Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag des Zweckverbands ÖPNV im Ammertal, vertreten durch die Erms-Neckar-Bahn AG, ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG), 5. Planänderung: Änderung des Betriebsprogramms (neu), durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Gegenstand des aktuellen Änderungsantrags ist die erneute Änderung des Betriebsprogramms der Ammertalbahn (PFA 3 und 4 des Moduls 1 der Regionalstadtbahn Neckar-Alb). Noch vor Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen an der Ammertalbahn wurden vom Besteller der Nahverkehrsleistungen, der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW), geänderte Zugleistungen bestellt. Diese Zugleistungen gehen über das hinaus, was im Ausgangsverfahren bekannt war und dementsprechend den Antragsunterlagen zugrunde gelegt werden konnte. Gegenüber dem Ausgangsverfahren mit 74 Fahrten tags und 12 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Tübingen - Entringen sowie 64 Fahrten tags und 12 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Entringen - Herrenberg ergeben sich nun 104 Fahrten tags und 20 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Tübingen - Entringen sowie 64 Fahrten tags und 20 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Entringen - Herrenberg. Die Veränderungen betreffen insbesondere die Nachtstunden, mit dem Ziel, auch im Spätverkehr ein attraktives Verkehrsangebot bieten zu können. Veränderungen gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss vom 16.05.2017 haben sich auch bei den auf der Ammertalbahn eingesetzten Fahrzeugen ergeben. Die daraus resultierenden Auswirkungen betreffen Veränderungen bei den betriebsbedingten Schallimmissionen. Durch aktive Schallschutzmaßnahmen werden nicht an allen Gebäuden entlang der Ammertalbahn die gesetzlich vorgegebenen Werte eingehalten. Daher werden die bereits festgelegten aktiven Schallschutzmaßnahmen in Form von Schienenstegdämpfern und Mini-Lärmschutzwänden um passive Maßnahmen (Schallschutzfenster und Lüftungseinrichtungen) ergänzt. Im Bereich Herrenberg-Gültstein wird der Bereich der vorgesehenen Schienenstegdämpfer sowie der Mini-Lärmschutzwand auf eine Länge von rund 280 m erweitert. Durch die Erhöhung der Zugtaktung bzw. die Änderung des Betriebsprogramms hätte es entlang der Bahnstrecke potenziell zu Betroffenheiten an einem Wohngebäude in Tübingen und an zwei Wohngebäuden in Gültstein durch betriebsbedingte Erschütterungen kommen können. Aus diesem Grund hat der Vorhabenträger nach der Inbetriebnahme Erschütterungsmessungen in den betroffenen Gebäuden durchgeführt. Nachweislich der Messergebnisse ist dies nicht der Fall. Weitere Baumaßnahmen und damit Betroffenheiten fallen nicht an.
Die HGK AG sowie der Landesbetrieb Straßenbau NRW planen die Aufhebung des o.a. Bahnübergangs. Dabei soll der Schienenverkehr (derzeit Stadtbahnlinie 18) in einer Bahnunterführung diese Kreuzung unterfahren. Die ursprüngliche Planung wurde bereits im Jahre 2017 offengelegt. Es hat daraufhin zahlreiche Einwendungen und Hinweise gegeben, die eine Überarbeitung der Planung erforderlich machten. Es handelt sich dabei insbesondere um folgende Änderungen: • Es entfallen die freilaufenden Rechtsabbieger • Die Radwegeverbindung Köln – Hürth wurde verlegt • Die Radfahrerfurt wurde auf 3,5 m verbreitert • Die Führung für die Linksabbieger wurde geändert • Die Führung des Radverkehrs mittels Rampe auf dem Radweg im Bereich Scherfginstraße wurde geändert • Die Baustelleneinrichtungsfläche wurde verlegt Die Vorhabenträgerin und der Vorhabenträger reichten bei der Bezirksregierung Köln als zuständiger Planfeststellungsbehörde nunmehr diese überarbeitete Planung (Deckblatt) ein. Das begonnene Planfeststellungsverfahren für dieses Vorhaben wurde insofern weitergeführt. Die vormals eingegangenen Einwendungen und Hinweise wurden weiter berücksichtigt, sofern sie sich nicht durch die Änderung der Planung erledigt hatten. Rechtsgrundlage waren die §§ 18 ff. des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) i.V.m. den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG NRW). Zur Durchführung des Bauvorhabens war weiterhin die dauerhafte und vorübergehende Inanspruchnahme von privaten und öffentlichen Grundstücken erforderlich. Das Vorhaben war weiterhin UVP-pflichtig. Artenschutzrechtliche Unterlagen und der landschaftspflegerische Begleitplan waren ebenfalls geändert bzw. aktualisiert worden. Einzelheiten des geänderten Bauvorhabens waren den auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln veröffentlichten Planunterlagen zu entnehmen. Der Planfeststellungsbeschluss zu dem Vorhaben wurde unter dem Datum vom 30.06.2026 erlassen. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte am 18.07.2026 in den örtlichen Tageszeitungen in Köln, auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln und auf dieser Internetseite. Die Offenlage des Beschlusses und der Planunterlagen erfolgte vom 27.07.2026 bis 10.08.2026 bei der Stadt Köln in Papierform sowie im Internet bei der Bezirksregierung Köln. Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist war der Planfeststellungsbeschluss mit seinen planfestgestellten Unterlagen weiterhin auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln sowie in diesem Portal aufrufbar. Danach waren der Bekanntmachungstext sowie der Planfeststellungsbeschluss mit seinen planfestgestellten Unterlagen nicht mehr verfügbar.
Gegenstand des Antrags auf Plangenehmigung nach § 18 AEG i.V.m. § 74 Abs. 6 VwVfG NRW sind: 1. Der Rückbau von 29 einfachen Weichen, 2. der Rückbau von ca. 9.499 Metern Schottergleis, mit Ausnahme des Gleises 761022 als Zuführungsgleis und des Gleises 761025, 3. die abweisende Festlegung und Sicherung der Anschlussweichen 344, 345, 749 sowie 750, 4. die abweisende Festlegung und Sicherung der Weichen 331, 332 sowie 330, 5. der Abschluss aller verbleibenden Gleisstümpfe außerhalb des Werksgeländes, 6. der Neubau eines Prellbocks im Gleis 761025. Die Fa. CTP Eta B.V., c/o CTP Invest Germany GmbH plant als Eigentümer den Rückbau von Gleisanlagen auf dem ehemaligen Werksgelände des Vallourec Deutschland GmbH in 45476 Mülheim an der Ruhr. Die Stadt Mülheim an der Ruhr plant als Vorhabenträger den Rückbau der Gleisanlagen im Bereich des Grundstücks der Fritz-Thyssen-Str. (heute: Flst. 120 (neue Flurstücksnummer: 1002)) welche mit den Strängen der rückzubauenden Gleise der durch Fa. CTP Eta B.V., c/o CTP Invest Germany GmbH beplanten Rückbaumaßnahmen verbunden sind. Die Fa. Vallourec Deutschland GmbH war bis zur Stilllegung der Gleisanlage Anschlussinhaber des Gleisanschlusses mit der Ap-Nr.: 1545-03 und hat das Grund-stück an die Fa. CTP Eta B.V., c/o CTP Invest Germany GmbH veräußert. Das Gleis 761025 auf dem Grundstück von CTP soll mit einer Nutzlänge von 233 Metern zur weiteren Nutzung der Gleisanlage erhalten bleiben. Der Erhalt wurde mit der Stadt Mülheim an der Ruhr im Rahmen der Projektentwicklung abgestimmt. Das Gleis 761022 unter der Fritz-Thyssen-Straße (Flurstück 120, neu: 1001) soll als Zu-führungsgleis erhalten bleiben, um den politischen Beschluss (V 23/0900-02) zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass das Grundstück auch in Zukunft über einen Gleisanschluss verfügt. Im Rahmen der Projektentwicklung wurde der Erhalt des Zuführungsgleises auch mit der Eigentümerin der südlich der Fritz-Thyssen-Straße gelegenen Flächen, der Mannesmann-Röhrenwerke AG beziehungsweise deren bevollmächtigter Vertreterin, der RSE Grundbesitz und Beteiligungs GmbH, abgestimmt. Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat für das Flurstück 120 eine Flurstücksteilung durchgeführt, sodass auch die Freistellung bzw. Aufrechterhaltung von Bahnbetriebszwecken erfolgen kann. Das Flurstück 120 wurde in die Flurstücke 1001 und 1002 geteilt. Auf dem Flurstück 1002 sollen die Schienen zurückgebaut werden. Auf Flurstück 1001 bleiben die Schienen mit entsprechender Widmung erhalten. Ein entsprechender Antrag zur Freistellung von Betriebszwecken nach § 23 AEG für das Flurstück 1002 wird parallel zum Rückbauantrag durch die Stadt Mülheim an der Ruhr gestellt. Die entsprechende Widmung auf Flurstück 1001 wird bestehen bleiben. Der Planungsabschnitt befindet sich auf dem ehem. Betriebsgelände der Fa. Vallourec GmbH, Schützenstraße 124 sowie an bzw. unter der Fritz-Thyssen-Straße in der Stadt Mülheim an der Ruhr. Die Gleisanlage ist über die Salzgitter Mannesmann GmbH an den Bahnhof Mülheim-Styrum der DB Netz AG angeschlossen.
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) hat für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planänderungsverfahrens nach §§ 18d, 38 Abs. 9 S. 2 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit § 76 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beantragt. Der Planfeststellungsbeschluss für das oben genannte Vorhaben wurde am 30.06.2022 vom Regierungspräsidium Stuttgart erlassen. Im Zuge der Bauausführung hat sich jedoch Änderungsbedarf ergeben. Gegenstand der beantragten Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens sind verschiedene Änderungen und Ergänzungen auf den Gemarkungen Bernhausen, Sielmingen und Neuhausen. Eine Übersicht über die einzelnen Änderungen und Ergänzungen befindet sich im Bekanntmachungstext sowie in den Planunterlagen zur Planänderung. Um Beeinträchtigungen durch das Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden und zu minimieren bzw. zu kompensieren, sind bereits in den planfestgestellten Unterlagen landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Im Rahmen der nun beantragten Planänderung sind u.a. zusätzliche Maßnahmen für die Zauneidechse sowie die Aufwertung einer bestehenden Streuobstwiese geplant.
Die Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe Weser GmbH hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover (Planfeststellungsbehörde), beantragt. Die durch die Antragstellerin betriebene Strecke von Rotenburg (Wümme) nach Bremervörde ist im Seehafenhinterlandverkehr Teil einer Umfahrung für den Knoten Bremen. Das durch die Antragstellerin betriebene Netz ist indes lediglich eingleisig ausgebaut. Aus diesem Grund werden für die Abwicklung eines verlässlichen Verkehrs Begegnungsbahnhöfe benötigt. Im Bahnhof Zeven, Bahnhofsteil Zeven-Aspe, existiert das Begegnungsgleis 22, welches sich etwa auf der Hälfte der Strecke zwischen Rotenburg (Wümme) und Bremervörde befindet. Zur Verbesserung der Betriebsqualität soll die Einfahrgeschwindigkeit in das Gleis und damit einhergehend auch die Durchfahrtsgeschwindigkeit über das Gleis sowie über ein weiteres Gleis (Gleis 21) von derzeit 30 km/h auf 80 km/h erhöht werden.
Gegenstand dieses Genehmigungsverfahrens ist die Ertüchtigung des Falkenbach- viadukts auf der Strecke 2572 Stolberg (Rheinland) Hbf – Walheim der EVS EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH bei km 10,591 in Aachen-Kornelimünster. Dies beinhaltet den Rückbau der Behelfskonstruktion und deren Ersatz durch neue Bauteile, die Instandsetzung der noch vorhandenen Bauteile, die Errichtung von Nebenanlagen wie Dienstwege und temporäre sowie dauerhafte Zufahrten (Behelfsbrücke, Furt), Baubehelfe, Entwässerungseinrichtungen einschließlich Einleitung in die Inde und den vorhandenen Mischwasserkanal, die Führung eines öffentlichen Fuß- und Radwegs auf dem Bauwerk sowie die Erneuerung des Gleises im Bereich des Bauwerks. Die Strecke 2572 ist eine gewidmete Bahnanlage im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes. Sie wird im Stadtgebiet Stolberg von Personennahverkehr (Euregiobahn) und Güterverkehr befahren. Der Abschnitt im Gebiet der Stadt Aachen (Stadtteil Kornelimunster), auf dem das Falkenbachviadukt liegt, wird – unter anderem wegen des baulichen Zustands des Viadukts – derzeit nicht befahren. Eigentümerin, Bauherrin und Vorhabenstragerin ist die EVS EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH. Die EVS ist ein zugelassenes Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU), das in der Region Aachen ein öffentliches Schienennetz betreibt und dem Eisenbahnverkehr diskriminierungsfrei zur Verfügung stellt. Im Zuge der Baumaßnahme sind auch einige benachbarte Flurstücke dauerhaft durch lokale Anlage bzw. Anpassungen von Böschungen und Umlegung des Mühlengrabens sowie temporär als Baustelleneinrichtungsfläche und Baustellenzufahrt betroffen. Die vom Plan betroffenen Flächen sind Gemarkung Kornelimünster, Flur 31 und 32. Das geplante Vorhaben entfaltet Auswirkungen auf die Umwelt. U. a. ist eine Betroffenheit der Vegetation und der Tierwelt gegeben. Insgesamt wird eine Bauzeit von ca. 18 Monaten angestrebt. Einzelheiten des Bauvorhabens sind den im Internet der Bezirksregierung Köln veröffentlichten Planunterlagen zu entnehmen.
Die Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH, Bahnhofstraße 67, 27404 Zeven hat für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 18 ff. des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Mit Einreichung der Planunterlagen hat die Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt. Gemäß § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 3 UVPG erachtet die Planfeststellungsbehörde den Entfall der Vorprüfung als zweckmäßig. Für den Ersatzneubau besteht die UVP-Pflicht. Die Entscheidung selbst ist nicht anfechtbar. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Pennigbüttel, Waakhausen und Osterholz-Scharmbeck beansprucht. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Ersatzneubau der Eisenbahnbrücke über die Hamme bei Bahn-km 41,860. Das vorhandene Brückenbauwerk stellt eine zweifeldrige Fachwerkbrücke dar. Aufgrund der Lage der Brücke in einem naturschutzfachlich besonders empfindlichen Gebiet muss das Vorhaben im Rahmen von drei, z.T. zeitlich getrennten, Bauphasen realisiert werden. Der Ersatzneubau ist ebenfalls als zweifeldrige Fachwerkbrücke mit flach gegründeten Unterbauten geplant. Das beabsichtigte Vorhaben setzt sich aus dem Rückbau der vorhandenen Eisenbahnbrücke „Hammebrücke“ und dem Ersatzneubau der Eisenbahnbrücke zusammen. Die Stand- und Verkehrssicherheit sowie die Dauerhaftigkeit der Brücke sollen wieder hergestellt werden, was insbesondere durch die neuen Unterbauten und die Montage des neuen Bogenfachwerküberbaus erreicht werden kann.
Plangenehmigungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) für die Errichtung des Haltepunktes Pattbergstraße im Rahmen der Reaktivierung der Niederrheinbahn von Moers-Rheinkamp bis Haltepunkt Kattenstraße (1. Bauabschnitt)
ID: 5586 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Planfeststellung nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Bau- vorhaben: Verlängerung S7 Wolfratshausen-Geretsried der Strecke 5507 München-Solln - Wolfratshausen (-Geretsried Süd); 3. Tektur Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Vorhaben beginnt am derzeitigen Endbahnhof Wolfratshausen der Strecke 5507 Mün-chen-Solln – Wolfratshausen. Die vorhandene Bahnstrecke wird verlängert und als ca. 9 km lange Neubaustrecke über Gelting Ort, Gelting Industriegebiet, Buchberg, Geretsried Nord und Geretsried Mitte (= Geretsried Gartenberg) bis nach Geretsried Süd, Kreis Bad Tölz – Wolfratshausen, fortgeführt. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 18.06.2026 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 AEG UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle München) Arnulfstraße 9/11 80335 München Deutschland Anhörungsbehörde: Regierung von Oberbayern Maximilianstraße 39 80538 München Deutschland Zuständige Abteilung der Behörde: Sachgebiet 31.2 Öffentlichkeitsbeteiligung Erneute Auslegung aufgrund geänderter Unterlagen Stadt Wolfratshausen; Stadt Geretsried und Gemeinde Königsdorf Auslegung: Auslegung zeitgleich in allen drei Kommunen Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes nähere Angaben zu den Auslegungen in den Kommunen siehe beigefügte Bekanntmachung Eröffnungsdatum der Auslegung 28.09.2026 Enddatum der Auslegung 27.10.2026 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 27.11.2026 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 28.09.2026 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.digitaler-planungsordner.de/2546_3_Tektur_Verlaengerung_S7/webdpo/ Dokumente Bekanntmachung zu Auslegung der Planunterlagen
ID: 762 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: S-Bahn Rhein-Main, Nordmainische S-Bahn, Planfeststellungsabschnitt 2, Maintal, an den Strecken 3660 und 3685 sowie geplante Kompensationsmaßnahmen in der Stadt Gelnhausen und den Gemeinden Freigericht, Hasselroth, Linsengericht und Münster Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit dem Bau der Nordmainischen S-Bahn werden die westlichen Bereiche der Stadt Hanau, die Stadt Maintal und die östlichen Teile der Stadt Frankfurt an das S-Bahn-Netz des Rhein-Main-Gebietes angeschlossen. Die Maßnahme führt zu einer Trennung der Nahverkehrszüge der S-Bahn von den Zügen des Schienenpersonenfernverkehrs, des schnellen Schienenpersonennahverkehrs (Regionalexpress) und des Schienengüterverkehrs. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit des S-Bahn-Knotens Frankfurt zu erhöhen und bestehende Engpässe im Schienennetz zu beseitigen. Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist der Neubau von zwei zusätzlichen Gleisen für die Nahverkehrszüge der S-Bahn zwischen Frankfurt (Main) Ost und Hanau Hbf. Für den Planfeststellungsabschnitt 2 erfolgte die Maßnahme von Bahn-km 8,660 bis Bahn-km 15,082 der Eisenbahnstrecke 3660, Frankfurt (Main) Süd – Ffm Ost – Aschaffenburg Hbf, und von Bahn-km 60,069 bis Bahn-km 66,493 der Eisenbahnstrecke 3685, (Ffm) Abzw. Zeil – Hanau Hbf. Durch den Neubau der beiden Gleise wird die Strecke 3660 viergleisig ausgebaut. Zudem erfolgt eine Verlängerung der Tunnelstrecke 3681/3682 als neue Strecke 3685 von der S-Bahnstation Konstablerwache zum Ostbahnhof in Frankfurt. Diese wird parallel zur vorhandenen Strecke 3660 über Maintal nach Hanau Hbf weitergeführt. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 18.11.2019 Datum der Entscheidung: 27.08.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren nach § 18 AEG UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Frankfurt (Main)/Saarbrücken - Standort Frankfurt (Main)) Standort Frankfurt (Main) Untermainkai 23 - 25 60329 Frankfurt (Main) Deutschland Anhörungsbehörde: Regierungspräsidium Darmstadt Regierungspräsidium Darmstadt Wilhelminenstraße 1-3 64283 Darmstadt Deutschland http://www.rp-darmstadt.hessen.de Zuständige Abteilung der Behörde: Dezernat III 33.1 Vorhabenträger DB Netz AG Hahnstraße 49 60528 Frankfurt am Main Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 15.05.2020 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 04.03.2020 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://rp-darmstadt.hessen.de/presse/%C3%B6ffentliche-bekanntmachungen/verkehr… Öffentliche Auslegung Vorliegend handelt es sich um das 3. Planänderungsverfahren. Die in diesem Verfahren ausgelegten Antragsunterlagen beinhalten dabei neben den aktuell geänderten Unterlagen der 3. Planänderung ebenso die Unterlagen der 1. und 2. Planänderung und der ursprünglichen Antragsunterlagen aus dem Jahr 2013. Stadt Frankfurt am Main_Amtsblatt_Nr_8.pdf Stadt Gelnhausen_Gelnhäuser Neue Zeitung.pdf Stadt Hanau_Hanauer Anzeiger.pdf Stadt Maintal_Maintaler Stadtanzeiger.pdf Stadt Mühlheim am Main_Offenbach Post.pdf Stadt Offenbach am Main_Offenbach Post.pdf Gemeinde Freigericht_Gelnhäuser Neue Zeitung.pdf Gemeinde Hasselroth_Gelnhäuser Neue Zeitung.pdf Gemeinde Linsengericht_Gelnhäuser Neue Zeitung.pdf Gemeinde Münster_Mitteilungsblatt.pdf Gemeinde Münster_Münsterer Anzeigeblatt.pdf https://rp-darmstadt.hessen.de/presse/%C3%B6ffentliche-bekanntmachungen/verkehr… Entscheidung über Zulassung Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 Abs. 1 Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. § 74 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 26 |
| Kommune | 2 |
| Land | 54 |
| Weitere | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Text | 9 |
| Umweltprüfung | 70 |
| unbekannt | 1 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 73 |
| Offen | 7 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 80 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 6 |
| Dokument | 45 |
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| Webseite | 28 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 16 |
| Lebewesen und Lebensräume | 71 |
| Luft | 23 |
| Mensch und Umwelt | 80 |
| Wasser | 14 |
| Weitere | 80 |