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Schwermetalldaten Hamburger Südosten

Der Untersuchungsraum liegt in einem Gebiet, das nachweisbar von der vorhandenen Industrie beeinflusst wurde und wird. Insbesondere in der Vergangenheit gelangten u.a. Schwermetalle über den Luftpfad auf die Oberböden. Da sich diese Stoffe nicht abbauen, sind auch heute noch erhöhte Gehalte – vor allem an Arsen und Kupfer - zu finden. Ab 2001 wurde auf Grundlage des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) damit begonnen, alle vorhandenen Bodendaten im Hamburger Südosten zu erfassen und zusammen zuführen. Es wurden ausschließlich Daten von Probenahmestellen ausgewertet, die gewährleisten, dass Belastungen des Oberbodens nicht auf „Altlasten, schädliche Bodenveränderungen, altlastverdächtige Flächen oder Verdachtsflächen“ zurückzuführen sind. Die veröffentlichten Daten beinhalten die Arsen- und Schwermetallgehalte, die im Raster von 500 x 500 m enthalten sind. Es können mehrere Datensätze oder gar keine in diesem Raster vorliegen. Leere Kacheln bedeuten, dass keine Daten vorliegen.

Luftbild

Das Hamburger Stadtgebiet wird seit 1920 mit Luftbildern erfasst. Die Luftbilder dokumentieren die Stadtstruktur und deren Veränderungen in einer eindrucksvollen Weise und sind ein unentbehrliches Mittel zur Datengewinnung. Um einen Blick von oben auf Hamburg zu werfen, muss man nicht in die Luft gehen oder Jemandem aufs Dach steigen. Es geht auch einfacher - mit Hilfe von Bildern, die vom Flugzeug aus aufgenommen wurden. Farbige Luftbilder sind ungewöhnliche und eindrucksvolle Bilddokumente und geben einen unverwechselbaren Eindruck von Gesicht und Schönheit unserer Stadt. Sie befriedigen jedoch nicht nur unser ästhetisches Empfinden, sondern bieten Fachleuten vielfältige, interessante Anwendungsmöglichkeiten. Für die Luftbildaufnahme werden mittlerweile fast ausschließlich digitale Kameras benutzt. Die auf dem Markt erhältlichen Aufnahmetechnologien unterscheiden sich in Flächensensoren und Zeilenscanner. Die derzeit bekanntesten digitalen Kameramodelle sind DMC, UltraCAM, ADS40 oder auch die HRSC. Aktuell sieht Hamburgs Bildflugplanung in der Regel einen Bildflug pro Jahr für Senkrechtaufnahmen vor: dafür wird die gesamte Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) jeweils im Frühjahr (vor Einsetzen der Belaubung) zum Zwecke der photogrammetrischen Luftbildauswertung und Orthophotoberechnung beflogen. Darüber hinaus findet im Rhythmus von 3 bis 4 Jahren während der Sommermonate (bei voller Belaubung) eine Luftbildbefliegung für die gesamte Fläche der FHH mit dem Ziel der Orthophotoerzeugung statt. Projekte von übergeordneter Bedeutung machen manchmal auch Sonderbefliegungen notwendig, die der LGV in Abstimmung mit seinen Kunden betreut, beauftragt und abrechnet. Da zum einen Befliegungen und die anschließende Datenverarbeitung äußerst zeit- und kostenintensiv sind und zum anderen eine Vielzahl unterschiedlicher Kunden abgeleitete Luftbilddaten wünschen, ohne sich zuvor intensiv mit Kameratechnologien, Befliegungszeitpunkten, Preisen oder Bildflugfirmen auseinandersetzen zu müssen, wurde der LGV für die Hamburger Verwaltung als zentrale Beschaffungsstelle photogrammetrischer Leistungen (MittVw 10/99, S. 230 ff) insbesondere vor dem Hintergrund bestimmt, Kosten zu minimieren und Qualität sicherzustellen. Nicht mehr für den Gebrauch bei LGV benötigte, analoge Luftbilder (historische Luftbilder) werden ans Staatsarchiv abgegeben und sind insbesondere für historische Recherchen beliebt, z.B. für Altlastenverdachtsflächen. Ansprechpartner ist hierfür das Staatsarchiv in der Kattunbleiche 19. Näheres kann folgendem Link entnommen werden: http://www.hamburg.de/staatsarchiv/ Der Zweck von Luftbildern lässt sich grob in folgende Kategorien einordnen: - Stereophotogrammetrische Luftbildauswertungen (Vektordaten) - Orthophotoberechnungen (Rasterdaten) - Luftbildkarten (hybride Daten) - Schrägluftbilder (Photos prägnanter Bereiche Hamburgs) Standardprodukte, wie Orthophotos, Luftbildkarten und Schrägluftbilder, werden vom LGV im Luftbildvertrieb oder im Internet auf verschiedenen CDs und als gedruckte Karten vertrieben. Für besondere Anforderungen und Luftbildauswertungen steht der Fachbereich "3D und Fernerkundung" jedem Interessenten mit Rat und Tat zur Seite. Luftbildauswertung: Mit Hilfe digitaler Stereo-Arbeitsstationen kann die luftsichtbare Topographie unter Beachtung der Genauigkeitsanforderungen dreidimensional ausgewertet und an CAD-Programme übertragen werden. Die photogrammetrische Genauigkeit steht (u. a.) in Abhängigkeit von der Flughöhe und der Bodenauflösung. Hauptanwendungsgebiet photogrammetrischer Auswertungen ist im LGV die Fortführung der Liegenschaftskarte ALKIS® und des 3D-Stadtmodells. Für die Luftbildauswertung steht derzeit folgendes Bildmaterial zur Verfügung: - komplette Fläche der FHH: Bildflugzeitpunkt Frühjahr 2018, Farbe, 5cm Bodenauflösung. Die hochauflösenden Luftbilder sind als datenschutzrelevant eingestuft und werden nicht an Dritte weitergegeben. In der Stereophotogrammetrie steckt jedoch noch viel mehr Potenzial. Ein Beispiel sind Versiegelungspläne, die der LGV für Großeinleiter erstellen kann. Verbraucher, die über 5000 Kubikmeter Frischwasser jährlich pro Grundstück beziehen, sparen nach § 15 a Sielabgabengesetz bares Geld, indem sie einen Erstattungsantrag stellen. Bei der Berechnung der Sielbenutzungsgebühr, kann der auf den Regenwasseranteil entfallende Teil reduziert werden. Dazu muss die Größe der Gebäudeflächen, der befestigten Flächen, der weich befestigten sowie der Grünflächen ermittelt werden. Zusätzlich muss ein Bestandsplan mit den farblich gekennzeichneten verschiedenen Flächenarten eingereicht werden. Der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung bietet seinen Kunden an, die entsprechenden tabellarischen Zusammenstellungen und Pläne zu liefern. Dabei werden die Daten durch Auswertung aktuellster Luftbilder gewonnen und durch einen örtlichen Feldvergleich ergänzt und klassifiziert. Weitere Einsatzmöglichkeiten der Stereophotogrammetrie sind bspw. die Erstellung von Bestands-, Grünflächen-, Baum- und Dachlandschaftsplänen. Aber auch Höhenauswertungen, von einzelnen Geländepunkten oder Objekten lassen sich kostengünstig bestimmen. Auch die automatisierte Extraktion von Oberflächenmodellen ist photogrammetrisch über Korrelationsverfahren denkbar.

Datei schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten (DSBA)

Sammlung von Informationen über schädliche Bodenveränderungen und Altlasten (Altablagerungen und Altstandorte), Verdachtsflächen und altlastverdächtige Flächen des Landes Sachsen-Anhalts innerhalb des Umweltinformationssystems im Fachinformationssystem Bodenschutz. (ehemals MDALIS)

XUMA - Expertensystem Umweltgefaehrlichkeit von Altlasten

Standorte mit Altablagerungen haeuslicher, industrieller und gewerblicher Abfaelle sowie Flaechen ehemaliger Industrie- und Gewerbebetriebe, bei denen der begruendete Verdacht besteht, dass von ihnen Gefahren bzw. Beeintraechtigungen fuer die menschliche Gesundheit oder Umwelt ausgehen koennen, werden Altlasten genannt. Aktuellen Schaetzungen zufolge gibt es in der Bundesrepublik Deutschland mehr als 100000 Altlasten, von denen etwa 20000 als sanierungsbeduerftig angesehen werden. Es ist damit zu rechnen, dass in den naechsten 10-20 Jahren fuer die Sicherung und Sanierung von Altlasten ein zweistelliger Milliardenbetrag aufgewendet werden muss. In verschiedenen Bundeslaendern laufen Programme, um die Altlasten systematisch zu erfassen und hinsichtlich ihrer Umweltgefaehrdung zu untersuchen und zu beurteilen. Um die mit der Untersuchung und Beurteilung befassten Fachleute zu unterstuetzen, wird vom Institut fuer Angewandte Informatik des Kernforschungszentrums Karlsruhe und vom Institut fuer Boden, Abfall, Altlasten der Landesanstalt fuer Umweltschutz Baden-Wuerttemberg (LfU) in einem gemeinsamen Vorhaben das Expertensystem Umweltgefaehrlichkeit von Altlasten (XUMA) entwickelt (1)(2),(3). Seit Anfang 1993 beteiligt sich das Forschungszentrum Rossendorf an der Weiterentwicklung des Systems. Das Expertensystem XUMA unterstuetzt Fachleute in Behoerden und Ingenieurbueros als intelligenter Assistent und entlastet sie von Routinearbeiten. Das Wissen der wenigen Fachexperten auf diesem Gebiet wird den Sachbearbeitern leichter zugaenglich und die Erfahrungen aus den Sanierungen sowie andere neue Erkenntnisse koennen unverzueglich in die Beurteilungen einfliessen. Daneben traegt das System zur Vereinheitlichung des Vorgehens sowie der Beurteilungskriterien bei.

Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem

Das Landesamt für Umweltschutz führt nach § 11 Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundes-Bodenschutzgesetz (BodSchAG LSA) ein Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem. Das Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem (ST-BIS) enthält beschreibende Informationen (Metainformationen) über Daten, deren Kenntnis für die Erfüllung bodenschutz- und altlastengesetzlicher Aufgaben von Bedeutung sein kann. Dieses Metainformationssystem gibt Auskunft darüber, wer Daten besitzt, wie man Sie erhält und um was für Daten es sich handelt. Das ST-BIS wird im Internet geführt. Die Informationen für das ST-BIS stellen die Behörden dem LAU auf Anforderung gebührenfrei zur Verfügung.

Altlasten und ihre Sanierung

<p>Altlasten stellen eine große ökologische und ökonomische Belastung dar. Ihre Sanierung trägt dazu bei, den Umweltzustand erheblich zu verbessern, Standorte in eine Nachnutzung zu bringen und Investitionshemmnisse zu beseitigen.</p><p>Begriffsbestimmung</p><p>Mit dem <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bbodschg/">Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)</a> wurden einheitliche Begriffsbestimmungen zum Thema Altlasten eingeführt.</p><p><em>Altlasten:</em></p><p>durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.</p><p><em>Altlastverdächtige Flächen: </em></p><p><em>Sanierung im Sinne des Gesetzes sind Maßnahmen:</em></p><p><em>Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen sind sonstige Maßnahmen:</em></p><p>Statistik zur Erfassung, Gefährdungsabschätzung Sanierung und Überwachung von Altlasten</p><p>Die statistischen Altlastendaten werden bundesweit zur besseren Vergleichbarkeit nach der folgenden Klassifizierung veröffentlicht:</p><p>In der Tabelle „Bundesweite Übersicht zur Altlastenstatistik“ sind der Erfassungsstand und der Stand der Bearbeitung der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten in der Bundesrepublik Deutschland zusammengestellt.</p>

Boden Informationsgrundlagen des Landes

Der Boden ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage. Boden ist nicht vermehrbar und verfügt über eine nur begrenzte Belastbarkeit. Einmal geschädigter Boden erneuert und erholt sich nur sehr langsam. Bedrohliche Gefahren können sich z.B. aus einer schleichenden Anreicherung umweltgefährdender Stoffe im Boden ergeben. Allerdings zeigt eine diesbezügliche Bestandsaufnahme in Sachsen-Anhalt, dass neben räumlich begrenzten Kontaminationen flächenhafte Schadstoffbelastungen auf einige wenige industrielle Ballungsgebiete, wie z. B. das Mansfelder Land, den Raum Bitterfeld/Wolfen oder die Flächen der ehemaligen Kupferhütte Ilsenburg beschränkt sind. Demgegenüber wird der Boden auch in Sachsen-Anhalt durch die Inanspruchnahme für Siedlung, Erholung und Infrastruktur beeinträchtigt. Von 1993 bis 2010 nahm die Siedlungs- und Verkehrsfläche in Sachsen-Anhalt um 60.700 Hektar zu, was einer durchschnittlichen Flächeninanspruchnahme von 9,2 Hektar pro Tag entspricht. Obwohl sich dieser Trend in den letzten Jahren in unserem Bundesland erheblich verlangsamt hat und für 2009 bis 2011 sogar zum Stillstand gekommen ist, müssen wir insbesondere durch wirkungsvolles Flächenrecycling weiterem Flächenverbrauch entgegensteuern. Besonders wertvolle und ertragreiche Böden sind hinsichtlich ihrer bisherigen Nutzung zu erhalten. Stärker als durch Schadstoffeinträge sind die natürlichen Bodenfunktionen durch Versiegelung von Bodenflächen bei baulichen Maßnahmen beeinträchtigt. Die versiegelte Fläche ist der Flächenbereich, welcher am stärksten anthropogen überformt ist und bereits irreversible Schäden an den Bodenfunktionen aufweist. Seit 2007 wird der Anteil der versiegelten Fläche innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsfläche auch statistisch erfasst und beträgt für Sachsen-Anhalt derzeit rund 40 %. An der Erarbeitung der für die unterschiedlichsten Planungs- und Zulassungsverfahren benötigten Informationsgrundlagen zum Boden sind die oberen Fachbehörden des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt sowie des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten, aber auch die Umweltbehörden der mittleren und unteren Instanzen beteiligt. Unter den Informationsgrundlagen des Landes sind besonders das Bodenbeobachtungssystem, die bodenkundlich-geologische Kartierung der Landesfläche, die Aufbereitung der Daten der Bodenschätzung, die Entwicklung der Methode zur Bewertung der Bodenfunktionen und die weitgehend abgeschlossene Erfassung altlastverdächtiger Flächen zu nennen. In Sachsen-Anhalt sind die Bodenregionen repräsentativ mit Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF) belegt. Das Netz der BDF, dessen Einrichtung 2004 abgeschlossen wurde, umfasst 69 Flächen. In Verbindung mit Referenzstandorten aus anderen Überwachungsprogrammen (darunter landwirtschaftliche Dauertestflächen und Standorte forstlicher Beobachtungen) spiegeln die BDF das Spektrum der Böden des Landes, ihre Nutzung, Vorbelastung und langfristigen Veränderungen anschaulich wider. Ausgewählte BDF des Landes dienen darüber hinaus für Auswertungen und Berichtspflichten des Bundes. Besondere Erwähnung verdienen die Bodenschätzungsdaten, die inzwischen den Status von Basisinformationen zum Bodenschutz erhalten haben. Diese Daten werden nach einheitlichen Vorschriften erhoben, beschreiben den landwirtschaftlich genutzten Boden in extrem kleinräumiger Weise und sind wegen ihrer Funktion als Besteuerungsgrundlage rechtsverbindlich. Sie wurden deshalb in die digital geführten Bodeninformationssysteme übernommen. Das entsprechende Projekt "Digitalisierung von Altdaten der Bodenschätzung" wurde in Sachsen-Anhalt von März 1997 bis Dezember 2003 gemeinsam von der Umweltverwaltung, der Finanzverwaltung, der Vermessungs- und Katasterverwaltung sowie dem Geologischen Dienst betrieben und erfolgreich abgeschlossen.

Ampelkarte Geothermie Saarland

"Hydrogeologische und wasserwirschaftliche Standortbeurteilung für die Errichtung von geothermischen Anlagen im Saarland. Ungünstige Gebiete (gelb): Hydrogeologisch und wasserwirtschaftlich ungünstig. Für Erdwärmesonden kann die Einzelfallprüfung durch die zuständigen Genehmigungsbehörden ergeben, dass Erdwärmesonden mit zusätzlichen Auflagen genehmigt oder nicht genehmigt werden. Unzulässige Gebiete (rot): Wasserwirtschaftlich unzulässig für Erdwärmesonden. Erdwärmekollektoren oder Erdwärmekörbe können nach Einzelfallprüfung möglich sein. Günstige Gebiete (grün): Hydrogeologisch und wasserwirtschaftlich günstig. Die Lage im Bereich von Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen wird auch in diesem Fall geprüft. Gebiete innerhalb kontaminierter Bereiche von Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen oder Grundwasserschadensfällen sind in der vorliegenden Karte nicht berücksichtigt."

Ehemalige Hausmüllablagerungen in Berlin

Ausgangssituation Arbeitsfortschritt Gefährdungspfad Grundwasser Gefährdungspfad Boden Gefährdungspfad Deponiegas Die früheren Hausmüllablagerungen im Berliner Stadtgebiet fallen aufgrund ihres Alters und Betriebsendes nicht unter die geltende Deponierichtlinie und sind danach keine Deponien oder Altdeponien. Sie gelten als Altablagerungen und werden nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) als altlastenverdächtige Flächen oder Altlasten kategorisiert und nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) hinsichtlich der Gefährdung betroffener Wirkungspfade bewertet. Mit der Änderung des Berliner Betriebegesetzes im Jahr 2004 wurden die Aufgaben der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) im Hinblick auf die Erfüllung der deponiebezogenen, bodenschutzrechtlichen Nachsorgepflichten auf die ehemaligen Müllverbringungsstandorte der BSR im Berliner Stadtgebiet ergänzt. Die ordnungsbehördliche berlinweite Zuständigkeit für diese Standorte wurde der Senatsverwaltung für Umwelt übertragen. Zwischen der für den Umweltschutz zuständigen Senatsverwaltung und den BSR und wurde in diesem Zusammenhang vereinbart, dass alle von den BSR beschickten Altablagerungen im Berliner Stadtgebiet hinsichtlich eventueller Gefährdungen der relevanten Wirkungspfade zu bewerten und nachsorgend zu sichern, sanieren oder zu überwachen sind. Den ersten Arbeitsschritt bildete die Identifizierung der Standorte mit Hinweisen über eine ehemalige Nutzung durch die BSR. Hierzu dienten Listenverzeichnisse der Müllabladeplätze in Berlin aus den Jahren 1971 und 1978. Diese Standortverzeichnisse für den ehemaligen Westteil der Stadt und Erkenntnisse über Altablagerungen aus dem ehemaligen Ostteil der Stadt bildeten die Grundlage für die Ermittlung und Festlegung von insgesamt 38 Standorten. Für 30 Standorte konnte danach ein überwiegender Hausmüllanteil am Gesamtinventar angenommen werden. Für 8 dieser Standorte ist der Hausmüllanteil gegenüber dem Gesamtinventar als untergeordnet anzusehen. In der Standortverteilung spiegelt sich die besondere, ehemalige politische Situation Berlins in der Nachkriegszeit und seiner Insellage wider. So liegen 36 Altablagerungsstandorte im Gebiet des ehemaligen West-Berlins und lediglich 2 Standorte im ehemaligen Ostteil der Stadt. Im ehemaligen Ostteil der Stadt wurde der Hausmüll nach dem 2. Weltkrieg grundsätzlich auf Mülldeponien außerhalb des Berliner Stadtgebietes verbracht. Die 38 Ablagerungsstandorte weisen sehr unterschiedliche Ablagerungszeiträume und Ablagerungsvolumen auf. Die Beendigung der standortbezogenen Schüttungen liegt dabei zwischen den Jahren 1948 und 1983. Die kleineren Altablagerungen wurden in der unmittelbaren Nachkriegszeit beschickt. Zu den größten Altablagerungen mit einem Ablagerungsvolumen von mehr als 1 Mio. m³ Hausmüll zählen die Standorte Wannsee, Lübars, Marienfelde, Egelpfuhl, Rohrbruchwiesen, Dörferblick und Köppchensee. Für die 38 Altablagerungsstandorte lag zum Arbeitsbeginn ein jeweils unterschiedlicher Erkenntnis- und Untersuchungsstand zu den verschiedenen Gefährdungspfaden vor. Für eine überwiegende Anzahl dieser Altablagerungen wurde im Rahmen eines Deponieprogramms bereits früher ein Grundwassermonitoring errichtet und durchgeführt. An vier der beim Gefährdungspfad Deponiegas in die höchste Priorität eingestuften Altablagerungen wurde bereits eine Besaugung bzw. Belüftung durchgeführt (Lübars, Rohrbruchwiesen, Egelpfuhl). In Wannsee erfolgte eine verwertungsorientierte Gasnutzung durch Vattenfall, die nach Ablauf des Nutzungsvertrages in eine Sicherung durch die BSR zu überführen war. Ein grundsätzliches Problem stellen an einigen Altablagerungen insbesondere die sensiblen Nachnutzungen durch Kleingartenkolonien oder Freizeitparks dar, die prioritär zu berücksichtigen waren. Nach einer standortbezogenen Ermittlung des Erkundungsbedarfs und pfadbezogenen Prioritätensetzung wurde 2005 mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen. Ziel wart es in einem Zeitraum von ca. 20 Jahren alle 38 Standorte durch geeignete Maßnahmen zu erkunden, zu bewerten und bedarfsgerecht zu sichern oder zu sanieren. Alle Maßnahmen wurden ordnungsbehördlich gegenüber den BSR angeordnet wobei im Vorfeld eine detaillierte technische Abstimmung erfolgte und ein Einvernehmen angestrebt wurde. Seit 2005 bis heute wurden an nahezu allen 38 Altablagerungen orientierende Untersuchungen durchgeführt. Lediglich bei wenigen Standorten stehen noch Detailerkundungen in einigen Flächenbereichen an, da die Untersuchungen und historischen Recherchen zum Teil andere Abgrenzungen oder Standortlagen ergaben. So konnten für drei Standorte zwar das Vorhandensein von Hausmüllablagerungen in den Verdachtsbereichen ausgeschlossen werden aber hinsichtlich der historischen BSR-Listen bislang keine Ersatzstandorte ausfindig gemacht werden. Dabei handelt es sich um Ablagerungen mit einem geringen Abfallvolumen und einem kurzen Ablagerungszeitraum nach Kriegsende. Die Recherchen dauern hierzu an. Die genaue Lagebestimmung war von Beginn der Arbeiten an ein Kernproblem, da die erwähnten Listen lediglich Straßennahmen enthielten und keine Lagepläne vorhanden waren. Oftmals wurden dabei die Anfahrtsstraßen als Adresse angegeben. Die durchgeführten Erkundungsmaßnahmen erfolgten für jede Altablagerung gefährdungspfadbezogen (Grundwasser, Boden, Deponiegas). Entgegen der Ersteinschätzung (2004) wurde an einer Vielzahl der untersuchten Standorte eine Deponiegasphase (Methan) festgestellt. An allen Altablagerungen wurden Grundwasseruntersuchungen und ein Monitoring durchgeführt. Neben der Bewertung des Gefährdungspfades Boden-Mensch auf den zum Teil überwiegend sensibel durch Kleingartenkolonien, Freizeitparks oder Gärten genutzten Ablagerungsbereichen stellt die Deponiegasproblematik weiterhin den Hauptarbeitsschwerpunkt dar. Vier Ablagerungen konnten bislang insgesamt hinsichtlich aller Gefährdungspfade nach Durchführung geeigneter Maßnahmen vom Gefahrenverdacht befreit werden. Seit 2005 wurde von den BSR auf Anordnung ein Grundwassermonitoring an insgesamt 34 der bekannten 38 Standorte durchgeführt. Hierzu standen weit über 400 Grundwassermessstellen zur Verfügung, deren Anzahl sich durch neu errichtete Messstellen noch vergrößerte. Die Grundwassermessstellen erfassen den Grundwasseran- und abstrom der Altablagerungen sowie die standortbezogenen, verschiedenen hydrogeologischen Grundwasserleiter. Für 10 Standorten wurde festgestellt, dass von diesen Altablagerungen keine Grundwassergefährdung ausgeht. Die Grundwasserüberwachung an diesen Standorten konnte eingestellt werden. An 25 Standorten wurde nach Bewertung der hydrogeologischen und hydrochemischen Situation eine Defizitanalyse erarbeitet, ein erforderlicher, weiterer Messstellenbau und eine standortbezogene Gefährdungsabschätzung für den Belastungspfad Boden-Grundwasser durchgeführt. Infolge wurde ein langfristiges, standortbezogenes Grundwassermonitoring angeordnet. Neben der Durchführung chemisch-physikalischer Grundwasseruntersuchungen und der Bewertung der Grundwasserbelastung wurden Stichtagsmessungen des Grundwasserstandes zur Bestimmung der aktuellen Grundwasserfließrichtung durchgeführt. Für einige Standorte kann nach Ablauf des noch andauernden Überwachungszeitraums und eine dann vorliegende mögliche Unbedenklichkeit der Grundwassersituation die Einstellung der Überwachung in Aussicht gestellt werden. An den Standorten mit einem laufenden Grundwassermonitoring sind nach derzeitigem Erkenntnisstand darüberhinausgehende Maßnahmen nicht erforderlich. Bislang kennzeichnen sich die ermittelten ablagerungsbedingten relevanten Grundwasserbelastungen durch ein nur örtliches Schadensbild, d.h. auf den unmittelbaren Ablagerungsraum und das unmittelbare Umfeld begrenzten Belastungsbereich des Grundwassers. Dabei stehen insbesondere Schwermetalle im Vordergrund. Bei Altablagerungen mit Industriebabfällen, wurden auch punktuell organische Schadstoffe festgestellt, die aber, mit Ausnahme der Altablagerungen Hahneberg, bei der eine Grundwasserbelastung geringfügig über den Verdachtsbereich abströmt, keine Schadensfahnen ausbilden. Insgesamt kommt die Lage der Altablagerungen mit nur einem Standort in einem Trinkwasserschutzgebiet bei der Bewertung der Grundwassergefährdung entgegen. Hinsichtlich der aktuell problematischen Schadstoffgruppe PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) stichprobenhaft an relevanten Altablagerungen durchgeführte Grundwasseruntersuchungen ergaben lediglich vereinzelt Befunde im Bereich der Nachweisgrenze. Das Ergebnis unterstützt die Aussage des Leitfadens zur PFAS-Bewertung des Bundes wonach nur Altablagerungen und Altdeponien deren Betriebs- bzw. Deponiestillegung in den 1980er Jahren oder später erfolgte als relevante Verdachtsstandorte anzusehen sind, da hier eine intensive Verwendung der PFAS erfolgte. In den späten 1980er und 1990er Jahren erfolgten in Berlin keine Ablagerungen mehr. Die Bewertung des Gefährdungspfades Boden-Mensch an den Altablagerungen ist mit Ausnahme weniger Teilflächen weitestgehend abgeschlossen. Zunächst wurden Kleingartenanlagen als Standorte mit besonderer sensibler Nutzung untersucht und abschließend bewertet. Im Ergebnis kann die kleingärtnerische Nutzung grundsätzlich erhalten bleiben, jedoch war an allen Kleingartenanlagen die Auferlegung von Nutzungs-, oder Beschränkungsmaßnahmen erforderlich, die sich an den Belastungswerten und Beschaffenheit der Abdeckung orientierten. Aufgrund der zunehmenden Belastung zur Tiefe hin besteht ein gestaffeltes Grabeverbot für tiefere Bodeneingriffe auf allen Kleingartenanlagen. Die Nutzungsbeschränkungen wurden gegenüber den Grundstückseigentümern und den Pächtern angeordnet und gelten dauerhaft. Auf zwei Kleingartenanlagen waren Bodenaustauschmaßnahmen erforderlich. So erfolgten Maßnahmen zur Oberbodensanierung auf 23 Parzellen der Kleingartenkolonie Rohrbruchwiesen III in Spandau (2006) und auf 8 Parzellen der Kleingartenkolonie Sachtlebenstraße in Steglitz-Zehlendorf (2010). Zudem erfolgte eine Oberbodensanierung auf einem Privatgrundstück am Standort Olafstraße (2010). Ebenfalls als abgeschlossen gelten die Untersuchungen auf Freiflächen von Freizeitparks oder Grünanlagen in Bereichen einer möglichen sensiblen Nutzung. Die Untersuchungsergebnisse ergaben keine Gefährdung für eine freizeitbezogene Nutzung. Ausnahme bildet der Standort Rohrbruchwiesen. Hier steht für den Bereich der kanalseitigen Grünanlagen die abschließende Bewertung noch aus. Grundsätzlich gilt auf allen Altablagerungen mit Hausmüllablagerungen bei eventuell geplanten Baumaßnahmen eine zwingende Beteiligungspflicht der Bodenschutzbehörde der Senatsverwaltung für Umwelt. Zurzeit werden an 15 Altablagerungen kontinuierliche Überwachungen der Bodenluft durchgeführt. Problematisch ist hierbei die Bildung von Deponiegas, insbesondere Methangas, das durch die Umsetzung des organischen Abfalls innerhalb der Altablagerungen entsteht. Methangas ist ein Treibhausgas und 28mal klimaschädlicher als Kohlendioxid. Es bildet in einer bestimmten Konzentration zusammen mit Sauerstoff ein explosives Gemisch, was insbesondere bei bebauten Ablagerungen zu einer hohen Gefährdungslage führen kann. An den großen Altablagerungen Lübars, Marienfelde und Wannsee wurden aufgrund des noch hohen Gasbildungspotentials Gasfassungsanlagen installiert. Mittels Verdichteranlagen wird über Gassammelstränge ein Unterdruck an die tiefreichenden Gasbrunnen angelegt, das Deponiegas abgesaugt und in den Fackelanlagen verbrannt. Der nach innen gerichtete Unterdruck verhindert einen Gasaustritt über die Geländeoberfläche, unterstützt die Umsetzung des organischen Materials und stabilisiert die Altablagerung langfristig. Neben der eigentlichen Sicherung dieser Standorte hat die Fassung und Verbrennung des Methangases (Treibhausgas) eine hohe klimaökologische Bedeutung. Aufgrund der allgemein abklingenden Methangasproduktion und damit des abnehmenden Methangasgehaltes im gefördertem Deponiegas wurden nach Jahren des Betriebes von Hochtemperaturfackeln an den Standorten Lübars und Marienfelde Anlagen zur Schwachgasbehandlung in Betrieb genommen, die auch geringe Methangehalte verbrennen können. An der Altablagerung Wannsee wurde aktuell das Gasfassungssystem ertüchtigt (2023/24). Das Methangas wird hier sowohl über eine Fackel verbrannt als auch im nahegelegenen Helmholtz-Zentrum verwertet (siehe auch Altablagerung Wannsee ). An bebauten Standorten, die aufgrund ihres „geringen“ Methangasgehaltes, der keine dauerhafte Deponiegasfassung und Verbrennung zuließ, waren für deren Sicherung und Stabilisierung innovative Verfahren und Anlagen erforderlich und es kamen lokale Sicherungskonzepte zur Anwendung. So wurden 2013 im Bereich der Kleingartenanlage Rudower Höhe und der Wochenendsiedlung an der Rudower Höhe und 2017 in der Kleingartenanlage Rohrbruchwiesen sowie an den Vereinsheimen am Bootshausweg lokale, dauerhafte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr hinsichtlich Methangases umgesetzt. Hier erfolgen zur Gebäudesicherung lokale Absaugungen mit geringen Unterdrücken über die Gebäude umlaufende Rigolensysteme und eine Ableitung des Methangases. Während bei der Altablagerung Rohrbruchwiesen aufgrund des hohen Grundwasserstandes eine flächendeckende Absaugung nicht möglich und die zunächst betriebene Belüftung daher uneffektiv war, kam speziell an der Wochenendsiedlung mit fester Wohnbebauung eine Absaugung ebenfalls nicht infrage, da unkalkulierbare Setzungen zu Schädigungen vom Eigentum Dritter geführt hätten. An exponierten Bereichen erfolgen zusätzlich regelmäßig Innenraum- und Oberflächenmessungen auf Deponiegas, auch wurden Gaswarngeräte installiert. Weitere Sicherungsmaßnahmen bezogen auf den Gefährdungspfad Deponiegas erfolgten auf der Altablagerung Dörferblick (2014) und KGA-Egelpfuhl (2020/21) in Form der Errichtung eines Methangasoxidationsfeldes (MOF) und der Installation einer Belüftungsanlage in der Kleingartenanlage Am Stichkanal in Steglitz-Zehlendorf im Frühjahr 2012. Zudem wurde die Altablagerung Potsdamer Chaussee in Spandau zur Gefahrenabwehr 2006 eingezäunt. An allen Standorten mit derzeit laufenden, flächendeckenden oder lokalen Gasfassungs- oder Belüftungsanlagen wird die aktuelle Methangasbildung durch die regelmäßige Überwachung der Bodenluftmessstellen erfasst und die Wirksamkeit der Anlagen und deren technischer Zustand ständig überprüft. An 20 der insgesamt 38 Standorte mit Hausmüllablagerungen wurde entweder keine Deponiegasbildung festgestellt oder konnte die Überwachung wegen Unbedenklichkeit eingestellt werden. Die Sicherung der Standorte mit anhaltend hoher Methangasbildung wird auch in Zukunft eine wichtige arbeits- und kostenintensive Aufgabe des nachsorgenden Bodenschutzes bleiben und noch Jahrzehnte andauern.

Altlastenbewertung

Zur rationellen Bewältigung der Altlastenproblematik haben sich eine stufenweise Erfassung und Bewertung bei effektivem Mitteleinsatz durchgesetzt. Die Erhebung von altlastverdächtigen Flächen erfolgt einheitlich und möglichst flächendeckend. Jeder Altlastverdachtsfall wird als Einzelfall betrachtet und bedarf einer objektbezogenen Erkundung und Bewertung. Im Leitfaden und der dazugehörigen Fortschreibung zum Altlastenprogramm sind die Bearbeitungsstufen historische Erkundung, technische Erkundung (orientierende und detaillierte Erkundung), Sanierungsuntersuchung und Sanierung beschrieben. Die Bewertung von altlastverdächtigen Flächen erfolgt auf Grundlage des Bundes-Bodenschutzgesetzes und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Ein Anhang, der den Behörden und projektbezogen auch beteiligten Ingenieurbüros zur Verfügung gestellt wird, enthält u.a. die rechtlichen Grundlagen und Verfahrensregelungen, Empfehlungen der Fachbehörden im Umgang mit Altlasten, die Datenerfassungsbelege ( Word -Format zip-Archiv 423 KB oder PDF -Format 0,9 MB) mit Erläuterungen, ein Verzeichnis wichtiger Archive und die Erläuterung altlastenspezifischer Begriffe. letzte Aktualisierung: 02/2020

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