Förderprogramme zentraler Abwasser- und Trinkwasseranlagen. Programm zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen zur Schaffung der Infrastruktur der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
Förderprogramme zentraler Abwasser- und Trinkwasseranlagen. Programm zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen und zur Schaffung der Infrastruktur der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Untersuchung von altlastverdächtigen Flächen. Behandlung kommunaler Altlasten. Objektförderung wasserbaulicher Anlagen an Gewässern.
Die Anträge auf Agrarförderung 2024 können bis zum 15.05.2024 fristgerecht, und bis zum 31.05.2024 verspätet als letztmöglichem Einreichungstermin mit Verspätungsabzügen eingereicht werden. Bis einschließlich 31. Mai können Sie einzelne Flächen oder eine nach der Antragstellung vorgenommene Nutzungsänderung bzw. Änderung der Beihilferegelung bei einzelnen Flächen nachmelden. Sie können bis zu diesem Zeitpunkt auch zahlungsbegründende Unterlagen, Verträge oder Erklärungen nachreichen oder ändern. Der Antrag kann auch ganz oder teilweise (z.B. einzelne Flächen) schriftlich wieder zurückgenommen werden.
Förderprogramme zentraler Abwasser- und Trinkwasseranlagen der Hansestadt Rostock, Landkreise Bad Doberan, Güstrow. Programm zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen zur Schaffung der Infrastruktur der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. (FÖRIWAS)
ELiA ist die Abkürzung für Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung. Der Onlinedienst ELiA-Online ist unter https://elia-online.de/ erreichbar; im Serviceportal wird der Dienst als „Anlagengenehmigung und -zulassung (ELiA)“ geführt. Ja. Seit dem 1. Januar 2026 sind Anträge für Verwaltungsleistungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg über ELiA-Online einzureichen. ELiA-Online kann kostenfrei genutzt werden. Besondere technische Voraussetzungen sind nicht erforderlich; es genügt ein aktueller Internetbrowser. Das Land Schleswig-Holstein und Dataport sind für den Datenschutz verantwortlich, solange sich die Daten auf dem Server von ELiA-Online befinden. Datenschutzinformation des Landesamtes für Umwelt zu EliA Hinweise, Anregungen, Fehlermeldungen und Fragen zu ELiA-Online richten Sie bitte an lfu.elia@lfu.brandenburg.de (Telefon: +49 335 60676 5229). Für Fachfragen zum Inhalt von Verfahren/Anträgen stehen die Ansprechpersonen der Genehmigungsverfahrensstellen des Landesamtes für Umwelt (Referate T11, T12 und T13) zur Verfügung; die Kontaktdaten finden Sie auf der ELiA-Seite des Landesamtes für Umwelt. ELiA ist die Abkürzung für Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung. Der Onlinedienst ELiA-Online ist unter https://elia-online.de/ erreichbar; im Serviceportal wird der Dienst als „Anlagengenehmigung und -zulassung (ELiA)“ geführt. Ja. Seit dem 1. Januar 2026 sind Anträge für Verwaltungsleistungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg über ELiA-Online einzureichen. ELiA-Online kann kostenfrei genutzt werden. Besondere technische Voraussetzungen sind nicht erforderlich; es genügt ein aktueller Internetbrowser. Das Land Schleswig-Holstein und Dataport sind für den Datenschutz verantwortlich, solange sich die Daten auf dem Server von ELiA-Online befinden. Datenschutzinformation des Landesamtes für Umwelt zu EliA Hinweise, Anregungen, Fehlermeldungen und Fragen zu ELiA-Online richten Sie bitte an lfu.elia@lfu.brandenburg.de (Telefon: +49 335 60676 5229). Für Fachfragen zum Inhalt von Verfahren/Anträgen stehen die Ansprechpersonen der Genehmigungsverfahrensstellen des Landesamtes für Umwelt (Referate T11, T12 und T13) zur Verfügung; die Kontaktdaten finden Sie auf der ELiA-Seite des Landesamtes für Umwelt. Ja. ELiA-Online hat den Schutzbedarf „hoch“ und erfordert daher eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Der Zugang ist nur mit einem personenbezogenen ELSTER-Organisationszertifikat (auch ELSTER-Unternehmenszertifikat genannt) möglich. Private ELSTER-Zertifikate können nicht verwendet werden, da diese nicht mit dem Unternehmen verbunden sind. Alle Personen, die auf die Antragsdaten zugreifen müssen, benötigen ein eigenes ELSTER-Organisationszertifikat für die Zwei-Faktor-Authentifizierung bei der Anmeldung am Onlinedienst. Die Zertifikate sind personenbezogen, die Steuernummer ist unternehmensbezogen. Soll die Person aus dem Bereich Finanzen selbst auf ELiA-Online zugreifen, kann sie ihr vorhandenes Zertifikat verwenden. Jede weitere Person, die Anträge bearbeiten soll, benötigt ein eigenes Zertifikat. Nach der Erstellung eines ELSTER-Organisationszertifikats wird der Onlinedienst über das Serviceportal „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) genutzt; dieses wird im Land Brandenburg empfohlen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung ( Anleitung zur Vorbereitung der Nutzung von ELiA-Online in Brandenburg ) finden Sie auf der ELiA-Seite des Landesamtes für Umwelt. Bestandsnutzer des Serviceportals Gemeinsam-Online können ihren Zugang weiterhin nutzen (siehe nächste Fragen). Es sind beide Zugänge nutzbar. Beachten Sie jedoch: Anträge, die über das MUK erstellt bzw. eingereicht wurden, können nicht mit einem GO-Konto eingesehen und bearbeitet werden – und umgekehrt. Für neue Anträge wird in Brandenburg das MUK empfohlen. Eine vollständige Übertragung von Anträgen aus dem GO-Zugang in den MUK-Zugang ist nicht möglich. Über die Export-/Importfunktion von ELiA-Online können lediglich Formularinhalte übernommen werden; Anhänge müssen erneut hochgeladen werden. Es wird daher empfohlen, laufende Anträge vollständig über den bisherigen GO-Zugang abzuwickeln und nur neue Anträge über das MUK zu beginnen. Im MUK ist das ELSTER-Organisationszertifikat bereits im System hinterlegt. Im Gemeinsam-Online-Servicekonto muss jede Person ihr Zertifikat selbst hochladen; der Administrator kann dies nicht übernehmen. Ja. ELiA-Online hat den Schutzbedarf „hoch“ und erfordert daher eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Der Zugang ist nur mit einem personenbezogenen ELSTER-Organisationszertifikat (auch ELSTER-Unternehmenszertifikat genannt) möglich. Private ELSTER-Zertifikate können nicht verwendet werden, da diese nicht mit dem Unternehmen verbunden sind. Alle Personen, die auf die Antragsdaten zugreifen müssen, benötigen ein eigenes ELSTER-Organisationszertifikat für die Zwei-Faktor-Authentifizierung bei der Anmeldung am Onlinedienst. Die Zertifikate sind personenbezogen, die Steuernummer ist unternehmensbezogen. Soll die Person aus dem Bereich Finanzen selbst auf ELiA-Online zugreifen, kann sie ihr vorhandenes Zertifikat verwenden. Jede weitere Person, die Anträge bearbeiten soll, benötigt ein eigenes Zertifikat. Nach der Erstellung eines ELSTER-Organisationszertifikats wird der Onlinedienst über das Serviceportal „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) genutzt; dieses wird im Land Brandenburg empfohlen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung ( Anleitung zur Vorbereitung der Nutzung von ELiA-Online in Brandenburg ) finden Sie auf der ELiA-Seite des Landesamtes für Umwelt. Bestandsnutzer des Serviceportals Gemeinsam-Online können ihren Zugang weiterhin nutzen (siehe nächste Fragen). Es sind beide Zugänge nutzbar. Beachten Sie jedoch: Anträge, die über das MUK erstellt bzw. eingereicht wurden, können nicht mit einem GO-Konto eingesehen und bearbeitet werden – und umgekehrt. Für neue Anträge wird in Brandenburg das MUK empfohlen. Eine vollständige Übertragung von Anträgen aus dem GO-Zugang in den MUK-Zugang ist nicht möglich. Über die Export-/Importfunktion von ELiA-Online können lediglich Formularinhalte übernommen werden; Anhänge müssen erneut hochgeladen werden. Es wird daher empfohlen, laufende Anträge vollständig über den bisherigen GO-Zugang abzuwickeln und nur neue Anträge über das MUK zu beginnen. Im MUK ist das ELSTER-Organisationszertifikat bereits im System hinterlegt. Im Gemeinsam-Online-Servicekonto muss jede Person ihr Zertifikat selbst hochladen; der Administrator kann dies nicht übernehmen. ELiA-Online übermittelt Antragsdaten und Anhänge; auch die Nachlieferung geänderter beziehungsweise zusätzlicher Unterlagen ist möglich. Die Behörde übernimmt die Daten – an dieser Stelle endet die Funktion von ELiA-Online. Die weitere Bearbeitung erfolgt auf Seiten der Behörde außerhalb des Dienstes. Werden im Verfahren weitere Unterlagen oder Änderungen erforderlich, erfolgen diese wieder über ELiA-Online. Alle Anhänge müssen von der antragstellenden Person hochgeladen werden; der Übertrag an die Behörde erfolgt gebündelt. Bitte laden Sie Anhänge möglichst als Einzeldateien in den jeweiligen Formularen hoch und fassen Sie Bauvorlagen, Gutachten oder Zeichnungen nicht in einer PDF-Datei zusammen. Nein. Der Antrag kann mit ELiA-Online ohne Papierversion rechtsverbindlich gestellt werden. Anträge müssen weder handschriftlich unterschrieben noch digital signiert werden. Das Schriftformerfordernis wurde 2017 mit dem „Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes“ abgeschafft. Unterschriebene Vollmachten, zum Beispiel von Ingenieurbüros, können im System hochgeladen werden. Bei der Übermittlung wird ein Personencode mitgesandt, so dass grundsätzlich festgestellt werden kann, wer im Unternehmen den Antrag eingereicht hat. Wer intern einreichen darf, muss jedes Unternehmen selbst klären. Die Antragsunterlagen können kapitelweise heruntergeladen werden. Die Anlagen (zum Beispiel Pläne, Gutachten) werden im Gesamtantrag zusätzlich als einzelne Dateien bereitgestellt (Unterordner „attachments“ in der ZIP-Datei). Bitte übermitteln Sie den Antrag als Gesamtantrag (PDF kapitelweise, XML, Anhänge), sofern Ihr zuständiges Genehmigungsreferat im Einzelfall keine andere Vorgabe gemacht hat. Mit ELiA-Online lässt sich eine geschwärzte Version direkt bei der Antragserstellung erzeugen. Dazu muss zu Beginn des Antrags ein Haken bei „enthält Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse“ gesetzt werden; anschließend können nahezu alle Felder einzeln gekennzeichnet werden. Es erscheinen zusätzliche Textfelder, um den geschwärzten Inhalt zu beschreiben (bitte Paragraph 10 Absatz 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beachten). Sobald ein Anhang gekennzeichnet ist, verlangt das System Ersatzdokumente, die hochgeladen werden müssen und die Grundlage für die öffentliche Auslegung bilden. Es gibt zwei verschiedene ZIP-Ordner, die in ELiA-Online heruntergeladen werden können. Nur die mit dem Zusatz „Export“ gekennzeichnete Version (JSON-Dateien) ist zum erneuten Hochladen geeignet; sie ist ausschließlich vom Dashboard aus über die Schaltfläche mit dem Pfeil nach unten herunterladbar. Die anderen ZIP-Dateien enthalten PDF- und XML-Dateien und dienen ausschließlich der Archivierung. Gelöschte Anträge können nicht wiederhergestellt werden. Das Löschen eines Antrags entspricht nicht der Rücknahme eines bereits gestellten Antrags. Die Behörde kann gelöschte Anträge nicht mehr vom Server abrufen; bereits von der Behörde abgeholte Versionen bleiben in deren Aktensystem erhalten. Stellen Sie vor dem Löschen sicher, dass Sie benötigte Daten gesichert haben. Nein. Seit der ELiA-Online-Version 1.9.3 kann der Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns nach Paragraph 8a BImSchG über das Kapitel „1.1.3 Art des Verfahrens“ gleichzeitig mit dem Antrag auf Errichtung und Betrieb oder wesentliche Änderung nach Paragraph 4 beziehungsweise Paragraph 16 BImSchG gestellt werden. Über das Feld „Bemerkung“ kann auf die Position der zugehörigen Ausführungen verwiesen werden (zum Beispiel Begründung als Anlage in Kapitel 1.3 Sonstiges). Die Hinweise dienen dazu, zu prüfende Angaben schnell ausfindig zu machen. Insbesondere beim Import von Anträgen aus älteren ELiA-Online-Versionen kann es aufgrund von Formularänderungen zu Inkonsistenzen kommen. Die Hinweise können auf dem Dashboard sowie innerhalb des Antrags (Symbol neben der Kapitelüberschrift) eingesehen werden; über den Schieberegler „Alle Meldungen des Antrags anzeigen“ werden alle Hinweise angezeigt. Bitte prüfen Sie, ob alle Angaben korrekt und vollständig sind. Nein. Beim Import werden ausschließlich die Formularinhalte übernommen, keine Anhänge. Diese müssen bei erneuter Verwendung neu hochgeladen werden. Ja. Ja, mit der Funktion des Teilimports können einzelne Formulare in einen bestehenden Antrag importiert werden. Dies empfiehlt sich vorrangig bei Formularen ohne Formularabhängigkeiten: Beim Teilimport werden entweder alle abhängigen Formulare mit importiert oder vorhandene Einträge abhängiger Formulare gelöscht (Warnhinweise erscheinen). Dies kann zu Datenverlust und der Notwendigkeit des erneuten Imports des ursprünglichen Antrags führen. Eine Antragstellung durch bevollmächtigte Dritte ist möglich; Voraussetzung ist eine entsprechende Vollmacht, die im System hochgeladen werden kann. Darüber hinaus können Anträge über die Berechtigungssteuerung von ELiA-Online mit Personen anderer Unternehmen geteilt werden (siehe nächste Frage). Ja. Über die Berechtigungssteuerung des Antrags kann ein Berechtigungslink erzeugt und an mitwirkende Personen versandt werden; der Antragsteller entscheidet über jede Zugriffsanfrage und legt die Zugriffsrechte fest. Der Antrag kann so gemeinsam, jedoch noch nicht gleichzeitig bearbeitet werden. Die gleichzeitige Bearbeitung befindet sich in der Umsetzung und wird voraussichtlich noch in diesem Jahr bereitgestellt. Eine Schritt-für-Schritt-Beschreibung enthält das Infoblatt „ Anträge teilen mit der Berechtigungssteuerung “ auf der ELiA-Seite des Landesamtes für Umwelt. ELiA-Online übermittelt Antragsdaten und Anhänge; auch die Nachlieferung geänderter beziehungsweise zusätzlicher Unterlagen ist möglich. Die Behörde übernimmt die Daten – an dieser Stelle endet die Funktion von ELiA-Online. Die weitere Bearbeitung erfolgt auf Seiten der Behörde außerhalb des Dienstes. Werden im Verfahren weitere Unterlagen oder Änderungen erforderlich, erfolgen diese wieder über ELiA-Online. Alle Anhänge müssen von der antragstellenden Person hochgeladen werden; der Übertrag an die Behörde erfolgt gebündelt. Bitte laden Sie Anhänge möglichst als Einzeldateien in den jeweiligen Formularen hoch und fassen Sie Bauvorlagen, Gutachten oder Zeichnungen nicht in einer PDF-Datei zusammen. Nein. Der Antrag kann mit ELiA-Online ohne Papierversion rechtsverbindlich gestellt werden. Anträge müssen weder handschriftlich unterschrieben noch digital signiert werden. Das Schriftformerfordernis wurde 2017 mit dem „Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes“ abgeschafft. Unterschriebene Vollmachten, zum Beispiel von Ingenieurbüros, können im System hochgeladen werden. Bei der Übermittlung wird ein Personencode mitgesandt, so dass grundsätzlich festgestellt werden kann, wer im Unternehmen den Antrag eingereicht hat. Wer intern einreichen darf, muss jedes Unternehmen selbst klären. Die Antragsunterlagen können kapitelweise heruntergeladen werden. Die Anlagen (zum Beispiel Pläne, Gutachten) werden im Gesamtantrag zusätzlich als einzelne Dateien bereitgestellt (Unterordner „attachments“ in der ZIP-Datei). Bitte übermitteln Sie den Antrag als Gesamtantrag (PDF kapitelweise, XML, Anhänge), sofern Ihr zuständiges Genehmigungsreferat im Einzelfall keine andere Vorgabe gemacht hat. Mit ELiA-Online lässt sich eine geschwärzte Version direkt bei der Antragserstellung erzeugen. Dazu muss zu Beginn des Antrags ein Haken bei „enthält Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse“ gesetzt werden; anschließend können nahezu alle Felder einzeln gekennzeichnet werden. Es erscheinen zusätzliche Textfelder, um den geschwärzten Inhalt zu beschreiben (bitte Paragraph 10 Absatz 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beachten). Sobald ein Anhang gekennzeichnet ist, verlangt das System Ersatzdokumente, die hochgeladen werden müssen und die Grundlage für die öffentliche Auslegung bilden. Es gibt zwei verschiedene ZIP-Ordner, die in ELiA-Online heruntergeladen werden können. Nur die mit dem Zusatz „Export“ gekennzeichnete Version (JSON-Dateien) ist zum erneuten Hochladen geeignet; sie ist ausschließlich vom Dashboard aus über die Schaltfläche mit dem Pfeil nach unten herunterladbar. Die anderen ZIP-Dateien enthalten PDF- und XML-Dateien und dienen ausschließlich der Archivierung. Gelöschte Anträge können nicht wiederhergestellt werden. Das Löschen eines Antrags entspricht nicht der Rücknahme eines bereits gestellten Antrags. Die Behörde kann gelöschte Anträge nicht mehr vom Server abrufen; bereits von der Behörde abgeholte Versionen bleiben in deren Aktensystem erhalten. Stellen Sie vor dem Löschen sicher, dass Sie benötigte Daten gesichert haben. Nein. Seit der ELiA-Online-Version 1.9.3 kann der Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns nach Paragraph 8a BImSchG über das Kapitel „1.1.3 Art des Verfahrens“ gleichzeitig mit dem Antrag auf Errichtung und Betrieb oder wesentliche Änderung nach Paragraph 4 beziehungsweise Paragraph 16 BImSchG gestellt werden. Über das Feld „Bemerkung“ kann auf die Position der zugehörigen Ausführungen verwiesen werden (zum Beispiel Begründung als Anlage in Kapitel 1.3 Sonstiges). Die Hinweise dienen dazu, zu prüfende Angaben schnell ausfindig zu machen. Insbesondere beim Import von Anträgen aus älteren ELiA-Online-Versionen kann es aufgrund von Formularänderungen zu Inkonsistenzen kommen. Die Hinweise können auf dem Dashboard sowie innerhalb des Antrags (Symbol neben der Kapitelüberschrift) eingesehen werden; über den Schieberegler „Alle Meldungen des Antrags anzeigen“ werden alle Hinweise angezeigt. Bitte prüfen Sie, ob alle Angaben korrekt und vollständig sind. Nein. Beim Import werden ausschließlich die Formularinhalte übernommen, keine Anhänge. Diese müssen bei erneuter Verwendung neu hochgeladen werden. Ja. Ja, mit der Funktion des Teilimports können einzelne Formulare in einen bestehenden Antrag importiert werden. Dies empfiehlt sich vorrangig bei Formularen ohne Formularabhängigkeiten: Beim Teilimport werden entweder alle abhängigen Formulare mit importiert oder vorhandene Einträge abhängiger Formulare gelöscht (Warnhinweise erscheinen). Dies kann zu Datenverlust und der Notwendigkeit des erneuten Imports des ursprünglichen Antrags führen. Eine Antragstellung durch bevollmächtigte Dritte ist möglich; Voraussetzung ist eine entsprechende Vollmacht, die im System hochgeladen werden kann. Darüber hinaus können Anträge über die Berechtigungssteuerung von ELiA-Online mit Personen anderer Unternehmen geteilt werden (siehe nächste Frage). Ja. Über die Berechtigungssteuerung des Antrags kann ein Berechtigungslink erzeugt und an mitwirkende Personen versandt werden; der Antragsteller entscheidet über jede Zugriffsanfrage und legt die Zugriffsrechte fest. Der Antrag kann so gemeinsam, jedoch noch nicht gleichzeitig bearbeitet werden. Die gleichzeitige Bearbeitung befindet sich in der Umsetzung und wird voraussichtlich noch in diesem Jahr bereitgestellt. Eine Schritt-für-Schritt-Beschreibung enthält das Infoblatt „ Anträge teilen mit der Berechtigungssteuerung “ auf der ELiA-Seite des Landesamtes für Umwelt. Eine manuelle Eingabe von Bezugsgrößen ist nicht vorgesehen. Wenn eine Bezugsgröße nicht vorhanden ist, kann „Sonstiges“ ausgewählt werden. Die Bezugsgrößen für die Kapazität einer Anlage entsprechen der Klassifizierung nach der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV). Sollten Bezugsgrößen fehlen, melden Sie dies bitte an lfu.elia@lfu.brandenburg.de . Nein. Sobald jedoch ein Antrag mit einer zutreffenden Apparateliste erstellt wurde, kann dieser exportiert und die Apparateliste später mit Hilfe des Teilimports in spätere Anträge übernommen werden. Formular 3.5 dient der Grundstrukturierung und Identifikation der Stoffe sowie der Angabe der jeweiligen Gesamtmenge. Fachspezifische Bewertungsmaßstäbe – wie Emissionskonzentrationen (mg/m³), Massenströme (kg/h) oder störfallrelevante Freisetzungsraten – sind losgelöst von Formular 3.5 in den jeweiligen Fachkapiteln bzw. im Sicherheitsbericht anzugeben. In Formular 3.5 kann ein Gemisch aus verschiedenen Komponenten eingetragen werden. Diese Komponenten können anschließend in Formular 4.2 einzeln ausgewählt werden; die Angaben zu Emissionen erfolgen dort. Eine manuelle Eingabe von Bezugsgrößen ist nicht vorgesehen. Wenn eine Bezugsgröße nicht vorhanden ist, kann „Sonstiges“ ausgewählt werden. Die Bezugsgrößen für die Kapazität einer Anlage entsprechen der Klassifizierung nach der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV). Sollten Bezugsgrößen fehlen, melden Sie dies bitte an lfu.elia@lfu.brandenburg.de . Nein. Sobald jedoch ein Antrag mit einer zutreffenden Apparateliste erstellt wurde, kann dieser exportiert und die Apparateliste später mit Hilfe des Teilimports in spätere Anträge übernommen werden. Formular 3.5 dient der Grundstrukturierung und Identifikation der Stoffe sowie der Angabe der jeweiligen Gesamtmenge. Fachspezifische Bewertungsmaßstäbe – wie Emissionskonzentrationen (mg/m³), Massenströme (kg/h) oder störfallrelevante Freisetzungsraten – sind losgelöst von Formular 3.5 in den jeweiligen Fachkapiteln bzw. im Sicherheitsbericht anzugeben. In Formular 3.5 kann ein Gemisch aus verschiedenen Komponenten eingetragen werden. Diese Komponenten können anschließend in Formular 4.2 einzeln ausgewählt werden; die Angaben zu Emissionen erfolgen dort.
Baden-Württemberg und Ungarn erarbeiteten gemeinsam eine 'Integrierende Konzeption zur Abwasserentsorgung und -reinigung Ungarns' (IKARUS). In diesem Zusammenhang wurde erwogen, einen Antrag auf Förderung im Rahmen des EU Programms ISPA (Instrument for Structural Policies for Pre-Accession) zu stellen. Vorbereitend hierfür fasste Ecologic die umfassende Dokumentation über ISPA übersichtlich zusammen. Durch Interviews wurden zudem die Erfahrungen des vorangegangenen Jahres bei der Europäischen Kommission, bei anderen Finanzierungsgebern und den Antragstellern von ISPA zusammengetragen.
ELiA (Elektronische Antragstellung im Immissionsschutzrecht) ist eine webbasierte Plattform zur elektronischen Erstellung und Einreichung von Genehmigungsanträgen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Plattform richtet sich an Unternehmen und Ingenieurbüros, die für ihre Anlagen eine Genehmigung benötigen und diese auf einfache und effiziente Weise beantragen möchten. Früher als externes Programm genutzt, ist ELiA nun vollständig in eine Online-Anwendung überführt worden. Die Antragsteller können die Plattform direkt über die Webseite https://elia-online.de/ nutzen, wodurch keine Installation zusätzlicher Software mehr notwendig ist. Der gesamte Antragsprozess erfolgt nun vollständig digital und ist auf die aktuellen rechtlichen Vorgaben zugeschnitten. Dies betrifft: ELiA ist ein Kooperationsprojekt der Länder: ELiA kann kostenfrei genutzt werden. ELiA (Elektronische Antragstellung im Immissionsschutzrecht) ist eine webbasierte Plattform zur elektronischen Erstellung und Einreichung von Genehmigungsanträgen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Plattform richtet sich an Unternehmen und Ingenieurbüros, die für ihre Anlagen eine Genehmigung benötigen und diese auf einfache und effiziente Weise beantragen möchten. Früher als externes Programm genutzt, ist ELiA nun vollständig in eine Online-Anwendung überführt worden. Die Antragsteller können die Plattform direkt über die Webseite https://elia-online.de/ nutzen, wodurch keine Installation zusätzlicher Software mehr notwendig ist. Der gesamte Antragsprozess erfolgt nun vollständig digital und ist auf die aktuellen rechtlichen Vorgaben zugeschnitten. Dies betrifft: ELiA ist ein Kooperationsprojekt der Länder: ELiA kann kostenfrei genutzt werden. Seit dem 1. Januar 2026 sind Anträge für Verwaltungsleistungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg über den Onlinedienst ELiA-Online ( https://elia-online.de/ ) einzureichen. Dies betrifft insbesondere: Für die Nutzung des Onlinedienstes ELiA-Online ( https://elia-online.de/ ) ist ein gültiges ELSTER-Organisationszertifikat erforderlich. Es wird ein ELSTER-Organisationszertifikat je ELiA-Online nutzende Person empfohlen. Der Zugang erfolgt über das bundesweit einheitliche Serviceportal „Mein Unternehmenskonto“ (MUK). Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Vorbereitung der Nutzung von ELiA-Online – von der Beantragung des Zertifikats bis zur ersten Anmeldung bei ELiA-Online – finden Sie unter „Weiterführende Informationen / Downloads“. Bitte nutzen Sie dazu folgende Links: Hinweis für Bestandsnutzer des Serviceportals Gemeinsam-Online (GO) : Bestehende Servicekonten im Serviceportal Gemeinsam-Online können weiterhin für die Anmeldung bei ELiA-Online genutzt werden. Für neue Registrierungen wird ausschließlich „Mein Unternehmenskonto“(MUK) empfohlen. Ein Umstieg auf das MUK wird auch für Bestandsnutzer empfohlen. Bitte beachten Sie: Es handelt sich um zwei getrennte Zugänge – nach einer Anmeldung über das MUK sind nur Anträge sichtbar, die über das MUK erstellt wurden (und umgekehrt). Laufende Anträge sollten daher vollständig über den bisherigen Zugang abgewickelt werden. Weitere Hinweise zum Umstieg enthält die oben genannte Anleitung. Anträge in ELiA-Online können mit weiteren Personen des eigenen Unternehmens oder mit beauftragten Dritten (zum Beispiel Ingenieurbüros) geteilt werden. Über die Berechtigungssteuerung des Antrags wird dazu ein Berechtigungslink erzeugt und an die mitwirkenden Personen versandt. Der Antragsteller entscheidet über jede Zugriffsanfrage und legt die Zugriffsrechte individuell fest. Eine Schritt-für-Schritt-Beschreibung finden Sie im Infoblatt „ Anträge teilen mit der Berechtigungssteuerung “ Der Antrag kann in ELiA-Online direkt elektronisch eingereicht werden. Es werden keine Papierexemplare benötigt. Bitte erstellen und übermitteln Sie den Antrag als Gesamtantrag (PDF kapitelweise, XML, Anhänge), es sei denn Ihr zuständiges Genehmigungsreferat hat Ihnen im Einzelfall eine andere Vorgabe gemacht. Beachten Sie bitte außerdem, Anhänge bei der Antragserstellung möglichst immer als Einzeldatei in den jeweiligen Formularen hochzuladen. Das Zusammenfassen von Anhängen wie Bauvorlagen, Gutachten oder Zeichnungen in einer PDF-Datei sollte vermieden. Seit dem 1. Januar 2026 sind Anträge für Verwaltungsleistungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg über den Onlinedienst ELiA-Online ( https://elia-online.de/ ) einzureichen. Dies betrifft insbesondere: Für die Nutzung des Onlinedienstes ELiA-Online ( https://elia-online.de/ ) ist ein gültiges ELSTER-Organisationszertifikat erforderlich. Es wird ein ELSTER-Organisationszertifikat je ELiA-Online nutzende Person empfohlen. Der Zugang erfolgt über das bundesweit einheitliche Serviceportal „Mein Unternehmenskonto“ (MUK). Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Vorbereitung der Nutzung von ELiA-Online – von der Beantragung des Zertifikats bis zur ersten Anmeldung bei ELiA-Online – finden Sie unter „Weiterführende Informationen / Downloads“. Bitte nutzen Sie dazu folgende Links: Hinweis für Bestandsnutzer des Serviceportals Gemeinsam-Online (GO) : Bestehende Servicekonten im Serviceportal Gemeinsam-Online können weiterhin für die Anmeldung bei ELiA-Online genutzt werden. Für neue Registrierungen wird ausschließlich „Mein Unternehmenskonto“(MUK) empfohlen. Ein Umstieg auf das MUK wird auch für Bestandsnutzer empfohlen. Bitte beachten Sie: Es handelt sich um zwei getrennte Zugänge – nach einer Anmeldung über das MUK sind nur Anträge sichtbar, die über das MUK erstellt wurden (und umgekehrt). Laufende Anträge sollten daher vollständig über den bisherigen Zugang abgewickelt werden. Weitere Hinweise zum Umstieg enthält die oben genannte Anleitung. Anträge in ELiA-Online können mit weiteren Personen des eigenen Unternehmens oder mit beauftragten Dritten (zum Beispiel Ingenieurbüros) geteilt werden. Über die Berechtigungssteuerung des Antrags wird dazu ein Berechtigungslink erzeugt und an die mitwirkenden Personen versandt. Der Antragsteller entscheidet über jede Zugriffsanfrage und legt die Zugriffsrechte individuell fest. Eine Schritt-für-Schritt-Beschreibung finden Sie im Infoblatt „ Anträge teilen mit der Berechtigungssteuerung “ Der Antrag kann in ELiA-Online direkt elektronisch eingereicht werden. Es werden keine Papierexemplare benötigt. Bitte erstellen und übermitteln Sie den Antrag als Gesamtantrag (PDF kapitelweise, XML, Anhänge), es sei denn Ihr zuständiges Genehmigungsreferat hat Ihnen im Einzelfall eine andere Vorgabe gemacht. Beachten Sie bitte außerdem, Anhänge bei der Antragserstellung möglichst immer als Einzeldatei in den jeweiligen Formularen hochzuladen. Das Zusammenfassen von Anhängen wie Bauvorlagen, Gutachten oder Zeichnungen in einer PDF-Datei sollte vermieden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1 |
| Land | 6 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 1 |
| Text | 2 |
| unbekannt | 4 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 2 |
| Offen | 1 |
| Unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 7 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 2 |
| Keine | 4 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 3 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1 |
| Lebewesen und Lebensräume | 6 |
| Luft | 1 |
| Mensch und Umwelt | 7 |
| Wasser | 4 |
| Weitere | 7 |