Die Daten zur Verbreitung der Amphibien und Reptilien des Landes (Historische und museale Sammlungen, Veröffentlichungen und Kartierungen aktuellen Datums) werden in dem Projekt zusammengeführt (insgesamt ein großer Anteil von Zufallsbeobachtungen). Landesweite Kartierungen nur zur Rotbauchunke (FFH-Monitoring) Aktualisierung mindestens zweimal jährlich.
Software zur Erfassung von Artendaten (Artenfunde, Artenvorkommen, Artenkartierungen) sowie zur Erfassung und Fortschreibung von Daten zum Monitoring von FFH-Arten und FFH-Lebensraumtypen - Datenbankbasierte PC-Anwendung - Cloudbasierte Webanwendung - App für Mobilgeräte
Das Projekt "Tierarten-Erfassungsprogramm" wird/wurde ausgeführt durch: Niedersächsisches Landesamt für Ökologie.Fundorts- (Fundgebiets-)Kartierung ausgewaehlter Vertreter der Wirbeltiere (Saeugetiere - Mammalia (ausgewaehlte Arten); Kriechtiere - Reptilia; Lurch (Amphibia); Fische (ausgewaehlte Arten) - Pisces) und Wirbellose (Libellen - Odonata; Heuschrecken - Saltatoria; Grossschmetterlinge - Makro-Lepidoptera; Schnecken und Muscheln des Binnenlandes - Mollusca; Laufkaefer - Carabidae; Eintagsfliegen - Ephemeroptera; Steinfliegen - Plecoptera; Koecherfliegen - Trichoptera; einzelne bedrohte Arten vershiedener Gruppen der Insekten - Insecta, Spinnen - Araneae, Krebse - Crustaceae, Egel - Hirudinea) und Voegel. In Ermangelung eigenen Personals werden die Kartierungen v.a. durch ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen durchgefuehrt. Datensammlung und Auswertung erfolgt im Dezernat Tierartenschutz. Ziel und Aufgabe ist die Ermittlung der historischen und aktuellen Verbreitung der Bestaende und - soweit moeglich - der Bestandsentwicklung ausgewaehlter Tierarten und in Verbindung mit Kenntnissen zur Ursache der Bestandsentwicklung die Erarbeitung von Roten Listen (Zusammenarbeit mit Tiergruppen-Spezialisten). Desweiteren die Erarbeitung von Empfehlungen an die Naturschutzverwaltung zu gezielten Schutzmassnahmen fuer besonders bedrohte oder besonders gebietstypische Tierarten und die Bewertung der Daten mit dem Ziel einer kartographischen Darstellung von fuer die Fauna aus landesweiter Sicht wertvollen Bereichen als Grundlage fuer die Naturschutzplanung und andere Planungstraeger.
Die vorangegangenen Artikel machen deutlich: die Förderung der biologischen Vielfalt ist eine weltumspannende Aufgabe, an der sich Berlin beteiligt. Und das zurecht, denn die Städte werden zu neuen Hotspots der Biodiversität. Es ist dieser Reichtum, der die Stadt auch für die Berlinerinnen und Berliner lebenswert macht. Kursorisch werden im Folgenden einige Aktivitäten geschildert, die im Zeichen der Biodiversitätsstrategie stehen. Im Einzelnen sind sie in der Rubrik ‚Berliner Beispiele‘ beschrieben. Die grüne Infrastruktur bildet das Grundgerüst für das Vorkommen von Pflanzen und Tieren. Das bedeutet für die Anwendung einer Biodiversitätsstrategie in der Stadt, dass nicht nur die Relikte der Kultur- und Naturlandschaften, sondern auch das vielfältige urbane Grün, die Gebäude, Kanäle und selbst die Straßen und das Straßenbegleitgrün unter der Maßgabe betrachtet werden, wie hier die biologische Vielfalt gestärkt werden kann. Die aktuelle EU-Biodiversitätsstrategie 2030 hat diesen Ansatz noch einmal bekräftigt. Entsprechend geht die Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt Hand in Hand mit den anderen stadtweiten Ansätzen zur Förderung des Stadtgrüns, wie der in 2020 verabschiedeten Charta Stadtgrün und dem Programm 1.000 grüne Dächer für Berlin. Das Bestreben Berlins, wo möglich Flächenreserven für die biologische Vielfalt zu aktivieren, wird in vielen Vorhaben der letzten Jahre deutlich. Mit der Entwicklung des Landschaftsparks Johannistal , des Tempelhofer Feldes und der Tegeler Stadtheide wurden ehemalige Flugfelder als urbane Offenlandschaften weiterentwickelt. Ebenfalls auf ehemaligen Verkehrsinfrastrukturen sind der Park am Nordbahnhof , der Natur-Park Schöneberger Südgelände und der Park am Gleisdreieck entstanden, bei denen die Einbeziehung der spontan gewachsenen Vegetation als ‚urbane Wildnis‘ dem aktuellen Zeitgeist von Parkgestaltung entspricht. Die inklusive Ausstellung bahnbrechende Natur im Natur-Park Schöneberger Südgelände macht das vor Ort zum Thema. Ein weiteres Beispiel ist die Beratungsstelle Grün macht Schule , die sich für die ökologische und kindgerechte Gestaltung der vielen Berliner Schulhöfe einsetzt. Mit dem Biotopverbund hat Berlin eine fachliche Grundlage entwickelt, wie die verschiedenen Habitate miteinander in Verbindung stehen und wie sie für die 34 repräsentativ ausgewählten Zielarten noch besser vernetzt werden können. Neben dem lang etablierten Ziel, die Städte grüner zu machen, wird in letzter Zeit mehr auf das Zusammenleben mit den Tieren in der Stadt fokussiert. Die Beziehung zwischen Mensch und Tier ist ambivalent und historisch von einem gedanklichen Gegensatz von Stadt und Natur, Zivilisation und Wildnis geprägt. Die Vorstellung, wildlebende Tiere in ihren ursprünglichen Refugien in statischer Weise bewahren zu wollen, wird dahingehend geweitet, die Stadt integrativ mit und für Tiere zu planen. Das Stadtwachstum Berlins sollte daher immer auch damit verbunden werden, dass neue Lebensräume für Pflanzen und Tiere entstehen. Ziel ist es, von vornherein Mehrwehrte für die biologische Vielfalt zu schaffen. Deutlich wird dieser Ansatz bei der Entwicklung des Schumacher Quartiers , bei dem gleichzeitig Wohn- und Lebensraum für Menschen und ausgewählte Tierarten gebaut wird. Eine tiergerechte Stadtgestaltung hat zwei Anforderungen an Gebäude. Glasfassaden dürfen für Vögel nicht zur Gefahr werden. Die tierfreundliche Glasgestaltung am Axel-Springer Neubau zeigt, wie es gehen kann. Gebäude sind außerdem potenzieller Wohnraum für viele Brutvögel sowie Fledermäuse, deren Quartiere am besten frühzeitig in die Planung integriert werden. Das Artenhilfsprogramm Fledermäuse dreht sich ganz konkret darum, die Lebensraumfunktion von Bauwerken, wie der Zitadelle Spandau oder des alten Wasserwerks Tegel, zu erhöhen – mit großem Erfolg, denn Arten wie das Große Mausohr sind wieder häufiger zu Gast. Mit der Bestäuberstrategie und den zugehörigen Projekten werden das Nahrungsangebot und die Nistmöglichkeiten für Wildbienen und andere Insekten konkret verbessert, z.B. an der Rummelsburger Bucht in Lichtenberg oder dem Spreebogenpark in Mitte. Gleichzeitig wird das Vorkommen invasiver gebietsfremder Arten überwacht und entsprechende Maßnahmen werden eingeleitet. Die städtischen Lebensräume werden zunehmend im Sinne einer möglichst hohen biologischen Vielfalt geschützt und gepflegt. Die Schutzgebiete können mitten in der Stadt sein, wie die eiszeitliche Binnendüne mitten in Wedding. Aber auch außerhalb der Schutzgebiete werden Wald- und Ackerlandschaften möglichst im Einklang mit naturschutzfachlichen Anforderungen bewirtschaftet. Die Berliner Forsten arbeiten schon lange mit dem FSC-Siegel für nachhaltige und verantwortliche Waldwirtschaft und fördern natürliche Prozesse bei der Waldentwicklung. Mit dem Mischwaldprogramm wird der Wald außerdem an die veränderten Bedingungen im Klimawandel angepasst. Mit vielen Landwirten ist die Pflege blühender Feldraine und anderer Kulturlandschaftselemente in den Pachtverträgen vereinbart. Es gibt zahlreiche Beweidungsprojekte, die nicht nur die Arten- und Strukturvielfalt, sondern auch die genetische Vielfalt alter Nutztierrassen fördern. Wasserbüffel grasen mittlerweile im Tegeler Fließ, den Tiefwerder Wiesen und dem Erpetal; Hochlandrinder und Konikpferde in der Rieselfeldlandschaft Hobrechtsfelde und Schafe im Landschaftspark Johannisthal, um nur einige Projekte zu nennen. Das Berliner Ökokonto sorgt dafür, dass Eingriffe in Natur und Landschaft, die durch Bauprojekte der wachsenden Stadt entstehen, gezielt ausgeglichen werden. Die Kapazitäten werden gebündelt und auf Flächen mit besonders hohem Aufwertungspotenzial gerichtet, wie z. B. die Malchower Aue . Mit der Klimaschutzabgabe Moor werden Moorprojekte finanziert. Die Finanzierung erfolgt durch die Senatsverwaltung. Berechnungsgrundlage ist der Umfang dienstlicher Flugreisen des Berliner Senats, für die dann Abgaben gezahlt werden. Zuletzt wurde mit diesen Mitteln der Wasserhaushalt der Moore Krumme Laake und Kleine Pelzlaake in Treptow-Köpenick verbessert, sodass diese nicht nur mehr Kohlenstoff speichern, sondern auch eine größere Artenvielfalt beherbergen können. Mit dem Programm Blaue Perlen für Berlin sollen Kleingewässer, wie der Lankegrabenteich in Steglitz, als artenreiche Biotope gestärkt werden. Zudem richten die Bezirke die Pflege öffentlicher Grünflächen zunehmend auch nach der Prämisse einer hohen biologischen Vielfalt aus, wie z. B. im Grünzug Gartenstraße in Pankow oder im Spektegrünzug in Spandau. Wie das geht, steht unter anderem in dem vom Senat entwickelten Handbuch Gute Pflege . Berlin versteht die Förderung biologischer Vielfalt als Gemeinschaftsaufgabe. Neben den Fachbehörden und den schon erwähnten Försterinnen und Förstern, Landwirtinnen und Landwirten sind viele weitere Akteurinnen und Akteure eingebunden. Eine wichtige Rolle spielt die unternehmerische Verantwortung hinsichtlich nachhaltiger Wirtschaftsweisen, aber auch der konkreten Gestaltung der Firmengelände. So haben die Berliner Wasserbetriebe bei der Umgestaltung der Oberflächenwasseraufbereitungsanlage Tegel gezeigt, dass auch technische Infrastrukturen Mehrwerte für die biologische Vielfalt bieten können. Ebenfalls eine sehr große Flächenreserve liegt in der Hand der Wohnungsbaugenossenschaften , die sich zunehmend engagieren. Häufig zusammen mit den Mieterinnen und Mietern, werden Innenhöfe und Vorgärten nach den Bedürfnissen von Schmetterlingen, Igeln und Co aufgewertet, wie bei der Märkischen Scholle in Tempelhof. Mit den über 200 Gemeinschaftsgärten haben Berlinerinnen und Berliner Orte des sozialen Austausches geschaffen, die auch Rückzugsort für manche Tiere sind, wie der Lichtenberger Stadtgarten oder die Wilde 17 in Mitte. Deutschlandweit einmalig ist, dass Berlin Stadtnatur-Rangerinnen und -Ranger einsetzt, die in allen zwölf Bezirken unterwegs sind. Sie sind Mittler zwischen Mensch und Natur, erforschen, dokumentieren und pflegen die spezielle Artenvielfalt in der Stadt. Die Stiftung Naturschutz Berlin übernimmt und koordiniert zahlreiche Aufgaben. Dazu gehört die Koordinierungsstellen Fauna , die das Vorkommen seltener Tiere erfasst, wie etwa zuletzt bei einer großen Amphibienkartierung. Die Koordinierungsstelle Florenschutz hat sich neben der Erfassung auch der Vermehrung seltener Pflanzen verschrieben. Die biologische Vielfalt in der Stadt zu fördern bedeutet immer auch, die Natur ‚vor der Haustür‘ für die Berlinerinnen und Berliner erlebbar zu machen. Gerade für Kinder und Jugendliche sind Naturerfahrungen wichtig. Mit dem Projekt Nemo – Naturerleben mobil kommen Naturpädagoginnen und -pädagogen in die Schulen und Kitas, um junge Menschen auf kleine Stadtnatur-Expeditionen mitzunehmen. Auch das Kinderforscher*Zentrum HELLEUM trägt mit seiner offenen Lernwerkstatt dazu bei, Kinder und Jugendliche für den Schutz biologischer Vielfalt zu sensibilisieren und zu gewinnen. In den Berliner Naturerfahrungsräumen , wie dem Robinienwäldchen in Kreuzberg, können sie spielerisch die Stadtwildnis erkunden. Zukünftig soll es davon in jedem Bezirk einen geben. Viele gute Beispiele drehen sich zudem um Umweltbildung in der Landschaft. Dazu gehören feste Einrichtungen, wie die Naturschutzstation Hahneberg und Führungen , wie sie im Landschaftspark Herzberge angeboten werden. Auch die mediale Aufbereitung von Landschaftsinformationen wird immer mehr zum Thema, wie die Karte der Stadtnaturvielfalt in Treptow-Köpenick oder der digitale Baumlehrpfad für den Lietzenseepark zeigen. Mit dem Langen Tag der Stadtnatur findet zudem jedes Jahr ein 24-Stunden Naturfestival mit hunderten Führungen und Mitmachaktionen statt. Lesen Sie auch: Teil 1: Biologische Vielfalt – globaler Kontext Teil 2: Berlin – Hotspot urbaner Biodiversität
Seit 2009 gibt es die Koordinierungsstelle Florenschutz, seit 2015 die Koordinierungsstelle Fauna. Beide sind bei der Stiftung Naturschutz Berlin angesiedelt und werden vom Senat gefördert. Denn die Koordinierungsstellen leisten einen entscheidenden Beitrag zu Berlins Biodiversität. Die Koordinierungsstelle Fauna konzentriert sich darauf, gefährdete Artengruppen wie Amphibien, Reptilien, Fledermäuse und andere Tiere zu erfassen. Sie verwaltet die zentrale Artdatenbank der Fauna des Landes Berlin. Darüber hinaus pflegt sie ein Netzwerk von Fachleuten und hilft Ehrenamtlichen, ihr Wissen zu den Arten zu erweitern, die sie interessieren. Seit 2016 laufen bei der Koordinierungsstelle die Fäden der Berliner Amphibienkartierung zusammen. Ziel ist es, Informationen zum Vorkommen von Kammmolch, Rotbauchunke und anderen Amphibien zu sammeln und gemeinsam mit den Naturschutzbehörden Schutzmaßnahmen einzuleiten. Bis Ende 2020 hat die Stelle rund 8.900 Fundpunkte in 800 Untersuchungsgebieten dokumentiert – unter anderem für den Kleinen Wasserfrosch (Pelophylax lessonae), der in Berlin als ausgestorben gegolten hatte, und die Kreuzkröte (Epidalea calamita), für die in Berlin sogar ein bundesweit bedeutendes Vorkommen nachgewiesen wurde. Koordinierungsstelle Fauna Mehr als 250 Pflanzenarten mit hoher oder sehr hoher Schutzpriorität hat die Koordinierungsstelle Florenschutz in den letzten Jahren erfasst und dafür Orte in der ganzen Stadt kartiert. Auch dabei tauchte so manche Art wieder auf, die in Berlin als verschollen galt. Ein Beispiel ist der Mittlere Sonnentau (Drosera intermedia). Er wurde in einem kleinen Moor in Zehlendorf und später bei Renaturierungen in drei Köpenicker Mooren entdeckt. Wo immer Arten gefunden werden, die im Berliner Florenschutzkonzept verzeichnet sind, bringt die Koordinierungsstelle Schutzmaßnahmen auf den Weg. Jeden Monat stellt sie auf der Website der Stiftung Naturschutz eine Art aus diesem Konzept als Pflanze des Monats vor. Außerdem koordiniert die Stelle die Vermehrung seltener Pflanzen durch botanische Gärten, die Anlage von Archeflächen (die Refugien für seltene Arten in der Stadt bieten sollen) und das Auswildern nachgezogener Pflanzen. Ein Erfolgsbeispiel für Letzteres ist die Schwärzliche Wiesen-Küchenschelle (Pulsatilla pratensis subsp. nigricans). Koordinierungsstelle Florenschutz Auf dem ArtenFinder Science Portal der beiden Koordinierungsstellen können auch Sie Funde besonderer Pflanzen oder Tiere melden und per Foto belegen. Das verbessert die Datengrundlage und erleichtert so den Schutz der biologischen Vielfalt. Artenfinder Berlin
Tierartenmonitoring "Wir stellen Ihnen hier die Konzeption zur Überwachung des Erhaltungszustandes der Tierarten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie und der Vogelarten nach Anhang I sowie Artikel 4.2 der Vogelschutz-Richtlinie vor der Europäischen Union vor." Artenmeldungen Über das Meldeportal des Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt können Sie Ihre Artbeobachtungen melden. Artenschutzliste Sachsen-Anhalt Liste der in Sachsen-Anhalt vorkommenden, im Artenschutzbeitrag zu berücksichtigenden Arten (Fortschreibung der Liste zur Einzelartbetrachtung der Avifauna); Stand: Juni 2018 Arten der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie Pflanzenarten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie und Artensteckbriefe Vogelarten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie Liste der Verantwortungsarten Elbe-Biber, Feldhamster, Wildkatze, Mopsfledermaus, Mausohr, Großtrappe, Rotmilan, Mittelspecht, Feuersalamander, Rotbauchunke, Nördlicher Kammmolch, Heldbock, Goldener Scheckenfalter, Haarstrangwurzeleule, Schlehen-Jaspiseule, Braungrauer Bergwald-Steinspanner, Zierliches Brillenschötchen, Zwerg-Zypergras, Stängelloser Tragant Die invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste "Im Zuge der Globalisierung von Handel und Fernreiseverkehr finden mehr und mehr Arten den Weg in geografische Regionen, in denen sie bislang nicht auftraten. ..." hier weiterlesen Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie "Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt veröffentlichte im Jahr 2002 eine Übersicht über die bis dahin für das Bundesland nachgewiesenen Lebensraumtypen und ergänzte diese mit einer weiteren Veröffentlichung im Jahr 2007." Bau von Weidezäunen im Naturschutzgebiet "Gegensteine-Schierberg" Sachsen-Anhalt; gedruckte Einzelblätter (TK50N) Maßstab 1: 50 000 Berichte des Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt - Hefte Untersuchungen zu den Arten der Binnendünen in Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 2/2020 (21 MB) Rote Liste Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 1/2020 Untersuchungen zu den Arten der Streuobstwiesen in Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 2/2019 (16 MB) Die Lurche und Kriechtiere (Amphibia et Reptilia) des Landes Sachsen-Anhalt unter besonderer Berücksichtigung der Arten der Anhänge zur Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie der kennzeichnenden Arten der Fauna-Flora-Habitat-Lebensraumtypen Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 4/2015 Die Säugetierarten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie im Land Sachsen-Anhalt Wildkatze (Felis silvestris silvestris Schreber, 1777) Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 2/2015 (8 MB) Die Säugetierarten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie im Land Sachsen-Anhalt Fischotter (Lutra lutra L., 1758) Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 1/2015 (11,5 MB) Einfluss von Klima und Landnutzung auf die Verbreitung ausgewählter Brutvogelarten des Landes Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 7/2014 (17,5 MB) Artenhilfsprogramm Rotmilan des Landes Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 5/2014 (7,7 MB) Die Schmetterlinge (Lepidoptera) im Hochharz Sachsen-Anhalts unter besonderer Berücksichtigung der kennzeichnenden Arten der Fauna-Flora-Habitat-Lebensraumtypen Bericht (4,5 MB) Tabelle 4 (614 KB) Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 2/2014 Die Weichtiere (Mollusca) des Landes Sachsen-Anhalt unter besonderer Berücksichtigung der Arten der Anhänge zur Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie sowie der kennzeichnenden Arten der Flora-Fauna-Habitat-Lebensraumtypen Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 12/2013 Die Armleuchteralgen (Characeae) Sachsen-Anhalts Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 1/2013 (6,5 MB) Rote Listen Sachsen-Anhalt 2004 Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 39/2004 Rote Listen Sachsen-Anhalt, Teil 4 Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 30/1998 Rote Listen Sachsen-Anhalt - Eine Bilanz Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 21/1996 Rote Listen Sachsen-Anhalt, Teil 3 Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 18/1995 Biologie und Ökologie der Kreuzkröte Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 14/1994 Rote Listen Sachsen-Anhalt, Teil 2 Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 9/1993 Rote Liste Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 1/1992 Berichte des Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt - Sonderhefte Die kennzeichnenden Tierarten des FFH-Gebietes "Huy nördlich Halberstadt" Bericht des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 1/2018 Bewertung des Erhaltungszustandes der wirbellosen Tierarten der Anhänge IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie der EU-Osterweiterung in Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 3/2014 (25 MB) Bewertung des Erhaltungszustandes der wirbellosen Tierarten nach Anhang II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 2/2010 Förderung von Wildobst und Feld-UlmeBeitrag zum Erhalt der Artenvielfalt im Biosphärenreservat Mittelelbe Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 2/2008 (4,1 MB) Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) Saale-Unstrut-Triasland Teil 1 und 2 Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 1/2008 Empfehlungen für die Erfassung und Bewertung von Arten als Basis für das Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Deutschland Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 2/2006 (5,8 MB) Die Geradflügler in Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 5/2004 Bestandssituation und Schutz der Rotbauchunke in Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 3/2004 Die Pilzflora des Naturschutzgebietes Hakel im Nordharzvorland (Sachsen-Anhalt) Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 2/2003 (3,4 MB) Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) Landschaftsraum Elbe Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 3/2001 Checkliste der Pilze Sachsen-Anhalts Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 1/1999 Arten- und Biotopschutzprogramm Stadt Halle (Saale) Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 4/1998 Die Pilze der Brandberge Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 6/1997 (2,5 MB) Arten- und Biotopschutzprogramm Sachsen-Anhalt - Landschaftsraum Harz Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 4/1997 Die Pilzflora der Dölauer Heide bei Halle (Saale) Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 1/1997 (7,3 MB) Untersuchungen zur aktuellen Situation der Ichthyofauna von Saale, Unstrut und Helme in Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 2/1996 Schutz und Bewirtschaftung von Streuobstwiesen - Tagung am 04. März 1994 in Halle (Saale) Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 3/1995 Ichthyofaunistische Untersuchungen im Stadtkreis Halle und im Saalkreis Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 2/1995 Fachinformation des Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Handlungsanweisung zur Kartierung der nach § 37 NatSchG LSA gesetzlich geschützten Biotope im Land Sachsen-Anhalt Fachinformation des Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Nr.: 3/2008 (585 KB) Bücher Die wasserbewohnenden Käfer Sachsen-Anhalts, Dietmar Spitzenberg Herausgegeben vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Das Buch kostet 50 Euro und kann direkt beim Verlag bestellt werden. Verlag Natur+Text Pilzflora von Sachsen-Anhalt - Phytoparasitische Kleinpilze Teil 1 - Falsche Mehltaue | Rostpilze | Brandpilze Herausgeber: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Leibniz-Institut für Pflanzenbiochemie (Halle/Saale) 2020 (40 MB) Pflanzen und Tiere in Sachsen-Anhalt. Ein Kompendium der Biodiversität Herausgegeben vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt durch Dieter Frank und Peer Schnitter 2016 Bestandssituation der Pflanzen und Tiere Sachsen-Anhalts Dieter Frank & Volker Neumann (Hrsg.); Stuttgart (Hohenheim): Ulmer 1999 (Naturschutzpraxis) Broschüren Prodromus der Pflanzengesellschaften Sachsen-Anhalts Mitteilungen zur floristischen Kartierung Sachsen-Anhalt Sonderheft 2/2001; Hrsg. vom Botanischer Verein Sachsen-Anhalt e.V. Halle (Saale) 2001 Rudolf Schubert unter Mitarbeit von Hagen Herdam, Hugo Weinitschke und Jelena Frank Florenverfälschung bei Gehölzpflanzungen und mögliche Schutzmaßnahmen Ministerium für Raumordnung und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Ref. Öffentlichkeitsarbeit 1998 (1,4 MB) Artenhilfsprogramm Kleines Knabenkraut Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Ref. Öffentlichkeitsarbeit 1996 (10,2 MB) Forschungsprojekte Rückgewinnung von Retentionsflächen und Altauenreaktivierung an der Mittleren Elbe in Sachsen-Anhalt (extern) Forschungsprojekt 1998-2001; Förderkennzeichen: 0339576 Hinweis Die Liste der aufgeführten Publikationen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Unter dem Link Publikationen finden Sie alle Veröffentlichungen des Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Letzte Aktualisierung: 28.02.2025
Im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete im Berliner Westen wird die Verlängerung der Paulsternstraße / Otternbuchtstraße im Rahmen einer Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung geprüft. Bedeutende Entwicklungsvorhaben wie zum Beispiel „Siemensstadt – Square“ und Anforderungen aus Gewerbestandorten wie dem Südhafen sowie weitere Ausweisungen von Flächen für den Wohnungsbau (Insel Gartenfeld, Wasserstadt Spandau etc.) erfordern auch Maßnahmen zur verkehrlichen Entwicklung zwischen dem Straßenzug Rohrdamm und der Altstadt Spandau. Vorhandene Planunterlagen (z.B. Flächennutzungsplan oder das übergeordnete Straßennetz Planung 2030) sehen den Ausbau und die Verlängerung des Straßenzuges Paulsternstraße – Otternbuchtstraße mit Anschluss an die Spandauer Straße als eine neue und entlastende Nord-Süd-Verbindung zwischen Rohrdamm mit der Spreeüberführung Rohrdammbrücke und der Ruhlebener Straße bzw. Stresowstraße vor. Im Rahmen einer Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung soll variantenbasiert untersucht und bewertet werden, ob sich diese Nord-Süd-Verbindung mit einer verkehrlichen, nachhaltigen, umweltfreundlichen, verkehrssicheren, anwohnerfreundlichen und versorgungsgerechten Entwicklung dieses Straßenzuges begründen lässt. Für die Durchführung der Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung wurde eine Bietergemeinschaft aus renommierten Planungsbüros aus den Fachbereichen Verkehrsplanung und Verkehrstechnik sowie der Landschafts- und Umweltplanung beauftragt. Die Auftragsvergabe erfolgte im 2. Quartal 2024, die Bearbeitung beginnt im anschließenden 3. Quartal. Im Rahmen der Bearbeitung wird u.a. eine Bestandserfassung der Schutzgüter einer Umweltverträglichkeitsprüfung sowie eine faunistische Potenzialanalyse durchgeführt. Eine Artenkartierung muss im Laufe eines vollständigen Jahres, also 2025, erfolgen. Mit der Fertigstellung der Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung ist daher Mitte 2026 zu rechnen. Im Erarbeitungsprozess ist eine Veranstaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit angedacht. Der genaue Zeitpunkt sowie Inhalt und Zielgruppe wird im Zuge der Arbeiten bestimmt.
Der Datenbestand ermöglicht die Darstellung der Vielfalt der gemeldeten Vorkommen moortypischer Arten innerhalb der Kulisse der niedersächsischen Moore für als moortypisch ausgewählte Arten aus der Gruppe der Gefäßpflanzen, der Amphibien, Reptilien und Libellen. Der Datenbestand bildet die Darstellungsgrundlage für zwei verschiedene Datensichten.1. Bandbreite einer hohen nachgewiesenen Artenvielfalt (rot) bis hin zu einer niedrigen nachgewiesenen Artenvielfalt (blau) in den verschiedenen Moorgebieten Niedersachsens.2. Bandbreite einer hohen (rot) bis hin zu einer niedrigen (blau) nachgewiesenen Vielfalt moortypischer Arten der Roten Liste in den verschiedenen Moorgebieten Niedersachsens. Je höher die Punkteanzahl, desto mehr Rote-Liste-Arten mit höherem Gefährdungsgrad konnten in einem Quadrantenfeld nachgewiesen werden.Für die Interpretation der Daten gilt zu beachten, dass die Artendaten mangels personeller Ressourcen nicht systematisch flächendeckend erhoben werden, sondern i.d.R. auf Meldungen freiwilliger Kartierer*innen mit selbst von ihnen gewählten Meldegebieten basieren. Flächen mit einer geringen nachgewiesenen Artenvielfalt können daher entweder auf ein tatsächlich geringes Artenvorkommen hinweisen. Die derart ausgewiesenen Flächen können jedoch ebenso darauf hindeuten, dass aus diesem Areal keine oder nur wenige Meldungen an den NLWKN weitergeleitet wurden. Auch können dem NLWKN u.U. analoge Daten vorliegen, die mangels personeller Kapazitäten nicht digitalisiert wurden. Nennungen weniger Arten können bspw. auch bedeuten, dass lediglich bestimmte Arten(gruppen) kartiert wurden. Keinesfalls darf aus einer geringen angezeigten Artenzahl geschlussfolgert werden, dass solche Flächen keinen naturschutzfachlichen Wert aufweisen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass Flächen mit keinen oder wenigen Artnachweisen einen Untersuchungs-/Kartierbedarf signalisieren. Rasterzellen mit einer hohen Anzahl an Arten lassen hingegen auf Zentren hoher Artenvielfalt schließen.Der Datenbestand sollte zudem vor dem Hintergrund des jeweiligen Naturraums interpretiert werden. So gilt es zu berücksichtigen, dass naturnahe Hochmoorkomplexe i.d.R. weniger artenreich sind, als naturnahe Niedermoorgebiete. Niedermoore sind in Niedersachsen hingegen noch häufiger intensiver genutzt, so dass sich die tatsächlich vorkommende Artenvielfalt im rein bodenkundlichen Vergleich von Hoch- und Niedermoor durchaus ausgleichen könnte. Für eine Interpretation der Daten kann es daher hilfreich sein, den Datenbestand der Moorbiotope mit zu berücksichtigen.Quadrant ist das Viertel des Messtischblattes (Topographische Karte 1:25000). Quadranten werden zu Arten-Kartierungen in Deutschland genutzt. Sie sind Teil der Rasterkartierung der Arten-Erfassungsprogramme der Fachbehörde für Naturschutz im NLWKN.
Das Projekt "Evaluation Alt- und Totholzkonzept Baden-Württemberg" wird/wurde ausgeführt durch: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg.Ein zentrales Ziel des AuT-Konzepts ist es, durch die Erhöhung der Strukturvielfalt und des Totholzvorkommens in Wirtschaftswäldern, mehr Lebensraum für eine Vielzahl an Arten zu schaffen. Hierbei handelt es sich um ein in die Waldbewirtschaftung integriertes Konzept. Daher müssen bei der Umsetzung des Konzepts neben den ökologischen Anforderungen der zu schützenden Arten, ebenso die Anforderungen der Waldbewirtschaftenden (z.B. Arbeitssicherheit und Verkehrssicherheit) als auch die ökonomischen Ansprüche berücksichtigt werden. Ziel der Evaluation ist es, in diesem komplexen Gefüge, die Qualität des AuT-Konzepts als Artenschutzinstrument zu prüfen und unter Berücksichtigung der oben genannten Faktoren gegebenenfalls anzupassen. Mit Erkenntnissen aus der Evaluation wird angestrebt ein Monitoring System aufzubauen, in dessen Rahmen in regelmäßigen Abständen Daten zur Entwicklung der AuT-Schutzelemente erhoben werden sollen. Die Evaluation lässt sich in zwei Hauptfragen gliedern: 1. Sichert und/oder steigert das AuT-Konzept unter Berücksichtigung der Anforderungen der Waldbewirtschaftung die Biodiversität im Wald? a. Liefert das AuT-Konzept objektive Grundlagen für die Bewertung von Naturschutzleistungen (z.B. die Erhöhung der Strukturvielfalt)? b. Setzt das AuT-Konzept geltendes Recht praxisnah um? c. Können durch das AuT-Konzept (monetäre) Naturschutzleistungen in die Betriebsbilanz einfließen? 2. Erfüllen die AuT-Schutzelemente in ihrer Anzahl und Verteilung eine Trittsteinfunktion? Tragen sie aus Perspektive der zu schützenden Arten zur regionalen und überregionalen Vernetzung der Landschaft bei? Diese Fragen sollen im Rahmen dieses Projekts anhand von Pilotstudien in den Habitatbaumgruppen und Waldrefugien, sowie mittels GIS-basierter Konnektivitäts-Analysen beantwortet werden. Neben fallweiser Artkartierung werden vor allem Indikatoren herangezogen. Dies können zum Beispiel die verschiedenen Zersetzungsgrade von Totholz sein, welche Rückschlüsse auf das Vorhandensein bestimmter Artgruppen zulassen oder auch das Vorkommen von Baum-Mikrohabitaten. In diesem Zusammenhang untersucht ein Partnerprojekt die zeitliche Entstehung und Dynamik von Baum-Mikrohabitaten. Baum-Mikrohabitate tragen zur Struktur- und Artenvielfalt in Wäldern bei und nehmen für einige Artengruppen eine Indikatorfunktion ein. Ziel dieser Arbeit ist es unter anderem die naturschutzfachliche Wertigkeit von Waldflächen besser einschätzen zu können und relevante Ergebnisse auch in die Evaluation des AuT-Konzepts einfließen zu lassen.
null Amphibien und Reptilien in Not Baden-Württemberg/Karlsruhe . „Leider ist die Situation für unsere Amphibien und Reptilien trotz der umfangreichen Schutzbemühungen im Land weiterhin besorgniserregend“, fasst Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, die Ergebnisse der heute veröffentlichten aktualisierten Roten Liste zusammen. Drei Amphibienarten und zwei Reptilienarten sind akut vom Aussterben bedroht: Geburtshelferkröte, Knoblauchkröte, Moorfrosch sowie Europäische Sumpfschildkröte und Aspisviper. Als stark gefährdet gelten Gelbbauchunke, Wechselkröte und Kreuzkröte sowie Westliche Smaragdeidechse, Äskulapnatter und Kreuzotter. Weitere fünf Arten sind gefährdet, vier Arten stehen auf der Vorwarnliste. Lediglich Bergmolch, Fadenmolch, Erdkröte, Teichfrosch und Springfrosch sowie Waldeidechse und Westliche Blindschleiche wurden als nicht gefährdet eingestuft. „Auch bei noch weit verbreiteten Arten wie Grasfrosch und Zauneidechse sehen wir deutliche Bestandsrückgänge,“ so Dr. Maurer. Biotopverbund für Trendumkehr notwendig Zahlreiche Lebensräume der Reptilien und Amphibien liegen wie Inseln vereinzelt in der Landschaft. Tiere müssen sich aber austauschen können und Lebensräume auf sicheren Wanderstrecken erreichen. „Wir benötigen ein lückenloses Netz aus strukturreichen Biotopen, um das langfristige Überleben dieser Arten zu ermöglichen“, erläutert Dr. Maurer und ergänzt: „Die Landesregierung hat das Ziel eines Biotopverbundes für Baden-Württemberg bereits im Jahr 2020 mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz verankert. Bis zum Jahr 2030 sollen mindestens 15 Prozent des Offenlandes zur Biotopverbundfläche entwickelt werden. Die LUBW unterstützt das Land bei diesem Vorhaben mit den Planungsgrundlagen - Fachplan Landesweiter Biotopverbund Offenland und Gewässerlandschaften - und stärkt die Umsetzung vor Ort durch Handreichungen und Schulungen.“ Primärlebensräume gehen verloren Reptilien und Amphibien benötigen strukturreiche Biotope, die kleinräumig miteinander verbunden sind. Amphibien sind zusätzlich auf eine Vielzahl unterschiedlicher, auch kleinflächiger und fischfreier Gewässer angewiesen. Die ehemals biotopreiche und abwechslungsreiche Landschaft Baden-Württembergs ist durch die Begradigung der Flüsse und die Modernisierung der Landwirtschaft in Verbindung mit intensiver Flächeninanspruchnahme vielfach verloren gegangen. Die damit verbundenen Rückgänge spiegeln sich bis heute in der Gefährdung dieser Arten wider. Neue Lebensräume finden einige Arten heutzutage in Abbaustellen, überschwemmten Äckern oder Fahrrinnen in bewirtschafteten Wäldern, den sogenannten Sekundärlebensräumen. Weitere Faktoren wie intensive Bodennutzung, Nährstoffeinträge aus der Umgebung aber auch die Einstellung der landwirtschaftlichen Nutzung von ertragsarmen Standorten wirken sich zusätzlich negativ auf die wechselwarmen Tiere aus. Rote Liste Amphiben und Reptilien Die aktualisierte Rote Liste Amphibien und Reptilien für Baden-Württemberg steht ab sofort unter der Webadresse https://pd.lubw.de/10430 als PDF-Datei kostenlos zum Herunterladen bereit. Die 96-seitige Publikation „Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs“ stellt jede der in Baden-Württemberg vorkommenden 35 Arten kurz vor. Kompakte Steckbriefe enthalten weiterführende Informationen zur Verbreitung im Land und zu den jeweiligen Gefährdungsursachen und Schutzmaßnahmen. Damit ist die Rote Liste eine wichtige Arbeitsgrundlage für die amtlichen und ehrenamtlichen Naturschützerinnen und Naturschützer sowie die entsprechenden Fachplanungsbüros im Land. Hintergrundinformation Rote Liste Amphibien und Reptilien Die letzte Einstufung des Bestandes von Amphibien und Reptilien für Baden-Württemberg stammt aus dem Jahr 1998. Seit dieser Veröffentlichung wurden umfangreiche neue Erkenntnisse gewonnen. Für die Rote Liste wurden die heimischen 19 Amphibien- und 12 Reptilienarten bewertet. Die inzwischen als eigene Arten anerkannten Barrenringelnatter und Nördliche Ringelnatter wurden erstmalig getrennt bewertet. Mit Stand 31.12.2020 kommen im Land 21 Amphibienarten sowie 14 Reptilienarten vor. Vier Arten sind gebietsfremd, haben sich jedoch etabliert und werden auf der Gesamtartenliste geführt, aber nicht für die Rote Liste bewertet: Italienischer Kammmolch, Nordamerikanischer Ochsenfrosch, Nordamerikanische Schmuckschildkröte und Ruineneidechse. Ihr Bestand wird dokumentiert, denkbare Auswirkungen auf die einheimische Fauna beschrieben sowie Aussagen zu möglichen Maßnahmen getroffen. Die aktuelle Einstufung profitiert auch von den durch ehrenamtliche Beobachter und Beobachterinnen erhoben Daten im Rahmen der seit dem Jahr 2014 erfolgreich laufenden landesweiten Artenkartierung Amphibien und Reptilien. Darüber hinaus brachte sich ein elfköpfiges Fachgremium in die Erstellung der Roten Liste ein. Auch die von interessierten Bürgerinnen und Bürger gemeldeten Feuersalamander-Funde über die Meldeplattform der LUBW haben einen wertvollen Beitrag geleistet. Ein Vergleich der vorherigen und der aktuellen Roten Liste ist nur bedingt möglich, da sich die Methoden unterscheiden. Für die aktuelle Rote Liste wurden die gleichen Bewertungsvorgaben wie auf Bundesebene angewandt, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den bundesweiten Einstufungen zu ermöglichen. Im Laufe des I. Quartals 2023 wird auf der Webseite https://pd.lubw.de/10430 zusätzlich eine kostenpflichtige gedruckte Fassung zum Kauf angeboten. Vollständige Titelangabe Laufer, H. & M. Waitzmann (2022): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs. 4. Fassung. Stand 31.12.2020. – Naturschutz-Praxis Artenschutz 16 Bild zeigt: Männliche Geburtshelferkröte mit Eischnüren. Quelle: Hubert Laufer. Hinweis: Für Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung können Medienverteter die auf der Webseite abgebildeten Fotos nutzen. Die Bildautoren sind zu nennen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
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