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Naturschutzrecht nach der Föderalismusreform: BNatSchG-Novelle auf der neuen Kompetenzgrundlage Art. 74 GG

Das Projekt "Naturschutzrecht nach der Föderalismusreform: BNatSchG-Novelle auf der neuen Kompetenzgrundlage Art. 74 GG" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Naturschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Kassel, Fachrichtung Stadtplanung, Fachgebiet Politik und Recht räumlicher Entwicklung im europäischen Kontext.

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