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Liste von Untersuchungsstellen, Ringversuchen und Rahmenvertragspartnern

Im Wasserbereich werden Prüflaboratorien und Messstellen, die Untersuchungen nach § 16 c Hamburgisches Wassergesetz (HWaG) und § 17 a Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG) durchführen, durch den Bereich Umweltuntersuchungen zugelassen. Das Institut für Hygiene und Umwelt führt weiter Listen zugelassener und benannter Labore nach Klärschlammverordnung, BioAbfallverordnung und Altholzverordnung. Die Freie und Hansestadt Hamburg schließt mit Untersuchungsstellen, die in ihrem Auftrag umweltanalytisch tätig werden wollen, einen Rahmenvertrag ab. Dieser Vertrag verpflichtet die Labors zur Einhaltung bestimmter Maßnahmen zur Qualitätssicherung, so dass ein Mindest - Qualitätsstandard sichergestellt ist. Im Rahmen der analytischen Qualitätssicherung führt das Institut für Hygiene und Umwelt regelmäßig Laborvergleichsuntersuchungen, so genannte Ringversuche, mit öffentlichen und privaten Laboratorien durch. Für diese Untersuchungen stehen Berichte und Kalender zur Verfügung.

Bewertung und Aufbereitung von Altholz zur Rückführung in den Kreislauf im Rahmen eines Wiederverwendungskonzeptes, Teilvorhaben 2: Chemisch-physikalische Materialanalyse der Holzbauteile

Bewertung und Aufbereitung von Altholz zur Rückführung in den Kreislauf im Rahmen eines Wiederverwendungskonzeptes, Teilvorhaben 3: Digitale Strategie der Aufbereitung und Nutzung von Altholz

Bewertung und Aufbereitung von Altholz zur Rückführung in den Kreislauf im Rahmen eines Wiederverwendungskonzeptes, Teilvorhaben 6: Modifizierung des Resistographs und vergleichende Dichtemessungen in Bestandskonstruktionen

Bewertung und Aufbereitung von Altholz zur Rückführung in den Kreislauf im Rahmen eines Wiederverwendungskonzeptes, Teilvorhaben 5: Bau eines Demonstrators unter Verwendung von Holz aus Rückbauten

Untersuchung von Altholzproben aus sortierten 'unbehandelten Mischfraktionen' auf Wirksamkeit der Altholzverordnung unter Berücksichtigung der Fragen von Umwelt und Hygiene beim Einsatz dieser unbehandelten Mischfraktionen zur Herstellung von Holz...

In Deutschland fallen jährlich ca. 10-15 Mio. Tonnen Gebrauchtholz zur Entsorgung an. Der mengenmäßig größte Anteil ist Bau- und Abbruchholz sowie Möbel- und Verpackungsholz (Paletten, Obst- und Gemüsekisten). Je nach Verwendungszweck ist davon auszugehen, dass Teile dieser Hölzer mit Holzschutzmittel behandelt wurden. In der Regel werden die zur Entsorgung angelieferten Holzabfälle im Hinblick auf den späteren Verwendungszweck anhand einer Sichtkontrolle in die Fraktionen 'unbehandelte Mischfraktion' (naturbelassene Holzabfälle) und 'behandelte Mischfraktion' getrennt. Untersuchungen an sortierten und nicht sortierten Mischfraktionen haben gezeigt, dass die Gehalte ausgewählter Holzschutzmittel auch in der sortierten Fraktion, teilweise deutlich über den Gehalten von naturbelassenen Hölzern liegen. Die großen Inhomogenitäten der angelieferten Althölzer lassen zudem eine entsprechende Schwankungsbreite der Gehalte an Holzschutzmitteln erwarten. Im Rahmen des hier beantragten Projektes sollen die Gehalte der Holzschutzmittel (HSM) Pentachlorphenol, Dichlofluanid, DDT und dessen Abbauprodukte DDD und DDE, Chlornaphtalin und Formecyclox in sortierten Mischfraktionen zweier ausgewählter Entsorgungsbetriebe ermittelt werden. Neben der Bestimmung der HSM mittels GC/MS (hochauflösend) ist die Untersuchung der Holzproben mittels Röntgenfloureszens vorgesehen, um HSM auf Basis von Chrom, Kupfer oder Zinn erkennen zu können. Zur Erfassung der Schwankungsbreiten werden je nach anfallender Menge bei beiden Entsorgungsbetrieben 3 mal wöchentlich Mischproben aus der Fraktion 'unbehandelte Mischfraktion' entnommen. Die zu wählenden, leistungsfähigen Entsorgungsbetriebe müssen die regionalen Unterschiede, die sich aus der unterschiedlichen Anwendung von Holzschutzmitteln ergeben, repräsentieren. Es wird daher vorgeschlagen einen Betrieb in Ostdeutschland und einen Entsorgungsbetrieb in Süddeutschland auszuwählen. Da aus Kostengründen eine neutrale Entnahme von Proben beim jeweiligen Betrieb nicht möglich ist, wird vorgeschlagen seitens des Betriebs über einen Zeitraum von 10 Wochen jeweils 3 Proben pro Woche nach einer definierten Anweisung zu entnehmen und der untersuchenden Stelle zu übersenden. Aus diesen dann insgesamt pro Betrieb vorliegenden 30 Proben werden im Labor nach dem Zufallsprinzip insgesamt 20 Proben je Betrieb ausgewählt und untersucht, so dass die Ergebnisse für insgesamt 40 Proben zur Auswertung vorliegen. Jeweils zwei Proben werden durch die untersuchende Stelle als Kontrollproben entnommen.

Entwicklung von schnellen, hindernisfreien, umweltschonenden und sicheren Analyseroutinen zur eigenständigen Anwendung durch die unmittelbar an Altholz-Wertschöpfungsketten Beteiligten, Teilvorhaben 2: Probenvorbereitung insbesondere Homogenisierung, ICP Analytik, Validierung und Dokumentation

Bewertung und Aufbereitung von Altholz zur Rückführung in den Kreislauf im Rahmen eines Wiederverwendungskonzeptes, Teilvorhaben 4: Mechanische Entfernung metallischer Fremdkörper und HSM-Kontaminationsschichten aus Altholzbalken für das Up-Cycling zum Konstruktionsvollholz

Bewertung und Aufbereitung von Altholz zur Rückführung in den Kreislauf im Rahmen eines Wiederverwendungskonzeptes, Teilvorhaben 1: Festigkeitsbewertung aus Rückbauten gewonnener Holzbauteile für den Wiedereinsatz

Rechtsvorschriften im Bereich Kreislaufwirtschaft

Landesrecht Bundesrecht Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin – KrW-/AbfG Bln) Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) Verordnung über die Andienung gefährlicher Abfälle und die Sonderabfallgesellschaft (Sonderabfallentsorgungsverordnung – SoAbfEV) Verordnung über die Gebühren der zentralen Einrichtung für die Organisation der Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Sonderabfallgebührenordnung – SoAbfGebO) Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Annahme bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) Verordnung über die Entsorgung von Problemabfällen aus Haushaltungen, Handel, Handwerk und Gewerbe (Problemabfallverordnung – ProbAbfV) Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in Reinigungsklassen Verordnung über die Festsetzung von erforderlichen Breiten für Winterdienstmaßnahmen auf Gehwegen Verordnung über die Reinigung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sowie landeseigenen Waldflächen Überlassungspflicht für Bioabfälle aus privaten Haushaltungen, Bekanntmachung vom 12. Oktober 1998 (ABl. S. 4277). Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Bekanntmachung vom 12. Januar 2006 (ABl. S. 278) Abfallwirtschaftsplan Berlin – Teilplan gefährliche Abfälle Fortschreibung vom 31.03.2019 Abfallwirtschaftsplan Berlin – Teilplan Siedlungsabfall Fortschreibung vom 15.05.2012 Abfallwirtschaftsplan Berlin – Teilplan Bauabfall Fortschreibung vom 03.09.2008 GVBl. = Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin ABl. = Amtsblatt für Berlin Merkblätter zur Entsorgung im Land Berlin Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Ansprechpartnerin: Sabine Dührkoop E-Mail: sabine.duehrkoop@senmvku.berlin.de Tel.: (030) 9025-2151 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung Gesetz über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG) Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG) Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung – AbfBeauftrV) Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung – AbfKlärV) Verordnung zur Durchsetzung von Vorschriften in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsbußgeldverordnung – AbfVerbrBußV) Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung – AltfahrzeugV) Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholz-Verordnung – AltholzV) Altölverordnung – AltölV Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis – AVV Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (Bioabfallverordnung – BioAbfV) Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen (Chemikalien-Ozonschichtverordnung – ChemOzonSchichtV) Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung – DepV) Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften (Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV) Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV) Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung Verordnung über die Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösemittel – HKWAbfV Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung – NachwV) Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle und halogenierter Monomethyldiphenylmethane Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung – VerpackV) Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage (Versatzverordnung – VersatzV) Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) über die Verbringung von Abfällen – VVA

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