Verkehrslärm bleibt schwerwiegendes Umweltproblem Verkehr bleibt der stärkste Krachmacher. Das ergibt eine aktuelle Lärmumfrage des Umweltbundesamtes, an der sich 70.000 Menschen beteiligten. Am meisten stört demnach der Lärm vom Straßenverkehr und von Flugzeugen. "Der Schutz der Menschen vor Verkehrslärm ist in Deutschland noch nicht ausreichend gewährleistet. Zu viele Menschen leiden noch unter zu hohen Lärmwerten. Beim Lärmschutz liegt noch jede Menge Arbeit vor uns“, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth aus Anlass des bevorstehenden Tages gegen den Lärm am 27.04.2011. Lärm erhöhe nachweislich das Risiko von Herz- und Kreislauferkrankungen. Die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Deutschland, verpflichtet die Kommunen seit 2005 Aktionspläne gegen Lärm zu erlassen. Die Ergebnisse der UBA-Umfrage belegen, wie notwendig das ist. Da Lärm jährlich Kosten in Milliardenhöhe für die Volkswirtschaft verursacht, kann durch Lärmminderung viel Geld gespart werden. Der Straßenverkehr ist weiterhin die Hauptursache für Lärmbelästigung in Deutschland. An zweiter Stelle der verkehrsbedingten Lärmbelästigungen folgt der Luftverkehr. 45 % der Befragten geben an, sich durch startende und landende Flugzeuge stark beeinträchtig zu fühlen. Die dritte Verkehrslärmquelle, der Schienenverkehr, stört über 40 % der Befragten. Auch der Industrie- und Gewerbelärm spielt als Belästigungsursache in Deutschland eine Rolle. Lärm stört und belästigt; er kann aber auch krank machen: So zeigen epidemiologische Studien ein erhöhtes Herz-Kreislaufrisiko bei chronisch durch Straßenverkehrslärm belasteten Personengruppen. Es ist davon auszugehen, dass jährlich ca. 4.000 Herzinfarkt-Fälle durch Straßenverkehrslärm verursacht werden. Daher sind dringend weitere Maßnahmen zur Lärmminderung notwendig. Um die Belastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm zu verringern, sollte die europäische Umgebungslärmrichtlinie umfangreicher als bisher angewendet werden. Der wichtigste Baustein dieser Richtlinie ist der Lärmaktionsplan. Dieser wird von den Kommunen erstellt und umfasst alle lärmmindernden Maßnahmen. Hierbei hat jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit, konkrete Vorschläge zur Lärmminderung einzubringen und zusammen mit Politik und Verwaltung die Umsetzung dieser Maßnahmen voranzutreiben. Die bereits vorhandenen Instrumente zum Lärmschutz müssen dafür noch stärker als bisher genutzt und weiterentwickelt werden. Doch wie kann der Straßenverkehrslärm sinken? Zum Beispiel durch lärmmindernde Fahrbahnbeläge: Durch Wahl eines lärmoptimierten Straßenbelags können Gemeinden selbst auf Straßen mit Tempo 50 die Lärmsituation um 2 bis 4 dB(A) verbessern.
Sommerzeit ist auch Gartenzeit. Der eigene Garten ist für viele Menschen ein Ort der Ruhe und Entspannung, der aber manchmal auch für Anspannung sorgt. Dann nämlich, wenn Lärm die himmlische Ruhe stört. Motorisierte Gartengeräte wie Rasenmäher, Häcksler, Laubbläser und Co. erleichtern den Gärtnerinnen und Gärtnern die Arbeit, sie machen aber auch jede Menge Lärm. Der Flyer bietet Ihnen einen kurzen Überblick über die Möglichkeiten, den Lärm bei der Gartenarbeit zu reduzieren, sich selbst und andere vor Lärmbelastung zu schützen und gibt Hinweise auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Info 63 | LANUV 2023 Info 62 | LANUV 2023 Info 61 | LANUV 2023 Info 59 | LANUV 2023
Der vorliegende Text erläutert aufgrund der engen inhaltlichen Bezüge die beiden Karten 07.02 Straßenverkehrslärm und 07.04 Schienenverkehrslärm. Die vorliegenden Karten stellen eine Aktualisierung des Datenstandes 1993/1994 (vgl. Karten 07.02 und 07.04 Ausgabe 1997 dar und enthalten über die Darstellung der Lärmbelastung durch PKW, LKW, Busse und Straßenbahnen hinaus nunmehr in einer eigenen Darstellung auch die von S- und Fernbahn sowie der U-Bahn in oberirdischer Streckenführung ausgehenden Lärmimmissionen. Lärm ist, gerade in einer Großstadt wie Berlin, zu einem ständigen Bestandteil unseres Lebens geworden. Die unterschiedlichen Nutzungen in einer Stadt auf engem Raum wie Wohnen, Arbeiten und Verkehr führen nahezu zwangsläufig zu Konflikten über die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit von Lärm. Der Verkehr und hierbei insbesondere der Kraftfahrzeugverkehr stellt dabei den Hauptverursacher dar. In den letzten Jahren hat sich daher die Erkenntnis immer mehr durchgesetzt, dass Lärm eine ernstzunehmende Umweltbelastung ist. Durch den Lärm kann es direkt und indirekt zu Wirkungen auf das Wohlbefinden und auch auf die Gesundheit des Einzelnen kommen. Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung weisen darauf hin, dass bei Beurteilungspegeln zwischen 55 und 60 dB(A) tags die Lästigkeit des Verkehrslärms ansteigt, über 60 bis 65 dB(A) erkennbar zunimmt und ab 65 dB(A) vermutlich Gesundheitsrisiken beginnen, die ab 70 dB(A) tags signifikant belegt sind. Als Ursache für gesundheitsschädigende Auswirkungen sehen die Lärmwirkungsforscher des Umweltbundesamtes im Wesentlichen die nächtlichen Lärmbelastungen über 55 dB(A) an, weil Schlafstörungen in besonderem Maße zu Belastungen des Herz-Kreislauf-Systems führen (vgl. Ising et al, 1997). Wie entsteht Lärm Physikalisch gesehen entsteht Schall durch schwingende Körper, d. h. durch Druckschwankungen innerhalb von elastischen Medien (Gase, Flüssigkeiten, feste Körper). Die Anregung von Druckschwankungen kann durch Schlag, Reibung oder strömende Gase (Prinzip aller Musikinstrumente) ausgelöst werden. Die entstandenen Druckschwankungen breiten sich im Umgebungsmedium Luft mit hoher Geschwindigkeit (330 m/s) aus und können bei ausreichender Intensität vom Ohr wahrgenommen werden, wenn die Zahl der Schwingungen pro Sekunde (gemessen in Hertz [Hz]) mehr als 16 und weniger als 20.000 beträgt. Der vom menschlichen Ohr wahrnehmbare Bereich der Druckschwankungen in der Luft (Schwingungsamplitude oder Lautstärke) liegt zwischen 20 µPa (Hörschwelle) und 200.000.000 µPa (Schmerzgrenze). Mikropascal (µPa) ist die Maßeinheit für den Druck. Zur Vermeidung des Umgang mit derartig großen Zahlen wurde ein logarithmischer Maßstab eingeführt, die sog. Dezibel (dB) – Skala. Dabei entsprechen 20 µPa, also der Hörschwelle, 0 dB und 200.000.000 µPa (Schmerzgrenze) 140 dB. Die Dezibelskala, die den “Schalldruckpegel” beschreibt, ist damit keine absolute Maßeinheit, wie z. B. das Gramm oder das Meter, sondern sie gibt nur das Verhältnis zur Hörschwelle wieder, d. h. sie sagt aus, um wieviel ein bestimmtes Geräusch die Hörschwelle übersteigt. Geräusche bestehen in der Regel aus einem Gemisch von hohen, mittleren und tiefen Frequenzanteilen. Das menschliche Ohr nimmt diese Frequenzanteile mit einer unterschiedlichen Empfindlichkeit wahr. Um diese Eigenschaften des Ohres nachzubilden, sind Messgeräte mit Bewertungsfiltern ausgestattet. Das Bewertungsfilter “A” zeigt für die üblichen Umweltgeräusche die beste Übereinstimmung zwischen Ohr und Messgerät. Die korrigierten Schalldruckpegel werden deshalb in “dB(A)” angegeben. In unserer Umwelt vorhandene Geräusche, z. B. auch der Verkehrslärm, sind selten gleichförmig, sondern schwanken sowohl kurzzeitig als auch in ihrem Tages- und Wochengang (vgl. Karte Verkehrsmengen 07.01 Ausgabe 2001). Zur Beurteilung und zum Vergleich von Geräuschen benutzt man deshalb zweckmäßigerweise einen “Einzahlwert”, der als Mittelwert des Schalldruckpegelverlaufes gebildet wird. Mit anderen Worten: ein innerhalb eines bestimmten Zeitabschnittes schwankendes Geräusch wird durch ein Dauergeräusch mit konstantem Pegel und gleicher Energie ersetzt. Der “Mittelungspegel” wird deshalb auch als (energie-) “äquivalenter Dauerschallpegel” bezeichnet. Der Mittelungspegel ist also nicht als arithmetisches Mittel zu verstehen, sondern entspricht physikalisch gesehen dem energetischen Mittel. Bei diesem Verfahren werden Lärmspitzen besonders berücksichtigt. Für Rechenoperationen mit Schalldruckpegeln gelten die Logarithmengesetze. So erhöht z. B. die Verdoppelung einer Zahl gleichlauter Schallquellen (Fahrzeuge) den Schalldruckpegel um 3 dB (entspricht 10·log 2); eine Verdreifachung um 5 dB (entspricht 10·log 3), eine Verzehnfachung um 10 dB (10·log 10). Ein Geräusch mit einem um 10 dB(A) höheren Pegel wird etwa doppelt so laut empfunden. In gleicher Weise wirken sich auch Vervielfachungen der Einwirkzeiten von Geräuschen innerhalb eines bestimmten Beurteilungszeitraumes (Tag bzw. Nacht) aus. Das heißt, eine Verlängerung der Geräuscheinwirkung, z. B. von 10 auf 20 Minuten oder von 2 auf 4 Stunden, erhöht den Mittelungspegel um 3 dB. Eine Verkürzung der Einwirkungsdauer eines Geräusches von 600 auf 60 Minuten entspräche dann einer Pegelsenkung von 10 dB. Im Vergleich mit Grenz- oder Richtwerten wird üblicherweise der sog. “Beurteilungspegel” angegeben. Dieser unterscheidet sich vom Mittelungs- bzw. äquivalenten Dauerschallpegel durch bestimmte Zu- oder Abschläge, die die unterschiedliche Lästigkeit der Geräusche berücksichtigen. Beim Straßenverkehrslärm wird die erhöhte Lästigkeit der Brems- und Anfahrgeräusche im Bereich von Lichtsignalanlagen durch entfernungsabhängige Zuschläge berücksichtigt. Der empirisch belegten geringeren Lästigkeit des Schienenverkehrslärms wird durch einen Abschlag, dem sog. Schienenbonus, entsprochen. Gesetzliche Regelungen Das Bundes-Immissionsschutzgesetz behandelt in den §§ 41 bis 43 die Lärmvorsorge, d. h. die Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Straßen und Schienenwegen. Konkretisiert wurden diese Vorschriften durch die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) und die Verkehrswege- Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV). Wenn im Rahmen der beim Neubau, bzw. wesentlichen Änderung von Verkehrswegen notwendigen Planverfahren eine Überschreitung der in Tabelle 1 genannten Grenzwerte prognostiziert wird, muss entsprechend den genannten Verordnungen Lärmvorsorge durchgeführt werden, d. h. in der Regel Bau von aktiven oder passiven Schallschutzmaßnahmen. Für bestehende Straßen gibt es keine verbindlichen gesetzlichen Regelungen, die die Einhaltung bestimmter Lärmbelastungen vorschreiben. Bei Straßen in der Baulast des Bundes – in Berlin Autobahnen sowie Bundesfernstraßen – bestehen dagegen Lärmsanierungsmöglichkeiten nach den “Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes-VLärmSchR 97” durch eine freiwillige Verpflichtung des Bundesministers für Verkehr. Lärmsanierung, insbesondere durch Schallschutzfenster, ist hiernach dann möglich, wenn der Beurteilungspegel einen der folgenden Richtwerte übersteigt. Die nach diesen Richtlinien möglichen Lärmsanierungsmaßnahmen sind in Berlin weitgehend umgesetzt. Eine analoge Regelung zur Lärmsanierung auf freiwilliger Basis gibt es seit kurzem auch für Bahnstrecken. Hier ist zunächst eine Lärmsanierung für Bereiche mit besonders hohen Belastungen beabsichtigt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Schallschutzmaßnahmen im Bereich des Straßenverkehrs auch über straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen nach § 45 StVO möglich. Danach kann die Straßenverkehrsbehörde straßenverkehrsrechtliche Anordnungen – wie z. B. LKW-Fahrverbot oder Geschwindigkeitsreduzierung zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen anordnen.
Gemeinsame Pressemitteilung: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg und Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin Der gemeinsame Finanzierungsvertrag für eine Troglösung mit einer teilweisen Deckelung der Ortsumfahrung Ahrensfelde wurde jetzt von den Ländern Berlin und Brandenburg rechtskräftig unterzeichnet. Die beiden Länder übernehmen damit die Mehrkosten für die teils gedeckelte Straße. Ursprünglich hatte der Bund eine ebenerdige Ortsumfahrung vorgesehen. Diese wäre zwar kostengünstiger, hätte aber zu erheblichen Lärmbelastungen geführt und den Ortskern Ahrensfelde geteilt. Mit der Unterzeichnung kommen die beiden Landesverwaltungen nun den Wünschen der Bürgerinnen und Bürgern nach einer stadt- und quartiersverträglichen Lösung im Sinne der Erhöhung der Aufenthaltsqualität ein großes Stück entgegen. Die neue Troglösung des Straßenverlaufs und der begrünte und begehbare Deckel mindern die Lärmbelastungen und erhalten die barrierefreien und historisch gewachsenen Strukturen zwischen Ahrensfelde und Berlin. Der geplante Neubau der Ortsumfahrung Ahrensfelde ist ein Teilabschnitt der regionalen Straßenverbindung B 158 zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg. Dieser Abschnitt ist dem Land Brandenburg zugeordnet, liegt aber auf Berliner Gebiet. Er ist Bestandteil des aktuell beschlossenen Bundesverkehrswegeplans 2030 für die Bundesfernstraßen. Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Diese Lösung ist ein Ergebnis der konstruktiven Absprachen zwischen Berlin und Brandenburg und ein weiterer Baustein, die Metropolregion im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu gestalten. Wir arbeiten gemeinsam an guten Verkehrslösungen für Berlin und das Umland, um die Anwohnerinnen und Anwohner vor dem Lärm und Schmutz durch den vielen Autoverkehr zu schützen.“ Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung: „Wichtig ist, dass die Umsetzung des Projekts vorankommt. Deshalb hatten wir bereits Ende 2018 unabhängig von der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung zwischen Brandenburg, Berlin und dem Bund mit der Aktualisierung der Planunterlagen für die Ortsumgehung begonnen. Das wurde notwendig, weil es Änderungen bei den Vorschriften hinsichtlich der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt gab. Das Planfeststellungsverfahren wird zügig ab Mitte 2020 weitergeführt. Nach dessen Abschluss ist eine schnelle Umsetzung des Baus vorgesehen.“ Das Planfeststellungsverfahren wurde bereits 2011 eingeleitet. Seit damals laufen die Abstimmungen zwischen dem Bund und den beteiligten Ländern Berlin und Brandenburg. Mit der Finanzierungsvereinbarung zwischen Berlin und Brandenburg ist nun der Weg frei für die Umsetzung der anwohnerfreundlichen Lösung. Die höheren Kosten, die sich durch die Troglösung ergeben, belaufen sich auf ca. 12 Millionen Euro. Nutzung im Rahmen der Berichterstattung nur mit Angabe des Copyrights: Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Wohin mit dem Laub? Sie sind laut, schmutzig, gefährlich für Tiere und bedenklich für unsere Gesundheit: Laubsauger und -bläser können Mensch und Umwelt belasten. Besen oder Harke sind die bessere Alternative. Laubsauger und -bläser können im Betrieb zwischen 90 und 120 Dezibel laut werden. Damit sind sie ungefähr so laut wie eine Kettensäge oder ein Presslufthammer. Lärm macht krank – deshalb dürfen Laubbläser in Wohngebieten wochentags nur zwischen 9 und 13 Uhr und zwischen 15 und 17 Uhr, an Sonn- und Feiertagen gar nicht benutzt werden. Problem Luftschadstoffe Geräte mit Verbrennungsmotor erzeugen darüber hinaus Luftschadstoffe, die bei den meisten Laubsaugern und -bläsern sogar ungefiltert in die Umgebung geblasen werden. Auch am Boden und im Laub befindliche Mikroben, Pilze, Unrat und Tierkot werden durch Gartengeräte wie Laubsauger und -bläser fein in der Luft verteilt. Besonders für die Benutzer, aber auch für Umstehende ist dies gesundheitlich bedenklich. Tödliche Gefahr für Kleintiere Geräte mit Häckselfunktion, wie Laubsauger oder Rasenmäher, stellen überdies eine tödliche Gefahr für kleine Gartentiere und Insekten, wie Frösche, Spinnen oder Regenwürmer, dar. Für die meisten Privathaushalte ist ein Laubsauger oder -bläser allein aus Kostengründen ineffizient, denn das Gerät muss gekauft und mit Strom oder Kraftstoff betrieben werden. Ferner ist keine Arbeitserleichterung bei kleinen bis mittelgroßen Grundstücken zu erwarten – das Gewicht der Geräte erfordert unnötigen Kraftaufwand und viel schneller ist man bei der Laubbeseitigung auch nicht. Die Alternative: Besen, Laubrechen oder Harke. Sie verbrauchen kein Benzin und keinen Strom, sind leichter, leise, ungefährlich für Boden und tierische Gartenbewohner und überdies viel kostengünstiger. Außerdem sorgen sie für mehr Bewegung – das hilft, gesund und fit zu bleiben. Akku statt Benzinmotor Auf größeren Grünflächen mit vielen Laubbäumen, hauptsächlich in städtischen Parks und Anlagen, müssen meist einmal im Jahr große Mengen Laub beseitigt werden. Nur in diesen Fällen – und wenn das Laub einigermaßen trocken ist – ist die Benutzung von Laubsaugern oder -bläsern sinnvoll und vertretbar. Einige Eigenbetriebe zur Stadtreinigung, beispielsweise in Hamburg, München oder Stuttgart haben bereits viele benzinbetriebene Laubbläser durch akkubetriebene Geräte ersetzt. Die Erfahrung zeigt, dass diese nicht nur erheblich leichter, leiser und emissionsärmer sind als Varianten mit Benzinmotor, sondern im Laufe der Nutzung auch niedrigere laufende Kosten verursachen. Unnütz ist dagegen der Versuch, feuchtes Laub mit einem Laubsauger oder -bläser von Straßen oder Gehwegen zu entfernen. Meist fehlt den Geräten die nötige Leistung, um feuchtes Laub vom feuchten Untergrund zu lösen. Dabei entsteht viel Lärm, viel Anstrengung und die Gewissheit, dass man diese Arbeit viel leichter mit einem Besen hätte erledigen können. Ebenso wenig empfehlenswert ist die Benutzung eines Laubbläsers zur Beseitigung von Kehricht. Dabei wird mehr Staub aufgewirbelt als letztlich in der Tonne landet. Laub sollte nicht verbrannt werden Übrigens: Auch das Verbrennen von Pflanzenabfällen in Gärten oder Parks ist problematisch. Der Rauch von Gartenfeuern verunreinigt die Luft im Umkreis von mehreren Kilometern mit gesundheitsschädlichen Stoffen wie Feinstaub. Laub gehört deshalb auf den Kompost, in die Biotonne oder in die Grünabfallsammlung. Lärmgrenzen für Laubbläser und -sauger Es gibt keine gesetzliche Grenzwerte, wie laut Laubbläser und -sauger sein dürfen. Auch wenn dies häufig gewünscht wäre, darf Deutschland nicht ohne weiteres eine solche Produktbeschränkung festlegen. Bestehende Marktregeln der Europäischen Union verbieten uns dies. Die Europäische Kommission plant jedoch, Lärmgrenzen für Laubsauger und –bläser in einer künftigen Verordnung einzuführen. Die Bundesregierung und das Umweltbundesamt unterstützen die Kommission bei ihren Arbeiten an dieser Verordnung. Mit dieser Verordnung ist allerdings nicht vor 2025 zu rechnen.
MERKBLATT Befahrungen der Schachtanlage Asse II Erläuterungen zu den Zutritts- und Besucherregelungen (Stand: September 2015) Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Befahrung der vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betriebenen Schachtanlage Asse II wird für ein Höchstmaß an Sicherheit Sorge getragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BfS und der Betriebsgesellschaft Asse-GmbH betreuen Sie gerne während Ihres Besuches der Anlage. Für eine Besucherbefahrung sind folgende Hinweise zu beachten. Anmeldung zur Befahrung Besucherbefahrungen finden montags bis freitags nur nach vorheriger Terminabsprache und Anmeldung statt. Die Teilnehmerzahl ist aus betrieblichen Gründen begrenzt. Einzelpersonen werden an eine Gruppe angehängt. Eine frühzeitige Terminvereinbarung ist zu empfehlen. Teilnehmen können Personen ab 16 Jahren. Für jede teilnehmende Person werden spätestens 10°Arbeitstage vor dem Befahrungstermin folgende Angaben* benötigt: Vorname, Name u. ggf. Geburtsname Adresse (Straße, Postleitzahl, Ort) Geburtstag u. -ort Personalausweis- bzw. Reisepass-Nummer und Gültigkeitsdatum Bekleidungsgröße Schuhgröße bei Minderjährigen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten * Hinweis zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten werden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes vertraulich behandelt und insbesondere nur für die Zwecke verarbeitet und genutzt, zu denen sie erhoben wurden. Mit der Übermittlung Ihrer Daten willigen Sie in die Datenverarbeitung im beschriebenen Umfang ein. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Rechtliche Hinweise Bitte bedenken Sie, dass die Schachtanlage Asse II unter den Bedingungen des Berg- und Atomrechts geführt wird, daher gelten besondere Sicherheitsbestimmungen. In seltenen Fällen kann es zu kurzfristigen Absagen oder Änderungen der Befahrung kommen. Wir bitten Sie, uns dafür eine gut erreichbare Telefon-Nummer oder E-Mail-Adresse anzugeben. Bitte bringen Sie zur Grubenbefahrung ein gültiges amtliches Ausweisdokument (Personal- ausweis oder Reisepass, wie bei der Anmeldung angegeben) mit, damit Sie sich beim Sicherheitspersonal der Schachtanlage ausweisen können! Sie erhalten erst dann für den Aufenthalt auf dem Betriebsgelände einen Besucherausweis. Ablauf Treffpunkt ist um 11.30 Uhr in der Infostelle Asse (gegenüber der Schachtanlage, Parkplätze sind vor der Infostelle vorhanden). Nach einer Einführung ins Thema (ca. 60 Min.) erfolgt der Übergang zur Schachtanlage, dort Umkleiden (Bergmannskleidung) und Sicherheitsunterweisung, anschließend Befahrung unter Tage, danach Ausfahrt und erneutes Umkleiden. Der Abschluss ist in der Infostelle. Planen Sie für den gesamten Ablauf mindestens 5 Stunden ein. Situation unter Tage Zur Gewährleistung Ihrer Sicherheit gehört, dass Sie sich einer Grubenfahrt gesundheitlich gewachsen fühlen. Die Fahrt unter Tage stellt eine nicht zu unterschätzende physische und psychische Belastung dar, unter anderem durch hohe Temperaturen (> 30°C), Dunkelheit, ungewohnte Geräusche sowie Lärm, teilweise räumliche Enge und vermehrte Staubentwicklung durch betriebliche Arbeiten. Besucherinnen und Besucher sollten dafür über die entsprechende körperliche Belastbarkeit und Beweglichkeit verfügen. Während der Befahrung sind einige Strecken zu Fuß zurückzulegen. Dabei ist ein sog. Sauerstoffselbstretter (wird zur Verfügung gestellt) mitzuführen, der ca. 5 kg wiegt. Einschränkungen Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben. Nicht an einer Befahrung teilnehmen dürfen Schwangere oder Personen, die an folgenden gesundheitlichen Einschränkungen leiden: Versehrtheit oder Behinderung bzw. Beeinträchtigung des Bewegungsapparates krankhafte Furcht vor bzw. in geschlossenen Räumen (Klaustrophobie) Anfallsleiden (Epilepsie) Bronchialasthma bzw. schwere Atemwegserkrankungen Herzerkrankungen (insbesondere Angina pectoris) Folgen eines Herzinfarkts oder bei Rhythmusstörungen Folgen eines Hirnschlags (Apoplex) erheblicher Bluthochdruck (Hypertonie) ausgeprägte Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) Wir weisen darauf hin, dass im Regelfall nicht mit sofortiger ärztlicher Hilfe zu rechnen ist. Bitte im Zweifel vorab einen Arzt um Rat fragen. Wegen fehlender Reinigungsmöglichkeiten sollten unter Tage keine Kontaktlinsen getragen werden, eine Brille ist zu bevorzugen. Betriebliche Vorgaben Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände und die Befahrung erfolgen auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden wird soweit gesetzlich zulässig, nicht übernommen. Auf dem Betriebsgelände sind Hinweis- und Gebotsschilder zu beachten und die Anweisungen des Begleitpersonals sind zu befolgen. Vor und während der Besucherbefahrung ist der Genuss von Alkohol und sonstigen Rauschmitteln untersagt. Unter Tage sowie in allen Gebäuden besteht striktes Rauchverbot. Sie erhalten vor der Grubenfahrt entsprechende Kleidung und Ausrüstung (Schutzhelm, Sicherheitsschuhe, Grubenlampe, Sauerstoffselbstretter, Dosimeter). Zum Gebrauch der Schutzausrüstung erhalten Sie vor der Befahrung eine Einweisung. Kontakt: Bundesamt für Strahlenschutz INFO ASSE Am Walde 1 38319 Remlingen Telefon: 05336 9489007 Telefax: 05336 89494 E-Mail: info-asse@bfs.de Internet: www.asse.bund.de
Wirtschaft und Umwelt Die derzeitige Wirtschaftsweise untergräbt unseren Wohlstand, weil sie die natürlichen Grundlagen des Wirtschaftens zerstört. Daher ist der Übergang zu einer Green Economy erforderlich, die in Einklang mit Natur und Umwelt steht. Das Umweltbundesamt arbeitet an der Umsetzung dieses Leitbilds. Es analysiert die vielfältigen Beziehungen zwischen Umweltschutz und wirtschaftlicher Entwicklung. Green Economy Die heutige Wirtschaftsweise zerstört die natürlichen Lebensgrundlagen und untergräbt dadurch den Wohlstand kommender Generationen. Die großflächige Abholzung von Wäldern, die Überfischung der Meere oder der Verlust fruchtbarer Ackerböden sind prägnante Beispiele für diese Entwicklung. Allein die Folgekosten durch den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt könnten sich im Jahr 2050 auf rund ein Viertel des weltweiten Bruttosozialprodukts belaufen. Ein „Weiter so“, bei dem die Industrieländer ihre ressourcenintensive Wirtschaftsweise beibehalten und die Entwicklungs- und Schwellenländer diese Wirtschaftsweise übernehmen, stellt keinen gangbaren Weg dar. Daher ist der Übergang zu einer Green Economy erforderlich, die sich innerhalb der ökologischen Leitplanken bewegt und das Naturkapital erhält. Green Economy ist ein neues Leitbild für wirtschaftliche Entwicklung. Es verbindet Ökologie und Ökonomie positiv miteinander und steigert dadurch die gesellschaftliche Wohlfahrt. Ziel ist eine Wirtschaftsweise, die im Einklang mit Natur und Umwelt steht. Der Übergang zu einer Green Economy erfordert eine umfassende ökologische Modernisierung der gesamten Wirtschaft. Insbesondere Ressourcenverbrauch, Emissionsreduktion, Produktgestaltung sowie Umstellung von Wertschöpfungsketten müssen geändert werden. Die Förderung von Umweltinnovationen hat dabei eine zentrale Bedeutung. Das UBA arbeitet an der Konkretisierung des Green-Economy-Leitbildes und entwickelt Vorschläge für die Gestaltung des Transformationsprozesses, bspw. im Rahmen des Projektes "Übergang in eine Green Economy". Umweltschutz und wirtschaftliche Entwicklung sind keine Gegensätze, sondern bedingen einander. Die Steigerung der Energie- und Materialeffizienz wird im 21. Jahrhundert voraussichtlich zu einem entscheidenden Faktor für die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Durch den Anstieg der Weltbevölkerung und die wirtschaftlichen Aufholprozesse in Entwicklungs- und Schwellenländern wird die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen weiter wachsen. Diese Nachfrage lässt sich bei begrenzten natürlichen Ressourcen auf Dauer nur befriedigen, wenn es gelingt, „mehr“ mit „weniger“ herzustellen. Das heißt, Wirtschaftswachstum und die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen zu entkoppeln. Daher wächst der Druck, Umwelt- und Effizienztechniken einzusetzen und fortzuentwickeln. Besonders deutlich zeigen sich die wirtschaftlichen Chancen eines fortschrittlichen Umweltschutzes am Beispiel der Leitmärkte der Umwelttechnik und Ressourceneffizienz. Zentral sind hierbei: Energieeffizienz, umweltfreundliche Energieerzeugung, nachhaltige Wasserwirtschaft und Mobilität, Materialeffizienz, Abfallmanagement und Recycling. Schätzungen zufolge wird sich das Weltmarktvolumen dieser zentralen grünen Zukunftsmärkte mehr als verdoppeln: von 4,6 Billionen Euro im Jahr 2020 auf 9,3 Billionen Euro im Jahr 2030. Deutschland gehört heute – auch wegen seiner ambitionierten Umweltpolitik – mit Weltmarktanteilen zwischen 7 und 17 Prozent mit zu den weltweit führenden Anbietern auf diesen Märkten. Allerdings verschärfte sich der globale Wettlauf um die grünen Zukunftsmärkte in den letzten Jahren deutlich. Viele Länder haben während der Finanzkrise Konjunkturpakete mit einem hohen Anteil von Umweltschutzmaßnahmen verabschiedet, zum Beispiel Südkorea mit einem „grünen" Anteil von 80 Prozent und China mit 38 Prozent. Diese Programme zielten auch darauf, im Wettbewerb um die grünen Zukunftsmärkte aufzuholen. Deutschland wird seine führende Rolle auf diesen Märkten deshalb nur verteidigen können, wenn es weiterhin eine Vorreiterrolle im Umweltschutz einnimmt und Umweltinnovationen systematisch fördert. Nutzen und Kosten des Umweltschutzes Keine Frage, Umweltschutz ist nicht zum Nulltarif zu haben. Meist sind aber die Nutzen höher als die Kosten. So führen Investitionen in integrierte Umweltschutztechniken und Effizienzmaßnahmen unter dem Strich vielfach zu erheblichen Kosteneinsparungen auf betrieblicher Ebene – etwa durch einen geringeren Material- und Energieverbrauch oder rückläufige Entsorgungskosten. Hinzu kommen zahlreiche weitere Vorteile des Umweltschutzes auf Unternehmensebene, die schwierig zu quantifizieren sind: zum Beispiel Imagegewinne, eine geringere Wahrscheinlichkeit von Störfällen. Der Einsatz von Umwelt- und Energiemanagementsystemen bietet dabei die Möglichkeit, die wirtschaftlichen Chancen des betrieblichen Umweltschutzes systematisch zu nutzen und die betriebliche Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern. Außerdem wirkt der Umweltschutz häufig auch gesamtwirtschaftlich positiv, zum Beispiel indem er umweltbedingte Material- oder Gesundheitsschäden und andere Umweltkosten verringert. Nicht zuletzt ist eine hohe Umweltqualität auch ein positiver Standortfaktor für die Wirtschaft, die mit dem guten Umweltimage einer Region um qualifizierte Arbeitskräfte werben kann. Gesamtwirtschaftlich positiv sind auch die Beschäftigungswirkungen des Umweltschutzes. Die Zahl der Umweltschutzbeschäftigten ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Für das Jahr 2021 kann von 3,2 Millionen Erwerbstätige im Umwelt- und Klimaschutz . Arbeitsplätze entstehen in den Bereichen der energetischen Gebäudesanierung, den Erneuerbaren Energien, in der Herstellung von nach Umweltschutzgütern und in umweltschutzorientierten Dienstleistungen. Anspruchsvolle Klima - und Umweltschutzziele können zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, etwa durch den Ausbau der erneuerbaren Energien oder die Steigerung der Energieeffizienz. Auch Maßnahmen zur Steigerung der Rohstoff- und Materialeffizienz können erhebliche positive Beschäftigungswirkungen hervorrufen. Umweltbelastungen verursachen hohe gesellschaftliche Kosten, zum Beispiel durch umweltbedingte Gesundheits- und Materialschäden, Ernteausfälle oder die Kosten des Klimawandels. Eine ambitionierte Umweltpolitik verringert diese. Grundsätzlich sollten Umweltkosten internalisiert, das heißt den Verursachern angelastet werden. Bisher geschieht dies nur unzureichend. Daher erhalten die Verursacher keine ausreichenden ökonomischen Anreize, die Umweltbelastung zu senken. Außerdem sagen die Preise ohne vollständige Internalisierung der Umweltkosten nicht die ökologische Wahrheit. Dies verzerrt den Wettbewerb und hemmt die Entwicklung und Marktdiffusion umweltfreundlicher Techniken und Produkte. Vor allem in sehr umweltintensiven Bereichen wie dem Energie- und Verkehrssektor ist es wichtig, die entstehenden Umweltkosten stärker in Rechnung zu stellen. Dies würde den Ausbau der erneuerbaren Energien fördern, die Energieeffizienz erhöhen und wesentlich zu einer nachhaltigen Mobilität beitragen. Zur Schätzung der Umweltkosten veröffentlicht das Umweltbundesamt regelmäßig die Methodenkonvention . Sie beinhaltet Kostensätze u.a. für die Emission von Treibhausgasen, Luftschadstoffen und Lärm, und gibt methodische Empfehlungen für die Ermittlung von Umweltkosten. Ein wichtiger Anwendungsbereich von Umweltkosten ist die Gesetzesfolgenabschätzung. Zur Unterstützung einer wissenschaftlich fundierten Gesetzesfolgenabschätzung stellt das Umweltbundesamt ein Werkzeug bereit. Es kann den Bundesministerien dabei helfen, eine umfassende und ausgewogene Gesetzesfolgenabschätzung durchzuführen, wie das Umweltbundesamt sie in seinem Positionspapier empfiehlt. Im Rahmen des Projektes „Übergang in eine Green Economy – Notwendige strukturelle Veränderungen und Erfolgsbedingungen für deren tragfähige Umsetzung in Deutschland“ hat der Projektträger Jülich (PtJ) im Auftrag des Umweltbundesamtes ( UBA ) eine Studie „ Internationale Bestandsaufnahme des Übergangs in eine Green Economy “ verfasst, die in der Reihe „Umwelt, Innovation, Beschäftigung“ veröffentlicht wurde. Diese Studie ist das Ergebnis des ersten von fünf Arbeitspaketen des Projektes, das PtJ gemeinsam mit dem Öko-Institut e.V. umsetzt. PtJ hat dabei die Gesamtkoordination inne. Auf der Grundlage der Green-Economy-Definition des Bundesumweltministeriums ( BMUB ) und des UBA wurde zu Beginn der Studie unter dem Gesichtspunkt der Übertragbarkeit auf Deutschland eine internationale Bestandsaufnahme von Green Economy-Strategien vorgenommen. Um aus den bisherigen Erfahrungen zu lernen und Empfehlungen für konkrete Schritte und Handlungsempfehlungen für den Übergang in eine Green Economy in Deutschland abzuleiten, wurde in einem breit angelegten internationalen Screening-Prozess in mehreren Stufen aus einem Kreis von 34 Ländern bzw. Regionen eine Gruppe von 19 ausgewählt und näher betrachtet. Durch weitere Analysen und Experten-Interviews wurden 8 Länder bzw. Regionen mit Modellcharakter selektiert und in Fallstudien vertieft untersucht: die Europäische Union, Japan, die Schweiz, die Niederlande, die Republik Korea, das Vereinigte Königreich, die USA, Kalifornien und die Volksrepublik China. Daran anknüpfend hat das PtJ-Team fünf besonders erfolgreiche und erfolgversprechende Maßnahmen vor dem Hintergrund ihrer Übertragbarkeit auf Deutschland ausgewählt und als Best-Practice-Beispiele detaillierter untersucht: das Öko-Modellstädte-Programm in Japan, den Aktionsplan Grüne Wirtschaft der Schweiz, die Fünfjahresplanung in der Republik Korea, die nachhaltige öffentliche Beschaffung im Vereinigten Königreich sowie das Green-Funds-Programm aus den Niederlanden. Ziel war es, ein besseres Verständnis für die strukturelle und kulturelle Einbettung der verschiedenen Ansätze zur Realisierung einer Green Economy zu entwickeln. Die Ergebnisse dieses ersten Arbeitspakets des Vorhabens sind in der o. g. internationalen Studie ausführlich dokumentiert. Die Best-Practice-Beispiele sind zudem in Form von prägnanten zweiseitigen Policy Briefs aufbereitet und stehen sowohl einzeln für die Länder Japan , Schweiz , Republik Korea , Vereinigtes Königreich und Niederlande als auch als Gesamt-Dokument zum Download zur Verfügung. Im zweiten Arbeitspaket des Projektes wurden die grundlegenden systemischen Transformationshemmnisse und Möglichkeiten zu ihrer Überwindung auf dem Weg zu einer Green Economy analysiert und auf Basis eines ausführlichen Hintergrundpapiers zu fünf Thesenblöcken durch das PtJ-Team zusammengefasst. Im Rahmen eines Fachworkshops mit Experten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft wurden diese Thesen kritisch hinterfragt und diskutiert. Die Beiträge zu diesem Workshop und die Ergebnisse der Analyse werden in Kürze in Form eines Tagungsbandes auf der Internetseite des UBA zum Download bereitstehen.
Bild: SenMVKU Lärmminderungsplanung Berlin Der Verkehr ist in Berlin der Hauptverursacher von Lärm. Mit der Entwicklung von Lärmaktionsplänen und der Umsetzung von Lärmminderungsplänen soll diese hohe Umweltbelastung reduziert werden. Strategische Lärmkarten zeigen die Ergebnisse aus jahrelanger Datenerfassung zur Lärmbelastung. Weitere Informationen Bild: Kalle Kolodziej - Fotolia.com Schallschutzfensterprogramm 2024/2025 Für Wohngebäude an sehr lauten Straßen und Schienenwegen der BVG (soweit oberirdisch) fördert das Land Berlin den Einbau von Schallschutzfenstern im Rahmen des Berliner Schallschutzfensterprogramms 2024/2025. Weitere Informationen Bild: SenStadt Berliner Leitfaden Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung Lärmschutzrelevante Aspekte und Fragestellungen treten inzwischen in nahezu allen Bebauungsplanverfahren im Land Berlin auf. Der steigende Bedarf an Wohnraum und Büro- bzw. Gewerbeflächen, insbesondere im Bereich der Berliner Innenstadt, führt zu einer baulichen Verdichtung. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Informationen zum Lärmschutz Lärm ist zu einem ständigen Bestandteil unseres Lebens, gerade in einer Großstadt wie Berlin, geworden. Die unterschiedlichen Nutzungen in einer Stadt auf engem Raum wie Wohnen, Arbeiten und Verkehr führen nahezu zwangsläufig zu Konflikten über die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit von Lärm. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin / Fluglärmschutzbereich BER Fluglärmschutzbereich BER Mit dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) werden in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulicher Schallschutz sowie die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und Bauverbote geregelt. Weitere Informationen Bild: jarous - Fotolia.com Baulärmbroschüre Durch zahlreiche Baumaßnahmen im Zuge der Gestaltung Berlins werden die Bürgerinnen und Bürger auch in den nächsten Jahren weiterhin mit Lärmbelästigungen leben müssen. Weitere Informationen Förderrichtlinie und Gesamtkonzept aktualisiert Die Förderrichtlinie und das Gesamtkonzept des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms an Schienenwegen des Bundes wurden überarbeitet und vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) veröffentlicht: Lärmvorsorge und Lärmsanierung an Schienenwegen Für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ist ein Auskunftstelefon und die Möglichkeit eine Online-Beschwerde einzureichen eingerichtet worden. Auskunftstelefon und Online-Beschwerde Baustellen Veranstaltungen Formulare Rechtsvorschriften
Wer hat sich nicht schon einmal über den Lärm, den andere verursachen, geärgert. Sei es der Nachbar, der Rasen mäht, sei es die Baustelle nebenan mit ihren vielen unterschiedlichen Geräuschquellen, sei es der Verkehrslärm oder das lautstarke Feiern in der Nachbarschaft. Lärm ist zu einem ständigen Bestandteil unseres Lebens, gerade in einer Großstadt wie Berlin, geworden. Die unterschiedlichen Nutzungen in einer Stadt auf engem Raum wie Wohnen, Arbeiten und Verkehr führen nahezu zwangsläufig zu Konflikten über die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit von Lärm. In den letzten Jahren hat sich daher die Erkenntnis immer mehr durchgesetzt, dass Lärm eine ernstzunehmende Umweltbelastung ist. Durch den Lärm kann es direkt und indirekt zu Wirkungen auf das Wohlbefinden und auch auf die Gesundheit des einzelnen kommen. Insofern ist die Lärmbekämpfung zu einem wichtigen Bestandteil des behördlichen Umweltschutzes geworden. Nachfolgend soll in allgemeinverständlicher Form über die wichtigsten Problemfelder im Zusammenhang mit Lärm informiert werden. Weitere Informationen stehen Ihnen auf dem von den Berliner Umweltbehörden erstellten Umweltportal Berlin zur Verfügung. Wie können unnötige Geräusche vermieden werden? Oft werden Geräusche unter Missachtung des Gebotes der gegenseitigen Rücksichtnahme gedankenlos verursacht. Viele Geräusche können durch zeitliche, örtliche, technische oder organisatorische Maßnahmen entweder ganz verhindert oder zumindest reduziert werden. Zur Vermeidung bzw. Minderung von Geräuschen wird folgendes empfohlen: Einhaltung des Lärmschutzes bei Installation haustechnischer Anlagen verstärkter Einsatz lärmarmer Maschinen und Geräte, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen Verwendung von Elektromotoren anstelle von Otto- oder Dieselmotoren Benutzung lärmarmer Kraftfahrzeuge und eine umweltschonende, ruhige, kraftstoffsparende Fahrweise Einpegelung von Verstärker- und Lautsprecheranlagen auf den zulässigen Lärmrichtwert Einhaltung der Zimmerlautstärke, wenn Tonwiedergabegeräte innerhalb von Wohnungen benutzt werden geeignete Schallschutzmaßnahmen bei starker Trittschall- bzw. Körperschallübertragung innerhalb von Gebäuden (Auslegen von Teppichboden, Tragen von weichen Schuhen) unvermeidbare laute Betätigungen nur außerhalb der schutzwürdigen Nachtzeit bzw. der Sonn- und Feiertage – in Gebäuden nur bei geschlossenen Fenstern und Türen. Rechtsvorschriften Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien (Veranstaltungslärm-Verordnung – VeranstLärmVO) Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm Bitte nutzen Sie für die Klärung der Zuständigkeit unsere zusammengetragenen Beispiele unter: An wen wende ich mich? Einen Antrag für die Durchführung von Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung finden Sie im Bereich Formular-Center. Formulare im Bereich Lärm Eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten während der gesetzlich geschützten Ruhezeiten (nachts (20 – 7 Uhr), sonn- oder feiertags) können Sie online über die Berliner Dienstleistungsdatenbank beantragen. Berliner Dienstleistungsdatenbank Anmerkungen zum Lärmrecht Das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin – LImSchG Bln löst die bisher geltende Verordnung zur Bekämpfung des Lärms ab. Es soll die Bürger vor vermeidbarem störenden Lärm schützen. Weitere Informationen An wen kann ich mich wenden? Verwaltungsbehörden sind für die Verfolgung von Lärmstörungen zuständig, durch die gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen werden. Bei Verstößen gegen privatrechtliche Vereinbarungen sollte die zuständige Hausverwaltung oder der Verband eingeschaltet werden. Weitere Informationen Zuständigkeiten Weitere Informationen
Was sind Bauleitpläne & Satzungen? | Stadt Burgdorf Stadt Burgdorf Kopfbereich Navigation Suche Suche Suchen Top Navigation Rathaus & Politik Stadtinfo Aktuelles Die Stadt Burgdorf in den Sozialen Medien Online-Terminvergabe Bürgerservice Stadtporträt Geschichte Goldenes Buch Ratgeber / Broschüren Grundsteuerreform Rathaus Stadtverwaltung Satzungen und Richtlinien Bekanntmachungen Ausschreibungen Gleichstellung Arbeiten bei der Stadt Burgdorf Politik Bürger- und Ratsinformationssystem Der Rat Der Verwaltungsausschuss Ortsräte und Ortsvorsteher/innen Wahlen Einrichtungen Kindertagesstätten Schulen Stadtbücherei Häuser der Jugend Schwimmbäder Museen Burgdorfer Friedhöfe Feuerwehrhäuser Bauhöfe & Kläranlage Stadtwerke Burgdorf GmbH Familie & Soziales Kinder & Familien Jugendhilfe Stadtjugendpflege Familienbündnis Familienservicebüro Gesundheit & Soziales Informationen zu Corona Notfallrufnummern Notfall-Informationssystem Gesundheit von A - Z Soziale Einrichtungen Kinderbetreuung Kindertagesstätten Kinderschutzkonzept Kindertagesbetreuung Kindertagespflege KiTaBU Akademie Anmeldung Kinderbetreuung Beratung & Hilfe Hilfe & Unterstützung Hilfe zur Selbsthilfe Beratungsstellen Schiedsamt Prävention Schulen Allgemeinbildende Schulen Berufsbildende Schulen Förderschulen Geflüchtete Ansprechpersonen Integrationsarbeit Hilfe für Geflüchtete Senioren Pflegestützpunkt Seniorenrat DRK Aktiv-Treff Freizeit & Kultur Freizeit Leinenzwang Brutzeit Gastronomie Grillplätze Feuerstellen Häuser der Jugend Spiel- und Bolzplätze Veranstaltungen Veranstaltungskalender Burgdorfer Schlosskonzerte Theater für Niedersachsen Feste & Märkte Kultur Stadtbücherei Volkshochschule Musikschule Museen Ausstellungen & Sammlungen Klingende Laternen Kunstpreis der Stadt Burgdorf Kirchen VVV Burgdorf Sport Sportvereine Hallenfreibad Burgdorf Waldbad Ramlingen Sportstätten Ehrenamt Ehrenbürger und Bürgermedaillenträger/innen Ehrenamtskarte Vereine Gesamtansicht Vereine Vereine nach Sparten Neueintrag Verein Neues Passwort beantragen Burgdorf entdecken Stadtplan Burgdorfer-Innenstadt-Plan Sehenswertes Burgdorfer Spargel Pferdeland Radtouren Übernachten Bauen & Wirtschaft Stadtentwicklung Bauleitpläne & Satzungen Stadtsanierung Perspektive Innenstadt LEADER Region Aue - 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Frauen in Burgdorf Arbeitskreis - Prävention Häusliche Gewalt Arbeiten bei der Stadt Burgdorf Stellenangebote Anmeldung Newsletter Stellenangebote Ausbildung, Praktika und Bundesfreiwilligendienst Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter Fachkraft für Abwassertechnik Fachkraft für Veranstaltungstechnik Zukunftstag Politik Bürger- und Ratsinformationssystem Suche politischer Informationen Der Rat Die Ausschüsse des Rates Der Verwaltungsausschuss Ortsräte und Ortsvorsteher/innen Wahlen Einrichtungen Kindertagesstätten Schulen Stadtbücherei Häuser der Jugend Nutzungsgebühren JohnnyB. Schwimmbäder Hallenfreibad Burgdorf Waldbad Ramlingen Museen Burgdorfer Friedhöfe Feuerwehrhäuser Bauhöfe & Kläranlage Stadtwerke Burgdorf GmbH Familie & Soziales Kinder & Familien Jugendhilfe Jugendschutz Frühe Hilfen Pflegeeltern werden Mobile Jugendhilfe FAQ-Pflegekinderdienst Fluxx-Notfallbetreuung Stadtjugendpflege Ferienprogramm Jugendfreizeiten Culturcircus Kinderfasching im JohnnyB. Jugendliteraturwettbewerb Jugendgruppenleiter/Juleica Kinderstadtplan Kinderfest im Stadtpark Förderrichtlinien zur Jugendarbeit Burgdorfer Jugendgruppen Familienbündnis Familienservicebüro Familienservicebüro stellt sich vor Neues aus dem Familienservicebüro Werkstattgespräche rund ums Thema Familie Umfrage zur Veranstaltung "Gemeinsam durch die Wut" Frühstückstreff für Mütter und Väter mit Ihren Babys Anmeldung Frühstückstreff 2.0 (Kids ab 9 Monate) Anmeldung zur Veranstaltung Ziemlich beste Geschwister Aktuelles für Familien Sprich mit mir Tipp der Woche Familienboxen FamBü Archiv Newsletter Familienservicebüro Anmeldung Newsletter Familienservicebüro Spielplatzcheck für Burgdorf Informationen zum Spielplatzcheck Anregungen, Applaus, Ärger Spielplatzcheck 2022 Ergebnisse Spielplatzcheck für Burgdorf 2022 Spielplatz "Am Brink" Spielplatz „Uetzer Str.“ Spielplatz "Raabeweg / Am Försterberg" Spielplatz "Eickhoop" Spielplatz "Buchenweg" Spielplatz "Lessingstr." Spielplatzcheck 2021 Ergebnis Spielplatz Expert*innen Austausch Spielplatz „Stiller Winkel" Spielplatz „Duderstädter Weg“ Spielplatz „Leuschnerstr.“ Spielplatz „Rohrwiesen“ Spielplatzcheck 2020 Kinderrechte erobern die Stadt 10 Kinderrechte kurz und knapp erklärt Ein Koffer voller Kinderrechte Kinderrechte Vorratskammer Wimpel-Ketten-Aktion „Kinderrechte hier und überall“ Wimpel Upload Familienservicebüro Infobroschüren Schnuller adé - Ein Schnullerbaum für Burgdorf Finanzielles Willkommensbesuche Kinderbetreuung Kindertagesstätten Kinderschutzkonzept Kindertagesbetreuung Kindertagespflege Kindertagespflege in Burgdorf Informationen für Eltern Wie werde ich Tagesmutter / Tagesvater? Informationen für Tagespflegepersonen Steckbrief für Kindertagespflegepersonen zur Präsentation auf der Homepage der Stadt Burgdorf Kindertagespflegestellen Constabel, Claudia: Krümelkiste Henne, Dunja & Marco: "Little Monster" Lachmann, Manuel: Die Lachmännchen Lück, Barbara: Das Spatzennest Oesterling, Hilke: Hilke's Rasselbande Rasche, Katrin: Villa Kunterbunt Thienel, Sabrina: Ninni's Mini's Thienel, Sina: Wilder Süden Thormann, Sandra: Kindertagespflegestelle Sandra Thormann Wolf, Barbara: Lupus KiTaBU Akademie Allgemeine Geschäftsbedingungen Leitbild Fachbibliothek Informationen zum Datenschutz Anmeldung Kinderbetreuung Anmeldung | Kita & Kindertagespflege Formulare & Dokumente Schulen Allgemeinbildende Schulen Berufsbildende Schulen Förderschulen Senioren Pflegestützpunkt Seniorenrat DRK Aktiv-Treff Gesundheit & Soziales Informationen zu Corona Coronavirus Corona Schnelltests Notfallrufnummern Notfall-Informationssystem Gesundheit von A - Z Suche Neueintrag Soziale Einrichtungen Beratung & Hilfe Hilfe & Unterstützung Grundsicherung Wohngeld Wohnberechtigungsschein Pflege Eingliederung Kindesunterhalt Familienpass Mobile Jugendhilfe Hilfe zur Selbsthilfe Selbsthilfegruppe neu eintragen Beratungsstellen Schiedsamt Prävention Sicherheitspartnerschaften Sicherheitspartnerschaft Burgdorf Vereinbarung Kriminalitätsprävention und Städtebau Geflüchtete Ansprechpersonen Integrationsarbeit Projekte der Integrationsarbeit Hilfe für Geflüchtete Hilfs- und Beratungsangebote Spendemöglichkeiten Freizeit & Kultur Freizeit Leinenzwang Brutzeit Gastronomie Gastronomie von A-Z Gastronomie suchen Neueintrag Gastronomieverzeichnis Grillplätze Feuerstellen Häuser der Jugend Nutzungsgebühren JohnnyB. 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Sanierungskonzept Häufig gestellte Fragen Perspektive Innenstadt Städtebaulicher Rahmenplan Nutzungskonzept Rolandstraße Ruhezonen - Innenstadt Spiel- und Bewegungskonzept Ausbau der Mühlenstraße im Innenstadtbereich Burgdorf „Burgdorf – entdecken, erleben und genießen“ Digitaler Marktplatz „Neustart City“ LEADER Region Aue - Wulbeck Umgestaltung des Lindenbrinks (Otze) Denkmalschutz Denkmalpflege Stadtentwicklungskonzepte Integriertes Stadtentwicklungskonzept ISEK Kommunales Einzelhandelskonzept Windenergienutzung Neubau 380 kV Freileitung Neubau Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule Straßen & Verkehr LED-Konzept Straßenbeleuchtung Radverkehrskonzept Verlängerung der Fahrradstraße Fahrradstraßen zur RBG von Westen Umsetzung des Radverkehrskonzeptes Radfahrstreifen und Schutzstreifen Radwegebenutzungspflicht Radfahren in Ortsdurchfahrten Radverkehrsplanungen Uetzer Straße/Vor den Höfen und Sprengelstraße Ausbau der Bike & Ride Anlagen an den Bahnhöfen Mobilitätskonzept Tiefbaumaßnahmen Ausbau der Hauptstraße (Ortsdurchfahrt Sorgensen) Straßenerneuerung Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen Erschließung Neubaugebiet "Südlich Ehlershäuser Weg" Ausbau der Ortsdurchfahrt K112 OD Heeßel Wasserversorgung Winterdienst in der Stadt Burgdorf und ihren Ortsteilen Wohn- und Lebensquartier Aue Süd Umwelt & Klima Energiegenossenschaft Lehrte-Sehnde eG Vorreiterkonzept zum Klimaschutz in Burgdorf Balkon Solaranlagen Abfall Altpapier und Altglas Sperrabfälle Hundetoiletten Sonderabfälle FAQ's Umstellung Sack auf Tonne Boden & Altlasten Luft Aktionsplan Klima und Energie Klimaschutz im Alltag Klimaschutz-Teilkonzept Liegenschaften Stadtradeln Klimaschutz-Aktionsprogramm Burgdorf (KAP) Maßnahmen und Aktionen der Stadt Burgdorf Maßnahmen und Aktionen lokaler Kooperationspartner Maßnahmen und Aktionen regionaler Kooperationspartner Solarkataster der Region Hannover Lärm Lärmaktionsplan Natur & Landschaft Baumlehrpfad im Stadtpark Landschaftsplanung Schutzgebiete Naturnahe Hausgärten Arten- & Biotopschutz Fütterung von Enten Wespen, Hornissen, Bienen und Hummeln Stadtpark Wasser Gewässerunterhaltung Hochwasserschutz Abwasser Energiemonitor Bauen Baugrundstücke Baulückenkataster Bauberatung Immobilienangebote Gewerbegrundstücke Gewerbeimmobilien Wirtschaft Wirtschaftsstandort Burgdorf Standort Burgdorf Zahlen, Daten, Fakten Unternehmen in Burgdorf Einkaufen in Burgdorf Wochenmarkt Einzelhandelskonzept Digitaler Marktplatz Neueintrag Branchenbuch Branchenbuch Gewerbeflächen & Immobilien Wirtschaftsförderung Aktuelles für die Wirtschaft Lokaler Anlaufpunkt Existenzgründung Erstberatung Gründungsnetzwerk Burgdorf Gründungsberatung durch hannoverimpuls Links & Angebote Fachkräfte (Ausbildung & Beschäftigung) Gewerbeflächen & Immobilien Gewerbegrundstücke Gewerbeimmobilien Unternehmensservice Aktuelles für die Wirtschaft Newsletter Netzwerke Stadtmarketing Digitaler Marktplatz Gründernetzwerk Regionale Netzwerke Aktuelles für die Wirtschaft Newsletter ©Stadt Burgdorf © Joachim Lührs ©Joachim Lührs ©Stadt Burgdorf ©Stadt Burgdorf Inhaltsbereich Sie befinden sich hier: Bauen & Wirtschaft / Stadtentwicklung / Bauleitpläne & Satzungen Was sind Bauleitpläne & Satzungen? Im Stadtgebiet überschneiden sich eine Vielzahl unterschiedlicher städtebaulicher Planungen. Die Grundlage aller Planungsschritte sind die städtebaulichen Rahmenplanungen (informelle Planungen) und der nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in formellem Verfahren aufgestellte Flächennutzungsplan (FNP). Im Flächennutzungsplan ist die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde für das ganze Stadtgebiet in den Grundzügen dargestellt. Als sogenannter vorbereitender Bauleitplan bildet der rechtswirksame FNP, einschließlich aller rechtswirksamen FNP-Änderungen, die planerische Basis für die aus ihm zu entwickelnde, verbindliche Bauleitplanung. In der verbindlichen Bauleitplanung werden für kleinere Teilflächen des Stadtgebietes Bebauungspläne (B-Pläne) aufgestellt. Diese setzen die rechtsverbindlichen Vorschriften für (Bau-) Vorhaben in ihrem Geltungsbereich fest - rechtskräftige B-Pläne. Unter dem Begriff „Bauleitpläne" werden hier auch die Örtlichen Bauvorschriften (ÖBV) und Veränderungssperren gefasst. Diese sind den jeweiligen Bebauungsplänen zugeordnet und unter rechtskräftige B-Pläne einzusehen. Alle Bauleitpläne werden in einem öffentlichen Verfahren aufgestellt, bei dem über die Verfahrensschritte der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 BauGB) jeder Bürger Stellung nehmen kann. Die aktuellen Bauleitplanverfahren können unter FNP-Änderungen im Verfahren und unter B-Pläne im Verfahren eingesehen werden. Die ortsüblichen Bekanntmachungen der aktuellen Bauleitplanverfahren können unter der Rubrik „Rathaus / Bekanntmachungen" eingesehen werden. Städtebauliche Satzungen nach dem BauGB werden für spezielle Teilbereiche des Stadtgebietes aufgestellt. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren hierfür gibt es nicht. Auskünfte über Städtebauliche Rahmenplanungen, über den Flächennutzungsplan, zu Bebauungsplänen und zu den Satzungen der Stadt Burgdorf erteilt die Stadtplanungsabteilung. Organisationseinheiten 61 - Stadtplanung und Umwelt Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-378 Telefax: 05136 898-372 E-Mail: stadtplanung@burgdorf.deHomepage: http://www.burgdorf.de Allgemeine Sprechzeiten: Mo. 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Mi und Fr. 08.00 - 13.00 Uhr Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr ZurückSeite drucken Infospalte Bauen & Wirtschaft Rathaus & Politik Familie & Soziales Freizeit & Kultur Bauen & Wirtschaft Stadtentwicklung Bauleitpläne & Satzungen Flächennutzungsplan Bebauungspläne Erhaltungssatzung Vorkaufsrechtssatzung Sanierungssatzung Stadtsanierung Perspektive Innenstadt LEADER Region Aue - Wulbeck Denkmalschutz Stadtentwicklungskonzepte Windenergienutzung Neubau 380 kV Freileitung Neubau Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule Straßen & Verkehr Umwelt & Klima Bauen Wirtschaft Fußbereich Stadt Burgdorf Vor dem Hannoverschen Tor 1 31303 Burgdorf Telefon: 05136/898-0 Telefax: 05136/898-112 E-Mail: info@burgdorf.de Servicelinks: Serviceportal BURGDORF|MITgestalten Terminvergabe Kontakt Öffnungszeiten Dienstleistungen Bürgertipps Stadtplan Stellen, Jobs, Karriere und Ausbildung
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