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Deutsche Umwelthilfe (DUH) verklagt Rheinland-Pfalz wegen Mosel-Apollofalter

Klage gegen Ausnahmegenehmigung für Pflanzenschutzmittel im Weinbau, Gefährdung des Apollofalters durch Hubschrauberspritzungen, Stand des Verfahrens, Hintergründe der Ausnahmegenehmigung, Schutzkonzepte für Mosel-Apollofalter, Perspektiven für Steillangenweinbau; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau

Parnassius apollo (Linnaeus, 1758) Apollofalter Tagfalter und Widderchen Stark gefährdet

P. apollo kommt in Deutschland in drei Unterarten vor, die sich hinsichtlich ihrer Gefährdungssituation voneinander unterscheiden. P. apollo bartholomaeus besiedelt den Alpenraum. P. apollo melliculus kommt auf der Schwäbischen Alb (Baden-Württemberg) und der Fränkischen Alb (Bayern) vor. Frühere Autoren zählen auch die erloschenen Vorkommen an der Saale in Thüringen und weiterer Mittelgebirgsregionen zu dieser Unterart (Bergmann 1952, Reinhardt & Kames 1982). P. apollo vinningensis ist ein auf Deutschland beschränkter Endemit, der südexponierte Felshänge und Trockenmauern in den Weinbergen des unteren Moseltals besiedelt. Es sei darauf hingewiesen, dass der Status vieler aus Europa beschriebener Unterarten Gegenstand anhaltender Diskussionen ist (Todisco et al. 2010, Takáts et al. 2024). Spezifische Gefährdungsursachen werden in den Kommentaren zu den betreffenden Unterarten genannt. Aus anderen Teilen Europas gibt es Hinweise dafür, dass P. apollo auch durch den Klimawandel gefährdet ist. Höhenverschiebungen werden aus dem französischen Zentralmassiv (Boitier et al. 2008) und der spanischen Sierra de Guadarrama (Wilson et al. 2015) berichtet. Auch der starke Rückgang der Tieflandpopulationen in Finnland wird mit sich ändernden klimatischen Bedingungen in Verbindung gebracht (Kukkonen et al. 2022). Phänologische Veränderungen wurden in Deutschland bei P. apollo vinningensis beobachtet (Müller & Griebeler 2021).

INSPIRE Verteilung der Schmetterlings-Arten in Deutschland - Vorkommen

Der INSPIRE Dienst Verteilung der Schmetterlings-Arten in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Der Datensatz beinhaltet Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Die Daten der Bundesländer und des Bundes werden einmal jährlich durch das Bundesamt für Naturschutz zu harmonisierten Stichtagsdatensätzen zusammengeführt und bereitgestellt. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.

Mosel-Apollofalter: Weinbau und Artenschutz zusammenbringen

<p> <p>In aktuellen Genehmigungsverfahren für 16 Fungizide zum Ausbringen per Luftfahrzeug in Weinbausteillagen hat sich das UBA für Auflagen ausgesprochen, um eine vom Aussterben bedrohte Schmetterlingsart zu schützen. Es sind aber bereits viele Mittel ohne Auflagen genehmigt. Wichtig für den Erhalt der Falterart ist die Wiederherstellung seiner Lebensräume. Das soll die Auflagen mittelfristig ablösen.</p> </p><p>In aktuellen Genehmigungsverfahren für 16 Fungizide zum Ausbringen per Luftfahrzeug in Weinbausteillagen hat sich das UBA für Auflagen ausgesprochen, um eine vom Aussterben bedrohte Schmetterlingsart zu schützen. Es sind aber bereits viele Mittel ohne Auflagen genehmigt. Wichtig für den Erhalt der Falterart ist die Wiederherstellung seiner Lebensräume. Das soll die Auflagen mittelfristig ablösen.</p><p> <p><strong>Update vom 12.03.2024:&nbsp;</strong>Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 11.03.2024 in einer <a href="https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/04_pflanzenschutzmittel/2024/2024_03_11_Luftfahrzeuge_Weinbau_Steillagen.html">Fachmeldung</a> bekannt gegeben, dass es die aktuellen Genehmigungen für die Anwendung von Fungiziden mit Luftfahrzeugen in Weinbausteillagen ohne Anwendungsbestimmungen zum Schutz des vom Aussterben bedrohten Mosel-Apollofalters erteilt hat. Damit wurde eine Entscheidung gegen das hier dargelegte Votum des Umweltbundesamtes getroffen.</p> <p>Aktuell ist das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> in 26 Genehmigungsverfahren zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen in deutschen Weinbausteillagen eingebunden. Eine spezifische Bewertung der Risiken für den weltweit nur noch im Weinbaugebiet des unteren Moseltals vorkommenden Mosel-Apollofalter ergab für 16 der Mittel eine so hohe Toxizität, dass eine Anwendung nur mit einem Sicherheitsabstand von – je nach Mittel – 5 bis 30 Metern zu Vorkommen des Schmetterlings vertretbar ist. Die letztendliche Entscheidung, ob die Mittel für die Anwendung mit Luftfahrzeugen genehmigt werden und ob die vom UBA vorgeschlagenen Auflagen übernommen werden, trifft das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).</p> <p>Das UBA kann in Anbetracht der aktuellen Datenlage zum dramatischen Bestandsrückgang des Falters bei der Beurteilung der neuen Anträge nicht mehr auf die Forderung nach Mindestabständen verzichten. Alle bisher genehmigten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> zur Anwendung mit Luftfahrzeugen haben solche Auflagen nicht. Denn zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Genehmigung dieser Mittel schienen diese nicht nötig zu sein. Die bereits genehmigten Mittel sind also vorerst weiter für die Anwendung an Weinbausteilhängen verfügbar.</p> <p>Wenn für die Ausbringung der Pflanzenschutzmittel Drohnen statt Hubschrauber verwendet werden, verringert sich das Risiko für den Apollofalter. Die genehmigten Drohnentypen können tiefer als Hubschrauber über die Reben fliegen. Dadurch werden die Mittel zielgenauer und mit weniger <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/abdrift">Abdrift</a> auf angrenzende Flächen ausgebracht. Die notwendigen Mindestabstände zu angrenzenden Flächen sind deshalb für die Drohne geringer als für den Hubschrauber. Ein vollständiger Umstieg auf Drohnen ist jedoch nicht kurzfristig möglich. Es müssen zum Beispiel erst Genehmigungen eingeholt, Geräteführer angelernt und Landeplätze eingerichtet werden. Der hohe Aufwand erfordert langfristige Planungssicherheit für die Anwender. Der erste Einsatz von Drohnen auf einer kleinen Fläche im Moseltal ist für das Frühjahr 2024 geplant.</p> <p>Die wichtigste Maßnahme für das Überleben des Mosel-Apollofalters ist jedoch die Wiederherstellung seines ursprünglichen Lebensraums in den Flächen, welche an die Rebzeilen angrenzen. Dieser Lebensraum ist seit Beginn des 20. Jahrhunderts um die Hälfte geschrumpft. Solche Flächen können durch entsprechende Pflegemaßnahmen (z.B. Mahd, Beweidung) geschaffen werden. Hier sind regionale Akteure und die zuständigen Behörden des Bundeslandes gefragt. Auf kleinen Flächen wurden solche Schutzmaßnahmen bereits durchgeführt. Sobald wieder ausreichend Raum für den Arterhalt des Mosel-Apollofalters zur Verfügung steht, kann sich die Population erholen und wäre damit widerstandsfähiger gegen die Auswirkungen des Pflanzenschutzes. Dann könnte von den Auflagen zur Einhaltung von Mindestabständen beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln voraussichtlich abgesehen werden. Auch eine Übertragung der Auflagen auf die schon früher genehmigten Mittel wäre dann nicht nötig.</p> <p>Die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen ist in Deutschland aufgrund der sehr hohen Abdrift in umliegende Flächen grundsätzlich verboten. Für den Anbau in Weinbausteillagen gelten jedoch Ausnahmeregelungen. Fungizide (Pflanzenschutzmittel gegen Pilzkrankheiten) dürfen hier mit Hubschraubern oder Drohnen ausgebracht werden. Im Jahr 2023 wurden die Rebflächen im Moseltal durchschnittlich acht Mal mit Fungiziden aus Luftfahrzeugen behandelt.</p> <p>Werden bei der Risikobeurteilung bestimmte Werte überschritten, kann ein Mittel nicht oder nur mit Auflagen zugelassen werden. Solche Auflagen können beispielsweise Mindestabstände zum Schutz angrenzender Naturräume sein. Die zu behandelnden Rebflächen an Steilhängen sind jedoch sehr schmal und die Übergänge zu den angrenzenden Naturräumen verlaufen nicht geradlinig. Bei Einhaltung der Mindestabstände unter solchen Gegebenheiten kann demnach ein großer Teil der Rebflächen, auf oder neben denen der Apollofalter vorkommt, nicht behandelt werden. Mehrjährige Untersuchungen in Rheinland-Pfalz zeigten in der Vergangenheit, dass, trotz der langjährigen Pflanzenschutzpraxis, die Bestände ausgewählter Tierarten in den Weinhängen stabil waren. Aufgrund dieser Tatsache hat das UBA bisher auf Abstandsauflagen verzichtet. Doch mit dem Bekanntwerden der drastischen Bestandseinbrüche des Apollofalters musste die bisherige Genehmigungspraxis in Frage gestellt werden.</p> Hintergrund <p>Weinbau an der Mosel (Rheinland-Pfalz, Saarland) hat etwas Besonderes. Es ist das weltweit größte Anbaugebiet, in dem Wein in extrem steilen Hanglagen kultiviert wird. Der Einsatz von Traktoren und anderer Technik ist in solchen Steillagen nicht möglich. Pflegearbeiten und Traubenernte sind mühsam und arbeitsaufwendig. Solche Produktionsbedingungen sind oft nicht mehr wirtschaftlich, deshalb wurden viele dieser Weinhänge aufgegeben. Doch gerade diese Hänge, mit ihren nach Süden ausgerichteten Trockenmauern und den freiliegenden Felsen, sind besonders wertvolle Lebensräume für wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten.</p> <p>An solchen Steilhängen lebt auch der Mosel-Apollofalter (<em>Parnassius apollo vinningensis</em>), eine Unterart des Apollofalters. Der schöne Falter, 2024 zum <a href="https://www.bund.net/themen/aktuelles/detail-aktuelles/news/schmetterling-des-jahres-2024-mosel-apollofalter/">Schmetterling des Jahres</a> gekürt, ist endemisch. Das heißt, sein Vorkommen im unteren Moseltal ist weltweit das Einzige und Deutschland hat somit eine besondere Verantwortung für den Erhalt dieser Unterart. Deren Vorkommen beschränkt sich auf eine Fläche von ungefähr 400 Hektar. Davon werden 80 Hektar weinbaulich genutzt, das sind etwa ein Prozent der Weinbaufläche an der Mosel. Zum Überleben ist der Falter auf ganz bestimmte Pflanzen angewiesen. An den Felsen und auf den Trockenmauern findet er die wichtigste Futterpflanze für seine Raupen, die Weiße Fetthenne (Sedum album, auch Weißer Mauerpfeffer genannt).</p> <p>Der Falter ist in der europäischen <a href="https://www.ffh-gebiete.de/natura2000/ffh-anhang-iv/">Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) im Anhang IV</a> gelistet und somit „streng geschützt“. Laut <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__44.html">Bundesnaturschutzgesetz § 44 Absatz 4</a> darf sich der Zustand der in Anhang IV gelisteten Arten durch eine Bewirtschaftung der Flächen nicht verschlechtern. Trotzdem gehen die Bestände des Mosel-Apollofalters stark zurück, an manchen Orten um bis zu 90 Prozent im Zeitraum von 1981 bis 2020. Insbesondere seit 2012 sinken die Bestände fortwährend dramatisch. Der Schmetterling ist auf der Roten Liste Deutschlands als „stark gefährdet” und auf der Roten Liste von Rheinland-Pfalz als „extrem selten“ eingestuft.</p> <p>Der Rückgang des Mosel-Apollofalters hat mehrere Ursachen, welche in ihrer Summe zum baldigen Aussterben dieser Unterart führen könnten. Eine Ursache ist der Verlust der Lebensräume des Falters. Wenn Weinbau in den Steillagen aufgegeben wird und die Flächen nicht durch Pflegemaßnahmen offengehalten werden, verbuschen diese und gehen dadurch als Lebensraum verloren. Als eine weitere Ursache wird der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> vermutet. Ist der Herbst zu warm, kann das zu einem früheren Schlupf der Raupen im Frühling führen. Ist der Frühling dann wiederum zu kalt, überleben das viele Raupen nicht.</p> <p>Zusätzlich wird der Apollofalter durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gefährdet. Im Weinbau führen insbesondere Pilzkrankheiten, wie zum Beispiel der Falsche Mehltau, zu hohen Ertragsverlusten. Deshalb werden die meisten Behandlungen mit Fungiziden durchgeführt. Einige der Mittel sind giftig für Arthropoden (das sind z.B. Käfer, Schmetterlinge, Spinnen) und damit auch für den Apollofalter. Würde man jedoch auf Fungizide verzichten, wäre der Weinbau aufgrund der geringen Erträge nur noch dann wirtschaftlich, wenn Verbraucher*innen den so angebauten Wein mit einem höheren Preis honorieren würden. Andernfalls wird die Bewirtschaftung der Flächen aufgegeben. Perspektivisch wäre der Umstieg auf neue pilzwiderstandsfähige Sorten (sogenannte PIWIs) eine Alternative. Eine solche Umstellung durch Neuanpflanzungen braucht jedoch Zeit.</p> <p>Der Mosel-Apollofalter profitiert also vom Offenhalten der Flächen durch den Weinbau, und der Weinbau braucht Fungizide, um wirtschaftlich produzieren zu können. Die Ausbringung von Fungiziden gefährdet aber, zusammen mit den anderen genannten Faktoren, die Bestände des streng geschützten Falters. Der Weinbau hat also gleichzeitig positive und negative Auswirkungen auf den Mosel-Apollofalter.</p> Ausblick <p>Die Wiederherstellung der Lebensräume durch Biotoppflegemaßnahmen würde die Population des Mosel-Apollofalters widerstandfähiger gegen die Auswirkungen der Pflanzenschutzmittel machen. Zusammen mit einem Umstieg auf Drohnen bei der Ausbringung wäre zukünftig eine Verringerung beziehungsweise sogar ein Aussetzen der Mindestabstände möglich. Um gemeinsam tragfähige Lösungen zu erarbeiten, ist ein weiterer Dialog zwischen allen Akteuren, den Behörden von Bund und Ländern sowie den Winzer- und Naturschutzverbänden notwendig. So kann es gelingen, Weinbau und Artenschutz miteinander zu vereinbaren.</p> </p><p>Informationen für...</p>

INSPIRE Verteilung der Schmetterlings-Arten in Deutschland - Verbreitung

Der INSPIRE Dienst Verteilung der Schmetterlings-Arten in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Der Datensatz beinhaltet Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Die Daten der Bundesländer und des Bundes werden einmal jährlich durch das Bundesamt für Naturschutz zu harmonisierten Stichtagsdatensätzen zusammengeführt und bereitgestellt. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.

Spiegel: „Mit dem Apollofalter die Artenvielfalt schützen“

Klimaschutzministerin Anne Spiegel überreicht Förderbescheid der „Aktion Grün“ über 157.640 Euro. Der Bestand des Mosel-Apollofalters ist in den letzten Jahren dramatisch gesunken: Von im Jahr 2015 noch knapp 2.000 Exemplaren auf lediglich rund 100 Falter im Sommer 2020. „Der Apollofalter ist eine faszinierende Schmetterlingsart, deren Erhalt zum Schutz der Artenvielfalt in Rheinland-Pfalz von besonderer Bedeutung ist. Auch durch den Klimawandel droht der endgültige Verlust dieser Spezies, die hier im unteren Moseltal beheimatet ist. Die Landkreise Cochem-Zell und Mayen-Koblenz haben deshalb ein wichtiges Rettungsprojekt für den Mosel-Apollo gestartet, mit dem sie sich vorbildlich für den Erhalt dieser weltweit einzigartigen Schmetterlingsart engagieren“, sagte Klimaschutzministerin Anne Spiegel anlässlich ihres Besuchs auf den Projektflächen auf dem Rosenberg zwischen Winningen und Kobern-Gondorf. Dort überreichte sie den Projektpartnern einen Förderbescheid über knapp 160.000 Euro. Weiter informierte sich die Ministerin über erste Fortschritte und Eindrücke der laufenden Maßnahmen, die gemeinsam mit den Verbands- und Ortsgemeinden sowie Winzerbetrieben umgesetzt werden. Freistellungsmaßnahmen auf vier Hektar Fläche, eine Erfassung des Kernvorkommens dieser seltenen Art und die eventuell notwendige Nachzucht weiterer Falter sollen dabei helfen, den aktuellen Bestand zu stützen. Außerdem wird das Nahrungsangebot für die Schmetterlinge mit der Ansähung spezieller Blühmischungen verbessert. Zusätzlich werden mögliche Biotope als neue, alternative Lebensräume des Mosel-Apollos analysiert. „Viele unserer heimischen Tier- und Pflanzenarten werden durch eine Zersiedelung der Landschaft und den Klimawandel gefährdet. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass wir uns aktiv für die Biodiversität des Landes einsetzen. Das Rettungsprojekt für den Apollofalter zeigt die Herausforderungen der Umweltpolitik in den kommenden Jahren. Diese Herausforderungen nehmen wir beispielsweise auch mit der geplanten Weiterentwicklung der ‚Aktion Grün‘ in Angriff“, so Spiegel abschließend. Hintergrund Der Bereich des unteren Moseltals in den Kreisen Cochem-Zell und Mayen-Koblenz ist das einzige Verbreitungsgebiet des Mosel-Apollofalters weltweit. Das aktuelle Verbreitungsgebiet erstreckt sich auf den Bereich zwischen Bremm/Calmond und den Hängen bei Winningen. Der Mosel-Apollofalter gehört zu den streng geschützten Arten nach § 7 des Bundesnaturschutzgesetzes. Aufgrund der wenigen Vorkommen und des geringen Verbreitungsgebietes wurde er in der „Roten Liste der Schmetterlinge von Rheinland-Pfalz“ als vom Aussterben bedrohte Art eingestuft. Das Aktionsprogramm zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie „Aktion Grün“ hat das Klimaschutzministerium 2017 gestartet. Seither hat es rund neun Millionen Euro Fördermittel bereitgestellt. In weit mehr als 100 Naturschutzprojekten gemeinsam mit Kommunen, Gesellschaft und Partnerinnen und Partnern aus Naturschutz und Landwirtschaft wird mit der „Aktion Grün“ der Erhalt der Artenvielfalt in Rheinland-Pfalz gesichert und gefördert. Um die gemeinsamen Ziele zu erreichen, soll die „Aktion Grün“ künftig weiterentwickelt werden. Das Programm soll dann unter anderem auch für die naturnahe Gestaltung lebenswerter Innenstädte und Dörfer sowie den Aufbau regionaler Naturschutzstationen genutzt werden. Weitere Infos zum Landesprogramm „Aktion Grün“ sind abrufbar unter: www.aktion-gruen.de

Parnassius apollo vinningensis Stichel, 1899 Mosel-Apollofalter Tagfalter und Widderchen Vom Aussterben bedroht

Die Unterart ist ein Endemit des unteren Moseltals in Rheinland-Pfalz. Bereits Mitte der 1980er Jahre galt P. apollo vinningensis als vom Aussterben bedroht (Schmidt 1997). Die Bestände waren bis zum Jahr 2011 stabil und es konnten an mehreren Fundorten regelmäßig Tagespopulationen von über 100 Faltern erfasst werden. Seit 2012 geht die Unterart stark zurück (Müller & Hanisch 2020, Müller & Griebeler 2021), so dass zuletzt fast nur noch Einzeltiere beobachtet wurden. Eine detaillierte Darstellung der Gefährdungssituation findet sich in Form eines Einstufungsbeispiels in Kapitel (siehe Publikation für Kapitelnummer).

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FFH-Arten in Baden-Württemberg Liste der in Baden-Württemberg vorkommenden Arten der Anhänge II, IV und V Ziel der Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie („Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen", kurz FFH-Richtlinie) ist die Erhaltung bzw. die Wiederherstellung der Biologischen Vielfalt in Europa.Anhang IV „Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten Die "Arten von gemeinschaftlichem Interesse", die hierbeieines Schutzgebietes vorkommen. Die Umsetzung dieser berücksichtigt werden, sind insbesondere Arten, die europa-Verbote in nationales Recht erfolgt durch das Bundesnatur- weit bedroht, selten oder endemisch sind. Einzeln aufge-schutzgesetz (BNatSchG). In § 10 BNatSchG werden die führt werden sie in den Anhängen II, IV oder V, wobei eineArten des Anhangs IV als besonders und streng geschützte Art in mehreren Anhängen stehen kann.Arten definiert. Die artenschutzrechtlichen Vorschriften, die von gemeinschaftlichem Interesse." Für diese Arten sollen gemäß Art. 12 und 13 FFH-RL bestimmte artenschutzrechtliche Verbote gelten, unab- hängig davon, ob die Arten innerhalb oder außerhalb für sie gelten finden sich in § 42 BNatSchG. Anhang II „Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaft- lichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzge-Anhang V „Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaft- biete ausgewiesen werden müssen."lichem Interesse, deren Entnahme aus der Natur und Für diese Arten werden so genannte "Gebiete von gemein-Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein schaftlicher Bedeutung" (FFH-Gebiete) ausgewiesen. Inkönnen." Anhang II werden darüber hinaus einzelne Arten alsAnhang V listet Arten auf, die möglicherweise kommerziell „Prioritäre Art" gekennzeichnet. Für ihre Erhaltung kommtgenutzt werden, wie beispielsweise mehrere Fischarten, der Gemeinschaft eine besondere Verantwortung zu. UnterTorfmoose oder die Weinbergschnecke. Bei diesen Arten ist anderem sieht die Richtlinie eine besondere Behandlungdie Entnahme aus der Natur zu regeln, sofern dies zur vor, wenn sich ein Vorhaben, das zu einer erheblichenAufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes Beeinträchtigung führen könnte, auf Gebiete mit prioritärennotwendig ist. Arten bezieht. Bestimmte zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses bedürfen dann einerTabelle 1 listet die in Baden-Württemberg vorkommenden vorherigen Stellungnahme der Kommission.Arten der Anhänge II, IV und V auf. Dabei werden auch Arten berücksichtigt, die in Baden-Württemberg als ausge-Gefährdungseinstufung einer Art bzw. Artengruppe für storben oder verschollen gelten. Grundlage der Zusammen-Baden-Württemberg noch nicht bearbeitet. Dies ist bei den stellung bilden die aktuellen Artenverzeichnisse Baden-Krebsen, Stellas Pseudoskorpion, dem Medizinischen Württembergs, die im Quellenverzeichnis aufgeführtBlutegel und bei wenigen Käferarten der Fall. Hier wird als werden. Die Einstufung des Vorkommensstatus orientiertZeitschnitt für die Einstufung das Jahr 1950 zugrunde gelegt. sich an den verfügbaren Roten Listen und Artenverzeich-Arten, bei denen lediglich Funde vor 1950 bekannt sind, nissen Baden-Württembergs. In wenigen Fällen wurde diewerden als ausgestorben oder verschollen eingestuft. Tabelle 1: In Baden-Württemberg vorkommende Arten der in den Anhängen II, IV und V der FFH-Richtlinie gelisteten Taxa. Der Vorkommensstaus wird mit "ja" (in Baden-Württemberg vorkommend), "0" (in Baden-Württemberg ausgestor- ben oder verschollen) oder "?" (das Vorkommen in Baden-Württemberg ist fraglich) angegeben. Prioritäre Arten sind mit "*" bei Anhang II gekennzeichnet. Art Deutscher Name Säugetiere Barbastella barbastellus Canis lupus Castor fiber Cricetus cricetus Eptesicus nilssonii Eptesicus serotinus Felis silvestris Lepus timidus Lutra lutra Lynx lynx Martes martes Miniopterus schreibersii Muscardinus avellanarius Mustela putorius Myotis alcathoe Myotis bechsteinii Myotis brandtii Myotis daubentonii Myotis emarginatus Myotis myotis Myotis mystacinus Myotis nattereri Nyctalus leisleri Nyctalus noctula Pipistrellus kuhlii Pipistrellus nathusii Pipistrellus pipistrellus Pipistrellus pygmaeus Plecotus auritus Plecotus austriacus Rhinolophus ferrumequinum Rhinolophus hipposideros Rupicapra rupicapra Ursus arctos Vespertilio murinus Reptilien Coronella austriaca Emys orbicularis Lacerta agilis Lacerta bilineata Podarcis muralis Podarcis sicula Zamenis longissimus Amphibien Alytes obstetricans Bombina variegata Bufo calamita Bufo viridis Hyla arborea Pelobates fuscus 2 Vorkommen Ba.-Wü. Mopsfledermaus Wolf Biber Feldhamster Nordfledermaus Breitflügelfledermaus Wildkatze Schneehase Otter Luchs Baummarder Langflügelfledermaus Haselmaus Iltis Nymphenfledermaus Bechsteinfledermaus Große Bartfledermaus Wasserfledermaus Wimperfledermaus Großes Mausohr Kleine Bartfledermaus Fransenfledermaus Kleiner Abendsegler Großer Abendsegler Weißrandfledermaus Rauhautfledermaus Zwergfledermaus Mückenfledermaus Braunes Langohr Graues Langohr Große Hufeisennase Kleine Hufeisennase Gämse Braunbär Zweifarbfledermausja 0 ja ja ja ja 0 0 0 0 ja 0 ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja 0 ja 0 ja Schlingnatter Europäische Sumpfschildkröte Zauneidechse Westliche Smaragdeidechse Mauereidechse Ruineneidechse Äskulapnatterja ja ja ja ja 0 ja Geburtshelferkröte Gelbbauchunke Kreuzkröte Wechselkröte Europäischer Laubfrosch Knoblauchkröteja ja ja ja ja ja FFH-Arten in Baden-Württemberg (Anhänge II, IV und V) FFH-RL Anhang II II* II IV IV IV IV IV IV IV Anmerkung 1) V II II IV IV 2) V II IV IV V II II II II II IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV V II* II II © LUBW 3) IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV 4) ArtDeutscher Name Rana arvalis Rana dalmatina Rana esculenta Rana lessonae Rana ridibunda Rana temporaria Salamandra atra Triturus cristatus Fische Acipenser sturio Alosa alosa Alosa fallax Aspius aspius Barbus barbus Cobitis taenia Coregonus lavaretus Formenkreis Coregonus oxyrhynchus Cottus gobio Gymnocephalus schraetser Hucho hucho Leuciscus souffia agassizii Misgurnus fossilis Rhodeus amarus Rutilus pigus virgo Salmo salar Thymallus thymallus Zingel streber Zingel zingel Rundmäuler Lampetra fluviatilis Lampetra planeri Petromyzon marinus Schmetterlinge Callimorpha quadripunctaria Coenonympha hero Eriogaster catax Eurodryas aurinia Gortyna borelii Hypodryas maturna Lopinga achine Lycaena dispar Lycaena helle Maculinea arion Maculinea nausithous Maculinea teleius Parnassius apollo Parnassius mnemosyne Proserpinus proserpina Käfer Bolbelasmus unicornis Cerambyx cerdo Cucujus cinnaberinus Dytiscus latissimus Graphoderus bilineatus Lucanus cervus Osmoderma eremita Rosalia alpina Libellen Coenagrion mercuriale Coenagrion ornatum Gomphus flavipes Leucorrhinia albifrons Leucorrhinia caudalis Leucorrhinia pectoralis Ophiogomphus cecilia Sympecma paedisca Krebse Astacus astacus Austropotamobius pallipes Austropotamobius torrentium Spinnentiere Anthrenochernes stellaeMoorfrosch Springfrosch Teichfrosch Kleiner Wasserfrosch Seefrosch Grasfrosch Alpensalamander Nördlicher Kammmolch Vorkommen Ba.-Wü. ja ja ja ja ja ja ja ja FFH-RL Anhang V IV V V II Atlantischer Stör Maifisch Finte Rapfen Barbe Steinbeißer Felchen Nordseeschnäpel Groppe, Mühlkoppe Schrätzer Huchen Strömer Schlammpeitzger Bitterling Frauennerfling Atlantischer Lachs Äsche Streber Zingel0 ja ? ja ja ja ja ? ja 0 ja ja ja ja 0 ja ja ja 0II* II II II Flussneunauge Bachneunauge Meerneunaugeja ja jaII II II Spanische Fahne Wald-Wiesenvögelchen Heckenwollafter Goldener Scheckenfalter Haarstrangeule Eschen-Scheckenfalter Gelbringfalter Großer Feuerfalter Blauschillernder Feuerfalter Schwarzfleckiger Ameisen-Bläuling Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling Heller Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling Apollofalter Schwarzer Apollofalter Nachtkerzenschwärmerja ja 0 ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja jaII* Vierzähniger Mistkäfer Heldbock Scharlachkäfer Breitrand Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer Hirschkäfer Eremit Alpenbockja ja ? ? ja ja ja jaII II II II II II II* II* Helm-Azurjungfer Vogel-Azurjungfer Asiatische Keiljungfer Östliche Moosjungfer Zierliche Moosjungfer Große Moosjungfer Grüne Flussjungfer Sibirische Winterlibelleja ja ja 0 ja ja ja jaII II Edelkrebs Dohlenkrebs Steinkrebsja ja jaII II* Stellas PseudoskopionjaII © LUBW FFH-Arten in Baden-Württemberg (Anhänge II, IV und V) Anmerkung IV IV IV IV IV V V V V II V II* II II II II II II II II IV V V II II II II II II 3 7) V V V II II II II II II 5), 6) V V IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV8) IV IV IV IV IV9) IV IV IV IV IV IV IV IV V V V

Parnassius apollo melliculus Stichel, 1906 Mittelgebirgs-Apollofalter Tagfalter und Widderchen Stark gefährdet

Der Arealanteil ist unklar, da die Abgrenzung zu anderen Unterarten in den westlich und östlich angrenzenden Arealteilen unsicher ist. Eine starke Gefährdung besteht zweifelsfrei arealweit. Als Beispiel für die Situation außerhalb Deutschlands seien die Ausführungen von Konvička & Fric (2002) aus Tschechien und der Slowakei genannt. Hinweise zur Gefährdungssituation in Frankreich finden sich beispielsweise bei Deschamps-Cottin et al. (1999), Descimon et al. (2005) und Boitier et al. (2008). P. apollo melliculus kommt auf der Schwäbischen Alb (Baden-Württemberg) und der Fränkischen Alb (Bayern) vor. In Baden-Württemberg gilt die Unterart als „Vom Aussterben bedroht“. Der wesentliche Gefährdungsfaktor ist die Sukzession in den Larvalhabitaten. In der Nördlichen Frankenalb hat sich die Situation durch die Umsetzung eines Artenhilfsprogramms verbessert (Geyer 2019). Im Rahmen eines Umweltpaktes mit der Steinindustrie konnten auch die Populationen in den Steinbrüchen des Altmühltals stabilisiert werden (Geyer 2019). Allerdings sind auch die dortigen Habitate, die sich auf alten Abraumhalden befinden, durch Grasaufwuchs gefährdet. Das Taxon zeigt große Populationsschwankungen. Insbesondere in den trockenen Jahren seit 2018 sind die Bestände zurückgegangen, da die Raupennahrungspflanze Sedum album (Weiße Fetthenne) vielerorts vertrocknet war. Eine Gefährdung besteht zudem durch Eutrophierung und Sukzession der Magerrasen. Die Erhaltung der Felsstandorte erfordert eine Beweidung mit Ziegen. In den Steinbrüchen ist zudem die regelmäßige Neuschaffung von Haldenhabitaten nötig.

Parnassius apollo bartholomaeus Stichel, 1899 Königssee-Apollofalter Tagfalter und Widderchen Stark gefährdet

Stabile Bestände sind in den Berchtesgadener Alpen zu finden. P. apollo bartholomeus ist zudem in der Nagelfluhkette und den Chiemgauer Alpen verbreitet, in beiden Regionen jedoch durch Gülleausbringung gefährdet.

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