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Schulen Landkreis Lüneburg

Im Landkreis Lüneburg gibt es ein flächendeckendes Angebot an allgemeinbildenden Schulen. Dazu gehören die Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Förderschulen. Je nach Schulform unterscheiden sich die Zugangsvoraussetzungen, pädagogischen Konzepte und Abschlüsse. Die Daten zeigen die Standorte der Schulen des Landkreises nach Schulform.

Staatliche_Dienste - Schulen im Saarland

Der Kartendienst stellt die Standorte der öffentlichen Landesverwaltung und der Kommunen dar.:Standorte der Schulen im Saarland, erfasst wurden allgemeinbildende Schulen, Berufsschulen, Binationale Schulen und Hochschulen (Quelle: Bildungsserver bzw. Statistisches Landesamt des Saarlandes, Stand 05/2025).

Verwaltungsatlas-Schulstandorte

Der Datensatz beinhaltet Daten der Karten des "Verwaltungsatlas Sachsen". Er umfasst die Standorte von allgemeinbildenden Schulen (inklusive Förderschulen) in öffentlicher und freier Trägerschaft sowie Schulen des Zweiten Bildungsweges und Berufsbildende Schulen in Sachsen. Die Daten beruhen auf den Daten der Sächsischen Schuldatenbank.

Schüler- und Klassenzahlen an Hamburger allgemeinbildenden Schulen

Die Schüler- und Klassenzahlen an Hamburger Schulen werden jeweils zu Beginn des Schuljahres im Herbst erhoben. Die Zahlen - aggregiert nach Schulform, Schul- oder Jahrgangsstufe - können pro Bezirk, Stadtteil oder Schule ausgegeben werden. Sie können in Form einer Excel- oder pdf-Datei heruntergeladen werden.

Forschungsinitiative Zukunft Bau - Forschungscluster 'Nachhaltiges Bauen/Bauqualität', Konzeptionelle Entwicklung eines Netzwerks für nachhaltige Unterrichtsgebäude

Seit 2013 ist die Umsetzung des Leitfadens Nachhaltiges Bauen und die Anwendung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Unterrichtsgebäude auf Bundesebene verpflichtend. Doch der größere Teil der Bildungsbauten wird in den Bundesländern und Kommunen realisiert. Eine breitenwirksame Realisierung nachhaltiger Unterrichtsgebäude ist daher nur möglich, wenn viele Akteure auf allen Ebenen mit eingebunden werden. Für den Informations-und Erfahrungsaustausch dieser Akteure sollen in diesem Projekt die Grundlagen für den Aufbau und Betrieb eines digitalen Netzwerkes für nachhaltige Unterrichtsgebäude erarbeitet werden. Ausgangslage: Das Nachhaltige Bauen von Unterrichtsgebäuden ist mit der verpflichtenden Anwendung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für diesen Gebäudetyp auf Bundesebene seit 2013 selbstverständlicher Teil der Planung und Ausführung geworden. Hiermit können sowohl allgemeinbildende Schulen und Schulen für Weiterbildungen als auch universitäre Einrichtungen und Hochschulen geplant und bewertet werden. Ebenso ist es möglich, es bei Sonderanwendungen als sinngemäße Anwendungen mit und ohne Zertifizierung abzubilden. Erklärtes Ziel des Bundes ist es, die Anwendung des BNB-Systems über die Bundes-Ebene hinaus voranzubringen. Um die Bereitschaft zur BNB-Anwendung auf Landesebene und auf Ebene der Kommunen für die wichtigen Aufgaben des Schul- und Hochschulbaus zu fördern, soll ein bundesweites Netzwerk für nachhaltige Unterrichtsgebäude eingerichtet werden. Aufgabe ist es nun, im ersten Schritt ein umsetzbares und bedarfsorientiertes Konzept zu entwickeln. Das Netzwerk soll dem Informations- und Erfahrungsaustausch in allen Fragen der Anwendung des BNB Systems für Unterrichtsgebäude zwischen Kommunen, Ländern und Bund dienen und dazu beitragen, die Nachhaltigkeitsprozesse und -strategien zu stärken. Dies betrifft die baufachlichen Fragestellungen im Zuge der Nachhaltigkeitsanforderungen, deren planerische Umsetzung, die Unterstützung gebäudebezogener, pädagogischer Anliegen und Organisationsfragen bezüglich der Nachhaltigkeitsbewertung. In die Weiterentwicklung der BNB-Anwendung sollen die Erfahrungen aus dem Netzwerk einfließen. Weitere Ziele des Netzwerkes sind: - Stärkung der Fachkompetenz der Akteure - Nutzung von Synergien im Bereich der BNB-Kompetenzen durch Schulungen und die themenbezogene Zusammenarbeit der Akteure - Aufbau einer Datenbank mit einer Projektdokumentation nachhaltiger Unterrichtsgebäude - Betreiben einer Internetplattform für die Kommunikation und die Bereitstellung von Fachinformationen und Veranstaltungshinweisen.

Grün macht Schule

In Berlin gibt es 776 allgemeinbildende Schulen und an die 2.600 Kindertagesstätten. Es sind Orte, die Kinder und Jugendliche prägen. Schon deshalb sollten ihre Außenanlagen pädagogisch und nachhaltig gestaltet sein. Hinzu kommt: In der Summe bergen diese Flächen ein nicht zu unterschätzendes Potenzial für die Stadtnatur. „Grün macht Schule“ liefert Anregungen, wie man sie gestaltet. Die Beratungsstelle ist ein Kooperationsprojekt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und des Vereins Freilandlabor Britz. Seit 1983 hat sie viele hundert Schulen betreut – und die Nachfrage hält an. 2012 kam das Förderprogramm „Grün macht Schule –KinderGARTEN“ hinzu. Träger dieses Programms ist seit 2018 das Freilandlabor Britz, gefördert wird es von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Allein in den letzten drei Jahren wurden dadurch die Gärten von 150 Kitas naturnah umgestaltet. Die Unterstützung reichte vom partizipativen Entwickeln individueller Gartenkonzepte bis zu konkreten Umbaumaßnahmen. In der jahrzehntelangen Erfahrung von „Grün macht Schule“ haben sich Kriterien und Standards für grüne und lebendige Lernorte herauskristallisiert. Elementar ist: Die Freiflächen müssen zu Bewegung und kreativem Spiel einladen und dabei multifunktional sein. Für die Kleinsten sind Spiel- und Aufenthaltsbereiche wichtig, die dazu inspirieren, die Umwelt mit allen Sinnen zu erleben und die Natur zu erforschen. Am Anfang der meisten Projekte steht die Frage: Müssen die Flächen so stark versiegelt sein oder lassen sich Teile in grüne Oasen verwandeln, die die Biodiversität stärken? In einzelnen Fällen wurden so bis zu 40 Prozent der Flächen entsiegelt. Natur regt an und ist erholsam. Das spricht für biologisch vielfältige Freiflächen. Die dafür entwickelten Pflanzlisten fokussieren auf heimische Pflanzen und Nährgehölze für Tiere. Was dann noch fehlt, ist ein Garten mit Obststräuchern, Kräutern und Erdbeeren, in dem Kinder und Jugendliche viel über Ernährung und Nachhaltigkeit lernen. Wenn sie aktiv in die Umgestaltung einbezogen sind und selbst Hand anlegen, wächst ihr Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt. Deshalb sind die Kinder und Jugendlichen schon bei der Bestandsaufnahme dabei, um gemeinsam Vorschläge zu entwickeln und zu realisieren. Welche Kraft eine solche Umgestaltung entfaltet, macht die Katharina-Heinroth-Grundschule in Berlin-Wilmersdorf deutlich. Wo zuvor eine weite Betonfläche langweilte, entstand 2017 mit „Grün macht Schule“ ein lebendiger Hof für Kinder mit reich strukturierten Lebensräumen für Pflanzen und Tiere. Die Ideen und Wünsche der Schülerinnen und Schüler flossen in die Planung ein. Das Ergebnis: Weite Teile des Hofs sind entsiegelt; Beete mit Sträuchern und Stauden gliedern ihn in Spiel- und Rückzugsorte. Obstbäume, ein Schulgarten und ein Freilandlabor sind grüne Lernorte. Mehr Biodiversität war ein Kernanliegen, als die Pankower Kita Dreikäsehoch 2020 ihren Garten in der Mandelstraße neu gestaltete. Heute bereichern Haselnüsse das Nahrungsangebot für Säugetieren und Insekten. Genau wie die neu gepflanzten Weiden bieten sie zudem Vögeln Rückzugs- und Nistmöglichkeiten. Bestäubende Insekten profitieren von kleinen Beeten, in denen Wiesenblumen wie Lichtnelke, Flockenblume und Margerite wachsen. Das gebietseigene Saatgut dafür wurde auf den Standort Innenstadt abgestimmt. Und auch die neue Matschfläche kommt Kindern wie Tieren zugute. Kita Dreikäsehoch Grün macht Schule Grün macht Schule – KinderGARTEN

Schulen im Landkreis Stade

Alle Schulstandorte und deren Träger im Landkreis Stade. Vorhandene Schultypen: Grundschulen - Gesamtschulen - Hauptschulen - Realschulen - Oberschulen - Gymnasien - Waldorfschulen - Berufsbildende Schulen - Hochschulen

Einzugsgebiete der Gymnasien im Landkreis Stade

Die Einzugsgebiete der Gymnasien im Landkreis Stade anhand der entsprechenden Satzungen.

Grundschulbezirke im Landkreis Stade

Die Einzugsgebiete der Grundschulen im Landkreis Stade anhand der Gemeindesatzungen.

WD 8 - 034/16 Einzelfragen zum BAföG, zweitem Bildungsweg und Integrationskursangeboten

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Einzelfragen zum BAföG, zweitem Bildungsweg und Integrations- kursangeboten Die jüngste Novellierung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in der Fassung der Bekannt- machung vom 7. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1952; 2012 I S. 197), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. Juli 2015 (BGBl. I S. 1386) geändert worden ist (Bundesausbildungsförderungs- gesetz - BAföG), ist in seiner aktuellen Fassung abzurufen unter folgendem link: https://www.ge- setze-im-internet.de/bundesrecht/baf_g/gesamt.pdf . In § 2 BAföG heißt es zu den Ausbildungsstätten: „(1) Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von 1. weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 10 sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht vo- raussetzt, wenn der Auszubildende die Voraussetzungen des Absatzes 1a erfüllt, 2. Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Be- rufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungs- gang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, 3. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 4. Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs, 5. Höheren Fachschulen und Akademien, 6. Hochschulen. Maßgebend für die Zuordnung sind Art und Inhalt der Ausbildung. Ausbildungsförderung wird geleistet, wenn die Ausbildung an einer öffentlichen Einrichtung – mit Ausnahme nichtstaatlicher Hochschulen – oder einer genehmigten Ersatzschule durchgeführt wird.“ § 8 BAföG regelt die Anspruchsberechtigung von Ausländern. Grundsätzlich kommt es bei der Anspruchsberechtigung von Ausländern zuerst auf den Aufenthaltstitel an. : https://www.ba- fög.de/de/wer-hat-anspruch-auf-leistungen--370.php Zu den Zulassungsvoraussetzungen für Bildungsgänge des zweiten Bildungsweges gab das BMBF die nachfolgenden Hinweise: WD 8 - 3000 - 034/16 (14. April 2016) © 2016 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Einzelfragen zum BAföG, zweitem Bildungsweg und Integrationskursangeboten Die Einrichtung von Bildungsgängen ist nach dem Grundgesetz Aufgabe der Länder, diese regeln auch die Aufnahmevoraussetzungen zu den einzelnen Ausbildungsstätten. 1. Förderungsrechtlich ist mit Blick auf den Besuch von Bildungsstätten des zweiten Bildungs- weges von folgendem Verfahren auszugehen: Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 BAföG wird Ausbildungsförderung geleistet für den Besuch von Ausbil- dungsstätten des zweiten Bildungsweges (Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendre- alschulen, Abendgymnasien und Kollegs). Sofern für den Besuch einer solchen Ausbildungs- stätte Ausbildungsförderung nach dem BAföG beantragt wird, ist die Frage der Nachweise früherer beruflicher Tätigkeiten – dadurch, dass die Zulassung an der Ausbildungsstätte erfolgt ist – von anderer Stelle regelmäßig schon geklärt. Das zuständige Amt für Ausbildungsförderung hat lediglich das Vorliegen der allgemeinen Förderungsvoraussetzungen zu prüfen. 2. Für die Anerkennung vorheriger beruflicher Tätigkeiten und Ausbildungen gilt auch im Rah- men der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen zu Einrichtungen des zweiten Bildungsweges grundsätzlich Folgendes: Für Geflüchtete, die bereits eine Ausbildung im Herkunftsland abgeschlossen haben, gibt es, wie für alle ausländischen Fachkräfte, die Möglichkeit, die berufliche Anerkennung in Deutsch- land zu beantragen. Nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz kann die Qualifikation im Falle verloren gegangener Dokumente in einer sogenannten Qualifikationsanalyse (z.B. Fach- gespräch, Arbeitsprobe, Probearbeit im Betrieb) nachgewiesen werden. Sollte nur eine teilweise Gleichwertigkeit festgestellt werden, besteht auch noch die Möglichkeit, die festgestellten Defi- zite durch weitere Qualifizierungsmaßnahmen auszugleichen und die Anerkennung erneut zu beantragen. Das Verfahren der Qualifikationsanalyse ist vorrangig im Bereich der gewerblich- technischen und der handwerklichen Berufe etabliert. Im Bereich der Gesundheitsberufe kann im Falle fehlender Dokumente eine Kenntnisprüfung abgelegt werden. Soweit kein Abschluss vorliegt, gibt es derzeit kein übergreifendes Verfahren, das eine Validie- rung der erworbenen Berufserfahrung als Grundlage für eine Zulassung zu Ausbildungsstätten des zweiten Bildungsweges und damit als Förderungsvoraussetzung zum BAföG ermöglicht. Im Rahmen des BMBF-Projekts Valikom wird derzeit im Bereich der Kammerberufe ein Gleichwer- tigkeitsfeststellungsverfahren für nonformale und informell erworbene Kompetenzen entwi- ckelt. Die Frage von Integrationskursen wird grundsätzlich im Aufenthaltsgesetz (§§ 43-45a) geregelt, wobei diese Vorschriften z.T. durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) m.W.v. 24.10.2015 eingefügt wurden. Zur Struktur der Integrationskurse sind die Regelungen der §§ 10ff der Integrationskursverord- nung vom 13. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3370), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 24. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1789) geändert worden ist, einschlägig, abrufbar unter folgendem link: https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/intv/gesamt.pdf §§ 18ff dieser Verord- nung regeln das Verfahren der Zulassung der Kursträger durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. ENDE DER BEARBEITUNG Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)

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