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Die Altlasten im Blick Mehr zum Thema:

Im Landesbodenschutzgesetz Baden-Württemberg ist festgehalten: „Bei den Bodenschutz- und Altlastenbehörden wird eine Bewertungskommission gebildet. …“ Doch was genau bewertet sie und welche Bedeutung hat die Kommission für den Schutz der Umwelt? Beginnen wir mit dem eigentlichen Gegenstand der Kommission: den Altlasten! Unser heutiger Wohlstand beruht auf 150 Jahren industrieller Produktion und Gewerbe – doch die wirtschaftliche Entwicklung hat auch ihre Schattenseiten. In der Vergangenheit wurde allzu oft sorglos mit umweltgefährdenden Stoffen und Abfällen umgegangen: Lösungsmittel aus der Metallverarbeitung, Wäschereien und anderen Industriezweigen wurden achtlos weggeschüttet oder gelangten bei Betriebsunfällen in die Umwelt. Auf die gleiche Weise gelangten Benzin und Mineralöle aus ehemaligen Tankstellen in den Boden und von dort in das Grundwasser. Auch unter alten Gaswerken, heute weitgehend längst abgerissen, finden sich Teeröle und andere Kohlenwasserstoffe im Boden und Grundwasser. Schwermetalle wie Blei, Cadmium, Quecksilber oder Chrom sind im Untergrund alter Industriestandorte immer wieder anzutreffen. Böden sind an diesen Orten ein Archiv der Industriegeschichte – und unsere heutigen Altlasten. Ein typischer Standort ehemaliger Industrie mit Altlastenrelevanz (Foto: Harry Hohl, LUBW) Altlasten sind höchst verschieden – jede von Ihnen ist in gewisser Weise einzigartig hinsichtlich ihrer Entstehung, Schadstoffe, Geologie und Grundwasserbeschaffenheit. Deswegen erfordert auch jede Altlast eine individuelle Betrachtung und ein einzelfallbezogenes Vorgehen. Auch wenn Altlasten oftmals im Untergrund verborgen liegen, so kann von ihnen eine Gefahr für Wasser, Boden, Luft, Nutzpflanzen, Tiere und den Menschen ausgehen. Diese möglichen Gefahren zu erkennen, einzuschätzen und abzuwehren ist Aufgabe der 44 Bodenschutz- und Altlastenbehörden der Städte und Landkreise im Land. Bei dieser wichtigen Aufgabe werden sie von der Altlastenbewertungskommission unter Mitwirkung der LUBW regelmäßig beraten und unterstützt. Die Altlastenbewertungskommission Baden-Württembergs existiert seit 1987 und ist deutschlandweit einmalig. Sie tritt auf Einladung der Bodenschutz- und Altlastenbehörden der Stadt- und Landkreise zusammen und unterstützt diese in ihrer Vollzugsarbeit. Weitere Mitglieder der Bewertungskommission sind Vertretende der LUBW, des Landesamtes für Geologie (LGRB) und der zuständigen Regierungspräsidien. Unterstützt werden sie dabei von unabhängigen Gutachtern und Sachverständigen, die den jeweiligen Fall bearbeitet haben und ihre Berichte zur Prüfung vorlegen. Die Kommission hat unter anderem Kompetenzen im Bereich Bodenkunde, Altlastentechnik und Hydrogeologie. Damit gibt sie Empfehlungen für technische Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung, zu Sanierungsmaßnahmen und Sanierungszielen. Umspundeter Bereich von mit Mineralölkohlenwasserstoffen belastetem Grundwasser (Foto: Harry Hohl, LUBW) In der Arbeitsweise hat sich das stufenweise standardisierte Vorgehen des Landes Baden-Württemberg bewährt: Zunächst klären die Bodenschutz- und Altlastenbehörden der Städte und Landkreise, ob überhaupt ein Anfangsverdacht einer Altlast für eine Fläche mit verdächtiger Nutzungshistorie besteht. Dieser Verdacht kann beispielsweise wegfallen, wenn auf der Fläche keine umweltgefährdende Stoffe verwendet oder gelagert wurden. Besteht jedoch ein Anfangsverdacht, folgt die „orientierende Untersuchung“. Hier wird geklärt, ob sich ein hinreichender Gefahrenverdacht bestätigt. Oftmals sind keine weiteren Untersuchungen für die Flächen erforderlich, wenn sich der Anfangsverdacht auf Altlasten nicht bestätigten lässt. Diese Fälle werden als A-Fälle, für „Ausgeschieden“ aus der Bearbeitung, bewertet. Häufig werden zwar Schadstoffe in Boden und Grundwasser gefunden, sind aber in so kleinen Mengen vorhanden oder so fest im Boden fixiert, dass keine Gefahr von ihnen ausgeht. Diese Fälle werden dann zu den sogenannten B-Fällen, für „Belassen“ im Bodenschutz- und Altlastenkataster. Bei Umnutzungen der Fläche kann dann rechtzeitig reagiert werden. Bestätigt sich der Anfangsverdacht einer schädlichen Altlast, empfiehlt die Bewertungskommission in den meisten Fällen eine Detailuntersuchung. In dieser sollen räumliches Ausmaß und Risiko der Altlast für die Umweltmedien Wasser, Boden, Luft, Nutzpflanzen, Tiere und den Menschen genauer bestimmt werden. Hat die Detailuntersuchung geklärt wie groß der mögliche Schaden der Altlast für Umwelt oder Mensch ist, werden angepasste Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Dies kann von der Sicherung der Altlast bis hin zu komplexen Dekontaminationen mit neuartigen Technologien reichen. Eine Art zur Sicherung kann sein, den belasteten Bereich mit Spundwänden zu umschließen. Damit wird die Altlast vom Grundwasser abgeschnitten und kann dieses nicht mehr belasten. Verunreinigungen des Grundwassers werden häufig auch mittels „Pump-and-Treat“ gesichert und saniert. Dabei wird das Grundwasser nach oben gepumpt und über geeignete Filter gereinigt. Bis das Grundwasser auf diese Weise gesäubert ist, können allerdings Jahrzehnte vergehen. Beispiel einer Sanierung mittels Bodenluftabsaugung (Foto: Harry Hohl, LUBW) Deutlich schneller, aber auch teurer, sind Aushubsanierungen. Dabei wird der belastete Boden entfernt und danach auf eine Sondermülldeponie gebracht oder verbrannt. Neben diesen Methoden gibt es aber auch eine Vielzahl anderer Sanierungsverfahren, um die Gefahr durch Altlasten zu minimieren. Aushubsanierung von mit Teerölen belastetem Boden (Foto: Harry Hohl, LUBW) Die Altlastenbewertungskommission wägt ab, welches technische Verfahren sich am besten für den Standort eignet und ob es mit verhältnismäßigem Aufwand die Altlast beseitigen oder sichern kann. Ist eine Altlast saniert oder gesichert, geht von ihr keine Gefahr mehr aus. Die Fläche kann dann wieder genutzt werden, beispielsweise für Wohnungen, für Gewerbe, Industrie und Handel – aber auch neue Sport- und Freizeitflächen können entstehen. Altlasten sind unser industriell-/gewerbliches Erbe und können für Mensch und Umwelt eine Gefahr darstellen – doch sind sie mit geeigneten Technologien beherrschbar. Die Arbeit der Bodenschutz- und Altlastenbehörden und Gremien wie der Altlastenbewertungskommission ermöglichen dabei einen landeseinheitlichen und systematischen Umgang mit Altlasten – von der Erkundung über die Bewertung hin zur Sanierung und Nachnutzung. Näheres zur Altlastenbearbeitung und statistische Kennzahlen zu Altlasten finden Sie in der jährlich erscheinenden Altlastenstatistik

Arbeitsschutz in Deutschland

Arbeitsschutz Sparen auf Kosten der Sicherheit PlayArbeiter in großer Höhe auf Gerüst mit Sicherung Arbeitsschutz | Bild: SWR – Pro Arbeitstag kommen im Durchschnitt in Deutschland zwei Menschen zu Tode. – Ein häufiger Grund sind Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz. – Doch Arbeitsschutz kann kaum noch kontrolliert werden. – Viele Bundesländer haben die Personalstellen in den Arbeitsschutzbehörden drastisch gekürzt. Ralf P. wird seinen Sohn nie wiedersehen. Marvin starb mit 19 Jahren bei einem Arbeitsunfall, der wohl vermeidbar gewesen wäre. In einer Halle in Stuttgart kam er ums Leben, bei Abbauarbeiten nach einem Rock-Konzert. Als der Vater nach dem Unfall dort ankam, bot sich ihm ein schreckliches Bild. Alles sah noch aus, wie nach dem Unfall, denn der Unfallort war sofort gesperrt worden. Marvin war sofort tot, nachdem ein Arbeitskollege aus zwölf Metern Höhe auf ihn gestürzt war, ungesichert. Ein klarer Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften, stellen Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft später fest. Marvin P. war nicht der einzige, der bei einem Arbeitsunfall im vergangenen Jahr ums Leben kam. Der Leiter der zuständigen Gewerbeaufsicht in Stuttgart, Michael von Koch, zieht eine traurige Bilanz: "Auf den Karten sind die Unfalltoten der Jahre 2012 bis 2017 zu sehen. Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 15 Tote, davon elf auf Baustellen und vier bei sonstigen Betrieben." Deutschlandweit kommen durchschnittlich an jedem Arbeitstag zwei Menschen bei Betriebsunfällen ums Leben. Ihre Zahl ist 2017 gegenüber dem Vorjahr um sechs Prozent gestiegen. Viele Verstöße, kaum Kontrollen Razzia auf einer Baustelle: Als staatlicher Arbeitsschützer kann Franz Pollak von der Gewerbeaufsicht des Landkreis Ludwigsburg jeden Betrieb unangemeldet kontrollieren. Hoch oben wird gearbeitet, ohne Absturzsicherung. Der Arbeitsinspektor beordert sofort alle Arbeiter nach unten. Gerade auf dem Bau kann ein Unfall schnell schlimme Folgen haben. Doch Kontrollen finden nur selten statt, denn das nötige Personal fehlt, wie Michael von Koch, Leiter der Gewerbeaufsicht Stuttgart, erläutert: "Ich fühle mich ziemlich hilflos, weil ich nicht die nötige Aufsicht durchführen kann. Wir haben in Stuttgart 21.000 Baustellen im Jahr und davon können wir 30 kontrollieren. Das ist kein Verhältnis, wo man sagen kann, da gibt es einen Überwachungsdruck auf die Bauunternehmer." Und das ist nicht nur in Stuttgart so. In allen Bundesländern wurden bei den Arbeitsschutzbehörden massiv Stellen abgebaut. Folge: Von Jahr zu Jahr finden weniger Betriebskontrollen statt. Seit Mitte der 1990er Jahre ging die Zahl um zwei Drittel zurück, obwohl es immer mehr Betriebe und Vorschriften gibt. Gefahren sind Alltag Arbeiter steht ungesichert auf einer hohen WandGefährliche Situationen auf Baustellen häufen sich | Bild: SWR Deshalb gehören gefährliche Szenen zum erschreckenden Alltag auf Deutschlands Baustellen. Uns wurden Aufnahmen zugespielt, die einen Bauarbeiter auf einem schwebenden Container zeigen. Wenn die Last abstürzt, könnte der Arbeiter tot sein. Oder in über fünf Metern Höhe auf schmalen Wänden stehend, ohne die vorgeschriebene Absturzsicherung. Eigentlich hatte die Behörde diese Baustelle stillgelegt, doch danach wurde einfach weitergearbeitet. Wir treffen Jan Seidel, den Chef des Bundes der technischen Beamten. Der Gewerkschafter kritisiert den Stellenabbau schon lange: "Es besteht ein Zusammenhang zwischen Kontrolle der Betriebe, Abstellen von Mängeln und der Verhinderung von Arbeitsunfällen. Das hängt eng miteinander zusammen. Wir haben aber so wenig Arbeitsinspekteure in der Bundesrepublik Deutschland, dass ein Betrieb maximal statistisch alle 30 Jahre mit einer Überprüfung der Arbeitsschutzverwaltung rechnen kann." "Plusminus"-Recherchen zeigen, wie massiv die Kontrollen in den vergangenen 20 Jahren zurückgingen, und das in allen Bundesländern. Unsere Grafiken zum Rückgang der Arbeitsschutzkontrollen in allen Bundesländern finden Sie hier im Überblick. Verantwortlich für den Arbeitsschutz sind die Länder, in Baden-Württemberg beispielsweise das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau. Wir haben bei allen Landesregierungen um ein Interview mit dem zuständigen Minister gegeben, doch bis zur gesetzten Frist gab es nur Absagen. Deutschland ist Schlusslicht beim Arbeitsschutz Das sei kein Wunder, denn Deutschland gehöre beim Arbeitsschutz zu den Schlusslichtern in Europa, sagt Prof. Wolfhard Kohte von der Universität Halle-Wittenberg. Das habe auch der Sachverständigen-Ausschuss des Europarates festgestellt, der in allen Ländern die Einhaltung der sozialen Standards überprüft: "2014 hat der Sachverständigen-Ausschuss zum ersten Mal festgestellt, dass Deutschland im Arbeitsschutz nicht mehr den vorgeschriebenen Standard erreicht. Und wir haben uns eingereiht bei Bulgarien und Ungarn. Und das ist allerdings in Deutschland wenig zur Kenntnis genommen worden." Prof. Wolfhard Kohte sieht darin ein Staatsversagen. Die Länder müssten endlich handeln. Auch Ralf P., der Vater des jungen Marvin, ist entsetzt über den Zustand des Arbeitsschutzes. Er fordert ein Umdenken in Politik und Wirtschaft. Denn jeder Arbeitstote sei einer zu viel: "Also der Marvin ist tödlich verunglückt, den werden wir auch nie mehr lebendig machen. Aber in dieser Arbeitswelt wird das weiterhin passieren, wenn jetzt nicht wirklich mal was entschieden wird und wenn es nicht kontrolliert wird." Ralf P. will, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Er klagt inzwischen gegen die Firmen, die damals beteiligt waren und die er für den Tod seines Sohnes verantwortlich macht. Stand: 20.09.2018 09:37 Uhr

Blendattacken und Augenschädigungen durch Laser und andere starke optische Strahlungsquellen

Blendattacken und Augenschädigungen durch Laser und andere starke optische Strahlungsquellen Forschungs-/ Auftragnehmer: Fraunhofer Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung, Ettlingen Projektleitung: M. Henrichsen Beginn: 01.07.2020 Ende: 31.08.2021 Finanzierung: 116.792,00 Euro Hintergrund Immer wieder werden gefährliche Blendattacken auf Flugzeug- oder Fahrzeugführer*innen mit leistungsstarken optischen Strahlungsquellen durchgeführt. Damit einher geht die Gefahr , dass es als Folge der Blendung zu Seheinschränkungen oder Ablenkungen und in weiterer Konsequenz zu Unfällen kommen kann. Insbesondere bei Attacken mit Laserquellen besteht bei den angestrahlten Personen zudem das Risiko , Augenschäden zu erleiden. Diese Attacken sind als gefährliche Eingriffe in den Straßen-, Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr zwar verboten, dennoch finden sie statt und gefährden Menschenleben. Aus Sicht des Strahlenschutzes sollte der Schutz vor Blendattacken und Augenschädigungen durch Laser und andere starke optische Strahlenquellen verstärkt werden. Allerdings müssen entsprechende Maßnahmen angemessen und zielführend sein. Vor diesem Hintergrund sollte das vorliegende Projekt die Informationsgrundlage verbessern. Zielsetzung Ziel des Vorhabens war es, Blendattacken und Augenschädigungen durch Laser und andere starke optische Strahlungsquellen qualitativ und quantitativ zu erfassen und das mit diesen Attacken einhergehende Gefährdungspotential zu bewerten. Da in Deutschland hierzu keine zentrale Datenerfassung existiert, musste in einem ersten Schritt zunächst die Datenlage dafür erfasst werden. Das Vorhaben diente gleichzeitig auch der Verbesserung der Informationsgrundlage zur Einschätzung der mit Blendattacken verbundenen individuellen Gesundheitsrisiken sowie von Folgerisiken für Dritte. Auf dieser Grundlage sollten, unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Situation, regulative bzw. normative Möglichkeiten zur Minimierung der gesundheits- und verkehrssicherheitsrelevanten Risiken von Blendattacken aufgezeigt werden. Methodik und Durchführung Zunächst wurde eine umfassende Literaturrecherche durchgeführt. Dabei wurden sowohl wissenschaftliche Veröffentlichungen zu Blendvorfällen mit Laserpointern als auch entsprechende Meldungen aus dem Presseportal der Polizei recherchiert. Um Aufschluss über Anzahl und Details zu Vorfällen mit Laserpointern in Deutschland zu bekommen, wurden anschließend Abfragebögen zur Erfassung von Blendattacken über einen Zeitraum von fünf Jahren (2015 - 2019) erstellt und an verschiedene öffentliche, behördliche und medizinische Institutionen versendet. Zu Augenschäden durch Laserpointer wurden Abfragen bei Augenkliniken durchgeführt. Auch hier gibt es keine systematische Erfassung. Die Daten aus den Rückmeldungen wurden systematisch erfasst, ausgewertet und aufbereitet. Um Datenlücken auszugleichen, wurden Hochrechnungen durchgeführt. Für eine Einschätzung der mit den Attacken verbunden Risiken wurden die direkten Auswirkungen von Laserattacken auf betroffene Personen sowie auf durch deren Verhalten betroffene Dritte analysiert. Darüber hinaus wurden beispielhafte Berechnungen zu Lasergefährdungsabständen als Basis für Risikobetrachtungen durchgeführt. Auf Basis der recherchierten Faktenlage wurde des Weiteren in Zusammenarbeit mit der Hochschule Polizei Baden-Württemberg die aktuelle rechtliche Situation bewertet. Anschließend wurden die gesammelten Erkenntnisse daraufhin untersucht, inwieweit normative oder gesundheitspolitische Ansätze einer effizienten Risikominimierung möglich bzw. erfolgversprechend sein könnten. Hier wurde auch analog zu Regulierungen in anderen Nationen die Frage diskutiert, inwieweit ähnliche Maßnahmen in Deutschland in Betracht kommen könnten. Ergebnisse Die von den Bundesländern erhaltenen Fallzahlen zeigen, dass mehr als die Hälfte der 2073 erfassten Laserattacken im Luftverkehr stattgefunden hat, gefolgt vom Straßenverkehr mit etwa einem Drittel. Die Tendenz der erfassten Laservorfälle im Zeitraum 2015 bis 2019 ist fallend (Rückgang um 42%). Wohlgemerkt lässt dies keinen direkten Rückschluss auf die Veränderung der tatsächlich durchgeführten Attacken zu, da auch Änderungen im Erfassungswesen einen Rückgang suggerieren könnten. Weiterhin ist zu beachten, dass entgegen diesem Trend im Jahr 2020 die Anzahl der erfassten Laservorfälle im Luftverkehr im Verhältnis zu den registrierten Flugbewegungen gestiegen ist. Eine Hochrechnung zum Ausgleich fehlender Daten ergibt deutschlandweit gesehen 2944 Laservorfälle über den betrachteten Zeitraum. Die Auswertung von 122 Fällen aus Augenkliniken zeigt, dass bei 70 Fällen ein Nachweis einer organischen Schädigung festgestellt wurde. Allerdings ist hier zu beachten, dass nicht nur Laserattacken, sondern auch an "Spielen" mit Lasern beteiligte Kinder sowie Arbeitsunfälle mit Lasern die Ursachen von Verletzungen sind. Mit 57 % der Fälle gehören mehr als die Hälfte der Patient*innen der Altersgruppe unter 25 Jahren an. Einschätzung der mit den Attacken verbunden Risiken Folgen von Blendattacken können Augenschädigungen und / oder Einschränkungen der Handlungsfähigkeit mit möglichen Sekundärfolgen sein. Oft sind Augenschädigungen irreversibel, da Schädigungen durch Verbrennung der Netzhaut des Auges nicht repariert werden können. Im schlimmsten Fall führt eine Laserattacke zu einer sehr starken Verminderung der Sehfähigkeit bis hin zur dauerhaften Erblindung. Die Handlungsfähigkeit wird durch Laserblendung nachweislich eingeschränkt, wie verschiedene Studien zeigen. Ein großer Anteil der Blendattacken auf Luftfahrzeuge findet im Landeanflug statt. Hier befindet sich ein Luftfahrzeug in der kritischsten Phase des Fluges, denn in der Regel wird in dieser Flugphase manuell gesteuert, und eine Störung kann im schlimmsten Fall zu einem fatalen Unfall führen. In den anderen Verkehrsarten sind die möglichen Folgen durch eine Ablenkung weniger gravierend. In Bezug auf die Gefahr für Augenschädigungen ist die Gefahr für Pilot*innen eher niedrig, da die Attacken meist aus größeren Entfernungen verübt werden. Bei den anderen Verkehrsarten ist die potentielle Gefahr einer Augenschädigung jedoch deutlich höher, da die Attacken oft aus deutlich kürzerer Entfernung durchgeführt werden. Analyse der rechtlichen Situation Strafrechtlich betrachtet sind alle naheliegenden Formen von Blendattacken nach bestehender Rechtslage strafbar. Dagegen ist im Strafrecht die Anschaffung, der Besitz oder die Verwendung von Laserpointern nicht geregelt. Im Produktsicherheitsrecht in Verbindung mit der "Technischen Spezifikation zu Lasern als bzw. in Verbraucherprodukte(n)" ist das Inverkehrbringen von Laserpointern der Klassen 3R, 3B und 4 untersagt. Der Besitz oder die Verwendung sind nicht reglementiert. Ansätze zur Risikominimierung Die Anzahl an erfassten jährlichen Blendattacken sowie die durch Einwirkung von Laserlicht entstandenen Augenverletzungen zeigen auf, dass der unbedachte oder missbräuchliche Einsatz von Lasern oder anderen starken optischen Strahlungsquellen eine Regulierung von Erwerb, Besitz und Benutzung solcher Geräte erforderlich macht. Es ist wichtig, die Bevölkerung möglichst frühzeitig und auf breiter Basis aufzuklären, insbesondere im Hinblick auf Augenschädigungen bei Kindern und Jugendlichen. Weiterhin ist es notwendig, die Erfassung von Blendattacken sowohl im behördlichen als auch im medizinischen Bereich zu verbessern, zu vereinheitlichen (standardisieren) und zentral zugänglich zu machen. Stand: 07.10.2025

„azubi- und studientage“ in Koblenz – SGD Nord präsentiert ihre Karrieremöglichkeiten

Nach der Schule ist vor der Berufswahl: In Rheinland-Pfalz stehen die Schülerinnen und Schüler kurz vor dem Abschluss. Damit stehen sie auch vor der Frage, welchen Berufsweg sie danach einschlagen möchten. Als beliebter Wirtschaftsstandort beheimatet Rheinland-Pfalz viele spannende Arbeitgeber. Welche Ausbildungs- und Karrieremöglichkeiten die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord bietet, erfahren Interessierte an den „azubi- und studientagen“ am 04. April zwischen 9.00 und 14.00 Uhr und am 05. April zwischen 10.00 und 15.00 Uhr in der EPG Arena in Koblenz. Ein Wasserschutzgebiet festsetzen, bedrohte Arten schützen, Arbeitsunfälle untersuchen oder an Entscheidungen über große Infrastrukturprojekte wie Gewerbegebiete oder Straßenplanungen mitwirken – als Bündelungsbehörde hat die SGD Nord verschiedenste Berufs- und Tätigkeitsfelder zu bieten. Am Stand der SGD Nord können Interessierte Fragen stellen und Informationen über erforderliche Qualifikationen, Ausbildungsdauer, Karriere- und Gehaltsaussichten erhalten. Für Informationen aus erster Hand sind Auszubildende vor Ort, die gerne von ihren eigenen Erfahrungen berichten. Die Bildungs- und Karrieremesse wird von der mmm message messe & marketing GmbH in Zusammenarbeit mit der Stadt Koblenz, der Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen, der Handwerkskammer Koblenz sowie der Industrie- und Handelskammer Koblenz veranstaltet. Weitere Informationen gibt es unter https://azubitage.de/koblenz .

Jahresbericht 2022 Gewerbeaufsicht

Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz für das Jahr 2022 [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] JAHRESBERICHT 2022 GEWERBEAUFSICHT Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz für das Jahr 2022 IMPRESSUM Herausgeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Str. 1, 55116 Mainz Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz Bauhofstr. 9, 55116 Mainz Redaktion Textteil: Dr. Martin Göttgen, Jenny Hema, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Mainz Redaktion Statistik: Martin Franz, Landesamt für Umwelt, Mainz Layout: Tatjana Schollmayer, Landesamt für Umwelt, Mainz Titelbild: Wasserstofftank ©SCHOTT AG Fotos: Seite 7 (Infrarot-Thermometer) ©SGD Süd; Seite 11 (Wasserstofftank) ©SCHOTT AG; Seite 15 (Gewerbearzt) ©SGD Nord © Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, Juli 2024 VORWORT Liebe Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Damen und Herren, das Jahr 2022 war ein Jahr der Herausforde- rungen: mit dem Krieg in der Ukraine löste eine neue Krise die Coronavirus-Pandemie ab und prägte die öffentliche Debatte. Lieferengpässe sowie die drohende Gas- und Energieknappheit befeuerten die Inflation. Der Ukraine-Russland- Konflikt ging einher mit Sanktionen, Einfuhrver- boten von russischer Steinkohle und Erdöl sowie drastischer Minderung der Gasliefermengen. Diese Umstände bedrohten die Existenz von vie- len Unternehmen, sodass ein Notfallplan Gas ins Leben gerufen wurde. Um die Produktion zu ge- währleisten, mussten viele Firmen kurzfristig auf Ersatzbrennstoffe oder Hilfskraftwerke auswei- chen. Jede Zulassung von Ausnahmen zur Bewäl- tigung der Gasmangellage stellte eine große He- rausforderung für die Fachbehörden dar und war eine Aufgabe, welche die SGDen auch im Jahr 2023 weiter beschäftigte. Nicht nur für die Aufrechterhaltung der Gasver- sorgung musste eine Lösung gefunden werden, sondern auch im Hinblick auf den Klimawandel: die Landesregierung hat sich die Klimaneutralität bis 2040 im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt. Ein wichtiger Aspekt zur Erreichung dieses Klima- zieles ist dabei der treibhausgasneutral erzeug- te sogenannte grüne Wasserstoff. Dieser wird durch Elektrolyse von Wasser gewonnen, die mit elektrischer Energie aus regenerativen Quellen betrieben wird. Beim Unternehmen SCHOTT AG in Mainz lau- fen erste Versuche, Wasserstoff in der industri- ellen Produktion als möglichen Ersatz für fossile Brennstoffe zu nutzen und somit CO2-Emissio- nen zu vermeiden. Auch finanziell unterstützt das Land die Klimawende in Rheinland-Pfalz Katrin Eder Staatsministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität tatkräftig wie zum Beispiel mit der Förderung einer Elektrolyseanlage für den Wirtschaftsbe- trieb Mainz AöR. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für das Jahr 2024 geplant, womit ein weiterer Grundstein für die Klimaneutralität des Landes gelegt ist. Die Gewerbeaufsicht übernimmt als zuständige Arbeitsschutzbehörde vielfältige Aufgaben, die zu einer nachhaltigen Verbesserung des Arbeits- schutzes und der Arbeitssicherheit beitragen. Besonders bedeutsam ist dabei neben der risiko- orientierten Inspektion von Betrieben und Bau- stellen die Untersuchung von Arbeitsunfällen. Im Jahr 2022 wurde im Rahmen der Programm- arbeit die Schwerpunktaktion „Arbeitsschutz bei Paketzustellern“ aus dem vorangegangenen Jahr fortgesetzt. Ferner wurde eine Programmarbeit Jugendarbeitsschutz bei Landschaftsgärtnern und Floristen durchgeführt. Als Teil der Gemein- samen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) beteiligt sich die rheinland-pfälzische Gewerbe- aufsicht an der Überprüfung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und der Gefährdungs- beurteilung auf Basis gemeinsamer Leitlinien. In ausgewählten Betrieben wird im Rahmen der ak- tuellen GDA-Periode (2021-2025) zusätzlich der Gesundheitsschutz der Beschäftigten hinsicht- lich psychischer Belastungen, Muskel-Skelett-Be- lastungen und beim Umgang mit krebserzeugen- den Gefahrstoffen überprüft. Ein herzliches Dankeschön gilt allen Mitarbei- terinnen und Mitarbeitern der rheinland-pfäl- zischen Gewerbeaufsicht, die tagtäglich ihren Anteil am Schutz von Mensch und Umwelt auch unter schwierigen Rahmenbedingungen leisten. Dörte Schall Staatsministerin für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz 2022 3 INHALT 4 AGENDA 2022 – ZUR ARBEIT DER GEWERBEAUFSICHT 20226 Arbeitsschutz in Corona-Testzentren7 Bewältigung der Gasmangellage9 Wasserstofftechnologie11 Untersuchung von Arbeitsunfällen13 COVID-19 als Ursache für die starke Zunahme der Berufskrankheiten15 ANHÄNGE – STATISTISCHE ANGABEN 202217 Personal Gewerbeaufsicht und Gewerbeärztlicher Dienst (Anhang 1 – Stand 30. 06. 2022)18 Betriebsstätten und Beschäftigte in Rheinland-Pfalz (Anhang 2)19 Dienstgeschäfte in Betriebsstätten (Anhang 3.1 Teil A)20 Dienstgeschäfte in Betriebsstätten (Anhang 3.1 Teil B)21 Dienstgeschäfte außerhalb von Betriebsstätten (Anhang 3.2)22 Produktorientierte Darstellung der Tätigkeiten (Anhang 4 Teil A)23 Produktorientierte Darstellung der Tätigkeiten (Anhang 4 Teil B)24 Marktüberwachung nach dem Produktsicherheitsgesetz (Anhang 5)25 Begutachtete Berufskrankheiten (Anhang 6)26 Begutachtung von Berufskrankheiten von 2012 bis 2022 (Anhang 7)26 Arbeitsunfälle (Anhang 8)27 Kontrollen Fahrpersonalrechtlicher Vorschriften 2022 (Anhänge 9.1 und 9.2)28 Genehmigungspflichtige Anlagen nach dem Anhang zur 4. BImSchV (Anhang 10)29 Störfallrelevante Betriebsbereiche der oberen Klasse (erweiterte Pflichten) nach Tätigkeiten (NACE-Code) und Aufsichtsbereichen (Anhang 11.1)30 Störfallrelevante Betriebsbereiche der unteren Klasse (Grundpflichten) nach Tätigkeiten (NACE-Code) und Aufsichtsbereichen (Anhang 11.2)31 Meldepflichtige Ereignisse nach § 19 der Störfall-Verordnung (Anhang 12)32 Verfahren nach Strahlenschutzgesetz (Anhang 13)33 Gentechnische Anlagen – Genehmigungs- und Anzeigeverfahren (Anhang 14)34 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz 2022 KURZ NACHGESCHAUT * Regionalstellen der Gewerbeaufsicht Gewerbeaufsichtsbeamte mit Überwachungsaufgaben Staatliche Gewerbeärzte Betriebe Beschäftigte - davon jugendliche Beschäftigte Meldepflichtige Arbeitsunfälle 2) - davon tödliche Arbeitsunfälle 5Begutachtete Krankheiten10.470 1711)Getroffene Entscheidungen24.680 Zugelassene LKW35.6703) 3 218.730- davon Omnibusse3.2053) 1.628.000Verwender radioaktiver Stoffe340 36.630Röntgeneinrichtungen7.531 46.160Mit Dosimeter überwachte Personen18.154 40Radioaktivitätsmessstationen in Rheinland- Pfalz 4) – vom BfS betriebene ODL- Messstrationen103 Betriebsrevisionen9.597Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz5.124 Beanstandungen15.820Störfallrelevante Betriebsbereiche147 828Anlagen nach dem Gentechnikgesetz187 Überprüfte Produkte *Die Angaben sind teilweise gerundet. 1) 2) 3) 4)In dieser Zahl sind die Teilzeitkräfte enthalten. Die Angaben für 2022 lagen bei Drucklegung nicht vor, daher sind hier die Zahlen für 2021 enthalten. Angaben des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) in Köln. Fahrzeuge im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie (RL) 2006/22/EG. Bedingt durch geänderte Zuständigkeiten aufgrund der neuen Strahlenschutzgesetzgebung und ministeriellen Beschluss wurde der RFÜ-Betrieb in den Umgebungsbereichen Cattenom und Biblis Ende 2018 eingestellt. Parallel hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in eigener Verant- wortung Ortsdosisleistungs(ODL)-Messstationen auch in Rheinland-Pfalz aufgebaut und so sein bundesweites Messnetz verdichtet. Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz 2022 5

Arbeitsunfälle mit Todesfolge

Guten Tag, auf Grundlage meiner Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG*, bitte ich um sämtliche vorliegenden Dokumente in Bezug auf Arbeitsunfälle mit Todesfolgen: 24.03.23, Guinestraße Berlin-Wedding Person stürzt an Anna-Lindh-Grundschule von Baugerüst 1 Person sei am Freitagmorgen aus rund zehn Metern Höhe vom Baugerüst gestürzt https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/03/arbeitsunfall-baugeruest-berlin-wedding.html 30.04.2023, Zionskirchstraße 22/24 in Mitte Erschlagen beim Dachausbau. Ein Arbeiter wird auf einer Baustelle in Berlin von einem umstürzenden Schornstein erschlagen. https://www.tagesspiegel.de/berlin/erschlagen-beim-dachausbau-eine-baustelle-in-berlin-mitte-wird-zur-todesfalle-9723530.html 12.07.2019, Daimlerstr. Arbeitsunfall im Daimler-Werk in Marienfelde: Mann wird von Maschine eingeklemmt und stirbt https://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/mann-wird-von-maschine-eingeklemmt-und-stirbt-3147892.html 23.03.2018, Berlin-Marzahn, Bitterfelder Straße 25 Tödlicher Arbeitsunfall – Mann (56) gerät unter Laderampe https://www.bz-berlin.de/archiv-artikel/toedlicher-arbeitsunfall-mann-geraet-unter-laderampe 27.08.2018, Messegelände Charlottenburg Schacht stürzt über Person ein https://www.morgenpost.de/berlin/article215188025/Unfall-an-der-Messe-Person-stuerzt-25-Meter-tief-in-Schacht.html *Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Tödliche Arbeitsunfälle Berlin

Guten Tag, auf Grundlage des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes / VIG* bitte ich um Auskunft, ob in folgenden tödlichen Arbeitsunfällen, weitere Untersuchungen stattgefunden haben. Hier bitte im um Zusendung weiterer Informationen, Unterlagen, Dokumente oder Protokolle: 24.02.2022 Tödlicher Arbeitsunfall Christian Jäger Ort: Am Hotel Adlon, Ecke Wilhelmstr. / Unter den Linden / Brandenburger Tor, nähe Britischer Botschaft Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/getoteter-radfahrer-war-erfolgreicher-radsportler-5420419.html 30.11.2022 Tödlicher Unfall in Berlin: Bauarbeiter stürzt 20 Meter in die Tiefe Ort: Ellington Hotel, Nürnberger Str. 50-55, 10789 Berlin Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/todlicher-unfall-in-berlin-bauarbeiter-sturzt-20-meter-in-die-tiefe-8938189.html 22.07.2022 Tödlicher Unfall in 30 Meter tiefer Tunnelbaustelle Ort: Rolandufer Quelle: https://www.bz-berlin.de/berlin/mitte/mann-stirbt-in-30-meter-tiefer-tunnelbaustelle 22.07.2022 Unfall im Tunnel der Kabeldiagonale Berlin Ort: k.A. https://www.50hertz.com/de/News/Details/12688/trauer-ueber-toedlichen-unfall-in-berlin 29.07.2020 Tödlicher Unfall Streckenbau Gelände Tempelhofer Flughafen Ort: Tempelhofer Flughafen https://e-formel.de/nachrichten/kurzmeldungen/kurzmeldungen-detail/berlin-toedlicher-unfall-bei-streckenaufbau *Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Dienstunfälle Coronainfektion

1) Eine Aufstellung (Anzahl) der in Ihrem Zuständigkeitsbereich eingegangenen Anträge auf Anerkennung eines Dienstunfalls aufgrund einer Coronainfektion für die Jahre 2020, 2021 und 2022 (aktueller Sachstand). 2) Weiterhin für die in Punkt 1 genannten Zeiträume eine Aufstellung (Anzahl) der bereits anerkannten Diensunfälle aufgrund einer Coronainfektion. 3) Letztlich die Anzahl offener Antragsverfahren für die in Punkt 1 genannten Zeiträume.

Dachprojekt: Starkholzernteverfahren

Die motormanuelle Aufarbeitung von Kronen in Nadelstarkholz ist physisch schwer, ergonomisch belastend, und Ursache von Arbeitsunfällen. Eine verstärkte Mechanisierung ist sinnvoll und bereits in verschiedenen vollmechanisierten Holzernteverfahren implementiert. Weitere Verfahren befinden sich derzeit in der Entwicklungs- und Implementierungsphase (s.u.). Für die Entwicklung eines Entscheidungsbaum zur Identifikation eines Bestverfahrens für eine definierte topographische Situation, einen Bestandestyp oder eine gegebene waldbauliche Behandlungsform wird eine Kriterienkatalog und ein Bewertungssystem benötigt, nach dem in einheitlicher Form die bekannten und neuen Holzernteverfahren gegenübergestellt werden können. Methoden: -Praxis-Versuchsreihen zur Abdeckung verschiendener, häufig vorkommender topographischer Situationen, sowie unterschiedlicher Bestandestypen und waldbaulicher Behandlungsformen in Ba-Wü -Zeitstudien mit nachfolgender Leistungs- und Kostenkalkulation -Ermittlung und Bewertung der Bestandesschäden an Altholzbäumen und Verjüngungen Dabei: Neuentwicklung einer quantitativen Bewertungsmethode für Holzernteschäden an Naturverjüngungen oder Voranbauten. - deskriptive Analyse der Unfallgefährdung - Analyse der Verfahrensabläufe, der Vergütung der Dienstleistungen, sowie Beurteilung des Organisationsaufwandes - Beurteilung der Sortimentsgestaltung einschließlich Verkaufsmaßermittlung und Abwicklung.

Jahresbericht 2021 Gewerbeaufsicht

Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz für das Jahr 2021 [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] JAHRESBERICHT 2021 GEWERBEAUFSICHT Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz für das Jahr 2021 IMPRESSUM Herausgeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Str. 1, 55116 Mainz Ministerium für Soziales, Arbeit, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz Bauhofstr. 9, 55116 Mainz Redaktion Textteil: Stefan Röth, Jenny Hema, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Mainz Redaktion Statistik: Martin Franz, Landesamt für Umwelt, Mainz Layout: Tatjana Schollmayer, Landesamt für Umwelt, Mainz Titelbild: Obstsortiererinnen©JackF/stock.adobe.com Fotos: Seite 7 zerstörte Brücke Ahrtal©MKUEM RLP Seite 9 Mann im Schutzanzug©plo/stock.adobe.com Seite 11 Geothermieanlage©SGD Süd RLP © Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, Oktober 2022 VORWORT Liebe Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Damen und Herren, auch das Jahr 2021 war in einem so nicht vorher- sehbaren Maße von Corona geprägt. Die Fallzah- len sind im Vergleich zum Beginn der Pandemie erheblich angestiegen. Durch die veränderten Virusvarianten, das Vorhandensein von Schutz- ausrüstungen (insbesondere Schutzmasken) und den Aufbau der Testkapazitäten hat sich die Situ- ation aber grundsätzlich verändert. Die Arbeitswelt wurde durch die stark gestie- genen Fallzahlen vor neue Herausforderungen gestellt, weil die Mitarbeiter krank waren oder wegen der zeitweise geltenden Quarantäne-Re- gelungen als Kontaktpersonen zu Hause bleiben mussten. Die Gewerbeaufsicht ergriff hierbei auch geeignete Maßnahmen zum Schutz des ei- genen Personals vor einer Ansteckung mit Co- rona bei der täglichen Arbeit, um ihre Aufgaben weiterhin vollumfänglich erfüllen zu können. Die Folgen der Flutkatastrophe im Ahrtal haben auch die Gewerbeaufsicht in Rheinland-Pfalz be- schäftigt. Dabei stand im Vordergrund, die not- wendigen Ausnahmen in der Akutsituation zuzu- lassen und gleichzeitig soweit wie möglich eine Gefährdung der vor Ort tätigen Personen zu ver- hindern und den Umweltschutz sicherzustellen. Die dritte Periode der gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist im Jahr 2021 angelaufen und es wurden erste Betriebsbesich- tigungen zur Überprüfung der Arbeitsschutzor- ganisation durchgeführt. In ausgewählten Betrie- ben wird im Rahmen der GDA Periode zusätzlich der Gesundheitsschutz der Beschäftigten hin- sichtlich psychischer Belastungen, beim Um- gang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen oder beim Handling von Lasten überprüft, mit dem Ziel, diesen zu verbessern und damit Erkran- kungen zu verhindern. Eine Schwerpunktaktion wurde bei den Paketzustellern durchgeführt, die aufgrund der Ladenschließungen während des zweiten Corona-Lockdowns besonders belastet waren. Im Jahr 2021 wurde außerdem eine Pro- grammarbeit „Jugendarbeitsschutz im Einzelhan- del (insbesondere im Lebensmitteleinzelhandel)“ durchgeführt. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die durch ihre Leistung ein Garant für ein erfolgrei- ches Wirken der rheinland-pfälzischen Gewer- beaufsicht zum Schutz von Mensch und Umwelt sind, sei hiermit ganz herzlich gedankt. Katrin Eder Staatsministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz 2021 Alexander Schweitzer, MdL Staatsminister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung 3 INHALT AGENDA 2021 ZUR ARBEIT DER GEWERBEAUFSICHT 20216 Flutkatastrophe am 14. 07. und 15. 07. 2021 im nördlichen Rheinland-Pfalz7 Arbeitsschutzinspektionen mit dem Schwerpunkt der Einhaltung der Corona-Schutzbestimmungen 9 11 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 22 23 24 25 26 4 Störfallrelevante Betriebsbereiche der unteren Klasse (Grundpflichten) nach Tätigkeiten (NACE-Code) und Aufsichtsbereichen (Anhang 11.2)27 Meldepflichtige Ereignisse nach § 19 der Störfall-Verordnung (Anhang 12)28 Verfahren nach Strahlenschutzgesetz (Anhang 13)29 Gentechnische Anlagen – Genehmigungs- und Anzeigeverfahren (Anhang 14)30 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz 2021 KURZ NACHGESCHAUT 1) Regionalstellen der Gewerbeaufsicht Gewerbeaufsichtsbeamte mit Überwachungsaufgaben Staatliche Gewerbeärzte 163 3 Betriebe 218.950 Beschäftigte 1.620.000 - davon jugendliche Beschäftigte Meldepflichtige Arbeitsunfälle 5 2) 3) - davon tödliche Arbeitsunfälle 36.950 45.030* 19* Betriebsrevisionen11.960 Beanstandungen12.640 Überprüfte Produkte1.438 Begutachtete Krankheiten5.795 Getroffene Entscheidungen30.270 Zugelassene LKW35.0304) - davon Omnibusse Verwender radioaktiver Stoffe 2.9724) 401 Röntgeneinrichtungen6.861 Mit Dosimeter überwachte Personen18.154 Radioaktivitätsmessstationen in Rheinland-Pfalz 5) – vom BfS betriebene ODL-Messstrationen Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz 102 5.806 Störfallrelevante Betriebsbereiche148 Anlagen nach dem Gentechnikgesetz184 1) 2) 3) 4) 5) Die Angaben sind teilweise gerundet. In dieser Zahl sind die Teilzeitkräfte enthalten. Die Angaben für 2021 lagen bei Drucklegung nicht vor. Sie werden im Jahresbericht 2022 nachgeliefert. Angaben des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) in Köln. Fahrzeuge im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie (RL) 2006/22/EG. Bedingt durch geänderte Zuständigkeiten aufgrund der neuen Strahlenschutzgesetzgebung und ministeriellen Beschluss wurde der RFÜ-Betrieb in den Umgebungsbereichen Cattenom und Biblis Ende 2018 eingestellt. Parallel hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in eigener Verant- wortung Ortsdosisleistungs(ODL)-Messstationen auch in Rheinland-Pfalz aufgebaut und so sein bundesweites Messnetz verdichtet. Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz 2021 5

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