Die Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH, Bahnhofstraße 67, 27404 Zeven hat für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 18 ff. des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Mit Einreichung der Planunterlagen hat die Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt. Gemäß § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 3 UVPG erachtet die Planfeststellungsbehörde den Entfall der Vorprüfung als zweckmäßig. Für den Ersatzneubau besteht die UVP-Pflicht. Die Entscheidung selbst ist nicht anfechtbar. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Pennigbüttel, Waakhausen und Osterholz-Scharmbeck beansprucht. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Ersatzneubau der Eisenbahnbrücke über die Hamme bei Bahn-km 41,860. Das vorhandene Brückenbauwerk stellt eine zweifeldrige Fachwerkbrücke dar. Aufgrund der Lage der Brücke in einem naturschutzfachlich besonders empfindlichen Gebiet muss das Vorhaben im Rahmen von drei, z.T. zeitlich getrennten, Bauphasen realisiert werden. Der Ersatzneubau ist ebenfalls als zweifeldrige Fachwerkbrücke mit flach gegründeten Unterbauten geplant. Das beabsichtigte Vorhaben setzt sich aus dem Rückbau der vorhandenen Eisenbahnbrücke „Hammebrücke“ und dem Ersatzneubau der Eisenbahnbrücke zusammen. Die Stand- und Verkehrssicherheit sowie die Dauerhaftigkeit der Brücke sollen wieder hergestellt werden, was insbesondere durch die neuen Unterbauten und die Montage des neuen Bogenfachwerküberbaus erreicht werden kann.
Plangenehmigungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) für die Errichtung des Haltepunktes Pattbergstraße im Rahmen der Reaktivierung der Niederrheinbahn von Moers-Rheinkamp bis Haltepunkt Kattenstraße (1. Bauabschnitt)
Die Bentheimer Eisenbahn Netz GmbH hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit den sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Nieder- sächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover (Planfeststellungsbehörde), beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den Einbau einer technischen Sicherungsanlage am Bahn- übergang 115 „Feldweg, Scheerhorn 1“, Bahn-km 55,177 der Strecke 9203 von Ochtrup- Brechte nach Coeverden in der Gemeinde Hoogstede im Landkreis Grafschaft Bentheim.
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) hat für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planänderungsverfahrens nach § 18d Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit § 76 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beantragt. Der Planfeststellungsbeschluss für das oben genannte Vorhaben wurde am 30.06.2022 vom Regierungspräsidium Stuttgart erlassen. Im Zuge der Bauausführung hat sich jedoch Änderungsbedarf ergeben. Gegenstand der beantragten Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens sind verschiedene Änderungen und Ergänzungen auf den Gemarkungen Bernhausen, Sielmingen und Neuhausen. Eine Übersicht über die einzelnen Änderungen und Ergänzungen befindet sich im Bekanntmachungstext sowie in den Planunterlagen zur Planänderung. Um Beeinträchtigungen durch das Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden und zu minimieren bzw. zu kompensieren, sind bereits in den planfestgestellten Unterlagen landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Im Rahmen der nun beantragten Planänderung sind u.a. zusätzliche Maßnahmen für die Zauneidechse sowie die Aufwertung einer bestehenden Streuobstwiese geplant.
Öffentliche Auslegung: 10.04. bis 08.05.2026 Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 4 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) Gemarkung Kreuzberg – Freistellung von Bahnflächen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Zur Bekanntmachung Öffentliche Auslegung: 07.04. bis 06.05.2026 Einwendungsfrist: bis 08.06.2026 Bekanntmachung zum Planfeststellungsverfahren „ Erweiterung U-Bahn-Betriebswerkstatt Friedrichsfelde “ im Bezirk Lichtenberg von Berlin Zur Bekanntmachung Zurzeit keine aktuellen Bekanntmachungen. Zurzeit keine aktuellen Bekanntmachungen. Zurzeit keine aktuellen Bekanntmachungen. Nach § 20 Abs. 1 UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) sind die Länder für die Zugänglichmachung des Inhalts der Bekanntmachung nach § 19 Abs. 1 UVPG und der nach § 19 Abs. 2 UVPG auszulegenden Unterlagen über zentrale Internetportale verpflichtet. In Berlin wird dies durch die Einführung des UVP-Portals realisiert. www.uvp-verbund.de/
Bedeutsame Verkehrsbauvorhaben greifen regelmäßig in vorhandene tatsächliche Verhältnisse ein und berühren bestehende Rechtsverhältnisse (z. B. Eigentum). Zur umfassenden Problembewältigung aller durch diese Vorhaben betroffenen öffentlich-rechtlichen und privaten Belange sieht der Gesetzgeber die Durchführung eines Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahrens vor. Das Planfeststellungsverfahren umfasst das Anhörungsverfahren, das von der Anhörungsbehörde durchgeführt wird, sowie die Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses, der von der Planfeststellungsbehörde verfasst wird. Der Inhalt und Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens wird auf den nachfolgenden Seiten erläutert. Erforderlichkeit der Planfeststellung Anhörungsverfahren Planfeststellungsbeschluss, Ablauf und Zuständigkeiten Bekanntmachungen für aktuelle Bauvorhaben Aktuelle und abgeschlossene Planfeststellungsverfahren Sie erhalten Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und den zuständigen Behörden im Land Berlin. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung (BlnVwVfG) Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Berliner Straßengesetz (BerlStrG) Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) Landesseilbahngesetz (LSeilbG) Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Eisenbahn-Bundesamt VwVfG: Planfeststellungsverfahren
Änderung des planfestgestellten Duisburg Gateway Terminals durch die Errichtung eines Parkplatzes für Schwerlastfahrzeuge auf einer bisher nicht überplanten Fläche sowie den Einsatz elektrisch angetriebener Reach Stacker zur Optimierung der Be- und Entladevorgänge
Reaktivierung der Niederrheinbahn von Moers-Rheinkamp bis Kamp-Lintfort durch den Neubau der Gleistrasse im Zechenpark, sowie den Neubau von vier nicht-technisch gesicherten Bahnübergängen als Überquerungsmöglichkeit von Fußgängern und Fahrradfahrern und den Neubau des Bahnhofs Kamp-Lintfort Mitte inklusive neuem Bahnsteig und barrierefreiem Zugang
Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag des Zweckverbands ÖPNV im Ammertal, vertreten durch die Erms-Neckar-Bahn AG, ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG), 5. Planänderung: Änderung des Betriebsprogramms (neu), durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Gegenstand des aktuellen Änderungsantrags ist die erneute Änderung des Betriebsprogramms der Ammertalbahn (PFA 3 und 4 des Moduls 1 der Regionalstadtbahn Neckar-Alb). Noch vor Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen an der Ammertalbahn wurden vom Besteller der Nahverkehrsleistungen, der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW), geänderte Zugleistungen bestellt. Diese Zugleistungen gehen über das hinaus, was im Ausgangsverfahren bekannt war und dementsprechend den Antragsunterlagen zugrunde gelegt werden konnte. Gegenüber dem Ausgangsverfahren mit 74 Fahrten tags und 12 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Tübingen - Entringen sowie 64 Fahrten tags und 12 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Entringen - Herrenberg ergeben sich nun 104 Fahrten tags und 20 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Tübingen - Entringen sowie 64 Fahrten tags und 20 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Entringen - Herrenberg. Die Veränderungen betreffen insbesondere die Nachtstunden, mit dem Ziel, auch im Spätverkehr ein attraktives Verkehrsangebot bieten zu können. Veränderungen gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss vom 16.05.2017 haben sich auch bei den auf der Ammertalbahn eingesetzten Fahrzeugen ergeben. Die daraus resultierenden Auswirkungen betreffen Veränderungen bei den betriebsbedingten Schallimmissionen. Durch aktive Schallschutzmaßnahmen werden nicht an allen Gebäuden entlang der Ammertalbahn die gesetzlich vorgegebenen Werte eingehalten. Daher werden die bereits festgelegten aktiven Schallschutzmaßnahmen in Form von Schienenstegdämpfern und Mini-Lärmschutzwänden um passive Maßnahmen (Schallschutzfenster und Lüftungseinrichtungen) ergänzt. Im Bereich Herrenberg-Gültstein wird der Bereich der vorgesehenen Schienenstegdämpfer sowie der Mini-Lärmschutzwand auf eine Länge von rund 280 m erweitert. Durch die Erhöhung der Zugtaktung bzw. die Änderung des Betriebsprogramms hätte es entlang der Bahnstrecke potenziell zu Betroffenheiten an einem Wohngebäude in Tübingen und an zwei Wohngebäuden in Gültstein durch betriebsbedingte Erschütterungen kommen können. Aus diesem Grund hat der Vorhabenträger nach der Inbetriebnahme Erschütterungsmessungen in den betroffenen Gebäuden durchgeführt. Nachweislich der Messergebnisse ist dies nicht der Fall. Weitere Baumaßnahmen und damit Betroffenheiten fallen nicht an.
Zwischen der Weiche 380 und der Eisenbahnüberführung Max-Peters-Straße soll im Gleis 101 der Schotteraufbau mit Bahnschwellen durch eine feste Fahrbahn ersetzt werden. Dadurch soll dauerhaft eine bessere Gleislagestabilität erreicht werden und der Fahrweg dauerhaft in Lage und Höhe fixiert werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1 |
| Kommune | 3 |
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| Weitere | 26 |
| Type | Count |
|---|---|
| Text | 11 |
| Umweltprüfung | 64 |
| unbekannt | 1 |
| License | Count |
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| Geschlossen | 69 |
| Offen | 7 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 76 |
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| Archiv | 6 |
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