Umweltbundesamt veröffentlicht Statistik für das Jahr 2009 Die Einfuhr zustimmungspflichtiger Abfälle war auch im Jahr 2009 hoch - wie schon in den Jahren zuvor. Sie betrug 7,6 Millionen Tonnen (Mio. t) und nahm vor allem wegen einer Großbaustelle im deutsch-österreichischen Grenzgebiet deutlich zu (Abbildung 1). Der Export hingegen ging um rund 20 Prozent zurück und betrug nur noch 1,2 Mio. t. Auch der Anteil gefährlicher Abfälle ging zurück. Die Ausfuhr betrug nur noch 160.000 t (Rückgang um 30 Prozent), die Einfuhr drei Mio. t (sieben Prozent niedriger als 2008). Für das Jahr 2009 sind keine bedeutenden illegalen Verbringungen bekannt. Auf der Großbaustelle – ein 6.700 m langer Autobahntunnel bei Bregenz in Österreich – entstanden 1,6 Mio. t Abraummaterial, die in Deutschland bei der Rekultivierung ehemaliger Kiesgruben eine angemessene Verwendung fanden. Die Transportentfernung betrug hier rund 20 km. Bei den importierten gefährlichen Abfällen handelt es sich vor allem um belasteten Boden (400.000 t), asbesthaltige Abfälle (300.000 t), Altholz mit gefährlichen Inhaltsstoffen (270.000 t) und Rückstände aus Abfallverbrennungslagen (280.000 t). Exportiert wurden vor allem Restfraktionen aus der Abfallsortierung (410.000 t). Das Handelsvolumen unproblematischer und daher nicht zustimmungspflichtiger Abfälle (vor allem Metallschrott, Altglas, Altpapier, Kunststoff- und Textilabfälle) hat nach den vorläufigen Daten des Statistischen Bundesamtes abgenommen. Es liegt für das Jahr 2009 bei der Einfuhr mit etwa 11 Mio. t um 20 Prozent und bei der Ausfuhr mit rund 18 Mio. t um sieben Prozent unter den Werten des Vorjahres. Die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen ist völkerrechtlich geregelt durch das Basler Übereinkommen. Den Verkehr zwischen den EU-Staaten regelt die EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen. Dazu gehört auch die Überprüfung der betroffenen Entsorgungsanlagen auf ihre Eignung und die Dokumentation des Entsorgungsvorgangs durch ein Begleitformularverfahren. Seit Beginn der statistischen Beobachtung ist der Import zustimmungspflichtiger Abfälle stark angestiegen – im Vergleich zum Abfallaufkommen in Deutschland ist die grenzüberschreitende Verbringung hingegen relativ gering. Bei Hausmüll und Bauschutt lag sie im Jahr 2007 bei einem Anteil von deutlich unter einem Prozent. Der Anteil gefährlicher Abfälle betrug beim Export zwischen ein und zwei Prozent und beim Import rund 15 Prozent. Relativ hohe Außenhandelsquoten gibt es bei einigen zustimmungsfreien Abfällen wie zum Beispiel Metallschrott und Altpapier (siehe Abbildung 2). Dessau-Roßlau, 11.06.2010
Verkehrszählung hat ergeben, dass eine Öffnung notwendig ist Nach Monaten starker Belastungen durch Umleitungsverkehre bekommen die Anwohner des Schlangenbader Tunnels Gewissheit. Die wichtige Verkehrsverbindung zwischen Wilmersdorf und Steglitz wird in den kommenden vier Jahren saniert und dann wiedereröffnet. Senatorin Manja Schreiner : „Nach intensiver Prüfung haben wir entschieden, den Tunnel wieder zu öffnen. Die Belastung der Anlieger durch zu viel Such- und Umleitungsverkehre macht dies notwendig. Im Haushalt stehen die Mittel für die Ertüchtigung dieses Tunnels bereit. Eine schnelle Öffnung kann es allerdings nicht geben, zunächst steht eine zweijährige Asbestentsorgung an.“ Die schlechteren Erreichbarkeiten und Umwege führen täglich zu unnötigen zusätzlichen Fahrzeugkilometern und somit zu Belastungen der Anlieger. Ein weiterer Grund den Tunnel wieder zu öffnen, ist die ohnehin stark befahrene A100, die nicht in der Lage ist, den Mehrverkehr so abzuwickeln, dass die umliegenden Gebiete geschützt werden. Sämtliche Maßnahmen zur Minimierung der negativen Auswirkungen der Tunnelsperrung, wie die Anpassungen von Ampelsteuerungen oder die Einrichtung von Einbahnstraßen, haben nicht zu den erhofften Verbesserungen beigetragen. Die Mehrbelastung des Hauptstraßennetzes in der Umgebung des Tunnels ist weiterhin eklatant. Zwei Beispiele: Auf der Wiesbadener Straße zwischen Mecklenburgischer und Schlangenbader Straße Richtung Ost hat sich der Kfz-Verkehr mehr als verdoppelt (+ 119 Prozent). Ähnlich ist es auf der Mecklenburgischen Straße zwischen Wiesbadener und Friedrichshaller Straße Richtung Südwest, hier gibt es ein Plus von 82 Prozent. Dies hat eine erhebliche Verlagerung der Verkehre in die Nebenstraßen zur Folge, wo zusätzliche Lärm- und Luftschadstoffbelastungen jedoch zwingend zu vermeiden sind. Um einen fließenden Verkehr zu gewährleisten und die Wohngebiete zu entlasten, werden wir den Tunnel sanieren. Unsere Experten setzen nun alles daran, eine möglichst schnelle Wiedereröffnung zu ermöglichen.
Aktuelle Arbeiten – Endlager Konrad Übersicht über die wesentlichen Arbeiten der Kalenderwochen 15 und 16/2019 Schachtbau Konrad 1 Neben dem Neubau der beiden Seilfahrtanlagen muss auch die Schachtröhre von Schacht Konrad 1 saniert werden. Im 2. Obergeschoss des neuen Maschinengebäudes Nord finden Maurerarbeiten statt. Parallel dazu werden Vorbereitungen für den Bau von technischen Gewerken getroffen, der Abtransport von Aushubmaterial wird fortgesetzt. Schachtgelände Konrad 1 Zum Schachtgelände Konrad 1 gehören alle Bauwerke sowie das eingezäunte Werksgelände um den Schacht Konrad 1. In der Schachthalle werden Leitungen für die Heizung verlegt. Der Abriss der alten Sozial- und Verwaltungsbereiche geht nach Abschluss der Asbestentsorgung in die 2. Phase. Bauarbeiter bereiten den Abbruch vor. Der Ausbau der temporären Umkleide- und Waschcontainer wird fortgesetzt. Schachtbau Konrad 2 Die Schachtröhre von Schacht Konrad 2 muss vor dem Neubau der Seilfahrtanlage saniert und an einigen Stellen erweitert werden. Bergleute setzen die Arbeiten am Bau der zukünftigen Umladestation in 850 Metern Tiefe fort. Schachtgelände Konrad 2 Zur Schachtanlage Konrad 2 gehören alle Bauwerke sowie das eingezäunte Werksgelände um den Schacht Konrad 2. Die Reinigungsarbeiten der Sohle der Baugrube werden fortgesetzt. Parallel dazu verlängern die Taucher unter Wasser die eingebrachten Anker (Mikropfähle). Bergbauliche Arbeiten Die Bergleute müssen durch ständige Kontrollen und Nachsorgearbeiten den sicheren Betrieb des Bergwerks Konrad gewährleisten. In der Strecke 380 werden die Arbeiten zur Erweiterung der Streckenquerschnitte fortgesetzt. Im Streckenabschnitt 009 beginnen die Vorbereitungen für den Bau der Innenschale. An dieser Stelle entsteht später ein Waschplatz für die Transportfahrzeuge für Versatzmaterial. Einblick Aufgenommen im März 2019 Blick über die Schachtanlage Konrad 2: Im Bildvordergrund sind die Arbeiten an der Baugrube für das Lüftergebäude zu sehen. Hier sind seit dem vergangenen Herbst Industrietaucher im Einsatz. Über eine Lanze wird mit einem Hochdruckwasserstrahl das Erdreich in den Randbereichen der Baugrube aufgelockert und über Hochleistungspumpen abgefördert. Das nasse Aushubmaterial landet auf einer Ablagerungsfläche, von der das abfließende Wasser wieder in die Baugrube zurückgeführt wird. Darüber hinaus muss der schlammige Grund von der gesamten Fläche der Baugrube abgepumpt werden. Da die Sicht unter Wasser schlecht ist, müssen sich die Taucher Schritt für Schritt vortasten. Es kann daher immer nur eine kleine Fläche pro Schicht bearbeitet werden. Die Taucher wechseln sich alle zwei Stunden ab. Als weitere Tätigkeit müssen die vor dem Aushub der Baugrube eingebrachten Gründungsanker (Mikropfähle), die bis knapp unter das Niveau des Aushubs reichen, freigelegt und verlängert werden. Sie dienen zur Stabilisierung des Baugrundes. Die Verlängerungen werden für das Betonieren der Baugrundsohle benötigt. Diese wird eingebaut, um die Baugrube gegen eindringendes Grundwasser abzudichten. Danach kann das Wasser aus der Baugrube abgepumpt und der Bau des Fundamentes vorbereitet werden. Über die Aktuellen Arbeiten Mit der Übersicht zu den aktuellen Arbeiten bieten wir Ihnen einen regelmäßigen Überblick zu den wichtigsten Arbeiten und Meilensteinen im Endlager Konrad. Die Arbeiten sind den wesentlichen Projekten zugeordnet, um den Fortschritt der einzelnen Projekte nachvollziehbar zu dokumentieren. Wir bitten zu beachten, dass nicht alle Arbeiten, die täglich über und unter Tage stattfinden, an dieser Stelle dokumentiert werden können. Bei Bedarf steht Ihnen das Team der Info Konrad gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Links zum Thema Aktuelle Arbeiten im Überblick Kurzinformationen zum Endlager Konrad
Die Hasse Transport GmbH, Firmensitz in 01445 Radebeul, Fabrikstraße 17, beantragte beim Landratsamt des Landkreises Meißen als zuständige Genehmigungsbehörde nach § 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 103 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Behandlung und zeitweiligen Lagerung von Abfällen am Standort Naundorfer Straße 3 in 01640 Coswig, Gemarkung Kötitz, Flst.-Nrn. 375/44 (neu: 375/91), 375/50, 375/52 und 375/54. Der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsantrag bezieht sich auf die Zwischenlagerung und die Behandlung nicht gefährlicher Abfälle sowie in sehr geringem Umfang die Zwischenlagerung von Abfällen, die gefährliche Stoffe, wie zum Beispiel Teeröl, Holzschutzmittel und Asbest, enthalten. Als voraussichtlicher Zeitpunkt der Inbetriebnahme wird vom Antragsteller der 1. März 2021 angegeben. Der Antragsgegenstand umfasst Anlagen nach Nr. 8.11.2.3/G/E, Nr. 8.11.2.4/V, Nr. 8.12.1.1/G/E, Nr. 8.12.2/V sowie Nr. 8.12.3.2/V des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440).
Die RWE Power AG beantragt eine abfallrechtliche Plangenehmigung gemäß § 35 Abs. 3, Nr. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die Erweiterung des Positivkatalogs um die Abfallschlüssel - 17 06 01* Dämmmaterial, das Asbest enthält - und - 17 06 03* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält -.
Die ASD Asbestdeponie GmbH Thüringen, Gebindstraße 2 in 07586 Caaschwitz hat beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz einen Antrag auf Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zur wesentlichen Änderung der Monodeponie für Asbestabfälle (Deponie der Klasse II) im Landkreis Greiz, Gemarkungen Caaschwitz und Landkreis Saale-Holzland-Kreis, Gemarkung Seifartsdorf, gestellt. Der Antrag beinhaltet die bauabschnittsweise Erweiterung der Deponie auf einer Fläche von ca. 27,4 ha bzw. um ca. 3,6 Mio. m3 Ablagerungsvolumen. Das Vorhaben bedarf einer Planfeststellung gemäß § 35 Absatz 2 Satz 1 des KrWG. In dem Planfeststellungsverfahren ist gemäß § 35 Absatz 2 Satz 2 KrWG eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz ist in diesem Planfeststellungsverfahren Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.
Die Abfallwirtschafts-Gesellschaft Donau Wald mbH als Betreiberin der Deponie Passau- Hellersberg beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer mobilen Brechanlage auf der Deponie Passau-Hellersberg. Die Brechanlage soll nach den Angaben in den Antragunterlagen und nach Angaben des Betreibers max. 10 Tage im Jahr zur Aufbereitung von grobstückigem Einbaumaterial betrieben werden. Das gebrochene Material (insgesamt ca. 4.000 t/a) soll dazu dienen, einen standfesten und hohlraumarmen Deponieaufbau zu gewährleisten. Zudem sind gemäß den Anforderungen der DepV in Anhang 5, Nr. 4 faserhaltige Abfälle (KMF, Asbest) mit geeigneten Materialien abzudecken. Ungebrochenes Material ist lt. Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA 23) hierfür nicht geeignet.
Asbest ist ein natürliches feinfaseriges Mineral, welches über viele Jahre aufgrund seiner Beständigkeit und guten Verarbeitungseigenschaften in vielen Produkten des Bauwesens verwendet wurde. Asbest besteht aus vielen sehr kleinen und widerstandsfähigen Fasern, die als Staub freigesetzt und eingeatmet werden können. Dieser faserhaltige Staub kann in der Lunge schwere Krankheiten (z.B. Asbestose) und Krebs auslösen. Seit Ende 1993 ist die Anwendung von Asbest in Deutschland verboten. Daraus folgt, dass in neueren Gebäuden keine asbesthaltigen Baustoffe zu vermuten sind. Gerade in älteren Gebäuden werden häufig asbesthaltige Baustoffen und Bauteile angetroffen. Von intakten und zementgebundenen Baustoffen- oder teilen gehen keine Gefahren aus und sie müssen nicht entfernt oder ersetzt werden. Wenn jedoch im Rahmen von Sanierungs- oder Abbruchmaßnahmen solche Materialien bearbeitet oder entfernt werden, sind bei der Ausführung der Arbeiten und der Entsorgung der dabei anfallenden Abfälle besondere Vorkehrungen zu treffen. Um gesundheitliche Risiken für sich selbst und die am Abbruch Beteiligten auszuschließen und den Schadstoff gezielt und dauerhaft aus dem Wertstoffkreislauf auszuschleusen, soll vor Beginn der Arbeiten eine Vorerkundung erfolgen. Werden asbesthaltige Baumaterialien angetroffen, so ist eine Freisetzung von Staub (z.B. beim Bohren, Schleifen, Zerkleinern und beim Abbruch) unbedingt zu vermeiden. Für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien gelten die Technische Regel für Gefahrstoffe„Asbest“ (TRGS 519) . Die meisten dieser Tätigkeiten können nur von entsprechend qualifizierten Fachfirmen unter Anwendung von geeigneten Schutzmaßnahmen ausgeführt werden. Auch an die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle sind besondere Anforderungen zu stellen. In Nordrhein-Westfalen können asbesthaltige Bauabfälle in verpackter Form auf mehreren Deponien entsorgt werden. Lokale Entsorgungsmöglichkeiten für Kleinmengen können bei den Kreisen, Kommunen oder örtlichen Abfallwirtschaftsbetrieben erfragt werden. Asbestzementprodukte werden in der Regel unter der Abfallart 17 06 05* „asbesthaltige Baustoffe“ entsorgt. Beispiele für asbesthaltige Baustoffe und Bauteile: gebundene Asbestzementprodukte Fassaden- und Balkoneinkleidungen, Dacheindeckungen (Wellplatten), Abflussrohre, Lüftungsrohre, Blumenkästen, Fensterbänke Produkte aus neuerer Produktion (z.B. Wellplatten, Rohre) sind teilweise anhand einer aufgedruckten oder eingeprägten Markierung als asbestfrei zu erkennen. Beispiele: AF (asbestfrei), NT (neue Technologie), DIN EN 588. ungebundene oder schwach gebundene asbesthaltige Produkte Dämm- und Feuerschutzmaterialien in Kabelschächten, Rohrisolierung, Spritzasbest Asbest kann drüber hinaus auch in Baumaterialien wie Putzen, Fliesenklebern, Fugenmassen oder Spachtelmassen vorkommen. Eine Erkennung von Asbest anhand des Aussehens ist bei diesen Produkten nicht möglich. In Verdachtsfällen ist eine Laboranalyse erforderlich und die Begutachtung der Bausubstanz durch einen Sachverständigen wird empfohlen.
6 - Steine und Erden ( einschl. Baustoffe) 61 Sand, Kies, Bims, Ton, Schlacken Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 611 Industriesand 6110 Formsand, Gießereisand, Glassand, Klebsand, Quarzsand, Quarzitsand, Industriesand, nicht spezifiziert A 612 Sonstiger natürlicher Sand und Kies 6120 Kies, auch gebrochen, Sand, sonstiger A 613 Bimsstein, -sand und -kies 6131 Bimsstein, Bimssteinmehl A 6132 Bimskies, -sand A 614 Lehm, Ton und tonhaltige Erden 6141 Betonit, Blähton, Tonschiefer, Kaolin, Lehm, Porzellanerde, Ton, Walkerde, roh und unverpackt, Dinasbrocken, Dinasbruch (Silikabrocken, -bruch) A 6142 Betonit, Blähton, Tonschiefer, Kaolin, Lehm, Porzellanerde, Ton, Walkerde, roh und verpackt, Schamotte, Schamottenmehl A 615 Schlacken und Aschen nicht zur Verhüttung 6151 Hochofenasche, Müllasche, Räumasche aus Zinköfen (Muffelrückstände), Aschen von Brennstoffen, Flugasche, Kesselasche, Rostasche, Bodenasche, nicht spezifiziert X X S 6152 Eisenschlacken, Hochofenschlacke, Kohlen-, Koksschlacken, Schlacken, eisenhaltig, manganhaltig, Schweißschlacke, Splitt von Hochofenschlacke, Schlacken von nicht spezifizierten Brennstoffen X A 18) 6153 Hüttenbims A 6154 Schlackensand (= Hüttensand) A 6155 Holzasche, Kohlen-, Koksasche (auch Flugasche oder Kesselasche davon) X A 18) 6156 Schlacken aus Blei- und Kupferöfen, Müllschlacken, Schlacken nicht spezifiziert X X S 62 Salz, Schwefelkies, Schwefel Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 621 Stein- und Salinensalz 6210 Natriumchlorid (Chlornatrium), Auftausalz, Siedesalz, Speisesalz, Steinsalz, Viehsalz, Salz, auch vergällt, nicht spezifiziert A 622 Schwefelkies, nicht geröstet 6220 Schwefelkies, nicht geröstet A 623 Schwefel 6230 Schwefel, roh A 63 Sonstige Steine, Erden und verwandte Rohmaterialien Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 631 Findlinge, Schotter und andere zerkleinerte Steine 6311 Feldsteine, Findlinge, Lavaschlacken, Schotter, Steine, Steinblöcke, roh, aus Steinbrüchen A 6312 Grubensteine, Schüttsteine, Steinabfälle, -grus, -mehl, -sand, Steinsplitt, bis 32 mm Durchmesser, Lavasplitt, Rohperlite A 6313 Lavakies A 632 Marmor, Granit und andere Naturwerksteine, Schiefer 6321 Basaltblöcke, -platten, Marmorblöcke, -platten, Phonolit, Schieferblöcke, -platten, Tuffsteinmaterial, Quadersteine und sonstige Steine, roh behauen A 6322 Phonolitgrus, -splitt, Schmelzbasalt, -bruch, -steine, Schiefer, gebrannt, gemahlen, zerkleinert, bis 32 mm Durchmesser A 633 Gips- und Kalkstein 6331 Dolomit (Calcium-Magnesiumcarbonat), Dunit, Kalkspat, Olivin A 6332 Dolomit (Calcium-Magnesiumcarbonat), Dunit, Kalkspat, Olivin, sämtlich zerkleinert, gemahlen, bis 32 mm Durchmesser A 6333 Gipssteine A 6334 Gipssteine, zerkleinert, gemahlen, bis 32 mm Durchmesser A 6335 Düngekalk, Düngemittel, kalkhaltig, (phosphatfrei), Kalkrückstände, Mergel A 634 Kreide 6341 Kreide, roh (Calciumcarbonat, natürlich) A 6342 Kreide, zum Düngen A 639 Sonstige Rohmineralien 6390 Asbest, roh (-erde, -gestein, -mehl, -fasern, -generat), Asbestabfälle X X S 6391 Asphalt (Asphaltite), Asphalterde, -steine, Asphalterzeugnisse, zum Straßenbau X X S 6392 Baryt (Bariumsulfat), Schwerspat, Witherit A 6393 Borax, Bormineralien, Feldspat, Kristallspat X B 6394 Bittererde, -spat, Magnesit, auch gebrannt, gesinert, Talkerde (Magnesia) A 6395 Erden, unbelasteter Schlamm, z. B. Klärschlamm aus kommunalen Kläranlagen, Abraum, Brackwasser, Gartenerde, Humus, Infusorienerde, Kieselerde, Molererde, Schlick X A 18) 6396 Belasteter Schlamm, z. B. Klärschlamm aus industriellen Kläranlagen, Bauschutt, verunreinigte Aushubmaterialien, Hausmüll, Hüttenschutt, Müll X X S 6397 Waschberge A 6398 Kalirohsalze, nicht zum Düngen, z. B. Kainit, Karnallit, Kieserit, Sylvinit, Montanal A 6399 Sonstige Rohmineralien, z. B. Farberden, Glaubersalz (Natriumsulfat), Glimmer, Kernit, Kryolith, Quarz, Quarzit, Speckstein, Steatit, Talkstein, Trass, Ziegelbrocken, Ziegelbruch, Flussspat (Fluorit) A 64 Zement und Kalk Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 641 Zement 6411 Zement B 6412 Zementklinker A 642 Kalk 6420 Kalk, in Brocken, auch gebrannt, Kalkhydrat, Löschkalk A 65 Gips Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 650 Gips 6501 Gips, gebrannt A 6502 Gips, roh, zum Düngen A 6503 Gips aus Rauchgasentschwefelungsanlagen, sonstiger Industriegips A 69 Sonstige mineralische Baustoffe (ausgenommen Glas) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 691 Baustoffe und andere Waren aus Naturstein, Bims, Gips, Zement u. ä. Stoffen 6911 Faserzementwaren, z. B. Bausteine und -teile, Fliesen, Gefäße, Platten A 6912 Beton- und Zementwaren, Kunststeinerzeugnisse, z. B. Bausteine, Bauteile, Bordsteine, Fertigbauteile, Fliesen, Leichtbauplatten, Mauersteine, Platten, Schwellen, Stellwände, Werkstücke A 6913 Bimswaren, z. B. Bausteine, -teile A 6914 Gipswaren, z. B. Bauplatten, -steine, -teile A 6915 Mineralische und pflanzliche Isoliermittel, z. B. Bauteile aus Schaumstoffen, Dämmplatten, Formstücke, Glasvlies-Dachbahnen, Matten und Platten aus Mineralfasern, Glasseide, Glaswatte, Glaswolle, Perlite, Vermiculite, Wärmeschutzmasse A 6916 Natursteine (Werksteine), bearbeitet und Waren daraus, z. B. Bordsteine, Mosaiksteine, Pflasterplatten, -steine, Platten, Prellsteine, Verblendsteine, Werkstücke aus Stein A 6917 Asphalterzeugnisse X X S 6918 Steinholzerzeugnisse, Steinholzmasse B 6919 Waren aus anderen mineralischen Stoffen, Schlackenwolle A 692 Grobkeramische und feuerfeste Baustoffe 6921 Dach- und Mauerziegel aus gebranntem Ton, z. B. Backsteine, Bausteine, Dachziegel, Hohlziegel, Klinker, Verblendsteine, Ziegelsteine A 6922 Feuerfeste Bauteile und Steine, keramische Boden- und Wandplatten, z. B. Fliesen, Kacheln, Platten, Schammottekapseln, Schamotteplatten, -steine, -waren, Silikatsteine, Steinzeugwaren A 6923 Feuerfeste Mörtel und Massen, z. B. Ausstampfmasse, Gießereiformmasse, Gusshilfsstoffe, Mörtelmischungen A 6924 Brocken von feuerfesten keramischen Erzeugnissen, Schamottebrocken, -bruch A 6929 Sonstige Baukeramik aus gebranntem Ton, z. B. Drainröhren, Kabeldecksteine, Pflasterplatten, -steine A Bemerkungen: 18) Alternativ ist für den Fall, dass auf eine Reinigung in Verbindung mit dem geforderten Entladungsstandard verzichtet werden soll, auch ein Aufspritzen auf Lagerhaltung möglich. Stand: 28. Dezember 2022
25.2 Steckbrief „Estriche“ Dieser Steckbrief gilt nur im Zusammenhang mit dem Grundsatzpapier „Allgemeine Grundsätze für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien, insbesondere „Grenzwertiger Abfälle“ (Stand: 09.09.2024)“ ABFALLSCHLÜSSEL Tabelle: Zuordnung der Abfallschlüssel, die in diesem Steckbrief behandelt werden. Abfall- schlüsselAbfallbezeichnung nach der Abfallverzeichnisverordnung 17 01 01Beton (Zementestrich ohne Schadstoffe) 17 01 06*Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten 17 01 07Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06* fallen 17 06 03*anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält 17 06 04Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01* und 17 06 03* fällt) 17 06 05*asbesthaltige Baustoffe 17 08 02Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01* fallen ZUSAMMENSETZUNG Estrich ist eine wenige Zentimeter starke Nutz- bzw. Verschleißschicht auf Bodenplatten oder auf Geschossdecken, welche unmittelbar genutzt werden kann oder mit einem Bodenbelag versehen wird. Man unterscheidet nach der Verbindung zum tragenden Boden: a)Verbundestrich b)schwimmender Estrich, Estrich auf Trennlage und nach dem Material: c)Zementestrich d)Anhydritestrich e)Magnesitestrich (teilweise asbesthaltig) LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 25.2 - Stand: 09.09.2024 1 f)Asphaltestrich (Gussasphalt) (siehe auch bituminöser Straßenaufbruch) g)Trockenestrich Sowie nach den besonderen Funktionen bzw. Ausführung: h)Heizestrich i)Hartstoffestrich j)Gefälleestrich Für die Abfallentsorgung relevant sind: ◼Der Verbund der eingebrachten Estriche mit Trennmaterialien (z.B. Bitumenbahnen, Teerpappen, Kunststofffolien, Ölpapiere, Vliesstoffe, Pappe, Dämmmaterial), Klebern, Bodenbelägen oder Beschichtungen. ◼Die Zusammensetzung des Estrichmaterials (Zuschläge von Sägemehl, Glas-, Textil- oder Kunststofffasern, Asbestfasern). PROBLEMBESCHREIBUNG Estrichmaterialien, einschließlich Bodenestrichplatten mit und ohne Verbund, fallen bei Abbruch-, Umbau- oder Reparaturmaßnahmen von Gebäuden, Zuschnittreste von Trockenestrichplatten auch beim Einbau an. Bei Abbruch- oder Rückbaumaßnahmen werden Estriche in der Regel nicht vorab entfernt und sind je nach Bauart des Gebäudes im Gemenge der mineralischen Abbruchmaterialien enthalten. Bei Umbau- und Reparaturmaßnahmen können Estrichmaterialien getrennt vom Unterbau (Dämmung) erfasst werden. Oftmals sind die Unterbauten (Bodenplatten) Bestandteil der Umbau- und Reparaturmaßnahmen und fallen somit gleichzeitig an. Den Estrichen können Trennfolien, Kleber oder Reste von Bodenbelägen anhaften. Eine Abtrennung dieser Materialien ist i. d. R. nicht erforderlich, da durch eine Separierung der Organikgehalt des abgebrochenen Estrichs nur unwesentlich reduziert wird. Bei Verwendung von teerhaltigen Klebern kommt eine Einstufung als gefährlicher Abfall in Betracht. Auf „PAK“ und „extrahierbare lipophile Stoffe“ ist zu untersuchen. Magnesitestriche können Zusätze von 0,5 – 7 Masse-% Asbest enthalten. Asbestfaserhaltige Estriche sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Bei der Entsorgung ist die “Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ der LAGA [1] zu beachten. LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 25.2 - Stand: 09.09.2024 2 ENTSORGUNGSWEGE Bei Abbrüchen oder Rückbauten von industriell bzw. gewerblich genutzten Gebäuden wird generell die Erstellung eines Entsorgungskonzeptes durch einen Sachverständigen empfohlen (nutzungsbedingte Schadstoffeinträge). Bei Umbau- oder Reparaturmaßnahmen sind wegen der besseren Verwertbarkeit bzw. geordneten Entsorgung die Estrich- und sonstigen, z. T. mineralischen Baumaterialien getrennt von anderen Bauabfällen zu halten. Generell werden folgende Entsorgungswege vorgeschlagen: Verbundestrich: (in der Regel Zementestrich) ◼Verwertung als Baustoffrecyclingmaterial, soweit keine Kleberreste oder sonstige Anhaftungen bzw. Verunreinigungen vorliegen, ansonsten Ablagerung auf Deponien der Klasse I und II. ◼Bei Kleberresten aus Teer bzw. Verdacht auf nutzungsbedingte Verunreinigungen mit gefährlichen Stoffen ist eine analytische Untersuchung und Einstufung des Abfalls (gefährlich / nicht gefährlich) durchzuführen und der zugehörige Entsorgungsweg festzulegen. Estrich auf Trennlage oder schwimmender Estrich: (in der Regel Zementestrich, Anhydritestrich, Magnesitestrich, Asphaltestrich) ◼Soweit die verwendeten Trennmaterialien wie Bitumenbahnen, Kunststofffolien, Papier und Pappen oder Reste von aufgeklebten Fußbodenbelägen oder anhaftende Beschichtungen eine Verwertung als Baustoffrecyclingmaterial verhindern, ist eine Ablagerung auf Deponien der Klasse II vorzunehmen. ◼Anhydritestriche mit Zuschlägen in Form von Sägemehl oder anderen organischen Stoffen müssen im Einzelfall beurteilt werden. ◼Bei Kleberresten aus Teer bzw. Verdacht auf nutzungsbedingte Verunreinigungen mit gefährlichen Stoffen ist eine analytische Untersuchung und Einstufung des Abfalls (gefährlich / nicht gefährlich) durchzuführen und der zugehörige Entsorgungsweg festzulegen. ◼Asbesthaltige Magnesitestriche (≥ 0,1 Gew.-% Asbest in der Trockenmasse) sind zunächst nach den Zuordnungskriterien des Anhangs 3 Nummer 2 DepV zu beurteilen. LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 25.2 - Stand: 09.09.2024 3
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