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Die Altlasten im Blick Mehr zum Thema:

Im Landesbodenschutzgesetz Baden-Württemberg ist festgehalten: „Bei den Bodenschutz- und Altlastenbehörden wird eine Bewertungskommission gebildet. …“ Doch was genau bewertet sie und welche Bedeutung hat die Kommission für den Schutz der Umwelt? Beginnen wir mit dem eigentlichen Gegenstand der Kommission: den Altlasten! Unser heutiger Wohlstand beruht auf 150 Jahren industrieller Produktion und Gewerbe – doch die wirtschaftliche Entwicklung hat auch ihre Schattenseiten. In der Vergangenheit wurde allzu oft sorglos mit umweltgefährdenden Stoffen und Abfällen umgegangen: Lösungsmittel aus der Metallverarbeitung, Wäschereien und anderen Industriezweigen wurden achtlos weggeschüttet oder gelangten bei Betriebsunfällen in die Umwelt. Auf die gleiche Weise gelangten Benzin und Mineralöle aus ehemaligen Tankstellen in den Boden und von dort in das Grundwasser. Auch unter alten Gaswerken, heute weitgehend längst abgerissen, finden sich Teeröle und andere Kohlenwasserstoffe im Boden und Grundwasser. Schwermetalle wie Blei, Cadmium, Quecksilber oder Chrom sind im Untergrund alter Industriestandorte immer wieder anzutreffen. Böden sind an diesen Orten ein Archiv der Industriegeschichte – und unsere heutigen Altlasten. Ein typischer Standort ehemaliger Industrie mit Altlastenrelevanz (Foto: Harry Hohl, LUBW) Altlasten sind höchst verschieden – jede von Ihnen ist in gewisser Weise einzigartig hinsichtlich ihrer Entstehung, Schadstoffe, Geologie und Grundwasserbeschaffenheit. Deswegen erfordert auch jede Altlast eine individuelle Betrachtung und ein einzelfallbezogenes Vorgehen. Auch wenn Altlasten oftmals im Untergrund verborgen liegen, so kann von ihnen eine Gefahr für Wasser, Boden, Luft, Nutzpflanzen, Tiere und den Menschen ausgehen. Diese möglichen Gefahren zu erkennen, einzuschätzen und abzuwehren ist Aufgabe der 44 Bodenschutz- und Altlastenbehörden der Städte und Landkreise im Land. Bei dieser wichtigen Aufgabe werden sie von der Altlastenbewertungskommission unter Mitwirkung der LUBW regelmäßig beraten und unterstützt. Die Altlastenbewertungskommission Baden-Württembergs existiert seit 1987 und ist deutschlandweit einmalig. Sie tritt auf Einladung der Bodenschutz- und Altlastenbehörden der Stadt- und Landkreise zusammen und unterstützt diese in ihrer Vollzugsarbeit. Weitere Mitglieder der Bewertungskommission sind Vertretende der LUBW, des Landesamtes für Geologie (LGRB) und der zuständigen Regierungspräsidien. Unterstützt werden sie dabei von unabhängigen Gutachtern und Sachverständigen, die den jeweiligen Fall bearbeitet haben und ihre Berichte zur Prüfung vorlegen. Die Kommission hat unter anderem Kompetenzen im Bereich Bodenkunde, Altlastentechnik und Hydrogeologie. Damit gibt sie Empfehlungen für technische Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung, zu Sanierungsmaßnahmen und Sanierungszielen. Umspundeter Bereich von mit Mineralölkohlenwasserstoffen belastetem Grundwasser (Foto: Harry Hohl, LUBW) In der Arbeitsweise hat sich das stufenweise standardisierte Vorgehen des Landes Baden-Württemberg bewährt: Zunächst klären die Bodenschutz- und Altlastenbehörden der Städte und Landkreise, ob überhaupt ein Anfangsverdacht einer Altlast für eine Fläche mit verdächtiger Nutzungshistorie besteht. Dieser Verdacht kann beispielsweise wegfallen, wenn auf der Fläche keine umweltgefährdende Stoffe verwendet oder gelagert wurden. Besteht jedoch ein Anfangsverdacht, folgt die „orientierende Untersuchung“. Hier wird geklärt, ob sich ein hinreichender Gefahrenverdacht bestätigt. Oftmals sind keine weiteren Untersuchungen für die Flächen erforderlich, wenn sich der Anfangsverdacht auf Altlasten nicht bestätigten lässt. Diese Fälle werden als A-Fälle, für „Ausgeschieden“ aus der Bearbeitung, bewertet. Häufig werden zwar Schadstoffe in Boden und Grundwasser gefunden, sind aber in so kleinen Mengen vorhanden oder so fest im Boden fixiert, dass keine Gefahr von ihnen ausgeht. Diese Fälle werden dann zu den sogenannten B-Fällen, für „Belassen“ im Bodenschutz- und Altlastenkataster. Bei Umnutzungen der Fläche kann dann rechtzeitig reagiert werden. Bestätigt sich der Anfangsverdacht einer schädlichen Altlast, empfiehlt die Bewertungskommission in den meisten Fällen eine Detailuntersuchung. In dieser sollen räumliches Ausmaß und Risiko der Altlast für die Umweltmedien Wasser, Boden, Luft, Nutzpflanzen, Tiere und den Menschen genauer bestimmt werden. Hat die Detailuntersuchung geklärt wie groß der mögliche Schaden der Altlast für Umwelt oder Mensch ist, werden angepasste Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Dies kann von der Sicherung der Altlast bis hin zu komplexen Dekontaminationen mit neuartigen Technologien reichen. Eine Art zur Sicherung kann sein, den belasteten Bereich mit Spundwänden zu umschließen. Damit wird die Altlast vom Grundwasser abgeschnitten und kann dieses nicht mehr belasten. Verunreinigungen des Grundwassers werden häufig auch mittels „Pump-and-Treat“ gesichert und saniert. Dabei wird das Grundwasser nach oben gepumpt und über geeignete Filter gereinigt. Bis das Grundwasser auf diese Weise gesäubert ist, können allerdings Jahrzehnte vergehen. Beispiel einer Sanierung mittels Bodenluftabsaugung (Foto: Harry Hohl, LUBW) Deutlich schneller, aber auch teurer, sind Aushubsanierungen. Dabei wird der belastete Boden entfernt und danach auf eine Sondermülldeponie gebracht oder verbrannt. Neben diesen Methoden gibt es aber auch eine Vielzahl anderer Sanierungsverfahren, um die Gefahr durch Altlasten zu minimieren. Aushubsanierung von mit Teerölen belastetem Boden (Foto: Harry Hohl, LUBW) Die Altlastenbewertungskommission wägt ab, welches technische Verfahren sich am besten für den Standort eignet und ob es mit verhältnismäßigem Aufwand die Altlast beseitigen oder sichern kann. Ist eine Altlast saniert oder gesichert, geht von ihr keine Gefahr mehr aus. Die Fläche kann dann wieder genutzt werden, beispielsweise für Wohnungen, für Gewerbe, Industrie und Handel – aber auch neue Sport- und Freizeitflächen können entstehen. Altlasten sind unser industriell-/gewerbliches Erbe und können für Mensch und Umwelt eine Gefahr darstellen – doch sind sie mit geeigneten Technologien beherrschbar. Die Arbeit der Bodenschutz- und Altlastenbehörden und Gremien wie der Altlastenbewertungskommission ermöglichen dabei einen landeseinheitlichen und systematischen Umgang mit Altlasten – von der Erkundung über die Bewertung hin zur Sanierung und Nachnutzung. Näheres zur Altlastenbearbeitung und statistische Kennzahlen zu Altlasten finden Sie in der jährlich erscheinenden Altlastenstatistik

„azubi- und studientage“ in Koblenz – SGD Nord präsentiert ihre Karrieremöglichkeiten

Nach der Schule ist vor der Berufswahl: In Rheinland-Pfalz stehen die Schülerinnen und Schüler kurz vor dem Abschluss. Damit stehen sie auch vor der Frage, welchen Berufsweg sie danach einschlagen möchten. Als beliebter Wirtschaftsstandort beheimatet Rheinland-Pfalz viele spannende Arbeitgeber. Welche Ausbildungs- und Karrieremöglichkeiten die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord bietet, erfahren Interessierte an den „azubi- und studientagen“ am 04. April zwischen 9.00 und 14.00 Uhr und am 05. April zwischen 10.00 und 15.00 Uhr in der EPG Arena in Koblenz. Ein Wasserschutzgebiet festsetzen, bedrohte Arten schützen, Arbeitsunfälle untersuchen oder an Entscheidungen über große Infrastrukturprojekte wie Gewerbegebiete oder Straßenplanungen mitwirken – als Bündelungsbehörde hat die SGD Nord verschiedenste Berufs- und Tätigkeitsfelder zu bieten. Am Stand der SGD Nord können Interessierte Fragen stellen und Informationen über erforderliche Qualifikationen, Ausbildungsdauer, Karriere- und Gehaltsaussichten erhalten. Für Informationen aus erster Hand sind Auszubildende vor Ort, die gerne von ihren eigenen Erfahrungen berichten. Die Bildungs- und Karrieremesse wird von der mmm message messe & marketing GmbH in Zusammenarbeit mit der Stadt Koblenz, der Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen, der Handwerkskammer Koblenz sowie der Industrie- und Handelskammer Koblenz veranstaltet. Weitere Informationen gibt es unter https://azubitage.de/koblenz .

Jahresbericht 2022 Gewerbeaufsicht

Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz für das Jahr 2022 [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] JAHRESBERICHT 2022 GEWERBEAUFSICHT Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz für das Jahr 2022 IMPRESSUM Herausgeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Str. 1, 55116 Mainz Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz Bauhofstr. 9, 55116 Mainz Redaktion Textteil: Dr. Martin Göttgen, Jenny Hema, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Mainz Redaktion Statistik: Martin Franz, Landesamt für Umwelt, Mainz Layout: Tatjana Schollmayer, Landesamt für Umwelt, Mainz Titelbild: Wasserstofftank ©SCHOTT AG Fotos: Seite 7 (Infrarot-Thermometer) ©SGD Süd; Seite 11 (Wasserstofftank) ©SCHOTT AG; Seite 15 (Gewerbearzt) ©SGD Nord © Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, Juli 2024 VORWORT Liebe Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Damen und Herren, das Jahr 2022 war ein Jahr der Herausforde- rungen: mit dem Krieg in der Ukraine löste eine neue Krise die Coronavirus-Pandemie ab und prägte die öffentliche Debatte. Lieferengpässe sowie die drohende Gas- und Energieknappheit befeuerten die Inflation. Der Ukraine-Russland- Konflikt ging einher mit Sanktionen, Einfuhrver- boten von russischer Steinkohle und Erdöl sowie drastischer Minderung der Gasliefermengen. Diese Umstände bedrohten die Existenz von vie- len Unternehmen, sodass ein Notfallplan Gas ins Leben gerufen wurde. Um die Produktion zu ge- währleisten, mussten viele Firmen kurzfristig auf Ersatzbrennstoffe oder Hilfskraftwerke auswei- chen. Jede Zulassung von Ausnahmen zur Bewäl- tigung der Gasmangellage stellte eine große He- rausforderung für die Fachbehörden dar und war eine Aufgabe, welche die SGDen auch im Jahr 2023 weiter beschäftigte. Nicht nur für die Aufrechterhaltung der Gasver- sorgung musste eine Lösung gefunden werden, sondern auch im Hinblick auf den Klimawandel: die Landesregierung hat sich die Klimaneutralität bis 2040 im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt. Ein wichtiger Aspekt zur Erreichung dieses Klima- zieles ist dabei der treibhausgasneutral erzeug- te sogenannte grüne Wasserstoff. Dieser wird durch Elektrolyse von Wasser gewonnen, die mit elektrischer Energie aus regenerativen Quellen betrieben wird. Beim Unternehmen SCHOTT AG in Mainz lau- fen erste Versuche, Wasserstoff in der industri- ellen Produktion als möglichen Ersatz für fossile Brennstoffe zu nutzen und somit CO2-Emissio- nen zu vermeiden. Auch finanziell unterstützt das Land die Klimawende in Rheinland-Pfalz Katrin Eder Staatsministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität tatkräftig wie zum Beispiel mit der Förderung einer Elektrolyseanlage für den Wirtschaftsbe- trieb Mainz AöR. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für das Jahr 2024 geplant, womit ein weiterer Grundstein für die Klimaneutralität des Landes gelegt ist. Die Gewerbeaufsicht übernimmt als zuständige Arbeitsschutzbehörde vielfältige Aufgaben, die zu einer nachhaltigen Verbesserung des Arbeits- schutzes und der Arbeitssicherheit beitragen. Besonders bedeutsam ist dabei neben der risiko- orientierten Inspektion von Betrieben und Bau- stellen die Untersuchung von Arbeitsunfällen. Im Jahr 2022 wurde im Rahmen der Programm- arbeit die Schwerpunktaktion „Arbeitsschutz bei Paketzustellern“ aus dem vorangegangenen Jahr fortgesetzt. Ferner wurde eine Programmarbeit Jugendarbeitsschutz bei Landschaftsgärtnern und Floristen durchgeführt. Als Teil der Gemein- samen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) beteiligt sich die rheinland-pfälzische Gewerbe- aufsicht an der Überprüfung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und der Gefährdungs- beurteilung auf Basis gemeinsamer Leitlinien. In ausgewählten Betrieben wird im Rahmen der ak- tuellen GDA-Periode (2021-2025) zusätzlich der Gesundheitsschutz der Beschäftigten hinsicht- lich psychischer Belastungen, Muskel-Skelett-Be- lastungen und beim Umgang mit krebserzeugen- den Gefahrstoffen überprüft. Ein herzliches Dankeschön gilt allen Mitarbei- terinnen und Mitarbeitern der rheinland-pfäl- zischen Gewerbeaufsicht, die tagtäglich ihren Anteil am Schutz von Mensch und Umwelt auch unter schwierigen Rahmenbedingungen leisten. Dörte Schall Staatsministerin für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz 2022 3 INHALT 4 AGENDA 2022 – ZUR ARBEIT DER GEWERBEAUFSICHT 20226 Arbeitsschutz in Corona-Testzentren7 Bewältigung der Gasmangellage9 Wasserstofftechnologie11 Untersuchung von Arbeitsunfällen13 COVID-19 als Ursache für die starke Zunahme der Berufskrankheiten15 ANHÄNGE – STATISTISCHE ANGABEN 202217 Personal Gewerbeaufsicht und Gewerbeärztlicher Dienst (Anhang 1 – Stand 30. 06. 2022)18 Betriebsstätten und Beschäftigte in Rheinland-Pfalz (Anhang 2)19 Dienstgeschäfte in Betriebsstätten (Anhang 3.1 Teil A)20 Dienstgeschäfte in Betriebsstätten (Anhang 3.1 Teil B)21 Dienstgeschäfte außerhalb von Betriebsstätten (Anhang 3.2)22 Produktorientierte Darstellung der Tätigkeiten (Anhang 4 Teil A)23 Produktorientierte Darstellung der Tätigkeiten (Anhang 4 Teil B)24 Marktüberwachung nach dem Produktsicherheitsgesetz (Anhang 5)25 Begutachtete Berufskrankheiten (Anhang 6)26 Begutachtung von Berufskrankheiten von 2012 bis 2022 (Anhang 7)26 Arbeitsunfälle (Anhang 8)27 Kontrollen Fahrpersonalrechtlicher Vorschriften 2022 (Anhänge 9.1 und 9.2)28 Genehmigungspflichtige Anlagen nach dem Anhang zur 4. BImSchV (Anhang 10)29 Störfallrelevante Betriebsbereiche der oberen Klasse (erweiterte Pflichten) nach Tätigkeiten (NACE-Code) und Aufsichtsbereichen (Anhang 11.1)30 Störfallrelevante Betriebsbereiche der unteren Klasse (Grundpflichten) nach Tätigkeiten (NACE-Code) und Aufsichtsbereichen (Anhang 11.2)31 Meldepflichtige Ereignisse nach § 19 der Störfall-Verordnung (Anhang 12)32 Verfahren nach Strahlenschutzgesetz (Anhang 13)33 Gentechnische Anlagen – Genehmigungs- und Anzeigeverfahren (Anhang 14)34 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz 2022 KURZ NACHGESCHAUT * Regionalstellen der Gewerbeaufsicht Gewerbeaufsichtsbeamte mit Überwachungsaufgaben Staatliche Gewerbeärzte Betriebe Beschäftigte - davon jugendliche Beschäftigte Meldepflichtige Arbeitsunfälle 2) - davon tödliche Arbeitsunfälle 5Begutachtete Krankheiten10.470 1711)Getroffene Entscheidungen24.680 Zugelassene LKW35.6703) 3 218.730- davon Omnibusse3.2053) 1.628.000Verwender radioaktiver Stoffe340 36.630Röntgeneinrichtungen7.531 46.160Mit Dosimeter überwachte Personen18.154 40Radioaktivitätsmessstationen in Rheinland- Pfalz 4) – vom BfS betriebene ODL- Messstrationen103 Betriebsrevisionen9.597Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz5.124 Beanstandungen15.820Störfallrelevante Betriebsbereiche147 828Anlagen nach dem Gentechnikgesetz187 Überprüfte Produkte *Die Angaben sind teilweise gerundet. 1) 2) 3) 4)In dieser Zahl sind die Teilzeitkräfte enthalten. Die Angaben für 2022 lagen bei Drucklegung nicht vor, daher sind hier die Zahlen für 2021 enthalten. Angaben des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) in Köln. Fahrzeuge im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie (RL) 2006/22/EG. Bedingt durch geänderte Zuständigkeiten aufgrund der neuen Strahlenschutzgesetzgebung und ministeriellen Beschluss wurde der RFÜ-Betrieb in den Umgebungsbereichen Cattenom und Biblis Ende 2018 eingestellt. Parallel hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in eigener Verant- wortung Ortsdosisleistungs(ODL)-Messstationen auch in Rheinland-Pfalz aufgebaut und so sein bundesweites Messnetz verdichtet. Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz 2022 5

Dachprojekt: Starkholzernteverfahren

Die motormanuelle Aufarbeitung von Kronen in Nadelstarkholz ist physisch schwer, ergonomisch belastend, und Ursache von Arbeitsunfällen. Eine verstärkte Mechanisierung ist sinnvoll und bereits in verschiedenen vollmechanisierten Holzernteverfahren implementiert. Weitere Verfahren befinden sich derzeit in der Entwicklungs- und Implementierungsphase (s.u.). Für die Entwicklung eines Entscheidungsbaum zur Identifikation eines Bestverfahrens für eine definierte topographische Situation, einen Bestandestyp oder eine gegebene waldbauliche Behandlungsform wird eine Kriterienkatalog und ein Bewertungssystem benötigt, nach dem in einheitlicher Form die bekannten und neuen Holzernteverfahren gegenübergestellt werden können. Methoden: -Praxis-Versuchsreihen zur Abdeckung verschiendener, häufig vorkommender topographischer Situationen, sowie unterschiedlicher Bestandestypen und waldbaulicher Behandlungsformen in Ba-Wü -Zeitstudien mit nachfolgender Leistungs- und Kostenkalkulation -Ermittlung und Bewertung der Bestandesschäden an Altholzbäumen und Verjüngungen Dabei: Neuentwicklung einer quantitativen Bewertungsmethode für Holzernteschäden an Naturverjüngungen oder Voranbauten. - deskriptive Analyse der Unfallgefährdung - Analyse der Verfahrensabläufe, der Vergütung der Dienstleistungen, sowie Beurteilung des Organisationsaufwandes - Beurteilung der Sortimentsgestaltung einschließlich Verkaufsmaßermittlung und Abwicklung.

Jahresbericht 2021 Gewerbeaufsicht

Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz für das Jahr 2021 [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] JAHRESBERICHT 2021 GEWERBEAUFSICHT Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz für das Jahr 2021 IMPRESSUM Herausgeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Str. 1, 55116 Mainz Ministerium für Soziales, Arbeit, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz Bauhofstr. 9, 55116 Mainz Redaktion Textteil: Stefan Röth, Jenny Hema, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Mainz Redaktion Statistik: Martin Franz, Landesamt für Umwelt, Mainz Layout: Tatjana Schollmayer, Landesamt für Umwelt, Mainz Titelbild: Obstsortiererinnen©JackF/stock.adobe.com Fotos: Seite 7 zerstörte Brücke Ahrtal©MKUEM RLP Seite 9 Mann im Schutzanzug©plo/stock.adobe.com Seite 11 Geothermieanlage©SGD Süd RLP © Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, Oktober 2022 VORWORT Liebe Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Damen und Herren, auch das Jahr 2021 war in einem so nicht vorher- sehbaren Maße von Corona geprägt. Die Fallzah- len sind im Vergleich zum Beginn der Pandemie erheblich angestiegen. Durch die veränderten Virusvarianten, das Vorhandensein von Schutz- ausrüstungen (insbesondere Schutzmasken) und den Aufbau der Testkapazitäten hat sich die Situ- ation aber grundsätzlich verändert. Die Arbeitswelt wurde durch die stark gestie- genen Fallzahlen vor neue Herausforderungen gestellt, weil die Mitarbeiter krank waren oder wegen der zeitweise geltenden Quarantäne-Re- gelungen als Kontaktpersonen zu Hause bleiben mussten. Die Gewerbeaufsicht ergriff hierbei auch geeignete Maßnahmen zum Schutz des ei- genen Personals vor einer Ansteckung mit Co- rona bei der täglichen Arbeit, um ihre Aufgaben weiterhin vollumfänglich erfüllen zu können. Die Folgen der Flutkatastrophe im Ahrtal haben auch die Gewerbeaufsicht in Rheinland-Pfalz be- schäftigt. Dabei stand im Vordergrund, die not- wendigen Ausnahmen in der Akutsituation zuzu- lassen und gleichzeitig soweit wie möglich eine Gefährdung der vor Ort tätigen Personen zu ver- hindern und den Umweltschutz sicherzustellen. Die dritte Periode der gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist im Jahr 2021 angelaufen und es wurden erste Betriebsbesich- tigungen zur Überprüfung der Arbeitsschutzor- ganisation durchgeführt. In ausgewählten Betrie- ben wird im Rahmen der GDA Periode zusätzlich der Gesundheitsschutz der Beschäftigten hin- sichtlich psychischer Belastungen, beim Um- gang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen oder beim Handling von Lasten überprüft, mit dem Ziel, diesen zu verbessern und damit Erkran- kungen zu verhindern. Eine Schwerpunktaktion wurde bei den Paketzustellern durchgeführt, die aufgrund der Ladenschließungen während des zweiten Corona-Lockdowns besonders belastet waren. Im Jahr 2021 wurde außerdem eine Pro- grammarbeit „Jugendarbeitsschutz im Einzelhan- del (insbesondere im Lebensmitteleinzelhandel)“ durchgeführt. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die durch ihre Leistung ein Garant für ein erfolgrei- ches Wirken der rheinland-pfälzischen Gewer- beaufsicht zum Schutz von Mensch und Umwelt sind, sei hiermit ganz herzlich gedankt. Katrin Eder Staatsministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz 2021 Alexander Schweitzer, MdL Staatsminister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung 3 INHALT AGENDA 2021 ZUR ARBEIT DER GEWERBEAUFSICHT 20216 Flutkatastrophe am 14. 07. und 15. 07. 2021 im nördlichen Rheinland-Pfalz7 Arbeitsschutzinspektionen mit dem Schwerpunkt der Einhaltung der Corona-Schutzbestimmungen 9 11 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 22 23 24 25 26 4 Störfallrelevante Betriebsbereiche der unteren Klasse (Grundpflichten) nach Tätigkeiten (NACE-Code) und Aufsichtsbereichen (Anhang 11.2)27 Meldepflichtige Ereignisse nach § 19 der Störfall-Verordnung (Anhang 12)28 Verfahren nach Strahlenschutzgesetz (Anhang 13)29 Gentechnische Anlagen – Genehmigungs- und Anzeigeverfahren (Anhang 14)30 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz 2021 KURZ NACHGESCHAUT 1) Regionalstellen der Gewerbeaufsicht Gewerbeaufsichtsbeamte mit Überwachungsaufgaben Staatliche Gewerbeärzte 163 3 Betriebe 218.950 Beschäftigte 1.620.000 - davon jugendliche Beschäftigte Meldepflichtige Arbeitsunfälle 5 2) 3) - davon tödliche Arbeitsunfälle 36.950 45.030* 19* Betriebsrevisionen11.960 Beanstandungen12.640 Überprüfte Produkte1.438 Begutachtete Krankheiten5.795 Getroffene Entscheidungen30.270 Zugelassene LKW35.0304) - davon Omnibusse Verwender radioaktiver Stoffe 2.9724) 401 Röntgeneinrichtungen6.861 Mit Dosimeter überwachte Personen18.154 Radioaktivitätsmessstationen in Rheinland-Pfalz 5) – vom BfS betriebene ODL-Messstrationen Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz 102 5.806 Störfallrelevante Betriebsbereiche148 Anlagen nach dem Gentechnikgesetz184 1) 2) 3) 4) 5) Die Angaben sind teilweise gerundet. In dieser Zahl sind die Teilzeitkräfte enthalten. Die Angaben für 2021 lagen bei Drucklegung nicht vor. Sie werden im Jahresbericht 2022 nachgeliefert. Angaben des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) in Köln. Fahrzeuge im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie (RL) 2006/22/EG. Bedingt durch geänderte Zuständigkeiten aufgrund der neuen Strahlenschutzgesetzgebung und ministeriellen Beschluss wurde der RFÜ-Betrieb in den Umgebungsbereichen Cattenom und Biblis Ende 2018 eingestellt. Parallel hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in eigener Verant- wortung Ortsdosisleistungs(ODL)-Messstationen auch in Rheinland-Pfalz aufgebaut und so sein bundesweites Messnetz verdichtet. Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz 2021 5

Jahresbericht 2020 Gewerbeaufsicht

Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz für das Jahr 2020 [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Jahresbericht 2020 Gewerbeaufsicht Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz für das Jahr 2020 Impressum Herausgeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Str. 1, 55116 Mainz Ministerium für Soziales, Arbeit, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz Bauhofstr. 9, 55116 Mainz Redaktion Textteil: Stefan Röth, Jenny Hema, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Mainz Redaktion Statistik: Martin Franz, Landesamt für Umwelt, Mainz Layout: Tatjana Schollmayer, Landesamt für Umwelt, Mainz Fotos: Titelbild (Baumaschine mit Maske) ©MKUEM; Seite 7 (Eingang Schleuse) ©SGD Süd; (Blick Lüftungszentrale) ©SGD Süd; Seite 8 (Laborbereich) ©SGD Süd; Seite 9 (Gemüseernte) ©SGD Süd; Seite 10 (FFP2-Maske) ©MKUEM; Seite 11 (Desinfektionsmittelspender) © SGD Süd; Seite 13 (Unterkonstruktion Brücke) ©SGD Süd; Seite 14 (Abrissbagger) © SGD Süd; Seite 15 (Tunnel Schutzeinhausung) ©SGD Nord; Seite 16 (Tunnel Betoninnenschale) ©SGD Nord © Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, Dezember 2021 Vorwort Liebe Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Damen und Herren, das Jahr 2020 war durch eine der größten Her- ausforderungen seit dem Zweiten Weltkrieg, die weltweite Corona-Pandemie, geprägt, die alle Bereiche unseres Lebens tangiert. Als integrierte Umwelt- und Arbeitsschutzbe- hörde war auch der Alltag der rheinland-pfäl- zischen Gewerbeaufsichtsbehörden durch die Pandemie und ihre Folgen bestimmt. Sei es ganz unmittelbar, wie zum Beispiel im Bereich des neuen „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards“, der Arbeitsbedingungen der Saisonarbeiter und -arbeiterinnen in der Landwirtschaft. Oder sei es mittelbar, durch die dem Pandemiegesche- hen geschuldeten höheren Schutzaufwände bei den Arbeitsprozessen, den damit verbundenen längeren Projektzeiträumen und den hierdurch bedingten Umweltauswirkungen, wie beispiels- weise beim Abriss der „Hochstraße Süd“ in Lud- wigshafen am Rhein. An dieser Stelle sei auch der Bereich der Marktüberwachung erwähnt, der im Zusammenhang mit der Einfuhr persönlicher Schutzausrüstung (u. a. FFP2-Masken) vor beson- deren Herausforderungen stand. Allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sei da- her für Ihren Einsatz unter schwierigen Rahmen- bedingungen ganz besonders gedankt! Ihre Leistung ist der Garant für ein erfolgreiches Wirken der rheinland-pfälzischen Gewerbeauf- sicht – für Mensch und Umwelt. Katrin Eder Staatsministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz 2020 Alexander Schweitzer, MdL Staatsminister für Soziales, Arbeit, Transformation und Digitalisierung 3 Inhalt 4 Agenda 2020 – Zur Arbeit der Gewerbeaufsicht 20206 Erlaubnis für neues Diagnostik-Sicherheitslabor für Tuberkulose-Proben erteilt7 Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt während der Corona-Pandemie – besondere Herausforderungen und Aufgaben9 Abriss der Hochstraße Süd in Ludwigshafen am Rhein13 Arbeitsschutz beim Tunnelbau Kuckuckslay15 Anhänge – Statistische Angaben 202018 Personal Gewerbeaufsicht und Gewerbeärztlicher Dienst (Anhang 1)19 Betriebsstätten und Beschäftigte in Rheinland-Pfalz (Anhang 2)20 Dienstgeschäfte in Betriebsstätten (Anhang 3.1 Teil A)21 Dienstgeschäfte in Betriebsstätten (Anhang 3.1 Teil B)22 Dienstgeschäfte außerhalb von Betriebsstätten (Anhang 3.2)23 Produktorientierte Darstellung der Tätigkeiten (Anhang 4 Teil A)24 Produktorientierte Darstellung der Tätigkeiten (Anhang 4 Teil B)25 Marktüberwachung nach dem Produktsicherheitsgesetz (Anhang 5)26 Begutachtete Berufskrankheiten (Anhang 6)27 Begutachtung von Berufskrankheiten von 2009 bis 2020 (Anhang 7)27 Arbeitsunfälle (Anhang 8)28 Kontrollen Fahrpersonalrechtlicher Vorschriften (2017) (Anhang 9.1 und 9.2)29 Genehmigungspflichtige Anlagen nach dem Anhang zur 4. BImSchV (Anhang 10)30 Störfallrelevante Betriebsbereiche der oberen Klasse (erweiterte Pflichten) nach Tätigkeiten (NACE-Code) und Aufsichtsbereichen (Anhang 11.1)31 Störfallrelevante Betriebsbereiche der unteren Klasse (Grundpflichten) nach Tätigkeiten (NACE-Code) und Aufsichtsbereichen (Anhang 11.2)32 Meldepflichtige Ereignisse nach § 19 der Störfall-Verordnung (falls meldepflichtige Ereignisse im Berichtsjahr stattgefunden haben) (Anhang 12)33 Verfahren nach Röntgen- und Strahlenschutz-Verordnung (Anhang 13)34 Gentechnische Anlagen – Genehmigungs- und Anzeigeverfahren (Anhang 14)35 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz 2020 Kurz nachgeschaut 1) Regionalstellen der Gewerbeaufsicht Gewerbeaufsichtsbeamte mit Überwachungsaufgaben Staatliche Gewerbeärzte Betriebe Beschäftigte - davon jugendliche Beschäftigte Meldepflichtige Arbeitsunfälle - davon tödliche Arbeitsunfälle 5 164 2) 2 218.200 1.060.000 36.370 41.550* 32* Betriebsrevisionen9.405 Beanstandungen12.910 Überprüfte Produkte1.054 Begutachtete Krankheiten2.645 Getroffene Entscheidungen29.300 Zugelassene LKW35.1403) - davon Omnibusse 3.1813) Verwender radioaktiver Stoffe399 Röntgeneinrichtungen6.687 Mit Dosimeter überwachte Personen18.061 Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz5.057 Störfallrelevante Betriebsbereiche142 Anlagen nach dem Gentechnikgesetz193 Die Angaben sind teilweise gerundet. In dieser Zahl sind die Teilzeitkräfte enthalten. 3) Angaben des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) in Köln. Fahrzeuge im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie (RL) 2006/22/EG. * Angaben für 2019. Die Zahlen für 2020 lagen bei Drucklegung des Berichts noch nicht vor. Sie werden im Jahresbericht 2021 mitgeteilt. 1) 2) Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz 2020 5

H2020-EU.3.5. - Societal Challenges - Climate action, Environment, Resource Efficiency and Raw Materials - (H2020-EU.3.5. - Gesellschaftliche Herausforderungen - Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe), Sustainable Intelligent Mining Systems (SIMS)

§ 106a Pflicht zur Entschädigung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

§ 106a Pflicht zur Entschädigung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (1) Der Reeder eines Schiffes hat nach Maßgabe des Absatzes 2 eine Versicherung oder eine sonstige finanzielle Sicherheit aufrechtzuerhalten, die bei Berufsunfähigkeit oder Tod von Besatzungsmitgliedern infolge von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten diese oder ihre Hinterbliebenen entschädigt. Die Versicherung oder die sonstige finanzielle Sicherheit ist der Berufsgenossenschaft bei Überprüfungen nachzuweisen. Für Schiffe, die Fischereifahrzeuge sind, gelten die Absätze 3 und 4 nicht. (2) Die Versicherung oder der Vertrag über die sonstige finanzielle Sicherheit muss vorsehen, dass die Ansprüche der Besatzungsmitglieder unmittelbar gegen den Versicherer oder den Sicherungsgeber geltend gemacht werden können, Zwischenzahlungen geleistet werden, soweit das zur Vermeidung einer besonderen Härte für das Besatzungsmitglied erforderlich ist und der Versicherungsschutz oder der Schutz durch die sonstige finanzielle Sicherheit nicht vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer endet, es sei denn, der Versicherer oder der Sicherungsgeber informiert die Berufsgenossenschaft mindestens 30 Tage zuvor. (3) Der Versicherer oder der Sicherungsgeber übermittelt nach Maßgabe des Absatzes 4 dem Reeder eine Bescheinigung über die Versicherung oder die sonstige finanzielle Sicherheit in deutscher Sprache, begleitet von einer englischen Übersetzung. Der Reeder hat die Bescheinigung an Bord mitzuführen. Eine Kopie der Bescheinigung ist an geeigneter Stelle an Bord in einer für die Besatzungsmitglieder geeigneten Sprache auszuhängen. (4) Die Bescheinigung hat mindestens den folgenden Inhalt: Name des Schiffes, Heimathafen des Schiffes, Rufzeichen des Schiffes, IMO -Schiffsidentifikationsnummer, Name und Anschrift des Versicherers oder des Sicherungsgebers, Kontaktinformationen der Personen oder der Stelle, die für die Behandlung von Hilfeersuchen der Seeleute zuständig sind, Name des Reeders, Gültigkeitsdauer der Versicherung, eine Erklärung des Versicherers oder des Sicherungsgebers, dass die Versicherung oder die sonstige finanzielle Sicherheit den Anforderungen der Norm A4.2.1 des Seearbeitsübereinkommens genügt. (5) Steht ein Ende des Versicherungsschutzes oder des Schutzes durch die sonstige finanzielle Sicherheit bevor, informiert der Reeder die Besatzungsmitglieder, der Versicherer oder der Sicherungsgeber die Berufsgenossenschaft. Stand: 20. Oktober 2020

Rettungskette in Sachsen - alle Treffpunkte bei Rettungseinsätzen

Der Datensatz enthält alle Treffpunkte für den Rettungsdienst (Stellplätze für KFZ und Hubschrauberlandeplätze) im sächsischen Wald. Die Stellplätze dienen als Rettungspunkte/ Sammelpunkte für Forstleute und Einsatzpersonal während eines Brandes und zur Koordinierung der Rettungseinsätze bei Unfällen im Rahmen der Waldarbeit. Zu jedem Rettungspunkt sind neben seiner landesweit eindeutigen Identifikationsnummer und seinen geographischen- und UTM-Koordinaten eine Beschreibung der Örtlichkeit und die Art des Rettungspunktes (Hubschrauberlandeplatz, Rettungswagentreffpunkt etc.) angegeben. Die Daten werden für die Waldbrandschutzkarte und die Karte der Rettungspunkte im Maßstab 1:25.000 verwendet.

Rettungskette in Sachsen - Sammelplätze für Rettungsfahrzeuge bei Rettungseinsätzen

Der Datensatz enthält die Treffpunkte für den Rettungsdienst im sächsischen Wald. Rettungspunkte sind Sammelpunkte für Rettungsfahrzeuge, Forstleute und Einsatzpersonal während eines Brandes und zur Koordinierung der Rettungseinsätze bei Unfällen im Rahmen der Waldarbeit, an denen jedoch keine Hubschrauberlandemöglichkeit besteht. Zu jedem Rettungspunkt sind neben seiner landesweit eindeutigen Identifikationsnummer und seinen geographischen- und UTM-Koordinaten eine Beschreibung der Örtlichkeit und die Art des Rettungspunktes (Hubschrauberlandeplatz, Rettungswagentreffpunkt etc.) angegeben. Die Daten werden für die Waldbrandschutzkarte und die Karte der Rettungspunkte im Maßstab 1:25.000 verwendet.

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