Das Projekt "H2Giga: Industrialisierung PEM-Elektrolyse-Produktion, Teilvorhaben: PEP.NOW" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: H-TEC SYSTEMS GmbH.
Das Projekt "H2Giga: Industrialisierung PEM-Elektrolyse-Produktion, Teilvorhaben: Modulares dichtungsfreies Stack-Konzept für die automatisierte Fertigung - MoStaK" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT.
Die Firma hat mit Datum vom 28.11.2024 die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von organischen Chemikalien beantragt. Der Genehmigungsantrag umfasst im Wesentlichen: - die Errichtung und den Betrieb einer Kühlwasseranlage, - die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Wasseraufbereitung, - die Errichtung und den Betrieb eines Pumpenhauses zur Entnahme von Oberflächenwasser, - die Ertüchtigung und Anbindung des Löschwassersystems, - die Errichtung und den Betrieb eines zum Betrieb redundanten Stromversorgungssystems.
Die Windmöller GmbH beantragt gem. § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Genehmigung zur wesentlichen Änderung ihrer Anlage zur Herstellung von Polyurethanformteilen nach Nr. 5.11 des Anhangs der 4. BImSchV einschl. der erforderlichen Nebeneinrichtungen auf ihrem Betriebsgrundstück Charles- Lindbergh- Ring 11, 13 in 32756 Detmold (Gemarkung Detmold, Flur 14, Flurstücke 44, 245, 246 und 300). Beantragt wird u.a. die Errichtung von Lagerregalen in Hangar 23 und die Änderungen von charakteristischen Kenngrößen bestehender Apparate bzw. Konkretisierung der Lage.
Das Projekt "Entwicklung von Verfahren zum Nachweis der Integritaet von Rotorblaettern fuer Windkraftanlagen" wird/wurde gefördert durch: Senator für Umweltschutz und Stadtentwicklung Bremen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für Angewandte Materialforschung.Es sollen Methoden entwickelt werden, mit denen sich untersuchen laesst, ob die Rotorblaetter von Windkraftanlagen in einwandfreiem Zustand sind. Dabei stehen 3 Pruefkomplexe im Vordergrund: 1. Die Bewertung der Fertigungsqualitaet nach der Herstellung, 2. die Gewaehrleistung der Betriebssicherheit der Anlage und 3. die Bestimmung der Restlebensdauer nach Ablauf der Mindestlebensdauer. Weiterhin soll untersucht werden, ob es fuer zukuenftige Rotorblaetter sinnvoll sein kann, ein Messsystem schon bei der Herstellung mit einzubauen, um eventuelle Schaedigungen des Rotorblattes leichter feststellen zu koennen.
Das Projekt "Synthetisches Methanol als maritimer Kraftstoff für die Schifffahrt aus Bremerhaven" wird/wurde ausgeführt durch: Verein zur Förderung des Technologietransfers an der Hochschule Bremerhaven.
Das Projekt "Erneuerbare Kraftstoffe aus Grünen Raffinerien der Zukunft, Teilvorhaben 7" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Es wird/wurde ausgeführt durch: EDL Anlagenbau Gesellschaft mbH.
Das Projekt "Synthetisches Methanol als maritimer Kraftstoff für die Schifffahrt aus Bremerhaven, Synthetisches Methanol als maritimer Kraftstoff für die Schifffahrt aus Bremerhaven (MariSynFuel)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Es wird/wurde ausgeführt durch: UTG Unabhängige Tanklogistik GmbH.
Das Projekt "Synthetisches Methanol als maritimer Kraftstoff für die Schifffahrt aus Bremerhaven, Synthetisches Methanol als maritimer Kraftstoff für die Schifffahrt aus Bremerhaven (MariSynFuel)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik.
Die Fa. Gerresheimer Lohr GmbH betreibt an ihrem Standort auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1430 der Gemarkung Lohr a. Main eine Anlage zur Glasherstellung. Die Anlage ist nach Nr. 2.8.1 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) immissionsschutzrechtlich genehmigt. Die Fa. Gerresheimer Lohr GmbH verfügt u. a. über eine Zertifizierung nach ISO 14 001 (Umweltmanagement) und ISO 50 001 (Energiemanagement). Die Fa. Gerresheimer Lohr GmbH beabsichtigt den Austausch der bestehenden U-Flammen-Schmelzwanne gegen eine neue Oxy-Hybrid-Schmelzwanne mit einer maximalen Schmelzleistung von 390 t/d inklusive aller notwendigen technischen und baulichen Maßnahmen und damit Erhöhung der Gesamtschmelzleistung von 715 t/d auf 840 t/d. Mit Schreiben vom 31.05.2024 beantragte die Fa. Gerresheimer Lohr GmbH, Lohr a Main die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gem. § 16 BImSchG. Dieser An-trag wurde am 18.07.2024, 22.07.2024, 26.07.2024, 06.08.2024 und 07.08.2024 um wesentliche erforderliche Angaben ergänzt. Das mit Schreiben vom 31.05.2024 beantragte Vorhaben stellt eine wesentliche Änderung der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage der Fa. Gerresheimer Lohr GmbH, Lohr a. Main dar [§ 16 BImSchG i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a) Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) i. V. m. Ziff. 2.8.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV]. Da die Anlage unter der genannten Nummer der 4. BImSchV mit „E“ ge-kennzeichnet ist, handelt es sich um eine Anlage nach der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU (IE-RL) i. S. d. § 3 Abs. 8 BImSchG. Die Anlage ist der Nr. 3.3 des Anhanges I der IE-RL zuzuordnen. Wegen der Zuordnung des Vorhabens in Spalte c im Anhang 1 der 4. BImSchV wurde das Genehmigungsverfahren nach den Formvorschriften von § 10 BImSchG und unter Beachtung der Vorgaben der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) durch-geführt. II. UVP-Pflicht allgemein Für das Vorhaben ist eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung, ob eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, erforderlich: Durch die Änderung (Erhöhung der Produktionskapazität auf 840 t/d) wird der Größen- bzw. Leistungswert für die Pflicht zur unbedingten Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 6 UVPG nicht erreicht. Gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UVPG i. V. m. Nr. 2.5.2 der Anlage 1 des UVPG ist im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung zu untersuchen, ob die Änderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann.
Origin | Count |
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Bund | 2479 |
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Zivilgesellschaft | 2 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 2391 |
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Umweltprüfung | 447 |
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