Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist, werden als Naturschutzgebiete gesichert. Nach § 23 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) können Naturschutzgebiete auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten finden in Schutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Die Zuständigkeit für die Ausweisung liegt bei den höheren Naturschutzbehörden. Diese weisen Naturschutzgebiete per Rechtsverordnung aus. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Natura 2000 ist ein Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung europäisch bedeutsamer Lebensräume sowie seltener Tier- und Pflanzenarten. Die rechtliche Grundlage dieses grenzüberschreitenden Naturschutznetzwerks bilden die Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der Europäischen Union. Nach den Vorgaben der FFH-Richtlinie benennt jeder Mitgliedstaat Gebiete, die für die Erhaltung seltener Tier- und Pflanzenarten sowie typischer oder einzigartiger Lebensräume von europäischer Bedeutung wichtig sind. Die rechtliche Sicherung der FFH-Gebiete erfolgt durch Sammelverordnungen der Regierungspräsidien. Die verordneten Grenzen der FFH-Gebiete sind im Daten-und Kartendienst in der Kategorie "FFH-Gebiete" abzurufen. Im verwaltungsinternen Auswertesystem sind ergänzend die Abgrenzungen, die von der EU bestätigt wurden, abzurufen (Kategorie "FFH-Gebiete (von EU festgelegt)") Weitere Grundlage für die Sicherung der FFH-Gebiete sind Managementpläne. Im Rahmen dieser behördenverbindlichen Fachpläne werden u.a. die Vorkommen von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie (Anhang I und II) erfasst und bewertet und konkrete Ziele und Maßnahmen für ihre Pflege und Entwicklung festgelegt. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017.
Der Datenbestand umfasst die Ergebnisse der landesweiten Offenland- und Waldbiotopkartierung. Die Offenland-Biotopkartierung BW erfasst in ihrem Kartiergebiet (Offenland) alle nach § 30 BNatSchG oder § 33 NatSchG BW gesetzlich geschützten Biotoptypen. Die gesetzlich geschützten Biotoptypen werden nach den einheitlichen Vorgaben der Kartieranleitung Offenland-Biotopkartierung Baden-Württemberg erfasst. Nachdem 2004 der erste Durchgang der Kartierung landesweit abgeschlossen wurde, startete 2010 ein neuer Durchgang. Die Waldbiotopkartierung BW erfasst in ihrem Kartiergebiet (Wald) die seltenen und damit schutzwürdigen Biotope, die zum Großteil nach § 30a LWaldG, oder nach § 30 BNatSchG oder nach § 33 NatSchG gesetzlich geschützt sind. Darüber hinaus werden weitere aus Sicht des Biotop- und Artenschutzes wichtige Flächen erfasst, z.B. Waldbestände mit schützenswerten Tier- und Pflanzenarten. Diese Flächen unterliegen zwar keinem direkten gesetzlichen Schutz, haben jedoch hohe naturschutzfachliche Bedeutung. Weiterführende Informationen zur Biotopkartierung in Baden-Württemberg sind auf den Webseiten der LUBW zum Thema Biotopkartierung zu finden. https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt Daten aus dem Arten- und Biotopschutzprogramm des Saarlandes dar.:Arten- und Biotopschutzprogramm Saarland - Einzelfunde. Bei bestimmten Fundorten war eine Zuordnung zu einer funktionalen Raumeinheit nicht sinnvoll bzw. nicht möglich (z.B. Flechte auf Eternitdach, Moos an Mauer im Ortsbereich usw.). In diesen Fällen wird die Information über das entsprechende Artvorkommen als wert gebender Einzelfund in der Karte dargestellt. Attributinformationen: APSP_NR, ARTNUMMER, JAHR: Beobachtungsjahr, ARTNAME: Wissenschaftlicher Artname.
Erstellung und Begleitung der Bewirtschaftungsverträge mit Landwirten, Daten zu Biotopen und Arten.
Im Thjorsarver-Gebiet in Zentral-Island soll ein grosser Stausee durch Aufstau der Thjorsa errichtet werden. Dadurch wird das Brutgebiet der Kurzschnabelgaense (Anser Grachyrhynchos) zerstoert. Da die Tausenden von grossen und kleinen fliessenden und stehenden Gewaessern dieses Gebietes bislang nicht limnologisch untersucht waren, wurde eine limnologische Bestandsaufnahme und oekologische Analyse dieses Gebietes durchgefuehrt. Die toxonomische und statistische Auswertung ist noch nicht abgeschlossen.
Das Projekt besteht aus zwei Teilen: a) In Mechterheim werden in einem ausschliesslich fuer Zwecke des Naturschutzes gestalteten Baggersee oekologische Erhebungen durch eine Gruppe von Biologen durchgefuehrt, um spaeter die Eignung des Gebietes fuer den Artenschutz zu beurteilen und Richtlinien zur Nachahmung in anderen Bodenentnahmestellen zu erarbeiten. In stillgelegten Mechtersheimer Tongruben (Schilfbiotop) wurde Ende der 70er Jahre ein kleines Naturschutzgebiet (ca. 12 ha) zum Schutze einer Purpurreiher-Kolonie gegruendet. Dieses Gebiet wurde durch den Ankauf eines im Anschluss gelegenen Baggersees vergroessert. Nach Gestaltungsmassnahmen erfolgt eine sukzessive Ausbreitung der Flora und Fauna aus dem alten in den neuen Teil des Naturschutzgebietes sowie Integration der beiden Teile. b) Angesichts der Tatsache, dass in der Bundesrepublik Deutschland sehr viele Baggerseen entstehen, wird durch Gelaendebereisung im Stromtal des Rheines untersucht, wie die Folgenutzungen solcher Gebiete sind und ob mehr Baggerseen durch gezielte Renaturierung fuer Zwecke des Artenschutzes genutzt werden koennten. Das unter a) genannte Thema wird aus der Sicht diverser Fachleute untersucht (Botanik, ausgewaehlte Insektengruppen, Mollusken, alle Wirbeltierklassen, abiotische Faktoren). Der Autor befasst sich mit dem Teilbereich Saeugetiere und Voegel. Besondere Beachtung wird der Purpur-Reiher-Kolonie geschenkt (3 - 10 Paare, seit zumindest 15 Jahren); es handelt sich um ein Vorkommen am noerdlichen Rand des Verbreitungsgebietes. Die gesamte Begleitforschung im NSG Mechtersheim wird vom Landesamt fuer Umweltschutz in Oppenheim koordiniert. Aus den jaehrlichen Ber...
Die regelmaessige Bestandsaufnahme erfolgt durch Gelaendeaufnahmen, um den jaehrlichen Bestand und Fluktuationen zu erfassen. Hierdurch sollen Ausmass und Ursache der Bestandsabnahme dieser gefaehrdeten Arten ermittelt werden.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 1583 |
| Kommune | 52 |
| Land | 1180 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 19 |
| Zivilgesellschaft | 18 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 1 |
| Daten und Messstellen | 9 |
| Ereignis | 89 |
| Förderprogramm | 1234 |
| Gesetzestext | 5 |
| Hochwertiger Datensatz | 68 |
| Lehrmaterial | 2 |
| Software | 1 |
| Taxon | 6 |
| Text | 747 |
| Umweltprüfung | 116 |
| unbekannt | 385 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 1025 |
| offen | 1536 |
| unbekannt | 98 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2575 |
| Englisch | 178 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 38 |
| Bild | 95 |
| Datei | 101 |
| Dokument | 418 |
| Keine | 1400 |
| Multimedia | 3 |
| Unbekannt | 65 |
| Webdienst | 115 |
| Webseite | 879 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1346 |
| Lebewesen und Lebensräume | 2644 |
| Luft | 769 |
| Mensch und Umwelt | 2640 |
| Wasser | 946 |
| Weitere | 2512 |