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Optimierung von Lamiaceen, einer Gruppe von Arznei- und Gewürzpflanzen, für den Aufbau einer nachhaltigen Wertschöpfungskette von der landwirtschaftlichen Produktion bis zur Verarbeitung zu medizinischen Produkten und Nahrungsmitteln in Sachsen-Anhalt, Teilvorhaben G

STARK Kompetenzzentrum Laub: Laub als regionaler Rohstoff für energetische und stoffliche Verwertung

Untersuchung und Bewertung von Staub, Endotoxin, Schadgasen und Keimen in ausgewählten Stallsystemen mit freier Lüftung

Ziel: Das Ziel ist die Erfassung und Bewertung von Emissionen in 13 modernen Rinder-, Schweine- und Geflügelstallungen in Bayern unter den Aspekten Arbeitsmedizin, Tiergesundheit und Umweltwirkung. Methodik: Die ganztägigen Messkampanien erfolgen von Sommer 2004 bis Frühjahr 2005. Ergebnisse: Erste Auswertungen erfolgen im Frühjahr 2005.

Transregio TRR 228: Zukunft im ländlichen Afrika: Zukunft-Machen und sozial-ökologische Transformation; Future Rural Africa: Future-making and social-ecological transformation, Teilprojekt C08: Die Zukunft von Jobs: Landwirtschaft, ländliche Transformation und Beschäftigung

Haushalte im ländlichen Afrika haben typischerweise unterschiedliche Einkommens- und Beschäftigungsquellen innerhalb und außerhalb der Landwirtschaft. Die Diversifizierung der Lebensgrundlagen wird vermutlich in Zukunft weiter zunehmen. Dieses Projekt sammelt Daten von Haushalten und Arbeitgebern in vier Ländern (Kenia, Tansania, Namibia, Sambia), um Trends in der Verfügbarkeit und Qualität von Arbeitsplätzen in unterschiedlichen ländlichen Sektoren zu analysieren. Mit Hilfe statistischer Modelle werden Beschäftigungsmuster und deren Auswirkungen auf Einkommen und andere sozioökonomische Indikatoren untersucht.

WF 3300 Lärmschutzwald

Wald, der dem Lärmschutz dient, soll negativ empfundene Geräusche von Wohn- und Arbeitsstätten sowie Erholungsbereichen durch Absenkung des Schalldruckpegels dämpfen oder fernhalten.

Immissionsschutz auf der Brücke über die A65 bei Insheim #3

Fragen an das Referat 62 Die Zeitung DIE RHEINPFALZ berichtete in ihrer Ausgabe vom 15.10.20 über die technischen Probleme von Pkw und Pedelecs auf der Brücke über die Autobahn A65 bei Insheim. Dort führt die L543 von Insheim nach Herxheim über die A65, Anschlusstelle 18. Siehe auch: https://www.google.de/maps/@49.157741,8.1534566,16.5z Im Artikel wird beschrieben, dass immer wieder Pkw und Pedelec auf der Brücke aufgrund Elektronik-Problemen liegen bleiben. Siehe: https://www.rheinpfalz.de/lokal/landau_artikel,-technisches-mysterium-auf-der-insheimer-br%C3%BCcke-_arid,5122104.html Die Bundesnetzagentur hatte 2018 nach einer Störungsmeldung des ADAC die Brücke untersucht. Dabei wurde ein starkes magnetisches Gleichfeld mit einer Flussdichte von ca. 2.5 mT gemessen. Auszüge aus dem Messbericht sind verfügbar unter: https://fragdenstaat.de/a/204235 Anmerkung 1: In der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) sind Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch elektrische und magnetische Felder von Gleichstrom- und Niederfrequenzanlagen festgelegt. Der Grenzwert für statische magnetische Felder beträgt dort 0,5 mT (500 µT). In der Fußnote heißt es dazu: "Die Begrenzung ist so gewählt, dass Störbeeinflussungen von implantierten Körperhilfen wie zum Beispiel Herzschrittmachern durch statische Magnetfelder vermieden werden." Siehe dazu: https://www.bfs.de/DE/themen/emf/nff/schutz/grenzwerte/grenzwerte.html Allerdings gelten diese Grenzwerte aus der 26. BImSchV nur für "Funkanlagen". Wäre die Brücke eine Funkanlage, so wäre der Grenzwert um ein Vielfaches überschritten. Die Brücke ist nun aber eine Brücke und keine ortsfeste Funkanlage im Sinne der 26. BImSchV. Daher liegt formal keine Grenzwert-Überschreitung vor. Anmerkung 2: Die Bundesrat Drucksache 469/16 vom 18.08.16 "Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2013/35/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen" siehe https://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2016/0469-16.pdf definiert in Tabelle A2.10 "Auslöseschwellen der magnetischen Flussdichte B bei statischen Magnetfeldern für die Beeinflussung von implantierten aktiven oder am Körper getragenen medizinischen Geräten, z. B. Herzschrittmacher" eine untere Auslöseschwelle von 0,5 mT und eine obere Auslöseschwelle von 1,0 mT. Bei Überschreitung der oberen Auslöseschwelle an einer Arbeitsstätte gilt dann: Maßnahmen §6(3): • „Der Arbeitgeber hat (...) Arbeitsbereiche mit Gefährdungen für besonders schutzbedürftige Beschäftigte nach Satz 2 zu kennzeichnen. (...)“ Auslöseschwellen für aktive Implantate §9, Tabelle A2.10: • „Bei Überschreitung der oberen Auslöseschwelle (...) hat der Arbeitgeber weitere Maßnahmen (...) zu ergreifen, um Gefährdungen der Beschäftigten mit implantierten aktiven oder am Körper getragenen medizinischen Geräten zu beseitigen oder zu minimieren.“ Besonders schutzbedürftige Beschäftigte sind insbesondere Beschäftigte - mit aktiven medizinischen Implantaten, insbesondere Herzschrittmachern, - mit passiven medizinischen Implantaten, - mit medizinischen Geräten, die am Körper getragen werden, insbesondere Insulinpumpen, - mit sonstigen durch elektromagnetische Felder beeinflussbaren Fremdkörpern im Körper oder - mit eingeschränkter Thermoregulation Wäre die Brücke also eine Arbeitsstätte im Sinne der Richtlinie 2013/35/EU, so würde das Magnetfeld die obere Auslöseschwelle überschreiten. So wären dann für Beschäftigte mit aktiven Implantaten z.B. erforderlich - Warnzeichen "Magnetisches Feld" - Verbotszeichen "Herzschrittmacher" - weitere Maßnahmen zur Zutrittskontrolle Fazit: An der Brücke bei Insheim liegt nachweislich ein starkes magnetisches Gleichfeld vor. Die magnetische Flussdichte übersteigt den Grenzwert der 26. BImSchV um ein Vielfaches. Die magnetische Flussdichte übersteigt die in Bundesrat Drucksache 469/16 definierte obere Auslöseschwelle. Daraus kann gefolgert werden, dass hier eine konkrete Gefährdung für Träger aktiver Körperhilfen (z.B. Herzschrittmacher) vorliegt. Bei einem gleich starken Magnetfeld einer "Funkanlage" oder an einer "Arbeitsstätte" wären konkrete Maßnahmen zum Schutz von Trägern aktiver Körperhilfen zwingend erforderlich. Da die Brücke weder eine "Funkanlage" noch eine "Arbeitsstätte" ist, liegt formal keine Grenzwertverletzung vor. Somit sind - rechtlich gesehen - keine Schutz-Maßnahmen erforderlich, obwohl physikalisch (durch das Magnetfeld) eine konkrete Gefährdung vorliegt. Meine Fragen: 1) Sind bei diesem unter "Fazit" dargestellten Widerspruch dennoch Maßnahmen zum Schutz von Trägern aktiver Körperhilfen geboten ? 2) Wer könnte solche Maßnahmen anordnen ? Wäre das Ihr Haus oder eine andere Behörde (z.B. die SGD Süd oder die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße) ? 3) Sind Ihnen vergleichbare Fälle mit einem solchen Widerspruch bekannt (auf Landes- oder Bundesebene) ? Vielen Dank.

Passivrauchen und Lungenkrebs ; Untersuchung zu beruflichen Faktoren des Lungenkrebses

Untersuchung des Einflusses beruflicher Faktoren und des Passivrauchens auf das Lungenkrebsrisko in einer Fall-Kontroll-Studie mit 1004 Faellen und 1004 Kontrollen. Fortfuehrung der statistischen Auswertungen zu dieser 1987-1995 in Bremen durchgefuehrten Studie. Ergebnisse: vielfaeltig, siehe Bericht.

Methoden zur Auswertung von Industrielaerm hinsichtlich der gehoerschaedigenden Wirkung

Entwicklung neuer Auswertemethoden zur Beurteilung der gehoerschaedigenden Wirkung von Industrielaerm.

Metallfokussierte Wertschöpfungs- und Werterhaltungsoptimierung in der Kreislaufwirtschaft, Teilvorhaben 1: Geschäftsfelder, Informationsmodelle und Metallrückgewinnung

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