API src

Found 359 results.

Kostentragungspflicht für dokumentierende Maßnahmen bei der Zerstörung von Boden- und Baudenkmälern

Wer ist für die Finanzierung von Dokumentation und/oder Ausgrabung verantwortlich, wenn ein Boden- oder Baudenkmal zerstört wird? Herleitung der Kostentragungspflicht aus den speziellen Vorschriften der Denkmalschutzgesetze, soweit dort geregelt. Was aber darüber hinaus? Heranziehung des Verursacherprinzips, von Rechtsinstituten des Allgemeinen Verwaltungsrechts. Einbettung der Finanzierungsregelung in die Umweltverträglichkeitsprüfung und in Planfeststellungsverfahren. Umfang und Reichweite der Kostentragungspflicht.

Denkmalschutz - Bodendenkmale - OGC API Features

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Denkmalschutz des Saarlandes dar.:Punktdarstellung der oberirdischen Bodendenkmäler auf Grundlage der Landesdenkmalliste des Saarlandes.

Verzeichnis der Kulturdenkmale Niedersachsen - Archäologische Bau- und Bodendenkmale

Die Daten bilden die Archäologischen Baudenkmale nach § 3.2. und § 3.3 des NDSchG und die Archäologischen Bodendenkmale nach § 3.4 des NDSchG ab. Die Denkmaleigenschaft hängt nicht von der Eintragung in das Verzeichnis ab. Objekte, die nicht im Verzeichnis enthalten sind, können Denkmäler sein. Die Daten sind kein vollständiges Verzeichnis. Hinweis: Keine rechtsverbindliche Grundlage. Bei allen Vorhaben ist eine frühzeitige Einbeziehung der Unteren Denkmalschutzbehörden und des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege erforderlich. Die Daten sind Eigentum des Landes Niedersachsen. Zugang wird nur bei Nachweis eines berechtigten Interesses erteilt.

Denkmalkarte Berlin

Kartographische Darstellung der in der Denkmalliste Berlin aufgeführten Denkmalpositionen. Die Einteilung und farbliche Darstellung folgt den im Denkmalschutzgesetz Berlin aufgeführten Kategorien der Denkmale (Denkmalbereiche, Bau-, Garten- und Bodendenkmale).

Denkmalkartierung Bodendenkmale Hamburg

Kartierung von Bodendenkmälern und weiteren Archäologieflächen auf dem Gebiet der FHH; Die dargestellten Objekte sind teilweise oder zur Gänze lediglich untertägig erhalten. Ihre vollständige Ausdehnung wäre somit nur durch Ausgrabungen zu ermitteln. Die fachliche Beurteilung, ob bei Bau- oder Planvorhaben ein auf einem Flurstück eingetragenes archäologisches Objekt von Eingriffen betroffen wäre, obliegt daher allein dem Archäologischen Museum Hamburg als der für die Ausübung der Bodendenkmalpflege zuständigen Stelle.

Naturdenkmale (flächenhaft) in Freiburg i. Br.

Der Geodatensatz enthält die räumlichen Geltungsbereiche der sieben flächenhaften Naturdenkmäler (FND) im Stadtkreis Freiburg: Alter Friedhof (2.7 ha), Colombi-Park (1.4 ha), Oberes Steingrüble (0.9 ha), Seehauweiher in St. Georgen (0.7 ha), Mühlebrunnenweiher am Fuße des Tunibergs (0.5 ha), Lindenhainallee (0.3 ha) und zwei Amphibolith-Steinbrüche (0.2 ha). Die Ausweisung flächenhafter Naturdenkmale erfolgt gemäß §28 und §23 BNatSchG sowie §30 NatSchG durch die Untere Naturschutzbehörde.

Waldfunktionen des Landes Brandenburg

Waldfunktionen stellen die Wirkungen des Waldes dar, die der Allgemeinheit zur Daseinsvorsorge dienen. Diese Wirkungen werden mit dem Instrument der Waldfunktionenkartierung (WFK) erfasst und kartenmäßig dargestellt. Die WFK erfolgt durch die untere Forstbehörde eigentumsübergreifend. Jede Waldfläche dient dem Schutz, der Nutzung und Erholung in unterschiedlichem Maße. Im Rahmen der Waldfunktionenkartierung werden nur Waldflächen mit einer besonderen Bedeutung für Schutz und Erholung erfasst. Es wird unterschieden zwischen Waldfunktionen, die von Amts wegen durch die untere Forstbehörde festgestellt werden - 0100 Geschützes Waldgebiet mit Rechtsbindung nach § 12 LWaldG, - 2100 Wald auf erosionsgefährdetem Standort, - 2200 Wald auf exponierter Lage, - 3100 Lokaler Klimaschutzwald, - 3200 Lokaler Immissionsschutzwald, - 3300 Lärmschutzwald, - 4100 Sichtschutzwald, - 4300 Waldbrandschutzstreifen, - 5400 Kleine Waldfläche im waldarmen Gebiet, - 7100 Wissenschaftliche Versuchsfläche, - 7200 Naturwald, - 7300 Arboretum, - 7510 Forstsaatgutbestand, - 7520 Samenplantage, - 7610 und 7620 Historische Waldbewirtschaftung mit bzw. ohne Weiterbewirtschaftung, - 7710 Wald mit hoher ökologischer Bedeutung, - 7720 Wald mit hoher geologischer Bedeutung, - 7830 Bestattungswald, - 8101 und 8102 Erholungswald Intensitätsstufe 1 bzw. 2, - 8200 Erholungswald mit Rechtsbindung nach § 12 LWaldG, - 9200 Nicht betretbare Fläche, - 9300 Nicht bewirtschaftbare Fläche sowie Waldfunktionen, die auf Grund von Rechtsvorschriften bestehen und nachrichtlich von Dritten übernommen werden - 1201-1203 Wasserschutzzone 1-3, - 1600 Wald im Überschwemmungsgebiet, - 6100 Wald im Totalreservat, - 6200 Wald im Naturschutzgebiet (NSG), - 6300 Wald im Landschaftsschutzgebiet (LSG), - 6400 Wald im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH), - 6500 Wald im Vogelschutzgebiet (SPA), - 6610 Geschütztes Biotop, - 6620 Geschützter Landschaftsbestandteil, - 6700 Naturdenkmal im Wald, - 7400 Mooreinzugsgebiet, - 7810 Bodendenkmal, - 7820 Bau- und Gartendenkmal.

Denkmalschutz - Bodendenkmale - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Denkmalschutz des Saarlandes dar.:Punktdarstellung der oberirdischen Bodendenkmäler auf Grundlage der Landesdenkmalliste des Saarlandes.

Bodendenkmal

Bodendenkmäler (Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 2 HDSchG), dargestellt als Mittelpunktkoordinate mit 300 m Wirkumkreis

Denkmalschutz Hessen (INSPIRE)

Der Datensatz Denkmalschutz Hessen (INSPIRE) des Landesamt für Denkmalschutz Hessen (LfDH) umfasst aus der Bau- und Kunstdenkmalpflege die Themen "Baudenkmal" und "Flächendenkmal", aus der hessenARCHÄOLOGIE die Themen "Bodendenkmal", "UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Kernzone)" sowie "UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Pufferzone)" und UNESCO-Weltnaturerbe Fossillagerstätte Grube Messel (Kernzone). Hinweis: Die Themen "Baudenkmal" und "Flächendenkmal" decken nicht die gesamte Landesfläche ab. Der aktuelle Bearbeitungsstand kann in einer Übersichtskarte in der Anwendung DenkXweb (https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/bearbeitungsstand/) eingesehen werden. Die Themen "Bodendenkmal" sowie "UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Kernzone)", "UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Pufferzone)" und UNESCO-Weltnaturerbe Fossillagerstätte Grube Messel (Kernzone) decken die gesamte Landesfläche ab. Das Thema „Bodendenkmal“ (Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 2 HDSchG) wird als Mittelpunktkoordinate mit 300 m Wirkumkreis dargestellt.

1 2 3 4 5 … 34 35 36