Gegenstand des Vorhabens ist die Reaktivierung der Eisenbahnstrecke zwischen Kiel und Schönberger Strand. Es handelt sich hierbei um den Planfeststellungsabschnitt 2, welcher hinter der Kieler Stadtgrenze beginnt und in Schönberger Strand endet. Hierfür hat die AKN Eisenbahn GmbH die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) beantragt. Wesentliche Inhalte des Plans sind der Umbau bzw. Neubau der Haltepunkte beziehungsweise Bahnhöfe auf der Linie, sowie Linienverbesserungen, Änderung von Bahnübergängen und die Aufhebung von privaten Bahnübergängen. Durch Ausgleichsmaßnahmen in Form von Ökokonten sind die Gemeinde Schellhorn und die Gemeinde Lebrade betroffen.
Gegenstand dieses Genehmigungsverfahrens ist die Ertüchtigung des Falkenbach- viadukts auf der Strecke 2572 Stolberg (Rheinland) Hbf – Walheim der EVS EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH bei km 10,591 in Aachen-Kornelimünster. Dies beinhaltet den Rückbau der Behelfskonstruktion und deren Ersatz durch neue Bauteile, die Instandsetzung der noch vorhandenen Bauteile, die Errichtung von Nebenanlagen wie Dienstwege und temporäre sowie dauerhafte Zufahrten (Behelfsbrücke, Furt), Baubehelfe, Entwässerungseinrichtungen einschließlich Einleitung in die Inde und den vorhandenen Mischwasserkanal, die Führung eines öffentlichen Fuß- und Radwegs auf dem Bauwerk sowie die Erneuerung des Gleises im Bereich des Bauwerks. Die Strecke 2572 ist eine gewidmete Bahnanlage im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes. Sie wird im Stadtgebiet Stolberg von Personennahverkehr (Euregiobahn) und Güterverkehr befahren. Der Abschnitt im Gebiet der Stadt Aachen (Stadtteil Kornelimunster), auf dem das Falkenbachviadukt liegt, wird – unter anderem wegen des baulichen Zustands des Viadukts – derzeit nicht befahren. Eigentümerin, Bauherrin und Vorhabenstragerin ist die EVS EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH. Die EVS ist ein zugelassenes Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU), das in der Region Aachen ein öffentliches Schienennetz betreibt und dem Eisenbahnverkehr diskriminierungsfrei zur Verfügung stellt. Im Zuge der Baumaßnahme sind auch einige benachbarte Flurstücke dauerhaft durch lokale Anlage bzw. Anpassungen von Böschungen und Umlegung des Mühlengrabens sowie temporär als Baustelleneinrichtungsfläche und Baustellenzufahrt betroffen. Die vom Plan betroffenen Flächen sind Gemarkung Kornelimünster, Flur 31 und 32. Das geplante Vorhaben entfaltet Auswirkungen auf die Umwelt. U. a. ist eine Betroffenheit der Vegetation und der Tierwelt gegeben. Insgesamt wird eine Bauzeit von ca. 18 Monaten angestrebt. Einzelheiten des Bauvorhabens sind den im Internet der Bezirksregierung Köln veröffentlichten Planunterlagen zu entnehmen.
Reaktivierung der Niederrheinbahn von Moers-Rheinkamp nach Kamp-Lintfort durch Errichtung eines Gleisbogens und Sanierung der vorhandenen Strecke der ehem. Grubenbahn bis zum Haltepunkt Kattenstraße
Errichtung einer Kalthalle zur Waggonbefundung Bei der vom Plan betroffenen Fläche handelt es sich um Flächen der Eisenbahninfrastruktur, die dem Fachplanungsrecht des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) unterliegen. Auf der betreffenden Fläche befand sich zu früheren Zeiten bereits ein Gleis, welches in der Vergangenheit lediglich zurückgebaut, nicht aber endgültig freigestellt wurde. In dieser Gleisgruppe wird auch die Befundung (Schadaufnahme) an den Wagen durchgeführt. Diese Tätigkeit findet derzeit vollständig im Freien statt. Die dort tätigen Mitarbeiter sind der Witterung ungeschützt ausgesetzt. Zur Verbesserung dieser Situation beabsichtigt die VTG Maintenance Assets GmbH ein zusätzliches Gleis mit einer Länge von ca. 65m (inkl. Weiche) mit einer Kalthalle (ca. L/B/H 40 m x 8 m x 7 m) zur Befundung (Schadaufnahme) zu errichten. Bei widrigen Wetterbedingungen werden die zu begutachtenden Wagen dann einzeln in die Einhausung rangiert und dort zur Befundung (Schadensaufnahme) bereitgestellt. Dazu ist die sich im Eigentum der VTG Maintenance Assets GmbH befindliche, bereits vorhandene Anschlussbahn, um das beschriebene Befundungsgleis zu erweitern. Dieses Befundungsgleis befindet sich im Bereich der vor 1990 gewidmeten Eisenbahnfläche, die dem Fachplanungsrecht unterliegt.
Die Firma Hermann Dallmann Straßen- und Tiefbau GmbH § Co. KG hat für das Vorhaben Verlängerung Gleis 6 und Anschluss an Gleis 2 der Anschlussbahn Nienburg-Langendamm die Plangenehmigung nach §§ 18, 118b allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) beantragt.
Die MV Mannheimer Verkehr GmbH hat die Planfeststelllung nach den §§ 18 ff. des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) i.V.m. den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Die Vorhabenträgerin plant, die Leistungsfähigkeit des („OEG“-) Bahnhofs Käfertal zu sichern und zu verbessern sowie das dort bestehende Gelände neu zu strukturieren. Im Wesentlichen geht es dabei um folgende Maßnahmen: Rückbau und Neubau der Gleisanlagen, Bahnsteige und Bussteige; Erweiterung um einen vierten Bahnsteig; Zweigleisiger Ausbau der bislang eingleisigen Strecke Bahnhof Käfertal in Richtung Heddesheim bis zur B38-Brücke; Rückbau der Bahnsteigüberdachung Umbau des Bahnübergangs Rebenstraße Anpassung des Straßenknotenpunktes Rebenstraße / Lindenstraße / Birkenauer Straße / Am Rebstock und der angrenzenden Birkenauer Straße Rückbau und Neubau der technischen Infrastruktur – Oberleitungsanlage, Leit- und Signaltechnik, Energieversorgung, Entwässerungsanlagen etc. Rückbau der Hallenerweiterung an der historischen Fahrzeughalle Neubau einer Abstellhalle für Schienenfahrzeuge Umbau der bestehenden historischen Fahrzeughalle zur Integration in die Abstellung Neubau einer Betriebswerkstatt für Schienenfahrzeuge Rückbau der Gleisanlagen und Beläge im bestehenden Betriebshof und Umgestaltung der Außenanlagen für die schienengebundene Erschließung, betriebliche Belange, Parkplätze und Begrünungsmaßnahmen Neubau von technischen Funktionsgebäuden (Schalthäuser, Trafos, Unterwerke) Rückbau von zwei Gebäuden und Anbauten an die historische Fahrzeughalle Neuerrichtung der Einfriedung mit entsprechenden Toranlagen Errichtung einer begrünten Schallschutzwand
Das Vorhaben beinhaltet die technische Sicherung des Bahnübergangs (BÜ) in Bahn-km 51,700 der Strecke Sedelsberg – Westerstede-Ocholt, Strecke Sedelsberg - Ocholt in Barßel, Landkreis Cloppenburg durch den Bau einer Lichtzeichenanlage mit Signalgebern.
Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. §§ 73 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und §§ 1 ff Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) für das Vorhaben: Elektrifizierung der Taunusbahn von Friedrichsdorf nach Usingen über eine Strecke von 18 km einschließlich des zweigleisigen Ausbaus zwischen den Bahnhöfen Saalburg/ Lochmühle und Wehrheim über eine Länge von ca. 2,0 km, verschiedene Maßnahmen im anschließenden Streckenabschnitt am Haltepunkt Hundstadt (Grävenwiesbach) sowie am Bahnhof Brandoberndorf (Waldsolms im Lahn-Dill-Kreis). Zudem sind streckenferne Kompensationsmaßnahmen in den Gemarkungen Friedrichsthal der Gemeinde Wehrheim und Westerfeld der Stadt Neu-Anspach geplant. Zusätzlich sind Kompensationsmaßnahmen als Ökokontomaßnahmen in den Gemarkungen Bad Homburg v. d. H., Westerfeld der Stadt Neu-Anspach sowie Eschbach und Michelbach (beides Stadt Usingen) vorgesehen.
Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag des Zweckverbands ÖPNV im Ammertal, vertreten durch die Erms-Neckar-Bahn AG, ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG), 5. Planänderung: Änderung des Betriebsprogramms (neu), durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Gegenstand des aktuellen Änderungsantrags ist die erneute Änderung des Betriebsprogramms der Ammertalbahn (PFA 3 und 4 des Moduls 1 der Regionalstadtbahn Neckar-Alb). Noch vor Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen an der Ammertalbahn wurden vom Besteller der Nahverkehrsleistungen, der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW), geänderte Zugleistungen bestellt. Diese Zugleistungen gehen über das hinaus, was im Ausgangsverfahren bekannt war und dementsprechend den Antragsunterlagen zugrunde gelegt werden konnte. Gegenüber dem Ausgangsverfahren mit 74 Fahrten tags und 12 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Tübingen - Entringen sowie 64 Fahrten tags und 12 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Entringen - Herrenberg ergeben sich nun 104 Fahrten tags und 20 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Tübingen - Entringen sowie 64 Fahrten tags und 20 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Entringen - Herrenberg. Die Veränderungen betreffen insbesondere die Nachtstunden, mit dem Ziel, auch im Spätverkehr ein attraktives Verkehrsangebot bieten zu können. Veränderungen gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss vom 16.05.2017 haben sich auch bei den auf der Ammertalbahn eingesetzten Fahrzeugen ergeben. Die daraus resultierenden Auswirkungen betreffen Veränderungen bei den betriebsbedingten Schallimmissionen. Durch aktive Schallschutzmaßnahmen werden nicht an allen Gebäuden entlang der Ammertalbahn die gesetzlich vorgegebenen Werte eingehalten. Daher werden die bereits festgelegten aktiven Schallschutzmaßnahmen in Form von Schienenstegdämpfern und Mini-Lärmschutzwänden um passive Maßnahmen (Schallschutzfenster und Lüftungseinrichtungen) ergänzt. Im Bereich Herrenberg-Gültstein wird der Bereich der vorgesehenen Schienenstegdämpfer sowie der Mini-Lärmschutzwand auf eine Länge von rund 280 m erweitert. Durch die Erhöhung der Zugtaktung bzw. die Änderung des Betriebsprogramms hätte es entlang der Bahnstrecke potenziell zu Betroffenheiten an einem Wohngebäude in Tübingen und an zwei Wohngebäuden in Gültstein durch betriebsbedingte Erschütterungen kommen können. Aus diesem Grund hat der Vorhabenträger nach der Inbetriebnahme Erschütterungsmessungen in den betroffenen Gebäuden durchgeführt. Nachweislich der Messergebnisse ist dies nicht der Fall. Weitere Baumaßnahmen und damit Betroffenheiten fallen nicht an.
ID: 762 Ergänzungstitel des Vorhabens: S-Bahn Rhein-Main, Nordmainische S-Bahn, Planfeststellungsabschnitt 2, Maintal, an den Strecken 3660 und 3685 sowie geplante Kompensationsmaßnahmen in der Stadt Gelnhausen und den Gemeinden Freigericht, Hasselroth, Linsengericht und Münster Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit dem Bau der Nordmainischen S-Bahn werden die westlichen Bereiche der Stadt Hanau, die Stadt Maintal und die östlichen Teile der Stadt Frankfurt an das S-Bahn-Netz des Rhein-Main-Gebietes angeschlossen. Die Maßnahme führt zu einer Trennung der Nahverkehrszüge der S-Bahn von den Zügen des Schienenpersonenfernverkehrs, des schnellen Schienenpersonennahverkehrs (Regionalexpress) und des Schienengüterverkehrs. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit des S-Bahn-Knotens Frankfurt zu erhöhen und bestehende Engpässe im Schienennetz zu beseitigen. Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist der Neubau von zwei zusätzlichen Gleisen für die Nahverkehrszüge der S-Bahn zwischen Frankfurt (Main) Ost und Hanau Hbf. Für den Planfeststellungsabschnitt 2 erfolgte die Maßnahme von Bahn-km 8,660 bis Bahn-km 15,082 der Eisenbahnstrecke 3660, Frankfurt (Main) Süd – Ffm Ost – Aschaffenburg Hbf, und von Bahn-km 60,069 bis Bahn-km 66,493 der Eisenbahnstrecke 3685, (Ffm) Abzw. Zeil – Hanau Hbf. Durch den Neubau der beiden Gleise wird die Strecke 3660 viergleisig ausgebaut. Zudem erfolgt eine Verlängerung der Tunnelstrecke 3681/3682 als neue Strecke 3685 von der S-Bahnstation Konstablerwache zum Ostbahnhof in Frankfurt. Diese wird parallel zur vorhandenen Strecke 3660 über Maintal nach Hanau Hbf weitergeführt. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 18.11.2019 Datum der Entscheidung: 27.08.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren nach § 18 AEG UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Frankfurt (Main)/Saarbrücken - Standort Frankfurt (Main)) Standort Frankfurt (Main) Untermainkai 23 - 25 60329 Frankfurt (Main) Deutschland Anhörungsbehörde: Regierungspräsidium Darmstadt Regierungspräsidium Darmstadt Wilhelminenstraße 1-3 64283 Darmstadt Deutschland http://www.rp-darmstadt.hessen.de Zuständige Abteilung der Behörde: Dezernat III 33.1 DB Netz AG Hahnstraße 49 60528 Frankfurt am Main Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 15.05.2020 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 04.03.2020 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://rp-darmstadt.hessen.de/presse/%C3%B6ffentliche-bekanntmachungen/verkehr… Öffentliche Auslegung Vorliegend handelt es sich um das 3. Planänderungsverfahren. Die in diesem Verfahren ausgelegten Antragsunterlagen beinhalten dabei neben den aktuell geänderten Unterlagen der 3. Planänderung ebenso die Unterlagen der 1. und 2. Planänderung und der ursprünglichen Antragsunterlagen aus dem Jahr 2013. Stadt Frankfurt am Main_Amtsblatt_Nr_8.pdf Stadt Gelnhausen_Gelnhäuser Neue Zeitung.pdf Stadt Hanau_Hanauer Anzeiger.pdf Stadt Maintal_Maintaler Stadtanzeiger.pdf Stadt Mühlheim am Main_Offenbach Post.pdf Stadt Offenbach am Main_Offenbach Post.pdf Gemeinde Freigericht_Gelnhäuser Neue Zeitung.pdf Gemeinde Hasselroth_Gelnhäuser Neue Zeitung.pdf Gemeinde Linsengericht_Gelnhäuser Neue Zeitung.pdf Gemeinde Münster_Mitteilungsblatt.pdf Gemeinde Münster_Münsterer Anzeigeblatt.pdf https://rp-darmstadt.hessen.de/presse/%C3%B6ffentliche-bekanntmachungen/verkehr… Entscheidung über Zulassung Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 Abs. 1 Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. § 74 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz
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Bund | 25 |
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Umweltprüfung | 56 |
unbekannt | 1 |
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Englisch | 1 |
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