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s/anpassungs- und vermeidungsstrategien/Anpassungs- und Vermeidungsstrategie/gi

Lachgasemissionen

Distickstoffoxid (N2O; Lachgas) ist ein starkes Treibhausgas und eine ozonabbauende Substanz. Während des letzten Jahrhunderts ist die atmosphärische Konzentration von N2O als Folge der Erfindung der menschengemachten Stickstofffixierung (des Haber-Bosch-Prozesses) und der Intensivierung der landwirtschaftlichen Düngung ständig angestiegen, was zu einem starken anthropogenen Ungleichgewicht im globalen biogeochemischen Stickstoffkreislauf geführt hat. Obwohl erkannt wurde, dass N2O-Emissionen eine wichtige Rolle beim Klimawandel spielen, blieben entsprechende Strategien zur Emissionsminderung weitgehend unerforscht. Das Ziel dieses interdisziplinären und kollaborativen Projekts ist die Untersuchung von N2O-atmenden Bakterien (NrB) und deren Anwendbarkeit zur Verminderung von N2O-Emissionen aus Kläranlagen. Die beiden Hauptziele sind (i) die Identifizierung der am besten geeigneten NrB für diese Aufgabe und (ii) der Einsatz dieser Organismen unter kontinuierlichen Bedingungen, die für die Abwasserbehandlung realistisch sind. Das Arbeitsprogramm beinhaltet eine gründliche mikrobiologische Charakterisierung von repräsentativen NrB in Kurzzeit-Experimenten, einschließlich der Untersuchung der Lachgasatmung bei Anwesenheit von gelöstem Sauerstoff und dem Einfluss anderer relevanter Faktoren, wie der Kohlenstoffquelle oder der Abwassermatrix. Geeignete NrB sollen in Langzeitexperimenten Abwasser-ähnlichen Bedingungen ausgesetzt werden. Diese Studien sollen in Laborreaktoren durchgeführt werden und beinhalten unter anderem die Exposition zu wechselnden Bedingungen, z. B. dynamische Veränderungen der Konzentration des gelösten Sauerstoffs. Das Projekt wird eine Eignungsbewertung hinsichtlich der Verwendung von NrB unter Abwasserbedingungen und der Implementierung von NrB in Abwasserbehandlungssystemen liefern. Es wird weiterhin dazu beitragen, die noch nahezu unerforschte natürliche Ressource der N2O- atmenden Bakterien zu nutzen.

Klimaschutz in der verbindlichen Bauleitplanung

Mit der Klimaschutznovelle 2011 wurden die Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung noch einmal verbessert. Bereits seit 2004 wurde im Baugesetzbuch herausgestellt, dass die Aufstellung der Bauleitplanung auch 'in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz' zu erfolgen hat. Diese Formel wurde klarstellend noch einmal weiterentwickelt. Bauleitplänen sollen nun u.a. auch dazu beitragen, 'den Klimaschutz, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern'. Zudem wurde in § 1a BauGB ein neuer Absatz 5 eingefügt. Danach soll den Erfordernis des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Auch wurden die Möglichkeiten zur Festsetzung von dem Klimaschutz dienenden Maßnahmen durch Änderungen in § 9 Abs. 1 Nr. 12 und Nr. 23b BauGB erweitert. Die Möglichkeiten, Regelungen zur Umsetzung von Zielen des Klimaschutzes in städtebaulichen Verträgen zu vereinbaren, wurde klarstellend weiter präzisiert. Daneben wurde auch das Energiefachrecht mit Einführung des Erneuerbaren Energien und Wärmegesetzes (EEWärmeG) und einer weiteren Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) weiterentwickelt. Die Städte und Gemeinden, die sich in großer Zahl den Zielen des Klimaschutzes verpflichtet fühlen, stellt sich nun auch in der Bauleitplanung die Aufgabe, den Klimaschutz durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen. In der Untersuchung für die Landeshauptstadt Potsdam geht es darum, in welcher Weise solche Maßnahmen rechtlich gesichert werden können. Dabei steht einerseits das Verhältnis zu Energiefachrecht im Blick. Andererseits sollen sowohl die satzungsrechtlichen als auch die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten beleuchtet werden. Grundlage bilden neben einer systematischen juristischen Aufarbeitung der Materie Recherchen zur Praxis anderer Städte, mit denen sowohl Hemmnisse als auch rechtssichere Lösungsansätze ermittelt werden. Die Untersuchung soll im Herbst 2014 abgeschlossen werden.

Forschungsprogramm Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt), Modellprojekt Stadt Regensburg

Ausgangslage/Betroffenheit: Die Stadt Regensburg hat etwa 134.000 Einwohner (Erstwohnsitze) und ist damit die viertgrößte Stadt Bayerns. Unter den Modellvorhaben weist Regensburg das stärkste Bevölkerungswachstum auf - sowohl in der zurückliegenden Einwohnerentwicklung als auch in den Prognosen bis 2025, nach denen ein Anstieg der Bevölkerung um 5,4Prozent erwartet wird. Regensburg liegt am nördlichsten Punkt der Donau und den Mündungen der linken Nebenflüsse Naab und Regen. Es wird von den Winzerer Höhen, den Ausläufern des Bayrischen Waldes und dem Ziegetsberg umrandet, wodurch die Entstehung von Inversionswetterlagen begünstigt wird. Durch die topographische Pfortenlage weist die Stadt zudem eine hohe Nebelhäufigkeit auf und ist insbesondere in den Wintermonaten anfällig für Feinstaubbelastungen. Im Gegensatz zu vielen anderen Städten hat Regensburg einen relativ kompakt gegliederten Stadtkörper und eine insgesamt homogene Siedlungsstruktur. Prägend ist die historische Altstadt mit ca. 1.000 denkmalgeschützten Gebäuden. Diese gilt als einzige authentisch erhaltene, mittelalterliche Großstadt Deutschlands und ist seit 2006 Welterbe der UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur). Die Regensburger Altstadt wird als 'Steinerne Stadt' charakterisiert. Ihre historisch gewachsene dichte Baustruktur mit steinernen Plätzen und Gassen, wenig Bäumen im öffentlichen Raum und einer hohen Nutzungsdichte (Wohnen, Einkaufen, Arbeiten, Tourismus) erwärmt sich insbesondere im Sommer stärker als das Umland und wirkt als Hitzespeicher. So können die Temperaturunterschiede im Stadtgebiet bis zu 6 GradC betragen. Das Phänomen der Wärmeinsel, das sich im Zuge des fortschreitenden Klimawandels deutlicher ausprägt, impliziert einen sinkenden thermischen Komfort, löst zusätzliche Energiebedarfe aus und stellt u.U. veränderte Ansprüche an die Gestaltung von Freiflächen. Aufgrund der Lage an der Donau muss sich Regensburg ferner auf häufigere Schwüle und Gefährdung durch Hochwasser einstellen. Aus der Notwendigkeit zur Anpassung an den Klimawandel erwächst in Verbindung mit anderen Zielbildern einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung ein umfassender planerischer Handlungsbedarf. Im Rahmen des Modellprojekts thematisiert die Stadt Regensburg den Widerspruch zwischen einer Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung, die auf Flächensparsamkeit und Innenentwicklung ausgerichtet ist, und erforderlichen Anpassungsstrategien an den Klimawandel, die bei der besonderen städtebaulichen Kompaktheit der Stadt Regensburg tendenziell eine Auflockerung von Baustrukturen und Flächenentsiegelung beinhalten. Im Sinne einer klimaangepassten Stadtentwicklung galt es: - auf strategischer Ebene die Weichen für eine klimaangepasste Flächennutzung für die zukünftige Stadtentwicklung zu stellen - auf operativer Ebene Maßnahmen für restriktive bis persistente Stadt- und Freiraumstrukturen zu entwickeln.

Ökologische, technologische und kapazitätsbildende Strategien für eine nachhaltige Optimierung lokaler maisbasierter Nahrungsmittelsysteme und einer dem Klimawandel gegenüber resilienten Nahrungsmittelproduktion auf der Ebene von Kleinbauern in Kenia

Strategie zur Anpassung an den Klimawandel in Hessen (Hessische Anpassungsstrategie)

Um die Folgen des Klimawandels möglichst gering zu halten und dem Klimawandel möglichst effektiv zu begegnen, gilt es - unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten - auch regional frühzeitig tätig zu werden. Die Hessische Anpassungsstrategie ist am 17.10.2012 vom HMUELV veröffentlicht worden. Darin werden die nach Modellberechnungen erwarteten Klimaveränderungen für Hessen dargestellt, Risiken durch den Klimawandel für die behandelten Bereiche identifiziert sowie strategische Empfehlungen zur Minimierung dieser Risiken angeboten. Ein Aktionsplan Klimawandel soll nun im nächsten Schritt erstellt werden, um für die gefährdeten Bereiche konkrete Maßnahmen zu benennen.

Ökologische, technologische und kapazitätsbildende Strategien für eine nachhaltige Optimierung lokaler maisbasierter Nahrungsmittelsysteme und einer dem Klimawandel gegenüber resilienten Nahrungsmittelproduktion auf der Ebene von Kleinbauern in Kenia, Teilprojekt 1

Sonderforschungsbereich (SFB) 990: Ökologische und sozioökonomische Funktionen tropischer Tieflandregenwald-Transformationssysteme (Sumatra, Indonesien), Teilprojekt B04: Vielfalt an hydraulischen Strategien der Bäume in intensiv genutzten und natürlichen Landschaften der Tropen

Um die Resilienz wichtiger Landnutzungssysteme der Tropen gegenüber Klimaschwankungen und Klimawandel zu bewerten, untersuchen wir, wieviel funktionale Diversität im Hinblick auf die hydraulische Strategien der Bäume verloren geht, wenn artenreiche Tieflandregenwälder in Gummibaum- und Ölpalmen-Plantagen umgewandelt werden. Wir messen die Kavitationsresistenz (P50-Wert), das minimale Xylem-Wasserpotential und die hydraulische Leitfähigkeit von Zweigen, und erfassen anatomische Eigenschaften des Xylems, stomatäre Regulationsmuster und den hydraulic safety margin (HSM) in einer großen Zahl von Holzgewächsen in drei weit verbreiteten tropischen Landnutzungssystemen.

Biodiversität Übereinkommen über die biologische Vielfalt EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt Landesstrategie zur Biologischen Vielfalt Dokumente

Die Jahre 2021 bis 2030 wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur UN-Dekade für die "Wiederherstellung von Ökosystemen" erklärt. Sie folgt auf die UN-Dekade "Biologische Vielfalt", die mit dem Jahr 2020 zu Ende gegangen ist. Ziel der neuen Dekade ist es, die globalen Nachhaltigkeitsziele bis zum Jahr 2030 zu erreichen, indem die weltweite Zerstörung von Ökosystemen beendet, ihre Erhaltung sichergestellt und ihre Wiederherstellung initiiert wird. Diese Dekade versteht sich dabei als komplementär zu den drei UN-Konventionen zu Biodiversität (CBD), Klimawandel (UNFCCC) und Wüstenbekämpfung (UNCCD) sowie als Schnittstelle zur Umsetzung der verschiedenen Konventionen. Im Oktober 2021 fand die 15. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens zur biologischen Vielfalt (CBD COP 15) mit knapp 200 beteiligten Ländern, u. a. auch Deutschland, virtuell im chinesischen Kunming statt. Bei einem zweiten Treffen, das für April 2022 geplant ist, soll dann in Anwesenheit aller beteiligten Länder ein neues Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt beschlossen werden. Vor dem Hintergrund der zuvor genannten UN-Dekade und dem Auslaufen der bisherigen europäischen Strategie mit dem Titel "Unsere Lebensversicherung, unser Naturkapital – eine Biodiversitätsstrategie bis 2020" hat die Europäische Kommission im Mai 2020 eine neue EU-Biodiversitätsstrategie vorgelegt. Sie trägt den Namen „Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ und verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt Europas bis 2030 zu stärken. Als zentraler Bestandteil des "Green Deal" der EU-Kommission ist die Strategie Teil des europäischen Weges aus der COVID-19 Krise. Sie soll Wachstum und Nachhaltigkeit miteinander verbinden. Erstmals werden rechtsverbindliche Ziele zur Wiederherstellung von Ökosystemen formuliert. Die Strategie zeigt auf, wie Europa dazu beitragen kann, dass bis 2050 alle Ökosysteme der Welt wiederhergestellt werden, widerstandsfähig sind und angemessen geschützt werden. Die Strategie behandelt die fünf Hauptursachen des Verlusts an biologischer Vielfalt: Veränderungen bei der Land- und Meeresnutzung, übermäßige Ressourcennutzung, Klimawandel, Umweltverschmutzung und invasive gebietsfremde Arten. Um gesunde und widerstandsfähige Ökosysteme aufzubauen, werden in der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 u. a. folgende Ziele festgelegt: Gesetzlicher Schutz von mindestens 30 Prozent der Landfläche und 30 Prozent der Meeresgebiete der EU, davon ein Drittel streng geschützt Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, auch durch rechtlich verbindliche Ziele zur Wiederherstellung der Natur Umkehr des Rückgangs an Bestäubern Reduzierung des Einsatzes und des Risikos von Pestiziden um 50 Prozent Landschaftselemente mit großer biologischer Vielfalt auf mindestens 10 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Ökologische Landwirtschaft auf mindestens 25 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Wiederherstellung von mindestens 25.000 Flusskilometern in der EU als frei fließende Flüsse Bekämpfung von Beifängen und Schädigungen des Meeresbodens Seit dem Jahr 2007 besteht in Deutschland die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt . Sie hatte zum Ziel, bis zum Jahr 2020 den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland aufzuhalten und eine positive Entwicklung anzustoßen. Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt wird in besonderem Maße auch durch die gezielte Förderung biodiversitätsstärkender Projekte unterstützt. In dem Zusammenhang ist vor allem das Bundesprogramm Biologische Vielfalt genannt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt beteiligt sich hierbei an der Kofinanzierung einiger Projekte auf dem Gebiet unseres Bundeslandes. Die neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt berücksichtigt die strategischen Vorgaben der globalen Gemeinschaft (z.B. zukünftiges Rahmenprogramms der CBD) sowie die neue EU-Biodiversitätsstrategie 2030. Es ist angedacht, bis zum Frühjahr 2023 in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt für Deutschland sowie die dazugehörigen Aktionspläne zu erarbeiten. Die Landesregierung räumt der Biodiversität hohe Priorität ein und hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die bestehende Strategie zur Biologischen Vielfalt und den dazugehörenden Aktionsplan in dieser Legislaturperiode (2021-2026) fortzuschreiben. Darauf haben sich die Koalitionspartner im aktuellen Koalitionsvertrag verständigt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt übernimmt die Federführung über die Fortschreibung der Landesstrategie. Es ist beabsichtigt, bei der Fortschreibung die Ziele der Europäischen und Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zu berücksichtigen. Im Jahr 2010 verabschiedete Sachsen-Anhalt die Strategie des Landes zur Biologischen Vielfalt (pdf, nicht barrierefrei). Die Strategie bietet die Chance, dass alle Akteure in den jeweiligen Themenfeldern sich konkrete Ziele setzen und Maßnahmen ergreifen, mit deren Realisierung sie einen maßgeblichen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten können. Ziel ist es, alle gesellschaftlichen Kräfte zu mobilisieren und zu bündeln, so dass sich die Gefährdung der biologischen Vielfalt in Sachsen-Anhalt deutlich verringert und als Fernziel die biologische Vielfalt einschließlich ihrer regionaltypischen Besonderheiten wieder zunimmt. In der Strategie werden für alle biodiversitätsrelevanten Themen Ziele festgelegt, die nach ökologischen, ökonomischen und sozialen Gesichtspunkten im Sinne des Leitprinzips Nachhaltigkeit berücksichtigt werden sollen. Ein vom Kabinett am 24. September 2013 beschlossener Aktionsplan Biologische Vielfalt (pdf, 4 MB) ergänzt die Strategie des Landes zur biologischen Vielfalt und benennt Maßnahmen für rund 60 Handlungsschwerpunkte. Er soll die Umsetzung der Landesstrategie beschleunigen und den Fortschritt messbar machen. Im Aktionsplan werden zu den einzelnen Maßnahmen Angaben zum Zeitrahmen gemacht sowie Zuständigkeiten und Partner für die Durchführung benannt. Wichtige Partner bei der Durchführung der Maßnahmen sind zum Beispiel Landnutzer, Fachverbände, Kommunen sowie Forschungs- und Hochschuleinrichtungen. Die Landesverwaltung informiert und unterstützt bei der Umsetzung der Maßnahmen. Dabei kommt den Förderprogrammen, die überwiegend aus EU-Mitteln gespeist werden, eine wichtige Rolle zu. Die Landesstrategie sowie der dazugehörige Aktionsplan Biologische Vielfalt sollen die Verantwortung in allen Handlungsfeldern insgesamt deutlich machen, geeignete Wege zum erfolgreichen Biodiversitätsschutz aufzeigen und einen ausreichenden Personal- und Finanzeinsatz zur Erreichung dieser strategischen Ziele begründen. Darüber hinaus hat sie strategische Ansätze entwickelt, um auch konzeptionell eine Verzahnung innerhalb des Landes u. a. mit den Strategien zur Nachhaltigkeit und anderen Bereichen herzustellen. Die strategischen Zielsetzungen richten sich an alle Ressorts, Fachbereiche und Verwaltungsebenen. Es ist von essentieller Bedeutung für die Zielerreichung, das fachliche und verwaltungsmäßige Handeln an den Anforderungen der biologischen Vielfalt zu orientieren. Für die Begleitung der konzeptionellen Umsetzung der Strategie durch wissenschaftliche Forschungseinrichtungen und Facheinrichtungen des Landes bestehen darüber hinaus gute Voraussetzungen. Erfreulicherweise haben bereits die zahlreichen Aktivitäten sowie die umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit im Internationalen Jahr der Biologischen Vielfalt (2010) dazu geführt, dass das Thema Biodiversität auch in Sachsen-Anhalt stärker in den Fokus beziehungsweise in das öffentliche Bewusstsein gerückt ist und inzwischen Eingang in die unterschiedlichen Politikfelder gefunden hat. Die Strategie zur biologischen Vielfalt hat den Anstoß dazu gegeben, dass man sich auf breiter Front mit dem Thema Biodiversität beschäftigt. Dies widerspiegelt sich auch in den Zielsetzungen der aktuellen Koalitionsvereinbarung, wo Handlungsansätze zur Förderung der Biodiversität formuliert wurden, insbesondere auch im wichtigen Bereich der Landwirtschaft sowie beim Ausbau der erneuerbaren Energien. So will die Landesregierung unter anderem mit einem Förderprogramm in fünf Modellregionen unter anderem zu Fragen der Biodiversität und dem Insektenschutz auf landwirtschaftlichen Nutzflächen forschen. Außerdem sollen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt in den intensiv genutzten Agrarlandschaften Feldraine, Hecken, Wegränder und Feuchtgebiete in die landwirtschaftliche Förderkulisse aufgenommen werden. Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen neben der klimafreundlichen Energiegewinnung auch einen wertvollen Beitrag zum Biotopverbund in der offenen Agrarlandschaft zu leisten. Hierzu will sich die Landesregierung für biodiversitätsfreundliche Planungen einsetzen.

Mischwald für Berlin

Berlin ist die Waldmetropole Deutschlands! Fast ein Fünftel Berlins ist bewaldet. Der Berliner Waldbesitz umfasst insgesamt etwa 28.500 Hektar. 16.000 Hektar davon innerhalb der Landesgrenze, weitere 12.500 Hektar befinden sich im Land Brandenburg.Das versetzt Berlin in die glückliche Lage mit seinen Wäldern einer großen Vielfalt an Tieren und Pflanzen viel Raum für ein gutes Leben bieten zu können. Dieser schöne Umstand hat auch für die menschlichen Bewohner der grünen Hauptstadt ganz handfeste Vorteile: Die Wälder machen uns gesund, als Erholungsgebiet, als Ursprung kühler Brisen und als Luftfilter. Sie sind essentiell für sauberes Trinkwasser. Sie sind unverzichtbar in Hinblick auf den Boden- und Grundwasserschutz. Sie speichern jährlich etwa 70.000 Tonnen CO 2 . Sie sind wichtige Lernorte insbesondere für Kinder und Jugendliche. Damit das auch in Zeiten des Klimawandels so bleibt, haben die Berliner Forsten beschlossen, die Vielfalt unserer Wälder noch weiter zu erhöhen – durch die Entwicklung von möglichst natürlichen und abwechslungsreichen Mischwäldern. Die genauen Folgen des Klimawandels sicher vorherzusagen, ist schwierig bis unmöglich. Lediglich Entwicklungstendenzen kann man mit einiger Klarheit erkennen. Das macht die Planung der Entwicklung und Pflege von Wäldern besonders schwierig. Denn die Lebensdauer von Bäumen ist lang und sie sollen ja auch in einem sich verändernden Klima wachsen und gedeihen können. Um das zu gewährleisten, muss für eine besonders große Vielfalt in unseren Wäldern gesorgt werden, vor allem in Bezug auf: die Baum- und Straucharten, das Erbgut, die Waldstrukturen bzw. die Vielschichtigkeit der Bestände und das Bestandsalter. Aufgrund ihrer Vielfalt haben solche Mischwälder eine Chance, sich den Änderungen des Klimas anzupassen. Ganz im Gegensatz zu den heute noch häufig anzutreffenden monoton strukturierten Kiefernbeständen. An diesen sind die Auswirkungen des Klimawandels schon heute deutlich sichtbar. Sie werden aufgrund der wärmeren und trockeneren Sommerperioden und der milden Winter zunehmend anfälliger für Pilzbefall, Krankheiten und Schädlinge. Diese Entwicklung hin zu heißen trockenen Sommern, feuchten kühlen Wintern und häufigen Unwettern in Berlin, mit all ihren Folgen, wird sich weiter verschärfen. Die Entwicklung von resistenten Mischwäldern ist deshalb eine unabdingbare Voraussetzung für das Überleben unserer Wälder. Schon seit mehr als dreißig Jahren bemüht sich das Land Berlin seine Kiefernmonokulturen in Mischwälder umzuwandeln. Gut die Hälfte ist geschafft, aber weitere ca. 15.000 ha müssen noch angepasst werden – eine gewaltige Aufgabe! Daher hat der Senat 2012 das “Berliner Mischwaldprogramm” als Teil seiner “Strategie Stadtlandschaft” beschlossen und damit stehen den Berliner Forsten jedes Jahr Mittel zur Verfügung. Seit 2012 wurden auf 385 ha, zumeist im Grunewald und im Köpenicker Forst, ca. 1,3 Millionen junge Laubbäume regionaler Herkunft gepflanzt – vor allem Eichen, Rotbuchen, Hainbuchen, Winterlinden und Ulmen. Die große Umwandlung wird noch Jahrzehnte beanspruchen, derzeit initiieren die Berliner Forsten diese Entwicklung auf etwa 130 ha jährlich. Zur IGA Berlin 2017 wurde den Berliner Forsten auf dem südlichen Hang des Kienbergs eine etwa 3.000 m² große Demonstrationsfläche zur Verfügung gestellt, die mit den Baumarten bepflanzt wurde, die für einen guten Berliner Mischwald am wichtigsten sind, nämlich: Stieleiche, Kiefer, Rotbuche, Birke, Winterlinde. Damit die jungen Bäume genügend Licht zum Wachsen bekommen, wurden vorher Einzelbäume, vorwiegend nicht heimische Arten, wie Eschen-Ahorn, Robinie, Pappel und Götterbaum, von Azubis der Berliner Forsten aus der Fläche entnommen. Die vielfältig bepflanzte Fläche zeigt anschaulich und im Kontrast zu den umliegenden, artenarmen Gehölzbeständen, wie die biologische Vielfalt im Wald aussehen kann und welche Strategien die Berliner Forsten verfolgen, um den Unwägbarkeiten des Klimawandels zu begegnen. Künftig wird dieser Bereich von der Grün Berlin gepflegt und weiter entwickelt. Mischwaldprogramm der Berliner Forsten Wald.Berlin.Klima. – Die Ausstellung im Wald

38. Deutscher Naturschutztag eröffnet

Der 38. Deutsche Naturschutztag (DNT) ist heute in Berlin feierlich eröffnet worden. Noch bis zum Freitag treffen sich im Henry-Ford-Bau der Freien Universität 1.600 Teilnehmende und über 150 Expertinnen und Experten, um sich beim größten Naturschutzkongress im deutschsprachigen Raum auszutauschen. Der DNT findet alle zwei Jahre in einem anderen Bundesland statt. Veranstalter sind der Bundesverband Beruflicher Naturschutz (BBN), das Bundesamt für Naturschutz (BfN), der Deutsche Naturschutzring (DNR) und in diesem Jahr die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Im Mittelpunkt des Fachkongresses unter dem diesjährigen Motto “Natur, Mensch, Zukunft“ stehen die vielfältigen Beziehungen zwischen Mensch und Natur, die unsere planetare Zukunft entscheidend beeinflussen. Thematisiert werden unter anderem sowohl Biodiversität und Klimaresilienz in urbanen Räumen als auch die gesellschaftliche Dimension des Naturschutzes. Denn erfolgreicher Naturschutz lebt von Beteiligung, Dialog und transparenten Aushandlungsprozessen und stärkt somit die Demokratie. Der DNT 2026 diskutiert darüber hinaus, inwiefern Instrumente und Strategien des Naturschutzes angesichts veränderter politischer und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen noch zukunftsfähig sind und wie sie weiterentwickelt werden müssen, um dauerhaft wirksam zu bleiben. Mit Fachvorträgen, einer begleitenden Ausstellung, zahlreichen Informationsständen sowie aufschlussreichen Exkursionen setzt der DNT 2026 Impulse für einen fachlich fundierten und gesellschaftlich getragenen Naturschutz. Ergänzend bietet das Berufsfeldforum Naturschutz insbesondere Jugendlichen und jungen Erwachsenen Orientierung bei der Berufswahl. Sabine Riewenherm, Präsidentin des Bundesamts für Naturschutz (BfN): „Es sind herausfordernde Zeiten für den Naturschutz: Biodiversitätsverlust, Klimawandel, intensive Landnutzung und Finanzierungsfragen sind nur einige der drängenden Themen. Zugleich beobachtet auch das Bundesamt für Naturschutz eine zunehmende Polarisierung in den gesellschaftlichen Debatten rund um den Naturschutz. Gerade in diesen Zeiten gewinnen Veranstaltungen wie der Deutsche Naturschutztag eine große Bedeutung. Ich freue mich sehr darauf, beim 38. Deutschen Naturschutztag die zahlreichen aktuellen Themen im Naturschutz mit vielfältigen gesellschaftlichen Akteuren zu diskutieren und das Engagement sowie die Leidenschaft der vielen ehrenamtlichen und beruflichen Naturschützerinnen und Naturschützer mit Zuversicht und Wertschätzung zu würdigen.“ Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Berlin ist eine Stadt voller Natur: Parks, Wälder, Flüsse, Kleingärten und mehr als 50 Schutzgebiete durchziehen unsere Metropole. Diese grünen Orte sind Erholungsräume, Lebensräume und Oasen gegen Hitze zugleich – sie machen unsere Stadt lebenswert. Naturschutz ist in Berlin kein Randthema, sondern Teil unserer urbanen Identität. Der Deutsche Naturschutztag hier in Berlin zeigt, wie effektiv Städte, Forschung und Zivilgesellschaft zusammenarbeiten können. Die Stadt Berlin ist stolze Gastgeberin dieses wichtigen Kongresses.“ Florian Schöne, Geschäftsführer Deutscher Naturschutzring (DNR): „In der politischen Debatte auf europäischer und nationaler Ebene wird zunehmend der Eindruck vermittelt, dass der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen einer wirtschaftlichen Entwicklung im Wege steht und zurückgefahren werden sollte. Wer aus kurzsichtigen politischen Gründen das Natur- und Artenschutzrecht grundlegend in Frage stellt, gefährdet jedoch unseren Wohlstand und verkennt, dass gesunde Ökosysteme unsere Lebensversicherung darstellen. Ob Nahrungsmittel, Rohstoffe, sauberes Wasser oder Klimaanpassung – eine gesunde Natur schützt uns, beugt zukünftigen Krisen vor und lohnt sich auch volkswirtschaftlich. Daher wollen wir mit dem Deutschen Naturschutztag ein klares Signal aussenden: Naturschutz ist kein “nice to have” und keine Verhandlungsmasse für eine wahllose Deregulierung. Wir brauchen die Natur als Verbündete und müssen sie schützen, damit sie uns schützt!“ Christof Martin, Bundesvorsitzender Bundesverband Beruflicher Naturschutz (BBN): „Gerade vor dem Hintergrund der weltweiten Biodiversitätskrise, die durch den Klimawandel noch verstärkt wird, ist es widersinnig, dass im Rahmen des sogenannten “Bürokratiebeschleunigung” durch die Bundesregierung ein Personalabbau bei den Naturschutzbehörden geplant ist, diesen dann aber noch zusätzliche Aufgaben, die sich aus internationalen Verpflichtungen oder auch aus dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz ergeben, aufgebürdet werden sollen. Eine Umsetzung des in Artikel 20a Grundgesetz formulierten Staatszieles erfordert vielmehr eine Stärkung des Natur- und Umweltschutzes auf allen Ebenen, damit auch zukünftigen Generationen eine intakte artenreiche Umwelt mit unbelasteten Böden, sauberem Wasser und klarer Luft zur Verfügung steht.“ Der DNT ist der größte und älteste Naturschutzkongress für Praxis, Wissenschaft und Politik – er feiert in diesem Jahr sein 100-jähriges Jubiläum. Er ist die zentrale Plattform zum aktuellen Austausch über Probleme und Lösungen sowie zur Fortbildung im Naturschutz. Eine ausführliche Übersicht zu allen Programmpunkten des DNT 2026 in Berlin gibt es hier: Deutscher Naturschutztag .

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