bohrpfählen mit einem Durchmesser von 60 cm. Die integrale Bauweise garantiert eine lange Nutzungsdauer der Brücken. Unterhaltungsaufwendige Lager und Übergangskonstruktionen entfallen. Im Zuge des Ersatzneubaus der Brücken werden die Geländer durchgehend neu gestaltet, erhalten eine aufgelockerte Struktur und schließen mit Postamenten ab, die den Brückennamenszug tragen. Damit fügt sich der Brückenzug gestalterisch in das naturnahe Umfeld und schafft in der Wahrnehmung eine Verbindung der Ortsteile Marzahn und Hellersdorf zu den angrenzenden Gärten der Welt. Vom 27. Februar bis 12. März 2023 fand eine Online-Beteiligung statt. Es konnten eigene Ideen anregt und die Ideen der anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern kommentiert werden. Online-Beteiligung auf meinBerlin Am 28. Mai 2024 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung im Besucherzentrum der Gärten der Welt statt, bei der Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen stellen konnten. Informationen hierzu können der Präsentation auf meinBerlin entnommen werden. Informationsveranstaltung auf meinBerlin Auf Grund bautechnologischer Zwangspunkte und zur Sicherstellung des Bauablaufs wird die Baumaßnahme unter Vollsperrung der Eisenacher Straße für den Kraftfahrzeugverkehr über einen Zeitraum von 1,5 Jahren durchgeführt. Der voraussichtliche Beginn ist für Ende 2025 vorgesehen. Während dieser Zeit erfolgt die vorgesehenen Umfahrung in West-Ost-Richtung analog zur derzeitigen Umleitung sowohl nördlich als auch südlich über das übergeordnete Verkehrsnetz, die Landsberger Allee / Landsberger Chaussee beziehungsweise die Cecilienstraße. Die Erschließung der Eisenacher Straße westlich der Hellersdorfer Brücken einschließlich aller Zugänge der Gärten der Welt ist weiterhin aus Richtung West über den Blumberger Damm möglich. Für die gemeinsame Benutzung durch den Fuß- und Radverkehr wird in unmittelbarer Nähe nördlich der bestehenden Brücken eine bauzeitliche Querungsmöglichkeit eingerichtet. Die Nutzbreite der über 2 Behelfskonstruktionen und angrenzende Fangedämme nahezu eben verlaufende Wegstrecke beträgt 2,50 m. Der Aufbau der Querungsmöglichkeit und die Umverlegung der vorhandenen Leitungen erfolgen im Vorfeld der Brückenbaumaßnahme über einen Zeitraum von ca. 3 Monaten. Im Nachgang der erforderlichen Vollsperrung werden weitere 3 Monate für die Komplettierung und Ausstattung der Bauwerke veranschlagt. Der BVG-Linienbusverkehr wird während der gesamten Bauzeit im Baufeld unterbrochen. Der ÖPNV (Buslinie 195) wird analog zum Kraftfahrzeugverkehr umgeleitet. Die Umleitung des ÖPNV verläuft auf bereits vorhandenen ÖPNV-Strecken und nutzt die vorhandenen Bushaltestellen. Es ist vorgesehen, dass die Bushaltestellen „Bärensteinstraße“ (Fahrtrichtung Ost), „Eisenacher Straße/ Gärten der Welt“ (beidseits) und „Suhler Straße“ (beidseits) während der Bauzeit außer Betrieb genommen werden. Straßenbaumaßnahme Eisenacher Straße Seit dem IV. Quartal 2022 wird der Bereich der Eisenacher Straße grundhaft ausgebaut. Das Bauvorhaben erstreckt sich vom Knotenpunkt Blumberger Damm bis zum Knotenpunkt Gothaer Straße. Der Knotenpunkt Gothaer Straße wird ebenfalls neu gebaut. Die Baumaßnahme wird durch das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf geplant und umgesetzt und spart den Bereich der Hellersdorfer Brücken über die Wuhle und die neue Wuhle aus. Die Baudurchführung erfolgte zunächst halbseitig mit dem Neubau der Verkehrsflächen und der Aufrechterhaltung des Durchgangsverkehrs im Zuge einer Einbahnstraßenregelung in Fahrtrichtung Ost. Zur Kompensierung witterungsbedingt eingetretener Verzögerungen, Sicherstellung eines reibungslosen Gesamtbauablaufes, dem termingerechten Anschlusses der Brückenbaumaßnahme an die fertiggestellte Straßenbaumaßnahme, und der damit verbundenen Minimierung der Gesamtbeeinträchtigungen im Baufeld wurde seitens des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf für die bezirkliche Straßenbaumaßnahme mit der Verkehrslenkung Berlin für die abschließenden Arbeiten im Bereich der Fahrbahn (Aufbringung einer fugenlosen dauerhaften Asphaltdecke sowie Arbeiten am straßenbegleitenden Grünstreifen) eine schrittweise Vollsperrung einzelner Abschnitte abgestimmt. Die Maßnahme der Vollsperrung beginnt am 17.03.2025 . Anliegende können in diesem Zeitraum die Zufahrtsmöglichkeiten sowohl zu den angrenzenden Anwohnerstraßen als auch zum Parkplatz der Gärten der Welt mit wechselnder Verkehrsführung nutzen. Der Durchgangsverkehr soll über die Cecilienstraße und die Landsberger Allee geleitet werden. Die Buslinie 195 wird in beide Fahrtrichtungen über die Haltestellen der Linie 197 geführt. Ein Schreiben des Bezirksamtes hat die Anlieger über die detaillierten Planungen informiert. Im beigefügten Plan ist der Umleitungsverkehr für diesen Bauzustand dargestellt. Nach Abschluss der Straßenbauarbeiten östlich und westlich des Brückenbereiches wird die Vollsperrung der bezirklichen Straßenbaumaßnahme in diesen Bereichen aufgehoben. Die Eisenacher Straße wird ab diesem Tag jedoch lediglich als Sackgasse aus beiden Richtungen bis zum Brückenbauwerk für den Verkehr nutzbar sein. In diesem Teil beginnen dann die Arbeiten zum Brückenersatzneubau. Die diesbezügliche bauzeitliche Verkehrsführung ist bereits oben beschrieben. Bauvorbereitende Arbeiten (Leitungsumverlegungen) für den Ersatzneubau der Brückenbauwerke werden im Bauschatten der bezirklichen Vollsperrung bereits ab Juni 2025 durchgeführt. Vorlaufend zur Ersatzneubau der Hellersdorfer Brücken erfolgt nördlich des Baufeldes die Dükerung verschiedener Versorgungsleitungen. Die Planung und Baudurchführung dieser Baumaßnahme erfolgt durch die Leitungsträger NBB, Stromnetz und Telekom in einem selbstständigen Bauvorhaben ab Juni 2025.
Dieser Datensatz umfasst alle im Landkreises Oldenburg vorhandenen Naturdenkmale (ND). Momentan sind 416 ND ausgewiesen. Davon befinden sich 209 flächenhafte ND, 23 linienhafte ND und 184 punktuelle ND im Landkreis Oldenburg. Ein Naturdenkmal ist eine besonders markante Einzelschöpfung der Natur. Im Vordergrund steht immer das einzelne, zu schützende Objekt in seiner ganz individuellen Bedeutung, das sich gegenüber anderen Vertretern seiner Art besonders auszeichnet. Die Vielfalt der Naturdenkmalstypen entspricht der Vielfalt der Naturerscheinungen in einem Naturraum, wie der Geest, dem Moor oder der Marsch. Als besonders charakteristische Elemente sind Naturdenkmale ein "Spiegel" der Landschaftsentwicklung. Sie haben deshalb eine besondere Bedeutung für: Heimatkunde und Kulturgeschichte, Naturkunde und Wissenschaft, das Landschaftserleben, da sie die Landschaft durch ihre Eigenart, Seltenheit oder Schönheit prägen. Der Schutz eines flächenhaften Naturdenkmals geht über den gesetzlichen Schutz der nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz Geschützten Biotope hinaus, da in der Örtlichkeit sinnvolle Abgrenzungen unter Einbeziehung von Pufferzonen festgelegt werden. Der Landkreis Oldenburg ist reich an besonderen Einzelschöpfungen der Natur, die als Naturdenkmale gemäß § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 21 Nds. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz unter Schutz gestellt wurden. Dabei handelt es sich um besonders eindrucksvolle alte Einzelbäume oder Baumreihen und Alleen, Findlinge, Kleinmoore oder Schlatts, Heideflächen, Sandtrockenrasen, Binnendünen Feuchtwiesen mit vorkommen gefährdeter Pflanzenarten, alte Torfkanäle, Altarme, Braken, Tonkuhlen Besondere geologische Formationen alte Befestigungswälle, besonders ausgeprägte Wallhecken, Kratteichenwälle Kleine, besonders ausgeprägte Wälder, z. B. Bruchwälder, Hutewälder seltene Pflanzenvorkommen, z.B. die Schachblumenwiese bei Wildeshausen. Zur Zeit sind 345 Objekte geschützt, die insgesamt eine Fläche von 422 ha einnehmen.
Sehr geehrte Damen und Herren In << Adresse entfernt >> in der Hamburger Allee 15 würde eine Giebelwand im Rahmen des Programms " Stadtumbau Ost" auch mit Mitteln aus dem Bund gefördert. Wie hoch war die Förderung speziell für die Giebelwand durch den Bund?
Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Witznitz Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 09.09.2000 Inhalt: * Die bergbauliche Sanierung zur Herstellung dauerstandsicherer Restlochböschungen ist abgeschlossen. Noch bestehende Handlungsschwerpunkte beschränken sich auf Voraussetzungen zur Vorbereitung von Folgenutzungen. * Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung konzentrieren sich beim Hainer See auf die Nordböschung (Freizeitbereich mit Badestrand), die Südwestböschung (Wassersportbereich, Badestrand) sowie die Südostecke (Gestaltung der Badestelle Haubitz), den Verbindungsdamm Rötha-Kahnsdorf (Seenverbund zwischen Hainer und Kahnsdorfer See), die Flächen der ehemaligen Tagesanlagen nördlich von Kahnsdorf (Voraussetzungen zur Einordnung von erholungsbezogenen Einrichtungen und Anlagen) und den ehemaligen Holzplatz südöstlich von Kahnsdorf (Bootshaus, Bootsliegeplätze, Campingplatz). * Im Zuge der Restlochflutung unter Einleitung von Sümpfungswässern aus dem aktiven Bergbau (vorrangig Vereinigtes Schleenhain) entstehen bis ca. Ende 2007 der 5,6 km² große Hainer See mit dem Teilbereich Haubitz (Teilabtrennung durch die kleine Landzunge) und der 1,2 km² große Kahnsdorfer See. Die Vorflutgestaltung schließt künftig einen Verbund beider Seen und die Anbindung des Hainer Sees an die Pleiße sowie die Reaktivierung des "Langen Borns" ein. * Die im Westbereich des Sanierungsgebietes etablierte Landwirtschaft verfügt über einen Bestandsschutz (Anlage von Alleen und Flurgehölzen zur Landschaftsaufwertung). Prioritäre Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der Waldmehrung (naturnahe, standort- und funktionsgerechte Aufforstungen mit Schwerpunkten im West- und Südbereich des Kahnsdorfer Sees, im Südbereich des Hainer Sees sowie im ehemaligen Tagebauvorfeld zwischen Espenhain und dem "Langen Born") und dem waldökologischen Umbau bestehender forstlicher Reinbestände (Bereich Margarethenhain). * Die Entwicklung von Natur und Landschaft konzentriert sich vorrangig auf den gesamten Kahnsdorfer See mit seinen Ufer- und Randbereichen. Durch gezielte Vernetzung der Bergbaufolgelandschaft mit den umgebenden Landschaftsstrukturen soll von Borna über den Speicher Witznitz und die Eula- und Wyhraaue sowie den Kahnsdorfer See (Aufforstungen im West- und Süduferbereich) eine regionale Landschaftsachse zur Restauenlandschaft der Pleiße im Bereich Rötha-Böhlen wiederhergestellt werden. * Für Freizeit und Erholung bestehen am Hainer See geeignete Voraussetzungen am Nordufer (Badestrand, Ferienhäuser), am Südwest- und Südufer (Badestrand, Segelhafen, Bootsliegeplätze, Bootshaus, Campingplatz) und im Nordbereich von Kahnsdorf (erholungsbezogene Einrichtungen und Anlagen). Im Rahmen des Projekts "Gewässerverbund Region Leipzig" besteht die Option, den Hainer See an die Fließgewässer Pleiße und Wyhra anzubinden. * Der Anschluss an das Verkehrsnetz wird gegenwärtig durch die B 95 (Leipzig-Chemnitz) und die K 7931 (Rötha-Kahnsdorf) gewährleistet. Durch den schrittweisen Ausbau der vorgesehenen Ost-West-Verbindung (ab B 176 bei Neukieritzsch zur B 95 unter nördlicher Umgehung von Großzössen und Ausbau der Haubitzer Straße) besteht künftig eine günstige Erschließung des Gesamtbereiches, die durch die vorgesehene Trassierung der A 72 noch eine weitere Aufwertung erhält. Die künftigen Erholungsbereiche werden durch ein Netz von Rad-, Wander- und Reitwegen sowie Aussichtspunkten erschlossen. Bei der Wegenetzgestaltung findet auch die Nutzung für Kutschfahrten entsprechende Berücksichtigung. * Ein besonderer Schwerpunkt bei der Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft ist das Projekt zur Entwicklung eines Unterwasserfreizeitbereichs im Hainer See (Tauchsport, Pflanzen- und Tierwelt beobachten, Gastronomie).
Die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG plant die Erneuerung einer Gasleitung im Berliner Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee. Die Arbeiten finden auf der Flur 245 der Gemarkung Berlin-Weißensee statt. Im Gehwegbereich auf einer Länge von 83 m auf der Südseite der Berliner Allee (Hausnummern 36 – 48) werden Stahlleitungen gegen Polyethylen-Mehrschichtrohre ausgewechselt.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 171 |
| Kommune | 62 |
| Land | 586 |
| Wissenschaft | 4 |
| Zivilgesellschaft | 29 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 2 |
| Daten und Messstellen | 40 |
| Ereignis | 12 |
| Förderprogramm | 43 |
| Hochwertiger Datensatz | 3 |
| Infrastruktur | 1 |
| Taxon | 2 |
| Text | 204 |
| Umweltprüfung | 81 |
| unbekannt | 331 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 403 |
| offen | 292 |
| unbekannt | 24 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 711 |
| Englisch | 27 |
| andere | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 30 |
| Bild | 14 |
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| Dokument | 303 |
| Keine | 133 |
| Unbekannt | 10 |
| Webdienst | 95 |
| Webseite | 318 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 325 |
| Lebewesen und Lebensräume | 719 |
| Luft | 217 |
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| Weitere | 719 |