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Denkmalschutz - Bodendenkmale - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Denkmalschutz des Saarlandes dar.:Punktdarstellung der oberirdischen Bodendenkmäler auf Grundlage der Landesdenkmalliste des Saarlandes.

Verzeichnis der Kulturdenkmale Niedersachsen - Archäologische Bau- und Bodendenkmale

Die Daten bilden die Archäologischen Baudenkmale nach § 3.2. und § 3.3 des NDSchG und die Archäologischen Bodendenkmale nach § 3.4 des NDSchG ab. Die Denkmaleigenschaft hängt nicht von der Eintragung in das Verzeichnis ab. Objekte, die nicht im Verzeichnis enthalten sind, können Denkmäler sein. Die Daten sind kein vollständiges Verzeichnis. Hinweis: Keine rechtsverbindliche Grundlage. Bei allen Vorhaben ist eine frühzeitige Einbeziehung der Unteren Denkmalschutzbehörden und des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege erforderlich. Die Daten sind Eigentum des Landes Niedersachsen. Zugang wird nur bei Nachweis eines berechtigten Interesses erteilt.

INSPIRE-WMS SL Schutzgebiete - archaeologisches Denkmal

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Schutzgebiete aus den Geofachdaten umgesetzte Daten bereit.:Bewegliches oder unbewegliches Denkmal, das sich im Boden befindet oder befand und in der Regel aus vor- oder frühgeschichtlicher Zeit stammt.

WMS-Geodienste LfDH

WMS-Geodienste des Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH). Umfasst aus der Bau- und Kunstdenkmalpflege die Layer "Baudenkmal" und "Flächendenkmal", wie aus der hessenARCHÄOLOGIE die Layer "Bodendenkmal", " UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Kernzone)" und " UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Pufferzone)".

INSPIRE-WMS SL Schutzgebiete - Grabungsschutzgebiet

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Schutzgebiete aus den Geofachdaten umgesetzte Daten bereit.:Schutzgebiet auf dem alle Arbeiten, die ein Bodendenkmal gefährden könnten, einer Erlaubnis bedürfen.

Denkmalkarte Berlin

Kartographische Darstellung der in der Denkmalliste Berlin aufgeführten Denkmalpositionen. Die Einteilung und farbliche Darstellung folgt den im Denkmalschutzgesetz Berlin aufgeführten Kategorien der Denkmale (Denkmalbereiche, Bau-, Garten- und Bodendenkmale).

Naturdenkmale (flächenhaft) in Freiburg i. Br.

Der Geodatensatz enthält die räumlichen Geltungsbereiche der 7 flächenhafen Naturdenkmäle (FND) "Alter Friedhof (2.7 ha), Colombi-Park (1.4 ha), Oberes Steingrüble (0.9 ha), Seehauweiher in St. Georgen (0.7 ha), Mühlebrunnenweiher am Fuße des Tunibergs (0.5 ha), Lindenhainallee (0.3 ha) und Amphibolith-Steinbrüche (0.2 ha)" im Stadtkreis Freiburg.

Naturdenkmale (Einzelgebilde) in Freiburg i. Br.

Der Geodatensatz zeigt die räumliche Lage der Naturdenkmale - Einzelgebilde (END) im Stadtkreis Freiburg. In Freiburg sind derzeit ca. 130, vorwiegend im Siedlungsbereich gelegene Einzelbäume, Baumreihen oder Baumgruppen als einzelne Naturdenkmale ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um Altbestände sowohl gebietstypischer Baumarten (insb. Winter-/ Sommerlinde, Stiel-/ Traubeneiche, Ulme, Spitz-/ Bergahorn, Weißtanne) als auch fremdländischer, z. T. kulturhistorisch bedeutsamer Gehölze (insb. Maulbeerbaum, Zeder, Mammutbaum, Lebensbaum, Tulpenbaum, Ginkgo).

Denkmalschutz - Bodendenkmale - OGC API Features

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Denkmalschutz des Saarlandes dar.:Punktdarstellung der oberirdischen Bodendenkmäler auf Grundlage der Landesdenkmalliste des Saarlandes.

Besonders landschaftsprägendes Denkmal

Landschaftsprägende Denkmäler sind solche Bau- und Bodendenkmäler oder Ensembles, deren optische und/oder funktionale Wirkung in einen größeren, als Landschaft zu beschreibenden Raum hinausgeht. Damit ist ihre Umgebung für ihr Erscheinungsbild, Wesen und Wirkung von hoher Bedeutung. Besonders landschaftsprägende Denkmäler zeichnen sich darüber hinaus durch eine hohe landesgeschichtliche Bedeutung und eine besondere topographische Lage aus. Sie prägen ihre Umgebung hochgradig und weisen ein weites Sichtfeld sowie wichtige bewusst angelegte und/oder gewachsene Blickbeziehungen auf. Die Einordnung als besonders landschaftsprägendes Bau- oder Bodendenkmal ist nur im Zusammenhang mit der Errichtung von Windenergieanlagen relevant, denn in ihrer Nähe bedarf es einer denkmalrechtlichen Erlaubnis hierfür (Art. 6 Abs. 5 bzw. Art. 7 Abs. 4 Satz 3 und 4 BayDSchG). Die Zusammenstellung der besonders landschaftsprägenden Denkmäler ist für eine Fortschreibung offen, bei entsprechenden Vorhaben ist daher jeweils der tagesaktuelle Stand abzufragen.

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