Für den "Energieatlas Baden-Württemberg" wurden die Standorte der bestehenden Wasserkraftanlagen sowie Regelungs- und Sohlenbauwerke der Einzugsgebiete Neckar, Donau, Hochrhein und Bodensee/Alpenrhein aus dem Anlagenkataster Wasserbau (AKWB) übernommen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Das Anlagenkataster bietet einen Überblick über die Unternehmen der Abfallentsorgung in Schleswig-Holstein. Die aufgeführten Anlagen werden von Landesamt für Umwelt (LfU), Abteilung 7 - Technischer Umweltschutz, nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) genehmigt und überwacht. Zur Zeit sind im Kataster ca. 500 Standorte mit insgesamt ca. 1.000 Anlagen enthalten. Neben der Anschrift und Art der Anlage kann nach verschiedenen Anlagenmerkmalen gesucht werden. Das jeweilige Suchergebnis wird als Tabelle aber auch als Karte dargestellt. Hinweis: Die Standortdaten stammen aus dem Länderinformationssystem für Anlage (LIS-A), welches durch die zuständige Behörde (LfU) mit Daten aus den Anlagengenehmigungen gefüllt wird. Das LfU gewährt trotz Prüfung keine Garantie dafür, dass die angezeigten Daten vollständig, richtig und aktuell sind. Das LfU ist von jedweder Haftung ausgeschlossen. Es handelt sich um eine Web-Anwendung.
Tabelle mit Angaben zu Feuerungswärmeleistung, Art der Feuerungsanlage, Art der verwendeten Brennstoffe und jeweiliger Anteil am gesamten Energieeinsatz, Datum der Inbetriebnahme, NACE-Code, voraussichtliche Zahl der jährlichen Betriebsstunden und zur durchschnittlichen Betriebslast, Regelung für den Notbetrieb, Name und Geschäftssitz des Betreibers sowie Standort der Anlage mit Anschrift, Geokoordinaten des Schornsteins und Höhe über Gelände.
Webportal KaVKA-42.BV (Kataster der Verdunstungskühlanlagen gem. 42. BImSchV) Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können unter bestimmten Bedingungen legionellenhaltige Wassertröpfchen (Aerosole) emittieren, die beim Einatmen bei Menschen zu schweren Lungenentzündungen sogar mit Todesfolge führen können. KaVKA-42BV ist eine webbasierte Anwendung, mit der Anzeigen, Meldungen und Prüfergebnisse entsprechend der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen Kühltürme und Nassabscheider (42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 42. BImSchV) durch Betreiber entsprechender Anlagen online erfasst und an die zuständige Behörde auf elektronischem Wege übermittelt werden. Das Internetportal KaVKA-42BV wird als Kooperation der 16 Bundesländer unter der Verwaltungsvereinbarung zum Aufbau und Betrieb von Umweltinformationssystemen (VKoopUIS) betrieben. Insbesondere handelt es sich um folgende Anzeige-, Melde- und Mitteilungspflichten: Anzeigen von Neuanlagen, Bestandsanlagen, Stilllegungen und Änderungen von Anlagen sowie Betreiberwechsel entsprechend § 13 der 42. BImSchV Meldungen über erhöhte Legionellenkonzentrationen (sogenannte Maßnahmenwertüberschreitungen) entsprechend § 10 der 42. BImSchV Übermittlung von Prüfergebnissen von Sachverständigen bzw. akkreditierten Stellen entsprechend § 14 der 42. BImSchV Durch die elektronische Übermittlung der Daten zum Anlagenbestand und zum Zustand der Anlagen wird ohne zusätzlichen Erfassungsaufwand ein Anlagenkataster aufgebaut, das im Fall von Legionellose-Ausbrüchen zur Recherche nach möglichen Quellen genutzt werden kann. Im Ausbruchsfall führt dies zu einer enormen Zeitersparnis bis zum Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, insbesondere zur Vermeidung der Verbreitung von Krankheitskeimen. Hinweise für Zugang/Anmeldung/Registrierung Für den Zugang zu dem Webportal 'KaVKA-42.BV' müssen sich die Anwender mit einem Benutzernamen (Zugangskennung) und einem Passwort anmelden. Die Betreiber anzeigepflichtiger Anlagen müssen zunächst eine Registrierung durchführen. Für die Registrierung sind folgende Angaben erforderlich: Vorname, Nachname, E-Mail Adresse, Benutzername, Passwort und Passwort Wiederholung. Nach Absenden der Registrierdaten wird eine E-Mail generiert und an die bei der Registrierung angegebene E-Mail Adresse versendet. In dieser E-Mail befindet sich ein Link zur Verifizierung der Registrierung. Dieser Link hat eine Gültigkeit von 240 min. Mit einem Klick auf den Link in der E-Mail erfolgt direkt der erstmalige Zugang zu KaVKA-42BV. Die Zugänge für die Behördenmitarbeiter/-innen werden beim LANUV - der zuständigen Stelle in NRW - zentral eingerichtet und dem jeweiligen Nutzer bekannt gegeben. Haben Sie Ihr persönliches Passwort nicht mehr zur Hand, steht Ihnen auf der Anmeldeseite die Funktion Passwort vergessen zur Verfügung. Nach Eingabe Ihres Benutzernamens oder Ihrer E-Mail Adresse und Absenden der Daten wird eine E-Mail generiert und an die zu dem Benutzer hinterlegten E-Mail Adresse versendet. In der E-Mail befindet sich ein Link zum Zurücksetzen von Anmeldeinformationen. Dieser Link hat eine Gültigkeit von 240 min. Mit einem Klick auf den Link in der E-Mail wird ein Formular angezeigt, in dem ein neues Passwort vergeben kann. Nach Eingabe und Wiederholung des neuen Passwortes und Absenden der Daten, erhalten Sie direkt Zugang zu KaVKA-42BV. Bewahren Sie bitte die Zugangskennung und das persönliche Passwort sorgfältig auf!
Anlagenkataster für Abfallentsorgungs- und Behandlungsanlagen
(Frequently Asked Questions – Häufig gestellte Fragen) Fachspezifische Fragen, die aus dem Bereich der Behörden und der Betreiber zum Umgang mit BUBE sowie zur Erfüllung der einzelnen Berichtspflichten gestellt wurden, sind auf dieser FAQ-Seite thematisch zusammengeführt und aufgelistet. Mit Schreiben vom 10.02.2009 bzw. mit den Schreiben der Folgejahre, wurden die möglichen berichtspflichtigen Betreiber durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) zur aktuellen Berichterstattung zum PRTR (SchadRegProtAG), für GFA (13./17. BImSchV) und zur Emissionserklärung (11. BImSchV) informiert. Dadurch sind Fragen bzw. Probleme entstanden, die im Folgenden behandelt werden. Musterschreiben Erfassung und Abgabe der Emissionserklärung, des PRTR-Berichtes und des GFA-Berichte Musterschreiben vom 03.02.2021 Musterschreiben vom 11.01.2017 Musterschreiben vom 31.01.2014 Musterschreiben vom 21.12.2012 Musterschreiben vom 02.01.2012 Musterschreiben vom 10.02.2009 Ist das LANUV die für meinen Betrieb zuständige Behörde? Das Schreiben ist vom LANUV erstellt und per Post versandt worden. Das LANUV ist in keinem Fall die zuständige Behörde. Das LANUV hat für die zuständigen Behörden in NRW entsprechend den in dem Anlagenkataster der zuständigen Behörden geführten Betriebsdaten zentral die Schreiben für alle 59 zuständigen Behörden erstellt und mit der Post versandt. Ansprechpartner für alle Fragen, Anträge und sonstige Probleme ist grundsätzlich die für Ihren Betrieb zuständige Behörde. Die zuständige Behörde wird auf der ersten Seite des Schreibens in einem Rahmen ausgewiesen. Mit der Verwaltungsstrukturreform sind seit dem 01.01.2008 die zuständigen Behörden entweder die 5 Bezirksregierungen oder die 54 Kommunen (Umweltämter der Kreise bzw. kreisfreien Städte). Das LANUV unterstützt diese Behörden bei bestimmten Aufgaben, z.B. mit der zentralen Erstellung von Anschreiben wie im aktuellen Fall zur Information der Betreiber über Berichtspflichten. Ich bin nicht der Betreiber der aufgeführten Anlage/ die Anlagen existieren nicht mehr (Stilllegung) Wie gehe ich vor, damit dies in dem Anlagenkataster der Behörde korrigiert wird? Als Berichtspflichtiger kommen Sie nur in Betracht, wenn Sie Betreiber der Anlage in der Zeit zwischen dem 01.01. und dem 31.12. des Berichtsjahres waren. Wurde die Anlage vor dem 01.01. stillgelegt oder erst nach dem 31.12. errichtet bzw. betrieben, ist die Anlage für das Berichtsjahr nicht zu berücksichtigen. Wenn Sie nicht Betreiber der Anlage sind, müssen Ihre Adressdaten aus dem Anlagenkataster der Behörde entfernt werden und ggf. mit den Daten des neuen Betreibers aktualisiert werden. Informieren Sie bitte hierzu ihre zuständige Behörde. Abgabefristen 30.04. (PRTR-Bericht) / 31.05. (Emissionserklärung) nicht eingehalten, Vorgehensweise Ich kann die Abgabefristen 30.04. (PRTR-Bericht) / 31.05. (Emissionserklärung) des dem Berichtsjahr folgenden Jahres für die Berichtspflichten nicht einhalten. Wie soll ich vorgehen? Ein Antrag für eine Verlängerung der Abgabefrist ist ebenfalls grundsätzlich an die zuständige Behörde zu richten. Bis zum 31.03. (PRTR-Bericht) / 30.04. (Emissionserklärung) des dem Berichtsjahr folgenden Jahres können Sie bei der zuständigen Behörde eine Fristverlängerung der Abgabe des PRTR-Berichtes oder der Emissionserklärung zum 31.05. (PRTR-Bericht) / 30.06. (Emissionserklärung) des dem Berichtsjahr folgenden Jahres beantragen. Eine Fristverlängerung für die Abgabe des GFA-Berichtes ist in der 13./17. BImSchV nicht vorgesehen. Ich bin nicht angeschrieben worden. Sprechen Sie ihre zuständige Behörde an. Meldepflichtige Betreiber, die nicht im BUBE-System bekannt sind, müssen sich zuerst an die zuständige Behörde wenden, um die Zugangskennung für BUBE zu erhalten. Betriebe, die bereits im vorangegangenem Berichtszeitraum für eine Berichterstattung in BUBE eingetragen waren, werden per E-Mail über die aktuelle Berichterstattung informiert. Auf der Seite Emissionen unter „Berichtspflichten“ finden Sie Informationen zu den Berichterstattungen. Wie kann ich die E-Mail-Adresse für den BUBE-Zugang ändern? Bei der Erstanmeldung legen Benutzer die E-Mail-Adresse fest. Anschließend kann die hinterlegte E-Mail-Adresse selbstständig geändert werden. Hierzu muss in der rechten oberen Ecke der Modulleiste über die Benutzerkennung das Benutzerprofil aufgerufen werden. In der Folgemaske können Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer geändert bzw. hinzugefügt werden und die Angabe können gespeichert werden. Wozu werden die E-Mailadressen in BUBE benötigt? Die in BUBE in den Formularmasken eingetragenen Mailadressen werden von der Behörde zwecks Rückfragen benötigt und dienen der Kommunikationsvereinfachung. Die zuständige Behörde kann auch per E-Mail an die Abgabe der Daten erinnern. Die Mailadressen in den Formularmasken und dem BUBE-Zugang werden vom LANUV genutzt, um die Betreiber zentral über die Berichterstattung informieren zu können. Bitte achten Sie auf zutreffende E-Mailadressen, damit Sie diese Informationen auch erhalten können. Ich benötige weitere Informationen Informationen zur Emissionserklärung finden Sie auf dieser Seite des LANUV . Auf der deutschen PRTR- Seite finden Sie die entsprechenden Informationen und Hilfestellungen zur Berichterstattung. Sie können darüber hinaus externe Stellen wie z.B. Verbände, IHK, Landwirtschaftskammer, Ingenieurbüros, TÜV etc. für eine Beratung in Anspruch nehmen und ggf. mit der Erstellung des Berichtes oder der Emissionserklärung beauftragen. Für Einzelfragen stehen auch immer die zuständigen Behörden zur Verfügung. Die Einstufung der PRTR-Tätigkeit gemäß EPRTR-VO /11. BImSchV trifft für meine Anlage nicht zu. Wie gehe ich vor, damit dies in dem Anlagenkataster der Behörde korrigiert wird? Anlagen, die nicht eine Tätigkeit gemäß Anhang 1 der EPRTR-VO sind, kommen nicht für die Berichtspflicht in Betracht. Eine Berichtspflicht kann nur für die Arbeitsstätte bestehen, wenn eine Anlage oder eine Nebenanlage eine Tätigkeit nach Anhang I der EPRTR-VO ist. Analoges gilt für die 11. BImSchV, wenn die genehmigte Anlage oder Nebenanlage nicht korrekt abgebildet sind und keine Pflicht zur Abgabe der Emissionserklärung besteht. In diesen Fällen müssen Ihre Anlagendaten in dem Anlagenkataster der Behörde aktualisiert werden. Informieren Sie bitte hierzu Ihre zuständige Behörde. Unsicher ob Einstufung der PRTR-Tätigkeit/Berichtspflicht zutreffend ist. Wen kann ich fragen? Ich bin mir nicht sicher, ob die Einstufung der PRTR-Tätigkeit und der Berichtspflicht gemäß Anhang 1 der EPRTR-VO zutreffend ist, wie von der zuständigen Behörde vorgegeben. Wie kann ich dies überprüfen oder wen kann ich fragen? Zum einen können Sie dies in dem Anhang I der EPRTR-VO nachlesen und zum anderen sollten Sie immer mit ihrer zuständigen Behörde diesen Sachverhalt klären. Wie kann ich erkennen, welchen Berichtspflichten ich in BUBE nachkommen muss? Im Betreff werden die Berichtspflichten mit den zugehörigen Vorschriften aufgeführt. In aktuellen Schreiben oder E-Mails werden im Anhang Tabellen zu den Berichtspflichten aufgeführt. Im Anschreiben des LANUV ist auf der letzten Seite eine Tabelle aufgeführt, in der die Anlagen und Nebenanlagen der Arbeitsstätte aufgelistet sind. In den letzten drei Spalten (EE, PRTR und GFA) sind die Berichtspflichten nach 11. BImSchV, EPRTR-VO oder 13. bzw. 17. BImSchV mit einem „X“ gekennzeichnet, wenn eine entsprechende Berichtspflicht besteht. Im Anhang werden in den Tabellen möglicherweise auch Anlagen, Anlagenteile- und Nebeneinrichtungen aufgeführt, für die keine Berichtspflicht ausgewiesen wird. Für welche Anlagen/Nebeneinrichtungen muss eine Emissionserklärung/PRTR-Bericht erstellt werden? Ist die Anlage erklärungspflichtig nach der 11. BImSchV, sind grundsätzlich alle Anlagenteile/Nebeneinrichtungen (AVN) dieser Anlage zu berücksichtigen und zu erklären.Ist die Anlage eine Tätigkeit nach Anhang I EPRTR-VO, sind in der Regel auch alle der Anlage zugeordneten AVN zu berichten. Ist die Anlage selbst nicht erklärungspflichtig nach der 11. BImSchV oder ist die Anlage keine Tätigkeit nach Anhang I EPRTR-VO und sind Anlagenteile und Nebeneinrichtungen vorhanden, die erklärungspflichtig/eine Tätigkeit nach Anhang I EPRTR-VO sind, müssen nur diese Anlagenteile und Nebeneinrichtungen für die Emissionserklärung oder den PRTR-Bericht berücksichtigt und erklärt bzw. berichtet werden. Was habe ich beim Ausfüllen einer Formularmaske zu beachten? Die Formularmasken enthalten neben Pflichtfeldern auch und optionale Eingabefelder. Es erleichtert die Arbeit der Behörden und vermeidet ggf. Rückfragen, wenn auch optionalen Felder ausgefüllt werden. Schwellwerte wurden nicht überschritten. Was muss ich in diesem Fall machen? Die Einstufung der PRTR-Tätigkeit ist korrekt; es werden aber keine Schadstoffe in Wasser, Boden oder Luft freigesetzt, oder verbracht. Schwellwerte wurden nicht überschritten. Was muss ich in diesem Fall machen? Bitte dokumentieren Sie in diesem Fall in BUBE-Online, dass für alle Freisetzungen oder Verbringungen von Schadstoffen oder Abfällen die Schwellenwerte nicht überschritten wurden. Dadurch werden nachträgliche Fragen durch die zuständige Behörde vermieden. Den entsprechenden Funktionsbutton finden Sie, indem Sie die Betriebsstätte auf der tabellarischen Übersichtsseite markieren und anschließend den Button „Aufgaben“ anklicken. Es öffnet sich ein Drop-Down-Menü. Hier ist der Button „Keine Schwellenwertüberschreitungen kennzeichnen“ vorhanden. Hinweise: Diese Kennzeichnung ist nur durch Betreiber, nicht durch Behördenmitarbeitende möglich. Über die freigesetzten bzw. verbrachten Stoffe und Stoffmengen kann ich keine Angaben machen. Für die Berechnung von Freisetzungen in die Luft und das Wasser sind in der Software BUBE-Online Berechnungshilfen hinterlegt. So ist es möglich, z.B. für bestimmte Feuerungsanlagen oder Anlagen zur Tierhaltungen in der Landwirtschaft Schadstofffrachten für die Freisetzungen Luft anhand der eingesetzten Stoffe (Brennstoffe bzw. Tiere) zu berechnen. Frachten und Mengen zu Freisetzungen und Verbringungen lagen letztes Jahr unter dem Schwellenwert Der Bericht nach PRTR erfolgt jährlich, somit sind jährlich die Freisetzungen und Verbringungen zu prüfen, ob die Frachten und Mengen die Schwellenwerte im Berichtsjahr überschritten haben. Ich kenne das Flusseinzugsgebiet meiner Arbeitsstätte nicht/Angaben nicht nachvollziehbar In dieser Karte sind die Flusseinzugsgebiete gekennzeichnet. Für viele Gemeinden ist die Zuordnung eindeutig in dieser Tabelle der Gemeinden hinterlegt. Was bedeuten im Bereich Wasser die Begriffe Freisetzung und Verbringung? Eine Freisetzung im Bereich Wasser ist eine Direkteinleitung, das Abwasser wird nach der Behandlung direkt ins Gewässer einleitet. Eine Verbringung ist eine Indirekteinleitung, das Abwasser wird zur Behandlung in einen anderen Betrieb verbracht. Es kann sich dabei sowohl um eine kommunale als auch um eine betriebliche Abwasserbehandlungsanlage handeln. Kann eine Vorbelastung des Wassers bei der Freisetzung Wasser berücksichtigt werden? Die Vorbelastung eines bestimmten Schadstoffes in Wasser kann gegebenenfalls berücksichtigt werden. Wenn z.B. Wasser am Standort der Betriebseinrichtung aus einem benachbarten Fluss, See oder Meer entnommen und als Betriebs- oder Kühlwasser verwendet und anschließend von dem betreffenden Standort der Betriebseinrichtung wieder in denselben Fluss, See oder Meer freigesetzt wird, kann die "Freisetzung", die durch die Vorbelastung dieses Schadstoffes verursacht wird, von der Gesamtfreisetzung der Betriebseinrichtung abgezogen werden. Die Messungen der Schadstoffe im entnommenen Zulaufwasser und freigesetztem Ablaufwasser müssen so durchgeführt werden, dass diese repräsentativ für die Bedingungen sind, die während des Berichterstattungszeitraums vorherrschen. Wenn sich die zusätzliche Belastung aus der Verwendung entnommenen Grundwassers oder Trinkwassers ergibt, sollte diese nicht abgezogen werden, da sie die Belastung des Schadstoffes in dem Fluss, See oder Meer erhöht. Wie berücksichtige ich Messwerte unterhalb der Bestimmungsgrenze? Wenn die Konzentrationen der Freisetzungen unterhalb den Bestimmungsgrenzen (mengenmäßiger Nachweis) liegen, erlaubt dies nicht immer den Schluss, dass es zu keiner Überschreitung der Schwellenwerte kommt. Zum Beispiel könnten bei großen Abwasser- oder Abluftmengen, die von Betriebseinrichtungen erzeugt werden, die Schadstoffe unter die Bestimmungsgrenze "verdünnt" werden, obwohl der jährliche Belastungsschwellenwert trotzdem überschritten wird. Mögliche Verfahren zur Bestimmung der Freisetzungen in solchen Fällen beinhalten die Messung näher an der Quelle (z.B. Messung in Teilströmen vor Aufnahme in eine zentrale Behandlungsanlage) und/oder die Schätzung der Freisetzungen, z.B. auf der Basis der Schadstoffeliminierungsmengen in der zentralen Behandlungsanlage. Emissionserklärung/PRTR-Bericht/GFA-Bericht wurden erstellt. Wo wird die Abgabe beschrieben? In den Bedienungshilfen zu den jeweiligen Modulen ist die Berichtsabgabe beschrieben. Die Bedienungshilfen können heruntergeladen werden. Ich komme der Berichtspflicht nicht nach. Welche Konsequenzen drohen mir? Ordnungswidrig verhält sich, wer vorsätzlich oder fahrlässig: eine Mitteilung (Anmerkung LANUV: PRTR-Bericht) nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, die Emissionserklärung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgibt oder nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ergänzt, den GFA-Bericht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt. Dies kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Was passiert mit den Daten, die ich in BUBE eingegeben habe? Aus den Daten der Emissionserklärung wird das Emissionskataster erstellt; die Daten werden z.B. für die Luftreinhaltepolitik, Luftreinhaltepläne und Immissionssimulationen verwendet. Eine Darstellung des Emissionskatasters ist im Internet aufrufbar. Die europäischen und deutschen PRTR-Daten sind ebenfalls im Internet abrufbar. Die Daten des GFA-Berichtes werden vom UBA bundesweit geführt und ausgewertet. Im Internet sind diese Daten zurzeit nicht verfügbar. Ich möchte mir die Zeit für die Einarbeitung in die Software sparen. Welche Möglichkeiten habe ich? Verschiedene Stellen bieten Softwareschulungen für BUBE (z.B. das BEW in Duisburg, etc.) an. Meine Frage und die zugehörige Antwort habe ich nicht gefunden. Ihre Frage können Sie per Mail stellen; die Bearbeitung wird zeitnah zugesichert. Weitere Fragen und Antworten zum Thema PRTR finden Sie auf der deutschen PRTR-Seite .
Für den "Energieatlas Baden-Württemberg" wurden die Standorte der bestehenden Wasserkraftanlagen sowie Regelungs- und Sohlenbauwerke der Einzugsgebiete Neckar, Donau, Hochrhein und Bodensee/Alpenrhein aus dem Anlagenkataster Wasserbau (AKWB) übernommen. Erfasst sind hier Wasserkraftanlagen einschließlich der Kleinwasserkraftanlagen. Dabei kann es sich um Flusskraftwerke (im Flusslauf errichtetes Wasserkraftwerk, DIN 4048 Teil 2, DIN 19752) oder Umleitungskraftwerke (Wasserkraftwerk, bei dem die am Absperrbauwerk vorhandene Fallhöhe durch Umleitung erhöht wird, DIN 4048 Teil 2, DIN 19752) handeln. Sohlenbauwerke sind nach DIN 4047 Teil 5 bzw. DIN 19661 Teil 2: Sohlenstufen: Absturz, Absturztreppe, Sohlenrampe, Sohlengleite und Schwellen: Stützwehr, Grundschwelle, Sohlenschwelle. Diese Bauwerke sind für die Gewässerbeschreibung (Gefälle, Durchgängigkeit) von Bedeutung. Sie spielen bei den Gewässerentwicklungsplanungen und bei der Bestandsaufnahme für die Wasserrahmenrichtlinie eine wichtige Rolle. Regelungsbauwerke (Beispiele: verschiedene Typen von Wehranlagen oder Schützen) sind für die Gewässerbeschreibung von Bedeutung und spielen bei der Gewässerentwicklung (Gewässerentwicklungskonzept, Gewässerentwicklungsplan), der Wasserrahmenrichtlinie und den Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.
BUBE ist eine webbasierte Anwendung für den gesamten Berichtserstattungsprozess nach: E-PRTR-VO/SchadRegProt AG 11. BImSchV (Emissionserklärungsverordnung ) 13. und 17. BImSchV (GFA) . Der Berichterstattungsprozess beinhaltet die Datenerfassung, die Berichtsabgabe gegenüber der zuständigen Behörde, die Datenqualitätssicherstellung sowie die Datenweitergabe an die entsprechenden Stellen. BUBE wird als Kooperation der 16 Länder und des Bundes unter der Verwaltungsvereinbarung zum Aufbau und Betrieb von Umweltinformationssystemen (VKoopUIS) betrieben. Aktuelles Die neue URL der Anwendung BUBE-Online lautet: https://bube-portal.de/ . Ein FAQ-Dokument mit Informationen zur Anmeldung und aktuellen Fehlern in der Anwendung ist verfügbar. Die Daten für die Berichterstattungen werden z.Z. vorbereitet. Die berichtspflichtigen Betreiber werden rechtzeitig auf dem Postweg über den Start der Berichterstattung informiert. Hinweis: Wenn Sie im Jahr 2024 bereits Zugangsdaten für BUBE-Online erhalten haben, sind diese auch in den Folgejahren gültig. Bitte bewahren Sie die Benutzerkennung und das persönliche Passwort sorgfältig auf. Das eingerichtete Verfahren der Zwei-Faktor-Authentifizierung ist ebenfalls weiterhin für den Anmeldevorgang notwendig und gültig. Bitte beachten Sie beim Erstellen der Berichte insbesondere die Hinweise zur Längenbegrenzung der EU für Text- und Bemerkungsfelder sowie die Hinweise zur Angabe der Mailadresse. Wir empfehlen, die Bearbeitung der Berichte frühzeitig zu beginnen und abzuschließen. XML-Schnittstellen für den Fachdatenimport stehen zur Verfügung. Anmeldung/Zugang Für den Zugang zu BUBE-Online müssen sich die Nutzer mit einer Benutzerkennung und einem Passwort anmelden. Die Benutzerkennungen werden vom LANUV - der zuständigen Stelle in NRW - zentral vergeben, in BUBE-Online eingetragen und den Nutzern bekannt gegeben. Diese Zugangsdaten verwenden Sie auch in den Folgejahren! Bewahren Sie bitte die Benutzerkennung und das persönliche Passwort sorgfältig auf! Im zweiten Schritt der Anmeldung muss im Rahmen der 2-Faktor-Authentifizierung ein Einmalpasswort eingegeben werden, welches von einer App generiert wird. Näheres zur 2-Faktor-Authentifizierung ist folgend beschrieben. Haben Sie Ihr persönliches Passwort nicht mehr zur Hand, können Sie auf der Anmeldeseite über die Funktion Passwort vergessen mit Ihrer Benutzerkennung ein neues Passwort anfordern. Ein Link zum Zurücksetzen des Passwortes wird an die in der Anwendung eingetragene E-Mail-Adresse gesendet. Neue Nutzer in BUBE führen bitte folgende Schritte aus: Auf der Anmeldeseite initialisieren Sie zunächst Ihre Erstanmeldung. Dazu geben Sie in die Anmeldemaske die Ihnen mitgeteilte Benutzerkennung (Groß- und Kleinschreibung bitte beachten!) und das Ihnen mitgeteilte Passwort ein. Danach werden Sie in einem weiteren Formular aufgefordert, Ihr persönliches Passwort festzulegen, welches für jede weitere Anmeldung benötigt wird. Als nächstes muss eine E-Mail-Adresse angegeben werden. Bitte achten Sie bei der Eingabe der E-Mail-Adresse unbedingt auf die korrekte Schreibweise und darauf, dass Sie Zugriff auf dieses Postfach haben. Zuletzt muss die 2-Faktor-Authentifizierung eingerichtet werden. Anschließend erhalten Sie den Zugang zu Ihren Daten. Diese und weitere Informationen finden Sie auch in den Bedienungshilfen , welche als Download im PDF-Format zu Verfügung stehen. 2-Faktor-Authentifizierung Für den Betrieb von BUBE-Online ist eine 2-Faktor-Authentifizierung nicht zuletzt wegen des hohen Schutzbedarfes zwingend vorgeschrieben. Alle Nutzenden müssen diese für die Anmeldung am System verwenden. Für die Nutzerverwaltung in BUBE-Online wird die Anwendung KeyCloak eingesetzt. Die Anwendung ist in BUBE-Online integriert und muss nicht von den Nutzenden selbst installiert werden. Im Anmeldeverfahren von BUBE-Online ist das Push-TAN-Verfahren (Software-Token) implementiert. KeyCloak empfiehlt, den „FreeOTP Authenticator“ oder den „Google Authenticator“ zu nutzen. Hierbei handelt es sich um Apps für mobile Endgeräte (Smartphones oder Tablets mit Android oder IOS). Wenn diese jedoch nicht vorhanden sind, ist eine App für den Desktop notwendig. Es gibt verschiedene Deskop-Apps, z.B. WinAuth, Microsoft Authenticator, SecSign ID Desktop App oder 2fast – Two Factor Authenticator. Bei der Auswahl der App sind folgende Parameter zu berücksichtigen: Zeitbasiert (timebased), SHA-1 (Secure Hash Algorithm-1), 6-stellige Zahlenabfolge (Digits) als Einmalpasswort, 30 Sekunden Laufzeit des Einmalpasswortes. Bei der Erstanmeldung wird die 2-FA eingerichtet. Nach Eingabe der E-Mail-Adresse erscheint eine Maske, welche die Einrichtung beschreibt. Falls der dort abgebildete QR-Code nicht gescannt werden kann (z.B., wenn eine Desktop-App genutzt werden soll), kann alternativ ein Schlüssel zum Eintragen in die 2-FA-App verwendet werden. Wenn dieser Schlüssel kopiert wird, müssen nach dem Einfügen alle Leerzeichen im Eingabefeld der 2-FA-App entfernt werden, ansonsten wird der Schlüssel nicht erkannt. Im letzten Schritt wird das Einmalpasswort aus der App, sowie der App-Name in die Maske eingetragen und abgesendet. Damit ist die Einrichtung der 2-FA abgeschlossen. Vorhandene Daten in BUBE In jedem Fall sind die Stammdaten für das jeweilige Berichtsjahr zu der Betriebsstätte und zu den Anlagen/AN aus dem Anlagenkataster der zuständigen Behörde vorhanden. Darüber hinaus wurden Fachdaten (PRTR und GFA) der Berichtsjahre 2017 bis 2022 migriert und können in der Anwendung eingesehen werden. Eine Datenübernahme aus dem Vorjahr ist im aktuellen Berichtsjahr nur für GFA-Berichte möglich. Stammdaten können von Betreiber eingesehen und verändert bzw. ergänzt werden. Einige Angaben sind jedoch nicht änderbar (z.B. die Betriebsstätten-Nummer und Vorschriften einer Anlage/AN). Diese Daten verwaltet nur die zuständige Behörde. Sind in diesem Datenbereich Anpassungen, insbesondere bei der Anlagenstruktur notwendig, setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Behörde in Verbindung, um Änderungen an den Stammdaten zu veranlassen. In den Fachmodulen müssen teilweise auch Stammdaten eingetragen werden. Diese werden nicht aus dem Stammdaten-Modul übernommen und müssen von den Betreibern gepflegt werden. Datenaustausch mit BUBE Für den Datenaustausch mit BUBE-Online ist eine XML-Datenschnittstelle vorhanden. Hier finden Sie die Schnittstellen für den Import Ihrer Fachdaten in BUBE-Online, sofern Sie nicht die Eingabe über die Benutzeroberfläche nutzen. Die Schnittstellen stehen in diesem Jahr erstmal noch nicht zur Verfügung. Programmbedienung/Fachhilfen/Tools Zur Unterstützung der Nutzenden sind für die Bedienung der Anwendung Bedienungshilfen und für die Freisetzungsberechnung der PRTR-Schadstoffe eine Fachhilfe vorhanden. Diese Dokumente werden als PDF-Dokumente zum Download angeboten. Des Weiteren stehen für Abschätzung und Ermittlung von Staubemissionen ein Berechnungstool zur Richtlinie VDI 3790-3 auf Excel-Basis und eine Umrechnungsmöglichkeit von Gauss-Krüger-Koordinatenangaben in das Koordinatensystem ETRS89/UTM bzw. umgekehrt zur Verfügung. Antworten auf Ihre Fragen finden Sie ggf. auch unter den FAQ's (Frequently Asked Questions – Häufig gestellte Fragen).
Das Projekt "Entwicklung eines Konzepts für die experimentelle Überwachung von S 3 - Anlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen durchgeführt. Im Rahmen des Projektes wurde ein Konzept für die experimentelle Überwachung von Anlagen, in denen gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 3 durchgeführt werden, entwickeln. Projektinhalt war: - Eine Erhebung der in Bayern betriebenen S 3 -Anlagen - Die Entwicklung von Sofortmaßnahmen bei Unfällen - Die Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs für die Routineüberwachung - Die Ausarbeitung praxisrelevanter Nachweis- und Testverfahren.
Das Projekt "Anlagenbezogene CO2-Minderungspotentiale in der Dachziegelfertigung bei der Dachziegelherstellung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerisches Landesamt für Umweltschutz durchgeführt. Das Projekt gliedert sich im wesentlichen in vier Teilbereiche. 1. Istbestandsanalyse, Ermittlung des Anlagenbestandes sowie der Energieerfassung. 2. Messung des tatsaechlichen Energieverbrauchs. 3. Erstellung eines zentralen Messdatensystems. 4. Aufbau des Berichtwesens fuer eine spaetere Oeko-Auditierung. Als Zwischenergebnis laesst sich folgendes festhalten: Zwingend notwendig um auf den bereits vorhandenen manuellen Auswertestandard zu gelangen sind weitere Zaehlerinstallationen. Ferner muessen in der Auswertesoftware einige Punkte auf unsere Beduerfnisse abgestimmt werden. 1. Kopplung mit unserer Produktionsdatenbank. 2. Softwareloesung des Waermeverbundes zwischen Ofen und Trockner. Vorteile liegen in der schnellen zeitlichen Online-Erfassung der Werte und dem schnellen Zugriff darauf. Ferner stellt das Messdatenerfassungssystem einen wesentlichen Bestandteil des geplanten UM-Managementsystems im Bezug auf eine Umweltleistungsbewertung dar.
Origin | Count |
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Bund | 13 |
Land | 8 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 9 |
unbekannt | 8 |
License | Count |
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geschlossen | 4 |
offen | 11 |
unbekannt | 2 |
Language | Count |
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Deutsch | 16 |
Englisch | 2 |
unbekannt | 1 |
Resource type | Count |
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Archiv | 2 |
Datei | 1 |
Dokument | 4 |
Keine | 4 |
Webdienst | 2 |
Webseite | 11 |
Topic | Count |
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Boden | 7 |
Lebewesen & Lebensräume | 8 |
Luft | 6 |
Mensch & Umwelt | 17 |
Wasser | 8 |
Weitere | 15 |