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Digital GreenTech 2 - KIMBA: KI-basierte Prozesssteuerung und automatisiertes Qualitätsmanagement im Recycling von Bau- und Abbruchabfällen durch sensorbasiertes Inline-Monitoring von Korngrößenverteilungen, Teilprojekt 4

Das Projekt "Digital GreenTech 2 - KIMBA: KI-basierte Prozesssteuerung und automatisiertes Qualitätsmanagement im Recycling von Bau- und Abbruchabfällen durch sensorbasiertes Inline-Monitoring von Korngrößenverteilungen, Teilprojekt 4" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: RWTH Aachen University, Institut und Lehrstuhl für Anthropogene Stoffkreisläufe.

9. Voraussetzungen für die Annahme von geschützten Tieren zur Präparation

Für die Präparation darf ein besonders geschütztes oder ein streng geschütztes Tier nur angenommen werden, wenn eine der folgenden Ausnahmen von den Naturentnahme- und Besitzverboten des Bundesnaturschutzgesetzes nachgewiesen werden kann und die Anforderungen nach Punkt 8 eingehalten werden. Nachzuweisende Ausnahmen vom Naturentnahme- und Besitzverbot für besonders geschützte und streng geschützte Tiere: a) In der heimischen Natur tot aufgefundenes jagdbares Tier vom Jäger mit Jagdscheinkopie und ansonsten mit einer Eigentumsabtrittserklärung und Jagdscheinkopie des Jagdausübungsberechtigten (s. Punkt 5 „Doppelrechtler“). b) In der heimischen Natur tot aufgefundenes besonders geschütztes Tier, für das ein schriftlicher Präparationsauftrag von einer der unter den Punkten 3.1 oder 3.2 genannten Forschungs- oder Lehreinrichtungen vorliegt. Streng geschützte Arten nur von den unter Punkt 3.1 aufgeführten staatlich anerkannten Einrichtungen [§ 45 (5) BNatSchG]. c) In der heimischen Natur tot aufgefundenes Tier, für dessen Präparation von der Aufnahmeeinrichtung eine Ausnahmegenehmigung vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als obere Naturschutzbehörde vorliegt, d. h. von Einrichtungen nach Punkt 3.2 für streng geschützte Arten und von privaten Lehreinrichtungen sowie Ausstellungen von Vereinen für besonders geschützte und für streng geschützte Arten. Für Ausnahmegenehmigungen bezüglich der folgenden Arten sind in Sachsen-Anhalt die unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen zuständig, abhängig vom jeweiligen Fundort des toten Tieres [§ 45 (5) und (7) BNatSchG, § 6 (5) NatSch ZustVO]: Elbebiber, Hornisse, Weißstorch, Mehlschwalbe, Mauersegler, Schleiereule, Turmfalke, Kranich, Fischadler, Rauchschwalbe, Dohle, Feldhamster, Fledermäuse, Ameisen, Wildbienen und Orchideen. d) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Zucht innerhalb der EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. e) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Einfuhr in die EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. f) Tote Tiere der europäischen Vogelarten und der Arten des Anhangs IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) aus Nicht-EU-Mitgliedsländern, für die Ausnahmegenehmigungen vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn bzw. von der Behörde des Einfuhrlandes vorliegen [§ 45 (1) und (8) BNatSchG]. g) Ein totes Tier, das nachweislich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat in Übereinstimmung mit dem dort geltenden Recht der Natur entnommen wurde mit einer behördlichen Bestätigung [§ 45 (1) BNatSchG]. h) Für die Rekonstruktion von Altpräparaten sind Nachweise beizufügen, die den Besitz vor Unterschutzstellung des jeweiligen toten Tieres belegen, z. B. durch je zwei Zeugenbestätigungen zum Altbesitz (s. www.wisia.de (1) und Artenschutzrechtliche Informationsschriften und Muster Zeugenbestätigung Altbesitz (11 KB, nicht barrierefrei)) [§ 46 BNatSchG]. Quelle: (1) Bundesamt für Naturschutz (BfN) zurück zu "Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 19.06.2019

Anthracen im Meerwasser 2023

Im Rahmen des gemeinsames Bund/Länder-Messprogramm für die Nord- und Ostsee + weitere Überwachungsprogramme wurde der Parameter "Anthracen im Meerwasser" im Meerwasser bestimmt.

Anthracen im Meerwasser 2020

Im Rahmen des gemeinsames Bund/Länder-Messprogramm für die Nord- und Ostsee + weitere Überwachungsprogramme wurde der Parameter "Anthracen im Meerwasser" im Meerwasser bestimmt.

Anthracen im Meerwasser 2006

Im Rahmen des gemeinsames Bund/Länder-Messprogramm für die Nord- und Ostsee + weitere Überwachungsprogramme wurde der Parameter "Anthracen im Meerwasser" im Meerwasser bestimmt.

Anthracen im Meerwasser 2018

Im Rahmen des gemeinsames Bund/Länder-Messprogramm für die Nord- und Ostsee + weitere Überwachungsprogramme wurde der Parameter "Anthracen im Meerwasser" im Meerwasser bestimmt.

Anthracen im trockenen Sediment 2017

Im Rahmen des gemeinsames Bund/Länder-Messprogramm für die Nord- und Ostsee + weitere Überwachungsprogramme wurde der Parameter "Anthracen im trockenen Sediment" im Sediment bestimmt.

Anthracen im trockenen Sediment - Serie

Im Rahmen des gemeinsames Bund/Länder-Messprogramm für die Nord- und Ostsee + weitere Überwachungsprogramme wurde der Parameter "Anthracen im trockenen Sediment" im Sediment bestimmt.

Anthracen im Meerwasser 2018

Im Rahmen des gemeinsames Bund/Länder-Messprogramm für die Nord- und Ostsee + weitere Überwachungsprogramme wurde der Parameter "Anthracen im Meerwasser" im Meerwasser bestimmt.

Lebensraum Dach

Kreatives Denken ist Voraussetzung, wenn man der Natur auch in dicht besiedelten Großstädten Raum für Entwicklung geben möchte. Berlin hat sich dies zum Ziel gesetzt und nutzt dafür die Begrünung von Gebäuden. Denn der Platz in verdichteten urbanen Räumen jenseits von öffentlichen Grünflächen ist natürlich knapp. Insbesondere in dicht bebauten Gebieten entsteht wohnumfeldnahes Grün durch die naturnahe Begrünung von Hinterhöfen, Fassaden und Dächern. Eine Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten kann auf diese Weise gefördert werden. Gleichzeitig ist die Dachbegrünung ein wichtiger Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel. Sie mindert die Überwärmung der Stadt und nimmt positiven Einfluss auf den urbanen Wasserhaushalt. In Deutschland werden jedes Jahr mehrere Millionen Quadratmeter Dachbegrünung neu installiert. Wenn durch Baumaßnahmen Natur weichen muss und Boden versiegelt wird, können durch die Begrünung der Dächer wertvolle Ersatzlebensräume für Pflanzen und Tiere geschaffen werden. Neben dieser Biotopfunktion schützen grüne Dächer auch die Dachabdichtung, erhöhen den Regenwasserrückhalt und tragen zur Wärmedämmung sowie zur Klimaverbesserung bei. Für die Begrünung von Dächern wird meist die sogenannte “Extensivbegrünung” ausgewählt. Auf einer Substratschicht von ca. sechs Zentimetern Höhe werden verschiedene sogenannte “Sedumarten” gepflanzt. Diese Pflanzen, z.B. der Mauerpfeffer, sind an die von Sonne, Wind und Trockenheit geprägten Standortbedingungen gut angepasst und benötigen nur wenig Pflege. Das Dach des Besucherzentrums sticht besonders hervor: Zusätzlich zur herkömmlichen Extensivbegrünung wurde auf diesem Dach die Biotopfunktion durch Gestaltungsmaßnahmen erheblich gesteigert. Damit auf dem Dach ein besonders artenreicher und ökologisch wertvoller Lebensraum entstehen kann, wurden auf etwa einem Fünftel der Dachfläche sogenannte “Biodiversitätsmodule” ergänzt: Dickere Substratschicht: Die für Gründächer übliche Substrathöhe von sechs Zentimetern wurde in Teilbereichen auf bis zu zwölf Zentimeter erhöht, wodurch das Artenspektrum für die Bepflanzung deutlich erweitert werden konnte. Neben den niedrigwüchsigen, anspruchslosen Sedumarten bietet das Dach so auch einen Lebensraum für eine artenreiche Kräuter- und Gräservegetation. Verbesserung der Substratqualität: Die Zusammensetzung des verwendeten Substrats spielt für die Etablierung der verschiedenen Pflanzen eine wichtige Rolle. Im Bereich der dickeren Substratschicht wurde das für Extensivbegrünungen übliche, nährstoffarme und mineralische Substat mit einem organischen Substrat angereichert. Dieses liefert der anspruchsvolleren Kräuter- und Gräservegetation die nötigen Nährstoffe. Pflanzenauswahl: Entsprechend der Standortbedingungen wurden auf dem Dach vor allem Arten der Trockenrasen verwendet. Für die Bepflanzung der Bereiche mit dickerer Substratschicht wurden gezielt Pflanzenarten ausgewählt, die eine besondere Bedeutung als Futterpflanzen für Insekten oder Vögel haben. Vegetationsfreie Bereiche: Durch die Anlage von Sandlinsen und Grobkiesbeeten wurden auf dem Gründach vegetationsfreie Bereiche geschaffen, die von einer Vielzahl der Dachbewohner als Versteck, Brut- und Sonnenplatz genutzt werden. So bieten die Sandbeete z. B. Grabwespen und Sandbienen die nötigen Nistmöglichkeiten. Die Grobkiesbeete nutzen u. a. Spinnen und Käfer als Unterschlupf. Temporäre Wasserflächen: Um das anfallende Regenwasser über einen längeren Zeitraum auf dem Dach zurückzuhalten, wurden an einzelnen Stellen Folien eingearbeitet und mit Kies abgedeckt. Kleine offene Wasserstellen werden vor allem von Vögeln und Insekten gern genutzt. Nisthilfen für Insekten: Zur Förderung der dauerhaften Ansiedlung von Kleintieren auf dem Gründach wurden verschiedene Nisthilfen eingesetzt. Zum Einsatz kamen neben Insektenhotels für Wildbienen und Schlupfwespen auch Hummelnistkästen und Ameisensteine. Biotop- und Totholz: Ein besonders wertvolles Strukturelement sind abgestorbene Äste und Stämme. Sie bieten unter anderem Moosen, Flechten, Pilzen, Käfern, Fliegen, Mücken, Ameisen und solitären Wildbienen und Wespen einen Lebensraum. Totholz wird deshalb ganz treffend auch als “Biotopholz” bezeichnet. Darüber hinaus können Vögel die Totholzhaufen als Ansitzplätze, Singwarten und Nahrungsbiotope nutzen. Gestaltet wurde das “Biodiversitäts-Gründach” im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung 2017 durch den Deutschen Dachgärtner Verband e.V. (DDV). Es ist als Demonstrationsprojekt konzipiert und dient dem DDV als Referenzprojekt, um bei neu ausgeführten Gründach-Projekten und bereits existierenden Gründächern für eine stärkere Berücksichtigung der Artenvielfalt zu werben. Die Realisierung des “Biodiversitäts-Gründachs” übernahm die Grün Berlin GmbH. Gefördert wurde die Umsetzung von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung mit Bundes- und Landesmitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)”. Wollen Sie auch etwas auf’s Dach bekommen? Viele nützliche Infos rund um das Thema Dachbegrünung: Deutscher Dachgärtner Verband e.V.

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