Die vorliegende Studie wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes im Rahmen des Umweltforschungsplans des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit durchgeführt. Für die Studie wurden Informationen über die Festlegung von Arbeitsplatzgrenzwerten in der Europäischen Union und verschiedenen europäischen Staaten gesammelt. Durch eine systematische Internet- und Literaturrecherche und persönliche Kontakte mit Experten wurden Informationen zu politischadministrativen Aspekten und der wissenschaftlichen Basis von Arbeitsplatzgrenzwerten zusammengestellt. Veröffentlicht in Texte | 17/2012.
<p>Luft in Innenräumen muss regelmäßig ausgetauscht werden, damit sie die Gesundheit nicht belastet. Um den Luftwechsel, besonders in energieeffizienten Gebäuden, beurteilen sowie optimal einstellen zu können und damit eine gute Raumluftqualität zu gewährleisten, können Fachleute die Luftwechselrate bestimmen. Das UBA hat verschiedene Messmethoden miteinander vergleichen und bewerten lassen.</p><p>Im Zuge der Energieeinsparverordnung werden vom Gesetzgeber energieeffizienten Bauweisen gefordert. Diese führen zu einer immer dichter werdenden Gebäudehülle, was zu gesundheitlichen Belastungen für die Bewohner aber auch zu Schädigungen der Bauwerke führen kann. Häufig liegt der natürliche Luftwechsel energieeffizienter Gebäude wegen der hohen Dichtheit weit unter dem aus innenraumhygienischen Gründen notwendigen Mindestluftwechsel. Als Folge der geringen Luftwechselraten kann Feuchtigkeit im Innenraum, die bei Aktivitäten wie Kochen oder Duschen anfallen, nicht mehr abgeführt werden, was zu Schimmelbefall führen kann. Auch Luftschadstoffe, die etwa aus Baumaterialien, Möbeln und Gegenständen aber auch aus Reinigungs- und Pflegemittel in die Innenraumluft ausgasen, reichern sich im Innenraum an, da sie nicht vollständig abtransportiert werden. </p><p>Um eine zuverlässige Aussage über eine bestehende Luftwechselrate treffen zu können, ist es wichtig, eine unkomplizierte Methode zur Bestimmung der Luftwechselrate zu entwickeln, die reproduzierbar ist und die Gesundheit der Bewohner nicht belastet, so dass diese während der Luftwechselmessung im Raum anwesend sein können.</p><p>Die Ergebnisse der Studie „Qualitätssicherung der Bestimmung der Luftwechselrate in Innenräumen“ zeigen, dass zu den in den Richtlinien VDI 4300 Blatt 7 und DIN EN ISO 16000-8 genannten Herangehensweisen zur Bestimmung der Luftwechselrate, es eine Vielzahl an Varianten und Details gibt, die je nach Fragestellung für jede Messung bedacht werden müssen. Eine Übersicht über Faktoren, die hier zu bedenken sind, wäre in den Richtlinien hilfreich.</p><p>Der Projektverlauf</p><p>In einem zweijährigen Forschungsvorhaben galt es, die in der VDI 4300 Blatt 7 beschriebene Bestimmungsmethode der Luftwechselrate mit Tracergasen, abzusichern. Im Realraum und in der Prüfkammer sollte untersucht werden, wie sich verschiedene Tracergase unter sonst gleichen Bedingungen verhalten und ob hinsichtlich der abgeleiteten Luftwechselraten Abweichungen existieren. Die Ergebnisse dieses Vorhabens sollten so aufbereitet werden, dass sie bei zukünftigen Raumluftuntersuchungen berücksichtigt werden können.</p><p>Im ersten Arbeitspaket dieser Studie wurde eine detaillierte Übersicht aus 81 wissenschaftliche Publikationen zum aktuellen Stand der Technik und zur gesundheitlichen Bewertung der verwendeten Tracergase erstellt. Die Veröffentlichungen beschrieben unterschiedlich detailliert die methodischen und messtechnischen Aspekte, sowie die Betrachtung der Messungenauigkeit und Fehlerquellen. Grund sind fehlende einheitliche Referenzpunkte und Parameter, die großen Einfluss auf die Bestimmung der Luftwechselrate haben. Die Recherche zur gesundheitlichen Bewertung der eingesetzten Tracergase zeigt, dass zu Schwefelhexafluorid (SF6), <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Kohlendioxid_CO2#alphabar">Kohlendioxid (CO2)</a> und Distickstoffmonoxid (N2O) umfangreiche Daten und Erfahrungen vorliegen. SF6 wird in hohen Reinheitsgraden als gering toxisch beschrieben. CO2 wird, bei Einhaltung des MAK Wertes (Maximale Arbeitsplatzgrenzwertkonzentration), als gesundheitlich unbedenklich eingeschätzt. Bezüglich N2O variieren dagegen die gesundheitlichen Einschätzungen.</p><p>Im zweiten Arbeitspaket wurden Messungen mit zwei unterschiedlichen Methoden zur Bestimmung der Luftwechselrate in einem Realraum durchgeführt und im Hinblick auf die Fragestellung ausgewertet. Zum einen wurde die Konzentrations-Abklingmethode und zum anderen die passive Emissionsmethode (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PFT#alphabar">PFT</a>-Methode) mit sechs verschiedenen Tracergasen (SF6, CO2, N2O, Hexafluorbenzol (HFB), Perfluortoluol, Perfluordecalin (PFD)) eingesetzt. Die Ergebnisse der Messungen zeigen, dass die PFT-Methode tendenziell besser für Langzeitmessungen geeignet ist. Denn zum einen können temporäre Schwankungen der Emissionsraten aus den Quellen durch gemittelte Werte über längere Zeiträume diese Schwankungen zuverlässiger ausgleichen. Zum anderen kann z. B. bei Messungen in dynamisch veränderbaren Lüftungsszenarien, wie etwa bei geöffneten Fenstern, nicht sichergestellt werden, dass sich die Tracergaskonzentration zum Messzeitpunkt im Gleichgewichtszustand befindet.</p><p>In einem dritten Arbeitspaket wurden Validierungsmessungen für die beiden Methoden mit den verschiedenen Gasen in einer Prüfkammer durchgeführt. Der Variationskoeffizient pro Tracergas und eingestellter Luftwechselrate lag für alle sechs Gase und beiden Methoden bei < 10 %. Die beste Genauigkeit lieferte die Bestimmung der Luftwechselrate mit der Konzentrationsabklingmethode mit SF6 als Tracergas. PFD lieferte hingegen mit dieser Methode das schlechteste Ergebnis.</p>
<p>Für Büroarbeitsplätze sowie Privaträume gelten deutlich niedrigere Werte.</p><p>Der EU-Grenzwert (Jahresmittelwert) für die Stickstoffdioxidkonzentration (NO2) in der Außenluft beträgt 40 µg/m³ – der Arbeitsplatzgrenzwert ist mit 950 µg/m³ wesentlich höher. Ein Arbeitsplatzgrenzwert ist ein Wert für die zeitlich begrenzte Belastung gesunder Arbeitender, während durch NO2 in der Außenluft auch empfindliche Personen rund um die Uhr betroffen sein können.</p><p>Bei der Ableitung von Grenzwerten für Stickstoffdioxid in der Außenluft können nicht die gleichen Maßstäbe angelegt werden wie für Arbeitsplatzgrenzwerte (Ableitung aus der Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration, MAK). Der MAK-Wert für NO2 ist eine wissenschaftliche Empfehlung der ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft und entspricht in seiner Höhe ebenfalls dem <a href="https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-900.html">Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)</a>. Arbeitsplatzgrenzwerte gelten nur für Arbeitende an Industriearbeitsplätzen und im Handwerk, bei denen aufgrund der Verwendung oder Erzeugung bestimmter Arbeitsstoffe eine erhöhte Stickstoffdioxid-Belastung zu erwarten ist. Stickstoffdioxid entsteht beispielsweise – bzw. wird verwendet – bei Schweißvorgängen, bei der Dynamit- und Nitrozelluloseherstellung oder bei der Benutzung von Dieselmotoren. Der Arbeitsplatzgrenzwert hat unter anderem einen anderen Zeit- und Personenbezug als der Grenzwert für die Außenluft: Der Wert gilt für gesunde Arbeitende an acht Stunden täglich und für maximal 40 Stunden in der Woche. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die berufsbedingt Schadstoffen ausgesetzt sind, erhalten zusätzlich eine arbeitsmedizinische Betreuung und befinden sich somit unter einer strengeren Beobachtung als die Allgemeinbevölkerung.</p><p>Stickstoffdioxid in der Außenluft sind hingegen alle Menschen rund um die Uhr ausgesetzt, wenngleich die Konzentration je nach Aufenthaltsort schwanken kann. Gerade empfindliche Personen wie Kinder, Schwangere, alte Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen wie Asthma reagieren zum Teil wesentlich sensibler auf Umwelteinflüsse. Grundlage von Grenzwerten für Schadstoffe in der Außenluft sind deren langfristige, über Jahrzehnte hinweg in Studien beobachtete gesundheitliche Auswirkungen auf die jeweils untersuchten Bevölkerungsgruppen.</p><p>Für Büroarbeitsplätze sowie Privaträume finden MAK-Werte keine Anwendung. Hier gelten vielmehr die Richtwerte des Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR), vormals Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthygienekommission (IRK) und der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG). Der Ausschuss hat Ende 2018 die vormals geltenden Richtwerte überarbeitet und aktualisiert. Der Kurzzeitrichtwert II beträgt 250 µg NO2/m3 (Gefahrenwert) und der Kurzzeitrichtwert I (Vorsorgewert) beträgt 80 µg NO2/m3. Der Messzeitraum ist eine Stunde. Falls eine langfristige Beurteilung erforderlich ist, empfiehlt der AIR für die Bewertung der Langzeitbelastung die Verwendung des Leitwertes der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=WHO#alphabar">WHO</a> für die Innenraumluft von 40 µg NO2/m³ als Bewertungsmaßstab. Der Kurzzeitrichtwert II ist ein wirkungsbezogener Wert, bei dessen Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich zu handeln ist. Diese höhere Konzentration kann, besonders für empfindliche Personen bei Daueraufenthalt in den Räumen, eine gesundheitliche Gefährdung sein.</p><p>Im Innenraum können insbesondere durch Verbrennungsprozesse, beispielsweise bei der Nutzung von Kaminfeuern, Gasherden oder Holzöfen, sehr hohe Stickstoffdioxid-Konzentrationen entstehen. Fehlen jedoch solche Quellen in Innenräumen, so wird die Qualität der Innenraumluft unmittelbar von der Außenluftbelastung beeinflusst: Hohe Stickstoffdioxidkonzentrationen in der Außenluft, zum Beispiel in der Nähe stark befahrener Straßen, können also auch zu einer stärkeren Belastung in Innenräumen führen. </p><p>Bei der Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten werden zumeist Probandenstudien oder tierexperimentelle Studien zugrunde gelegt. Die Probandenstudien sind im Regelfall so ausgelegt, dass gesunde Personen mittleren Alters (sog. „healthy workers“) an diesen Untersuchungen teilnehmen. Zudem werden die Personen häufig nicht in einer Alltagsumgebung, sondern zum Beispiel an den jeweiligen Arbeitsstätten untersucht, sodass eine mögliche Wechselwirkung mit anderen Schadstoffen des Alltags ausgeschlossen wird. Die zugrunde liegenden Studien sind nicht immer langfristig angelegt und können somit die Folgen jahrzehntelanger vergleichsweise niedriger Stickstoffdioxid-Konzentrationen aus dem alltäglichen Leben außerhalb des Arbeitsplatzes nicht abbilden. Die gesamte Lebenszeit eines Menschen enthält wesentlich längere Expositionszeiten als ein reines Arbeitsleben. Auch dies ist hier zu beachten.</p><p>Der EU-Grenzwert für die Konzentration von Stickstoffdioxid in der Außenluft im Jahresmittel stimmt mit den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) überein. Der Grenzwert wird aufgrund bevölkerungsbezogener Studien abgeleitet, die auch empfindliche Personengruppen und empfindliche Zeiträume des Lebens einbeziehen. Somit sind für die Beurteilung des Gesundheitsschutzes der Allgemeinbevölkerung vor Stickstoffdioxid in der Außenluft der EU-Grenzwert, respektive der WHO-Richtwert in Höhe von 40 µg/m³ im Jahresmittel heranzuziehen.</p>
Aktuelle Arbeiten - Endlager Morsleben Übersicht über die wesentlichen Arbeiten in den Kalenderwochen 5 und 6/2019 Gewährleistung der Betriebssicherheit Bergleute müssen das Endlager nach Berg- und Atomrecht betreiben. Bergleute lagern betriebliche radioaktive Abfälle (Sammelfässer und Maschinenteile) in das Westfeld auf der 4. Ebene (Sohle) der Grube Bartensleben (Kontrollbereich) ein. Sie stammen aus dem Umgang mit bereits eingelagerten Abfällen im Kontrollbereich. Die Radioaktivität dieser Abfälle ist bereits erfasst. und erhöht die Menge der Radioaktivität im Endlager nicht ( siehe hierzu auch den Einblick im Wochenbericht KW 25/26 aus dem Jahr 2018 ). Mitarbeiter der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) warten die Mikroakustikanlage unter Tage. Die Anlage dient zur Erfassung und Verortung sehr kleiner Risse (Mikrorissen) im Gebirge und ist Teil der bergbaulichen Überwachungsmaßnahmen. Bergleute bereiten die Montage von Messstellen für die Messung von Stickoxiden (NOx) in der Grubenluft vor. Mit den Daten sollen Maßnahmen zur Einhaltung der im Jahr 2021 in Kraft tretenden strengeren Arbeitsplatzgrenzwerte für Stickoxide entwickelt und umgesetzt werden. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Strahlenschutzes setzten die Dosisleistungswarnschwelle bei den mobilen elektronischen Messgeräten zur Messung der äußeren Einwirkung von Strahlung auf den Körper (Personendosimeter) von 1 Millisievert pro Stunde auf 0,03 Millisievert pro Stunde herab (siehe Einblick). Erhalt der Stilllegungsfähigkeit und Optimierung des Betriebes Mittel- bis langfristig muss die BGE die Stilllegungsfähigkeit des Endlagers erhalten und den Betrieb optimieren. Elektroniker bauen Signalkassetten in der Speicherprogrammierbaren Steuerung (SPS) in der Zentralen Warte des Endlagers zurück. Die Arbeiten finden im Rahmen der Erneuerung der Anlage statt. Einblick Aufgenommen im Februar 2019 Ein elektronisches Personendosimeter ist ein mobiles Gerät zur Messung von radioaktiver Strahlung. Am Körper getragen kann es die von außen auf den Körper einwirkende Strahlung bestimmen. Der Wert der Strahlung wird jederzeit auf dem Display des Gerätes angezeigt. Ein Signalton warnt den Träger darüber hinaus vor potenziellen Gefahrenbereichen mit erhöhter Strahlung. Für das Endlager Morsleben gilt für die elektronischen Personendosimeter eine Warnschwelle von 0,03 Millisievert pro Stunde. Die natürliche äußere Strahlenbelastung durch terrestrische und kosmische Strahlung beträgt in Deutschland im Durchschnitt etwa 0,00008 Millisievert pro Stunde (0,7 Millisievert im Jahr, davon circa 0,4 Millisievert durch Strahlung aus Böden und Gesteinen). Das bedeutet, dass das Messgerät Alarm schlägt, wenn zu erwarten ist, dass die prognostizierte äußere Einwirkung von Strahlung (Strahlenexposition) innerhalb einer Stunde mindestens 375-mal größer ist als die natürliche Strahlenbelastung im selben Zeitraum. Die Warnschwelle wurde erst vor kurzem von 1 Millisievert pro Stunde auf 0,03 Millisievert pro Stunde herabgesetzt. Grund hierfür ist die Genehmigung der Außerbetriebnahme und des Rückbaus von stationären Ortsdosisleistungsmessgeräten zur dauerhaften Messung von Strahlung im unter- und übertägigen Kontrollbereich. Sie stellen ein Relikt aus der Zeit des Einlagerungsbetriebes dar und sind für den sicheren Betrieb des Endlagers nicht mehr erforderlich. Um das Personal auch weiterhin vor Strahlenexpositionen zu schützen, hat die Genehmigungsbehörde – das Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt – das Herabsetzen der Warnschwelle angeordnet. Über die Aktuellen Arbeiten Mit den aktuellen Arbeiten bieten wir Ihnen einen regelmäßigen Überblick zu den wichtigsten Arbeiten und Meilensteinen im Endlager Morsleben. Die Arbeiten sind den wesentlichen Projekten zugeordnet, um den Fortschritt der einzelnen Projekte nachvollziehbar zu dokumentieren. Wir bitten zu beachten, dass nicht alle Arbeiten, die täglich über und unter Tage stattfinden, an dieser Stelle dokumentiert werden können. Bei Bedarf steht Ihnen das Team der Infostelle Morsleben gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Links zum Thema Alle Wochenberichte im Überblick
For the short term comprehensive scientific results on potential health risks will not be available for all relevant nanomaterials. Already today a growing number of employees is involved in development, production and use of nanomaterials. As a consequence a consistent application of the precautionary principle is indispensable to guarantee adequate workers protection. In a running memorandum a regulatory and practical framework for good governance with regard to nanomaterials at the workplace will be pictured. A concept for establishing occupational exposure limits for dusts consisting of respirable granular biodurable particles with primary particle diameter below 100 nm and without known significant specific toxicity (GBP nanomaterials) will be developed as an essential part of the risk reduction strategy.
A) Problemstellung: Bauprodukte sind eine wichtige Quelle für Innenraumverunreinigungen. Aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften können einige chemische Emissionen aus Bauprodukten die Gesundheit und das Wohlbefinden negativ beeinflussen. Der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) hat ein mehrstufiges Bewertungskonzept entwickelt, welches es ermöglicht, Emissionen aus Bauprodukten zu beurteilen und zu begrenzen. Damit steht ein nachvollziehbares und einheitliches Bewertungsverfahren für Emissionen aus Bauprodukten im nationalen Bereich zur Verfügung. Ein integraler Bestandteil des AgBB-Bewertungsschemas ist die einzelstoffbezogene Bewertung mittels 'NIK-Werten' (Niedrigste Interessierende Konzentration), die vorrangig aus arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten abgeleitet werden. Dieses Prozedere ist eine Konvention, in deren Entwicklung auch die betreffenden Hersteller einbezogen wurden. Weite Teile der Bauproduktehersteller haben sich mittlerweile auf die Berücksichtigung von Emissionseigenschaften bei der Produktentwicklung über die NIK-Wertbeurteilung eingestellt und wirken unterstützend an deren Ausgestaltung mit. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): 2007 wurde unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft eine internationale Konferenz ausgerichtet, um einen Dialog über europäische Konzepte zur Bauproduktbewertung zu beginnen. Auch das nationale Konzept 'AgBB-Schema' wurde vorgestellt. Die Verwendung innerhalb der EU wurde diskutiert. Die positive Resonanz während und nach der Konferenz wurde von UBA aufgegriffen und eine Harmonisierungsinitiative für Bewertungsschemata aus 4 Ländern (Dänemark, Finnland, Frankreich und Deutschland) erfolgreich etabliert. Ein wichtiger Teil der Bewertung ist die Einzelstoffbetrachtung. Bewertungsgrundlage bilden die NIK-Werte. Es besteht dringender Handlungsbedarf hinsichtlich der Erweiterung und Harmonisierung des NIK-Werte-Konzeptes auch in anderen Ländern der EU. C) Ziel des Vorhabens ist d
Das Laserstrahlschneiden und -schweissen sowie das Plasmaschneiden zaehlen zu den am haeufigsten eingesetzten thermischen Bearbeitungsverfahren. Wegen der thermischen Prozesse entstehen abhaengig von den verwendeten Werkstoffen, dem Verfahren .und den gewaehlten Verfahrensparametern unterschiedliche Emissionsprodukte. Den weitaus groessten Anteil bilden dabei die partikelfoermigen Emissionen in Form ueberwiegend metalloxidischer Feinstaeube. Zusaetzlich werden unterschiedliche Mengen an Stickoxiden und Ozon gebildet. Die Konzentrationen der freigesetzten Schadstoffe (Gase und Staeube) koennen sehr schnell geltende Richtwerte bzw. Grenzwerte ueberschreiten. Ueber 90 Prozent der emittierten Schadstoffe besitzen einen Durchmesser kleiner 5 pm und sind daher lungengaengig. Insbesondere beim Schneiden und Schweissen hochlegierter Werkstoffe und beschichteter Feinbleche mit erhoehten Gehalten an Cr, Ni, Zn, Mn usw. koennen durch die freigesetzten Staeube besondere Gesundheitsgefaehrdungen hervorgerufen werden. Untersucht wurden die Emissionen beim CO2-Laserstrahlschneiden und Plasmaschneiden von bis zu 8 mm dicken Stahlwerkstoffen sowie beim Laserstrahlschweissen von 1 mm dicken zinkbeschichteten Feinblechen und 3 mm dicken Stahlblechen. Ausgehend von den optimierten Parametereinstellungen in bezug auf das Bearbeitungsergebnis (z.B. Schneid/Schweissqualitaet) wurden wesentliche Parameter, wie Laserstrahlleistung, Schneid/Schweissgeschwindigkeit, Prozessgas und Blechdicke variiert und die Emissionen mit dem Ziel der Schadstoffverminderung bestimmt und analysiert. Zur Charakterisierung dieser Emissionen sind die Gesamtemissionsraten, die Partikelmorphologie und die chemische Zusammensetzung der Aerosole ermittelt worden. Ebenso wurden die Stickoxid- und Ozonemissionen analysiert. Die Emissionen wurden mit geltenden Arbeitsplatzgrenzwerten verglichen. Es zeigte sich, dass ein Ueberschreiten dieser Grenzwerte (MAK, TRK) durch geeignete Absaug- und Lueftungsmassnahmen vermieden werden kann. Damit wird das von schaedlichen Emissionen ausgehende Gesundheitsrisiko reduziert.
Eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen ist laut Arbeitsschutzgesetz an klare Bedingungen geknüpft. Wenn Beschäftigte mit Gefahrstoffen umgehen sollen bzw. deren Freisetzung möglich ist, dürfen Arbeitgeber dies erst nach erfolgter Gefährdungsbeurteilung und Durchführung erforderlicher Schutzmaßnahmen zulassen. Dabei ist eine Minimierung der Freisetzung von Gefahrstoffen nach dem Stand der Technik gefordert. Zudem muss eine gute Arbeitspraxis nicht nur am Arbeitsplatz, sondern im gesamten Arbeitsbereich gewährleistet sein. Für den Arbeitgeber ist nicht immer einfach zu beurteilen, ob alle Gefahren erkannt wurden und Schutzmaßnahmen geeignet und ausreichend sind. Generell sind die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Diese Priorisierung ist im Arbeitsschutz unter der Abkürzung "S-T-O-P" geläufig. Auf dieser Internetseite werden Informationen zu ausgewählten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen dargestellt, an denen die LUBW z. B. messtechnisch beteiligt war. Die von der Europäischen Union geforderte Energieeffizienz von Leuchtmitteln hat zur Folge, dass verstärkt quecksilberhaltige Kompaktleuchtstofflampen (umgangssprachlich Energiesparlampen, ESL) und Leuchtstoffröhren als Alternative zur klassischen Glühbirne eingesetzt werden. Diese ESL enthalten zur Lichterzeugung Quecksilber (derzeit ca. 2,5 mg/Lampe). Auf Grund des Quecksilbergehaltes dürfen diese Lampen nicht über den Hausmüll entsorgt werden, sondern werden über ein separates Rücknahmesystem erfasst und wiederverwertet ( Lightcycle ). Beim Bruch dieser Lampen wird Quecksilber freigesetzt. Die daraus resultierende Gefährdung für Beschäftigte in gewerblichen und kommunalen Sammelstellen bei der Rücknahme der Leuchtmittel wurde messtechnisch erfasst und bewertet. Details zu diesem Thema (pdf; 183 KB) Die Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis „Papierrecycling - Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen bei der Aufbereitung von Papierabfällen" ist eine branchenspezifische Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung. Sie gilt für Arbeitsplätze in Betrieben, die Papierabfälle lagern, behandeln (Sortieren, Schreddern) sowie umschlagen (Verpressen, Bündeln, Transportieren). Ferner gibt sie Hinweise auf die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen. Grundlage der abgeleiteten Schutzmaßnahmen bilden umfangreiche Arbeitsplatzmessungen nach TRGS 402 in mehr als 40 Betrieben, in denen Papierabfälle aufbereitet wurden, um diese einer weiteren Verwertung zuzuführen. Hierbei wurde insbesondere die Belastung von Beschäftigten am Arbeitsplatz durch Stäube und Dieselmotoremissionen ermittelt. Sofern die empfohlenen Maßnahmen im Betrieb umgesetzt werden und deren dauerhafte Wirksamkeit durch regelmäßige Überprüfung sichergestellt ist, sind im Regelfall keine Arbeitsplatzmessungen erforderlich. Papierabfälle können mit biologischen Arbeitsstoffen (Schimmelpilzen, Bakterien, Endotoxine) kontaminiert sein - die Handlungsanleitung enthält daher auch ergänzende Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Die vorliegende Handlungsanleitung wurde von den Messstellen der Bundesländer Baden-Württemberg und Hessen, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), den Berufsgenossenschaften für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) sowie Handel und Warendistribution (BGHW) und dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. (BDE) erarbeitet. Alle aktuellen „ Handlungsanleitungen zur guten Arbeitspraxis " können bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eingesehen bzw. heruntergeladen werden. In Deutschland fallen derzeit jährlich mehr als 1,5 Mio. Tonnen Elektro- und Elektronikschrott an, von denen ein Teil im Rahmen des Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetzes fachgerecht recycelt wird. Bei der manuellen Zerlegung der Geräte während des Recyclingprozesses können Staub und Gefahrstoffe aus schadstoffhaltigen Bauteilen freigesetzt werden. Messungen der Luftbelastung an den Arbeitsplätzen führten zu folgendem Ergebnis: Bei Einhaltung grundlegender Schutzmaßnahmen kann davon ausgegangen werden, dass der eingehalten werden können. Dazu ist sicherzustellen, dass die Anlieferung der Geräte zerstörungsfrei erfolgt, die Staubfreisetzung durch staubarme Arbeitstechniken bei entsprechender Arbeitsorganisation vermieden sowie gefahrstoffhaltige Bauteile sachgerecht ausgebaut werden. Erhöhte Anforderungen werden an Demontagearbeitsplätzen von Bildröhrengeräten und von Geräten mit quecksilberhaltigen Beleuchtungsröhren gestellt. Für den Bereich Elektro(nik)schrott-Recycling wurde von den Bundesländern und Berufsgenossenschaften die „Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis - Elektronikschrottrecycling" erstellt. Die Handlungsanleitung gilt für Betriebe, in denen Bildschirmgeräte und andere Elektrokleingeräte, bereitgestellt und unter Verwendung von Handwerkzeugen demontiert, Bildröhren belüftet und schadstoffhaltige Bauteile entfernt werden. Sie enthält Kriterien für die Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten und weiteren Beurteilungsmaßstäben für die inhalative Exposition am Arbeitsplatz. Alle aktuellen „ Handlungsanleitungen zur guten Arbeitspraxis " können bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eingesehen und heruntergeladen werden. Bei allen Arbeiten, die zur Freisetzung von Holzstaub führen, soll die Staubbelastung unter 2 mg/m 3 liegen. Zur Beurteilung der Staubbelastung bei Hand- und Montagearbeiten wurde in insgesamt 59 Betrieben (49 Handwerksbetriebe und 10 Industriebetriebe) ein Untersuchungsprogramm zur Freisetzung von Holzstaub durchgeführt. Die Untersuchungen beinhalteten eine Vielzahl von Tätigkeiten, bei denen es zur Freisetzung von Holzstaub kam. Hierbei zeigte sich, dass vor allem das Handschleifen eine deutliche Erhöhung der Holzstaubbelastung für die Beschäftigten mit sich brachte. Für die betriebliche Praxis sollten daher die nachfolgenden Maßnahmen zur Verringerung der Holzstaubbelastungen bei Handarbeiten getroffen werden: Mehr als 1000 anerkannte Kfz-Demontagebetriebe in Deutschland setzen die Forderung der Altfahrzeug-Verordnung ( AltfahrzeugV ) nach flächendeckender Rücknahme und umweltverträglicher Entsorgung von Altfahrzeugen um. Betreiber von Demontagebetrieben müssen nach der Anlieferung bei jedem Altfahrzeug unverzüglich die Batterien entnehmen und den Flüssiggastank nach Vorgaben des Herstellers ausbauen. Sie müssen ferner pyrotechnische Bauteile (z. B. Airbags) durch geschultes Fachpersonal entweder demontieren und in zugelassenen Anlagen entsorgen lassen oder durch Auslösung im eingebauten Zustand unschädlich machen. Vor der weiteren Behandlung des Altfahrzeugs sind noch Betriebsflüssigkeiten und Betriebsmittel wie Kraftstoffe, Kühlerflüssigkeit, Bremsflüssigkeit, Scheibenwaschflüssigkeit, Kältemittel aus Klimaanlagen (FCKW), Motoren-, Getriebe- und andere Öle sowie ggfs. Stoßdämpferöl zu entfernen und getrennt zu sammeln. Die Verwertungsbetriebe haben bei ihren Tätigkeiten im Rahmen der Trockenlegung und Demontage von Altfahrzeugen neben baulichen und technischen Anforderungen auch Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten umzusetzen. Die Handlungsanleitung „Kraftfahrzeugrecycling – Tätigkeiten mit Gefahrstoffen beim Recycling von Kraftfahrzeugen“ gibt branchenspezifisch Hilfestellungen für die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in Betrieben, die Altautos verwerten. Sie wurde von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), den Messstellen der Bundesländer Baden-Württemberg und Thüringen und dem Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) erarbeitet. Die Handlungsanleitung kann im Zusammenhang mit Gefährdungen durch freigesetzte Stäube als standardisiertes Arbeitsverfahren nach TRGS 400 auf der Grundlage der Gefahrstoffverordnung angewendet werden. Die vorgegebenen Schutzmaßnahmen wurden auf der Grundlage von Arbeitsplatzmessungen abgeleitet. Bei ihrer Anwendung kann von einer Einhaltung des Allgemeinen Staubgrenzwertes und des Arbeitsplatzgrenzwertes für Kohlenwasserstoffe ausgegangen werden. Alle aktuellen „ Handlungsanleitungen zur guten Arbeitspraxis “ können bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Die Exposition von Arbeitnehmern gegenüber Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen bei der werkstofflichen Verwertung von Kunststoffen wurde durch die LUBW im Jahre 2003 (damals LfU) ermittelt. In 6 Verwertungsbetrieben, die sich auf freiwilliger Basis an dem Projekt beteiligten, wurde die Belastung durch Stäube, Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe (Zersetzungsprodukte) und Schimmelpilze bei der Sortierung und Aufarbeitung verschiedener Kunststoffarten gemessen. Die Ergebnisse der Arbeitsplatzmessungen ergaben für die Stäube (alveolengängige und einatembare Fraktion) überwiegend den Befund „Einhaltung des Grenzwertes". Überschreitungen des Grenzwertes für die einatembare Staubfraktion (10 mg/m³) wurden bei Misch- und Abfüllarbeiten sowie bei Reparatur- und Wartungsarbeiten mit einem Maximalwert von 29,5 mg/m³ gemessen. Die Konzentrationen der untersuchten Schwermetalle Blei und Cadmium sowie der durch thermische Zersetzung der Kunststoffe freigesetzten Kohlenwasserstoffe lagen in allen Betrieben unter den Grenzwerten. Als Leitparameter für die Belastung durch biologische Arbeitsstoffe wurde die Schimmelpilzkonzentration in einzelnen Arbeitsbereichen ermittelt. Die Ergebnisse der Expositionsmessungen lassen den Schluss zu, dass beim fachgerechten Recycling von Kunststoffen nach dem Stand der Technik eine Einhaltung der derzeit gültigen Grenzwerte für Gefahrstoffe und der Richtwerte für biologische Arbeitsstoffe in der Luft am Arbeitsplatz gegeben ist. Im Rahmen der Erstellung einer „Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis" wurden die Ergebnisse durch aktuelle Messungen im Jahre 2008 bestätigt. Weitere Informationen: Alle aktuellen „ Handlungsanleitungen zur guten Arbeitspraxis " können bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eingesehen und heruntergeladen werden. In einer Vielzahl von Betrieben werden Textilien aus gewerblichen bzw. karitativen Sammlungen und/oder Produktionsabfälle aus der Textilherstellung und -verarbeitung sortiert oder im Rahmen eines Recyclingprozesses stofflich wiederverwertet. Um die Gefahrstoffbelastung der Branche zu erfassen, wurden von den Messstellen der Länder Baden-Württemberg (LUBW), Hessen und Niedersachsen sowie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und den zuständigen Berufsgenossenschaften in 24 Betrieben Messungen durchgeführt. Neben Gefahrstoffen wurden auch biologische Arbeitsstoffe berücksichtigt. Auf Basis der Ergebnisse wurde die Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis „Textilrecycling - Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen beim Recycling von Textilabfällen" erstellt. Sie gilt für die Betriebe der Branche unter üblichen betrieblichen Bedingungen nach dem Stand der Technik und enthält Maßnahmen, bei deren Anwendung eine Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte gewährleistet ist. Die Handlungsanleitung wurde vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) in das Verzeichnis der als VSK (Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien) anerkannten standardisierten Arbeitsverfahren aufgenommen und kann im Zusammenhang mit Gefährdungen durch freigesetzte Stäube als standardisiertes Arbeitsverfahren angewendet werden. Alle aktuellen „ Handlungsanleitungen zur guten Arbeitspraxis " können bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eingesehen und heruntergeladen werden. Unter bestimmten Umständen kann bei der Reinigung von größeren Aluminiumteilen mit phosphathaltigen Reinigern in Industriespülmaschinen „Phosphin" (Phosphorwasserstoff, PH3) entstehen. Die dabei auftretende Phosphin-Konzentration kann zeitweise die an Arbeitsplätzen zulässige Höchstkonzentration (Arbeitsplatzgrenzwert, AGW) überschreiten und die Gesundheit gefährden. Bei Auftreten von Phosphin sind geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu treffen (z.B. Absaugung an der Austritts- oder Entstehungsstelle). Details zu diesem Thema (pdf; 106 KB) Das Verschießen bleihaltiger Munition verursacht insbesondere beim Training in geschlossenen Räumen eine deutliche Luftbelastung. Freigesetztes elementares Blei kann in Form von Staub über Lunge oder Schleimhäute aufgenommen werden. Es reichert sich bei Aufnahme über einen längeren Zeitraum stetig in der Knochensubstanz an und kann so eine chronische Vergiftung hervorrufen. Diese zeigt sich unter anderem in Kopfschmerzen, Müdigkeit, Abmagerung sowie Defekten der Blutbildung, des Nervensystems und der Muskulatur. Deshalb sind grundsätzlich stets Maßnahmen zur Minimierung der Bleistaub-Belastung beim Schießen zu treffen. Die im Jahr 2006 der Polizei in Baden-Württemberg zur Verfügung stehende Farbmarkierungs-Munition (FM-Munition) enthielt - nach den Angaben des Sicherheitsdatenblattes - neben unbedenklichen Lebensmittelfarben und einem geringen Anteil einer Nitrocellulose-Treibladung - einen bleihaltigen Zündsatz. Da davon auszugehen war, dass beim Verschießen der FM-Munition dieser Bleianteil teilweise freigesetzt und in der Raumluft fein verteilt wird, wurden realistische Übungsszenarien von der LUBW messtechnisch begleitet. Hierbei konnte nachgewiesen werden, dass pro Schuss FM-Munition bis zu 1 mg fein verteilter Bleistaub in die Raumluft abgegeben wird. Da bioverfügbares Blei beim Menschen bekanntermaßen „die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigt“ bzw. als „fruchtschädigend“ eingestuft ist, waren insbesondere für unbelüftete Übungsräume nach der Gefahrstoffverordnung entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Auf Druck der baden-württembergischen Polizei und der Polizeibehörden anderer Bundesländer sah sich der Hersteller schließlich gezwungen, seine FM-Munition zukünftig nur noch mit bleifreien Anzündsätzen herzustellen. Inzwischen ist „bleifreie“ Farbmarkierungsmunition verfügbar und entspricht somit den Erwartungen der Nutzer. Gesamtbericht „Gefahrstoffbelastung durch bleihaltige Zünder beim Training mit Farbmarkierungsmunition“ (pdf; 4 MB) s.a.: Gefahrstoffe Reinhaltung der Luft 11/12 2006, Seite 469 Die Polizei Baden-Württemberg betreibt an ihren Standorten gedeckte Raumschießanlagen, in denen die erforderliche Schießausbildung mit Pistolen und Maschinenpistolen durchgeführt wird. Die inzwischen eingeführte neue Polizeimunition mit Deformationsgeschossen zerstört die Geschossfänge aus weichen Materialien und macht die Umrüstung auf andere Geschossfangsysteme erforderlich. Bei deren Einsatz entstehen allerdings zusätzliche Belastungen durch Metallstäube. Die LUBW führte in einer pilothaft umgebauten Raumschießanlage mit Kettengeschossfang Untersuchungen zur Gefahrstoffbelastung durch. Hierbei wurde festgestellt, dass die Gefahrstoffkonzentrationen deutlich unterhalb der geltenden Luftgrenzwerte liegen. Aufgrund der ca. 100 fachen Überschreitung des Bleigrenzwertes (TRGS 900: Stand 10/2000) innerhalb des abgeschirmten Kettengeschossfanges sind dort bestimmte Vorsichtsmaßnahmen - insbesondere bei Reinigungsarbeiten - notwendig. Details zum diesem Thema (pdf; 734 KB) Die Nanotechnologie gilt als Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts mit viel versprechendem Entwicklungspotenzial. Man vesteht darunter die Herstellung, Bearbeitung und Verwendung von Materialien auf atomarer, molekularer und makromolekularer Ebene. Hierdurch ist es möglich, neue Eigenschaften und Funktionen für Komponenten und Produkte zu erzeugen. Die Einsatzmöglichkeit von gezielt hergestellten Nanomaterialien, die in wenigstens einer Dimension kleiner als 100 nm sein müssen, ist vielfältig. Die zunehmende Herstellung und Verwendung dieser Materialien lässt jedoch zugleich die Befürchtung anwachsen, dass Risiken für die menschliche Gesundheit bestehen könnten, etwa direkt durch Aufnahme mit der Atemluft oder indirekt durch Beeinflussung von Wasser, Boden und Vegetation. Ein Anlass für solche Besorgnisse ist, dass sich feine und ultrafeine Partikel, welche nicht gezielt hergestellt wurden, bereits als nicht zu unterschätzendes Risiko herausgestellt haben. Vor diesem Hintergrund kommt präventiven Arbeitsschutzmaßnahmen eine besondere Bedeutung zu. Weitere Informationen zum Thema Nanomaterialien erhalten Sie innerhalb des Themportals "Querschnittsthemen" unserer Internetseiten. Von gezielt hergestellten Nanomaterialien (< 0,1 µm) für technische Produkte werden zukünftig vielfältige Nutzungsmöglichkeiten und enorme Wachstumsraten erwartet. Vielfältige Produktverbesserungen und neuartige Einsatzbereiche bei Verwendung von weniger Materialressourcen werden prognostiziert. Die vorliegenden Informationen zu möglichen Wirkungen von neuartigen Nanopartikeln auf Menschen und die belebte Umwelt sind nur unzureichend – die Datenbasis für eine verlässliche Risikoabschätzung reicht derzeit nicht aus. Um die Auswirkungen von Nanopartikeln abschätzen zu können, sind Untersuchungen des gesamten Lebenszyklus der neuen Materialien notwendig, die sich sowohl mit den Transportwegen in der Umwelt, den Expositionspfaden der lebenden Organismen, den toxischen Effekten sowie der Bioverfügbarkeit und der Bioakkumulation beschäftigen. Neuartige Nanomaterialien wie Carbon-Nanotubes (CNT) und Fullerene (Bucky Balls), die bislang in der Umwelt nicht anzutreffen waren, bedürfen hierbei einer besonderen Aufmerksamkeit. Weiterer Aufklärungsbedarf über die toxikologische Wirkungsweise von Nanopartikeln besteht bezüglich der stofflichen Partikel-Zusammensetzung, der Partikelform und der Partikeloberfläche (Coating). Für ultrafeine Stäube im Bereich unterhalb von 1 µm gibt es derzeit keine speziellen gesetzlichen Regelungen. Richt- oder Grenzwerte für die Teilchenkonzentration bzw. Teilchengrößenverteilung kommen erst in Betracht, wenn hierzu toxikologisch aussagefähige Schlussfolgerungen begründet werden können und standardisierte, reproduzierbare Messverfahren festgelegt sind. Aus Vorsorgegründen werden deshalb bei Tätigkeiten mit synthetisch hergestellten Nanopartikeln derzeit technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen (geschlossenen Systeme, Abgrenzung der Arbeitsbereiche, Staubschutzausrüstung) vorgeschlagen. Untersuchungen der LUBW zur Partikelanzahl und Partikelgrößenverteilung von ultrafeinen Stäuben mittels Partikel-Kondensationszähler kommen zu dem Schluss, dass neben der Standardisierung des Messverfahrens die gezielte Messung und Bewertung von synthetisch hergestellten Nanopartikeln in der Luft am Arbeitsplatz erforderlich ist. Hier finden Sie den Gesamtbericht "Anwendung von Nanopartikeln" Nanotechnologie gilt als Querschnittstechnologie und beeinflusst zunehmend viele Bereiche der Biologie, der Medizin, der Informations- und Kommunikationstechnik sowie der Material- und Ingenieurwissenschaften. Bereits heute ist eine Vielzahl von Produkten auf der Basis von synthetischen Nanomaterialien auf dem Markt, mit verbesserten Produkteigenschaften bei geringerem Materialeinsatz. Zum Schutz von Mensch und Umwelt und zur Vermeidung möglicher Folgekosten für Gesellschaft und Wirtschaft müssen aber neben den Chancen auch mögliche Risiken umfassend und frühzeitig untersucht werden. Das Wissen über die gesundheitlichen Auswirkungen der neuen Materialien ist bis heute nur sehr unzureichend. Um eine Minimierung der Exposition gegenüber Nanopartikeln am Arbeitsplatz zu erreichen, sollten daher bei möglicher Freisetzung von Nanomaterialien, Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik ergriffen werden. Der LUBW-Bericht „Nanomaterialien: Arbeitsschutzaspekte" beschreibt die besondere Problematik beim Umgang mit Nanomaterialien und soll Unternehmen, Beschäftigte und Vollzugsbehörden über Begriffsdefinitionen, Anwendungsbereiche sowie Messmethoden informieren. Die Zusammenstellung fasst den derzeitigen Sachstand zur praktikablen Vorgehensweise bei der Einschätzung der möglichen Risiken auf diesem rasch wachsenden Forschungs- und Entwicklungsgebiet zusammen und gibt einen Ausblick über zukünftig mögliche, regulative Vorgaben LUBW-Bericht: „Nanomaterialien: Arbeitsschutzaspekte" Für die Zukunft werden von der Nanotechnologie zahlreiche innovative Entwicklungen in verschiedenen Anwendungsfeldern erwartet. Mit der prognostizierten Zunahme von Nano-Anwendungen ist aber auch eine vermehrte Emission bzw. Immission von Nanomaterialien in die Umwelt verbunden, so dass auch die Exposition von Lebewesen (einschließlich des Menschen) in den Vordergrund tritt. Die Höhe der Exposition und das Ausmaß einer möglichen Belastung der Umwelt und des Menschen sind derzeit aber noch weitgehend unbekannt. Um die Chancen der Nanotechnologie auch in der Zukunft zu sichern, ist eine frühzeitige Identifizierung und Minimierung möglicher Risiken für Gesundheit und Umwelt unerlässlich. Sofern abschätzbare bzw. unbekannte Risikien beim Einsatz von Nanomaterialien bestehen, sollte deren Anwendung kritisch hinterfragt werden. Der LUBW - Bericht „Nanomaterialien: Toxikologie/Ökotoxikologie" beschreibt den derzeitigen Sachstand zu bekannten Wirkungen von Nanomaterialien auf den Menschen und die belebte Natur. Es werden die besonderen toxikologischen bzw. ökotoxikologischen Eigenschaften von Nanomaterialien in verständlicher Form dargestellt. Die Zusammenstellung soll mithelfen, die Öffentlichkeit, Unternehmen, Fachleute und Überwachungsbehörden über die derzeitigen gesundheitlichen bzw. umweltrelevanten Erkenntnisse bei der Exposition gegenüber Nanomaterialien zu informieren. Dem interessierten Laien werden u.a. gesundheits- bzw. umweltrelevante Hintergrundinformationen zu möglichen Risiken bei der Anwendung von neuartigen Nanomaterialien erläutert und zukünftige Handlungsoptionen aufgezeigt. LUBW-Bericht: „Nanomaterialien: Toxikologie/Ökotoxikologie"
<p> Was ist Kerosin? <p>Kerosin oder Flugturbinenkraftstoff ist ein farbloses, flüssiges Kohlenwasserstoffgemisch. Die Hauptbestandteile des Kerosins sind vorwiegend Alkane, Cycloalkane und aromatische Kohlenwasserstoffe mit etwa 8 bis 16 Kohlenstoff-Atomen pro Molekül. Durch Zugabe von notwendigen funktionalen Additiven wie etwa zum Korrosions- oder Vereisungsschutzliegt ein „Vielstoffgemisch“ vor, das wegen der Variationsbreite schwierig zu fassen und zu analysieren ist. Hinzu kommt, dass die gemessenen Kohlenwassergemische auf sehr unterschiedliche Ursachen und Prozesse zurückzuführen sind und eindeutig nur dem Kerosin zuzuordnende Leitsubstanzen fehlen. So kommen sie natürlich vor oder stammen aus industrieller Produktion, aus der Landwirtschaft oder aus dem Verkehr.</p> Ist Kerosin gesundheitsschädlich? <p>Es kommt entscheidend auf die Dosis an. Bei direktem Kontakt mit Kerosin, wie es zum Beispiel beim Betanken von Flugzeugen vorkommen kann, können folgende Erkrankungen auftreten: Hauterkrankungen, Reizungen im Mund-, Rachen-, Augenbereich. Verschlucken kann zu Reizungen im Magen- und Darmbereich mit Übelkeit und Erbrechen führen. </p><p>Die Inhalation hoher Kerosin-Konzentrationen kann zu Benommenheit, schweren entzündlichen Reaktionen und zu Flüssigkeitsansammlungen in der Lunge (toxisches Lungenödem) kommen. </p><p>Kerosin enthält in geringen Mengen (zwischen 0,01 bis 0,1 Gewichtsprozent) auch Benzol, eine Chemikalie, die krebserregend beim Menschen ist. Als Grenzwert für den Schutz der menschlichen Gesundheit ist fünf Mikrogramm/Kubikmeter (µg/m³). Einatemluft für die Bevölkerung als Jahresmittel festgelegt. Allerdings enthält der Zigarettenrauch einer Zigarette bereits 150-240 µg/m³. </p><p>Die akute Toxizität von Kerosin (LD 50) liegt bei 800 Milligramm/Kilogramm (mg/kg) Körpergewicht (Ratte), umgerechnet auf den Menschen wären dies bei 75 Kilogramm 60.000 Milligramm bzw. 60 Gramm.</p><p>Für den Arbeitsplatz beträgt der Grenzwert für die Fraktion der so genannten C9-C14 Aliphaten (vergleichbar mit Kerosin) 300 Milligramm/Kubikmeter (mg/m³) und für C9-C14-Aromaten 50 mg/m³, wobei allerdings der Arbeitsplatzgrenzwert nur als eine grobe Orientierung für die Allgemeinbevölkerung dienen kann.</p> Wie häufig kommt es vor, dass Flugzeuge Kerosin über Rheinland-Pfalz ablassen? <p>Rheinland-Pfalz ist aufgrund der Nähe zum Frankfurter Flughafen von Kerosinablässen aus <strong>zivilen </strong>Flugzeugen über Deutschland überproportional häufig betroffen. Dies betrifft sowohl die Anzahl der Ablassereignisse als auch die Ablassmenge an Flugturbinenkraftstof</p><ul><li>2016: 8 Ablässe mit 246 t Kerosin bundesweit, davon allein 4 Ablässe mit 128 t über Rheinland-Pfalz </li><li>2017: 20 Ablässe mit 490 t Kerosin bundesweit, davon 6 Ablässe mit 279 t über Rheinland-Pfalz</li><li>2018: 21 Ablässe mit 600 t Kerosin bundesweit, davon 7 Ablässe mit 156 t über Rheinland-Pfalz</li></ul> Wie kann verhindert werden, dass in bestimmten Gebieten wie der Pfalz so viel Treibstoff abgelassen wird? <p>Auf Ebene des Umweltministeriums Rheinland-Pfalz gibt es hier keine Handlungsmöglichkeiten. Um Treibstoffablässe wirklich zu verhindern oder zumindest zu reduzieren – was aus Sicht des Umweltministeriums schon allein aus Umwelt- und Klimaschutzgründen wichtig ist – müssen vor allem auf Bundesebene (siehe unten Zuständigkeiten) bzw. vom Verursacher der Treibstoffablässe – also den Fluggesellschaften - Maßnahmen ergriffen werden, wie z.B., dass die „Betriebsanweisung Flugverkehrsdienste“ für die Flugsicherung ergänzt wird, so dass die Flugsicherung im Falle eines Treibstoffablasses verpflichtet wird, nicht immer über denselben Gebieten das Kerosin abzulassen. Mit dieser Maßnahme könnten besonders betroffene Gebiete entlastet werden. Dies wird auch in der vom Umweltbundesamt bei der Umweltministerkonferenz am 8. Mai 2019 vorgestellten Zusammenfassung einer Untersuchung der umwelt- und gesundheitlichen Folgen von Treibstoffablässen vorgeschlagen.</p><p>Notwendig sind darüber hinaus die Entwicklung umweltfreundlicher Flugzeugtreibstoffe (z.B. synthetische Kraftstoffe auf Basis von GTL-Technik (Gas to liquid) oder E-Fuels, d. h. aus regenerativ erzeugtem Strom aus Wasserstoff und CO2. Dazu hatte Rheinland-Pfalz im September 2018 einen Entschließungsantrag (Drs. 447/18) im Bundesrat gestellt) und eine Reduzierung des Flugverkehrs durch innovative Schienen- und Mobilitätsangebote wie z.B. verbesserte Fernverkehrsangebot jenseits des Flugverkehrs, durch eine gerechtere und verursacherbezogene CO2-Bepreisung, um z.B. den Zugverkehr gegenüber dem Flieger attraktiver und wettbewerbsfähiger zu machen. Auch eine Begrenzung des militärischen Flugverkehrs – der zwar nur in geringem Maße Verursacher von Treibstoffablässen ist, aber vor allem in der Pfalz zu erheblicher Lärmbelästigung beiträgt - kann nur auf Bundesebene durch das Verteidigungsministerium und nachgelagert in Rheinland-Pfalz durch das Innenministerium erfolgen (siehe unten zu den Zuständigkeiten).</p> Wer ist beim Bund und in Rheinland-Pfalz für die Erfassung und Kontrolle im Zusammenhang eines Kerosinablasses zuständig? <p>Die Zuständigkeit für die Erfassung von Notablässen des <strong>zivilen Luftverkehrs</strong> liegt auf Bundesebene beim Bundesverkehrsministerium bzw. bei der nachgeordneten Bundesbehörde, dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung für den zivilen Flugverkehr.</p><p>Für Notablässe des <strong>militärischen Luftverkehrs</strong> ist das Bundesverteidigungsministerium zuständig bzw. die nachgeordnete Bundesbehörde, das Luftfahrtamt der Bundeswehr für den militärischen Flugverkehr. Entsprechend ist innerhalb der Landesregierung das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau sowie das Ministerium des Innern und für Sport zuständig.</p><p>Das Umweltministerium ist zuständig für die flächendeckende Überwachung der EU-rechtlichen Vorgaben im Bereich Luftqualität, Bodenschutz und Wasserwirtschaft. Wichtig ist für die von den Treibstoffablässen betroffene Länder wie Rheinland-Pfalz, dass der Bund den Ländern bei Fragen und Auswertungen im Zusammenhang mit Treibstoffablässen schnelle und unbürokratische fachliche Unterstützung anbietet und Informationen zur Verfügung stellt, etwa bei der Ermittlung und Eingrenzung der Verteilung und Ausbreitung des abgelassenen Kerosins.</p> Was hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz bisher gegen Kerosinablässe unternommen? <p>Bereits im Mai 2017 hat sich das Umweltministerium Rheinland-Pfalz auf der Umweltministerkonferenz erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Bund eine Studie zur Untersuchung der Kerosinablässe auf den Weg bringt. Das Bundesumweltministerium hat daraufhin das Umweltbundesamt (UBA) mit der Durchführung der Studie beauftragt (weiteres siehe folgende Frage).</p><p>Im April 2018 hat die Verkehrsministerkonferenz den Bund in einem Beschluss aufgefordert, ein Verfahren zu etablieren, so dass Informationen zu Treibstoffschnellablässen unverzüglich und transparent der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und an Länderbehörden gemeldet werden.</p><p>Weiterhin haben sich das Verkehrs-, Umwelt- und Innenministerium von Rheinland-Pfalz gemeinsam am 21. August 2018 mit einem Schreiben an den Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer gewandt. Darin fordern sie schnellstmöglich die Etablierung eines Meldeweges, damit die zuständigen Landesbehörden wichtige Informationen über einen Treibstoffablass (Zeitpunkt, Ablassmenge, Kerosintyp, Ablassdauer, Flugroute, meteorologische Parameter) erhalten. Auf die Übermittlung dieser Daten der zuständigen Bundesbehörden sind die Länder angewiesen, um eine wissenschaftlich valide Auswertung gemessener Kohlenwasserstoffkonzentrationen vorzunehmen.</p><p>Im Bundesrat hat sich die Landesregierung Rheinland-Pfalz am 21. September 2018 dafür eingesetzt, dass innerhalb von 24 Stunden ein Kerosinablass gemeldet werden muss. Die Initiative fand in der Länderkammer eine Mehrheit. Inzwischen informiert das Luftfahrt-Bundesamt im Internet über Kerosin-Ablässe. Auf der <a href="https://www.lba.de/DE/Treibstoffschnellablass/Treibstoffschnellablass_node.html">Internetseite der Behörde </a>kann man spätestens drei Tage nachdem Flugzeuge Kerosin abgelassen haben, die Region und Menge einsehen. Das Umweltministerium Rheinland-Pfalz setzt sich für den Ersatz von Kerosin-Treibstoffen zum Beispiel durch Sun-Fuels und eine verbesserte Mobilität auch jenseits des Flugverkehrs – auch europaweit – ein.</p> Was wird in der Studie des Bundesumweltministeriums untersucht und wann wird die Studie vorliegen? <p>Die Umweltministerkonferenz hatte den Bund 2017 – auf Initiative des Umweltministeriums Rheinland-Pfalz - aufgefordert, ein Gutachten zur Untersuchung der Belastungen von Mensch und Umwelt durch Treibstoffablässe auf den Weg zu bringen. Das Gutachten ist eine Meta-Studie und wertet aktuelle wissenschaftliche Studien zu den Auswirkungen von Fuel-Dumping aus, um mögliche Belastungssituationen sowie schädliche Umweltauswirkungen wie z.B. zum Abbauprozess, zum Sedimentationsverhalten und den daraus resultierenden bodennahen, unterschwelligen Belastungen (einschließlich des Grundwassers) -besser einschätzen zu können. Eine neue Studie ist wichtig, denn die letzte wissenschaftliche Einschätzung ist ein Vierteljahrhundert alt.</p><p>Mit der Durchführung der Studie wurde das Umweltbundesamt beauftragt. Leider hat das Bundesumweltministerium die Vorstellung der Studie immer wieder verschoben. Auch auf der Umweltministerkonferenz vom 8.-10. Mai 2018 wurde von Bundesumweltministerin Svenja Schulze noch immer kein vollständiges und fachlich abgenommenes Gutachten zu den Auswirkungen von Treibstoffablässen auf Umwelt und Gesundheit vorgelegt. Es gibt aber eine Zusammenfassung in Form eines Positionspapiers, in der darauf hingewiesen wird, dass das Forschungsprojekt bis zum 30. Mai 2019 zum Abschluss gebracht werden soll. Ein wesentlicher Aspekt aus Sicht des Umweltministeriums Rheinland-Pfalz ist, dass das Gutachten auch aussagekräftige Modelle und Daten zur Meteorologie, also zu Windverhältnissen, Temperatur, Wetterlage enthält, denn nur mit Hilfe dieser Daten kann letztlich ermittelt werden, wieviel von dem abgelassenen Kerosin am Boden ankommt und das betroffene Gebiet entsprechend eingegrenzt werden.</p> Wo in Rheinland-Pfalz werden derzeit Messungen im Hinblick auf eine Belastung von Kerosin durchgeführt und welche Konzentrationen werden gemessen? <p>Für Kerosin gibt es – anders als z.B. für Stickoxide in der Luft - keine bundes- oder EU-rechtlichen Grenzwerte. Die Immissionskonzentrationen sind gering und gelten als unbedenklich. Trotz der nicht geforderten Messverpflichtung wird im ZIMEN-Messnetz des Landesamtes für Umwelt an 9 der insgesamt 26 ZIMEN-Mess-Stationen in Rheinland-Pfalz die Kohlenwasserstoffkonzentration gemessen. Im April 2019 wurden, zusätzlich zur bereits bestehenden Messstation im Pfälzerwald, vom Umweltministerium Rheinland-Pfalz zwei weitere Messstationen im Hunsrück und Westpfalz mit entsprechenden Messgeräten ausgestattet. Dadurch wurde der Messumfang des Messnetzes gebietsbezogen erweitert und optimiert.</p><p>Damit sind in Rheinland-Pfalz in den möglichen Überflug- und Ablassgebieten – Pfälzerwald, Hunsrück und Westpfalz – drei empfindliche Kohlenwasserstoffdetektoren aktiv. Die anderen Messstationen mit Kohlenwasserstoffdetektoren überwachen die Luftqualität in Mainz, Ludwigshafen, Koblenz und Wörth.</p> Welche Messwerte von Kohlenwasserstoffen werden an den Messstellen in Rheinland-Pfalz gemessen? <p>Die Nachweisgrenze von Gesamtkohlenstoff-Messungen liegt im rheinland-pfälzischen Luftmessnetz bei etwa 5 µg/m³.</p><p><a href="https://mkuem.rlp.de/fileadmin/14/Themen/Umweltschutz/Luftreinhaltung/Ablassskarte.jpg">Die verlinkte Abbildung</a> zeigt die Immissionskonzentrationen an Kohlenwasserstoffverbindungen an den rheinland-pfälzischen Messstationen in µg/m³: 2016 [grün] und 2017 [blau].<br><br> Man erkennt, dass in den Städten deutlich höhere Immissionsbelastungen festgestellt werden als in den ländlichen Räumen. Die Messwerte von Kohlenwasserstoffen liegen an den Stationen im Pfälzerwald zwischen 5 und 20 µg/m³. Die höchsten Werte werden an den Messstandorten in den Städten gemessen und sind vor allem auf Einträge aus dem Verkehr und der Industrie zurückzuführen. So liegen die Messwerte an der Station „Mainz Zitadelle“ zwischen 40 und 50 µg/m³ und an der Station „Ludwigshafen Oppau“ zwischen 40 und 60 µg/m³.</p> Sollte das Messnetz weiter ausgebaut werden? <p>Zusätzliche mobile Messungen erscheinen vor dem Hintergrund der Größenordnung des Überflug- und Ablassgebietes (mehrere hundert bzw. tausend Quadratkilometer) und der zunehmenden Verdünnung des Aerosols im Luftraum nicht zielführend. Bei den sich ständig ändernden meteorologischen Einflussgrößen ist es unmöglich eine „Kerosinwolke“ mit einem Messwagen zu „verfolgen“. Sinnvoller ist der bisher praktizierte Ansatz in Rheinland-Pfalz: Das mögliche Ablassgebiet großräumig mit Messpunkten und empfindlichen Detektoren auszustatten.</p><p>Bei einer Ablassmenge von 50 t und einer Ablassrate von 1,5 t/min beträgt die Ablassdauer ca. 30 min. Bei einer Geschwindigkeit von 500 km/h legt das Flugzeug dabei eine Strecke 250 km zurück. Geht man von einer lateralen Verteilung des Treibstoffs durch den Wind von jeweils nur 1 km links und rechts der Ablassdüsen aus, verteilt sich der Treibstoff auf einer Fläche von 500 km². Bei einer Ablasshöhe von 5 km verdünnt sich die abgelassene Menge in ein Volumen von 2.500 km³.</p><p>Zur Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub PM10 und Benzo[a]pyren würden aber bereits wenige km³ ausreichen. Das UBA Positionspapier kalkuliert in den durchgeführten worst-Case-Szenarien für eine Ablassmenge von 20 t ein erforderliches Verdünnungsvolumen von weniger als 1 km³.</p> Wann und warum lassen Flugzeuge Kerosin ab? <p>Nach EU-Recht für den Flugbetrieb (EU-Verordnung 965/2012) hat der Pilot oder die Pilotin eines Flugzeuges in einem Notfall, bei dem sofort entschieden und gehandelt werden muss, die jeweilig notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Da die Flugzeuge bei der Landung besonderen Belastungen ausgesetzt sind, liegt das Landegewicht bei Flugzeugen, die Langstrecken fliegen, deutlich unter dem Startgewicht. Die Überschreitung des Landegewichts kann eine zusätzliche Gefährdung von Menschen und des Flugbetriebs in der jeweiligen Notsituation darstellen. Das Ablassen des Treibstoffes ist in der Regel dann die einzige Möglichkeit der Piloten, eine Reduzierung des Gewichts auf das Landegewicht zu erreichen und so die Gefährdung der Menschen zu vermindern und eine sichere Landung durchzuführen. </p> Was passiert bei Ablässen von Kerosin? <p>Bei diesem Vorgang wird der Treibstoff mit Pumpen aus den Ablassrohren gepumpt. Diese sind so ausgelegt, dass der Treibstoff in feinste Tröpfchen zerstäubt und durch die Turbulenzen hinter dem Luftfahrzeug als Nebel verteilt wird.</p> Kommt Kerosin aus Flugzeugablässen am Boden an? <p>Ob Kerosin bzw. Inhaltstoffe wie Benzol am Boden ankommen, hängt von sehr vielen Faktoren ab. In der Atmosphäre wird ein Großteil durch den photolytischen Abbau in Wasser und Kohlendioxid umgewandelt. Bei einer „Worst-case-Betrachtung“ eines Treibstoffschnellablasses in der Mindestflughöhe von 1.800 Metern, bei Windstille und einer Bodentemperatur von 15 Grad Celsius erreicht etwa acht Prozent der insgesamt abgelassenen Treibstoffmenge den Erdboden. Damit lässt sich bei einer Ablassrate von 1.600 Kilogramm/Minute, einer Fluggeschwindigkeit von 450 Kilometer/Stunde und einer Verteilbreite von 1.000 Meter eine theoretische maximale Bodenbelastung von 0,02 Gramm Kerosin pro Quadratmeter ermitteln. Dies entspricht im Oberboden von 0 bis 10 Zentimeter Tiefe rund 0,1 Milligramm/Kilogramm Mineralölkohlenstoffe (MKW), was in etwa auch der analytischen Nachweisgrenze entspricht.</p><p>Die modellhaften Betrachtung setzt allerdings völlige Windstille voraus. Diese ist unter realen Bedingungen allerdings äußerst unwahrscheinlich. Hinzu kommt: Bereits geringe Luftbewegungen und die damit verbundene Durchmischung der Luft bewirken, dass der freigesetzte Treibstoff praktisch vollständig verdampft, ehe er den Boden erreichen kann. Beim Kerosin handelt es sich im Wesentlichen um den MKW-Anteil bis etwa C16 und gehört zu der mobilen MKW-Fraktion (< C22). Daher wird, selbst wenn Kerosin den Boden erreicht, insbesondere in der warmen Jahreszeit eine Verflüchtigung aus dem oberflächennahen Bodenbereich stattfinden. Die Mengen, die sich nicht verflüchtigen würden im Boden größtenteils mikrobiologisch abgebaut werden. Insofern ist aus den zuvor dargelegten naturwissenschaftlichen und analytischen Gründen eine Bodenbeprobung zum Nachweis von Kerosinablässen nicht sinnvoll.</p> Wer entscheidet, ob ein Notfall für einen Kerosinablass vorliegt und wo der Kerosinablass stattfindet? <p>Der Pilot oder die Pilotin entscheidet, ob und welche Menge Treibstoff abgelassen wird. Derzeit haben nur vierstrahlige Langstreckenflugzeuge und Militärflugzeuge die technischen Möglichkeiten, Treibstoff abzulassen. Der Fluglotse unterweist dann die Piloten, in welchem Gebiet das Kerosin abgelassen wird. Das Verfahren ist in den Bestimmungen des internationalen Abkommens über die zivile Luftfahrt (ICAO; Doc 444-Cap 15.5.3 fuel dumping) sowie den Vorschriften der Anweisung der Betriebsanweisung der DFS Deutschen Flugsicherung GmbH festgelegt. Dem Luftfahrzeugführer wird dabei vom Lotsen ein möglichst dünnbesiedelter Luftraum mit möglichst geringem Verkehrsaufkommen zugewiesen, der groß genug ist, die notwendige Menge Treibstoff abzulassen. Dabei sollte die Flughöhe möglichst hoch, aber mindestens 1.800 Meter (6.000 Fuß) betragen.</p> Wenn an Messstationen eine Belastung an Kohlenwasserstoffverbindungen festgestellt wird - welche Quellen kommen hierfür in Frage? <p>Als Hauptquellen kommen vor allem Industrie, Landwirtschaft, Energieerzeugung, Tankstellen, Autoverkehr, Schiffsverkehr (vor allem Benzolbelastung in den Gewässern) und nur im geringen Umfang Flugverkehr in Frage. Bislang konnte an den Messstellen in Rheinland-Pfalz keine Belastung durch Kerosin festgestellt werden. Kerosin weist keine spezifischen Leitsubstanzen auf und ist daher nur schwer auf bestimmte Emissionsquellen zuordenbar. Deshalb wird luftseitig Gesamtkohlenstoff gemessen, der auch aus anderen Kraft- und Heizstoffen (Diesel, Benzin, Heizöl) und den vorgenannten Quellen stammt. Der eher geringe Anteil des Flugverkehrs kann daher nur schwer ermittelt werden.<br> Aus den vom Umweltbundesamt (UBA) jährlich erhobenen Emissionsbilanzen für bestimmte Luftschadstoffe ergeben sich für den Bereich der Kohlenwasserstoffe folgende Größenordnungen der jährlichen Emissionen für Deutschland (2016): Gesamtemissionen 1.051.000 Tonnen, davon: Industrie 592.000 Tonnen, Landwirtschaft 204.000 t, Energieerzeugung (Kraftwerke, Industrie, Transport, Hausbrand) 182.000 Tonnen, Verdunstungsemissionen von Kraftstoffen 70.000 Tonnen. Im Vergleich dazu Treibstoffnotablässe: 500 Tonnen (<a href="https://mkuem.rlp.de/fileadmin/14/Themen/Umweltschutz/Luftreinhaltung/Kohlenwasserstoff-Emissionen.jpg">siehe beigefügte Abbildung</a>)</p></p>
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 8 |
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|---|---|
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