Der Verlust an Artenvielfalt und Biomasse bei Insekten und anderen Arthropoden wurde nicht nur in der Agrarlandschaft, sondern auch in Naturschutzgebieten (NSG) dokumentiert, die sich fernab landwirtschaftlich genutzter Flächen befinden. Im vorliegenden Beitrag zeigen wir, dass unangepasstes Management von Moorstandorten die Habitateignung für überregional seltene und gefährdete Bodenarthropoden verringert und die Insektenbiomasse stark reduziert. In einem zweijährigen Bodenfallen-Untersuchungsprogramm wurde die Auswirkung der Mahd staunasser Moorflächen auf Bodenarthropoden in einem NSG in Mecklenburg untersucht, das von der Ostsee und dem ausgedehnten Waldgebiet der Rostocker Heide umgeben ist. Anhand der Aktivitätsdichten der nachgewiesenen Arten wurden die Bestände von Laufkäfern (Carabidae), Kurzflügelkäfern (Staphylinidae) und Webspinnen (Araneae) auf naturnahen Moorflächen, Sukzessionsstandorten und gemähten Flächen mit biostatistischen Methoden miteinander verglichen. Das derzeitige Management führt zu einem naturfernen Zustand in den Arthropodenbeständen. Verlust von Strukturvielfalt und Bodenverdichtung werden als mögliche Ursachen diskutiert. Von der Mahd profitieren v. a. weit verbreitete Arten. Moortypische, überregional gefährdete und seltene Arten präferieren naturnahe Standorte. Sie verlieren durch unangepasstes Management einen geeigneten Lebensraum. Da Moore einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt liefern, sollten bisherige Strategien des Flächenmanagements in NSG hinsichtlich ihrer Wirkung auf Insekten und andere Arthropoden stetig überprüft werden. Maßnahmen, die nicht mit den Zielen des Biodiversitätsschutzes in Einklang stehen, sollten eingestellt werden.
Fließgewässerfischarten sind im Laufe ihrer Individualentwicklung auf die obligatorische Nutzung unterschiedlicher Teillebensräume und Habitate angewiesen zwischen denen sie mehr oder weniger regelmäßige Wechsel durchführen. Das von Fischen insgesamt in Fließgewässern genutzte Habitatspektrum ist allerdings nur selten lokal konzentriert verfügbar. Daher müssen Fließgewässerfischarten häufig Ortswechsel über mittlere, größere oder sogar sehr große Distanzen durchführen. Werden diese durch Querbauwerke behindert oder unterbunden, kann ein Rückgang der betreffenden Arten oder sogar ihr völliges Verschwinden die Folge sein.
Aus den geschilderten Zusammenhängen wird deutlich, dass die Distanzen, welche Fische im Rahmen ihrer natürlichen Wanderungen und Habitatwechsel zurücklegen, von Art zu Art sehr unterschiedlich sein können. Im Wesentlichen werden sie von der Biologie der jeweiligen Fischart bestimmt. Hierauf beruhend, wurden im Rahmen des Verbundprojekts zur Entwicklung des fischbasierten
Bewertungsverfahrens fiBS (DUßLING, 2009; DUßLING et al., 2004a und 2004b) den in Fließgewässern vorkommenden Fischarten artspezifische Migrations-Gilden gemäß folgender Definitionen zugeordnet:
kurze Distanzen: Die Habitatwechsel bleiben überwiegend auf dieselbe Fließgewässerregion beschränkt.
mittlere Distanzen: Die Habitatwechsel finden regelmäßig in benachbarte Fließgewässerregionen hinein statt.
lange Distanzen: Die Habitatwechsel finden regelmäßig über mehrere Fließgewässerregionen hinweg statt.
Fließgewässerfischarten sind im Laufe ihrer Individualentwicklung auf die obligatorische Nutzung unterschiedlicher Teillebensräume und Habitate angewiesen zwischen denen sie mehr oder weniger regelmäßige Wechsel durchführen. Das von Fischen insgesamt in Fließgewässern genutzte Habitatspektrum ist allerdings nur selten lokal konzentriert verfügbar. Daher müssen Fließgewässerfischarten häufig Ortswechsel über mittlere, größere oder sogar sehr große Distanzen durchführen. Werden diese durch Querbauwerke behindert oder unterbunden, kann ein Rückgang der betreffenden Arten oder sogar ihr völliges Verschwinden die Folge sein.
Aus den geschilderten Zusammenhängen wird deutlich, dass die Distanzen, welche Fische im Rahmen ihrer natürlichen Wanderungen und Habitatwechsel zurücklegen, von Art zu Art sehr unterschiedlich sein können. Im Wesentlichen werden sie von der Biologie der jeweiligen Fischart bestimmt. Hierauf beruhend, wurden im Rahmen des Verbundprojekts zur Entwicklung des fischbasierten
Bewertungsverfahrens fiBS (DUßLING, 2009; DUßLING et al., 2004a und 2004b) den in Fließgewässern vorkommenden Fischarten artspezifische Migrations-Gilden gemäß folgender Definitionen zugeordnet:
kurze Distanzen: Die Habitatwechsel bleiben überwiegend auf dieselbe Fließgewässerregion beschränkt.
mittlere Distanzen: Die Habitatwechsel finden regelmäßig in benachbarte Fließgewässerregionen hinein statt.
lange Distanzen: Die Habitatwechsel finden regelmäßig über mehrere Fließgewässerregionen hinweg statt.
Der Rückgang der Artenvielfalt ist auf globaler bis lokaler Ebene vielfach belegt. Insbesondere Arten des Offenlandes sind hiervon betroffen. Die Auswertung historischer und aktueller Daten zum Vorkommen von Arten der Tagfalter und Widderchen (im Folgenden kurz „Tagfalter“ genannt) im Raum Münster zeigt einen Rückgang um 38 % seit 1900. Vor diesem Hintergrund wurden die Tagfalter auf fünf extensiven Ganzjahresweiden und zwei Standortübungsplätzen (SÜP) im Münsterland untersucht. Entlang standardisierter Transekte erfolgte die Erfassung der Tagfalterdiversität und -abundanz sowie verschiedener Habitatparameter. Insgesamt konnten 32 Arten in den Untersuchungsgebieten nachgewiesen werden, die höchste Gesamtartenzahl bei gleichzeitig geringster Individuenzahl zeigte sich auf dem SÜP „Dorbaum“. Trotz der vergleichsweise kleinen Flächen wiesen die Weidelandschaften ein breites Artenspektrum auf, die Arten- und Individuenzahlen der Transektzählungen waren hier im Vergleich zu den SÜP signifikant höher. Die Datenauswertung und Diskussion ergab, dass für Tagfalter eine über die gesamte Vegetationsperiode hohe Blütendeckung, eine hohe Strukturvielfalt, blütenreiche Saumstrukturen, ein natürliches Störungsregime sowie Brachestadien essenziell sind. Auf Grundlage dieser Ergebnisse werden Schutzmaßnahmen für die Untersuchungsgebiete diskutiert.
60 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Deutschland ist Pachtland. Eigentümer* landwirtschaftlicher Flächen können dem massiven Rückgang der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft entgegenwirken und Naturschutzmaßnahmen in ihren Pachtverträgen vereinbaren. Seit 2018 unterstützt sie hierbei die fachliche Beratung von "Fairpachten" - ein Förderprojekt der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt (BPBV). In persönlichen, individuellen Gesprächen werden passende Naturschutzmaßnahmen identifiziert und entsprechende Vertragsvorlagen zur Verfügung gestellt. Mehr als 1.170 Beratungen hat Fairpachten im Zeitraum von April 2018 bis Februar 2024 durchgeführt und ein Netzwerk von Ehrenamtlichen aufgebaut. Die hohe Beratungsnachfrage zeigt, dass Fairpachten ein Baustein ist, um in der Agrarlandschaft flächendeckend eine Trendwende hin zu mehr Biodiversität zu bewirken. Seit 2024 führt der Bundesverband des Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) das Beratungsangebot im Rahmen des Kompetenznetzwerks Agrarnaturschutz fort.
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