Die Konsultativstaaten zum Antarktisvertrag sind bemüht, das kohärente Netzwerk an Schutzgebieten in der Antarktis fortlaufend zu erweitern. Nachdem Deutschland und die USA zwei Prior-Assessments für zwei neue Schutzgebietskandidaten bei der ATCM 2022 in Berlin vorgelegt haben, hat Deutschland nun die Federführung bei der anstehenden Erarbeitung von Managementplänen für diese beiden Gebiete. Ziel dabei ist, dass die ATCM - im Konsens mit allen anderen Vertragsstaaten - diese Gebiete als Antarctic Specially Protectec Areas (ASPAs) noch innerhalb der Projektlaufzeit ausweist. Neben dem Einsatz fernerkundlicher Methoden kann auch eine Expedition zur Datengewinnung in eines der Gebiete notwendig werden.
Die Konsultativstaaten zum Antarktisvertrag sind bemüht, ein kohärentes Netzwerk an Schutzgebieten in der Antarktis zu schaffen. Um hierzu erstmalig einen Beitrag von Seiten Deutschlands vorzubereiten, wurden mit Hilfe dieses Projektes potenzielle Schutzgebiete in der Antarktis zunächst identifiziert, bewertet und schließlich zwei konkrete Schutzgebietsvorschläge ausgearbeitet. Einer davon, das Inselarchipel der Danger Islands, wurde kürzlich von den Antarktis-Konsultativstaaten als neues Besonderes Antarktisches Schutzgebiet (Antarctic Specially Protectes Area) ausgewiesen. Veröffentlicht in Texte | 99/2024.
Die Konsultativstaaten zum Antarktisvertrag sind bemüht, ein kohärentes Netzwerk an Schutzgebieten in der Antarktis zu schaffen. Um hierzu erstmalig einen Beitrag von Seiten Deutschlands vorzubereiten, wurden mit Hilfe dieses Projektes potenzielle Schutzgebiete in der Antarktis zunächst identifiziert, bewertet und schließlich zwei konkrete Schutzgebietsvorschläge ausgearbeitet. Einer davon, das Inselarchipel der Danger Islands, wurde kürzlich von den Antarktis-Konsultativstaaten als neues Besonderes Antarktisches Schutzgebiet (Antarctic Specially Protectes Area) ausgewiesen.
Die Konsultativstaaten zum Antarktisvertrag sind bemüht, das kohärente Netzwerk an Schutzgebieten in der Antarktis fortlaufend zu erweitern. Erstmalig will Deutschland hierzu einen konkreten Beitrag leisten, indem mögliche Schutzgebiete identifiziert und im Ergebnis den Antarktis-Vertragsstaaten zur Annahme vorgeschlagen werden sollen. Das können beispielsweise Gebiete mit hoher Biodiversität oder anderen, wertgebenden Schutzgütern sein, die gleichzeitig entweder aktuell bereits einer besonderen Gefährdung ausgesetzt sind oder bei denen eine Gefährdung in Zukunft möglich erscheint. Methodisch bieten sich wegen der weitgehenden Unzugänglichkeit der Antarktis dabei fernerkundliche Methoden besonders an.
Ausgangslage: Das Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag stellt jedes in der Antarktis heimische Säugetier und jeden heimischen Vogel unter besonderen Schutz. Demnach ist es verboten, diese Arten zu verletzen oder signifikant zu stören. Ausgehend von den Empfehlungen des Workshops der SV KOM (Antarktis) vom 12.-14.11.2018 in Berlin sollen - basierend auf dem aktuellen wissenschaftlichen Diskussionsstand - u.a. Belastungswerte für spezifische antarktische Anwendungssituationen entwickelt werden. Zielstellung: Im Rahmen dieses Vorhabens soll der wissenschaftliche Sachstand zu den antarktisrelevanten Verbotstatbeständen durch Unterwasserschall unter Beachtung deutscher Bewertungsmaßstäbe im Rahmen internationaler Expertenworkshops diskutiert werden. Es sollen Grenzwerte speziell für die drei in der Antarktis vorkommenden Säugetierarten (Bartenwale, Zahnwale und Robben), insgesamt 20 Spezies und die 3 dort eingesetzten Schallquellen (Schiffslärm, seismische Airguns und hydroakustische Geräte) entwickelt werden. Ein zusätzlicher Workshop soll die technischen Möglichkeiten Mitigation durchzuführen und Mitigationsauflagen umzusetzen, identifizieren. Ein abschließender Workshop, der alle Informationen aus den vier Workshops zusammenträgt, soll das Vorhaben abschließen. Die Empfehlungen dieser Workshops sollen auch Relevanz für den nationalen Umgang mit Unterwasserschall entwickeln und als Diskussionsgrundlage für Beiträge Deutschlands in internationalen Gremien herangezogen werden.
Polar regions should be given greater consideration with respect to the monitoring, risk assessment, and management of potentially harmful chemicals, consistent with requirements of the precautionary principle. Protecting the vulnerable polar environments requires (i) raising political and public awareness and (ii) restricting and preventing global emissions of harmful chemicals at their sources. The Berlin Statement is the outcome of an international workshop with representatives of the European Commission, the Arctic Council, the Antarctic Treaty Consultative Meeting, the Stockholm Convention on Persistent Organic Pollutants (POPs), environmental specimen banks, and data centers, as well as scientists from various international research institutions. The statement addresses urgent chemical pollution issues in the polar regions and provides recommendations for improving screening, monitoring, risk assessment, research cooperation, and open data sharing to provide environmental policy makers and chemicals management decision-makers with relevant and reliable contaminant data to better protect the polar environments. The consensus reached at the workshop can be summarized in just two words: "Act now!" Specifically, "Act now!" to reduce the presence and impact of anthropogenic chemical pollution in polar regions by. -Establishing participatory co-development frameworks in a permanent multi-disciplinary platform for Arctic-Antarctic collaborations and establishing exchanges between the Arctic Monitoring and Assessment Program (AMAP) of the Arctic Council and the Antarctic Monitoring and Assessment Program (AnMAP) of the Scientific Committee on Antarctic Research (SCAR) to increase the visibility and exchange of contaminant data and to support the development of harmonized monitoring programs. -Integrating environmental specimen banking, innovative screening approaches and archiving systems, to provide opportunities for improved assessment of contaminants to protect polar regions. © 2023 The Authors
Since the beginning of Antarctic tourism, which focuses mainly on the Antarctic Peninsula, visitor numbers have increased considerably. In order to maintain the unique fauna and flora in its original state despite the growing visitor interest, internationally binding visitor guidelines to the Antarctic apply. Please observe these guidelines during your stay and make a personal contribution to the protection of the Antarctic. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Klimawandel lässt Krill knapp werden – Wie reagieren die Pinguine? Was der Eisbär für den Nordpol ist, ist der Pinguin für den Südpol. Alle 18 existierenden Pinguinarten sind fast nur auf der Südhalbkugel zu finden – sieben Arten leben in der Antarktis und auf subantarktischen Inseln. Eisbären und Pinguine haben – abgesehen von ihrem kalten Lebensraum – eine weitere Gemeinsamkeit: Sie sind durch den Klimawandel bedroht. Mehrere Forschungsergebnisse deuten auf zum Teil dramatische Einbußen bei Pinguinbeständen hin. Schuld ist der klimabedingte Rückgang des Meereises, der wiederum zu geringeren Krillbeständen geführt hat. Krill, das sind kleine Leuchtgarnelen, ist die Hauptnahrungsquelle von Pinguinen. Und wo der Krill verschwindet, verschwinden nach und nach auch die Pinguine. Am 25. April wird international der Weltpinguintag begangen. Seinen Ursprung hat der Gedenktag einem kuriosen Umstand zu verdanken: Wissenschaftler auf der amerikanischen McMurdo-Station in der Antarktis bemerkten, dass jedes Jahr am 25. April die Adéliepinguine nach ihrer Brutsaison ihre Kolonie verlassen und zu ihren Winterwanderungen auf See aufbrechen. Der Tag wurde für die Forscher zu einem eigenen Feiertag, der sich nach und nach weltweit etablierte. Der globale Klimawandel macht den Pinguinen der Antarktis teilweise stark zu schaffen. Durch eine Vielzahl an Einzelbeobachtungen haben Forscher festgestellt, dass sich Pinguinpopulationen verschiedener Arten seit einigen Jahren großräumig verschieben. Hauptnahrung vieler Pinguine, Fische und Wale in der Antarktis ist Krill, eine wenige Zentimeter große Leuchtgarnele. Der Rückzug des Meereises hat mancherorts zu geringeren Krillbeständen geführt und wo die Nahrung verschwindet, verschwinden nach und nach auch die Pinguine. Jedoch wissen wir nach wie vor zu wenig über die aktuelle Verbreitung verschiedener Pinguinarten und das Phänomen der Verschiebung von Pinguinpopulationen auf dem riesigen Süd-Kontinent. Die Antarktis ist mit etwa 14 Millionen Quadratkilometern anderthalb mal so groß wie Europa und teilweise sehr schwer zugänglich. Daher müssen wissenschaftlich fundierte Methoden entwickelt werden, um die Verbreitung der einzelnen Arten in diesem riesigen Gebiet effektiv zu untersuchen. Dies geschieht mit Hilfe von Satellitenaufnahmen. Anhand der hoch aufgelösten Bilder können Pinguinkolonien entdeckt und deren Größe ermittelt werden. So gelang es 2012 britischen Forschern, erstmalig den Weltbestand der Kaiserpinguine zuverlässig abzuschätzen. Diese größte Pinguinart brütet ausschließlich in der Antarktis und vorgelagerten Inseln auf vereisten Flächen und kann mit Satellitenaufnahmen vergleichsweise gut entdeckt werden. Pinguine, die auf felsigem Boden brüten, sind nicht leicht zu finden. Hier greifen die Forscher darauf zurück, auf den Satellitenbildern nach den Ausscheidungen der Tiere (Guano), die den Boden der Kolonie großflächig bedecken, zu suchen. Mit diesem Trick ist es möglich, eine Vorstellung von der Größe der auf den Bildern identifizierten Kolonien zu bekommen. Dabei ist es jedoch erforderlich, die eigenen Annahmen durch stichprobenhaftes Zählen der Pinguine vor Ort zu überprüfen, wofür mittlerweile auch kleine Drohnen eingesetzt werden. Ein vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebenes Forschungsprojekt der Firma ThINK aus Jena arbeitet derzeit an entsprechenden Fragestellungen. Langfristiges Ziel ist es, methodische Grundlagen für ein internationales Pinguinmonitoring zu entwickeln. Die Antarktis ist, im Gegensatz zur Arktis, ein von Wasser umgebener Kontinent. Bedeckt von einem riesigen Eispanzer war die Antarktis jahrhundertelang fast unberührt. Seit mehr als einem Jahrhundert finden vor Ort vielfältige, menschliche Aktivitäten statt. Nach der Zeit der Entdecker und Walfänger waren es vor allem die Forscher, die ein außerordentliches Interesse an dem weißen Kontinent zeigten. Um territoriale Zwistigkeiten und militärische Nutzung zu unterbinden, wurde 1959 der sogenannte Antarktis-Vertrag geschlossen. So soll die Antarktis „im Interesse der gesamten Menschheit“ für alle Zeiten ausschließlich für friedliche Zwecke genutzt werden. Mit dem Umweltschutzprotokoll (USP) zum Antarktisvertrag, das 1998 in Kraft trat, verpflichten sich die Vertragsparteien zu einem umfassenden Schutz der antarktischen Umwelt und dem Verbot von Tätigkeiten im Zusammenhang mit kommerziellem Rohstoffabbau. Das Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz (AUG) setzt das USP in deutsches Recht um und überträgt dessen Vollzug und Überwachung dem Umweltbundesamt ( UBA ).
Ausgangslage und Begründung des Vorhabens: Die in der maritimen Antarktis stattfindende Klimaerwärmung führt partiell zu einer großräumigen Verschiebung von Pinguinbeständen, möglicherweise bis hin zur Gefährdung einzelner Arten. Großflächig lässt sich dieses Phänomen bislang nur mit sehr hohem Aufwand feststellen und dokumentieren. Gleichzeitig ringen die Antarktis-Vertragsstaaten seit vielen Jahren um die Konzeption und die Einführung eines standardisierten biologischen Umweltmonitorings in der Antarktis. Wegen der zu erwartenden hohen Kosten wird der Verpflichtung der Antarktis-Vertragsstaaten aus dem Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag (USP), Umweltauswirkungen in der Antarktis regelmäßig zu überprüfen, bisher nur zögerlich nachgekommen. Eine Vorstudie hat ergeben, dass die Umweltbeobachtung (Überwachung von Pinguinpopulationen) mittels Fernerkundungsdaten eine kostengünstige und gleichzeitig effektive - weil großräumig einsetzbare - Methode für ein staatenübergreifendes Umweltmonitoring in der Antarktis darstellen kann. Nach Verständigung mit anderen Vertragsstaaten soll dies nun gemeinsam umgesetzt werden. Ziel und Methodik des Vorhabens: Durchführung eines gezielten standardisierten Umweltmonitorings mittels Fernerkundungsdaten. Die Interpretation hoch aufgelöster Satellitenbilder soll Rückschlüsse auf die Lage, die Größe und auf Veränderungen von Vogelpopulationen (Pinguinen) erlauben. So sollen z. B. Verlagerungen oder das Verschwinden von Brutkolonien detektiert werden.
Am 1. Dezember jährt sich die Unterzeichnung des Antarktis-Vertrages zum 60. Mal. Dieser Meilenstein internationaler Zusammenarbeit auf dem eisigen Kontinent wird jedes Jahr mit dem Antarctica Day gewürdigt und macht auf den außergewöhnlichen Status und den großen wissenschaftlichen Wert der Antarktis aufmerksam. Das UBA setzt das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag in Deutschland um. Besonderes Vertragswerk Das Antarktis-Vertragssystem ist eines der erfolgreichsten internationalen Regelwerke und besteht aus dem Antarktis-Vertrag und darauf aufbauenden internationalen Übereinkommen. Der Antarktis-Vertrag wurde am 1. Dezember 1959 in Washington D.C. unterzeichnet und trat am 23. Juni 1961 in Kraft. Trotz nicht geklärter und deswegen „eingefrorener″ Territorialansprüche sichert er seit 60 Jahren den Frieden in dieser Region. Die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung in der Antarktis und die friedliche internationale Zusammenarbeit sind die Eckpfeiler des Antarktis-Vertrages. Anlässlich der 42. Konsultativtagung der Antarktis-Vertragsstaaten (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM) in Prag im Juli dieses Jahres unterzeichneten die Vertragsstaaten eine Deklaration, mit der sie sich nachdrücklich für die Ziele des Antarktis-Vertrages und seines Umweltschutzprotokolls einsetzen. Herausforderungen für die Vertragsstaaten Das steuernde Gremium des Antarktis-Vertrages ist die jährlich stattfindende ATCM. Von den inzwischen 54 Vertragsstaaten haben 29 Konsultativstatus. Das heißt, diese Staaten haben ihr besonderes Interesse an der Antarktis durch erhebliche wissenschaftliche Forschungstätigkeiten zum Ausdruck gebracht, indem sie Stationen betreiben oder regelmäßig Expeditionen entsenden. Deutschland hat seit nunmehr 40 Jahren diesen Status. Auf der ATCM findet ein breiter Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten, Beobachtern und eingeladenen Experten statt. Zeitgleich tagt der Ausschuss für Umweltschutz (Committe for Environmental Protection, CEP), um Fragen des Umweltschutzes und des Umweltmanagements zu diskutieren und die Vertragsstaaten zu beraten. Diese ATCM beschließt Überarbeitungen und Ergänzungen des Antarktis-Vertragssystems nach dem Einstimmigkeitsprinzip, wobei nur die Konsultativstaaten Stimmrecht haben. Der globale Klimawandel und daraus folgende Umweltveränderungen sowie ein steigender Nutzungsdruck auf die Antarktis – u. a. durch einen enorm wachsenden Tourismus – stellt die ATCM vor neue Herausforderungen, um auch in Zukunft den Schutz der terrestrischen und marinen Umwelt des Südpolargebietes weiter zu stärken. Rolle des Umweltbundesamtes Das Umweltbundesamt ist im Rahmen völkerrechtlicher Verträge für den Schutz der Antarktis zuständig und Genehmigungsbehörde für jede Tätigkeit in der Antarktis, die in Deutschland organisiert wird oder von deutschem Hoheitsgebiet aus-geht. Mitarbeitende des Umweltbundesamtes nehmen an der ATCM und den Tagungen des CEP teil und sorgen für das Einhalten hoher Umweltstandards.
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Bund | 53 |
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