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Feinkartierung Straße Hamburg

Der Datensatz enthält Informationen zu Nutzung und Oberflächenmaterial der einzelnen Flächen im Straßenraum der Bezirks- und Hauptverkehrsstraßen. Zusätzlich sind verschiedene im Straßenraum befindliche Linien- und Punktobjekte enthalten. Zu den Linienobjekten gehören: Hochbord, Tiefbord, Geländer, Mauer, Rinne und Zaun. Zu den Punktobjekten gehören: Pflanzkübel, Lampe, Hängelampe, Mast für Hängelampe, Poller/Pfosten/Wegesperre, Fußgängerleitsystem, Verkehrsampel, Bügel, Fahrradbügel, Findling, Bank, Tisch, Kunst im öffentlichen Raum/Skulptur, Brunnen. In der Regel sind im Datensatz alle Objekte im Bereich des Tiefbauvermögens der FHH enthalten. Flächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahn GmbH und des Hafens sind nicht enthalten. Flächen, die eindeutig zum städtischen Straßenraum gehören, aus verschiedenen Gründen aktuell aber rechtlich nicht dem Tiefbauvermögen zugerechnet werden, sind ebenfalls enthalten und werden mit dem Attribut "Fremdeigentum" gekennzeichnet. Enthaltene Attribute: Bezirksnummer, Bezirk, Stadtteilnummer, Stadtteil, Straßenname, Straßentyp, Kategorie, Nutzungsnummer, Nutzung, Inhaltsnummer, Inhalt (Oberflächenmaterial), Ebenennummer, Ebene (Lage regulär auf Straßenebene oder darüber bzw. darunter), Fremdeigentum, Quelle, Bemerkung, Fläche (in m^2), Objekt-ID und Stand der Erfassung. Die Ersterfassung der Feinkartierung Straßen erfolgte auf Grundlage einer Luftbilddigitalisierung in den einzelnen Bezirken zwischen 2013 und 2021. Die Pflege der Daten erfolgt seit 2022 kontinuierlich anhand von Planunterlagen, Luft- und Befahrungsbildern durch den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung im Auftrag der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende. Die Aktualität der jeweiligen Fortführung des Objektes ist den Attributen zu entnehmen. Die Datengrundlage weist jedoch einen älteren Stand auf, als der Tag der Fortführung. Auch Baustellen aus den Vorjahren werden u.U. erst in späteren Jahrgängen umgewandelt, sodass anhand des Datensatzes keine Analyse möglich ist, wie viele Flächenänderungen in einem Jahr im Straßenraum erfolgt sind. Insbesondere die Punkt- und Linienobjekte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da sie z.T. bereits bei der Ersterfassung nicht vollständig erfasst wurden und Aufstell- und Abbauprozesse der datenpflegenden Stelle in der Regel nicht gemeldet werden. Es kann keine Gewähr für die Richtigkeit aller Daten übernommen werden. Aufgrund der Aktualität des Datensatzes kann keine rechtssichere bzw. tagesaktuelle Aussage getroffen werden. Sollten Sie Anmerkungen zum Datensatz haben oder Korrekturen melden wollen, schicken Sie diese bitte an fachdatenmanagement@gv.hamburg.de.

WFS Lichtsignalanlagen Hafen Hamburg

Web Feature Service (WFS) zum Thema Lichtsignalanlagen Hafen Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Ersatzneubau der Neuen Gertraudenbrücke

Planungsphase Die Neue Gertraudenbrücke liegt im Bezirk Mitte im Zuge der B1 (Leipziger Straße – Spittelmarkt – Gertraudenstraße). Sie besteht aus zwei Teilbauwerken und überspannt als Einfeldbrücke den Spreekanal. Die Brücke wurde in den 1970er Jahren im Zuge der Neuordnung des Straßenzuges Leipziger Straße – Spittelmarkt – Gertraudenstraße errichtet. Auf Basis der aktuell durchgeführten Bauwerksprüfungen mussten Sofortmaßnahmen in Form von Lastbeschränkungen auf 3,5 Tonnen ergriffen werden, um die sichere Nutzung der Brücke weiterhin zu gewährleisten. Die Brücke kann aufgrund der Konstruktion, des Bauwerkszustandes und des gestiegenen Verkehrsaufkommens den derzeitigen und künftigen Verkehrslasten nicht mehr dauerhaft standhalten. Die Restnutzungsdauer der Neuen Gertraudenbrücke ist stark eingeschränkt. Insbesondere aus Zwangsspannungen im Auflagerbereich sind Schadensbilder entstanden, die nur durch massive Eingriffe in die Bausubstanz korrigiert werden können und demnach einem Neubau gleichkommen. Aus wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten ist daher die Instandsetzung der Brücke nicht zielführend. Nur durch einen Ersatzneubau kann ein bezüglich Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit verlässliches Bauwerk für den Verkehr zur Verfügung gestellt werden. Das Vorhaben Der Bau Vorbereitende Maßnahmen Verkehrsführung Nachhaltigkeit, Innovation und umweltbezogene Maßnahmen Zahlen und Daten Die Neue Gertraudenbrücke muss mittelfristig durch einen Ersatzneubau ersetzt werden. Das Bauwerk wird die derzeitigen und zukünftigen Verkehrslasten zuverlässig aufnehmen können. So werden zum Beispiel die zwingend notwendigen Vorsorgemaßnahmen vorgesehen, um bei Bedarf die Führung einer Straßenbahn über das neue Bauwerk ermöglichen zu können. Die Planung für den Ersatzneubau des Brückenbauwerkes sieht die Anhebung des umliegenden Geländes auf Brückenniveau vor, um die Unterführung zu beseitigen und alle Verkehrsteilnehmer auf eine Ebene zu bringen. Zur Realisierung ist der Ersatzneubau sowie die Erhöhung der umliegenden Uferwände des Spreekanals erforderlich. Die neu entstehende Querung der Uferwege mit der Gertraudenstraße wird mit Lichtsignalanlagen ausgerüstet. Aufgrund der resultierenden umfangreichen Eingriffe in die umliegenden Flächen des Spittelmarktes, der Fischerinsel (Geländer der Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH) sowie der historischen Gertraudenbrücke wird es eine gesamtheitliche Neugestaltung der Freiflächen geben, die umfangreiche Neupflanzungen und die Schaffung von Verweiloasen mit Sitzgelegenheiten umfasst. Bei der Umsetzung des Ersatzneubaus der Neuen Gertraudenbrücke werden die im Umfeld der Brücke befindlichen Baumaßnahmen, wie der Ersatzneubau der Mühlendammbrücke berücksichtigt. Im Zuge des Ersatzneubaus der Neuen Gertraudenbrücke ist eine Grundinstandsetzung der historischen Gertraudenbrücke vorgesehen. Voraussichtliche Bauzeit: Ende 2026 bis Ende 2029 Die Vorplanung ist abgeschlossen. Derzeit wird die Entwurfsplanung erarbeitet. Konkrete Angaben zum Bau können erst nach Abschluss der weiteren Planung erfolgen. Von Januar bis ca. Juli 2026 finden im gesamten Umfeld der Neuen Gertraudenbrücke Baugrunderkundungen statt. Ab Oktober 2026 werden die erforderlichen Baumfällungen zur Schaffung der Baufreiheit insbesondere an den beiden Uferwegen vorgenommen. Der vorhanden Tiny Forst „Gertraudenhain“ wird voraussichtlich im Herbst 2026 an einen anderen Standort umgesetzt, um die erforderliche Baufreiheit im Bereich des Spittelmarktes zu gewährleisten. Der Ersatzneubau der Neuen Gertraudenbrücke steht im engen Zusammenhang mit weiteren Bauvorhaben im Straßenverlauf der B1. Hier sind insbesondere der Ersatzneubau der Mühlendammbrücke zu nennen. Die Baumaßnahmen sollen so koordiniert werden, dass in der Regel im betroffenen Abschnitt der B1 ein eingeschränkter Verkehr für alle Verkehrsteilnehmer in beide Richtungen möglich bleibt. Dies kann im Bereich der Neuen Gertraudenbrücke darüber erreicht werden, dass die beiden vorhandenen Überbauten einzeln abgerissen und ersetzt werden, sodass für den Verkehr immer ein Überbau zur Verfügung steht. Die beidseitigen Uferwege müssen für den Zeitraum der Bauausführung gesperrt werden. Die Verkehrsführung wird sich erst im fortlaufenden Planungsprozess weiter konkretisieren. Der Ersatzneubau der Neuen Gertraudenbrücke, der Uferwände sowie die Gestaltung des Umfeldes sind zukunftsorientiert und nachhaltig. Mit der gewählten Baukonstruktion als integrales Brückenbauwerk kann im Gegensatz zur Bestandsbrücke zukünftig auf den Einbau von unterhaltungsaufwendigen Übergangskonstruktionen und Brückenlager verzichtet werden. Zukunftsorientiert lässt die Brückenkonstruktion einen nachträglichen Einbau einer Straßenbahntrasse zu, sodass zukünftig der ÖPNV ausgebaut und gestärkt wird. Die Reduzierung der Überbaubreite gegenüber dem Bestand spiegelt die zukünftige Verkehrsentwicklung wider. Weiterhin wird die Spannweite optimiert, was zu einer Reduzierung der Brückenfläche führt und somit Material eingespart, welches wiederum energieeffizienter und umweltfreundlicher ist. Das Umfeld der Neuen Gertraudenbrücke wird neu gestaltet und mit klimaresilienten Pflanzungen ausgestattet. Dies bedeutet, dass standortgerechte, tiefwurzelnde Pflanzenarten gewählt werden, die mit dem kontinental geprägten Stadtklima harmonieren und den Boden feucht sowie kühl halten. Weiterhin wird das “Schwammstadt”-Prinzip umgesetzt. Pflanzflächen werden so gestaltet, dass das Regenwasser lokal gespeichert wird und vor Ort versickern kann, sodass die Pflanzen auch bei Hitze versorgt werden. Ebenso werden flächendeckende Begrünungen vorgesehen, die den Boden beschatten, um die Verdunstung zu minimieren und den Boden vor Austrocknung zu schützen. Die zwingend erforderlichen Baumfällungen werden im Projektbereich sowie im unmittelbaren Umfeld durch umfangreiche Pflanzung von Bäumen kompensiert. Mittel bis langfristig wird damit die Verschattungssituation im Projektbereich signifikant verbessert. Gesamtkosten für das Land Berlin: ca. 40 Mio. Euro

Lichtsignalanlagen Hamburg

Der Datensatz enthält Lage, Namen und Knotennummer aller Lichtsignalanlagen im Hamburger Stadtgebiet (ohne Hamburg Port Authority [HPA]). Signalisierte Übergänge/Einmündung etc., die als Teilknoten der LSA festgelegt sind, werden nicht als gesonderter Punkt dargestellt.

Ersatzneubau der östlichen Bucher-Straßen-Brücke

Planungsphase Die östliche Bucher-Straßen-Brücke (ÖBS) befindet sich im Stadtbezirk Pankow, Ortsteil Französisch Buchholz und überführt die Bucher Straße über je 2 S-Bahn und Fernbahngleise der Deutsche Bahn (DB) AG. Über Rampen / Dammbauwerke grenzt die ÖBS in südöstlicher Richtung an die Straße Am Brendegraben sowie an die Hauptanschlussstelle (HAS) Bucher Straße der A 114 und in nordwestlicher Richtung an die LSA (Lichtsignalanlagen) gesteuerte Pankgrafenstraße. Die Bucher Straße / Hobrechtsfelder Chaussee ist mit 23.000 Kfz/Werktag im Querschnitt (Stand 03/2014) verkehrlich belastet und nimmt nördlich der A 114 eine übergeordnete Verbindungsfunktion (Stufe ll) für die Ortsteile Französisch Buchholz, Karow und Buch wahr. Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Die östliche Bucher-Straßen-Brücke (BW 19209, kurz ÖBS) überquert im Zuge der Bucher Straße die Gleisanlagen der DB AG (Fernbahnstrecke 6087 und S 8 [S Zeuthen/Grünau S Hohen Neuendorf]). Das Brückenbauwerk wurde 1974 mit vorgespannten Fertigteilträgern errichtet. Bei der Herstellung der Fertigteile wurde Hennigsdorfer Spannstahl der Sorte St140/160 verwendet. Der verwendete ölschlussvergütete Spannstahl des VEB(Volkseigener Betrieb) Stahl- und Walzwerks Hennigsdorf gilt als stark gefährdet gegenüber wasserstoffinduzierter Spannungsrisskorrosion. Durch regelmäßige Brückenprüfungen konnten schwerwiegende Schäden am Brückenbauwerk festgestellt werden, welche in Summe zu einer schlechten Zustandsnote des Bauwerks geführt haben. Neben der Verkehrssicherheit ist die Situation im Berliner Nordost-Raum und den angrenzenden Brandenburgischen Landkreisen geprägt von einer ständigen Zunahme der Stadt-Umland-Verflechtungen. Dieser Zuwachs ergibt sich u. a. durch anhaltende Suburbanisierungsprozesse sowohl bezogen auf die Wohnbevölkerung als auch auf gewerbliche Standorte und zudem infolge verändertem Verkehrsverhalten. Der nordöstliche Verflechtungsraum, speziell der Bezirk Pankow von Berlin ist auch bezogen auf die Entwicklung neuer Flächen für Wohn- und Gewerbegebiete besonders aktiv. Da diese Prozesse noch nicht abgeschlossen sind, muss mit weiteren Zuwächsen im Verkehr gerechnet und damit grundsätzlich eine Zunahme der Verkehrsbelastung gegenüber den heutigen Bestandszahlen prognostiziert werden. Zur Erhaltung und Verbesserung der Verkehrssicherheit und der verkehrstechnischen Leistungsfähigkeit ist es zwingend erforderlich, die östliche Bucher-Straßen-Brücke durch einen Neubau zu ersetzen. Im Planungsprozess des Ersatzneubaus ist neben der Erhöhung der Verkehrssicherheit auch die Verkehrsentwicklung zu berücksichtigen. Damit der Ersatzneubau dem zukünftigen Verkehrsaufkommen der östl. Bucher Straße gerecht werden kann, ist vorgesehen, den neuen Straßenquerschnitt der östlichen Bucher-Straßen-Brücke auf drei Fahrbahnstreifen à 3,25 m mit beidseitig anschließenden Gehweganlagen à 2,00 m sowie Radwegen einschl. Sicherheits-, Beleuchtungsstreifen à 3,00 m zu erweitern. Der neue Straßenquerschnitt wird von der Straße Am Brendagraben bis zur Pankgrafenstraße geführt. Nördlich der östlichen Bucher-Straßen-Brücke ist zur Weiterentwicklung und Engpassbeseitigung im Berliner S-Bahnnetz eine Wendeanlage mit Abstellkapazitäten zu errichten. Weiterhin ist es erforderlich, einen zusätzlichen S-Bahnhof im Bereich der Brücke zu errichten, um den Bedarf aus dem Flächennutzungsplan sowie der Bedarfsplanung des Berliner Nahverkehrs gerecht zu werden. Der S-Bahnhof wird durch Zugänge auf dem Brückenbauwerk mit einer Bushaltestelle auf, vor oder hinter der Brücke an das Straßennetz angeschlossen. Voraussichtliche Bauzeit: noch in Planung Das Brückenbauwerk besteht aus einem Überbau, weshalb es erforderlich wird zunächst eine Behelfsumfahrung zu errichten, um den Verkehr auf der Bucher Straße aufrecht zu erhalten. Im Nachgang der Errichtung der Behelfsbrücke erfolgt der Rückbau des Bestandsbauwerkes inklusive 30 m Rampe und der Bau des Ersatzneubaus. Der Ersatzneubau überspannt stützenfrei mit rund 60 m die zweigleisige S-Bahnstrecke 6009 (S-Bahnlinie S 8 [S Zeuthen/Grünau S Hohen Neuendorf]), den Bahnhof Bucher Straße mit weiteren zwei Gleisen sowie die Fernbahnstrecke 6087 (Regionalexpresslinie RE 5 [Rostock/Stralsund Lutherstadt Wittenberg/Falkenberg (Elster)], Regionalbahnlinie RB 12 [Templin Berlin-Lichtenberg]). Neben der Verlängerung der lichten Weiten um ca. 30 m aufgrund des neuen Bahnhofs unterhalb der Brücke, ist es erforderlich, das Brückenbauwerk und die Rampen für den neuen Regelquerschnitt um rund 10 m zu verbreitern. Die Gradiente der Bauwerke wird an den Bestand angepasst und für den zukünftigen Verkehr optimiert, um allen Verkehrsteilnehmern eine möglichst angenehme Nutzung zu ermöglichen. Ergänzend zu den Verbreiterungen der Verkehrswege wird eine Straßenbeleuchtung für den gesamten Streckenabschnitt vorgesehen. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist nach dem aktuellen Planungsstand für das Jahr 2026 vorgesehen. Zur Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der Bucher Straße wird vor Beginn der Rückbauarbeiten eine Behelfsbrücke errichtet, um eine Umfahrungsstrecke einzurichten. Ziel und Inhalt der Planungsaufgabe ist es, die Verkehrseinschränkungen so gering wie möglich zu halten. Konkrete Angaben zur Verkehrsführung können erst nach Abschluss der Vorplanung erfolgen.

Environmental Pharmaceutical Index - a practical information, classification and dissemination system for medication in Germany

Residues of pharmaceuticals in the environment can cause significant ecotoxicological issues but they also pose an imminent risk for human health e.g. by pollution of water resources used for food and drinking water production. Many active substances of pharmaceuticals for human use and their metabolites have been identified in the environment worldwide. To maintain water quality a variety of approaches during a pharmaceutical lifecycle are urgently needed, spanning actions from development, production over dispensing to end-of-pipe advanced wastewater treatments. In this paper, we report about a recently developed eco-directed pharmaceutical prescribing concept for Germany capable to trigger a significant beginning-of-the-pipe effect. The proposed system aims to balance therapeutical needs and environmental impacts by including ecotoxicological information and classification into pharmaceutical and medical decision making within the praxis of prescribing and dispensing medicines. We reviewed relevant existing eco-directed classification systems from Sweden, Finland, and Scotland. Based on these three different systems, we propose a practical environmental information, classification and dissemination system tailored to the German healthcare system, which combines positions from stakeholders including those responsible for regulation and health related data. Our results can be highly relevant to approaches aiming to establish similar systems in further countries. We identified the database ChemInfo hosted by the German Environment Agency as the central information system, for collecting environmental information from market authorisation processes. Our novel traffic light classification system is based on the hazard and risk outcomes of the environmental risk assessment and presents for the first time a European wide applicable environmental classification, capable of ranking pharmaceuticals within an indication group and identifying substances of concern to support decision making. The classification system will label all pharmaceuticals, recently added to the EU list of priority substances within the Water Framework Directive, in red. Finally, we identified eight dissemination systems through which this information and classification can be included into decision making. © 2026 The Authors.

WFS ITS-Dienste an Lichtsignalanlagen Hamburg

Web Feature Service (WFS) zum Thema ITS-Dienste an Lichtsignalanlagen Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Verkehrserhebungen (Verkehrsmengenkarte)

Hinweis Verkehrsmengenkarten DTVw Die Abteilung Verkehrsmanagement ist für die Durchführung und Auswertung von Verkehrserhebungen zuständig, die für die Behörden des Landes Berlin für die Zwecke der Verkehrslenkung und -planung sowie Stadtplanung benötigt werden. Grundlage ist das im Stadtentwicklungsplan Verkehr dargestellte und regelmäßig fortgeschriebene übergeordnete Straßennetz von Berlin . Dazu gehören insbesondere die Erfassung des fließenden und ruhenden Verkehrs auf den Straßen und öffentlichen Geländen des Landes Berlin, aber auch Geschwindigkeitsmessungen für statistische Zwecke, Rückstaulängenerfassung. Verkehrserhebungen werden schwerpunktmäßig von zwei Arbeitsbereichen angefordert: den Straßenverkehrsbehörden Die Straßenverkehrsbehörde ist z.B. dazu verpflichtet, den Pegel des Lärms tags und nachts zu ermitteln, bevor sie straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen anordnet (Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm, § 45 Abs. 1 Nr. 3 StVO; Lärmschutz-Richtlinien-StV). Dazu ist die Angabe von Verkehrsbelastungen für die entsprechenden Straßen erforderlich. Es dürfen nur Daten verwendet werden, die zeitnah das aktuelle Verkehrsgeschehen abbilden. Ähnliche Vorschriften gelten vor der Anordnung von Lichtsignalanlagen / Ampeln, bei Lkw-Fahrverboten etc. den planenden Abteilungen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Zur Erfüllung der Pflichtaufgaben im Bereich der Verkehrsplanung und des Verkehrsmanagements ist die Bereitstellung aktueller Daten zur Verkehrsbelastung unabdingbar. Erhebungsschwerpunkte sind dabei: Vorbereitung von Planungsverfahren Erhebungen im Zusammenhang mit der Beseitigung von Unfallschwerpunkten Erhebungen in Zusammenhang mit der Einrichtung von Busspuren Erhebungen im Zusammenhang mit dem Bau und der Planung von Lichtsignalanlagen Qualifizierte Fortschreibung der Verkehrsmodelle Standardisierte Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsberechnung Fortschreibung der Gesamtverkehrsentwicklung verschiedener Verkehrsträger auf der Basis aktueller Verkehrsstärken (durchschnittlicher täglicher Verkehr, DTV-Werte) werden Emissionskataster für Luftverunreinigungen und Lärmbelastungen aufgestellt Weitere Erkenntnisse aus den Verkehrsdaten des Landes Berlin finden Sie – bezogen auf den DTV – auch hier: Umweltatlas Berlin: Verkehrsmengen DTV Die aktuellen Daten und die Jahresberichte sind auf folgender Seite abrufbar: Zählstellen und Fahrradbarometer: Fahrradverkehr in Zahlen Die Verkehrsmengenkarte DTVw 2019 wurde überarbeitet und enthält im Vergleich zur Vorgängerversion vereinzelt neue Werte. Die einzelnen Änderungen sind in einer Übersicht dargestellt. Die geänderten Werte werden ausschließlich im FIS-Broker auf den aktuellen Stand gebracht. Die PDF-Versionen der Karte und des Ergebnisberichts werden nicht aktualisiert.

FH-Kooperativ 2-2020: Leichtgewichtige Funksensoren für die weltraumgestützte Tierbeobachtung (FUBE)

Lärmbekämpfung Lärmminderung in Sachsen-Anhalt Förderung von Maßnahmen aus Lärmaktionsplänen

Lärm beeinträchtigt unser Wohlbefinden und ist Ursache zahlreicher Erkrankungen. Der Umgebungslärm, vor allem der Lärm aus dem Straßenverkehr sowie der Lärm aus dem Eisenbahnverkehr, stellen für die Bürgerinnen und Bürger von Sachsen-Anhalt eine besondere Belastungen dar. Das Lärmschutzrecht ist in Deutschland lückenhaft und zudem zersplittert, so dass sich Anforderungen zum Schutz gegen einzelne Lärmquellen in verschiedenen rechtlichen Regelungen finden. Regelungen sind vor allem enthalten für Anlagen und Betriebe - in der TA Lärm für Sportanlagen - in der Sportanlagenlärmschutzverordnung für neue Straßen und Schienenwege - in der Verkehrslärmschutzverordnung für den Luftverkehrs - Luftverkehrsgesetz und Fluglärmschutzgesetz Einen Rechtsanspruch auf Schutz gegen Lärm von bestehenden Straßen und Schienenwegen besteht nicht. Hier greifen an Bundesfernstraßen außerhalb von Ballungsräumen und an Schienenwegen des Bundes ab einer bestimmten Lärmbelastung haushaltsrechtliche Regelungen zur Lärmsanierung. Über die Belastung mit Umgebungslärm entlang stark befahrener Straßen, Schienenwege, im Umfeld des Flughafens Leipzig/Halle und innerhalb der Ballungsräume Halle und Magdeburg informieren Lärmkarten, die beginnend mit dem Jahr 2012 aller fünf Jahre zu aktualisieren sind. Weitere Informationen zum Schutz gegen Lärm und zur Minderung von Umgebungslärm finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt . Gemeinden sollen bei der Umsetzung der Lärmaktionsplanung unterstützt werden, so dass Lärmbelastungen vornehmlich aus dem Bereich des Straßenverkehrs vermindert werden. Die Förderung von Maßnahmen zum Schutz gegen Verkehrslärm erfasst ausschließlich Straßen in kommunaler Baulast. Gefördert werden insbesondere: bauliche Veränderungen der Straße (beispielsweise Verringerung des Straßenquerschnitts durch Nutzungsänderung von bisher für den fließenden Verkehr bestimmten Fahrspuren), Abmarkierung von Radwegen, Straßenmöblierung unter Einhaltung des § 32 der Straßenverkehrs-Ordnung (z.B. Kübel zur Bepflanzung zur Veränderung der Straßenbreite), Ersatz oder Überbauung von Pflaster durch Asphalt, Mehrkosten für den Einsatz von lärmmindernden Straßenoberflächen gegenüber einer einfachen Sanierung oder Instandhaltung, Verkehrsorganisatorische und verkehrsberuhigende Maßnahmen einschließlich der Optimierung von Lichtzeichenanlagen zur Verminderung der Lärmbelastungen durch den Verkehr, Einsatz von Abschirmelementen (z.B. Lärmschutzwälle und –wände). Förderhöhe: Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Antragstellung und Bewilligung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514-0 E-Mail: poststelle(at)lvwa.sachsen-anhalt.de Förderrichtlinie Wesentliches Ziel und Inhalt der Richtlinie ist die Förderung von Maßnahmen zur Lärmminderung aus Lärmaktionsplänen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Download der Richtlinie: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen aus Lärmaktionsplänen (pdf) Die Antragsunterlagen können unter nachfolgendem Link abgerufen werden: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/verkehrswesen/foerderung-von-massnahmen-aus-laermaktionsplaenen/

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