Luftbilder sind eine besonders informative und aufschlussreiche Quelle zur Ermittlung kontaminationsverdächtiger Geländebereiche. Seit Ende der 1980er Jahre steht den zuständigen Erfassungsbehörden in Nordrhein-Westfalen Luftbildmaterial aus strategischen Aufklärungsflügen der alliierten Luftwaffe von 1939 bis 1945 zur Verfügung, um z.B. Kontaminationen zu erfassen, die durch Kriegseinwirkungen verursacht wurden. Seit Herbst 2005 kann die Recherche geeigneter Luftbilder dezentral bei und von den Erfassungsbehörden vor Ort selbst durchgeführt werden. Außerdem sind die Bilder für die Behörden als digitale Datensätze zugänglich. In einem <link www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/malbo/malbo22/malbo22start.htm  ; Leitfaden des Landesumweltamtes NRW (MALBO-Band 22)</link> wurde das Thema »Digitale Kriegsluftbilder NRW« ausführlich beschrieben. Das vorliegende Arbeitsblatt bezieht sich auf diesen Leitfaden und stellt in Kurzform Hinweise zur Nutzung digitaler Kriegsluftbilder bei der Verdachtsflächenerfassung in NRW zusammen. Das Arbeitsblatt unterstützt somit Behörden, Ingenieurbüros und die interessierte Fachöffentlichkeit beim sachgerechten Umgang mit Kriegsluftbildern zur Altlastenerfassung. Arbeitsblatt 21 | LANUV 2023 Info 7 | LANUV 2014
Als Grundlage für die Bearbeitung der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten wurde ein Altlastenprogramm in M-V aufgebaut. Das Umweltministerium M-V gewährt im Rahmen dieses Programms unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung. Die Altlastenfinanzierung ist ein Betrag, um die von diesen Flächen möglicherweise ausgehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beseitigen, den Boden und das Grundwasser zu sanieren und die flächenschonende Wiedernutzung von Industriebrachen zu fördern. - Die Kommunen können anteilig bei der Erkundung ihrer altlastverdächtigen Flächen und bei der Sanierung und Überwachung ihrer Altlasten gefördert werden. Die Mittelvergabe erfolgt nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung und der "Richtlinie für die Förderung von Untersuchungen und Sanierungen kommunaler Altablagerungen und Altstandorte (Altlasten-Finanzierungsrichtlinie - AlaFR)" vom 24.08.1993. - In M-V gilt wie in allen neuen Bundesländern die Freistellungsregelung nach Art. 1 § 4 Abs. 3 Umweltrahmengesetz, geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 22. März 1991. Danach können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen von der Verantwortung für Umweltschäden, die vor dem 1. Juli 1990 entstanden sind, freigestellt werden. In der Regel trägt das Unternehmen dann nur noch einen Eigenanteil von ca. 10 % an den Sanierungskosten. Bewilligungs- und Freistellungsbehörden sind in M-V die jeweils örtlich zuständigen Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt.
In Schleswig-Holstein erfolgt die Erfassung und Bewertung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten gemäß § 5 Landesbodenschutz- und Altlastengesetz (LBodSchG) durch die unteren Bodenschutzbehörden Kreise und kreisfreien Städte in einem laufend fortzuschreibenden Boden- und Altlastenkataster. Die Kataster werden von den unteren Bodenschutzbehörden regelmäßig an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und ländliche Räume übermittelt, das das landesweite Altlasteninformationssystem führt. Die Altlastenkataster und das Altlasteninformationssystem werden digital unter Nutzung des Moduls Boden- und Altlastenkataster des Programms K3 - Umwelt geführt. Datenschutzrechtliche Anforderungen bezüglich Datenhaltung und Datenübermittlung sind durch die Einrichtung mehrerer getrennter Verzeichnisse (Prüfverzeichnisse, Kataster, Archive) umgesetzt. Diese werden bei der Bearbeitung und insbesondere bei der Datenübermittlung unterschiedlich behandelt.
Das Landesamt für Umweltschutz führt nach § 11 Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundes-Bodenschutzgesetz (BodSchAG LSA) ein Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem. Das Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem (ST-BIS) enthält beschreibende Informationen (Metainformationen) über Daten, deren Kenntnis für die Erfüllung bodenschutz- und altlastengesetzlicher Aufgaben von Bedeutung sein kann. Dieses Metainformationssystem gibt Auskunft darüber, wer Daten besitzt, wie man Sie erhält und um was für Daten es sich handelt. Das ST-BIS wird im Internet geführt. Die Informationen für das ST-BIS stellen die Behörden dem LAU auf Anforderung gebührenfrei zur Verfügung.
Abgeordnetenhaus Berlin 2021: Sind die Rieselfelder Karolinenhöhe im Spandauer Ortsteil Gatow dauerhaft für Naherholung, den Biotop- und Artenschutz sowie als Landschaftsschutzgebiet gesichert?, Drucksache 18 / 26 182, 14.01.2021. Internet: pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-26182.pdf BBA (Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaften) 1982: Schwermetalluntersuchungen zum Forschungsprojekt über die Ansiedelung landwirtschaftlicher Betriebe im Bereich Karolinenhöhe und Gatow, unveröffentlicht. Bericht zu den Ergebnissen der AG “Feststellung der Kapazitäten der Berliner Rieselfelder” 1972, im Auftrag der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Berlin, unveröffentlicht. Berliner Entwässerungswerke (Hrsg.) 1985: Berliner Wasser – Alles klar, Berlin. Berliner Wasserbetriebe 2010: Nachnutzungskonzept Rieselfelder Karolinenhöhe, Integriertes Gesamtkonzept, Berlin. 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Informationsveranstaltung 3D-seismische Hauptmessung Das Verfahren: 3D-Seismik Dr. Andreas Schuck GGL Geophysik und Geotechnik Leipzig GmbH Bautzner Str. 67 04347 Leipzig andreas.schuck@ggl-gmbh.de www.ggl-gmbh.de GGL Geophysik und Geotechnik Leipzig GmbH ° Prinzip der Seismik ° Seismische Quelle (Vibroseis – Sprengseismik) Geophone, Messwagen ° Messanordnung 2D-Seismik ° Messanordnung 3D-Seismik ° Wieso 3D-Seismik? ° 3D-Seismik für die Asse Inhalt GGL Geophysik und Geotechnik Leipzig GmbH Prinzip der Methode Messwagen Geophone Seismische Quelle Verwitterungs schicht v0 Reflexionshorizont 1 v1 v2 Reflexionshorizont 2 Nach Knödel et. al. 1997: Handbuch zur Erkundung von Deponien und Altlasten, Band 3 Geophysik. Springer-Verlag. Reflexionsseismik v3 GGL Geophysik und Geotechnik Leipzig GmbH
Das Aufgabenspektrum des Referates Boden, Altlasten gliedert sich in die fünf Themenschwerpunkte Bodenkundliche Landesaufnahme, Stofflicher Bodenschutz, Nichtstofflicher Bodenschutz, Bodenmonitoring/Fachinformationssystem Boden und den Themenschwerpunkt Altlasten. Diese sind wie folgt untersetzt: Der Themenschwerpunkt Bodenkundliche Landesaufnahme umfasst die Bodenkundliche Landesaufnahme selbst sowie die Bearbeitung der Bodenkarten (BÜK 200, BK50). Darüber hinaus werden Fragestellungen zu den Themengebieten Bodenschätzung, Bodenerosion sowie -verdichtung sowie zum Bodenwasserhaushalt bearbeitet. Im Bereich Stofflicher Bodenschutz werden Fragestellungen zur Schadstoffbewertung, zu großflächigen Bodenveränderungen, zur Bodengeochemie und Hintergrundwerten sowie die Thematik Huminstoffe bearbeitet. Im Bereich Nichtstofflicher Bodenschutz wird die Bodenfunktionenbewertung durchgeführt und es werden Fragestellungen zur Flächeninanspruchnahme bearbeitet. Der Themenschwerpunkt Bodenmonitoring/Fachinformationssystem Boden umfasst die Konzeption und den Betrieb der Bodendauerbeobachtungsflächen BDF I und BDF II sowie die Koordinierung mit anderen Messnetzen. Der Teilbereich Fachinformationssystem Boden betreut die Aufschlussdatenbank Boden (Punktdaten), die Flächendaten Boden (Karten und GIS-Daten), organisiert die Bereitstellung und Publikation der Daten als Geodatendienste sowie nach INSPIRE und kümmert sich um das Daten- und Probenmanagement Boden einschließlich der Archivierung der Bodenproben in der Probenbank. Im Fachbereich Altlasten werden Fragestellungen zur Erkundung, Schadstoffbewertung und zu punktuellen Belastungen bearbeitet. Darüber hinaus werden Konzepte zur Altlastensanierung sowie Überwachung von Altlasten erarbeitet und Pilotprojekte fachlich begleitet. Im Fachbereich wird das Sächsische Altlastenkataster betrieben und weiterentwickelt.
Im Rahmen eines Bauantrages zur Baufeldfreimachung (Abgrabung und Beseitigung von Altablagerungen) mit gleichzeitiger radiologischer Erkundung der Altlastenverdachtsfläche auf dem Flurstück 638/22 und 22/1 (teilweise) der Flur 4, Gemarkung Oranienburg beantragt der Vorhabenträger die gleichzeitige Umwandlung von 2,68 ha Wald in eine andere Nutzungsart. Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) i.V.m. Nr. 17.2.3 der Anlage 1 – Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ des UVPG ist für das geplante Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Hierbei handelt es sich um eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3, Nummer 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien. Maßgebend ist, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Für diese Waldumwandlung hat der Vorhabenträger mit Datum vom 04.02.2021 Unterlagen zur Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgelegt. Standort und Merkmale des Vorhabens Die mit Bäumen und Sträuchern bestockte Waldumwaldlungsfläche, die im Norden von der WaltherBothe-Straße, im Süden von einem stillgelegten Bahndamm und im Osten vom Oranienburger Kanal begrenzt wird, teilt sich in eine nach den Kriterien des Landes Brandenburg festgestellte radiologische Altlastfläche und eine Altlastverdachtsfläche. Ziel des Vorhabens und der damit verbundenen Waldumwandlung ist die Beräumung der Aufhaldungen (ehemalige Kompostieranlage) auf der Altlastverdachtsfläche mit gleichzeitiger radiologischer Erkundung. Nach der radiologischen Erkundung der Verdachtsfläche kann der Umfang der Altlast abgeschätzt und der zukünftige Sanierungsbereich mit entsprechenden Sanierungsmaßnahmen festgelegt werden. Das Betreten der Fläche durch jedermann zum Zwecke der Erholung (§ 15 Abs. 1 LWaldG) ist aufgrund der kontaminierten, nunmehr seit 2008 aus behördlich angeordneten Sicherungsgründen abgezäunten, Altlast- sowie Altlastverdachtsfläche nicht möglich. Eine forstwirtschaftliche Nutzfunktion liegt diesem Waldabschnitt nicht zugrunde. Es handelt sich durchgehend um einen sich selbst überlassenen (radioaktiv belasteten) Baumbestand mit daraus resultierender untergeordneter Bedeutung für die Umwelt und Ihre Schutzgüter. Ergebnis Nach § 7 Abs. 2 Satz 2 bis 6 UVPG ist die standortbezogene Vorprüfung als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchzuführen. In der ersten Stufe wird geprüft, ob bei dem Neuvorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in „Anlage 3 Kriterien für die Vorprüfung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung“ Nr. 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, so besteht keine UVP-Pflicht. Aufgrund der überschlägigen standortbezogenen Vorprüfung unter Berücksichtigung der in der in Anlage 3 Nummer 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien liegen keine besonderen örtlichen Gegebenheiten in diesem Sinne vor. Eine Prüfung auf der zweiten Stufe, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen gewesen wären, ist damit nicht erforderlich. Gemäß § 5 Abs. 1 UVPG stelle ich daher fest, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG bekanntgegeben. Sie ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die Begründung dieser Entscheidung und die zugrundeliegenden Unterlagen können nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer 03301/601-3611 während der Dienstzeiten beim Landkreis Oberhavel, FB Bauordnung und Kataster, Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg eingesehen werden. Diese Bekanntgabe ist auch im „Portal für Umweltverträglichkeitsprüfungen und Bauleitplanung im Land Brandenburg“ unter dem Link https://www.uvp-verbund.de/bb sowie auf der Webseite des Landkreises Oberhavel unter dem Link https://www.oberhavel.de/Politik-undVerwaltung/Kreistag/Öffentliche-Bekanntmachungen/ eingestellt. Rechtsgrundlage Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306) Oranienburg, den 16.04.2021 Weskamp Landrat
Bekanntgabe von Sachverständigen für Bodenschutz und Altlasten in NRW nach §4 der Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen (SU-BodAV NRW) Sachgebiet 1: Flächenhafte und standortbezogene Erfassung / historische Erkundung Sachgebiet 2: Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Gewässer Sachgebiet 3: Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Pflanze/Vorsorge zur Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden und beim Auf- und Einbringen von Materialien Sachgebiet 4: Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Mensch Sachgebiet 5: Sanierung Sachgebiet 6: Gefahrenermittlung, -beurteilung und -abwehr von schädlichen Bodenveränderungen auf Grund von Bodenerosion durch Wasser Darüber hinaus sind nach §17 Abs.4 LBodSchG auch alle weiteren Sachverständigen anerkannt, die eine Zulassung in einem anderen Bundesland erhalten haben. Eine Gesamtübersicht der in den Bundesländern zugelassenen bzw. anerkannten Sachverständigen enthält das "Recherchesystem Messstellen und Sachverständige" ReSyMeSa .
Fortsetzung des Sanierungsprogramms für Mischwasserkanäle, um Überläufe weiter einzuschränken Durch das erste Mischwassersanierungsprogramm des Landes Berlin und der Berliner Wasserbetriebe werden stadtweit insgesamt 308.000 m³ Stauraum im Kanalnetz und teils direkt an den Klärwerksstandorten für die Mischwasserspeicherung bis 2025 geschaffen. Ziel war es, die Anzahl der Mischwasserüberläufe von 30-mal pro Jahr auf durchschnittlich 10-mal im Jahr zu begrenzen. Durch die zeitgleich stattfindende Nachverdichtung, die auch zu höheren Regenwasserabflüssen in die Mischwasserkanalisation geführt hat, wird dieses Ziel allein durch die Bereitstellung von Stauraum voraussichtlich nicht flächendeckend erreicht. Die Gewässer werden zwar deutlich entlastet, es sind aber für ausgewählte Gewässerabschnitte weitere Maßnahmen erforderlich. Maßstab für einen weitergehenden Bedarf wird die Anzahl erfasster fischkritischer Zustände sein: Es ist geplant, für ökologische Schwerpunktgebiete ein ergänzendes Sanierungsprogramm zum laufenden Programm zu entwickeln. Die Grundlagen dafür schafft das Projekt MiSa (Mischwasserkanalsanierung). Zu den näher betrachteten Gebieten gehören vor allem der Neuköllner Schifffahrtskanal, der Landwehrkanal und der Spreebereich in Charlottenburg einschließlich der Einzugsgebiete der Kanalisation, die bei Mischwasserüberläufen in diese Gewässerabschnitte einleiten. Erschließung zusätzlicher Trinkwasserressourcen durch die Wiederinbetriebnahme ehemaliger Wasserwerke Die Wiederinbetriebnahme ehemaliger Wasserwerke kann ein zusätzliches Grundwasserdargebot zur Erhöhung der möglichen Jahresfördermenge erschließen, bestehende Wasserwerke entlasten sowie die Redundanzen erhöhen. An den Standorten werden folgende mögliche Fördermengen abgeschätzt: Wasserwerk Jungfernheide: 15 bis 30 Mio. m³/a Das landseitige Grundwasserdargebot wird auf ca. 15 Mio. m³/a geschätzt. Aktuell wird eine Machbarkeitsstudie zur Wiederinbetriebnahme des Wasserwerks durchgeführt. Wasserwerk Johannisthal: 3 bis 13 Mio. m³/a Das Grundwasserdargebot am Standort Johannisthal wird auf maximal 13 Mio. m³/a abgeschätzt. Die Nutzung für die Trinkwasserförderung wird durch verschiedene historische und aktuelle Nutzungen im Einzugsgebiet der Wasserwerksbrunnen eingeschränkt. Hierzu laufen noch nähere Untersuchungen. Wasserwerk Buch: 3 bis 5 Mio. m³/a Das Grundwasser am Standort des ehemaligen Wasserwerks Buch ist weitestgehend durch bindige Deckschichten vor Verunreinigen aus dem Oberflächenbereich geschützt. Das Dargebot wird auf 3 bis 5 Mio. m³/a geschätzt. Es wird im Rahmen der weiteren, vertieften Analysen zum Wasserdargebot geprüft, inwiefern ein Erfordernis der Prüfung möglicher Vorbehaltsflächen im Umfeld des ehemaligen Wasserwerks zur Sicherung der Trinkwasserversorgung besteht. Weiterentwicklung des Grundwasserschutzes in den Einzugsgebieten der Wasserwerke, um eine sichere Trinkwasserversorgung zu gewährleisten Die Ausweisung der Wasserschutzgebiete mit ihren räumlichen Ausdehnungen erfolgt für alle Wasserwerke anhand der einschlägigen Regelwerke. Die Regelungen der Schutzgebietsverordnungen werden konsequent vollzogen. Um auch in Wasserschutzgebieten die Ansiedlung von Gewerbe und Industrie im Rahmen von Stadtentwicklungsgebieten zu realisieren, wird ein effizientes, innovatives und am Stand der Forschung orientiertes Genehmigungsverfahren gewährleistet. Innovationen werden im Rahmen einer integralen Betrachtungsweise beurteilt und unter Umständen neue Verfahren mit einem begleitenden Monitoring getestet. Darüber hinaus wird in den weiteren Einzugsgebieten der Wasserwerke (außerhalb der formal festgesetzten Schutzgebiete) die Grundwasserüberwachung ausgeweitet und ergänzende Maßnahmen zum Trinkwasserschutz umgesetzt. Großes Potenzial wird hierbei in der technischen, sensorgestützten Echtzeitüberwachung des Grundwassers sowie weiteren innovativen Forschungsprojekten zum nachhaltigen Grundwasserschutz gesehen. Nur so kann ein angemessener, nachhaltiger Schutz der Grundwasserbeschaffenheit und des Dargebots für eine ordnungsgemäße Trinkwasserversorgung in der wachsenden Stadt gesichert werden. Weitergehende Reinigungsstufen in den Wasserwerken, um die Nutzung weiterer Wasserressourcen zu ermöglichen Es ist ein erklärtes Ziel der Berliner Wasserbetriebe, das Trinkwasser so naturnah wie möglich aufzubereiten. Hierfür ist die Stärkung des vorsorgenden Gewässerschutzes unerlässlich. Sofern durch vorsorgende Maßnahmen kein ausreichender Schutz der Wasserressource erzielt werden kann, stellt die Etablierung weitergehender Reinigungsstufen im Wasserwerk eine mögliche Handlungsoption dar. Ggf. können durch die Auf- bzw. Nachrüstung der Wasserwerke mit weitergehenden Aufbereitungsstufen auch zusätzliche Wasserressourcen erschlossen werden. Mit derartigen Maßnahmen ist kein positiver Effekt für den Gewässerschutz verbunden. Auch ein deutlicher Anstieg des Energie- und Materialbedarfs ist zu erwarten. Daher sind vorsorgende Maßnahmen aus wasserwirtschaftlicher Sicht vorzuziehen. Intensivierung des Brunnenerneuerungsprogramms, um die Spitzenkapazitäten der Wasserwerke weiter zu steigern Mit Umsetzung des Brunnenerneuerungskonzepts der BWB soll die Anzahl der jährlich zu erneuernden Brunnen auf durchschnittlich 30 Brunnen pro Jahr erhöht werden. Die Erneuerung beinhaltet das Neubohren und die vollständige Ausrüstung und Anbindung der Brunnen an das Rohwasserleitungsnetz. Die Altbrunnen werden sorgfältig zurückgebaut. Zusätzlich zu den Brunnenerneuerungen werden 120 bis 130 Brunnen pro Jahr regeneriert. Durch die Intensivierung des Brunnenerneuerungs- und Regenerierungsprogramms soll die mittlere, durchschnittliche Ergiebigkeit aller Brunnen erhöht werden, um so den prognostizierten Wasserbedarf an Spitzentagen decken zu können. Bau neuer Brunnen und Wiederinbetriebnahme stillgelegter Galerien, um die Trinkwasserressourcen zu erhöhen An den Standorten in Kladow, Tiefwerder und Wuhlheide werden 17 zusätzliche Brunnen geplant, welche die zur Verfügung stehende Werkskapazität um 29 Tm³/d erhöhen soll. Eine Reaktivierung außer Betrieb genommener Brunnen an den Standorten Beelitzhof und Friedrichshagen wird geprüft (52 Tm³/d). Erhöhung der Versorgungssicherheit der Hauptstadtregion durch ein gemeinsames Grundwassermanagement der Länder Berlin und Brandenburg Als fachliche Grundlage eines abgestimmten Wasserressourcenmanagements wird ein gemeinsames Grundwasser-Managementsystem auf Basis eines länderübergreifenden Grundwasserströmungsmodells der Hauptstadtregion aufgebaut. Der Aufbau eines solchen numerischen Grundwasserströmungsmodells wird zukünftig eine ganzheitliche Betrachtung des unterirdischen Wasserhaushalts in der Metropolregion Berlin-Brandenburg ermöglichen. Zentraler Bestandteil ist die Modellierung der wechselseitigen Auswirkungen der Grundwasserentnahmen der Wasserversorger in der Region im Hinblick auf eine nachhaltige Bewirtschaftung der gemeinsamen Grundwasserkörper unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange. Das Modell erlaubt auch die fachliche Beurteilung der Auswirkung unterschiedlicher Klimaszenarien auf das Grundwasserdargebot durch eine Variation der Grundwasserneubildung. Des Weiteren wird eine Bilanzierung und Erkundung weiterer Trinkwasserressourcen und die Sicherung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Wasserversorgung durch die zuständigen Landesbehörden ermöglicht. Eine Kopplung des Grundwassermodells an das Berechnungs- und Informationssystem Berliner Oberflächengewässer (BIBER) wird ebenso angestrebt wie Stofftransportmodellierungen zur Betrachtung der Auswirkungen von Altlasten und des Salzwasseraufstiegs auf das nutzbare Dargebot. Für die Abfederung von Spitzenverbräuchen in einzelnen Versorgungsgebieten können Verbundsysteme geschaffen bzw. ausgebaut werden, die einen Ausgleich zwischen Gebieten mit unterschiedlichem Verbrauchsverhalten ermöglichen. Hierzu müssen die Potentiale geprüft und ggf. die technischen Voraussetzungen geschaffen sowie Liefer- und Bezugsvereinbarungen angepasst werden. Nach derzeitigem Stand der Prüfung werden vor allem Möglichkeiten für die gegenseitige Hilfe in Ausfallsituationen gesehen. Prüfung von Möglichkeiten der Fernwasserversorgung, um zusätzliche Ressourcen für steigenden Trinkwasserbedarf zu schaffen In der Metropolregion Berlin-Brandenburg gibt es keine Anbindungen an Fernwassersysteme. Die Wasserversorgung erfolgt gemäß Berliner Wassergesetz aus ortsnahen Ressourcen. Welche Möglichkeiten einer Erschließung weiter entfernter Trinkwasser-Ressourcen über eine Fernwasserversorgung bestehen, ist zu prüfen, wenn die anderen vordringlichen Handlungsoptionen nicht zu einer erforderlichen Dargebotsstabilisierung führen. Diese Maßnahmenoption fokussiert sich nur auf eine Überleitung von Trinkwasser mit Hilfe von Fernwasserleitungen in die Metropolregion; Überleitungen von Oberflächenwasser aus angrenzenden Einzugsgebieten wie Oder bzw. Elbe in das Spreesystem werden hier nicht angesprochen. Erkundung und Sanierung von Flächen, die mit Altlasten kontaminiert sind, um die Trinkwasserversorgung zu sichern Die Analyse des Grundwasserdargebotes im Rahmen des Resilienzkonzeptes der BWB hat gezeigt, dass durch Altlasten Einschränkungen für die Trinkwasserversorgung der Stadt verursacht werden. Altlasten sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen gefährliche Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) und Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Die Altlastenerkundung und -sanierung/-sicherung ist somit unabdingbar, um die Trinkwasserversorgung der Stadt langfristig zu sichern. Darum ist zu prüfen, ob z. B. durch verstärkte Aktivitäten zur Behandlung der Altlastenfahnen und Infiltration der gereinigten Wässer eine signifikante Verbesserung des nutzbaren Dargebots erreicht werden kann. Schwerpunkte des nachsorgenden Bodenschutzes sind dabei die Gefahrenbewertung und die Gefahrenabwehr für die durch Schadstofffahnen bedrohte Trinkwassergewinnung, die Erkundung, Bewertung und nachhaltige Sanierung der Schadstoffquellen auf den Eintragsgrundstücken und den belasteten Transferpfaden zum langfristigen Schutz der Trinkwasserversorgung sowie der spezifischen Systeme der Oberflächengewässer (Flüsse, Seen). Darüber hinaus können im Zuge von Bauvorhaben durch Maßnahmen der Bodensanierung dekontaminierte Flächen auch wieder zur Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers genutzt werden und stehen für die Grundwasserneubildung zur Verfügung. Entwicklung und Umsetzung von Strategien, um einen bewussten und sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser zu fördern Nach einem langjährigen Rückgang des Trinkwasserverbrauchs seit den 1990er Jahren steigen seit einigen Jahren die Verbrauchsmengen wieder an. Um dem ansteigenden Wasserverbrauch zu begegnen, sind die Potentiale weitergehender Maßnahmen für einen sparsamen Umgang mit Wasser zu prüfen. Alle maßgeblichen Wassernutzergruppen sind in die Betrachtung einzubeziehen. Die Analyse der Daten zeigt, dass ca. 75 % des Wasserbedarfs für die Nutzergruppe der Haushalte, ca. 15 % für Industrie und Gewerbe und ca. 10 % für sonstige Nutzer (öffentliche Einrichtungen, Behörden, Kultur, öffentliche Betriebe) anfallen. Somit weist die Datenlage auf den großen Einfluss des spezifischen Wasserbedarfs der Haushalte in Berlin hin. Aufbauend auf einer weiter auszudifferenzierenden Bestandsaufnahme, insbesondere zu den Ursachen für die Ausdehnung der Hochförderphasen, ist für Berlin eine gezielte Wassersparstrategie zu erarbeiten. Elemente einer Wasser-Sparstrategie könnten sein: Fokussierte Informations- und Beratungskampagnen für unterschiedliche Nutzergruppen insbesondere für Haushalte. Optimierte Bewässerungsstrategie für das öffentliche Grün. Förderung von technischen Maßnahmen zur Trinkwassersubstitution durch Regenwasser- oder Grauwassernutzung in Privathaushalten. Förderung von Investitionen in Wasserspartechnologien in Industrie und Gewerbe. Weiterentwicklung der Strategie zum Umgang mit privaten Gartenbrunnen, differenziert nach der Lage in Bezug auf die Einzugsgebiete der Wasserwerke zu Extremzeiten: Reglementierung von einzelnen Wassernutzer Umsetzung von Maßnahmen, um Schutz und Stützung grundwasserabhängiger Ökosysteme zu verbessern Es ist zu prüfen, wie durch Maßnahmen zur gezielten Stützung bedeutender grundwasserabhängiger Ökosysteme Konflikte zwischen Grundwasserentnahme und Naturschutz entschärft bzw. gemindert werden können. Unterstützung der EU-Chemikalienstrategie für die Verwirklichung einer schadstofffreien Umwelt Im Oktober 2020 hat die Europäische Kommission die EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit verabschiedet. Im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal zielt die Strategie auf die Verwirklichung einer schadstofffreien Umwelt ab. Chemikalien sollen „so hergestellt und verwendet werden, dass ihr Beitrag zur Gesellschaft (…) maximiert wird, ohne dem Planeten sowie zukünftigen Generationen zu schaden. Die EU-Industrie soll sich bei der Herstellung und Verwendung von sicheren und nachhaltigen Chemikalien zu einem wettbewerbsfähigen, weltweiten Spitzenreiter entwickeln.“ Bestandteil des Strategiepapiers ist ein Aktionsplan mit Vorschlägen für konkrete Maßnahmen und vorläufigem Zeitplan. Es werden Maßnahmen für folgende Bereiche dargestellt: Innovative Lösungen für sichere und nachhaltige EU-Chemikalien Stärkerer EU-Rechtsrahmen zur Bewältigung dringender Umwelt- und Gesundheitsprobleme sowie Vereinfachung und Konsolidierung des Rechtsrahmens Bereitstellung einer umfassenden und transparenten Wissensbasis über Chemikalien Bereitstellung eines Modells, das weltweit als Inspiration für Chemikalienmanagement dienen kann Unterstützung der Spurenstoffstrategie des Bundes, um den Eintrag von Spurenstoffen in den Wasserkreislauf zu reduzieren oder zu vermeiden Der Bund erarbeitet derzeit in Kooperation mit den Ländern und der Industrie eine Spurenstoffstrategie, die neben nachsorgenden Ansätzen auch vorsorgende Maßnahmen beinhalten soll. In einem ersten Schritt führte das BMU von November 2016 bis Juni 2017 einen Stakeholderdialog (BMUB/UBA 2017) durch, dem sich eine Pilotphase anschloss, die im Sommer 2019 startete. In der Pilotphase wurden die im Stakeholderdialog vereinbarten Maßnahmen- und Strukturvorschläge erprobt, u. a. die Berufung eines Expertengremiums zur Relevanzbewertung von Spurenstoffen, die Initiierung von Runden Tischen zu ausgewählten relevanten Spurenstoffen bzw. Spurenstoffgruppen, Informationskampagnen sowie weitere anwendungsorientierte Maßnahmen. Die Pilotphase wurde im März 2021 abgeschlossen. Die weiteren Arbeiten werden nach einer Übergangsphase durch ein neu eingerichtetes Spurenstoffzentrum des Bundes mit Standort in Dessau fortgeführt und verstetigt. Das o. g. Expertengremium wird neu konstituiert und die Arbeiten an den Runden Tischen weiter fortgesetzt. Unterstützung der EU-Strategie gegen die Verschmutzung der Umwelt durch pharmazeutische Stoffe Die Europäische Kommission hat 2019 einen strategischen Ansatz gegen die Verschmutzung der Umwelt durch pharmazeutische Stoffe verabschiedet. Hauptziele sind: Ermittlung von Maßnahmen, um den potenziellen Risiken von Arzneimittelrückständen in der Umwelt zu begegnen Förderung von Innovation und die Förderung der Kreislaufwirtschaft Ermittlung verbleibender Wissenslücken und das Aufzeigen möglicher Lösungen, um sie zu schließen Gewährleistung, dass die Maßnahmen zur Risikobewältigung den Zugang zu einer sicheren und wirksamen Behandlung mit Arzneimitteln von Mensch und Tier nicht gefährden Der strategische Ansatz legt sechs Handlungsfelder fest, in denen Maßnahmen ergriffen werden sollen: Verstärkte Aufklärung und Förderung einer umsichtigen Verwendung von Arzneimitteln Unterstützung der Entwicklung von Arzneimitteln, die weniger schädlich für die Umwelt sind und Förderung einer umweltfreundlicheren Herstellung Verbesserung der Umweltverträglichkeitsprüfung und ihrer Überprüfung Verringerung von Verschwendung und Verbesserung der Abfallbewirtschaftung Ausweitung der Umweltüberwachung Schließen weiterer Wissenslücken Unterstützung der Nationalen Wasserstrategie, um die natürlichen Wasserressourcen zu schützen und den nachhaltigen Umgang mit Wasser zu fördern Ziel der Nationalen Wasserstrategie ist es, den Schutz der natürlichen Wasserressourcen und den nachhaltigen Umgang mit Wasser in Zeiten des globalen Wandels in Deutschland in allen Lebens- und Wirtschaftsbereichen bis 2050 zu verwirklichen. Durch das BMU wurde im Juni 2021 der Entwurf der Nationalen Wasserstrategie vorgelegt. Der Entwurf formuliert eine konkrete Vision für die Zukunft, daraus abgeleitete Handlungsziele und Aktionen in zentralen strategischen Themenfeldern: Bewusstsein für die Ressource Wasser stärken Wasserinfrastrukturen weiterentwickeln Wasser-, Energie- und Stoffkreisläufe verbinden Risiken durch Stoffeinträge begrenzen Den naturnahen Wasserhaushalt wiederherstellen und managen – Zielkonflikten vorbeugen Gewässerverträgliche und klimaangepasste Flächennutzung im urbanen und ländlichen Raum realisieren Nachhaltige Gewässerbewirtschaftung weiterentwickeln Meeresgebiete (Nord- und Ostsee) intensiver vor stofflichen Einträgen vom Land schützen Leistungsfähige Verwaltungen stärken, Datenflüsse verbessern, Ordnungsrahmen optimieren und Finanzierung sichern Gemeinsam die globalen Wasserressourcen nachhaltig schützen Die im Aktionsprogramm zusammengefassten Vorschläge dienen der Operationalisierung der Nationalen Wasserstrategie. Das Aktionsprogramm fokussiert auf den Zeitraum bis 2030 und unterscheidet kurzfristige Aktionen (Beginn innerhalb der nächsten fünf Jahre) und mittelfristige Aktionen (Beginn in der zweiten Hälfte des Jahrzehnts). Strategieentwurf und Aktionsprogramm sollen Grundlage einer weiteren Diskussion und Abstimmung mit dem Ziel sein, zu einer Nationalen Wasserstrategie der Bundesregierung zu kommen, die mit den Ländern weiter ausgestaltet und von den gesellschaftlichen Akteuren breit mitgetragen wird. Unterstützung des EU-Aktionsplans zur Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden Der Aktionsplan ist wesentlicher Bestandteil des europäischen „Green Deals“. Er erläutert die Vision einer schadstofffreien Welt für 2050: „Die Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden wird auf ein Niveau gesenkt, das als nicht mehr schädlich für die Gesundheit und die natürlichen Ökosysteme gilt und die für unseren Planeten hinnehmbaren Grenzen respektiert, sodass eine schadstofffreie Umwelt geschaffen wird.“ Im Aktionsplan sind unter anderem folgende wasserbezogene Leitinitiativen und Maßnahmen vorgesehen: Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Badegewässerrichtlinie Unterstützung der Umsetzung der neuen Trinkwasserrichtlinie und Erlass maßgeblicher Durchführungsrechtsakte und delegierter Rechtsakte Überarbeitung der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen und der Grundwasserrichtlinie Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie Reduzierung von Unterwasserlärm und Meeres-Vermüllung mithilfe von EU-Schwellenwerten Überarbeitung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser zusammen mit der Überprüfung der Richtlinie über Industrieemissionen und der Evaluierung der Klärschlammrichtlinie Unterstützung der Umsetzung der strategischen Leitlinien für eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Aquakultur in der EU Ermittlung und Sanierung kontaminierter Flächen (Altlasten) u. a. durch Erleichterung von öffentlichen und privaten Finanzierungsmöglichkeiten für die Feststellung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung Überarbeitung der Richtlinie über Industrieemissionen und der Verordnung über das Europäische Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister Empfehlungen für die Umsetzung des Verursacherprinzips Überarbeitung der Quecksilberverordnung Unterstützung der internationalen Arbeit an besten verfügbaren Techniken (BVT) unter Berücksichtigung neuer und künftiger Technologien zur Reduzierung von Industrieemissionen Einrichtung der Initiative Destination Earth zur Entwicklung eines hoch präzisen digitalen Modells der Erde mit Copernicus-Daten als Hauptbausteinen für die Überwachung des Zustands von Luft, Binnengewässern, Meeren und Boden
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