Dieser Datensatz enthält Daten und Standorte von genehmigungspflichtigen Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein. Im Landesportal sind weitere Informationen zum Thema [Windenergie](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/energie/windenergie/windenergie_node.html) zu finden. ## Hinweise zur Veröffentlichung der Winddaten Schleswig-Holstein Die Winddaten werden mindestens halbjährlich aktualisiert. Grundlage der Darstellung sind die Daten, die im Rahmen des erforderlichen Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes dem Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein vorzulegen sind. Die Tabelle führt Anlagen und deren mögliche Leistungen auf und unterscheidet dabei zwischen drei Status - bereits in Betrieb - bereits genehmigt aber noch nicht in Betrieb genommen - noch im Genehmigungsverfahren Es wird darauf hingewiesen, dass die Anlagenanzahl Abweichungen zu weiteren, insbesondere bundesweiten Erhebungen, aufweisen kann. ## Aufbau der Datei Folgende Spalten sind enthalten: - `Kreis` - Name des Kreises, auf dessen Gebiet sich die Anlage befindet - `Gemeinde` - Name der Gemeinde, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet - `Typ` - Bezeichnung des Anlagentyps - `Hersteller` - Herstellerfirma - `Nabenhöhe` - Nabenhöhe in Metern – Dezimaltrenner ist Komma - `Rotordurchmesser` - Rotordurchmesser in Metern - Dezimaltrenner ist Komma - `Schallleistungspegel` - keine Gewähr für die Richtigkeit der Daten, es handelt sich um genehmigte Werte, Feld enthält neben der Zahl auch den Einheitentext - `Leistung` - Leistungsangabe der Anlage (Dezimaltrennzeichen ist Punkt) - `Leistungsbezug` – Einheit und Einheitenbezug zur Leistungszahl - `Ostwert` - Ostwert bzw. Rechtswert der geographischen Position - `Nordwert` - Nordwert bzw. Hochwert der geographischen Position - `Genehmigungsdatum` – Datum der Genehmigung - `Inbetriebnahme` - Datum der Inbetriebnahme - `Status` - Status der Angabe. Hier sind folgende Werte möglich: `in Betrieb`, `vor Inbetriebnahme`, `im Gen.Verf.` = im Genehmigungsverfahren - `BST_Nr` - Identifizierungsangabe - `Anl_Nr` – Identifizierungsangabe - `AKTENZEICHEN` – Identifizierungsangabe - `Datendatum` - im Format `TT.MM.JJJJ` - `Datenquelle` Als Koordinatenbezugssystem (KBS bzw. CRS) wird EPSG:25832 verwendet. ## Attribute - `KREIS` – Name des Kreises, auf dessen Gebiet sich die Anlage befindet (mögliche Werte: `Dithmarschen`, `Kiel`, `Lübeck`, `Nordfriesland`, `Hzgt.Lauenburg`, `Ostholstein`, `Plön`, `Pinneberg`, `Rendsburg-Eckernförde`, `Segeberg`, `Schleswig-Flensburg`, `Steinburg`, `Stormarn`) - `GEMEINDE` – Name der Gemeinde, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet - `TYP` – Bezeichnung des Anlagentyps - `HERSTELLER` – Herstellerfirma - `NABENHOEHE` – Nabenhöhe in Metern - `ROTORDURCHMESSER` – Rotordurchmesser in Metern - `SCHALLLEISTUNGSPEGEL` – keine Gewähr für die Richtigkeit der Daten, es handelt sich um genehmigte Werte, Feld enthält neben der Zahl auch den Einheitentext - `LEISTUNG` – Leistungsangabe der Anlage - `LEISTUNGSBEZUG` – Einheit und Einheitenbezug zur Leistungszahl - `OSTWERT_32` – Ostwert bzw. Rechtswert der geographischen Position (mit Zonenkennung) - `OSTWERT` – Ostwert bzw. Rechtswert der geographischen Position - `NORDWERT` – Nordwert bzw. Hochwert der geographischen Position - `GEMARKUNG` – Nummer und Name der Gemarkung, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet - `FLUR` – Nummer der Flur, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet. Wenn eine Anlage auf der Grenze zwischen zwei Flurstücken liegt, erfolgt die Angabe in der Form '3, 5'. Liegt die Anlage auf der Grenze der Flur, dann sind die Einträge wie folgt: Flur = '1 (4)' und Flurstück = '10 (8)'. Das bedeutet dann, die Anlage liegt auf dem Flurstück 10 der Flur 1 und auf dem Flurstück 8 der Flur 4. - `FLURSTUECK` – Nummer des Flurstücks, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet - `GENEHMIGT_AM` – Datum der Genehmigung, Format %d.%m.%Y - `INBETRIEBNAHME` – Datum der Inbetriebnahme, Format %d.%m.%Y - `STATUS` – Status der Angabe. Hier sind folgende Werte möglich: in Betrieb, vor Inbetriebnahme, im Gen.Verf. = im Genehmigungsverfahren (mögliche Werte: `im Gen.Verf.`, `in Betrieb`, `vor Inbetriebnahme`) - `BST_NR` – Identifizierungsangabe der Anlage - `ANL_NR` – Identifizierungsangabe der Anlage - `AKTENZEICHEN` – Aktenzeichen - `DATENDATUM` – Datendatum, Format %d.%m.%Y - `DATENQUELLE` – Datenquelle Die Felder `BST_NR` und `ANL_NR` bilden zusammen einen eindeutigen Identifikator. [Link zur detaillierten Schema-Beschreibung](https://schema.odi.schleswig-holstein.de/schemas/8569)
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Windkraftanlagen Saarland, Anlagen, die die kinetische Energie des Windes in elektrische Energie umwandelt und in das Stromnetz einspeist. Attribute: RW, HW: Koordinaten des Rechtswertes und Hochwertes; NAMEN: Namen des Windparks; SACHSTAND: UVP Vorprüfungsverfahren (UVP=Umweltverträglichkeitsprüfung), laufendes Genehmigungsverfahren, genehmigte Anlage; LEISTUNG: Angabe in Megawatt-MW; NABENHOEHE: Höhe der Gondel über dem Turmfuß; GESAMTHOEH: Rotorblattlänge plus Nabenhöhe ergibt die Gesamthöhe. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Dieser Datensatz enthält Daten und Standorte von genehmigungspflichtigen Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein. Im Landesportal sind weitere Informationen zum Thema [Windenergie](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/energie/windenergie/windenergie_node.html) zu finden. ## Hinweise zur Veröffentlichung der Winddaten Schleswig-Holstein Die Winddaten werden mindestens halbjährlich aktualisiert. Grundlage der Darstellung sind die Daten, die im Rahmen des erforderlichen Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes dem Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein vorzulegen sind. Die Tabelle führt Anlagen und deren mögliche Leistungen auf und unterscheidet dabei zwischen drei Status - bereits in Betrieb - bereits genehmigt aber noch nicht in Betrieb genommen - noch im Genehmigungsverfahren Es wird darauf hingewiesen, dass die Anlagenanzahl Abweichungen zu weiteren, insbesondere bundesweiten Erhebungen, aufweisen kann. ## Aufbau der Datei Folgende Spalten sind enthalten: - `Kreis` - Name des Kreises, auf dessen Gebiet sich die Anlage befindet - `Gemeinde` - Name der Gemeinde, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet - `Typ` - Bezeichnung des Anlagentyps - `Hersteller` - Herstellerfirma - `Nabenhöhe` - Nabenhöhe in Metern – Dezimaltrenner ist Komma - `Rotordurchmesser` - Rotordurchmesser in Metern - Dezimaltrenner ist Komma - `Schallleistungspegel` - keine Gewähr für die Richtigkeit der Daten, es handelt sich um genehmigte Werte, Feld enthält neben der Zahl auch den Einheitentext - `Leistung` - Leistungsangabe der Anlage (Dezimaltrennzeichen ist Punkt) - `Leistungsbezug` – Einheit und Einheitenbezug zur Leistungszahl - `Ostwert` - Ostwert bzw. Rechtswert der geographischen Position - `Nordwert` - Nordwert bzw. Hochwert der geographischen Position - `Genehmigungsdatum` – Datum der Genehmigung - `Inbetriebnahme` - Datum der Inbetriebnahme - `Status` - Status der Angabe. Hier sind folgende Werte möglich: `in Betrieb`, `vor Inbetriebnahme`, `im Gen.Verf.` = im Genehmigungsverfahren - `BST_Nr` - Identifizierungsangabe - `Anl_Nr` – Identifizierungsangabe - `AKTENZEICHEN` – Identifizierungsangabe - `Datendatum` - im Format `TT.MM.JJJJ` - `Datenquelle` Als Koordinatenbezugssystem (KBS bzw. CRS) wird EPSG:25832 verwendet. ## Attribute - `KREIS` – Name des Kreises, auf dessen Gebiet sich die Anlage befindet (mögliche Werte: `Dithmarschen`, `Kiel`, `Lübeck`, `Nordfriesland`, `Hzgt.Lauenburg`, `Ostholstein`, `Plön`, `Pinneberg`, `Rendsburg-Eckernförde`, `Segeberg`, `Schleswig-Flensburg`, `Steinburg`, `Stormarn`) - `GEMEINDE` – Name der Gemeinde, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet - `TYP` – Bezeichnung des Anlagentyps - `HERSTELLER` – Herstellerfirma - `NABENHOEHE` – Nabenhöhe in Metern - `ROTORDURCHMESSER` – Rotordurchmesser in Metern - `SCHALLLEISTUNGSPEGEL` – keine Gewähr für die Richtigkeit der Daten, es handelt sich um genehmigte Werte, Feld enthält neben der Zahl auch den Einheitentext - `LEISTUNG` – Leistungsangabe der Anlage - `LEISTUNGSBEZUG` – Einheit und Einheitenbezug zur Leistungszahl - `OSTWERT_32` – Ostwert bzw. Rechtswert der geographischen Position (mit Zonenkennung) - `OSTWERT` – Ostwert bzw. Rechtswert der geographischen Position - `NORDWERT` – Nordwert bzw. Hochwert der geographischen Position - `GEMARKUNG` – Nummer und Name der Gemarkung, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet - `FLUR` – Nummer der Flur, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet. Wenn eine Anlage auf der Grenze zwischen zwei Flurstücken liegt, erfolgt die Angabe in der Form '3, 5'. Liegt die Anlage auf der Grenze der Flur, dann sind die Einträge wie folgt: Flur = '1 (4)' und Flurstück = '10 (8)'. Das bedeutet dann, die Anlage liegt auf dem Flurstück 10 der Flur 1 und auf dem Flurstück 8 der Flur 4. - `FLURSTUECK` – Nummer des Flurstücks, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet - `GENEHMIGT_AM` – Datum der Genehmigung, Format %d.%m.%Y - `INBETRIEBNAHME` – Datum der Inbetriebnahme, Format %d.%m.%Y - `STATUS` – Status der Angabe. Hier sind folgende Werte möglich: in Betrieb, vor Inbetriebnahme, im Gen.Verf. = im Genehmigungsverfahren (mögliche Werte: `im Gen.Verf.`, `in Betrieb`, `vor Inbetriebnahme`) - `BST_NR` – Identifizierungsangabe der Anlage - `ANL_NR` – Identifizierungsangabe der Anlage - `AKTENZEICHEN` – Aktenzeichen - `DATENDATUM` – Datendatum, Format %d.%m.%Y - `DATENQUELLE` – Datenquelle Die Felder `BST_NR` und `ANL_NR` bilden zusammen einen eindeutigen Identifikator. [Link zur detaillierten Schema-Beschreibung](https://schema.odi.schleswig-holstein.de/schemas/8569)
Das Anlagenkataster bietet einen Überblick über die Unternehmen der Abfallentsorgung in Schleswig-Holstein. Die aufgeführten Anlagen werden von Landesamt für Umwelt (LfU), Abteilung 7 - Technischer Umweltschutz, nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) genehmigt und überwacht. Zur Zeit sind im Kataster ca. 500 Standorte mit insgesamt ca. 1.000 Anlagen enthalten. Neben der Anschrift und Art der Anlage kann nach verschiedenen Anlagenmerkmalen gesucht werden. Das jeweilige Suchergebnis wird als Tabelle aber auch als Karte dargestellt. Hinweis: Die Standortdaten stammen aus dem Länderinformationssystem für Anlage (LIS-A), welches durch die zuständige Behörde (LfU) mit Daten aus den Anlagengenehmigungen gefüllt wird. Das LfU gewährt trotz Prüfung keine Garantie dafür, dass die angezeigten Daten vollständig, richtig und aktuell sind. Das LfU ist von jedweder Haftung ausgeschlossen. Es handelt sich um eine Web-Anwendung.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Rechtsbehelfe gegen folgende Entscheidungen: 1. Zulassungsentscheidungen im Sinne von § 2 Absatz 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung über die Zulässigkeit von Vorhaben, für die nach a) dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, b) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben oder c) landesrechtlichen Vorschriften eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bestehen kann; 2. Genehmigungen für Anlagen, die in Spalte c des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen mit dem Buchstaben G gekennzeichnet sind, gegen Entscheidungen nach § 17 Absatz 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, gegen Erlaubnisse nach § 8 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes für Gewässerbenutzungen, die mit einem Vorhaben im Sinne der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) (ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17) verbunden sind, sowie gegen Planfeststellungsbeschlüsse für Deponien nach § 35 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftgesetzes; 2a. Genehmigungen für Anlagen nach § 23b Absatz 1 Satz 1 oder § 19 Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder Zulassungen für Betriebspläne nach § 57d Absatz 1 des Bundesberggesetzes; 2b. Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben, die benachbarte Schutzobjekte im Sinne des § 3 Absatz 5d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes darstellen und die innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstands zu einem Betriebsbereich nach § 3 Absatz 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verwirklicht werden sollen und einer Zulassung nach landesrechtlichen Vorschriften bedürfen; 3. Entscheidungen nach dem Umweltschadensgesetz; 4. Entscheidungen über die Annahme von Plänen und Programmen im Sinne von § 2 Absatz 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und im Sinne der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften, für die nach a) Anlage 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder b) landesrechtlichen Vorschriften eine Pflicht zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung bestehen kann; ausgenommen hiervon sind Pläne und Programme, über deren Annahme durch formelles Gesetz entschieden wird; 5. Verwaltungsakte oder öffentlich-rechtliche Verträge, durch die andere als in den Nummern 1 bis 2b genannte Vorhaben unter Anwendung umweltbezogener Rechtsvorschriften des Bundesrechts, des Landesrechts oder unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Union zugelassen werden, und 6. Verwaltungsakte über Überwachungs- oder Aufsichtsmaßnahmen zur Umsetzung oder Durchführung von Entscheidungen nach den Nummern 1 bis 5, die der Einhaltung umweltbezogener Rechtsvorschriften des Bundesrechts, des Landesrechts oder unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Union dienen. Dieses Gesetz findet auch Anwendung, wenn entgegen geltenden Rechtsvorschriften keine Entscheidung nach Satz 1 getroffen worden ist. Unberührt bleiben 1. § 44a der Verwaltungsgerichtsordnung, 2. § 17 Absatz 3 Satz 3 bis 5 und § 19 Absatz 2 Satz 5 bis 7 des Standortauswahlgesetzes sowie 3. § 15 Absatz 3 Satz 2 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz, § 6 Absatz 9 Satz 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes, § 47 Absatz 4 und § 49 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und andere entsprechende Rechtsvorschriften. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn eine Entscheidung im Sinne dieses Absatzes auf Grund einer Entscheidung in einem verwaltungsgerichtlichen Streitverfahren erlassen worden ist. (2) Dieses Gesetz gilt auch im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone oder des Festlandsockels im Rahmen der Vorgaben des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1799, 1995 II S. 602). (3) Soweit in Planfeststellungsverfahren, die Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 oder 5 unterfallen, Rechtsbehelfe nach diesem Gesetz eröffnet sind, wird § 64 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes nicht angewendet. (4) Umweltbezogene Rechtsvorschriften im Sinne dieses Gesetzes sind Bestimmungen, die sich zum Schutz von Mensch und Umwelt auf 1. den Zustand von Umweltbestandteilen im Sinne von § 2 Absatz 3 Nummer 1 des Umweltinformationsgesetzes oder 2. Faktoren im Sinne von § 2 Absatz 3 Nummer 2 des Umweltinformationsgesetzes beziehen.
Non wood fuels for small-scale furnaces have attracted increasing interest in several European countries. New technological approaches are on the way, but the verification of any such developments is difficult and there is a large uncertainty about testing procedures and equipment. While for wood combustion standardized European measuring regulations are available and broadly applied, the testing of cereal fuel combustion is generally not following a commonly accepted procedure. Consequently the results of such measurements are not fully comparable. This applies particularly for the international level, which is here of particular relevance due to the fact that a combustion technology development for a niche application can only be economically viable if a sufficiently large marketing area can be taken into focus. The overall objective of the proposal is therefore to contribute through research to the development of uniform and comparable European procedures for testing of small-scale boilers up to a power out of 300 kW for solid biomass from agriculture like straw pellets and energy grain. The driving forces and barriers will be worked out; existing legal regulation for the installation (approval by the local authorities) in the participating countries will be collected. The state of the art of the non wood biomass boiler technology will be identified; the need for standardized tests for type approval tests and the measures to establish a European Standard will be shown. Measurement methods with special emphasis on efficiency and emissions will be worked out and the requirements and specifications of test fuels will be proposed. Test runs will be carried out following preliminary test procedures based on existing European standards for wood boilers. Based on the results of these test runs a draft for a Europe-wide uniform test procedure will be proposed. Preparatory work for a European standardization process including a round robin test will be done.
Die Firma Volkswagen AG, Industriestraße Nord, 38239 Salzgitter, hat mit Antrag vom 10.12.2024, zuletzt ergänzt am 03.08.2026, die Erteilung einer Genehmigung gemäß §§ 4 und 10 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Zwischenlagerung von Abfällen im Industriepark Salzgitter beantragt. Neben der Volkswagen AG gibt es durch den Betrieb der Batteriezellfabrik und der Erforschung der Batteriezellfertigung weitere Abfallerzeuger. Die Abfallzwischenlagerung auf dem VW-Gelände soll deshalb neu geordnet werden. Das beantragte Vorhaben umfasst die folgenden geplanten Maßnahmen: – die Zeitweilige Lagerung von Abfällen bis zur bestimmungsgemäßen Entsorgung durch Entsorgungsfachbetriebe für folgende Abfälle: – Gefährliche Abfälle mit einer Gesamtlagerkapazität von 322,4 t (Nr. 8.12.1.1 GE), Sonderabfallzwischenlager (SAZL) im Norden des Werksgeländes, bisher BE 3007, künftig BE 4201, BE A203 und BE A205; – Eisen- und Nichteisenschrotte mit einer Gesamtlagerkapazität von 720 t (Nr. 8.12.3.2 V), Schrottplatz, bisher östlich Halle 4 - BE 3009, künftig Westseite der Halle 1 (Schleppdach Halle 1 und Anbau Halle 9) - BE 4203 und BE A206. – Nicht gefährliche Abfälle mit einer Gesamtlagerkapazität von 133 t (Nr. 8.12.2 V), Ab-fallentsorgungszentrum (AEZ) Halle 2, bisher BE 3008, künftig - BE 4202 und BE A204;
Herr Paul F. Ressle, CEO der Firma EVOCOPTER GmbH & Co. KG, Frauentorweg 2, 86956 Schongau beantragte mit Schreiben vom 10.09.2025 die Genehmigung der Anlage und des Betriebs eines Hubschraubersonderlandeplatzes nach Sichtflugregeln bei Tage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1796/6 im Gewerbegebiet „Äußerer Westen“ in Schongau. Der genehmigungsgegenständliche Hubschraubersonderlandeplatz dient der Durchführung von Hubschrauber-Einstellarbeiten, Boden- und Flugerprobung von Hubschraubermustern und Zubehör, Werkstatt- und Abnahmeflügen, Geschäftsreise- und Werksverkehr sowie Unterweisung von Hubschrauberführern durch den Genehmigungsinhaber sowie anderer natürlicher und juristischer Personen nach vorheriger Genehmigung (PPR) durch den Genehmigungsinhaber. Prognostiziert werden dabei ca. 560 Flugbewegungen (280 Starts und 280 Landungen) pro Jahr. Für das Vorhaben war nach § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Anlage 1 Ziffer 14.12.2 zum UVPG mittels allgemeiner Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Die Vorprüfung hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgelöst werden.
Die Firma Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH, Am Möllenberg 3 - 9 in 15713 Königs Wuster-hausen beantragt die Genehmigung nach § 16 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIm-SchG), auf dem Grundstück Am Möllenberg 3 - 9 in 15713 Königs Wusterhausen in der Gemarkung Niederlehme, Flur 4, Flurstück 916 sowie Flur 6, Flurstück 41/3 die Anlage zum Schlachten von Tieren mit einer Kapazität von 190 Tonnen je Tag (t/d) Lebendtiergewicht wesentlich zu ändern. Für das Vorhaben werden darüber hinaus wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald beantragt. Gegenstand dieser Verfahren sind: - Grundwasserentnahme einschließlich Versickerung von Rückspülwasser, - Versickerung von Niederschlagswasser und Wasser nach Anhang 31 der Verordnung über Anforde-rungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer. Das Gesamtvorhaben umfasst im Wesentlichen die Erhöhung der Schlachtkapazität auf ein Lebendtier-gewicht von 375 t/d und die Erhöhung erzeugter Nahrungsmittel auf 312 t/d unter anderem durch Erhö-hung der Schlachtgeschwindigkeit mit einem höheren durchschnittlichen Lebendtiergewicht von 2,5 kg/Tier bei einer geplanten Schlachtdauer von in der Regel elf Stunden pro Tag sowie unter Berück-sichtigung zugekaufter Ware. Dazu sind verschiedene bauliche und technische Änderungen, insbeson-dere in den Bereichen der Zerlegung und Verpackung sowie Anpassungen der Lüftungstechnik und der Abluftreinigung notwendig. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 7.2.1 GE (Anlage zum Schlachten von Tieren von 50 t/d oder mehr) in Verbindung mit einer Anlage der Nummer 10.25 V (Kälteanlage mit einem Kältemit-telinhalt von mindestens 3 Tonnen Ammoniak) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbe-dürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 7.13.1 A der Anlage 1 des Geset-zes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das beantragte Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie (Richt-linie 2010/75/EU). Die Antragstellerin beantragt nach § 9 Absatz 4 in Verbindung mit § 7 Absatz 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wurde ein Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkun-gen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt, dieser ist Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen. Für den beim Landkreis Dahme-Spreewald, untere Wasserbehörde gestellten Erlaubnisantrag für die Entnahme von Grundwasser einschließlich Versickerung ergibt sich die Verpflichtung zur Einbeziehung in die Umweltverträglichkeitsprüfung aus § 11 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Für das Vorhaben der Grundwasserentnahme, das mit einer Entnahmemenge von ≥ 100 000 m³/a, aber < 10 Millionen m³/a nach Nummer 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG der allgemeinen Vorprüfung des Ein-zelfalls unterliegt, hat die Antragstellerin nach § 7 Absatz 3 UVPG für dieses Verfahren ebenfalls die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Es wurde ein Bericht zu den voraussichtli-chen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt, dieser ist Bestandteil der veröffent-lichten Unterlagen. Das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren zur Versickerung von unverschmutztem Niederschlagswasser ist ein selbstständiges, parallel zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu führendes Verfahren gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 4 der Verordnung zur Regelung des Verfah-rens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenut-zungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV) und ist gemäß § 4 Absatz 1 IZÜV in Verbindung mit der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) mit Öffent-lichkeitsbeteiligung durchzuführen. Über den Antrag auf die Genehmigung nach § 16 BImSchG entscheidet das Landesamt für Umwelt und über die Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnis nach dem WHG der Landkreis Dahme-Spreewald, unte-re Wasserbehörde. Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist im August 2026 vorgesehen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 263 |
| Kommune | 39 |
| Land | 1218 |
| Weitere | 48 |
| Wissenschaft | 22 |
| Zivilgesellschaft | 11 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 160 |
| Gesetzestext | 11 |
| Hochwertiger Datensatz | 3 |
| Taxon | 5 |
| Text | 151 |
| Umweltprüfung | 1088 |
| unbekannt | 91 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1274 |
| Offen | 219 |
| Unbekannt | 12 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1492 |
| Englisch | 25 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 115 |
| Bild | 8 |
| Datei | 11 |
| Dokument | 963 |
| Keine | 388 |
| Unbekannt | 10 |
| Webseite | 155 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 496 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1012 |
| Luft | 477 |
| Mensch und Umwelt | 1500 |
| Wasser | 447 |
| Weitere | 1505 |