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Auswahl von Arbeitsstoffen mit Verdacht auf fruchtschaedigende Wirkung

Nach Paragraph 4, Abs. 6 des am 1. Januar 1982 in Kraft tretenden Chemikaliengesetzes wird die Bundesregierung dazu ermaechtigt, vorzuschreiben, dass die Altstoffe, die vor dem Stichtag 18.9.1981 in einem Mitgliedsstaat der EG in den Verkehr gebracht wurden, anzumelden sind, wenn Anhaltspunkte dafuer bestehen, dass sie im Sinne bestimmter Kriterien gefaehrlich sind. Zu diesen Kriterien gehoert auch die fruchtschaedigende (teratogene) Eigenschaft. In der wissenschaftlichen Literatur gibt es bisher keine systematische Auflistung von Arbeitsstoffen, die erwiesenermassen teratogen sind oder bei denen der Verdacht auf fruchtschaedigende Wirkung besteht. Dieses Projekt soll nunmehr die fehlende Uebersicht von gewerblich relevanten Stoffen mit moeglicherweise teratogenen Eigenschaften liefern. Dabei sollen primaer vorhandene Verzeichnisse teratogener Substanzlisten mit Stofflisten aus der Arbeitsstoffverordnung, der MAK-Wert-Liste und anderen Arbeitsschutzregelwerken verglichen, verdaechtige Arbeitsstoffe herausgesucht und ggf. kategorisiert werden. Die erstellte Liste soll den zustaendigen Behoerden als Entscheidungshilfe fuer die Forderung von Nachmeldungen alter Stoffe nach Paragraph 4 Abs. 6 ChemG. dienen.

Ersatzstoffe fuer gefaehrliche Arbeitsstoffe Chromatpigmente

In der Verordnung ueber gefaehrliche Arbeitsstoffe vom 29.07.1980 wird im Anhang II (Besondere Vorschriften fuer den Umgang mit bestimmten gefaehrlichen Arbeitsstoffen) unter Nr. 1 krebserzeugende Arbeitsstoffe, eine Reihe von Chromaten in der Gruppe II (stark gefaehrdend) bzw. in der Gruppe III (gefaehrdend) aufgefuehrt. Bei Verwendung der dort genannten Chromate sind gemaess der Arbeitsstoff-Verordnung nach 1.2. eine Ermittlungspflicht nach 1.3 Anzeigen und Beschraenkungen sowie nach 1.4 Vorsorgemassnahmen festgelegt. Fuer Bleichromat, das nicht aufgefuehrt ist, bestehen ernsthafte Bedenken. Hiernach sind Chromatpigmente zwar nicht verboten, jedoch wird ihre Anwendung in Beschichtungsstoffen in der Praxis stark eingegrenzt werden. Anlass fuer die vorliegende Dokumentation war die Frage, wie ein Ersatz der Chromatpigmente moeglich ist und fuer welche Anwendungsfaelle sie unentbehrlich sind. Als Ersatzstoffe fuer Chromatpigmente wurden vorgeschlagen: bekannte Pigmente (Bleimennige, Bleicyanamid, Bleiphosphat, Bleistaub, Sulfo-Bleiweiss, Zinkstaub, Eisenoxid, Eisenglimmer, Talkum, Zinkoxid bzw. Farbenzinkoxid), spezielle Pigmente (Aluminiumphosphat, Bariumsulfat, Calcit), neuere Pigmente (u.a.Bleiphosphit, Manganphosphit, Bariummetaborat, Caliumferrit, Zinkferrit, Calcium-Zinkmolybdat, metallorganische Nitroverbindungen), neuere Pigmente in Kombination mit anderen Bindemitteln. In manchen Faellen wird auch ein Ersatz mit der Folge einer Reduzierung der Anforderungen an den Korrosionsschutzwert zu ueberlegen sein.

Feststellung des Vorkommens gefaehrlicher Arbeitsstoffe

Ziel des Forschungsvorhabens ist die Erarbeitung einer tragfaehigen systematischen Vorgehensweise zur Ermittlung des Vorkommens und der Verwendung gefaehrlicher Arbeitsstoffe, die bisher nicht durch die Arbeitsstoffverordnung und andere Nat. Vorschriften erfasst sind. Durch die Anwendung der zu erabeitenden Systematik koennen die erkannten Stoffe Eingang in den Wirkungsbereich der einschlaegigen Rechtsgrundlagen finden und dienen dann in rechtsverbindlicher Form dem Abbau der Belastung durch gefaehrliche Arbeitsstoffe am Arbeitsplatz.

Konzentrationsverteilung von Loesemitteldaempfen in geschlossenen Raeumen

Feststellung des raeumlich und zeitlichen Konzentrationsverlaufes von Loesemitteldaempfen in engen Raeumen bei Anstricharbeiten. Es sollen die optimalen Bedingungen fuer eine technische Lueftung von engen Raeumen ermittelt werden, wenn in diesen Raeumen Oberflaechenbeschichtungsarbeiten an den Waenden ausgefuehrt werden. Die Lueftung soll so wirksam sein, dass am Arbeitsplatz keine Explosionsgefahren auftreten und nach Moeglichkeit die MAK-Werte unterschritten bleiben und die Beschaeftigten somit keine besonderen Schutzausruestungen benoetigen.

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