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WFS Sachverständige Gehorsamsprüfung nach dem Hundegesetz Hamburg

Web Feature Service (WFS) zum Thema Sachverständige Gehorsamsprüfung HundeG Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WMS Sachverständige Gehorsamsprüfung nach dem Hundegesetz Hamburg

Web Map Service (WMS) zum Thema Sachverständige Gehorsamsprüfung HundeG Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Sachverständige Gehorsamsprüfung nach dem Hundegesetz Hamburg

Der Datensatz enthält die für die Durchführung von Gehorsamsprüfungen anerkannten Sachverständigen nach dem Hundegesetz Hamburg. Angegeben sind die jeweiligen Einsatzgebiete sowie die Kontaktmöglichkeiten der Sachverständigen. Dies soll es Hundehalterinnen und Hundehaltern erleichtern eine oder einen Sachverständigen für die Durchführung einer Gehorsamsprüfung in ihrer Nähe zu finden. Die Gehorsamsprüfung bildet die Grundlage für die Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht. Die Veröffentlichung der Adress- und Kontaktdaten ist für die Sachverständigen freiwillig, sodass die Abbildung keine abschließende Auflistung ergibt.

Kreis Herford: Anleinpflicht

Hier finden Sie eine Karte zur Anleinpflicht für Hunde in Bünde und Kirchlengern. Einzelne Flächen sind in verschiedenen Farben schraffiert. Eine Legende zeigt die unterschiedliche Bedeutung.

WMS Statistische Einheiten (Stadt Osnabrück)

Über diesen Dienst werden die statistischen Daten wie Anleinpflicht, Bürgerforum, Gemeindegrenzen, Gemeinderegionen, Gemeindeverbund, Schiedsamtsbezirke, Schornsteinfegerkehrbezirke, Schuleinzugsbereiche, Wahlbereiche, Wahlkreise, Wahllokale der Stadt Osnabrück bereitgestellt.

Anleinpflicht in der Stadt Osnabrück

Dieser Datensatz enthält die Flächen, in den eine Anleinpflicht für Hunde im Stadtgebiet nach verschiedenen Verordnungen gilt. Grundsätzlich können Hunde in Osnabrück außerhalb der Innenstadt, der Waldgebiete, des Bürgerparks, der Friedhöfe und des Bereichs Rubbenbruch ohne Leine frei laufen. Die Einschränkung des Freilaufs ist vom 1. April bis zum 15. Juli, den sogenannten Brut- und Setzzeiten, durch landesrechtliche Regelungen auf die so genannte übrige freie Landschaft ausgedehnt.

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