Dieser Bericht ist Teil des Ressortforschungsplan Vorhabens "REACH-Weiterentwicklung", das basierend auf Analysen verschiedener REACH-Prozesse sowie angrenzender Fragestellungen (Substitution, Nachhaltige Chemie, Vorsorgeprinzip, Erzeugnisse, Kosten-Nutzen Analysen, Sozio-Ökomische Analysen, Finanzierung der ECHA) Optionen für eine Verbesserung der (Umsetzung der) REACH-Verordnung entwickelte. In diesem Teilprojekt wurden die Konsultationsverfahren nach REACH bzgl. ihrer Effektivität, Effizienz und Transparenz analysiert. Außerdem wurden die "Calls for Evidence", welche die ECHA z. T. vor Beschränkungsvorschlägen durchführt und die Konsultationen von einigen Mitgliedstaaten im Rahmen einer RMOA berücksichtigt. Insgesamt sind die Konsultationen hilfreiche Instrumente, um Information zu erheben. Allerdings, sind sie insbesondere für die Sammlung von Daten über Alternativen nicht ausreichend, so dass teilweise weitere Maßnahmen zur Erhebung von Informationen notwendig sind. Quelle: Forschungsbericht
Die Richtlinie 96/61/EG des Rates über die integrierte Vermeidung und Verminderung des Umweltverschmutzungsgases wurde im September 1996 angenommen und musste bis zum 30. Oktober 1999 in nationales Recht umgesetzt werden. Im Juni 2003 initiierte die Europäische Kommission ein Anhörungsverfahren über die mögliche zukünftige Entwicklung der Richtlinie. Einige Betroffene befürworteten technische Anpassungen, wie z.B. die Klärung als unbestimmt empfundener Begriffe oder die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie auf zusätzliche industrielle Tätigkeiten. Ziel dieses Projekts ist es, Daten zu sammeln und die wirtschaftlichen, umweltrelevanten und sozialen Auswirkungen solcher Anpassungen zu analysieren. Hauptauftragnehmer im Ausland: Institute for European Environmental Policy (IEEP), Paris; Frankreich.
In diesem Kooperationsprojekt des Wissenschaftszentrums Berlin fuer Sozialforschung (WZB) und des Instituts zur Soziologie - FB Philosophie und Sozialwissenschaften - der Freien Universitaet Berlin wird die Oeffentlichkeitsbeteiligung in gentechnikrechtlichen Genehmigungsverfahren untersucht. Die empirische Analyse solcher Verwaltungsverfahren soll zur Klaerung der Frage beitragen, inwieweit das Rechtssystem mit der Bearbeitung von Risiken ueberfordert ist und welche Effekte hierbei eine breite Oeffentlichkeitsbeteiligung hervorruft. Dazu wird die rechtliche Kommunikation innerhalb solcher Genehmigungsverfahren daraufhin untersucht, ob sie die Problemwahrnehmungen, Strategien und Erwartungen aufnehmen und verarbeiten kann, die von den verschiedenen am Verfahren beteiligten gesellschaftlichen Diskursen repraesentiert werden. Deren Positionen werden als Ensembles impliziter Kommunikationsregeln beschrieben. De lege ferenda sollen sich aus den empirischen Befunden und mit Blick auf die gesamtgesellschaftlichen und systematischen Funktionen des Rechts Kriterien fuer die Formulierung rechtspolitischer Konsequenzen ergeben, die insbesondere das prekaere Verhaeltnis von Rechtsentscheidung und Jedermann-Beteiligung beruecksichtigen. Die zentralen Fragestellungen des Forschungsprojekts sind: 1. Werden in einem gesetzlich vorgeschriebenen Anhoerungsverfahren zur Entscheidung ueber neue Technologien die rechtlichen intendierten Funktionen erfuellt? 2. Worauf lassen sich gegebenenfalls beschreibbare Defizite der Oeffentlichkeitsbeteiligung zurueckfuehren? 3. Kann demnach die Oeffentlichkeitsbeteiligung in der Form des Eroerterungstermins die rechtlichen Funktionen ueberhaupt erfuellen? 4. Welche empirischen Hinweise ergeben sich aus der Perspektive des Verwaltungsverfahrens auf alternative oder ergaenzende Moeglichkeiten zur Verwirklichung der intendierten Funktionen? Gegenstand der Untersuchung sind Genehmigungsverfahren, in denen ueber die Freisetzung gentechnisch veraenderter Organismen zu entscheiden war, sowie moegliche 'Schnittstellen' solcher Verfahren zu ausserrechtlichen Foren der Konfliktregelung und Normbildung, und zwar in diesem Falle zu einem Prozess der Technikfolgenabschaetzung und -bewertung.