- Vollzug des hamburgischen Abwassergesetzes bzgl. des Sielanschluss- und Benutzungszwangs
- Fertigung und Koordinierung von Stellungsnahmen zu baurechtlichen Verfahren nach § 62 HBauO sowie Beratung der Betriebe/Planverfasser/Fachbetriebe über die Entwässerungstechnik
- Zulassung von Zertifizierungsorganisationen, Sachverständigenorganisationen und Fachbetrieben
- Erhebung der Abwasserabgabe und Beratung der Direkteinleiter zu Sanierungsmaßnahmen und zu
Verrechnungsmöglichkeiten mit der Abwasserabgabe
- Vollzug des Umweltschutzrechts (Abwasser-, Wasser- und Abfallrecht) durch Zulassungen und Überwachung bei industriellen, gewerblichen und kommunalen Anlagen und Betrieben sowie Beratung zu anlagen- und betriebsbezogenen Gewässerschutzstandards