s/ardea-cinerea/Ardea cinerea/gi
Um zu überleben und sich fortpflanzen zu können, sind viele Arten darauf angewiesen, zwischen Lebensräumen zu pendeln. Tiere wandern zwischen Winter- und Sommerquartier oder zwischen Futterquellen und Nist- oder Laichstätten. Dabei tragen sie zur Verbreitung von Pflanzen bei. Ein Austausch zwischen Populationen ist also immens wichtig. Er bewahrt die genetische Vielfalt, macht eine natürliche Ausbreitung- und auch Wiederbesiedelungen möglich. Wenn Stadt und Verkehrswege unbedacht ausgebaut werden, kann das Biotope isolieren. Sie verinseln. Damit verarmt die biologische Vielfalt. Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt deshalb seit 2002 vor, den Biotopverbund zu fördern, sprich: Lebensräume zu vernetzen. Auch in Stadtstaaten sollen solche Verbindungen mindestens 10 Prozent der Fläche ausmachen. Die Umsetzung ist Ländersache. Berlin hat 34 Zielarten festgelegt, die besonders auf solche Verknüpfungen angewiesen sind. Von ihrem Schutz profitieren viele andere Arten. Für jede Zielart wurden die Kernflächen ihrer aktuellen Verbreitung und geeignete neue Lebensräume kartiert. So wurde klar, welche Verbindungen nötig sind. Diesen Biotopverbund zu verwirklichen, ist ein grundlegendes Ziel des Berliner Landschaftsprogramms und seit 2012 auch Ziel der Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt. Die Charta für das Berliner Stadtgrün hat das 2019 bestätigt. Unterschutzstellung von Natur und Landschaft Charta für das Berliner Stadtgrün Die Gemeine Grasnelke könnte sich vom Tempelhofer Feld auf ungewöhnlichem Wege ausbreiten: über das magere Grün des S-Bahn Rings. Ähnlich bei der Rotbauchunke: Die seltene Art kommt in Berlin nur noch in den Weihern der Wartenberger Feldmark und der Hönower Weiherkette vor. Die Malchower Aue wäre ein neuer Lebensraum: Die Auenlandschaft soll als Leitprojekt über das Berliner Ökokonto aufgewertet werden. Um sie zu besiedeln, brauchen die Unken aber eine Verbindung dorthin. Die schafft der grüne Korridor des Hechtgrabens. Selbst Bahndämme und Kanäle sind also wichtig für die biologische Vielfalt. Gerade sie lassen sich ökologisch aufwerten, um Hemmschwellen zu beseitigen. Weitere Informationen zum Berliner Ökokonto „Liebesinsel“ und „Kratzbruch“ sind zwei Inseln in Friedrichshain, die unter Naturschutz stehen. Seit 2020 werden ihre sensiblen Uferzonen renaturiert. Reihen vorgelagerter Holzpfähle schützen in Zukunft die Flachwasserbereiche vor Wellenschlag und Erosion. Im Schutz dieser Holzpfahlreihen wird Röhricht angepflanzt. Biber, Graureiher, Kormorane und die übrige Tier- und Pflanzenwelt profitieren davon. Damit die Tiere immer einen Ort haben, um sich zurückzuziehen, werden die Arbeiten schrittweise in Angriff genommen. Biotopverbund Biotopverbundsystem
Kurzbeschreibung Die Projekt Ökovest GmbH beantragt die Neuerrichtung von drei Windenergieanlagen (WEA) in der Gemeinde Ovelgönne im Landkreis Wesermarsch. Bauleitplanung Die Gemeinde Ovelgönne möchte ein Repowering des vorhandenen Windparks Oldenbroker Feld I ermöglichen. Aktuell besteht der Windpark Oldenbroker Feld I aus insgesammt 13 Windenergieanlagen. 5 WEA des Typs Vestas V80 mit einer installierten Leistung von je 2000 kW Nennleistung und 60,0 m Nabenhöhe, sowie 8 WEA des Typs Vestas V66 mit einer installierten Leistung von je 1650 kW Nennleistung und 67,0 m Nabenhöhe. Die Fläche liegt in der 16. Änderung Flächennutzungsplan, die als Sonderbaufläche für Windenergie dargestellt ist. Die rechtliche Grundlage für die Errichtung der 13 Anlagen bilden der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1 sowie die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1. Der Rat der Gemeinde Ovelgönne hat in seiner Sitzung am 13.10.2021 die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 nebst erster Änderung beschlossen. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 22.10. 2021 ist die Aufhebungssatzung rechtskräftig geworden. Durch die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr 1 ist es möglich im Zuge eines Repowerings insgesamt 8 Windenergieanlagen zurückzubauen (4 Windenergieanlagen vom Typ Vestas V 66 und 4 Windenergieanlagen vom Typ Vestas V 80) und an den beantragten Stellen im Gebiet der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes 3 Windenergieanlagen vom Typ Vestas EnVentus V 150 neu zu errichten. Windenergieanlage Die für die Errichtung und den Betrieb vorgesehene, antragsgegenständliche Windenergieanlage des Typs Vestas EnVentus V 150 entspricht dem heutigen Stand der Technik und weist eine Leistung von 5,6 MW auf. Der geplante WEA-Typ hat einen Rotordurchmesser von 150,0 m und eine Nabenhöhe von 125 m. Durch die statischen gegeben wird das Fundament so in den Untergrund eingebunden, dass es 2 m über Gelände herausragt, was zu einer Nabenhöe von 127,0 m über Gelände führt. Die rechnerische Gesamtbauwerkshöhe beträgt dann 202,0 m. Dies erfordert eine Kennzeichnung als Luftfahrthindernis, die als bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung zu steuern ist. Der antragsgegenständlichen Windenergieanlagenstandorte liegen auf den nachfolgend benannten Flurstücken: WEA 1 neu: Gemarkung Oldenbrok, Flur 14, Flurstück 14 WEA 2 neu: Gemarkung Oldenbrok, Flur 14, Flurstück 9 WEA 3 neu: Gemarkung Oldenbrok, Flur 5, Flurstück 27/1 Windpark Der bestehende Windpark Oldenbroker Feld I umfasst insgesammt 13 WEA. Im Zuge der Neuerrichtung der antragsgegenständlichen WEA werden 8 bestehende WEA zurückgebaut (Repowering). Um eine Zuordnung der WEA-Bezeichnungen in Karten und Gutachten dieses Antrags zu gewährleisten, ist in der Kurzbeschreibung Nr. 1.2 des Antrags eine Auflistung der zurückzubauenden Bestands-WEA aufgeführt. Zu den Schallimmissionen Acht vorhandene Windenergieanlagen werden zurückgebaut und sind daher nicht als Vorbelastungen an den Immissionsorten an den benachbarten Wohnbebauungen zu berücksichtigen. Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Richtwerte gemäß TA-Lärm wird durch eine detaillierte Schallprognose der Firma PLANkon nachgewiesen (siehe Kapitel 5.1). Grundlage für die Beurteilung der Schallimmissionen sind die aktuellen Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen (WKA) der Bund/ Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) („Interimsverfahren“). Im Ergebnis werden die Schallimmissionswerte an allen Immissionspunkten eingehalten. Daher bestehen aus Sicht des Schallimmissionsschutzes unter den im Gutachten dargestellten Bedingungen keine Bedenken gegen die Errichtung und den Betrieb der geplanten Windenergieanlagen während der Tages- und Nachtzeit. Zum Schattenwurf Der zu erwartende Schattenwurf wurde durch das Gutachten der Firma PLANkon in Kapitel 5.1 berechnet. An einigen Immissionsorten werden die zulässigen Orientierungsgrenzwerte durch die antragsgegenständlichen Windenergieanlagen überschritten. An diesen Immissionsorten ist die Belastung durch die geplanten Anlagen so zu reduzieren, dass die Orientierungswerte (30 Minuten/Tag und 30 Stunden/Jahr worst-case bzw. 8 Stunden/Jahr real) eingehalten werden. Durch den Einbau eines Schattenwurfmoduls, können die Anlagen so programmiert und gesteuert werden, dass diese zu bestimmten Zeiten und bei tatsächlich auftretendem Schattenwurf vorrübergehend abgeschaltet werden. Eine Überschreitung der geforderten Richtwerte kann dadurch ausgeschlossen werden. Sonstige Belastungen Außer Schall- und Schattenemissionen gehen von Windkraftanlagen keine Emissionen aus, die die Schutzgüter beeinträchtigen können. Die Stromerzeugung ist frei von umwelt- und klimaschädigenden Abgasen oder problematischen Abfällen. Die Stromerzeugung mit Windkraftanlagen trägt zur Verringerung von Schadstoffen in der Luft bei und ist ein Beitrag zum globalen Klimaschutz. Da die nächtliche Befeuerung aufgrund des Luftverkehrsrecht eine Beeinflussung der Umgebung darstellt, werden die antragsgegenständlichen WEAs mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) ausgerüstet. Nach § 9 Abs. 8 S.1, 3 EEG 2017 müssen Betreiber von Windenergieanlagen an Land, die nach den Vorgaben des Luftverkehrsrechts zur Nachkennzeichnung verpflichtet sind, ihre Anlagen mit einer solchen Einrichtung ausrüsten. Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, Artenschutz und FFH Verträglichkeit Im Rahmen des UVP-Berichtes, des LBP sowie der Fachgutachten ist eine vollständige Eingriffsermittlung durchgeführt worden.Diese sind den Antragsunterlagen in Kapitel 13 und 14 beigefügt. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (s. Kapitel 13.5.1) sowie nach Umsetzung des ermittelten Kompensationsbedarfs / der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen (s. Kapitel 13.5.2) verbleiben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen für den Menschen und den Naturhaushalt. Da Eingriffe durch WEA in das Landschaftsbild i. d. R. weder durch Ausgleichs- noch durch Ersatzmaßnahmen kompensierbar sind, verbleiben i. d. R. erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf dieses Schutzgut. Das Repowering wird jedoch nicht in dem Maße wahrgenommen, wie die Neuerrichtung eines Windparks; insofern sind pragmatisch betrachtet nur geringe Änderungen mit der Planung verbunden und zusätzliche erhebliche Umweltauswirkungen auf das Landschaftsbild werden ausgeschlossen. Nachteilige Umweltauswirkungen auf die Natura-2000 Gebiete sowie die nationalen Schutzgebiete können ausgeschlossen werden. Erhebliche nachteilige Auswirkungen durch die Vorbelastung (19 Bestandsanlagen und 2 Hochspannungsfreileitungen) sind definitiv auf das Landschaftsbild gegeben, denn Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch WEA sind i.d.R. nicht vermeidbar und nicht kompensierbar. Die Eingriffsregelung nach §13 BNatSchG wird in dem LBP bearbeitet. Dieser ist im Kapitel 13 eingefügt. Es werden Eingriffe in Natur und Landschaft festgestellt und bewertet und geeignete Kompensationsmaßnahmen aufgelistet. Für den Eingriff werden auf vier Flächen insgesammt 5,98 ha Kompensationsfläche zur Verfügung gestellt. Zur Bewertung von artenschutzrechtlichen Belangen wurde ein Artenschutzfachbeitrag erstellt und diesem Antrag im Kapitel 13 eingefügt. Der Fachbeitrag kommt zu dem Ergebniss, dass unter Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen das Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG vollständig vermieden werden kann. Eine Darlegung der Voraussetzungen für eine Ausnahme ist somit nicht erforderlich. Zur artenschutzrechtlichen Beurteilung wurden folgende Untersuchungen herangezogen, Diese sind ebenfalls im Kapitel 13 eingefügt. • Avifaunistisches Gutachten 2019/2020 zum Repowering des Windparks Oldenbroker Feld I (Büro Sinning 2021a) • Raumnutzungsanalyse Graureiher - 2019, Gutachten zum geplanten Repowering des WP"Oldenbrokerfeld I" (Büro Sinning 2021b) • Raumnutzungsanalyse Seeadler - 2019, Gutachten zum geplanten Repowering des WP "Oldenbrokerfeld I" (Büro Sinning 2021c) • Weißstorch-Raumnutzungskartierung 2019 und 2020 (Büro Sinning 2021d) • Fledermauskundliche Untersuchungen 2021 zum geplanten Repowering im Windpark Oldenbroker Feld I – Zwischenbericht (Büro Sinning 2021) • Fledermauskundliche Untersuchungen 2021 zum geplanten Repowering im Windpark Oldenbroker Feld I – Endbericht (Büro Sinning 2022) Erschließung Der Windpark wird direkt von der B 211 Oldenburg/ Brake erschlossen. Für die Erschließung innerhalb des Plangebietes bis zum WEA-Standort wird weitestgehend die bestehende Windparkzuwegung genutzt und ausgebaut. Die interne Zuwegung der antragsgegenständlichen Windenergieanlagen wird in Schotterbauweise mit einer Breite von ca. 4,5 m, für eine Achslast von 12t, angelegt. Zusätzlich zu den Erschließungswegen ist an dem Windenergieanlagenstandort die Anlage einer Kranstellfläche sowie ggfs. weiterer Lager- und Montageflächen erforderlich. Die Kranstellfläche wird dabei – wie der Wegebau – in Schotterbauweise hergerichtet; der Unterbau wird entsprechend den Vorschlägen des Bodengutachtens (siehe Kapitel 12.7) erfolgen um die erforderlichen Kranlasten aufzunehmen. Die Anlage temporärer Lager- und Montageflächen erfolgt mittels geeigneten Metallplatten und wird nach der Errichtung wieder zurückgenommen. Zum Netzanschluss Es ist geplant für die beantragten Windenergieanlagen den bereits vorhandenen Netzanschluss als Netzverknüpfungspunkt zu nutzen und den erzeugten Strom dort einzuspeisen. Die Übergabestation des vorhandenen Windparks wird dabei ersetzt werden müssen, die Anschlussmöglichkeit entspricht nicht mehr dem heutigen Anforderungen. Somit ist lediglich eine Neuverlegung von Mittelspannungskabel der beantragten WEA untereinander notwendig. Die Planung ist in der Planzeichnung in Kapitel 2 ersichtlich. Zum Rückbau der Windkraftanlagen Nach § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB ist für Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nrn. 2 bis 6 BauGB als weitere Zulässigkeitsvoraussetzung eine Verpflichtungserklärung abzugeben, das Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen. Rückbau ist die Beseitigung der Anlage, welche der bisherigen Nutzung diente und insoweit die Herstellung des davor bestehenden Zustandes. Zurückzubauen sind grundsätzlich alle ober- und unterirdischen Anlagen und Anlagenteile sowie die zugehörigen Nebenanlagen wie Leitungen, Wege und Plätze und sonstige versiegelte Flächen. Die durch die Anlage bedingte Bodenversiegelung ist so zu beseitigen, dass der Versiegelungseffekt, der z. B. das Versickern von Niederschlagswasser beeinträchtigt oder behindert, nicht mehr besteht. Die Antragstellerin verpflichtet sich die Anlagen nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist dem Antrag beigefügt.
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (G) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Verbreitungsdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Verbreitungsdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Verbreitungsdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (G) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Vorkommensdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Vorkommensdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Vorkommensdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Die kleine, fast völlig zugewachsene Insel am Westufer der Unterhavel ist für ihren Vogelreichtum bekannt. Graureiher und Kormorane haben hier Brutkolonien, der seltene Schwarzmilan zieht seine Jungen groß und selbst der majestätische Seeadler lässt sich gerne auf den hohen Bäumen der Insel nieder. Die Wasserflächen rund um die Insel, die im Sommer von gelbblühenden Teichrosenfeldern bedeckt sind, werden im Winter von überwinternden Wasservögeln aufgesucht. Der sehr dichte Baumbestand auf der Insel bleibt völlig sich selbst überlassen. Holzbewohnende Insekten und Pilze finden im nicht entfernten Totholz reichen Lebensraum. Die Insel darf nicht betreten werden. Von der BVG-Fähre aus, deren Route direkt an der Insel vorbei führt, sind jedoch die Brutkolonien von Graureiher und Kormoran einsehbar. Von der Kladower Uferpromenade am Imchenplatz aus kann man die Schönheit des Landschaftsbildes der Havel mit der unbesiedelten Insel Imchen und den vorgelagerten Teichrosenbeständen erleben. Einige Bänke an der Uferpromenade bieten einen guten Ausblick auf die Insel. Mehrere Cafés und Restaurants laden zum Verweilen und Schauen ein. Vom Imchenplatz aus lohnt sich eine Radtour in südlicher Richtung zum Sacrower See und zur Heilandskirche. In Richtung Gatow kann man über den Gutspark Kladow auf einem angelegten Wanderweg am Ufer entlang spazieren. Lohnenswert ist es die BVG-Fähre, die zwischen Kladow und Wannsee verkehrt, zu benutzen. Die Route führt direkt an der Insel vorbei, so dass man bei der Überfahrt einen Blick auf die Brutkolonien erhaschen kann. Für Wassersportler signalisieren Bojen die Schutzgebietsgrenze, die nicht überfahren werden darf. Ausflugstipps – Auf Försters Wegen
Leitlinien zur Errichtung von Horstschutzzonen für geschützte Vogelarten im Saarland Baumfalke - Graureiher - Habicht - Kolkrabe - Rotmilan - Schwarzstorch - Schwarzmilan - Uhu - Wespenbussard
Größe ca. 110 ha, eutropher Flachwassersee, der als Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet einer Vielzahl von Wasser- und Watvogelarten dient. Darüber hinaus ist es ein wichtiges Nahrungsgebiet von Fisch- und Seeadler, Kormoran, Graureiher und Eisvogel. Neben dem Schutz des Sees gilt es extensive Bewirtschaftungsmaßnahmen auf den angrenzenden Feuchtwiesen durchzusetzen.
Seit April 2012 laufen nahe des Aper Ortsteils Vreschen-Bokel im Landkreis Ammerland umfangreiche Deichbaumaßnahmen, die gleichermaßen dem Hochwasser- und Küstenschutz sowie dem Naturschutz dienen. Die ausgedeichten Flächen haben sich inzwischen zu einem wertvollen Lebensraum entwickelt, die heimische Fischfauna hat sich dieses Gebiet ebenso erobert wie verschiedene Vogelarten, bei denen kleinere oder größere Fische auf dem Speiseplan stehen: „Kormoran, Graureiher und Haubentaucher sind schon länger da, seit einiger Zeit schwebt auch immer wieder ein mächtige Seeadler über das Gebiet“, freut sich Peter Pauschert vom NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) in Aurich, der die ökologische Baubegleitung übernommen hat. Die Arbeiten für das gesamte Projekt, das insgesamt drei Millionen Euro kostet, stehen jetzt kurz vor dem Abschluss. Im Auftrag des Leda-Jümme-Verbandes wurden die Deiche am Aper Tief auf einer Strecke von rund drei Kilometern erhöht und gleichzeitig eine Deichrückverlegung zwischen dem Brückenweg und dem Sandabbaugebiet Apen-Holtgast umgesetzt, so dass eine 40 Hektar große ausgedeichte Fläche entstand. Hier wurden im Sommer 2012 naturschutzfachliche Maßnahmen umgesetzt: Ein Prielsystem wurde ebenso angelegt wie ausgedehnte Flachwasserbereiche an den Sandentnahmestellen. „Die seit Herbst 2012 regelmäßig überfluteten Flächen sind ein neues Nahrungshabitat für Wasser- und Wiesenvögel; von dem Projekt profitieren aber vor allem die Fischfauna und viele Wirbellose der heimischen Tidegewässer“, sagt Pauschert. Die ausgedeichten Flächen bzw. Flächenanteile sind als Kompensationsmaßnahme für das Emssperrwerk und auch als Kohärenzmaßnahme für die Vertiefung der Außen-Ems vorgesehen und werden von Land und Bund finanziert. Mit Blick auf das Gesamtprojekt sind jetzt noch Restarbeiten zu erledigen: Die Zäune an den neuen bzw. verstärkten Deichen müssen noch fertiggestellt werden, eine Aussichtsmöglichkeit fehlt noch, die Reste des alten Deiches wurden gerade abgetragen.
Das Projekt "Brutbestandserhebung des Graureihers (Ardea cinerea) in Bayern 1976 bis 1995" wird/wurde gefördert durch: Bayerisches Landesamt für Umweltschutz / Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bayerische Landesanstalt für Bodenkultur und Pflanzenbau.Ermittlung langfristiger Bestandestrends, Biomonitoring, Populationsoekologische Langzeitstudie, Schaetzung der Entwicklungstendenz fuer die naechsten Jahre. Welchen Einfluss haben die Jagd und andere anthropogene Einfluesse auf die Populationsentwicklung? Grundlage fuer die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Aufhebung der Schonzeit nach Bayerischem Jagdgesetz. Nach starken Bestandeseinbruechen bis in die 70er Jahre stabilisierten sich die Graureiherbestaende in den 80er Jahren auf hohem Niveau. Bis 1995 erfolgte ein erneuter Wachstumsschub der Bestaende.
Das Projekt "Untersuchungen zur Ernaehrungsbiologie von 'Schadvoegeln' (Graureiher, Saatkraehen). (Oekologie-Programm 1981)" wird/wurde gefördert durch: Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg / Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Umwelt und Forsten Baden-Württemberg. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Heidelberg, Zoologisches Institut I.
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