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s/ardea-cinerea/Ardea cinerea/gi

Berliner Biotopverbund

Um zu überleben und sich fortpflanzen zu können, sind viele Arten darauf angewiesen, zwischen Lebensräumen zu pendeln. Tiere wandern zwischen Winter- und Sommerquartier oder zwischen Futterquellen und Nist- oder Laichstätten. Dabei tragen sie zur Verbreitung von Pflanzen bei. Ein Austausch zwischen Populationen ist also immens wichtig. Er bewahrt die genetische Vielfalt, macht eine natürliche Ausbreitung- und auch Wiederbesiedelungen möglich. Wenn Stadt und Verkehrswege unbedacht ausgebaut werden, kann das Biotope isolieren. Sie verinseln. Damit verarmt die biologische Vielfalt. Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt deshalb seit 2002 vor, den Biotopverbund zu fördern, sprich: Lebensräume zu vernetzen. Auch in Stadtstaaten sollen solche Verbindungen mindestens 10 Prozent der Fläche ausmachen. Die Umsetzung ist Ländersache. Berlin hat 34 Zielarten festgelegt, die besonders auf solche Verknüpfungen angewiesen sind. Von ihrem Schutz profitieren viele andere Arten. Für jede Zielart wurden die Kernflächen ihrer aktuellen Verbreitung und geeignete neue Lebensräume kartiert. So wurde klar, welche Verbindungen nötig sind. Diesen Biotopverbund zu verwirklichen, ist ein grundlegendes Ziel des Berliner Landschaftsprogramms und seit 2012 auch Ziel der Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt. Die Charta für das Berliner Stadtgrün hat das 2019 bestätigt. Unterschutzstellung von Natur und Landschaft Charta für das Berliner Stadtgrün Die Gemeine Grasnelke könnte sich vom Tempelhofer Feld auf ungewöhnlichem Wege ausbreiten: über das magere Grün des S-Bahn Rings. Ähnlich bei der Rotbauchunke: Die seltene Art kommt in Berlin nur noch in den Weihern der Wartenberger Feldmark und der Hönower Weiherkette vor. Die Malchower Aue wäre ein neuer Lebensraum: Die Auenlandschaft soll als Leitprojekt über das Berliner Ökokonto aufgewertet werden. Um sie zu besiedeln, brauchen die Unken aber eine Verbindung dorthin. Die schafft der grüne Korridor des Hechtgrabens. Selbst Bahndämme und Kanäle sind also wichtig für die biologische Vielfalt. Gerade sie lassen sich ökologisch aufwerten, um Hemmschwellen zu beseitigen. Weitere Informationen zum Berliner Ökokonto „Liebesinsel“ und „Kratzbruch“ sind zwei Inseln in Friedrichshain, die unter Naturschutz stehen. Seit 2020 werden ihre sensiblen Uferzonen renaturiert. Reihen vorgelagerter Holzpfähle schützen in Zukunft die Flachwasserbereiche vor Wellenschlag und Erosion. Im Schutz dieser Holzpfahlreihen wird Röhricht angepflanzt. Biber, Graureiher, Kormorane und die übrige Tier- und Pflanzenwelt profitieren davon. Damit die Tiere immer einen Ort haben, um sich zurückzuziehen, werden die Arbeiten schrittweise in Angriff genommen. Biotopverbund Biotopverbundsystem

WP Oldenbroker Feld I, Repowering BA 1

Kurzbeschreibung Die Projekt Ökovest GmbH beantragt die Neuerrichtung von drei Windenergieanlagen (WEA) in der Gemeinde Ovelgönne im Landkreis Wesermarsch. Bauleitplanung Die Gemeinde Ovelgönne möchte ein Repowering des vorhandenen Windparks Oldenbroker Feld I ermöglichen. Aktuell besteht der Windpark Oldenbroker Feld I aus insgesammt 13 Windenergieanlagen. 5 WEA des Typs Vestas V80 mit einer installierten Leistung von je 2000 kW Nennleistung und 60,0 m Nabenhöhe, sowie 8 WEA des Typs Vestas V66 mit einer installierten Leistung von je 1650 kW Nennleistung und 67,0 m Nabenhöhe. Die Fläche liegt in der 16. Änderung Flächennutzungsplan, die als Sonderbaufläche für Windenergie dargestellt ist. Die rechtliche Grundlage für die Errichtung der 13 Anlagen bilden der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1 sowie die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1. Der Rat der Gemeinde Ovelgönne hat in seiner Sitzung am 13.10.2021 die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 nebst erster Änderung beschlossen. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 22.10. 2021 ist die Aufhebungssatzung rechtskräftig geworden. Durch die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr 1 ist es möglich im Zuge eines Repowerings insgesamt 8 Windenergieanlagen zurückzubauen (4 Windenergieanlagen vom Typ Vestas V 66 und 4 Windenergieanlagen vom Typ Vestas V 80) und an den beantragten Stellen im Gebiet der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes 3 Windenergieanlagen vom Typ Vestas EnVentus V 150 neu zu errichten. Windenergieanlage Die für die Errichtung und den Betrieb vorgesehene, antragsgegenständliche Windenergieanlage des Typs Vestas EnVentus V 150 entspricht dem heutigen Stand der Technik und weist eine Leistung von 5,6 MW auf. Der geplante WEA-Typ hat einen Rotordurchmesser von 150,0 m und eine Nabenhöhe von 125 m. Durch die statischen gegeben wird das Fundament so in den Untergrund eingebunden, dass es 2 m über Gelände herausragt, was zu einer Nabenhöe von 127,0 m über Gelände führt. Die rechnerische Gesamtbauwerkshöhe beträgt dann 202,0 m. Dies erfordert eine Kennzeichnung als Luftfahrthindernis, die als bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung zu steuern ist. Der antragsgegenständlichen Windenergieanlagenstandorte liegen auf den nachfolgend benannten Flurstücken: WEA 1 neu: Gemarkung Oldenbrok, Flur 14, Flurstück 14 WEA 2 neu: Gemarkung Oldenbrok, Flur 14, Flurstück 9 WEA 3 neu: Gemarkung Oldenbrok, Flur 5, Flurstück 27/1 Windpark Der bestehende Windpark Oldenbroker Feld I umfasst insgesammt 13 WEA. Im Zuge der Neuerrichtung der antragsgegenständlichen WEA werden 8 bestehende WEA zurückgebaut (Repowering). Um eine Zuordnung der WEA-Bezeichnungen in Karten und Gutachten dieses Antrags zu gewährleisten, ist in der Kurzbeschreibung Nr. 1.2 des Antrags eine Auflistung der zurückzubauenden Bestands-WEA aufgeführt. Zu den Schallimmissionen Acht vorhandene Windenergieanlagen werden zurückgebaut und sind daher nicht als Vorbelastungen an den Immissionsorten an den benachbarten Wohnbebauungen zu berücksichtigen. Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Richtwerte gemäß TA-Lärm wird durch eine detaillierte Schallprognose der Firma PLANkon nachgewiesen (siehe Kapitel 5.1). Grundlage für die Beurteilung der Schallimmissionen sind die aktuellen Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen (WKA) der Bund/ Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) („Interimsverfahren“). Im Ergebnis werden die Schallimmissionswerte an allen Immissionspunkten eingehalten. Daher bestehen aus Sicht des Schallimmissionsschutzes unter den im Gutachten dargestellten Bedingungen keine Bedenken gegen die Errichtung und den Betrieb der geplanten Windenergieanlagen während der Tages- und Nachtzeit. Zum Schattenwurf Der zu erwartende Schattenwurf wurde durch das Gutachten der Firma PLANkon in Kapitel 5.1 berechnet. An einigen Immissionsorten werden die zulässigen Orientierungsgrenzwerte durch die antragsgegenständlichen Windenergieanlagen überschritten. An diesen Immissionsorten ist die Belastung durch die geplanten Anlagen so zu reduzieren, dass die Orientierungswerte (30 Minuten/Tag und 30 Stunden/Jahr worst-case bzw. 8 Stunden/Jahr real) eingehalten werden. Durch den Einbau eines Schattenwurfmoduls, können die Anlagen so programmiert und gesteuert werden, dass diese zu bestimmten Zeiten und bei tatsächlich auftretendem Schattenwurf vorrübergehend abgeschaltet werden. Eine Überschreitung der geforderten Richtwerte kann dadurch ausgeschlossen werden. Sonstige Belastungen Außer Schall- und Schattenemissionen gehen von Windkraftanlagen keine Emissionen aus, die die Schutzgüter beeinträchtigen können. Die Stromerzeugung ist frei von umwelt- und klimaschädigenden Abgasen oder problematischen Abfällen. Die Stromerzeugung mit Windkraftanlagen trägt zur Verringerung von Schadstoffen in der Luft bei und ist ein Beitrag zum globalen Klimaschutz. Da die nächtliche Befeuerung aufgrund des Luftverkehrsrecht eine Beeinflussung der Umgebung darstellt, werden die antragsgegenständlichen WEAs mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) ausgerüstet. Nach § 9 Abs. 8 S.1, 3 EEG 2017 müssen Betreiber von Windenergieanlagen an Land, die nach den Vorgaben des Luftverkehrsrechts zur Nachkennzeichnung verpflichtet sind, ihre Anlagen mit einer solchen Einrichtung ausrüsten. Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, Artenschutz und FFH Verträglichkeit Im Rahmen des UVP-Berichtes, des LBP sowie der Fachgutachten ist eine vollständige Eingriffsermittlung durchgeführt worden.Diese sind den Antragsunterlagen in Kapitel 13 und 14 beigefügt. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (s. Kapitel 13.5.1) sowie nach Umsetzung des ermittelten Kompensationsbedarfs / der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen (s. Kapitel 13.5.2) verbleiben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen für den Menschen und den Naturhaushalt. Da Eingriffe durch WEA in das Landschaftsbild i. d. R. weder durch Ausgleichs- noch durch Ersatzmaßnahmen kompensierbar sind, verbleiben i. d. R. erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf dieses Schutzgut. Das Repowering wird jedoch nicht in dem Maße wahrgenommen, wie die Neuerrichtung eines Windparks; insofern sind pragmatisch betrachtet nur geringe Änderungen mit der Planung verbunden und zusätzliche erhebliche Umweltauswirkungen auf das Landschaftsbild werden ausgeschlossen. Nachteilige Umweltauswirkungen auf die Natura-2000 Gebiete sowie die nationalen Schutzgebiete können ausgeschlossen werden. Erhebliche nachteilige Auswirkungen durch die Vorbelastung (19 Bestandsanlagen und 2 Hochspannungsfreileitungen) sind definitiv auf das Landschaftsbild gegeben, denn Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch WEA sind i.d.R. nicht vermeidbar und nicht kompensierbar. Die Eingriffsregelung nach §13 BNatSchG wird in dem LBP bearbeitet. Dieser ist im Kapitel 13 eingefügt. Es werden Eingriffe in Natur und Landschaft festgestellt und bewertet und geeignete Kompensationsmaßnahmen aufgelistet. Für den Eingriff werden auf vier Flächen insgesammt 5,98 ha Kompensationsfläche zur Verfügung gestellt. Zur Bewertung von artenschutzrechtlichen Belangen wurde ein Artenschutzfachbeitrag erstellt und diesem Antrag im Kapitel 13 eingefügt. Der Fachbeitrag kommt zu dem Ergebniss, dass unter Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen das Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG vollständig vermieden werden kann. Eine Darlegung der Voraussetzungen für eine Ausnahme ist somit nicht erforderlich. Zur artenschutzrechtlichen Beurteilung wurden folgende Untersuchungen herangezogen, Diese sind ebenfalls im Kapitel 13 eingefügt. • Avifaunistisches Gutachten 2019/2020 zum Repowering des Windparks Oldenbroker Feld I (Büro Sinning 2021a) • Raumnutzungsanalyse Graureiher - 2019, Gutachten zum geplanten Repowering des WP"Oldenbrokerfeld I" (Büro Sinning 2021b) • Raumnutzungsanalyse Seeadler - 2019, Gutachten zum geplanten Repowering des WP "Oldenbrokerfeld I" (Büro Sinning 2021c) • Weißstorch-Raumnutzungskartierung 2019 und 2020 (Büro Sinning 2021d) • Fledermauskundliche Untersuchungen 2021 zum geplanten Repowering im Windpark Oldenbroker Feld I – Zwischenbericht (Büro Sinning 2021) • Fledermauskundliche Untersuchungen 2021 zum geplanten Repowering im Windpark Oldenbroker Feld I – Endbericht (Büro Sinning 2022) Erschließung Der Windpark wird direkt von der B 211 Oldenburg/ Brake erschlossen. Für die Erschließung innerhalb des Plangebietes bis zum WEA-Standort wird weitestgehend die bestehende Windparkzuwegung genutzt und ausgebaut. Die interne Zuwegung der antragsgegenständlichen Windenergieanlagen wird in Schotterbauweise mit einer Breite von ca. 4,5 m, für eine Achslast von 12t, angelegt. Zusätzlich zu den Erschließungswegen ist an dem Windenergieanlagenstandort die Anlage einer Kranstellfläche sowie ggfs. weiterer Lager- und Montageflächen erforderlich. Die Kranstellfläche wird dabei – wie der Wegebau – in Schotterbauweise hergerichtet; der Unterbau wird entsprechend den Vorschlägen des Bodengutachtens (siehe Kapitel 12.7) erfolgen um die erforderlichen Kranlasten aufzunehmen. Die Anlage temporärer Lager- und Montageflächen erfolgt mittels geeigneten Metallplatten und wird nach der Errichtung wieder zurückgenommen. Zum Netzanschluss Es ist geplant für die beantragten Windenergieanlagen den bereits vorhandenen Netzanschluss als Netzverknüpfungspunkt zu nutzen und den erzeugten Strom dort einzuspeisen. Die Übergabestation des vorhandenen Windparks wird dabei ersetzt werden müssen, die Anschlussmöglichkeit entspricht nicht mehr dem heutigen Anforderungen. Somit ist lediglich eine Neuverlegung von Mittelspannungskabel der beantragten WEA untereinander notwendig. Die Planung ist in der Planzeichnung in Kapitel 2 ersichtlich. Zum Rückbau der Windkraftanlagen Nach § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB ist für Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nrn. 2 bis 6 BauGB als weitere Zulässigkeitsvoraussetzung eine Verpflichtungserklärung abzugeben, das Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen. Rückbau ist die Beseitigung der Anlage, welche der bisherigen Nutzung diente und insoweit die Herstellung des davor bestehenden Zustandes. Zurückzubauen sind grundsätzlich alle ober- und unterirdischen Anlagen und Anlagenteile sowie die zugehörigen Nebenanlagen wie Leitungen, Wege und Plätze und sonstige versiegelte Flächen. Die durch die Anlage bedingte Bodenversiegelung ist so zu beseitigen, dass der Versiegelungseffekt, der z. B. das Versickern von Niederschlagswasser beeinträchtigt oder behindert, nicht mehr besteht. Die Antragstellerin verpflichtet sich die Anlagen nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist dem Antrag beigefügt.

INSPIRE Verteilung der Vogel-Arten (G) in Deutschland - Verbreitung

Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (G) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Verbreitungsdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Verbreitungsdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Verbreitungsdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.

INSPIRE Verteilung der Vogel-Arten (G) in Deutschland - Vorkommen

Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (G) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Vorkommensdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Vorkommensdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Vorkommensdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.

NSG Insel Imchen bei Kladow

Die kleine, fast völlig zugewachsene Insel am Westufer der Unterhavel ist für ihren Vogelreichtum bekannt. Graureiher und Kormorane haben hier Brutkolonien, der seltene Schwarzmilan zieht seine Jungen groß und selbst der majestätische Seeadler lässt sich gerne auf den hohen Bäumen der Insel nieder. Die Wasserflächen rund um die Insel, die im Sommer von gelbblühenden Teichrosenfeldern bedeckt sind, werden im Winter von überwinternden Wasservögeln aufgesucht. Der sehr dichte Baumbestand auf der Insel bleibt völlig sich selbst überlassen. Holzbewohnende Insekten und Pilze finden im nicht entfernten Totholz reichen Lebensraum. Die Insel darf nicht betreten werden. Von der BVG-Fähre aus, deren Route direkt an der Insel vorbei führt, sind jedoch die Brutkolonien von Graureiher und Kormoran einsehbar. Von der Kladower Uferpromenade am Imchenplatz aus kann man die Schönheit des Landschaftsbildes der Havel mit der unbesiedelten Insel Imchen und den vorgelagerten Teichrosenbeständen erleben. Einige Bänke an der Uferpromenade bieten einen guten Ausblick auf die Insel. Mehrere Cafés und Restaurants laden zum Verweilen und Schauen ein. Vom Imchenplatz aus lohnt sich eine Radtour in südlicher Richtung zum Sacrower See und zur Heilandskirche. In Richtung Gatow kann man über den Gutspark Kladow auf einem angelegten Wanderweg am Ufer entlang spazieren. Lohnenswert ist es die BVG-Fähre, die zwischen Kladow und Wannsee verkehrt, zu benutzen. Die Route führt direkt an der Insel vorbei, so dass man bei der Überfahrt einen Blick auf die Brutkolonien erhaschen kann. Für Wassersportler signalisieren Bojen die Schutzgebietsgrenze, die nicht überfahren werden darf. Ausflugstipps – Auf Försters Wegen

Horstschutzvereinbarung - Leitlinien zur Errichtung von Horstschutzzonen für geschützte Vogelarten im Saarland

Leitlinien zur Errichtung von Horstschutzzonen für geschützte Vogelarten im Saarland Baumfalke - Graureiher - Habicht - Kolkrabe - Rotmilan - Schwarzstorch - Schwarzmilan - Uhu - Wespenbussard

Microsoft Word - Vorgehensweise_Bewertung_EUSPA.doc

Vorgehensweise bei der Bewertung von Brut- und Rasthabitaten in EU SPA bei der Erstellung von Managementplänen Es wird vorgeschlagen, in Anlehnung an die Vorgehensweise in Niedersachsen ebenfalls die Kriterien A (Sehr guter Erhaltungszustand), B (Guter Erhaltungszustand) und C (Ungünstiger Erhaltungszustand) heranzuziehen. Die Habitate sind artbezogen flächenscharf abzugrenzen. 1. Brutvögel Zu den zu untersuchenden Arten gehören die Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie sowie die Arten der Kategorien I und II der Roten Liste Sachsen-Anhalts und der BRD („sonstige wertgebende Arten“ im Sinne der Leistungsbeschreibung). Es wird jede Art gesondert betrachtet. Eine Zusammenfassung in Gilden ist nicht vorzunehmen. Die Erfassung der Habitate für die in der gebietsspezifischen Leistungsbeschreibung benannten Vogelarten nach Anhang I der VS-RL und der sonstigen wertgebenden Brutvogelarten erfolgt gemäß der „Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands“ (SÜDBECK et al. 2005). Voraussetzung für die Einstufung einer Fläche als Habitat ist der Nachweis mindestens einer Revierbesetzung seit 2012. Potenzielle Entwicklungsflächen, die derzeit noch kein Habitat sind, werden auf der Grundlage der Gesamteinschätzung für das Teilgebiet (= in den Grenzen des FFH-Gebietes) vorgeschlagen (Bsp.: Wird der Gesamtzustand einer Art mit A bewertet oder sind genügend entwicklungsfähige und bereits als Habitat eingestufte Flächen vorhanden, werden keine zusätzlichen Flächen vorgeschlagen. Die Abgrenzung der Habitate hat weitgehend pragmatisch zu erfolgen. Eine Zusammenfassung zu Konzentrationsräumen ist möglich. Ebenso können Einzelvorkommen zur Festsetzung eines Habitats führen. Sofern darunter Arten ermittelt werden, die nicht in den Standarddatenbögen enthalten sind, ist eine gutachtliche Meinung bzgl. eindeutiger (!) potenzieller Habitate zu entwickeln. Als Parameter für die A-B-C-Bewertung eines Habitats werden die Kriterien der Tabelle 3 der Niedersächsischen Vorgehensweise (s. BOHLEN und BURDORF 2005, S. Anlage 10) verwendet. Die einzelnen Hauptpunkte sind verbal- argumentativ zu untersetzen. Eine A-B- C-Bewertung dieser Untersetzungen ist nicht erforderlich. Auf dieser Grundlage erfolgt eine Gesamtbewertung für das Projektgebiet. Hierbei ist zu beachten, dass sowohl eine Bewertung der Population als auch der Beeinträchtigungen und der Gesamt-Habitatausstattung vorzunehmen ist. Die Bewertung der Habitatausstattung erfolgt analog zu den Berichtspflichten bei FFH-LRT und -Arten. Bei > 25 % der Habitatflächen im Erhaltungszustand C bezogen auf das Gesamtgebiet soll insgesamt C gelten. Bei < 25 % des Gesamtbestandes der Flächen im Erhaltungszustand C entscheidet die Häufigkeit zwischen A und B über den Gesamterhaltungszustand. Für die Arten der Kategorien I und II der Roten Liste Sachsen-Anhalts und der BRD erfolgt einleitend eine tabellarische Übersicht. Vorhandene Arten, deren Schutzstatus und Bestand im Gebiet sowie Gefährdungsursachen werden kurz gebietskonkret beschrieben. 2. Rastvögel Die Abgrenzung der Rasthabitate der Vogelarten nach Art. 4.2 der VSch-RL muss pragmatisch erfolgen. Es stehen als Kriterien die Zählstrecken der Wasservogelzählung, Teichgebiete, Feuchtflächen etc. zur Verfügung. Sofern innerhalb der Zählstrecken Hotspots erkennbar sind (z.B. bekanntermaßen traditionelle Rastplätze, besonders hohe Individuendichten), sind diese flächenhaft abzugrenzen. Die Bewertung der einzelnen Rasthabitate sollte vorrangig über den Grad der Beeinträchtigung erfolgen. Flächen/Vorkommen außerhalb der Bearbeitungsgebiete, für die ein funktionaler Zusammenhang mit dem NATURA-2000-Gebiet besteht, sind nicht zu bewerten, aber zu benennen. Eine A-B-C- Bewertung entfällt. Vielmehr ist verbal- argumentativ vorzugehen. Die Arten nach Anhang 4.2 VS-RL und zugleich Anhang I VS-RL sind artweise zu betrachten, bei den sonstigen wertgebenden Arten sind Gilden zu bilden (nach JANSEN 2008). Tabelle 1: Reihenfolge und Zuordnung der Arten zu Artengruppen Fett gesetzte Arten = Arten des Anhang I Vogelschutz-Richtlinie Fett gesetzte Artengruppen = bei weitergehenden Zusammenfassungen als „Wasservögel“ eingestuft Art Gruppe Art Gruppe Greifvögel Höckerschwan Schwäne Rotmilan -„- -„- Singschwan „ Schwarzmilan -„- - - Zwergschwan „ Seeadler -„- - - Trauerschwan Raufußbussard -„- Gänse Rothalsgans „ Mäusebussard -„- - - Ringelgans „ Merlin -„- - - Kanadagans „ Wanderfalke -„- - - Weißwangengans „ Turmfalke -„- - - Graugans „ - - Kranich Kurzschnabelgans Wasserralle Rallen -„- Saatgans Teichhuhn -„- -„- Zwerggans „ Blesshuhn -„- - - Blessgans „ - - Schneegans Austernfischer Watvögel -„- Streifengans Säbelschnäbler -„- Stelzenläufer -„- -„- Nilgans „ Kiebitzregenpfeifer -„- - - Brandgans „ „ - - Rostgans - - „ Kiebitz - - Enten Mandarinente Flussregenpfeifer -„- -„- Schnatterente „ Sandregenpfeifer -„- - - Pfeifente „ Regenbrachvogel -„- - - Krickente „ Großer Brachvogel -„- - - Stockente „ Uferschnepfe -„- - - Spießente „ -„- - - Knäkente „ Zwergschnepfe -„- - - Löffelente „ Bekassine -„- - - Kolbenente „ Flussuferläufer -„- - - Moorente „ Dunkler Wasserläufer -„- - - Tafelente „ -„- - - Reiherente „ Teichwasserläufer -„- - - Bergente „ Grünschenkel -„- - - Eiderente „ Waldwasserläufer -„- - - Eisente „ Bruchwasserläufer -„- - - Trauerente „ -„- - - Samtente „ Sumpfläufer -„- - - Schellente „ Knutt -„- - - Zwergsäger „ Sanderling -„- - - Gänsesäger „ Zwergstrandläufer -„- Mittelsäger - - Temminckstrandläufer -„- Lappentaucher Zwergtaucher „ Sichelstrandläufer -„- - - Haubentaucher „ Alpenstrandläufer -„- Rothalstaucher - - Möwen u. Seeschwal- Dreizehenmöwe ben -„- Schwarzhalstaucher Zwergmöwe -„- Sonstige Wasservögel Sterntaucher „ Lachmöwe -„- - - Prachttaucher „ Schwarzkopfmöwe -„- - - Eistaucher „ Fischmöwe -„- - - Kormoran „ Sturmmöwe -„- - - Rohrdommel „ Mantelmöwe -„- - - Nachtreiher „ Silbermöwe -„- - - Silberreiher „ -„- - - Graureiher „ Steppenmöwe -„- Seidenreiher - - „Weißkopfmöwe“ -„- Sonstige Schwarzstorch „ Heringsmöwe -„- Weißstorch - - Raubseeschwalbe -„- Greifvögel Fischadler „ Weißbartseeschwalbe -„- - - Schreiadler „ Weißflügelseeschwalbe -„- - - Steinadler „ Trauerseeschwalbe -„- - - Kornweihe „ Flussseeschwalbe -„- - - Wiesenweihe „ - - Eisvogel Rohrweihe Habicht -„- Quellenverzeichnis: BOHLEN, M. & BURDORF, K. (2005): Bewertung des Erhaltungszustandes von Brutvogelarten in Europäischen Vogelschutzgebieten in Niedersachsen. 29 S. JANSEN, S. (2008): Ergebnisse von Rastvogelerfassungen in Europäischen Vogelschutzgebieten im Norden Sachsen-Anhalts und deren Umgebung. Ber. Landesamt f. Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Sonderheft 4/2008, 91-109. SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T. SSCHRÖDER, K. & SUDFELDT, C. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell, 792 S.

EU-VO-Art-19_MMB-Procyon-lotor_Version-2018-02

Waschbär – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 Seite 1 Waschbär Management- und Maßnahmenblatt 1 Metainformationen 1.1 Dokument Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 1.2 Rechtlicher Bezug • Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, hier „VO“ genannt • Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141, hier „Unionsliste“ genannt 1.3 Version Nach Öffentlichkeitsbeteiligung, Stand: Februar 2018 1.4 Ziele dieses Dokumentes • Das vorliegende Dokument beschreibt die Managementmaßnahmen nach Art. 19 der VO. • 2 Artinformationen 2.1 Betroffene Art/ Artengruppe Waschbär 2.2 Wissenschaftlicher Name Procyon lotor Linnaeus 1758 2.3 Status, Verbreitung und Datenlage Status in Deutschland: etabliert Status und Verbreitung im Bundesland: siehe länderspezifische Anlage Datenlage: überwiegend gut (gesichert) 2.4 Wesentliche Einführungs-, Ausbringungs- und Ausbreitungspfade • Der Waschbär wurde im vergangenen Jahrhundert gezielt angesiedelt, daneben haben entkommene Farmtiere zur Etablierung der Wildpopulation beigetragen. • Starkes Populationswachstum führte zur spontanen Ausbreitung, wodurch bundesweit nahezu flächendeckend alle Landschaftstypen besiedelt wurden. 3 Nachteilige Auswirkungen Nachteilige Auswirkungen auf Ökosysteme: • Prädation durch Waschbären stellt eine erhebliche Gefahr für die in Deutschland vom Aussterben bedrohte Europäische Sumpfschildkröte (Schneeweiß & Wolf 2009) und lokal auch für stark gefährdete Amphibienarten wie z. B. die Gelbbauchunke dar. • Der omnivore und ökologisch äußerst anpassungsfähige Waschbär kann effektiv Baumverstecke wie Spalten und Höhlungen und auch künstliche Nisthilfen auf Nahrung kontrollieren. Er ist dabei wahrscheinlich autochthonen Prädatoren (u. a. Baummardern) überlegen. Daher ist der Waschbär vermutlich in der Lage, zusätzlich Verluste bei Fledermäusen (Rasper 2000) und höhlen- sowie baumbrütenden Vögeln (u. a. Günther & Hellmann 2002; Schwab 2015) zu verursachen. Waschbär – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 • Seite 2 Relativ häufig wurden Waschbären in jüngerer Vergangenheit als Prädatoren bei Greifvögeln und koloniebrütenden Vogelarten (besonders Graureiher und Kormoran) sowie an (insbesondere flachen, temporären) Amphibiengewässern beobachtet. Für den Rückgang des Graureihers und insbesondere den Verlust an teilweise über Jahrzehnte bestehenden Großkolonien wird der Waschbär als Verursacher angenommen (Helbig 2011). Zumindest lokal kann der Waschbär auch bei anderen Greifvogelarten und Amphibien (insbesondere Gelbbauchunke) Rückgänge durch Prädation von Eigelegen und Nestlingen bzw. Kaulquappen und Adulten verursachen (Beinlich 2012, Nicolai 2006, Nehring et al. 2015, Schneeweiß 2016). Inwieweit dadurch großräumig eine Gefährdung dieser Arten verursacht wird, ist ungeklärt. Die schon längerfristig bestehenden Verbreitungsschwerpunkte mit hohen Dichten des Waschbären in Brandenburg und Hessen weisen keine geringere Verbreitung von Graureiher und Greifvogel-Arten auf (Gedeon et al. 2014), verglichen mit den Bereichen Deutschlands, in denen dieses Neozoon noch selten ist. Eine Untersuchung zum Nahrungsspektrum des Waschbären im Müritz‐Nationalpark (Mecklenburg‐Vorpommern) formuliert als Ergebnis, dass bestandsgefährdende Auswirkungen des Waschbären auf naturschutzrelevante heimische Arten nicht bestätigt werden können (Michler o. J.). Der Nachweis, ob und in welchem Umfang der Waschbär in bestimmten Gebieten unter den jeweils gegebenen Rahmenbedingungen eine lokale Bestandsgefährdung heimischer Arten verursachen kann, bleibt in jedem Einzelfall aufwändig und schwierig. • Wie andere Prädatoren kann auch der Waschbär Gelegeverluste bei gefährdeten Bodenbrütern verursachen. • Als Vektoren u.a. für Staupe oder auch Leptospirose können Waschbären auch andere geschützte Tierarten wie den Luchs infizieren. Nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit: • Der Waschbär kann den ebenfalls aus Nordamerika eingeschleppten Spulwurm Baylisascaris procyonis auf Menschen übertragen. Krankheitsfälle sind in Deutschland allerdings bislang extrem selten (nur ein wahrscheinlicher Fall: Bauer et al. 1992, Küchle et al. 1993), obwohl der Spulwurm in der deutschen Waschbärenpopulation mittlerweile häufig ist (Gey 1998, Helbig 2011). Die Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung sind in Deutschland unerheblich. In Nordamerika sind durch diesen Parasiten hervorgerufene Erkrankungen ebenfalls sehr selten, es sind aber Einzelfälle schwerer Krankheitsverläufe sowie Todesfälle bekannt (u. a. Park et al. 2000; Fox et al. 1985). • In Amerika stellen neben Stinktieren, Fledermäusen und Füchsen Waschbären die Hauptreservoire der klassischen Tollwut dar (http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Tollwut.html) Nachteilige Auswirkungen auf die Wirtschaft: • In Einzelfällen und lokal verursacht der Waschbär wirtschaftliche Schäden, z. B. an Feldfrüchten (z. B. milchreifer Mais), Obst, Geflügel oder durch Zerstörung von Dämmmaterialien, Verschmutzung und anderweitige Belästigung in Gebäuden. Die Schäden an Gebäuden können teilweise erheblich sein, sind aber gesamtwirtschaftlich betrachtet unerheblich. Waschbär – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 Seite 3 4 Maßnahmen 4.1 Ziele des Managements • Kontrolle der negativen Auswirkungen des Waschbären auf heimische Arten. • Eindämmung der Weiterverbreitung über geographische Grenzen, die die Art ohne Hilfe des Menschen nicht oder nur sehr schwer überwinden kann. In Deutschland betrifft dies in erster Linie bislang von der Art unbesiedelte Nord- und Ostseeinseln. • Lokale Populationskontrolle in Bereichen, in denen der Waschbär eine erhebliche Gefährdung oder möglicherweise sogar das Aussterben heimischer Arten verursachen kann. Dies betrifft in Deutschland in erster Linie die Vorkommensgebiete der Europäischen Sumpfschildkröte und lokale Populationen gefährdeter Amphibienarten (z. B. der Gelbbauchunke) sowie Brutgebiete gefährdeter oder besonders schutzbedürftiger Vogelarten. • Regulierung des Umgangs mit in menschlicher Obhut befindlichen Waschbären • Öffentlichkeitsarbeit zur Verminderung der direkten und indirekten anthropogenen Förderung der Art 4.2 Managementmaßnahmen M 1: Anbringen von Überkletterschutzmanschetten an Horst- und Höhlenbäumen gefährdeter oder besonders schutzbedürftiger Arten (vgl. Gleichner & Gleichner 2013; Schönbrodt 2015) Aufwand und Wirksamkeit: Bei Nutzung von Wellpolyester mit einem durchschnittlichen m²- Preis von ca. 15,00 € und einem durchschnittlichen Bedarf von einem 1x2 m großem Stück zur Sicherung eines Brutbaumes fallen pro geschütztem Baum an reinen Materialkosten durchschnittlich etwa 30,00 € an (Schönbrodt 2015). Derzeit nicht bilanziert werden können die Kosten für die Anbringung, Kontrolle und Beseitigung der Schutzvorrichtung sowie für die Ermittlung der Horstbäume, da diese Arbeiten (z. B. in Sachsen-Anhalt) überwiegend auf ehrenamtlicher Basis erfolgen. In der Regel sicher wirksame Maßnahme. Zu beachten ist, dass ggf. mehrere Bäume geschützt werden müssen, um ein Überklettern des Waschbären von Nachbarbäumen zu verhindern. Ergänzend oder als Alternative kommt auch das Entfernen von als „Brücke“ wirkenden Ästen infrage (rechtzeitig vor der Brutzeit). Als Überkletterschutz können auch andere Materialien wie beispielsweide PET Verglasungsfolie zum Einsatz kommen. Regelmäßige Kontrolle auf Beschädigung. Ist der Schutz nicht mehr erforderlich oder unbrauchbar geworden, ist für eine ordnungsgemäße Beseitigung/Entsorgung zu sorgen. In Gebieten, in denen regelmäßig Fälle illegaler Greifvogelverfolgung auftreten, empfiehlt sich diese Maßnahme nicht. Wirkung auf Nichtzielarten: Keine negativen Auswirkungen. Erfolgskontrolle: Durch Prüfung des Reproduktionserfolgs der Zielarten. M 2: Einzäunung (mit Überkletterschutz) von Vorkommensgebieten gefährdeter Arten (z. B. Bodenbrüter, Europäische Sumpfschildkröte) Beschreibung: Bei geeigneter Ausführung der Einzäunung kann auch der Waschbär ziemlich sicher ausgeschlossen werden. Empfehlenswert sind insbesondere feste Einzäunungen mit zusätzlicher Sicherung durch Stromlitzen. Gegenüber Marderartigen (außer Dachs) ist die Einzäunung kaum wirksam. Ist der Schutz nicht mehr erforderlich oder unbrauchbar geworden, ist für eine ordnungsgemäße Beseitigung/Entsorgung zu sorgen. Aufwand und Wirksamkeit: Gegenwärtig sind pro Kilometer Zaunlänge mit Untergrabe- und Überkletterschutz mit Kosten von ca. 42.000,00 € pro km Zaunlänge zu veranschlagen. So kostete ein 2012 gebauter Schutzzaun im Havelländischen Luch (30 ha, 2,4 km Zaunlänge) 100.000,00 €. Derzeit nicht bilanziert werden können die Kosten für Zaunkontrolle,

NSG -Klein Vielener See-

Größe ca. 110 ha, eutropher Flachwassersee, der als Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet einer Vielzahl von Wasser- und Watvogelarten dient. Darüber hinaus ist es ein wichtiges Nahrungsgebiet von Fisch- und Seeadler, Kormoran, Graureiher und Eisvogel. Neben dem Schutz des Sees gilt es extensive Bewirtschaftungsmaßnahmen auf den angrenzenden Feuchtwiesen durchzusetzen.

karte5-6_rastvögel

5750000 4518000 4520000 4522000 4524000 4526000 5750000 4516000 Mulde Wörlitzer Brücke bis Mündung Pelze Singschwan 200 (2007) Zwergschwan 1 (2007) Weißwangengans 1 (2005) Zwergsäger 2 (2010) Rohrdommel 1 (2010) Silberreiher 14 (2008) Rotmilan 7 (2011) Schwarzmilan 1 (2010) Seeadler 3 (2007) Kranich 180 (2009) 5748000 5748000 Schwarzkopfmöwe 6 (2008) Eisvogel 2 (2010) Höckerschwan 10 (2010) Saatgans 360 (2010) Graugans 26 (2011) Schnatterente 6 (2008) Pfeifente 15 (2007) Krickente 50 (2007) Stockente 883 (2007) Schellente 36 (2010) Gänsesäger 30 (2006) Zwergtaucher 8 (2009) Kormoran 250 (2007) Graureiher 16 (2006) Raufußbussard 1 (2007) Mäusebussard 16 (2008) Turmfalke 5 (2009) Merlin 1 (2009) 5746000 5746000 Waldschnepfe 1 (2006) Zwergschnepfe 3 (2005) Bekassine 1 (2010) Grünschenkel 17 (2008) Lachmöwe 400 (2008) Raubwürger 11 (2008) Stadtgewässer Dessau Zwergsäger 3 (2009) Rotmilan 4 (2011) Eisvogel 1 (2009) Höckerschwan 16 (2010) Graugans 8 (2010) Stockente 821 (2008) 5744000 5744000 Schellente 21 (2010) Gänsesäger 14 (2008) Zwergtaucher 7 (2010) Kormoran 12 (2009) Graureiher 5 (2009) Mäusebussard 12 (2007) Turmfalke 4 (2007) Raubwürger 1 (2007) Berghänfling 70 (2010) 5742000 5742000 5740000 5740000 Mulde Niesau - Törten Singschwan 5 (2010) Zwergsäger 4 (2010) Silberreiher 7 (2007) Rotmilan 5 (2011) Seeadler 3 (2010) Kranich 345 (2008) Eisvogel 2 (2006) Höckerschwan 49 (2008) Pfeifente 10 (2007) Krickente 25 (2007) Stockente 390 (2008) Knäkente 2 (2007) Schellente 110 (2010) Gänsesäger 16 (2009) Zwergtaucher 33 (2008) Kormoran 13 (2009) Graureiher 11 (2008) 5738000 5738000 Mäusebussard 12 (2008) Turmfalke 2 (2008) Teichhuhn 6 (2008) Waldschnepfe 3 (2009) Bekassine 3 (2005) Raubwürger 2 (2009) 5736000 5736000 5734000 5734000 Mulde Friedersdorf - Niesau Singschwan 76 (2010) Zwergsäger 8 (2009) Silberreiher 4 (2010) 5732000 5732000 Weißstorch 1 (2011) Kornweihe 1 (2009) Rotmilan 7 (2010) Schwarzmilan 1 (2007) Seeadler 2 (2009) Wanderfalke 1 (2007) Kranich 8 (2010) Eisvogel 3 (2010) Höckerschwan 137 (2009) Saatgans 300 (2011) Blässgans 1.200 (2011) Graugans 21 (2007) Schnatterente 44 (2009) Grenze des Plangebietes ( FFH-Gebiet 129 und anteiliges EU-SPA 1) Pfeifente 30 (2010) Stockente 770 (2006) Tafelente 22 (2011) Reiherente 38 (2010) Schellente 830 (2012) bedeutende Rastflächen für Wasservögel i.w.S. und Greifvögel Gänsesäger 49 (2009) 5730000 5730000 Kormoran 222 (208) Graureiher 25 (2007) Mäusebussard 19 (2006) Turmfalke 7 (2008) Angaben der Arten mit maximaler Individuenzahl und Beobachtungsjahr fett: Arten nach Anh. I VSRL Merlin 1 (2008) Stadtgewässer Dessau Blässhuhn 170 (2010) Kiebitz 200 (2010)Zwergsäger 3 (2009) Bekassine 4 (2012)Höckerschwan 16 (2010) Raubwürger 1 (2010) Grenzen der Wasservogelzählstrecken 5728000 5728000 Managementplanung für das FFH-Gebiet "Untere Muldeaue" und den dazugehörigen Ausschnitt des EU-SPA "Mittelelbe und Steckby-Lödderitzer Forst" FFH_0129 (DE 4239-302) und SPA _0001 (DE 4139-401) Karte 5/6: Zug- und Rastvögel 0 5726000 5726000 500 1000 1500 Meter Maßstab 1 : 25.000 Auftraggeber: Landesamt für Umweltschutz Fachbereich 4 Sachsen-Anhalt Auftragnehmer: RA RANA - Büro für Ökologie und Naturschutz Dipl.-Biol. Frank Meyer Mühlweg 39 06114 Halle (Saale) Tel.: 0345-131 758 0 / Fax: 0345-131 758 9 E-Mail: info@rana-halle.de 5724000 5724000 4516000 4518000 4520000 4522000 4524000 4526000 Bearbeitung:Dipl.-Biol. Martin Schulze Kartographie:Dipl.-Ing. (FH) Astrid Thurow Kartengrundlage:Topogr. Karte Maßstab 1 : 25.000 Erlaubnisnummer:Geobasisdaten © LVermGeo LSA / 10008 Datum der Ausfertigung:20.10.2012

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