<p> <p>Altlasten stellen eine große ökologische und ökonomische Belastung dar. Ihre Sanierung trägt dazu bei, den Umweltzustand erheblich zu verbessern, Standorte in eine Nachnutzung zu bringen und Investitionshemmnisse zu beseitigen.</p> </p><p>Altlasten stellen eine große ökologische und ökonomische Belastung dar. Ihre Sanierung trägt dazu bei, den Umweltzustand erheblich zu verbessern, Standorte in eine Nachnutzung zu bringen und Investitionshemmnisse zu beseitigen.</p><p> Begriffsbestimmung <p>Mit dem <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bbodschg/">Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)</a> wurden einheitliche Begriffsbestimmungen zum Thema Altlasten eingeführt.</p> <p><em>Altlasten:</em></p> <ul> <li>stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), oder</li> <li>Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte),</li> </ul> <p>durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.</p> <p><em>Altlastverdächtige Flächen: </em></p> <ul> <li>Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.</li> </ul> <p><em>Sanierung im Sinne des Gesetzes sind Maßnahmen:</em></p> <ul> <li>zur Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe (Dekontaminationsmaßnahmen),</li> <li>die eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern oder vermindern, ohne die Schadstoffe zu beseitigen (Sicherungsmaßnahmen),</li> <li>zur Beseitigung oder Verminderung schädlicher Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Bodens.</li> </ul> <p><em>Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen sind sonstige Maßnahmen:</em></p> <ul> <li>die Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit verhindern oder vermindern, insbesondere Nutzungsbeschränkungen der betroffenen Fläche.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/359/bilder/img006.jpg"> </a> <strong> Industrielle Altablagerungen in einem Tagebaurestloch </strong> Quelle: Frauenstein / Umweltbundesamt </p><p> Statistik zur Erfassung, Gefährdungsabschätzung Sanierung und Überwachung von Altlasten <p>Die statistischen Altlastendaten werden bundesweit zur besseren Vergleichbarkeit nach der folgenden Klassifizierung veröffentlicht:</p> <ul> <li>Gefahrenverdacht abzuklären</li> <li>Gefahrenverdacht ausgeräumt</li> <li>Altlasten</li> <li>Sanierung abgeschlossen</li> <li>Altlastverdächtige Flächen</li> </ul> <p>In der Tabelle „Bundesweite Übersicht zur Altlastenstatistik“ sind der Erfassungsstand und der Stand der Bearbeitung der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten in der Bundesrepublik Deutschland zusammengestellt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_tab_altlastenstatistik_2025-11-07.png"> </a> <strong> Tab: Bundesweite Übersicht zur Altlastenstatistik </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_tab_altlastenstatistik_2025-11-07.pdf">Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung (98,69 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_tab_altlastenstatistik_2025-11-07.xlsx">Tabelle als Excel (233,92 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Die Höhe der Grundwasseroberfläche bzw. der Grundwasserdruckfläche ist für verschiedene wasserwirtschaftliche, ökologische und bautechnische Fragestellungen von Bedeutung. Insbesondere gilt das für ihren Maximalwert, den höchsten Wert, den der Grundwasserstand erreichen kann, der vor allem für die Bemessung von Bauwerken benötigt wird. Als Planungsgrundlage für die Auslegung einer Abdichtung des Bauwerks gegen „drückendes“ Wasser oder für die Bemessung der Gründung ist dieser Wert unabdingbar. Meist wird dieser Maximalwert anhand langjähriger Grundwasserstandsbeobachtungen ermittelt. Zurzeit werden im Berliner Stadtgebiet an rund 2000 Grundwassermessstellen Grundwasserstände (Standrohrspiegelhöhen) gemessen und in Form von Grundwasserstandsganglinien dargestellt (Beispiel s. Abbildung 1). Der Maximalwert einer solchen Ganglinie wird als höchster Grundwasserstand , abgekürzt HGW , bezeichnet. Der HGW ist damit also ein in der Vergangenheit gemessener Wert. Grundwasserstandsganglinien dreier Messstellen im Urstromtal: Der höchste Grundwasserstand (HGW) wurde zu unterschiedlichen Zeiten gemessen: Mst. 137: 1975, Mst. 5476: 2002 und Mst. 8979: 2011. Wenn an dem Ort, für den der höchste Grundwasserstand benötigt wird, keine Grundwassermessstelle mit hinreichend langer Beobachtungsdauer vorhanden ist, kann dieser Wert aus den höchsten Grundwasserständen benachbarter Messstellen durch Interpolation näherungsweise bestimmt werden. Ein solcher interpolierter Wert wird gleichfalls als HGW bezeichnet. Für viele Fragestellungen ist die Kenntnis eines höchsten, in der Vergangenheit eingetretenen Grundwasserstands zwar sehr hilfreich, aber nicht in allen Fällen voll befriedigend bzw. ausreichend. Soll der HGW beispielweise zur Bemessung einer Bauwerksabdichtung gegen drückendes Wasser benutzt werden, so muss dieser in der Vergangenheit beobachtete Wert selbstverständlich einer sein, der auch in Zukunft, d.h. innerhalb der Nutzungsdauer des Bauwerks, nicht überschritten wird und nur in extrem nassen Situationen auftreten kann. Wenn der beobachtete Grundwasserstandsgang im Wesentlichen durch natürliche Ursachen bedingt ist (jahreszeitlich unterschiedliche Grundwasserneubildung, Wechsel von niederschlagsarmen mit niederschlagsreichen Jahren) kann davon ausgegangen werden, dass er sich zukünftig ähnlich verhält. Das gilt auch im Fall anthropogener Eingriffe mit Auswirkungen auf die Grundwasseroberfläche, sofern diese dauerhaft sind, sich also in Zukunft nicht ändern werden. In weiten Teilen Berlins herrschen bereits seit Langem keine natürlichen Grundwasserverhältnisse mehr. Durch dauerhafte wie zeitlich begrenzte Eingriffe in den Grundwasserhaushalt ist die Höhe der Grundwasseroberfläche künstlich beeinflusst . Zu den dauerhaften Maßnahmen zählen: die Regenwasserkanalisation, die eine Verminderung der Grundwasserneubildung und damit eine Absenkung des Grundwasserstands zur Folge hat; die dezentrale Regenwasserverbringung über Versickerungsanlagen, wodurch die Grundwasseroberfläche in Abhängigkeit von den Niederschlagsereignissen örtlich angehoben werden kann; Dränagen und Gräben, mit denen der Grundwasserstand gebietsweise gezielt abgesenkt wurde; wasserbauliche Maßnahmen (Stauhaltungen, Ufereinfassungen, Gewässerbegradigungen), die sowohl zu einer Anhebung wie zu einer Absenkung des Grundwasserstandes führen können; in das Grundwasser hineinreichende Bauwerke, mit der Auswirkung eines Aufstaus des Grundwassers in Anstromrichtung bzw. einer Absenkung in Abstromrichtung. Zu den zeitlich begrenzten Maßnahmen bzw. denjenigen, die in ihrem Ausmaß stark variieren können, gehören: Grundwasserentnahmen für die öffentliche und private Wasserversorgung sowie zum Zweck der Wasserfreihaltung von Baugruben oder zur Altlastensanierung, die zur Absenkung der Grundwasseroberfläche führen; Grundwasseranreicherungen zur Erhöhung des Grundwasserdargebots für die öffentliche Wasserversorgung, die in der Umgebung der Anreicherungsanlagen den Grundwasserstand anheben; Reinfiltration von gehobenem Grundwasser, z.B. im Rahmen von Grundwasserhaltungsmaßnahmen für Bauzwecke, wodurch – meist örtlich begrenzt – ebenfalls die Grundwasseroberfläche angehoben wird. Durch diese Vielzahl möglicher künstlicher Maßnahmen mit Auswirkungen auf das Grundwasser wird deutlich, dass es im Einzelfall selbst für Fachleute mitunter schwierig zu beurteilen ist, ob und in welchem Ausmaß ein beobachteter (= gemessener) höchster Grundwasserstand (HGW) anthropogen beeinflusst ist und in wieweit ein solcher Wert auch für in die Zukunft gerichtete Fragestellungen verwendet werden kann. Um die Qualität des HGW-Wertes weiter zu erhöhen und sie für den Nutzer leichter verfügbar zu machen, ist eine Karte entwickelt worden, die den „ zu erwartenden höchsten Grundwasserstand “, abgekürzt „ zeHGW “, direkt angibt. Dieser ist folgendermaßen definiert: Der zu erwartende höchste Grundwasserstand (zeHGW) ist derjenige, der sich witterungsbedingt maximal einstellen kann. Er kann nach extremen Feuchtperioden auftreten, sofern der Grundwasserstand in der Umgebung durch künstliche Eingriffe weder abgesenkt noch aufgehöht wird. Nach dieser Definition handelt es sich um einen Grundwasserstand, der nach gegenwärtigem Wissenstand unter den folgenden geohydraulischen Randbedingungen nach sehr starken Niederschlagsereignissen nicht überschritten wird: einerseits den natürlichen Randbedingungen (z.B. Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes) und andererseits den dauerhaft künstlich veränderten Randbedingungen (z.B. Stauhaltungen der Fließgewässer, s.o.). Höhere Grundwasserstände als der zeHGW können grundsätzlich zwar auftreten, aber nur in Folge weiterer künstlicher Eingriffe. Solche Eingriffe (z.B. Einleitungen in das Grundwasser) sind langfristig natürlich nicht vorhersehbar. Sie brauchen aber auch für die meisten Fragen insofern nicht berücksichtigt zu werden, als sie in jedem Fall einer wasserbehördlichen Erlaubnis oder Bewilligung bedürfen. Sinngemäß entspricht die Definition des zu erwartenden höchsten Grundwasserstands damit der Definition des „Bemessungsgrundwasserstands“ für Bauwerksabdichtungen gemäß BWK-Regelwerk, Merkblatt BWK-M8 (2009; BWK Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e.V.). Der Begriff Bemessungsgrundwasserstand wird hier zu Gunsten des Begriffs zu erwartender höchster Grundwasserstand jedoch nicht verwendet, da die zeHGW-Karte auch für andere Fragen neben der nach einer erforderlichen Bauwerksabdichtung zur Verfügung gestellt wird. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass die Festlegung von Bemessungsgrundwasserständen für Baumaßnahmen im Grundsatz dem Bauherrn bzw. seinem Fachplaner oder -gutachter obliegt. Da dies für den Einzelnen wegen der übergreifenden komplexen, durch den Menschen stark beeinflussten Grundwasserverhältnisse in Berlin allein auf der Grundlage von Grundwasseruntersuchungen am Ort der Baumaßnahme und dem engeren Umfeld mitunter nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand möglich ist, stellt das Land Berlin Informationen zum Grundwasserstand für den Bürger zur Verfügung. Die Arbeitsgruppe Landesgeologie der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz gibt seit Jahrzehnten Auskünfte zum Grundwasser, damit auch zum höchsten Grundwasserstand (HGW), der von Fachleuten auf der Basis der vorliegenden Grundwasserstandsdaten ermittelt wird. Da der HGW entsprechend seiner Definition (s.o.) kein unbeeinflusster Grundwassersstand sein muss, wird angestrebt, für das gesamte Stadtgebiet eine Karte des zeHGW zu entwickeln, der für in die Zukunft gerichtete Fragestellungen (z.B. Bauwerksabdichtung) aussagekräftiger ist. Der Zugriff auf die Karte über das Internet erlaubt es dem Nutzer, den zeHGW für den gewünschten Standort abzulesen. Bisherige Wartezeiten, die durch die schriftliche Anfrage entstanden, entfallen dadurch. Die zeHGW-Karte ist für vier Gebiete Berlins verfügbar (s. Abbildung 2). Geologisch gesehen handelt es sich um das Gebiet des Berliner Urstromtals und das Gebiet des Panketals . Beide sind dadurch gekennzeichnet, dass ihr Untergrund oberflächennah ganz überwiegend durch gut wasserleitende Sande, aufgebaut ist und sich die Grundwasseroberfläche im Allgemeinen nur in geringer Tiefe (Grundwasserflurabstand wenige Meter, stellenweise auch weniger als einem Meter) befindet (SenStadtUm). Des Weiteren wurde die zeHGW-Karte für die südlich des Urstromtals anschließenden Bereiche der Teltow-Hochfläche und der westlich der Havel gelegenen Nauener Platte entwickelt. Im östlichen Teil ist die Hochfläche von relativ mächtigem Geschiebemergel bzw. Geschiebelehm der Grundmoräne bedeckt, die z. T. auch für gespannte Grundwasserverhältnisse verantwortlich sind, im westlichen Teil sind überwiegend mächtige Sandabfolgen vorhanden. Im Bereich der Nauener Platte sind Geschiebemergel und Schmelzwassersande gleichermaßen verbreitet. Kennzeichnend für das Gebiet südlich des Urstromtales ist, dass die Grundwasseroberfläche in einer Tiefe von meist deutlich größer 10 m, im Grunewald und auf der Wannseehalbinsel teilweise auch größer 20 m anzutreffen ist. Geringe Flurabstände finden sich dagegen entlang der oberirdischen Gewässer z. B. Havel, Grunewaldseen, aber auch im Gebiet um das Rudower Fließ, im südlichen Bereich von Lichtenrade und auf den ehemaligen Rieselfeldern Karolinenhöhe. Aktuell wurde die zeHGW-Karte für den nördlich des Urstromtales und südöstlich des Panketals angrenzenden Teil der Barnim-Hochfläche ergänzt. In diesem Bereich bestimmen die ausgedehnten Geschiebemergelkomplexe der weichsel- und saalekaltzeitlichen Grundmoränen, die zumeist mit Schmelzwassersanden wechsellagern, die hydrogeologischen Verhältnisse maßgeblich. Der Grundwasserleiter ist in diesem Bereich i. A. bedeckt und in weiten Teilen gespannt, z. T. auch artesisch, das hydraulische Gefälle ist vergleichsweise hoch. Der Grundwasserflurabstand kann mehrere zehner Meter erreichen. Da über den Grundmoränensedimenten häufig Decksande abgelagert sind, ist das Vorkommen von Schichtenwasser verbreitet. Für alle Gebiete, in denen z.T. methodisch unterschiedlich vorgegangen wurde, wird hier eine Karte der Grundwasserhöhen mit der Bezeichnung „Zu erwartender höchster Grundwasserstand (zeHGW)“ veröffentlicht.
Zur Loesung zunehmender Umweltprobleme, sowie zur Sicherung unserer Trinkwasserreserven kann die Sedimentologie wichtige Beitraege liefern, insbesondere durch die Uebertragung von Methoden und Erfahrungen aus der Erdoelindustrie (Reservoir-Geologie) auf Grundwasserleiter. Im Zuge der staerkeren Orientierung der Grundwasserforschung in Richtung Hydrochemie und Hydraulik zeigt sich immer mehr die Notwendigkeit, auch die Geometrie, Struktur und Genese von Aquiferen besser zu verstehen. Ausgangspunkt fuer eine staerkere Einbeziehung sedimentologischer Daten ist die Erkenntnis, dass weder Oel-Reservoire noch Aquifere, wie vielfach geschehen, als homogene und isotrope Medien betrachtet werden koennen. Vielmehr zeigen Aquifere wie Reservoire ein grosses Spektrum von komplexen Fazies- und diagenetischen Variabilitaeten, welche die hydraulischen Eigenschaften bestimmen. Diese Heterogenitaeten lassen sich systematisch, z.T. prognostizierbar, durch ein hierarchisches System charakterisieren und quantitizieren. Innerhalb einer solchen Hierarchie von Heterogenitaeten sind die einzelnen Untergliederungen sowohl als genetische, sedimentologische und gleichzeitig auch als hydraulische Einheiten anzusehen. In der Reservoir-Sedimentologie werden zur Charakterisierung dieser Heterogenitaeten mit grossem Erfolg Analogstudien an Oberflaechen-Aufschluessen durchgefuehrt, um Subsurface-Flow-Systeme zu verstehen. In aehnlicher Weise werden, innerhalb der Forschungsrichtung Aquifer-Sedimentologie, Analog-Aufschluesse wichtiger Grundwasserleiter mit sedimentologischen, geophysikalischen und hydraulischen insitu Methoden untersucht. Insgesamt bietet die Aquifer-Sedimentologie ein neues Anwendungs- und Arbeitsfeld innerhalb der Umweltgeologie, z.B. bei der Ausweisung von Wasserschutzgebieten, Beurteilung und Sanierung von Altlasten und anderen Kontaminationen, Fragen der Bioremediation, Standortauswahl und Risikoabschaetzung fuer Deponien, sowie als Datenlieferant fuer quantitative Grundwassermodellierungen.
Die vorliegende Grundwassergleichenkarte beschreibt die Grundwassersituation des Hauptgrundwasserleiters mittels Grundwassergleichen in violetter und die des Panketalgrundwasserleiters im Nordosten Berlins in blauer Farbe. Der Abstand der Grundwassergleichen beträgt 0,5 m. Diese stellen die Grundwasserdruckfläche des ungespannten bzw. gespannten Grundwassers dar (s.a. Abb. 3). Dort, wo das Grundwasser des Hauptgrundwasserleiters gespannt vorliegt, sind die Linien der Grundwassergleichen unterbrochen dargestellt. In Bereichen, in denen der Hauptgrundwasserleiter innerhalb Berlins nicht oder nur in geringmächtigen isolierten Lagen vorkommt, sind keine Grundwassergleichen dargestellt. Diese Flächen sind schwarz punktiert umgrenzt. Kartengrundlage ist die topografische Übersichtskarte von Berlin 1 : 50.000 im Rasterformat sowie die Geologische Skizze von Berlin 1 : 50.000 (2007), die aus der Geologischen Übersichtskarte von Berlin und Umgebung 1 : 100.000 abgeleitet wurde. Zusätzlich sind die dazugehörigen Stützstellen (Grundwassermessstellen und Oberflächenwasserpegel) sowie die einzelnen Wasserwerke mit ihren aktiven Förderbrunnen und Wasserschutzgebieten eingezeichnet. Im Bereich des Wasserschutzgebietes Johannisthal gelten z.T. durch die vorläufige Anordnung vom 18.01.2013 festgelegte abweichende Regelungen. Hydrogeologische Situation Auf den Hochflächen ist der Hauptgrundwasserleiter großflächig durch Geschiebemergel und -lehme (Grundwassergeringleiter) der Grundmoränen überdeckt. Liegt die Grundwasserdruckfläche des Hauptgrundwasserleiters innerhalb dieses Grundwassergeringleiters, herrschen gespannte Grundwasserverhältnisse. Oberhalb des Geschiebemergels oder in Linsen kann es in sandigen Bereichen zur Ausbildung von oberflächennahem Grundwasser kommen, das auch als so genanntes Schichtenwasser bezeichnet wird (s.a. Abb. 3). Nach extremen Niederschlägen kann es ggf. bis an die Geländeoberfläche ansteigen. Die Grundwasserstände dieser lokal sehr kleinräumig differenzierten Bereiche werden nicht gesondert erfasst und dargestellt. Im Panketal, auf der nördlich gelegenen Barnim-Hochfläche, hat sich ein eigenständiger zusammenhängender größerer Grundwasserleiter ausgebildet. Er befindet sich über dem durch die Geschiebemergel der Grundmoräne bedeckten Hauptgrundwasserleiter (s.a. Abb. 7 und 8). Auf der vorliegenden Karte ist dieser Grundwasserleiter durch eigene Grundwassergleichen (blau) gekennzeichnet. Durch Auskeilen des Geschiebemergels zum Warschau-Berliner Urstromtal hin verzahnt sich der Panketalgrundwasserleiter dort mit dem Hauptgrundwasserleiter. Näheres dazu auch in der Grundwasser-Broschüre im Internet unter: www.berlin.de/sen/uvk/_assets/umwelt/wasser-und-geologie/publikationen-und-merkblaetter/grundwasser-broschuere.pdf Aktuelle Situation im Mai 2016 Das Grundwassergefälle und damit auch die Grundwasserfließrichtung ist in Berlin in der Regel von der Barnim- und Teltow-Hochfläche sowie von der Nauener Platte zu den Vorflutern Spree und Havel gerichtet. Um die Förderbrunnen der im Messzeitraum in Betrieb befindlichen Wasserwerke haben sich Absenktrichter gebildet, die die Grundwasseroberfläche unter das Niveau der benachbarten Oberflächengewässer abgesenkt haben: Deshalb wird dort neben landseitig zuströmendem Grundwasser auch Grundwasser gefördert, das durch Infiltration (Uferfiltrat) aus diesen oberirdischen Gewässern gebildet wurde (s.a. Abb. 4c). Die Grundwasserdruckfläche, die in Berlin seit über hundert Jahren durch die Trinkwasserförderung abgesenkt wurde, befand sich auch im Mai 2016 im Vergleich zum Jahr 1989 auf einem relativ hohen Niveau (Limberg et al. 2007: S. 76 ff). Den Grundwasserwiederanstieg im Urstromtal von mehr als einem halben bzw. einem Meter für diesen Zeitraum zeigt die Differenzenkarte 1989-2012 (Abb. 10). Die seit 1989 verringerte Rohwasserentnahme der Berliner Wasserbetriebe infolge des rückläufigen Trink- und Brauchwasserbedarfs ist für den lang andauernden Grundwasseranstieg verantwortlich. Des Weiteren wurden fünf kleinere Berliner Wasserwerke (Altglienicke, Friedrichsfelde, Köpenick, Riemeisterfenn und Buch) im Zeitraum von 1991 bis 1997 stillgelegt. Seit September 2001 wurde zusätzlich die Trinkwasserproduktion der beiden Wasserwerke Johannisthal und Jungfernheide vorübergehend eingestellt, bei letzterem auch die künstliche Grundwasseranreicherung. Im Rahmen der Wasserwirtschaftlichen Sofortmaßnahmen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wird am Standort Johannisthal jedoch weiterhin Grundwasser gefördert, um die erfolgreiche Durchführung lokaler Altlastensanierungen zu unterstützen. Am Standort Jungfernheide wurde ebenfalls durch die Senatsverwaltung eine Grundwasserhaltung bis Ende 2005 betrieben. Seit Januar 2006 betreibt ein privater Konzern dort eine Grundwassererhaltung. Im April 2009 wurden die Wasserschutzgebiete der Wasserwerke Buch, Jungfernheide und Altglienicke aufgehoben. Die Gesamtrohwasserförderung der Berliner Wasserbetriebe zur öffentlichen Wasserversorgung sank innerhalb von 27 Jahren in Berlin um fast die Hälfte (43 %): Im Jahr 1989 wurden 378 Millionen m 3 , 2002 dagegen nur noch 219 Millionen m 3 gefördert. Im Jahr 2003 stieg die Förderung aufgrund des sehr trockenen Sommers kurzzeitig auf 226 Mio. m 3 wieder leicht an. Nach einer weiteren Rückgangsphase stieg die Förderung im vergangenen Jahr wieder auf 215 Mio. m 3 an (Abb. 11). Die Entwicklung der Grundwasserstände vom Mai 2015 bis zum Mai 2016 ist beispielhaft an vier Messstellen zu sehen, die weitgehend unbeeinflusst von der Wasserwerksförderung sind (Abb. 12). Die Grundwasserstände an den zwei Messstellen im unbedeckten Grundwasserleiter des Urstromtals zeigen nahezu den natürlichen Jahresgang mit niedrigen Grundwasserständen im Herbst und hohen im Frühjahr. Die Amplitude der Grundwasserstandsganglinie der Messstelle 340, die am Stadtrand liegt, ist deutlich ausgeprägt, während die der Innenstadtmessstelle 5139 einen gedämpften Jahresgang aufweist. Der zwischenzeitliche Anstieg im Sommer 2015 ist auf die überdurchschnittlich hohen Juli-Niederschläge zurückzuführen (Abb. 13 und 15). Auf der Teltow-Hochfläche und auf der Barnim-Hochfläche ist die Entwicklung der Grundwasserstände an den Messstellen 777 und 5004 im bedeckten, gespannten Grundwasserleiter dagegen im gleichen Zeitraum ähnlich wie im Urstromtal (Abb. 14). Hier ist der Jahresgang mit den natürlichen Schwankungen allerdings nicht so ausgeprägt wie an der Messstelle 340 (Abb. 13). Der Niederschlag an der Messstelle Berlin-Tempelhof lag in der Zeit von Juni 2015 bis Mai 2016 zwar nur 19 mm unter dem des langjährigen Mittels (1961-1990). Somit haben sich keine gravierenden Grundwasserstandsänderungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben (Abb. 13 und 14). Allerdings gab es innerjährlich Abweichungen von den langjährigen Monatsmittelwerten: Während der Juni, August und September vergleichsweise trocken waren, lagen die Niederschläge im Juli, Oktober und November deutlich über dem jeweiligen Monatsmittel (Abb 15). Informationen zum höchsten zu erwartenden Grundwasserstand (zeHGW), der für die Bemessung von Bauwerken eine wichtige Planungsgrundlage darstellt, sind im Umweltatlas unter: /umweltatlas/wasser/grundwasserstand-zehgw/2018/zusammenfassung/index.php zu finden (Limberg et al. 2015).
Durch die Flussgebietsgemeinschaft Elbe wurde 2013 ein elbeweites Sedimentmanagementkonzept fertig gestellt. In diesem Konzept wurden für Sachsen-Anhalt u.a. Handlungsempfehlungen zur Minderung des sedimentspezifischen Schadstofftransfers aus dem Einzugsgebiet der Saale in die Elbe aufgezeigt. Die Handlungsempfehlungen beinhalten Einzelmaßnahmen zur: Sanierung / Reduzierung von Schadstoffeinträgen aus Punktquellen, Sanierung / Reduzierung des Schadstofftransfers aus Altlasten in Oberflächengewässer, Sicherung / Minderung / Beseitigung von Altsedimentdepots als Schadstoffquelle im Gewässer und Umsetzung eines Feinsedimentmanagements für definierte Gewässerabschnitte. Als konkrete Handlungsempfehlungen zum Schwerpunkt Altsedimentdepots ist darin die Klärung der Erfolgsaussichten und Lösungsmöglichkeiten für die Seitenstrukturen der Saale enthalten. Um sicher zu stellen, dass die wirksamsten und nachhaltigsten Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt realisiert werden, muss die Wirkung der Altsedimentdepots auf die betreffende Seitenstruktur sowie auf die Saale in ihrer Gesamtheit erfasst und bewertet werden. Da neben dem Mühlgraben in Halle noch weitere Seitenstrukturen bei der Beurteilung der von Altsedimentdepots ausgehenden Gewässerbeeinträchtigungen gleichermaßen zu berücksichtigen sind, soll vor einer Umsetzung von Maßnahmen an einzelnen Altsedimentdepots ein Gesamtkonzept beauftragt werden. Der Bericht "Vorplanung zur Sicherung / Minderung / Beseitigung Altsedimentdepot Mühlgraben Halle" ist insoweit ein erster Baustein für das geplante Gesamtkonzept, auf dessen Basis über die Umsetzung von Maßnahmen entschieden wird. Im Gutachten "Mühlgraben Halle" werden die Schadstoffsituation, die Sedimentmenge im Mühlgraben sowie Lösungsansätze zur Sicherung / Beseitigung des Altsedimentdepots dargestellt. Fragen u.a. zur Hydromorphologie und die Wirkung auf den Vorfluter Saale werden im Gesamtkonzept zu berücksichtigen sein. Die Ergebnisse des Gutachtens zum Mühlgraben Halle finden Sie in der folgenden Tabelle. Hier können Sie die Unterlagen der "Vorplanung zur Sicherung / Minderung / Beseitigung Altsedimentdepot Mühlgraben Halle" im pdf-Format herunterladen Zum Lesen der Dateien benötigen Sie den Acrobat Reader Abschlussdokumentation - Textteil pdf-Datei öffnen [ca. 3,1 MB] Anlage 1 - Lagepläne pdf-Datei öffnen [ca. 9,5 MB] Anlage 2 - Querprofile pdf-Datei öffnen [ca. 0,6 MB] Anlage 3 - Laborergebnisse pdf-Datei öffnen [ca. 0,2 MB] Anlage 4 - Kubatur-Berechnungen pdf-Datei öffnen [ca. 0,4 MB] Anlage 5 - Verfahrensfließschemata pdf-Datei öffnen [ca. 0,2 MB] Anlage 6 - nichtmonetäre Bewertungsmatrix pdf-Datei öffnen [ca. 0,1 MB] Anlage 7 - monetäre Bewertungsmatrix pdf-Datei öffnen [ca. 0,7 MB] Anlage 8 - Fotodokumentation pdf-Datei öffnen [ca. 5,5 MB] Anlage 9 - Prüfberichte Labor pdf-Datei öffnen [ca. 0,5 MB] Anlage 10 - Feldprotokolle Peilstangensondierungen pdf-Datei öffnen [ca. 0,5 MB] Anlage 11 - Stellungnahme 2-Frequenz-Echolotung pdf-Datei öffnen [ca. 1,1 MB] Anlage 12 - Probenahmeprotokolle SV pdf-Datei öffnen [ca. 1,4 MB] Anlage 13 - vorplanungsrelevante Daten pdf-Datei öffnen [ca. 0,7 MB] Anlage 14 - Eigentümer und Nutzungsrechte wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht
Die ordnungsbehördliche Zuständigkeit bei Boden- und Grundwasserverunreinigungen ist im Land Berlin in der Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben zu § 2 Abs. 4 Satz 1 ASOG) wie folgt geregelt: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Bezirksämter In den Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gehören die Ordnungsaufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz und dem Berliner Bodenschutzgesetz sowie den darauf gestützten Rechtsverordnungen auf Grundstücken in Trinkwasserschutzgebieten, nachdem auf Grund einer durchgeführten Gefährdungsabschätzung eine Gefahr für das Grundwasser festgestellt wurde, außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten, bei einer nachgewiesenen Grundwassergefährdung in einem angrenzenden Trinkwasserschutzgebiet, auf landeseigenen Altablagerungen mit überwiegend Hausmüll, bei Grundwasserschäden, wenn kein Schadstoffeintrag über den Pfad Boden nachweisbar ist, auf Grundstücken, bei denen ein Freistellungsverfahren nach dem Umweltrahmengesetz anhängig ist, sowie die Freistellungsverfahren nach dem Umweltrahmengesetz und auf Grundstücken, die sich innerhalb der Siemensstadt Square befinden, sowie auf an die Siemensstadt Square unmittelbar angrenzenden Grundstücken, bei denen eine Grundwassergefährdung nachgewiesen wurde. Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Referat Bodenschutz Brückenstraße 6 10179 Berlin E-Mail für alle Ansprechpersonen: bodenschutz-altlasten@senmvku.berlin.de Astrid Klose Referatsleiterin Tel.: (030) 9025-2070 Fax: (030) 9025-2929 Frank Engelmann Gesetzliche Grundlagen, Zuständigkeiten Tel.: (030) 9025-2464 Fax: (030) 9025-2929 Frank Rauch Nachsorgender Bodenschutz, Altlasten Tel.: (030) 9025-2550 Fax: (030) 9025-2929 Sabine Hilbert Vorsorgender Bodenschutz Tel.: (030) 9025-2482 Fax: (030) 9025-2929 Dr. Michael Thelemann Informationsgrundlagen für den vorsorgenden Bodenschutz Tel.: (030) 9025-2487 Fax: (030) 9025-2929 Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Bereich Altlasten/Kampfmittel Brunnenstraße 111 13355 Berlin Cordula Mientus Altlastensanierung/Prüfung von Gutachten Tel.: (030) 90254-7141 E-Mail: cordula.mientus@senmvku.berlin.de Die Bezirksämter nehmen die entsprechenden Ordnungsaufgaben wahr, sofern nicht die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zuständig ist, somit sämtliche Gefährdungsabschätzungen innerhalb und außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten, die Ordnungsaufgaben zur Gefahrenabwehr außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten sowie die Ordnungsaufgaben nach dem Wasserhaushaltsgesetz und den auf Grund dieses Gesetzes ergangenen Rechtsvorschriften bei Boden- und Grundwasserverunreinigungen von örtlicher Bedeutung und die Entgegennahme von Meldungen nach dem Berliner Bodenschutzgesetz. Charlottenburg-Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Mitte Neukölln Pankow Reinickendorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick
<p> <p>Das Europäische Parlament hat am 23. Oktober 2025 die Europäische „Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz“ verabschiedet (Soil Monitoring and Resilience Law, kurz Bodenrichtlinie). Der EU‑Rat hat bereits am 29. September 2025 die Richtlinie förmlich angenommen. Die Europäische Bodenrichtlinie stellt den ersten europaweit verbindlichen Rechtsrahmen zum Schutz der Böden dar.</p> </p><p>Das Europäische Parlament hat am 23. Oktober 2025 die Europäische „Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz“ verabschiedet (Soil Monitoring and Resilience Law, kurz Bodenrichtlinie). Der EU‑Rat hat bereits am 29. September 2025 die Richtlinie förmlich angenommen. Die Europäische Bodenrichtlinie stellt den ersten europaweit verbindlichen Rechtsrahmen zum Schutz der Böden dar.</p><p> <p><strong>Ziele der Richtline </strong></p> <p>Übergeordnetes Ziel der Richtlinie ist es sicherzustellen, dass alle Böden in der Europäischen Union bis 2050 in einem gesunden Zustand sind und dass der gesunde Zustand von Böden erhalten bleibt. Belastungen und Beeinträchtigungen von Böden sind daher vorzubeugen oder zu mindern. Die Richtlinie führt ein systematisches <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/monitoring">Monitoring</a> der Bodengesundheit in allen Europäischen Mitgliedstaaten ein.</p> <p>Gesunde Böden sind in einem guten chemischen, physikalischen und biologischen Zustand. Sie sind lebendige Ökosysteme, die wichtige Dienstleistungen für den Menschen erbringen; sie sind widerstandfähig, fruchtbar, speichern Wasser und organischen Kohlenstoff und sind Lebensraum für über 60% der Organismen auf Erden. Gesunde Böden zu erhalten oder geschädigte Böden wiederherzustellen gewährleistet außerdem unsere Ernährungssicherheit und hilft uns im Kampf gegen den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> und den Biodiversitätsverlust und.</p> <p><strong>Kernelemente der Richtlinie</strong></p> <p>Die Europäische Bodenrichtlinie sieht vor, dass alle Mitgliedstaaten regelmäßig Kennwerte der Bodengesundheit erheben, unter anderem zum organischen Kohlenstoffgehalt, zum Wasserhaltevermögen, zur Bodenbiodiversität und zu Kontaminationen. Deshalb werden auch Schadstoffe wie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pfas">PFAS</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pestizide">Pestizide</a> in das Monitoring einbezogen. Die Richtlinie führt ebenfalls Grundsätze zur Minderung des Flächenverbrauchs auf EU-Ebene ein, insbesondere zur Verminderung der Bodenversiegelung und des Bodenabtrages im Rahmen des Flächenverbrauchs.</p> <p>Der Zustand der Böden wird anhand einer gemeinsamen EU-Methodik bewertet: werden EU-weite, nachhaltige Zielwerte eingehalten, gelten die Böden als gesund. Werden nationale Auslösewerte erreicht, ist der Boden in einem moderaten oder schlechten Zustand. Diese gestufte Bewertung soll den Mitgliedstaaten dabei helfen, Prioritäten zu setzen und schrittweise Maßnahmen für gesündere Böden umzusetzen.</p> <p>Ein zentraler Bereich der Richtlinie ist der Umgang mit potentiell kontaminierten Standorten und mit Altlasten. Die Richtlinie sieht einen risikobasierten und schrittweisen Ansatz vor, der von der Ermittlung über die Untersuchung zur Bewertung führt. Stellen die Mitgliedstaaten fest, dass bestimmte Standorte ein unannehmbares Risko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen, ergreifen sie Risikominderungsmaßnahmen.</p> <p>Das systematische Monitoring mit der Bewertung des Bodenzustandes, nachhaltige Bodenbewirtschaftungsmaßnahmen und der Umgang mit kontaminierten Standorten sind die drei Handlungsstränge der Europäischen Bodenrichtlinie. So soll die Richtlinie helfen, gesunde Böden zu erhalten oder wiederherzustellen und Bodenkontamination auf ein Niveau zu senken, das nicht mehr als schädlich für die menschliche Gesundheit und das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/oekosystem">Ökosystem</a> gilt.</p> <p>Das Erreichen dieser Ziele wird auf EU Ebene verfolgt, indem die EU Kommission 7 ½ Jahre nach Inkrafttretens eine Bewertung der Richtlinie durchführt, um die erzielten Fortschritte und die Notwendigkeit von Änderungen in den Anforderungen zu beurteilen.</p> <p><strong>Nächste Schritte</strong></p> <p>Mit der Abstimmung im Europäischen Parlament und der Annahme im EU-Rat ist die Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz endgültig angenommen. Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit, die neuen Vorgaben in nationales Recht zu überführen.</p> <p>Der Rechtsrahmen für Böden in Deutschland wird im Wesentlichen durch das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die dazugehörige Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) gebildet. Deren Kernpunkte sind bisher die Vermeidung schädlicher Bodenveränderungen und der Umgang mit Altlasten. Das Vorgehen und die Zuständigkeiten bei der Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Altlasten sind im Deutschen Bundesbodenschutzgesetz und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung klar geregelt und finden sich im Grundsatz in der neuen Richtlinie wieder.</p> <p>Neue Schwerpunkte sind ein nutzungsübergreifendes, systematisches Bodenmonitoring, die Festlegung von weiteren Wertebereichen für einen guten/schlechten Zustand von Böden und die Bewertung der Bodengesundheit. Hierfür wird der fachliche Austausch auf nationaler und europäischer Ebene weitergeführt und intensiviert. Arbeitsgruppen mit den Mitgliedstaaten und der EU Kommission arbeiten daran, eine EU-weit vergleichbare Datengrundlage und Vorgehensweise in der Bewertung des Bodenzustandes zu schaffen. In Deutschland verstärken wichtige Akteurinnen und Akteuren des Bodenschutzes und des Bodenmonitorings ihre Zusammenarbeit auf Bund- und Länderebene mit dem Ziel, bundesweite Aussagen zum Bodenzustand und der Wirksamkeit von Bodenschutzmaßnahmen auf eine breitere Basis zu stellen. Eine Plattform für den fachlichen und behördlichen Austausch ist das Nationale Bodenmonitoringzentrum am <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>, das auch die Berichterstattung auf EU Ebene unterstützen kann.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Als Grundlage für die Bearbeitung der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten wurde ein Altlastenprogramm in M-V aufgebaut. Das Umweltministerium M-V gewährt im Rahmen dieses Programms unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung. Die Altlastenfinanzierung ist ein Betrag, um die von diesen Flächen möglicherweise ausgehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beseitigen, den Boden und das Grundwasser zu sanieren und die flächenschonende Wiedernutzung von Industriebrachen zu fördern. - Die Kommunen können anteilig bei der Erkundung ihrer altlastverdächtigen Flächen und bei der Sanierung und Überwachung ihrer Altlasten gefördert werden. Die Mittelvergabe erfolgt nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung und der "Richtlinie für die Förderung von Untersuchungen und Sanierungen kommunaler Altablagerungen und Altstandorte (Altlasten-Finanzierungsrichtlinie - AlaFR)" vom 24.08.1993. - In M-V gilt wie in allen neuen Bundesländern die Freistellungsregelung nach Art. 1 § 4 Abs. 3 Umweltrahmengesetz, geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 22. März 1991. Danach können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen von der Verantwortung für Umweltschäden, die vor dem 1. Juli 1990 entstanden sind, freigestellt werden. In der Regel trägt das Unternehmen dann nur noch einen Eigenanteil von ca. 10 % an den Sanierungskosten. Bewilligungs- und Freistellungsbehörden sind in M-V die jeweils örtlich zuständigen Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt.
Web-gebundenes Informations- und Bearbeitungstool zur Auskunft über die digitalen Daten des Bohrarchivs sowie über die ingenieurgeologischen Daten des geologischen Landesamtes. Dieses Infosystem wird verwendet bei Auskünften zu Baugrundfragen, Kellervernässung, Grundwasserförderung, Altlastensanierung etc. Es bestehen straßen- und koordinatenbezogene Suchmöglichkeiten mit anschließender Visualisierung der Bohrinformationen als Bohrsäule und DIN-Schichtenverzeichnis. Auf der Grundlage des IuK-Grundlagenpapiers der BIS-Steuerungsgruppe der Geologischen Dienste der BRD sowie OGC-konforme Programmierung.
Die digitale Karte "Beprobung Flussauen (Elbe/Mulde)" enthält die Standorte der Probennahmen im Überschwemmungsgebiet in Sachsen-Anhalt für ausgewählte Stoffe wie z.B. Schwermetalle, Arsen und Dioxine. Dazu gehören auch ausgewählte Beprobungspunkte der Bode einschließlich Messwerte. Die Karte dient dem nachsorgenden Bodenschutz und kann im Maßstab 1:10000 verwendet werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 629 |
| Europa | 19 |
| Kommune | 32 |
| Land | 183 |
| Weitere | 28 |
| Wissenschaft | 247 |
| Zivilgesellschaft | 42 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 581 |
| Gesetzestext | 2 |
| Text | 123 |
| Umweltprüfung | 11 |
| unbekannt | 65 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 153 |
| Offen | 615 |
| Unbekannt | 15 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 760 |
| Englisch | 60 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 4 |
| Bild | 7 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 79 |
| Keine | 574 |
| Unbekannt | 6 |
| Webseite | 171 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 735 |
| Lebewesen und Lebensräume | 743 |
| Luft | 675 |
| Mensch und Umwelt | 768 |
| Wasser | 705 |
| Weitere | 783 |