Als Beispiel für eine gelungene Rettung einer gefährdeten Art beschreibt die Union in einer am 16. Juni 2011 in Gland bei Genf herausgegebenen Erklärung die Antilope Arabische Oryx (Oryx leucoryx). Diese einst nur auf der arabischen Halbinsel vorkommende Art war bis zu ihrer Ausrottung gejagt worden. Das letzte frei lebende Tier soll 1972 erschossen worden sein. Danach überlebten Exemplare nur noch im Zoo, bis sie wieder in freier Wildbahn eingegliedert wurden. Dass es sie wieder gebe, sei "eine wahre Erfolgsgeschichte der Umwelterhaltung"" wird der IUCN-Experte Razan Khalifa Al Mubarak zitiert. "Wir hoffen, dass das auch weiterhin mit anderen bedrohten Arten geschieht." Von der Antilope soll es wieder 1.000 Tiere geben. Damit wurde sie in der Liste nun auf den Platz für "gefährdete Arten" gesetzt. Es ist das erste Mal, dass eine als ausgestorben geglaubte Art wieder in der Liste umbewertet wurde.
Onshore-Gasförderung in der OPEC (Naher Osten, Arabische Halbinsel): Der Energiebedarf wird in Anlehnung an die deutsche und holländische Förderung abgeschätzt (vgl. dort), wobei aufgrund der "neueren" Felder nur mit 0,1 % Strombedarf gerechnet wird,der aus einem Gasturbinen-Kraftwerk bereitgestellt wird. Die direkten Methanverluste werden aufgrund der ungünstiger angenommenen Wartung und Instandhaltung mit 0,25 % deutlich höher als in der EU angenommen. Alle anderen Werte beruhen auf #1. Auslastung: 7000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Ressourcen Flächeninanspruchnahme: 5000m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2010 Lebensdauer: 20a Leistung: 1000MW Nutzungsgrad: 90,2% Produkt: Brennstoffe-fossil-Gase
Onshore-Gasförderung in der OPEC (Naher Osten, Arabische Halbinsel): Der Energiebedarf wird in Anlehnung an die deutsche und holländische Förderung abgeschätzt (vgl. dort), wobei aufgrund der "neueren" Felder nur mit 0,1 % Strombedarf gerechnet wird,der aus einem Gasturbinen-Kraftwerk bereitgestellt wird. Die direkten Methanverluste werden aufgrund der ungünstiger angenommenen Wartung und Instandhaltung mit 0,25 % deutlich höher als in der EU angenommen. Alle anderen Werte beruhen auf #1. Auslastung: 7000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Ressourcen Flächeninanspruchnahme: 5000m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2005 Lebensdauer: 20a Leistung: 1000MW Nutzungsgrad: 90,2% Produkt: Brennstoffe-fossil-Gase
Onshore-Gasförderung in der OPEC (Naher Osten, Arabische Halbinsel): Der Energiebedarf wird in Anlehnung an die deutsche und holländische Förderung abgeschätzt (vgl. dort), wobei aufgrund der "neueren" Felder nur mit 0,1 % Strombedarf gerechnet wird,der aus einem Gasturbinen-Kraftwerk bereitgestellt wird. Die direkten Methanverluste werden aufgrund der ungünstiger angenommenen Wartung und Instandhaltung mit 0,25 % deutlich höher als in der EU angenommen. Alle anderen Werte beruhen auf #1. Auslastung: 7000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Ressourcen Flächeninanspruchnahme: 5000m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2015 Lebensdauer: 20a Leistung: 1000MW Nutzungsgrad: 90,2% Produkt: Brennstoffe-fossil-Gase
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 138/10 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 138/10 Magdeburg, den 3. August 2010 Minister empfängt saudi-arabische Delegation zu Solarkonferenz Haseloff: ¿Vorsprung bei Erneuerbaren Energien bietet heimischer Wirtschaft Chance auf Investitionen¿ ¿Es ist eine besondere Auszeichnung für unseren Wirtschaftsstandort, dass sich eine saudi-arabische Delegation drei Tage zu Wirtschaftsgesprächen in Sachsen-Anhalt aufhält. Die arabischen Länder besitzen ein hohes Wachstumspotenzial, Investitionsmotor wird auch künftig das Königreich Saudi-Arabien sein. Deshalb freue ich mich über das Interesse der größten Volkswirtschaft des Mittleren Ostens an den Erneuerbaren Energien. Auf diesem Feld kann die Wirtschaft Sachsen-Anhalts besonders punkten. So haben wir uns in den vergangenen Jahren zu einem Top-Standort für die Solarbranche entwickelt. Zudem verfügen heimische Unternehmen über hervorragendes Know-how bei der Herstellung von Windkraftanlagen. Das bietet gute Chancen für Investitionen und strategische Partnerschaften.¿ Mit diesen Worten begrüßte Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff heute eine hochrangig besetzte Wirtschaftsdelegation aus dem Königreich Saudi-Arabien in Magdeburg. Die namhaften Repräsentanten aus Saudi-Arabien werden sich während ihres dreitägigen Besuchs insbesondere über die Potenziale Sachsen-Anhalts als Standort für Erneuerbare Energien informieren. Nach Aussagen von Öl- und Rohstoffminister Ali Al-Naimi will Saudi-Arabien auf lange Sicht soviel Sonnenstrom wie heute Öl exportieren. Den Auftakt des Besuchs bildet die heutige ganztägige Solarkonferenz in der Landeshauptstadt, an der auch mehr als 100 Vertreter von Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus ganz Deutschland teilnehmen. Auf dem Programm der dreitägigen Reise stehen zudem Besuche des ¿Solar Valley¿ Thalheim und der Q-Cells SE (Mittwoch) sowie des ChemieParks Bitterfeld Wolfen und des Dessau-Wörlitzer Gartenreichs (Donnerstag). Hintergrund: An der Delegationsreise nehmen unter anderem Vertreter der Al Faisaliah Group Holding Co. Ltd., der The Saudi Electricity Co., der King Abdullah University of Science and Technology, der King Saud University sowie des saudi-arabischen Finanzministeriums teil. Die Reise wird von der landeseigenen Investitions- und Marketinggesellschaft in Zusammenarbeit mit dem Bundes- und Landeswirtschaftsministerium sowie dem Nah- und MittelOst-Verein e.V. (NUMOV) organisiert, der sich seit 75 Jahren um die Stärkung der Geschäftsbeziehungen zwischen Deutschland und den Regionen des Nahen- und Mittleren Ostens bemüht. - 2 - Sachsen-Anhalt präsentierte sich in diesem Jahr auf verschiedenen Veranstaltungen in der arabischen Welt ¿ etwa auf dem Jeddah Economic Forum, der Saudi-Arabia-Conference in Riad sowie dem World Future Energy Summit in Abu Dhabi. Deutschland belegt nach den USA, China und Japan Platz 4 auf der Export-Rangliste Saudi-Arabiens. Die deutschen Einfuhren aus dem Königreich beliefen sich 2009 auf 648 Mio. Euro, davon gingen rund 12,8 Mio. Euro nach Sachsen-Anhalt. Exportiert wurden Waren im Wert von rund 4,8 Milliarden Euro aus Deutschland nach Saudi-Arabien, davon knapp 68,7 Mio. Euro durch sachsen-anhaltische Unternehmen. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt
Deutschland muss sich nach Ansicht der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder deutlich attraktiver für qualifizierte Zuwanderung aufstellen. Die 9. Integrationsministerkonferenz in Magdeburg formulierte am Donnerstag zum Abschluss ihrer zweitägigen Beratungen das Ziel, dass sich Deutschland zu einer ?Willkommensgesellschaft? weiterentwickelt. Voraussetzung dafür sei ?ein klares Bekenntnis zu Zuwanderung?, heißt es in dem einstimmig verabschiedeten Leitantrag. Die für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren konstatierten nach wie vor auf verschiedenen Ebenen in der Gesellschaft Vorurteile gegen Zugewanderte. Dem sollte eine ?Willkommens- und Anerkennungskultur? entgegengesetzt werden, die ?Vielfalt als Bereicherung? anerkenne sowie erreiche, dass ?unterschiedliche Potenziale jedes Einzelnen bestmöglich eingebunden und gefördert werden?. Als einen Punkt zur Umsetzung beschreibt die Konferenz die interkulturelle Öffnung von Verwaltungen und Einrichtungen. Darüber hinaus wird für ?Offenheit und Aufnahmebereitschaft der einheimischen Bevölkerung? geworben. Zugleich erwartet die Konferenz auch von den Zugewanderten selbst ?Motivation und Engagement?. In dem Beschluss heißt es: ?Wir erwarten von allen Menschen in diesem Land ein klares Bekenntnis zu Grundgesetz, Demokratie, Rechtsstaat, Wahrung der Menschenwürde, Selbstbestimmung und Gleichberechtigung von Frau und Mann.? Als eine Schlüsselkompetenz für erfolgreiche Integration bezeichneten die Fachminister das Erlangen von Deutschkenntnissen. Sprache eröffne den Zugang zu Bildung und sei eine zentrale Voraussetzung für die Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung. Die Konferenz sprach sich daher für eine weitere Verbesserung der Qualität und bedarfsgerechte Öffnung von Integrationskursen aus. Die Konferenz appellierte an den Bund, die Beratungsdienste für Zugewanderte auszubauen und entsprechende Leistungen auch für Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge anzubieten. Vor dem Hintergrund des anhaltenden Bürgerkrieges in Syrien und der immer greifbarer werdenden humanitären Katastrophe in dem arabischen Land richtete die Integrationsministerkonferenz aus Magdeburg einen Appell an die Bundesregierung, alle notwendigen humanitären Maßnahmen zu ergreifen. Für das bereits einmal erhöhte und derzeit bei 10.000 Personen liegende Kontingent lägen mehr Anträge vor als bewilligt werden könnten. Die Konferenz unterstützte daher die Bemühungen der Bundesregierung und der Innenminister der Länder, einvernehmlich eine deutlich höhere Aufnahmequote festzulegen. Die Minister berieten in diesem Zusammenhang über ein Integrationskonzept für die Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen und setzten sich dafür ein, dass die aufgenommenen Flüchtlinge von Anfang an gleichermaßen Zugang zu Integrationsangeboten und Maßnahmen der Arbeitsmarktintegration erhalten sollen. Von den Ländern ausdrücklich begrüßt wurde die Ankündigung der neuen Bundesregierung, mehr Personal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einzustellen. So soll sich die Bearbeitungszeit für Asylverfahren verkürzen. Dies ist aus Sicht der Integrationsminister dringend erforderlich, damit die Asylsuchenden schneller gefördert und für den Arbeitsmarkt fit gemacht werden können. Zudem werden damit Kommunen und Länder entlastet, die die Kosten für den Lebensunterhalt von Asylsuchenden tragen. Insgesamt fassten die Integrationsminister auf ihrer zweitägigen Konferenz mehr als 30 Beschlüsse. So sprachen sie sich für einen besseren Schutz für Opfer von Menschenhandel aus. Ihnen soll eine aufenthaltsrechtliche Perspektive über das Strafverfahren, in dem sie als Opfer aussagen, hinaus eröffnet werden. Die Integrationsminister sprachen sich klar gegen verdachtsunabhängige Ausweiskontrollen aufgrund der Hautfarbe, das sogenannte ?Racial Profiling?, aus. Die Konferenz bekräftigte die Festlegung des Grundgesetzes, hier konkretisiert durch das AGG, das jegliche solche Diskriminierung in allen Bereichen des öffentlichen Lebens untersagt. Gäste der Länder-Ministerkonferenz waren unter anderem die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoguz, sowie zeitweise der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Dr. Günter Krings. Die 10. Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder findet 2015 in Schleswig-Holstein statt. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";} Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de
Die verschiedenen Hauttypen Die Wirkungen der UV - Strahlung sind unter anderem von der Empfindlichkeit der Haut gegenüber UV - Strahlung abhängig. Je nach UV -Empfindlichkeit werden 6 Hauttypen unterschieden. Grundlage hierfür ist die Klassifikation von Hauttypen nach dem amerikanischen Hautarzt Thomas Fitzpatrick von 1975. Die Einteilung der Hauttypen ist relativ grob – die Übergänge sind fließend. Die Hauttypen I bis IV nennt man die europäischen Hauttypen, da sie typisch für die europäische Bevölkerung sind. Hauttyp V ist typisch für Menschen aus arabischen und nordafrikanischen Ländern, aus Indien und einigen anderen asiatischen Regionen. Hauttyp VI kommt bei Menschen aus Zentralafrika vor sowie bei den Ureinwohner*innen Australiens. Hauttyp I ist besonders empfindlich. Er zeichnet sich durch eine sehr helle, extrem empfindliche Haut, helle Augen, rotblondes Haar und sehr häufig durch Sommersprossen aus. Hauttyp I bräunt nie und bekommt sehr schnell einen Sonnenbrand. Hauttyp II zeichnet sich durch helle, empfindliche Haut, blaue, graue, grüne oder braune Augen, blonde bis braune Haare und häufig durch Sommersprossen aus. Hauttyp II bräunt kaum bis mäßig und bekommt oft einen Sonnenbrand. Hauttyp III hat eine helle bis hellbraune Haut, graue oder braune Augen und dunkelblonde bis braune Haare. Sommersprossen sind selten. Hauttyp III bräunt schneller als Hauttyp II. Hauttyp IV hat hellbraune, olivfarbene Haut, braune bis dunkelbraune Augen und dunkelbraunes Haar. Hauttyp IV bräunt schnell. Hauttyp V hat dunkelbraune Haut, dunkelbraune Augen und dunkelbraunes bis schwarzes Haar. Hauttyp VI hat dunkelbraune bis schwarze Haut, dunkelbraune Augen und schwarze Haare. Der Hauttyp sollte durch eine Dermatologin oder einen Dermatologen bestimmt werden. Die folgenden 10 Fragen können Ihnen helfen, Ihren Hauttyp einzugrenzen. Bedenken Sie dabei, dass es sich nur um eine sehr grobe Abschätzung handelt, die nicht unbedingt Ihre tatsächliche Hautempfindlichkeit gegenüber UV - Strahlung widerspiegelt. Hauttypentest Der nachstehende Fragebogen ermöglicht eine Bestimmung der Hauttypen I bis IV. Die Zuordnung zu den Hauttypen V und VI erfordert keine Abfrage äußerer Merkmale wie Haut- und Augenfarbe, da diese Hauttypen nicht wie Hauttypen I bis IV in sonnenarmen Zeiten das Erscheinungsbild ändern. Beantworten Sie bitte die nachfolgenden Fragen so genau und gut wie möglich. Drucken Sie sich dazu bitte den Fragebogen aus und tragen Sie die jeweilige Punktzahl in die unten angefügte Tabelle ein. Fragebogen zur Abschätzung des Hauttyps 1 Welchen Hauttyp weist Ihre unbestrahlte Haut auf? Punkte Rötlich 1 Weißlich 2 Leicht beige 3 Bräunlich 4 2 Hat Ihre Haut Sommersprossen? Punkte Ja, viele 1 Ja, einige 2 Ja, aber vereinzelt 3 Nein 4 3 Wie reagiert Ihre Gesichtshaut auf Sonne? Punkte Sehr empfindlich, meist Hautspannen 1 Empfindlich, teilweise Hautspannen 2 Normal empfindlich, nur selten Hautspannen 3 Unempfindlich, ohne Hautspannen 4 4 Wie lange können Sie im Frühsommer in Deutschland oder in Mitteleuropa (Meeresspiegelhöhe) mittags bei wolkenlosem Himmel sonnenbaden, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen? Punkte Weniger als 15 Minuten 1 Zwischen 15 und 25 Minuten 2 Zwischen 25 und 40 Minuten 3 Länger als 40 Minuten 4 5 Wie reagiert Ihre Haut auf ein längeres Sonnenbad? Punkte Stets mit einem Sonnenbrand 1 Meist mit einem Sonnenbrand 2 Oftmals mit einem Sonnenbrand 3 Selten oder nie mit einem Sonnenbrand 4 6 Wie wirkt sich bei Ihnen ein Sonnenbrand aus? Punkte Kräftige Rötung, teilweise schmerzhaft und Bläschenbildung, danach schält sich die Haut 1 Deutliche Rötung, danach schält sich die Haut meist 2 Rötung, danach schält sich die Haut manchmal 3 Fast nie Rötung und Hautschälen 4 7 Ist bei Ihnen bereits nach einem einmaligen, längeren Sonnenbad anschließend ein Bräunungseffekt zu erkennen? Punkte Nie 1 Meist nicht 2 Oftmals 3 Meist 4 8 Wie entwickelt sich die Hautbräunung bei Ihnen nach wiederholtem Sonnenbaden? Punkte Kaum oder gar keine Bräunung 1 Leichte Bräunung nach mehreren Sonnenbädern 2 Fortschreitende, deutlicher werdende Bräunung 3 Schnell einsetzende und tiefe Bräunung 4 9 Welche Angabe enspricht am ehesten Ihrer natürlichen Haarfarbe? Punkte Rot bis rötlich braun 1 Hellblond bis blond 2 Dunkelblond bis braun 3 Dunkelbraun bis schwarz 4 10 Welche Farbe haben Ihre Augen? Punkte Hellblau, hellgrau oder hellgrün 1 Blau, grau oder grün 2 Hellbraun oder dunkelgrau 3 Dunkelbraun 4 Sollten Sie eine Frage nicht beantworten können, wird empfohlen, für diese Frage 1 Punkt zu vergeben. Ergebnis Frage 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Punkte Summe / 10 = Zur Auswertung Beispiel Zählen Sie Ihre Punkte zusammen und teilen Sie die Summe durch 10. Das Ergebnis ergibt auf- oder abgerundet Ihren ungefähren Hauttyp. Ihr Ergebnis ist 2,4. Das bedeutet, Sie sind eher Hauttyp II als Hauttyp III. Bei einem Ergebnis von 2,8 hingegen tendiert Ihre Haut mehr zum Hauttyp III. Stand: 20.06.2024
§ 2.01 Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge und Seeschiffe An jedem Fahrzeug mit Ausnahme der Kleinfahrzeuge und der Seeschiffe müssen entweder auf dem Schiffskörper oder auf dauerhaft befestigten Platten oder Schildern folgende Kennzeichen angebracht sein: sein Name, der auch eine Devise sein kann. Der Name ist auf beiden Seiten des Fahrzeugs und, mit Ausnahme von Schubleichtern, auch von hinten sichtbar anzubringen. Wird eine solche Aufschrift bei einem Fahrzeug, das gekuppelte Fahrzeuge oder einen Schubverband fortbewegt, verdeckt, ist der Name auf Tafeln in der Richtung, in der die Aufschrift verdeckt ist, gut sichtbar zu zeigen. In Ermangelung eines Namens für das Fahrzeug ist entweder der Name der Organisation, der das Fahrzeug gehört, oder deren gebräuchliche Abkürzung, erforderlichenfalls mit einer Nummer dahinter, oder die Registernummer anzubringen, welcher der Buchstabe oder die Buchstabengruppe des Landes folgt, in dem der Heimat- oder Registerort liegt (Anlage 1); sein Heimat- oder Registerort. Der Name des Heimat- oder Registerortes ist entweder auf beiden Seiten oder am Heck des Fahrzeugs anzubringen; ihm folgt der Buchstabe oder die Buchstabengruppe des Landes, in dem der Heimat- oder Registerort liegt; seine einheitliche europäische Schiffsnummer ( ENI ), die aus acht arabischen Ziffern besteht. Die drei ersten Ziffern dienen der Bezeichnung des Landes und der Ausgabestelle dieser einheitlichen europäischen Schiffsnummer (ENI). Diese Kennzeichnung ist nur für die Fahrzeuge verbindlich, denen eine einheitliche europäische Schiffsnummer (ENI) erteilt wurde. Die einheitliche europäische Schiffsnummer (ENI) ist nach den unter Buchstabe a aufgeführten Bedingungen anzubringen. Darüber hinaus muss - mit Ausnahme der Kleinfahrzeuge und der Seeschiffe - an jedem Fahrzeug, das zur Güterbeförderung bestimmt ist, die Tragfähigkeit in Tonnen angegeben sein; diese Angabe ist auf beiden Seiten des Fahrzeugs entweder auf dem Schiffskörper oder auf dauerhaft befestigten Platten oder Schildern anzubringen; an jedem Fahrzeug, das zur Beförderung von Fahrgästen bestimmt ist, die höchstzulässige Anzahl der Fahrgäste an Bord an gut sichtbarer Stelle angebracht sein. Die Kennzeichen nach den Nummern 1 und 2 sind in gut lesbaren und dauerhaften lateinischen Schriftzeichen und arabischen Ziffern anzubringen. Die Höhe der Schriftzeichen muss beim Namen und der einheitlichen europäischen Schiffsnummer (ENI) mindestens 20 cm , bei den anderen Zeichen mindestens 15 cm betragen. Die Breite der Schriftzeichen und die Stärke der Striche müssen der Höhe entsprechen. Die Schriftzeichen müssen in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund angebracht sein. Stand: 01. Dezember 2021
§ 2.01 Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge und Seeschiffe An jedem Fahrzeug - mit Ausnahme der Kleinfahrzeuge und der Seeschiffe - müssen entweder auf dem Schiffskörper oder auf dauerhaft befestigten Platten oder Schildern folgende Kennzeichen angebracht sein: sein Name, der auch eine Devise sein kann. Der Name ist auf beiden Seiten des Fahrzeugs und, mit Ausnahme von Schubleichtern, auch von hinten sichtbar anzubringen. Wird eine solche Aufschrift bei einem Fahrzeug, das gekuppelte Fahrzeuge oder einen Schubverband fortbewegt, verdeckt, ist der Name auf Tafeln in der Richtung, in der die Aufschrift verdeckt ist, gut sichtbar zu zeigen. In Ermangelung eines Namens für das Fahrzeug ist entweder der Name der Organisation, der das Fahrzeug gehört, oder deren gebräuchliche Abkürzung, erforderlichenfalls mit einer Nummer dahinter, oder die Registernummer anzubringen, welcher der Buchstabe oder die Buchstabengruppe des Landes folgt, in dem der Heimat- oder Registerort liegt (Anlage 1); sein Heimat- oder Registerort. Der Name des Heimat- oder Registerortes ist entweder auf beiden Seiten oder am Heck des Fahrzeugs anzubringen; ihm folgt der Buchstabe oder die Buchstabengruppe des Landes, in dem der Heimat- oder Registerort liegt; seine einheitliche europäische Schiffsnummer, die aus acht arabischen Ziffern besteht. Die drei ersten Ziffern dienen der Bezeichnung des Landes und der Ausgabestelle dieser einheitlichen europäischen Schiffsnummer. Die einheitliche europäische Schiffsnummer ist nach den unter Buchstabe a aufgeführten Bedingungen anzubringen. (aufgehoben) Darüber hinaus muss - mit Ausnahme der Kleinfahrzeuge und der Seeschiffe - an jedem Fahrzeug, das zur Güterbeförderung bestimmt ist, die Tragfähigkeit in Tonnen angegeben sein; diese Angabe ist auf beiden Seiten des Fahrzeugs entweder auf dem Schiffskörper oder auf dauerhaft befestigten Platten oder Schildern anzubringen; an jedem Fahrzeug, das zur Beförderung von Fahrgästen bestimmt ist, die höchstzulässige Anzahl der Fahrgäste an Bord an gut sichtbarer Stelle angebracht sein. Die Kennzeichen nach den Nummern 1 und 2 sind in gut lesbaren und dauerhaften lateinischen Schriftzeichen anzubringen. Die Höhe der Schriftzeichen muss beim Namen und der einheitlichen europäischen Schiffsnummer mindestens 20,00 cm , bei den anderen Zeichen mindestens 15,00 cm, betragen. Die Breite der Schriftzeichen und die Stärke der Striche müssen der Höhe entsprechen. Die Schriftzeichen müssen in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund angebracht sein. Die Kennzeichnung nach Nummer 1 bis 3 kann für Kanalpenichen ( péniches Freycinet ) durch die auf den französischen Kanälen und der Saar vorgeschriebenen oder zugelassenen Kennzeichen ersetzt werden. Stand: 01. Juli 2021
Das Projekt "DESERTEC - Wüstenstrom" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DESERTEC Foundation, Office Hamburg durchgeführt. Dieses Projekt ist vorerst nur geplant. Auf einer Veranstaltung am 13. Juli 2009 in München haben zwölf europäische Unternehmen zusammen mit der DESERTEC Foundation ein Memorandum of Understanding zur Gründung einer Desertec Industrial Initiative Planungsgesellschaft (DII) unterzeichnet. Die DII Planungsgesellschaft soll bis zum 31. Oktober 2009 als GmbH nach deutschem Recht gegründet werden. Ziel dieser Initiative ist die Analyse und Entwicklung von technischen, ökonomischen, politischen, gesellschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen zur CO2-freien Energieerzeugung in den Wüsten Nordafrikas. Dieses von der TREC-Initiative des Club of Rome entwickelte DESERTEC-Konzept beschreibt die Perspektiven einer nachhaltigen Stromversorgung für alle Regionen der Welt mit Zugang zum Energiepotenzial von Wüsten. Die Gründungsunternehmen der DII, deren regionaler Fokus auf Europa, dem Nahen Osten und Nordafrika (MENA) liegt, werden sein: ABB, ABENGOA Solar, Cevital, Deutsche Bank, E.ON, HSH Nordbank, MAN Solar Millennium, Münchener Rück, M+W Zander, RWE, SCHOTT Solar, SIEMENS. Zu den wesentlichen Zielen der DII gehören auch die Erarbeitung konkreter Geschäftspläne und darauf aufbauender Finanzierungskonzepte sowie der Anstoß zu industriellen Vorbereitungen zum Bau einer Vielzahl vernetzter und über die MENA-Region verteilter solarthermischer Kraftwerke. Diese Energiequellen sollen durch ein internationales verlustarmes Hochspannungsgleichstromleitungsnetz (HGÜ) verbunden werden mit anderen regenerativen Energieerzeugern von Island bis Arabien. Es wird angestrebt, einen Anteil von rund 15 Prozent des Strombedarfs von Europa und einen erheblichen Anteil des Strombedarfs für die Erzeugerländer zu produzieren. Alle Tätigkeiten der DII sind darauf ausgerichtet, umsetzungsfähige Investitionspläne innerhalb von drei Jahren nach Gründung zu erstellen.
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