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s/antarktis vertrag/Antarktis-Vertrag/gi

Vorbereitung der Ausweisung zweier Gebiete als Antarctic Specially Protected Areas

Die Konsultativstaaten zum Antarktisvertrag sind bemüht, das kohärente Netzwerk an Schutzgebieten in der Antarktis fortlaufend zu erweitern. Nachdem Deutschland und die USA zwei Prior-Assessments für zwei neue Schutzgebietskandidaten bei der ATCM 2022 in Berlin vorgelegt haben, hat Deutschland nun die Federführung bei der anstehenden Erarbeitung von Managementplänen für diese beiden Gebiete. Ziel dabei ist, dass die ATCM - im Konsens mit allen anderen Vertragsstaaten - diese Gebiete als Antarctic Specially Protectec Areas (ASPAs) noch innerhalb der Projektlaufzeit ausweist. Neben dem Einsatz fernerkundlicher Methoden kann auch eine Expedition zur Datengewinnung in eines der Gebiete notwendig werden.

Identifizierung schützenswerter Gebiete mit fernerkundlichen Methoden zum Zwecke der Ausweitung des kohärenten Netzwerks an Schutzgebieten in der Antarktis

Die Konsultativstaaten zum Antarktisvertrag sind bemüht, ein kohärentes Netzwerk an Schutzgebieten in der Antarktis zu schaffen. Um hierzu erstmalig einen Beitrag von Seiten Deutschlands vorzubereiten, wurden mit Hilfe dieses Projektes potenzielle Schutzgebiete in der Antarktis zunächst identifiziert, bewertet und schließlich zwei konkrete Schutzgebietsvorschläge ausgearbeitet. Einer davon, das Inselarchipel der Danger Islands, wurde kürzlich von den Antarktis-Konsultativstaaten als neues Besonderes Antarktisches Schutzgebiet (Antarctic Specially Protectes Area) ausgewiesen. Veröffentlicht in Texte | 99/2024.

Identifizierung schützenswerter Gebiete mit fernerkundlichen Methoden zum Zwecke der Ausweitung des kohärenten Netzwerks an Schutzgebieten in der Antarktis

Die Konsultativstaaten zum Antarktisvertrag sind bemüht, ein kohärentes Netzwerk an Schutzgebieten in der Antarktis zu schaffen. Um hierzu erstmalig einen Beitrag von Seiten Deutschlands vorzubereiten, wurden mit Hilfe dieses Projektes potenzielle Schutzgebiete in der Antarktis zunächst identifiziert, bewertet und schließlich zwei konkrete Schutzgebietsvorschläge ausgearbeitet. Einer davon, das Inselarchipel der Danger Islands, wurde kürzlich von den Antarktis-Konsultativstaaten als neues Besonderes Antarktisches Schutzgebiet (Antarctic Specially Protectes Area) ausgewiesen.

Berlin statement on legacy and emerging contaminants in polar regions

Polar regions should be given greater consideration with respect to the monitoring, risk assessment, and management of potentially harmful chemicals, consistent with requirements of the precautionary principle. Protecting the vulnerable polar environments requires (i) raising political and public awareness and (ii) restricting and preventing global emissions of harmful chemicals at their sources. The Berlin Statement is the outcome of an international workshop with representatives of the European Commission, the Arctic Council, the Antarctic Treaty Consultative Meeting, the Stockholm Convention on Persistent Organic Pollutants (POPs), environmental specimen banks, and data centers, as well as scientists from various international research institutions. The statement addresses urgent chemical pollution issues in the polar regions and provides recommendations for improving screening, monitoring, risk assessment, research cooperation, and open data sharing to provide environmental policy makers and chemicals management decision-makers with relevant and reliable contaminant data to better protect the polar environments. The consensus reached at the workshop can be summarized in just two words: "Act now!" Specifically, "Act now!" to reduce the presence and impact of anthropogenic chemical pollution in polar regions by. -Establishing participatory co-development frameworks in a permanent multi-disciplinary platform for Arctic-Antarctic collaborations and establishing exchanges between the Arctic Monitoring and Assessment Program (AMAP) of the Arctic Council and the Antarctic Monitoring and Assessment Program (AnMAP) of the Scientific Committee on Antarctic Research (SCAR) to increase the visibility and exchange of contaminant data and to support the development of harmonized monitoring programs. -Integrating environmental specimen banking, innovative screening approaches and archiving systems, to provide opportunities for improved assessment of contaminants to protect polar regions. © 2023 The Authors

Identifizierung schützenswerter Gebiete mit fernerkundlichen Methoden zum Zwecke der Ausweitung des kohärenten Netzwerks an Schutzgebieten in der Antarktis

Die Konsultativstaaten zum Antarktisvertrag sind bemüht, das kohärente Netzwerk an Schutzgebieten in der Antarktis fortlaufend zu erweitern. Erstmalig will Deutschland hierzu einen konkreten Beitrag leisten, indem mögliche Schutzgebiete identifiziert und im Ergebnis den Antarktis-Vertragsstaaten zur Annahme vorgeschlagen werden sollen. Das können beispielsweise Gebiete mit hoher Biodiversität oder anderen, wertgebenden Schutzgütern sein, die gleichzeitig entweder aktuell bereits einer besonderen Gefährdung ausgesetzt sind oder bei denen eine Gefährdung in Zukunft möglich erscheint. Methodisch bieten sich wegen der weitgehenden Unzugänglichkeit der Antarktis dabei fernerkundliche Methoden besonders an.

Schädigende Wirkung von Unterwasserschall - Entwicklung der Grundlagen für ein Schallschutzkonzept für das Antarktisvertragsgebiet

Ausgangslage: Das Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag stellt jedes in der Antarktis heimische Säugetier und jeden heimischen Vogel unter besonderen Schutz. Demnach ist es verboten, diese Arten zu verletzen oder signifikant zu stören. Ausgehend von den Empfehlungen des Workshops der SV KOM (Antarktis) vom 12.-14.11.2018 in Berlin sollen - basierend auf dem aktuellen wissenschaftlichen Diskussionsstand - u.a. Belastungswerte für spezifische antarktische Anwendungssituationen entwickelt werden. Zielstellung: Im Rahmen dieses Vorhabens soll der wissenschaftliche Sachstand zu den antarktisrelevanten Verbotstatbeständen durch Unterwasserschall unter Beachtung deutscher Bewertungsmaßstäbe im Rahmen internationaler Expertenworkshops diskutiert werden. Es sollen Grenzwerte speziell für die drei in der Antarktis vorkommenden Säugetierarten (Bartenwale, Zahnwale und Robben), insgesamt 20 Spezies und die 3 dort eingesetzten Schallquellen (Schiffslärm, seismische Airguns und hydroakustische Geräte) entwickelt werden. Ein zusätzlicher Workshop soll die technischen Möglichkeiten Mitigation durchzuführen und Mitigationsauflagen umzusetzen, identifizieren. Ein abschließender Workshop, der alle Informationen aus den vier Workshops zusammenträgt, soll das Vorhaben abschließen. Die Empfehlungen dieser Workshops sollen auch Relevanz für den nationalen Umgang mit Unterwasserschall entwickeln und als Diskussionsgrundlage für Beiträge Deutschlands in internationalen Gremien herangezogen werden.

Verhaltensregeln für Ihren Besuch in der Antarktis

Seit Beginn des Antarktistourismus, der sich vor allem auf die Antarktische Halbinsel konzentriert, haben die Besucherzahlen erheblich zugenommen. Um die einmalige Tier- und Pflanzenwelt trotz des wachsenden Besucherinteresses in seiner Ursprünglichkeit auch in Zukunft zu erhalten, gelten international verbindliche Verhaltensregeln für die Besucher der Antarktis. Beachten Sie diese Verhaltensregeln bei Ihrem Aufenthalt vor Ort, leisten Sie persönlich einen Beitrag zum Schutz der Antarktis leisten. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

Vertragsstaaten feiern 60 Jahre Antarktis-Vertrag

<p>Im Dezember jährt sich die Unterzeichnung des Antarktis-Vertrages zum 60. Mal. Bereits im Juli findet die 42. Konsultativtagung der Antarktis-Vertragsstaaten (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM) in Prag statt. Dort wird eine Deklaration unterzeichnet, mit der sich die Staaten nachdrücklich für die Ziele des Antarktisvertrags und seines Umweltschutzprotokolls einsetzen.</p><p>Besonderes Vertragswerk</p><p>Das Antarktis-Vertragssystem ist eines der erfolgreichsten internationalen Regelwerke und besteht aus dem Antarktis-Vertrag und darauf aufbauenden internationalen Übereinkommen. Der Antarktis-Vertrag wurde am 1. Dezember 1959 in Washington D.C. unterzeichnet und trat am 23. Juni 1961 in Kraft. Trotz nicht geklärter und deswegen „eingefrorener″ Territorialansprüche sichert er seit 60 Jahren den Frieden in dieser Region. Die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung in der Antarktis und die friedliche internationale Zusammenarbeit sind die Eckpfeiler des Antarktis-Vertrages.</p><p>Herausforderungen für die Vertragsstaaten</p><p>Das steuernde Gremium des Antarktis-Vertrages ist die jährlich stattfindende ATCM. Von den inzwischen 54 Vertragsstaaten haben 29 Konsultativstatus – das heißt, diese Staaten haben ihr besonderes Interesse an der Antarktis durch erhebliche wissenschaftliche Forschungstätigkeiten zum Ausdruck gebracht, indem sie Stationen betreiben oder regelmäßig Expeditionen entsenden. Deutschland hat seit nunmehr 40 Jahren diesen Status.</p><p>Auf der ATCM findet ein breiter Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten, Beobachtern und eingeladenen Experten statt. Zeitgleich tagt der Ausschuss für Umweltschutz (Committe for Environmental Protection, CEP), um Fragen des Umweltschutzes und des Umweltmanagements zu diskutieren und die Vertragsstaaten zu beraten. Diese ATCM beschließt Überarbeitungen und Ergänzungen des Antarktis-Vertragssystems nach dem Einstimmigkeitsprinzip, wobei&nbsp; nur die Konsultativstaaten Stimmrecht haben.&nbsp; <br>Der globale ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a>⁠ und daraus folgende Umweltveränderungen&nbsp; sowie ein steigender Nutzungsdruck auf die Antarktis – u. a. durch einen enorm wachsenden Tourismus – stellt die ATCM vor neue Herausforderungen, um auch in Zukunft den Schutz der terrestrischen und marinen Umwelt des Südpolargebietes weiter zu stärken.</p><p>Rolle des Umweltbundesamtes</p><p>Das Umweltbundesamt ist im Rahmen völkerrechtlicher Verträge für den Schutz der Antarktis zuständig und Genehmigungsbehörde für jede Tätigkeit in der Antarktis, die in Deutschland organisiert wird oder von deutschem Hoheitsgebiet ausgeht. Mitarbeitende des Umweltbundesamtes nehmen an der Konferenz teil.</p>

Managing the effects of noise from ship traffic, seismic surveying and construction on marine mammals in Antarctica

The Protocol on Environmental Protection of the Antarctic Treaty stipulates that the protection of the Antarctic environment and associated ecosystems be considered in the planning and conducting of all activities in the Antarctic Treaty area. One of the key pollutants created by human activities in the Antarctic is noise, primarily caused by ship traffic (from tourism, fisheries, and research), but also by geophysical research (e.g., seismic surveys) and by research station support activities (including construction). Arguably, amongst the species most vulnerable to noise are marine mammals since they specialise in using sound for communication, navigation and foraging, and therefore have evolved the highest auditory sensitivity among marine organisms. Reported effects of noise on marine mammals in lower-latitude oceans include stress, behavioural changes such as avoidance, auditory masking, hearing threshold shifts, andâ€Ìin extreme casesâ€Ìdeath. Eight mysticete species, 10 odontocete species, and six pinniped species occur south of 60OS (i.e., in the Southern Ocean). For many of these, the Southern Ocean is a key area for foraging and reproduction. Yet, little is known about how these species are affected by noise. We review the current prevalence of anthropogenic noise and the distribution of marine mammals in the Southern Ocean, and the current research gaps that prevent us from accurately assessing noise impacts on Antarctic marine mammals. A questionnaire given to 29 international experts on marine mammals revealed a variety of research needs. Those that received the highest rankings were 1) improved data on abundance and distribution of Antarctic marine mammals, 2) hearing data for Antarctic marine mammals, in particular a mysticete audiogram, and 3) an assessment of the effectiveness of various noise mitigation options. The management need with the highest score was a refinement of noise exposure criteria. Environmental evaluations are a requirement before conducting activities in the Antarctic. Because of a lack of scientific data on impacts, requirements and noise thresholds often vary between countries that conduct these evaluations, leading to different standards across countries. Addressing the identified research needs will help to implement informed and reasonable thresholds for noise production in the Antarctic and help to protect the Antarctic environment. © 2019 Erbe, Dähne, Gordon, Herata, Houser, Koschinski, Leaper, McCauley, Miller, Müller, Murray, Oswald, Scholik-Schlomer, Schuster, van Opzeeland and Janik

40 Jahre deutsche Antarktisstationen

Am 21. April 1976 wurde die erste ganzjährig betriebene deutsche Antarktisstation eingeweiht. Die Station war eine Einrichtung der Akademie der Wissenschaften der DDR. Zu den Errichtern und zum ersten Überwinterungsteam der Georg-Forster-Station gehörte Dr. Hartwig Gernandt, der die deutsche Antarktisforschung seitdem mit geprägt hat. Zum Forschungsprogramm der Georg-Forster-Station gehörten beispielsweise Polarlichtbeobachtungen, geophysikalische Messungen, Meteorologie und geowissenschaftliche sowie biologische Arbeiten. Ein wissenschaftliches Glanzlicht war der Beginn der ballongetragenen Ozonsondierungen im Mai 1985, die mit zur Entdeckung des Ozonlochs beitrugen. Die Georg-Forster-Station wurde von 1993 bis 1996 zurückgebaut. Der Standort der Station, an dem nach dem Rückbau der Anlage eine Gedenktafel an die Existenz der Georg-Forster-Station erinnert, wurde im Jahr 2013 auf der 36. Konsultativkonferenz der Antarktis-Vertragsstaaten in Brüssel als Historical Site anerkannt und in die Liste der historischen Stätten unter der Nummer 87 aufgenommen.

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