Die Konsultativstaaten zum Antarktisvertrag sind bemüht, das kohärente Netzwerk an Schutzgebieten in der Antarktis fortlaufend zu erweitern. Nachdem Deutschland und die USA zwei Prior-Assessments für zwei neue Schutzgebietskandidaten bei der ATCM 2022 in Berlin vorgelegt haben, hat Deutschland nun die Federführung bei der anstehenden Erarbeitung von Managementplänen für diese beiden Gebiete. Ziel dabei ist, dass die ATCM - im Konsens mit allen anderen Vertragsstaaten - diese Gebiete als Antarctic Specially Protectec Areas (ASPAs) noch innerhalb der Projektlaufzeit ausweist. Neben dem Einsatz fernerkundlicher Methoden kann auch eine Expedition zur Datengewinnung in eines der Gebiete notwendig werden.
Die Europäische Union reichte den von Deutschland ausgearbeiteten Antrag auf ein Meeresschutzgebiet (MPA) im antarktischen Weddellmeer bei der Internationalen Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze in der Antarktis (CCAMLR) eingereicht. Das wissenschaftliche Fundament dazu lieferten Forscher des Alfred-Wegener-Institutes, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI). Anlässlich der 35. Sitzung der CCAMLR in Hobart (Tasmanien) erklärte Bundeslandwirtschafts- und Fischereiminister Christian Schmidt: "Das Meeresschutzgebiet soll allein der wissenschaftlichen Forschung vorbehalten bleiben und die internationale Kooperation auf diesem Gebiet stärken. Beides bildet die Säulen des Antarktisvertrages. Es ist unsere historische Aufgabe, einzigartige Ökosysteme wie die Antarktis zu schützen."
Die Konsultativstaaten zum Antarktisvertrag sind bemüht, ein kohärentes Netzwerk an Schutzgebieten in der Antarktis zu schaffen. Um hierzu erstmalig einen Beitrag von Seiten Deutschlands vorzubereiten, wurden mit Hilfe dieses Projektes potenzielle Schutzgebiete in der Antarktis zunächst identifiziert, bewertet und schließlich zwei konkrete Schutzgebietsvorschläge ausgearbeitet. Einer davon, das Inselarchipel der Danger Islands, wurde kürzlich von den Antarktis-Konsultativstaaten als neues Besonderes Antarktisches Schutzgebiet (Antarctic Specially Protectes Area) ausgewiesen. Veröffentlicht in Texte | 99/2024.
Die Konsultativstaaten zum Antarktisvertrag sind bemüht, ein kohärentes Netzwerk an Schutzgebieten in der Antarktis zu schaffen. Um hierzu erstmalig einen Beitrag von Seiten Deutschlands vorzubereiten, wurden mit Hilfe dieses Projektes potenzielle Schutzgebiete in der Antarktis zunächst identifiziert, bewertet und schließlich zwei konkrete Schutzgebietsvorschläge ausgearbeitet. Einer davon, das Inselarchipel der Danger Islands, wurde kürzlich von den Antarktis-Konsultativstaaten als neues Besonderes Antarktisches Schutzgebiet (Antarctic Specially Protectes Area) ausgewiesen.
Seit dem 3. März 1981 arbeitet Deutschland aktiv am Schutz der Antarktis mit. An diesem Tag erhielt Deutschland volles Stimmrecht im Rahmen des Antarktis-Vertrags. Dieses internationale Abkommen regelt seit 1961 die ausschließlich friedliche Nutzung der Antarktis und wissenschaftliche Erforschung des ewigen Eises. Die Antarktis bedarf eines besonderen Schutzes, weil sie ein vom Menschen noch weitgehend unbeeinflusstes natürliches Ökosystem ist, das großen wissenschaftlichen und ästhetischen Wert hat. 48 Länder haben sich bis heute dem Erhalt der Antarktis verpflichtet.
Die Konsultativstaaten zum Antarktisvertrag sind bemüht, das kohärente Netzwerk an Schutzgebieten in der Antarktis fortlaufend zu erweitern. Erstmalig will Deutschland hierzu einen konkreten Beitrag leisten, indem mögliche Schutzgebiete identifiziert und im Ergebnis den Antarktis-Vertragsstaaten zur Annahme vorgeschlagen werden sollen. Das können beispielsweise Gebiete mit hoher Biodiversität oder anderen, wertgebenden Schutzgütern sein, die gleichzeitig entweder aktuell bereits einer besonderen Gefährdung ausgesetzt sind oder bei denen eine Gefährdung in Zukunft möglich erscheint. Methodisch bieten sich wegen der weitgehenden Unzugänglichkeit der Antarktis dabei fernerkundliche Methoden besonders an.
Ausgangslage: Das Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag stellt jedes in der Antarktis heimische Säugetier und jeden heimischen Vogel unter besonderen Schutz. Demnach ist es verboten, diese Arten zu verletzen oder signifikant zu stören. Ausgehend von den Empfehlungen des Workshops der SV KOM (Antarktis) vom 12.-14.11.2018 in Berlin sollen - basierend auf dem aktuellen wissenschaftlichen Diskussionsstand - u.a. Belastungswerte für spezifische antarktische Anwendungssituationen entwickelt werden. Zielstellung: Im Rahmen dieses Vorhabens soll der wissenschaftliche Sachstand zu den antarktisrelevanten Verbotstatbeständen durch Unterwasserschall unter Beachtung deutscher Bewertungsmaßstäbe im Rahmen internationaler Expertenworkshops diskutiert werden. Es sollen Grenzwerte speziell für die drei in der Antarktis vorkommenden Säugetierarten (Bartenwale, Zahnwale und Robben), insgesamt 20 Spezies und die 3 dort eingesetzten Schallquellen (Schiffslärm, seismische Airguns und hydroakustische Geräte) entwickelt werden. Ein zusätzlicher Workshop soll die technischen Möglichkeiten Mitigation durchzuführen und Mitigationsauflagen umzusetzen, identifizieren. Ein abschließender Workshop, der alle Informationen aus den vier Workshops zusammenträgt, soll das Vorhaben abschließen. Die Empfehlungen dieser Workshops sollen auch Relevanz für den nationalen Umgang mit Unterwasserschall entwickeln und als Diskussionsgrundlage für Beiträge Deutschlands in internationalen Gremien herangezogen werden.
Polar regions should be given greater consideration with respect to the monitoring, risk assessment, and management of potentially harmful chemicals, consistent with requirements of the precautionary principle. Protecting the vulnerable polar environments requires (i) raising political and public awareness and (ii) restricting and preventing global emissions of harmful chemicals at their sources. The Berlin Statement is the outcome of an international workshop with representatives of the European Commission, the Arctic Council, the Antarctic Treaty Consultative Meeting, the Stockholm Convention on Persistent Organic Pollutants (POPs), environmental specimen banks, and data centers, as well as scientists from various international research institutions. The statement addresses urgent chemical pollution issues in the polar regions and provides recommendations for improving screening, monitoring, risk assessment, research cooperation, and open data sharing to provide environmental policy makers and chemicals management decision-makers with relevant and reliable contaminant data to better protect the polar environments. The consensus reached at the workshop can be summarized in just two words: "Act now!" Specifically, "Act now!" to reduce the presence and impact of anthropogenic chemical pollution in polar regions by. -Establishing participatory co-development frameworks in a permanent multi-disciplinary platform for Arctic-Antarctic collaborations and establishing exchanges between the Arctic Monitoring and Assessment Program (AMAP) of the Arctic Council and the Antarctic Monitoring and Assessment Program (AnMAP) of the Scientific Committee on Antarctic Research (SCAR) to increase the visibility and exchange of contaminant data and to support the development of harmonized monitoring programs. -Integrating environmental specimen banking, innovative screening approaches and archiving systems, to provide opportunities for improved assessment of contaminants to protect polar regions. © 2023 The Authors
Das Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag (AUG) dient dem Schutz der antarktischen Umwelt und ihrer abhängigen und verbundenen Ökosysteme. Das AUG überträgt die zwischenstaatlichen Regelungen des Umweltschutzprotokolls zum Antarktisvertrag in das nationale Recht Deutschlands und benennt das Umweltbundesamt als nationale Genehmigungsbehörde.
Häufig gestellte Fragen Was ist ein UVP-Portal? Das UVP-Portal ermöglicht es der Öffentlichkeit, sich im Internet über laufende Vorhaben und Entscheidungen mit Umweltverträglichkeitsprüfung zu informieren. Darüber hinaus eröffnet es den Zugang zu den Unterlagen eines UVP-Verfahrens und stellt Informationen zur UVP bereit. UVP-Portale gibt es aufgrund der Vorgaben der europäischen UVP-Richtlinie in allen europäischen Mitgliedstaaten. Das UVP-Portal des Bundes wird vom Umweltbundesamt betrieben. Die Bundesländer verfügen über eigene UVP-Portale. Wie kann man das Portal nutzen – Experten, Öffentlichkeit? Das Portal soll der Öffentlichkeit eine verbesserte Beteiligung an UVP-Verfahren ermöglichen. So werden auf dem zentralen UVP-Portal des Bundes sämtliche in die Verantwortung von Bundesbehörden fallende Zulassungsverfahren mit UVP bekanntgegeben. Die relevanten Unterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit sind über das Portal zugänglich. Daneben dient das Portal auf lange Sicht als Wissensspeicher der durch Bundesbehörden durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfungen mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten. So kann es zum Beispiel für die Fachöffentlichkeit Erkenntnisse zu kumulativen Wirkungen von Vorhaben ermöglichen. Sollten Verfahrensunterlagen über das Portal nicht mehr zugänglich sein, können sie gegebenenfalls beim Umweltbundesamt nach den Grundsätzen des Umweltinformationsgesetzes angefordert werden. Daneben dienen die über das Portal gewonnenen Daten zur Erfüllung von Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Kommission, etwa im Hinblick auf Art und Dauer durchgeführter Umweltverträglichkeitsprüfungen. Finde ich im Portal auch Unterlagen zur Strategischen Umweltprüfung? Auch für die Strategische Umweltprüfung (SUP) wäre es praktisch, ein zentrales Internetportal zu haben. Der europäische Gesetzgeber sieht das derzeit aber noch nicht vor. Allerdings bietet es sich mitunter an, auch im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen Planungsunterlagen der höheren Planungsebenen, z. B. strategische Planungen und deren Umweltprüfung, als Unterlagen zur UVP mit zu veröffentlichen. Insbesondere, wenn SUP-Unterlagen, nicht mehr im Internet verfügbar sind, aber wichtige Hinweise auf mögliche Umweltauswirkungen der UVP-pflichtigen Vorhaben geben, bietet sich auch heute schon eine Bereitstellung im UVP-Portal an. Kann ich im Portal auch direkt meine Stellungnahmen abgeben oder Einwendungen machen? Nein, das ist nicht möglich. Auch wenn es praktisch wäre, wenn man sich gleich im Portal beteiligen könnte, sieht das Gesetz es zunächst nur vor, im Portal über Beteiligungsmöglichkeiten und die notwendigen Unterlagen zu informieren. Wie man im konkreten Vorhaben seine Einwendungen erhebt, ist den jeweiligen Verfahrensunterlagen zu entnehmen, die über das UVP-Portal zugänglich gemacht werden. Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung Umweltbundesamt UVP-Gesellschaft B undesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bundesnetzagentur Eisenbahn-Bundesamt Gibt es eine Liste der UVP-Portale im Ausland? Das Umweltbundesamt stellt Ihnen hier ohne Anspruch auf Vollständigkeit die Links zu den uns bekannten UVP-Portalen, SUP-Portalen und Umweltprüfungsportalen in Deutschland , in den Nachbarstaaten Deutschlands , in der Europäischen Union und im weiteren Ausland zur Verfügung: UVP-Portale in Deutschland - Umweltprüfungsportal des Bundes (dort befinden Sie sich gerade) - UVP-Portal der deutschen Bundesländer (nähere Infos auch hier ) UVP-Portale in den unmittelbaren Nachbarstaaten Deutschlands Belgien (Federal Science Policy Office - Genehmigungen nach Weltraumgesetz) Dänemark (Umweltministerium) | Dänemark (Energieagentur) | Dänemark (Umweltportal) Frankreich | Luxemburg | Niederlande | Österreich | Polen | Schweiz | Tschechien UVP-Portale in weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union Bulgarien | Estland | Finnland | Griechenland | Irland: Web-Anwendung , Erläuterung | Italien | Kroatien | Lettland | Litauen | Malta | Portugal | Rumänien | Schweden | Slowakei | Slowenien | Spanien | Ungarn | Zypern UVP-Portale in weiteren Staaten Europas Großbritannien: UK National Infrastructure Planning | Scotland Strategic Environmental Assessment Gateway and Database | Essex County Council Liechtenstein Ukraine : Einheitliches Register für Umweltverträglichkeitsprüfungen des Umweltministeriums der Ukraine UVP-Portale weltweit (Auswahl zufällig) Australien - regionale Portale: New South Wales | Northern Territory | Queensland | Tasmania | Western Australia Kanada - Canadian Impact Assessment Registry der Canadian Environmental Assessment Agency Kanada - r egionale Portale: British Columbia | Mackenzie Valley Region | Manitoba | Yukon Nigeria: EIA Portal des Environmental Assessment Department, Federal Ministry of Environment (anmeldepflichtig) USA: Environmental Impact Statement (EIS) Database der United States Environmental Protection Agency Umweltprüfungsportale internationaler Organisationen Internationale Meeresbodenbehörde: International Seabed Authority: Environmental Impact Assessments Netherlands Commission for Environmental Assessment: Internationale Projekte Sekretariat für den Antarktisvertrag: Secretariat of the Antarctic Treaty: EIA Database Weltbank: World Bank Projects and Operations Wer stellt im UVP-Portal des Bundes Informationen bereit? Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesministerium der Verteidigung Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Eisenbahn-Bundesamt Fernstraßen-Bundesamt Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Luftfahrtamt der Bundeswehr Umweltbundesamt Das Portal wird vom Umweltbundesamt betrieben.
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