Die Firma E & O Entsorgung GmbH, Am Ockenheimer Graben 24, 55411 Bingen hat für ihren zusätzlichen Standort Am Ockenheimer Graben 19 gemäß §§ 4 und 19 BImSchG beantragt, zeitweilig gefährliche und nicht gefährliche Abfälle (maximale Lagermenge: 1.464 t nicht gefährliche Abfälle und 49 t gefährliche Abfälle sowie maximale Durchsatzmenge: 37.130 t/a nicht gefährliche Abfälle und 4.850 t/a gefährliche Abfälle) zu lagern. Ausgewählte nicht gefährliche Abfälle wie z.B. Kunststoffe, Metall oder Altholz werden nach Bedarf sortiert, bzw. Störstoffe entnommen (Behandlungsmenge maximal 209 t/d).
Ökologisch wertvolle Waldflächen wurden durch 5 Waldschutzkriterien definiert und in einer Novellierung des LWaldG berücksichtigt. Diese Flächen wurden von der Windenergienutzung ausgeschlossen. Die 5 neuen Waldschutzkriterien werden wie folgt beschrieben und gelten für alle Besitzarten (Privatwald, Kommunalwald, Staatswald). 1. Laubwaldbestände, die in der Hauptschicht mindestens 75 Prozent der Baumartenanteile als mindestens 100 Jahre alte Laubbäume aufweisen, wozu auch Teile eines Bestandes zählen, in denen klein flächig jüngere Bäume des Zwischen- und Unterstandes oder Nadel- holz das Bestandsbild dominieren und die zum Stichtag 1. Januar 2023 in der durch die Forstbehörde in Kraft gesetzten Forsteinrichtung ausgewiesen sind, oder, sofern eine solche nicht vorhanden ist, in der landesweiten Privatwaldinventur des Jahres 2014 in der Behandlungseinheit „Altholz“ oder „mittleres Baumholz“ ausgewiesen sind, 2. Waldbestände, die zum Stichtag 01.01.2023 als Alt- und Totholz Biozönosen Flächen (ATB- Flächen) in der durch die Forstbehörde in Kraft gesetzte Forsteinrichtung kartiert sind, 3. Waldbestände, die der forstlichen Forschung dienen, sowie Marteloskopflächen, (Flächen, die der waldbaulichen Aus- und Weiterbildung dienen), 4. zugelassene Erntegutbestände nach dem Forstvermehrungsgutgesetz, 5. Waldbestände, die zum Stichtag 01.01.2023 in der durch die Forstbehörde in Kraft gesetzten Forsteinrichtung aus der regelmäßigen Bewirtschaftung genommen sind. Quelle: Sammeldokument zur Windflächenpotenzialstudie 2024 bearbeitet durch Bosch und Partner in Koop. mit Fraunhofer IEE.
Im Landkreis Göttingen werden folgende Deponiearten betrieben:
Breitenberg:
Deponie für Boden und Bauschutt, Kompostanlage und Recyclinghof
Adresse: Herzberger Straße 999, 37115 Duderstadt
Annahme von:
- Bauschutt unbelastet, nicht verwertbar
- Unbelastetem Boden
- Boden vermischt mit unbelastetem Bauschutt/Straßenaufbruch
- Straßenaufbruch, unbelastet, teerölhaltig und bituminös
- Dämmmaterial
- Asbestzementabfälle
Kompostanlage
Annahme von:
- Park- und Gartenabfall, kompostierbar
- Baum- und Strauchschnitt
- Rinden
- Sägemehl, unbelastet
Recyclinghof
Annahme von:
- Elektroschrott
- Altmetall
- Altpapier
- Altkleidern
- Haus- und Sperrmüll
- Altholz
Deiderode (EAZD):
mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) und Recyclinghof
Adresse: Auf dem Mittelberge 1, 37133 Friedland
Annahme von:
- Restabfällen
- Sperrmüll
- hausmüllähnliche Gewerbeabfälle
zusätzlich von Privathaushalten:
kleine Mengen an Altmetallen, Altpapier, Baumschutt, Baum- und Strauchschnitt, Elektroschrott und Schadstoffe
Dransfeld:
Deponie für Boden und Bauschutt, Kompostanlage und Recyclinghof
Adresse: Imbser Weg 999, 37127 Dransfeld
Annahme von:
- Bauschutt unbelastet, nicht verwertbar
- unbelastetem Boden
- Boden vermischt mit unbelastetem Bauschutt/Straßenaufbruch
- Straßenaufbruch, unbelastet, teerölhaltig und bituminös
- Dämmmaterial
- Asbestzementabfälle
Kompostanlage
Annahme von:
- Park- und Gartenabfall, kompostierbar
- Baum- und Strauchschnitt
- Rinden
- Sägemehl, unbelastet
Recyclinghof
Annahme von:
- Elektronikschrott
- Altmetall
- Altpapier
- Altkleidern
- Haus- und Sperrmüll
- Altholz
Hattorf am Harz:
Deponie für Boden, Bauschutt und andere mineralische Abfälle
Annahme von u.a.:
- vorzubehandelnde Abfälle
- Boden und Bauschutt
- Straßenaufbruch
- Asbestzementabfälle
- Dämmmaterial
- Park- und Gartenabfälle
- Rasenschnitt
- Strauchschnitt
- Kleinmengen an Rest- und Sperrmüll, Altholz, Elektronikschrott, Altmetall und Papier/Pappe
Benutzerordnung:
Für gefährliche Abfälle wird bundesweit das elektronische Nachweisverfahren angewendet. Entsorgungsnachweise und Begleitscheine müssen vom Abfallerzeuger in elektronischer Form erstellt, signiert und versendet werden.
"Analyse von Altholz auf Verunreinigungen/Holzschutzmittel aus ausgewählten sächsischen Feuerungs- und Altholzaufbereitungsanlagen":
Im Rahmen des Projektes wurden aus 22 Feuerungs- bzw. Altholzaufbereitungsanlagen 151 Holzproben auf folgende Parameter analysiert:
Anorganische Wirkstoffe: Bor, Arsen, Fluor ges., Chrom ges., Kupfer, Quecksilber, Cadmium, Blei
Organische Wirkstoffe: PCP, PAK (speziell Bezo(a)pyren), Lindan, EOX
Aus chemikalienrechtlicher Sicht wurden die Analyseergebnisse zur Überprüfung der Einhaltung der Verbotsvorschriften herangezogen, d.h. es wurde überprüft, ob der Ausnahmetatbestand einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erfüllt ist.
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