Die GS-Recycling GmbH und Co. KG beantragt die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Aufbereitung und Behandlung von Altölen sowie die Errichtung eines Schiffssteigers (Schiffsanleger) zur Reinigung und Entgasung von Binnenschiffen am Standort Am Ölhafen 1 in 46485 Wesel. Die beantragte Anlage ist genehmigungsbedürftig nach den Nummern 1.2.1, 8.8.1.1, 8.8.2.1, 8.10.1.1, 8.10.2.1, 8.11.1.1, 8.12.1.1, 8.12.2, 8.15.1, 9.2.1, 9.2.2 und 10.21 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV).
Aus Altöl wird hochwertiges Basisöl für Motoren In einer Raffinerieanlage in Sachsen-Anhalt gelingt weltweit erstmalig die Aufbereitung von Altöl zu Basisöl der höchsten Qualitätsstufe mineralischer Öle (API Gruppe III). Im Vergleich zur Herstellung aus Rohöl spart dies 60 Prozent CO2 und schont die fossilen Erdölressourcen. Das Verfahren wurde mit Förderung des Umweltinnovationsprogramms entwickelt. Die PURALUBE Raffinerie 3 GmbH betreibt im Industriepark Zeitz in Sachsen-Anhalt mehrere Raffinerieanlagen zur Aufbereitung von Gebrauchtöl zu Basisöl der API-Gruppe II nach dem innovativen HyLube™-Verfahren. Seit 2004 werden hier über 150.000 Tonnen Basisöl pro Jahr hergestellt. Bislang war es im großtechnischen Maßstab nicht möglich, deutlich höherwertige Basisöle der API-Gruppe III aus Altöl herzustellen. Mit Förderung des Umweltinnovationsprogramms konnte ein Verfahren entwickelt werden, dass dies weltweit erstmalig möglich macht. Die Öle zeichnen sich durch einen hohen Viskositätsindex und einen geringen Schwefelgehalt aus und dienen unter anderem als Basis für moderne Motorenöle, wie sie für Fuel-Economy-Motoren benötigt werden. Bisher waren diese Qualitäten nur aus Rohöl herstellbar. In der geförderten Anlage können 45.000 Tonnen Gruppe III-Basisöl im Jahr hergestellt werden. Pro Jahr werden so etwa 54.000 Tonnen CO 2 eingespart, fossile Erdölressourcen werden geschont. Aufgrund der guten Erfahrungen mit der Anlage und der mittlerweile gut entwickelten Absatzmöglichkeiten plant das Unternehmen eine Erweiterung vor Ort sowie den Aufbau einer weiteren Anlage in den USA.
Die GS Recycling GmbH & Co.KG (GSR) wurde als Schwester des Stamm-Unternehmens KS Recycling GmbH & Co.KG (KSR, mit Sitz in Sonsbeck) im Jahre 2009 gegründet. Die Aufgaben der GSR bestehen in der Bündelung, Organisation und Abwicklung aller unternehmerischen Aktivitäten am Standort „Lippe-Mündungsraum“ in Wesel. GSR plante die Neueinrichtung eines Betriebsstandortes im 20 km entfernten Rhein-Lippe-Hafen (ehemals „Ölhafen“) in Wesel. Dabei sollten die geplanten Anlagen zur Abwasseraufbereitung geeignet sein, ein möglichst breites Spektrum verunreinigter Abwässer aufarbeiten zu können. Dieser Sachverhalt war insbesondere in Hinblick auf das geplante Dienstleistungsangebot einer möglichen Schiffsreinigung notwendig. Das Aufarbeitungsspektrum musste umfassen: Organisch hoch belastete Abwässer und Schlämme mit schwer abbaubaren CSB- bzw. TOC (Total Organic Carbon) – Gehalten Abwässer und Schlämme mit entzündlichen und leicht entzündlichen Verunreinigungen Anorganisch belastete Abwässer inkl. Säuren und Laugen Am Standort in Sonsbeck wurde dazu eine Abwassertotalverdampfungsanlage zur Behandlung der dort aus den Anlagen der KSR zur Aufbereitung von Altöl, Lösemitteln, Brems- und Kühlerflüssigkeiten, ölverschmutzten Betriebsmittel etc. anfallenden Abwässer aufgebaut. In Wesel erfolgte die Errichtung einer Abwasserbiologie (MBBR-Biologie, Nebenanlagen, Nitrifikation und Denitrifikation), in die die in der Totalverdampfung vorgereinigten Abwässer verbracht werden, und in der die Abwässer bis auf eine direkteinleitfähige Qualität weiter behandelt werden. Bei einer Probenahme nach der Abwassertotalverdampfungsanlage am 28.01.2016 war den Qualitätsergebnissen zu entnehmen, dass die erwartete TOC-Reduzierung um den Faktor 10 und vor allem eine umfassende Abscheidung der anorganischen Verunreinigungen (hier: Schwermetalle) erreicht wurde. Damit konnten die Anforderungen des Anhangs 27 der Abwasserverordnung zur Indirekteinleitung der Abwässer als formale Voraussetzung zur Verbringung der Abwässer in die betriebseigene Abwasserbiologie in Wesel sicher eingehalten werden. Im Eingang zur errichteten Abwasserbiologie war eine selbst für Industrieabwässer atypisch hohe organische Befrachtung mit einem TOC-Gehalt bis zu 9.000 Milligramm pro Liter und einem Stickstoffgehalt bis zu 550 Milligramm pro Liter gegeben. Diese extrem hohen Befrachtungen konnten über den gesamten Betrachtungszeitraum von insgesamt 8 Jahren sicher bis unterhalb der geltenden Einleitgrenzwerte in den Rhein abgebaut werden. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Wasser / Abwasser Fördernehmer: GS Recycling GmbH & Co. KG Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: 2011 - 2023 Status: Abgeschlossen
Die Puralube GmbH betreibt mehrere Raffinerien zur Aufbereitung von Altöl zu hochwertigem Basisöl. Bei diesem Prozess fallen anteilig Rückstände an, die zu großen Teilen in Form von Schweröl als Schifffahrtsbrennstoff eingesetzt werden. Dieser Verwertungsweg ist seit dem 01.01.2020 eingeschränkt, da seitdem strengere Grenzwerte für den Schwefelgehalt in Schiffsbrennstoffen gelten. Mit dem Vorhaben plant das Unternehmen, Schweröl zukünftig am unternehmenseigenen Standort zu verwerten und gleichzeitig höherwertige Komponenten (Naphtha, Leichtes Heizöl, Basisöl) zu erzeugen. Die technische Umsetzung des Projekts basiert auf einer Pyrolyse des Schweröls. Dabei werden in einem beheizten Drehrohrofen langkettige Bestandteile des Schweröls zu kurzkettigen, flüssigen und gasförmigen Bestandteile gespalten. Die flüssigen Bestandteile werden abgezogen und zu Naphtha, Leichtes Heizöl und Basisöl weiterverarbeitet. Aus dem Basisöl werden Schmierstoffe (z.B. Motorenöle) hergestellt, Naphtha an die chemische Industrie verkauft und Leichtes Heizöl als Brennstoff abgegeben. Die gasförmigen Bestandteile aus dem Spaltprozess werden aufgefangen, aufbereitet und zur Erwärmung des Rohrofens genutzt. Eine parallele Anordnung von zwei miteinander verbundenen Öfen gewährleistet dabei einen quasi kontinuierlichen Betrieb. Auch ist die Anlage so konzipiert, dass sie an einen anderen Standort transportiert werden kann. Insgesamt können mit dem Vorhaben aus der Aufbereitung von 20.000 Tonnen Schweröl jährlich ca. 3.300 Tonnen Basisöl und Naphtha, 5.200 Tonnen Leichtes Heizöl, 2.000 Tonnen Petrolkoks sowie 5.000 Tonnen Gas gewonnen werden. Durch die stoffliche Nutzung des Schweröls ergibt sich eine Minderung der CO 2 -Äquivalenten von ca. 38.000 Tonnen pro Jahr. Branche: Sonstiges verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: PURALUBE GmbH Bundesland: Sachsen-Anhalt Laufzeit: 2020 - 2020 Status: Abgeschlossen
Gefährliche Abfälle sind in der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis ( Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV ) definiert und sind mit einem Sternchen * gekennzeichnet. siehe auch AVV Kapitelindex Von als gefährlich eingestuften Abfällen wird angenommen, dass sie eine oder mehrere der in Anhang III der Richtlinie 91/689/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 über gefährliche Abfälle aufgeführten Eigenschaften und hinsichtlich der dort aufgeführten Eigenschaften H3 bis H8, H10 und H11 eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen: Flammpunkt ≤ 55 °C, Gesamtkonzentration von ≥ 0,1 % an einem oder mehreren als sehr giftig eingestuften Stoffen, Gesamtkonzentration von ≥ 3 % an einem oder mehreren als giftig eingestuften Stoffen, Gesamtkonzentration von ≥ 25 % an einem oder mehreren als gesundheitsschädlich eingestuften Stoffen, Gesamtkonzentration von ≥ 1 % an einem oder mehreren nach R35 als ätzend eingestuften Stoffen, Gesamtkonzentration von ≥ 5 % an einem oder mehreren nach R34 als ätzend eingestuften Stoffen, Gesamtkonzentration von ≥ 10 % an einem oder mehreren nach R41 als reizend eingestuften Stoffen, Gesamtkonzentration von ≥ 20 % an einem oder mehreren nach R36, R37, R38 als reizend eingestuften Stoffen, Konzentration von ≥ 0,1 % an einem als krebserzeugend bekannten Stoff der Kategorie 1 oder 2, Konzentration von ≥ 1 % an einem als krebserzeugend bekannten Stoff der Kategorie 3, Konzentration von ≥ 0,5 % an einem nach R60 oder R61 als fortpflanzungsgefährdend eingestuften Stoff der Kategorie 1 oder 2, Konzentration von ≥ 5 % an einem nach R62 oder R63 als fortpflanzungsgefährdend eingestuften Stoff der Kategorie 3, 4 Konzentration von ≥ 0,1 % an einem nach R46 als erbgutverändernd eingestuften Stoff der Kategorie 1 oder 2, Konzentration von ≥ 1 % an einem nach R40 als erbgutverändernd eingestuften Stoff der Kategorie 3. Die Einstufung sowie die R-Nummern beziehen sich auf die Richtlinie 67/548/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften. In den meisten Gewerbe- und Industriebetrieben wird mit Ölen zu Heiz- oder Schmierzwecken umgegangen. Inklusive den Anwendungen im Kfz-Bereich resultiert daraus ein breites Spektrum von Altölen und ölhaltigen Abfällen wie Wasser-Öl-Gemische sowie sonstige Mischungen von Öl und anderen Substanzen. Wegen der Mengen- und Umweltrelevanz wurde die Altölverordnung (AltölV) entsprechend der EU-Richtlinie zur Altölbeseitigung geändert, damit wurden die EU-Vorgaben zur Kreislaufwirtschaft in nationales Recht umgesetzt. Die neue Altölverordnung ist seit Mai 2002 in Kraft. Sie schreibt den Vorrang der Aufarbeitung von Altölen zu Basisölen vor einer sonstigen Entsorgung fest und regelt die Sammlung, den Transport und die Nachweisführung. Hierzu werden die Abfallschlüssel für Altöle verschiedener Qualitäten und Herkunftsbereiche in vier Sammelkategorien eingeteilt. Altöle im Sinne § 1a Abs.1 Altölverordnung sind Öle, die als Abfall anfallen und die ganz oder teilweise aus Mineralöl, synthetischem oder biogenem Öl bestehen. Ölhaltige Abfälle wie Wasser-Öl-Gemische sowie sonstige Mischungen von Öl und anderen Substanzen, fallen unter das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) und die nicht unter die Altölverordnung und sind gefährliche Abfälle. Die Altölverordnung gilt auch nicht für PCB/PCT-haltiges Altöl, das zugleich PCB nach §1 Abs. 2 Nr. 2 der PCB/PCT-Abfallverordnung ist und nach den Vorschriften dieser Verordnung zu beseitigen ist. Die Verordnung über die Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz ( Altholzverordnung – AltholzV ) ist am 01.03.2003 in Kraft getreten. Die Verordnung unterscheidet in Abhängigkeit von der Schadstoffbelastung vier verschiedene Altholzkategorien (A I bis A IV) sowie PCB-Altholz. Für eine schadlose stoffliche Verwertung dürfen je nach Verwertungsverfahren nur bestimmte Althölzer mit bestimmten Schadstoffbelastungen eingesetzt werden. Die energetische Verwertung hat nach Maßgabe des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der darauf basierenden Rechtsverordnungen zu erfolgen. Altholz, das diese Anforderungen nicht erfüllt, ist durch Verbrennung zu beseitigen. Gefährliches Altholz ist in der Altholzkategorie A IV im § 2 Nr.4 d der Altholzverordnung geregelt. Unter diese Altholzkategorie fallen Althölzer die mit Holzschutzmitteln behandelt sind, wie: Kabeltrommeln nach ASN 150110*, Bahnschwellen nach ASN 170204* Altholz aus der Aufbereitung nach ASN 191206*. Enthält ein (§ 6 Abs.5 Satz 3 Altholzverordnung) Altholzgemisch Altholz, welches als gefährlicher Abfall einzustufen ist, so ist das gesamte Gemisch als gefährlicher Abfall einzustufen. Die Altholzverordnung gilt nicht für PCB/PCT-haltiges Altholz (insbesondere Dämm- und Schallschutzplatten), das PCB im Sinne der PCB/PCT-Abfallverordnung ist und nach den Vorschriften dieser Verordnung zu beseitigen ist.
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 278/08 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 278/08 Magdeburg, den 10. Dezember 2008 Puralube GmbH investiert 45 Millionen Euro / 45 neue Arbeitsplätze Industriepark Zeitz: Haseloff eröffnet zweite Raffinerie zur Aufarbeitung von Gebrauchtölen Im Beisein von Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff und der Konsulin des US-Generalkonsulates in Leipzig, Katherine Brucker, hat die Puralube GmbH heute im Industriepark Zeitz (Burgenlandkreis) ihre zweite Raffinerieanlage eröffnet. In der Anlage sollen durch ein einzigartiges, umweltschonendes Verfahren (Hylube¿) aus Gebrauchtölen jährlich bis zu 75.000 Tonnen qualitativ hochwertige Basisöle und Mineralölprodukte gewonnen werden. Dafür investierte das Tochterunternehmen der amerikanischen Puralube Inc. (Wayne) in den vergangenen Monaten rund 45 Millionen Euro und schaffte damit etwa 45 neue Arbeitsplätze. Die Investition wurde mit Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe ¿Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur¿ (GA) von Land und EU gefördert. Seit 2004 betreibt die Puralube GmbH im Industriepark eine identische Raffinerieanlage, die mit dem exklusiv lizenzierten Hylube¿-Verfahren zur Aufarbeitung von gebrauchten Auto- und Industrieölen arbeitet. Insgesamt beschäftigt das Unternehmen derzeit rund 100 Mitarbeiter. Haseloff würdigte die Errichtung der zweiten Raffinerieanlage als ¿eine Investition in die Zukunft¿. ¿Stetig abnehmende natürliche Ressourcen führen unweigerlich zu einem weltweit steigenden Bedarf an hochwertigen Recyclingölen¿, betonte Haseloff. ¿Ich freue mich, dass ein heimisches Unternehmen diese zunehmenden Marktchancen nutzen will und für eine Erweiterung der Kapazitäten in Sachsen-Anhalt investiert.¿ So hätten sich die, durch das innovative und besonders umweltschonende Verfahren recycelten Basisöle aus Zeitz seit der Einführung erfolgreich am europäischen Markt etabliert. ¿Puralube hat bewiesen, dass hochwertiges Recycling von Altöl realisierbar ist¿, sagte Christian Hartmann, Sprecher der Geschäftsführung. ¿Die vielen Vorteile der Technologie und der Produkte sind eine hervorragende Ausgangsbasis für weiteres Wachstum in einem dynamisch wachsenden Markt. Wir sind stolz auf unsere Mitarbeiter und unseren Standort.¿ Die Puralube GmbH zählt zur Branche ¿Mineralölverarbeitung / Herstellung von Spalt- und Brutstoffen¿, in der im vergangenen Jahr 5 Unternehmen (mehr als 50 Beschäftigte) mit insgesamt 1.310 Beschäftigten statistisch erfasst waren. Seit 1991 wurden im Burgenlandkreis insgesamt 660 Projekte der gewerblichen Wirtschaft (Investitionsvolumen: 2,2 Mrd. Euro) mit knapp 410 Mio. Euro aus GA-Mitteln unterstützt. Hinzu kommen rund 241 Mio. Euro für insgesamt 181 Infrastruktur-Projekte (Investitionsvolumen: 358 Mio. Euro). Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt
Das Projekt "Stoffstrom- und Marktanalyse zur Sicherung der Altölentsorgung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. A) Problemstellung: Zum 01.05.02 wurde die Altölverordnung novelliert und das Gebot zur vorrangigen Aufbereitung von Altöl aus der EG-Altölrichtlinie umgesetzt. Die damit verbundene Neuorientierung der vorrangig marktwirtschaftlich funktionierenden Altölentsorgung stellt neue Anforderungen an die Altölerzeuger, Sammler und Verwerter hinsichtlich der getrennten Sammlung und der vorgegebenen Verwertungswege. Es besteht hinsichtlich der Erkenntnisse über Altölentsorgungswege, Mengen- und Marktentwicklung, die auch von der EU-Kommission aufgrund erneut vorliegender Beschwerden über die Durchsetzung des Aufbereitungsvorrangs eingefordert werden, ein gravierendes Defizit an gesicherten Daten. Durch die Neuverteilung der Altölmengen zwischen dem stofflichen und energetischen Verwertungsmarkt stellt sich in diesem Kontext die Frage nach der längerfristigen und flächendeckenden Entsorgungssicherheit neu. B) Handlungsbedarf: Die zur Verfügung stehenden statistischen Daten reichen nicht aus, um mit der notwendigen Aktualität und Sicherheit belegen zu können, dass die Bestimmungen der novellierten Altölverordnung, insbesondere der Aufbereitungsvorrang und das Vermischungsverbot flächendeckend umgesetzt werden. ,Wie die von der EU-Kommission an die Bundesregierung häufig gerichteten Anfragen belegen, stellt die Kommission hohe Anforderungen an die Informationssicherheit, die alleine durch die mit größerer Fehlerquote behafteten Daten aus der Begleitscheinauswertung und Unternehmensbefragung nicht abgedeckt werden können. C)Ziel: Ziel des Vorhabens ist die Erarbeitung einer Stoffstrombilanz von der Schmierstoffanwendung über die Ermittlung der Verlustmengen bis zur Altölverwertung und Untersuchung des Einflusses der Marktbedingungen auf die Altölentsorgung. Neben der Informationsbeschaffung zur Erfüllung der Berichtspflichten soll analysiert werden, ob die gegebenen Rahmenbedingungen für die langfristig gesicherte und ökologisch nachhaltige Altölentsorgung ausreichen.
Das Projekt "Aufarbeitung und Wiederverwertung von festen und fluessigen Abfaellen aus der Altoelentsorgung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Altöl Bär-Kessel durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist die Aufarbeitung von oelhaltigen Filtern und anderen Materialien aus dem Kfz-Gewerbe sowie deren anschliessende Verwertung. Nach einer Vorsortierung der aufzuarbeitenden oelhaltigen Materialien in den Anfallstellen werden die Abfaelle zerlegt und zerkleinert. Die zerkleinerten Metallteile, Filterelemente, nichtmetallische Bestandteile und das Oel werden getrennt ausgestossen. Das Oel wird durch Emulsionsspaltung und Zentrifugieren von festen und waessrigen Anteilen getrenn. Die festen Bestandteile aus der Zerkleinerungsanlage werden durch Hochdruckduesen mit heissem Wasser (ohne Zusatz von Reinigungsmitteln) gereinigt und getrocknet und damit einer Wiederverwertung zugaenglich gemacht. Das anfallende Abwasser wird in einer mehrstufigen Anlage (Vorbehandlung und Ultrafiltration) aufbereitet und zur Reinigungsanlage zurueckgefuehrt. Darueber hinaus werden die Moeglichkeiten zur Behandlung anderer mit aehnlichen Substanzen verunreinigter Behaeltnisse geprueft.
Das Projekt "Beste verfügbare Technik (BVT) zur Minderung der Einträge von Mikroverunreinigungen aus Abwasser von CP-Behandlungsanlagen für gefährliche Abfälle in Gewässer" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Lobbe Umwelt-Beratung GmbH durchgeführt. In Deutschland werden etwa 25-30% der flüssigen gefährlichen Abfälle chemisch-physikalisch (CP) behandelt. Das dabei entstehende Abwasser soll möglichst weitgehend von Schadstoffen befreit werden, bevor es in das Gewässer eingeleitet wird. Neuere Untersuchungen zeigen jedoch, dass trotz der Anwendung der aktuellen Besten Verfügbaren Techniken (BVT) die organischen Mikroverunreinigungen (MV), vor allem die persistenten organischen Schadstoffe, nicht vollständig aus dem Abwasser entfernt werden können. So gelangen die zurückgebliebenen organischen MV entweder direkt in die Umwelt oder werden einer Kläranlage zugeführt. Die genannten MV können in Kläranlagen ohne vierte Reinigungsstufe nicht entfernt werden. Aufgrund mangelnder Emissionsdaten aus den CP-Behandlungsanlagen ist es nicht möglich, im Rahmen der bereits angelaufenen Novellierung des BVT-Merkblatts 'Abfallbehandlung' die Einträge von MV in das Gewässer zu erfassen und die BVT zur Minderung der MV zu ermitteln. Mit diesem Vorhaben soll die Datengrundlage in Bezug auf organische MV in Abfällen vor der CP-Behandlung sowie im Abwasser aus den CP-Anlagen bereitgestellt werden. Dazu sollen an ausgewählten CP-Anlagen möglichst repräsentative Untersuchungen durchgeführt werden. Darauf basierend sollen die geeigneten organisatorischen und technischen Maßnahmen sowie die Best-Practice-Beispiele zur Minderung der MV im Abwasser aus den CP-Behandlungsanlagen für die Fortschreibung des BVT-Merkblattes 'Abfallbehandlung' identifiziert werden. Weiterhin sollen Vorschläge für eine Anpassung des Anhangs 27 der Abwasserverordnung (Behandlung von Abfällen durch chemische und physikalische Verfahren (CP-Anlagen) sowie Altölaufarbeitung) hinsichtlich der Anforderungen an die Einleitung und Vermischung des Abwassers unterbreitet werden. Zur Erreichung der o.g. Ziele sollen die Überwachungsbehörden, die Abfallerzeuger und die Betreiber der CP-Anlagen in die wissenschaftliche und technische Entwicklung einbezogen werden.
Das Projekt "Recycling von Schweröl zu Basisöl, Heizöl und Petrolkoks" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Puralube GmbH durchgeführt. Die Puralube GmbH betreibt mehrere Raffinerien zur Aufbereitung von Altöl zu hochwertigem Basisöl. Bei diesem Prozess fallen anteilig Rückstände an, die zu großen Teilen in Form von Schweröl als Schifffahrtsbrennstoff eingesetzt werden. Dieser Verwertungsweg ist seit dem 01.01.2020 eingeschränkt, da seitdem strengere Grenzwerte für den Schwefelgehalt in Schiffsbrennstoffen gelten. Mit dem Vorhaben plant das Unternehmen, Schweröl zukünftig am unternehmenseigenen Standort zu verwerten und gleichzeitig höherwertige Komponenten (Naphtha, Leichtes Heizöl, Basisöl) zu erzeugen. Die technische Umsetzung des Projekts basiert auf einer Pyrolyse des Schweröls. Dabei werden in einem beheizten Drehrohrofen langkettige Bestandteile des Schweröls zu kurzkettigen, flüssigen und gasförmigen Bestandteile gespalten. Die flüssigen Bestandteile werden abgezogen und zu Naphtha, Leichtes Heizöl und Basisöl weiterverarbeitet. Aus dem Basisöl werden Schmierstoffe (z.B. Motorenöle) hergestellt, Naphtha an die chemische Industrie verkauft und Leichtes Heizöl als Brennstoff abgegeben. Die gasförmigen Bestandteile aus dem Spaltprozess werden aufgefangen, aufbereitet und zur Erwärmung des Rohrofens genutzt. Eine parallele Anordnung von zwei miteinander verbundenen Öfen gewährleistet dabei einen quasi kontinuierlichen Betrieb. Auch ist die Anlage so konzipiert, dass sie an einen anderen Standort transportiert werden kann. Insgesamt können mit dem Vorhaben aus der Aufbereitung von 20.000 Tonnen Schweröl jährlich ca. 3.300 Tonnen Basisöl und Naphtha, 5.200 Tonnen Leichtes Heizöl, 2.000 Tonnen Petrolkoks sowie 5.000 Tonnen Gas gewonnen werden. Durch die stoffliche Nutzung des Schweröls ergibt sich eine Minderung der CO2-Äquivalenten von ca. 38.000 Tonnen pro Jahr.
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Bund | 9 |
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Umweltprüfung | 1 |
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