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INSPIRE-WMS SL Geologie Rohstoffabbauflächen - INSPIRE SL Geologie Oberflächennahe Rohstoffabbauflächen

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Geologie aus der oberflächennahen Rohstoffabbauflächen umgesetzte Daten, des Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz bereit.:Dieser Dienst (WMS Gruppe) stellt ins Inspire-Datenmodell „Geologie“ transformierte Daten der oberflächennahen Rohstoffabbauflächen des Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) bereit.

Implementierung eines neuen Kunststoffmetallisierungsverfahrens

Am Standort Elgersweier wird die Hansgrohe AG ein innovatives Kunststoffmetallisierungsverfahren erstmalig in Betrieb nehmen. Im Hansgrohe Werk werden Artikel aus Kunststoff wie Handbrausen sowie deren Zubehör dekorativ verchromt. Ziel des Vorhabens ist, durch den Einsatz eines neuartigen Kunststoffmetallisierungsverfahrens die Verchromung von Kunststoffen durch elektrolytische statt durch chemische Verfahren durchzuführen. Nach der derzeitigen Praxis wird immer erst die gesamte Oberfläche vernickelt. Im Anschluss wird in einem aufwändigen und umweltbelastenden Strippverfahren Nickel an den Stellen, an denen kein Nickel erwünscht ist, wieder entfernt. Während dieser Prozessschritte wird hoch konzentrierte Chromsäure eingesetzt, wobei toxische und krebserregende Chrom (VI)-Verbindungen entstehen. Durch das veränderte Verfahren besteht die Möglichkeit, nur den Teil der Oberfläche des Kunststoffs zu vernickeln, der dafür vorgesehen ist. Der Einsatz der Chromsäure kann so um mehr als 50 Prozent verringert werden. Dies ist insbesondere eine Entlastung für die Umwelt und die betroffenen Mitarbeiter aber auch ein wirtschaftlicher Vorteil, da mit Anwendung des Verfahrens ganze Bearbeitungsschritte entfallen.

Humanisierung des Arbeitslebens von Schweissern (Verbundprojekt)

Untersuchung der Entstehung gesundheitsgefaehrdender Schweissrauche und -gase, Massnahmen zu deren Reduzierung, Vermeidung oder zum Schutz vor schaedigendem Einfluss. Bestimmung von Schallemissionskennwerten und Massnahmen zur Vermeidung oder Minderung von schaedigenden Einfluessen. (Die genannten uebergeordneten Themen beziehen sich auf Schweissen und verwandte Verfahren, zum Beispiel Brennschneiden, Loeten, thermisches Spritzen).

Arbeitsstätte GWA

Arbeitsstättendaten (nach besonderen Vorgaben)

Windenergie LIED GbR, Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG für eine WEA in 34439 Willebadessen (WEA 2)

Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Windenergie LIED GbR, Alfredshöher Str. 12, 34434 Willebadessen, beantragte mit Schreiben vom 19.06.2024, hier eingegangen am 21.06.2024, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windener-gieanlage des Typs Vestas V172-7.2 MW mit 199,00 m Nabenhöhe, 285,00 m Gesamthöhe und einer Leistung von 7,2 MW auf dem folgenden Grundstück in 34439 Willebadessen: WEA 2: Gemarkung Löwen, Flur 4, Flurstück 108 (Az.: 43.0081/24/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 19.08.2025 wurde der Windenergie LIED GbR die Ge-nehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung wer-den hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlich-keitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 07.11.2025 bis einschließlich zum 21.11.2025 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Zimmer B 709 und bei der Stadt Willebadessen, Abdinghofweg 1, 34439 Willebadessen-Peckelsheim, Zimmer D 721 und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Willebadessen: Montag - Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Frau Lara Kleinert, l.kleinert@willebadessen.de; 05644/8862 (Stadtverwaltung Willeba-dessen). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung und Umweltverträglich-keitsprüfung können während des Zeitraums vom 07.11.2025 bis einschließlich zum 21.11.2025 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länder-übergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (21.11.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 06.11.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0081/24/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung

KI-assistierter 3D-Druck für Baustoffe, Teilvorhaben: Entwicklung einer prototypischen Softwarearchitektur zur vernetzten Baumaterialdatenbank

Behördlich bestimmte Messstellen

Behördlich bestimmte Messstellen Behördlich bestimmte Messstellen in Deutschland Behördlich bestimmte Messstellen sind qualifizierte Messstellen, die für die Überwachung auf Inkorporationen im Rahmen der physikalischen Strahlenschutzkontrolle zuständig sind. Die von den Messstellen für die Ermittlung der Körperdosis bei innerer Strahlenexposition angewendeten üblichen Überwachungsverfahren sind: In-vivo-Verfahren: Bestimmung der Aktivität im Körper und in den Organen, In-vitro-Verfahren: Bestimmung der Aktivitätskonzentration in den Ausscheidungen Raumluftmessungen: Bestimmung der Aktivitätskonzentration in der Luft Diese qualifizierten Messstellen werden gemäß § 169 Strahlenschutzgesetz von den jeweils zuständigen Landesbehörden ernannt (behördlich bestimmt) und müssen damit definierten Qualitätsansprüchen genügen. Das bedeutet unter anderem, dass diese Messstellen an den Ringversuchen der Leitstelle Inkorporationsüberwachung des BfS ( in-vivo , in-vitro , Fallbeispiele) teilnehmen müssen. Behördlich bestimmte Messstellen in Deutschland Insgesamt existieren in Deutschland mehr als 20 Inkorporationsmessstellen. Träger der Messstellen sind neben dem BfS Behörden, Forschungszentren, Universitäten, Kliniken und die Industrie. In diesen Messstellen werden normalerweise beruflich strahlenexponierte Personen auf Inkorporationen überwacht, wie zum Beispiel Mitarbeitende in einem Kernkraftwerk. Sie können in radiologischen Notfällen auch für Inkorporationsmessungen der Bevölkerung herangezogen werden. In der nachfolgenden Aufstellung sind alle behördlich bestimmten Inkorporationsmessstellen in Deutschland und ihre Kontaktmöglichkeiten aufgelistet (10 In-vitro- und 17 In-vivo-Messstellen). Die behördlich bestimmten Messstellen in Deutschland sind über die gesamte Bundesrepublik verteilt. Diese Verteilung gewährleistet für die Anwender*innen radioaktiver Stoffe sowie für die Bevölkerung eine schnelle Erreichbarkeit, zum Beispiel im Falle einer radiologischen Notfallsituation. Die qualifizierten Messstellen können Messungen für Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet durchführen. Inkorporationsüberwachung: Behördlich bestimmte Messstellen in Deutschland Kennung Inkorporationsmessstelle Überwachung BE02 Bundesamt für Strahlenschutz Fachbereich Strahlenschutz und Gesundheit Köpenicker Allee 120 -130 10318 Berlin nur für Inkorporationsmessungen: E-Mail: ikm-berlin@bfs.de für andere Anliegen In-vivo und in-vitro BW01 Karlsruher Institut für Technologie SUM In-vivo-Messlabor Postfach 36 40 76021 Karlsruhe Homepage In-vivo BW02 Karlsruher Institut für Technologie Medizinische Dienste Toxikologisches Labor ( MED -TOX) Postfach 36 40 76021 Karlsruhe Homepage In-vitro BW05 Eberhard Karls Universität Tübingen Isotopenlabor und Strahlenschutz Auf der Morgenstelle 24 72076 Tübingen Homepage In-vitro BY01 Bayerisches Landesamt für Umwelt Dienststelle Kulmbach Messstelle für Radiotoxikologie Schloss Steinenhausen 95326 Kulmbach Tel.: 09221 604-1780 E-Mail: ulrich.kratzel@lfu.bayern.de In-vitro BY02 Bundesamt für Strahlenschutz Ingolstädter Landstr. 1 85764 Oberschleißheim nur für Inkorporationsmessungen: Tel.: 03018 333-2432 für andere Anliegen Homepage In-vivo BY03 Framatome GmbH Inkorporationsmessstelle - Ausscheidungsanalytik Postfach 1109 91001 Erlangen Tel.: 09131 900-97664 E-Mail: traudl.krec@framatome.com In-vitro BY04 Framatome GmbH Inkorporationsmessstelle - Bodycounter Postfach 1109 91001 Erlangen Tel.: 09131 900-97679 E-Mail: rainer.bezold@framatome.com In-vivo BY05 Universitätsklinikum Würzburg Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin Oberdürrbacher Straße 6 97080 Würzburg Homepage In-vivo HE02 Justus-Liebig-Universität Gießen Dezernat B 3.5 / Zentrale Strahlenschutzgruppe Leihgesterner Weg 217 35392 Gießen Tel.: 0641 99-15052 E-Mail: dirk.krambrich@admin.uni-giessen.de In-vivo HH02 Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Klinik für Nuklearmedizin Martinistr. 52 20246 Hamburg Tel.: 040 74105-2944 E-Mail: y.kobayashi@uke.de In-vivo NI01 Medizinische Hochschule Hannover Strahlenschutz und Medizinische Physik Inkorporationsmessstelle/ OE0020 Carl-Neuberg-Str. 1 30625 Hannover Homepage In-vivo und in-vitro NW01 Universitätsklinikum Essen Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin Hufelandstr. 55 45122 Essen Tel.: 0201 723-3283 E-Mail: dietmar.wedeleit@uk-essen.de In-vivo NW02 Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Inkorporationsmessstelle Gesundheitscampus 10 44801 Bochum Homepage In-vivo und in-vitro NW04 Forschungszentrum Jülich Geschäftsbereich Sicherheit und Strahlenschutz Postfach 19 13 52425 Jülich Homepage In-vivo und in-vitro NW05 Universitätsklinikum Münster Klinik für Nuklearmedizin Ganzkörperzähler Albert-Schweitzer-Campus 1 48149 Münster E-Mail: christoph.quentmeier@ukmuenster.de In-vivo NW06 Bayer AG Radiation Protection Aprather Weg 18a 42113 Wuppertal Tel.: 0175 3103974 E-Mail: Kristian.Wittke@bayer.com In-vitro RP01 Johannes-Gutenberg-Universität Mainz Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin Langenbeckstr. 1 55131 Mainz Tel.: 06131 17-6737 E-Mail: helmut.reber@unimedizin-mainz.de In-vivo SH01 PreussenElektra GmbH Messstelle für Inkorporationsüberwachung Osterende 25576 Brokdorf Tel.: 04829 75-2992 E-Mail: axel.meier-schellersheim@preussenelektra.de In-vivo SH02 Kernkraftwerk Krümmel GmbH Messstelle Inkorporationsüberwachung Elbuferstr. 82 21502 Geesthacht Tel.: 04152 15-2511 E-Mail: felix.schulz@vattenfall.de In-vivo SH03 Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Campus Kiel Abteilung Medizinische Physik – Ganzkörperzähler Arnold-Heller-Str. 3 24105 Kiel Tel.: 0431 500 26521 E-Mail: Markus.Hirt@uksh.de In-vivo SN01 VKTA-Strahlenschutz, Analytik & Entsorgung Rossendorf e.V. Abteilung KSI Inkorporationsmessstelle Bautzner Landstr. 400 01314 Dresden Homepage In-vivo und in-vitro Stand: 08.10.2025

Regulatorische Möglichkeiten zur weitgehenden Elektrifizierung bei mobilen Maschinen und Geräten, Sportbooten sowie Zweirädern

Um bis Mitte des Jahrhunderts eine weitgehende Treibhausgasneutralität glaubhaft erreichbar zu machen, ist es erforderlich, den Verkehrssektor so weit wie möglich zu elektrifizieren. Die Elektrifizierung von Pkw und Nutzfahrzeugen ist vor allem durch regulatorische Vorgaben getrieben, in der EU insbesondere durch die Verordnungen über die CO2-Flottenzielwerte. Vergleichbare Vorgaben, welche die Elektrifizierung mobiler Maschinen und Geräte, wie Kettensägen, Bagger, Diesellokomotiven, Binnenschiffe, Landmaschinen und Zweiräder anreizen, fehlen bislang auf EU Ebene. Hinzukommt, dass die Ansätze zur CO2-Regulierung für Straßenfahrzeuge nicht einfach auf mobile Maschinen und Geräte übertragen werden können. Zum Beispiel sind Baumaschinen meist 'zulassungsfrei', d.h. die Anzahl der jedes Jahr in Verkehr gebrachten Baumaschinen ist den Behörden nicht genau bekannt. Durch die Elektrifizierung von mobilen Maschinen, Landmaschinen und Zweirädern ergeben sich erhebliche 'Co-Benefits' in Form wesentlich niedrigerer Lärmemissionen, höherer Arbeitssicherheit und weniger gesundheitlicher Belastungen an Baustellen, Entlastung von Anwohner*innen und niedrigerer Luftschadstoffbelastung. Das Vorhaben sollte vor dem Hintergrund des aktuellen regulatorischen Rahmens Regulierungsoptionen zur Elektrifizierung der genannten Fahrzeuge, Maschinen und Geräte in der EU, z.B. über Flottenzielwerte, über Quotensysteme etc., aufzeigen und diese bewerten. Im Ergebnis werden ausgewählte Optionen feiner ausgearbeitet, Vorschläge zu möglichen konkreten Anforderungen bzw. Zielwerten auf Basis von Kosten und technischen Potentialen abgeleitet und in Form eines Abschlussberichts veröffentlicht.

Vernetzte lokale Klimatisierungssysteme zur Steigerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, Teilvorhaben: Weiterentwicklung einer thermisch-elektrischen Stellwand/Decke als PECS-EInzelsystem

Skalierung des Direktextrusionsverfahrens, SkaleD - Skalierung des Direktextrusionsverfahrens

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