s/antarktis vertrag/Antarktis-Vertrag/gi
Seit dem 3. März 1981 arbeitet Deutschland aktiv am Schutz der Antarktis mit. An diesem Tag erhielt Deutschland volles Stimmrecht im Rahmen des Antarktis-Vertrags. Dieses internationale Abkommen regelt seit 1961 die ausschließlich friedliche Nutzung der Antarktis und wissenschaftliche Erforschung des ewigen Eises. Die Antarktis bedarf eines besonderen Schutzes, weil sie ein vom Menschen noch weitgehend unbeeinflusstes natürliches Ökosystem ist, das großen wissenschaftlichen und ästhetischen Wert hat. 48 Länder haben sich bis heute dem Erhalt der Antarktis verpflichtet.
Das Übereinkommen zur Erhaltung der antarktischen Robben (CCAS) wurde 1972 als Zusatzprotokoll zum Antarktisvertrag geschlossen. Deutschland ist dem Übereinkommen 1987 beigetreten. Es dient dem Schutz der Robben in dem Gebiet südlich des 60. Breitengrades südlicher Breite.
Klimawandel lässt Krill knapp werden – Wie reagieren die Pinguine? Was der Eisbär für den Nordpol ist, ist der Pinguin für den Südpol. Alle 18 existierenden Pinguinarten sind fast nur auf der Südhalbkugel zu finden – sieben Arten leben in der Antarktis und auf subantarktischen Inseln. Eisbären und Pinguine haben – abgesehen von ihrem kalten Lebensraum – eine weitere Gemeinsamkeit: Sie sind durch den Klimawandel bedroht. Mehrere Forschungsergebnisse deuten auf zum Teil dramatische Einbußen bei Pinguinbeständen hin. Schuld ist der klimabedingte Rückgang des Meereises, der wiederum zu geringeren Krillbeständen geführt hat. Krill, das sind kleine Leuchtgarnelen, ist die Hauptnahrungsquelle von Pinguinen. Und wo der Krill verschwindet, verschwinden nach und nach auch die Pinguine. Am 25. April wird international der Weltpinguintag begangen. Seinen Ursprung hat der Gedenktag einem kuriosen Umstand zu verdanken: Wissenschaftler auf der amerikanischen McMurdo-Station in der Antarktis bemerkten, dass jedes Jahr am 25. April die Adéliepinguine nach ihrer Brutsaison ihre Kolonie verlassen und zu ihren Winterwanderungen auf See aufbrechen. Der Tag wurde für die Forscher zu einem eigenen Feiertag, der sich nach und nach weltweit etablierte. Der globale Klimawandel macht den Pinguinen der Antarktis teilweise stark zu schaffen. Durch eine Vielzahl an Einzelbeobachtungen haben Forscher festgestellt, dass sich Pinguinpopulationen verschiedener Arten seit einigen Jahren großräumig verschieben. Hauptnahrung vieler Pinguine, Fische und Wale in der Antarktis ist Krill, eine wenige Zentimeter große Leuchtgarnele. Der Rückzug des Meereises hat mancherorts zu geringeren Krillbeständen geführt und wo die Nahrung verschwindet, verschwinden nach und nach auch die Pinguine. Jedoch wissen wir nach wie vor zu wenig über die aktuelle Verbreitung verschiedener Pinguinarten und das Phänomen der Verschiebung von Pinguinpopulationen auf dem riesigen Süd-Kontinent. Die Antarktis ist mit etwa 14 Millionen Quadratkilometern anderthalb mal so groß wie Europa und teilweise sehr schwer zugänglich. Daher müssen wissenschaftlich fundierte Methoden entwickelt werden, um die Verbreitung der einzelnen Arten in diesem riesigen Gebiet effektiv zu untersuchen. Dies geschieht mit Hilfe von Satellitenaufnahmen. Anhand der hoch aufgelösten Bilder können Pinguinkolonien entdeckt und deren Größe ermittelt werden. So gelang es 2012 britischen Forschern, erstmalig den Weltbestand der Kaiserpinguine zuverlässig abzuschätzen. Diese größte Pinguinart brütet ausschließlich in der Antarktis und vorgelagerten Inseln auf vereisten Flächen und kann mit Satellitenaufnahmen vergleichsweise gut entdeckt werden. Pinguine, die auf felsigem Boden brüten, sind nicht leicht zu finden. Hier greifen die Forscher darauf zurück, auf den Satellitenbildern nach den Ausscheidungen der Tiere (Guano), die den Boden der Kolonie großflächig bedecken, zu suchen. Mit diesem Trick ist es möglich, eine Vorstellung von der Größe der auf den Bildern identifizierten Kolonien zu bekommen. Dabei ist es jedoch erforderlich, die eigenen Annahmen durch stichprobenhaftes Zählen der Pinguine vor Ort zu überprüfen, wofür mittlerweile auch kleine Drohnen eingesetzt werden. Ein vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebenes Forschungsprojekt der Firma ThINK aus Jena arbeitet derzeit an entsprechenden Fragestellungen. Langfristiges Ziel ist es, methodische Grundlagen für ein internationales Pinguinmonitoring zu entwickeln. Die Antarktis ist, im Gegensatz zur Arktis, ein von Wasser umgebener Kontinent. Bedeckt von einem riesigen Eispanzer war die Antarktis jahrhundertelang fast unberührt. Seit mehr als einem Jahrhundert finden vor Ort vielfältige, menschliche Aktivitäten statt. Nach der Zeit der Entdecker und Walfänger waren es vor allem die Forscher, die ein außerordentliches Interesse an dem weißen Kontinent zeigten. Um territoriale Zwistigkeiten und militärische Nutzung zu unterbinden, wurde 1959 der sogenannte Antarktis-Vertrag geschlossen. So soll die Antarktis „im Interesse der gesamten Menschheit“ für alle Zeiten ausschließlich für friedliche Zwecke genutzt werden. Mit dem Umweltschutzprotokoll (USP) zum Antarktisvertrag, das 1998 in Kraft trat, verpflichten sich die Vertragsparteien zu einem umfassenden Schutz der antarktischen Umwelt und dem Verbot von Tätigkeiten im Zusammenhang mit kommerziellem Rohstoffabbau. Das Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz (AUG) setzt das USP in deutsches Recht um und überträgt dessen Vollzug und Überwachung dem Umweltbundesamt ( UBA ).
Weltpinguintag am 25. April – Neues Forschungsprojekt zum Hörvermögen von Pinguinen gestartet Das Leben der Pinguine ist zum Teil bereits gut belegt – zum Beispiel ihre Nahrungssuche oder Wanderbewegungen. Ob und wie gut Pinguine hören können, ist bisher allerdings erst in einer einzigen Studie untersucht worden. Dabei ist Lärm für die Tiere in den Meeren ähnlich problematisch wie Meeresmüll, aber bei weitem nicht so bekannt. Im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA) ist nun am Deutschen Meeresmuseum Stralsund ein dreijähriges Forschungsprojekt zum Hörvermögen von Pinguinen und den Auswirkungen von Unterwasserlärm in der Antarktis gestartet. Pinguine sind Grenzgänger zwischen den Welten – sie leben sowohl im Meer als auch an Land. Einige Arten können bis zu 500 Meter tief tauchen und sind an das Leben unter Wasser perfekt angepasst, während andere Arten einen Großteil ihres Lebens an Land oder auf dem Eis verbringen. Während viele Lebensbereiche bereits wissenschaftlich belegt wurden, ist die Hörfähigkeit von Pinguinen bisher nur in einer einzigen Studie mit drei Pinguinen untersucht worden. Die Studie stammt aus dem Jahr 1969 und widmet sich dem Hörvermögen von Brillenpinguinen an Land, also an der Luft. Das nun gestartete Projekt soll deshalb die Frage beantworten, wie sensibel Pinguine auf natürliche und von Menschen verursachte Schallereignisse reagieren – sowohl an Land als auch unter Wasser. Hierfür werden im Odense Zoo (Dänemark), im Marine Science Center Rostock und im OZEANEUM Stralsund Pinguine trainiert. Wie bei einem Hörtest lernen die Tiere anzuzeigen, wann sie ein Tonsignal an Land gehört haben und werden dafür mit Futterfischen belohnt. Im Anschluss erledigen sie diese Aufgabe auch tauchend unter Wasser. Weiterer Projektpartner ist das Museum für Naturkunde in Berlin, das die Projektergebnisse mit Fokus auf die Auswirkungen des Unterwasserlärms in der Antarktis der Öffentlichkeit präsentieren wird. Die Studie „Hearing in Penguins“ wird vom Umweltbundesamt mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ( BMU ) gefördert. Im Südpolarmeer sind Pinguine, aber auch Wale und Robben durch den Antarktis-Vertrag vor Störungen durch Unterwasserschall und anderen menschgemachten Einflüssen zu schützen.
Müll, Lärm und Klimawandel belasten zunehmend das sensible Ökosystem Die Antarktis ist ein Kontinent der Extreme: Kalt, rau und unwirtlich – dennoch wunderschön und sehr sensibel. Seit dem 1. Dezember 1959 steht die Antarktis daher unter besonderem Schutz: Damals unterzeichneten zwölf Staaten den Antarktis-Vertrag und legten ihre territorialen Ansprüche wortwörtlich ‚auf Eis‘; mitten im Kalten Krieg wurde die Antarktis zu einem Ort des Friedens und der Forschung. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA): „Tourismus und Forschung nehmen in der Antarktis zu. Gerade in den stark genutzten Gebieten der Antarktis ist es besonders wichtig, hier regulierend und lenkend entgegenzuwirken. Nur so können wir Zivilisationsspuren, wie die ‚Vermüllung‘ und landschaftliche Zerstörung wirksam eindämmen.“ Alle von Deutschland ausgehenden Aktivitäten in der Antarktis muss das UBA genehmigen; egal ob diese touristischen Zwecken oder der Forschung dienen. Keine Frage: Die Forschung im ewigen Eis bringt wertvolle Erkenntnisse für die Bio-, Geo- und Klimaforschung. In Gebieten, in denen viele wissenschaftliche Stationen nah beieinander liegen, steigt aber der Druck auf die Umwelt: Besonders betroffen ist die Fildes-Halbinsel auf King George Island. Nur 800 km von Südamerika entfernt, ist sie vergleichsweise leicht zu erreichen. Dort besteht inzwischen die höchste Dichte von Forschungsstationen in der Antarktis. Da die Fildes-Halbinsel als eines der wenigen Gebiete in der Antarktis eisfrei ist, konzentriert sich dort im Südsommer, wenn auf der Nordhalbkugel Winter herrscht, auch das Leben der bekannten Seevogel- und Pinguinkolonien. Gleichzeitig ist die Fildes-Halbinsel mit ihrem Interkontinentalflughafen die logistische Drehscheibe nicht nur für die Polarforscher, sondern auch für Touristen. Um die sensible Flora und Fauna vor Ort noch besser zu schützen, setzt sich das UBA für anspruchsvolle internationale Richtlinien und Beschlüsse der Antarktisvertragsstaaten ein. Anders als die eher lokalen Umweltprobleme auf der Fildes-Halbinsel, breitet sich der Unterwasserlärm durch Schifffahrt und Forschung großräumig im Südozean aus. Sogenannte Airguns oder Luftpulser, die als Forschungsgeräte zur Erkundung des Meer-Untergrundes eingesetzt werden, können die Kommunikation von Walen und Robben noch in 2.000 Kilometern Entfernung stören. Wale und Robben orientieren sich im Meer vor allem durch das Gehör. Zu viel Lärm erschwert ihnen die Suche nach Nahrung oder einem Paarungspartner. Blau- oder Finnwale, die ohnehin gefährdet sind, können so zusätzlich beeinträchtigt werden. Derzeit laufen Untersuchungen, um zu erkunden, wie es antarktisweit um die Pinguin-Bestände bestellt ist. Jenaer Forscher werten dazu im Auftrag des UBA erstmals Satellitenbilder aus. Erste Ergebnisse deuten darauf hin, dass die zum Teil dramatischen Bestandseinbußen Folge einer klimabedingt veränderten Krillverteilung im Meer sind. Krill, d. h. kleine Leuchtgarnelen, sind nicht nur Hauptnahrung von Pinguinen, sondern auch Lebensgrundlage unzähliger Vögel, Fische und Meeressäuger. Der Hauptinitiator des jährlichen Antarctica Day am 1. Dezember ist die Stiftung “Our Spaces – Foundation for the Good Governance of Interna-tional Spaces” –mit Sitz in Heydon, Großbritannien. Sie möchte damit auf den außergewöhnlichen Status und den großen wissenschaftlichen und ästhetischen Wert des eisigen Kontinents in abgeschiedener Lage und mit einzigartigem Klima aufmerksam machen. Die Antarktis ist im Gegensatz zur Arktis ein von Wasser umgebener Kontinent. Bedeckt von einem riesigen Eispanzer war die Antarktis jahrhundertelang fast unberührt. Seit mehr als einem Jahrhundert finden vor Ort vielfältige, menschliche Aktivitäten statt. Nach der Zeit der Entdecker und Walfänger waren es vor allem die Forscher, die ein außerordentliches Interesse an dem weißen Kontinent zeigten. Um territoriale Zwistigkeiten und militärische Nutzung zu unterbinden, wurde 1959 der sogenannte Antarktis-Vertrag geschlossen. So soll die Antarktis „im Interesse der gesamten Menschheit“ für alle Zeiten ausschließlich für friedliche Zwecke genutzt werden. Mit dem Umweltschutzprotokoll (USP) zum Antarktisvertrag, das 1998 in Kraft trat, verpflichten sich die Vertragsparteien zu einem umfassenden Schutz der antarktischen Umwelt und dem Verbot von Tätigkeiten im Zusammenhang mit kommerziellem Rohstoffabbau. Das Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz (AUG) setzt das USP in deutsches Recht um und überträgt dessen Vollzug und Überwachung dem Umweltbundesamt (UBA).
Geänderter Nutzungsdruck für das Ökosystem fordert den Umweltschutz weiter Seit dem 3. März 1981 arbeitet Deutschland aktiv am Schutz der Antarktis mit. An diesem Tag erhielt Deutschland volles Stimmrecht im Rahmen des Antarktis-Vertrags. Dieses internationale Abkommen regelt seit 1961 die ausschließlich friedliche Nutzung der Antarktis und wissenschaftliche Erforschung des ewigen Eises. Die Antarktis bedarf eines besonderen Schutzes, weil sie ein vom Menschen noch weitgehend unbeeinflusstes natürliches Ökosystem ist, das großen wissenschaftlichen und ästhetischen Wert hat. 48 Länder haben sich bis heute dem Erhalt der Antarktis verpflichtet. In den vergangenen Jahren hat die Nutzung der Antarktis dennoch weiter zugenommen: Neben der Forschung ist es vor allem der Tourismus, der den Druck auf das sensible Ökosystem erhöht hat. Bis zu 37.000 Touristen reisen jedes Jahr im antarktischen Sommer in die Antarktis. Wer von Deutschland aus eine Unternehmung in die Antarktis durchführen möchte, benötigt eine Genehmigung des Umweltbundesamtes ( UBA ) - egal ob der Besuch der Forschung dient, journalistischen Zwecken oder als Kreuzfahrt beziehungsweise individueller touristischer Aufenthalt geplant ist. Die Genehmigung erfolgt nach dem deutschen Ausführungsgesetz zum „Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag“, einem weiteren Abkommen, das die Konsultativstaaten des Antarktis-Vertrages 1998 ratifiziert haben, um die Umwelt in der Antarktis besser zu schützen. Das UBA prüft vor allem, welche Auswirkungen die Aktivität auf die antarktische Umwelt vor Ort haben könnte, ob sie nur unter Auflagen genehmigt werden kann oder ganz zu untersagen ist. Der Schutz lohnt sich: Die Antarktis hat nicht nur gravierenden Einfluss auf das Weltklimageschehen, sondern dokumentiert wichtige Stufen der Erdgeschichte und repräsentiert bedeutende geologische und biologisch-evolutive Prozesse. Gleichzeitig sind die Ökosysteme der Antarktis äußerst empfindlich: Wegen der relativ geringen Artenvielfalt und den Klimaextremen sind die hier anzutreffenden Lebensgemeinschaften so gut wie nicht in der Lage, sich Umweltveränderungen anzupassen. Daraus resultiert die Notwendigkeit, Umweltschutz in der Antarktis wesentlich strenger zu handhaben als in gemäßigten Klimazonen. Die Staaten, die den Antarktis-Vertrag unterzeichnet haben, verpflichten sich, die ursprünglichen Lebensgemeinschaften, die Atmosphäre sowie die Land-, Wasser-, Gletscher- und Meeresumwelt der Antarktis als ein gemeinsames Erbe der Menschheit zu schützen und zu bewahren. Die wichtigste menschliche Aktivität in der Antarktis ist die Forschung. Antarktis-Vertragsstaaten, die südlich des 60. Breitengrades beachtliche Forschungsarbeit leisten, erlangen den Konsultativstatus, das heißt sie sind beschlussberechtigt im Rahmen des Vertragssystems. Deutschland unterhält verschiedene Forschungsplattformen in der Antarktis, darunter die ganzjährig betriebene Neumayer-Station III des Alfred-Wegener-Instituts für Polar- und Meeresforschung. Die Station umfasst die Observatorien für meteorologische, geophysikalische und luftchemische Messungen und ist logistisches Zentrum für Forschungsexpeditionen. Neben Deutschland betreiben 27 weitere der 48 Vertragsstaaten Forschungsarbeit in der Antarktis. Ziel der Arbeit ist die Erforschung des sensiblen und noch wenig bekannten Ökosystems der Antarktis. Ein Schwerpunkt der aktuellen Forschung ist die Rolle der Antarktis im Klimasystem der Erde. Die Vertragsstaaten konzentrieren sich daher auf Fragen der Klimaforschung, Glaziologie, Ozeanographie, Geowissenschaften und Meeresbiologie.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) veröffentlichte am 27. März 2017 seine dritte Antarktiskarte. Nun ist die Serie der deutschen Antarktiskarten vollständig, bestehend aus der INT 9055, 9057 und 905. Die nunn veröffentlichte Karte ermöglicht die sichere Navigation im Weddellmeer und dem westlichen Seegebiet vor Dronning Maud Land, an dessen Küste sich die deutsche Antarktisstation NEUMAYER III befindet. Das Südpolarmeer gehört zu den am wenigsten erforschten Gebieten der Welt, das neben Forschungsschiffen auch zunehmend Kreuzfahrtschiffe befahren. Zum Teil stützt sich die dortige Schifffahrt noch heute auf die überlieferten Beobachtungen, die James Cook auf seinen Fahrten notierte. Als Partner des internationalen Antarktisvertrages von 1991 verpflichtete sich Deutschland zur Herausgabe von drei Seekarten des internationalen Seegebietes Weddellmeer und des Seegebietes vor Dronning Maud Land. Die Herstellung zuverlässiger Seekarten dient der Sicherheit der Seeschifffahrt und dem Schutz der Umwelt in dieser besonders sensiblen Region.
Die Europäische Union reichte den von Deutschland ausgearbeiteten Antrag auf ein Meeresschutzgebiet (MPA) im antarktischen Weddellmeer bei der Internationalen Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze in der Antarktis (CCAMLR) eingereicht. Das wissenschaftliche Fundament dazu lieferten Forscher des Alfred-Wegener-Institutes, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI). Anlässlich der 35. Sitzung der CCAMLR in Hobart (Tasmanien) erklärte Bundeslandwirtschafts- und Fischereiminister Christian Schmidt: "Das Meeresschutzgebiet soll allein der wissenschaftlichen Forschung vorbehalten bleiben und die internationale Kooperation auf diesem Gebiet stärken. Beides bildet die Säulen des Antarktisvertrages. Es ist unsere historische Aufgabe, einzigartige Ökosysteme wie die Antarktis zu schützen."
Am 21. April 1976 wurde die erste ganzjährig betriebene deutsche Antarktisstation eingeweiht. Die Station war eine Einrichtung der Akademie der Wissenschaften der DDR. Zu den Errichtern und zum ersten Überwinterungsteam der Georg-Forster-Station gehörte Dr. Hartwig Gernandt, der die deutsche Antarktisforschung seitdem mit geprägt hat. Zum Forschungsprogramm der Georg-Forster-Station gehörten beispielsweise Polarlichtbeobachtungen, geophysikalische Messungen, Meteorologie und geowissenschaftliche sowie biologische Arbeiten. Ein wissenschaftliches Glanzlicht war der Beginn der ballongetragenen Ozonsondierungen im Mai 1985, die mit zur Entdeckung des Ozonlochs beitrugen. Die Georg-Forster-Station wurde von 1993 bis 1996 zurückgebaut. Der Standort der Station, an dem nach dem Rückbau der Anlage eine Gedenktafel an die Existenz der Georg-Forster-Station erinnert, wurde im Jahr 2013 auf der 36. Konsultativkonferenz der Antarktis-Vertragsstaaten in Brüssel als Historical Site anerkannt und in die Liste der historischen Stätten unter der Nummer 87 aufgenommen.
Das Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag (AUG) dient dem Schutz der antarktischen Umwelt und ihrer abhängigen und verbundenen Ökosysteme. Das AUG überträgt die zwischenstaatlichen Regelungen des Umweltschutzprotokolls zum Antarktisvertrag in das nationale Recht Deutschlands und benennt das Umweltbundesamt als nationale Genehmigungsbehörde.
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