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Asbest

Von der Wunderfaser mit den tausendfachen Verwendungsmöglichkeiten ist die einst so hoch geschätzte Asbestfaser zu einem Reizwort höchster Sensibilität und Beunruhigung geworden. Seit 1993 darf Asbest in Deutschland nicht mehr verwendet werden. Ein Umgang ist nur noch zulässig im Zuge von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Gerade diese Arbeiten können aber bei einem sorglosen Umgang zu hohen Faserfreisetzungen führen und Beschäftigte, aber auch unbeteiligte Dritte gefährden. Wenn die grundlegende Informationen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln zum Umgang mit Asbest beachtet und verantwortungsbewusst umgesetzt werden, ist Asbest beherrschbar und kann auch in kritischen Fällen ohne Gefahr für Mensch und Umwelt sicher entsorgt werden. Es gibt bereits vielfältiges Informationsmaterial, Broschüre, Musterunterweisungen, animierte Häuser, die zeigen, wo sich verbaute Asbestzementprodukte verstecken können und wie Sie vorgehen sollten.

6 - Steine und Erden ( einschl. Baustoffe)

6 - Steine und Erden ( einschl. Baustoffe) 61 Sand, Kies, Bims, Ton, Schlacken Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 611 Industriesand 6110 Formsand, Gießereisand, Glassand, Klebsand, Quarzsand, Quarzitsand, Industriesand, nicht spezifiziert A 612 Sonstiger natürlicher Sand und Kies 6120 Kies, auch gebrochen, Sand, sonstiger A 613 Bimsstein, -sand und -kies 6131 Bimsstein, Bimssteinmehl A 6132 Bimskies, -sand A 614 Lehm, Ton und tonhaltige Erden 6141 Betonit, Blähton, Tonschiefer, Kaolin, Lehm, Porzellanerde, Ton, Walkerde, roh und unverpackt, Dinasbrocken, Dinasbruch (Silikabrocken, -bruch) A 6142 Betonit, Blähton, Tonschiefer, Kaolin, Lehm, Porzellanerde, Ton, Walkerde, roh und verpackt, Schamotte, Schamottenmehl A 615 Schlacken und Aschen nicht zur Verhüttung 6151 Hochofenasche, Müllasche, Räumasche aus Zinköfen (Muffelrückstände), Aschen von Brennstoffen, Flugasche, Kesselasche, Rostasche, Bodenasche, nicht spezifiziert X X S 6152 Eisenschlacken, Hochofenschlacke, Kohlen-, Koksschlacken, Schlacken, eisenhaltig, manganhaltig, Schweißschlacke, Splitt von Hochofenschlacke, Schlacken von nicht spezifizierten Brennstoffen X A 18) 6153 Hüttenbims A 6154 Schlackensand (= Hüttensand) A 6155 Holzasche, Kohlen-, Koksasche (auch Flugasche oder Kesselasche davon) X A 18) 6156 Schlacken aus Blei- und Kupferöfen, Müllschlacken, Schlacken nicht spezifiziert X X S 62 Salz, Schwefelkies, Schwefel Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 621 Stein- und Salinensalz 6210 Natriumchlorid (Chlornatrium), Auftausalz, Siedesalz, Speisesalz, Steinsalz, Viehsalz, Salz, auch vergällt, nicht spezifiziert A 622 Schwefelkies, nicht geröstet 6220 Schwefelkies, nicht geröstet A 623 Schwefel 6230 Schwefel, roh A 63 Sonstige Steine, Erden und verwandte Rohmaterialien Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 631 Findlinge, Schotter und andere zerkleinerte Steine 6311 Feldsteine, Findlinge, Lavaschlacken, Schotter, Steine, Steinblöcke, roh, aus Steinbrüchen A 6312 Grubensteine, Schüttsteine, Steinabfälle, -grus, -mehl, -sand, Steinsplitt, bis 32 mm Durchmesser, Lavasplitt, Rohperlite A 6313 Lavakies A 632 Marmor, Granit und andere Naturwerksteine, Schiefer 6321 Basaltblöcke, -platten, Marmorblöcke, -platten, Phonolit, Schieferblöcke, -platten, Tuffsteinmaterial, Quadersteine und sonstige Steine, roh behauen A 6322 Phonolitgrus, -splitt, Schmelzbasalt, -bruch, -steine, Schiefer, gebrannt, gemahlen, zerkleinert, bis 32 mm Durchmesser A 633 Gips- und Kalkstein 6331 Dolomit (Calcium-Magnesiumcarbonat), Dunit, Kalkspat, Olivin A 6332 Dolomit (Calcium-Magnesiumcarbonat), Dunit, Kalkspat, Olivin, sämtlich zerkleinert, gemahlen, bis 32 mm Durchmesser A 6333 Gipssteine A 6334 Gipssteine, zerkleinert, gemahlen, bis 32 mm Durchmesser A 6335 Düngekalk, Düngemittel, kalkhaltig, (phosphatfrei), Kalkrückstände, Mergel A 634 Kreide 6341 Kreide, roh (Calciumcarbonat, natürlich) A 6342 Kreide, zum Düngen A 639 Sonstige Rohmineralien 6390 Asbest, roh (-erde, -gestein, -mehl, -fasern, -generat), Asbestabfälle X X S 6391 Asphalt (Asphaltite), Asphalterde, -steine, Asphalterzeugnisse, zum Straßenbau X X S 6392 Baryt (Bariumsulfat), Schwerspat, Witherit A 6393 Borax, Bormineralien, Feldspat, Kristallspat X B 6394 Bittererde, -spat, Magnesit, auch gebrannt, gesinert, Talkerde (Magnesia) A 6395 Erden, unbelasteter Schlamm, z. B. Klärschlamm aus kommunalen Kläranlagen, Abraum, Brackwasser, Gartenerde, Humus, Infusorienerde, Kieselerde, Molererde, Schlick X A 18) 6396 Belasteter Schlamm, z. B. Klärschlamm aus industriellen Kläranlagen, Bauschutt, verunreinigte Aushubmaterialien, Hausmüll, Hüttenschutt, Müll X X S 6397 Waschberge A 6398 Kalirohsalze, nicht zum Düngen, z. B. Kainit, Karnallit, Kieserit, Sylvinit, Montanal A 6399 Sonstige Rohmineralien, z. B. Farberden, Glaubersalz (Natriumsulfat), Glimmer, Kernit, Kryolith, Quarz, Quarzit, Speckstein, Steatit, Talkstein, Trass, Ziegelbrocken, Ziegelbruch, Flussspat (Fluorit) A 64 Zement und Kalk Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 641 Zement 6411 Zement B 6412 Zementklinker A 642 Kalk 6420 Kalk, in Brocken, auch gebrannt, Kalkhydrat, Löschkalk A 65 Gips Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 650 Gips 6501 Gips, gebrannt A 6502 Gips, roh, zum Düngen A 6503 Gips aus Rauchgasentschwefelungsanlagen, sonstiger Industriegips A 69 Sonstige mineralische Baustoffe (ausgenommen Glas) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 691 Baustoffe und andere Waren aus Naturstein, Bims, Gips, Zement u. ä. Stoffen 6911 Faserzementwaren, z. B. Bausteine und -teile, Fliesen, Gefäße, Platten A 6912 Beton- und Zementwaren, Kunststeinerzeugnisse, z. B. Bausteine, Bauteile, Bordsteine, Fertigbauteile, Fliesen, Leichtbauplatten, Mauersteine, Platten, Schwellen, Stellwände, Werkstücke A 6913 Bimswaren, z. B. Bausteine, -teile A 6914 Gipswaren, z. B. Bauplatten, -steine, -teile A 6915 Mineralische und pflanzliche Isoliermittel, z. B. Bauteile aus Schaumstoffen, Dämmplatten, Formstücke, Glasvlies-Dachbahnen, Matten und Platten aus Mineralfasern, Glasseide, Glaswatte, Glaswolle, Perlite, Vermiculite, Wärmeschutzmasse A 6916 Natursteine (Werksteine), bearbeitet und Waren daraus, z. B. Bordsteine, Mosaiksteine, Pflasterplatten, -steine, Platten, Prellsteine, Verblendsteine, Werkstücke aus Stein A 6917 Asphalterzeugnisse X X S 6918 Steinholzerzeugnisse, Steinholzmasse B 6919 Waren aus anderen mineralischen Stoffen, Schlackenwolle A 692 Grobkeramische und feuerfeste Baustoffe 6921 Dach- und Mauerziegel aus gebranntem Ton, z. B. Backsteine, Bausteine, Dachziegel, Hohlziegel, Klinker, Verblendsteine, Ziegelsteine A 6922 Feuerfeste Bauteile und Steine, keramische Boden- und Wandplatten, z. B. Fliesen, Kacheln, Platten, Schammottekapseln, Schamotteplatten, -steine, -waren, Silikatsteine, Steinzeugwaren A 6923 Feuerfeste Mörtel und Massen, z. B. Ausstampfmasse, Gießereiformmasse, Gusshilfsstoffe, Mörtelmischungen A 6924 Brocken von feuerfesten keramischen Erzeugnissen, Schamottebrocken, -bruch A 6929 Sonstige Baukeramik aus gebranntem Ton, z. B. Drainröhren, Kabeldecksteine, Pflasterplatten, -steine A Bemerkungen: 18) Alternativ ist für den Fall, dass auf eine Reinigung in Verbindung mit dem geforderten Entladungsstandard verzichtet werden soll, auch ein Aufspritzen auf Lagerhaltung möglich. Stand: 28. Dezember 2022

Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden

Bis Oktober 1993 durfte Asbest legal in Gebäuden verwendet werden. Asbest kommt also auch heute noch in vielen Gebäuden vor. Im Focus der Diskussion stehen aktuell Produkte, bei den der Asbest fest im Produkt eingebunden ist, und es bei normaler Alltagsnutzung gar nicht zu Problemen für die Raumnutzenden kommt. Das sind asbesthaltige Putze, Fliesenkleber oder Spachtelmassen, ebenso wie (intakte) asbesthaltige Bodenbeläge und Asbestzementprodukte. Kritisch wird es dann, wenn solche Produkte z.B. im Zuge von Renovierungsarbeiten bearbeitet werden und wenn Raumnutz*innen gar nicht wissen, ob Asbest in Baumaterialein der eigenen Wohnung vorhanden ist. Wie man das feststellen kann, und was der Laie tun kann, um sich keinen unnötigen Gefahren beim Renovieren und Heimwerken auszusetzen, darüber gibt die „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“, die gemeinsam von den drei Bundesoberbehörden: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (BBSR) und ⁠UBA⁠ erarbeitet wurde, Auskunft.

Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden

Bis Oktober 1993 durfte Asbest legal in Gebäuden verwendet werden. Asbest kommt also auch heute noch in vielen Gebäuden vor. Im Focus der Diskussion stehen aktuell Produkte, bei den der Asbest fest im Produkt eingebunden ist, und es bei normaler Alltagsnutzung gar nicht zu Problemen für die Raumnutzenden kommt. Das sind asbesthaltige Putze, Fliesenkleber oder Spachtelmassen, ebenso wie (intakte) asbesthaltige Bodenbeläge und Asbestzementprodukte. Kritisch wird es dann, wenn solche Produkte z.B. im Zuge von Renovierungsarbeiten bearbeitet werden und wenn Raumnutz*innen gar nicht wissen, ob Asbest in Baumaterialein der eigenen Wohnung vorhanden ist. Wie man das feststellen kann, und was der Laie tun kann, um sich keinen unnötigen Gefahren beim Renovieren und Heimwerken auszusetzen, darüber gibt die „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“, die gemeinsam von den drei Bundesoberbehörden: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (BBSR) und UBA erarbeitet wurde, Auskunft. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.

Gebaeudeschaeden durch Luftverschmutzung. Querschnittsbericht zum Stand der Erkenntnisse

Die durch die moderne Industriegesellschaft hervorgerufenen Veraenderungen der Zusammensetzung der Luft wirken nicht nur auf Mensch, Tier und Pflanze, sondern auch auf die Oberflaechen der Gebaeude ein. Es ist unstrittig, dass diese Einwirkungen negative Veraenderungen an Baustoffen und Bauteilen hervorrufen koennen. Diskutiert wird jedoch die Frage, in welchem Umfang die heute an Gebaeudeaussenflaechen zu beobachtenden Schaeden tatsaechlich auf Luftverschmutzungen zurueckzufuehren sind. Normale Alterung und durch fehlerhafte Planung und Ausfuehrung bedingte Bauschaeden koennen naemlich gleiche oder aehnliche Schadensbilder hervorrufen.

H2020-EU.3.5. - Societal Challenges - Climate action, Environment, Resource Efficiency and Raw Materials - (H2020-EU.3.5. - Gesellschaftliche Herausforderungen - Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe), Recycling Asbestos Containing Materials into New Eco-Friendly Secondary Raw Materials for Further Industrial Processes (REACMIN)

Integrales Faserzement Verbund Element

Kann ein Haus nur aus Dämmung gebaut werden?- Im aktuellen Baumarkt existieren bis auf ganz wenige Nischenanwendungen keine Produkte, welche die Vorteile eines schützenden Baumaterials mit denen von dämmenden Baustoffen gezielt und wirkungsvoll vereinigen und im Weiteren eine minimale statische Funktion für den Hochbau übernehmen. Mit den hier beteiligten Projektpartnern (Swisspor und Eternit) haben sich zwei erfahrene Produzenten und Vertreiber von Baumaterialien der Kategorien Dämmung und Schutz gemeinsam verpflichtet, eine Palette von marktfähigen Produkten zu entwickeln, die solche Mehrfachnutzungen möglich machen sollen. Angestrebt wird somit die Entwicklung eines neuen synthetischen Bauteils und/oder Bausystems, welches wärmedämmend und schützend d.h. witterungsresistent zugleich ist und gleichzeitig eine teilweise tragfähige Struktur des Gebäudes bildet. Unter Miteinbezug weiterer harten Randbedingungen wie Brandschutz, ökonomischen und ökologischen Aspekten, sowie dem Lebenszyklus soll ein nachhaltiges, preiswertes Bausystem der Zukunft entwickelt werden. Dem leichten, geschäumten Träger- und Ausgangsmaterial dieser Forschungsarbeit kommt dabei in mehrerer Hinsicht eine entscheidende Rolle zu, denn durch die Wärmedämmung wird nachhaltig Energie gespart, die Tragfähigkeit gewährleistet und ein Leichtbauelement ermöglicht, drei Grundaspekte, die den Bauprozess und das Bauen ganz allgemein erheblich preiswerter machen können. Damit das Endprodukt in den verschiedensten Bereichen des Hochbaus mit einer Vielfalt und Qualität in der Gestaltung zum Einsatz kommt, sehen wir hier eine unabdingbare Voraussetzung für eine vom Planer ausgelöste, gesteuerte Produktion. Aus diesem Grund kommt auch der Entwicklung des Produktionsprozesses oder Herstellungsprozesses eine gleich grosse Bedeutung zu wie dem einzelnen Prototypen.

Begrünung flachgeneigter Dächer und Flachdächer

Die nachträglich Extensivbegrünung von Dächern ist bereits soweit entwickelt, dass der Stand der Technik zum üblichen Aufgabengebiet vieler Planer und Ausführungsbetriebe des Garten- und Landschaftsbaus gehört. Noch wenig untersucht ist die Frage, ob einschichtige Aufbauten mit extrem dünnen Substratschichten mineralischer Herkunft eine Begrünung ermöglichen. Auch Erfahrungen mit flachgeneigten Dächern aus Asbestzement liegen kaum vor.Er wird untersucht, ob bestimmte Pflanzengemeinschaften auf dünnen, einschichtigen Aufbauten erfolgreich etabliert und unterhalten werden können. Auf der Grundlage bisher durchgeführter Versuche werden auf 10 Einzeldächern herkömmlicher Flachbauweise aus Beton bzw. Asbestzement einschichtige Vegetationsaufbauten nachträglich aufgebracht.

REFINA - Forschung für die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und ein nachhaltiges Flächenmanagement, Nachnutzung von Altablagerungen an der Peripherie eines städtischen Raumes am Beispiel der Fulgurit-Asbestzementschlammhalde in Wunstorf, Region Hannover

Im neuen Fenster: Öffnet PDF-Datei des Steckbriefes: Asbestfreie Faserzementprodukte

25.7 Steckbrief „Asbestfreie Faserzementprodukte“ Dieser Steckbrief gilt nur im Zusammenhang mit dem Grundsatzpapier „Allgemeine Grundsätze für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien, insbesondere „Grenzwertiger Abfälle“ (Stand: 09.09.2024)“ ABFALLSCHLÜSSEL Tabelle: Zuordnung der Abfallschlüssel, die in diesem Steckbrief behandelt werden. Abfall- schlüsselAbfallbezeichnung nach der Abfallverzeichnisverordnung 10 13 11Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundwerkstoffe mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 09* und 10 13 10 fallen 17 01 01Beton 17 01 06*Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten 17 01 07Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06* fallen 17 09 03*sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten 17 09 04gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01*, 17 09 02* und 17 09 03* fallen ZUSAMMENSETZUNG Faserzement bezeichnet Verbundwerkstoffe, die aus Zement und Fasern hergestellt wurden. Es gibt dabei eine Vielzahl von Verwendungs- und Einsatzbereichen, u.a. Fassaden- und Dachplatten, Rohre, Wellplatten, Pflanzgefäße, Lüftungsleitungen etc. Abzugrenzen ist dabei Faserzement (Typ NT - steht für Neue Technologie, Typ AF – steht für asbestfrei) von Asbestzementprodukten. Asbestzementprodukte sind nicht Bestandteil dieses Steckbriefes. LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 25.7 - Stand: 01.02.2024 1 Faserzementprodukte (NT) beinhalten üblicherweise folgende Bestandteile (Angabe in Volumenprozent): ◼ca. 40 % Zement ◼2 % PVA-Fasern (Polyvinylalkohol) ◼5 % Zellulosefasern ◼ca. 11 % Kalksteinmehl ◼ca. 12 % Wasser ◼ca. 30 % Luftporen Die Besonderheit bei Abfällen aus Faserzementprodukten liegt darin, dass erst mit dem Asbestverbot ab dem Jahr 1994 derartige Produkte zweifelsfrei asbestfrei sind, wenngleich der Umstellungsprozess bereits in den 80iger Jahren begann. Die Identifizierung als NT- Faserzementprodukte ist i.d.R. durch die herstellerseitige Kennzeichnung der Produkte (NT, AF, c = clean) oder durch analytische Untersuchung der Produkte/Abfälle möglich. Die Kennzeichnung von Faserzementprodukten ist nach den harmonisierten Produktnormen des jeweiligen bauteilbezogenen Anwendungsbereiches geregelt. Hierbei wären z.B. zu nennen: ◼hEN 492: Dachplatten, Fassadenplatten ◼hEN 494: Wellplatten ◼hEN 12467: Dachuntersichten, Fassadentafeln, Balkonplatten ◼Sonstiges: Lüftungsrohre PROBLEMBESCHREIBUNG Faserzementprodukte enthalten organische Zellulosefasern und als Armierung synthetische, organische Fasern aus Polyvinylalkohol. Faserzementplatten im Einsatzbereich von Dach- und Fassadenverkleidungen können zudem Farb- bzw. Kunststoffbeschichtungen aufweisen. Nach einzelnen vorliegenden Untersuchungen von aktuellen, asbestfreien Faserzementprodukten liegen die zur Einstufung nach Deponieverordnung relevanten Parameter im Mittel in folgenden Konzentrationen vor: ◼Glühverlust:bis zu 12 Masse-% TM ◼TOC:2 - 5 Masse-% TM ◼DOC:7 - 30 mg/l ◼lipophile Stoffe:0,03 – 0,07 % Masse-% (OS) LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 25.7 - Stand: 01.02.2024 2 ◼KW-Index:300 - 500 mg/kg TM ◼Chrom:0,003 – 0,012 mg/l ◼Phenolindex:0,01 – 0,02 mg/l ◼Gesamtgehalt an gelösten Feststoffen:720 – 2000 mg/kg TM ◼Brennwerti.d.R. deutlich unter 6000 kJ/kg TS Faserzementabfälle fallen bei der Herstellung der Produkte, bei Abbruch-, Umbau- oder Reparaturmaßnahmen von Gebäuden, Zuschnittreste von Platten auch beim Einbau dieser Produkte an. Für die Abfallentsorgung relevant sind: Fall A:Faserzement Abfälle aus dem Werk (Abfallschlüssel 10 13 11) Fall B:Schneidabfälle aus Zuschnitt- und Konfektionierung, z. B. Fall C: Fall B1durch Schneidhändler (Abfallschlüssel 17 01 01) Fall B2direkt aus der Verlegung Abfälle nach der Nutzung (diese Abfälle werden zunehmen) Bei den auf Baustellen bei Abbruch, Umbau- oder Reparaturmaßnahmen von Gebäuden anfallenden Abfällen (Fall B2 und C) ist die Identifizierung durch herstellerseitige Produktionskennzeichnung z.T. nicht mehr möglich. Damit ist bei diesen Abfällen die Herkunft oft nicht „zweifelsfrei“ („zweifelsfreie Identifikation als asbestfrei“) gesichert. Fallen bei Abbruch- oder Rückbaumaßnahmen Faserzementprodukte an, ist deren Einstufung (asbestfrei/asbesthaltig) bereits aus Gründen des Arbeitsschutzes im Vorfeld zu klären. Faserzementprodukte sollten vorab entfernt und separat erfasst werden. Je nach vorgesehener Art der Verwertung und der verwendeten Rückbautechnik können diese Abfälle (asbestfrei) auch im Gemenge der mineralischen Abbruchmaterialien enthalten sein, soweit eine Verwertung gewährleistet werden kann und nicht durch eine mögliche Fehlinterpretation „asbesthaltig“ behindert wird. Auch bei Umbau- und Reparaturmaßnahmen sollten die Faserzementprodukte getrennt erfasst werden. LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 25.7 - Stand: 01.02.2024 3

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