Es sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumnutzung - Natur und Landschaft für die deutsch-tschechische grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Planungsbehörden dargestellt. Der Datensatz enthält Daten der Planungsregionen Region Chemnitz und Oberlausitz-Niederschlesien. Die entsprechenden Daten des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge sind seit dem 23.11.2023 unwirksam. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes 2013 als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 erstellt.
Die Karte Arten- und Biotopschutz (AuBS) mit ihrem dazugehörigen Erläuterungsbericht ist ein wesentlicher, verbindlicher Bestandteil des Landschaftsprogramms. Sie beschreibt flächendeckende Entwicklungsziele für alle Bereiche der Stadt und legt Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Lebensräume einheimischer Pflanzen- und Tierarten fest. Die Karte Arten-und Biotopschutz wurde ursprünglich als Arten- und Biotopschutzprogramm (APRO) als eigenständiger Teil des Landschaftsprogramms am 12. Juni 1997 von der Bürgerschaft beschlossen. Die Basis zur Entwicklung des Programms waren die Arten- und Biotopkartierungen, die für das gesamte Stadtgebiet erhoben wurden. Fünfzehn verschiedene Kategorien mit insgesamt 39 verschiedenen Biotopentwicklungsräumen wurden auf dieser Grundlage zusammengefasst und hierzu Ziele und Maßnahmen formuliert. Heute ist es als Karte Arten-und Biotopschutz (AuBS) in das Landschaftsprogramm integriert. Zukünftig sieht das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG § 13) vor, Aussagen des Apro zusammen mit weiteren naturschutzfachlich bedeutenden Inhalten in einer Fachkonzeption Arten- und Biotopschutz (FABio) darzustellen. Planungskartenwerk nebst Erläuterungsbericht für den Arten- und Biotopschutz in Hamburg. Das Arten- und Biotopschutzprogramm ist Teil des Landschaftsprogramms. Grundlage: Hamburgisches Naturschutzgesetz und Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft. Analoges Kartenwerk in den Maßstäben 1:20 000 und 1:50 000. Daten liegen digital in ArcGIS-Version 10.x vor und werden ständig gepflegt. Die Daten werden für die Öffentlichkeit als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst bereitgestellt.
Es sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumnutzung - Freiraum dargestellt. Dieser Dienst enthält Daten der Planungsregionen Region Chemnitz und Oberlausitz-Niederschlesien und deckt im Endausbau den gesamten Freistaat Sachsen ab. Die entsprechenden Daten des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge sind seit dem 23.11.2023 unwirksam. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes 2013 als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 erstellt.
Das Ziel der Neuregulierung des hydrologischen Systems im Polder Zeitlow besteht darin, den Schöpfwerksbetrieb im Polder aufzugeben und die natürlichen Vorflutverhältnisse zur Peene wieder herzustellen, um somit ein moorschonende Nutzung zu ermöglichen. Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung untersuchte die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach UVPG mittels vier Varianten.
Das Projekt befasst sich mit den gesellschaftlich relevanten Funktionen des ländlichen Raumes. Im Mittelpunkt steht die Bewertung von Umweltleistungen der Landwirtschaft, die in der bisherigen agrarumweltpolitischen Diskussion eher marginal behandelt wurde, in Zukunft jedoch erheblich an Bedeutung gewinnen wird. Die Gründe liegen in einem gesteigerten Umweltbewusstsein der Bevölkerung, welches sich in einer steigenden Nachfrage nach Umweltqualität ausdrückt. Besondere Aktualität aus landwirtschaftlicher Sicht erhält das Thema aufgrund der Effizienzverordnung Art. 10 der EG sowie der nationalen Ausgestaltung der flankierenden Maßnahmen im Rahmen der EG-Agrarreform. Zunächst erfolgt eine Systematisierung von Ansätzen zur monetären Bewertung von ökologischen Leistungen. Daran schließt sich eine Untersuchung der Verteilung agrarökologischer Funktionen im ländlichen Raum an. Vor dem Hintergrund der Regionalisierung und Neuorientierung der Landbewirtschaftung unter stärkerer Berücksichtigung der Naturraumpotentiale bzw. Umweltfunktionen (Erholungsraum, Grundwasserfunktion, Klimaschutz, Arten- und Biotopschutz, u.a.) müssen Umweltqualitätskonzepte entwickelt werden, die letztendlich als Basis für die Bewertung von Umweltleistungen der Landwirtschaft dienen könnten. Auf diesen Zielkonzepten aufbauend erfolgt eine Analyse und Bewertung des möglichen Instrumentariums zur Umsetzung einer agrarökologischen Entwicklungskonzeption für den ländlichen Raum. Daran anschließend sollen Konzepte für eine nachhaltige Regionalentwicklung unter besonderer Berücksichtigung agrarökologischer Aspekte formuliert werden.
Ziel des B-Planes ist die Regelung der baulichen Nutzung und der Gestaltung des Gewerbe- und Industriestandortes Tutow auf einer ca. 61 ha großen Fläche. Mit der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurden die Auswirkungen des B-Planes auf die Schutzgüter nach UVPG ermittelt. Ausgewiesene Schutzgebiete sind durch den B-Plan nicht betroffen.
Mit dem Vorhaben wird beabsichtigt, eine neue Brückenquerung über die Peene zu bauen. Die vorhandene Drehbrücke im Zuge der L 261 ist nicht mehr zu sanieren. Um den Fahrzeugverkehr aus Richtung Jarmen in die Stadt Loitz zu gewährleisten, ist ein Neubau einer Peenebrücke erforderlich. Mit der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach UVPG ermittelt. Die neue Straßen-, Brückenführung durchquert hochwertige Landschaftsteile, z.B das FFH- Gebiet " Peenetal von Kummerower See bis Schadefähre", EG Vogelschutzgebiet von "Kummerower See bis Anklamer Stadtbrücke" und das Landschaftsschutzgebiet "Peenetal".
Die Deutsche Bahn beabsichtigt die Gleiserneuerung zwischen Neddemin und Altentreptow. Der jetzige Zustand der Gleisanlagen entspricht nicht mehr den Erfordernissen des Bahnverkehrs auf dieser Strecke. Die vorgesehene Gleiserneuerung dient der Erhaltung, der Verfügbarkeit des Gleises, der Erhöhung, der Betriebssicherheit des Gleises sowie der Wiedererlangung einer Streckengeschwindigkeit von 120 km/h für Personenzüge. Die Beeinträchtigungen der Schutzgüter nach UVPG wurden mittels einer Umweltverträglichkeitsstudie ermittelt. Das Vorhaben befindet sich in einem ökologisch sensiblen Landschaftsraum des Landschaftsschutzgebietes "Tollensetal".
Die Umweltverträglichkeitsstudie stellt die Empfindlichkeit der Landschaft gegenüber dem beantragten Vorhaben dar. Der Solarpark Lärz soll unmittelbar auf der Fläche eines exentierenden Regionalflugplatz errichtet werden. Um den wirtschaftlichen Betrieb dieser Anlagen zu sichern ist eine Anlagenkapazität von mindestens 5 MW elektrischer Leistung erforderlich für die Errichtung des Solarparkes wird ein Nettoflächenbedarf von ca. 50 ha notwendig.
Mit der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurden die Auswirkungen des Hafendorfes Silz auf die Schutzgüter nach UVPG ermittelt. Das Tourismusgroßprojekt lieg innerhalb des Landschaftsschutzgebietes "Nossentiner- Schwinzer Heide".Die vorhabens Größe umfasst eine Fläche von ca. 33 ha. Die Unterbringungskapazitäten sollen 950 Betten betragen. Es sind darüber hinaus 150 Bootsliegeplätze geplant.