API src

Found 21 results.

Related terms

Das Jahr 2005 stellt einen wichtigen Meilenstein in der Geschichte der Abfall-

Pressemitteilung Nr.:02 /2007 Landesamt für Umweltschutz Halle (Saale), 19.02.2007 Das Jahr 2005 stellt einen wichtigen Meilenstein in der Geschichte der Abfall- wirtschaft dar, da seit dem 1. Juni 2005 keine unbehandelten Abfälle mehr auf Deponien abgelagert werden dürfen. Das hatte die Errichtung und Inbetrieb- nahme von thermischen und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen zur Folge, die ihren Betrieb in Sachsen-Anhalt rechtzeitig aufgenommen ha- ben. Die Summe aller festen Siedlungsabfälle beträgt im Jahr 2005 insgesamt 1.873.268 Mg (Megagramm), das sind 395.544 Mg weniger als im vergange- nen Jahr. Das Aufkommen an den festen kommunalen Abfällen beträgt 600.426 Mg, dies entspricht einem jährlichen Aufkommen von 242 kg/Einwohner. Während die Wertstoffmengen gegenüber dem Vorjahr nahezu gleich geblieben sind, hat sich das Aufkommen an Bioabfällen von 76 kg/Einwohner auf 80 kg/Einwohner erhöht. In Umsetzung der gesetzlichen Forderungen wurden im Jahr 2005 von den bisher betriebenen 24 Hausmülldeponien 18 Deponien geschlossen. Für den weiteren Betrieb stehen nunmehr noch 6 Deponien für ablagerungsfähige Restabfälle und zusätzlich eine Deponie für asbesthaltige Abfälle mit einer Gesamtablagerungskapazität von rund 2,3 Mio m3 (Angaben aus dem Abfall- wirtschaftsplan Teilplan I – Siedlungsabfälle) zur Verfügung. Bei den besonders überwachungsbedürftigen Abfällen ist bezüglich der im Land erzeugten und auch der entsorgten Abfallmenge nach einem Rückgang 2004 in diesem Jahr wieder ein Anstieg zu verzeichnen. Das erzeugte Ge- samtaufkommen an besonders überwachungsbedürftigen Abfällen ist gegen- über dem Vorjahr um 73.444 Mg auf 1.087.649 Mg angestiegen Die Abfälle kommen hauptsächlich aus dem Bausektor (Abriss und Sanie- rung) oder entstehen bei der Behandlung von Abfällen. Die produktionsspezi- fischen Industrieabfälle bilden einen vergleichsweise geringen Teil (ca. 39 %) des erzeugten Gesamtaufkommens. Die Ergebnisse der Abfallbilanz 2005 werden am 21. Februar 2007 im Rah- men einer gemeinsamen Informationsveranstaltung des Umweltministeriums und des Landesamtes für Umweltschutz den zuständigen Abfallbehörden vor- gestellt. Öffentlichkeitsarbeit PRESSEMITTEILUNG Abfallbilanz 2005 des Landes Sachsen-Anhalt Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-123 Fax: 0345 5704-190 Dornack@lau.mlu.lsa-net.de www.lau-st.de 1/1

Schlangenbader Tunnel wird saniert

Verkehrszählung hat ergeben, dass eine Öffnung notwendig ist Nach Monaten starker Belastungen durch Umleitungsverkehre bekommen die Anwohner des Schlangenbader Tunnels Gewissheit. Die wichtige Verkehrsverbindung zwischen Wilmersdorf und Steglitz wird in den kommenden vier Jahren saniert und dann wiedereröffnet. Senatorin Manja Schreiner : „Nach intensiver Prüfung haben wir entschieden, den Tunnel wieder zu öffnen. Die Belastung der Anlieger durch zu viel Such- und Umleitungsverkehre macht dies notwendig. Im Haushalt stehen die Mittel für die Ertüchtigung dieses Tunnels bereit. Eine schnelle Öffnung kann es allerdings nicht geben, zunächst steht eine zweijährige Asbestentsorgung an.“ Die schlechteren Erreichbarkeiten und Umwege führen täglich zu unnötigen zusätzlichen Fahrzeugkilometern und somit zu Belastungen der Anlieger. Ein weiterer Grund den Tunnel wieder zu öffnen, ist die ohnehin stark befahrene A100, die nicht in der Lage ist, den Mehrverkehr so abzuwickeln, dass die umliegenden Gebiete geschützt werden. Sämtliche Maßnahmen zur Minimierung der negativen Auswirkungen der Tunnelsperrung, wie die Anpassungen von Ampelsteuerungen oder die Einrichtung von Einbahnstraßen, haben nicht zu den erhofften Verbesserungen beigetragen. Die Mehrbelastung des Hauptstraßennetzes in der Umgebung des Tunnels ist weiterhin eklatant. Zwei Beispiele: Auf der Wiesbadener Straße zwischen Mecklenburgischer und Schlangenbader Straße Richtung Ost hat sich der Kfz-Verkehr mehr als verdoppelt (+ 119 Prozent). Ähnlich ist es auf der Mecklenburgischen Straße zwischen Wiesbadener und Friedrichshaller Straße Richtung Südwest, hier gibt es ein Plus von 82 Prozent. Dies hat eine erhebliche Verlagerung der Verkehre in die Nebenstraßen zur Folge, wo zusätzliche Lärm- und Luftschadstoffbelastungen jedoch zwingend zu vermeiden sind. Um einen fließenden Verkehr zu gewährleisten und die Wohngebiete zu entlasten, werden wir den Tunnel sanieren. Unsere Experten setzen nun alles daran, eine möglichst schnelle Wiedereröffnung zu ermöglichen.

Deponie Passau-Hellersberg, Brechanlage

Die Abfallwirtschafts-Gesellschaft Donau Wald mbH als Betreiberin der Deponie Passau- Hellersberg beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer mobilen Brechanlage auf der Deponie Passau-Hellersberg. Die Brechanlage soll nach den Angaben in den Antragunterlagen und nach Angaben des Betreibers max. 10 Tage im Jahr zur Aufbereitung von grobstückigem Einbaumaterial betrieben werden. Das gebrochene Material (insgesamt ca. 4.000 t/a) soll dazu dienen, einen standfesten und hohlraumarmen Deponieaufbau zu gewährleisten. Zudem sind gemäß den Anforderungen der DepV in Anhang 5, Nr. 4 faserhaltige Abfälle (KMF, Asbest) mit geeigneten Materialien abzudecken. Ungebrochenes Material ist lt. Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA 23) hierfür nicht geeignet.

Abfallrechtliches Planfeststellungsverfahren ASD Asbestdeponie Caaschwitz

Die ASD Asbestdeponie GmbH Thüringen, Gebindstraße 2 in 07586 Caaschwitz hat beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz einen Antrag auf Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zur wesentlichen Änderung der Monodeponie für Asbestabfälle (Deponie der Klasse II) im Landkreis Greiz, Gemarkungen Caaschwitz und Landkreis Saale-Holzland-Kreis, Gemarkung Seifartsdorf, gestellt. Der Antrag beinhaltet die bauabschnittsweise Erweiterung der Deponie auf einer Fläche von ca. 27,4 ha bzw. um ca. 3,6 Mio. m3 Ablagerungsvolumen. Das Vorhaben bedarf einer Planfeststellung gemäß § 35 Absatz 2 Satz 1 des KrWG. In dem Planfeststellungsverfahren ist gemäß § 35 Absatz 2 Satz 2 KrWG eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz ist in diesem Planfeststellungsverfahren Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.

6 - Steine und Erden ( einschl. Baustoffe)

6 - Steine und Erden ( einschl. Baustoffe) 61 Sand, Kies, Bims, Ton, Schlacken Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 611 Industriesand 6110 Formsand, Gießereisand, Glassand, Klebsand, Quarzsand, Quarzitsand, Industriesand, nicht spezifiziert A 612 Sonstiger natürlicher Sand und Kies 6120 Kies, auch gebrochen, Sand, sonstiger A 613 Bimsstein, -sand und -kies 6131 Bimsstein, Bimssteinmehl A 6132 Bimskies, -sand A 614 Lehm, Ton und tonhaltige Erden 6141 Betonit, Blähton, Tonschiefer, Kaolin, Lehm, Porzellanerde, Ton, Walkerde, roh und unverpackt, Dinasbrocken, Dinasbruch (Silikabrocken, -bruch) A 6142 Betonit, Blähton, Tonschiefer, Kaolin, Lehm, Porzellanerde, Ton, Walkerde, roh und verpackt, Schamotte, Schamottenmehl A 615 Schlacken und Aschen nicht zur Verhüttung 6151 Hochofenasche, Müllasche, Räumasche aus Zinköfen (Muffelrückstände), Aschen von Brennstoffen, Flugasche, Kesselasche, Rostasche, Bodenasche, nicht spezifiziert X X S 6152 Eisenschlacken, Hochofenschlacke, Kohlen-, Koksschlacken, Schlacken, eisenhaltig, manganhaltig, Schweißschlacke, Splitt von Hochofenschlacke, Schlacken von nicht spezifizierten Brennstoffen X A 18) 6153 Hüttenbims A 6154 Schlackensand (= Hüttensand) A 6155 Holzasche, Kohlen-, Koksasche (auch Flugasche oder Kesselasche davon) X A 18) 6156 Schlacken aus Blei- und Kupferöfen, Müllschlacken, Schlacken nicht spezifiziert X X S 62 Salz, Schwefelkies, Schwefel Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 621 Stein- und Salinensalz 6210 Natriumchlorid (Chlornatrium), Auftausalz, Siedesalz, Speisesalz, Steinsalz, Viehsalz, Salz, auch vergällt, nicht spezifiziert A 622 Schwefelkies, nicht geröstet 6220 Schwefelkies, nicht geröstet A 623 Schwefel 6230 Schwefel, roh A 63 Sonstige Steine, Erden und verwandte Rohmaterialien Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 631 Findlinge, Schotter und andere zerkleinerte Steine 6311 Feldsteine, Findlinge, Lavaschlacken, Schotter, Steine, Steinblöcke, roh, aus Steinbrüchen A 6312 Grubensteine, Schüttsteine, Steinabfälle, -grus, -mehl, -sand, Steinsplitt, bis 32 mm Durchmesser, Lavasplitt, Rohperlite A 6313 Lavakies A 632 Marmor, Granit und andere Naturwerksteine, Schiefer 6321 Basaltblöcke, -platten, Marmorblöcke, -platten, Phonolit, Schieferblöcke, -platten, Tuffsteinmaterial, Quadersteine und sonstige Steine, roh behauen A 6322 Phonolitgrus, -splitt, Schmelzbasalt, -bruch, -steine, Schiefer, gebrannt, gemahlen, zerkleinert, bis 32 mm Durchmesser A 633 Gips- und Kalkstein 6331 Dolomit (Calcium-Magnesiumcarbonat), Dunit, Kalkspat, Olivin A 6332 Dolomit (Calcium-Magnesiumcarbonat), Dunit, Kalkspat, Olivin, sämtlich zerkleinert, gemahlen, bis 32 mm Durchmesser A 6333 Gipssteine A 6334 Gipssteine, zerkleinert, gemahlen, bis 32 mm Durchmesser A 6335 Düngekalk, Düngemittel, kalkhaltig, (phosphatfrei), Kalkrückstände, Mergel A 634 Kreide 6341 Kreide, roh (Calciumcarbonat, natürlich) A 6342 Kreide, zum Düngen A 639 Sonstige Rohmineralien 6390 Asbest, roh (-erde, -gestein, -mehl, -fasern, -generat), Asbestabfälle X X S 6391 Asphalt (Asphaltite), Asphalterde, -steine, Asphalterzeugnisse, zum Straßenbau X X S 6392 Baryt (Bariumsulfat), Schwerspat, Witherit A 6393 Borax, Bormineralien, Feldspat, Kristallspat X B 6394 Bittererde, -spat, Magnesit, auch gebrannt, gesinert, Talkerde (Magnesia) A 6395 Erden, unbelasteter Schlamm, z. B. Klärschlamm aus kommunalen Kläranlagen, Abraum, Brackwasser, Gartenerde, Humus, Infusorienerde, Kieselerde, Molererde, Schlick X A 18) 6396 Belasteter Schlamm, z. B. Klärschlamm aus industriellen Kläranlagen, Bauschutt, verunreinigte Aushubmaterialien, Hausmüll, Hüttenschutt, Müll X X S 6397 Waschberge A 6398 Kalirohsalze, nicht zum Düngen, z. B. Kainit, Karnallit, Kieserit, Sylvinit, Montanal A 6399 Sonstige Rohmineralien, z. B. Farberden, Glaubersalz (Natriumsulfat), Glimmer, Kernit, Kryolith, Quarz, Quarzit, Speckstein, Steatit, Talkstein, Trass, Ziegelbrocken, Ziegelbruch, Flussspat (Fluorit) A 64 Zement und Kalk Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 641 Zement 6411 Zement B 6412 Zementklinker A 642 Kalk 6420 Kalk, in Brocken, auch gebrannt, Kalkhydrat, Löschkalk A 65 Gips Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 650 Gips 6501 Gips, gebrannt A 6502 Gips, roh, zum Düngen A 6503 Gips aus Rauchgasentschwefelungsanlagen, sonstiger Industriegips A 69 Sonstige mineralische Baustoffe (ausgenommen Glas) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 691 Baustoffe und andere Waren aus Naturstein, Bims, Gips, Zement u. ä. Stoffen 6911 Faserzementwaren, z. B. Bausteine und -teile, Fliesen, Gefäße, Platten A 6912 Beton- und Zementwaren, Kunststeinerzeugnisse, z. B. Bausteine, Bauteile, Bordsteine, Fertigbauteile, Fliesen, Leichtbauplatten, Mauersteine, Platten, Schwellen, Stellwände, Werkstücke A 6913 Bimswaren, z. B. Bausteine, -teile A 6914 Gipswaren, z. B. Bauplatten, -steine, -teile A 6915 Mineralische und pflanzliche Isoliermittel, z. B. Bauteile aus Schaumstoffen, Dämmplatten, Formstücke, Glasvlies-Dachbahnen, Matten und Platten aus Mineralfasern, Glasseide, Glaswatte, Glaswolle, Perlite, Vermiculite, Wärmeschutzmasse A 6916 Natursteine (Werksteine), bearbeitet und Waren daraus, z. B. Bordsteine, Mosaiksteine, Pflasterplatten, -steine, Platten, Prellsteine, Verblendsteine, Werkstücke aus Stein A 6917 Asphalterzeugnisse X X S 6918 Steinholzerzeugnisse, Steinholzmasse B 6919 Waren aus anderen mineralischen Stoffen, Schlackenwolle A 692 Grobkeramische und feuerfeste Baustoffe 6921 Dach- und Mauerziegel aus gebranntem Ton, z. B. Backsteine, Bausteine, Dachziegel, Hohlziegel, Klinker, Verblendsteine, Ziegelsteine A 6922 Feuerfeste Bauteile und Steine, keramische Boden- und Wandplatten, z. B. Fliesen, Kacheln, Platten, Schammottekapseln, Schamotteplatten, -steine, -waren, Silikatsteine, Steinzeugwaren A 6923 Feuerfeste Mörtel und Massen, z. B. Ausstampfmasse, Gießereiformmasse, Gusshilfsstoffe, Mörtelmischungen A 6924 Brocken von feuerfesten keramischen Erzeugnissen, Schamottebrocken, -bruch A 6929 Sonstige Baukeramik aus gebranntem Ton, z. B. Drainröhren, Kabeldecksteine, Pflasterplatten, -steine A Bemerkungen: 18) Alternativ ist für den Fall, dass auf eine Reinigung in Verbindung mit dem geforderten Entladungsstandard verzichtet werden soll, auch ein Aufspritzen auf Lagerhaltung möglich. Stand: 28. Dezember 2022

Antrag der RWE Power AG auf Erteilung einer abfallrechtlichen Plangenehmigung zur Ablagerung von Künstlichen Mineralfasern (KMF) und asbesthaltigen Abfällen aus Rückbauten auf der Kraftwerksreststoffdeponie Garzweiler

Die RWE Power AG beantragt eine abfallrechtliche Plangenehmigung gemäß § 35 Abs. 3, Nr. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die Erweiterung des Positivkatalogs um die Abfallschlüssel - 17 06 01* Dämmmaterial, das Asbest enthält - und - 17 06 03* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält -.

Abfallanlage Coswig - Hasse Transport GmbH

Die Hasse Transport GmbH, Firmensitz in 01445 Radebeul, Fabrikstraße 17, beantragte beim Landratsamt des Landkreises Meißen als zuständige Genehmigungsbehörde nach § 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 103 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Behandlung und zeitweiligen Lagerung von Abfällen am Standort Naundorfer Straße 3 in 01640 Coswig, Gemarkung Kötitz, Flst.-Nrn. 375/44 (neu: 375/91), 375/50, 375/52 und 375/54. Der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsantrag bezieht sich auf die Zwischenlagerung und die Behandlung nicht gefährlicher Abfälle sowie in sehr geringem Umfang die Zwischenlagerung von Abfällen, die gefährliche Stoffe, wie zum Beispiel Teeröl, Holzschutzmittel und Asbest, enthalten. Als voraussichtlicher Zeitpunkt der Inbetriebnahme wird vom Antragsteller der 1. März 2021 angegeben. Der Antragsgegenstand umfasst Anlagen nach Nr. 8.11.2.3/G/E, Nr. 8.11.2.4/V, Nr. 8.12.1.1/G/E, Nr. 8.12.2/V sowie Nr. 8.12.3.2/V des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440).

H2020-EU.3.5. - Societal Challenges - Climate action, Environment, Resource Efficiency and Raw Materials - (H2020-EU.3.5. - Gesellschaftliche Herausforderungen - Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe), Recycling Asbestos Containing Materials into New Eco-Friendly Secondary Raw Materials for Further Industrial Processes (REACMIN)

Das Projekt "H2020-EU.3.5. - Societal Challenges - Climate action, Environment, Resource Efficiency and Raw Materials - (H2020-EU.3.5. - Gesellschaftliche Herausforderungen - Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe), Recycling Asbestos Containing Materials into New Eco-Friendly Secondary Raw Materials for Further Industrial Processes (REACMIN)" wird/wurde ausgeführt durch: Tiessepi Srl.

Im neuen Fenster: Öffnet PDF-Datei: Vortrag: UPDÄTE Handlungshilfe DepV (2024), nicht barrierefrei

Marktplatz der Projekte BioAbfV UPDÄTE Handlungshilfe DepV 2024 Silvia Venema LUBW, Ref. 35 - Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit silvia.venema@lubw.bwl.de Hintergrund der inhaltlichen Anpassungen  Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (zum 1.8.2023)  Änderung der Deponieverordnung durch Artikel 3 Mantelverordnung  In-Kraft-Treten des § 7 Abs. 3 Deponieverordnung zum 1.1.2024  Harmonisierung zwischen DepV und ErsatzbaustoffV durch neuen § 6 Absatz 1a der DepV (Bedeutung für die Ablagerung von Abfällen, Analysenprotokolle, Analysen bei Überschreitung einzelner Parameter)  Novellierte LAGA Mitteilung 23 „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ (2023)  Erfahrungen aus dem Vollzug 22.02.2022 Schwerpunkte der inhaltlichen Anpassungen  Betrachtung der Inertabfalldeponien, insbesondere Modell DK „-0,5“ (Daseinsberechtigung, Weiterbetrieb, Erweiterung und Stilllegung)  Ablagerung von Abfällen • nach den Regelungen der Deponieverordnung • als güteüberwachte und klassifizierte Ersatzbaustoffe (§ 6 Absatz 1a DepV) • als nicht aufbereitetes Bodenmaterial und Baggergut, die nach der ErsatzbaustoffV untersucht und klassifiziert wurden  grundlegende Charakterisierung (Schwerpunkt Verwertungsprüfung, Harmonisierung zwischen DepV und ErsatzbaustoffV)  Prüfstand „Kleinmengen“ („Definition“, Regelungen zu Abfalluntersuchungen in der gC, Verzicht auf Untersuchungen mit Zustimmung der zuständigen Behörde) 22.02.2022

Asbest – nichts für Heimwerker

Wann ist Asbest gefährlich? Besonders Heimwerker sollten aufpassen. 1993 wurde Asbest engültig verboten - trotz der vielen praktischen Eigenschaften der „Wunderfaser“. Denn: Wenn die feinen Asbest-Fasern eingeatmet werden, kann das Krebs auslösen. Trotz Verbots und umfangreicher Sanierungen begegnet uns Asbest auch heute noch im Alltag: als alte Well- oder Fassadenplatten aus Asbestzement auf der Garage oder in manchen Fußbodenbelägen, dort als fest gebundener Asbest. Vor allem Bauten aus den 1960er Jahren sind betroffen. Hier gilt: Umbau, Reparatur oder beim Abriss solcher Gebäude ist nur etwas für professionelle Unternehmen, die mit der Sanierung asbestbelasteter Gebäude vertraut sind. Sie müssen in Deutschland zudem den erforderlichen Sachkundenachweis besitzen (Nachweis der Sachkunde gemäß TRGS 519). Für Profis wie Heimwerker gilt: Jegliches Bohren, Sägen und Schleifen, Fräsen und Flexen sowie die Hochdruckreinigung von asbesthaltigen Materialien ist grundsätzlich verboten, da Fasern freiwerden können. Kleine Mengen unbeschädigter asbesthaltiger Gegenstände aus Asbestzement wie Blumenkübel oder zerbrochene Fußbodenplatten können in vielen Städten und Regionen beim Wertstoffhof fachgerecht entsorgt werden. Für den Transport müssen die Abfälle getrennt von anderen Abfällen in sicher verschließbaren und speziell gekennzeichneten Behältern – verschiedene Hersteller bieten Rollbehälter –und –boxen und Säcke an- gesammelt werden. Das regionale Umweltamt beziehungsweise das regionale Entsorgungsunternehmen informiert über die Entsorgungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe. Wer unsicher ist, ob im Haus Asbest verbaut wurde, dem helfen spezielle Prüf- oder Messinstitute. Sie können anhand von Material- oder Staubproben prüfen, wie hoch die Belastung ist. Sollte sich herausstellen, dass festgebundener Asbest in der Bausubstanz vorliegt, darf die Entfernung nicht in Eigenleistung, sondern nur von fachkundigen Firmen ausgeführt werden, die eine Zulassung der zuständigen Behörde (Nachweis der Sachkunde gemäß TRGS 519) besitzen. Bei leicht gebundenem Asbest wie Spritzasbest, der eher in Großbauten und gewerblich oder in industriell genutzten Gebäuden zu finden ist, ist der Eigentümer zur Sanierung oder Entfernung der asbesthaltigen Bauprodukte verpflichtet.

1 2 3