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WD 8 - 009/20 Zur Verwendung von Styrol in glasfaserverstärkten Kunststoffen

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 3 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zur Verwendung von Styrol in glasfaserverstärkten Kunststoffen Die Verwendung von Styrol in glasfaserverstärkten Kunststoffen (GFK) wird aufgrund möglicher- weise gesundheitlich negativer Wirkungen immer wieder kontrovers diskutiert. Bei der Fertigung von GFKs entstehen Styroldämpfe, die gesundheitsschädlich sein können. Aufgrund dieser Wir- kung wurden bereits 1989 Richtwerte für die Innenraumluft festgelegt. Zur Aufnahme und Verteilung im Körper ist Folgendes bekannt: „Bei inhalativer Exposition unter Arbeitsplatzbedingungen wird etwa 60-70 % des eingeatmeten Styrols resorbiert [1]. Styrol in der Luft kann auch von der Haut aufgenommen werden; die perkutane Aufnahmerate beträgt etwa 2-5 % der re- spiratorischen Aufnahme. Nach inhalativer oder dermaler Exposition verteilt sich Styrol vor allem in fettreiche Kompartimente. […] Styrol passiert die Pla- zenta-Schranke: bei Ratten betrug die Styrol-Konzentration in fetalem Blut etwa die Hälfte der maternalen Blutkonzentration.“ Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/pdfs/Styrol.pdf; siehe auch https://link.springer.com/content/pdf/10.1007%2FBF03044336.pdf [zuletzt abgerufen am 12. Februar 2020]. Im Jahr 2008 setzte sich Prof. Dr. Reinhard Lorenz in einem allgemeinverständlichen Aufsatz mit der Styrol-Problematik auseinander: „Der Mensch nimmt Styrol vor allem über die Atemluft auf, weniger über die Haut. – Die Halbwertszeit im Blut beträgt etwa 2 Stunden – bei sehr geringen Kon- zentrationen beträgt die Halbwertszeit 41 Stunden. Eine Neigung zur Akkumula- tion im menschlichen Organismus wurde nicht beobachtet. […] Styrol wirkt vor allem auf die Schleimhäute (insbesondere die Augen und die oberen Luftwege) und auf das zentrale Nervensystem (ZNS). – Man findet reversible Schleim- hautreizungen oberhalb von 100 ppm, in Einzelfällen oberhalb von 50 ppm. Nach einer Exposition klingen die Beschwerden rasch ab. Nach mehreren Expositionen tritt Gewöhnung ein. – Beobachtet wurden reversible Beeinträchtigung des ZNS oberhalb von 100 ppm, in Einzelfällen oberhalb von 50 ppm, vor allem Müdigkeit, Benommenheit, erhöhte Reaktionszeiten und Veränderungen der Augenmotorik. WD 8 - 3000 - 009/20 (12. Februar 2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Zur Verwendung von Styrol in glasfaserverstärkten Kunststoffen Nach einer Exposition klingen die Beschwerden rasch ab; nach mehreren Expo- sitionen tritt Gewöhnung ein. – Seit Jahren wird die Mutagenität von Styrol inten- siv diskutiert, […] In vivo – d.h. am lebenden Organismus – sind die Effekte of- fenbar klein bzw. reparabel, so dass sie sich auf die Gesundheit des Menschen nicht auswirken. – Keine Studie zeigt eine erhöhte Mortalität (Sterblichkeit), eine erhöhte Zahl von Krebserkrankungen oder gibt einen Hinweis auf Sensibilisie- rung (Bildung einer Allergie). […] Styrol hat keine relevante Tendenz zu Akku- mulation im Klärschlamm oder in Gewässern. Aus Wasser wird Styrol leicht an die Luft abgeben. Styrol ist behördlich in die Wassergefährdungsklasse II („was- sergefährdend“) eingestuft. […] Es ist natürlich der Geruch des Styrols, der dem Branchenfremden sofort (unangenehm) auffällt und der ihn ggf. verunsichert o- der auch alarmiert. […] Neben diesem Wahrnehmungsproblem gibt es aber auch wissenschaftliche Aspekte: Styrol führt im Tierversuch mit Mäusen zu Lungen- krebs – nicht jedoch mit Ratten und anderen Versuchstieren. Die Ursachen liegen im speziellen Styrol-Metabolismus der Maus. Zudem wird seit vielen Jahren das mutagene (= Erbgut verändernde) Potential in der Wissenschaft kontrovers dis- kutiert! Aus diesem Grunde hat die IARC (International Agency for Research on Cancer) Styrol 1987 als „possible carcinogen” eingestuft und später an dieser Ein- stufung festgehalten. Allerdings wurde diese Einstufung nur in Dänemark über- nommen – die Gesundheitsorganisationen aller anderen Industrieländer sind dem nicht gefolgt.“ Quelle: https://www.bi-medien.de/artikel-29508-ub-styrolproblematik.bi [zuletzt abgerufen am 12. Februar 2020]. Laut Auskunft der Fachhochschule Münster bestehe nach heutigen Erkenntnissen nur bei sehr hohen Konzentrationen ein gesundheitliches Risiko. Die heutigen arbeitsmedizinischen Grenz- werte (in Deutschland) seien als vollkommen ausreichend zu bewerten, und es stelle sich keine 1 2 gesundheitliche Gefahr dar. Besonders vor dem Hintergrund der REACH Verordnung sei eine Verschärfung der Grenzwerte erfolgt, dies sei allerdings nicht aus arbeitsmedizinisch notwendi- ger Sicht zu bewerten, sondern basiere auf biologisch/molekularbiologischen Einschätzungen. Lange schon gebe es die Debatte um die karzinogene Wirkung von Styrol. Dies sei allerdings Be- obachtungen in der weiblichen Maus geschuldet und auch nur dort festgestellt. Die Frage nach den Ersatzmöglichkeiten von Styrol werde auch bereits seit geraumer Zeit diskutiert. Technisch habe man aber bislang keinen Durchbruch erreicht. Technologisch stellten sich die Ersatzstoffe 3 als schlechter dar und seien teurer. 1 EU-Chemikalienverordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. 2 Die Informationsseite zu Styrol ist auf den Internetseiten von REACH abrufbar: https://echa.europa.eu/de/sub- stance-information/-/substanceinfo/100.002.592 [zuletzt abgerufen am 12. Februar 2020]. 3 Informationen der Fachhochschule Münster vom 12. Februar 2020. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 3 Zur Verwendung von Styrol in glasfaserverstärkten Kunststoffen 4 Die Europäische Gesellschaft für gesundes Bauen und Innenraumhygiene (EGGBI) veröffent- lichte zuletzt im Oktober 2019 einen Artikel zum Thema „Raumschadstoff Styrol“. Hierin wird zum gesundheitlichen Risiko konstatiert: „Die gesundheitlichen Bewertungen von Styrol und den benötigten Flammschutzmitteln stellen aus unserer Sicht unter anderem beim Einsatz als Baustoff ein zu hohes Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigung - vor allem für Allergiker, Sensi- 5 tive, Menschen mit reduziertem oder noch nicht völlig ausgebildetem Immunsystem, dar.“ Die Darstellung befasst sich allerdings mit Wärmedämmung und gibt auch nur hierzu eine Empfeh- lung der alternativen Verwendung ab. *** 4 Netzwerk und Internetinformationsplattform, die sich mit der Beratung zur Wohngesundheit und zur Errich- tung von Wohnräumen beschäftigt. Siehe hierzu: https://www.rhein-zeitung.de/startseite_artikel,-was-steckt- hinter-der-eggbi-_arid,1898423.html [zuletzt abgerufen am 12. Februar 2020]. 5 Quelle: Seite 5 in: https://www.eggbi.eu/fileadmin/EGGBI/PDF/Raumschadstoff_Styrol.pdf [zuletzt abgerufen am 12. Februar 2020]. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)

Nachwuchsgruppen Klima, Umwelt und Gesundheit: Verbesserte Entscheidungsunterstützung für das Management des Risikos von Umweltkrankheiten für die öffentliche Gesundheit aus Sicht des Klimawandels (IMPACCT)

Epidemiologie allergischer Erkrankungen

In diesem Projekt soll die Praevalenz verschiedener allergischer Erkrankungen in der deutschen Bevoelkerung und moegliche Trends in der Haeufigkeit ermittelt werden. Bisherige Untersuchungen haben im Kindesalter eine Haeufigkeit von 20 vH atopischer Erkrankungen (Asthma, Rhinitis allergica, atopisches Ekzem (=Neurodermitis)) bei fuenf- bis sechsjaehrigen Kindern ergeben. Durch analytische Epidemiologie in Zusammenhang mit Messung von Allergen- und Schadstoffbelastung im Umfeld des Patienten sollen Schluesse ueber den moeglichen Einfluss von Umweltnoxen auf die Entwicklung allergischer Erkrankungen gewonnen werden.

Allergie und Umwelt

Das Immunsystem hat den Zweck, das Individuum vor unguenstigen Umweltfaktoren zu schuetzen. Deshalb muessen sich veraenderte Umweltfaktoren auf immunologische Reaktionsmuster auswirken, welche einfach messbar sind wie beispielweise allergologisch feststellbare Sensibilisierungen. Messungen bei Schulkindern erlauben Praevalenzvergleiche ueber Jahre und Regionen . Allergische Erkrankungen nehmen offensichtlich zu. Allergologische Sensibilisierungen konnten bei bis zu 50 Prozent der Schueler von Grabs nachgewiesen werden. Es waere deshalb ausserordentlich sinnvoll, entsprechende Untersuchungen auch in anderen Regionen fuer Vergleiche zu institutionalisieren.

Stickstoffdioxid-Belastung

<p>Die Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxid-Belastung zeigen seit 1995 eine deutliche Abnahme. Erstmalig im Jahr 2024 überschreiten die gemessenen Stickstoffdioxid-Konzentrationen den seit 2010 einzuhaltenden Grenzwert nicht mehr.</p><p>Belastung durch Stickstoffdioxid</p><p>Ballungsräume und Städte sind im Vergleich zum Umland stärker von Luftschadstoffbelastungen betroffen, da die Emissionen in dicht besiedelten Gebieten erwartungsgemäß höher sind. Dabei ist die Belastung nicht im gesamten Gebiet einer Stadt einheitlich. Die höchsten Stickstoffdioxid (NO2) Konzentrationen werden nahe der Hauptemissionsquelle, an viel befahrenen Straßen, gemessen. Je nach Lage der Messstation werden verkehrsnah NO2-Jahresmittelwerte zwischen 20 und 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) gemessen.</p><p>Mit zunehmender Entfernung zu verkehrsreichen Straßen verringert sich die NO2-Konzentration in der Luft. Da jedoch neben dem Verkehr weitere Stickstoffoxid-Quellen (z.B. aus dem ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/v?tag=verarbeitenden_Gewerbe#alphabar">verarbeitenden Gewerbe</a>⁠ und Haushalten) über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind, entsteht eine Grundbelastung über dem Stadtgebiet, die als städtische Hintergrundbelastung bezeichnet wird und als typisch für städtische Wohngebiete anzusehen ist. Hier liegen die NO2-Jahresmittelwerte im Bereich von 10 bis 20 µg/m³. Mit Jahresmittelwerten um 5 µg/m³ wird die deutlich niedrigere NO2-Belastung entfernt von Emissionsquellen in ländlichen Gebieten gemessen (siehe Abb. „Trend der Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte“).</p><p>Seit 1995 ist in allen beschriebenen Belastungsregimen ein Rückgang erkennbar. An den Messstationen des Umweltbundesamtes, die weit entfernt von lokalen Schadstoffquellen liegen, um weiträumig und grenzüberschreitend transportierte Luftmassen zu untersuchen, werden NO2-Konzentrationen noch deutlich unter 5 µg/m³ gemessen (siehe Karten „Stickstoffdioxid (NO2) - Jahresmittelwerte“).</p><p>Überschreitung von Grenzwerten</p><p>In der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1536738979424&amp;uri=CELEX:32008L0050">EU-Richtlinie 2008/50/EG</a> – in deutsches Recht mit der <a href="https://www.bmuv.de/gesetz/39-verordnung-zur-durchfuehrung-des-bundes-immissionsschutzgesetzes/">39. BImSchV</a> umgesetzt –&nbsp;ist für den Schutz der menschlichen Gesundheit ein Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ im Jahresmittel festgelegt, der seit 2010 einzuhalten ist (siehe Tab. „Grenzwerte für die Schadstoffe Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide“). Keine der städtischen verkehrsnahen Luftmessstationen registrierte 2024 Überschreitungen dieses Jahresgrenzwertes. An städtischen Hintergrundmessstellen traten ebenfalls keine Überschreitungen auf (siehe Abb. „Prozentualer Anteil der Messstationen mit Überschreitung des Stickstoffdioxid-Jahresgrenzwertes“). Der ebenfalls seit 2010 einzuhaltende 1-Stunden-Grenzwert für Stickstoffdioxid (200 µg/m³ dürfen nicht öfter als 18-mal überschritten werden) wurde zuletzt im Jahr 2016 überschritten, damals sehr vereinzelt, vor allem an stark befahrenen Straßen mit Schluchtcharakter. 2024 wurde demnach erneut deutschlandweit keine Überschreitung des 1-Stunden-Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) festgestellt.</p><p>Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide</p><p>Stickstoffoxide (NOx) können als Stickstoffdioxid (NO2) oder Stickstoffmonoxid (NO) auftreten. Überwiegend wird Stickstoffmonoxid (NO) emittiert. NO tritt aber großräumig nicht in Erscheinung, da dieses Gas relativ schnell von Luftsauerstoff (O2) und Ozon (O3) zu NO2 oxidiert wird.</p><p>Herkunft</p><p>Stickstoffoxide entstehen als Produkte unerwünschter Nebenreaktionen bei Verbrennungsprozessen. Die Hauptquellen von Stickstoffoxiden sind Verbrennungsmotoren und Feuerungsanlagen für Kohle, Öl, Gas, Holz und Abfälle. In Ballungsgebieten ist der Straßenverkehr die bedeutendste <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/luftschadstoff-emissionen-in-deutschland/stickstoffoxid-emissionen">NOx-Quelle</a>.</p><p>Gesundheitliche Wirkungen</p><p>Stickstoffdioxid ist ein ätzendes Reizgas, es schädigt das Schleimhautgewebe im gesamten Atemtrakt und reizt die Augen. Durch die dabei auftretenden Entzündungsreaktionen verstärkt es die Reizwirkung anderer Luftschadstoffe zusätzlich. In der Folge können bei hohen Konzentrationen Atemnot, Husten, Bronchitis, Lungenödem, steigende Anfälligkeit für Atemwegsinfekte sowie Lungenfunktionsminderung auftreten. Nimmt die NO2-Belastung der Außenluft zu, leiden daher besonders Menschen mit vorgeschädigten Atemwegen und Allergien darunter. In epidemiologischen Studien konnte ein Zusammenhang zwischen der zeitnahen Belastung mit NO2 und der Zunahme der Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie der Sterblichkeit in der Bevölkerung beobachtet werden. Diese Effekte sind bei langfristiger Belastung noch deutlich ausgeprägter darstellbar.<em><br></em></p><p>Messdaten</p><p>Derzeit wird in Deutschland an etwa 500 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/dokumente/no2_2018.xlsx">Stationen</a> NO2 gemessen.</p>

Pollen-Monitoring in Berlin-Adlershof

Um eine erfolgreiche Ambrosia-Bekämpfung betreiben zu können, ist es von großer Bedeutung, über Kenntnisse zur Verbreitung der Ambrosia-Arten in Berlin zu verfügen. Dabei stellen die Standorte und dass Ausbreitungspotential der Pflanzen die Grundlage für eine gezielte Planung und Beseitigung dar. Die indirekten und direkten Bekämpfungsmaßnahmen fungieren wie eine Art Schlüssel-Schloss-Prinzip. Eine erfolgreiche und nachhaltige Bekämpfung ist nur möglich, wenn beide Arten der Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Ab Juni steht die Ambrosia im vollen Wachstum und bildet ihre Blütenstände, welche ab Mitte Juli ihre Pollen mit dem Wind verstäuben. Bei der Ambrosia kann mit einem Pollenflug bis in den Oktober hinein gerechnet werden, weil die Bildung der Blütenstände viel später als z.B. bei der Erle und Birke beginnt. Die Pollen der Ambrosia sind besonders für Allergiker schädigend, können aber auch bei Nichtallergikern zu Irritationen an Händen oder im Gesicht führen. Zudem gibt es verschiedene Formen der Ambrosia-Allergie. Bei Ambrosia-Heuschnupfen können Symptome wie Nasenjucken, Niesen, Augentränen und zusätzliches Gaumenjucken auftreten. Wird diese Erkrankung nicht ausreichend behandelt, kann es sogar zu Asthma durch Ambrosia-Pollen kommen. Die volumetrische Pollenfalle ist eine gute Möglichkeit des Monitorings und gibt interessante Aufschlüsse über Beginn und Ende der Pollenflugzeit, wodurch man eine frühzeitige Beseitigung der Ambrosia-Pflanzen veranlassen kann. Abschließend ist es wichtig zu differenzieren, dass ein Pollen-Monitoring keine Bekämpfungsmaßnahme ist. Es dient als Warnfunktion für Personen, welche von Allergien betroffen sind und Personen, die für die Minderung der Pollenbelastung Verantwortung tragen. Anhand der Pollenwerte kann man die Ergebnisse der durchgeführten Bekämpfungsmaßnahmen interpretieren und bewerten. Der Einsatz dieser Fallen ist demzufolge in Belastungsgebieten wie z. B. Berlin-Adlershof von großer Bedeutung. Sie geben ebenfalls Aufschlüsse über den Ferntransport von Pollen aus benachbarten Regionen. Das lässt sich an abrupten Peaks in den Diagrammen feststellen. Das Diagramm zeigt zwei Schwellenbereiche auf. Zum einen die Schwelle der mäßigen Belastung, diese Schwelle wird bei 3 Pollen pro Kubikmeter Luft erreicht. Hierbei sind bei Allergikern keine Symptome zu beobachten. Der zweite Schwellenbereich ist die Schwelle zur starken Belastung. Dieser wird bei einer Grenze von 10 Pollen pro Kubikmeter Luft überschritten. Ab diesem Bereich ist mit den oben genannten körperlichen Reaktionen zu rechnen. Die Ermittlung der Pollenwerte erfolgt während der Datenerfassung täglich und wird wöchentlich ausgewertet und aktualisiert.

Biobasierte Substanzen zur Verhinderung von Melanose bei biozertifizierten Shrimps, IBÖM08: MbioShrimp - Biobasierte Substanzen zur Verhinderung von Melanose bei biozertifizierten Shrimps

Augen auf beim Geschenkekauf: Hinweise zum Kauf von Spielzeug

Spielzeuge sind beliebte Weihnachtsgeschenke. Beim Kauf ist in punkto Produktqualität oder auch Datensicherheit einiges zu beachten. Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz rufen Verbraucherinnen und Verbraucher daher dazu auf, beim Spielzeugeinkauf auf Sicherheit und Qualität zu achten und Produkte vor dem Kauf genau zu prüfen. Eine erste, wichtige Orientierung bieten Gütesiegel, Kennzeichnung und Verarbeitung. Ministerin Gorißen: „Damit die Weihnachtsgeschenke nicht zu einer bösen Überraschung werden oder Spielzeuge direkt nach dem ersten Gebrauch nicht defekt sind, sollten Verbraucher schon beim Einkauf genau hinschauen. Gütesiegel wie ‚Geprüfte Sicherheit‘, das europäische CE-Kennzeichen oder das deutsche Umweltzeichen ‚Blauer Engel‘ bieten auf Produkten eine wichtige Orientierung.“ Die Präsidentin des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), Elke Reichert: „Viele Substanzen sind nach der europäischen Chemikalienverordnung (REACH) verboten. Trotzdem werden durch die Marktüberwachungsbehörden immer wieder Produkte beanstandet, die den Anforderungen nicht genügen.“ Hinweise zur Qualität eines Produkts könnten oft schon die Verarbeitung oder der Geruch geben. „Die menschliche Nase ist sehr sensibel. Spielzeug, das unerwünschte Stoffe enthält, fällt häufig schon durch einen unangenehmen Geruch auf.“ Riecht ein Produkt beißend oder löst sich die Farbe, sollte es nicht gekauft werden. Wenn kein Muster offen zur Ansicht angeboten wird, kann das Verkaufspersonal gebeten werden, das gewünschte Objekt auszupacken, um es selbst zu prüfen. Verströmen die Spielzeuge einen unangenehmen, zuweilen beißenden Geruch, liegt das zumeist an Chemikalien, die ausdünsten. Derart „stinkende“ Spielzeuge sollten besser im Regal verbleiben. Häufig verstecken sich hinter den unangenehmen Gerüchen so genannte polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die aufgrund ihrer potenziell gesundheitsgefährdenden Wirkung in Spielzeugen nicht vorhanden sein sollten. Aber auch parfümierte Artikel sollten gemieden werden, da einige Duftstoffe Allergien auslösen können. Andere Schadstoffe, wie beispielsweise Weichmacher, sind geruchsneutral. Bei Spielzeugen aus Kunststoff empfiehlt es sich daher, auf den Hinweis „phthalatfrei“ oder „PVC-frei“ zu achten. Zum Schutz vor Schadstoffbelastungen durch Spielzeug bietet die Kennzeichnung eine erste Orientierung. Mit dem CE-Zeichen (CE = Conformité Européenne) erklärt der Hersteller, dass die europäischen Mindestanforderungen an die Sicherheit erfüllt sind. Alle Spielzeuge müssen ein CE-Kennzeichen tragen. Sicherheitshinweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Das freiwillige Siegel „Geprüfte Sicherheit“, kurz GS-Siegel, wird von staatlich anerkannten Prüfstellen in Deutschland vergeben. Mit dem GS-Siegel gekennzeichnete Produkte erfüllen Vorgaben, die über die Anforderungen der EU-Spielzeugrichtlinie hinausgehen. Das deutsche Umweltzeichen „Blauer Engel“ kennzeichnet besonders umweltfreundliche Produkte, die deutlich unter den zulässigen Belastungsgrenzen liegen. Auch Kriterien wie Nachhaltigkeit und Sozialstandards bei der Rohstoffgewinnung und Herstellung werden berücksichtigt. Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen: „Immer beliebter sind unter dem Weihnachtsbaum auch ‚smarte‘ Puppen, Roboter oder Kuscheltiere mit Mikrofon oder Kamera, die per Internet oder Bluetooth vernetzt sind. Sie lassen sich per Sprachsteuerung oder App bedienen, was oft mehr Spielspaß bedeutet. Zugleich bleiben dabei oft Daten- und Verbraucherschutz auf der Strecke. Internetfähige Spielzeuge sollen auch IT-sicher sein. Nutzer müssen wissen, welche Informationen per App und Spielzeug ins Internet gesendet werden und die Möglichkeit haben, ihre eigenen Daten zu schützen.“ Ungesicherte Verbindungen oder unzureichend geschützte Nutzerdaten auf Servern der Anbieter können bei vernetztem Spielzeug Zugang zu Gesprächsaufzeichnungen und Videos gewähren. Im schlimmsten Fall ermöglichen Sicherheitslücken die Kontaktaufnahme fremder Personen zum Kind. Es ist deshalb wichtig, welche Datenerfassung und -nutzung mit dem vernetzten Spielzeug verbunden sind. Die Datenschutzerklärung des Dienstanbieters oder die Nutzungsbedingungen der App müssen darüber Auskunft geben. Internetfähige Spielzeuge müssen eine gesicherte WLAN-Verbindung besitzen. Eine Bluetooth-Verbindung sollte mit PIN oder Passwort geschützt sein. Je nach Nutzung muss ein Spielzeug viel aushalten und sollte dementsprechend stabil sein. Kleinteile wie Augen oder Knöpfe dürfen sich nicht leicht ablösen, Batteriefächer müssen fest verschlossen, am besten verschraubt sein. Scharfe Spitzen oder Kanten können zu Verletzungen führen, Holzspielzeug darf nicht splittern. Lange Schnüre, Seile oder Bänder können zur Strangulation bei Kindern führen. Bei lackierten Oberflächen empfiehlt sich ein einfacher „Reibetest“, um zu prüfen, ob das Spielzeug abfärbt. Verbleibt Farbe am Finger oder blättert ab, sollte vom Kauf abgesehen werden, denn sowohl über die Haut als auch beim kindlichen In-den-Mund-Stecken können die Farben und damit Chemikalien aufgenommen werden. Der Altersklasse entsprechend bestehen unterschiedliche Anforderungen an Spielzeug. Der Warnhinweis „Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet“ gilt vor allem für Produkte, die so klein oder kleinteilig sind, dass jüngere Kinder sie verschlucken und daran ersticken könnten. Über diverse Plattformen angebotene Produkte aus dem nicht-europäischen Raum entsprechen nach Erfahrungen der Marktüberwachungsbehörden häufig nicht den in der EU geltenden Normen. Zudem gibt es im Onlinehandel nicht die Möglichkeit, die Produktqualität anhand von Geruch, Farbabrieb etc. vor der Bestellung zu prüfen. In Nordrhein-Westfalen werden jährlich durch die Lebensmittelüberwachungsämter rund 1.000 Spielzeuge auf ihre stoffliche Zusammensetzung und Kennzeichnung untersucht. Die Beanstandungsquote lag zuletzt bei ungefähr 5 Prozent. Neben Kennzeichnungsmängeln werden überwiegend chemische Mängel festgestellt. Spielzeug wird so zwar regelmäßig kontrolliert, eine flächendeckende Untersuchung ist jedoch aufgrund der Vielzahl der angebotenen Produkte nicht möglich. Fällt beim Kauf oder Gebrauch ein Spielzeug auf, das unsicher oder gesundheitsschädlich sein könnte, sollte dies dem zuständigen Lebensmittelüberwachungsamt in der Stadt bzw. dem Kreis oder der zuständigen Marktüberwachungsstelle der Bezirksregierung gemeldet werden. Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an 0211 3843-0 . Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, 0211 3843- 1043 , sebastian.klement-aschendorff(at)mlv.nrw.de Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW zurück

Projekt Beobachtungsgesundheitsaemter - Ein Monitoring der internen Schadstoffbelastung und der Wirkung von Luftschadstoffen

Ziele: Ermittlung der internen Belastung mit Schwermetallen (Blei, Cadmium, Arsen, Quecksilber) und organischen Schadstoffen (Hexachlorbenzol, Polychlorierte Biphenyle). Ermittlung der Haeufigkeit des Auftretens bzw. der Schwere von Atemwegserkrankungen und Allergien. Fragestellungen: Gibt es Unterschiede in der internen Belastung von Kindern aus unterschiedlich strukturierten Regionen? Unterscheiden sich Kinder aus Regionen mit unterschiedlicher Luftbelastung in Baden-Wuerttemberg hinsichtlich der Entwicklung der Atemwege? Besteht ein Zusammenhang zwischen der Immissionssituation und der Haeufigkeit des Auftretens bzw. der Schwere von Atemwegserkrankungen und Allergien? Bisherige Ergebnisse: Die Ergebnisse liegen insgesamt in einem Bereich, der bei vergleichbaren Untersuchungen im Bundesgebiet beobachtet wurde. Bei der Belastung mit Schadstoffen traten fuer einzelne Parameter Unterschiede zwischen den Orten auf, denen jedoch aufgrund der insgesamt geringen Konzentrationsunterschiede eine geringe Bedeutung zukommt. Fuer die Haeufigkeit von Atemwegserkrankungen und Allergien erwies sich die familiaere Veranlagung als Haupteinflussfaktor. Der Anteil der Kinder, die eine Sensibilisierung aufweisen, liegt im Ballungsgebiet Mannheim deutlich niedriger als in den eher laendlich strukturierten Regionen Kehl und Aulendorf/Bad Waldsee.

Schutz vor der Entstehung allergischer Erkrankungen: Protektive Faktoren des landwirtschaftlichen Lebens (ALEX)

Ziel: Ziel der Studie ist die Analyse der protektiven Faktoren, die dafür verantwortlich sind, dass Kinder von Landwirten im Vergleich zu Kindern der Kontrollgruppen geringere Prävalenzen von Heuschnupfen, allergischen Sensibilisierungen und asthmatischen Erkrankungen haben. Methodik: Rekrutierung von Grundschulkindern auf dem Lande, die auf einem Bauernhof wohnen oder nicht, Fragebogenerhebung, Allergietestung, Staubsammlung im häuslichen Bereich, Endotoxinbestimmung und Allergenmessung im Staub sowie multivariate Analyse. Ergebnisse: An Heuschnupfen litten 8,8 Prozent der nicht-bäuerlichen Kinder gegenüber nur 2,9 Prozent der Bauernkinder. Im SX1-Screeningtest hatten 22,3 Prozent der Nicht-Bauernkinder und 12,3 Prozent der Bauernkinder einen positiven RAST. Die Endotoxinkonzentrationen sind im häuslichen Milieu von Bauernkindern höher als in dem von Nicht-Bauernkindern. Weitere Auswertungen sind nötig um zu zeigen, ob tatsächlich ein protektiver Effekt für die Entstehung allergischer Erkrankungen durch frühkindliche Endotoxin-Exposition gegeben ist.

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