Industriell genutzte Gebaeude koennen ein breites Spektrum an potentiellen Kontaminationen aufweisen. Neben den verwendeten Altbaustoffen (z.B. Asbest) kann die Gebaeudesubstanz mit Schadstoffen aus der industriellen Produktion belastet sein. In den meisten Faellen wird keine gleichmaessige Gebaeudebelastung vorliegen, sondern es werden lokale Schadstoffherde vorhanden sein. Ist ein Rueck- bzw. Umbau der Gebaeude geplant, so muessen die kontaminierten Bereiche erfasst und selektiv behandelt werden. Im Rahmen dieses Vorhabens soll auf Basis von branchentypischen Betrachtungen eine Arbeitshilfe geschaffen werden, die es bereits im Vorfeld konkreter technischer Untersuchungen ermoeglicht, potentiell belastete Gebaeudeteile zu ermitteln und adaequat zu behandeln. In einem ersten Schritt werden fuer ausgewaehlte Branchen emissionsrelevante Verfahrensschritte ermittelt. Nach einer Beschreibung der Hauptemissionsquellen erfolgt eine Charakterisierung der potentiellen Emissionen nach Art und Menge. Die gewonnenen branchentypischen Daten dienen zur Erstellung von 'Emissionsdatenblaettern'. Diese 'Emissionsdatenblaetter' beinhalten neben Angaben zum Verhalten der aufgefuehrten Substanzen (z.B. bzgl. der unterschiedlichen Baumaterialien) auch Verhaltensregeln zum Arbeitsschutz bei der Beprobung und beim Rueckbau. Bei einer konkreten Rueck- bzw. Umbaumassnahme kann der Emissionskatalog als Arbeitshilfe zur Vorbereitung technischer Untersuchungen herangezogen werden. Er ermoeglicht: eine differenzierte Abgrenzung belasteter und unbelasteter Bereiche und eine erste Beschreibung und Einschaetzung der potentiellen Kontaminationen. Im Rahmen von technischen Untersuchungen kann der Katalog dazu verwendet werden eine den potentiellen Belastungen angemessene Beprobungs- und Analysestrategie zu entwickeln und adaequate Arbeitschutzmassnahmen zu ergreifen. Der Katalog traegt zu einer Verfahrensoptimierung und damit zu einer Kostenminimierung bei selektiven Rueckbaumassnahmen bei.
Abfälle sind nach Herkunft und Zusammensetzung verschieden, wodurch ihre Entsorgungsmöglichkeiten wesentlich beeinflusst werden. Mineralische Abfälle stellen mit ca. 55 % (ca. 230 Mio. Tonnen) den mit Abstand größten Abfallstrom in Deutschland dar. Im Kontext nachhaltiger Wirtschafts- und Lebensweise ist ihre verstärkte Nutzung als Roh- oder Baustoff ein Schlüsselelement gelungener Kreislaufwirtschaft. Sie bieten ein hohes Potenzial wiederverwendet, recycelt oder stofflich verwertet und als Mineralische Ersatzbaustoffe eingesetzt zu werden. Seit dem 1. Januar 2025 gilt deutschlandweit eine Getrenntsammlungspflicht fürTextilabfälle. Das Bundesumweltministerium hat hierzu Fragen und Antworten veröffentlicht. Informationen über Entsorgungsmöglichkeiten vor Ort können auch die jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Sachsen-Anhalts geben. Abfälle, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten, unterliegen besonderen Anforderungen an die Entsorgung nach Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 2019/1021 . Danach sind die POP in Abfällen bei Überschreiten der Grenzwerte des Anhangs IV dieser Verordnung grundsätzlich zu zerstören. Die Einstufung POP-haltiger Abfälle als gefährlich richtet sich nach Nr. 2.2.3 der Einleitung zur Abfallverzeichnis-Verordnung . Für bestimmte als nicht gefährlich eingestufte POP-haltige Abfälle regelt die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung Getrennthaltungs-, Nachweis- und Registerpflichten. Damit können die Anforderungen an die Zerstörung der POP-Bestandteile im Abfall nachvollzogen werden. Für die Einstufung HBCD-haltiger Abfälle gelten zusätzliche Hinweise des LVwA . Hilfreiche Informationen zu POP-haltigen Abfällen sind auch auf den Seiten des Umweltbundesamts verfügbar. Informationen des LAU Untersuchungen zur Relevanz von neuen persistenten organischen Schadstoffen in Abfällen und deren Auswirkungen auf die Abfalleinstufung und die Entsorgungswege in Sachsen-Anhalt (Kurzbericht) Hersteller, Importeure und Vertreiber von gebrauchten Verpackungen haben im Rahmen der Produktverantwortung Rücknahme- und Verwertungspflichten für ihre Verpackungen. Insbesondere bei Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, besteht eine Systembeteiligungspflicht. Für Anfallstellen, die den privaten Haushalten gleichgestellt sind, kann die Pflicht zur Beteiligung an dualen Systemen entfallen, wenn sie an einer Branchenlösung teilnehmen. Die in Sachsen-Anhalt festgestellten Dualen Systeme finden Sie hier . Die zuständige Behörde für die Genehmigung ist das Landesamt für Umweltschutz. Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister übernimmt die in § 26 VerpackG genannten Aufgaben. Dazu gehören u.a. die Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in einem Verpackungsregister zu führen, Datenmeldungen wie die bisherigen Vollständigkeitserklärungen und weitere Meldungen von Herstellern und dualen Systemen zu plausibilisieren, Anzeigen von Branchenlösungen entgegen zu nehmen und Marktanteile der dualen Systeme und Branchenlösungen zu berechnen und zu veröffentlichen. Bestimmte Verpackungen für Einweggetränke unterliegen seit 2005 bzw. 2006 der Pfandpflicht. Fachinformation des LAU "Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen" Bei der Verwertung von Bioabfall sind Vorgaben zur Hygiene der Komposte und Gärrückstände sowie zur Güteüberwachung zu beachten. Um einen bundesweit einheitlichen Vollzug der Bioabfallverordnung zu gewährleisten, wurden Hinweise für die Vollzugsbehörden erarbeitet und veröffentlicht. Aktion Biotonne Deutschland Warum Plastiktüten oder -teile, Gummibänder oder ähnliche Fremdstoffe nicht in die Biotonne gehören? Diese Materialien, meist aus Erdöl hergestellt, benötigen viel Zeit um sich zu zersetzen. Sie werden aber kaum biologisch abgebaut. Übrig bleiben Reste und Mikrobestandteile, die über den Boden oder Tiere in die Nahrungskette gelangen, das Grundwasser oder die Weltmeere verunreinigen. Mehr Informationen Lebensmittelabfälle und -verluste zu reduzieren, ist ein erklärtes Ziel auf globaler, europäischer und nationaler Ebene. Initiativen und Projekte, die zu einer Verringerung der Lebensmittelverschwendung beitragen, werden in der Initiative "Zu gut für die Tonne" vorgestellt. Studie zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen in Sachsen-Anhalt Zur besseren Überwachung der Entsorgung von Abfällen aus der mechanischen Behandlung wurden Recherchen und Untersuchungen an Abfallbehandlungsanlagen in Sachsen-Anhalt durchführt. Bewertungskriterien zur Optimierung der behördlichen Überwachung wurden herausgearbeitet. Ausgediente Elektro- und Elektronikaltgeräte, Batterien und Akkumulatoren gehören nicht in den Müll sondern in die Sammel- oder Rücknahmestelle. Sie enthalten viele Wertstoffe (Metalle, Kunststoffe, Glas), die wiederverwendet werden können. In ihnen können sich aber auch Schadstoffe wie Schwermetalle, bromierte Flammschutzmittel, FCKW oder Asbest befinden. Diese müssen getrennt gesammelt und umweltgerecht entsorgt werden. Kommunale Sammelstellen oder Rücknahmestelle im Handel sichern ein hochwertiges Recycling in dafür spezialisierten Entsorgungsunternehmen. Faltblatt des LAU "Wohin mit dem Elektroschrott" (pdf 5 MB) Sammelstellenfinder Altbatterien und Akkumulatoren richtig entsorgen: Informationen des Umweltbundesamts (UBA) Hinweise zur richtigen Entsorgung von Altmedikamenten finden Sie in diesem Flyer . (2 MB) Das Bundesumweltministerium, das Bundeslandwirtschaftsministerium sowie 13 Bundesländer, Verbände und Unternehmen haben eine Gemeinsame Erklärung zum Ausbau der Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm verabschiedet. Ziel ist, den Ausbau der Anlagenkapazitäten zu forcieren und die den Fortschritt bei der Phosphor-Rückgewinnung zu begleiten. mehr Informationen des Landesamtes für Umweltschutz Der Stand zu Klärschlammaufkommen, Klärschlammentsorgung und den Möglichkeiten einer Phosphorrückgewinnung wurden in einem Projekt des LAU erfasst. Die zukünftige Entwicklung des Aufkommens und der Entsorgung von Klärschlämmen in Sachsen-Anhalt wurden prognostiziert. Die Ergebnisse sind im Bericht "Klärschlammentsorgung in Sachsen-Anhalt - Stand und Prognose 2022" (pdf-Dateien, 9,5 MB, barrierefrei) dargestellt.
Lärm, Staub, UV-Strahlung, psychische Belastungen: Bei ihren Kontrollen in den Betrieben des nördlichen Rheinland-Pfalz haben die Staatlichen Gewerbeärztinnen und -ärzte der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord alles im Blick, was für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Risiko werden kann. Eine wichtige Aufgabe, die auf ein bedeutendes Ereignis vor 100 Jahren zurückgeht: die Verankerung der Berufskrankheitenliste im deutschen Sozialrecht. 85 Berufskrankheiten sind heute offiziell gelistet. Dass das so ist, ist alles andere als selbstverständlich, denn bis zum Jahr 1925 wurden nur Unfälle, die bei der Arbeit passierten, anerkannt und entschädigt. Wessen Gesundheit sich also beispielsweise durch Asbest, Quarzstaub oder Blei – damals gängige Gefahren – schleichend verschlechterte, der stand mit diesem Problem alleine da. Das änderte sich erst, als 1925 unter Reichsarbeitsminister Heinrich Brauns eine Liste mit elf Berufskrankheiten in das deutsche Sozialrecht aufgenommen wurde. Was nach einer reinen Formsache klingt, prägte die Arbeitsmedizin und die Krankheitsprävention entscheidend und legte den Grundstein für den modernen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Neue Herausforderungen Seitdem hat sich viel getan. Neben physikalischen und chemischen Gefahren stehen heute auch Infektionen, Muskel- und Skelett-Belastungen sowie psychische Erkrankungen im Fokus. In Zukunft werden zudem die klimatischen Veränderungen und der stetig steigende Altersdurchschnitt der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine immer größere Rolle spielen. Die Gewerbeärztinnen und -ärzte der SGD Nord haben diese dynamischen Entwicklungen stets im Blick. Denn als Teil der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung sind sie eine zentrale Instanz, wenn es darum geht, Erkrankungen gar nicht erst entstehen zu lassen. Kontrolle der Schutzmaßnahmen Ein wichtiger Baustein hierfür sind die Kontrollen in den Unternehmen. Bei diesen werden vor allem jene Bereiche und Tätigkeiten unter die Lupe genommen, die die größten Risiken bergen. Hierzu zählen laute Arbeitsplätze, Feuchtarbeitsplätze, wie zum Beispiel Spülküchen, Tätigkeiten, bei denen es zu Kontakt mit Gefahrstoffen kommen kann, sowie Jobs, bei denen schwere Lasten gehoben werden. Darüber hinaus wird der medizinische Arbeitsschutz abgefragt, also ob Präventionsarbeit durch eine Betriebsärztin oder einen Arbeitsmediziner geleistet wird, ob Unterweisungen stattfinden, und wie die Erste Hilfe und die Arbeitszeiten geregelt sind. Ziel der Kontrollen sind die Prävention von Berufskrankheiten und die Stärkung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Vielfältige Aufgaben Doch die Gewerbeärztinnen und -ärzte der SGD Nord sind nicht nur präventiv tätig. Auch, wenn Berufskrankheiten bereits entstanden sind, treten sie in Aktion. So zählt etwa die Überwachung der Berufskrankheitenverfahren bei den Unfallversicherungen zu den zentralen Aufgaben der Medizinerinnen und Mediziner. Konkret bedeutet das, dass jegliche Anzeigen von Berufskrankheiten vor der finalen Anerkennung oder Ablehnung durch sie überprüft werden. Daneben beraten die Gewerbeärztinnen und -ärzte auch noch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung zu Fragen des Arbeits-, Jugend-, und Mutterschutzes. Diesen vielfältigen Aufgaben werden sie auch in Zukunft nachkommen, denn Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist keine einmalige Sache, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Weitere Informationen zu den Aufgaben des SGD Nord im Bereich des Arbeitsschutzes sind unter folgendem Link zu finden: www.sgdnord.rlp.de/themen/arbeitsschutz .
<p>Abfälle können in haushaltsüblichen Mengen an diese Wertstoff-Center gebracht werden.</p> <p>Wir nehmen an:</p> <ul> <li>Sperrmüll, Elektroaltgeräte, Metalle, Papier/Pappe, Schadstoffe, Bauschutt</li> <li>Kostenlose Annahme von haushaltsüblichen Mengen an Altkleidern, CDs/DVDs, Elektro-Altgeräten, Grünschnitt, Leichtverpackungen, Metall, Papier, Pappe/Kartonagen, Schadstoffen und Sperrmüll</li> <li>Kostenpflichtige Annahme von Bauschutt in Kleinmengen (Gewerbeschadstoffe nur in Ossendorf)</li> </ul> <p>Wir nehmen nicht an:</p> <p>Asbest, Dämmmaterial, Außenhölzer, Teerpappe</p> <ul> <li>Sprengstoff, Munition</li> <li>Gasflaschen</li> <li> Infektiöses Material, Tierkadaver</li> <li> Motoren, Getriebeöle</li> <li>Gewerbeschadstoffe</li> </ul>
Die Bestrebungen zu Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft führen zu einer erhöhten Nachfrage nach Recyclingbauprodukten für Neubauten und Renovierungen. Aufgrund der Ausgangsmaterialien und Herstellungsprozesse können Recyclingbauprodukte mit Schadstoffen wie VOC, Schwermetallen, PCB, PAK, Chlorparaffinen, Asbest etc. belastet sein. Die meisten dieser Schadstoffe werden nicht durch die existierende Produktregulierung (CE-Kennzeichen) abgedeckt. Forschungsziele: 1) Ermittlung von auf dem Markt befindlichen und in größeren Mengen verkauften Recycling-Bauprodukten mit innenraumrelevanter Anwendung. 2) Ermittlung gasförmiger Emissionen repräsentativer Produktklassen durch Prüfkammerexperimente und Extrapolation auf Raumluftkonzentrationen: a) organische Verbindungen mit toxikologischer Relevanz b) Gerüche. 3) Ermittlung möglicher, von Recyclingprodukten ausgehenden Gesundheitsgefährdungen und Forderungen nach Kennzeichnungs- oder Regulierungsbedarf. Geplante Outputs: 1) Forschungsberichte zu den Untersuchungen. 2) Informationsmaterialien für die Öffentlichkeit. 3) Internationaler Workshop zur Vermarktung der Ergebnisse auf internationaler Ebene.
Die von uns in Laborversuchen und grosstechnisch durchgefuehrte thermische Behandlung, bei der die Temperaturen innerhalb der Sintergrenze liegen, ist ein energiesparendes und kostenguenstiges Verfahren, bei dem die Asbestfasern voellig zerstoert werden. Als Endprodukt entstehen asbestfreie Oxide und Silikate, z.T. mit hydraulischen Eigenschaften, die als Zuschlaege fuer Baustoffe, feuerfestkeramische Massen u.a. wieder verwertet werden koennen. Eine Vermehrung durch Zugabe z.B. von Bindemitteln findet nicht statt, sondern generell eine Reduktion von Gewicht und Volumen. Es entstehen keine Sonderabfaelle oder andere zu deponierende Materialien, sondern z.T. hochwertige Sekundaerrohstoffe. Deponieraum und neue Altlasten werden vermieden. Ziel ist es, den zu entsorgenden Asbest restlos zu vernichten. Ansaetze, dies durch thermische Behandlung zu erreichen, beduerfen der Vervollkommnung und weiteren Erprobung im grosstechnischen Massstab.
hiermit beantrage ich gemäß § 3 UIG die Herausgabe folgender Umweltinformationen, die in Ihrer Behörde vorliegen: 1. Vorliegende Erkenntnisse und Bewertungen zu den Gesundheitsgefahren durch Teerpech, teerhaltige Baustoffe, Asbest sowie andere als krebserzeugend (IARC-Gruppe 1 / TRGS 905 Kategorie 1) eingestufte Altbaustoffe, insbesondere im Kontext von Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten im Privatbereich. 2. Interne und externe Studien, Berichte, Messdaten und sonstige fachliche Unterlagen, aus denen sich die Höhe der Exposition, typische Freisetzungsszenarien (z. B. Schleifen, Bohren, Abbrennen) und gesundheitliche Risiken ergeben. 3. Dokumente zu Informations- und Warnmaßnahmen, die seit 1990 gegenüber der allgemeinen Bevölkerung ergriffen oder unterlassen wurden, insbesondere Broschüren, Flyer, Kampagnen, Pressemitteilungen, interne Entscheidungen, keine öffentliche Warnung auszusprechen. 4. Rechtliche Bewertungen oder Stellungnahmen zu einer möglichen Pflicht der Behörde, die Öffentlichkeit aktiv über diese Gefahren zu informieren. Bitte übermitteln Sie die Unterlagen bevorzugt elektronisch (PDF per E-Mail). Ich weise darauf hin, dass die beantragten Informationen unter den Begriff der Umweltinformationen gemäß § 2 Abs. 3 UIG fallen und somit herauszugeben sind. Sofern Sie Teile des Antrags ablehnen möchten, begründen Sie dies bitte schriftlich und getrennt nach den einzelnen Punkten.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 264 |
| Kommune | 1 |
| Land | 44 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 27 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 180 |
| Gesetzestext | 19 |
| Text | 62 |
| Umweltprüfung | 7 |
| unbekannt | 30 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 90 |
| offen | 186 |
| unbekannt | 31 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 289 |
| Englisch | 22 |
| Leichte Sprache | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 26 |
| Bild | 2 |
| Datei | 30 |
| Dokument | 62 |
| Keine | 213 |
| Unbekannt | 2 |
| Webseite | 38 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 196 |
| Lebewesen und Lebensräume | 204 |
| Luft | 195 |
| Mensch und Umwelt | 307 |
| Wasser | 175 |
| Weitere | 266 |