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Liste von Untersuchungsstellen, Ringversuchen und Rahmenvertragspartnern

Im Wasserbereich werden Prüflaboratorien und Messstellen, die Untersuchungen nach § 16 c Hamburgisches Wassergesetz (HWaG) und § 17 a Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG) durchführen, durch den Bereich Umweltuntersuchungen zugelassen. Das Institut für Hygiene und Umwelt führt weiter Listen zugelassener und benannter Labore nach Klärschlammverordnung, BioAbfallverordnung und Altholzverordnung. Die Freie und Hansestadt Hamburg schließt mit Untersuchungsstellen, die in ihrem Auftrag umweltanalytisch tätig werden wollen, einen Rahmenvertrag ab. Dieser Vertrag verpflichtet die Labors zur Einhaltung bestimmter Maßnahmen zur Qualitätssicherung, so dass ein Mindest - Qualitätsstandard sichergestellt ist. Im Rahmen der analytischen Qualitätssicherung führt das Institut für Hygiene und Umwelt regelmäßig Laborvergleichsuntersuchungen, so genannte Ringversuche, mit öffentlichen und privaten Laboratorien durch. Für diese Untersuchungen stehen Berichte und Kalender zur Verfügung.

Untersuchung von Altholzproben aus sortierten 'unbehandelten Mischfraktionen' auf Wirksamkeit der Altholzverordnung unter Berücksichtigung der Fragen von Umwelt und Hygiene beim Einsatz dieser unbehandelten Mischfraktionen zur Herstellung von Holz...

In Deutschland fallen jährlich ca. 10-15 Mio. Tonnen Gebrauchtholz zur Entsorgung an. Der mengenmäßig größte Anteil ist Bau- und Abbruchholz sowie Möbel- und Verpackungsholz (Paletten, Obst- und Gemüsekisten). Je nach Verwendungszweck ist davon auszugehen, dass Teile dieser Hölzer mit Holzschutzmittel behandelt wurden. In der Regel werden die zur Entsorgung angelieferten Holzabfälle im Hinblick auf den späteren Verwendungszweck anhand einer Sichtkontrolle in die Fraktionen 'unbehandelte Mischfraktion' (naturbelassene Holzabfälle) und 'behandelte Mischfraktion' getrennt. Untersuchungen an sortierten und nicht sortierten Mischfraktionen haben gezeigt, dass die Gehalte ausgewählter Holzschutzmittel auch in der sortierten Fraktion, teilweise deutlich über den Gehalten von naturbelassenen Hölzern liegen. Die großen Inhomogenitäten der angelieferten Althölzer lassen zudem eine entsprechende Schwankungsbreite der Gehalte an Holzschutzmitteln erwarten. Im Rahmen des hier beantragten Projektes sollen die Gehalte der Holzschutzmittel (HSM) Pentachlorphenol, Dichlofluanid, DDT und dessen Abbauprodukte DDD und DDE, Chlornaphtalin und Formecyclox in sortierten Mischfraktionen zweier ausgewählter Entsorgungsbetriebe ermittelt werden. Neben der Bestimmung der HSM mittels GC/MS (hochauflösend) ist die Untersuchung der Holzproben mittels Röntgenfloureszens vorgesehen, um HSM auf Basis von Chrom, Kupfer oder Zinn erkennen zu können. Zur Erfassung der Schwankungsbreiten werden je nach anfallender Menge bei beiden Entsorgungsbetrieben 3 mal wöchentlich Mischproben aus der Fraktion 'unbehandelte Mischfraktion' entnommen. Die zu wählenden, leistungsfähigen Entsorgungsbetriebe müssen die regionalen Unterschiede, die sich aus der unterschiedlichen Anwendung von Holzschutzmitteln ergeben, repräsentieren. Es wird daher vorgeschlagen einen Betrieb in Ostdeutschland und einen Entsorgungsbetrieb in Süddeutschland auszuwählen. Da aus Kostengründen eine neutrale Entnahme von Proben beim jeweiligen Betrieb nicht möglich ist, wird vorgeschlagen seitens des Betriebs über einen Zeitraum von 10 Wochen jeweils 3 Proben pro Woche nach einer definierten Anweisung zu entnehmen und der untersuchenden Stelle zu übersenden. Aus diesen dann insgesamt pro Betrieb vorliegenden 30 Proben werden im Labor nach dem Zufallsprinzip insgesamt 20 Proben je Betrieb ausgewählt und untersucht, so dass die Ergebnisse für insgesamt 40 Proben zur Auswertung vorliegen. Jeweils zwei Proben werden durch die untersuchende Stelle als Kontrollproben entnommen.

Bewertung und Aufbereitung von Altholz zur Rückführung in den Kreislauf im Rahmen eines Wiederverwendungskonzeptes, Teilvorhaben 5: Bau eines Demonstrators unter Verwendung von Holz aus Rückbauten

Bewertung und Aufbereitung von Altholz zur Rückführung in den Kreislauf im Rahmen eines Wiederverwendungskonzeptes, Teilvorhaben 6: Modifizierung des Resistographs und vergleichende Dichtemessungen in Bestandskonstruktionen

Bewertung und Aufbereitung von Altholz zur Rückführung in den Kreislauf im Rahmen eines Wiederverwendungskonzeptes, Teilvorhaben 2: Chemisch-physikalische Materialanalyse der Holzbauteile

Bewertung und Aufbereitung von Altholz zur Rückführung in den Kreislauf im Rahmen eines Wiederverwendungskonzeptes, Teilvorhaben 3: Digitale Strategie der Aufbereitung und Nutzung von Altholz

Bewertung und Aufbereitung von Altholz zur Rückführung in den Kreislauf im Rahmen eines Wiederverwendungskonzeptes, Teilvorhaben 1: Festigkeitsbewertung aus Rückbauten gewonnener Holzbauteile für den Wiedereinsatz

Entwicklung von schnellen, hindernisfreien, umweltschonenden und sicheren Analyseroutinen zur eigenständigen Anwendung durch die unmittelbar an Altholz-Wertschöpfungsketten Beteiligten, Teilvorhaben 2: Probenvorbereitung insbesondere Homogenisierung, ICP Analytik, Validierung und Dokumentation

Bewertung und Aufbereitung von Altholz zur Rückführung in den Kreislauf im Rahmen eines Wiederverwendungskonzeptes, Teilvorhaben 4: Mechanische Entfernung metallischer Fremdkörper und HSM-Kontaminationsschichten aus Altholzbalken für das Up-Cycling zum Konstruktionsvollholz

Behandlung gefährlicher Abfälle

Nach dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen ( Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG ), welches am 1.6.2012 in Kraft trat, sind die Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung zu reduzieren und die Ressourceneffizienz der Abfallwirtschaft bei den Unternehmen und Entsorgungs- und Verwertungsanlagen zu verbessern. Bei der Entsorgung der gefährlichen Abfälle kooperiert das Land Berlin eng mit dem Land Brandenburg. Die Zentrale Stelle für die Steuerung der Entsorgung gefährlicher Abfälle in beiden Ländern ist die SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH ( SBB ). Im Jahr 2019 fielen in Berlin 1.008.724 Mg gefährliche Abfälle an. Davon waren 70 % gefährliche mineralische Bauabfälle und Bodenaushub (Bausonderabfälle), die restlichen 30 % gefährliche Abfälle aus dem Gewerbe plus Baugewerbeabfälle (produktionsspezifische Abfälle). Über die Hälfte davon (55 %) wurde direkt in Berlin verwertet bzw. beseitigt. Die Restmenge wurde in andere Bundesländer exportiert, zum größten Teil (36 %) nach Brandenburg. Damit verblieben über 90 % der Abfälle im Entsorgungsraum Berlin-Brandenburg. Von besonderer Bedeutung für den Ressourcenschutz sind folgende Behandlungswege: Verwertung von Altölen und Ölen Gefährliche Abfälle, die nicht mehr in Raffinerien, Destillationsanlagen oder in der Baustoffindustrie stofflich verwertet bzw. aufgearbeitet werden können, z.B. weil ihr Schadstoffgehalt und ihre stofflichen Eigenschaften ein Recycling aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht mehr zu lässt, können als Sekundärbrennstoffe (Ersatzbrennstoffe) der energetischen Nutzung und thermischen Behandlung zugeführt werden. So können Ressourcen geschont und Primärenergieträger (Stein- und Braunkohle, Heizöl) eingespart werden. Relevante Sekundärbrennstoffe, die in Berlin anfallen, sind Altöle, Dachpappen, (kontaminiertes) Holz, Lösemittel und Ölschlämme. Die Altholzverordnung (Verordnung über die Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz – AltholzV) unterscheidet in Abhängigkeit von der Schadstoffbelastung vier verschiedene Altholzkategorien (A I bis A IV) sowie PCB-Altholz. Für eine schadlose stoffliche Verwertung dürfen je nach Verwertungsverfahren nur bestimmte Althölzer mit bestimmten Schadstoffbelastungen eingesetzt werden. Altholz, das diese Anforderungen nicht erfüllt, ist durch Verbrennung zu beseitigen. Das Berliner Biomasseheizkraftwerk in Rudow besitzt eine Verbrennungskapazität von 240.000 Mg Holz pro Jahr (kontaminierte Hölzer sowie Frischholz aus Shredder- und Holzaufbereitungsanlagen). Es versorgt die rund 50.000 Einwohner der Gropiusstadt mit umweltfreundlicher Wärme. Der Einsatz von Holz führt seit 2003 zu einer jährlichen CO 2 -Minderung um ca. 235.000 t/a gegenüber der vorherigen Versorgung auf Kohlebasis. Damit leistet das Holzheizkraftwerk einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Energetische Verwertungsanlagen, Thermische Behandlungsanlagen und Vorbehandlungsanlagen in Brandenburg und Berlin Dachpappe fällt als gefährlicher und nicht gefährlicher Abfall überwiegend bei Sanierungsarbeiten und Abbrüchen von Gebäuden als gebrauchter Baustoff an. Aufgrund ihres hohen Heizwertes werden die Berliner gefährlichen Abfälle (teerhaltige Dachpappen ca. 12.500 Mg/a) und nicht gefährliche Dachpappen (ca. 10.000 Mg/a) direkt oder in einem Brennstoffmix mit Gewerbeabfällen (Kunststoff, Papier und Pappe, Textilabfälle etc.) und Hausmüll in Zementwerken verbrannt. Berliner Bürger*innen können ihre Dachpappe, Dachpappenrollen, Dachschindeln oder Dachziegel aus Dachpappe bei drei Schadstoffsammelstellen der BSR abgeben. Schadstoffsammelstellen der BSR Durch das Verbrennen von Altölen mit einem geringen Schadstoffgehalt oder hochkalorische Lösemittel und verunreinigte Betriebsmittel, kann Heizöl substituiert werden. Dies geschieht in der Regel in Sonderabfallverbrennungsanlagen (SAV) in Drehrohröfen mit Nachbrennkammer. In Berlin fallen jährlich Altöle in der Größenordnung von 7.000 bis 8.000 Mg an. Diese werden in Sonderverbrennungsanlagen in Brandenburg behandelt. Eine Liste stationärer Behandlungsanlagen in Brandenburg/Berlin für ausgewählte flüssige ölhaltige Sonderabfälle findet sich auf den Seiten der Sonderabfallgesellschaft Berlin/Brandenburg. Liste ausgewählter Entsorgungsanlagen Bei der Entsorgung der gefährlichen Abfälle kooperiert das Land Berlin eng mit dem Land Brandenburg. Die Zentrale Stelle für die Steuerung der Entsorgung gefährlicher Abfälle in beiden Ländern ist die SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB). Weiterführende Hinweise auf den Seiten der SBB

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