Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Kulturlandschaft,Erholungsvorsorge,Freiraumentwicklung dar.:Industriesiedlungen erhielten ihre primäre Prägung durch Produktionsstätten mit ihrer spezifischen Industriearchitektur sowie der begleitenden Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Bahnen, Leitungen). Sekundäre und häufig dauerhaftere Prägung brachte das direkt oder indirekt gestaltete Wohn- und Freizeitumfeld für Betriebsangehörigen und deren Familien. Es gab einen direkten Bezug zu den nahegelegenen Arbeitsstätten. Die diesbezüglich aus überörtlicher Sicht hervorragenden Beispiele werden im Landschaftsprogramm dargestellt. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 7.4.
Ziel des Forschungsvorhabens ist, die Narkosegas-Belastung fuer Krankenhaus-Personal so gering wie moeglich zu halten. Hierzu wurde die Narkosegas-Belastung an verschiedenen Arbeitsplaetzen im Uniklinikum Tuebingen systematisch erfasst und im Kontext zu verschiedenen Narkose-Verfahren und oertlichen Gegebenheiten bewertet. Ergebnisse bisher: 1) Der Einsatz von Larynxmasken und ungeblockten Endotracheal-Tuben in der Kinder-Anaesthesie fuehrt zu vergleichbarer Narkosegas-Belastung fuer das Personal. In vollklimatisierten OP-Raeumen (Luftwechselzahl 16) koennen bei beiden Narkoseverfahren die vorgeschriebenen Grenzwerte deutlich unterschritten werden. 2) Nachtraeglich eingebaute Lueftungs-Anlagen in Aufwachraeumen koennen zur Reduktion der Narkosegas-Belastung beitragen, auch wenn sie faelschlicherweise unter der Decke und nicht am Boden installiert wurden. 3) Bei voll klimatisierten OP-Raeumen laesst sich Isofluran im Blut von Anaesthesisten nur wenige Minuten nach Masken-Einleitung von Kindern nachweisen. 15 Minuten nach Einleitung ist Isofluran im Blut unter der Nachweisgrenze (1 ng/ml).
Im Rahmen eines seit 1985 durchgefuehrten Langzeit- Forschungsvorhabens werden neben der fuer die medizinische Behandlung der Patienten wichtigen Bestimmung anorganischer und organischer Phasen auch umweltrelevante Spuren- und Ultraspurenelemente von Harnkonkrementen eines Patientenkollektivs (Stand August 1994: 840 Steine) aus der Urologischen Klinik Giessen untersucht und unter Zugrundelegung anamnestischer Daten ausgewertet. Zur Phasenanalyse werden die Harnsteine roentgendiffraktometrisch/infrarotspektroskopisch und polarisationsmikroskopisch untersucht. Mit der Zeeman AAS unter Beruecksichtigung aller STPF (Stabilized Temperature Platform Furnace) fuer die Bestimmungvon Spuren- und Ultraspurenelementen wieCadmium, Chrom, Blei, Kupfer, Nickel undZink sind Messbedingungen zur weitgehendstoerungsfreien Bestimmung erarbeitet worden. Die bisherigen Phasen- und Elementuntersuchungen an Harnsteinen unterschiedlicher Gruppen zeigen, dass partiell deutliche, in einigen Gruppen signifikantegeschlechts-, berufs-, gewohnheits-, phasen- und ernaehrungsspezifische Unterschiede in den umweltrelevanten Spuren- undUltraspurenelementgehalten von Cd, Cr, Pb, Cu, Ni, Zn und Hg bestehen. Auch gibtes Hinweise darauf, dass die Spurenelemente einen nicht unwesentlichen Einfluss auf die Phasenbildung haben.
Piloten und FlugbegleiterInnen gehoeren zu den Personen, die einer hohen Strahlenbelastung am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Die kosmische Strahlung in Flughoehe besteht ausschliesslich aus Sekundaerstrahlung (hauptsaechlich Neutronen und Gammastrahlung), die in Wechselwirkung von primaeren Teilchen mit den Atomen der Lufthuelle erzeugt wird. Die Exposition des Flugpersonals ist zudem abhaengig von der Flughoehe, der geomagnetischen Breite und der solaren Aktivitaet. Aufgrund der Komplexitaet des kosmischen Strahlenfeldes ist allerdings der Umfang der Exposition schwer zu bestimmen, und physikalische Messungen geben keinerlei Hinweise auf die biologische Wirksamkeit dieser Strahlung. Ueber Chromosomenanalysen in den peripheren Lymphozyten des menschlichen Blutes konnte in einer Pilotstudie an Personal aus dem Interkontinentalverkehr eine hochsignifikant erhoehte Strahlenbelastung festgestellt werden. Die Chromosomenanalyse eines weiteren Untersuchungskollektivs, das aus einer Gruppe von Concordepiloten besteht, steht kurz vor dem Abschluss. Ergebnisse aus strahlenbiologischen Experimenten im CERN, Genf, belegten eine sehr hohe biologische Wirksamkeit der kosmischen Strahlung im Niederdosisbereich. Die Resultate dieser Versuchsreihe (in-vitro) sollen mit den Ergebnissen aus den in-vivo Ansaetzen verglichen und im Hinblick auf die biologisch Wirksamkeit kleiner Dosen von Neutronen bewertet werden. Die Ergebnisse sollen der Einfuehrung des Strahlenschutzes fuer das Flugpersonal dienen.
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin Datenschutzbeauftragter c/o Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin E-Mail: datenschutz@senmvku.berlin.de Datenschutzbeauftragte für die nachgeordneten Einrichtungen c/o Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin E-Mail: datenschutz-NE@senmvku.berlin.de Ihre Daten werden zur Bearbeitung Ihres Antrages / Ihrer Anfrage / Ihres Bescheides / Ihres Vertrages erhoben. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) verarbeitet bei der Wahrnehmung der ihr obliegenden im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben personenbezogene Daten. Zu den öffentlichen Aufgaben der SenMVKU gehört insbesondere auch die Öffentlichkeitsarbeit und dabei u.a. die Bereitstellung von Informationen für die Öffentlichkeit im Rahmen des vorliegenden Internetauftritts. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist hier Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. e) DS-GVO in Verbindung mit der entsprechenden innerstaatlichen oder europäischen Aufgabennorm bzw. in Verbindung mit § 3 BlnDSG. Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Einzelfall zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sein sollte, dient zudem Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) DS-GVO in Verbindung mit der entsprechenden Rechtsvorschrift, aus der sich die rechtliche Verpflichtung ergibt, als Rechtsgrundlage. Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. a) DS-GVO als Rechtsgrundlage. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient im Einzelfall auch Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. b) DS-GVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind. Als zivilrechtliche Vertragspartei wird die SenMVKU insbesondere im Bereich der Personalgewinnung und Beschaffung tätig. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. d) DS-GVO als Rechtsgrundlage. Ihre Daten wurden uns von Ihnen zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Antrages / Ihrer Anfrage / Ihres Bescheides / Ihres Vertrages übermittelt. Es werden folgende personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet: Name, Kontaktdaten, Bankdaten, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, beruflicher Werdegang, Familienstand, wirtschaftliche Verhältnisse, Geschlecht, Schulabschluss-/Ausbildungsnachweise. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus den Eingabemasken des Kontaktformulars und Feedbackformulars ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist. Wird auf Grund der Konversation ein Verwaltungsvorgang eingeleitet, gelten im Rahmen unserer Aktenführung dessen längere Aufbewahrungsfristen. Für die während des Absendevorgangs zusätzlich erhobenen personenbezogenen Daten gelten die gleiche Speicherdauer und Löschgründe. Sie haben gegenüber der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten: Recht auf Auskunft, Art. 15 DS-GVO Mit dem Recht auf Auskunft erhält der Betroffene eine umfassende Einsicht in die ihn angehenden Daten und einige andere wichtige Kriterien wie beispielsweise die Verarbeitungszwecke oder die Dauer der Speicherung. Es gelten die in § 24 BlnDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht. Recht auf Berichtigung, Art. 16 DS-GVO Das Recht auf Berichtigung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, unrichtige ihn angehende personenbezogene Daten korrigieren zu lassen. Recht auf Löschung, Art. 17 DS-GVO Das Recht auf Löschung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, Daten beim Verantwortlichen löschen zu lassen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die ihn angehenden personenbezogenen Daten nicht mehr notwendig sind, rechtswidrig verarbeitet werden oder eine diesbezügliche Einwilligung widerrufen wurde. Es gelten die in § 25 BlnDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DS-GVO Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, eine weitere Verarbeitung der ihn angehenden personenbezogenen Daten vorerst zu verhindern. Dies ist beispielsweise zulässig, wenn der Betroffene die Daten für die Verfolgung anderer Rechte benötigt. Recht auf Widerspruch gegen die Erhebung, Verarbeitung und bzw. oder Nutzung, Art. 21 DS-GVO Das Recht auf Widerspruch beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, in einer besonderen Situation der weiteren Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen. Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DS-GVO Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, die ihn angehenden personenbezogenen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten und sie ggf. an einen anderen Verantwortlichen weiterzuleiten. Gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 2 DS-GVO steht dieses Recht aber nicht zur Verfügung, wenn die Datenverarbeitung der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dient. Recht auf Widerruf der Einwilligung, Art. 7 DS-GVO Soweit die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf Grundlage einer Einwilligung erfolgt, kann der Betroffene diese jederzeit widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, Art. 77 DS-GVO Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht dem Betroffenen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt. Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DS-GVO. Zuständige datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Alt-Moabit 59-61 10555 Berlin Eingang: Alt-Moabit 60 Tel.: (030) 13889-0 E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de Hier finden Sie gesonderte Informationen der Fachbereiche zur Datenverarbeitung: Datenschutzerklärung der Personendosismessstelle Berlin
Das Land Berlin verfolgt eine ambitionierte Energie- und Klimaschutzpolitik mit dem Ziel bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden. Klimaschädliche Emissionen sollen trotz Wachstum von Bevölkerung und Wirtschaft reduziert werden. Das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln, 2021) lässt dabei Berlins Senats- und Bezirksverwaltungen eine wichtige Rolle zukommen: Als Vorbild vorangehen und eine energieeffiziente, emissionsarme und umweltfreundliche Verwaltung gestalten. Hierbei kommt es nicht nur auf strukturelle Maßnahmen an, sondern auf die Unterstützung aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Mit Hilfe der Beteiligung von Verwaltungsbeschäftigten entstand unter Federführung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zum Jahresbeginn 2019 der Maßnahmenplan „CO 2 -neutrale Verwaltung Berlin“. Das ambitionierte Ziel ist es, alle Verwaltungen des Landes Berlin bis 2030 klimaneutral zu organisieren. Dafür bietet der Maßnahmenplan Ideen und Anregungen, CO 2 -Minderungsmaßnahmen in folgenden Wirkbereichen umzusetzen: Organisation und Kommunikation Mobilität Energieverbrauch im Gebäude Beschaffung und Ressourcenverbrauch Hierbei kommt es auf die Optimierung technischer Voraussetzungen in den Verwaltungsgebäuden ebenso an, wie auf die Motivation und Unterstützung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aktiv Klimaschutzmaßnahmen in der Verwaltung umzusetzen. Viele gute Beispiele zeigen schon jetzt, dass Berlin auf einem guten Weg in Richtung klima-neutrale Verwaltung ist. Zum Beispiel mit deutschlandweit vorbildlichen Regeln für die umweltfreundliche Beschaffung, Projekten zum Energiesparen am Arbeitsplatz oder Maßnahmen zur Förderung klimaschonender Mobilität am und zum Arbeitsplatz. Die Umsetzung des Maßnahmenplans ist gestartet und zentrale Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner tragen dazu bei, die Ziele der CO 2 -neutralen Verwaltungen in ihren Häusern zu organisieren und umzusetzen. Entsprechend § 8 des EWG Bln ist in 2024 ein Fünfjahresbericht zum Umsetzungsstand des Prozesses CO 2 -neutrale Verwaltung Berlin angefertigt und am 29.10.2024 durch den Senat beschlossen worden. Der Bericht zeigt exemplarische Fortschritte in allen Senats- und Bezirksverwaltungen auf und enthält eine Einzelauflistung der Maßnahmenumsetzung je Verwaltung.
Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Strahlenexposition infolge bergbaubedingter Umweltradioaktivität (Berechnungsgrundlagen Bergbau - BglBb) Die Berechnungsgrundlagen Bergbau gelten für die Nutzung, Stilllegung, Sanierung und Folgenutzung bergbaulicher Anlagen und Einrichtungen und für die Nutzung, Sanierung und Folgenutzung von Grundstücken, die durch bergbauliche Aktivitäten kontaminiert sind. Sie dienen dazu, die bergbaubedingte Strahlenexposition von Einzelpersonen der Bevölkerung und von Beschäftigten zu ermitteln. Die Berechnungsgrundlagen Bergbau dienen der Ermittlung der bergbaubedingten Strahlenexposition von Einzelpersonen der Bevölkerung und von Beschäftigten und gelten sowohl für die Nutzung, Stilllegung, Sanierung und Folgenutzung bergbaulicher Anlagen und Einrichtungen als auch für die Nutzung, Sanierung und Folgenutzung von Grundstücken, die durch bergbauliche Aktivitäten kontaminiert sind. In den Berechnungsgrundlagen Bergbau werden Verfahren und Parameter zur Berechnung der effektiven Dosis für den Aufenthalt in Gebäuden, an unterirdischen Arbeitsplätzen und im Freien sowie für den Verzehr von Muttermilch und lokal erzeugter Lebensmittel beschrieben. Es werden folgende Expositionspfade berücksichtigt: äußere Exposition durch Gammastrahlung des Bodens, Exposition durch Inhalation von Staub, Exposition durch Inhalation von Radon und seinen kurzlebigen Zerfallsprodukten, Exposition durch Ingestion von Muttermilch und lokal erzeugter Lebensmittel (Trinkwasser, Fisch, Milch und Milchprodukte, Fleisch und Fleischwaren, Blattgemüse, sonstige pflanzliche Produkte) und Exposition durch Direktingestion von Boden. Zur Berücksichtigung der natürlicherweise vorhandenen Umweltradioaktivität bei der Einbeziehung von Messungen enthalten die Berechnungsgrundlagen Bergbau Werte des natürlichen Untergrundes aller relevanten Umweltmedien. Weiterhin wird ein einfaches Verfahren zur radiologischen Bewertung des in die Atmosphäre freigesetzten Radon s beschrieben. Stand: 10.06.2025
Wald, der dem Lärmschutz dient, soll negativ empfundene Geräusche von Wohn- und Arbeitsstätten sowie Erholungsbereichen durch Absenkung des Schalldruckpegels dämpfen oder fernhalten.
Frauenberatungsstellen fördern die Gleichstellung von Frauen in der Gesellschaft. Die Beratungsarbeit orientiert sich an den Lebenssituationen von Frauen und damit verbundenen Themen wie z.B. Partnerschaft und Familie, Trennung / Scheidung, Alleinerziehende, Gewalterfahrungen, Konflikte am Arbeitsplatz, Erwerbslosigkeit, Einsamkeit / Isolation.
Origin | Count |
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Bund | 1942 |
Kommune | 4 |
Land | 690 |
Wissenschaft | 6 |
Zivilgesellschaft | 12 |
Type | Count |
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Chemische Verbindung | 1 |
Ereignis | 11 |
Förderprogramm | 1594 |
Gesetzestext | 1 |
Lehrmaterial | 4 |
Messwerte | 2 |
Strukturierter Datensatz | 8 |
Text | 651 |
Umweltprüfung | 13 |
unbekannt | 341 |
License | Count |
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geschlossen | 886 |
offen | 1703 |
unbekannt | 37 |
Language | Count |
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Deutsch | 2529 |
Englisch | 276 |
Leichte Sprache | 2 |
andere | 1 |
Resource type | Count |
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Archiv | 7 |
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Webseite | 639 |
Topic | Count |
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Boden | 1566 |
Lebewesen & Lebensräume | 1925 |
Luft | 1387 |
Mensch & Umwelt | 2626 |
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Weitere | 2469 |