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St. Katharinen klimaneutral bis 2035 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit in denkmalgeschützten Kirchen

Zielsetzung: Die denkmalgeschützte Hauptkirche St. Katharinen wurde im Jahr 1274 erstmalig urkundlich erwähnt und zählt zu den ältesten und bedeutendsten Bauwerken der Stadt Hamburg. Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind Themen, die St. Katharinen seit vielen Jahren bewegen, so wurde die Kirche 2023 bereits mit dem Gütesiegel Ökoprofit ausgezeichnet. Im Zuge der „Gemeinsamen Klimastrategie für den Ev.-Luth Kirchenkreis Hamburg-Ost“ aus dem Jahr 2023 befasst sich die Kirchengemeinde mit der Frage, wie St. Katharinen bis 2035 klimaneutral werden kann. Eine besondere Herausforderung liegt hierbei in dem Spannungsfeld, dass St. Katharinen ein Denkmal ist, das besondere konservatorische Rahmenbedingungen erfordert und zugleich ein lebendiger Ort der Kirchengemeinde, in dem Gottesdienste, Amtshandlungen und Gemeindefeste stattfinden. Mit ihren großen, öffentlich zugänglichen Innenräumen und Veranstaltungen von klassischen Konzerten bis zu Lasershows ist sie zugleich ein wertvoller Ort für die Zivilgesellschaft und seit vielen Jahren ein fester Bestandteil des Quartierslebens und der Quartiersentwicklung zwischen Hamburger Altstadt und neuer HafenCity. Ziel des Projekts „St. Katharinen - klimaneutral 2035“ ist es, eine modellhafte Klimaschutzstrategie für denkmalgeschützte Großkirchen vorzulegen und mittels eines Klima-Labors, das Studierende des Instituts für Bauklimatik und Energie der Architektur (IBEA) an der Technischen Universität Braunschweig umsetzen, innovative Maßnahmen für eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen in St. Katharinen zu entwickeln, in einem Reallabor auszutesten und zu evaluieren. Neben einer konkreten Umweltentlastung liegt der Fokus hierbei auf einem Low-Tech-Prinzip und der Übertragbarkeit der Maßnahmen auf andere, denkmalgeschützte Großkirchen. Alle Ergebnisse des Projekts fließen in eine Praxishilfe „Klimaschutz und Nachhaltigkeit in denkmalgeschützten Kirchen“ ein. Angesichts der 16.820 unter Denkmalschutz stehenden Kirchen der ev.-luth. Kirche Deutschlands sowie der 22.800 denkmalgeschützten Kirchen der katholischen Kirche Deutschlands ist ein derartiger Leitfaden ein großes Desiderat. Er soll praxisnah und niedrigschwellig sein, so dass er die Kirchengemeinden dazu ermutigt, für Klimaschutz und Nachhaltigkeit ins Handeln zu kommen. Die Praxishilfe wird digital und im Print publiziert sowie über viele Kanäle verbreitet, so dass sie eine große Wirkung entfalten und in zahlreichen Kirchengemeinden zu erheblichen Umweltentlastungen führen kann.

Forschungsprogramm Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt), Modellprojekt Stadt Regensburg

Ausgangslage/Betroffenheit: Die Stadt Regensburg hat etwa 134.000 Einwohner (Erstwohnsitze) und ist damit die viertgrößte Stadt Bayerns. Unter den Modellvorhaben weist Regensburg das stärkste Bevölkerungswachstum auf - sowohl in der zurückliegenden Einwohnerentwicklung als auch in den Prognosen bis 2025, nach denen ein Anstieg der Bevölkerung um 5,4Prozent erwartet wird. Regensburg liegt am nördlichsten Punkt der Donau und den Mündungen der linken Nebenflüsse Naab und Regen. Es wird von den Winzerer Höhen, den Ausläufern des Bayrischen Waldes und dem Ziegetsberg umrandet, wodurch die Entstehung von Inversionswetterlagen begünstigt wird. Durch die topographische Pfortenlage weist die Stadt zudem eine hohe Nebelhäufigkeit auf und ist insbesondere in den Wintermonaten anfällig für Feinstaubbelastungen. Im Gegensatz zu vielen anderen Städten hat Regensburg einen relativ kompakt gegliederten Stadtkörper und eine insgesamt homogene Siedlungsstruktur. Prägend ist die historische Altstadt mit ca. 1.000 denkmalgeschützten Gebäuden. Diese gilt als einzige authentisch erhaltene, mittelalterliche Großstadt Deutschlands und ist seit 2006 Welterbe der UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur). Die Regensburger Altstadt wird als 'Steinerne Stadt' charakterisiert. Ihre historisch gewachsene dichte Baustruktur mit steinernen Plätzen und Gassen, wenig Bäumen im öffentlichen Raum und einer hohen Nutzungsdichte (Wohnen, Einkaufen, Arbeiten, Tourismus) erwärmt sich insbesondere im Sommer stärker als das Umland und wirkt als Hitzespeicher. So können die Temperaturunterschiede im Stadtgebiet bis zu 6 GradC betragen. Das Phänomen der Wärmeinsel, das sich im Zuge des fortschreitenden Klimawandels deutlicher ausprägt, impliziert einen sinkenden thermischen Komfort, löst zusätzliche Energiebedarfe aus und stellt u.U. veränderte Ansprüche an die Gestaltung von Freiflächen. Aufgrund der Lage an der Donau muss sich Regensburg ferner auf häufigere Schwüle und Gefährdung durch Hochwasser einstellen. Aus der Notwendigkeit zur Anpassung an den Klimawandel erwächst in Verbindung mit anderen Zielbildern einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung ein umfassender planerischer Handlungsbedarf. Im Rahmen des Modellprojekts thematisiert die Stadt Regensburg den Widerspruch zwischen einer Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung, die auf Flächensparsamkeit und Innenentwicklung ausgerichtet ist, und erforderlichen Anpassungsstrategien an den Klimawandel, die bei der besonderen städtebaulichen Kompaktheit der Stadt Regensburg tendenziell eine Auflockerung von Baustrukturen und Flächenentsiegelung beinhalten. Im Sinne einer klimaangepassten Stadtentwicklung galt es: - auf strategischer Ebene die Weichen für eine klimaangepasste Flächennutzung für die zukünftige Stadtentwicklung zu stellen - auf operativer Ebene Maßnahmen für restriktive bis persistente Stadt- und Freiraumstrukturen zu entwickeln.

Bebauungsplan HafenCity 20 Hamburg

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den westlichen Teil der im Bebauungsplan HafenCity 10 zwischen Erciusgraben und Stockmeyerstraße festgesetzten Parkanlage (Teile der Flurstücke 2544 und 2539 der Gem. Altstadt Süd). Das Plangebiet wird weiterhin im Osten von der Parkanlage und im Westen von der Ericusbrücke begrenzt.

Bebauungsplan HafenCity 10 Hamburg

Gebiet östlich der Shanghaiallee. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Brooktorhafen - über das Flurstück 978 (Ericusbrücke) der Gemarkung Altstadt Süd - Ericusgraben - Ostgrenze des Flurstücks 2074, Nordgrenze des Flurstücks 961, über die Flurstücke 962 (Stockmeyerstraße), 2236 (Pfeilerbahn), 1634, 1636 (Versmannstraße) und 1639 der Gemarkung Altstadt Süd - Baakenhafen - über das Flurstück 2192, Westgrenze des Flurstücks 2192, über das Flurstück 2192, Südgrenze des Flurstücks 1021 (Versmannstraße), über die Flurstücke 1021 und 2280 der Gemarkung Altstadt Süd - Shanghaiallee - über die Flurstücke 2165 (Koreastraße) und 2162 der Gemarkung Altstadt Süd.

Bebauungsplan HafenCity 11 Hamburg

Der Bebauungsplan HafenCity 11 für das Gebiet am Nordufer des Baakenhafens (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 104) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Über die Flurstücke 2348 (alt: 2236 - Pfeilerbahn), 1635, 1637 (Versmannstraße) und 2367 (alt: 1639) der Gemarkung Altstadt Süd - Baakenhafen - über das Flurstück 2367, Westgrenze des Flurstücks 2361, über das Flurstück 2358 (alt: 1021 - Versmannstraße), Nordgrenzen der Flurstücke 2358 und 1636 (Versmannstraße), über das Flurstück 1634 (Versmannstraße) der Gemarkung Altstadt Süd.

Bebauungsplan Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 Hamburg

Der Bebauungsplan Hamburg-Altstadt 47/Neustadt 49 für den in der Anlage durch eine durchgehende schwarze Linie umgrenzten und schwarz schraffierten Geltungsbereich in der Hamburger Innenstadt (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteile 101, 102, 105, 106, 107 und 108) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Hafentor - Kuhberg - Venusberg - über das Flurstück 603 (Seewartenstraße) der Gemarkung Neustadt Süd - Neu-mayerstraße - Zeughausmarkt (Westseite) - über die Flurstücke 1818 (Ludwig-Erhard-Straße) und 589 (Millerntor- damm) der Gemarkung Neustadt Süd - Holstenwall - Johannes-Brahms-Platz - Gorch-Fock-Wall - Stephansplatz - Esplanade - über das Flurstück 1207 (Neuer Jungfernstieg) der Gemarkung Neustadt Nord - Lombardsbrücke - Glockengießerwall - Steintorwall - Klosterwall - Deichtorplatz - Willy-Brandt-Straße - Dovenfleet - Zippelhaus - Katharinenkirchhof - Bei den Mühren - Bei dem Neuen Krahn - Hohe Brücke - Kajen - über das Flurstück 1674 (Beim Alten Waisenhause) der Gemarkung Altstadt Süd - Schaartorbrücke - Schaartor - Steinhöft - Baumwall - Vorsetzen - Johannisbollwerk. Vom Gebiet nach Satz 2 ausgenommen sind die in den Aufstellungsbeschlüssen M 5/06 vom 5. September 2006 (Amtl. Anz. S. 2237) für den Bebauungsplan Hamburg-Altstadt 38, M 2/10 vom 19. März 2010 (Amtl. Anz. S. 513) für den Bebauungsplan Hamburg-Altstadt 42, M 4/03 vom 30. April 2003 (Amtl. Anz. S. 1889) für den Bebauungsplan Neustadt 43, geändert am 27. Oktober 2009 (Amtl. Anz. S. 2081), M 5/07 vom 3. September 2007 (Amtl. Anz. S. 2030) für den Bebauungsplan Neustadt 46, M 1/08 vom 17. Dezember 2008 (Amtl. Anz. S. 2669) für den Bebauungsplan Neustadt 47 und M 14/07 vom 11. Dezember 2007 (Amtl. Anz. S. 3231) für den Bebauungsplan Neustadt 48 beschriebenen Plangebiete.

Leinenzwang-Gebiete für Hunde

Die Polizeiverordnung Sicherheit und Ordnung regelt auch den Leinenzwang. In der Landeshauptstadt Dresden besteht für Hunde Leinenzwang in folgenden Bereichen: - Gebiete der Altstadt, - Gebiete der Neustadt, - im Bereich der Fahrgastunterstände an Haltestellen der Öffentlichen Verkehrsmittel und - bei Menschenansammlungen. Der Leinenzwang gilt nicht für Jagdhunde im weidgerechten Einsatz und nicht für Dienst- und Blindenführhunde.

Teilbebauungsplan TB 515 Hamburg

Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: Altstadt, Ortsteil: 101, Planbezirk: Speersort

Bebauungsplan Altona-Altstadt 32 1. Änderung Hamburg

In § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Altona­ Altstadt 32 vom 26. Oktober 1982 (Hamburgisches Gesetz­ und Verordnungsblatt Seite 361) wird folgende Nummer 6 angefügt: ¿6. Auf dem Flurstück 1094 der Gemarkung Altona-Süd­ west ist über die gesamte Frontbreite des Hauses Palmaille 65 eine bauliche Erweiterung zulässig, die in Höhe und Tiefe dem vorhandenen Anbau des Hauses Palmaille 63 (Flurstück 1098) entspricht."

Leinenzwang-Gebiete für Hunde (WMS Dienst)

Die Polizeiverordnung Sicherheit und Ordnung regelt auch den Leinenzwang. In der Landeshauptstadt Dresden besteht für Hunde Leinenzwang in folgenden Bereichen: - Gebiete der Altstadt, - Gebiete der Neustadt, - im Bereich der Fahrgastunterstände an Haltestellen der Öffentlichen Verkehrsmittel und - bei Menschenansammlungen. Der Leinenzwang gilt nicht für Jagdhunde im weidgerechten Einsatz und nicht für Dienst- und Blindenführhunde.

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