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Natura 2000

Fachliche Durchführung von regionalen Arten- und Biotopschutzprojekten; fachliche regionale Begleitung landesweiter Arten- und Biotopschutzprojekte; Biotopfeststellungen, insbesondere besonders geschützter Biotope gemäß §26 SächsNatSchG; naturschutzfachliche Beratung der unteren Naturschutzbehörden (Landkreise und Stadt Chemnitz) und der höheren Naturschutzbehörde (Regierungspräsidium Chemnitz, Umweltvollzug); Mitwirkung in der Landschaftsplanung und an der Biotopkartierung; naturschutzfachliche Stellungnahmen im Rahmen von Fördermittelverfahren zur Landschaftspflege, zur Biotopgestaltung und zum Artenschutz, Effizienzkontrollen; naturschutzfachliche Stellungnahmen zu Eingriffsvorhaben außerhalb von Schutzgebieten. Bearbeitung aller Vorgänge im Zusammenhang mit der FFH-Richtlinie.

Grundschutzverordnung über Vogelschutz und FFH-Gebiete

Im Bereich der natura 2000 veröffentlichte die Landesdirektion Chemnitz eine Grundschutzverordnung über den Vogelschutz sowie die FFH-Gebiete.

Managementpläne für die FFH-Gebiete

Managementpläne für verschiedene FFH-Gebiete.

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