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Feinstaubbelastung und Luftqualitätsstandards in Rathaus, Schulen und weiteren städtischen Gebäuden

Im Zusammenhang mit der öffentlichen Diskussion über Feinstaubgrenzwerte möchte ich mich erkundigen, welche Maßnahmen die Stadt zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Beschäftigten in öffentlichen Gebäuden ergreift. Besonders interessiert mich, welche Luftqualitätsstandards in Einrichtungen gelten, die in städtischer Verantwortung stehen – etwa im Rathaus, in Schulen, Kitas, Bibliotheken und Verwaltungsgebäuden. Ich bitte Sie um Auskunft zu folgenden Punkten: Welche Grenzwerte für Feinstaub (PM10 und PM2.5) gelten in städtischen Gebäuden wie dem Rathaus, Schulen und Kitas? – Orientiert sich die Stadt an Arbeitsplatzgrenzwerten, an Empfehlungen des Umweltbundesamts oder an eigenen strengeren Vorgaben? Wie wird die Luftqualität in diesen Gebäuden überwacht? – Gibt es regelmäßige Messungen oder kontinuierliche Sensorik? – Werden die Ergebnisse veröffentlicht? Welche technischen Maßnahmen zur Luftreinhaltung sind in Schulen und im Rathaus installiert? – z. B. Lüftungsanlagen, Filtertechnik, CO₂‑Ampeln, Feinstaubfilter, Luftreiniger. Wie wird sichergestellt, dass Kinder und Jugendliche in Schulen nicht höheren Belastungen ausgesetzt sind als Erwachsene am Arbeitsplatz? Welche konkreten Schritte plant die Stadt, um die Feinstaubbelastung in Innenräumen weiter zu reduzieren? – insbesondere in Gebäuden mit hoher Publikumsfrequenz. Wie bewertet die Stadt die Diskrepanz zwischen den strengen Grenzwerten für Außenluft und den deutlich höheren zulässigen Werten in Innenräumen? – Gibt es Überlegungen, eigene kommunale Standards einzuführen? Ich halte Transparenz und klare Schutzmaßnahmen für essenziell, insbesondere in Einrichtungen, die täglich von Kindern, Bürgerinnen und Bürgern sowie Mitarbeitenden genutzt werden. Für eine ausführliche Rückmeldung danke ich Ihnen im Voraus.

Verfahrenstechnische, bautechnische und energetische Eignung der Schaumbitumentechnologie zur Herstellung von Warmasphalt unter Mitverwendung von Asphaltgranulat

Luftwechsel in Innenräumen bestimmen – ein Methodenvergleich

<p> <p>Luft in Innenräumen muss regelmäßig ausgetauscht werden, damit sie die Gesundheit nicht belastet. Um den Luftwechsel, besonders in energieeffizienten Gebäuden, beurteilen sowie optimal einstellen zu können und damit eine gute Raumluftqualität zu gewährleisten, können Fachleute die Luftwechselrate bestimmen. Das UBA hat verschiedene Messmethoden miteinander vergleichen und bewerten lassen.</p> </p><p>Luft in Innenräumen muss regelmäßig ausgetauscht werden, damit sie die Gesundheit nicht belastet. Um den Luftwechsel, besonders in energieeffizienten Gebäuden, beurteilen sowie optimal einstellen zu können und damit eine gute Raumluftqualität zu gewährleisten, können Fachleute die Luftwechselrate bestimmen. Das UBA hat verschiedene Messmethoden miteinander vergleichen und bewerten lassen.</p><p> <p>Im Zuge der Energieeinsparverordnung werden vom Gesetzgeber energieeffizienten Bauweisen gefordert. Diese führen zu einer immer dichter werdenden Gebäudehülle, was zu gesundheitlichen Belastungen für die Bewohner aber auch zu Schädigungen der Bauwerke führen kann. Häufig liegt der natürliche Luftwechsel energieeffizienter Gebäude wegen der hohen Dichtheit weit unter dem aus innenraumhygienischen Gründen notwendigen Mindestluftwechsel. Als Folge der geringen Luftwechselraten kann Feuchtigkeit im Innenraum, die bei Aktivitäten wie Kochen oder Duschen anfallen, nicht mehr abgeführt werden, was zu Schimmelbefall führen kann. Auch Luftschadstoffe, die etwa aus Baumaterialien, Möbeln und Gegenständen aber auch aus Reinigungs- und Pflegemittel in die Innenraumluft ausgasen, reichern sich im Innenraum an, da sie nicht vollständig abtransportiert werden.&nbsp;</p> <p>Um eine zuverlässige Aussage über eine bestehende Luftwechselrate treffen zu können, ist es wichtig, eine unkomplizierte Methode zur Bestimmung der Luftwechselrate zu entwickeln, die reproduzierbar ist und die Gesundheit der Bewohner nicht belastet, so dass diese während der Luftwechselmessung im Raum anwesend sein können.</p> <p>Die Ergebnisse der Studie „Qualitätssicherung der Bestimmung der Luftwechselrate in Innenräumen“ zeigen, dass zu den in den Richtlinien VDI 4300 Blatt 7 und DIN EN ISO 16000-8 genannten Herangehensweisen zur Bestimmung der Luftwechselrate, es eine Vielzahl an Varianten und Details gibt, die je nach Fragestellung für jede Messung bedacht werden müssen. Eine Übersicht über Faktoren, die hier zu bedenken sind, wäre in den Richtlinien hilfreich.</p> Der Projektverlauf <p>In einem zweijährigen Forschungsvorhaben galt es, die in der VDI 4300 Blatt 7 beschriebene Bestimmungsmethode der Luftwechselrate mit Tracergasen, abzusichern. Im Realraum und in der Prüfkammer sollte untersucht werden, wie sich verschiedene Tracergase unter sonst gleichen Bedingungen verhalten und ob hinsichtlich der abgeleiteten Luftwechselraten Abweichungen existieren. Die Ergebnisse dieses Vorhabens sollten so aufbereitet werden, dass sie bei&nbsp; zukünftigen Raumluftuntersuchungen berücksichtigt werden können.</p> <p>Im ersten Arbeitspaket dieser Studie wurde eine detaillierte Übersicht aus 81 wissenschaftliche Publikationen zum aktuellen Stand der Technik und zur gesundheitlichen Bewertung der verwendeten Tracergase erstellt. Die Veröffentlichungen beschrieben unterschiedlich detailliert die methodischen und messtechnischen Aspekte, sowie die Betrachtung der Messungenauigkeit und Fehlerquellen. Grund sind fehlende einheitliche Referenzpunkte und Parameter, die großen Einfluss auf die Bestimmung der Luftwechselrate haben. Die Recherche zur gesundheitlichen Bewertung der eingesetzten Tracergase zeigt, dass zu Schwefelhexafluorid (SF6), Kohlendioxid (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/co2">CO2</a>) und Distickstoffmonoxid (N2O) umfangreiche Daten und Erfahrungen vorliegen. SF6 wird in hohen Reinheitsgraden als gering toxisch beschrieben. CO2 wird, bei Einhaltung des MAK Wertes (Maximale Arbeitsplatzgrenzwertkonzentration), als gesundheitlich unbedenklich eingeschätzt. Bezüglich N2O variieren dagegen die gesundheitlichen Einschätzungen.</p> <p>Im zweiten Arbeitspaket wurden Messungen mit zwei unterschiedlichen Methoden zur Bestimmung der Luftwechselrate in einem Realraum durchgeführt und im Hinblick auf die Fragestellung ausgewertet. Zum einen wurde die Konzentrations-Abklingmethode und zum anderen die passive Emissionsmethode (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pft">PFT</a>-Methode) mit sechs verschiedenen Tracergasen (SF6, CO2, N2O, Hexafluorbenzol (HFB), Perfluortoluol, Perfluordecalin (PFD)) eingesetzt. Die Ergebnisse der Messungen zeigen, dass die PFT-Methode tendenziell besser für Langzeitmessungen geeignet ist. Denn zum einen können temporäre Schwankungen der Emissionsraten aus den Quellen durch gemittelte Werte über längere Zeiträume diese Schwankungen zuverlässiger ausgleichen. Zum anderen kann z. B. bei Messungen in dynamisch veränderbaren Lüftungsszenarien, wie etwa bei geöffneten Fenstern, nicht sichergestellt werden, dass sich die Tracergaskonzentration zum Messzeitpunkt im Gleichgewichtszustand befindet.</p> <p>In einem dritten Arbeitspaket wurden Validierungsmessungen für die beiden Methoden mit den verschiedenen Gasen in einer Prüfkammer durchgeführt. Der Variationskoeffizient pro Tracergas und eingestellter Luftwechselrate lag für alle sechs Gase und beiden Methoden bei &lt; 10 %. Die beste Genauigkeit lieferte die Bestimmung der Luftwechselrate mit der Konzentrationsabklingmethode mit SF6 als Tracergas. PFD lieferte hingegen mit dieser Methode das schlechteste Ergebnis.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Unterschied zwischen Außenluft- und Arbeitsplatzgrenzwert für NO2

<p> <p>Der EU-Grenzwert (Jahresmittelwert) für die Stickstoffdioxidkonzentration (NO2) in der Außenluft beträgt 40 µg/m³ – der Arbeitsplatzgrenzwert ist mit 950 µg/m³ wesentlich höher. Ein Arbeitsplatzgrenzwert ist ein Wert für die zeitlich begrenzte Belastung gesunder Arbeitender, während durch NO2 in der Außenluft auch empfindliche Personen rund um die Uhr betroffen sein können.</p> </p><p>Der EU-Grenzwert (Jahresmittelwert) für die Stickstoffdioxidkonzentration (NO2) in der Außenluft beträgt 40 µg/m³ – der Arbeitsplatzgrenzwert ist mit 950 µg/m³ wesentlich höher. Ein Arbeitsplatzgrenzwert ist ein Wert für die zeitlich begrenzte Belastung gesunder Arbeitender, während durch NO2 in der Außenluft auch empfindliche Personen rund um die Uhr betroffen sein können.</p><p> <p>Bei der Ableitung von Grenzwerten für Stickstoffdioxid in der Außenluft können nicht die gleichen Maßstäbe angelegt werden wie für Arbeitsplatzgrenzwerte (Ableitung aus der Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration, MAK). Der MAK-Wert für NO2 ist eine wissenschaftliche Empfehlung der ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft und entspricht in seiner Höhe ebenfalls dem <a href="https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-900.html">Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)</a>.&nbsp;Arbeitsplatzgrenzwerte gelten nur für Arbeitende an Industriearbeitsplätzen und im Handwerk, bei denen aufgrund der Verwendung oder Erzeugung bestimmter Arbeitsstoffe eine erhöhte Stickstoffdioxid-Belastung zu erwarten ist. Stickstoffdioxid entsteht beispielsweise – bzw. wird verwendet – bei Schweißvorgängen, bei der Dynamit- und Nitrozelluloseherstellung oder bei der Benutzung von Dieselmotoren. Der Arbeitsplatzgrenzwert hat unter anderem einen anderen Zeit- und Personenbezug als der Grenzwert für die Außenluft: Der Wert gilt für gesunde Arbeitende an acht Stunden täglich und für maximal 40 Stunden in der Woche. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die berufsbedingt Schadstoffen ausgesetzt sind, erhalten zusätzlich eine arbeitsmedizinische Betreuung und befinden sich somit unter einer strengeren Beobachtung als die Allgemeinbevölkerung.</p> <p>Stickstoffdioxid in der Außenluft sind hingegen alle Menschen rund um die Uhr ausgesetzt, wenngleich die Konzentration je nach Aufenthaltsort schwanken kann. Gerade empfindliche Personen wie Kinder, Schwangere, alte Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen wie Asthma reagieren zum Teil wesentlich sensibler auf Umwelteinflüsse. Grundlage von Grenzwerten für Schadstoffe in der Außenluft sind deren langfristige, über Jahrzehnte hinweg in Studien beobachtete gesundheitliche Auswirkungen auf die jeweils untersuchten Bevölkerungsgruppen.</p> <p>Für Büroarbeitsplätze sowie Privaträume finden MAK-Werte keine Anwendung. Hier gelten vielmehr die Richtwerte des Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR), vormals Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthygienekommission (IRK) und der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG). Der Ausschuss hat Ende 2018 die vormals geltenden Richtwerte überarbeitet und aktualisiert. Der Kurzzeitrichtwert II beträgt 250 µg NO2/m3 (Gefahrenwert) und der Kurzzeitrichtwert I (Vorsorgewert) beträgt 80 µg NO2/m3. Der Messzeitraum ist eine Stunde. Falls eine langfristige Beurteilung erforderlich ist, empfiehlt der AIR für die Bewertung der Langzeitbelastung die Verwendung des Leitwertes der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/who">WHO</a> für die Innenraumluft von 40 µg NO2/m³ als Bewertungsmaßstab. Der Kurzzeitrichtwert II ist ein wirkungsbezogener Wert, bei dessen Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich zu handeln ist. Diese höhere Konzentration kann, besonders für empfindliche Personen bei Daueraufenthalt in den Räumen, eine gesundheitliche Gefährdung sein.</p> <p>Im Innenraum können insbesondere durch Verbrennungsprozesse, beispielsweise bei der Nutzung von Kaminfeuern, Gasherden oder Holzöfen, sehr hohe Stickstoffdioxid-Konzentrationen entstehen. Fehlen jedoch solche Quellen in Innenräumen, so wird die Qualität der Innenraumluft unmittelbar von der Außenluftbelastung beeinflusst: Hohe Stickstoffdioxidkonzentrationen in der Außenluft, zum Beispiel in der Nähe stark befahrener Straßen, können also auch zu einer stärkeren Belastung in Innenräumen führen.&nbsp;</p> <p>Bei der Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten werden zumeist Probandenstudien oder tierexperimentelle Studien zugrunde gelegt. Die Probandenstudien sind im Regelfall so ausgelegt, dass gesunde Personen mittleren Alters (sog. „healthy workers“) an diesen Untersuchungen teilnehmen. Zudem werden die Personen häufig nicht in einer Alltagsumgebung, sondern zum Beispiel an den jeweiligen Arbeitsstätten untersucht, sodass eine mögliche Wechselwirkung mit anderen Schadstoffen des Alltags ausgeschlossen wird. Die zugrunde liegenden Studien sind nicht immer langfristig angelegt und können somit die Folgen jahrzehntelanger vergleichsweise niedriger Stickstoffdioxid-Konzentrationen aus dem alltäglichen Leben außerhalb des Arbeitsplatzes&nbsp;nicht abbilden. Die gesamte Lebenszeit eines Menschen enthält wesentlich längere Expositionszeiten als ein reines Arbeitsleben. Auch dies ist hier zu beachten.</p> <p>Der EU-Grenzwert für die Konzentration von Stickstoffdioxid in der Außenluft im Jahresmittel stimmt mit den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) überein. Der Grenzwert wird aufgrund bevölkerungsbezogener Studien abgeleitet, die auch empfindliche Personengruppen und empfindliche Zeiträume des Lebens einbeziehen.&nbsp;Somit sind für die Beurteilung des Gesundheitsschutzes der Allgemeinbevölkerung vor Stickstoffdioxid in der Außenluft der EU-Grenzwert, respektive der WHO-Richtwert in Höhe von 40 µg/m³ im Jahresmittel heranzuziehen.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Memorandum for application of the EU precautionary principle to nanomaterials at the workplace

For the short term comprehensive scientific results on potential health risks will not be available for all relevant nanomaterials. Already today a growing number of employees is involved in development, production and use of nanomaterials. As a consequence a consistent application of the precautionary principle is indispensable to guarantee adequate workers protection. In a running memorandum a regulatory and practical framework for good governance with regard to nanomaterials at the workplace will be pictured. A concept for establishing occupational exposure limits for dusts consisting of respirable granular biodurable particles with primary particle diameter below 100 nm and without known significant specific toxicity (GBP nanomaterials) will be developed as an essential part of the risk reduction strategy.

Emissionsbegrenzung aus Bauprodukten

Die vorliegende Studie wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes im Rahmen des Umweltforschungsplans des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit durchgeführt. Für die Studie wurden Informationen über die Festlegung von Arbeitsplatzgrenzwerten in der Europäischen Union und verschiedenen europäischen Staaten gesammelt. Durch eine systematische Internet- und Literaturrecherche und persönliche Kontakte mit Experten wurden Informationen zu politischadministrativen Aspekten und der wissenschaftlichen Basis von Arbeitsplatzgrenzwerten zusammengestellt. Veröffentlicht in Texte | 17/2012.

Vorbereitende Arbeiten zur Hamonisierung der einzelstoffbezogenen Bewertung von Emissionen aus Bauprodukten (analog zum NIK-Werte-Konzept) mittels der in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gültigen Arbeitsplatzgrenzwerte

A) Problemstellung: Bauprodukte sind eine wichtige Quelle für Innenraumverunreinigungen. Aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften können einige chemische Emissionen aus Bauprodukten die Gesundheit und das Wohlbefinden negativ beeinflussen. Der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) hat ein mehrstufiges Bewertungskonzept entwickelt, welches es ermöglicht, Emissionen aus Bauprodukten zu beurteilen und zu begrenzen. Damit steht ein nachvollziehbares und einheitliches Bewertungsverfahren für Emissionen aus Bauprodukten im nationalen Bereich zur Verfügung. Ein integraler Bestandteil des AgBB-Bewertungsschemas ist die einzelstoffbezogene Bewertung mittels 'NIK-Werten' (Niedrigste Interessierende Konzentration), die vorrangig aus arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten abgeleitet werden. Dieses Prozedere ist eine Konvention, in deren Entwicklung auch die betreffenden Hersteller einbezogen wurden. Weite Teile der Bauproduktehersteller haben sich mittlerweile auf die Berücksichtigung von Emissionseigenschaften bei der Produktentwicklung über die NIK-Wertbeurteilung eingestellt und wirken unterstützend an deren Ausgestaltung mit. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): 2007 wurde unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft eine internationale Konferenz ausgerichtet, um einen Dialog über europäische Konzepte zur Bauproduktbewertung zu beginnen. Auch das nationale Konzept 'AgBB-Schema' wurde vorgestellt. Die Verwendung innerhalb der EU wurde diskutiert. Die positive Resonanz während und nach der Konferenz wurde von UBA aufgegriffen und eine Harmonisierungsinitiative für Bewertungsschemata aus 4 Ländern (Dänemark, Finnland, Frankreich und Deutschland) erfolgreich etabliert. Ein wichtiger Teil der Bewertung ist die Einzelstoffbetrachtung. Bewertungsgrundlage bilden die NIK-Werte. Es besteht dringender Handlungsbedarf hinsichtlich der Erweiterung und Harmonisierung des NIK-Werte-Konzeptes auch in anderen Ländern der EU. C) Ziel des Vorhabens ist d

Zulässigkeit von ASI-Arbeiten

Neues zum Gefahrstoffrecht Fachtagung „PSA im Umgang mit Gefahrstoffen“ am 16. Juli 2026 IHK Karlsruhe Referat 44 – Betrieblicher Umweltschutz, Stofflicher Gefahrenschutz, Geologie, Bergbau Gefahrstoffverordnung 2024 - 2026 Schwerpunkte der Novellierungen: Verbesserung der Prävention arbeitsbedingter Krebserkrankungen • Vollständige Implementierung des risikobezogenen Maßnahmenkonzepts bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B (aus der TRGS 910 in die GefStoffV)  Tätigkeiten im Bereich niedrigen, mittleren oder hohen Risikos • Neuregelung der Tätigkeiten mit Asbest  Umsetzung der Ergebnisse des Nationalen Asbestdialogs für Tätigkeiten mit Asbest  insbesondere beim Bauen im Bestand sowie  Umsetzung der EU-Asbestrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/2668) • Änderungen zu Regelungen bei der Verwendung von Biozid-Produkten Fachtagung IHK| 16.07.2026 | Referat 44 2 Tätigkeiten mit KMR*-Stoffen der Kategorie 1A oder 1B (§ 10 und 10a GefStoffV) *krebserzeugend, keimzellmutagen, reproduktionstoxisch Besondere Schutzmaßnahmen u.a. • Verwendung geschlossener Systeme, wenn keine Substitution möglich ist • Bestimmung der Exposition der Beschäftigten • Abgrenzung Arbeitsbereiche, Zutrittsregelungen • Festlegung der persönlichen Schutzausrüstung durch Arbeitgeber • Maßnahmenplan bei Tätigkeiten im Bereich mittleren Risikos oder wenn trotz Ausschöpfung der technischen Schutzmaßnahmen der Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten werden kann Besondere Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Unterrichtungspflichten u.a. • Expositionsverzeichnis auch für reproduktionstoxische Stoffe • Übermittlung der Daten an zuständigen Unfallversicherer ohne Einwilligung der Beschäftigten  Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) • Mitteilung an Behörde wenn Arbeitsplatzgrenzwert für KM-Stoffe nicht eingehalten werden kann oder im Bereich hohen Risikos Fachtagung IHK| 16.07.2026 | Referat 44 3

Bericht

Referat 34 – Technischer Arbeitsschutz, Lärmschutz Luftbelastung in Sammelstellen für quecksilberhaltige Leuchtmittel Im Rahmen eines gemeinsamen Projektes „Quecksilberexposition durch Leuchtmittel und LCD- Geräte“ von Unfallversicherungsträgern (UVT), Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsme- dizin (BAuA) und LUBW war die inhalative Exposition gegenüber Quecksilber bei Herstellung, Recycling und Sammlung von quecksilberhaltigen Leuchtmitteln systematisch zu ermitteln. Im Rahmen dieses Messprojektes wurden durch die LUBW während des Jahres 2013 in Baden Württemberg insgesamt 16 Sammelstellen (12 kommunal, 4 gewerblich) für Energiesparlampen (ESL) untersucht. Bei den Probenahme-Stellen handelte es sich um Räumlichkeiten in teilweise offenen sowie geschlossenen Räumen – aber auch im Freien (mit Überdachung) sowie in ei- nem Umweltmobil wurden ESL entgegengenommen und aufbewahrt. Die Probenahme erfolgte mittels Personal Air Sampler durch zwei hintereinander geschaltete spezielle Sorptionsröhrchen. Das in diesen Röhrchen befindliche Gold-Platin-Netz adsorbiert die in der Gasphase vorhandenen Quecksilber-Dämpfe im sog. „Amalgamverfahren“. Durch Erhitzen im Labor wird das adsorbierte Quecksilber wieder freigesetzt und der Quecksilbergeh- alt mittels Atomabsorptionsspektrometer (AAS) bestimmt. Durch dieses Anreicherungsverfahren ist es möglich, sehr niedrige Quecksilberkonzentrationen in der Luft zu bestimmen (ng/m3). Es wurde festgestellt, dass an allen Sammelstellen der abgesenkte Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von 20 μg/m3 für Quecksilber eingehalten war und die Messergebnisse sowohl an offe- nen Lagerplätzen als auch in geschlossenen Räumen deutlich unter dem AGW für Quecksilber lagen. An zwei Messplätzen lag der Quecksilber-Messwert zwar unter dem AGW, jedoch deut- lich höher als an den anderen ESL-Lagerplätzen. Der höhere Quecksilbergehalt in der Luft an diesen Messstellen konnte auf mit Bruch gefüllte Fässer ohne Abdeckung zurückgeführt wer- den. Seite 1 Darüber hinaus konnte mit einem direktanzeigen- den Quecksilbermessgerät (Hg MAK 1200) am Boden von ausgetauschten Gitterboxen eine Quecksilberkontamination von bis 800 μg/m3 fest- gestellt werden. Eine Verschleppung von Queck- silber durch feine ESL-Glasbruchteile in den Aus- tausch-Sammelboxen ist wahrscheinlich. Um dies zu vermeiden, sollte in Erwägung gezogen wer- den, zukünftig die Gitterboxen vor Neuausliefe- rung zu reinigen bzw. mit einer Einwegfolie auszu- legen. Die Messergebnisse werden in die OMEGA- Datenbank des Instituts für Arbeitsschutz der Un- fallversicherungsträger eingespeist, um auf der Grundlage der gesammelten Ermittlungsergebnis- se in einer branchenspezifischen Hilfestellung u. a. Schutzmaßnahmen zur Minimierung der möglichen Exposition durch Quecksilber zu be- schreiben. Bei der Bestimmung des Quecksilber- gehaltes in der Luft am Arbeitsplatz wird u. a. auch die Vergleichbarkeit der eingesetzten Pro- benahme- und Messverfahren der beteiligten Institutionen (BAuA, UVT, LUBW) erprobt. Seite 2

Microsoft Word - Programmablauf.doc

„Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen“ am Donnerstag, den 12. Juli 2007 in Karlsruhe, Lammstr. 13-17 (IHK, Saal Baden) (Anfahrt : http://www.karlsruhe.ihk.de/servicemarken/wir_ueber_uns/Standorte/Wegbeschreibung.jsp) 09:30 UhrBegrüßung / Organisatorisches Dr. Erwin Pfleging, IHK Karlsruhe / Dr. Kai-Achim Höpker, LUBW 09:45 UhrGesetzliche Anforderungen an den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb Tobias Stefaniak, IAS Karlsruhe 10:25 UhrStoffe ohne Arbeitsplatzgrenzwert – Beurteilung und Maßnahmen Dr.Rolf Packroff, BAuA Dortmund 11:05 UhrPause 11:40 UhrSicherheit in Gefahrstofflägern Thomas Hackbusch, LUBW (Umwelttechnologie) 12:20 UhrPraktikable Erstellung von Explosionsschutzdokumenten auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung Dr. Berthold Dyrba, BG Chemie Heidelberg 13:00 UhrMittagspause 14:00 UhrKennzeichnung von Gefahrstoffen – Welche Änderungen kommen durch das Globally Harmonised System (GHS) ? Dr. Georg Herb, LUBW (Chemikaliensicherheit, Techn. Arbeitsschutz) 14:40 UhrMessung von Gefahrstoffen – Möglichkeiten und Grenzen Gerhard Ott, LUBW (Chemikaliensicherheit, Techn. Arbeitsschutz) 15:10 UhrExperimentalvortrag “Brand- und Explosionsschutz“ Ulrich Wurster, LUBW (Chemikaliensicherheit, Techn. Arbeitsschutz) 15:40 UhrSchlusswort (Rainer Hofmann, Umweltministerium BW) 15:45 UhrEnde der Veranstaltung Anmerkung: Die 40-minütigen Fachvorträge beinhalten jeweils ca. 10 Min. Diskussion! Moderation: Rainer Hofmann, UM / Ulrich Wurster, LUBW

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