Nach einem Großbrand in Kirchberg im Kreis Schwäbisch Hall am 22. August 2015 gelangte verunreinigte Löschwasser der Feuerwehr in die Jagst, wodurch ein Fischsterben ausgelöst wurde. Von dem Brand in einer Mühle war auch ein Gebäude betroffen, in dem größere Mengen Düngemittel gelagert waren. Nach Angaben eines Polizeisprechers habe sich Ammoniumnitrat aus Düngemitteln mit dem Löschwasser gemischt, das in die Jagst gelangte. Nach Behördenangaben war die Konzentration des Ammoniumnitrat im Wasser am 23. August stellenweise zweihundert Mal höher als die ohnehin schon tödliche Dosis für Fische. In Folge davon ist im Bereich Kirchberg der komplette Fischbestand in der Jagst verendet. „Die Jagst ist eines der wertvollsten Ökosysteme, das wir in Baden-Württemberg haben. Daher sind wir sehr besorgt über den durch das Ammoniumnitrat ausgelösten Schaden“, sagte Naturschutzminister Alexander Bonde. Von den Auswirkungen der Gewässerverunreinigung sind insgesamt fünf FFH- und ein großflächiges europäisches Vogelschutzgebiet sowie einzelne Naturschutzgebiete betroffen. Die aus europäischer Sicht relevanten Arten sind die Kleine Flussmuschel, die Fischarten Bitterling und Groppe sowie der Eisvogel. Der Eisvogel ist mittelbar betroffen, da durch den Wegfall der gesamten Fischpopulation in der Jagst ein Großteil seiner Nahrungsgrundlage entfällt.
Das Containerschiff Pacific Adventurer geriet am 11. März 2009 bei rauher See vor der Ostküste Australiens in der Nähe von Brisbane in Schwierigkeiten. Es verlor 31 Container mit Ammoniumnitrat, das zur Herstellung von Dünger und Sprengstoff verwendet wird. Einer der Container beschädigte beim Herunterfallen einen Tank. 20 Tonnen Öl liefen aus.
Bei der Explosion eines Ammonsulfatsalpeter-Silos im Stickstoffwerk der BASF in Oppau kommen 561 Menschen ums Leben und mehr als 2000 werden verletzt. Die Explosion zerstörte oder beschädigte fast alle Gebäude in Oppau.
Am 21. September 2001 ereignete sich in der Düngemittel-Fabrik AZF (Azote Fertilisants) im französischen Toulouse eine schwere Explosion von Ammoniumnitrat in einer Deponie für chemische Abfälle.
Sprengen mit ANFO-Sprengstoff; als komerzieller Sprengstoff zum Einsatz in Tagebauminen wird sehr häufig ein Gemisch aus Ammoniumnitrat (AN ca. 91 bis 94 Gew.-%), Aluminium (0-5 Gew.-%) und Mineralöl (Fuel Oil - FO 4 bis 6 Gew.-%) genutzt. Das Amoniumnitrat- Fuel Oil (ANFO) kann vor Ort in mobilen Einheiten zubereitet werden und gilt als besonders sicher und billig. ANFO wird in die Sprenglöcher gefüllt und mit Zündern (z.B. Dynamit) gezündet. Die Formulierung von ANFO wurde aus Beispielen in #1 abgeleitet. ANFO soll aus 93 % Ammoniumnitrat, 5 % Dieselöl und 2 % Aluminium bestehen. Bei der Explosion werden folgende Emissionen nach freigesetzt: Schadstoff Einheit Quelle CO2 kg /t 119 stöchiometrisch CO kg /t 25 Öko-Inventare 1994 NOx kg /t 10 Öko-Inventare 1994 SO2 kg /t 0,16 stöchiometrisch Die Emissionen an CO2 und SO2 wurden stöchiometrisch berechnet. Dabei wurde der CO2 -Emission um den CO-Anteil korregiert. Für NOx und CO sind nur sehr ungenaue Werte des US-EPA, zitiert nach #2, angegeben. Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Grundstoffe-Chemie gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2000 Lebensdauer: 20a Leistung: 1t/h Nutzungsgrad: 108% Produkt: Stoffe-Sonstige
Ammoniumnitrat wird durch Neutralisation von 50-60 Gew.-% Salpetersäure mit gasförmigem Ammoniak hergestellt. Für die Trocknung wird die anfallende Reaktionswärme genutzt. Das Produkt fällt als 95 Gew.- % Ammoniumnitrat an. Zur Lagerung und Anwendung muß es wegen seines Lagerverhaltens (hygroskopisch, Verbackung) durch Additive konditioniert werden. Es werden anorganische Stoffe (Gips, Polyphosphate etc.) vor der Granulierung zugemischt und organische Tenside oder Wachse nach der Granulierung auf die Oberfläche aufgetragen. Allokation: keine Genese der Daten: Es konnten keine genauen Beschreibungen über den Prozeß erhalten werden. Aus der Prozessbeschreibung wird der Bedarf an Ammoniak und Salpetersäure stöchiometrisch berechnet. Weiterhin wird angenommen, daß der thermische Energiebedarf aus der Neutralisationswärme intern gedeckt werden kann. Für Pumpen etc. wird ein Strombedarf an 10 kWh/t abgeschätzt. Emissionen Als gasförmige Emissionen können Ammoniak aus der Neutralisation über Kondensat bzw. Vakuumpumpe sowie Ammoniumnitrat aus der Granulierung entweichen. Das wässrige Kondensat kann Produkt enthalten. Es ist nicht möglich, die Emission an Stickstoff über den Wasserpfad zu quantifizieren. Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Grundstoffe-Chemie gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2000 Lebensdauer: 20a Leistung: 1t/h Nutzungsgrad: 470% Produkt: Grundstoffe-Chemie
The main aim of the BaltVib sampling campaign was to analyse the microbial community composition in pelagic and benthic habitats with special focus on Vibrio spp. bacteria inside and outside of eelgrass meadows (Zostera marina), and selected macroalgae populations (Fucus spp.) in the salinity gradient of shallow coastal waters of the Baltic Sea. The temporal extent of the dataset is 25.07.2021 to 02.09.2021. The geographic extent of the dataset is spanning from 9°52,655 E to 25°00,698 W and 60°06,547 N to 54°00,8666 S. The measurement depth ranges from 0.2 meters to 7 meters. Salinity ranges from 4 to 14. Environmental parameters measured are: conductivity, temperature, pH, Secchi depth, chlorophyll a, dissolved oxygen, ammonium, nitrate, nitrite, phosphate, silicate, grain size, dissolved organic carbon, dissolved nitrogen, particulate organic nitrogen, particulate organic carbon. Vibrio spp. colony forming units were counted using TCBS agar plates. Abundance of Vibrio vulnificus was determined by ddPCR in water and sediment samples as well as in Zostera marina surface biofilm. Cell counts by flow cytometry contain: Synechococcus, Picoeukaryota, Nanoeukaryota, high-nucleic acid bacteria, low-nucleic acid bacteria. Macrophyte abundance was measured for Zostera marina and Fucus spp..
Antrag gemäß § 16 BImSchG vom 05.10.2018 (eingegangen am 09.10.2018) auf wesentliche Änderung der Guanidinnitrat-Anlage durch Errichtung und Betrieb eines „Ammoniumnitrat-Lagers“, Werk Schalchen, auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1844/2 der Gemarkung und Gemeinde Tacherting durch die AlzChem Trostberg GmbH – - Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles nach dem UVPG Die AlzChem Trostberg GmbH beantragt gemäß § 16 Abs. 2 BImSchG mit Schreiben vom 05.10.2018, (eingegangen am 09.10.2018) eine Genehmigung für die Errichtung und Betrieb eines Ammoniumnitratlagers. Das neu zu errichtende Ammoniumnitrat-Lager soll die kontinuierliche Versorgung mit dem Rohstoff Ammoniumnitrat sicherstellen. Die Lagerung ist in Teilmengen in einem bestehenden Gebäude geplant. Die Lagerung von Ammoniumnitrat unterliegt der Nr. 9.3.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV i.V. mit Nr. 5 und 30 des Anhangs 2 zur 4. BImSchV. Im Rahmen des Verfahrens wird auch die Kapazität für die Lagerung von Guanidinnitrat im bestehenden Produkt-Lager (Produkt-Lager Guni) im Gebäude D02 erhöht. Beim geplanten Änderungsvorhaben handelt es sich um ein Vorhaben nach Nr. 9.3.3 der Anlage 1 zum UVPG. Es ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach dem UVPG gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 i.V.m § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen. Bei dem Vorhaben waren unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien zu prüfen, ob das geplante Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen haben kann. Das Vorhaben umfasst die Errichtung eines neuen Ammoniumnitratlagers in einem bestehenden Gebäude sowie die Kapazitätserhöhung eines vorhandenen Produkt-Lagers für Guanidinnitrat. Bei der Lagerung handelt es sich um eine passive Lagerung von Feststoffen in Verpackungen mit einer Zulassung nach Gefahrgutrecht. Eine Ab-oder Umfüllung findet in den beiden Lagerbereichen nicht statt. Damit leistet das Vorhaben keinen nennenswerten Beitrag zur Immissionsbelastung. Das Landratsamt Traunstein kommt aufgrund überschlägiger Prüfung zu der Einschätzung, dass das Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu besorgen sind. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne von § 9 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 1 Satz 3 UVPG besteht daher nicht. Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG öffentlich bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Feststellung nicht selbstständig anfechtbar ist (§ 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG). Nähere Informationen hierzu können beim Landratsamt Traunstein, Papst-Benedikt-XVI.-Platz, 83278 Traunstein, Zimmer-Nr. B 2.71 eingeholt werden. Um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0861-58-332 wird gebeten.
Die am 21. September 2001 in Toulouse entstandene Explosion der Fabrik Grande Paroisse (genannt „AZF") hat den letzten 10 Jahren zu bedeutenden Überlegungen und methodischen Entwicklungen zur Prävention von Risiken schwerer Unfälle in Frankreich geführt, die in Gesetze und Vorschriften umgesetzt wurden. Aufgrund der sprachlichen und kulturellen Barrieren sind diese Entwicklungen in Deutschland weniger bekannt. Daher hat das deutsche Umweltbundesamt (UBA), im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung, die INERIS um Erstellung einer detaillierten Beschreibung der seit 2000 eingetretenen Veränderungen und der aktuellen Themen der Politik in Bezug auf den Umgang mit industriellen Unfallrisiken gebeten.
Die Landwirtschaft trägt zu den Emissionen klimawirksamer Gase und anderer Umwelt belastender Stickstoff-Komponenten, vor allem Ammoniak und Nitrat, bei. Um den Einfluss der Bewirtschaftung auf die Emissionen zu beurteilen, wurden vorhandene Modellansätze zur Abbildung von Stoffflüssen in landwirtschaftlichen Betrieben kombiniert und erweitert. Basierend auf Datenerhebungen auf landwirtschaftlichen Betrieben wurden Betriebsmodelle für den Marktfruchtanbau und die Milcherzeugung definiert, die ein großes Spektrum an produktionstechnischen und standörtlichen Kenngrößen aufweisen. Szenarien wurden berechnet, um den Effekt von Minderungsmaßnahmen innerhalb der Betriebe abschätzen zu können.
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