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Batterie-Bildungsnetzwerk Bayern

Dieses Vorhaben wird im Rahmen des Programms 'Nachhaltig im Beruf' gefördert

Betriebe, erzeugte Abfallmenge: Deutschland, Jahre, Abfallarten

Teil der Statistik "Erhebung über die Abfallerzeugung" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung über die Abfallerzeugung (EVAS-Nr. 32161). 1.2 Grundgesamtheit Grundgesamtheit der Erhebung über die Abfallerzeugung sind alle Betriebe und sonstige Arbeitsstätten. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Bundesweit werden höchstens 20 000 Betriebe und sonstige Arbeitsstätten befragt. Dabei wurde als Auswahlgrundlage die Betriebsgröße herangezogen, ausgehend von der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Die Abschneidegrenzen sind je nach Wirtschaftszweigen unterschiedlich. Die Anzahl der Beschäftigten werden aus den Angaben im Statistischen Unternehmensregister (URS-Neu) entnommen. Abschneidegrenzen: 50 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen (WZ): - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (WZ 01-03) - Textil- und Bekleidungsgewerbe (WZ 13, 14) - Ledergewerbe (WZ 15) - Holzgewerbe (WZ 16) - Papier- und Druckgewerbe (WZ 17, 18) - Kokerei und Mineralölverarbeitung (WZ 19) - Herstellung von chemischen Erzeugnissen (WZ 20) - Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen (WZ 21) - Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren (WZ 22) - Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden (WZ 23) - Fahrzeugbau (WZ 29, 30) - Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen (WZ 31, 32) - Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen (WZ 33) 100 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen: - Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Erzbergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau, Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden (WZ 06-09) - Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung (WZ 10-12) - Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen (WZ 24,25) - Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen sowie von elektrischen Ausrüstungen (WZ 26, 27) - Maschinenbau (WZ 28) - Energieversorgung (WZ 35) - Wasserversorgung (WZ 36) 500 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen: - Kohlenbergbau (WZ 05) - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (WZ 45-47) mit Ausnahme von WZ 46.77 (siehe unten) - Verkehr und Lagerei (WZ 49-53) [1] - Gastgewerbe (WZ 55, 56) [1] - Information und Kommunikation (WZ 58-63) [1] - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (WZ 64-66) [1] - Grundstücks- und Wohnungswesen (WZ 68) [1] - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen, sowie von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (WZ 69-82) mit Ausnahme von WZ 78.20 (siehe unten) [1] - Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung (WZ 84) [1] - Erziehung und Unterricht (WZ 85) [1] - Gesundheits- und Sozialwesen (WZ 86-88) - Kunst, Unterhaltung und Erholung (WZ 90-93) [1] - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (WZ 94-96) [1] [1] In Berichtsjahr 2022 unter Kosten-Nutzen-Aspekten geschätzt (siehe Kapitel 3.2.) Nicht befragt werden die Wirtschaftszweige (diese WZ sind zur Entlastung der Befragten und zur Vermeidung von Doppelbefragungen ausgenommen worden.): - Abwasserentsorgung (WZ 37) - Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung (WZ 38) - Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung (WZ 39) - Baugewerbe (WZ 41-43) - Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen (WZ 46.77) - Befristete Überlassung von Arbeitskräften (WZ 78.20) - Private Haushalte (WZ 97, 98) - Exterritoriale Organisationen und Körperschaften (WZ 99). 1.4 Räumliche Abdeckung Die Ergebnisse der Abfallerzeugung werden vom Statistischen Bundesamt für das gesamte Bundesgebiet und nach Bundesländern (nur Gesamtmengen) gegliedert ausgewiesen. Eine Veröffentlichung von hochgerechneten Ergebnissen erfolgt nicht. Die detaillierten Ergebnisse der Bundesländer werden teilweise von den Statistischen Ämtern der Länder veröffentlicht. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr 2022. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2006 alle vier Jahre durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen Die aktuelle Fassung der nationalen Gesetze finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09.12.2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Europäische Union: EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG (ABl. EU Nr. L 312 vom 22.11.2008) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetzes (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. Erhoben werden die Angaben zu § 3 Abs. 3 UStatG. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394) in der jeweils geltenden Fassung. Das Bundesstatistikgesetz legt die Arbeitsteilung zwischen den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder fest. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Abs. 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c UStatG sind die Inhaber oder Leitungen der Betriebe auskunftspflichtig. Gemäß § 15 Abs. 6 BStatG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung keine aufschiebende Wirkung. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich zulässig an: - öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des statistischen Verbundes, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z. B. die Statistischen Ämter der Länder, die Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat)). - Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (z. B. ITZBund als IT-Dienstleister des Statistischen Bundesamtes, Rechenzentren der Länder). Eine Liste der regelmäßig beauftragten IT-Dienstleister finden Sie unter www.statistikportal.de. Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 2 UStatG dürfen die statistischen Ämter der Länder die Ergebnisse der Erhebungen nach § 3 UStatG, soweit es sich um öffentlich-rechtliche Abfallentsorgungsanlagen handelt, veröffentlichen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen erhobenen Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen Aufgaben. Nach § 16 Absatz 6 UStatG übermitteln das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dem Umweltbundesamt für eigene statistische Auswertungen insbesondere zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, unentgeltlich Tabellen mit statistischen Ergebnissen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Die Tabellen dürfen nur von den für diese Aufgabe zuständigen Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes gespeichert und genutzt und nicht an andere Stellen weitergegeben werden. Die Organisationseinheiten nach Satz 2 müssen von den mit Vollzugsaufgaben befassten Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes räumlich, organisatorisch und personell getrennt sein. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben 1.) Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben), 2.) innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Namen und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Um die statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, werden grundsätzlich keine Angaben für weniger als drei Befragte (Einheiten) veröffentlicht. Darüber hinaus wird in den Fällen, in denen primär geheimzuhaltende Angaben durch Differenzbildung errechnet werden können, die sekundäre Geheimhaltung durchgeführt, d. h. es erfolgt für diese gesperrten Ergebnisfelder eine Gegensperrung entweder innerhalb einer einzelnen Tabelle oder, wenn nötig, auch tabellenübergreifend. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Das Statistische Bundesamt stimmt sich in regelmäßigen Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern verschiedener statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umweltstatistik, in der alle statistischen Ämter der Länder vertreten sind, mit den Ländern ab. Die Sitzungen dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der amtlichen Erhebungen als auch der Weiterentwicklung der zugehörigen Fragebögen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachexperten aus Verbänden, dem UBA oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z.B. Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für die Weiterentwicklung der amtlichen Erhebungen geben können. Die Prüfung der Qualität der Erhebungsergebnisse für die einzelnen Berichtspflichtigen (welche in die Abfallbilanz einfließen) obliegt den statistischen Ämtern der Länder. Die Prüfung der Qualität der Daten der einzelnen Berichtspflichtigen obliegt den Statistischen Ämtern der Länder (Nähere Informationen hierzu siehe Punkt 3 "Methodik"). Durch die Vorbelegung der Fragebogen mit Abfallschlüsseln wurde seit 2010 im Vergleich zur Befragung von 2006 eine höhere Akzeptanz und eine Erleichterung beim Ausfüllen seitens der Auskunftspflichtigen erreicht. In der Fachanwendung zur Erhebung in den Statistischen Ämtern der Länder werden Vorerhebungsdaten angezeigt und bestimmte Plausibilitätskontrollen implementiert. Unplausible Angaben werden von den Statistischen Ämtern der Länder durch Rückfragen bei den auskunftgebenden Betrieben geprüft. So konnte die Antwortqualität gegenüber den Vorjahren weiter gesteigert werden. 1.9.2 Qualitätsbewertung Die Qualität der Angaben der Auskunftspflichtigen differiert sehr stark. Größere Betriebe verfügen zum Teil über ein eigenes Abfallmanagement, kleinere Betriebe können ihre Angaben teilweise nur schätzen. Besonders schwierig ist die Angabe von Abfallmengen laut Rückmeldung der Befragten im Dienstleistungsbereich. Die amtliche Statistik erleichtert den befragten Betrieben die Zuordnung der anfallenden Abfallarten zum Abfallartenkatalog durch Vorbelegung für die Branche typischen Abfallarten im Fragebogen oder durch Vorbelegung der in der Vorerhebung vom Betrieb gemeldeten Abfallarten. Die Erhebung im Berichtsjahr 2022 deckt mit der Auswahl der Betriebe etwa 0,8% der Betriebe und 27 % der Beschäftigten in Deutschland ab. Dabei ist im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes der Grad der Erfassung der Gesamtbeschäftigten (ca. 74 %) wesentlich höher als im Bereich der Dienstleistungen (ca. 18 %). Der Berichtskreis umfasst nicht alle Wirtschaftszweige. Aus Kosten-Nutzen-Aspekten und mit Blick auf die Belastung der Befragten werden Betriebe, die unter der Abschneidegrenze liegen (siehe 1.3), nicht einbezogen. Somit liefert die Erhebung kein repräsentatives Abbild des Abfallaufkommens in Deutschland. Die Erhebung ist so konzipiert, dass die gewonnenen Daten vollständig den Zweck erfüllen, die aus der Erhebung der Abfallentsorgung vorliegenden Daten über Art und Menge der angefallenen Abfälle auf die verschiedenen Wirtschaftszweige aufzuteilen. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Erhebung über die Abfallerzeugung wird seit 2006 durch die Statistischen Ämter der Länder bei höchstens 20.000 Betrieben und sonstigen Arbeitsstätten durchgeführt und liefert Aufschlüsse über Art (Abfallartenschlüssel gemäß Abfallverzeichnisverordnung), Menge und Herkunft der erzeugten Abfälle. Diese Angaben werden vierjährlich erfragt. Ziel der Erhebung ist es, ein umfassendes Bild über die in den Wirtschaftsbereichen erzeugten Abfallmengen zu erhalten. Sie dient unter anderem als Grundlage für die Berichterstattung nach der E?U-Abfallstatistikverordnung, die einen ausführlichen Nachweis des Abfallaufkommens nach Abfallarten und Herkunft der Abfälle nach Wirtschaftsbereichen fordert. 2.1.2 Klassifikationssysteme - Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV – Verordnung zur Umsetzung des Europäischen Abfallverzeichnisses) in der jeweils gültigen Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. (www.klassifikationsserver.de) - Die Darstellung der Wirtschaftszweige erfolgt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008. - Erfahrungswerte für Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Bei der Erhebung über die Abfallerzeugung werden die in den Betrieben bzw. Arbeitsstätten erzeugten Abfallmengen in Tonnen pro Jahr mittels Fragebogen erfragt. Die Abfälle werden hierbei nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) klassifiziert. Dieser Abfallartenkatalog ist herkunftsbezogen, d.h. die Kapitel beschreiben, bei welchem Prozess bzw. in welcher Branche der Abfall anfällt. So werden in Kapitel 02 Abfälle aufgeführt, die in der Landwirtschaft, Gartenbau etc. aufkommen Die Erhebung erfolgt dezentral, d.h. die Statistischen Ämter der Länder erteilen den Auskunftspflichtigen in Ihrem Land Zugang zum Online-Fragebogen, bereiten die Daten zum Landesergebnis auf und übermitteln dieses an das Statistische Bundesamt. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählt insbesondere das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Weitere Nutzer sind auch die Bundes- bzw. Länderministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, das Umweltbundesamt und die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen. Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, Medien, Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern dieser Statistik. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden, Eurostat etc. eingeladen werden. Das Statistische Bundesamt ist in der jährlich bei Eurostat stattfindenden Sitzung "Expert Group on waste statistics" vertreten. Dort werden unter anderem die EU-Abfallstatistikverordnung betreffende Methodenänderungen besprochen, zu denen die vorliegende Erhebung Daten liefert. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die Erhebungsmerkmale sind in § 3 Abs. 3 UStatG festgelegt. Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die gesetzliche Auskunftsverpflichtung regelt § 14 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder als Primärerhebung mittels Online-Fragebogen bei den ausgewählten Betrieben und sonstigen Arbeitsstätten durchgeführt. Da es sich um eine Teilerhebung handelt, werden keine Stichprobenverfahren angewendet. Der Berichtskreis von ca. 20.000 Betrieben ist nicht repräsentativ, es werden vielmehr die größten Betriebe befragt (vgl. 1.3 Statistische Einheiten). Die Größe eines Betriebes wird in vorliegendem Fall durch die Anzahl der im jeweiligen Betrieb sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, welche aus dem URS stammt, definiert. Je nach Wirtschaftszweig variiert die Abschneidegrenze. Die Erhebung deckt mit der Auswahl der Betriebe etwa 0,8 % der Betriebe und ca. 27% der Beschäftigten in Deutschland ab. Dabei ist im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes der Grad der Erfassung der Gesamtbeschäftigten (durchschnittlich fast 74%) wesentlich höher als im Bereich der Dienstleistungen (durchschnittlich 18%). 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Befragung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Mittels Online-Fragebogen (IDEV) übermitteln die Auskunftspflichtigen ihre Daten an die für sie zuständigen Statistischen Ämter, die daraus ein Länderergebnis erstellen. Aus den Länderergebnissen stellt das Statistische Bundesamt anschließend das Bundesergebnis zusammen. Die Gestaltung der Fragebogen erfolgt nach den Standards für Erhebungsunterlagen der amtlichen Statistik und wird mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Design" abgestimmt. Bei der Gestaltung der Online-Fragebogen wird auf größtmögliche Berücksichtigung von Barrierefreiheit geachtet. Vor der eigentlichen Erhebung wird in manchen Ländern den im Berichtskreis vorgesehenen Betrieben bereits eine Vorabinformation zur Erhebung mit Muster-Fragebogen übersendet. Für die Durchführung der Befragung können die Fragebogen mit ausgewählten Abfallschlüsseln vorbelegt werden. Hier entscheiden die Länder individuell über die Art und den Umfang der Vorbelegung. Für das Berichtsjahr 2022 wurde aus Kosten-Nutzen-Gründen, zur Entlastung der Befragten sowie zur Reduzierung des Aufwands in den Statistischen Ämter der Länder ein Großteil der Auskunftspflichtigen aus den Wirtschaftszweigen der Dienstleistungen nicht befragt. Die Abfallmengen für diese Wirtschaftszweige wurden auf der Grundlage von Vorerhebungsergebnissen geschätzt. Grundlage für die Schätzung waren die von den Dienstleistungsbetrieben im Berichtsjahr 2018 gemeldeten Abfallmengen. Für die sowohl im Berichtsjahr 2022 als auch im Berichtsjahr 2018 zum Berichtkreis gehörenden Dienstleistungsbetriebe wurden die Abfallmengen anhand der Veränderungsraten der Abfallmengen zwischen den beiden genannten Berichtsjahren ermittelt. Die Veränderungsraten orientieren sich je Abfallschlüssel an der Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung sowie der Erhebung der Abfallentsorgung. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Die Datenaufbereitung erfolgt dezentral. Möglichen Fehlerquellen, die sich z. B. in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Fußnoten und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln können, wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt. Grundsätzlich wird bei fehlenden oder unplausiblen Angaben bei den Auskunftsgebenden nachgefragt. Auch der Vergleich mit den Ergebnissen des Vorjahres kann Anhaltspunkte für fehlerhafte Daten liefern. Ziel der Erhebung ist es nicht, einen Wert für das Abfallaufkommen in Deutschland zu generieren, dieser liegt schon im Rahmen der Abfallbilanz vor. Ziel der Erhebung ist es vielmehr die Verteilung der ungefährlichen Abfallarten, für welche keine anderen Informationen vorliegen, zu erheben. Der Auswahlsatz ist entsprechend nicht für eine belastbare Hochrechnung des Abfallaufkommens in Deutschland über alle Wirtschaftszweige geeignet. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Die Organisationseinheit Standardkosten-Modell (SKM) hat für diese Primärerhebung im Berichtsjahr 2018 einen Beantwortungsaufwand von durchschnittlich 120 Minuten je Befragten ermittelt. Durch die mögliche Vorbelegung mit Abfallschlüsseln kann eine Entlastung der Betriebe stattfinden, da sie aus den vorbelegten Schlüsseln auswählen können und nicht den gesamten Abfallartenkatalog durchsuchen müssen. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Durch die medienbruchfreie Übernahme der Daten aus dem Online-Fragebogen werden Erfassungsfehler in den Statistischen Ämtern der Länder minimiert. Auch Erfassungsfehler beim Meldenden werden minimiert. So lässt beispielsweise der Online-Fragebogen nur die Angabe von Abfallarten des Abfallartenkatalogs zu. Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden u. a. Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Landesämtern eine Aussage getroffen werden. Für den Zweck der Verteilung der Abfallarten nach Herkunft der Wirtschaftszweige für die Berichterstattung der Abfallstatistikverordnung sowie der Berichterstattung zu den Lebensmittelabfällen an die Europäische Kommission ist die Genauigkeit der Erhebung ausreichend. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Trifft nicht zu. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Die Abgrenzung des Berichtskreises durch die Wahl bestimmter Abschneidegrenzen zielt auf eine möglichst geringe Fehlerquote ab. Als problematisch können sich Betriebe mit ausschwärmendem Personal, d. h. Betriebe ohne eigene feste Arbeitsstätte für das Personal, sondern bei dem sich das Personal an die verschiedenen Arbeitsorte verteilt (z. B. Reinigungsfirmen) oder Mieter von Objekten erweisen, die nur eingeschränkt Angaben über Art und Menge der angefallenen Abfälle liefern können. Als Auswahlgrundlage dient das Unternehmensregister (URS). Auswahlmerkmal ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Entscheidend für die Aktualität und Vollständigkeit des Berichtskreises ist daher die Aktualität bzw. Qualität des Registers in den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder. Echte Antwortausfälle sind bei dieser Erhebung selten. Antwortausfälle werden durch Rückfragen bei nicht antwortenden Betrieben geringgehalten. Eine weitere Schwierigkeit liegt darin, dass die Qualität der Abfallstatistik auf der richtigen und vergleichbaren Verschlüsselung der entstandenen Abfallarten nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) basiert. Eine Kontrolle der direkten Zuweisung von Abfallarten zu Abfallschlüsseln des EAV ist durch Plausibilitätsprüfungen nur bedingt möglich. Die Statistischen Ämter der Länder pflegen jedoch einen engen Kontakt mit den Auskunftspflichtigen, so dass durch Rückfragen und maschinelle Plausibilisierung ein guter Qualitätsgrad erreicht wird. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die detaillierten endgültigen Bundesergebnisse werden ca. 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Bedingt durch die im Berichtsjahr 2022 hohe Anzahl von Lieferverpflichtungen sowie geringeren Personalressourcen und Bearbeiterwechsel in den Statistischen Ämtern der Länder (StLÄ) kam es in Einzelfällen zu Terminverzögerung bei der Datenlieferung der StLÄ. Zudem wurden für BJ 2022 für einzelne Wirtschaftszweige aus dem Dienstleistungsgewerbe die Daten nicht erhoben, sondern auf der Basis von Vorerhebungsdaten und Daten aus anderen Erhebungen geschätzt (siehe Kapitel 3.2). Daher war beim StBA nach dem Eingang der Einzeldatensätze der StLÄ mehr Arbeitsaufwand als in den Vorjahren notwendig. Die GENESIS-Quader der Erhebung über die Abfallerzeugung 2022 wurden etwa 21 Monate nach dem Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die Erhebung wird für alle Bundesländer und für Deutschland nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse der Bundesländer sind vergleichbar. Eine Vergleichbarkeit der Erhebung der Abfallerzeugung direkt mit Ergebnissen der anderen Mitgliedsstaaten ist nicht möglich. Von dieser Erhebung sind einzelne Wirtschaftszweige ausgenommen. Diese Erhebung ist nicht darauf ausgelegt, das nationale Gesamtabfallaufkommen zu ermitteln, dies geschieht bereits im Rahmen der Abfallbilanz. In den Mitgliedsstaaten bestehen verschiedene Erhebungskonzepte, um der Datenlieferung im Rahmen der Abfallstatistikverordnung gerecht zu werden. Das Ergebnis, das für Deutschland im Rahmen der Abfallstatistikverordnung unter zu Hilfenahme der Ergebnisse der Abfallerzeugung ermittelt wird, ist jedoch wiederum vergleichbar mit den Ergebnissen der anderen Mitgliedsstaaten. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Eine längere Zeitreihe in GENESIS-Online liegt ab dem Berichtsjahr 2010 vor. In den Erhebungen der folgenden Jahre wurden aus Erfahrungen vorheriger Erhebungen Verbesserungen aufgenommen, die sich auch auf die Datenqualität auswirken. Ergebnisse für das Berichtsjahr 2006 liegen im Ergebnisbericht Erhebung über die Abfallerzeugung 2006 vor (abrufbar in der Statistischen Bibliothek über www.statistischebibliothek.de). Die Daten sind grundsätzlich vergleichbar; Änderungen der Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2008 ab Berichtsjahr 2010, für Berichtsjahr 2006 wurde die WZ 2003 angewendet) können zur Einschränkung der Vergleichbarkeit führen. Während 2006 lediglich Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes, der Energie- und Wasserversorgung sowie der Dienstleistungsbereiche berücksichtigt wurden, wurde das Spektrum der Wirtschaftsbereiche seit dem Jahr 2010 um die Wirtschaftszweige Land- und Forstwirtschaft, Fischerei sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden ausgeweitet. Einmalig im Berichtsjahr 2022 wurde aus Kosten-Nutzen-Aspekten, zur Entlastung der Befragten sowie zur Reduzierung des Aufwands in den Statistischen Ämtern der Länder ein Großteil der Auskunftspflichtigen aus den Wirtschaftszweigen der Dienstleistungen nicht befragt, sondern auf der Basis von Vorerhebungsdaten und Daten aus anderen Erhebungen geschätzt (siehe Kapitel 3.2). 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die Erhebung der Abfallerzeugung liefert Angaben über die in einem Teil der inländischen Betriebe erzeugten Abfälle. Zum einen werden nicht alle Wirtschaftszweige erfasst, zum anderen sind die kleinen Betriebe nicht enthalten. Die privaten Haushalte werden vollkommen ausgeschlossen, ebenso wie die Wirtschaftsbereiche Bau, Abfallwirtschaft und Beseitigung von Umweltverschmutzungen. Die Erhebung der Abfallerzeugung wird durchgeführt, um etwas über die Erzeuger der Abfälle bzw. die Herkünfte der Abfälle zu erfahren, nicht jedoch, um die Informationen über die Gesamtmenge des Abfallaufkommens zu erheben. Das Ergebnis der Abfallbilanz liefert das inländische Abfallaufkommen für alle Wirtschaftszweige sowie auch für die privaten Haushalte. Allerdings werden hier die Abfallmengen nicht über die Erzeuger, sondern über die Abfallbehandlungsanlagen erfasst. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über die Abfallerzeugung ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die Resultate der Erhebungen dienen als Input für weitere Berechnungen, insbesondere für den Anhang I gemäß Abfallstatistikverordnung, der alle zwei Jahre an Eurostat zu liefern ist, sowie für die jährliche Bereitstellung des potenziellen Aufkommens an Lebensmittelabfällen nach Stufen der Lebensmittelkette gemäß dem Delegierten Beschluss (EU) 2019/1597 für die zuständige Behörde, die für die EU-Lebensmittelabfallberichterstattung verantwortlich ist. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Statistischen Ämter der Länder verbreiten die Landesergebnisse teilweise in Pressemeldungen. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse der Erhebung über die Abfallerzeugung werden im Internet in der Datenbank GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) bereitgestellt. Den Ergebnisbericht der Erhebung über die Abfallerzeugung 2014 finden Sie unter www.destatis.de > Umwelt > Abfallwirtschaft > Publikationen > Abfallerzeugung. Ältere Ergebnisberichte finden Sie in der Statistischen Bibliothek (www.statistischebibliothek.de) (Suchbegriff "Abfallerzeugung Ergebnisbericht"). Ab dem Berichtsjahr 2018 werden die Zahlen dieser Erhebung nur noch über GENESIS-Online verbreitet. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32161 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten stehen nicht zur Verfügung. Sonstige Verbreitungswege: Die Statistischen Ämter der Länder veröffentlichen teilweise ihre Länderergebnisse in eigenen Publikationen. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse stehen allen Nutzern zeitgleich zur Verfügung. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt: www.destatis.de/kontaktformular © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2024

Stadtstruktur / Stadtstruktur - Flächentypen differenziert 2020

Beschreibung der Kartiereinheiten Die 52 differenzierten Flächentypen , die als Kartiereinheiten für die Stadtstruktur zur Verfügung stehen, werden in sechs Gruppen untergliedert. Dadurch soll zur Unterstützung der Kartierung eine sinnfällige Typzuordnung zu den verschiedenen Nutzungen erleichtert werden. So können z. B. den Blockflächen mit Wohnnutzung nur Flächentypen zugeordnet werden, die den Gruppen „Dichte Wohnbebauung“ und „Aufgelockerte Wohnbebauung“ angehören. In der Karte „Stadtstruktur“ (06.07) werden sich ähnelnde Flächentypen zur besseren Lesbarkeit zu 16 übergeordneten Strukturtypen sowie Gewässer, die nicht zu den „klassischen“ Strukturtypen zählen, zusammengefasst. Eine Definition und Beschreibung der Flächentypen findet sich auch im Bericht zur Dokumentation der Kartiereinheiten und der Aktualisierung des Datenbestandes 2020 (SenStadtWohn 2021a). Gruppe I Tab. 1: Dichte Wohnbebauung Typ 1 Dichte Blockbebauung, geschlossener Hinterhof (1870er – 1918), 5 – 6-geschossig Typ 2 Geschlossene Blockbebauung, Hinterhof (1870er – 1918), 5-geschossig Typ 3 Geschlossene und halboffene Blockbebauung, Schmuck- und Gartenhof (1870er – 1918), 4-geschossig Typ 6 Mischbebauung, halboffener und offener Schuppenhof, 2 – 4-geschossig Typ 10 Blockrandbebauung mit Großhöfen (1920er – 1940er), 2 – 5-geschossig Ty 72 Parallele Zeilenbebauung mit architektonischem Zeilengrün (1920er – 1930er), 2 – 5-geschossig Typ 8 Heterogene, innerstädtische Mischbebauung, Lückenschluss nach 1945 Typ 7 Entkernte Blockrandbebauung, Lückenschluss nach 1945 Typ 73 Geschosswohnungsbau der 1990er Jahre und jünger Typ 9 Großsiedlung und Punkthochhäuser (1960er – 1990er), 4 – 11-geschossig und mehr Typ 11 Freie Zeilenbebauung mit landschaftlichem Siedlungsgrün (1950er – 1970er), 2 – 6-geschossig Der Flächentyp 1 „ Dichte Blockbebauung, geschlossener Hinterhof (1870er-1918), 5-6-geschossig “ entstand in der Gründerzeit (1870 – 1918) zur maximalen Ausnutzung des Bodens für den Wohnungsbau. Er kommt vorrangig innerhalb des S-Bahnringes vor und weist eine geschlossene fünf- bis sechsgeschossige Blockbebauung auf. Zum Teil gibt es noch mehrere Hinterhöfe. Sie sind in der Regel allseitig von Gebäuden umgeben, untereinander nur durch Durchfahrten verbunden und zum Teil auf Lichtschachtgröße reduziert. Die Hinterhöfe werden teilweise gewerblich genutzt. Meist dienen sie aber nur als Zugänge zu Seiten- und Hinterhäusern und als Stellplatz für die Abfallentsorgung oder für Fahrräder. Die Höfe sind nicht nur bei gewerblicher Nutzung nahezu vollständig versiegelt. Dieser Flächentyp ist somit der am dichtesten bebaute und versiegelte Wohnbereich. Mit dem Flächentyp 2 „ Geschlossene Blockbebauung, Hinterhof (1870er-1918), 5-geschossig “ zwischen 1870 und 1918 vorrangig innerhalb des S-Bahnringes für die schnell wachsende Berliner Bevölkerung entstanden. Die Blöcke bestehen zum überwiegenden Teil aus Altbauten mit Seiten- und/oder Querflügeln. Dazu kommen Gewerbe- und Fabrikgebäude, Gemeinbedarfsbauten sowie erneuerte und neue Gebäude im Blockrand. Die Höfe sind mehr-, aber nur selten allseitig von hohen Gebäuden umschlossen. Von benachbarten Höfen werden sie oft durch Mauern oder Zäune getrennt, so dass sie sich zu verwinkelten Blockinnenräumen zusammenfügen. Teilweise wurden im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen Hofflächen durch sparsame Abrisse miteinander vereint und werden nun als zusammenhängende Aufenthaltsfläche für gemeinschaftliche Einrichtungen wie z. B. Kindertagesstätten genutzt. Der Flächentyp ist durch eine starke Durchmischung der Wohnsubstanz mit Arbeitsstätten gekennzeichnet. Auch größere Gewerbebetriebe, die auf eine größere unbebaute Fläche für Lagerzwecke, Anlieferung, Parken etc. angewiesen sind, sind in diesem Flächentyp zu finden. Diese Kategorie weist im Vergleich zum Flächentyp „Dichte Blockbebauung“ einen etwas geringeren Bebauungs- und Versiegelungsgrad auf. In guten Wohngegenden sind die Höfe öfter mit alten Bäumen, gepflasterten Wegen und Schmuckbeeten ausgestattet. In Wohngegenden mit einem geringeren Sanierungsanteil bzw. weniger anspruchsvoller Ausgestaltung der Hofsituation ist der Anteil der vollständig versiegelten und spärlich begrünten Höfe höher. Der Flächentyp 3 „ Geschlossene und halb offene Blockbebauung, Schmuck- und Gartenhof (1870er-1918), 4-geschossig “ ist durch eine viergeschossige Blockbebauung gekennzeichnet; oftmals sind Vorgärten vorhanden. Die Blöcke mit Schmuck- und Gartenhöfen sind während der Gründerzeit (1870er – 1918) in den damaligen Vororten Berlins außerhalb des S-Bahnringes (heutiger Innenstadtrand) entstanden. Die Gebäude haben nur Seiten- oder nur Quergebäude, aber in der Regel nicht beides. Charakteristisch ist ein – im Vergleich zu den beiden vorher beschriebenen Flächentypen gut belichteter Blockinnenraum, der überwiegend gärtnerisch gestaltet ist. Der Flächentyp 6 „ Mischbebauung, halboffener und offener Schuppenhof, 2-4-geschossig “ zeichnet sich durch eine offene Mischbebauung aus, die insbesondere in Innenstadtrand- und Stadtrandlagen zu finden ist und dort vor allem an die alten Ortskerne und Subzentren gebunden ist. Es finden sich Reste alter Bebauung, die schon vor 1870 entstanden – zum Teil niedrige alte Häuser, Schuppen und Werkstätten in den Höfen – und die mit der viergeschossigen Bebauung des Typs „Schmuck- und Gartenhof“ sowie mit Neubauten (sowohl Ein- und Mehrfamilienhäuser als auch Geschosswohnungsbau) aus der Zeit nach 1945 durchsetzt sind. Das Bild dieser Gebiete ist dementsprechend heterogen. Kennzeichnend ist der kleinteilig gegliederte Blockinnenraum, häufig mit gewerblich genutzten Werkstätten, Lager- und Abstellplätzen; es gibt aber auch vereinzelt privat genutzte Gemüse- und Obstgärten. Der Flächentyp 10 „ Blockrandbebauung mit Großhöfen (1920er-1940er), 2-5-geschossig “ bezeichnet eine Art der Blockrandbebauung mit großen Wohninnenhöfen, wie sie in den späten 1920er bis Mitte der 1940er Jahre typisch war. Die großen Höfe werden durch eine geschlossene oder fast geschlossene zwei- bis fünfgeschossige, an den Straßenfluchten orientierte Bebauung gebildet. Sie sind durch mehr oder weniger repräsentativ ausgestattete Eingangsbereiche und manchmal halböffentliche Passagen mit dem Straßenraum verknüpft. Die großflächigen Höfe sind fast vollständig begrünt und durch eine architektonisch-symmetrische Gestaltung geprägt. In einigen frühen Siedlungen wurde der Hof durch heckengefasste Mietergärten genutzt. Ansonsten überwiegt eine Freiraumgestaltung mit Rasenflächen, auf denen verteilt alte Bäume stehen. Besonders charakteristisch sind Arten mit lockerem Habitus (Birke, Weide), die mit symmetrisch angeordneten Bäumen mit architektonischen Formen (Pyramiden-Pappeln, Fichten) kontrastieren. Erschließungswege sind in der Regel sparsam dimensioniert, teilweise wurden jedoch nachträglich Stellplätze und Garagen eingebracht. Im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen werden die Blockinnenbereiche, soweit kein Denkmalschutz besteht, zum Teil vollständig durch neue Gestaltungselemente überformt. Der Flächentyp 72 „ Parallele Zeilenbebauung mit architektonischem Zeilengrün (1920er-1930er), 2-5-geschossig “ beschreibt die Zeilenbebauung der 1920er und 1930er Jahre. Ende der 1920er Jahre und in den 1930er Jahren wurden in Berlin die ersten Häuser in Zeilenform gebaut. Ihr Hauptzweck war bei optimaler Ausnutzung der Grundstücke, in allen Wohnungen viel Licht, Luft und Sonne zu schaffen. Die langgestreckten, zwei- bis fünfgeschossigen Hauszeilen sind parallel zueinander aufgereiht. Der Freiraum zwischen den Häusern ist schmal und langgestreckt und an den kurzen Seiten offen. Die Zeilenbauten geben der Straße eine räumliche Fassung, indem sie nicht locker auf der Fläche verstreut stehen (wie in den Jahren nach 1950 üblich), sondern gleichmäßig rechtwinklig zur Straße stehen, so dass die Schmalseiten die Straßenflucht bilden. Teilweise werden auch abschließende Quergebäude parallel zur Straße angeordnet, so dass eine Mischung aus Zeilen- und Randbebauung entsteht und abwechslungsreiche Außenräume gestaltet werden. Zur optischen Auflockerung werden Durchgänge, Einblicke oder Hausvorsprünge eingesetzt. Außerdem wird der Straßenraum durch leicht vor- und zurück versetzte Gebäude und platzartige Erweiterungen variiert. Vorgärten sind fast immer vorhanden. Der Flächentyp 8 „ Heterogene, innerstädtische Mischbebauung, Lückenschluss nach 1945 “ liegt ebenfalls innerhalb der gründerzeitlichen Wohnquartiere. Im Unterschied zum vorangehenden Flächentyp wurden hier teilweise hohe Miet- und Bürogebäude als Zeilen- oder Punkthäuser auf die Blockfläche gebaut, häufig ohne dass die historische Bauflucht oder die Bauhöhen berücksichtigt wurden. Reste gründerzeitlicher Bebauung sind nur noch vereinzelt anzutreffen. Die Blöcke besitzen weder einen Blockinnenraum noch abgeschlossene halbprivate Hofräume. Die räumlich nicht gefassten Freiflächen dienen als Pkw-Stellplätze in Form von Tiefgaragen und Parkplätzen. Die verbleibenden Freiflächen sind überwiegend als nicht nutzbare Abstandsgrünflächen gestaltet. Der Flächentyp 7 „ Entkernte Blockrandbebauung, Lückenschluss nach 1945 “ liegt verstreut innerhalb der gründerzeitlichen Wohnquartiere in Innenstadt- und Innenstadtrandlage. Die alte, im 2. Weltkrieg zerstörte Bausubstanz wurde durch Wiederaufbau der Altbauten oder Neubebauung der Lücken ersetzt. Die Neubauten wurden in der Regel der alten Bauflucht angepasst, so dass dieser Flächentyp durch einen weitgehend geschlossenen Blockrand charakterisiert ist, der allerdings durch Einfahrten, Parkplätze, Baulücken etc. teilweise unterbrochen ist. Im Rahmen der Modernisierung oder dem Neubau der Vorderhäuser wurden oft sämtliche Quergebäude, Hinterhäuser und Schuppen abgerissen. So entstand gegenüber der ursprünglichen Bebauung ein offenerer Blockinnenraum, der meist an den einzelnen Grundstücksgrenzen mit Zäunen unterteilt ist. Neben den alten Hofgestaltungen dominieren dann häufig Parkplätze mit Umgrünung durch Rasen und Sträucher. Teilweise entstanden aber auch relativ große Innenräume, die als Aufenthaltsraum für die Bewohner mit Grün- und Rasenflächen, Spielplätzen und Bänken gestaltet oder in die Gemeinbedarfseinrichtungen wie Kindertagesstätten gelegt wurden. Der Flächentyp 73 „ Geschosswohnungsbau der 1990er Jahre und jünger “ umfasst alle seit Anfang der 1990er Jahre entstandenen mehrgeschossigen Wohn-Neubauten, die sich erheblich von den typischen Großsiedlungen (vgl. Typ 9 „Großsiedlung und Punkthochhäuser“ (1960er-1990er)) unterscheiden und eine weite Spanne von städtebaulichen Strukturen (z. B. Blockrandbebauung, Zeilenbebauung, Stadtvillen und Townhouses) umfassen. Es handelt sich im Wesentlichen um größere Wohnungsbauvorhaben der 1990er Jahre und der ersten Jahre des 21. Jahrhunderts, die zum Teil im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen realisiert wurden (Wasserstadt Berlin-Oberhavel, Rummelsburger Bucht) sowie weiterer Großprojekte (Karow-Nord, Buchholz etc.). Einfamilienhausgebiete sowie Reihen- und Doppelhaussiedlungen, die erst in den 1990er Jahren oder später entstanden, werden dagegen den entsprechenden Flächentypen mit unspezifischem Baualter zugeordnet (Flächentypen 22: „Reihen- und Doppelhäuser mit Gärten“ und 23: „Freistehende Einfamilienhäuser mit Gärten“). Freiflächen und Innenhofbereiche der seit den 1990er Jahren entstandenen Siedlungen werden häufig als halböffentliche Grünflächen mit Spielplätzen und Aufenthaltsbereichen gestaltet, den Parterre-Wohnungen sind oft Terrassen- oder kleine Gartenbereiche zugeordnet. Stellplätze werden vermehrt in Tiefgaragen untergebracht. Die seit den 1990er Jahren entstandenen Siedlungen weisen zudem aufgrund der aktuellen Standards eine vergleichsweise energiesparende, teilweise ökologisch orientierte Bauweise auf (relativ gute Dämmung, teilweise Passivhäuser, Regenwasserversickerung, Dachbegrünung etc.). Die Bebauung des Flächentyps 9 „ Großsiedlung und Punkthochhäuser (1960er-1990er), 4-11-geschossig und mehr “ entstand zwischen den späten 1960er Jahren bis Ende der 1990er Jahre. Es handelt sich oft um zusammenhängende Großsiedlungen im Stadtrandbereich (Satellitenstädte), die überwiegend in Plattenbauweise errichtet worden sind. Kleinere Siedlungen mit Zeilen oder Blockbebauungen finden sich in den Subzentren und im Innenstadtbereich. Im Ostteil der Stadt wurde die Plattenbauweise punktuell auch innerhalb historischer Strukturen eingesetzt. Typischerweise werden hier, anders als beim nachfolgenden Flächentyp 11 der „Freien Zeilenbebauung der 1950er bis 1970er Jahre“, verschiedene Gebäudehöhen und -formen innerhalb einer Siedlung verwendet. Oft handelt es sich um eine vier- bis achtgeschossige, halboffene Blockrandbebauung oder eine Mischung von Blockrand- und Zeilenbebauung, die z. T. mit mehr als zehngeschossigen Punkthochhäusern oder Hochhausketten kombiniert wird. Insbesondere in den Großsiedlungen haben die Gebäude in ihrer Stellung häufig keinen Bezug zur Straße, so dass eine homogene Straßenraumbildung fehlt. Zwischen den Gebäuden liegen große, räumlich oft nicht gefasste Freiflächen, die durch eine hohe Anzahl ebenerdiger Stellplätze geprägt werden. Auf den unversiegelten Flächen dominieren Zierrasen und Gehölzpflanzungen. Im Rahmen des berlinweiten Programmes „Stärkung Berliner Großsiedlungen“ (SenStadtWohn 2021b) wurden und werden auch bezüglich der Grünflächen der Großsiedlungen vermehrt Anstrengungen zur Qualifizierung dieser Flächen unternommen, um deren Aufenthalts- und ökologische Qualität zu verbessern. Der Flächentyp 11 „ Freie Zeilenbebauung mit landschaftlichem Siedlungsgrün (1950er-1970er), 2-6-geschossig “ entstand in der Nachkriegszeit hauptsächlich in den 1950er bis 1970er Jahren im Rahmen der Wiederaufbauprogramme. Die langgestreckten, in Zeilen angeordneten, hauptsächlich viergeschossigen Hausblöcke wurden meist in Form zusammenhängender Siedlungen in vom Krieg stark zerstörten ehemaligen Wohnbereichen der Innenstadt sowie in den Randbereichen der kompakten Bebauung am Innenstadtrand errichtet. Die Bebauung orientiert sich, im Gegensatz zur Zeilenbebauung der 1920er und 1930er Jahre, nicht mehr direkt am vorgegebenen Straßenraster. Sie steht vielfach in Ost-West-Richtung, um die Besonnung der Wohnungen zu gewährleisten, ist aber nicht mehr so streng parallel angeordnet wie die in den 1920er und 1930er Jahren errichteten Zeilen. In den späteren Jahren baute man die Zeilen häufig gestaffelt in versetzter Anordnung oder reihte sie beliebig um ein geschwungenes Straßennetz an. In den 1970er Jahren baute man auch in Ketten- oder Spinnenform. In Gegensatz zum Flächentyp „Großsiedlung und Punkthochhäuser“ sind dabei in den einzelnen Siedlungen in der Regel einheitliche Bauformen und -höhen vorzufinden. Gruppe II Tab. 2: Aufgelockerte Wohnbebauung Typ 25 Verdichtung im Einzelhausgebiet, Mischbebauung mit Garten und halbprivater Umgrünung (1870er bis heute) Typ 21 Dörfliche Mischbebauung Typ 24 Villen und Stadtvillen mit parkartigen Gärten (überwiegend 1870er – 1945) Typ 22 Reihen- und Doppelhäuser mit Gärten Typ 23 Freistehende Einfamilienhäuser mit Gärten Typ 59 Wochenendhaus- und kleingartenähnliches Gebiet Der Flächentyp 25 „ Verdichtung im Einzelhausgebiet, Mischbebauung mit Garten und halbprivater Umgrünung (1870er bis heute) “ entwickelt sich aus Gebieten der Flächentypen 23 „Freistehende Einfamilienhäuser mit Gärten“ oder Typ 24 „Villen und Stadtvillen mit parkartigen Gärten“. Da vor allem im ehemaligen West-Berlin nicht ausreichend freies Bauland zur Verfügung stand, ging man in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts dazu über, alte Villen und Einfamilienhäuser abzureißen und durch den Neubau größerer Miet- oder Apartmenthäuser zu ersetzen, oder die Grundstücke zu teilen und weitere Häuser im ehemaligen parkartigen Garten zu errichten. Der großzügige Blockinnenraum wird nun von Gebäuden durchsetzt. Bei den Neubauten handelt es sich häufig um Mehrfamilienhäuser oder Geschosswohnungsbau, bei dem es keine Gärten mehr gibt, sondern eine das ganze Haus umgebende halbprivate Umgrünung. Der Versiegelungs- und Bebauungsgrad dieses Flächentyps ist dementsprechend höher als bei den Flächentypen 23 „Freistehende Einfamilienhäuser mit Gärten“ und 24 „Villen und Stadtvillen mit parkartigen Gärten“. Das Phänomen ist im Südwesten der Stadt besonders stark ausgeprägt. Der Flächentyp 21 „ Dörfliche Mischbebauung “ liegt im Bereich der alten Ortskerne und ist als Folge neuerer Bebauung insbesondere der Freiräume nur noch außerhalb des S-Bahnringes und nur noch selten in erhaltener Dorfstruktur anzutreffen (z. B. in Kladow, Marienfelde, Buchholz, Malchow, Heiligensee). Die dörfliche Bebauung besteht heute aus einer Mischung von Neubauten und den typischen Bauernhöfen sowie alten Häusern der ehemaligen Dorfkerne. Entscheidend ist, dass die dörflichen Freiraumelemente wie Straßenführung, Anger, Dorfteich, Gutspark, Friedhof an der Kirche etc. teilweise noch ablesbar und in den Randgebieten der Stadt z.T. noch weitgehend erhalten sind. Die typische alte dörfliche Bebauung hat entlang der Straße ein- bis zweigeschossige Wohnhäuser mit dahinterliegenden Wirtschaftshöfen, die oftmals von den Wirtschaftsgebäuden aus Backstein umschlossen werden. Dahinter befinden sich Obst- und Gemüsegärten. Diese niedrige Bebauung wurde im Innenstadtrandbereich durch mehrgeschossige Blockbebauung und im Stadtrandbereich durch Ein- und Mehrfamilienhäuser ergänzt. Neben der Wohnfunktion übernehmen die alten Dorfbereiche heute oft die Funktion örtlicher Subzentren mit Läden, Einzelhandel, Verwaltungszentren, kleineren Werkstätten, Reiterhöfen, Gastronomie und Gartencafés in den alten Hofgebäuden. Der Flächentyp 24 „ Villen und Stadtvillen mit parkartigen Gärten (überwiegend 1870er – 1945) “ umfasst Siedlungsbereiche mit Villen und Stadtvillen, die überwiegend aus dem Zeitraum der Gründerzeit bis zum Kriegsende stammen. Villen sind repräsentative Einfamilienhäuser mit Garten. Stadtvillen ähneln in Bauweise und Gesamteindruck der Villa, sind aber Mehrfamilienhäuser mit etwas größerem Bauvolumen. Bei gleicher Nutzungscharakteristik verfügen diese Gebiete im Vergleich zu dem Flächentyp „Freistehende Einfamilienhäuser mit Gärten“ über größere Grundstücke und ein größeres Gebäudevolumen. Die Gebäude stehen hinter einheitlich breiten Vorgärten in einer Baufluchtlinie relativ dicht nebeneinander am Blockrand. Sie bilden einen gut erkennbaren Blockinnenraum. Die Grundstücke sind durch Hecken oder Mauern getrennt, zum Teil auch durch alte Backsteingebäude, die früher Wohnraum für Angestellte, Schuppen- und Waschhausfunktion hatten und heute häufig als Garagen dienen. Bei den Stadtvillen ist der Blockinnenraum auf Grund des größeren Bauvolumens manchmal relativ klein. Der parkartige Eindruck dieser Gärten entsteht durch den alten Baumbestand, der sich durch große, zum Teil exotische Exemplare auszeichnet. Teilweise sind in den Gärten Gemüse- und Blumenbeete vorhanden, dominierend ist jedoch die mit Bäumen bestandene Rasenfläche mit begleitenden Zierbeeten. Dieser Flächentyp kommt selten in reiner Form blockweit vor, da die durch Kriegsschäden entstandenen Lücken mit Gebäuden anderen Baustils aufgefüllt wurden. Außerdem ist der Veränderungsdruck durch Nachverdichtung aufgrund der relativ großen Grundstücksflächen bei diesem Flächentyp besonders groß (vgl. auch Typ 25 „Verdichtung im Einzelhausgebiet, Mischbebauung mit Garten und halbprivater Umgrünung (1870er bis heute)“). Der Flächentyp 22 „ Reihen- und Doppelhäuser mit Gärten ” beschreibt Reihenhaussiedlungen oder eng stehende Doppelhäuser mit mehr oder weniger lang gestreckten Gärten. Für die Größe des Gartengrundstücks war bis 1945 maßgeblich, dass der Eigenbedarf an Gemüse, Kartoffeln und Obst gedeckt werden konnte und die Haltung von Kleinvieh und Hühnern möglich war. Ein gewisser Anteil an Gemüse und Blumenbeeten, Obstbäumen und -sträuchern ist in diesen alten Reihengärten z.T. bis heute noch vorhanden. Bis 1945 wurden die Häuser immer am Blockrand gebaut, so dass die Gärten im Blockinnern eine große, zusammenhängende grüne Fläche bilden. Die modernen Reihenhäuser stehen meistens nicht mehr um den Blockrand, sondern an Stichstraßen und Erschließungen gestaffelt ins Innere der Blockfläche. Dadurch gibt es keine gemeinsamen offenen Blockinnenräume mehr, sondern nur aufgereihte, einzeln zum Nachbarn hin abgeschirmte Gärten. Ab den 1990er Jahren findet eine Entwicklung zum flächensparenden Bauen statt, bei der durch geringere Grundstücksgrößen der Überbauungsgrad der Grundstücke zunimmt; der Garten nimmt teilweise kaum noch die Hälfte der Grundstücksfläche ein. Die Gärten der Doppelhäuser sind etwas größer als die der Reihenhäuser. Der Flächentyp „Reihen- und Doppelhäuser mit Garten“ gehört immer noch zu den Flächentypen mit einem hohen Freiflächenanteil. Zu dem Flächentyp 23 „ Freistehende Einfamilienhäuser mit Gärten “ gehören zum einen Einfamilienhausgebiete, in denen die Häuser überwiegend in einer Baufluchtlinie hinter gleich tiefen Vorgärten stehen und in denen nur vereinzelt kleinere, einzelnstehende Mehrfamilienhäuser mit entsprechenden Gartengrundstücken integriert sind. Hinter dem Haus erstreckt sich der eigentliche Gartenbereich, der heute meist für Freizeitaktivitäten oder als Ziergarten, aber weniger als Obst- und Gemüsegarten genutzt wird. Im Blockganzen gesehen bildet dieser Gartenbereich einen großen Freiraum, der allerdings durch Zäune und Hecken stark unterteilt ist. Zum anderen werden auch Siedlungsgebiete zu diesem Flächentyp gezählt, die durch eine meist ungeplant gewachsene, inhomogene Baustruktur mit einer häufig ein- bis zweigeschossigen Bebauung aus Einfamilienhäusern, Bungalows, Werkstätten und Garagen unterschiedlichen Baualters charakterisiert sind. Solche offenen, meist ungegliederten Siedlungsgebiete befinden sich in den Außenbezirken der Stadt im Anschluss an die kompakte Bebauung und am Stadtrand. Durch die Errichtung von Gebäuden auf sogenannten Hammergrundstücken in den Blockinnenbereichen und durch die Nachverdichtung mit Mehrfamilienhäusern und Geschosswohnungsbau wird die Bebauungsdichte dieser Gebiete zum Teil erhöht (vgl. auch den Flächentyp 25 „Verdichtung im Einzelhausgebiet, Mischbebauung mit Garten und halbprivater Umgrünung (1870er bis heute)“). Dem Flächentyp 59 „ Wochenendhaus- und kleingartenähnliches Gebiet “ werden alle Block(teil)flächen zugeordnet, die in der Realnutzungskarte als „Wochenendhaus und kleingartenähnliche Nutzung“ dargestellt werden. Wochenendhäuser werden – qua Definition – nicht dauerhaft bewohnt und dienen eher der Erholungsnutzung. Gegenüber einer Einzelhausbebauung mit Wohnnutzung zeichnen sich diese Blöcke in der Regel durch ein geringeres Gebäudevolumen und eine kleinteiligere Parzellierung der Grundstücke aus. Gegenüber Kleingartengebieten sind diese Flächen jedoch dichter bebaut und die Parzellen im Allgemeinen größer. Gruppe III Tab. 3: Handel, Dienstleistung, Gewerbe und Industrie Typ 29 Kerngebiet Typ 31 Gewerbe- und Industriegebiet, großflächiger Einzelhandel, dichte Bebauung Typ 38 Mischgebiet ohne Wohngebietscharakter, dichte Bebauung Typ 30 Gewerbe- und Industriegebiet, großflächiger Einzelhandel, geringe Bebauung Typ 33 Mischgebiet ohne Wohngebietscharakter, geringe Bebauung Typ 32 Ver- und Entsorgung Dem Flächentyp 29 „ Kerngebiet “ werden alle Blockflächen zugeordnet, die in der Realnutzungskarte als Kerngebietsnutzung dargestellt werden. Es handelt sich um Bereiche mit hoher Nutzungsintensität und –dichte, die ausschließlich in den Zentrumsbereichen der Innenstadt sowie den bezirklichen Hauptzentren zu finden sind. Die Kerngebiete besitzen eine übergeordnete Bedeutung für Handel, private und öffentliche Dienstleistungen sowie kulturelle und wissenschaftliche Einrichtungen. Teilweise werden auch übergeordnete Gemeinbedarfsstandorte (wie z. B. überwiegend dem Bund zuzuordnende Verwaltungen, Botschaften u. ä.) im Innenstadtbereich dieser Kategorie zugeordnet. Die Flächen sind nicht identisch mit den im Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten gemischten Bauflächen mit Kerngebietscharakter. Baustrukturell sind große Unterschiede zwischen den einzelnen Gebieten festzustellen. Das Spektrum reicht von gründerzeitlicher Blockbebauung bis hin zu in jüngerer Zeit entstandener Hochhausbebauung. Generell zeichnen sich die Flächen durch eine hohe städtebauliche Dichte und einen hohen Versiegelungsgrad aus. Der Flächentyp 31 „ Gewerbe- und Industriegebiet, großflächiger Einzelhandel, dichte Bebauung “ beschreibt Gebiete mit einer entsprechenden Nutzung, deren Grundstücksflächen mehr als zur Hälfte bebaut und intensiv genutzt sind. Vor allem in den Stadtrandlagen sind die für Gewerbe- und Industriegebiete typischen Bebauungsstrukturen mit großen Gebäudekubaturen anzutreffen. Dagegen passt sich die Bebauungsstruktur in den innenstadtnahen Bereichen teilweise – besonders auf kleineren Blöcken – in die kleinteiligere Bebauung der Umgebung ein. Der Flächentyp 38 „ Mischgebiet ohne Wohngebietscharakter, dichte Bebauung “ beschreibt Blockflächen der Mischnutzungen, deren Grundstücksflächen mehr als zur Hälfte bebaut sind und deren Freiflächen nahezu vollständig als Stellplätze oder Lagerflächen genutzt werden. Sie sind durch eine Mischung aus Wohnnutzung und Gewerbe geprägt. Das äußere Erscheinungsbild wird dabei eher durch die gewerbliche Nutzung geprägt, die Charakteristik der Wohnnutzung tritt in den Hintergrund und der Block kann daher keinem der Flächentypen mit Wohngebietscharakter (siehe oben: Gruppe I) zugeordnet werden. Dieser Flächentyp kommt vor allem in den innerstädtischen, verdichteten Gebieten und den Zentren des äußeren Stadtraumes vor. Man findet hier überwiegend eine mehrgeschossige Bebauung, häufig mit Geschäften an den Straßenfronten und Lager- oder Fertigungshallen in den Höfen. Die Grundstücksflächen sind zu mehr als der Hälfte überbaut. Der Flächentyp 30 „ Gewerbe- und Industriegebiet, großflächiger Einzelhandel, geringe Bebauung “ beschreibt Gebiete mit einer entsprechenden Nutzung, deren Grundstücksflächen bis höchstens zur Hälfte bebaut sind. Die Nutzung der großen Grundstücksflächen dient hier fast ausschließlich der gewerblichen Produktion, der Lagerung und dem Güterumschlag oder als Pkw- und Lkw-Stellplatz. Wohnnutzung ist kaum noch vorhanden. Die Gewerbegebiete mit geringer Bebauung befinden sich vermehrt in den Stadtrandbereichen, vorwiegend im Bereich günstiger Verkehrsverhältnisse wie Autobahnen, Bahnanschlüssen und Wasserwegen. Sie weisen eine in der Nachkriegszeit entstandene, überwiegend eingeschossige Bebauung mit großzügigen Abstandsflächen auf. In untergenutzten Bereichen kann eine Durchmischung mit Brachflächen auftreten. Insgesamt weisen diese Gebiete einen geringeren Versiegelungsgrad auf als die Gewerbe- und Industriegebiete mit dichter Bebauung. Der Flächentyp 33 „ Mischgebiet ohne Wohngebietscharakter, geringe Bebauung “ beschreibt Blockflächen der Mischnutzungen, deren Grundstücksflächen bis höchstens zur Hälfte bebaut sind. Die gewerbliche Bebauung, die erst in jüngerer Zeit hauptsächlich außerhalb des S-Bahnrings entstand, besteht aus überwiegend eingeschossigen Hallen- und Gebäudekomplexen mit großen Abstandsflächen. Bei den gewerblich genutzten Flächen handelt es sich oft um Gewerbe mit hohen Anteilen an offenen Lager-, Umschlag- sowie Pkw- und Lkw-Stellplätzen (Schrottplätze, Baustoffhandel, Speditionen, Einzelhandelsbetriebe). Sie nehmen einen wesentlichen Teil der Blockfläche ein, so dass der Block keinem der Flächentypen mit Wohngebietscharakter (siehe oben: Gruppe I) zugeordnet werden kann. Es kommen auch größere nicht oder nur extensiv genutzte Bereiche vor, auf denen sich Spontanvegetation in unterschiedlichen Entwicklungsphasen befindet (Brachflächen). Insgesamt weisen diese Gebiete einen geringeren Versieglungsgrad auf als die Mischgebiete mit dichter Bebauung. Dem Flächentyp 32 „ Ver- und Entsorgung “ werden alle Blockflächen zugeordnet, die in der Realnutzungskarte als Ver- und Entsorgungseinrichtungen dargestellt werden. Die Kategorie umfasst Flächen der technischen Infrastruktur mit Anlagen für die Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung sowie der Abfallentsorgung und der Abwasserbeseitigung. Der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) sowie die Bus- und Tram-Betriebshöfe werden ebenfalls dieser Kategorie zugeordnet. Gruppe IV Tab. 4: Verkehrsflächen Typ 92 Bahnhof und Bahnanlagen ohne Gleiskörper Typ 99 Gleiskörper Typ 91 Parkplatz Typ 94 Sonstige Verkehrsfläche Typ 93 Flughafen Unter dem Flächentyp 92 „ Bahnhof und Bahnanlage ohne Gleiskörper “ sind alle Bahnanlagen außer den Gleiskörpern erfasst, wie z. B. oberirdische Bahnhofsanlagen, Güter- bzw. Verladebahnhöfe, Werkstattgelände etc.; auch ehemalige Güter- und Verladebahnhöfe werden dergestalt zugeordnet, solange keine anderweitige Nutzung bzw. veränderte Eigentumsverhältnisse bekannt werden. Die Bahnflächen stellen einen Sonderfall bei der Blockteilflächenbildung dar. Um die Bildung von Blockteilflächen auf das notwendige Maß zu beschränken, wird hier vermehrt von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Flächen mit einer Doppelnutzung zu belegen. So werden Wald, Stadtplätze / Promenaden, Kleingartenanlagen sowie Brachflächen, die mit Bahnanlagen zusammen in den Bahnblöcken enthalten sind, als Doppelnutzung Verkehrsfläche mit entsprechender Grünnutzung kartiert, sofern die Grünnutzung einen Flächenanteil > 50 % einnimmt. Wird die Fläche durch die Bahn genutzt, dann erfolgt die Typzuweisung entsprechend der betreffenden Bahnnutzung, ansonsten wird die Fläche dem Flächentyp „Sonstige Verkehrsfläche“ zugeordnet. Der Flächentyp 99 „ Gleiskörper “ beschreibt die Gleisanlagen der S- und Fernbahn sowie die außerhalb der Tunnel in einem offenen Einschnitt verlaufenden U-Bahnabschnitte. Der Verlauf der Schienenstränge wird dabei durchgängig dargestellt. Der Flächentyp 91 „ Parkplatz ” wird nur für die Park- und Stellplätze, Parkhäuser sowie Garagenanlagen vergeben, die einen gesamten statistischen Block einnehmen oder offensichtlich nicht mit der im Block vorhandenen Nutzung im Verbund stehen, sodass eine Teilflächenbildung gerechtfertigt ist. So werden z. B. für Stellplatzanlagen im Bereich von Großsiedlungen auch dann keine Blockteilflächen gebildet, wenn sie über der Erfassungsgrenze von einem Hektar liegen, da sie zur speziellen Struktur dieser Wohnnutzung gehören. Liegen diese Stellplätze jedoch in einem separaten Block, werden sie der Nutzung Verkehrsfläche und dem Typ Parkplatz zugeordnet. Diese Vorgehensweise gilt auch für Parkplatzanlagen in der Umgebung von Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen, wie z. B. dem Olympiastadion und dem Messegelände. Außerdem werden Mittelstreifen, die als Parkplatz genutzt werden, sowie vereinzelt liegende Großparkplätze im Stadtbereich und in den Erholungsgebieten diesem Typ zugeordnet. Unter dem Flächentyp 94 „ Sonstige Verkehrsfläche “ sind Straßenbahngleisbetten, Verkehrsinseln (außer denjenigen, die als Parkplatz zu erkennen sind), verkehrsbegleitende Grün- und Brachflächen sowie Promenaden zusammengefasst. Es werden auch Wälder und Forsten, Parks / Grünflächen, Stadtplätze / Promenaden, Kleingartenanlagen oder Brachflächen, die in den Bahnblöcken liegen, ohne dass die Flächen durch die Bahn genutzt werden, diesem Flächentyp zugeordnet. In der Nutzungskartierung erhalten sie die Doppelnutzung Verkehrsfläche zusammen mit der entsprechenden Grünnutzung. Unter dem Flächentyp 93 „ Flughafen “ sind sowohl die Rollbahnen, Abfertigungsgebäude und die Erschließungsflächen wie Straßen und Parkplätze erfasst, als auch die extensiven Freiflächen, die die Rollbahnen des Flughafens umgeben und die mit der Doppelnutzung Verkehrsfläche und Brachfläche kartiert wurden. In der Kartierung 2020 ist der Flughafen Tegel noch als Flächentyp 93 kartiert. Er war bis zum 8. November 2020 ein internationaler Verkehrsflughafen und wurde am 5. Mai 2021 entwidmet. Gruppe V Tab. 5: Gemeinbedarf und Sondernutzung Typ 43 Verwaltung Typ 45 Kultur Typ 41 Sicherheit und Ordnung Typ 12 Altbau-Schule (Baujahr vor 1945) Typ 13 Neubau-Schule (Baujahr nach 1945) Typ 44 Hochschule und Forschung Typ 47 Kindertagesstätte Typ 51 Sonstige Jugendeinrichtung Typ 58 Campingplatz Typ 60 Sonstiges und heterogenes Gemeinbedarfs- und Sondergebiet Typ 49 Kirche Typ 46 Krankenhaus Typ 98 Baustelle Alle Blockflächen, die in der Realnutzungskartierung mit einer Gemeinbedarfs- und Sondernutzung kartiert wurden, werden einem der folgenden Flächentypen zugeordnet. Der Flächentyp 43 „ Verwaltung ” wird für Standorte öffentlicher Verwaltungen vergeben. Darunter fallen z. B. die Bezirksämter, Rathäuser, Arbeitsagenturen, Gerichte, Senatsverwaltungen und Bundeseinrichtungen wie die Standorte der Ministerien und des Bundestages. Botschaften werden dagegen der Kategorie „Sonstiges und heterogenes Gemeinbedarfs- und Sondergebiet“ (Typ 60) zugeordnet. Unter dem Flächentyp 45 „ Kultur ” sind Museen, Theater, Opernhäuser, die Philharmonie und ähnliche kulturelle Standorte zusammengefasst. Flächige Ehren- und Denkmale sind hier ebenfalls enthalten. Zu dem Flächentyp 41 „ Sicherheit und Ordnung ” zählen die von Polizei, Feuerwehr, Strafvollzugsanstalten und Militär genutzten Flächen. Der Flächentyp 12 „ Altbau-Schule (Baujahr vor 1945) ” beschreibt die bis zum Jahr 1945 gebauten Schulen, die innerhalb der Quartiere der gründerzeitlichen Blockbebauung auf relativ kleinen Grundstücken Platz gefunden haben. Vom Baustil her entsprechen sie den gründerzeitlichen Flächentypen. Die unbebauten Flächen werden als Pausenhof mit Spielbereichen oder auch als Sportanlage genutzt. Der Flächentyp 13 „ Neubau-Schule (Baujahr nach 1945) ” beschreibt die seit 1945 entstandenen Schulen. Insbesondere die in den 1970er Jahren entstandenen Schulzentren verfügen über sehr große Grundstücke, deren Freiflächen als Pausenhof mit Spielbereich und als Sportanlagen genutzt werden. Sowohl der Flächentyp „Neubau-Schule“ als auch der Flächentyp „Altbau-Schule“ umfassen ausschließlich allgemeinbildende Schulen und Oberstufenzentren. Standorte von Musikschulen, Garten¬arbeitsschulen, Volkshochschulen etc. werden im Flächentyp 60 „Sonstiges und heterogenes Gemeinbedarfs- und Sondergebiet“ eingeordnet, weil sie nicht die für Schulen typischen Gebäude- und Freiflächenstrukturen aufweisen. Zu dem Flächentyp 44 „ Hochschule und Forschung ” zählen neben einigen wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen vor allem die Einrichtungen der Universitäten und Hochschulen sowie die den Hochschulen und sonstigen Einrichtungen zugeordneten Lehr- und Versuchsfelder mit landwirtschaftlichem oder gartenbaulichem Charakter, die in der Nutzungskartierung als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung mit einer entsprechenden Freiflächennutzung als Doppelnutzung kartiert wurden. Unter dem Flächentyp 47 „ Kindertagesstätte ” sind größere Block(teil)flächen einnehmende Kindertagesstätten erfasst. Kleinere Anlagen werden regelmäßig im Zusammenhang mit anderen Gemeinbedarfseinrichtungen, wie z. B. Schulen oder als Teil von Wohngebieten kartiert. Die nach dem zweiten Weltkrieg errichteten Gebäude sind meist ein- bis zweigeschossig, selten drei- oder mehrgeschossig. Die älteren Gebäude sind dem jeweiligen Baustil der Umgebung angepasst. Die Kindertagesstätten weisen einen recht hohen Freiflächenanteil auf, der als Aufenthalts- und Spielbereich oft intensiv gestaltet und genutzt wird. Der Flächentyp 51 „ Sonstige Jugendeinrichtung “ umfasst größere Standorte von Jugendeinrichtungen, die nicht anderen Kategorien zugeordnet werden können. Hierunter fallen z. B. Jugendklubs, Jugendfreizeitheime, Jugendausbildungszentren, Kinder- und Jugendheime, Kinder- und Jugendzirkusse, Schullandheime, Verkehrsschulen sowie Jugendherbergen und Jugendgästehäuser. Unter dem Flächentyp 58 „ Campingplatz ” werden Zeltplätze, Campingplätze sowie Dauercampingplätze mit mobilen Unterkünften geführt, nicht jedoch überwiegend versiegelte reine Caravan-Abstellplätze mit Parkplatzcharakter. Bebaute Flächen ergeben sich durch Infrastruktureinrichtungen wie Sanitärgebäude, Einkaufsmöglichkeiten oder Gaststätten; der Bebauungsgrad ist insgesamt jedoch generell relativ gering. Unter dem Flächentyp 60 „ Sonstiges und heterogenes Gemeinbedarfs- und Sondergebiet “ sind alle Gemeinbedarfsflächen zusammengefasst, die wegen fehlender Angaben oder als Folge der Systematik keinem anderen Flächentyp mit Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen zuzuordnen waren (z. B. Musikschulen, Studierenden- und Seniorenwohnheime oder Behindertenwerkstätten, aber auch großflächigere Einrichtungen wie der Zoologische Garten, der Tierpark und das Messegelände). Der Flächentyp 49 „ Kirche ” wird vergeben, wenn ein wesentlicher Teil der Fläche eines Blockes bzw. einer Blockteilfläche von Kirchengebäuden eingenommen wird. Sie treten oft im Verbund mit Stadtplätzen oder Friedhöfen auf und können mit einer entsprechenden Doppelnutzung kartiert werden. Der Flächentyp 46 „ Krankenhaus “ umfasst sowohl die baulichen Anlagen als auch die teilweise weitläufigen Außenanlagen der jeweiligen Einrichtung. Die Entstehungszeit der Krankenhäuser fällt in die unterschiedlichsten Bauepochen. Die Anfang des 20. Jahrhunderts entstandenen Krankenhauskomplexe wurden z. T. in Pavillonbauweise errichtet. Die relativ großen Außenanlagen wurden parkartig gestaltet und weisen einen hohen Anteil an Erschließungsflächen auf. In neuerer Zeit ist dieser Baustil zugunsten eines zentralen Hauptgebäudes aufgegeben worden. Große, parkartige Außenanlagen sind aber auch hier meist typisch. Dem Flächentyp 98 „ Baustelle “ werden alle Flächen zugeordnet, die auch in der Realnutzungskarte als Baustelle dargestellt sind. Es handelt sich um Flächen mit typischem Baustellencharakter, in der Regel offenem Boden. Wenn bereits die Fundamente bzw. ersten Stockwerke der Neubebauung zu erkennen sind, erfolgt die Einordnung gemäß der geplanten Nutzung. Naturgemäß ist dieser Flächentyp sehr abhängig vom Zeitpunkt der Erfassung. Gruppe VI Tab. 6: Grün- und Freiflächen Typ 54 Stadtplatz / Promenade Typ 17 Sportanlage, gedeckt Typ 16 Sportanlage, ungedeckt Typ 36 Baumschule / Gartenbau Typ 37 Kleingartenanlage Typ 53 Park / Grünfläche Typ 27 Friedhof Typ 57 Brachfläche Typ 56 Landwirtschaft Typ 55 Wald Typ 100 Gewässer Dem Flächentyp 54 „ Stadtplatz / Promenade “ werden alle Flächen zugeordnet, die in der Realnutzungskarte mit der entsprechenden Nutzung kartiert wurden, sofern ihnen keine Doppelnutzung als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung oder als Verkehrsfläche zugewiesen wurde. Es handelt sich um öffentliche Räume des städtischen Lebens, die als Aufenthaltsorte zu Freizeit- und Erholungszwecken, als Versammlungsflächen, Marktplätze u. ä. dienen oder Fußgängern und Radfahrern als Bewegungsraum abseits des Straßenverkehrs dienen. Stadtplätze und Promenaden haben gegenüber dem Flächentyp „Park / Grünfläche“ generell einen höheren Versiegelungsgrad. Unter dem Flächentyp 17 „ Sportanlage, gedeckt “ werden Sportanlagen erfasst, bei denen der Anteil der gedeckten Sportanlagen (Hallensport) dominiert. Dies können z. B. Kombinationen von Sportplätzen und Sporthallen, stark baulich geprägte Stadien und Mehrzweckhallen, Schwimm-, Reit- oder Eislaufhallen sowie stark überbaute Wassersportgrundstücke sein. Der Flächentyp 16 „ Sportanlage, ungedeckt “ umfasst größere Sportstandorte, bei denen der Anteil der ungedeckten (d. h. unbebauten) Sportanlagen das Erscheinungsbild dominiert. Die zu den Sportanlagen gehörenden Gebäude zum Umkleiden und Lagern von Geräten sowie Tribünen werden miterfasst. Zu den ungedeckten Sportanlagen können Wettkampfstadien, einzelne Sportplätze mit und ohne Laufbahn, die sich z.T. auf Schulgrundstücken befinden, Tennisplätze, Freibäder, Golfplätze sowie Flächen für den Reit-, Wasser- und Schießsport gehören. Dem Flächentyp 36 „ Baumschule / Gartenbau “ werden nur Block(teil)flächen zugeordnet, die in der Realnutzungskarte mit der entsprechenden Nutzung kartiert wurden. Es handelt sich um Flächen mit vorwiegendem Freilandanbau. Dabei werden neben den Anbauflächen privater Baumschulen und Gärtnereien auch Bezirksgärtnereien dieser Kategorie zugeordnet. Flächen mit reiner Hallenbebauung bzw. einem Versiegelungsgrad von > 50 % werden dagegen zu den Gewerbe- und Industrienutzungen gezählt. Block(teil)flächen, deren Flächen durch Bauhöfe der Gartenbauämter genutzt werden sowie einzelne Forschungseinrichtungen, wie das Institut für Nutzpflanzenforschung und entsprechende Lehr- und Versuchsfelder der Universitäten, werden mit der Doppelnutzung Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen kartiert und dann nicht dem Flächentyp „Baumschule / Gartenbau“ zugeordnet, sondern einem der Flächentypen der Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen. Dem Flächentyp 37 „ Kleingartenanlage “ werden alle Flächen zugeordnet, die in der Realnutzungskarte mit der entsprechenden Nutzung kartiert wurden, sofern ihnen keine Doppelnutzung als Verkehrsfläche zugewiesen wurde. Grundlage für die Zuordnung und Flächenabgrenzung der Kleingärten ist der von der Fachverwaltung geführte Datenbestand der Berliner Kleingartenanlagen. Hier sind die nach dem Bundeskleingartengesetz definierten Kleingärten erfasst. Andere Flächen mit ähnlicher Nutzungscharakteristik werden in der Realnutzungskartierung der Nutzungskategorie Wochenendhäuser und kleingartenartige Nutzungen zugeordnet und erhalten entsprechend in der Stadtstrukturkartierung den Flächentyp 59 „Wochenendhaus- und kleingartenartiges Gebiet“. Unter den Flächentyp 53 „ Park / Grünfläche “ fallen nur Block(teil)flächen, die auch in der Realnutzungskarte der Kategorie Park / Grünfläche zugeordnet werden, sofern ihnen keine Doppelnutzung als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung oder als Verkehrsfläche zugewiesen wurde. Es handelt sich neben den im Grünflächenverzeichnis geführten öffentlichen Grünanlagen auch um weitere Grünanlagen, sofern sie vom Erscheinungsbild einer öffentlich zugänglichen Grünanlage ähneln und augenscheinlich regelmäßiger gärtnerischer Pflege unterliegen. In der Realnutzungskarte als Park / Grünfläche kartierte weiträumige Park- und Naherholungsanlagen, die sich fast ausschließlich durch extensiv gepflegte oder nicht gepflegte wald- bzw. wiesenartige Bereiche auszeichnen, können ggf. den Flächentypen Brachfläche oder Wald zugeordnet werden (z. B. Volkspark Klein-Glienicke). Dem Flächentyp 27 „ Friedhof “ werden alle Flächen zugeordnet, die in der Realnutzungskarte mit der entsprechenden Nutzung kartiert wurden, sofern ihnen keine Doppelnutzung als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung zugewiesen wurde. Neben den zur Bestattung genutzten Flächen handelt es sich auch um ehemalige Friedhöfe, sofern sie vom Charakter her noch als Friedhof erkennbar sind. Strukturell unterscheiden sich Friedhöfe untereinander vor allem hinsichtlich ihres Baumbestandes. Während Waldfriedhöfe und ältere Parkfriedhöfe wesentlich durch ihren alten Baumbestand geprägt werden, können jüngere Friedhofsanlagen noch weitgehend ohne größere Bäume auftreten. Der Flächentyp 57 „ Brachfläche “ beschreibt nicht oder nicht mehr genutzte Flächen, auf denen sich zum Teil vielfältige Vegetationsbestände wie z. B. Mager- und Trockenrasen oder Ruderalfluren entwickeln können. Alle Flächen, die unter einer der „Brachflächennutzungen“ kartiert wurden, werden diesem Typ zusammenfassend zugeordnet, sofern sie nicht gleichzeitig einer Baunutzung unterliegen. In diesem Fall richtet sich die Typzuordnung nach der Baunutzung. Zudem können einzelne unter der Nutzung „Park / Grünfläche“ kartierte Anlagen diesem Flächentyp zugeordnet werden, falls die Fläche keiner offensichtlichen Pflege unterliegt und von Ruderalvegetation geprägt ist (z. B. Tegeler Fließ). In der Karte „Grün-und Freiflächenbestand“ (06.02) (SenStadtWohn 2021e) werden die Brachflächen nach ihrer Vegetationsstruktur in drei Kategorien unterteilt. Dem Flächentyp 56 „ Landwirtschaft “ werden alle Block(teil)flächen zugeordnet, die in der Realnutzungskarte entweder als Grün- oder als Ackerland dargestellt werden, sofern ihnen keine Doppelnutzung als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung zugewiesen war. In diesem Fall würden sie einem der oben beschriebenen Flächentypen zugeordnet werden (s.o. Flächentypen der Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen). Dem Flächentyp 55 „ Wald “ wurden alle Flächen zugeordnet, die unter der Nutzung „Wald“ kartiert worden sind, sofern sie nicht gleichzeitig einer baulichen Nutzungskategorie unterliegen. In diesem Fall richtet sich die Typzuordnung nach der Baunutzung. Zudem können einzelne unter der Nutzung „Park / Grünfläche“ kartierte Anlagen diesem Flächentyp zugeordnet werden, falls es sich um überwiegend extensiv gepflegte, bestockte Flächen handelt (z. B. Volkspark Klein-Glienicke). Dem Flächentyp 100 „ Gewässer “ werden alle Block(teil)flächen zugeordnet, die auch in der Realnutzungskarte als Gewässer dargestellt werden. Als Gewässer werden neben den natürlichen Gewässern, wie Flüssen und Seen, auch Kanäle sowie die Rückhalte- und Versickerungsbecken der Berliner Wasserbetriebe geführt, sofern sie als Wasserfläche erkennbar sind. Eine differenzierte Definition und Beschreibung der Flächentypen findet sich auch im Bericht zur Flächennutzung und Stadtstruktur – Dokumentation der Kartiereinheiten und Aktualisierung des Datenbestandes 2020 (SenStadtWohn 2021a). Dort werden die einzelnen Kartiereinheiten der Flächentypen ausführlich anhand von Einzeldarstellungen beschrieben und illustriert, auch hinsichtlich ihrer Lage und Verteilung im Stadtgebiet. Die Einzeldarstellungen enthalten jeweils eine textliche Beschreibung, die Nennung der Kartierregeln, Angaben zum Umfang der erfassten Flächen in der jeweiligen Kategorie, Angaben zum prägenden Baualter sowie zu weiteren beschreibenden Merkmalen, Angaben zu charakteristischen Merkmalen, eine Karte, die die Verteilung der betroffenen Blockflächen im Stadtraum darstellt sowie beispielhafte Ausschnitte aus der Karte 1 : 5.000 (K5) und digitalen Luftbildern sowie terrestrische Fotos typischer Block(teil)flächen. Als charakteristische Merkmale werden jeweils der flächengewichtete Mittelwert, das flächengewichtete 5 %- und 95 %-Perzentil und das Summenhäufigkeitsdiagramm folgender Merkmale angegeben: der Versiegelungsgrad (vgl. Umweltatlaskarte „Versiegelung“ (01.02), 2016 ; SenStadtWohn 2017b), die Geschossflächenzahl[1] (vgl. Umweltatlaskarte „Städtebauliche Dichte“ (06.09), 2019 ; SenStadtWohn 2019), die Grundflächenzahl[2] (vgl. Umweltatlaskarte „Städtebauliche Dichte“ (06.09), 2019 ; SenStadtWohn 2019), die Anzahl der Gebäudegeschosse[3], die Anzahl der Einwohner pro Hektar (vgl. Umweltatlaskarte „Einwohnerdichte“ (06.06), 2019 ; SenStadtWohn 2020c) und das Grünvolumen (vgl. Umweltatlaskarte „Grünvolumen“ (05.09), 2010 ; SenStadtWohn 2017a). Bei diesen Merkmalen handelt es sich um in Datenbanken vorliegende Sachdaten, die regelmäßig im Informationssystem Stadt und Umwelt (ISU) mit der Block(teil)flächenkarte als Raumbezug erarbeitet werden. Die in den Steckbriefen enthaltenen Angaben wurden nach der aktuellen Nutzungskartierung durch statistische Auswertungen errechnet. Für die Ermittlung der Spannen wurde als untere Grenze das 5 %-Perzentil angegeben und als obere Grenze das 95 %-Perzentil, um untypische „Ausreißer“ nicht mit zu erfassen. Ausnahmsweise treten also Flächen auf, die aus diesen charakteristischen Spannen herausfallen (10 % der Flächen). _____________________________________ fn1. Die Geschossflächenzahl (GFZ) wird als Verhältnis Summe der Geschossflächen aller Hauptgebäude eines Blocks (ohne Nebengebäude wie Garagen etc.) zur Blockfläche errechnet. fn2. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird als Verhältnis der Summe der be- und unterbauten Flächen (Haupt- und Nebengebäude, Tiefgaragen etc.) zur Blockfläche errechnet. fn3. Für die Berechnung der Anzahl der Geschosse wurde der Quotient aus Geschossflächenzahl und Grundflächenzahl gebildet (GFZ / GRZ = Geschosse). Im Rahmen der Fortschreibung wurden anhand der charakteristischen Merkmale automatisierte Plausibilitätsprüfungen durchgeführt und auffällige Flächen einer visuellen Überprüfung unterzogen. Für statistische Auswertungen mit Zuordnung zu den Block(teil)flächen konnten nur diejenigen Flächen herangezogen werden, bei denen die Geometrie gegenüber der ISU5 2015 nicht verändert wurde. Für die neuen Flächen lagen die notwendigen Sachdaten noch nicht vor. Die Tabelle 7 enthält die durch statistische Auswertungen ermittelten Kennwerte für alle Flächentypen. So wird zum Beispiel deutlich, dass die dichte Blockbebauung mit geschlossenen Hinterhöfen mit einer durchschnittlichen Dichte von 508 Einwohnern pro Hektar der am dichtesten besiedelte Flächentyp ist. Die stark überdurchschnittliche Nutzungsintensität der Kerngebiete kann an der hohen durchschnittlichen Geschossflächenzahl abgelesen werden. In der Karte „Stadtstruktur“ (06.07) werden sich ähnelnde Flächentypen zu 16 übergeordneten Strukturtypen sowie Gewässern, die nicht zu den „klassischen“ Strukturtypen zählen, zusammengefasst: Die Darstellung der Strukturtypen konzentriert sich – mehr noch als die der Flächentypen – auf die Flächen mit überwiegender Wohnnutzung. Die 17 differenzierten Flächentypen mit überwiegender Wohnnutzung werden zu 11 Strukturtypen mit überwiegender Wohnnutzung zusammengefasst, während die übrigen 34 Flächentypen (ohne Gewässer) mit anderen Nutzungen zu nur 5 weiteren Strukturtypen zusammengefasst werden. Die 11 Strukturtypen mit überwiegender Wohnnutzung werden anhand ihrer Bebauungs- und Freiraumstruktur sowie des Baualters differenziert: Diese differenzierte Betrachtung hat sich vielfach bewährt. Beispielsweise wurde die Stadtstrukturkartierung als eine Sekundärdatenquelle für die gesamtstädtische Biotopkartierung herangezogen und die Beschreibung der Strukturtypen anhand ihrer Bebauungs- und Freiraumstrukturen wurde weitgehend in die Beschreibung der Biotoptypen für die bebauten Bereiche übernommen (siehe auch: Berliner Biotoptypenliste , SenUVK 2021). Die Nutzung der Stadtstrukturtypen und besonders der Flächentypen ist überall dort von Vorteil, wo es weniger auf die individuelle, kleinteilige Ausprägung vor Ort ankommt als auf die Ableitung von Indikatoren und die Zuordnung von Kenngrößen aus Nutzungen, Flächentypen und Baustrukturen zur Konzeption von Maßnahmen und Programmen (z. B. im Rahmen der Klimaanpassung, vgl. StEP Klima KONKRET , SenStadtUm 2016). Verteilung der Strukturtypen für Berlin Die 11 Strukturtypen mit überwiegender Wohnnutzung nehmen etwa die Hälfte der bebauten Fläche Berlins ein. Die niedrige Bebauung mit Hausgärten nimmt dabei mit 46 % flächenmäßig den weitaus größten Teil der Wohngebiete ein, gefolgt von der hohen Bebauung der Nachkriegszeit (10 %). Die dörfliche Bebauung beansprucht mit 2 % den geringsten Flächenanteil (vgl. Abb. 5). Die Verteilung der Stadtstrukturtypen innerhalb der Berliner Bezirke zeigt deren unterschiedlichen städtebaulichen Charakter (vgl. Abb. 6). In Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg ist mit 58 % bis 65 % der Wohngebietsfläche ein hoher Anteil gründerzeitlicher Blockbebauung erhalten, die jedoch z. T. massiv verändert wurde (Strukturtyp 3, vgl. Tabelle 9). In den übrigen Bezirken ist der Anteil deutlich geringer; im stadtweiten Durchschnitt beträgt der Anteil an erhaltener gründerzeitlicher Bebauung nur 14 %. In Marzahn-Hellersdorf ist sowohl der Anteil der Blockbebauung der Gründerzeit als auch der Anteil an Zeilenbebauung verschwindend gering. Den höchsten Anteil an Zeilenbauweise weist Tempelhof-Schöneberg auf (22 %), gefolgt von Charlottenburg-Wilmersdorf und Neukölln (jeweils 20 %). Die hohe Bebauung der Nachkriegszeit nimmt in den Bezirken Lichtenberg (44 %), Friedrichshain-Kreuzberg (27 %) und Marzahn-Hellersdorf (26 %) einen überdurchschnittlich hohen Anteil ein. Niedrige Bebauung mit Gartenstruktur fehlt erwartungsgemäß in den Innenstadtbezirken Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg fast völlig, während sie am Stadtrand in Steglitz-Zehlendorf, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf und Reinickendorf mit ca. drei Viertel der Wohngebietsfläche die Siedlungsstruktur umgekehrt entscheidend prägt. Die „ Blockbebauung der Gründerzeit mit Seitenflügeln und Hinterhäusern “ (Strukturtyp 1), die seit ihrer Entstehung kaum verändert wurde, findet man in weiten Teilen Charlottenburgs bzw. Wilmersdorfs zwischen Lietzensee, Kurfürstendamm, Richard-Wagner-Straße und Spandauer Damm. Auch in Moabit, Wedding und in Friedrichshain zwischen S-Bahnring und Petersburger Straße, Warschauer Straße sowie in Kreuzberg, Neukölln und Schöneberg zwischen den Achsen Neuköllner Schifffahrtskanal, Skalitzer Straße, Gitschiner Straße und Karl-Marx-Straße, Gneisenaustraße, Yorckstraße, Potsdamer Straße und Hauptstraße in Schöneberg ist die enge Bebauung mit der typischen Hinterhofstruktur weitgehend erhalten geblieben. Die „ Blockrandbebauung der Gründerzeit mit geringem Anteil von Seiten- und Hintergebäuden “ (Strukturtyp 2), zu der die Flächentypen Schmuck- und Gartenhof und Schuppenhof gehören, findet man in den ehemaligen Vororten Berlins außerhalb des S-Bahnrings. Auch diese Baustruktur wurde seit ihrer Entstehung kaum verändert. Größere Gebiete sind in Friedenau, in Steglitz, in Tempelhof und Friedrichshagen, in Oberschöneweide, Karlshorst, Pankow, Niederschönhausen, in Spandau und in Reinickendorf westlich der Provinzstraße vorhanden. Größere Bereiche der „ Blockrandbebauung der Gründerzeit mit massiven Veränderungen “ (Strukturtyp 3), die durch Kriegszerstörungen und Wiederaufbau oder durch Sanierung mit massivem Abriss aus der gründerzeitlichen Blockbebauung entstanden sind, befinden sich innerhalb des S-Bahnrings. Sie liegen in Charlottenburg zwischen Otto-Suhr-Allee und Bismarckstraße sowie entlang des Spandauer Damms, in Tiergarten um die Spreebögen und Invalidenstraße und südlich des Landwehrkanals um die Potsdamer Straße, in Wedding zwischen der S-Bahnlinie Nordbahnhof – Gesundbrunnen und der Bernauer Straße und in Friedrichshain westlich der Straßen Warschauer Straße / Petersburger Straße bzw. östlich dieser Straßen im Bereich Frankfurter Allee. Auch in Schöneberg und Wilmersdorf gibt es viele Bereiche, in denen die typische gründerzeitliche Hinterhofstruktur durch Wiederaufbau und Sanierung massiv verändert wurde. In Prenzlauer Berg, Kreuzberg, Charlottenburg und Neukölln ist noch sehr viel gründerzeitliche Bebauung der Flächentypen „Geschlossener Hinterhof“ bzw. „Hinterhof“, die den Strukturtyp 2 prägen, in ihrer ursprünglichen Form erhalten. Der Anteil der sehr dichten Bebauung des Typs „Geschlossener Hinterhof“ ist in Neukölln, Wedding und Kreuzberg relativ hoch. Behutsam saniert mit weitgehendem Erhalt der gründerzeitlichen Blockbebauung wurde vor allem in Kreuzberg. Dagegen wurden in Tiergarten, Friedrichshain und Wilmersdorf Kriegsschäden an der gründerzeitlichen Blockbebauung insbesondere durch Neubauten im Nachkriegsblockrand beseitigt. Massive Veränderungen der gründerzeitlichen Bebauung in Form von Sanierung durch Entkernung erfolgten verstärkt im Wedding. Die „ Blockrand- und Zeilenbebauung der 1920er und 1930er Jahre “ (Strukturtyp 4) befindet sich hauptsächlich außerhalb des S-Bahnrings. Häufig wurden die Zeilen und Großhöfe in Nachbarschaft der in der Gründerzeit entstandenen Blockrandbebauung mit wenig Seiten- und Hintergebäuden am Rand der ehemaligen Vororte Berlins errichtet. Sie sind in der Regel gut an das S- und U-Bahnnetz angeschlossen. Die in „ Zeilenbebauung seit den 1950er Jahren “ (Strukturtyp 5) angelegten Siedlungen wurden in erster Linie im Berliner Stadtrandbereich außerhalb des S-Bahnrings errichtet. Sie wurden auf ehemaligen Freiflächen (Landwirtschaftsflächen etc.) unabhängig von vorhandenen Verkehrsachsen oder Baustrukturen erstellt. Innerhalb des S-Bahnrings wurden ehemals bebaute Gebiete durch Zeilenbebauung ersetzt. Hierzu gehören größere Gebiete in Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg. In Kreuzberg stellt die Otto-Suhr-Siedlung westlich des Moritzplatzes ein noch weitgehend unverändertes Beispiel dieser stark durchgrünten Siedlungsform dar. Aber auch in anderen Innenstadtbereichen kommen vereinzelte Flächen mit Zeilenbebauung auf ehemaliger gründerzeitlicher Blockstruktur vor. Die „ Hohe Bebauung der Nachkriegszeit “ (Strukturtyp 6) findet man innerhalb des S-Bahnrings als heterogene, innerstädtische Mischbebauung in den westlichen Ortsteilen. Größere Gebiete dieses Typs sind in Wilmersdorf um die Bundesallee, in Schöneberg im Bereich Nollendorfplatz, Kleiststraße und in Kreuzberg zwischen Wilhelmstraße und Stresemannstraße vorhanden. Der überwiegende Teil der hohen Bebauung der Nachkriegszeit ist dem Flächentyp „Großsiedlungen und Punkthochhäuser“ zugeordnet. Er kommt innerhalb des S-Bahnrings nur in Kreuzberg, Mitte und Friedrichshain vor, wo kleinere Siedlungen dieses Flächentyps entstanden sind. Der zunächst überraschend hohe Anteil an Großsiedlungsbebauung der Nachkriegszeit in einem Innenstadtbezirk wie Friedrichshain-Kreuzberg hat seine Ursache vor allem in den bis zu 10 Geschossen hohen Bauten im Bereich der Karl-Marx- und Frankfurter Allee, die im Wesentlichen im Zuge des Wiederaufbaues nach dem Zweiten Weltkrieg im ehemaligen Ost-Berlin errichtet wurden. Dieses Bauvorhaben strahlt auch noch in den Bezirk Mitte aus (23 % Anteil). In der Regel wurden die Hochhaussiedlungen außerhalb des S-Bahnrings errichtet. Größere in West-Berlin errichtete Komplexe sind die Gropiusstadt in Neukölln, Siedlungen in Lichtenrade, Marienfelde, Lichterfelde und Spandau sowie das Märkische Viertel in Reinickendorf. In Ost-Berlin befinden sich die größten Siedlungen in Hohenschönhausen, Marzahn, Hellersdorf und Lichtenberg. Siedlungen mit Blockrand- und Zeilenbebauung in Plattenbauweise mit einzelnen Punkthochhäusern kommen hauptsächlich in Hellersdorf, Marzahn und in Spandau vor. Kleinere Siedlungen entstanden z. B. in Köpenick und Hohenschönhausen. Größere Flächen des Strukturtyps 8 „ Siedlungsbebauung der 1990er Jahre und jünger “ wurden meist im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsvorhaben realisiert und finden sich, wie in Karow-Nord und Buchholz, überwiegend in der Peripherie der östlichen Stadthälfte. Einige der großen Wohnungsbauprojekte wie z. B. die Rummelsburger Bucht liegen auch am Innenstadtrand. Große Projekte im Westteil der Stadt sind die Europacity an der Heidestraße nördlich des Hauptbahnhofs, Bebauungen am Rande des Parks am Gleisdreieck sowie die Wasserstadt Oberhavel in Spandau. Die „ Niedrige Bebauung mit Hausgärten “ (Strukturtyp 10) mit meist Ein- bis Zweifamilienhäusern und entsprechenden Hausgärten sind im gesamten Stadtrandbereich zu finden. Die „ Villenbebauung mit parkartigen Gärten “ (Strukturtyp 11) entstand hauptsächlich während der Gründerzeit in landschaftlich reizvollen Gebieten und ist mittlerweile nicht mehr nur durch eine intakte Struktur gekennzeichnet. Örtlich kommt es auch zu Verdichtungsansätzen am Blockrand und im Blockinnenbereich, z. B. durch Grundstücksteilungen – Entwicklungen, die aber auch andere Strukturtypen der grüngeprägten Wohnnutzung betreffen. Größere Bereiche dieses Typs findet man im Bereich des Grunewalds in Nikolassee, in Zehlendorf, Dahlem, Grunewald und in Lichterfelde, im Bereich des Tegeler Forsts in Hermsdorf, in der Umgebung der Dahme bei Grünau sowie im Bereich der Müggelspree bei Rahnsdorf. Die „ Bebauung mit Gärten und halbprivater Umgrünung “ (Strukturtyp 12), bei der die Villenbebauung bzw. die niedrige Bebauung mit Einfamilienhäusern mit größeren Miet- und Appartementhäusern durchsetzt ist, kommt hauptsächlich im südlichen Stadtgebiet vor, insbesondere in den Übergangsbereichen zwischen Villenbebauung und Einfamilienhausbebauung in Lichterfelde und Zehlendorf. „ Dörfliche Bebauung “ (Strukturtyp 13) ist nur noch in den alten Ortskernen am Stadtrand erhalten, wobei in den östlichen Bezirken noch wesentlich mehr und größere dörfliche Strukturen zu finden sind. „ Strukturtypen mit überwiegender Nutzung durch Handel, Dienstleistung, Gewerbe und Industrie “ konzentrieren sich entlang von Wasserwegen und Bahnlinien. Die „ Bebauung mit überwiegender Nutzung durch Handel und Dienstleistung “ (Strukturtyp 14) findet man häufig in den alten Ortskernen der verschiedenen Stadtteile. Insbesondere fallen die beiden Citybereiche von West- und Ost-Berlin um den Kurfürstendamm / Tauentzienstraße bzw. im Bereich Alexanderplatz / Friedrichstraße auf. „ Dicht bebaute Gewerbegebiete “ (Strukturtyp 16) kommen flächenmäßig weniger vor als „ Gewerbegebiete mit geringer Bebauung “ (Strukturtyp 15). Strukturtypen der „ Bebauung mit überwiegender Nutzung durch Gemeinbedarf und Sondernutzung “ (Strukturtyp 17) sind über das gesamte Stadtgebiet relativ gleichmäßig verteilt zu finden. „ Grün- und Freiflächen “ (Anteil an Strukturtyp 18) sind, betrachtet man den Gesamtbestand einschließlich der Waldflächen und der noch vorhandenen Landwirtschaftsflächen, naturgemäß am Stadtrand deutlich mehr vorhanden als in der Innenstadt. Blendet man diese genannten großflächigen Grünanteile mit ihren über 22 % Flächenanteil an der Berliner Gesamtfläche aus (vgl. Tab. 2 im Begleittext zu den Karten der Realnutzungskartierung, Stand 31.12.2020) bietet sich ein anderes Verteilungsbild. Berlin zeichnet sich weiterhin durch eine auch im europäischen Maßstab besondere Vielfalt und relativ gleichmäßige gesamtstädtische Verteilung des Stadtgrüns aus. Neben den bekannten und großen städtischen Parkanlagen, wie dem Großen Tiergarten sowie den Volksparks wie „Friedrichshain“ und „Humboldthain“, bestehen zahlreiche kleinere, wohnungsnahe Grünflächen. Dazu zählen sowohl grüngeprägte Stadtplätze als auch Kleingartenanlagen und Friedhöfe sowie z. T. prägendes Grün auf Flächen zur Sportnutzung, des Gemeinbedarfes oder als Verkehrsbegleitgrün. Gewinne und Verluste des Grün- und Freiflächenbestandes über die Zeit seit 1945 werden in der Karte „ Freiflächenentwicklung ” (06.03) (SenStadtWohn 2021f) dokumentiert. Als „ Verkehrsflächen “ (Anteil an Strukturtyp 17) fallen beispielsweise der ehemalige Flughafen Tegel, die Bahnflächen sowie die Großparkplätze am Olympiastadion und im Bereich des Messegeländes / ZOB auf.

Bebauungsplan Eversen Nr. 7 "Moorkamp / 2. Erweiterung"

Die Stadt Bergen hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Eversen Nr. 7 „Moorkamp – 2. Erweiterung“ beschlossen. Das Regionale Rauordnungsprogramm 2005 für den Landkreis Celle stellt den Bereich des vorliegenden Bebauungsplanes als „in rechtskräftigen F-Plänen ausgewiesene Baufläche“ dar. Östlich grenzen Vorsorgegebiete für Natur und Landschaft sowie für Erholung an. Vorsorgegebiete dienen der Entflechtung von sich einander störenden Raumnutzungen. Gegenüber Vorranggebieten ist aber ihre Bindungswirkung geringer; allerdings soll dem jeweiligen Vorsorgebelang bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungen ein hohes Gewicht eingeräumt werden. Eversen selbst ist zusammen mit dem Nachbarort Sülze als Standort für die besondere Entwicklungsaufgabe „Erholung“ gekennzeichnet. Eversen weist durchaus zentrale Funktionen auf. Eine Grundschule und ein Kindergarten sind vorhanden, zu deren Bestandserhaltung die Ansiedlung junger Familien erwünscht ist. Weiterhin sind Geschäfte wie unter anderem eine Bank und ein kleiner Lebensmittelmarkt vorhanden. Der Ort ist per Bus achtmal werktäglich und viermal am Samstag mit der Kreisstadt Celle verbunden. Mit dem hier ansässigen Sägewerk und dem Landhandelsbetrieb sind Arbeitsplätze in einer vergleichsweise erheblichen Anzahl vorhanden. Die Stadtverwaltung hat Eigentümer vorhandener Baulücken in Eversen befragt, ob die ihre Grundstücke Bauwilligen zur Verfügung stellen würden. Dies wurde durchgehend verneint. Andererseits liegen der Stadt aber konkrete Anfragen nach Baugrundstücken vor, so dass sie sich veranlasst sieht, durch die Ausweisung des hier in Frage stehenden Baugebietes lediglich den ersten Abschnitt des genehmigten Baugebietes für den weiteren Bedarf zur Verfügung zu stellen. Wenn nach Auffassung des Landkreises Celle in Eversen „wenige ha“ als Wohnbauland zur Verfügung gestellt werden können, an anderer Stelle aber Baulücken nicht zur Verfügung stehen, entspricht eine Ausweisung von 2,5 ha der geforderten Beschränkung auf „wenige ha“ in raumordnerisch vertretbaren Maß. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die Auseinandersetzung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung bereits auf der Ebene der Flächennutzungsplanung stattgefunden hat. Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltete die Darstellung des Bedarfs an Wohnbauland; sie wurde von der damals zuständigen Bezirksregierung Lüneburg geprüft und per Genehmigung als stichhaltig erklärt. Die grundsätzliche Möglichkeit der Entwicklung eines Wohngebietes in diesem Bereich wurde damit geklärt, so dass innerhalb des Bebauungsplanverfahrens weniger um die Frage geht, ob eine Entwicklung möglich ist, sondern um die Art und Weise, wie sie möglich ist. In diesem Zusammenhang sind selbstverständlich die Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung zu beachten.

Indikator: Beschäftigte im Bereich Erneuerbare Energien

<p> Die wichtigsten Fakten <ul> <li>2023 arbeiteten rund 276.000 Menschen im Bereich erneuerbare Energien.</li> <li>Zwischen 2010 und 2023 ist damit die Zahl um ca. 2,3 % gestiegen.</li> <li>Im Bereich von intelligenten Energiesystemen und -netzen stieg die Beschäftigung anteilig am stärksten.</li> </ul> </p><p> Welche Bedeutung hat der Indikator? <p>Die Nutzung erneuerbarer Energien – wie Wind, Sonne, Geothermie, Wasser und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biomasse">Biomasse</a> – ist ein unverzichtbarer Beitrag für den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> und zur Ressourcenschonung. Der Ausbau erneuerbarer Energien nutzt sowohl dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>, als auch dem Arbeitsmarkt. Er ist ein wesentlicher Beitrag zur Sicherheit der Energieversorgung und mindert die Abhängigkeit von Energieimporten.</p> <p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> zeigt die Entwicklung der Beschäftigung im Bereich erneuerbarer Energien in Deutschland. Insgesamt zeigt sich, dass viele Menschen in Deutschland im Bereich der erneuerbaren Energien arbeiten und zur Energiewende beitragen. Neben den klassischen Bereichen der erneuerbaren Energien (Solar, Windenergie, Bioenergie, Wasserkraft, Geothermie) wird hier die Beschäftigung in den Bereichen Speichertechnologien, Intelligente Energiesysteme und Netze sowie Elektrifizierung in der Industrie erfasst. Besonders im Bereich der intelligenten Energiesystem und Netze ist es seit 2010 zu einer rasanten Steigerung der Beschäftigungen gekommen. Dies verdeutlicht die Relevanz von Digitalisierung für die Energiewende.</p> </p><p> Wie ist die Entwicklung zu bewerten? <p>Zwischen den Jahren 2010 und 2023 ist die Zahl der Arbeitsplätze im Bereich erneuerbarer Energien um 2,3 % gestiegen. Im Jahr 2023 waren es rund 276.000 Personen.</p> <p>Jedoch war die Entwicklung der Beschäftigungszahlen nicht stetig, sondern zeigte einen schwankenden Verlauf. Verantwortlich für einen Rückgang in den 2010er Jahren war zunächst der Einbruch der inländischen Produktion in der Solarwirtschaft und der Photovoltaik. Sie wanderte zum größten Teil in andere Länder ab – vor allem nach China. Bei der Windenergie waren wesentliche Treiber für den Rückgang an Beschäftigten deutliche Einbußen im Außenhandel sowie ein dramatischer Rückgang der neu installierten Windkraftanlagen im Inland. Jedoch zeichnet sich seit Ende der 2010er Jahre wieder eine Steigerung der Beschäftigung im Bereich der erneuerbaren Energien ab.</p> </p><p> Wie wird der Indikator berechnet? <p>Der vorliegende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> wurde im Rahmen des GreenTech Atlas 2025 auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamtes berechnet. Für die Berechnung wurden relevante Aktivitäten anhand von WZ-Codes im Rahmen der Wirtschaftszweigklassifikation identifiziert und darauf aufbauend in den Beschäftigungsstatistiken der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet. Dabei werden nur direkte Erwerbstätige erfasst (angebotsseitige Berechnung). <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/117921">Andere</a> Studien verfolgen nachfrageseitige Ansätze, wie beispielsweise <a href="https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/oekonomische-indikatoren-der-energiebereitstellung.html">Studien</a> im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (O’Sullivan et al. 2019, <a href="https://gws-os.com/fileadmin/downloads/GWS-Kurzmitteilung_2025_1.pdf">Ulrich und Edler 2025</a>). Diese Studien erfassen sowohl direkte als auch indirekte Beschäftigungseffekte. Grundsätzliche Trends und Kernaussagen in den unterschiedlichen Studien stimmen trotz verschiedenen Methoden und Teilergebnissen überein</p> <p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/17774">„Beschäftigung und Umweltschutz"</a>.</strong></p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Versorgungsbereiche Gebäudewärme / Überwiegende Heizungsarten 2000

Die grafische Darstellung der ausgewerteten Daten über die Beheizungsstruktur der Wohn- und Arbeitsstätten in Berlin liefert Erkenntnisse sowohl über großräumig zusammenhängende Gebiete als auch über Einzelstrukturen. Karte 08.01 Versorgungsbereiche Gebäudewärme Die Abhängigkeit des Brennstoffeinsatzes von Baustruktur und Lage im Stadtgebiet wird bereits auf der Ebene der 12 Stadtbezirke deutlich. Es ergeben sich deutliche Verwendungsschwerpunkte der einzelnen Energieträger je nach Lage der Bezirke im Stadtgebiet (vgl. Abb. 2). Die Karte 08.01.1 Versorgungsbereich Fernwärme spiegelt deutlich die örtliche Nähe von Heizwerken und Heizkraftwerken zum jeweiligen Versorgungsgebiet wider. Größten Anteil an der gesamten Fernwärmeversorgung in Berlin hat die BEWAG mit einem Leitungsnetz von zusammen etwa 1.200 km. Der überwiegende Anteil der 7.260 mit Fernwärme versorgten Blöcke weist eine prozentual hohe Fernwärmeversorgung aus (größer 60 %). In den Stadtrand- und Neubausiedlungen Hohenschönhausen, Marzahn, Märkisches Viertel u. a. werden zusammenhängende Wohngebiete vollständig durch Fernwärme versorgt. Insgesamt unterstreicht die Darstellung die Spitzenstellung Berlins beim Anteil der Fernwärmeversorgung im europäischen Vergleich. So ist auch im kohlebeheizten Altbaubestand am Rande fernwärmeversorgter Areale das hohe Anschlusspotenzial für Fernwärmeversorgung, welches 1995 noch bestand, in großen Teilen umgesetzt worden. Die Karte 08.01.2 Versorgungsbereich Gasheizung zeigt die feinmaschige Verteilung des Leitungsnetzes über das gesamte Berliner Siedlungsgebiet. Im Unterschied zur Darstellung 1994 bewegen sich die prozentualen Anteile an der gesamten beheizten Fläche in den jeweiligen statistischen Blöcken nicht mehr nur überwiegend zwischen 10 und 40 %. Hohe Gasversorgungsanteile weisen nun neben den bereits 1994 bestehenden Bereichen auch größere Gebiete in Kreuzberg, Neukölln, Friedrichshain, Prenzlauer Berg (vgl. Abb. 8), dem südlichen Pankow und – in kleinerem Umfang – in Köpenick und Treptow auf, daneben verteilt über das Stadtgebiet einzelne Gewerbe-, Verwaltungs- und Dienstleistungsstandorte. Zumeist gingen diese Zuwächse – ähnlich wie bei der Fernwärme – zulasten bisher kohleversorgter Blöcke. Bis zur Wiedervereinigung beider Stadthälften – aber auch noch überwiegend im Kartenbild des Erfassungsstandes 1994 – gab es im Ostteil Berlins nur wenige ölversorgte Gebäudebeheizung und praktisch in keinem Block stellte Heizöl den überwiegenden Energieversorger dar. Der in der Karte 08.01.3 Versorgungsbereich Ölheizung dargestellte Versorgungsstand 1999/2000 dagegen zeigt insbesondere in den Gebieten des östlichen Berlins, die außerhalb der leitungsgebundenen Versorgungsnetze liegen, zahlreiche Blöcke mit Versorgungsgraden von mehr als 80 % Heizöl. Einzelne Schwerpunkte lassen sich nicht feststellen, es ist eher eine bandartige Verteilung entlang des östlichen Stadtrandes zu erkennen. Diese zu erwartenden Zuwächse gegenüber 1994 lassen sich aus den Umrüstungsmaßnahmen zur Ablösung kohlebefeuerter Heizkessel erklären (vgl. Abb. 7). In der City-Ost sind nahezu keine Blöcke mit Heizölversorgung zu erkennen. Die Versorgungsstruktur im Westteil der Stadt hat sich dagegen weit unauffälliger verändert. Hier dominiert die Ölversorgung in den ebenfalls weitgehend randstädtischen Einzelhausgebieten weiterhin eindeutig, die prozentualen Anteile an der gesamten beheizten Fläche im Block liegen hier vielfach weit über 60 %. Größere Veränderungen zugunsten der leitungsgebundenen Heizungssysteme sind in einzelnen Innenstadtgebieten, zum Beispiel südlich der Bismarckstraße in Charlottenburg, zu erkennen. Aus der Karte 08.01.4 Versorgungsbereich Kohle ist besonders beeindruckend der Rückgang der kohlebeheizten Wohn- und Arbeitsräume um über 70 % gegenüber 1994 abzulesen (vgl. Abb. 7 und Abb. 8). Aktuell werden nur noch rund 5 % aller Räume kohlebeheizt, mit einem Schwerpunkt in Prenzlauer Berg und Friedrichshain und geringeren Anteilen in den Altbauquartieren von Kreuzberg. Wurden 1991 noch etwa 1,6 Millionen t Braunkohlebrikett zur Beheizung eingesetzt, sank dieser Wert schon bis 1994 auf etwas über 600.000 t und lag 1999/2000 bei nur noch rund 90.000 t. Aus der Darstellung nicht unmittelbar ableitbar ist der Umstand, dass im Fernwärmebereich die Verwendung insbesondere der Steinkohle, aber auch der Braunkohle (HKW Klingenberg) bei den großen Heizkraftwerken der BEWAG weiterhin einen Schwerpunkt mit etwa 70 % am Energieträgereinsatz ausmacht (vgl. Karte 08.02.2). Karte 08.02 Überwiegende Heizungsarten Karte 08.02.1 Versorgungsanteile der einzelnen Energieträger In dieser Karte ist die noch immer deutlich unterschiedliche Beheizungsstruktur beider Stadthälften unter dem Gesichtspunkt des überwiegenden Energieträgers zu erkennen. Im Westteil ist Heizöl für die Gebäudebeheizung der dominierende Brennstoff aufgrund seines prägenden Charakters insbesondere in den Stadtbereichen außerhalb des Inneren S-Bahn-Ringes. Im Innenstadtbereich überwiegt insgesamt die Fernwärme, während der Erdgaseinsatz nur in Teilen von Kreuzberg und Neukölln prägend ist, jedoch – wie bereits erwähnt (vgl. 08.01.2 Versorgungsbereich Gasheizung) – in der Verteilung eine Verbreitung über fast das gesamte Berliner Siedlungsgebiet zeigt. Im Ostteil der Stadt ist der noch 1994 in großen Bereichen prägende Einfluss des Kohleeinsatzes fast vollständig verschwunden. An seine Stelle ist die Versorgung vor allem durch Erdgas und Heizöl getreten, wobei letzterer Energieträger vorrangig in den Stadtgebieten außerhalb der Innenstadt vertreten ist. Die zu verzeichnende überdurchschnittlich starke Zunahme des Erdgases seit 1994 um fast 70 % ist vor allem seiner weiteren Verbreitung in den östlichen Bezirken zuzurechnen. Der Fernwärmeanteil war hier bereits vor 1989 aufgrund der Versorgungssituation sehr hoch, eine 100%-Versorgung gab es z.B. von Beginn an in den Neubaugebieten Marzahn und Hellersdorf. Mischformen der Heizungsarten, z. B. Gas/Heizöl sind als Ergebnis der Kohle-Umstellungen prägend in einigen randstädtischen Lagen, so etwa in Biesdorf, Mahlsdorf oder Rahnsdorf. Eine weitere häufiger vorkommende Mischform betrifft die Fernwärme/Heizölkombination, ebenfalls ein Ergebnis des genannten Prozesses. Im Westteil ist die Mischversorgung Gas/Öl in Gebieten mit geschlossener Blockbebauung, z. B. in Schöneberg, Tiergarten, Wedding sowie auch in Spandau und Reinickendorf, auffällig. Im Hinblick auf die weitere Entwicklung im Bestand sind neben den mischversorgten Gebieten vor allem die Bereiche von Interesse, wo unterschiedliche Versorgungsstrukturen direkt benachbart sind. In beiden Fällen bestehen aufgrund der räumlichen Nähe besondere Chancen, die Energieträger Fernwärme und Gas weiterzuentwickeln. Karte 08.02.2 Brennstoffeinsatz bedeutender Heiz- und Heizkraftwerke Die Karte 08.02.2 Brennstoffeinsatz bedeutender Heiz- und Heizkraftwerke verdeutlicht die auch im Kraftwerksbereich bestehenden Unterschiede bei der Wahl der eingesetzten Energieträger. Die vorrangigen Energieträger für den Einsatz in den ausgewählten 35 genehmigungsbedürftigen Anlagen sind mit rund 50 % die Steinkohle sowie mit etwa gleichen Anteilen in Höhe von je ca. 25 % Braunkohle und Erdgas. Dabei reicht die Einsatzbreite vom reinen Erdgas-Heizwerk Charlottenburg bis zum HKW Klingenberg mit mehr als 90 % Braunkohleanteil. (vgl. auch Abb. 6).

Forschungsinitiative Zukunft Bau - Forschungscluster 'Nachhaltiges Bauen/Bauqualität', Entwicklung von Handlungsempfehlungen für praxisgerechte Lüftungskonzepte und eines CO2-Berechnungstools

Bei der Weiterentwicklung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) bzw. des BNB-Kriteriensteckbriefs 'Innenraumlufthygiene' wurde für den Aspekt 'Kohlendioxidgehalt' eine Lücke an praxisorientierten Planungsinstrumenten und Bewertungsgrundlagen für Räume erkannt, die teilweise oder ausschließlich über Fenster be- und entlüftet werden. Dies gilt insbesondere für Räume mit hohen Personenzahlen wie beispielsweise Unterrichtsräume und Besprechungszimmer. Hieraus erwächst der Bedarf an Informationen und anschaulichen Handlungsempfehlungen zu funktionierenden Lüftungskonzepten sowie einem transparenten CO2-Berechnungstool als Planungs- und Bewertungsinstrument im Sinne des Nachhaltigen Bauens. Ausgangslage: Um den zukünftigen Anforderungen an ganzheitlich optimierte Gebäude gerecht zu werden, hat das Bundesbauministerium für Bundesgebäude den Leitfaden Nachhaltiges Bauen und das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) entwickelt; er ist seit Oktober 2013 für Bundesbauten verpflichtend und wurde zuletzt 2017 überarbeitet. Hinsichtlich der Innenraumlufthygiene werden im Kriterium BNB 3.1.3 insbesondere Verunreinigungen der Innenraumluft durch Schadstoffe aus Bauprodukten und durch Kohlendioxidemissionen der Raumnutzer betrachtet. Weiterhin werden die mikrobiologische und die geruchliche Situation thematisiert. Die abgestufte Bewertung der CO2-Konzentration des Kriteriensteckbriefs BNB 3.1.3 orientiert sich an den Raumluftqualitätsklassen der DIN EN 13779 und berücksichtigt die Anforderung der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.6 'Lüftung' und den AIR-Richtwert, wonach eine CO2-Konzentration von 1.000 ppm als 'hygienisch unbedenklich' gilt. Für die Bewertung der CO2-Konzentration wird auf folgende Normen bzw. Rechenansätze verwiesen: - Luftvolumenströme durch offene Fenster nach DIN EN 15242 - CO2-Konzentration im Raum nach Recknagel/Sprenger bzw. nach VDI 6040-2. Fachdiskussionen und Praxiserfahrungen zeigen, dass insbesondere bei Räumen mit einer hohen Personenzahl Probleme hinsichtlich des Kohlendioxidgehalts in der Innenraumluft und ggf. des thermischen Komforts aufgrund nicht optimaler Raumlüftung bestehen. Das betrifft insbesondere die Fensterlüftung und die hybride Lüftung, aber auch die mechanische Lüftung. Die Einhaltung der Anforderungen aus der 2012 neu eingeführten Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.6 'Lüftung' ist für diese Räume mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, vor allem unter gleichzeitiger Berücksichtigung des thermischem Komforts und der Nutzerfreundlichkeit. (Text gekürzt)

Wirksamkeit von Absorberelementen in der Fleischverarbeitung

Zielsetzung: In der fleischverarbeitenden Industrie ergeben sich für die Beschäftigten an vielen Arbeitsplätzen hohe Lärmbelastungen, z. B. im Schlachtbetrieb, an Kuttern, Clippern und Peelern. Selbst in Betrieben mit modernsten Maschinen nach dem Stand der Technik entstehen gehörgefährdende Lärmbelastungen. Da die Arbeitsräume in der Regel allseitig stark reflektierende Raumbegrenzungsflächen aufweisen, sollten sich hier durch raumakustisch wirksame Maßnahmen deutliche Pegelminderungen erreichen lassen, z. B. durch eine schallabsorbierende Belegung der Deckenfläche und ggf. von Wandflächen. Aus hygienischen Gründen kommen allerdings keine offenporigen Schallabsorber aus künstlichen Mineralfasern oder Schaumstoff in Betracht. Alle Materialien müssen sich mit Laugen schäumend reinigen und mit dem Hochdruckreiniger abspritzen lassen. Seit wenigen Jahren gibt es sogenannte mikroperforierte Schallabsorber, die sich z. B. aus Edelstahl, Acrylglas oder PVC herstellen lassen und eine entsprechende Reinigung erlauben. Die akustische Wirksamkeit dieser Materialien beruht darauf, dass der Luftschall bei Durchgang durch das perforierte Material mit vielen winzig kleinen Löchern von z. B. 0,1 bis 1 mm Durchmesser eine Dämpfung erfährt (viskose Reibung in den Löchern) und die Schallenergie in Wärme umgewandelt wird. Die mit diesem Material erreichbaren Lärmminderungserfolge sollen für den Bereich der Fleischwirtschaft untersucht werden. Neben den hier zunächst zu betrachtenden akustischen Aspekten sind dabei auch Fragen der Hygiene aufzugreifen, was in einem separaten Projekt des BGIA - Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung durchgeführt wird. Aktivitäten/Methoden: Da die Wirksamkeit von mikroperforierten Schallabsorbern von den geometrischen Parametern, wie Durchmesser und Anzahl der Bohrungen und dem Abstand zur Decke bzw. Wand abhängt, sollten sie gezielt für den Anwendungsfall ausgewählt werden. Deshalb ist im ersten Schritt der Untersuchung die akustische Situation in den betrachteten fleischverarbeitenden Betrieben zu analysieren. Dabei können größtenteils vorhandene Messdaten der Fleischerei-Berufsgenossenschaft verwendet werden. Die Materialhersteller sollten über die entsprechenden akustischen Eigenschaften der Materialien verfügen, um eine gezielte Auswahl zu ermöglichen. Damit lassen sich dann die erreichbaren Lärmminderungserfolge für einzelne Fleischereibetriebe berechnen. Sollten sich nach diesen Prognoserechnungen ausreichende Lärmminderungserfolge von mindestens 2 dB(A) ergeben, soll die Eignung der mikroperforierten Schallabsorber in einem Folgeprojekt in der betrieblichen Praxis untersucht werden. Dabei sind dann neben der akustischen Wirksamkeit auch Fragen der Hygiene zu untersuchen.

Numerische Simulation von langsam veränderlichen elektromagnetischen Felder im menschlichen Körper

Das Ziel dieses Forschungsvorhabens besteht in der Entwicklung effizienter Algorithmen zur numerischen Berechnung von langsam veränderlichen elektromagnetischen Feldern im menschlichen Körper unter Verwendung realitätsnaher Körpermodelle. Elektromagnetische Feldexpositionen des menschlichen Körper liegen im Alltag durch eine Vielzahl elektrischer Geräte und Maschinen am Arbeitsplatz oder im Haushalt und in der Nähe von Hochspannungsleitungen vor. Dieser sogenannte Elektrosmog ist seit geraumer Zeit besonders unter gesundheits- und arbeitsmedizinischen Aspekten von wissenschaftlichem Interesse. Aus diesem Grund ist die Vorhersage von Stärke und Verteilung langsam veränderlicher elektromagnetischer Feldverteilungen im menschlichen Körper ein Thema aktueller Forschungsbemühungen.

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