Das Projekt "Prüfung der Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Implementierung eines deutschen Produkte-Registers in die neue EU-Strategie für eine zukünftige Chemikalienpolitik (Fortsetzungs-Vorhaben von Produkte-Register Teil I)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Chemie Daten Hans-Peter Schenck durchgeführt. A) Problemstellung: Die neue EU-Chemikalienpolitik gemäß Weißbuchkonzept (REACH-System) wird ein Hauptaugenmerk auf die Verwendung chemischer Stoffe und ihren Weg entlang der gesamten Wertschöpfungskette (Weiterverarbeitungskette) legen. Für die Risikobewertung müssen alle existierenden Verwendungen bekannt sein. Auch müssen tatsächliche Verwendungen für solche Stoffe offengelegt werden, die im neuen Autorisierungsverfahren nur für spezielle Verwendungen zugelassen sind. Deshalb sollen insbesondere die so genannten nachgeschalteten Verwender (Down Stream User) von Chemikalien in die Informationsbeschaffung über ihre Produkte einbezogen werden. Das Weißbuch enthält selbst aber keine Strategie zur Umsetzung dieser Forderungen. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. UBA): Das bisher praktizierte Verfahren, Verwendungsinformationen nur von den Herstellern von Industriechemikalien einzuholen, ist nicht zufriedenstellend. Dies zeigt sich immer wieder im Bewertungsverfahren für Alte Stoffe. Die Produktregistrierung ist hier ein Instrument, um gesicherte Informationen über die realen Verwendungen chemischer Stoffe zu erhalten. Dies wurde bereits im FuE-Vorhaben Deutsches Produkteregister (FKZ: 29967292) klar herausgearbeitet. Somit kann die Produktregistrierung ein konkretes, wesentliches Element bei der Implementierung neuer rechtlicher Regelungen und Verfahren im Zuge der Neuordnung der EU-Chemikalienpolitik werden. C) Ziel des Vorhabens ist es, das vorliegende Produkteregisterkonzept für den Einsatz im REACH-System der neuen EU-Chemikalienpolitik weiterzuentwickeln. Verfahrenstechnische, rechtliche und organisatorische Fragestellungen sollen im EU-weiten und im nationalen Rahmen geklärt werden.
Das Projekt "Ueberpruefung der Durchfuehrbarkeit von Pruefungsvorschriften und der Aussagekraft der Stufe 1 und 2 des ChemG - Teil II" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayer AG durchgeführt. Im Rahmen der Folgestufe des o.g. Pruefprogramms fuer 25 Altstoffe wurden an 2 Stoffen 8 Pruefungen durchgefuehrt. Es wurden Informationen zum Eigenschafts-/Wirkungsprofil dieser Stoffe im Hinblick auf Pruefanforderungen der Folgestufen 1 und 2 der EG-RL 79/831 fuer gefaehrliche Stoffe erzielt. Ferner wurden besonders fuer die Methode zur Bestimmung der Adsorption/Desorption zahlreiche Verbesserungsvorschlaege erarbeitet, die sowohl bei der endgueltigen Erarbeitung der Methoden in der EG (Annex V) als auch fuer das Updating der OECD verwertet werden koennen.
Das Projekt "Toxikologische Bewertung fuer die Klassierung organischer Stoffe nach Nr. 3.1.7 TA Luft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe GmbH (FoBiG) durchgeführt. Anhang E der Technischen Anleitung Luft (TA Luft) vom 27.2.1986 enthaelt eine Liste organischer Substanzen, die nach Abschnitt 3.1.7 TA Luft in verschiedene Emissionsklassen eingestuft sind. Im Rahmen dieses FB wurden toxikologisch begruendete Einklassierungsvorschlaege fuer 44 weitere organische Verbindungen erarbeitet. Grundlage der Bewertung war ein Bewertungsschema des Umweltbundesamtes in der Fassung vom 26.1.1995, das u.a. Grenzwerte am Arbeitsplatz, Klassierungen nach Gefahrstoffverordnung und Analogiebewertungen beruecksichtigt. Die Stoffauswahl erfolgte durch das Umweltbundesamt aufgrund der Relevanz in der Umwelt. Fuer 27 Substanzen konnten Einklassierungsvorschlaege (Abs. 7, Klasse I, II, III) vorgelegt werden. Fuer die restlichen 17 Verbindungen war die Datenlage unzureichend fuer eine Einklassierung.
Das Projekt "Untersuchung der Stoffbelastung im Druckereibereich und in verwandten Betrieben - Teil 2: Siebdruck" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin durchgeführt.
Das Projekt "Bearbeitung von Nomenklatur- und Identifizierungsfragen im Hinblick auf die Erarbeitung einer VO nach Paragraph 4 Abs. 5 ChemG fuer Stoffe, die in ein EG-einheitliches Altstoffverzeichnis (EINECS) aufgenommen werden sollen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von FIZ CHEMIE Berlin, Fachinformationszentrum Chemie durchgeführt. Es wurden ca. 53.000 Stoffe, die von etwa 550 Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland fuer das EINECS gemeldet worden waren, im Hinblick auf ihre Meldefaehigkeit, die Konsistenz der angegebenen Daten und eine korrekte Nomenklatur ueberprueft und in eine eigens dafuer eingerichtete Datenbank des Umweltbundesamtes eingegeben. Offensichtliche Fehler in den Meldungen wurden nach Moeglichkeit vor der Eingabe korrigiert. Im Falle nicht zu klaerender Widersprueche oder fehlender Meldefaehigkeit wurden die betreffenden Stoffe in der Datenbank mit einem Fehlervermerk versehen. Aufgrund einer Reihe von Mehrfachmeldungen enthaelt die Datenbank etwa 41.000 individuelle Stoffe. 95 Prozent dieser Stoffe wurden von ihren Meldern fuer eine vorgezogene Veroeffentlichung freigegeben, die Ende 1984/Anfang 1985 erfolgen soll.
Das Projekt "Gutachten zur Entwicklung eines Bewertungskonzeptes fuer Komplexbildner im Rahmen des Vollzugs der EG-AltstoffVO" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Regelmann durchgeführt.
Das Projekt "Entwicklung abgestimmter Stoffdateien des Bundes und der Laender, Teil II" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Beilstein-Institut durchgeführt. 1. Praesentation der Ergebnisse des 1. Workshops. 2. Vorstellung weiterer, beim ersten Workshop noch nicht beruecksichtigter Stoffdatenbanken unter Einarbeitung der Erkenntnisse aus dem Beilstein-Beitrag zur Organisationsuntersuchung der Stoffdatenbanken im UBA. 3. Weiterentwicklung von Loesungsansaetzen zur Kooperationsverbesserung und zur Einstellung einer Bundesstoffdatenbank.
Das Projekt "Erarbeitung von Grundlagen fuer die Pruefung alter Stoffe - Studie zur mikrobiellen Abbaubarkeit ausgewaehlter Substanzen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Stuttgart, Institut für Mikrobiologie durchgeführt. Nach Paragr. 4 Abs. 6 des ChemG ist die Bundesregierung ermaechtigt, mit Zustimmung des Bundesrates Verordnungen zur Pruefung alter Stoffe zu erlassen. Um dieses aufwendige und langwierige Verfahren zu vermeiden, wurde unter Mitarbeit der Industrie ein Beratergremium fuer umweltrelevante Altstoffe (BUA) bei der GdCH eingerichtet, das potentielle Risikostoffe benennt und, wenn erforderlich, eine Pruefung auf freiwilliger Basis empfiehlt. Zur Unterstuetzung dieser Arbeiten und als Entscheidungsgrundlage fuer das Gremium soll eine Literaturstudie ueber die biologische Abbaubarkeit umweltrelevanter Altstoffe durchgefuehrt werden.
Das Projekt "Gutachten zur Entwicklung eines Konzepts zur Stoffgruppenbewertung am Beispiel von Fettaminen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Regelmann durchgeführt.
Das Projekt "Grundlagen fuer die Bewertung der Umweltgefaehrlichkeit von Altstoffen im Medium Boden - Entwicklung einer Teststrategie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Battelle-Institut e.V. durchgeführt. Im Rahmen der Altstoffbearbeitung des UBA in Zusammenarbeit mit dem BUA zeigte sich, dass die Umweltgefaehrlichkeit von Altstoffen meist allein anhand von Erkenntnissen aus dem Bereich 'Wasser' bewertet werden muss, da fuer den Boden oft weder Testergebnisse noch Bewertungsstrategien vorliegen. Mehrere Konzepte fuer oekotoxikologische Teststrategien im Bereich Boden werden zur Zeit im BUA diskutiert. Das F+E-Vorhaben soll die Durchfuehrbarkeit dieser Strategien ueberpruefen und Grundlagen fuer die Bewertung der Umweltgefaehrlichkeit im Bereich 'Boden' liefern.
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