6 - Steine und Erden ( einschl. Baustoffe) 61 Sand, Kies, Bims, Ton, Schlacken Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 611 Industriesand 6110 Formsand, Gießereisand, Glassand, Klebsand, Quarzsand, Quarzitsand, Industriesand, nicht spezifiziert A 612 Sonstiger natürlicher Sand und Kies 6120 Kies, auch gebrochen, Sand, sonstiger A 613 Bimsstein, -sand und -kies 6131 Bimsstein, Bimssteinmehl A 6132 Bimskies, -sand A 614 Lehm, Ton und tonhaltige Erden 6141 Betonit, Blähton, Tonschiefer, Kaolin, Lehm, Porzellanerde, Ton, Walkerde, roh und unverpackt, Dinasbrocken, Dinasbruch (Silikabrocken, -bruch) A 6142 Betonit, Blähton, Tonschiefer, Kaolin, Lehm, Porzellanerde, Ton, Walkerde, roh und verpackt, Schamotte, Schamottenmehl A 615 Schlacken und Aschen nicht zur Verhüttung 6151 Hochofenasche, Müllasche, Räumasche aus Zinköfen (Muffelrückstände), Aschen von Brennstoffen, Flugasche, Kesselasche, Rostasche, Bodenasche, nicht spezifiziert X X S 6152 Eisenschlacken, Hochofenschlacke, Kohlen-, Koksschlacken, Schlacken, eisenhaltig, manganhaltig, Schweißschlacke, Splitt von Hochofenschlacke, Schlacken von nicht spezifizierten Brennstoffen X A 18) 6153 Hüttenbims A 6154 Schlackensand (= Hüttensand) A 6155 Holzasche, Kohlen-, Koksasche (auch Flugasche oder Kesselasche davon) X A 18) 6156 Schlacken aus Blei- und Kupferöfen, Müllschlacken, Schlacken nicht spezifiziert X X S 62 Salz, Schwefelkies, Schwefel Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 621 Stein- und Salinensalz 6210 Natriumchlorid (Chlornatrium), Auftausalz, Siedesalz, Speisesalz, Steinsalz, Viehsalz, Salz, auch vergällt, nicht spezifiziert A 622 Schwefelkies, nicht geröstet 6220 Schwefelkies, nicht geröstet A 623 Schwefel 6230 Schwefel, roh A 63 Sonstige Steine, Erden und verwandte Rohmaterialien Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 631 Findlinge, Schotter und andere zerkleinerte Steine 6311 Feldsteine, Findlinge, Lavaschlacken, Schotter, Steine, Steinblöcke, roh, aus Steinbrüchen A 6312 Grubensteine, Schüttsteine, Steinabfälle, -grus, -mehl, -sand, Steinsplitt, bis 32 mm Durchmesser, Lavasplitt, Rohperlite A 6313 Lavakies A 632 Marmor, Granit und andere Naturwerksteine, Schiefer 6321 Basaltblöcke, -platten, Marmorblöcke, -platten, Phonolit, Schieferblöcke, -platten, Tuffsteinmaterial, Quadersteine und sonstige Steine, roh behauen A 6322 Phonolitgrus, -splitt, Schmelzbasalt, -bruch, -steine, Schiefer, gebrannt, gemahlen, zerkleinert, bis 32 mm Durchmesser A 633 Gips- und Kalkstein 6331 Dolomit (Calcium-Magnesiumcarbonat), Dunit, Kalkspat, Olivin A 6332 Dolomit (Calcium-Magnesiumcarbonat), Dunit, Kalkspat, Olivin, sämtlich zerkleinert, gemahlen, bis 32 mm Durchmesser A 6333 Gipssteine A 6334 Gipssteine, zerkleinert, gemahlen, bis 32 mm Durchmesser A 6335 Düngekalk, Düngemittel, kalkhaltig, (phosphatfrei), Kalkrückstände, Mergel A 634 Kreide 6341 Kreide, roh (Calciumcarbonat, natürlich) A 6342 Kreide, zum Düngen A 639 Sonstige Rohmineralien 6390 Asbest, roh (-erde, -gestein, -mehl, -fasern, -generat), Asbestabfälle X X S 6391 Asphalt (Asphaltite), Asphalterde, -steine, Asphalterzeugnisse, zum Straßenbau X X S 6392 Baryt (Bariumsulfat), Schwerspat, Witherit A 6393 Borax, Bormineralien, Feldspat, Kristallspat X B 6394 Bittererde, -spat, Magnesit, auch gebrannt, gesinert, Talkerde (Magnesia) A 6395 Erden, unbelasteter Schlamm, z. B. Klärschlamm aus kommunalen Kläranlagen, Abraum, Brackwasser, Gartenerde, Humus, Infusorienerde, Kieselerde, Molererde, Schlick X A 18) 6396 Belasteter Schlamm, z. B. Klärschlamm aus industriellen Kläranlagen, Bauschutt, verunreinigte Aushubmaterialien, Hausmüll, Hüttenschutt, Müll X X S 6397 Waschberge A 6398 Kalirohsalze, nicht zum Düngen, z. B. Kainit, Karnallit, Kieserit, Sylvinit, Montanal A 6399 Sonstige Rohmineralien, z. B. Farberden, Glaubersalz (Natriumsulfat), Glimmer, Kernit, Kryolith, Quarz, Quarzit, Speckstein, Steatit, Talkstein, Trass, Ziegelbrocken, Ziegelbruch, Flussspat (Fluorit) A 64 Zement und Kalk Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 641 Zement 6411 Zement B 6412 Zementklinker A 642 Kalk 6420 Kalk, in Brocken, auch gebrannt, Kalkhydrat, Löschkalk A 65 Gips Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 650 Gips 6501 Gips, gebrannt A 6502 Gips, roh, zum Düngen A 6503 Gips aus Rauchgasentschwefelungsanlagen, sonstiger Industriegips A 69 Sonstige mineralische Baustoffe (ausgenommen Glas) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 691 Baustoffe und andere Waren aus Naturstein, Bims, Gips, Zement u. ä. Stoffen 6911 Faserzementwaren, z. B. Bausteine und -teile, Fliesen, Gefäße, Platten A 6912 Beton- und Zementwaren, Kunststeinerzeugnisse, z. B. Bausteine, Bauteile, Bordsteine, Fertigbauteile, Fliesen, Leichtbauplatten, Mauersteine, Platten, Schwellen, Stellwände, Werkstücke A 6913 Bimswaren, z. B. Bausteine, -teile A 6914 Gipswaren, z. B. Bauplatten, -steine, -teile A 6915 Mineralische und pflanzliche Isoliermittel, z. B. Bauteile aus Schaumstoffen, Dämmplatten, Formstücke, Glasvlies-Dachbahnen, Matten und Platten aus Mineralfasern, Glasseide, Glaswatte, Glaswolle, Perlite, Vermiculite, Wärmeschutzmasse A 6916 Natursteine (Werksteine), bearbeitet und Waren daraus, z. B. Bordsteine, Mosaiksteine, Pflasterplatten, -steine, Platten, Prellsteine, Verblendsteine, Werkstücke aus Stein A 6917 Asphalterzeugnisse X X S 6918 Steinholzerzeugnisse, Steinholzmasse B 6919 Waren aus anderen mineralischen Stoffen, Schlackenwolle A 692 Grobkeramische und feuerfeste Baustoffe 6921 Dach- und Mauerziegel aus gebranntem Ton, z. B. Backsteine, Bausteine, Dachziegel, Hohlziegel, Klinker, Verblendsteine, Ziegelsteine A 6922 Feuerfeste Bauteile und Steine, keramische Boden- und Wandplatten, z. B. Fliesen, Kacheln, Platten, Schammottekapseln, Schamotteplatten, -steine, -waren, Silikatsteine, Steinzeugwaren A 6923 Feuerfeste Mörtel und Massen, z. B. Ausstampfmasse, Gießereiformmasse, Gusshilfsstoffe, Mörtelmischungen A 6924 Brocken von feuerfesten keramischen Erzeugnissen, Schamottebrocken, -bruch A 6929 Sonstige Baukeramik aus gebranntem Ton, z. B. Drainröhren, Kabeldecksteine, Pflasterplatten, -steine A Bemerkungen: 18) Alternativ ist für den Fall, dass auf eine Reinigung in Verbindung mit dem geforderten Entladungsstandard verzichtet werden soll, auch ein Aufspritzen auf Lagerhaltung möglich. Stand: 28. Dezember 2022
Bis Oktober 1993 durfte Asbest legal in Gebäuden verwendet werden. Asbest kommt also auch heute noch in vielen Gebäuden vor. Im Focus der Diskussion stehen aktuell Produkte, bei den der Asbest fest im Produkt eingebunden ist, und es bei normaler Alltagsnutzung gar nicht zu Problemen für die Raumnutzenden kommt. Das sind asbesthaltige Putze, Fliesenkleber oder Spachtelmassen, ebenso wie (intakte) asbesthaltige Bodenbeläge und Asbestzementprodukte. Kritisch wird es dann, wenn solche Produkte z.B. im Zuge von Renovierungsarbeiten bearbeitet werden und wenn Raumnutz*innen gar nicht wissen, ob Asbest in Baumaterialein der eigenen Wohnung vorhanden ist. Wie man das feststellen kann, und was der Laie tun kann, um sich keinen unnötigen Gefahren beim Renovieren und Heimwerken auszusetzen, darüber gibt die „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“, die gemeinsam von den drei Bundesoberbehörden: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (BBSR) und UBA erarbeitet wurde, Auskunft. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.
Bis Oktober 1993 durfte Asbest legal in Gebäuden verwendet werden. Asbest kommt also auch heute noch in vielen Gebäuden vor. Im Focus der Diskussion stehen aktuell Produkte, bei den der Asbest fest im Produkt eingebunden ist, und es bei normaler Alltagsnutzung gar nicht zu Problemen für die Raumnutzenden kommt. Das sind asbesthaltige Putze, Fliesenkleber oder Spachtelmassen, ebenso wie (intakte) asbesthaltige Bodenbeläge und Asbestzementprodukte. Kritisch wird es dann, wenn solche Produkte z.B. im Zuge von Renovierungsarbeiten bearbeitet werden und wenn Raumnutz*innen gar nicht wissen, ob Asbest in Baumaterialein der eigenen Wohnung vorhanden ist. Wie man das feststellen kann, und was der Laie tun kann, um sich keinen unnötigen Gefahren beim Renovieren und Heimwerken auszusetzen, darüber gibt die „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“, die gemeinsam von den drei Bundesoberbehörden: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (BBSR) und UBA erarbeitet wurde, Auskunft.
Von der Wunderfaser mit den tausendfachen Verwendungsmöglichkeiten ist die einst so hoch geschätzte Asbestfaser zu einem Reizwort höchster Sensibilität und Beunruhigung geworden. Seit 1993 darf Asbest in Deutschland nicht mehr verwendet werden. Ein Umgang ist nur noch zulässig im Zuge von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Gerade diese Arbeiten können aber bei einem sorglosen Umgang zu hohen Faserfreisetzungen führen und Beschäftigte, aber auch unbeteiligte Dritte gefährden. Wenn die grundlegende Informationen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln zum Umgang mit Asbest beachtet und verantwortungsbewusst umgesetzt werden, ist Asbest beherrschbar und kann auch in kritischen Fällen ohne Gefahr für Mensch und Umwelt sicher entsorgt werden. Es gibt bereits vielfältiges Informationsmaterial, Broschüre, Musterunterweisungen, animierte Häuser, die zeigen, wo sich verbaute Asbestzementprodukte verstecken können und wie Sie vorgehen sollten.
Das Projekt "H2020-EU.3.5. - Societal Challenges - Climate action, Environment, Resource Efficiency and Raw Materials - (H2020-EU.3.5. - Gesellschaftliche Herausforderungen - Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe), Recycling Asbestos Containing Materials into New Eco-Friendly Secondary Raw Materials for Further Industrial Processes (REACMIN)" wird/wurde ausgeführt durch: Tiessepi Srl.
Im Beisein von Verbraucherschutzminister Norbert Bischoff hat das Landesamt für Verbraucherschutz am Mittwoch in Halle seinen Jahresrückblick sowie den Lebensmittelbericht für 2014 vorgestellt. Die Berichte enthalten Daten und Fakten zu den vielfältigen Aufgabenfeldern des Landesamtes - von Arbeitsschutz und Produktsicherheit über Gesundheitsschutz und Veterinärmedizin bis zu Lebensmittelsicherheit. 10.764 in Sachsen-Anhalt entnommene Lebensmittelproben und 1.112 Proben aus dem Bereich Kosmetik und sonstige Bedarfsgegenstände wurden in den Laboratorien des Fachbereiches Lebensmittelsicherheit auf gesundheitliche Unbedenklichkeit und rechtmäßige Beschaffenheit geprüft. 1.265 amtlich entnommene Lebensmittelproben wurden beanstandet, überwiegend allerdings wegen Bezeichnungsmängeln. Als gesundheitsgefährdend oder aus anderen Gründen nicht zum Verzehr geeignet beurteilt wurden 147 Lebensmittel. Bei Kosmetika und Bedarfsgegenständen wurden 161 Proben beanstandet. Die Probenzahlen folgen aus europaweit geltenden Vorschriften, wie auch die am Risiko orientierte Probenahme und die Beurteilung der Kennzeichnung und Zusammensetzung der Produkte. Minister Bischoff betonte, Verbraucherschutz habe in Sachsen-Anhalt einen hohen Stellenwert. Die Überwachung schütze ?die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und den redlichen Produzenten vor wirtschaftlichen Nachteilen gegenüber unsauber arbeitender oder bewusst täuschender Konkurrenz?. Der Minister dankte den Beschäftigten der Landkreise und kreisfreien Städte, die für die Gesundheitsvorsorge und Lebensmittelkontrolle vor Ort verantwortlich zeichnen, und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Landesamt. Der Jahresrückblick 2014 nimmt unter anderem Bezug auf Geschehnisse, die lange in den Schlagzeilen waren. Das LAV war eingebunden in die Vorbereitungen, die getroffen werden mußten für den Fall des Einschleppens von Ebola nach Sachsen-Anhalt. Nach einem Nachweis des Erregers der Aviären Influenza (?Vogelpest?) in Sachsen-Anhalt wurde ein weitgehendes Aufstallungsgebot für Geflügel erlassen. Im Rahmen eines Monitorings wurden 316 erlegte oder tot gefundene Wildvögel auf den auch für Menschen gefährlichen Erreger getestet, der dabei dreimal nachgewiesen wurde. Ohne Schlagzeilen kommt aus, dass bundesweit jährlich mehr als 1500 Beschäftige und Ruheständler an den Folgen des beruflichen Asbestumgangs versterben. Sehr große Mengen zerstörter Asbestzementprodukte müssen im Land noch fachgerecht entsorgt werden. Die vollständigen Berichte ?Jahresrückblick 2014? und ?Untersuchungen zur Lebensmittelsicherheit 2014? sind im Internet auf den Seiten https://www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/service/publikationen/jahresberichte/ veröffentlicht. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";} Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de
Wann ist Asbest gefährlich? Besonders Heimwerker sollten aufpassen. 1993 wurde Asbest engültig verboten - trotz der vielen praktischen Eigenschaften der „Wunderfaser“. Denn: Wenn die feinen Asbest-Fasern eingeatmet werden, kann das Krebs auslösen. Trotz Verbots und umfangreicher Sanierungen begegnet uns Asbest auch heute noch im Alltag: als alte Well- oder Fassadenplatten aus Asbestzement auf der Garage oder in manchen Fußbodenbelägen, dort als fest gebundener Asbest. Vor allem Bauten aus den 1960er Jahren sind betroffen. Hier gilt: Umbau, Reparatur oder beim Abriss solcher Gebäude ist nur etwas für professionelle Unternehmen, die mit der Sanierung asbestbelasteter Gebäude vertraut sind. Sie müssen in Deutschland zudem den erforderlichen Sachkundenachweis besitzen (Nachweis der Sachkunde gemäß TRGS 519). Für Profis wie Heimwerker gilt: Jegliches Bohren, Sägen und Schleifen, Fräsen und Flexen sowie die Hochdruckreinigung von asbesthaltigen Materialien ist grundsätzlich verboten, da Fasern freiwerden können. Kleine Mengen unbeschädigter asbesthaltiger Gegenstände aus Asbestzement wie Blumenkübel oder zerbrochene Fußbodenplatten können in vielen Städten und Regionen beim Wertstoffhof fachgerecht entsorgt werden. Für den Transport müssen die Abfälle getrennt von anderen Abfällen in sicher verschließbaren und speziell gekennzeichneten Behältern – verschiedene Hersteller bieten Rollbehälter –und –boxen und Säcke an- gesammelt werden. Das regionale Umweltamt beziehungsweise das regionale Entsorgungsunternehmen informiert über die Entsorgungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe. Wer unsicher ist, ob im Haus Asbest verbaut wurde, dem helfen spezielle Prüf- oder Messinstitute. Sie können anhand von Material- oder Staubproben prüfen, wie hoch die Belastung ist. Sollte sich herausstellen, dass festgebundener Asbest in der Bausubstanz vorliegt, darf die Entfernung nicht in Eigenleistung, sondern nur von fachkundigen Firmen ausgeführt werden, die eine Zulassung der zuständigen Behörde (Nachweis der Sachkunde gemäß TRGS 519) besitzen. Bei leicht gebundenem Asbest wie Spritzasbest, der eher in Großbauten und gewerblich oder in industriell genutzten Gebäuden zu finden ist, ist der Eigentümer zur Sanierung oder Entfernung der asbesthaltigen Bauprodukte verpflichtet.
Das Projekt "Integrales Faserzement Verbund Element" wird/wurde gefördert durch: Innosuisse - Schweizerische Agentur für Innovationsförderung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Eidgenössische Technische Hochschule Zürich, Departement Architektur.Kann ein Haus nur aus Dämmung gebaut werden?- Im aktuellen Baumarkt existieren bis auf ganz wenige Nischenanwendungen keine Produkte, welche die Vorteile eines schützenden Baumaterials mit denen von dämmenden Baustoffen gezielt und wirkungsvoll vereinigen und im Weiteren eine minimale statische Funktion für den Hochbau übernehmen. Mit den hier beteiligten Projektpartnern (Swisspor und Eternit) haben sich zwei erfahrene Produzenten und Vertreiber von Baumaterialien der Kategorien Dämmung und Schutz gemeinsam verpflichtet, eine Palette von marktfähigen Produkten zu entwickeln, die solche Mehrfachnutzungen möglich machen sollen. Angestrebt wird somit die Entwicklung eines neuen synthetischen Bauteils und/oder Bausystems, welches wärmedämmend und schützend d.h. witterungsresistent zugleich ist und gleichzeitig eine teilweise tragfähige Struktur des Gebäudes bildet. Unter Miteinbezug weiterer harten Randbedingungen wie Brandschutz, ökonomischen und ökologischen Aspekten, sowie dem Lebenszyklus soll ein nachhaltiges, preiswertes Bausystem der Zukunft entwickelt werden. Dem leichten, geschäumten Träger- und Ausgangsmaterial dieser Forschungsarbeit kommt dabei in mehrerer Hinsicht eine entscheidende Rolle zu, denn durch die Wärmedämmung wird nachhaltig Energie gespart, die Tragfähigkeit gewährleistet und ein Leichtbauelement ermöglicht, drei Grundaspekte, die den Bauprozess und das Bauen ganz allgemein erheblich preiswerter machen können. Damit das Endprodukt in den verschiedensten Bereichen des Hochbaus mit einer Vielfalt und Qualität in der Gestaltung zum Einsatz kommt, sehen wir hier eine unabdingbare Voraussetzung für eine vom Planer ausgelöste, gesteuerte Produktion. Aus diesem Grund kommt auch der Entwicklung des Produktionsprozesses oder Herstellungsprozesses eine gleich grosse Bedeutung zu wie dem einzelnen Prototypen.
Das Projekt "Begrünung flachgeneigter Dächer und Flachdächer" wird/wurde gefördert durch: Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Abteilung Landespflege.Die nachträglich Extensivbegrünung von Dächern ist bereits soweit entwickelt, dass der Stand der Technik zum üblichen Aufgabengebiet vieler Planer und Ausführungsbetriebe des Garten- und Landschaftsbaus gehört. Noch wenig untersucht ist die Frage, ob einschichtige Aufbauten mit extrem dünnen Substratschichten mineralischer Herkunft eine Begrünung ermöglichen. Auch Erfahrungen mit flachgeneigten Dächern aus Asbestzement liegen kaum vor.Er wird untersucht, ob bestimmte Pflanzengemeinschaften auf dünnen, einschichtigen Aufbauten erfolgreich etabliert und unterhalten werden können. Auf der Grundlage bisher durchgeführter Versuche werden auf 10 Einzeldächern herkömmlicher Flachbauweise aus Beton bzw. Asbestzement einschichtige Vegetationsaufbauten nachträglich aufgebracht.
Das Projekt "REFINA - Forschung für die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und ein nachhaltiges Flächenmanagement, Nachnutzung von Altablagerungen an der Peripherie eines städtischen Raumes am Beispiel der Fulgurit-Asbestzementschlammhalde in Wunstorf, Region Hannover" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Professor Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 36 |
Land | 4 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 30 |
Text | 6 |
unbekannt | 4 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 8 |
offen | 31 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 38 |
Englisch | 2 |
Resource type | Count |
---|---|
Dokument | 3 |
Keine | 33 |
Webseite | 5 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 27 |
Lebewesen & Lebensräume | 31 |
Luft | 26 |
Mensch & Umwelt | 40 |
Wasser | 22 |
Weitere | 34 |