<p> Was Sie beim Kauf von Spanplatten beachten sollten <ul> <li>Kaufen Sie Spanplatten aus nachhaltiger Waldwirtschaft (Blauer Engel, natureplus, FSC, PEFC, Naturland e.V., Holz von Hier).</li> <li>Kaufen Sie Spanplatten mit möglichst geringen Ausgasungen (Blauer Engel, natureplus). </li> <li>Kaufen Sie Spanplatten, die aus einheimischen Holzarten hergestellt wurden.</li> </ul> Gewusst wie <p>Spanplatten sind im Prinzip eine gute Form der "Resteverwertung" von kleinen Holzteilchen und Altholz. Allerdings führen die verwendeten Bindemittel dazu, dass flüchtige organische Verbindungen - zusätzlich zu denen, die im Holz vorkommen - sowie Restmengen von Lösemitteln ausgasen und die Umwelt und Gesundheit belasten können.<br>Heimische Hölzer wie Eiche, Lärche oder die in Mitteleuropa etablierte Robinie sind Tropenhölzern vorzuziehen und sind eine besonders gute Alternative, da die Transportwege kürzer bleiben. Dies trägt zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks bei und unterstützt die regionale Wertschöpfung.</p> <p><strong>Gelabelte Produkte kaufen: </strong>Die Siegel <a href="https://www.fsc-deutschland.de/">FSC</a> (Forest Stewardship Council), <a href="https://www.pefc.de/">PEFC</a> (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes), <a href="https://www.naturland.de/de/">Naturland e.V.</a> und <a href="https://www.holz-von-hier.eu/">Holz von Hier</a> garantieren, dass für die Erzeugung von Spanplatten Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung genutzt wurde. Darüber hinaus garantieren der Blaue Engel sowie das Label natureplus, dass die Spanplatten frei von halogenorganischen Verbindungen sind und die Ausgasung flüchtiger organischer Verbindungen deutlich begrenzt werden.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können: </strong>Bevorzugen Sie Spanplatten aus heimischem Holz.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/blauer_engel-logo_1545x775px_0.png"> </a> <strong> Blauer Engel für Möbel, Bodenbeläge, Türen und Holzwerkstoffplatten </strong> Quelle: Blauer Engel Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Eine nachhaltige Waldnutzung und die Nutzung von regionalem Holz hilft wertvolle Biotope zu erhalten, vermeidet Transporte und schont Urwälder. Gerade bei Tropenholz wird oft Raubbau betrieben.</p> <p>Bei der Herstellung von Spanplatten kommen Bindemittel (Leime) zum Einsatz, die teilweise umwelt- und gesundheitsbelastend sind. So kann es zu Ausdünstungen von Formaldehyd und weiteren organischen Verbindungen kommen.</p> <p>Spanplatten und andere Holzwerkstoffe werden vielfach in der Möbelindustrie verarbeitet, spielen aber auch eine große Rolle beim Haus- und beim Innenausbau (Wände, Türen, Verkleidungen, Fußböden). Sie stellen dadurch eine wesentliche Emissionsquelle im Innenraum dar. Neben der Verleimung kann auch die Oberflächenbehandlung Emissionen verursachen. Bei einem großflächigen Einsatz von Holzwerkstoffen in einem Raum ist darauf zu achten, dass die Formaldehyd-Emissionen einen Wert von 100 µg/m³ nicht überschreiten, möglichst aber deutlich darunterbleiben. Dieser Wert entspricht dem Richtwert des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR) und der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/who">WHO</a>). Bei dessen Einhaltung ist zumindest nicht mit krebserzeugenden Effekten zu rechnen.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Zum Schutz der Gesundheit dürfen Holzwerkstoffe und daraus hergestellte Möbel nicht in den Verkehr gebracht werden, die unter festgelegten Bedingungen in einer Prüfkammer Formaldehyd in einer Konzentration von mehr als 0,05 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ppm-0">ppm</a> (entspricht 62 µg pro Kubikmeter Raumluft) abgeben. Ab dem Sommer 2026 ist die neue europäische Formaldehyd-Verordnung, ergänzt durch Guidelines zur korrekten Anwendung, hier maßgeblich:</p> <ul> <li><a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1464">Formaldehyd-Verordnung</a></li> <li><a href="https://echa.europa.eu/documents/10162/17233/rest_formaldehyde_guideline_en.pdf/35000cf2-5c37-e96e-52f7-367b41172915?t=1747203191545">Guidelines</a><br> </li> </ul> <p><strong>Weitere Informationen:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11161">Emissionsverhalten von Holz und Holzwerkstoffen</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Studie)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/10989">Bestimmung von VOC-Emissionen aus Grobspanplatten</a> (UBA-Hintergrundpapier)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/76750">FAQ zu Formaldehyd</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/39870">Aktuelles zu Prüfbedingungen für Holzwerkstoffe</a></li> </ul> </p><p> Was Sie beim Kauf von Spanplatten beachten sollten <ul> <li>Kaufen Sie Spanplatten aus nachhaltiger Waldwirtschaft (Blauer Engel, natureplus, FSC, PEFC, Naturland e.V., Holz von Hier).</li> <li>Kaufen Sie Spanplatten mit möglichst geringen Ausgasungen (Blauer Engel, natureplus). </li> <li>Kaufen Sie Spanplatten, die aus einheimischen Holzarten hergestellt wurden.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Spanplatten sind im Prinzip eine gute Form der "Resteverwertung" von kleinen Holzteilchen und Altholz. Allerdings führen die verwendeten Bindemittel dazu, dass flüchtige organische Verbindungen - zusätzlich zu denen, die im Holz vorkommen - sowie Restmengen von Lösemitteln ausgasen und die Umwelt und Gesundheit belasten können.<br>Heimische Hölzer wie Eiche, Lärche oder die in Mitteleuropa etablierte Robinie sind Tropenhölzern vorzuziehen und sind eine besonders gute Alternative, da die Transportwege kürzer bleiben. Dies trägt zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks bei und unterstützt die regionale Wertschöpfung.</p> <p><strong>Gelabelte Produkte kaufen: </strong>Die Siegel <a href="https://www.fsc-deutschland.de/">FSC</a> (Forest Stewardship Council), <a href="https://www.pefc.de/">PEFC</a> (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes), <a href="https://www.naturland.de/de/">Naturland e.V.</a> und <a href="https://www.holz-von-hier.eu/">Holz von Hier</a> garantieren, dass für die Erzeugung von Spanplatten Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung genutzt wurde. Darüber hinaus garantieren der Blaue Engel sowie das Label natureplus, dass die Spanplatten frei von halogenorganischen Verbindungen sind und die Ausgasung flüchtiger organischer Verbindungen deutlich begrenzt werden.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können: </strong>Bevorzugen Sie Spanplatten aus heimischem Holz.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/blauer_engel-logo_1545x775px_0.png"> </a> <strong> Blauer Engel für Möbel, Bodenbeläge, Türen und Holzwerkstoffplatten </strong> Quelle: Blauer Engel </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Eine nachhaltige Waldnutzung und die Nutzung von regionalem Holz hilft wertvolle Biotope zu erhalten, vermeidet Transporte und schont Urwälder. Gerade bei Tropenholz wird oft Raubbau betrieben.</p> <p>Bei der Herstellung von Spanplatten kommen Bindemittel (Leime) zum Einsatz, die teilweise umwelt- und gesundheitsbelastend sind. So kann es zu Ausdünstungen von Formaldehyd und weiteren organischen Verbindungen kommen.</p> <p>Spanplatten und andere Holzwerkstoffe werden vielfach in der Möbelindustrie verarbeitet, spielen aber auch eine große Rolle beim Haus- und beim Innenausbau (Wände, Türen, Verkleidungen, Fußböden). Sie stellen dadurch eine wesentliche Emissionsquelle im Innenraum dar. Neben der Verleimung kann auch die Oberflächenbehandlung Emissionen verursachen. Bei einem großflächigen Einsatz von Holzwerkstoffen in einem Raum ist darauf zu achten, dass die Formaldehyd-Emissionen einen Wert von 100 µg/m³ nicht überschreiten, möglichst aber deutlich darunterbleiben. Dieser Wert entspricht dem Richtwert des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR) und der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/who">WHO</a>). Bei dessen Einhaltung ist zumindest nicht mit krebserzeugenden Effekten zu rechnen.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Zum Schutz der Gesundheit dürfen Holzwerkstoffe und daraus hergestellte Möbel nicht in den Verkehr gebracht werden, die unter festgelegten Bedingungen in einer Prüfkammer Formaldehyd in einer Konzentration von mehr als 0,05 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ppm-0">ppm</a> (entspricht 62 µg pro Kubikmeter Raumluft) abgeben. Ab dem Sommer 2026 ist die neue europäische Formaldehyd-Verordnung, ergänzt durch Guidelines zur korrekten Anwendung, hier maßgeblich:</p> <ul> <li><a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1464">Formaldehyd-Verordnung</a></li> <li><a href="https://echa.europa.eu/documents/10162/17233/rest_formaldehyde_guideline_en.pdf/35000cf2-5c37-e96e-52f7-367b41172915?t=1747203191545">Guidelines</a><br> </li> </ul> <p><strong>Weitere Informationen:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11161">Emissionsverhalten von Holz und Holzwerkstoffen</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Studie)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/10989">Bestimmung von VOC-Emissionen aus Grobspanplatten</a> (UBA-Hintergrundpapier)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/76750">FAQ zu Formaldehyd</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/39870">Aktuelles zu Prüfbedingungen für Holzwerkstoffe</a></li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>
Ein Projektkonsortium bestehend aus u.e.c. Berlin Umwelt- und Energie-Consult GmbH UEC und dem Institut für Energie- und Umweltforschung (IFEU) Heidelberg bestimmte im Zeitraum März 2023 bis April 2024 das Biomasseaufkommen in Berlin. Ziel des Projekts war es, Abschätzungen für eine zukünftige Nutzung der Biomasse in Berlin zu treffen, sowie Optimierungspotenziale und Instrumente zur Steuerung der Biomassenutzung (mit Schwerpunkt auf energetische Verwertung) zu entwickeln. Im Fokus standen biogene Abfall- und Reststoffe, die im Bezugsjahr 2020 in Berlin z.B. in privaten Haushalten, in öffentlichen Grünanlagen, Restaurants oder bei Gewerbebetrieben anfielen. Dabei handelte es sich im Wesentlichen um Organik aus dem Haus- und Geschäftsmüll (HGM), getrennt gesammelte Küchen- und Gartenabfälle, Altholz sowie Baum- und Strauchschnitt (holzige Biomasse), Mähgut und Laub (Weichorganik), Rückstände aus den Klärwerken, Speisereste und Fette sowie Tiermist. In Berlin sind im Jahr 2020 ca. 1,16 Mio. Tonnen biogene Abfall- und Reststoffe angefallen; über die Hälfte davon in privaten Haushalten, die separat über die Biotonne, auf dem eigenen Kompost oder zusammen mit dem Hausmüll entsorgt wurden. Für das Jahr 2045 wird das Biomasseaufkommen auf ca. 1,18 Mio. t/a prognostiziert. Vor allem die steigenden Bevölkerungszahlen sowie abfallplanerische Maßnahmen wie z.B. zur Abfallvermeidung beeinflussen das künftige Biomasseaufkommen. Vor dem Hintergrund der Bestrebungen des Landes Berlin, das HGM-Aufkommen insbesondere durch Reduzierung des Organikanteils deutlich zu senken, wird im Prognosezeitraum eine Verschiebung organischer Abfälle in die Biotonne erwartet. Etwa 62 % der Biomasse wurden im Jahr 2020 energetisch verwertet (Verbrennung), während 13 % einer Vergärung mit energetischer Nutzung des erzeugten Biogases zugeführt wurden. Kompostiert wurde ein Anteil von 16 ; weitere 7 % wurden stofflich in Form von Futtermittel oder Mulchmaterial verwertet. Die Verwertung der Berliner Biomasse erfolgte zu rund 54 in Berlin; der Rest wurde jeweils zur Hälfte in Brandenburg und weiter entfernten Bundesländern verwertet. Im Land Berlin stehen unter Berücksichtigung künftig geplanter Anlagen oder Anlagenerweiterungen für die Verwertung von Biomasse bis 2045 insgesamt rund 1,1 Mio. t/a zur Verfügung, das entspricht in etwa einer Verdopplung im Vergleich zum Jahr 2020. Resultierend aus der Tatsache, dass im Jahr 2020 bereits 75 % der Berliner Biomasse zur Energiegewinnung verwertet werden, erfolgte im Rahmen der Studie eine Einstufung dieses ermittelten Teilpotenzials als das bereits erschlossene Potenzial (BEP – ca. 863.400 t/a). Zukünftig erschließbar und für die Wärmewende potenziell zusätzlich nutzbar wären die Biomassearten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit grundsätzlich für eine Vergärung oder den Einsatz als Brennstoff geeignet sind und derzeit kompostiert oder als Mulchmaterial genutzt werden (ZEP – ca. 281.000 t/a). Außerdem besteht ein nicht erschließbares Potenzial (NEP – ca. 17.000 t/a), welches jene Biomassearten umfasst, die derzeit entweder stofflich z.B. zur Herstellung von Futtermittel oder Produkten verwertet werden oder aus Sicherheitsgründen nicht mobilisierbar sind. Anhand von stoffspezifischen Heiz- und Biogasertragswerten wurde zudem das Energiepotenzial bestimmt. Dabei handelt es sich um die in der jeweiligen Biomasse insgesamt gebundene Energie, welche zwingend von der in Wärmenetze einzuspeisenden Endenergie zu unterscheiden ist: Die zukünftig zusätzlich erschließbare Biomasse enthält ein Energiepotenzial von ca. 221 GWh/a. Gemeinsam mit dem Energiepotenzial der bereits erschlossenen Biomasse stehen rund 2.000 GWh/a gebundene Energie zur Verfügung. Wahrscheinlicher sind jedoch Biomasse- und Energiepotenziale, die sich aus der Szenario-Betrachtung ergeben: ca. 618.000 t/a bis 754.000 t/a bzw. 1.520 GWh/a bis 1.600 GWh/a (jeweils BEP + ZEP). Zur Erschließung der Biomasse- und Energiepotenziale für die Berliner Wärmeversorgung werden verschiedene Maßnahmen empfohlen. Als zentral werden Maßnahmen zur gesteigerten Getrenntsammlung einerseits von in Haushalten anfallenden Küchen- und Gartenabfällen, andererseits von Mähgut, Laub und Baum- und Strauchschnitt aus öffentlichen Grünanlagen angesehen. Gleichzeitig wird der Ausbau von geeigneten Aufbereitungsverfahren für Laub und Verwertungskapazitäten zur Vergärung und Mitverbrennung von Laub dringend empfohlen. Zudem sollten Instrumente zur Stoffstromlenkung zu Gunsten einer anfallortsnahen Verwertung genutzt und im Rahmen eines zentralen Verwertungskonzeptes für Berlin gebündelt werden. Alternative Verwertungstechniken (z.B. Herstellung von Pflanzenkohle) sowie Ansätze, die dezentral auf Bezirks- oder Quartiersebene wirken, sollten Berücksichtigung finden und die zentralen Maßnahmen flankieren.
Am 17.02.2026 beantragte die Gemeinde Wiesenbach als Baulastträgerin für das Land Baden-Württemberg eine 1. Planänderung der Plangenehmigung vom 28.07.2025 (Az.: RPK17-0513.2-90) zum Vorhaben „Neubau eines Radweges im Zuge der L 532 zwischen der Abfahrt zum Sportplatzparkplatz und dem Hochwasserrückhaltebecken „Brühl“ in Wiesenbach“. Gemäß § 11 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 3 UVwG ist es erforderlich auf Grundlage geeigneter An-gaben festzustellen, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung nach § 7 Absatz 3 UVwG in Verbindung mit §§ 6 bis 14 UVPG besteht. Neben dem Planänderungsantrag wurden folgende Unterlagen eingereicht: - Erläuterungsbericht zu 1. Planänderung - Maßnahmenplan vom 01.04.20206 (neue Maßnahmen) - Maßnahmenplan zum LBP mit Kennzeichnung der nicht mehr vorgesehenen Maßnah-men - Aktenvermerk zum Ortstermin am 26.01.2026 - Gemeinderatsbeschluss vom 27.03.2025 zum Kommunalen Biotopverbundplan Wie-senbach - Zustimmung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis - Amt für Landwirtschaft und Natur-schutz - zur CEF-Maßnahme für die Zauneidechsen vom 06.02.2026 Die Vorhabenträgerin beabsichtigt mit dem Antrag die Änderung des im Landschaftspflegeri-schen Begleitplan (LBP) zur Plangenehmigung vorgesehenen Maßnahmenkonzepts. Nach dem ursprünglichen LBP vom 10.01.2024 sollten zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Tatbestände Zauneidechsen auf Flächen direkt westlich und süd-östlich des geplanten Rad-wegs vergrämt werden, die hierfür aufgewertet werden sollten. Auf der kleineren westlichen Fläche sollten Teile einer Schotterfläche und ihrer Randbereiche mit Strukturen angereichert werden. Auf der größeren östlichen Fläche sollte die dort vorhandene Fettwiese in eine Ma-gerwiese umgewandelt werden. Darüber hinaus sollten auch hier spezielle Strukturen für Ei-dechsen angelegt werden. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Flächen u. a. aufgrund des hohen natürlichen Nährstoff-gehalts der Böden für eine Entwicklung von Magergrünland nicht geeignet sind. Daher wurden mit der beantragten 1. Planänderung alternative artenschutzrechtliche Maßnahmen entwickelt. Im Einzelnen: 1. Anlage und Pflege eines 210 m langen und 10 m breiten mesophytischen Saums von rund 2.100 m² als dauerhaftes Eidechsenhabitat auf einem bisherigen Acker entlang einer ge-schützten Feldhecke am westlichen Oberhang des Kühbergs. 2. Vorgezogene Herstellung und Pflege eines Niederwalds (inkl. Anlage von Totholzstruktu-ren) auf einer ca. 3.000 m² großen Fläche eines naturfernen Mischwalds als temporäres Zauneidechsen-Habitat bis zur vollständigen Funktionserfüllung des mesophytischen Saums. Die Anlage des Niederwalds ist Bestandteil der kommunalen Biotopverbundplanung der Gemeinde Wiesenbach (vgl. Anlage zum Kommunalen Biotopverbundplan für die Gemeinde Wiesenbach vom Juni 2025, Maßnahmensteckbrief 5.3 „Verbesserung Biotopqualität von Waldbeständen (Mittel- und Niederwald – hier: niederwaldartige Bewirtschaftung). Die Bio-topverbundplanung hat zum Ziel ein Netz räumlich und funktional verbundener Biotope zu schaffen (vgl. § 22 NatSchG) und dient insbesondere der dauerhaften Sicherung der Popula-tionen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Le-bensgemeinschaften (vgl. § 21 Abs. 1 BNatSchG) Die Niederwaldfläche befindet sich ca. 150 m von der Vorhabenfläche des Radwegs entfernt. Zur Herstellung des Niederwalds wurde der Baumbestand mit Ausnahme der Buchen mit Brusthöhendurchmesser (BHD) > 40 cm, einer Eiche, der Habitatbäume und einem Horst-baum im Februar 2026 gefällt. Aus dem Astholz wurden Totholzstrukturen angelegt. Die Stämme sowie nicht verwertbares Altholz und Reisig abtransportiert. Die Gestrüppe wurden gemäht. Der Gehölzbestand am Nordrand auf der Böschungskante zum in der Talsohle ver-laufenden Kapellenweg wurde vollständig belassen. Der sich südlich anschließende Wald-bestand wurde aufgelichtet. Durch den Lichtzutritt zum Boden, die vorhandene Nahrungs-grundlage und die im Zug der Fällung erfolgte Anlage von Totholzstrukturen ist die Maß-nahmenfläche umgehend als Zauneidechsen-Lebensraum geeignet. Die Umsiedlung der Zaun-eidechsen soll bis zum 15. Juni 2026 abgeschlossen sein. Sobald sich die Gehölze des Niederwalds wieder verdichtet haben, werden die Zauneidechsen in die Maßnahmenfläche für den mesophytischen Saum abwandern können. 3. Anpassung des Verlaufs des Reptilienschutzzauns (Maßnahme V4Art der Plangenehmigung) entlang des gesamten Baufelds Nicht mehr vorgesehen werden die folgenden im LBP vom 10.01.2024 beschriebenen Maß-nahmen: - V5Art Vergrämung Zauneidechse - V6Art Zauneidechsenfenster - A2 Magerwiese unter Baumreihe (inkl. mehrjähriger Kraut- und Altgrassaum) - A3CEF Magerwiese östlich Sportplatz - A4 Magerwiese aus Fettwiese - A5CEF Magerwiese und Schotterfläche am Sportplatzparkplatz - G2 Naturnahe Stützmauer (Die Stützmauer wird als Blocksteinwand aus Natursteinen am Böschungsfuß unterhalb des Radwegs zur Hangsicherung errichtet. Aus statischen Gründen muss sie mit Beton hinterfüllt werden und ist daher nicht „naturnah“) Ebenso sind die folgenden Maßnahmen nicht mehr vorgesehen, die im Maßnahmenplan zum LBP dargestellt sind (ohne textliche Beschreibung bzw. Maßnahmenblätter): - Kleinwüchsige, dornige Sträucher - Anlage von Kleinstrukturen für Zauneidechsen - Temporär aufgewertete Habitatfläche für Zauneidechsen (Interimsfläche) Im Übrigen bleiben die mit Plangenehmigung vom 28.07.2025 genehmigten Maßnahmen des LBP unberührt.
<p> <p>Die Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxid-Belastung zeigen seit 1995 eine deutliche Abnahme. Erstmalig im Jahr 2024 überschreiten die gemessenen Stickstoffdioxid-Konzentrationen den seit 2010 einzuhaltenden Grenzwert nicht mehr.</p> </p><p>Die Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxid-Belastung zeigen seit 1995 eine deutliche Abnahme. Erstmalig im Jahr 2024 überschreiten die gemessenen Stickstoffdioxid-Konzentrationen den seit 2010 einzuhaltenden Grenzwert nicht mehr.</p><p> Belastung durch Stickstoffdioxid <p>Ballungsräume und Städte sind im Vergleich zum Umland stärker von Luftschadstoffbelastungen betroffen, da die Emissionen in dicht besiedelten Gebieten erwartungsgemäß höher sind. Dabei ist die Belastung nicht im gesamten Gebiet einer Stadt einheitlich. Die höchsten Stickstoffdioxid (NO2) Konzentrationen werden nahe der Hauptemissionsquelle, an viel befahrenen Straßen, gemessen. Je nach Lage der Messstation werden verkehrsnah NO2-Jahresmittelwerte zwischen 20 und 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) gemessen.</p> <p>Mit zunehmender Entfernung zu verkehrsreichen Straßen verringert sich die NO2-Konzentration in der Luft. Da jedoch neben dem Verkehr weitere Stickstoffoxid-Quellen (z.B. aus dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/verarbeitenden-gewerbe">verarbeitenden Gewerbe</a> und Haushalten) über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind, entsteht eine Grundbelastung über dem Stadtgebiet, die als städtische Hintergrundbelastung bezeichnet wird und als typisch für städtische Wohngebiete anzusehen ist. Hier liegen die NO2-Jahresmittelwerte im Bereich von 10 bis 20 µg/m³. Mit Jahresmittelwerten um 5 µg/m³ wird die deutlich niedrigere NO2-Belastung entfernt von Emissionsquellen in ländlichen Gebieten gemessen (siehe Abb. „Trend der Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte“).</p> <p>Seit 1995 ist in allen beschriebenen Belastungsregimen ein Rückgang erkennbar. An den Messstationen des Umweltbundesamtes, die weit entfernt von lokalen Schadstoffquellen liegen, um weiträumig und grenzüberschreitend transportierte Luftmassen zu untersuchen, werden NO2-Konzentrationen noch deutlich unter 5 µg/m³ gemessen (siehe Karten „Stickstoffdioxid (NO2) - Jahresmittelwerte“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_trend-no2-jmw_2025-09-22.png"> </a> <strong> Trend der Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_trend-no2-jmw_2025-09-22.png">Bild herunterladen</a> (442,26 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_trend-no2-jmw_2025-09-22.pdf">Diagramm als PDF</a> (134,58 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_trend-no2-jmw_2025-09-22.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (30,22 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_karte_no2_jmw_2000-2008.png"> </a> <strong> Karte: Stickstoffdioxid (NO2) - Jahresmittelwerte 2000-2008 </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_karte_no2_jmw_2000-2008.png">Bild herunterladen</a> (4,25 MB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_karte_no2_jmw_2009-2017.png"> </a> <strong> Karte: Stickstoffdioxid (NO2) - Jahresmittelwerte 2009-2017 </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_karte_no2_jmw_2009-2017.png">Bild herunterladen</a> (4,67 MB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/5_karte_no2_jmw_2018-2024.png"> </a> <strong> Karte: Stickstoffdioxid (NO2) - Jahresmittelwerte 2018-2024 </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/5_karte_no2_jmw_2018-2024.png">Bild herunterladen</a> (2,66 MB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Überschreitung von Grenzwerten <p>In der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1536738979424&uri=CELEX:32008L0050">EU-Richtlinie 2008/50/EG</a> – in deutsches Recht mit der <a href="https://www.bmuv.de/gesetz/39-verordnung-zur-durchfuehrung-des-bundes-immissionsschutzgesetzes/">39. BImSchV</a> umgesetzt – ist für den Schutz der menschlichen Gesundheit ein Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ im Jahresmittel festgelegt, der seit 2010 einzuhalten ist (siehe Tab. „Grenzwerte für die Schadstoffe Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide“). Keine der städtischen verkehrsnahen Luftmessstationen registrierte 2024 Überschreitungen dieses Jahresgrenzwertes. An städtischen Hintergrundmessstellen traten ebenfalls keine Überschreitungen auf (siehe Abb. „Prozentualer Anteil der Messstationen mit Überschreitung des Stickstoffdioxid-Jahresgrenzwertes“). Der ebenfalls seit 2010 einzuhaltende 1-Stunden-Grenzwert für Stickstoffdioxid (200 µg/m³ dürfen nicht öfter als 18-mal überschritten werden) wurde zuletzt im Jahr 2016 überschritten, damals sehr vereinzelt, vor allem an stark befahrenen Straßen mit Schluchtcharakter. 2024 wurde demnach erneut deutschlandweit keine Überschreitung des 1-Stunden-Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) festgestellt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/6_tab_grenzwerte-nox.png"> </a> <strong> Grenzwerte für die Schadstoffe Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/6_tab_grenzwerte-nox.png">Bild herunterladen</a> (63,09 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_tab_grenzwerte-nox.pdf">Tabelle als PDF</a> (43,82 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_tab_grenzwerte-nox.xlsx">Tabelle als Excel</a> (12,68 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/7_abb_no2-ueberschreitung_2025-09-22_0.png"> </a> <strong> Prozentualer Anteil der Messstationen mit Überschreitung des Stickstoffdioxid-Jahresgrenzwertes ... </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/7_abb_no2-ueberschreitung_2025-09-22_0.png">Bild herunterladen</a> (433,16 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_abb_no2-ueberschreitung_2025-09-22_0.pdf">Diagramm als PDF</a> (133 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_abb_no2-ueberschreitung_2025-09-22_0.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (30,82 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide <p>Stickstoffoxide (NOx) können als Stickstoffdioxid (NO2) oder Stickstoffmonoxid (NO) auftreten. Überwiegend wird Stickstoffmonoxid (NO) emittiert. NO tritt aber großräumig nicht in Erscheinung, da dieses Gas relativ schnell von Luftsauerstoff (O2) und Ozon (O3) zu NO2 oxidiert wird.</p> </p><p> Herkunft <p>Stickstoffoxide entstehen als Produkte unerwünschter Nebenreaktionen bei Verbrennungsprozessen. Die Hauptquellen von Stickstoffoxiden sind Verbrennungsmotoren und Feuerungsanlagen für Kohle, Öl, Gas, Holz und Abfälle. In Ballungsgebieten ist der Straßenverkehr die bedeutendste <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15675">NOx-Quelle</a>.</p> </p><p> Gesundheitliche Wirkungen <p>Stickstoffdioxid ist ein ätzendes Reizgas, es schädigt das Schleimhautgewebe im gesamten Atemtrakt und reizt die Augen. Durch die dabei auftretenden Entzündungsreaktionen verstärkt es die Reizwirkung anderer Luftschadstoffe zusätzlich. In der Folge können bei hohen Konzentrationen Atemnot, Husten, Bronchitis, Lungenödem, steigende Anfälligkeit für Atemwegsinfekte sowie Lungenfunktionsminderung auftreten. Nimmt die NO2-Belastung der Außenluft zu, leiden daher besonders Menschen mit vorgeschädigten Atemwegen und Allergien darunter. In epidemiologischen Studien konnte ein Zusammenhang zwischen der zeitnahen Belastung mit NO2 und der Zunahme der Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie der Sterblichkeit in der Bevölkerung beobachtet werden. Diese Effekte sind bei langfristiger Belastung noch deutlich ausgeprägter darstellbar.<em><br></em></p> 08.03.2018 Nachgefragt: Welche Gesundheitsgefahren bestehen durch langfristige Stickstoffdioxid-Belastung? </p><p> Messdaten <p>Derzeit wird in Deutschland an etwa 500 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/dokumente/no2_2018.xlsx">Stationen</a> NO2 gemessen.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Ökologisch wertvolle Waldflächen wurden durch 5 Waldschutzkriterien definiert und in einer Novellierung des LWaldG berücksichtigt. Diese Flächen wurden von der Windenergienutzung ausgeschlossen. Die 5 neuen Waldschutzkriterien werden wie folgt beschrieben und gelten für alle Besitzarten (Privatwald, Kommunalwald, Staatswald). 1. Laubwaldbestände, die in der Hauptschicht mindestens 75 Prozent der Baumartenanteile als mindestens 100 Jahre alte Laubbäume aufweisen, wozu auch Teile eines Bestandes zählen, in denen klein flächig jüngere Bäume des Zwischen- und Unterstandes oder Nadel- holz das Bestandsbild dominieren und die zum Stichtag 1. Januar 2023 in der durch die Forstbehörde in Kraft gesetzten Forsteinrichtung ausgewiesen sind, oder, sofern eine solche nicht vorhanden ist, in der landesweiten Privatwaldinventur des Jahres 2014 in der Behandlungseinheit „Altholz“ oder „mittleres Baumholz“ ausgewiesen sind, 2. Waldbestände, die zum Stichtag 01.01.2023 als Alt- und Totholz Biozönosen Flächen (ATB- Flächen) in der durch die Forstbehörde in Kraft gesetzte Forsteinrichtung kartiert sind, 3. Waldbestände, die der forstlichen Forschung dienen, sowie Marteloskopflächen, (Flächen, die der waldbaulichen Aus- und Weiterbildung dienen), 4. zugelassene Erntegutbestände nach dem Forstvermehrungsgutgesetz, 5. Waldbestände, die zum Stichtag 01.01.2023 in der durch die Forstbehörde in Kraft gesetzten Forsteinrichtung aus der regelmäßigen Bewirtschaftung genommen sind. Quelle: Sammeldokument zur Windflächenpotenzialstudie 2024 bearbeitet durch Bosch und Partner in Koop. mit Fraunhofer IEE.
Die Abgabe von Abfällen und Gebrauchtwaren aus privaten Haushalten ist bei den Wertstoffhöfen, den Annahmestellen für Grünabfälle, Sperrmüll und Altholz sowie dem Sozialen Möbeldienst möglich.
Die Abgabe von Abfällen und Gebrauchtwaren aus privaten Haushalten ist bei den Wertstoffhöfen, den Annahmestellen für Grünabfälle, Sperrmüll und Altholz sowie dem Sozialen Möbeldienst möglich.
Die Abgabe von Abfällen und Gebrauchtwaren aus privaten Haushalten ist bei den Wertstoffhöfen, den Annahmestellen für Grünabfälle, Sperrmüll und Altholz sowie dem Sozialen Möbeldienst möglich.
Im Landkreis Göttingen werden folgende Deponiearten betrieben: Breitenberg: Deponie für Boden und Bauschutt, Kompostanlage und Recyclinghof Adresse: Herzberger Straße 999, 37115 Duderstadt Annahme von: - Bauschutt unbelastet, nicht verwertbar - Unbelastetem Boden - Boden vermischt mit unbelastetem Bauschutt/Straßenaufbruch - Straßenaufbruch, unbelastet, teerölhaltig und bituminös - Dämmmaterial - Asbestzementabfälle Kompostanlage Annahme von: - Park- und Gartenabfall, kompostierbar - Baum- und Strauchschnitt - Rinden - Sägemehl, unbelastet Recyclinghof Annahme von: - Elektroschrott - Altmetall - Altpapier - Altkleidern - Haus- und Sperrmüll - Altholz Deiderode (EAZD): mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) und Recyclinghof Adresse: Auf dem Mittelberge 1, 37133 Friedland Annahme von: - Restabfällen - Sperrmüll - hausmüllähnliche Gewerbeabfälle zusätzlich von Privathaushalten: kleine Mengen an Altmetallen, Altpapier, Baumschutt, Baum- und Strauchschnitt, Elektroschrott und Schadstoffe Dransfeld: Deponie für Boden und Bauschutt, Kompostanlage und Recyclinghof Adresse: Imbser Weg 999, 37127 Dransfeld Annahme von: - Bauschutt unbelastet, nicht verwertbar - unbelastetem Boden - Boden vermischt mit unbelastetem Bauschutt/Straßenaufbruch - Straßenaufbruch, unbelastet, teerölhaltig und bituminös - Dämmmaterial - Asbestzementabfälle Kompostanlage Annahme von: - Park- und Gartenabfall, kompostierbar - Baum- und Strauchschnitt - Rinden - Sägemehl, unbelastet Recyclinghof Annahme von: - Elektronikschrott - Altmetall - Altpapier - Altkleidern - Haus- und Sperrmüll - Altholz Hattorf am Harz: Deponie für Boden, Bauschutt und andere mineralische Abfälle Annahme von u.a.: - vorzubehandelnde Abfälle - Boden und Bauschutt - Straßenaufbruch - Asbestzementabfälle - Dämmmaterial - Park- und Gartenabfälle - Rasenschnitt - Strauchschnitt - Kleinmengen an Rest- und Sperrmüll, Altholz, Elektronikschrott, Altmetall und Papier/Pappe Benutzerordnung: Für gefährliche Abfälle wird bundesweit das elektronische Nachweisverfahren angewendet. Entsorgungsnachweise und Begleitscheine müssen vom Abfallerzeuger in elektronischer Form erstellt, signiert und versendet werden.
Der Aufgabenschwerpunkt "Nachwachsende Rohstoffe" umfasst die Erarbeitung von Empfehlungen zur Rohstoffbereitstellung für die Energiegewinnung und technische Produktherstellung (z.B. Dämmstoffe, Biokraftstoff, Biogas) sowie die Umsetzung und Begleitung der Forschungsförderung. Zu den nachwachsenden Rohstoffe gehören z.B. schnellwachsende Hölzer, Chinaschilf, Getreide, Roggen, Hanf, Faserpflanzen, Energiepflanzen, Winterraps, halm- und holzartige Biomasse. Unter dem Begriff nachwachsende Rohstoffe werden Produkte pflanzlicher und tierischer Herkunft zusammengefasst, die im Nicht-Nahrungs- und Nicht-Futtermittelsektor verwertet werden. Nachwachsende Rohstoffe umfassen - Nebenprodukte der Land- und Forstwirtschaft (z. B. Stroh, Holz aus Waldpflege, Biomasse aus der Landschaftspflege), - Pflanzen aus dem landwirtschaftlichen Anbau (z. B. öl- und stärkehaltige Pflanzen, ein- und mehrjährige Gräser, Faserpflanzen, Heil-, Gewürz- und Aromapflanzen) sowie - unbehandelte Abfallstoffe der Biomasseverarbeitung (Bau- und Industrierestholz, Hobel- und Sägespäne etc.). Zunehmende Bedeutung erlangen sie vor allem vor dem Hintergrund des steigenden Energiebedarfs, der Endlichkeit fossiler Rohstoffe und der CO2-Anreicherung der Atmosphäre.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 567 |
| Europa | 24 |
| Kommune | 17 |
| Land | 150 |
| Weitere | 24 |
| Wissenschaft | 175 |
| Zivilgesellschaft | 71 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 1 |
| Daten und Messstellen | 2 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 497 |
| Gesetzestext | 3 |
| Taxon | 3 |
| Text | 108 |
| Umweltprüfung | 51 |
| unbekannt | 36 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 145 |
| Offen | 516 |
| Unbekannt | 39 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 669 |
| Englisch | 66 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 26 |
| Bild | 13 |
| Datei | 22 |
| Dokument | 111 |
| Keine | 470 |
| Unbekannt | 2 |
| Webdienst | 3 |
| Webseite | 133 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 556 |
| Lebewesen und Lebensräume | 533 |
| Luft | 313 |
| Mensch und Umwelt | 679 |
| Wasser | 295 |
| Weitere | 700 |