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MultiBaseCS

Software zur Erfassung von Artendaten (Artenfunde, Artenvorkommen, Artenkartierungen) sowie zur Erfassung und Fortschreibung von Daten zum Monitoring von FFH-Arten und FFH-Lebensraumtypen - Datenbankbasierte PC-Anwendung - Cloudbasierte Webanwendung - App für Mobilgeräte

Rote Liste und Gesamtartenliste der Pilze (Fungi) von Berlin

Röhrlinge | Flechten­bewohnende Pilze | Brandpilze Zusammenfassung: Aus Berlin sind bis heute 87 Boletales-Arten bekannt. Davon werden 26 Arten (30 %) in die Rote Liste aufgenommen. Dies ist die erste Rote Liste von Großpilzgattungen für Berlin. Auf eine Eingruppierung in die Kategorie “Ausgestorben oder verschollen” wird verzichtet, da eine systematische Nachsuche bisher nicht stattgefunden hat. Diese Liste dient gleichzeitig als Pilotprojekt zur Prüfung, ob die Datenmenge und die gewählte Rastergröße der Artkartierung ausreichen, um statistisch signifikante Aussagen über Gefährdungen von Großpilzen in Berlin zu treffen. Zusammenfassung: Derzeit sind aus Berlin 23 lichenicole Pilzarten bekannt. Davon werden lediglich zwei ausgestorbene Arten in die Rote Liste aufgenommen. Neun Arten (39,1 %) gelten als ungefährdet. Für die Einschätzung von 12 Arten (52,2 %) sind die Daten unzureichend. Besonders die ungenügende historische Erfassung der lichenicolen Pilze macht eine Einschätzung der Gefährdung schwierig. Zusammenfassung: Insgesamt wurden für Berlin 95 Brandpilzarten nachgewiesen, von denen 44 (46 %) als verschollen oder ausgestorben gelten. Nur 14 Arten sind nicht gefährdet, acht Arten stehen auf der Vorwarnliste. Als Hauptursachen der Gefährdung werden der Rückgang von Wirtspflanzen an Extremstandorten und der Einsatz von Fungiziden angesehen.

Moorspezifische Artenvielfalt

Der Datenbestand ermöglicht die Darstellung der Vielfalt der gemeldeten Vorkommen moortypischer Arten innerhalb der Kulisse der niedersächsischen Moore für als moortypisch ausgewählte Arten aus der Gruppe der Gefäßpflanzen, der Amphibien, Reptilien und Libellen. Der Datenbestand bildet die Darstellungsgrundlage für zwei verschiedene Datensichten.1. Bandbreite einer hohen nachgewiesenen Artenvielfalt (rot) bis hin zu einer niedrigen nachgewiesenen Artenvielfalt (blau) in den verschiedenen Moorgebieten Niedersachsens.2. Bandbreite einer hohen (rot) bis hin zu einer niedrigen (blau) nachgewiesenen Vielfalt moortypischer Arten der Roten Liste in den verschiedenen Moorgebieten Niedersachsens. Je höher die Punkteanzahl, desto mehr Rote-Liste-Arten mit höherem Gefährdungsgrad konnten in einem Quadrantenfeld nachgewiesen werden.Für die Interpretation der Daten gilt zu beachten, dass die Artendaten mangels personeller Ressourcen nicht systematisch flächendeckend erhoben werden, sondern i.d.R. auf Meldungen freiwilliger Kartierer*innen mit selbst von ihnen gewählten Meldegebieten basieren. Flächen mit einer geringen nachgewiesenen Artenvielfalt können daher entweder auf ein tatsächlich geringes Artenvorkommen hinweisen. Die derart ausgewiesenen Flächen können jedoch ebenso darauf hindeuten, dass aus diesem Areal keine oder nur wenige Meldungen an den NLWKN weitergeleitet wurden. Auch können dem NLWKN u.U. analoge Daten vorliegen, die mangels personeller Kapazitäten nicht digitalisiert wurden. Nennungen weniger Arten können bspw. auch bedeuten, dass lediglich bestimmte Arten(gruppen) kartiert wurden. Keinesfalls darf aus einer geringen angezeigten Artenzahl geschlussfolgert werden, dass solche Flächen keinen naturschutzfachlichen Wert aufweisen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass Flächen mit keinen oder wenigen Artnachweisen einen Untersuchungs-/Kartierbedarf signalisieren. Rasterzellen mit einer hohen Anzahl an Arten lassen hingegen auf Zentren hoher Artenvielfalt schließen.Der Datenbestand sollte zudem vor dem Hintergrund des jeweiligen Naturraums interpretiert werden. So gilt es zu berücksichtigen, dass naturnahe Hochmoorkomplexe i.d.R. weniger artenreich sind, als naturnahe Niedermoorgebiete. Niedermoore sind in Niedersachsen hingegen noch häufiger intensiver genutzt, so dass sich die tatsächlich vorkommende Artenvielfalt im rein bodenkundlichen Vergleich von Hoch- und Niedermoor durchaus ausgleichen könnte. Für eine Interpretation der Daten kann es daher hilfreich sein, den Datenbestand der Moorbiotope mit zu berücksichtigen.Quadrant ist das Viertel des Messtischblattes (Topographische Karte 1:25000). Quadranten werden zu Arten-Kartierungen in Deutschland genutzt. Sie sind Teil der Rasterkartierung der Arten-Erfassungsprogramme der Fachbehörde für Naturschutz im NLWKN.

LUBW Karte des Monats: Verbreitung der Zauneidechse in Baden-Württemberg

Die Zauneidechse ( Lacerta agilis ) ist Reptil des Jahres 2021 und in Baden-Württemberg die am weitesten verbreitete Eidechsenart. Die Nachweiskarte der LAK unterstreicht dies anschaulich. Die ersten Zauneidechsen werden im März bereits beobachtet. In der Roten Liste für Deutschland (2020), die aktuell neu erschienen ist, befindet sich die Zauneidechse auf der sogenannten Vorwarnliste. In Baden-Württemberg wird die Art ebenfalls in der Vorwarnliste geführt. Das heißt ihre Lage könnte sich in den nächsten Jahren verschlechtern, wenn Einwirkungen fortbestehen, die den Bestand reduzieren. Unter anderem die Zerstörung oder Zerschneidung der Lebensräume führt zu einem Rückgang der Art. Um die Vorkommen dieser und anderer Reptilien- und Amphibienarten zu bewerten und damit beispielsweise gezielte Schutzmaßnahmen ergreifen zu können, werden diese in der Landesweiten Artenkartierung (LAK) der Amphibien und Reptilien erfasst. 2014 startete das Land Baden-Württemberg das Projekt LAK in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Museum für Naturkunde Stuttgart (SMNS), der ABS (Amphibien-Reptilien-Biotop-Schutz Baden-Württemberg e.V.), dem BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.), dem LNV (Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V.) und dem NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.). Im Fokus stehen Amphibien und Reptilien, die nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie von europaweiter Bedeutung sind und in Baden-Württemberg zu den weit verbreiten Arten zählen. Mithilfe eines Netzes von ehrenamtlichen Kartierenden wird im ganzen Land geschaut, wo genau und mit wie vielen Individuen diese Arten vorkommen. Die Ehrenamtlichen können sich bei verschiedenen Veranstaltungen fachlich austauschen und in Workshops und Fachvorträgen weiterbilden. Die 7. Jahresveranstaltung zur Landesweiten Artenkartierung (LAK) der Amphibien und Reptilien wurde am 06.03.2021 virtuell durch das Naturkundemuseum Stuttgart und die LUBW durchgeführt. Gut 130 Artenschützerinnen und Artenschützer lauschten Fachvorträgen zu den bisherigen Projektergebnissen der Amphibien und Reptilien und zum Schwerpunkt Eidechsen. So gab es auch einen Vortrag zu dem Reptil des Jahres 2020/2021: der Zauneidechse. Ein weiterer Schwerpunkt war das Thema Monitoring von Eidechsenarten. Die Ergebnisse der Kartierungen können als interaktive Nachweiskarte online aufgerufen und bei Bedarf exportiert werden. Die Funde der jeweiligen Art werden rosa als 5km-UTM-Rasterfeld dargestellt. Gleichzeitig ist im Hintergrund das aktuell bekannte Verbreitungsgebiet in grün geladen mit einem Zeitschnitt ab 1990. Das aktuell bekannte Verbreitungsgebiet wird als TK25-Quadranten dargestellt. Mithilfe des Infobuttons können weitere Informationen hinsichtlich Kartierjahr und Datenherkunft abgefragt werden. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert. Karte zeigt: Nachweiskarte der Zauneidechse (Lacerta agilis); grün: bislang bekanntes Verbreitungsgebiet seit 1990; rosa: Nachweise durch Ehrenamtliche, Bildnachweis: LUBW, LGL Mehr zum Thema:

Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung Verlängerung der Paulsternstraße / Otternbuchtstraße

Im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete im Berliner Westen wird die Verlängerung der Paulsternstraße / Otternbuchtstraße im Rahmen einer Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung geprüft. Bedeutende Entwicklungsvorhaben wie zum Beispiel „Siemensstadt – Square“ und Anforderungen aus Gewerbestandorten wie dem Südhafen sowie weitere Ausweisungen von Flächen für den Wohnungsbau (Insel Gartenfeld, Wasserstadt Spandau etc.) erfordern auch Maßnahmen zur verkehrlichen Entwicklung zwischen dem Straßenzug Rohrdamm und der Altstadt Spandau. Vorhandene Planunterlagen (z.B. Flächennutzungsplan oder das übergeordnete Straßennetz Planung 2030) sehen den Ausbau und die Verlängerung des Straßenzuges Paulsternstraße – Otternbuchtstraße mit Anschluss an die Spandauer Straße als eine neue und entlastende Nord-Süd-Verbindung zwischen Rohrdamm mit der Spreeüberführung Rohrdammbrücke und der Ruhlebener Straße bzw. Stresowstraße vor. Im Rahmen einer Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung soll variantenbasiert untersucht und bewertet werden, ob sich diese Nord-Süd-Verbindung mit einer verkehrlichen, nachhaltigen, umweltfreundlichen, verkehrssicheren, anwohnerfreundlichen und versorgungsgerechten Entwicklung dieses Straßenzuges begründen lässt. Für die Durchführung der Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung wurde eine Bietergemeinschaft aus renommierten Planungsbüros aus den Fachbereichen Verkehrsplanung und Verkehrstechnik sowie der Landschafts- und Umweltplanung beauftragt. Die Auftragsvergabe erfolgte im 2. Quartal 2024, die Bearbeitung beginnt im anschließenden 3. Quartal. Im Rahmen der Bearbeitung wird u.a. eine Bestandserfassung der Schutzgüter einer Umweltverträglichkeitsprüfung sowie eine faunistische Potenzialanalyse durchgeführt. Eine Artenkartierung muss im Laufe eines vollständigen Jahres, also 2025, erfolgen. Mit der Fertigstellung der Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung ist daher Mitte 2026 zu rechnen. Im Erarbeitungsprozess ist eine Veranstaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit angedacht. Der genaue Zeitpunkt sowie Inhalt und Zielgruppe wird im Zuge der Arbeiten bestimmt.

Evaluation Alt- und Totholzkonzept Baden-Württemberg

Ein zentrales Ziel des AuT-Konzepts ist es, durch die Erhöhung der Strukturvielfalt und des Totholzvorkommens in Wirtschaftswäldern, mehr Lebensraum für eine Vielzahl an Arten zu schaffen. Hierbei handelt es sich um ein in die Waldbewirtschaftung integriertes Konzept. Daher müssen bei der Umsetzung des Konzepts neben den ökologischen Anforderungen der zu schützenden Arten, ebenso die Anforderungen der Waldbewirtschaftenden (z.B. Arbeitssicherheit und Verkehrssicherheit) als auch die ökonomischen Ansprüche berücksichtigt werden. Ziel der Evaluation ist es, in diesem komplexen Gefüge, die Qualität des AuT-Konzepts als Artenschutzinstrument zu prüfen und unter Berücksichtigung der oben genannten Faktoren gegebenenfalls anzupassen. Mit Erkenntnissen aus der Evaluation wird angestrebt ein Monitoring System aufzubauen, in dessen Rahmen in regelmäßigen Abständen Daten zur Entwicklung der AuT-Schutzelemente erhoben werden sollen. Die Evaluation lässt sich in zwei Hauptfragen gliedern: 1. Sichert und/oder steigert das AuT-Konzept unter Berücksichtigung der Anforderungen der Waldbewirtschaftung die Biodiversität im Wald? a. Liefert das AuT-Konzept objektive Grundlagen für die Bewertung von Naturschutzleistungen (z.B. die Erhöhung der Strukturvielfalt)? b. Setzt das AuT-Konzept geltendes Recht praxisnah um? c. Können durch das AuT-Konzept (monetäre) Naturschutzleistungen in die Betriebsbilanz einfließen? 2. Erfüllen die AuT-Schutzelemente in ihrer Anzahl und Verteilung eine Trittsteinfunktion? Tragen sie aus Perspektive der zu schützenden Arten zur regionalen und überregionalen Vernetzung der Landschaft bei? Diese Fragen sollen im Rahmen dieses Projekts anhand von Pilotstudien in den Habitatbaumgruppen und Waldrefugien, sowie mittels GIS-basierter Konnektivitäts-Analysen beantwortet werden. Neben fallweiser Artkartierung werden vor allem Indikatoren herangezogen. Dies können zum Beispiel die verschiedenen Zersetzungsgrade von Totholz sein, welche Rückschlüsse auf das Vorhandensein bestimmter Artgruppen zulassen oder auch das Vorkommen von Baum-Mikrohabitaten. In diesem Zusammenhang untersucht ein Partnerprojekt die zeitliche Entstehung und Dynamik von Baum-Mikrohabitaten. Baum-Mikrohabitate tragen zur Struktur- und Artenvielfalt in Wäldern bei und nehmen für einige Artengruppen eine Indikatorfunktion ein. Ziel dieser Arbeit ist es unter anderem die naturschutzfachliche Wertigkeit von Waldflächen besser einschätzen zu können und relevante Ergebnisse auch in die Evaluation des AuT-Konzepts einfließen zu lassen.

Amphibien und Reptilien in Not

null Amphibien und Reptilien in Not Baden-Württemberg/Karlsruhe . „Leider ist die Situation für unsere Amphibien und Reptilien trotz der umfangreichen Schutzbemühungen im Land weiterhin besorgniserregend“, fasst Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, die Ergebnisse der heute veröffentlichten aktualisierten Roten Liste zusammen. Drei Amphibienarten und zwei Reptilienarten sind akut vom Aussterben bedroht: Geburtshelferkröte, Knoblauchkröte, Moorfrosch sowie Europäische Sumpfschildkröte und Aspisviper. Als stark gefährdet gelten Gelbbauchunke, Wechselkröte und Kreuzkröte sowie Westliche Smaragdeidechse, Äskulapnatter und Kreuzotter. Weitere fünf Arten sind gefährdet, vier Arten stehen auf der Vorwarnliste. Lediglich Bergmolch, Fadenmolch, Erdkröte, Teichfrosch und Springfrosch sowie Waldeidechse und Westliche Blindschleiche wurden als nicht gefährdet eingestuft. „Auch bei noch weit verbreiteten Arten wie Grasfrosch und Zauneidechse sehen wir deutliche Bestandsrückgänge,“ so Dr. Maurer. Biotopverbund für Trendumkehr notwendig Zahlreiche Lebensräume der Reptilien und Amphibien liegen wie Inseln vereinzelt in der Landschaft. Tiere müssen sich aber austauschen können und Lebensräume auf sicheren Wanderstrecken erreichen. „Wir benötigen ein lückenloses Netz aus strukturreichen Biotopen, um das langfristige Überleben dieser Arten zu ermöglichen“, erläutert Dr. Maurer und ergänzt: „Die Landesregierung hat das Ziel eines Biotopverbundes für Baden-Württemberg bereits im Jahr 2020 mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz verankert. Bis zum Jahr 2030 sollen mindestens 15 Prozent des Offenlandes zur Biotopverbundfläche entwickelt werden. Die LUBW unterstützt das Land bei diesem Vorhaben mit den Planungsgrundlagen - Fachplan Landesweiter Biotopverbund Offenland und Gewässerlandschaften - und stärkt die Umsetzung vor Ort durch Handreichungen und Schulungen.“ Primärlebensräume gehen verloren Reptilien und Amphibien benötigen strukturreiche Biotope, die kleinräumig miteinander verbunden sind. Amphibien sind zusätzlich auf eine Vielzahl unterschiedlicher, auch kleinflächiger und fischfreier Gewässer angewiesen. Die ehemals biotopreiche und abwechslungsreiche Landschaft Baden-Württembergs ist durch die Begradigung der Flüsse und die Modernisierung der Landwirtschaft in Verbindung mit intensiver Flächeninanspruchnahme vielfach verloren gegangen. Die damit verbundenen Rückgänge spiegeln sich bis heute in der Gefährdung dieser Arten wider. Neue Lebensräume finden einige Arten heutzutage in Abbaustellen, überschwemmten Äckern oder Fahrrinnen in bewirtschafteten Wäldern, den sogenannten Sekundärlebensräumen. Weitere Faktoren wie intensive Bodennutzung, Nährstoffeinträge aus der Umgebung aber auch die Einstellung der landwirtschaftlichen Nutzung von ertragsarmen Standorten wirken sich zusätzlich negativ auf die wechselwarmen Tiere aus. Rote Liste Amphiben und Reptilien Die aktualisierte Rote Liste Amphibien und Reptilien für Baden-Württemberg steht ab sofort unter der Webadresse https://pd.lubw.de/10430 als PDF-Datei kostenlos zum Herunterladen bereit. Die 96-seitige Publikation „Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs“ stellt jede der in Baden-Württemberg vorkommenden 35 Arten kurz vor. Kompakte Steckbriefe enthalten weiterführende Informationen zur Verbreitung im Land und zu den jeweiligen Gefährdungsursachen und Schutzmaßnahmen. Damit ist die Rote Liste eine wichtige Arbeitsgrundlage für die amtlichen und ehrenamtlichen Naturschützerinnen und Naturschützer sowie die entsprechenden Fachplanungsbüros im Land. Hintergrundinformation Rote Liste Amphibien und Reptilien Die letzte Einstufung des Bestandes von Amphibien und Reptilien für Baden-Württemberg stammt aus dem Jahr 1998. Seit dieser Veröffentlichung wurden umfangreiche neue Erkenntnisse gewonnen. Für die Rote Liste wurden die heimischen 19 Amphibien- und 12 Reptilienarten bewertet. Die inzwischen als eigene Arten anerkannten Barrenringelnatter und Nördliche Ringelnatter wurden erstmalig getrennt bewertet. Mit Stand 31.12.2020 kommen im Land 21 Amphibienarten sowie 14 Reptilienarten vor. Vier Arten sind gebietsfremd, haben sich jedoch etabliert und werden auf der Gesamtartenliste geführt, aber nicht für die Rote Liste bewertet: Italienischer Kammmolch, Nordamerikanischer Ochsenfrosch, Nordamerikanische Schmuckschildkröte und Ruineneidechse. Ihr Bestand wird dokumentiert, denkbare Auswirkungen auf die einheimische Fauna beschrieben sowie Aussagen zu möglichen Maßnahmen getroffen. Die aktuelle Einstufung profitiert auch von den durch ehrenamtliche Beobachter und Beobachterinnen erhoben Daten im Rahmen der seit dem Jahr 2014 erfolgreich laufenden landesweiten Artenkartierung Amphibien und Reptilien. Darüber hinaus brachte sich ein elfköpfiges Fachgremium in die Erstellung der Roten Liste ein. Auch die von interessierten Bürgerinnen und Bürger gemeldeten Feuersalamander-Funde über die Meldeplattform der LUBW haben einen wertvollen Beitrag geleistet. Ein Vergleich der vorherigen und der aktuellen Roten Liste ist nur bedingt möglich, da sich die Methoden unterscheiden. Für die aktuelle Rote Liste wurden die gleichen Bewertungsvorgaben wie auf Bundesebene angewandt, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den bundesweiten Einstufungen zu ermöglichen. Im Laufe des I. Quartals 2023 wird auf der Webseite https://pd.lubw.de/10430 zusätzlich eine kostenpflichtige gedruckte Fassung zum Kauf angeboten. Vollständige Titelangabe Laufer, H. & M. Waitzmann (2022): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs. 4. Fassung. Stand 31.12.2020. – Naturschutz-Praxis Artenschutz 16 Bild zeigt: Männliche Geburtshelferkröte mit Eischnüren. Quelle: Hubert Laufer. Hinweis: Für Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung können Medienverteter die auf der Webseite abgebildeten Fotos nutzen.  Die Bildautoren sind zu nennen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

Nachhaltige Waldwirtschaft zur Förderung von Lichtwaldarten unter besonderer Berücksichtigung des Blauschwarzen Eisvogels (Limenitis reducta)

Zielsetzung & Anlass: Lichte Waldbiotope bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebensraum, sind in Mitteleuropa derzeit aber selten (Jotz et al. 2017). Viele der auf diese Lebensräume spezialisierten Tier- und Pflanzenarten sind in Deutschland stark gefährdet. Das Ökosystem Wald war in den vergangenen Jahrhunderten tiefgreifenden anthropogenen Eingriffen ausgesetzt, die die Entstehung lichter Waldlebensräume zwar zum Teil begünstigt, in den letzten rund 40 Jahren aber unterbunden haben. Durch die Zurückdrängung und Ausrottung von Großherbivoren und die Einschränkung der natürlichen Fließgewässerdynamik wurde die natürliche lichtschaffende Dynamik im Wald reduziert (Vera 2000). Der Verlust natürlicher dynamischer Prozesse wurde durch anthropogene Nutzung lange Zeit ersetzt, phasenweise vielleicht sogar überkompensiert. Waldweide, Nieder- und Mittelwaldnutzung sowie Holzernte im Kahlhiebsverfahren haben dazu geführt, dass bis Mitte des 20. Jahrhunderts ein reiches Angebot lichter Waldlebensräume verfügbar war. Seither hat sich die Waldbewirtschaftung jedoch drastisch geändert und anthropogen verursachte Offenflächen im Wald haben deutlich abgenommen (Decocq et al. 2005, Schmalfuß & Aldinger 2012). So sind historische Waldnutzungen wie Nieder- und Mittelwaldwirtschaft nicht mehr rentabel und werden allerhöchstens noch lokal betrieben, Waldweide ist gesetzlich reglementiert und kann nur unter strengen Auflagen als Artenschutzinstrument eingesetzt werden (Bolz 1999, Treiber 2003, Schmalfuß & Aldinger 2012). Staats- und Körperschaftswälder werden nach den Maßgaben der 'naturnahen Waldwirtschaft' bewirtschaftet, welche einen weitgehenden Verzicht auf Kahlhiebe einschließen (Hermann 2021). Zusätzlich zu den Nutzungsänderungen führen gestiegene atmosphärische Stickstoffeinträge zu einem dichteren Kronenschluss und einer beschleunigten Sukzession auf von Natur aus mageren Waldstandorten (Rodenkirchen 1998, WallisDeVries & Bobbink 2017). Folglich sind lichte Lebensräume in den Wäldern Mitteleuropas heutzutage unterrepräsentiert und viele 'Lichtwaldarten' vom Aussterben bedroht. Damit die derzeit praktizierte Forstwirtschaft auch im Hinblick auf den Erhalt der Lichtwaldarten als 'nachhaltig' gelten kann, werden somit dringend Management-Konzepte benötigt, welche die Lebensraumanforderungen von Lichtwaldarten berücksichtigen. Übergeordnetes Ziel des durchgeführten Projekts war deshalb die Erhebung von Daten zur Entwicklung eines nach naturschutzfachlichen und forstökonomischen Kriterien optimierten Management-Konzepts für Lichtwaldarten. Das Projekt vereinte ökologische Grundlagenforschung und Artkartierung mit der Konzeption und Umsetzung exemplarischer Habitat-Managementmaßnahmen. Die durchgeführten Maßnahmen wurden anhand naturschutzfachlicher und ökonomischer Kriterien evaluiert. Besonderen Wert legten wir bei der Maßnahmenkonzeption darauf, dass die Managementmaßnahmen auf andere Naturräume innerhalb Deutschlands übertragen werden können. Bei der ökonomischen Bewertung der Maßnahmen war es uns wichtig, die Anforderungen verschiedener Waldbesitzarten zu berücksichtigen. Öffentlichkeitsarbeit in Form von Workshops, Informationstafeln, Zeitungsartikeln und wissenschaftlichen Veröffentlichungen sollte zur Akzeptanzförderung und zur Verbreitung der Projektergebnisse beitragen. Arbeitsschritte & Methoden: Die Erhebung populationsökologischer Grundlagendaten war ein wichtiger Bestandteil des Projekts. Den Schwerpunkt der Forschungsarbeiten bildete (1) die Erfassung von Lichtwaldarten und ihrer Biotope im Alb-Donau-Kreis. (2) Grundlagenforschung zur Populationsökologie des Blauschwarzen Eisvogels als Basis für gezielte Managementmaßnahmen. (3) Grundlagenforschung zu Eiablagepräferenzen des Bergkronwicken-Widderchens. Auf Basis dieser Erkenntnisse konnten naturschutzfachliche Maßnahmen abgeleitet bzw. präzisiert werden. (Text gekürzt)

LUBW Grafik des Monats: Wie selten sind unsere Libellen?

Grafik zeigt: Anzahl der baden-württembergischen Libellenarten in der jeweiligen Gefährdungskategorie der Roten Liste (Stand 2006). Bildnachweis: LUBW Gemeinsam mit der Schutzgemeinschaft Libellen in Baden-Württemberg e.V. (SGL) arbeitet die LUBW an der Landesweiten Artenkartierung Libellen - einem dauerhaften Monitoring von Libellen und deren Lebensräumen. Hier kartieren die Mitglieder landesweit Libellen in vielen verschiedenen Lebensräumen. Durch die ehrenamtliche Expertise und die laufenden Erfassungen liegt mittlerweile ein großer Datensatz zur Libellenfauna in Baden-Württemberg vor. Dadurch ist eine Aktualisierung und Überarbeitung der Roten Liste möglich. Die „Rote Liste der Libellen Baden-Württembergs und der Naturräume“ (Stand 2006) führt 42 (56 %) der 75 einheimischen Libellenarten in der Roten Liste oder Vorwarnliste. Darunter zu finden sind auch zwei in Baden-Württemberg ausgestorbene, zwölf vom Aussterben bedrohte und elf stark gefährdete Arten. Diese 13. „Rote Liste der Libellen Baden-Württembergs und der Naturräume“ wurde von der Schutzgemeinschaft Libellen in Baden-Württemberg e.V. (SGL) erstellt. Diese sammelt Daten zu Libellen. Das Bild zeigt die in Baden-Württemberg vom Aussterben bedrohte Libellenart "Große Moosjungfer - Leucorrhinia pectoralis", Bildnachweis: F.-J. Schiel. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat im März 2022 die neue „Rote Liste und Gesamtartenliste der Libellen (Odonata) Deutschlands“ mit 79 Arten veröffentlicht. Im Bestand gefährdet sind davon 29,1 Prozent. Die Bilanzierung der Roten Liste zeigt, dass etwa ein Fünftel aller Libellenarten Deutschlands im Bestand abgenommen haben, demgegenüber stehen rund ein Drittel, die im selben Zeitraum im Bestand zunahmen. Rote Listen geben Auskunft darüber, welche Arten in Baden-Württemberg vorkommen und welchen Gefährdungsstatus sie haben. Gerade das Wissen um die aktuellen Gefährdungseinstufungen hat eine hohe Bedeutung im praktischen Natur- und Artenschutz. Rote Listen verschiedener Artengruppen Baden-Württembergs stehen auf der Homepage der LUBW kostenlos zum Herunterladen bereit. Einige Rote Listen können beim Publikationsdienst in gedruckter Fassung bestellt werden. Mehr zum Thema:

LUBW Monatsthema Libellen: Landesweite Artenkartierung Libellen

Bilder zeigen: Links: Südliche Binsenjungfer, Rechts: zwei Gebänderte Prachtlibellen, Bildnachweis: T. Bittner Über 70 Libellenarten sind in Baden-Württemberg heimisch. Dazu gehören zum Beispiel die Südliche Binsenjungfer oder die Gebänderte Prachtlibelle. Libellen gelten als Indikatoren für die Veränderungen der Umwelt von Lebensräumen an Land (terrestrisch) und im Wasser (aquatisch). Die Flugakrobaten reagieren sensibel auf Störungen des Ökosystems und zeigen so frühzeitig an, wo Gefährdungen bei den Gewässerhabitaten bestehen. Um Daten über die faszinierenden Artengruppe zu erfassen, initiierte die LUBW im Rahmen des Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt 2020 zusammen mit dem Naturschutzverein Schutzgemeinschaft Libellen in Baden-Württemberg e.V. (SGL) das Projekt "Landesweite Artenkartierung - Libellen" (LAK Libellen). Die LAK Libellen findet an ausgewählten Gewässern statt und die Artengruppe wird mit standardisierten Methoden kartiert. Die Anzahl der unterschiedlichen Arten ist überschaubar und die einzelnen Arten relativ gut bestimmbar. Deshalb ist eine Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen sehr gut möglich. Mitglieder der SGL erhalten für die Kartierung und Datenaufbereitung eine pauschale Aufwandsentschädigung. Einmal im Jahr findet zudem eine Fachtagung statt, bei der die SGL mit vielfältigen Vorträgen über Libellen informiert. In Baden-Württemberg sind sieben der über 70 Libellenarten gemäß der FFH-Richtlinie streng geschützt. Die LAK Libellen hat zum Ziel, aktuelle Verbreitungsdaten für die sieben streng geschützten Libellenarten zu generieren. Außerdem sollen die Kenntnisse über die übrigen Libellenarten auf Landesebene verbessert werden. Für einen generel¬len Überblick über den Bestand und die Entwicklung der Libellenfauna werden in den Naturräumen sogenannte Dauerflächen zum langfristigen Monitoring eingerichtet. Erste Ergebnisse werden in der Publikation Mercuriale (Band 21) der SGL veröffentlicht. Bei den Arten Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) und Zierliche Moosjungfer (Leucorrhinia caudalis) konnten bereits alle Vorkommen im Rahmen der LAK Libellen bestätigt werden. Bei den weiteren fünf FFH-Libellenarten ist dies jedoch noch nicht vollumfänglich der Fall. Diese Arten sind Ziel der Nachkartierungen für die Jahre 2022 und 2023. Für das langfristige Monitoring konnten noch nicht in allen Naturräumen Baden-Württembergs Ehrenamtliche gewonnen werden, um Dauerflächen zu bearbeiten. Interessierte sollten diese Flächen dauerhaft regelmäßig mindestens fünfmal im Jahr aufsuchen können. Falls Sie Interesse haben hier mitzuarbeiten, oder weitergehende Fragen haben, dann melden Sie sich bitte unter artenkartierung@lubw.bwl.de . Allen Beteiligten, die sich zur Mitarbeit an den beiden Erfassungen bereit erklärt haben, sei an dieser Stelle besonders gedankt. Mehr zum Thema:

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