Die hochwertige Verwertung von getrennt erfassten Bioabfällen wird durch die Bioabfallverordnung (BioAbfV) geregelt und findet in Deutschland überwiegend in Kompostierungs-, Vergärungs- und kombinierten Anlagen statt. Es existieren neben diesen "konventionellen" Verfahren zur Behandlung von Bioabfällen jedoch auch zahlreiche andere Verfahren zur Behandlung von unterschiedlichen Biomasse-Substraten. In der vorliegenden Studie wurden acht potenziell hochwertige Verwertungsverfahren für Bioabfälle identifiziert und in Verfahrenssteckbriefen beschrieben. Die Steckbriefe enthalten neben einer Verfahrensbeschreibung samt entsprechender Fließbilder auch Informationen zur Massenbilanz und zum derzeitigen Entwicklungsstand des Verfahrens. Im Rahmen einer ökobilanziellen Betrachtung wurden die ausgewählten Verfahren, soweit möglich, vergleichend bewertet und den klassischen Behandlungsmethoden Kompostierung und Vergärung gegenübergestellt. Keines der untersuchten Verfahren weist im Vergleich zu den bisherigen Verwertungsverfahren relevante Verbesserungen über alle Wirkungskategorien auf, dennoch sollte eine neue Bioabfallverordnung die Entwicklung weiterer Verfahren ermöglichen. Als weitere Methode zur Verwertung getrennt erfasster Bioabfälle wurden die Eigenkompostierung und -verwertung analysiert. Auf Basis von Literaturrecherchen und Berechnungen zur Nährstoffbilanz in privaten Gärten wurde aufgezeigt, dass aus einer unsachgemäß durchgeführten Eigenkompostierung und -verwertung negative Umweltauswirkungen resultieren. Basierend auf den vorliegenden Ergebnissen können diese u. a. dadurch vermieden bzw. gemindert werden, dass bundesweit eine vorzuhaltende Mindestgartenfläche von 70 m2/E definiert wird, die anschließend von den Behörden im Vollzug durchzusetzen ist. Durch die Organisation einer Austauschplattform (Barcamp) konnte der wissenschaftliche Teil der vorliegenden Studie um einen wertvollen Praxisbezug ergänzt werden. In Fachgesprächen konnten sich die Abfallberaterinnen und Abfallberater über die Relevanz einer qualitativ hochwertigen getrennten Erfassung von Bioabfällen in Haushalten, Industrie sowie Gewerbe und ihre Erfahrungen für eine ansprechende Abfallberatung in der Praxis austauschen. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Chemische Analytik bei der Erkundung und Bewertung von Altlasten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Hochschule Aachen, Wasserlaboratorien - Rötgen durchgeführt. Erhebung und Gefaehrdungsabschaetzung einer Altablagerung mit besonderer Beruecksichtigung der chemischen Analytik dh welche analytische Verfahren - Referenz- oder Alternativ-Verfahren - koennen eingesetzt werden, bzw welche wurden bei der untersuchten Altablagerung eingesetzt. Weiterhin wird sowohl auf die Aussagekraft der erhaltetenen Messwerte eingegangen als auch damit zusammenhaengend auf die Verwendung von Leitwerten bei einer Gefaehrdungsabschaetzung.
Das Projekt "Machbarkeitsstudie zur Unterstützung der Informationspflicht gemäß Paragraph 22 BiozidG/ChemG über alternative Maßnahmen zur Minderung des Biozideinsatzes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hydrotox Labor für Ökotoxikologie und Gewässerschutz GmbH durchgeführt. A) Problemstellung: Seit Juni 2002 ist das Biozidgesetz (BiozidG)/neue ChemG zur Umsetzung der Biozid-Richtlinie 98/8/EG in Kraft. Damit unterliegen alle Biozid-Produkte einem Zulassungsverfahren. Nach Biozid-Richtlinie muss durch die Mitgliedstaaten auch sichergestellt werden, dass Biozide ordnungsgemäß verwendet werden. Das bedeutet, dass Biozid-Produkte auch mit anderen, alternativen Mitteln und Verfahren sinnvoll kombiniert werden, um den Biozideinsatz auf ein Mindestmaß zu beschränken. Das setzt Kenntnisse über Alternativen und deren Verfügbarkeit voraus. Gemäß Paragraph 22 Abs.1a) Zif.5 BiozidG/ChemG hat die Zulassungsstelle daher die Pflicht, 'Informationen über physikalische, biologische, chemische und sonstige Maßnahmen als Alternative oder zur Minimierung des Einsatzes von Biozidprodukten der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.' UBA/Einvernehmensstelle soll die Zulassungsstelle bei dieser Aufgabe unterstützen. B) Handlungsbedarf: Die Zulassungsstelle kann dieser Informationspflicht z.Zt. nicht nachkommen. Bislang gibt es keine umfassende Übersicht über verfügbare Alternativen und deren Brauchbarkeit. Das Wissen ist aufgrund der großen Vielfalt/der diffizilen Einsatzbereiche sehr breit gestreut und unterliegt einer ständigen Änderung/Erweiterung. C) Ziel des Vorhabens: Es sollen geeignete Wege, Methoden, Instrumente (ggf. auch gesetzliche) aufgezeigt werden, wie dieses vielfältige Wissen zu alternativen/integrierten Maßnahmen effektiv zusammengetragen, auf Brauchbarkeit überprüft, kontinuierlich aktualisiert, auf geeignete Weise aufbereitet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann. Dies beinhaltet u.a. eine Recherche/Umfrage welche Informationsquellen genutzt werden können, wo Expertenwissen vorliegt (z.B. Ländereinrichtungen, Universitäten, Industrie, Landes- und Bundesbehörden, Expertengremien) sowie die Ermittlung der Kosten und erforderlichen Kapazitäten für Erfassung, Prüfung, kontinuierliche Bereitstellung und Pflege dieser Informationen.