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Landwirtschaft (Döbeln)

Die Arbeitsschwerpunkte des FBZ Nossen Sitz: Döbeln im Bereich Landwirtschaft umfassen: 1. Investitionsförderung (Beratungsleistungen, Antragsprüfung, Überwachung der Bewilligungsauflagen, Betriebsübergabe/-aufgabe, landwirtschaftliche Versicherungen, Einkommenskombinationen, Direktvermarktung, erneuerbare Energien, Biogas, tierartgerechter Stallbau, Immissionsschutz, Energieeffizienz, umweltschonender Maschineneinsatz). 2. Umsetzung des Fachrechts im Pflanzenbau (Beratung im Rahmen des Programmes "Umweltgerechte Landwirtschaft", reduzierter Mitteleinsatz im Pflanzenschutz, bedarfsgerechte Düngung, bodenschonende Maßnahmen, Erosionsschutz, Lebensmittelsicherheit, Qualitätserzeugung, Cross Compliance, phytosanitäre Fragen, Sortenwahl, Anbau, ökologischer Landbau). 3. Umsetzung des Fachrechts in der Tierhaltung (artgerechte Nutztierhaltung, Verbraucherschutz, Tierkennzeichnung, Viehverkehrsverordnung, betriebliche Managementsysteme, Cross Compliance, umweltschonene Fütterungsverfahren, Weideverfahren, Landschaftspflege). 4. Aus- und Fortbildung (Beratung zu Ausbildungsberufen in der Agrar- und Hauswirtschaft sowie Fördermöglichkeiten, Berufsausbildung, Anerkennung von Ausbildungsstätten, Mitwirkung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung [Prüfungsausschüsse, Unterricht, Organisation u.a. Meister, externe Lehrgänge]) sowie Erzeuger-Verbraucher-Dialog.

Landwirtschaft (Kamenz)

Die Arbeitsschwerpunkte des FBZ Kamenz im Bereich Landwirtschaft umfassen: 1. Investitionsförderung (Beratungsleistungen, Antragsprüfung, Überwachung der Bewilligungsauflagen, Betriebsübergabe/-aufgabe, landwirtschaftliche Versicherungen, Einkommenskombinationen, Direktvermarktung, erneuerbare Energien, Biogas, tierartgerechter Stallbau, Immissionsschutz, Energieeffizienz, umweltschonender Maschineneinsatz). 2. Umsetzung des Fachrechts im Pflanzenbau (Beratung im Rahmen des Programmes "Umweltgerechte Landwirtschaft", reduzierter Mitteleinsatz im Pflanzenschutz, bedarfsgerechte Düngung, bodenschonende Maßnahmen, Erosionsschutz, Lebensmittelsicherheit, Qualitätserzeugung, Cross Compliance, phytosanitäre Fragen, Sortenwahl, Anbau, ökologischer Landbau). 3. Umsetzung des Fachrechts in der Tierhaltung (artgerechte Nutztierhaltung, Verbraucherschutz, Tierkennzeichnung, Viehverkehrsverordnung, betriebliche Managementsysteme, Cross Compliance, umweltschonene Fütterungsverfahren, Weideverfahren, Landschaftspflege). 4. Aus- und Fortbildung (Beratung zu Ausbildungsberufen in der Agrar- und Hauswirtschaft sowie Fördermöglichkeiten, Berufsausbildung, Anerkennung von Ausbildungsstätten, Mitwirkung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung [Prüfungsausschüsse, Unterricht, Organisation u.a. Meister, externe Lehrgänge]) sowie Erzeuger-Verbraucher-Dialog.

ERA-Net SUSAN: Nachhaltige Tierproduktion (AnimalFutures)

Das übergeordnete Ziel in Animal-Futures ist die Entwicklung von Strategien, die die Komplexität der tierischen Produktionssysteme (animal production systems APS) in Bezug auf ihre sozio-ökonomische und ökologischen Einflussfaktoren berücksichtigen und auf Basis derer Aussagen und Handlungsoptionen über die zukünftige Nachhaltigkeit unterschiedlicher Produktionsformen gemacht werden können. Animal-Futures basiert auf der Entwicklung und Bewertung eines Kosten-Nutzen-Portfolios, welches auf den drei Säulen der Nachhaltigkeit beruht, in dem Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft als gleichrangig betrachtet und unterschiedliche räumliche und zeitlichen Skalen integriert werden. Ein Portfolio besteht aus einer Vielzahl wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Aspekte, welche die einzelnen Akteure, z.B. Produktionsbetriebe, bei der Nachhaltigkeitsbewertung als wichtig erachten. Die Nutzen beziehen sich auf ökonomische Parameter (Cashflow, Einkommen etc.), soziale Leistungen (Arbeitsplätze, Produktqualität und Sicherheit im Zusammenhang mit menschlicher Ernährung usw.) und ökologische Vorteile (Biodiversität und Ökosystemleistungen). Kosten umfassen negative Umweltauswirkungen (Treibhausgasemissionen), die Nutzung knapper natürlicher Ressourcen (Land, Wasser, Nährstoffe und Energie) und ethische Fragen im Zusammenhang mit dem Wohlergehen von Nutztieren sowie der Prosperität landwirtschaftlicher Betriebe. Die Arbeit in Animals Futures basiert auf drei Hypothesen: a) ökonomische, ökologische und soziale Vorteile und Kosten von APS sind nicht unabhängig voneinander, und dies führt zu trade-offs und Synergien zwischen Nutzen und Kosten in verschiedenen APS in Europa, b) sozioökonomische und ökologische Rahmenbedingungen prägen das Nutzen-Kosten-Portfolio von APS. Die Verschiedenheit regionsspezifischer Portfolios unterstreicht die Bedeutung regional ausgerichteter Nachhaltigkeitspfade; und c): die Einbettung und Vernetzung verschiedener räumlicher Skalen spielt eine wichtige Rolle bei Nutzen und Kosten z.B. Bauernhof, Region, Nationalstaat, Europa sowie zwischen diesen Skalen. Die Berücksichtigung der Skaleninteraktionen ist notwendig um die mehrdimensionalen Konsequenzen von verschiedenen Innovationen/Strategien abzubilden. Eine Innovation könnte beispielsweise auf einem bestimmten Niveau (z. B. der Farm) greifen, allerdings auf einer höheren räumlichen Ebene aufgrund von Auslagerungseffekten wirkungslos bleiben. Mit Hilfe der Portfolios können Leistungsvergleiche zwischen APS in Europa gemacht werden. (Text gekürzt)

Biologisch-Dynamische Berglandwirtschaft

Dem Projekt liegt eine theortische Biologie zugrunde, die auf der Erkenntniswissenschaft Rudolf Steiners beruht. Es gliedert sich in drei Gruppen, die sich gegenseitig ergaenzen: a) Erhaltung und Weiterzuechtung der alten Berggetreidesorten bei biologisch-dynamischer Wirtschaftsweise (artgemaesser Pflanzenbau) b) Einfuhr und Weiterzuechtung einer kleinen Rinderrasse im Berggebiet bei artgerechten Haltungs-, Fuetterungs- und Zuchtmethoden (artgerechte Nutztierhaltung) c) Anwendung biologisch-dynamischer Praeparate im Waldbau mit dem Ziel, dadurch die Vitalitaet gefaehrdeter Baeume zu steigern (artgemaesser Waldbau).

Katrin Eder: „Tierschutz ist auf allen Ebenen eine Daueraufgabe“

Umweltministerium fördert Umbaumaßnahmen im Tierheim Montabaur mit 315.000 Euro „Unsere Tierheime sind spätestens seit den Corona-Jahren völlig überlastet. Mit zunehmender Zahl werden Tiere aufgenommen, die beispielsweise illegalem Tierhandel, dem sogenannten Animal Hording und tierschutzwidriger Haltung entstammen. Auch nimmt die Zahl an verhaltensauffälligen Tieren zu, die eine intensive Betreuung benötigen, bevor sie vermittelt werden können. Durch diese schwierige Lage in unseren Tierheimen und Tierschutzvereinen stößt das Ehrenamt immer mehr an seine Grenzen. Der persönliche Einsatz Einzelner – wie hier im Tierheim Montabaur – kann deshalb nicht hoch genug gewertet werden“, sagte Umweltministerin Katrin Eder bei der Übergabe eines Förderbescheids an den Verein Mons & Tabor Tierschutz e.V., der die Trägerschaft für das Tierheim Montabaur übernimmt. Das Tierheim Montabaur erweitert sein bestehendes Katzenhaus durch einen neuen Anbau und saniert das alte Hundehaus, um dort neue Katzenzimmer einzurichten. Hierfür fallen zuwendungsfähige Kosten in einer Gesamthöhe von 675.000 Euro an, die vom Umweltministerium mit 315.000 Euro bezuschusst werden. Das Tierheim fungiert als offizielle Aufnahmestelle für Fundtiere aus der Region. Allein im vergangenen Jahr wurden über 420 Fund- und Abgabetiere aufgenommen – Tendenz steigend. „Neben dem steigenden Aufkommen an Tieren haben Tierheime auch mit zunehmenden Kosten für Energie, Personal oder tierärztliche Behandlungen und die Versorgung der Tiere zu kämpfen. Umso mehr freue ich mich, dass wir die Arbeit, die hier geleistet wird, als Land finanziell unterstützen können. Tierschutz ist auf allen Ebenen eine Daueraufgabe“, so Katrin Eder. Der Mons & Tabor Tierschutz e.V. und das Tierheim Montabaur haben eine hohe Bedeutung für die Region. Neben der täglichen Arbeit mit den beherbergten Tieren kümmert sich der Verein unter anderem auch um Aufklärung und Beratung, Verhütung von Tierquälerei und -misshandlung, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit im Bereich artgerechte Tierhaltung.

Tiere gehören nicht unter den Weihnachtsbaum

Bis Weihnachten sind es nur noch wenige Wochen. Und auch in diesem Jahr wird auf vielen Wunschzetteln ein Tier stehen: Hunde, Katzen oder auch exotische Tiere wie Schildkröten eignen sich jedoch nicht als Geschenke. Daran erinnert die nordrhein-westfälische Tierschutzbeauftragte Dr. Gerlinde von Dehn: „Tiere sind kein Spielzeug, die unter den Weihnachtsbaum gehören! Die Entscheidung für ein Haustier sollte unabhängig von Weihnachten reiflich überlegt erfolgen. Tiere benötigen ein gutes Zuhause, sie verdienen viel Fürsorge und brauchen Pflege – und zwar ihr ganzes Tierleben lang.“ Die Landestierschutzbeauftragte empfiehlt stattdessen, sich gut und umfassend über den Kauf eines Tieres zu informieren. Hierzu lohnt sich zum Beispiel ein aufklärender Besuch im Tierheim, Gespräche mit Engagierten vor Ort oder ein Ratgeber zur artgerechten Haltung von Haustieren, den man auch gut unter den Weihnachtsbaum legen kann. An Eltern gerichtet bittet Dr. Gerlinde von Dehn: „Die Entscheidung für ein Haustier hat weitreichende Konsequenzen. Sprechen Sie mit Ihren Kindern über die hohe Verantwortung, die man für ein Haustier hat. Abgesehen von der Zeit, die ein Tier benötigt, sollte unter anderem auch der finanzielle Aspekt nicht vergessen werden: Notwendige Tierarztbesuche, Versicherungen, Futter oder Zubehör kosten Geld.“ Welpenkauf – gut informieren statt spontan shoppen Die Landestierschutzbeauftragte Dr. Gerlinde von Dehn appelliert weiterhin: „Bitte kaufen Sie kein Tier aus zweifelhafter Herkunft! Schauen Sie in einem Tierheim, ob Sie dort ein Tier finden, dem Sie ein neues Zuhause geben können und verschaffen sich im Tierheim auch ein Bild davon welche großartige Arbeit die vielen ehrenamtlich Engagierten jeden Tag für Tiere leisten und sich quasi rund um die Uhr für das Tierwohl einsetzen.“ Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz und die Landestierschutzbeauftragte weisen ebenfalls darauf hin, sich nicht von vermeintlich günstigen Angeboten, zum Beispiel im Internet, locken zu lassen. Der illegale Handel mit Hundewelpen hat in den vergangenen Jahren – insbesondere seit der Corona-Pandemie – stark zugenommen. Die häufig unter tierschutzwidrigen Bedingungen gezüchteten, gehaltenen sowie transportierten Welpen sind nicht selten krank und psychisch sowie sozial gestört. Da die Nachfrage nach Hundewelpen das Angebot entsprechender Tiere von seriösen Züchterinnen und Züchtern um ein Vielfaches übersteigt, bietet sich den kriminellen Händlern ein lukrativer Markt. Innerhalb von Deutschland stieg die Anzahl der illegal gehandelten Welpen in den Jahren der Pandemie im Vergleich zu vor 2020 um ein Mehrfaches an. Gerade für die Tierheime sind die beschlagnahmten Tiere oder auch ausgesetzte/abgegebene Tiere eine große Belastung, da sie ihre Kapazitätsgrenzen bereits vielerorts erreicht haben. Worauf beim Welpenkauf geachtet werden sollte: Dr. Gerlinde von Dehn: „Gerade vor Feiertagen boomen fragwürdige Angebote im Internet. Hier lauert die Gefahr, auch unwissentlich den illegalen Tierhandel zu befördern. Achten Sie beim Kauf eines Tieres gezielt auf Kriterien einer tierschutzgerechten Aufzucht. So werden Sie zum Partner im Kampf gegen illegalen Handel und Qualzuchten.“ Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligte sich am Koordinierten Kontrollplan (KKP) „Illegaler Handel mit Hunden und Katzen“, der von der Europäischen Kommission initiiert wurde und der darauf abzielt, die Zusammenarbeit der Bundesländer sowie der Mitgliedstaaten beim illegalen Tierhandel zu verbessern. Weiterhin ist das Verbraucherschutzministerium Teil der behördeninternen, nordrhein-westfälischen Arbeitsgruppe Illegaler Welpenhandel (Ministerium, LANUV, Kommunen, Landestierschutzbeauftragte). Die Arbeitsgruppe betreibt Austausch, Unterstützung und Vernetzung. Zum Thema „Illegaler Welpenhandel“ betreibt die Tierschutzbeauftragte regelmäßig Aufklärungsarbeit, appelliert an das Verantwortungsbewusstsein von Verbraucherinnen und Verbrauchern und stellt Alternativen in Aussicht. Die Tierschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Gerlinde von Dehn Stadttor 1, 40219 Düsseldorf TierSchB@mlv.nrw.de Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 3843-0. Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Telefon 0211 3843-1042 ( michelle.althaus@mlv.nrw.de ). Weitere Informationen zurück

Landwirtschaft (Zwickau)

Die Arbeitsschwerpunkte des FBZ im Bereich Landwirtschaft umfassen: 1. Investitionsförderung (Beratungsleistungen, Antragsprüfung, Überwachung der Bewilligungsauflagen, Betriebsübergabe/-aufgabe, landwirtschaftliche Versicherungen, Einkommenskombinationen, Direktvermarktung, erneuerbare Energien, Biogas, tierartgerechter Stallbau, Immissionsschutz, Energieeffizienz, umweltschonender Maschineneinsatz). 2. Umsetzung des Fachrechts im Pflanzenbau (Beratung im Rahmen des Programmes "Umweltgerechte Landwirtschaft", reduzierter Mitteleinsatz im Pflanzenschutz, bedarfsgerechte Düngung, bodenschonende Maßnahmen, Erosionsschutz, Lebensmittelsicherheit, Qualitätserzeugung, Cross Compliance, phytosanitäre Fragen, Sortenwahl, Anbau, ökologischer Landbau). 3. Umsetzung des Fachrechts in der Tierhaltung (artgerechte Nutztierhaltung, Verbraucherschutz, Tierkennzeichnung, Viehverkehrsverordnung, betriebliche Managementsysteme, Cross Compliance, umweltschonene Fütterungsverfahren, Weideverfahren, Landschaftspflege). 4. Aus- und Fortbildung (Beratung zu Ausbildungsberufen in der Agrar- und Hauswirtschaft sowie Fördermöglichkeiten, Berufsausbildung, Anerkennung von Ausbildungsstätten, Mitwirkung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung [Prüfungsausschüsse, Unterricht, Organisation u.a. Meister, externe Lehrgänge]) sowie Erzeuger-Verbraucher-Dialog.

Tierzuchtfonds

Tierzuchtfonds als gemeinsame Initiative von vier Partnern aus Tierschutz und Landwirtschaft bündelt die Förderung von Spendern, um sinnvolle und effektive Projekte für eine artgemäße Tierzucht zu unterstützen. Die Projektauswahl erfolgt anhand klarer Förderkriterien in einem transparenten Verfahren. Ein Vergabekreis aus Vertretern aller Partnerorganisationen des Tierzuchtfonds entscheidet unter Beteiligung fachlicher und wissenschaftlicher Gutachter über die Unterstützung von Projekten. Projekte: Lebendige Geschwisterküken: 50 Millionen männliche Küken jährlich werden sofort nach der Geburt getötet. Ihre Mast lohnt sich nicht. Ökologische Geflügelhalter entwickeln Alternativen - mit Unterstützung des Tierzuchtfonds. Je länger, je lieber - Rinderzucht auf Lebensleistung: Statt kurzfristiger Höchstleistung verbessern vorausschauende Milchviehhalter die langjährige Gesundheit und Fruchtbarkeit ihrer Kühe. Die Arbeitsgemeinschaft für Rinderzucht auf Lebensleistung bündelt das Wissen und die praktische Erfahrung. Stiere zurück auf die Bauernhöfe: Öko-Bauern und Berater helfen der Zuchtstierhaltung auf die Sprünge, damit zukunftsfähige Rinderzucht wieder auf den Höfen stattfindet. Eine Chance für das Alte Schwarzbunte Rind: Das bestandsgefährdete robuste Schwarzbunte Niederungsrind wird auf seine Eignung für die ökologische Haltung überprüft, und praxistaugliche Zuchtstrategien werden ausgearbeitet. Typisch Kuh?: Schweizer Wissenschaftlerinnen beobachten das arttypische Verhalten der Milchkuh. Sie forschen nach Zuchtkriterien für eine gesunde Gesamtkonstitution.

Einfuehrung eines elektronischen Informations-, Einkaufs- und Distributionssystems in der EU. Ein Beitrag fuer die Entwicklung des laendlichen Raums

Ziele: Direktvermarktung land- und ernaehrungswirtschaftlicher Produkte durch Nutzung moderner Kommunikationstechnologie und Distributionslogistik. Hypothesen: - Marktorientierung der Landwirtschaft; - Umweltvertraegliche Landbewirtschaftung; - Artgerechte Tierhaltung; - Erhaltung und Aufbau von Arbeitsplaetzen im laendlichen Raum; - Entlastung des Individualverkehrs. Aufgaben: - Programmierung von Datenbanken; - Konstruktion von Home-Pages; - Oeffentlichkeitsarbeit.

Landwirtschaft Wurzen

Die Arbeitsschwerpunkte des FBZ Wurzen im Bereich Landwirtschaft umfassen: 1. Investitionsförderung (Beratungsleistungen, Antragsprüfung, Überwachung der Bewilligungsauflagen, Betriebsübergabe/-aufgabe, landwirtschaftliche Versicherungen, Einkommenskombinationen, Direktvermarktung, erneuerbare Energien, Biogas, tierartgerechter Stallbau, Immissionsschutz, Energieeffizienz, umweltschonender Maschineneinsatz). 2. Umsetzung des Fachrechts im Pflanzenbau (Beratung im Rahmen des Programmes "Umweltgerechte Landwirtschaft", reduzierter Mitteleinsatz im Pflanzenschutz, bedarfsgerechte Düngung, bodenschonende Maßnahmen, Erosionsschutz, Lebensmittelsicherheit, Qualitätserzeugung, Cross Compliance, phytosanitäre Fragen, Sortenwahl, Anbau, ökologischer Landbau). 3. Umsetzung des Fachrechts in der Tierhaltung (artgerechte Nutztierhaltung, Verbraucherschutz, Tierkennzeichnung, Viehverkehrsverordnung, betriebliche Managementsysteme, Cross Compliance, umweltschonene Fütterungsverfahren, Weideverfahren, Landschaftspflege). 4. Aus- und Fortbildung (Beratung zu Ausbildungsberufen in der Agrar- und Hauswirtschaft sowie Fördermöglichkeiten, Berufsausbildung, Anerkennung von Ausbildungsstätten, Mitwirkung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung [Prüfungsausschüsse, Unterricht, Organisation u.a. Meister, externe Lehrgänge]) sowie Erzeuger-Verbraucher-Dialog.

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