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Vorbereitung der Ausweisung zweier Gebiete als Antarctic Specially Protected Areas

Das Projekt "Vorbereitung der Ausweisung zweier Gebiete als Antarctic Specially Protected Areas" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: THINK - Thüringer Institut für Nachhaltigkeit und Klimaschutz GmbH.Die Konsultativstaaten zum Antarktisvertrag sind bemüht, das kohärente Netzwerk an Schutzgebieten in der Antarktis fortlaufend zu erweitern. Nachdem Deutschland und die USA zwei Prior-Assessments für zwei neue Schutzgebietskandidaten bei der ATCM 2022 in Berlin vorgelegt haben, hat Deutschland nun die Federführung bei der anstehenden Erarbeitung von Managementplänen für diese beiden Gebiete. Ziel dabei ist, dass die ATCM - im Konsens mit allen anderen Vertragsstaaten - diese Gebiete als Antarctic Specially Protectec Areas (ASPAs) noch innerhalb der Projektlaufzeit ausweist. Neben dem Einsatz fernerkundlicher Methoden kann auch eine Expedition zur Datengewinnung in eines der Gebiete notwendig werden.

Identifizierung schützenswerter Gebiete mit fernerkundlichen Methoden zum Zwecke der Ausweitung des kohärenten Netzwerks an Schutzgebieten in der Antarktis

Die Konsultativstaaten zum Antarktisvertrag sind bemüht, ein kohärentes Netzwerk an Schutzgebieten in der Antarktis zu schaffen. Um hierzu erstmalig einen Beitrag von Seiten Deutschlands vorzubereiten, wurden mit Hilfe dieses Projektes potenzielle Schutzgebiete in der Antarktis zunächst identifiziert, bewertet und schließlich zwei konkrete Schutzgebietsvorschläge ausgearbeitet. Einer davon, das Inselarchipel der Danger Islands, wurde kürzlich von den Antarktis-Konsultativstaaten als neues Besonderes Antarktisches Schutzgebiet (Antarctic Specially Protectes Area) ausgewiesen. Veröffentlicht in Texte | 99/2024.

Identifizierung schützenswerter Gebiete mit fernerkundlichen Methoden zum Zwecke der Ausweitung des kohärenten Netzwerks an Schutzgebieten in der Antarktis

Die Konsultativstaaten zum Antarktisvertrag sind bemüht, ein kohärentes Netzwerk an Schutzgebieten in der Antarktis zu schaffen. Um hierzu erstmalig einen Beitrag von Seiten Deutschlands vorzubereiten, wurden mit Hilfe dieses Projektes potenzielle Schutzgebiete in der Antarktis zunächst identifiziert, bewertet und schließlich zwei konkrete Schutzgebietsvorschläge ausgearbeitet. Einer davon, das Inselarchipel der Danger Islands, wurde kürzlich von den Antarktis-Konsultativstaaten als neues Besonderes Antarktisches Schutzgebiet (Antarctic Specially Protectes Area) ausgewiesen.

Identifizierung schützenswerter Gebiete mit fernerkundlichen Methoden zum Zwecke der Ausweitung des kohärenten Netzwerks an Schutzgebieten in der Antarktis

Das Projekt "Identifizierung schützenswerter Gebiete mit fernerkundlichen Methoden zum Zwecke der Ausweitung des kohärenten Netzwerks an Schutzgebieten in der Antarktis" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: THINK - Thüringer Institut für Nachhaltigkeit und Klimaschutz GmbH.Die Konsultativstaaten zum Antarktisvertrag sind bemüht, das kohärente Netzwerk an Schutzgebieten in der Antarktis fortlaufend zu erweitern. Erstmalig will Deutschland hierzu einen konkreten Beitrag leisten, indem mögliche Schutzgebiete identifiziert und im Ergebnis den Antarktis-Vertragsstaaten zur Annahme vorgeschlagen werden sollen. Das können beispielsweise Gebiete mit hoher Biodiversität oder anderen, wertgebenden Schutzgütern sein, die gleichzeitig entweder aktuell bereits einer besonderen Gefährdung ausgesetzt sind oder bei denen eine Gefährdung in Zukunft möglich erscheint. Methodisch bieten sich wegen der weitgehenden Unzugänglichkeit der Antarktis dabei fernerkundliche Methoden besonders an.

Schädigende Wirkung von Unterwasserschall - Entwicklung der Grundlagen für ein Schallschutzkonzept für das Antarktisvertragsgebiet

Das Projekt "Schädigende Wirkung von Unterwasserschall - Entwicklung der Grundlagen für ein Schallschutzkonzept für das Antarktisvertragsgebiet" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: SMRU Limited.Ausgangslage: Das Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag stellt jedes in der Antarktis heimische Säugetier und jeden heimischen Vogel unter besonderen Schutz. Demnach ist es verboten, diese Arten zu verletzen oder signifikant zu stören. Ausgehend von den Empfehlungen des Workshops der SV KOM (Antarktis) vom 12.-14.11.2018 in Berlin sollen - basierend auf dem aktuellen wissenschaftlichen Diskussionsstand - u.a. Belastungswerte für spezifische antarktische Anwendungssituationen entwickelt werden. Zielstellung: Im Rahmen dieses Vorhabens soll der wissenschaftliche Sachstand zu den antarktisrelevanten Verbotstatbeständen durch Unterwasserschall unter Beachtung deutscher Bewertungsmaßstäbe im Rahmen internationaler Expertenworkshops diskutiert werden. Es sollen Grenzwerte speziell für die drei in der Antarktis vorkommenden Säugetierarten (Bartenwale, Zahnwale und Robben), insgesamt 20 Spezies und die 3 dort eingesetzten Schallquellen (Schiffslärm, seismische Airguns und hydroakustische Geräte) entwickelt werden. Ein zusätzlicher Workshop soll die technischen Möglichkeiten Mitigation durchzuführen und Mitigationsauflagen umzusetzen, identifizieren. Ein abschließender Workshop, der alle Informationen aus den vier Workshops zusammenträgt, soll das Vorhaben abschließen. Die Empfehlungen dieser Workshops sollen auch Relevanz für den nationalen Umgang mit Unterwasserschall entwickeln und als Diskussionsgrundlage für Beiträge Deutschlands in internationalen Gremien herangezogen werden.

Berlin statement on legacy and emerging contaminants in polar regions

Polar regions should be given greater consideration with respect to the monitoring, risk assessment, and management of potentially harmful chemicals, consistent with requirements of the precautionary principle. Protecting the vulnerable polar environments requires (i) raising political and public awareness and (ii) restricting and preventing global emissions of harmful chemicals at their sources. The Berlin Statement is the outcome of an international workshop with representatives of the European Commission, the Arctic Council, the Antarctic Treaty Consultative Meeting, the Stockholm Convention on Persistent Organic Pollutants (POPs), environmental specimen banks, and data centers, as well as scientists from various international research institutions. The statement addresses urgent chemical pollution issues in the polar regions and provides recommendations for improving screening, monitoring, risk assessment, research cooperation, and open data sharing to provide environmental policy makers and chemicals management decision-makers with relevant and reliable contaminant data to better protect the polar environments. The consensus reached at the workshop can be summarized in just two words: "Act now!" Specifically, "Act now!" to reduce the presence and impact of anthropogenic chemical pollution in polar regions by. -Establishing participatory co-development frameworks in a permanent multi-disciplinary platform for Arctic-Antarctic collaborations and establishing exchanges between the Arctic Monitoring and Assessment Program (AMAP) of the Arctic Council and the Antarctic Monitoring and Assessment Program (AnMAP) of the Scientific Committee on Antarctic Research (SCAR) to increase the visibility and exchange of contaminant data and to support the development of harmonized monitoring programs. -Integrating environmental specimen banking, innovative screening approaches and archiving systems, to provide opportunities for improved assessment of contaminants to protect polar regions. © 2023 The Authors

Environmental guidelines for operation of Remotely Piloted Aircraft Systems (RPAS): Experience from Antarctica

Remotely Piloted Aircraft Systems (RPAS), or drones, are increasingly being used in close proximity to wildlife. RPAS can disturb animals in their natural environment, potentially causing stress or harm. However, research on the potential impact of RPAS on wildlife is preliminary and remains poorly understood. RPAS offer many benefits for research applications and other purposes, and can also help reduce wildlife disturbance that might otherwise occur. The Antarctic Treaty Parties recognised a need to develop environmental guidelines for RPAS use as a means to help avoid and/or reduce disturbance to wildlife in Antarctica while allowing for their beneficial use. To do so, a framework based on the Pressure - State - Response model was developed to provide a systematic means to consider relevant influences on RPAS and wildlife interactions. This framework was used as an aid to draft comprehensive environmental guidelines for RPAS use in Antarctica, which were adopted by the Antarctic Treaty Parties in 2018. The guidelines include recommendations for pre-flight preparations, on-site and in-flight protocols, and for post-flight actions and reporting. The guidelines were based on examples developed elsewhere in the world, on available scientific evidence for environmental impacts from RPAS, and through consultation among governments and scientific and technical bodies operating in Antarctica. The environmental guidelines adopted for RPAS operations in Antarctica could provide a model for application elsewhere in the world where there is a need to manage interactions between RPAS and wildlife and to avoid or reduce potential impacts. © 2019 Elsevier Ltd. All rights reserved

How to behave? Visitor guidelines for the Antarctic

Since the beginning of Antarctic tourism, which focuses mainly on the Antarctic Peninsula, visitor numbers have increased considerably. In order to maintain the unique fauna and flora in its original state despite the growing visitor interest, internationally binding visitor guidelines to the Antarctic apply. Please observe these guidelines during your stay and make a personal contribution to the protection of the Antarctic. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

60 Jahre Antarktis-Vertrag

Am 1. Dezember jährt sich die Unterzeichnung des Antarktis-Vertrages zum 60. Mal. Dieser Meilenstein internationaler Zusammenarbeit auf dem eisigen Kontinent wird jedes Jahr mit dem Antarctica Day gewürdigt und macht auf den außergewöhnlichen Status und den großen wissenschaftlichen Wert der Antarktis aufmerksam. Das UBA setzt das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag in Deutschland um. Besonderes Vertragswerk Das Antarktis-Vertragssystem ist eines der erfolgreichsten internationalen Regelwerke und besteht aus dem Antarktis-Vertrag und darauf aufbauenden internationalen Übereinkommen. Der Antarktis-Vertrag wurde am 1. Dezember 1959 in Washington D.C. unterzeichnet und trat am 23. Juni 1961 in Kraft. Trotz nicht geklärter und deswegen „eingefrorener″ Territorialansprüche sichert er seit 60 Jahren den Frieden in dieser Region. Die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung in der Antarktis und die friedliche internationale Zusammenarbeit sind die Eckpfeiler des Antarktis-Vertrages. Anlässlich der 42. Konsultativtagung der Antarktis-Vertragsstaaten (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM) in Prag im Juli dieses Jahres unterzeichneten die Vertragsstaaten eine Deklaration, mit der sie sich nachdrücklich für die Ziele des Antarktis-Vertrages und seines Umweltschutzprotokolls einsetzen. Herausforderungen für die Vertragsstaaten Das steuernde Gremium des Antarktis-Vertrages ist die jährlich stattfindende ATCM. Von den inzwischen 54 Vertragsstaaten haben 29 Konsultativstatus. Das heißt, diese Staaten haben ihr besonderes Interesse an der Antarktis durch erhebliche wissenschaftliche Forschungstätigkeiten zum Ausdruck gebracht, indem sie Stationen betreiben oder regelmäßig Expeditionen entsenden. Deutschland hat seit nunmehr 40 Jahren diesen Status. Auf der ATCM findet ein breiter Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten, Beobachtern und eingeladenen Experten statt. Zeitgleich tagt der Ausschuss für Umweltschutz (Committe for Environmental Protection, CEP), um Fragen des Umweltschutzes und des Umweltmanagements zu diskutieren und die Vertragsstaaten zu beraten. Diese ATCM beschließt Überarbeitungen und Ergänzungen des Antarktis-Vertragssystems nach dem Einstimmigkeitsprinzip, wobei  nur die Konsultativstaaten Stimmrecht haben. Der globale ⁠ Klimawandel ⁠ und daraus folgende Umweltveränderungen  sowie ein steigender Nutzungsdruck auf die Antarktis – u. a. durch einen enorm wachsenden Tourismus – stellt die ATCM vor neue Herausforderungen, um auch in Zukunft den Schutz der terrestrischen und marinen Umwelt des Südpolargebietes weiter zu stärken. Rolle des Umweltbundesamtes Das Umweltbundesamt ist im Rahmen völkerrechtlicher Verträge für den Schutz der Antarktis zuständig und Genehmigungsbehörde für jede Tätigkeit in der Antarktis, die in Deutschland organisiert wird oder von deutschem Hoheitsgebiet aus-geht. Mitarbeitende des Umweltbundesamtes nehmen an der ATCM und den Tagungen des CEP teil und sorgen für das Einhalten hoher Umweltstandards.

Verhaltensregeln für Ihren Besuch in der Antarktis

Seit Beginn des Antarktistourismus, der sich vor allem auf die Antarktische Halbinsel konzentriert, haben die Besucherzahlen erheblich zugenommen. Um die einmalige Tier- und Pflanzenwelt trotz des wachsenden Besucherinteresses in seiner Ursprünglichkeit auch in Zukunft zu erhalten, gelten international verbindliche Verhaltensregeln für die Besucher der Antarktis. Beachten Sie diese Verhaltensregeln bei Ihrem Aufenthalt vor Ort, leisten Sie persönlich einen Beitrag zum Schutz der Antarktis leisten. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

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