Die Messungen dienen in erster linie zur Analyse der Laermsituation an typischen Arbeitsplaetzen in der Landwirtschaft und bilden damit die Basis, aus der technische Massnahmen zur Senkung der Belastung abgeleitet werden koennen. Weiterhin bieten die Messwerte die Moeglichkeit einer Abschaetzung der gesundheitlichen Gefaehrdung und der Beintraechtigung der Arbeitsleistung. Mit den Untersuchungen soll ferner ein Zusammenhang zwischen Pruefstandsmesswerten und der tatsaechlich auftretenden Laermbelastung, die durch Aenderung der Betriebszustaende und durch eine Folge von Laerm und Laermpausen gekennzeichnet ist, gefunden werden.
Erfassung des Ist-Zustandes mit dem Ziel, Aussagen ueber gesundheitliche Auswirkungen machen zu koennen und gewonnene Erkenntnisse bei Stadtplanung zu verwerten.
Die Messungen dienen der Erfassung der Laermbelastung, die durch die technischen Produktionsmittel am Arbeitsplatz und in der Nachbarschaft hervorgerufen werden und bilden die Grundlage fuer sinnvolle Bekaempfungsmassnahmen. Weiterhin sollen die Messungen zeigen, inwieweit die in Pruefstandversuchen gemessenen Schallpegelwerte mit der im praktischen Einsatz auftretenden Laermbelastung korrelieren und wie sich die Laermbelastung mit dem technischen Fortschritt aendert. Die langfristig angelegten Messungen erfolgen waehrend des praktischen Einsatzes in der landwirtschaftlichen Produktion. Dabei wird neben dem Mittelungspegel auch die Haeufigkeitsverteilung bzw. Summenhaeufigkeit bestimmt.
Gegenstand der Forschung ist die mathematische und messtechnische Untersuchung von Systemen zur aktiven Schallreduzierung. Aufgrund von Arbeitsschutz- und Umweltschutzvorschriften, aber auch aufgrund gestiegener Komfort-Bedürfnisse der Menschen werden Maßnahmen zur Schallreduzierung immer wichtiger. Da gerade bei niedrigen Frequenzen passive Maßnahmen sehr große Gewichte und Bauvolumina erfordern, werden hier vermehrt aktive Systeme eingesetzt. Im Rahmen der aktuellen Forschung wird ein ANC-System sowohl numerisch als auch experimentell untersucht. Die numerischen Untersuchungen bestehen aus Berechnungen des geregelten und ungeregelten Schallfeldes mit der Methode der Finiten Elemente. Aus den daraus gewonnenen Daten werden die optimalen Positionen für Sensoren und Aktuatoren bestimmt. Diese Berechnungen werden durch experimentelle Untersuchungen validiert. Weiterhin dienen die experimentellen Untersuchungen zur Entwicklung und Auswahl geeigneter Reglerkonzepte. Anhand der durchgeführten Untersuchungen sollen Aussagen zur Auslegung des Systems, wie z.B. Positionierung und Größe der Lautsprecher auch ohne experimentelle Untersuchungen ermöglicht werden.
Aufbauend auf Vorarbeiten des Autors und der Gastinstitution sollen Modelle zur Vorhersage von Offshore Rammschall beim Bau von Offshore-Windenergieanlagen und anderen impulshaltigen Unterwasserschallsignalen in beliebigen Umgebungen ermöglicht werden. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung eines Ausbreitungsmodells für komplexe Umgebungen, welches die gleichzeitige Berücksichtigung von starken Bathymetrieänderungen (sowohl in zwei wie auch in drei Dimensionen) und Böden mit hohen Scheer Geschwindigkeiten ermöglicht. Hauptanwendungsgebiet soll zunächst die Akustik von Offshore Pfahlrammungen sein, bei der vor allem die Entwicklung von geeigneten Modellen zur Verwendung von Schallschutzsystemen im Vordergrund steht. Aufgrund der in weiten Teilen nur sehr ungefähr bekannten Eingangsparameter für die entsprechenden Modelle, vor allem in Bezug auf die Bodenparameter, soll außerdem die Abschätzung der Vorhersagegenauigkeit unter Berücksichtigung weiterer Parameter vertieft werden. Für alle Teilpakete existieren bereits Messdaten, die für eine entsprechende Validierung genutzt werden sollen.
Bild: SenMVKU Lärmminderungsplanung Berlin Der Verkehr ist in Berlin der Hauptverursacher von Lärm. Mit der Entwicklung von Lärmaktionsplänen und der Umsetzung von Lärmminderungsplänen soll diese hohe Umweltbelastung reduziert werden. Strategische Lärmkarten zeigen die Ergebnisse aus jahrelanger Datenerfassung zur Lärmbelastung. Weitere Informationen Bild: Kalle Kolodziej - Fotolia.com Schallschutzfensterprogramm 2024/2025 (keine Fördermittel mehr verfügbar) Für Wohngebäude an sehr lauten Straßen und Schienenwegen der BVG (soweit oberirdisch) fördert das Land Berlin den Einbau von Schallschutzfenstern im Rahmen des Berliner Schallschutzfensterprogramms 2024/2025. Weitere Informationen Bild: SenStadt Berliner Leitfaden Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung Lärmschutzrelevante Aspekte und Fragestellungen treten inzwischen in nahezu allen Bebauungsplanverfahren im Land Berlin auf. Der steigende Bedarf an Wohnraum und Büro- bzw. Gewerbeflächen, insbesondere im Bereich der Berliner Innenstadt, führt zu einer baulichen Verdichtung. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Informationen zum Lärmschutz Lärm ist zu einem ständigen Bestandteil unseres Lebens, gerade in einer Großstadt wie Berlin, geworden. Die unterschiedlichen Nutzungen in einer Stadt auf engem Raum wie Wohnen, Arbeiten und Verkehr führen nahezu zwangsläufig zu Konflikten über die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit von Lärm. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin / Fluglärmschutzbereich BER Fluglärmschutzbereich BER Mit dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) werden in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulicher Schallschutz sowie die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und Bauverbote geregelt. Weitere Informationen Bild: jarous - Fotolia.com Baulärmbroschüre Durch zahlreiche Baumaßnahmen im Zuge der Gestaltung Berlins werden die Bürgerinnen und Bürger auch in den nächsten Jahren weiterhin mit Lärmbelästigungen leben müssen. Weitere Informationen Förderrichtlinie und Gesamtkonzept aktualisiert Die Förderrichtlinie und das Gesamtkonzept des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms an Schienenwegen des Bundes wurden überarbeitet und vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) veröffentlicht: Lärmvorsorge und Lärmsanierung an Schienenwegen Für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ist ein Auskunftstelefon und die Möglichkeit eine Online-Beschwerde einzureichen eingerichtet worden. Auskunftstelefon und Online-Beschwerde Baustellen Veranstaltungen Formulare Rechtsvorschriften
Pressemitteilung Nr.: 04/2009 Halle (Saale), 24.04.2009 Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt führt mit Unterstützung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt zum diesjährigen „Tag gegen Lärm“ am 29. April 2009 ein Experten-Internet-Chat durch. Am Mittwoch, dem 29.04.2009 von 16.00 - 17.00 Uhr können Sie mit mehre- ren Experten, die professionell mit dem Schutz vor Lärm beschäftigt sind, über Ihre Fragen, Meinungen und Probleme im eigens dafür eingerichteten Exper- ten-Chat-Raum diskutieren. Unter www.lau-st.de gelangen Sie direkt zum Chat. Dort stehen für Sie Lärmexperten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Herr Holger Feuerstake, des Landesverwal- tungsamtes des Landes Sachsen-Anhalt, Herr Wolfgang Waltmann sowie des TÜV Nord, Herr Dr. Richard Neuhofer bereit. Das diesjährige Motto des Tages gegen Lärm lautet: Im Mittelpunkt stehen dieses Jahr alle Geräusche, die im täglichen Leben (ob am Arbeitsplatz oder zu Hause) allgegenwärtig sind und vor allem in der eige- nen Wohnung zur Belastung werden können. Neben Verkehrsgeräuschen, deren Reduzierung durch Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie ermög- licht werden soll, haben auch Bau-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie der Lärm am Arbeitsplatz eine große Bedeutung für die Erhaltung unserer Lebensquali- tät. Unsere Experten werden mit Ihnen diskutieren und Sie beraten über An- sprechpartner, Gesetze, Verordnungen sowie geltende Mess- und Berech- nungsverfahren für die Erfassung von Geräuschen und Erschütterungen. Das LAU Sachsen-Anhalt unterstützt mit dieser Aktion auch dieses Jahr wie- der die Organisatoren des „Tages gegen Lärm“ der Deutschen Gesellschaft für Akustik (DEGA). 1/1 Öffentlichkeitsarbeit PRESSEMITTEILUNG Internet-Chat des LAU Sachsen-Anhalt zum „Tag gegen Lärm“ am 29.04.2009 Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-123 Fax: 0345 5704-190 Daniela.Kopitziok@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de www.lau-st.de
Klimaschutzministerium fördert Bildungsprojekt der LandFrauen zu klimagerechtem Gärtnern mit knapp 16.000 Euro „Zu oft gerät neben der Klimakrise die Bewältigung der Artenkrise ins Hintertreffen. Die Biodiversität gehört zu unseren Lebensgrundlagen, die wir erhalten müssen. Ein Baustein ist, um Artenvielfalt zu erhalten, klimagerechtes Gärtnern. Es schützt nicht nur das Klima, es fördert die Artenvielfalt, macht unsere Gärten fit gegen Klimawandelfolgen, liefert Gesundes für unsere Ernährung und schafft unmittelbar mehr Lebensqualität“, stellte Klimaschutzministerin Katrin Eder zur Auftaktveranstaltung der LandFrauen-Fortbildung „Klimagärten“ heraus. In Deutschland gibt es rund 17 Millionen Privat- und Kleingärten mit einer Gesamtfläche von 930.000 Hektar. Das entspricht 2,6 Prozent der Gesamtfläche des Landes. „Das macht private Gärten zu einem besonders wichtigen Raum für den Klima- und Biodiversitätsschutz“, so Eder. Zudem sei der Klimawandel längst im eigenen Garten angekommen und mache ein Umdenken erforderlich, so Eder weiter. Es fehle oft an Wissen, wie trotz Trockenheit oder Starkregen blühende Oasen für Mensch und Natur geschaffen werden können. Um die Bürgerinnen und Bürger hierbei professionell zu unterstützen, hat der LandFrauenverband „Frischer Wind“ gemeinsam mit Gartenbauexpertin Heike Boomgaarden die Fortbildung „Klimagärten“ entwickelt. Das Projekt wird vom Klimaschutzministerium mit 15.715 Euro gefördert. Zehn Module vermitteln praxisnahe Lösungen für Klimaschutz und Klimawandelfolgenanpassung im privaten Garten: Hilfestellung gibt es vom Boden- und Wassermanagement in Zeiten des Klimawandels über die Nutzung kühlender Effekte durch Bäume als Klimaanlage bis hin zur plastikfreien Gartengestaltung. Auch werden wertvolle Tipps zur Dach- und Fassadenbegrünung oder naturnahen Nutzgärten gegeben. Heike Boomgaarden, Projektleiterin und Hauptreferentin der Fortbildung erklärte: „Gärten bieten Lebensraum für Tiere und Pflanzen, absorbieren Luftschadstoffe und Lärm und arbeiten als kostenlose, natürliche Klimaanlagen. Vor allem aber sind sie Erholungsort für uns Menschen, Spielort für Kinder und Lieferant für gesundes Obst und Gemüse sowie herrliche Blumensträuße. Wenn wir unsere Gärten den veränderten Klimabedingungen anpassen, pflanzen wir Zukunft.“ „Die LandFrauen sind wichtige Multiplikatorinnen im ländlichen Raum. Mit dem Projekt ‚Klimagärten‘ nehmen sie sich den beiden großen Herausforderungen unserer Zeit an: dem Verlust der biologischen Vielfalt und dem Klimawandel – und tragen dies auf lobenswerte Weise auch über den eigenen Garten hinaus“, betonte Eder. Denn, die Teilnehmenden werden nicht nur zur Umsetzung in ihren eigenen Gärten animiert, sondern darüber hinaus zu Botschafterinnen und Botschaftern für Klimagärten in ihren Gemeinden ausgebildet. Mehr Informationen zu Kursen und Anmeldung unter: https://www.landfrauen-frischer-wind.de/
Der vorliegende Text erläutert aufgrund der engen inhaltlichen Bezüge die beiden Karten 07.02 Straßenverkehrslärm und 07.04 Schienenverkehrslärm. Die vorliegenden Karten stellen eine Aktualisierung des Datenstandes 1993/1994 (vgl. Karten 07.02 und 07.04 Ausgabe 1997 dar und enthalten über die Darstellung der Lärmbelastung durch PKW, LKW, Busse und Straßenbahnen hinaus nunmehr in einer eigenen Darstellung auch die von S- und Fernbahn sowie der U-Bahn in oberirdischer Streckenführung ausgehenden Lärmimmissionen. Lärm ist, gerade in einer Großstadt wie Berlin, zu einem ständigen Bestandteil unseres Lebens geworden. Die unterschiedlichen Nutzungen in einer Stadt auf engem Raum wie Wohnen, Arbeiten und Verkehr führen nahezu zwangsläufig zu Konflikten über die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit von Lärm. Der Verkehr und hierbei insbesondere der Kraftfahrzeugverkehr stellt dabei den Hauptverursacher dar. In den letzten Jahren hat sich daher die Erkenntnis immer mehr durchgesetzt, dass Lärm eine ernstzunehmende Umweltbelastung ist. Durch den Lärm kann es direkt und indirekt zu Wirkungen auf das Wohlbefinden und auch auf die Gesundheit des Einzelnen kommen. Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung weisen darauf hin, dass bei Beurteilungspegeln zwischen 55 und 60 dB(A) tags die Lästigkeit des Verkehrslärms ansteigt, über 60 bis 65 dB(A) erkennbar zunimmt und ab 65 dB(A) vermutlich Gesundheitsrisiken beginnen, die ab 70 dB(A) tags signifikant belegt sind. Als Ursache für gesundheitsschädigende Auswirkungen sehen die Lärmwirkungsforscher des Umweltbundesamtes im Wesentlichen die nächtlichen Lärmbelastungen über 55 dB(A) an, weil Schlafstörungen in besonderem Maße zu Belastungen des Herz-Kreislauf-Systems führen (vgl. Ising et al, 1997). Wie entsteht Lärm Physikalisch gesehen entsteht Schall durch schwingende Körper, d. h. durch Druckschwankungen innerhalb von elastischen Medien (Gase, Flüssigkeiten, feste Körper). Die Anregung von Druckschwankungen kann durch Schlag, Reibung oder strömende Gase (Prinzip aller Musikinstrumente) ausgelöst werden. Die entstandenen Druckschwankungen breiten sich im Umgebungsmedium Luft mit hoher Geschwindigkeit (330 m/s) aus und können bei ausreichender Intensität vom Ohr wahrgenommen werden, wenn die Zahl der Schwingungen pro Sekunde (gemessen in Hertz [Hz]) mehr als 16 und weniger als 20.000 beträgt. Der vom menschlichen Ohr wahrnehmbare Bereich der Druckschwankungen in der Luft (Schwingungsamplitude oder Lautstärke) liegt zwischen 20 µPa (Hörschwelle) und 200.000.000 µPa (Schmerzgrenze). Mikropascal (µPa) ist die Maßeinheit für den Druck. Zur Vermeidung des Umgang mit derartig großen Zahlen wurde ein logarithmischer Maßstab eingeführt, die sog. Dezibel (dB) – Skala. Dabei entsprechen 20 µPa, also der Hörschwelle, 0 dB und 200.000.000 µPa (Schmerzgrenze) 140 dB. Die Dezibelskala, die den “Schalldruckpegel” beschreibt, ist damit keine absolute Maßeinheit, wie z. B. das Gramm oder das Meter, sondern sie gibt nur das Verhältnis zur Hörschwelle wieder, d. h. sie sagt aus, um wieviel ein bestimmtes Geräusch die Hörschwelle übersteigt. Geräusche bestehen in der Regel aus einem Gemisch von hohen, mittleren und tiefen Frequenzanteilen. Das menschliche Ohr nimmt diese Frequenzanteile mit einer unterschiedlichen Empfindlichkeit wahr. Um diese Eigenschaften des Ohres nachzubilden, sind Messgeräte mit Bewertungsfiltern ausgestattet. Das Bewertungsfilter “A” zeigt für die üblichen Umweltgeräusche die beste Übereinstimmung zwischen Ohr und Messgerät. Die korrigierten Schalldruckpegel werden deshalb in “dB(A)” angegeben. In unserer Umwelt vorhandene Geräusche, z. B. auch der Verkehrslärm, sind selten gleichförmig, sondern schwanken sowohl kurzzeitig als auch in ihrem Tages- und Wochengang (vgl. Karte Verkehrsmengen 07.01 Ausgabe 2001). Zur Beurteilung und zum Vergleich von Geräuschen benutzt man deshalb zweckmäßigerweise einen “Einzahlwert”, der als Mittelwert des Schalldruckpegelverlaufes gebildet wird. Mit anderen Worten: ein innerhalb eines bestimmten Zeitabschnittes schwankendes Geräusch wird durch ein Dauergeräusch mit konstantem Pegel und gleicher Energie ersetzt. Der “Mittelungspegel” wird deshalb auch als (energie-) “äquivalenter Dauerschallpegel” bezeichnet. Der Mittelungspegel ist also nicht als arithmetisches Mittel zu verstehen, sondern entspricht physikalisch gesehen dem energetischen Mittel. Bei diesem Verfahren werden Lärmspitzen besonders berücksichtigt. Für Rechenoperationen mit Schalldruckpegeln gelten die Logarithmengesetze. So erhöht z. B. die Verdoppelung einer Zahl gleichlauter Schallquellen (Fahrzeuge) den Schalldruckpegel um 3 dB (entspricht 10·log 2); eine Verdreifachung um 5 dB (entspricht 10·log 3), eine Verzehnfachung um 10 dB (10·log 10). Ein Geräusch mit einem um 10 dB(A) höheren Pegel wird etwa doppelt so laut empfunden. In gleicher Weise wirken sich auch Vervielfachungen der Einwirkzeiten von Geräuschen innerhalb eines bestimmten Beurteilungszeitraumes (Tag bzw. Nacht) aus. Das heißt, eine Verlängerung der Geräuscheinwirkung, z. B. von 10 auf 20 Minuten oder von 2 auf 4 Stunden, erhöht den Mittelungspegel um 3 dB. Eine Verkürzung der Einwirkungsdauer eines Geräusches von 600 auf 60 Minuten entspräche dann einer Pegelsenkung von 10 dB. Im Vergleich mit Grenz- oder Richtwerten wird üblicherweise der sog. “Beurteilungspegel” angegeben. Dieser unterscheidet sich vom Mittelungs- bzw. äquivalenten Dauerschallpegel durch bestimmte Zu- oder Abschläge, die die unterschiedliche Lästigkeit der Geräusche berücksichtigen. Beim Straßenverkehrslärm wird die erhöhte Lästigkeit der Brems- und Anfahrgeräusche im Bereich von Lichtsignalanlagen durch entfernungsabhängige Zuschläge berücksichtigt. Der empirisch belegten geringeren Lästigkeit des Schienenverkehrslärms wird durch einen Abschlag, dem sog. Schienenbonus, entsprochen. Gesetzliche Regelungen Das Bundes-Immissionsschutzgesetz behandelt in den §§ 41 bis 43 die Lärmvorsorge, d. h. die Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Straßen und Schienenwegen. Konkretisiert wurden diese Vorschriften durch die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) und die Verkehrswege- Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV). Wenn im Rahmen der beim Neubau, bzw. wesentlichen Änderung von Verkehrswegen notwendigen Planverfahren eine Überschreitung der in Tabelle 1 genannten Grenzwerte prognostiziert wird, muss entsprechend den genannten Verordnungen Lärmvorsorge durchgeführt werden, d. h. in der Regel Bau von aktiven oder passiven Schallschutzmaßnahmen. Für bestehende Straßen gibt es keine verbindlichen gesetzlichen Regelungen, die die Einhaltung bestimmter Lärmbelastungen vorschreiben. Bei Straßen in der Baulast des Bundes – in Berlin Autobahnen sowie Bundesfernstraßen – bestehen dagegen Lärmsanierungsmöglichkeiten nach den “Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes-VLärmSchR 97” durch eine freiwillige Verpflichtung des Bundesministers für Verkehr. Lärmsanierung, insbesondere durch Schallschutzfenster, ist hiernach dann möglich, wenn der Beurteilungspegel einen der folgenden Richtwerte übersteigt. Die nach diesen Richtlinien möglichen Lärmsanierungsmaßnahmen sind in Berlin weitgehend umgesetzt. Eine analoge Regelung zur Lärmsanierung auf freiwilliger Basis gibt es seit kurzem auch für Bahnstrecken. Hier ist zunächst eine Lärmsanierung für Bereiche mit besonders hohen Belastungen beabsichtigt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Schallschutzmaßnahmen im Bereich des Straßenverkehrs auch über straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen nach § 45 StVO möglich. Danach kann die Straßenverkehrsbehörde straßenverkehrsrechtliche Anordnungen – wie z. B. LKW-Fahrverbot oder Geschwindigkeitsreduzierung zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen anordnen.
Origin | Count |
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