Die vorliegende Studie wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes im Rahmen des Umweltforschungsplans des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit durchgeführt. Für die Studie wurden Informationen über die Festlegung von Arbeitsplatzgrenzwerten in der Europäischen Union und verschiedenen europäischen Staaten gesammelt. Durch eine systematische Internet- und Literaturrecherche und persönliche Kontakte mit Experten wurden Informationen zu politischadministrativen Aspekten und der wissenschaftlichen Basis von Arbeitsplatzgrenzwerten zusammengestellt. Veröffentlicht in Texte | 17/2012.
Aktuelle Arbeiten - Endlager Morsleben Übersicht über die wesentlichen Arbeiten in den Kalenderwochen 5 und 6/2019 Gewährleistung der Betriebssicherheit Bergleute müssen das Endlager nach Berg- und Atomrecht betreiben. Bergleute lagern betriebliche radioaktive Abfälle (Sammelfässer und Maschinenteile) in das Westfeld auf der 4. Ebene (Sohle) der Grube Bartensleben (Kontrollbereich) ein. Sie stammen aus dem Umgang mit bereits eingelagerten Abfällen im Kontrollbereich. Die Radioaktivität dieser Abfälle ist bereits erfasst. und erhöht die Menge der Radioaktivität im Endlager nicht ( siehe hierzu auch den Einblick im Wochenbericht KW 25/26 aus dem Jahr 2018 ). Mitarbeiter der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) warten die Mikroakustikanlage unter Tage. Die Anlage dient zur Erfassung und Verortung sehr kleiner Risse (Mikrorissen) im Gebirge und ist Teil der bergbaulichen Überwachungsmaßnahmen. Bergleute bereiten die Montage von Messstellen für die Messung von Stickoxiden (NOx) in der Grubenluft vor. Mit den Daten sollen Maßnahmen zur Einhaltung der im Jahr 2021 in Kraft tretenden strengeren Arbeitsplatzgrenzwerte für Stickoxide entwickelt und umgesetzt werden. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Strahlenschutzes setzten die Dosisleistungswarnschwelle bei den mobilen elektronischen Messgeräten zur Messung der äußeren Einwirkung von Strahlung auf den Körper (Personendosimeter) von 1 Millisievert pro Stunde auf 0,03 Millisievert pro Stunde herab (siehe Einblick). Erhalt der Stilllegungsfähigkeit und Optimierung des Betriebes Mittel- bis langfristig muss die BGE die Stilllegungsfähigkeit des Endlagers erhalten und den Betrieb optimieren. Elektroniker bauen Signalkassetten in der Speicherprogrammierbaren Steuerung (SPS) in der Zentralen Warte des Endlagers zurück. Die Arbeiten finden im Rahmen der Erneuerung der Anlage statt. Einblick Aufgenommen im Februar 2019 Ein elektronisches Personendosimeter ist ein mobiles Gerät zur Messung von radioaktiver Strahlung. Am Körper getragen kann es die von außen auf den Körper einwirkende Strahlung bestimmen. Der Wert der Strahlung wird jederzeit auf dem Display des Gerätes angezeigt. Ein Signalton warnt den Träger darüber hinaus vor potenziellen Gefahrenbereichen mit erhöhter Strahlung. Für das Endlager Morsleben gilt für die elektronischen Personendosimeter eine Warnschwelle von 0,03 Millisievert pro Stunde. Die natürliche äußere Strahlenbelastung durch terrestrische und kosmische Strahlung beträgt in Deutschland im Durchschnitt etwa 0,00008 Millisievert pro Stunde (0,7 Millisievert im Jahr, davon circa 0,4 Millisievert durch Strahlung aus Böden und Gesteinen). Das bedeutet, dass das Messgerät Alarm schlägt, wenn zu erwarten ist, dass die prognostizierte äußere Einwirkung von Strahlung (Strahlenexposition) innerhalb einer Stunde mindestens 375-mal größer ist als die natürliche Strahlenbelastung im selben Zeitraum. Die Warnschwelle wurde erst vor kurzem von 1 Millisievert pro Stunde auf 0,03 Millisievert pro Stunde herabgesetzt. Grund hierfür ist die Genehmigung der Außerbetriebnahme und des Rückbaus von stationären Ortsdosisleistungsmessgeräten zur dauerhaften Messung von Strahlung im unter- und übertägigen Kontrollbereich. Sie stellen ein Relikt aus der Zeit des Einlagerungsbetriebes dar und sind für den sicheren Betrieb des Endlagers nicht mehr erforderlich. Um das Personal auch weiterhin vor Strahlenexpositionen zu schützen, hat die Genehmigungsbehörde – das Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt – das Herabsetzen der Warnschwelle angeordnet. Über die Aktuellen Arbeiten Mit den aktuellen Arbeiten bieten wir Ihnen einen regelmäßigen Überblick zu den wichtigsten Arbeiten und Meilensteinen im Endlager Morsleben. Die Arbeiten sind den wesentlichen Projekten zugeordnet, um den Fortschritt der einzelnen Projekte nachvollziehbar zu dokumentieren. Wir bitten zu beachten, dass nicht alle Arbeiten, die täglich über und unter Tage stattfinden, an dieser Stelle dokumentiert werden können. Bei Bedarf steht Ihnen das Team der Infostelle Morsleben gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Links zum Thema Alle Wochenberichte im Überblick
Am Standort Morsleben wird ein neuer batteriebetriebener 3-t-Fahrlader erprobt. Seit kurzem ist der Lader für den Untertagebetrieb zugelassen. Ein Sachverständiger hat die Maschine abgenommen und dem Betrieb übergeben. Ziel ist es, die Belastung der Arbeitsplätze unter Tage mit Stickoxiden und Rußpartikeln zu reduzieren. Aber auch der Klimaschutz ist ein Grund, die Elektrifizierung in unseren Bergwerken voranzutreiben. Hauptemittenten von Stickoxiden und Rußpartikeln sind Dieselmotoren. Ab November 2021 gelten im untertägigen Bergbau verschärfte Arbeitsplatzgrenzwerte für diese Schadstoffe. BGE ist Vorreiter im Unter-Tage-Einsatz Der neue Fahrlader – Typ Muckmaster 3TEBB der Firma SMT Scharf AG – soll zunächst ein Jahr lang unter Betriebsbedingungen erprobt werden. Die BGE ist damit das erste Unternehmen in Deutschland, das einen batteriebetriebenen Fahrlader der 3-t-Klasse unter Tage im Einsatz hat. Die BGE hat bereits ab Mitte 2018 Untersuchungen zu den Stickoxid- und Rußpartikelkonzentrationen an unterschiedlichsten Betriebspunkten ihrer Standorte durchgeführt. Die Auswertungen der insgesamt über 400 Messungen ergaben, dass beim Einsatz von dieselbetriebenen Fahrladern Überschreitungen der neuen Grenzwerte auftreten können. Deshalb wird die BGE mittelfristig bei Fahrzeug- und Maschinenantrieben einen Umstieg auf neueste Abgasstufen bei der Dieseltechnologie und, wo es technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist, auf Elektromobilität vorantreiben. Akku mit deutlich geringerem Brandrisiko Der Lader verfügt über Lithium-Eisenphosphat-Akkumulatoren, die gegenüber den herkömmlichen z. B. in Elektrofahrzeugen eingesetzten Lithium-Cobaltoxid-Akkumulatoren ein erheblich geringeres Brandrisiko aufweisen. Die Erwartung der Fachleute: Die Ergebnisse der Versuchsphase werden die Elektrifizierung des Maschinenparks der Bergwerke erheblich voranbringen!
Unterschied zwischen Außenluft- und Arbeitsplatzgrenzwert für NO2 Für Büroarbeitsplätze sowie Privaträume gelten deutlich niedrigere Werte. Der EU-Grenzwert (Jahresmittelwert) für die Stickstoffdioxidkonzentration (NO2) in der Außenluft beträgt 40 µg/m³ – der Arbeitsplatzgrenzwert ist mit 950 µg/m³ wesentlich höher. Ein Arbeitsplatzgrenzwert ist ein Wert für die zeitlich begrenzte Belastung gesunder Arbeitender, während durch NO2 in der Außenluft auch empfindliche Personen rund um die Uhr betroffen sein können. Bei der Ableitung von Grenzwerten für Stickstoffdioxid in der Außenluft können nicht die gleichen Maßstäbe angelegt werden wie für Arbeitsplatzgrenzwerte (Ableitung aus der Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration, MAK). Der MAK-Wert für NO2 ist eine wissenschaftliche Empfehlung der ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft und entspricht in seiner Höhe ebenfalls dem Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) . Arbeitsplatzgrenzwerte gelten nur für Arbeitende an Industriearbeitsplätzen und im Handwerk, bei denen aufgrund der Verwendung oder Erzeugung bestimmter Arbeitsstoffe eine erhöhte Stickstoffdioxid-Belastung zu erwarten ist. Stickstoffdioxid entsteht beispielsweise – bzw. wird verwendet – bei Schweißvorgängen, bei der Dynamit- und Nitrozelluloseherstellung oder bei der Benutzung von Dieselmotoren. Der Arbeitsplatzgrenzwert hat unter anderem einen anderen Zeit- und Personenbezug als der Grenzwert für die Außenluft: Der Wert gilt für gesunde Arbeitende an acht Stunden täglich und für maximal 40 Stunden in der Woche. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die berufsbedingt Schadstoffen ausgesetzt sind, erhalten zusätzlich eine arbeitsmedizinische Betreuung und befinden sich somit unter einer strengeren Beobachtung als die Allgemeinbevölkerung. Stickstoffdioxid in der Außenluft sind hingegen alle Menschen rund um die Uhr ausgesetzt, wenngleich die Konzentration je nach Aufenthaltsort schwanken kann. Gerade empfindliche Personen wie Kinder, Schwangere, alte Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen wie Asthma reagieren zum Teil wesentlich sensibler auf Umwelteinflüsse. Grundlage von Grenzwerten für Schadstoffe in der Außenluft sind deren langfristige, über Jahrzehnte hinweg in Studien beobachtete gesundheitliche Auswirkungen auf die jeweils untersuchten Bevölkerungsgruppen. Für Büroarbeitsplätze sowie Privaträume finden MAK-Werte keine Anwendung. Hier gelten vielmehr die Richtwerte des Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR), vormals Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthygienekommission (IRK) und der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG). Der Ausschuss hat Ende 2018 die vormals geltenden Richtwerte überarbeitet und aktualisiert. Der Kurzzeitrichtwert II beträgt 250 µg NO2/m3 (Gefahrenwert) und der Kurzzeitrichtwert I (Vorsorgewert) beträgt 80 µg NO 2 /m 3 . Der Messzeitraum ist eine Stunde. Falls eine langfristige Beurteilung erforderlich ist, empfiehlt der AIR für die Bewertung der Langzeitbelastung die Verwendung des Leitwertes der WHO für die Innenraumluft von 40 µg NO2/m³ als Bewertungsmaßstab. Der Kurzzeitrichtwert II ist ein wirkungsbezogener Wert, bei dessen Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich zu handeln ist. Diese höhere Konzentration kann, besonders für empfindliche Personen bei Daueraufenthalt in den Räumen, eine gesundheitliche Gefährdung sein. Im Innenraum können insbesondere durch Verbrennungsprozesse, beispielsweise bei der Nutzung von Kaminfeuern, Gasherden oder Holzöfen, sehr hohe Stickstoffdioxid-Konzentrationen entstehen. Fehlen jedoch solche Quellen in Innenräumen, so wird die Qualität der Innenraumluft unmittelbar von der Außenluftbelastung beeinflusst: Hohe Stickstoffdioxidkonzentrationen in der Außenluft, zum Beispiel in der Nähe stark befahrener Straßen, können also auch zu einer stärkeren Belastung in Innenräumen führen. Bei der Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten werden zumeist Probandenstudien oder tierexperimentelle Studien zugrunde gelegt. Die Probandenstudien sind im Regelfall so ausgelegt, dass gesunde Personen mittleren Alters (sog. „healthy workers“) an diesen Untersuchungen teilnehmen. Zudem werden die Personen häufig nicht in einer Alltagsumgebung, sondern zum Beispiel an den jeweiligen Arbeitsstätten untersucht, sodass eine mögliche Wechselwirkung mit anderen Schadstoffen des Alltags ausgeschlossen wird. Die zugrunde liegenden Studien sind nicht immer langfristig angelegt und können somit die Folgen jahrzehntelanger vergleichsweise niedriger Stickstoffdioxid-Konzentrationen aus dem alltäglichen Leben außerhalb des Arbeitsplatzes nicht abbilden. Die gesamte Lebenszeit eines Menschen enthält wesentlich längere Expositionszeiten als ein reines Arbeitsleben. Auch dies ist hier zu beachten. Der EU-Grenzwert für die Konzentration von Stickstoffdioxid in der Außenluft im Jahresmittel stimmt mit den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) überein. Der Grenzwert wird aufgrund bevölkerungsbezogener Studien abgeleitet, die auch empfindliche Personengruppen und empfindliche Zeiträume des Lebens einbeziehen. Somit sind für die Beurteilung des Gesundheitsschutzes der Allgemeinbevölkerung vor Stickstoffdioxid in der Außenluft der EU-Grenzwert, respektive der WHO-Richtwert in Höhe von 40 µg/m³ im Jahresmittel heranzuziehen.
Luftwechsel in Innenräumen bestimmen – ein Methodenvergleich Luft in Innenräumen muss regelmäßig ausgetauscht werden, damit sie die Gesundheit nicht belastet. Um den Luftwechsel, besonders in energieeffizienten Gebäuden, beurteilen sowie optimal einstellen zu können und damit eine gute Raumluftqualität zu gewährleisten, können Fachleute die Luftwechselrate bestimmen. Das UBA hat verschiedene Messmethoden miteinander vergleichen und bewerten lassen. Im Zuge der Energieeinsparverordnung werden vom Gesetzgeber energieeffizienten Bauweisen gefordert. Diese führen zu einer immer dichter werdenden Gebäudehülle, was zu gesundheitlichen Belastungen für die Bewohner aber auch zu Schädigungen der Bauwerke führen kann. Häufig liegt der natürliche Luftwechsel energieeffizienter Gebäude wegen der hohen Dichtheit weit unter dem aus innenraumhygienischen Gründen notwendigen Mindestluftwechsel. Als Folge der geringen Luftwechselraten kann Feuchtigkeit im Innenraum, die bei Aktivitäten wie Kochen oder Duschen anfallen, nicht mehr abgeführt werden, was zu Schimmelbefall führen kann. Auch Luftschadstoffe, die etwa aus Baumaterialien, Möbeln und Gegenständen aber auch aus Reinigungs- und Pflegemittel in die Innenraumluft ausgasen, reichern sich im Innenraum an, da sie nicht vollständig abtransportiert werden. Um eine zuverlässige Aussage über eine bestehende Luftwechselrate treffen zu können, ist es wichtig, eine unkomplizierte Methode zur Bestimmung der Luftwechselrate zu entwickeln, die reproduzierbar ist und die Gesundheit der Bewohner nicht belastet, so dass diese während der Luftwechselmessung im Raum anwesend sein können. Die Ergebnisse der Studie „Qualitätssicherung der Bestimmung der Luftwechselrate in Innenräumen“ zeigen, dass zu den in den Richtlinien VDI 4300 Blatt 7 und DIN EN ISO 16000-8 genannten Herangehensweisen zur Bestimmung der Luftwechselrate, es eine Vielzahl an Varianten und Details gibt, die je nach Fragestellung für jede Messung bedacht werden müssen. Eine Übersicht über Faktoren, die hier zu bedenken sind, wäre in den Richtlinien hilfreich. Der Projektverlauf In einem zweijährigen Forschungsvorhaben galt es, die in der VDI 4300 Blatt 7 beschriebene Bestimmungsmethode der Luftwechselrate mit Tracergasen, abzusichern. Im Realraum und in der Prüfkammer sollte untersucht werden, wie sich verschiedene Tracergase unter sonst gleichen Bedingungen verhalten und ob hinsichtlich der abgeleiteten Luftwechselraten Abweichungen existieren. Die Ergebnisse dieses Vorhabens sollten so aufbereitet werden, dass sie bei zukünftigen Raumluftuntersuchungen berücksichtigt werden können. Im ersten Arbeitspaket dieser Studie wurde eine detaillierte Übersicht aus 81 wissenschaftliche Publikationen zum aktuellen Stand der Technik und zur gesundheitlichen Bewertung der verwendeten Tracergase erstellt. Die Veröffentlichungen beschrieben unterschiedlich detailliert die methodischen und messtechnischen Aspekte, sowie die Betrachtung der Messungenauigkeit und Fehlerquellen. Grund sind fehlende einheitliche Referenzpunkte und Parameter, die großen Einfluss auf die Bestimmung der Luftwechselrate haben. Die Recherche zur gesundheitlichen Bewertung der eingesetzten Tracergase zeigt, dass zu Schwefelhexafluorid (SF6), Kohlendioxid (CO2) und Distickstoffmonoxid (N2O) umfangreiche Daten und Erfahrungen vorliegen. SF6 wird in hohen Reinheitsgraden als gering toxisch beschrieben. CO2 wird, bei Einhaltung des MAK Wertes (Maximale Arbeitsplatzgrenzwertkonzentration), als gesundheitlich unbedenklich eingeschätzt. Bezüglich N2O variieren dagegen die gesundheitlichen Einschätzungen. Im zweiten Arbeitspaket wurden Messungen mit zwei unterschiedlichen Methoden zur Bestimmung der Luftwechselrate in einem Realraum durchgeführt und im Hinblick auf die Fragestellung ausgewertet. Zum einen wurde die Konzentrations-Abklingmethode und zum anderen die passive Emissionsmethode ( PFT -Methode) mit sechs verschiedenen Tracergasen (SF6, CO2, N2O, Hexafluorbenzol (HFB), Perfluortoluol, Perfluordecalin (PFD)) eingesetzt. Die Ergebnisse der Messungen zeigen, dass die PFT-Methode tendenziell besser für Langzeitmessungen geeignet ist. Denn zum einen können temporäre Schwankungen der Emissionsraten aus den Quellen durch gemittelte Werte über längere Zeiträume diese Schwankungen zuverlässiger ausgleichen. Zum anderen kann z. B. bei Messungen in dynamisch veränderbaren Lüftungsszenarien, wie etwa bei geöffneten Fenstern, nicht sichergestellt werden, dass sich die Tracergaskonzentration zum Messzeitpunkt im Gleichgewichtszustand befindet. In einem dritten Arbeitspaket wurden Validierungsmessungen für die beiden Methoden mit den verschiedenen Gasen in einer Prüfkammer durchgeführt. Der Variationskoeffizient pro Tracergas und eingestellter Luftwechselrate lag für alle sechs Gase und beiden Methoden bei < 10 %. Die beste Genauigkeit lieferte die Bestimmung der Luftwechselrate mit der Konzentrationsabklingmethode mit SF6 als Tracergas. PFD lieferte hingegen mit dieser Methode das schlechteste Ergebnis.
Referat 34 – Technischer Arbeitsschutz, Lärmschutz Luftbelastung in Sammelstellen für quecksilberhaltige Leuchtmittel Im Rahmen eines gemeinsamen Projektes „Quecksilberexposition durch Leuchtmittel und LCD- Geräte“ von Unfallversicherungsträgern (UVT), Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsme- dizin (BAuA) und LUBW war die inhalative Exposition gegenüber Quecksilber bei Herstellung, Recycling und Sammlung von quecksilberhaltigen Leuchtmitteln systematisch zu ermitteln. Im Rahmen dieses Messprojektes wurden durch die LUBW während des Jahres 2013 in Baden Württemberg insgesamt 16 Sammelstellen (12 kommunal, 4 gewerblich) für Energiesparlampen (ESL) untersucht. Bei den Probenahme-Stellen handelte es sich um Räumlichkeiten in teilweise offenen sowie geschlossenen Räumen – aber auch im Freien (mit Überdachung) sowie in ei- nem Umweltmobil wurden ESL entgegengenommen und aufbewahrt. Die Probenahme erfolgte mittels Personal Air Sampler durch zwei hintereinander geschaltete spezielle Sorptionsröhrchen. Das in diesen Röhrchen befindliche Gold-Platin-Netz adsorbiert die in der Gasphase vorhandenen Quecksilber-Dämpfe im sog. „Amalgamverfahren“. Durch Erhitzen im Labor wird das adsorbierte Quecksilber wieder freigesetzt und der Quecksilbergeh- alt mittels Atomabsorptionsspektrometer (AAS) bestimmt. Durch dieses Anreicherungsverfahren ist es möglich, sehr niedrige Quecksilberkonzentrationen in der Luft zu bestimmen (ng/m3). Es wurde festgestellt, dass an allen Sammelstellen der abgesenkte Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von 20 μg/m3 für Quecksilber eingehalten war und die Messergebnisse sowohl an offe- nen Lagerplätzen als auch in geschlossenen Räumen deutlich unter dem AGW für Quecksilber lagen. An zwei Messplätzen lag der Quecksilber-Messwert zwar unter dem AGW, jedoch deut- lich höher als an den anderen ESL-Lagerplätzen. Der höhere Quecksilbergehalt in der Luft an diesen Messstellen konnte auf mit Bruch gefüllte Fässer ohne Abdeckung zurückgeführt wer- den. Seite 1 Darüber hinaus konnte mit einem direktanzeigen- den Quecksilbermessgerät (Hg MAK 1200) am Boden von ausgetauschten Gitterboxen eine Quecksilberkontamination von bis 800 μg/m3 fest- gestellt werden. Eine Verschleppung von Queck- silber durch feine ESL-Glasbruchteile in den Aus- tausch-Sammelboxen ist wahrscheinlich. Um dies zu vermeiden, sollte in Erwägung gezogen wer- den, zukünftig die Gitterboxen vor Neuausliefe- rung zu reinigen bzw. mit einer Einwegfolie auszu- legen. Die Messergebnisse werden in die OMEGA- Datenbank des Instituts für Arbeitsschutz der Un- fallversicherungsträger eingespeist, um auf der Grundlage der gesammelten Ermittlungsergebnis- se in einer branchenspezifischen Hilfestellung u. a. Schutzmaßnahmen zur Minimierung der möglichen Exposition durch Quecksilber zu be- schreiben. Bei der Bestimmung des Quecksilber- gehaltes in der Luft am Arbeitsplatz wird u. a. auch die Vergleichbarkeit der eingesetzten Pro- benahme- und Messverfahren der beteiligten Institutionen (BAuA, UVT, LUBW) erprobt. Seite 2
Bekanntmachung des Umweltbundesamtes Bundesgesundheitsbl - Gesundheitsforsch - Gesundheitsschutz 2007 · 50:990–1005 DOI 10.1007/s00103-007-0290-y Online publiziert: 21. Juni 2007 © Springer Medizin Verlag 2007 Beurteilung von Innen- raumluftkontaminationen mittels Referenz- und Richtwerten Handreichung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden 1 Einleitung Die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen können beim Aufenthalt in Gebäuden durch Schadstoffe in der Innenraumluft beeinträchtigt werden. Im Zusammenhang mit Befindlichkeitsstö- rungen und gesundheitlichen Beschwer- den und/oder der Wahrnehmung von Gerüchen in Innenräumen werden des- halb häufig im privaten und öffentlichen Bereich Innenraumluftmessungen veran- lasst. Neben amtlichen Institutionen sind eine Anzahl privater Gutachter, Institute und Labore auf diesem Feld tätig. Die Praxis zeigt, dass bei der Durchführung und der Beurteilung solcher Messungen nicht immer vergleichbare Verfahren und Maßstäbe zur Anwendung kommen. Um möglichen Unsicherheiten und Diver- genzen in der Bewertung und daraus re- sultierenden Irritationen der Betroffenen und Streitigkeiten vorzubeugen, wurde diese Handreichung zur Beurteilung von Innenraumluftkontaminationen mittels Referenz- und Richtwerten von der Ad- hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthy- giene-Kommission des Umweltbundes- amtes und der Obersten Landesgesund- heitsbehörden (Ad-hoc-AG IRK/AOLG) erarbeitet. Ziel und Absicht ist es, ein einheitliches Vorgehen bei der Messung und der Bewertung der Innenraumluft- qualität zu ermöglichen. Die Handrei- chung behandelt schwerpunktmäßig die Beurteilung von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC), gilt aber auch für andere innenraumrelevante Stoffe, für die Richt- oder Referenzwerte vorliegen. Die Beurteilung von Messergebnissen für die Innenraumluft beruht im Prinzip auf einer Bewertungshierarchie, die a) als gesundheitliche Bewertung toxiko- logisch abgeleitete Richtwerte für ein- zelne Substanzen oder Substanzgrup- pen heranzieht sowie b) als vergleichende Bewertung sich an statistischen Werten orientiert (z. B. Referenzwerte von Einzelstoffen und dem VOC-Summenwert (TVOC- Wert). Nach Auffassung der Ad-hoc-Arbeits- gruppe wird damit ein praxisbezogenes Verfahren bereitgestellt, das dem aktu- ellen regulatorischen Stand der Diskus- sion in der Bundesrepublik Deutschland entspricht und als verbindliche und dif- ferenzierte Bewertungsvorschrift für den öffentlichen Bereich sowie auch als Empfehlung für den privaten Innenraum herangezogen werden sollte. Diese Bewer- tungen und Empfehlungen richten sich vor allem an Beschäftigte von Behörden 990 | Bundesgesundheitsbl - Gesundheitsforsch - Gesundheitsschutz 7 · 2007 (z. B. Gesundheits- und Umweltämter), an Sachverständige und an Messinstitute, die mit gesundheitlichen Fragen der Innen- raumluftqualität befasst sind. 2 Begriffsbestimmungen Innenräume. In Anlehnung an die Festle- gung des Sachverständigenrates für Um- weltfragen [1], die Richtlinie VDI 4300 Blatt 1 [2] und die ISO 16000-1 [3] werden als Innenräume definiert: F private Wohn- und Aufenthaltsräume wie Wohn-, Schlaf- und Badezimmer, Küche, Bastel-, Sport- und Kellerräu- me, F Räume in öffentlichen Gebäuden (z. B. Schulen, Kindergärten, Jugend- häuser, Krankenhäuser, Sporthallen, Bibliotheken, Gaststätten, und andere Veranstaltungsräume), F Arbeitsräume und Arbeitsplätze in Gebäuden, die nicht im Hinblick auf Luftschadstoffe den Regelungen des Gefahrstoffrechtes (insbesondere zu Arbeitsplatzgrenzwerten) unterliegen, F Fahrgasträume von Kraftfahrzeugen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Für Arbeitsräume (Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind) sind die Anforderungen an Arbeitsstätten ge- mäß Arbeitsstättenverordnung zu be- achten. Grundsätzlich gelten Räume in Arbeitsstätten (wie z. B. Büroräume) als Innenräume im obigen Sinn, wenn die dort auftretenden Luftschadstoffe nicht als Arbeitsstoffe verwendet werden oder wenn ein Arbeitsstoff aus einem gefahr- stoffrechtlich geregelten Bereich in diese Räume übertritt [4]. Messverfahren. Verfahren zur Probenah- me und Analyse eines oder mehrerer Stoffe in der Luft einschließlich Lagerung und Transport der Probe. Raumluftmessungen. Im Allgemeinen um- fasst der Begriff „Messung“ die Probenah- me und die Analyse der Probe, die bei In- nenraummessungen in der Regel getrennt erfolgen. Beim Vergleichen von Messer- gebnissen sind sowohl das angewandte Probenahme- und Analyseverfahren als auch die bei der Messung vorliegenden Bedingungen zu berücksichtigen. Eine In- terpretation der gemessenen Werte sollte nur unter Berücksichtigung der Randbe- dingungen erfolgen. Vor Durchführung einer Messung ist das Messziel zu definie- ren. Hier stehen häufig als Ziele im Vor- dergrund: die Überprüfung der Einhal- tung eines Richtwertes oder die Aussage über mögliche Ausgleichskonzentrationen ohne Lüftung im Raum. Die Messbedin- gungen orientieren sich an diesen Zielen. Die Blätter der Richtlinienreihe VDI 4300 über Probenahmestrategien geben die für die verschiedenen Ziele geeignete Vorge- hensweise an. Die Überprüfung der Ein- haltung eines Richtwertes erfordert die Messung unter Nutzungsbedingungen (s. auch Kapitel 9). Die Bestimmung einer Ausgleichskonzentration wird unter re- duzierten Lüftungsbedingungen durch- geführt und die letzte Lüftung erfolgt in einem ausreichenden zeitlichen Abstand zu dem Beginn der Probenahme (z. B. am Vortag der Messung). Von dem Begriff „Worst-case-Bedingungen“ sollte in die- sem Zusammenhang abgesehen werden. Bei den Messungen sind außergewöhnlich hohe Temperaturen und/oder Außenluft- geschwindigkeiten zu vermeiden (s. a. Kapitel 9). Als Kurzzeitmessungen werden im Allgemeinen solche Messungen verstan- den, deren Probenahmedauer in Abhän- gigkeit von der Messaufgabe weniger als eine Stunde bis hin zu einigen wenigen Stunden beträgt. Langzeitmessungen er- strecken sich über mehrere Stunden bis hin zu Tagen und Wochen. Nutzungszyklus. Als Nutzungszyklus wird die Zeitspanne zwischen 2 Lüftungen verstanden, z. B. die Schulstunde(n) oder der Aufenthaltszeitraum zwischen 2 Pau- senlüftungen. Messunsicherheit. Die Messunsicherheit ist die Größe, mit welcher insgesamt die Unsicherheit des Ergebnisses beschrieben wird, das von einem Messgerät und/oder einem Messverfahren geliefert wird. Sie umfasst sowohl die Probenahme als auch die Analyse. Flüchtige organische Verbindungen (VOC). Als flüchtige organische Verbin- dungen (VOC) werden nach internati- onalen Empfehlungen organisch-che- mische Verbindungen des Siedebereiches von ca. 50-260°C bezeichnet (WHO 1989 [5]); dieser Bereich stimmt mit der Defini- tion nach ECA (1997 [6]) und AgBB (2005 [7]) weitgehend überein. Nach ECA und AgBB werden als VOC organische Ver- bindungen bezeichnet, die analytisch auf einer desaktivierten unpolaren Säule im Elutionsbereich zwischen n-Hexan und n- Hexadecan detektierbar sind [7, 8]. VOC können als Einzelstoffe (identifizierte und nicht identifizierte Verbindungen) und im Rahmen des TVOC-Konzeptes (TVOC = Total Volatile Organic Com- pounds) als Summenparameter betrach- tet werden. Als TVOC wird die Summe flüchtiger organischer Verbindungen, die zwischen n-Hexan und n-Hexade- can eluiert werden, bezeichnet [9]. Die Quantifizierung der identifizierten Sub- stanzen hat substanzspezifisch anhand von Einzelstandards zu erfolgen, die der nicht identifizierten („unbekannten“) Substanzen jeweils als Toluoläquivalent. Da im Bereich zwischen n-Hexan und n-Hexadecan in Abhängigkeit von den gaschromatographischen Bedingungen (Temperaturprogramm, Säule etc.) unter- schiedliche Substanzen auftreten, wird für die TVOC-Berechnung empfohlen, hin- sichtlich der Abgrenzung zu den VVOC der Substanzauswahl des AgBB für VOC zu folgen. Schwerflüchtige organische Verbin- dungen (SVOC) sind organische Verbin- dungen, die im Retentionsbereich ober- halb von n-Hexadecan bis C22 liegen, und sehr flüchtige Verbindungen (VVOC) solche, die unterhalb von n-Hexan auf- treten. 3 Werte zur Beurteilung der Innenraumluftqualität Es gibt in Deutschland (und Europa) kei- ne umfassend rechtsverbindliche Rege- lung für Qualitätsanforderungen an die Innenraumluft. Es existiert jedoch eine Anzahl von Beurteilungswerten, die je nach Autor unterschiedlich bezeichnet werden (z. B. „Richtwerte“, „Orientie- rungswerte“, „Zielwerte“, „Vorsorgewerte“, „Auffälligkeitswerte“) und in ihrer fach- lichen Herleitung und rechtlichen Bedeu- tung erheblich variieren [10]. Grundsätz- lich sind toxikologisch begründete Werte von statistisch definierten Referenz- oder Hintergrundwerten zu unterscheiden. Toxikologisch begründete Werte. Richt- werte sind dadurch gekennzeichnet, dass sie auf geeigneten Erkenntnissen zu toxischen Wirkungen und Dosis-Wir- kungs-Beziehungen des jeweiligen Stoffes basieren; oft enthalten sie (Un-)Sicher- heitsabstände, um auch empfindliche Bevölkerungsgruppen zu schützen. Ge- mäß einem Beschluss der Gesundheits- ministerkonferenz obliegt die Festlegung toxikologisch begründeter Richtwerte (RW) in der Bundesrepublik der Ad-hoc- Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes und der Arbeitsge- meinschaft der Obersten Landesgesund- heitsbehörden (Ad-hoc-AG IRK/AOLG) [11]. Vorsorgewerte werden in der Regel in einem bestimmten Abstand unterhalb toxikologisch begründeter Werte festge- legt und sollen Belastungen und Risiken gering halten sowie den Gesundheits- schutz langfristig sicherstellen. Statistisch definierte Werte. Referenz- werte bilden die allgemein vorhandene Exposition gegenüber einem Stoff („Hin- tergrundbelastung“) ab und geben keinen Bundesgesundheitsbl - Gesundheitsforsch - Gesundheitsschutz 7 · 2007 | 991 Zusammenfassung · Abstract Bundesgesundheitsbl - Gesundheitsforsch - Gesundheitsschutz 2007 · 50:990–1005 DOI 10.1007/s00103-007-0290-y © Springer Medizin Verlag 2007 Beurteilung von Innenraumluftkontaminationen mittels Referenz- und Richtwerten. Handreichung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden Zusammenfassung Die Beurteilung von Verunreinigungen der Innenraumluft beruht auf einer Bewer- tungsrangfolge, die toxikologisch abgelei- tete Richtwerte für einzelne Substanzen oder Substanzgruppen heranzieht sowie als vergleichende Bewertung sich an sta- tistischen Werten (Referenzwerte von Ein- zelstoffen und dem TVOC-Wert) orientiert. Diese Empfehlung gilt für den privaten In- nenraum, für den öffentlichen Bereich so- wie für Arbeitsplätze ohne Umgang mit Gefahrstoffen. Nach Auffassung der Ad- hoc-Arbeitsgruppe ist der Richtwert I (RW I) die Konzentration eines Stoffes in der In- nenraumluft, bis zu der im Rahmen einer Einzelstoffbetrachtung auch bei lebens- langer Exposition keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Bei Konzentrationen in der Raumluft oberhalb des Richtwertes II (RW II) sind gesundheit- liche Gefahren bei empfindlichen Raum- nutzern nicht mehr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auszuschließen. Abge- leitet wurden RW-I- und RW-II-Werte ent- sprechend einem Basisschema für – Toluol (0,3 und 3 mg/m³), – Pentachlorphenol (0,1 und 1 μg/m³), – Dichlormethan (0.2 und 2 mg/m³), – Styrol (0,03 und 0,3 mg/m³), – Tris-2-chlorethylphosphat (0,005 und 0,05 mg/m³), – bicyclische Terpene (0,2 und 2 mg/m³), – Naphthalin (0,002 und 0,02 mg/m³) und – aliphatische Kohlenwasserstoffe (0,2 und 2 mg/m³). Bei Konzentrationen oberhalb des RW II besteht unverzüglicher Handlungsbe- darf, z. B. im Hinblick auf Sanierungsent- scheidungen zur Verringerung der Exposi- tion. Eine Schließung der Räume kann da- her notwendig sein. Im Konzentrationsbe- reich zwischen RW I und RW II ist zunächst verstärkt zu lüften und zu reinigen. Wenn jedoch der Richtwert I nach wie vor über- schritten wird, werden in einem zweiten Schritt weitergehende Maßnahmen emp- fohlen. Die nachfolgende Empfehlung zur Anwendung von TVOC-Werten präzisiert das TVOC-Konzept von Seifert (1999) und gliedert sich in 5 Stufen. Unter der Voraus- setzung, dass die toxikologisch begrün- deten Richtwerte von Einzelstoffen nicht überschritten werden, gilt: Stufe 1: TVOC-Wert < 0,3 mg/m³: hygie- nisch unbedenklich, Zielwert. Stufe 2: TVOC-Wert >0,3–1 mg/m³: hygie- nisch noch unbedenklich, erhöhter Lüf- tungsbedarf. Stufe 3: TVOC-Wert >1–3 mg/m3: hygie- nisch auffällig, befristet (<12 Monate) als Obergrenze für Räume, die für einen längerfristigen Aufenthalt bestimmt sind. Stufe 4: TVOC-Wert >3–10 mg/m3: hygie- nisch bedenklich, Raum befristet (ma- ximal 1 Monat) und bei verstärkter Lüf- tung nutzbar. Stufe 5: TVOC-Wert >10-25 mg/m3: hygi- enisch inakzeptabel. Die Raumnutzung ist allenfalls vorübergehend täglich 992 | Bundesgesundheitsbl - Gesundheitsforsch - Gesundheitsschutz 7 · 2007 (stundenweise) und bei Durchführung verstärkter regelmäßiger Lüftungsmaß- nahmen zumutbar. Referenzwerte geben keinen Aufschluss über eine Gesundheitsgefährdung. Es wird lediglich ausgesagt, dass der überwie- gende Teil der Bevölkerung in einer ver- gleichbaren Größenordnung exponiert ist. Auch im Bereich der Innenraummes- sungen sollten Referenzwerte möglichst zeitnah aktualisiert werden. Wird ein Refe- renzwert überschritten, sollte zunächst ei- ne Plausibilitätsprüfung vorgenommen werden. Unter Berücksichtigung der Höhe der gefundenen Konzentration und der für die Substanz bekannten toxikologischen Eigenschaften ist zu ermitteln, ob diese Re- ferenzwert-Überschreitung gesundheit- liche Relevanz haben könnte, um ggf. ei- ne Kontrollmessung zu veranlassen. Ergeb- nisse von Innenraumluftmessungen hän- gen erheblich von der Messstrategie, Lüf- tungssituation und raumklimatischen Fak- toren ab. Hierzu werden standardisierte Messbedingungen empfohlen. Schlüsselwörter Richtwert · Referenzwert · TVOC-Wert · standardisierte Messbedingungen
Eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen ist laut Arbeitsschutzgesetz an klare Bedingungen geknüpft. Wenn Beschäftigte mit Gefahrstoffen umgehen sollen bzw. deren Freisetzung möglich ist, dürfen Arbeitgeber dies erst nach erfolgter Gefährdungsbeurteilung und Durchführung erforderlicher Schutzmaßnahmen zulassen. Dabei ist eine Minimierung der Freisetzung von Gefahrstoffen nach dem Stand der Technik gefordert. Zudem muss eine gute Arbeitspraxis nicht nur am Arbeitsplatz, sondern im gesamten Arbeitsbereich gewährleistet sein. Für den Arbeitgeber ist nicht immer einfach zu beurteilen, ob alle Gefahren erkannt wurden und Schutzmaßnahmen geeignet und ausreichend sind. Generell sind die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Diese Priorisierung ist im Arbeitsschutz unter der Abkürzung "S-T-O-P" geläufig. Auf dieser Internetseite werden Informationen zu ausgewählten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen dargestellt, an denen die LUBW z. B. messtechnisch beteiligt war. Die von der Europäischen Union geforderte Energieeffizienz von Leuchtmitteln hat zur Folge, dass verstärkt quecksilberhaltige Kompaktleuchtstofflampen (umgangssprachlich Energiesparlampen, ESL) und Leuchtstoffröhren als Alternative zur klassischen Glühbirne eingesetzt werden. Diese ESL enthalten zur Lichterzeugung Quecksilber (derzeit ca. 2,5 mg/Lampe). Auf Grund des Quecksilbergehaltes dürfen diese Lampen nicht über den Hausmüll entsorgt werden, sondern werden über ein separates Rücknahmesystem erfasst und wiederverwertet ( Lightcycle ). Beim Bruch dieser Lampen wird Quecksilber freigesetzt. Die daraus resultierende Gefährdung für Beschäftigte in gewerblichen und kommunalen Sammelstellen bei der Rücknahme der Leuchtmittel wurde messtechnisch erfasst und bewertet. Details zu diesem Thema (pdf; 183 KB) Die Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis „Papierrecycling - Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen bei der Aufbereitung von Papierabfällen" ist eine branchenspezifische Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung. Sie gilt für Arbeitsplätze in Betrieben, die Papierabfälle lagern, behandeln (Sortieren, Schreddern) sowie umschlagen (Verpressen, Bündeln, Transportieren). Ferner gibt sie Hinweise auf die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen. Grundlage der abgeleiteten Schutzmaßnahmen bilden umfangreiche Arbeitsplatzmessungen nach TRGS 402 in mehr als 40 Betrieben, in denen Papierabfälle aufbereitet wurden, um diese einer weiteren Verwertung zuzuführen. Hierbei wurde insbesondere die Belastung von Beschäftigten am Arbeitsplatz durch Stäube und Dieselmotoremissionen ermittelt. Sofern die empfohlenen Maßnahmen im Betrieb umgesetzt werden und deren dauerhafte Wirksamkeit durch regelmäßige Überprüfung sichergestellt ist, sind im Regelfall keine Arbeitsplatzmessungen erforderlich. Papierabfälle können mit biologischen Arbeitsstoffen (Schimmelpilzen, Bakterien, Endotoxine) kontaminiert sein - die Handlungsanleitung enthält daher auch ergänzende Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Die vorliegende Handlungsanleitung wurde von den Messstellen der Bundesländer Baden-Württemberg und Hessen, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), den Berufsgenossenschaften für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) sowie Handel und Warendistribution (BGHW) und dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. (BDE) erarbeitet. Alle aktuellen „ Handlungsanleitungen zur guten Arbeitspraxis " können bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eingesehen bzw. heruntergeladen werden. In Deutschland fallen derzeit jährlich mehr als 1,5 Mio. Tonnen Elektro- und Elektronikschrott an, von denen ein Teil im Rahmen des Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetzes fachgerecht recycelt wird. Bei der manuellen Zerlegung der Geräte während des Recyclingprozesses können Staub und Gefahrstoffe aus schadstoffhaltigen Bauteilen freigesetzt werden. Messungen der Luftbelastung an den Arbeitsplätzen führten zu folgendem Ergebnis: Bei Einhaltung grundlegender Schutzmaßnahmen kann davon ausgegangen werden, dass der eingehalten werden können. Dazu ist sicherzustellen, dass die Anlieferung der Geräte zerstörungsfrei erfolgt, die Staubfreisetzung durch staubarme Arbeitstechniken bei entsprechender Arbeitsorganisation vermieden sowie gefahrstoffhaltige Bauteile sachgerecht ausgebaut werden. Erhöhte Anforderungen werden an Demontagearbeitsplätzen von Bildröhrengeräten und von Geräten mit quecksilberhaltigen Beleuchtungsröhren gestellt. Für den Bereich Elektro(nik)schrott-Recycling wurde von den Bundesländern und Berufsgenossenschaften die „Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis - Elektronikschrottrecycling" erstellt. Die Handlungsanleitung gilt für Betriebe, in denen Bildschirmgeräte und andere Elektrokleingeräte, bereitgestellt und unter Verwendung von Handwerkzeugen demontiert, Bildröhren belüftet und schadstoffhaltige Bauteile entfernt werden. Sie enthält Kriterien für die Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten und weiteren Beurteilungsmaßstäben für die inhalative Exposition am Arbeitsplatz. Alle aktuellen „ Handlungsanleitungen zur guten Arbeitspraxis " können bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eingesehen und heruntergeladen werden. Bei allen Arbeiten, die zur Freisetzung von Holzstaub führen, soll die Staubbelastung unter 2 mg/m 3 liegen. Zur Beurteilung der Staubbelastung bei Hand- und Montagearbeiten wurde in insgesamt 59 Betrieben (49 Handwerksbetriebe und 10 Industriebetriebe) ein Untersuchungsprogramm zur Freisetzung von Holzstaub durchgeführt. Die Untersuchungen beinhalteten eine Vielzahl von Tätigkeiten, bei denen es zur Freisetzung von Holzstaub kam. Hierbei zeigte sich, dass vor allem das Handschleifen eine deutliche Erhöhung der Holzstaubbelastung für die Beschäftigten mit sich brachte. Für die betriebliche Praxis sollten daher die nachfolgenden Maßnahmen zur Verringerung der Holzstaubbelastungen bei Handarbeiten getroffen werden: Mehr als 1000 anerkannte Kfz-Demontagebetriebe in Deutschland setzen die Forderung der Altfahrzeug-Verordnung ( AltfahrzeugV ) nach flächendeckender Rücknahme und umweltverträglicher Entsorgung von Altfahrzeugen um. Betreiber von Demontagebetrieben müssen nach der Anlieferung bei jedem Altfahrzeug unverzüglich die Batterien entnehmen und den Flüssiggastank nach Vorgaben des Herstellers ausbauen. Sie müssen ferner pyrotechnische Bauteile (z. B. Airbags) durch geschultes Fachpersonal entweder demontieren und in zugelassenen Anlagen entsorgen lassen oder durch Auslösung im eingebauten Zustand unschädlich machen. Vor der weiteren Behandlung des Altfahrzeugs sind noch Betriebsflüssigkeiten und Betriebsmittel wie Kraftstoffe, Kühlerflüssigkeit, Bremsflüssigkeit, Scheibenwaschflüssigkeit, Kältemittel aus Klimaanlagen (FCKW), Motoren-, Getriebe- und andere Öle sowie ggfs. Stoßdämpferöl zu entfernen und getrennt zu sammeln. Die Verwertungsbetriebe haben bei ihren Tätigkeiten im Rahmen der Trockenlegung und Demontage von Altfahrzeugen neben baulichen und technischen Anforderungen auch Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten umzusetzen. Die Handlungsanleitung „Kraftfahrzeugrecycling – Tätigkeiten mit Gefahrstoffen beim Recycling von Kraftfahrzeugen“ gibt branchenspezifisch Hilfestellungen für die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in Betrieben, die Altautos verwerten. Sie wurde von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), den Messstellen der Bundesländer Baden-Württemberg und Thüringen und dem Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) erarbeitet. Die Handlungsanleitung kann im Zusammenhang mit Gefährdungen durch freigesetzte Stäube als standardisiertes Arbeitsverfahren nach TRGS 400 auf der Grundlage der Gefahrstoffverordnung angewendet werden. Die vorgegebenen Schutzmaßnahmen wurden auf der Grundlage von Arbeitsplatzmessungen abgeleitet. Bei ihrer Anwendung kann von einer Einhaltung des Allgemeinen Staubgrenzwertes und des Arbeitsplatzgrenzwertes für Kohlenwasserstoffe ausgegangen werden. Alle aktuellen „ Handlungsanleitungen zur guten Arbeitspraxis “ können bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Die Exposition von Arbeitnehmern gegenüber Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen bei der werkstofflichen Verwertung von Kunststoffen wurde durch die LUBW im Jahre 2003 (damals LfU) ermittelt. In 6 Verwertungsbetrieben, die sich auf freiwilliger Basis an dem Projekt beteiligten, wurde die Belastung durch Stäube, Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe (Zersetzungsprodukte) und Schimmelpilze bei der Sortierung und Aufarbeitung verschiedener Kunststoffarten gemessen. Die Ergebnisse der Arbeitsplatzmessungen ergaben für die Stäube (alveolengängige und einatembare Fraktion) überwiegend den Befund „Einhaltung des Grenzwertes". Überschreitungen des Grenzwertes für die einatembare Staubfraktion (10 mg/m³) wurden bei Misch- und Abfüllarbeiten sowie bei Reparatur- und Wartungsarbeiten mit einem Maximalwert von 29,5 mg/m³ gemessen. Die Konzentrationen der untersuchten Schwermetalle Blei und Cadmium sowie der durch thermische Zersetzung der Kunststoffe freigesetzten Kohlenwasserstoffe lagen in allen Betrieben unter den Grenzwerten. Als Leitparameter für die Belastung durch biologische Arbeitsstoffe wurde die Schimmelpilzkonzentration in einzelnen Arbeitsbereichen ermittelt. Die Ergebnisse der Expositionsmessungen lassen den Schluss zu, dass beim fachgerechten Recycling von Kunststoffen nach dem Stand der Technik eine Einhaltung der derzeit gültigen Grenzwerte für Gefahrstoffe und der Richtwerte für biologische Arbeitsstoffe in der Luft am Arbeitsplatz gegeben ist. Im Rahmen der Erstellung einer „Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis" wurden die Ergebnisse durch aktuelle Messungen im Jahre 2008 bestätigt. Weitere Informationen: Alle aktuellen „ Handlungsanleitungen zur guten Arbeitspraxis " können bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eingesehen und heruntergeladen werden. In einer Vielzahl von Betrieben werden Textilien aus gewerblichen bzw. karitativen Sammlungen und/oder Produktionsabfälle aus der Textilherstellung und -verarbeitung sortiert oder im Rahmen eines Recyclingprozesses stofflich wiederverwertet. Um die Gefahrstoffbelastung der Branche zu erfassen, wurden von den Messstellen der Länder Baden-Württemberg (LUBW), Hessen und Niedersachsen sowie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und den zuständigen Berufsgenossenschaften in 24 Betrieben Messungen durchgeführt. Neben Gefahrstoffen wurden auch biologische Arbeitsstoffe berücksichtigt. Auf Basis der Ergebnisse wurde die Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis „Textilrecycling - Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen beim Recycling von Textilabfällen" erstellt. Sie gilt für die Betriebe der Branche unter üblichen betrieblichen Bedingungen nach dem Stand der Technik und enthält Maßnahmen, bei deren Anwendung eine Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte gewährleistet ist. Die Handlungsanleitung wurde vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) in das Verzeichnis der als VSK (Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien) anerkannten standardisierten Arbeitsverfahren aufgenommen und kann im Zusammenhang mit Gefährdungen durch freigesetzte Stäube als standardisiertes Arbeitsverfahren angewendet werden. Alle aktuellen „ Handlungsanleitungen zur guten Arbeitspraxis " können bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eingesehen und heruntergeladen werden. Unter bestimmten Umständen kann bei der Reinigung von größeren Aluminiumteilen mit phosphathaltigen Reinigern in Industriespülmaschinen „Phosphin" (Phosphorwasserstoff, PH3) entstehen. Die dabei auftretende Phosphin-Konzentration kann zeitweise die an Arbeitsplätzen zulässige Höchstkonzentration (Arbeitsplatzgrenzwert, AGW) überschreiten und die Gesundheit gefährden. Bei Auftreten von Phosphin sind geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu treffen (z.B. Absaugung an der Austritts- oder Entstehungsstelle). Details zu diesem Thema (pdf; 106 KB) Das Verschießen bleihaltiger Munition verursacht insbesondere beim Training in geschlossenen Räumen eine deutliche Luftbelastung. Freigesetztes elementares Blei kann in Form von Staub über Lunge oder Schleimhäute aufgenommen werden. Es reichert sich bei Aufnahme über einen längeren Zeitraum stetig in der Knochensubstanz an und kann so eine chronische Vergiftung hervorrufen. Diese zeigt sich unter anderem in Kopfschmerzen, Müdigkeit, Abmagerung sowie Defekten der Blutbildung, des Nervensystems und der Muskulatur. Deshalb sind grundsätzlich stets Maßnahmen zur Minimierung der Bleistaub-Belastung beim Schießen zu treffen. Die im Jahr 2006 der Polizei in Baden-Württemberg zur Verfügung stehende Farbmarkierungs-Munition (FM-Munition) enthielt - nach den Angaben des Sicherheitsdatenblattes - neben unbedenklichen Lebensmittelfarben und einem geringen Anteil einer Nitrocellulose-Treibladung - einen bleihaltigen Zündsatz. Da davon auszugehen war, dass beim Verschießen der FM-Munition dieser Bleianteil teilweise freigesetzt und in der Raumluft fein verteilt wird, wurden realistische Übungsszenarien von der LUBW messtechnisch begleitet. Hierbei konnte nachgewiesen werden, dass pro Schuss FM-Munition bis zu 1 mg fein verteilter Bleistaub in die Raumluft abgegeben wird. Da bioverfügbares Blei beim Menschen bekanntermaßen „die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigt“ bzw. als „fruchtschädigend“ eingestuft ist, waren insbesondere für unbelüftete Übungsräume nach der Gefahrstoffverordnung entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Auf Druck der baden-württembergischen Polizei und der Polizeibehörden anderer Bundesländer sah sich der Hersteller schließlich gezwungen, seine FM-Munition zukünftig nur noch mit bleifreien Anzündsätzen herzustellen. Inzwischen ist „bleifreie“ Farbmarkierungsmunition verfügbar und entspricht somit den Erwartungen der Nutzer. Gesamtbericht „Gefahrstoffbelastung durch bleihaltige Zünder beim Training mit Farbmarkierungsmunition“ (pdf; 4 MB) s.a.: Gefahrstoffe Reinhaltung der Luft 11/12 2006, Seite 469 Die Polizei Baden-Württemberg betreibt an ihren Standorten gedeckte Raumschießanlagen, in denen die erforderliche Schießausbildung mit Pistolen und Maschinenpistolen durchgeführt wird. Die inzwischen eingeführte neue Polizeimunition mit Deformationsgeschossen zerstört die Geschossfänge aus weichen Materialien und macht die Umrüstung auf andere Geschossfangsysteme erforderlich. Bei deren Einsatz entstehen allerdings zusätzliche Belastungen durch Metallstäube. Die LUBW führte in einer pilothaft umgebauten Raumschießanlage mit Kettengeschossfang Untersuchungen zur Gefahrstoffbelastung durch. Hierbei wurde festgestellt, dass die Gefahrstoffkonzentrationen deutlich unterhalb der geltenden Luftgrenzwerte liegen. Aufgrund der ca. 100 fachen Überschreitung des Bleigrenzwertes (TRGS 900: Stand 10/2000) innerhalb des abgeschirmten Kettengeschossfanges sind dort bestimmte Vorsichtsmaßnahmen - insbesondere bei Reinigungsarbeiten - notwendig. Details zum diesem Thema (pdf; 734 KB) Die Nanotechnologie gilt als Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts mit viel versprechendem Entwicklungspotenzial. Man vesteht darunter die Herstellung, Bearbeitung und Verwendung von Materialien auf atomarer, molekularer und makromolekularer Ebene. Hierdurch ist es möglich, neue Eigenschaften und Funktionen für Komponenten und Produkte zu erzeugen. Die Einsatzmöglichkeit von gezielt hergestellten Nanomaterialien, die in wenigstens einer Dimension kleiner als 100 nm sein müssen, ist vielfältig. Die zunehmende Herstellung und Verwendung dieser Materialien lässt jedoch zugleich die Befürchtung anwachsen, dass Risiken für die menschliche Gesundheit bestehen könnten, etwa direkt durch Aufnahme mit der Atemluft oder indirekt durch Beeinflussung von Wasser, Boden und Vegetation. Ein Anlass für solche Besorgnisse ist, dass sich feine und ultrafeine Partikel, welche nicht gezielt hergestellt wurden, bereits als nicht zu unterschätzendes Risiko herausgestellt haben. Vor diesem Hintergrund kommt präventiven Arbeitsschutzmaßnahmen eine besondere Bedeutung zu. Weitere Informationen zum Thema Nanomaterialien erhalten Sie innerhalb des Themportals "Querschnittsthemen" unserer Internetseiten. Von gezielt hergestellten Nanomaterialien (< 0,1 µm) für technische Produkte werden zukünftig vielfältige Nutzungsmöglichkeiten und enorme Wachstumsraten erwartet. Vielfältige Produktverbesserungen und neuartige Einsatzbereiche bei Verwendung von weniger Materialressourcen werden prognostiziert. Die vorliegenden Informationen zu möglichen Wirkungen von neuartigen Nanopartikeln auf Menschen und die belebte Umwelt sind nur unzureichend – die Datenbasis für eine verlässliche Risikoabschätzung reicht derzeit nicht aus. Um die Auswirkungen von Nanopartikeln abschätzen zu können, sind Untersuchungen des gesamten Lebenszyklus der neuen Materialien notwendig, die sich sowohl mit den Transportwegen in der Umwelt, den Expositionspfaden der lebenden Organismen, den toxischen Effekten sowie der Bioverfügbarkeit und der Bioakkumulation beschäftigen. Neuartige Nanomaterialien wie Carbon-Nanotubes (CNT) und Fullerene (Bucky Balls), die bislang in der Umwelt nicht anzutreffen waren, bedürfen hierbei einer besonderen Aufmerksamkeit. Weiterer Aufklärungsbedarf über die toxikologische Wirkungsweise von Nanopartikeln besteht bezüglich der stofflichen Partikel-Zusammensetzung, der Partikelform und der Partikeloberfläche (Coating). Für ultrafeine Stäube im Bereich unterhalb von 1 µm gibt es derzeit keine speziellen gesetzlichen Regelungen. Richt- oder Grenzwerte für die Teilchenkonzentration bzw. Teilchengrößenverteilung kommen erst in Betracht, wenn hierzu toxikologisch aussagefähige Schlussfolgerungen begründet werden können und standardisierte, reproduzierbare Messverfahren festgelegt sind. Aus Vorsorgegründen werden deshalb bei Tätigkeiten mit synthetisch hergestellten Nanopartikeln derzeit technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen (geschlossenen Systeme, Abgrenzung der Arbeitsbereiche, Staubschutzausrüstung) vorgeschlagen. Untersuchungen der LUBW zur Partikelanzahl und Partikelgrößenverteilung von ultrafeinen Stäuben mittels Partikel-Kondensationszähler kommen zu dem Schluss, dass neben der Standardisierung des Messverfahrens die gezielte Messung und Bewertung von synthetisch hergestellten Nanopartikeln in der Luft am Arbeitsplatz erforderlich ist. Hier finden Sie den Gesamtbericht "Anwendung von Nanopartikeln" Nanotechnologie gilt als Querschnittstechnologie und beeinflusst zunehmend viele Bereiche der Biologie, der Medizin, der Informations- und Kommunikationstechnik sowie der Material- und Ingenieurwissenschaften. Bereits heute ist eine Vielzahl von Produkten auf der Basis von synthetischen Nanomaterialien auf dem Markt, mit verbesserten Produkteigenschaften bei geringerem Materialeinsatz. Zum Schutz von Mensch und Umwelt und zur Vermeidung möglicher Folgekosten für Gesellschaft und Wirtschaft müssen aber neben den Chancen auch mögliche Risiken umfassend und frühzeitig untersucht werden. Das Wissen über die gesundheitlichen Auswirkungen der neuen Materialien ist bis heute nur sehr unzureichend. Um eine Minimierung der Exposition gegenüber Nanopartikeln am Arbeitsplatz zu erreichen, sollten daher bei möglicher Freisetzung von Nanomaterialien, Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik ergriffen werden. Der LUBW-Bericht „Nanomaterialien: Arbeitsschutzaspekte" beschreibt die besondere Problematik beim Umgang mit Nanomaterialien und soll Unternehmen, Beschäftigte und Vollzugsbehörden über Begriffsdefinitionen, Anwendungsbereiche sowie Messmethoden informieren. Die Zusammenstellung fasst den derzeitigen Sachstand zur praktikablen Vorgehensweise bei der Einschätzung der möglichen Risiken auf diesem rasch wachsenden Forschungs- und Entwicklungsgebiet zusammen und gibt einen Ausblick über zukünftig mögliche, regulative Vorgaben LUBW-Bericht: „Nanomaterialien: Arbeitsschutzaspekte" Für die Zukunft werden von der Nanotechnologie zahlreiche innovative Entwicklungen in verschiedenen Anwendungsfeldern erwartet. Mit der prognostizierten Zunahme von Nano-Anwendungen ist aber auch eine vermehrte Emission bzw. Immission von Nanomaterialien in die Umwelt verbunden, so dass auch die Exposition von Lebewesen (einschließlich des Menschen) in den Vordergrund tritt. Die Höhe der Exposition und das Ausmaß einer möglichen Belastung der Umwelt und des Menschen sind derzeit aber noch weitgehend unbekannt. Um die Chancen der Nanotechnologie auch in der Zukunft zu sichern, ist eine frühzeitige Identifizierung und Minimierung möglicher Risiken für Gesundheit und Umwelt unerlässlich. Sofern abschätzbare bzw. unbekannte Risikien beim Einsatz von Nanomaterialien bestehen, sollte deren Anwendung kritisch hinterfragt werden. Der LUBW - Bericht „Nanomaterialien: Toxikologie/Ökotoxikologie" beschreibt den derzeitigen Sachstand zu bekannten Wirkungen von Nanomaterialien auf den Menschen und die belebte Natur. Es werden die besonderen toxikologischen bzw. ökotoxikologischen Eigenschaften von Nanomaterialien in verständlicher Form dargestellt. Die Zusammenstellung soll mithelfen, die Öffentlichkeit, Unternehmen, Fachleute und Überwachungsbehörden über die derzeitigen gesundheitlichen bzw. umweltrelevanten Erkenntnisse bei der Exposition gegenüber Nanomaterialien zu informieren. Dem interessierten Laien werden u.a. gesundheits- bzw. umweltrelevante Hintergrundinformationen zu möglichen Risiken bei der Anwendung von neuartigen Nanomaterialien erläutert und zukünftige Handlungsoptionen aufgezeigt. LUBW-Bericht: „Nanomaterialien: Toxikologie/Ökotoxikologie"
„Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen“ am Donnerstag, den 12. Juli 2007 in Karlsruhe, Lammstr. 13-17 (IHK, Saal Baden) (Anfahrt : http://www.karlsruhe.ihk.de/servicemarken/wir_ueber_uns/Standorte/Wegbeschreibung.jsp) 09:30 UhrBegrüßung / Organisatorisches Dr. Erwin Pfleging, IHK Karlsruhe / Dr. Kai-Achim Höpker, LUBW 09:45 UhrGesetzliche Anforderungen an den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb Tobias Stefaniak, IAS Karlsruhe 10:25 UhrStoffe ohne Arbeitsplatzgrenzwert – Beurteilung und Maßnahmen Dr.Rolf Packroff, BAuA Dortmund 11:05 UhrPause 11:40 UhrSicherheit in Gefahrstofflägern Thomas Hackbusch, LUBW (Umwelttechnologie) 12:20 UhrPraktikable Erstellung von Explosionsschutzdokumenten auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung Dr. Berthold Dyrba, BG Chemie Heidelberg 13:00 UhrMittagspause 14:00 UhrKennzeichnung von Gefahrstoffen – Welche Änderungen kommen durch das Globally Harmonised System (GHS) ? Dr. Georg Herb, LUBW (Chemikaliensicherheit, Techn. Arbeitsschutz) 14:40 UhrMessung von Gefahrstoffen – Möglichkeiten und Grenzen Gerhard Ott, LUBW (Chemikaliensicherheit, Techn. Arbeitsschutz) 15:10 UhrExperimentalvortrag “Brand- und Explosionsschutz“ Ulrich Wurster, LUBW (Chemikaliensicherheit, Techn. Arbeitsschutz) 15:40 UhrSchlusswort (Rainer Hofmann, Umweltministerium BW) 15:45 UhrEnde der Veranstaltung Anmerkung: Die 40-minütigen Fachvorträge beinhalten jeweils ca. 10 Min. Diskussion! Moderation: Rainer Hofmann, UM / Ulrich Wurster, LUBW
Das Projekt "Schadstoffbildung beim Laserschweissen und Vergleich der Schadstoffmengen beim Laser- und Plasmaschneiden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Abteilung 5 Werkstofftechnik, Fachgruppe 5.5 Technische Keramik durchgeführt. Das Laserstrahlschneiden und -schweissen sowie das Plasmaschneiden zaehlen zu den am haeufigsten eingesetzten thermischen Bearbeitungsverfahren. Wegen der thermischen Prozesse entstehen abhaengig von den verwendeten Werkstoffen, dem Verfahren .und den gewaehlten Verfahrensparametern unterschiedliche Emissionsprodukte. Den weitaus groessten Anteil bilden dabei die partikelfoermigen Emissionen in Form ueberwiegend metalloxidischer Feinstaeube. Zusaetzlich werden unterschiedliche Mengen an Stickoxiden und Ozon gebildet. Die Konzentrationen der freigesetzten Schadstoffe (Gase und Staeube) koennen sehr schnell geltende Richtwerte bzw. Grenzwerte ueberschreiten. Ueber 90 Prozent der emittierten Schadstoffe besitzen einen Durchmesser kleiner 5 pm und sind daher lungengaengig. Insbesondere beim Schneiden und Schweissen hochlegierter Werkstoffe und beschichteter Feinbleche mit erhoehten Gehalten an Cr, Ni, Zn, Mn usw. koennen durch die freigesetzten Staeube besondere Gesundheitsgefaehrdungen hervorgerufen werden. Untersucht wurden die Emissionen beim CO2-Laserstrahlschneiden und Plasmaschneiden von bis zu 8 mm dicken Stahlwerkstoffen sowie beim Laserstrahlschweissen von 1 mm dicken zinkbeschichteten Feinblechen und 3 mm dicken Stahlblechen. Ausgehend von den optimierten Parametereinstellungen in bezug auf das Bearbeitungsergebnis (z.B. Schneid/Schweissqualitaet) wurden wesentliche Parameter, wie Laserstrahlleistung, Schneid/Schweissgeschwindigkeit, Prozessgas und Blechdicke variiert und die Emissionen mit dem Ziel der Schadstoffverminderung bestimmt und analysiert. Zur Charakterisierung dieser Emissionen sind die Gesamtemissionsraten, die Partikelmorphologie und die chemische Zusammensetzung der Aerosole ermittelt worden. Ebenso wurden die Stickoxid- und Ozonemissionen analysiert. Die Emissionen wurden mit geltenden Arbeitsplatzgrenzwerten verglichen. Es zeigte sich, dass ein Ueberschreiten dieser Grenzwerte (MAK, TRK) durch geeignete Absaug- und Lueftungsmassnahmen vermieden werden kann. Damit wird das von schaedlichen Emissionen ausgehende Gesundheitsrisiko reduziert.
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