Das Projekt "Research project on the policies of end-of-life vehicle (ELV) recycling in EU and Germany. Final Report" wird/wurde gefördert durch: Japan Productivity Center for Socio-Economic Development. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..
Das Projekt "Performance of Scientific Services on the ELV Recycling in Europe" wird/wurde gefördert durch: Japan Productivity Center for Socio-Economic Development. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..
Das Projekt "Current Developments of ELV Recycling in Europe and Germany" wird/wurde gefördert durch: Japan Productivity Center for Socio-Economic Development. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..
Das Projekt "Universeller Zustandsschätzer für Hochvoltbatterien auf Basis der digitalen Plattform Battery Cloud, UniZuB - Universeller Zustandsschätzer für Hochvoltbatterien auf Basis der digitalen Plattform Battery Cloud" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal.
Das Projekt "Untersuchung von Reststoffen aus der Automobilverwertung" wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule Trier - Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung, Fachbereich Versorgungstechnik.
Für das Recycling technischer Kunststoffe aus Elektroaltgeräten und Altfahrzeugen besteht in Deutschland ein erhebliches Potential. Der aktuelle Status ist jedoch als mangelhaft anzusehen, daher gibt es Bedarf gezielter Maßnahmen, um flächendeckende Recyclingkapazitäten zu entwickeln.Der Bericht enthält einen umfassenden Sachstand zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, Materialanforderungen, eine Beschreibung der relevantesten Kunststofftypen sowie von Stör- und Schadstoffen beim Recycling, eine detaillierte Darstellung des Kunststoffeinsatzes in Elektro- und Elektronikgeräten sowie Fahrzeugen sowie eine detaillierte Beschreibung der existierenden Prozessketten für die Behandlung von Kunststoffen aus den beiden Abfallströmen. Zudem wurden praktische Versuche durchgeführt, in denen bisher wenig beachtete und zugleich vielversprechende Ansätze getestet wurden.Auf dieser Grundlage wurden Separations- und Recyclingstrategien abgeleitet sowie Maßnahmen und Handlungsempfehlungen für politische wie auch wirtschaftliche Akteure entwickelt.
Überlassung, Rücknahme und Entsorgung Informationen zum betrieblichen Zertifizierungsverfahren Liste der Demontagebetriebe Liste der Altfahrzeug-Annahmestellen Liste der Sachverständigen Das Altfahrzeuggesetz regelt die umweltgerechte Entsorgung und Verwertung von Altfahrzeugen. Mit dem Gesetz wurden die Vorgaben der Europäischen Altfahrzeug-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Schwerpunkt des Gesetzes ist die Altfahrzeugverordnung, mit der die bisher geltende Altautoverordnung geändert und neu bekannt gemacht wurde. Die Regelungen der Altfahrzeugverordnung betreffen Fahrzeuge zur Personenbeförderung (M 1) mit höchstens 8 Sitzplätzen zuzüglich dem Fahrer Fahrzeuge zur Güterbeförderung (N 1) mit einem Höchstgewicht bis zu 3,5 Tonnen dreirädrige Kraftfahrzeuge, jedoch keine dreirädrigen Krafträder Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung der Klasse M 1 (z.B. Wohnmobile) Europäische Altfahrzeug-Richtlinie (Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.12.2000 über Altfahrzeuge), geändert durch Richtlinie 2008/112/EG vom 16.12.2008 Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung – AltfahrzeugV) Überlassungspflicht des Kfz-Halters/-Eigentümers Der Halter/Eigentümer eines Altfahrzeugs ist verpflichtet, dieses nur einem nach den Regelungen der Altfahrzeugverordnung anerkannten Betrieb zu überlassen, da deren Ausstattung den in der Verordnung aufgeführten Stand der umwelttechnischen Entwicklung entspricht, die Mitarbeiter über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse verfügen und die Einhaltung der Anforderungen nach der Altfahrzeug-Verordnung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen bescheinigt worden ist. Dies muss eine anerkannte Annahmestelle/Rücknahmestelle oder ein anerkannter Demontagebetrieb sein. Überlässt ein Kfz-Halter sein Altfahrzeug nicht einem autorisierten Betrieb zur Verwertung, handelt er ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld in erheblicher Höhe geahndet werden (bis zu 50.000 Euro). Annahmestelle/Rücknahmestelle und Demontagebetrieb Während die Annahmestelle/Rücknahmestelle lediglich Altfahrzeuge annimmt und an einen zertifizierten Demontagebetrieb weiterreichen muss, dürfen ausschließlich anerkannte Demontagebetriebe die Altfahrzeuge auch behandeln. Zu der Behandlung von Altfahrzeugen gehört insbesondere deren Trockenlegung und Demontage. Hierzu zählt vor allem der Ausbau von noch gebrauchstüchtigen Kfz-Teilen, mit dem Ziel, diese zu verkaufen bzw. zur Reparatur anderer Kraftfahrzeuge zu verwenden. Die Demontage/Ausbau von Ersatzteilen aus Altfahrzeugen durch Privatpersonen oder durch Betriebe, die nicht nach der Altfahrzeug-Verordnung als Demontagebetrieb zertifiziert sind, ist nach der Verordnung nicht zulässig und kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Informationen zu den anerkannten Berliner Demontagebetrieben und anerkannten Annahmestellen können separat unter der Liste der Demontagebetriebe bzw. der Liste der Annahmestellen abgefragt werden. Diese Listen werden laufend aktualisiert. Eine bundesweite Zusammenstellung der zertifizierten Betriebe befindet sich unter www.altfahrzeugstelle.de. Empfehlungen werden zu diesen Aufstellungen nicht vorgenommen. Abmeldung von Fahrzeugen bei der Kfz-Zulassungsstelle (Außerbetriebsetzung) Die Überlassung des Altfahrzeugs wird von dem zertifizierten Demontagebetrieb bzw. der anerkannten Annahmestelle/Rücknahmestelle mit einem Verwertungsnachweis dokumentiert. Dieses Formblatt wird von diesen Betrieben vorrätig gehalten und darf ausschließlich von ihnen dem Kfz-Halter übergeben werden. Der Verwertungsnachweis ist bei der Abmeldung des Fahrzeugs der Kfz-Zulassungsstelle unbedingt vorzulegen. Eine Ausfertigung des Verwertungsnachweises (Blatt 1 – rosa – ) ist für den Kfz-Halter/-Eigentümer bestimmt. Ist ein Fahrzeug nicht als Abfall zu entsorgen oder zum Zweck der Entsorgung im Ausland verblieben (z.B. nach einem dortigen Unfall), ist gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle eine entsprechende formlose Erklärung abzugeben. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Berliner Zulassungsbehörde . Demontagebetrieb Die Behandlung von Altfahrzeugen, d.h. Trockenlegung und Demontage sowie Ersatzteilgewinnung ist nach der Altfahrzeug-Verordnung ausschließlich Betrieben vorbehalten, deren Ausstattung den in der Verordnung aufgeführten Stand der umwelttechnischen Entwicklung entspricht, deren Mitarbeiter über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse verfügen und die von einem amtlich anerkannten Sachverständigen als Altfahrzeug-Demontagebetrieb zertifiziert worden sind. Die einzelnen Anforderungen, die der Betrieb erfüllen muss, sind in der Anlage zur Altfahrzeug-Verordnung aufgeführt. Als unabdingbare rechtliche Voraussetzung muss der Betreiber über die zum Errichten und zum Betrieb erforderliche Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz oder über die nach § 67 dieses Gesetzes erforderlichen Anzeigen verfügen. Kleinere Betriebe, die auf Grund ihrer Betriebs- oder Lagerkapazität keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen, müssen eine baurechtliche Genehmigung des zuständigen Bezirksamtes vorweisen können. Hierzu ist ein aktuell gültiger Baugenehmigungsbescheid erforderlich. Wird der Betrieb vom Bauamt lediglich geduldet, sind die rechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich nicht erfüllt. Der Betrieb ist jährlich erneut vom Sachverständigen zu prüfen. Annahme-/Rücknahmestelle Die Zertifizierung als Altfahrzeug-Annahme-/Rücknahmestelle berechtigt nur zur Annahme von Altfahrzeugen im Auftrag von zertifizierten Demontagebetrieben, um die Kraftfahrzeuge an diese Betriebe weiterzuleiten. Behandlungs- und Verwertungstätigkeiten dürfen von den Annahme-/Rücknahmestellen nicht durchgeführt werden. Die einzelnen Anforderungen, die der Betrieb erfüllen muss, sind in der Anlage zur Altfahrzeug-Verordnung aufgeführt. Annahme-/Rücknahmestellen müssen über eine erforderliche, dem Betriebszweck entsprechende baurechtliche Nutzungsgenehmigung verfügen. Sind diese Betriebe Kraftfahrzeugwerkstätten, übernimmt die jeweils zuständige Kraftfahrzeug-Innung die Zertifizierung des Betriebes. Der Betrieb ist jährlich erneut vom Sachverständigen zu prüfen. Sachverständige für die Betriebszertifizierung Die Betriebszertifizierungen dürfen nur von Sachverständigen vorgenommen werden, die nach § 36 der Gewerbeordnung öffentlich bestellt sind oder die eine Zulassung als Umweltgutachter oder als Umweltgutachterorganisation nach den §§ 9 und 10 des Umweltauditgesetzes besitzen. Ebenso kann ein Betrieb, der als Entsorgungsfachbetrieb nach der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung anerkannt ist, im Rahmen der Altfahrzeugentsorgung tätig sein, wenn die entsprechenden Anforderungen der Altfahrzeug-Verordnung für die jeweilige Betriebsart geprüft und dies im Überwachungszertifikat ausgewiesen ist. Mitteilungspflichten der Betreiber von Annahme-/Rücknahmestellen und Demontagebetrieben Die Betreiber der zertifizierten Betriebe haben die jeweils gültige Bescheinigung über ihre Betriebsanerkennung einschließlich des Prüfberichtes unverzüglich der für den Vollzug der Altfahrzeug-Verordnung zuständigen Behörde vorzulegen. Für die Berliner Betriebe ist dies die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (Vollzug des Kreislaufwirtschaftsrechts). Hat die Kraftfahrzeug-Innung die Betriebszertifizierung als Annahme-/Rücknahmestelle vorgenommen, ist die Innung zur Vorlage dieser Unterlagen verpflichtet. Werden die Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig, nicht richtig oder unvollständig vorgelegt, gilt dies als bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit. Nimmt ein Betrieb ein Altfahrzeug oder eine Restkarosse an oder behandelt diese, ohne im Besitz einer entsprechenden Betriebszertifizierung zu sein, handelt er ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Eine bundesweite Liste der zertifizierten Behandlungsbetriebe nach der AltfahrzeugV finden Sie unter www.altfahrzeugstelle.de . Diese folgende Liste Berliner Betriebe wird fortlaufend ergänzt. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; insbesondere kann für die Angabe der Telefonnummern keine Gewähr übernommen werden. Empfehlungen werden durch diese Liste nicht ausgesprochen. Diese Liste wird fortlaufend ergänzt. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; insbesondere kann für die Angabe der Telefonnummern keine Gewähr übernommen werden. Empfehlungen werden durch diese Liste nicht ausgesprochen. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; insbesondere kann für die Angabe der Telefonnummern keine Gewähr übernommen werden. Empfehlungen werden durch diese Liste nicht ausgesprochen. Eine bundesweit geltende Liste der Sachverständigen für Betriebszertifizierungen nach der Altfahrzeugverordnung finden Sie unter www.altfahrzeugstelle.de .
Willkommen zur neuen "UBA aktuell"-Ausgabe, Stürme, Starkregen, Dürreperioden, Hitzewellen – die negativen Folgen der Klimakrise nehmen zu, auch in Deutschland. Das zeigt der mittlerweile dritte Monitoringbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel, den wir Ihnen in dieser Newsletterausgabe vorstellen möchten. Außerdem geht es unter anderem um das Thema Antibiotikaresistenzen und die Ergebnisse des Bürger*innen-Dialogs „Nachhaltige Ernährung“. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Folgen der Klimakrise in Deutschland verschärfen sich Schlechte Ernten durch Hitze und Trockenheit – nur eine der Folgen des Klimawandels in Deutschland. Quelle: hykoe / Fotolia.com Die Folgen der Klimakrise in Deutschland verschärfen sich und die Bemühungen zur Anpassung an diese Folgen müssen dringend intensiviert werden. Das sind die Botschaften des mittlerweile dritten Monitoringberichts zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) der Bundesregierung, den UBA-Präsident Dirk Messner und Bundesumweltministerin Steffi Lemke am 28. November 2023 vorstellten. Immer mehr Stürme, Starkregen, Dürreperioden und Hitzewellen wirken sich auf die Gesundheit der Menschen, die Ökosysteme und die Wirtschaft aus. Deutschland gehört zu den Regionen mit dem höchsten Wasserverlust weltweit. Die Folge sind unter anderem spürbare Ernteverluste in der Landwirtschaft und immer größere Waldschäden. So lagen im Jahr 2018 die Winterweizenerträge um 15 Prozent und die Silomaiserträge um 20 Prozent unter dem Mittel der sechs Vorjahre. Und im Jahr 2020 starben 20-mal so viele Fichten ab wie im Mittelwert der vorangegangenen zehn Jahre. Maßnahmen zur Anpassung laufen in immer mehr Kommunen an, müssen aber intensiviert werden, etwa durch mehr Grün und entsiegelte Flächen in Städten, um Hitze abzumildern und Überflutungen vorzubeugen. Dass Anpassungsmaßnahmen wirken, zeigt sich am Beispiel Hitzewellen: Durch gezielte Informationskampagnen konnte die Zahl der Hitzetote in Deutschland reduziert werden, so UBA-Präsident Messner. "Wir müssen digitale und nachhaltige Transformation stärker zusammendenken" Mit dem Übereinkommen von Paris im Jahr 2015 sind die Klima- und Energieziele für 2050 gesteckt. Nun geht es darum, diese Ziele zu erreichen und notwendige Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft anzugehen. Damit einher gehen Anpassungen in allen Wirtschaftssektoren und im beruflichen Handeln. Was bislang erreicht und auch versäumt wurde und was auf dem Weg zur klimaneutralen Wirtschaft, auch mit Blick auf die Qualifizierung von Fachkräften, dringend zu tun bleibt, erörtert UBA-Präsident Prof. Dr. Dirk Messner im BWP-Interview. Autorecycling: Was lässt sich von Autos wiederverwerten? Ein Auto besteht aus mehr als 10.000 einzelnen Teilen aus ganz unterschiedlichen Materialien. Den größten Anteil macht Stahl aus, aber es gehören auch Glas, Reifen oder Kunststoffe dazu, genauso wie umweltschädliche Substanzen, wie Bremsflüssigkeiten, Motoröle, Blei in Batterien oder Klimaanlagen-Gase. Wie werden Autos recycelt? UBA-Expertin Regina Kohlmeyer im Interview bei rbb radio eins. Kleine Teile, große Gefahr: EU verbietet Mikroplastik Mikroskopisch kleine Plastikpartikel im Grundwasser, im Meer und in den Tieren, die wir essen. An Plastikteilchen lagern sich Schadstoffe an, sie führen zu Gewebeveränderungen. Je kleiner sie sind, desto schädlicher werden sie. Denn sind sie einmal im Meer, kann man sie daraus nicht mehr entfernen. ARD-Podcast "Der Tag. Ein Thema, viele Perspektiven" zum Thema Mikroplastik, unter anderem mit UBA-Expertin Annegret Biegel-Engler. Zahl des Monats März 2025 Quelle: Lena Aubrecht / UBA
Das Projekt "Digitalisierung der Demontage mit digitalen Zwillingen (Digma-DT)" wird/wurde ausgeführt durch: LRP - Autorecycling Leipzig GmbH.
Das Projekt "Digitalisierung der Demontage mit digitalen Zwillingen (Digma-DT), Teilvorhaben: Bewertung und Berechnung des Product Carbon Footprints von Prozessen in der End-of-Life Verwertung von Altfahrzeugen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Sustainable AG Unternehmensberatung.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 89 |
Land | 21 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 49 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 38 |
Umweltprüfung | 8 |
unbekannt | 13 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 47 |
offen | 63 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 100 |
Englisch | 12 |
Resource type | Count |
---|---|
Bild | 1 |
Datei | 3 |
Dokument | 19 |
Keine | 58 |
Unbekannt | 1 |
Webdienst | 1 |
Webseite | 37 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 41 |
Lebewesen & Lebensräume | 38 |
Luft | 64 |
Mensch & Umwelt | 110 |
Wasser | 20 |
Weitere | 96 |