Gegenstand dieses Genehmigungsverfahrens ist die Ertüchtigung des Falkenbach- viadukts auf der Strecke 2572 Stolberg (Rheinland) Hbf – Walheim der EVS EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH bei km 10,591 in Aachen-Kornelimünster. Dies beinhaltet den Rückbau der Behelfskonstruktion und deren Ersatz durch neue Bauteile, die Instandsetzung der noch vorhandenen Bauteile, die Errichtung von Nebenanlagen wie Dienstwege und temporäre sowie dauerhafte Zufahrten (Behelfsbrücke, Furt), Baubehelfe, Entwässerungseinrichtungen einschließlich Einleitung in die Inde und den vorhandenen Mischwasserkanal, die Führung eines öffentlichen Fuß- und Radwegs auf dem Bauwerk sowie die Erneuerung des Gleises im Bereich des Bauwerks. Die Strecke 2572 ist eine gewidmete Bahnanlage im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes. Sie wird im Stadtgebiet Stolberg von Personennahverkehr (Euregiobahn) und Güterverkehr befahren. Der Abschnitt im Gebiet der Stadt Aachen (Stadtteil Kornelimunster), auf dem das Falkenbachviadukt liegt, wird – unter anderem wegen des baulichen Zustands des Viadukts – derzeit nicht befahren. Eigentümerin, Bauherrin und Vorhabenstragerin ist die EVS EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH. Die EVS ist ein zugelassenes Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU), das in der Region Aachen ein öffentliches Schienennetz betreibt und dem Eisenbahnverkehr diskriminierungsfrei zur Verfügung stellt. Im Zuge der Baumaßnahme sind auch einige benachbarte Flurstücke dauerhaft durch lokale Anlage bzw. Anpassungen von Böschungen und Umlegung des Mühlengrabens sowie temporär als Baustelleneinrichtungsfläche und Baustellenzufahrt betroffen. Die vom Plan betroffenen Flächen sind Gemarkung Kornelimünster, Flur 31 und 32. Das geplante Vorhaben entfaltet Auswirkungen auf die Umwelt. U. a. ist eine Betroffenheit der Vegetation und der Tierwelt gegeben. Insgesamt wird eine Bauzeit von ca. 18 Monaten angestrebt. Einzelheiten des Bauvorhabens sind den im Internet der Bezirksregierung Köln veröffentlichten Planunterlagen zu entnehmen.
Die EVS plant die Elektrifizierung der Strecken der Euregiobahn. Aktuell sind die Strecken der EVS nur mit fahrleitungsunabhängigen Fahrzeugen (dieselbetriebene Fahrzeuge) befahrbar. Durch die Elektrifizierung werden die Lücken im Netz für einen durchgängigen Betrieb der Euregiobahn mit elektrischen Fahrzeugen beseitigt. Zudem können durch ein besseres Beschleunigungsverhalten der Züge – bei unveränderter Höchstgeschwindigkeit – Fahrzeitgewinne erzielt werden. Ziel des Gesamtprojekts ist somit die Ertüchtigung der bestehenden Infrastruktur für den Betrieb an einer elektrifizierten Strecke durch die Ausrüstung der Strecken mit Oberleitungsanlagen. Das Gesamtprojekt wurde der Übersichtlichkeit halber räumlich in mehrere Planfeststellungsabschnitte (PFA) unterteilt, die in den Planunterlagen dargestellt sind. Die Elektrifizierung des Bf Stolberg-Altstadt stellt einen eigenen Planfeststellungs-abschnitt (PFA 7) dar. Diesbezüglich soll die Errichtung der Oberleitungsanlagen erfolgen. Die beantragten Maßnahmen umfassen den Bf Stolberg-Altstadt mit der Einbindung: • der Strecken 2572 Teil I „Bf Stolberg Hbf (a) – Bf Stolberg-Altstadt (a)“ • der Strecken 2572 Teil II „Bf Stolberg-Altstadt (a) – Hp Stolberg-Breinig“ • des Gleises 3 • des Gleises 4 Der Bf Stolberg-Altstadt wird zukünftig die Aufgaben eines Kreuzungsbahnhofs erfüllen müssen und wird daher in seiner Gleisstruktur verändert. Diese Maßnahmen sind nicht Gegenstand des PFA 7, werden jedoch in den Planungen zur Elektrifizierung berücksichtigt. Zur Minderung der Gefährdung der Bahnstrecken mit seinen geplanten Oberlei-tungsanlagen wurde ein „Ökologisches Bahntrassenmanagement“ erstellt, das die Pflege und Entwicklung der Grünbereiche entlang der Gleistrasse in einem Streifen von jeweils 30 m beidseitig der Strecke vorsieht. Private Flächen sind vom dem Ökologischen Bahntrassenmanagement vorerst nicht betroffen. Einzelheiten zum Ökologischen Bahntrassenmanagement und den Planungen vor Ort sind den Planunterlagen zu entnehmen. Das Vorhaben führt zu einer Betroffenheit der Vegetation und der Tierwelt. Die Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen sollen überwiegend im Rahmen der geplanten Maßnahmen zum „Ökologischen Bahntrassenmanagement“ erfolgen, die zum Großteil auf den betroffenen Flächen vor Ort stattfinden sollen. Dabei soll die vorhandene Vegetation in standort- und landschaftsgerechte Bestände umgewandelt werden. Weiter sind Maßnahmen für Einzelbäume und Grünflächen vorgesehen. Zur Durchführung des Bauvorhabens ist keine Inanspruchnahme von privaten Grundstücken Dritter erforderlich. Für die Dauer der Errichtung der Oberleitungsanlagen ist eine Bauzeit von 8 bis 9 Wochen angesetzt. Während der Baumaßnahmen muss vorübergehend mit Baulärm und Erschütterungen gerechnet werden. Zur Vermeidung von nächtlichen Störungen und negativen Beeinflussung der Wochenenden werden alle geräuschintensiven Arbeiten zwischen Montag und Freitag, in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr durchgeführt. Einzelheiten des Bauvorhabens sind den im Internet der Bezirksregierung Köln veröffentlichten Planunterlagen zu entnehmen. Die EVS hat bei der Bezirksregierung Köln als zuständiger Planfeststellungsbehörde die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für dieses Vorhaben beantragt. Für das Vorhaben wäre grundsätzlich eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht gem. § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 14.8 der Anlage 1 zum UVPG erforderlich. Die Vorhabenträgerin hat jedoch gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt, was seitens der Planfeststellungsbehörde als zweckmäßig erachtet wird. Damit besteht für das Vorhaben die UVP-Pflicht gem. § 7 Abs. 3 Satz 2 UVPG. Nach dem Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG kann die Auslegung der Planunterlagen (in Papierform) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt wer-den. Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) in digitaler Form werden vom 29.01.2024 bis 28.02.2024 einschließlich gem. § 3 Abs. 1 PlanSiG und gem. § 27a VwVfG NRW auf der Internetseite der Be-zirksregierung Köln (https://url.nrw/planfeststellung_bahnstrecken) veröffentlicht. Mit diesem Link wird die Internetseite der Bezirksregierung Köln aufgerufen, auf der die Übersicht der anhängigen Planfeststellungsverfahren für Bahnstrecken enthalten ist. Darunter ist auf der rechten Seite unter Navigation dieses Planfeststellungs-verfahren auszuwählen und in den dortigen Downloads sind die Planunterlagen zu finden. Gem. § 27 a VwVfG NRW wird dort auch der Inhalt dieser Bekanntmachung veröffentlicht.
Antrag der Delmenhorst-Harpstedter Eisenbahn GmbH (DHE) gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zum Einbau einer Lichtzeichenanlage mit Halbschranken für die Fahrbahn und durch Schranken sowie einer akustischer Warneinrichtung für die Geh- und Radwege in Bahn-km 0,475 der Strecke Delmenhorst nach Harpstedt im Zuge des Bahnüberganges „Bremer Straße“ in der Gemeinde Delmenhorst
Gegenstand des Vorhabens ist die Reaktivierung der Eisenbahnstrecke zwischen Kiel und Schönberger Strand. Es handelt sich hierbei um den Planfeststellungsabschnitt 2, welcher hinter der Kieler Stadtgrenze beginnt und in Schönberger Strand endet. Hierfür hat die AKN Eisenbahn GmbH die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) beantragt. Wesentliche Inhalte des Plans sind der Umbau bzw. Neubau der Haltepunkte beziehungsweise Bahnhöfe auf der Linie, sowie Linienverbesserungen, Änderung von Bahnübergängen und die Aufhebung von privaten Bahnübergängen. Durch Ausgleichsmaßnahmen in Form von Ökokonten sind die Gemeinde Schellhorn und die Gemeinde Lebrade betroffen.
Reaktivierung der Niederrheinbahn von Moers-Rheinkamp nach Kamp-Lintfort durch Errichtung eines Gleisbogens und Sanierung der vorhandenen Strecke der ehem. Grubenbahn bis zum Haltepunkt Kattenstraße
Errichtung einer Kalthalle zur Waggonbefundung Bei der vom Plan betroffenen Fläche handelt es sich um Flächen der Eisenbahninfrastruktur, die dem Fachplanungsrecht des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) unterliegen. Auf der betreffenden Fläche befand sich zu früheren Zeiten bereits ein Gleis, welches in der Vergangenheit lediglich zurückgebaut, nicht aber endgültig freigestellt wurde. In dieser Gleisgruppe wird auch die Befundung (Schadaufnahme) an den Wagen durchgeführt. Diese Tätigkeit findet derzeit vollständig im Freien statt. Die dort tätigen Mitarbeiter sind der Witterung ungeschützt ausgesetzt. Zur Verbesserung dieser Situation beabsichtigt die VTG Maintenance Assets GmbH ein zusätzliches Gleis mit einer Länge von ca. 65m (inkl. Weiche) mit einer Kalthalle (ca. L/B/H 40 m x 8 m x 7 m) zur Befundung (Schadaufnahme) zu errichten. Bei widrigen Wetterbedingungen werden die zu begutachtenden Wagen dann einzeln in die Einhausung rangiert und dort zur Befundung (Schadensaufnahme) bereitgestellt. Dazu ist die sich im Eigentum der VTG Maintenance Assets GmbH befindliche, bereits vorhandene Anschlussbahn, um das beschriebene Befundungsgleis zu erweitern. Dieses Befundungsgleis befindet sich im Bereich der vor 1990 gewidmeten Eisenbahnfläche, die dem Fachplanungsrecht unterliegt.
Die Firma Hermann Dallmann Straßen- und Tiefbau GmbH § Co. KG hat für das Vorhaben Verlängerung Gleis 6 und Anschluss an Gleis 2 der Anschlussbahn Nienburg-Langendamm die Plangenehmigung nach §§ 18, 118b allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) beantragt.
Die MV Mannheimer Verkehr GmbH hat die Planfeststelllung nach den §§ 18 ff. des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) i.V.m. den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Die Vorhabenträgerin plant, die Leistungsfähigkeit des („OEG“-) Bahnhofs Käfertal zu sichern und zu verbessern sowie das dort bestehende Gelände neu zu strukturieren. Im Wesentlichen geht es dabei um folgende Maßnahmen: Rückbau und Neubau der Gleisanlagen, Bahnsteige und Bussteige; Erweiterung um einen vierten Bahnsteig; Zweigleisiger Ausbau der bislang eingleisigen Strecke Bahnhof Käfertal in Richtung Heddesheim bis zur B38-Brücke; Rückbau der Bahnsteigüberdachung Umbau des Bahnübergangs Rebenstraße Anpassung des Straßenknotenpunktes Rebenstraße / Lindenstraße / Birkenauer Straße / Am Rebstock und der angrenzenden Birkenauer Straße Rückbau und Neubau der technischen Infrastruktur – Oberleitungsanlage, Leit- und Signaltechnik, Energieversorgung, Entwässerungsanlagen etc. Rückbau der Hallenerweiterung an der historischen Fahrzeughalle Neubau einer Abstellhalle für Schienenfahrzeuge Umbau der bestehenden historischen Fahrzeughalle zur Integration in die Abstellung Neubau einer Betriebswerkstatt für Schienenfahrzeuge Rückbau der Gleisanlagen und Beläge im bestehenden Betriebshof und Umgestaltung der Außenanlagen für die schienengebundene Erschließung, betriebliche Belange, Parkplätze und Begrünungsmaßnahmen Neubau von technischen Funktionsgebäuden (Schalthäuser, Trafos, Unterwerke) Rückbau von zwei Gebäuden und Anbauten an die historische Fahrzeughalle Neuerrichtung der Einfriedung mit entsprechenden Toranlagen Errichtung einer begrünten Schallschutzwand
Das Vorhaben beinhaltet die technische Sicherung des Bahnübergangs (BÜ) in Bahn-km 51,700 der Strecke Sedelsberg – Westerstede-Ocholt, Strecke Sedelsberg - Ocholt in Barßel, Landkreis Cloppenburg durch den Bau einer Lichtzeichenanlage mit Signalgebern.
Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. §§ 73 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und §§ 1 ff Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) für das Vorhaben: Elektrifizierung der Taunusbahn von Friedrichsdorf nach Usingen über eine Strecke von 18 km einschließlich des zweigleisigen Ausbaus zwischen den Bahnhöfen Saalburg/ Lochmühle und Wehrheim über eine Länge von ca. 2,0 km, verschiedene Maßnahmen im anschließenden Streckenabschnitt am Haltepunkt Hundstadt (Grävenwiesbach) sowie am Bahnhof Brandoberndorf (Waldsolms im Lahn-Dill-Kreis). Zudem sind streckenferne Kompensationsmaßnahmen in den Gemarkungen Friedrichsthal der Gemeinde Wehrheim und Westerfeld der Stadt Neu-Anspach geplant. Zusätzlich sind Kompensationsmaßnahmen als Ökokontomaßnahmen in den Gemarkungen Bad Homburg v. d. H., Westerfeld der Stadt Neu-Anspach sowie Eschbach und Michelbach (beides Stadt Usingen) vorgesehen.
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