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Rettungskette in Sachsen - alle Treffpunkte bei Rettungseinsätzen - Darstellung in FGIS_online

Der Datensatz enthält alle Treffpunkte für den Rettungsdienst (Stellplätze für KFZ und Hubschrauberlandeplätze) im sächsischen Wald, optimiert für die Darstellung in FGIS_online. Diese Stellplätze dienen als Rettungspunkte/ Sammelpunkte für Forstleute und Einsatzpersonal während eines Brandes und zur Koordinierung der Rettungseinsätze bei Unfällen im Rahmen der Waldarbeit. Zu jedem Rettungspunkt sind neben seiner landesweit eindeutigen Identifikationsnummer und seinen geographischen- und UTM-Koordinaten eine Beschreibung der Örtlichkeit und die Art des Rettungspunktes (Hubschrauberlandeplatz, Rettungswagentreffpunkt etc.) angegeben. Die Daten werden für die Waldbrandschutzkarte und die Karte der Rettungspunkte im Maßstab 1:25.000 verwendet.

Rettungskette in Sachsen - alle Treffpunkte bei Rettungseinsätzen

Der Datensatz enthält alle Treffpunkte für den Rettungsdienst (Stellplätze für KFZ und Hubschrauberlandeplätze) im sächsischen Wald. Die Stellplätze dienen als Rettungspunkte/ Sammelpunkte für Forstleute und Einsatzpersonal während eines Brandes und zur Koordinierung der Rettungseinsätze bei Unfällen im Rahmen der Waldarbeit. Zu jedem Rettungspunkt sind neben seiner landesweit eindeutigen Identifikationsnummer und seinen geographischen- und UTM-Koordinaten eine Beschreibung der Örtlichkeit und die Art des Rettungspunktes (Hubschrauberlandeplatz, Rettungswagentreffpunkt etc.) angegeben. Die Daten werden für die Waldbrandschutzkarte und die Karte der Rettungspunkte im Maßstab 1:25.000 verwendet.

Rettungskette in Sachsen - Sammelplätze für Rettungsfahrzeuge bei Rettungseinsätzen

Der Datensatz enthält die Treffpunkte für den Rettungsdienst im sächsischen Wald. Rettungspunkte sind Sammelpunkte für Rettungsfahrzeuge, Forstleute und Einsatzpersonal während eines Brandes und zur Koordinierung der Rettungseinsätze bei Unfällen im Rahmen der Waldarbeit, an denen jedoch keine Hubschrauberlandemöglichkeit besteht. Zu jedem Rettungspunkt sind neben seiner landesweit eindeutigen Identifikationsnummer und seinen geographischen- und UTM-Koordinaten eine Beschreibung der Örtlichkeit und die Art des Rettungspunktes (Hubschrauberlandeplatz, Rettungswagentreffpunkt etc.) angegeben. Die Daten werden für die Waldbrandschutzkarte und die Karte der Rettungspunkte im Maßstab 1:25.000 verwendet.

Rettungskette in Sachsen - Hubschrauberlandeplätze bei Rettungseinsätzen

Der Datensatz enthält die Hubschrauberlandeplätze für den Rettungsdienst im sächsischen Wald. Hubschrauberlandeplätze sind Rettungspunkte/ Sammelpunkte für Forstleute und Einsatzpersonal während eines Brandes und zur Koordinierung der Rettungseinsätze bei Unfällen im Rahmen der Waldarbeit, an denen zusätzlich eine Hubschrauberlandemöglichkeit besteht. Zu jedem Rettungspunkt sind neben seiner landesweit eindeutigen Identifikationsnummer und seinen geographischen- und UTM-Koordinaten eine Beschreibung der Örtlichkeit und die Art des Rettungspunktes (Hubschrauberlandeplatz, Rettungswagentreffpunkt etc.) angegeben. Die Daten werden für die Waldbrandschutzkarte und die Karte der Rettungspunkte im Maßstab 1:25.000 verwendet.

BGE zieht Bilanz und blickt auf 2020 in Morsleben

Am 7. Februar 2020 haben Matthias Ranft (Leiter Endlagerprojekt Morsleben) und Frank-Holger Koch (Werksleiter Endlager Morsleben) vor rund 60 Besucherinnen und Besuchern eine positive Bilanz für das Jahr 2019 gezogen und Einblicke in die Arbeitsschwerpunkte des Jahres 2020 geboten. Koch stellte in seinem Vortrag die betrieblichen Arbeitsschwerpunkte im Jahr 2019 vor. Ranft reflektierte, welche Ziele im vergangenen Jahr erreicht wurden und welche Schwerpunkte sein Team für das Jahr 2020 gesetzt hat. Betriebssicherheit spielt eine zentrale Rolle im Endlager Morsleben Zentral ist für Koch der sichere Betrieb des Endlagers Morsleben: "Ich freue mich im Besonderen, dass es auch im vergangenen Jahr keine meldepflichtigen Arbeitsunfälle gab." Als eine der besonderen Maßnahmen im Bereich der Arbeitssicherheit stellte er die Inbetriebnahme eines Netzes zur Messung von Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid heraus. Vorbereitungen für die Maßnahmen zur Stilllegung Fortschritte gab es laut Koch auch bei den Vorbereitungen für die Maßnahmen zur Stilllegung des Endlagers Morsleben und bei der Optimierung der Infrastruktur. Sie ist notwendig, um sich nach einem Planfeststellungsbeschluss, auf die Stilllegungsmaßnahmen konzentrieren zu können. Auf dem übertägigen Betriebsgelände wurden unter anderem der erste Bauabschnitt beim Umbau des Mehrzweckgebäudes inklusive Neueinrichtung der Grubenwehrräume abgeschlossen und die Erneuerung der zentralen Warte, einer Schalt- und Überwachungszentrale für das Endlager Morsleben, fortgeführt. Unter Tage wurden unter anderem Schleusen zur Steuerung der Frischluft im Schachtbereich (Füllort) der 2. Sohle erneuert und Strecken im Altbergbau für den Fahrzeugverkehr und Bau von Abdichtbauwerken hergerichtet (nachgeschnitten). Umstellung auf den Offenhaltungsbetrieb schreitet voran Bei der Umrüstung des Endlagers auf den Offenhaltungsbetrieb zeigte Koch auf, dass Silos für die Lagerung Braunkohlenfilterasche im übertägigen Kontrollbereich in diesem Jahr 2020 abgebaut werden. Sie wurden 2019 radiologisch untersucht. Auch der Rückbau von Geräten zur Messung von radioaktiver Gammastrahlung (Ortsdosisleistungsmessgeräte) im Bereich des untertägigen Kontrollbereiches auf der 4. Ebene war wichtig. Sie werden nicht mehr benötigt, da keine radioaktiven Abfälle mehr im Endlager Morsleben angeliefert werden. Bearbeitung der ESK-Empfehlungen macht gute Fortschritte Ranft betonte die guten Fortschritte bei der Überarbeitung der Stilllegungsunterlagen. Er hält daran fest, dass die Planfeststellung im Jahr 2028 kommen wird. Ranft meinte in Bezug auf das Stilllegungskonzept : "Mit den Empfehlungen der Entsorgungskommission des Bundes aus dem Jahr 2013 und den Forderung unserer Genehmigungsbehörde, dem Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt, haben wir Hausaufgaben bekommen, die eine Herausforderung darstellen. Das Sicherheits- und das darauf basierende Stilllegungskonzept bleibt aber in seinen Zielen und Maßnahmen unverändert." Konkret wurde im Jahr 2019 die Frage beantwortet, wie man mit verbleibenden Ungewissheiten im Bereich der Geomechanik umgehen wolle. Auch konnten die Empfehlungen der Entsorgungskommission (ESK) zu Berechnungen zur Ausbreitung von radioaktiven Stoffen im Rahmen der Langzeitsicherheitsbetrachtung, mit dem sogenannten 2-Phasen-Fluss-Modell, einvernehmlich mit der Genehmigungsbehörde bewertet  werden. Zentrale Maßnahme im Stilllegungskonzept planerisch abgeschlossen Erfreut zeigte sich Ranft, dass die Planungen für die Schachtverschlüsse am Beispiel Schacht Marie: "Hier haben wir die Genehmigungsbehörde zufrieden gestellt und eine zentrale Maßnahme im Stilllegungskonzept planerisch abgeschlossen. Die Schachtverschlüsse sind wesentlich zum Erhalt der Integrität der Salzbarriere." Auch wurde der Systementwurf für eine Konsistenzdatenbank fertiggestellt, die sicherstellen soll, dass alle Angaben in den Antragsunterlagen einheitlich und in sich stimmig sind. Ein weiterer zentraler Punkt für das Projekt stellen die Arbeiten zu den Streckenabdichtungen im Anhydritgestein dar. Hier wurden die Versuchsplanungen überarbeitet und im Jahr 2020 sollen unter anderem ein Nachweiskonzept und die infrastrukturellen Vorbereitungen im Endlager Morsleben abgeschlossen sein. Die Bauausführungen sind ab dem Jahr 2021 geplant, sodass die zentralen Ergebnisse bis zum Ende des Jahres 2022 vorliegen. Publikum nutzt Möglichkeit für Fragen und Themensetzung Bei der abschließenden Diskussion ging es unter anderem um die Frage, warum es zum Teil Planungszeiträume von zehn Jahren für ein einfaches Wettertor gebe. Ranft und Koch verweisen darauf, dass dies vor allem mit den alten Strukturen zusammenhing und die Situation durch die Neuorganisation im Endlagerbereich verbessert worden sei. Auch seien Planungs- und Genehmigungsprozesse im kerntechnischen Bereich nun mal aus guten Gründen aufwändiger. Zum Abschluss stellte Infostellenleiter Michael Lohse noch einmal die geplanten Veranstaltungstermine für das Jahr 2020 rund um das Endlager Morsleben vor: 5. März, 18 Uhr: Premiere: "Der Osten – Entdecke, wo Du lebst" mit einem Beitrag zum Endlager Morsleben 14. Mai: Betrifft: Morsleben 4. Juni: Zeitzeugenabend im Rahmen der Salzigen Tour 4. Juli: Tag der offenen Tür mit Werksbesichtigung im Rahmen der Salzigen Tour 3. September: Zeitzeugenabend im Rahmen der Salzigen Tour 18. September: Betrifft: Morsleben Veranstaltungsreihe „Betrifft: Morsleben“ Die Veranstaltungsreihe „Betrifft: Morsleben“ ist ein Forum für interessierte Bürgerinnen und Bürger, um über aktuelle Arbeiten und Fragestellungen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BGE ins Gespräch zu kommen.

Transparenz über die Ausgaben der BGE

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) will einmal im Jahr Rechenschaft über die Verwendung der öffentlichen Mittel für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle in Deutschland ablegen. Sie legt für 2018 erstmals nicht nur ein Zahlenwerk vor, sondern hat im Geschäftsbericht auch ein Schwerpunktthema ihrer Arbeit in den Blick genommen: Sicherheit. Sicherheit ist für die BGE ein Begriff mit vielen Bedeutungen. Was braucht es, um Sicherheit vor Radioaktivität, vor gefährlichen Arbeitsunfällen in den Bergwerken, vor Hackerangriffen auf die IT-Systeme, vor materieller Not zu garantieren? Welche Fehlerkultur ist nötig, um auf  lange Zeit Sicherheit zu schaffen? Wie gelingt es der BGE, zu einer lernenden Organisation zu werden? Wie verstehen wir Sicherheit bei der BGE? Dazu gibt es Beiträge zum Thema Fehlerkultur und ein Interview zur Entwicklung des Sicherheitsmanagement-Systems in der BGE. Zudem kommen BGE-Fachleute für Arbeitssicherheit, die Sozialpartner und die IT-Sicherheitsfachleute zu Wort.

Schreiben des BfS an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: „Stabilisierung und Drainage auf der 750-m-Sohle | Bezug: Sitzung der Asse 2 Begleitgruppe (A2B) am 11. Juli 2014 (PDF, nicht barrierefrei)

I Verantwortunq rar Mensch und Umwelt IBundesamt für Strahlenschutz Bundesamt fOr Strahlenschutz. Postfach 10 01 49, 38201 SalzgitterBundesamt for StrehiAnschutz Wllly-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit -RS 111- Robert-Schuman-Piatz 3 53175 Sonn Postfach 10 01 49 38201 Salzgitter Telefon: 030 18333 - 0 Telefax: 030 18333 · 18 85 E-Mail: ePost@bfs.de Internet: www.bfs.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens: Datum Mein Zeichen: SE/82159898 · 1600 14.07.2014 Schachtanlage Asse II: Stabilisierungsmaßnahmen und Drainage auf der 750 rn-Sohle Bezug: Sitzung der Asse IIMBegleitgruppe (A2B) am 11 .07.2014 Mein Bericht vom 13.06.2013, Ihr Erlass vom 31 .07 .2013 Ihr Erlass vom 04.06.2014, mein Bericht vom 20.06.2014 Stellungnahme zu Drainage und Betonierarbeiten auf der 750 m-Sohle der Arbeitsgruppe Optionen- RückholunQ (AGO) vom 27.06.2014 ln der Sitzung der A2B am 11 .07.2014 wurde unter anderem erneut Ober die Stabilisierungsmaßnah- men und die Drainage auf der 750 m-Sohle diskutiert. Das Gesamtkonzept des BfS fOr die Drainage liegt als Entwurf im BfS vor. Die o.g . Stellungnahme der AGO vom 27.06.2014 konnte jedoch aus den in der Sitzung genannten Gründen noch nicht berücksichtigt werden . Der Entwurf des Gesamtkonzepts w ird im BfS noch einmal überarbeitet und der AGO kurzfristig vorgestellt. Zu der Stellungnahme der AGO , die Ihnen von Herrn Dr. Krupp als Entwurf vom 28.05.2014 übersandt worden war, hatte ich Ihnen auf Ihren Erlass vom 04.06 .2014 hin bereits meine von Ihnen angeforderte ausführliche Stellungnahme vom 20.06.2014 übersandt. Oie Asse-GmbH erläuterte in der A2B-Sitzung vom 11 .07.2014 den aktuellen Stand der Drainage im Hinblick auf die durchgeführten Maßnahmen (Drainage Nordfeld, Drainage oberhalb der 750-m-Sohle, Hinterfahrung Blindschacht 2). ln der anschließenden Diskussion konnten viele Fragen beantwortet werden. Hinsichtlich der Einbindung der Maßnahmen in das Gesamtkonzept und der Weiterentwicklung der Maßna hmen insbesondere im Hinblick auf eine Stabilisierung der zweiten südlichen Richtstrecke nach Westen auf der 750-m~Sohle sind Fragen offen geblieben. Hierzu wurde auf die baldige Vorlage des Gesamtkonzepts verwiesen . - 2- Anschließend wurden vom BfS die in den nächsten Wochen und Monaten anstehenden Stabilisierungs- maßnahmen erläutert. Diese beinhalten nicht die Stabilisierung der zweiten südlichen Richtstrecke nach Westen. Die in den kommenden 12 Monaten vorgesehenen Maßnahmen sind in dem Notfallvorsorgekonzept für die Schachtanlage und in der monatlich aktualisierten Übersicht enthalten, die die A2B und die AGO regelmäßig erhalten . Sie sind daher bekannt und bereits mehrfach diskutiert worden. Derzeit stehen Verfüllungen im Bereich des Blindschachtes 1 am westlichen Baufeldrand an, die eine Fortsetzung der im Jahr 2013 durchgeführten Stabilisierungsmaßnahmen vor ELK 10 darstellen. Sei- tens des BfS und der Asse-GmbH wurde dargelegt, dass in diesem durch Konvergenz besonders ge- fährdeten Bereich der Südflanke (westlicher Baufeldrand) die vorgesehenen Stabilisierungsmaßnah- men dringlich sind. Wegen der Dringlichkeit der Stabilisierung des westlichen Baufeldrandes wurde der Bereich unmittelbar vor ELK 10/750 im August 2013 verfüllt (Bauwerk SV 750-1). Der Löserfall, der sich bei der Verfüllung am 15.08.2013 ereignete, zeigt, dass eine erhebliche Schädigung des Gebirges be- reits vorliegt. Die Arbeiten zur Stabi lisierung des westlichen Baufeldrandes werden nun im Bereich nordwestlich der ELK 10 (Bauwerke WL-750-4, SB 750-16 und SBS 800-1 -b) fortgesetzt. ln den fraglichen Bereichen wurden bereits Abmauerungen erstellt und die Betanage aufgenommen {120m 3 Sorelbeton). Zur Vorbereitung der Arbeiten waren Nachschnittarbeiten in Firstbereichen mit großer Spannweite erforderlich. Die gegenwärtige Situation ist mit der in den Zugangsstrecken zu ELK 10/750 und Abbau 9/750, die zu einem Löserfall führte, vergleichbar. Dies wird durch aktuelle Mikroseismikbefunde bestätigt. Ein Nichtverfüllen führt zwa ngsläufig zur erneu- ten Auflockerung von Gebirgsbereichen, die dann wiederum Transportpfade für die dort vorhandenen Lösungen bilden. Gleichzeitig können arbeitssicherheitlieh relevante Gasmengen in Auflockerungberei- che migrieren und sich dort ansammeln. Beim Aufreiben einer alten Bohrung hat sich am 11.06.2014 durch einen Gas- und Lösungsausbruch ein Arbeitsunfall ereignet. Bei Abschluss der Diskussion wurde vom BfS die Frage gestellt, ob die A2B nach dem vorangegange- nen Austausch von Informationen, Fragen und Anmerkungen mit der AusfOhrung der Stabilisierungs- maßnahmen einverstanden sei oder ob Einwände dagegen erhoben werden. Eine einvernehmliche Er- klärung zur Durchführung der Maßnahmen wurde ausdrücklich abgelehnt. Die AGO verwies auf ihre Stellungnahme vom 27.06.2014, der sich die A2B inhaltlich anschloss. Um zu vermeiden. dass es - ~hnlich wie Ende 2012 I Anfang 2013 - zu tief greifenden Verstimmungen kommt, die den Begleitprozess belasten, hatte das BfS in der Sitzung erklärt und veranlasst, dass die in der 29. Woche fortzusetzenden Maßnahmen zunächst gestoppt werden und eine kurzfristige Klärung des Sach- und Argumentationsstands (evtl. unter Beteiligung des Niedersächsischen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie) herbeigeführt wird . Die A2B erklärte daraufhin ihre Position , dass sie nicht die erforderlichen Maßnahmen zum Erhalt der Arbeitssicherheit und der Notfallvorsorge behindern wolle. Die Verantwortung hierfür liege ausschließlich beim BfS als Setreiber der Schachtanlage. - 3- Wie oben dargestellt, hat meine Überprüfung zu dem Ergebnis geführt, dass die von der Asse-GmbH in den kommenden Wochen vorgesehenen Betoniermaßnahmen sich auf die Verfüllung des Blind- schachts 1 und Bereiche des westlichen Baufeldrandes beziehen. Der unmittelbare Zugang zur ELK 10/750 wurde schon im Zuge der Erstellung des Bauwerkes SV 750- 1 im August 2013 betoniert. Dazu gehört auch der Lösungssumpf westlich vom Abbau 9/750 (P750007). Östlich von Abbau 9/750 besteht ein Lösungssumpf (P750006), der im Vorfeld einer späte- ren Stabilisierung der zweiten südlichen Richtstrecke nach Westen zu einer "Lösungshebestelle" aus- gebaut wird. Die Drainage aus dem westlichen Teil des Abbaus 9/750 wird über ein hydraulisches Ge- fälle zum östlichen Lösungssumpf P750006 erm öglicht. Ein Vordringen von Lösungen Ober den Abbau 9/750 in Richtung der ELK 10/750 ist damit nicht zu besorgen. DarOber hinaus lagern die radioaktiven Abfälle in der ELK 10/750 auf einer ca. 1,5 m mächtigen Schicht aus porösem Salzgruß, der vor der Einlagerung eingebracht wurde. Auch dies verhindert einen unmit- telbaren Kontakt etwaiger eindringender Lösungen mit den eingelagerten radioaktiven Abfällen. Die Asse GmbH hat nach fachlicher Diskussion mit der AGO ihre Maßnahmen zur Fassung der Lö- sungszutritte oberhalb der Einlagerungssohle intensiviert (bestehende Drainage im Bereich der Gleitbo- genausbau strecke 725-m-Sohle sowie der vorgesehenen Drainage zwischen 679 und 700-m-Sohle) . Bei den nun anstehenden Verfü llarbeiten im Umfeld der ELK 10/750 wird keine Lösungsfassung, die der Drainage der Einlagerungskammern dienen könnte, verändert oder entfernt. Aufgrund der genannten Maßnahmen und Sachverhalte ver~ndert nach meiner fachlichen Bewertung die geplante Verfüllung das Risiko der Durchfeuchtung der ·eingelagerten radioaktiven Abfälle nicht. An- gesichts des Nutzens der Maßnahme zur Stabilisierung und Begrenzung der Nuklidausbreitung im Not- fall (Notfallvorsorge) stellt sie keinen Nachteil für die Rückholung dar, sondern trägt zu deren Realisier- barkeit bei. Die Maßnahmen wurden vom LBEG zugelassen. Den von der AGO vorgebrachten Bedenken, dass über Abbau 9/750 Lösungen in Richtung ELK 10/750 migrieren könnten , wird mit den o.g. Maßnahmen entgegengewirkt. Die Maßnahmen waren bereits Gegenstand zahlreicher eingehender Gespräche mit der A28 und der AGO (AGO Sitzung 11 .07 .20·12, Gebirgsbeobachtungsgespräch 18.04.2013, fachli- cher Austausch 24.04.2013, A2B-Sitzung am 03.05.2013, AGO-Sitzung am 01.08.2013, A28-Sitzun'g am 06.09 .2013, AGO-Sitzung am 09 .09.2013, AGO-Sitzung am 20.11 .2013) und meiner Schreiben an die A2B bzw. die AGO vom 28.03., 18.07., 19.08. und 03.09.201 3.

Arbeitsunfall mit Todesfolge auf der Schachtanlage Konrad 2 (PDF, nicht barrierefrei)

Presseinformation Peine, 12.05.2016 Arbeitsunfall mit Todesfolge auf der Schachtanlage Konrad 2 Unfallursache wird derzeit ermittelt Im Rahmen der Sanierungs- und Umbaumaßnahmen des zukünftigen Endlagers Konrad ist heute Morgen gegen 04:00 Uhr ein Mitarbeiter einer Auftragnehmerfirma im Schacht Konrad 2 tödlich verunglückt. Der Unfall geschah während des Einbaus einer Stahlkonstruktion in der Schachtröhre Konrad 2. Die Baustelle befindet sich in einer Tiefe von ca. 860 m. Wir sind sehr erschüttert und unser tiefstes Mitgefühl gehört den Angehörigen des Verunglückten. Alle zuständigen Behörden wurden unmittelbar informiert und befinden sich zur Ermittlung des Unfallherganges auf der Schachtanlage Konrad. Kontakt: Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) Eschenstraße 55, 31224 Peine Martina Schwaldat, Leiterin Unternehmenskommunikation, Telefon +49 5171 43 1505, Mobil +49 151 4060 9198 martina.schwaldat@dbe.de

Arbeitsunfall mit Todesfolge auf der Schachtanlage Konrad 2 Bergamt führt die Untersuchung zum Unfallhergang durch (PDF, nicht barrierefrei)

Presseinformation (2) Peine, 12.05.2016 Arbeitsunfall mit Todesfolge auf der Schachtanlage Konrad 2 Bergamt führt die Untersuchung zum Unfallhergang durch Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, kurz LBEG, hat zur Klärung der genauen Unfallursache, bei der heute Morgen der Mitarbeiter einer Auftragnehmerfirma tödlich verunglückt ist, einen Sachverständigen angefordert. Der 54jährige Bergmann aus Nordrhein-Westfalen war Mitarbeiter der "Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad 2", die Umbauarbeiten im Schacht Konrad 2 durchführt. Soweit bisher bekannt ist, ist der Mitarbeiter von einem schweren Stahlbauteil getroffen und dabei tödlich verletzt worden. Zum Zeitpunkt des Unfalls waren mehrere Bergleute damit beschäftigt, das Stahlbauteil im Schacht mit Hilfe einer Winde an die vorgesehene Einbaustelle zu transportieren. Es wird für die Errichtung einer Arbeitsbühne in ca. 860 Meter Tiefe benötigt. Das transportierte Stahlteil ist umgestürzt und hat dabei den Mitarbeiter tödlich verletzt. Bis konkrete Ergebnisse zur genauen Unfallursache vorliegen, wird es noch einige Tage dauern. Kontakt: Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) Eschenstraße 55, 31224 Peine Martina Schwaldat, Leiterin Unternehmenskommunikation, Telefon +49 5171 43 1505, Mobil +49 151 4060 9198 martina.schwaldat@dbe.de

„Betrifft: Morsleben“ im Livestream

Die Stilllegung des Endlagers Morsleben gehört zu den gesetzlichen Aufträgen der BGE. Am 25. Februar 2021 informierte die Info Morsleben auf der ersten digitalen Dialogveranstaltung des Jahres „Betrifft: Morsleben“ über die Arbeiten des vergangenen Jahres und die Meilensteine in 2021. Der technischen Geschäftsführer der BGE Dr. Thomas Lautsch, Frank-Holger Koch, Werksleiter des Endlagers Morsleben, sowie Matthias Mohlfeld als Abteilungsleiter Stilllegung Morsleben stellten sich dabei den Fragen der rund 80 interessierten Teilnehmer*innen über Zoom und YouTube. Positive Bilanz für 2020 Auch in der seit einem Jahr anhaltenden Corona-Situation ist im Hinblick auf die geplante Stilllegung des Endlagers Morsleben Einiges passiert. Wie Matthias Mohlfeld, Abteilungsleiter Stilllegung, berichtete, schreitet im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zur Stilllegung die Umsetzung der ESK-Empfehlungen sowie eine Aktualisierung der technischen Planungen und Sicherheitsnachweise weiter voran. Da ist die Umsetzung der ESK-Empfehlung zum Umgang mit Ungewissheiten zu nennen. Die dabei zur Anwendung kommende Systematik lässt sich vereinfacht so beschreiben, dass bei sämtlichen Eingangsdaten und Berechnungsmethoden die dabei vorhandenen und zu berücksichtigenden Ungewissheiten benannt und der weitere Umgang mit diesen beschrieben wird. Dadurch können bei der abschließenden Sicherheitsbewertung die möglichen Abweichungen von getroffenen Annahmen nachvollziehbar mit in die Bewertung einfließen. Für den Themenkomplex der geomechanischen Berechnungen wurde diese Systematik im Rahmen eines Fachgespräches dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen – Anhalt MULE und seinen Gutachtern präsentiert. Auch über Tage gab es in 2020 eine Vielzahl von Arbeiten, deren Abschluss Werksleiter Frank-Holger Koch verkündete. So erneuerten Kolleg*innen des Tagesbetriebes im vergangenen Jahr die oberirdischen Schmutz- und Regenwasserleitungen und schlossen die Umbauarbeiten am ehemaligen Gebäude der Bergbaukauen und der Grubenwehr ab. Das Jahr 2020 konnte mit null meldepflichtigen Arbeitsunfällen abgeschlossen werden. Was kommt 2021? Die Aufgaben für die Stilllegung des Endlagers Morsleben werden im Jahr 2021 insbesondere durch die Planung und Vorbereitung der noch erforderlichen Demonstrationsbauwerke im Steinsalz und Anhydrit mit alternativen Baustoffen geprägt sein. Eine große, auch weit über 2021 hinausgehende Aufgabe, ist weiterhin die kontinuierliche Aktualisierung und Optimierung der vollumfänglichen Unterlagenstruktur im Zuge der Genehmigung der Stilllegung. Dabei finden die Berücksichtigung und Auslegung des regulatorischen Rahmens und der sich kontinuierlich weiterentwickelnde Stand von Wissenschaft und Technik Anwendung. Was das alles an Beachtung von neuen Erkenntnissen und einzelner Punkte in Regelwerken beinhaltet, veranschaulichte Matthias Mohlfeld in seinem Vortrag durch detaillierte Informationen. Auf dem Betrieb Morsleben ist in 2021 über Tage der Neubau eines energetisch nachhaltigen Verwaltungsgebäudes geplant, während unter Tage insbesondere die Erneuerung und Modernisierung der Schachteinbauten der Schachtförderanlage Marie im Fokus steht. Weitergehende Informationen bietet der aufgezeichnete Livestream (YouTube, externer Link) auf unserem YouTube-Kanal. Die Vortragsfolien stehen unten ebenfalls zum Download zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass während der Veranstaltung im Bericht des Werksleiters auf Folie 4 versehentlich der Paragraph „§ 29 StrISchV“ für die Durchführung von Verfahren zur uneingeschränkten Freigabe von im Kontrollbereich nicht mehr benötigten Gegenständen und Reststoffen zur Entsorgung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz genannt wurde. Korrekt ist „§§ 31 ff StrlSchV“. Wir haben den Fehler in der Präsentation korrigiert. Bei der sich anschließenden fast einstündigen Gesprächsrunde gab es neben zahlreichen Rückfragen zu Einzelheiten bei den Genehmigungsunterlagen im Stilllegungsverfahren auch Fragen zu den Aufgaben der BGE im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Die Fragen und dazugehörigen Antworten finden Sie auf dieser Seite. Veranstaltungsreihe Betrifft: Morsleben Die Veranstaltungsreihe „Betrifft: Morsleben“ ist ein Forum für interessierte Bürger*innen, um über aktuelle Arbeiten und Fragestellungen mit Mitarbeiter*innen der BGE ins Gespräch zu kommen. Aufgrund der aktuellen Situation rund um die Corona-Pandemie ist eine Veranstaltung vor Ort nicht möglich. Aus diesem Grund hat sich die BGE entschieden, eine virtuelle Veranstaltung mit digitalen Dialog anzubieten.

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